Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2016
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Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2016
320 aE-5-5 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2016 Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2016 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Entscheidungen über die Ablehnung von Richterinnen und Richtern 2. Grundbuchsachen 3. Zwangsversteigerungssachen 4. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 17, 27, 37, 50 und 77 5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den Endziffern 6 – 0 6. Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung keinem Richter bzw. keiner Richterin ausdrücklich zugewiesen sind 7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäfte Zuständig: Direktor des Amtsgerichts Deller Vertreter: Richter am Amtsgericht Uecker II. Dezernat: 1. Die Geschäfte des Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne Jugendsachen - und des erweiterten Schöffengerichts 2. Auslosung der Schöffen zu Ziffer 1 3. Jugendschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts 4. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene: Verfahren mit den Endziffern 8, 9 und 17, 37, 57, 77 und 97 5. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 4, 5, 9 und 0 6. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Uecker Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Deller III. Dezernat: 1. Die Geschäfte der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts einschließlich der Anklagen nach § 26 GVG 2. Auslosung der Jugendschöffen zu Ziffer 1 3. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz 4. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden 5. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene: Verfahren mit den Endziffern 3, 4, 07, 27, 47, 67 und 87 6. Beisitz im erweiterten Schöffengericht 7. Erwachsenenschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der Vorsitzenden des Erwachsenenschöffengerichts 8. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 6, 7 und 8 9. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 10. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Haase Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Griehl IV. Dezernat: 1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene: Verfahren mit den Endziffern 0 bis 2, 5 und 6 2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 1, 2 und 3 3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Griehl Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Haase V. Dezernat: 1. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche 2. Erzwingungshaftsachen gegen Heranwachsende, Jugendliche und Erwachsene sowie alle anderen richterlichen Entscheidungen nach dem OWiG 3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Zipperling Vertreter: 1. Richter am Oberlandesgericht Friedrichs 2. Direktor des Amtsgerichts Deller VI. Dezernat: 1. Betreuungssachen mit den Endziffern 4, 6 und 8 2. Unterbringungssachen mit den Endziffern 4, 6 und 8, soweit nicht die Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist 3. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Hansmann Vertreter: 1. Richter am Amtsgericht Zipperling 2. Richter am Oberlandesgericht Friedrichs VII. Dezernat: 1. Betreuungssachen mit den Endziffern 0 bis 3, 5, 7 und 9 2. Unterbringungssachen mit den Endziffern 0 bis 3, 5, 7 und 9, soweit nicht die Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist 3. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1 4. Nachlasssachen 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Oberlandesgericht Friedrichs Vertreter: 1. Richter am Amtsgericht Hansmann 2. Richter am Amtsgericht Zipperling VIII. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben E, H, I, K – M, Q, T und U, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben E und K die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Mindak Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher IX. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben B, C, F, G, J, N, O, P, V – Z, soweit nicht für den Anfangsbuchstaben F die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. Adoptionssachen 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher Vertreter: Richter am Amtsgericht Mindak X. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben A, D, R und S, soweit nicht für den Anfangsbuchstaben S die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Holzammer Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Wunderlich XI. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 1, 60, 90, 47, 87 und 97 2. Richterliche Geschäfte nach dem Schiedsstellengesetz 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Wunderlich Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Holzammer XII. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 2, 20, 30, 40, 70 und 80 2. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Kröger Vertreter: Richter am Amtsgericht Böhme XIII. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 5, 6, 57 und 67 2. Landwirtschaftssachen 3. Auslosung der ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichter 4. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 1 – 5 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Städtke Vertreter: Richter am Amtsgericht Dr. Tóth XIV. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 8, 9, 00 und 10 2. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 6 – 0 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Dr. Tóth Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Städtke XV. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 3, 4 und 07 2. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den Endziffern 1 – 5 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften 4. Abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich (Abteilungen 110 F und 130 F) mit den Anfangsbuchstaben E, F, K und S, soweit diese Verfahren vor dem 01.03.2014 wiederaufgenommen worden sind. Zuständig: Richter am Amtsgericht Böhme Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Kröger XVII. Vertretungsregelung Ist der zuständige Richter und sein Vertreter verhindert, ist bezogen auf den jeweiligen Bereich (Zivilrecht, Strafrecht oder Familienrecht) der dienstälteste Richter zuständig. Ergibt sich aus dieser Bereichsregelung kein zuständiger Richter oder ist ein anderer Tätigkeitsbereich betroffen (etwa Betreuungsrecht) ist der jeweils dienstälteste Richter bezogen auf das ganze Amtsgericht zuständig. Insoweit wird auf Anlage 3 verwiesen. XVIII. Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen Der Bereitschaftsdienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 wird wie folgt geregelt: 1. Der Bereitschaftsdienst wird eingerichtet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die während der Bereitschaftsdienstzeit eingehenden Sachen, die keinen Aufschub bis zum kommenden Dienstbeginn dulden. 3. Der Bereitschaftsdienst wird durch persönliche Anwesenheit an der Gerichtsstelle von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie in der übrigen Zeit durch richterliche Rufbereitschaft wahrgenommen. 4. Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt nach Maßgabe der Anlage 4. 5. Der in Anlage 4 genannte jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters für erforderlich erachtet. Ist der jeweilige Vertreter verhindert, gilt für die weitere Vertretung die allgemeine Regelung aus Ziffer XVII. Satz 2 in Verbindung mit Anlage 3. XIX. Ablehnung von Rechtspflegern Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger ist der aufgrund dieser Geschäftsverteilung nach dem Sachgebiet und Buchstaben zuständige Richter zuständig. XX. Zuständigkeit in Verweisungs- und Ausschließungsfällen Wird eine Sache nach § 354 Abs. 2 StPO oder nach § 79 OWiG an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen, so ist jeweils die Abteilung des ordentlichen Vertreters die zuständige Abteilung. Wird dagegen eine Sache „an das Amtsgericht“ zurückverwiesen, ist der Richter weiterhin zuständig, in dessen Dezernat die aufgehobene Sache nach dieser Geschäftsverteilung gehört; die Regelungen zu II. und III. gehen vor. XXI. Grundsätzliche Bestimmungen 1. Bestimmt die Geschäftsverteilung eine richterliche Zuständigkeit, so gilt dies auch für den Bestand, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist. 2. Eine einmal gegebene Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ein Beteiligter, nach welchem sich die Zuständigkeit gerichtet hatte, aus dem Verfahren ausscheidet. 3. In Familiensachen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Antragsgegners. Bei mehreren Antragsgegnern ist der Nachname des Erstgenannten maßgeblich. Haben Antragsteller und Antragsgegner keinen gemeinsamen Familiennamen und geht später eine Sache mit umgekehrtem Rubrum ein, so richtet sich die Zuständigkeit dieses Verfahrens nach der des Erstverfahrens, falls dieses noch anhängig ist. Handelt es sich in einer isolierten Familiensache um eine Kindschaftsoder Abstammungssache richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des Kindes und bei mehreren nach dem des Jüngsten. 4. Für Anträge auf Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuss gilt die Zuständigkeit des beabsichtigten Verfahrens. 5. Für Verfahren in Strafsachen gilt folgendes: 5.1. Bei den Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene bleibt es für alle bis zum 31.12.2015 bei dem Amtsgericht eingegangenen Verfahren bei der richterlichen Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan 2015. 5.2. Ist bei den Verfahren vor dem Strafrichter bereits ein Verfahren gegen einen Angeschuldigten/Angeklagten anhängig und noch nicht erstinstanzlich abgeschlossen, so ist abweichend von der grundsätzlichen Zuständigkeit nach Endziffern der Richter für alle gegen diesen Angeschuldigten/Angeklagten weiter eingehenden Verfahren zuständig, der für das älteste, noch nicht erstinstanzlich abgeschlossene Verfahren nach der Endziffer zuständig ist. Maßgeblich für die Einstufung eines Verfahrens als abgeschlossen ist der Zeitpunkt der Eintragung der statistischen Erledigung, maßgeblich für die Bestimmung des zuständigen Richters der Zeitpunkt des Eingangs des Verfahrens bei Gericht. 5.3. Ist in einem Ermittlungsverfahren ein Jugendlicher oder Heranwachsender Beschuldigter, so ist auch für erwachsene Mitbeschuldigte der Jugendrichter zuständig. 5.4. Für den Erlass von Strafbefehlen ist der Schöffenrichter oder der Jugendschöffenrichter dann zuständig, wenn für den Fall des Einspruchs Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht beantragt worden ist. XXII. Güterichter Für alle Gerichte des Landgerichtsbezirks Cottbus ist ein Güterichter am Amtsgericht Bad Liebenwerda eingerichtet. Im Hinblick darauf wird kein eigener Güterichter am Amtsgericht Königs Wusterhausen bestimmt. XXIII. Zweifelsfragen Ist die Zuständigkeit im konkreten Fall zweifelhaft, so entscheidet das Präsidium, soweit nicht gesetzliche Regelungen vorgehen. Königs Wusterhausen, 16.12.2015 Das Präsidium (Deller) Direktor des Amtsgerichts (Haase) Richterin am Amtsgericht (Dr. Schleicher) Richterin am Amtsgericht (Dr. Tóth) Richter am Amtsgericht (Uecker) Richter am Amtsgericht Anlage 1 Für eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen, die unabweisbar am gleichen Tag erledigt werden müssen und bis Dienstschluss eingehen, ist unabhängig von der Buchstabenverteilung zuständig: a) Richter am Oberlandesgericht Friedrichs: Dienstag, Mittwoch und Freitag b) Richter am Amtsgericht Hansmann: Montag und Donnerstag Eilsachen, die nach Dienstschluss eingehen, werden dem Folgetag zugerechnet. Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist: Montag, Mittwoch, Freitag: Dienstag: Donnerstag: 15.00 Uhr, 17.00 Uhr, 15.30 Uhr. Anlage 2 Zuständig für unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen sind am Montag: Richterin am Amtsgericht Haase Dienstag: Richter am Amtsgericht Zipperling Mittwoch: Richterin am Amtsgericht Griehl Donnerstag: Richter am Amtsgericht Uecker Freitag: Richterin am Amtsgericht Haase: Kalenderwochen 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49; Richter am Amtsgericht Zipperling: Kalenderwochen 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50; Richterin am Amtsgericht Griehl: Kalenderwochen 3, 7, 11, 15, 19, 23, 27, 31, 35, 39, 43, 47, 51; Richter am Amtsgericht Uecker: Kalenderwochen 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52. Dieser Bereitschaftsdienst umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Vertretung ist zunächst der geschäftsplanmäßige Vertreter berufen. Für die weitere Vertretung gilt der Vertretungsring „Strafrecht“ gemäß Anlage 3. Anlage 3 Namentliche Aufstellung der Richter, beginnend mit dem Dienstältesten Direktor des Amtsgerichts Deller Richter am Oberlandesgericht Friedrichs Richterin am Amtsgericht Haase (S) Richterin am Amtsgericht Städtke (Z) Richter am Amtsgericht Hansmann Richterin am Amtsgericht Griehl (S) Richter am Amtsgericht Zipperling (S) Richter am Amtsgericht Böhme (Z) Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher (F) Richter am Amtsgericht Dr. Tóth (Z) Richterin am Amtsgericht Holzammer (F) Richter am Amtsgericht Mindak (F) Richterin am Amtsgericht Kröger (Z) Richter am Amtsgericht Uecker (S) Richterin am Amtsgericht Wunderlich (Z) Hinweis: In Klammern ist die Zugehörigkeit der Richter zu den fachlichen Vertretungsringen wie folgt angegeben: F: S: Z: Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht. Anlage 4 Datum 01.01.2016 Neujahr 02.01. Richter Städtke Vertreter Mindak Mindak Städtke 03.01. Mindak Städtke 09.01. Uecker Böhme 10.01. Uecker Böhme 16.01. Dr. Tóth Uecker 17.01. Dr. Tóth Uecker 23.01. Kröger Griehl 24.01. Kröger Griehl 30.01. Haase Zipperling 31.01. Haase Zipperling 06.02. Dr. Schleicher Mindak 07.02. Dr. Schleicher Mindak 13.02. Griehl Dr. Schleicher 14.02. Griehl Dr. Schleicher 20.02. Mindak Haase 21.02. Mindak Haase 27.02. Städtke Deller 28.02. Städtke Deller 05.03. Böhme Dr. Tóth 06.03. Böhme Dr. Tóth 12.03. Mindak Friedrichs 13.03. Mindak Friedrichs 19.03. Hansmann Holzammer 20.03. Hansmann Holzammer 25.03. Karfreitag 26.03. Griehl Haase Griehl Dr. Schleicher 27.03. Ostersonntag 28.03. Ostermontag 02.04. Zipperling Dr. Schleicher Zipperling Haase Holzammer Wunderlich 03.04. Holzammer Wunderlich 09.04. Deller Uecker 10.04. Deller Uecker 16.04. Kröger Hansmann 17.04. Kröger Hansmann 23.04. Wunderlich Deller 24.04. Wunderlich Deller 30.04. Haase Kröger 01.05. Maifeiertag 05.05. Himmelfahrt 07.05. Haase Dr. Tóth Dr. Tóth Wunderlich Friedrichs Zipperling 08.05. Friedrichs Zipperling 14.05. Uecker Deller 15.05. Pfingstsonntag 16.05. Pfingstmontag 21.05. Uecker Deller Deller Uecker Friedrichs Städtke 22.05. Friedrichs Städtke 28.05. Wunderlich Dr. Tóth 29.05. Wunderlich Dr. Tóth 04.06. Hansmann Friedrichs 05.06. Hansmann Friedrichs 11.06. Holzammer Zipperling 12.06. Holzammer Zipperling 18.06. Deller Haase 19.06. Deller Haase 25.06. Zipperling Griehl 26.06. Zipperling Griehl 02.07. Böhme Dr. Schleicher 03.07. Böhme Dr. Schleicher 09.07. Dr. Schleicher Böhme 10.07. Dr. Schleicher Böhme 16.07. Griehl Mindak 17.07. Griehl Mindak 23.07. Zipperling Friedrichs 24.07. Zipperling Friedrichs 30.07. Friedrichs Holzammer 31.07. Friedrichs Holzammer 06.08. Haase Wunderlich 07.08. Haase Wunderlich 13.08. Dr. Tóth Hansmann 14.08. Dr. Tóth Hansmann 20.08. Deller Dr. Tóth 21.08. Deller Holzammer 27.08. Städtke Deller 28.08. Städtke Deller 03.09. Uecker Städtke 04.09. Uecker Städtke 10.09. Städtke Dr. Tóth 11.09. Städtke Dr. Tóth 17.09. Dr. Tóth Kröger 18.09. Dr. Tóth Kröger 24.09. Haase Zipperling 25.09. Haase Zipperling 01.10. Dr. Schleicher Holzammer 02.10. Dr. Schleicher Kröger 03.10. Tag der Dt. Einheit 08.10. Wunderlich Kröger Uecker Griehl 09.10. Uecker Griehl 15.10. Zipperling Dr. Schleicher 16.10. Zipperling Dr. Schleicher 22.10. Griehl Haase 23.10. Griehl Haase 29.10. Böhme Mindak 30.10. Böhme Friedrichs 31.10. Reformationstag 05.11. Kröger Friedrichs Dr. Schleicher Böhme 06.11. Dr. Schleicher Böhme 12.11. Mindak Uecker 13.11. Mindak Uecker 19.11. Friedrichs Mindak 20.11. Friedrichs Mindak 26.11. Böhme Haase 27.11. Böhme Griehl 03.12. Holzammer Böhme 04.12. Dr. Tóth Uecker 10.12. Deller Städtke 11.12. Uecker Städtke 17.12. Zipperling Mindak 18.12. Städtke Dr. Schleicher 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtstag 26.12. 2. Weihnachtstag 31.12.2016 Silvester Städtke Böhme Dr. Tóth Griehl Holzammer Griehl Deller Böhme