für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis
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Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 23, Nr.1, vom 25.1.2012 für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/11 „Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit..............................................S. 2 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses der Stadt Königs Wusterhausen für einen Teilbereich des Bebauungsplanes II-1/92 „Steinbergsiedlung“.......................................................................................S. 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 01/11 „Wohnquartier An der Forst“ der Stadt Königs Wusterhausen..........................................S. 4 Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen zur Straßenbenennung in Königs Wusterhausen Funkerberg...............................................................................................................................S. 4 Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen zur Straßenbenennung in Königs Wusterhausen OT Niederlehme......................................................................................................................S. 5 Feststellung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Jahr 2011.......................................................................................................................S. 6 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen - Städtischer Betriebshof............................S. 6 Mitteilung des Landesbetriebes Forst Brandenburg zu Revierförstern...........................................................................S. 6 Nichtamtlicher Teil Fördermittel für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bewilligt.............................................................................S. 7 Stadt Königs Wusterhausen schreibt fünf Veranstaltungen aus.......................................................................................S. 8 Sportgaststätte am Stadion der Freundschaft sucht neuen Betreiber...............................................................................S. 8 Wohnungsangebote in Königs Wusterhausen, Ortsteil Kablow......................................................................................S. 8 Hinweis zur aktuellen Straßenreinigungssatzung............................................................................................................S. 8 In eigener Sache – Versand der Steuerbescheide.............................................................................................................S. 8 SHIA: Zuschuss für eine Familienferienreise..................................................................................................................S. 8 Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren im Monat Februar............................................................................................S. 8 1 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Amtlicher Teil Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/11 „Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss Nr. 60-11-121 die Aufstellung des Bebauungsplanes 05/11 „Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen beschlossen. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 05/11 „Kita am Weidendamm“ für das Gebiet im Ortsteil Zeesen nördlich an die Straße Am Weidendamm angrenzend, westlich der Straße Am Gut wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 06. Februar 2012 bis einschließlich 20. Februar 2012 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offengelegt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden während v. g. Frist im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I, Schlossstrasse 3 zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Montag 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch / Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr. Der Vorentwurf wird auf Wunsch erläutert und kann mit den Mitarbeitern der Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung erörtert werden. Äußerungen werden während der o. g. Frist entgegengenommen. Königs Wusterhausen, den 17. Januar 2012 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke und Bauflächen in eine Hand zu bekommen. Da somit eine vollständige privatrechtliche Einigung über alle für die Entwicklung des Bereiches notwendigen Regelungen kurzfristig nicht zu erwarten ist, aber an der zügigen Realisierung ein öffentliches Interesse besteht, ist zur Verwirklichung des Bebauungsplanes die Einleitung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45ff BauGB unerlässlich. Die Umlegung wird entsprechend § 45 (1) BauGB in einem Teilbereich des Bebauungsplanes II-1/92 „Steinbergsiedlung“ durchgeführt. Durch die Umlegung werden sowohl die Voraussetzungen für die Realisierung der vorgesehenen Wohnbebauung als auch die für die zügige Errichtung der KITA geschaffen. Die Bereitstellung der Flächen für die KITA ist im Rahmen der Umlegung nach § 55 Abs. 5 BauGB möglich, wenn hierfür geeignetes Ersatzland von der Stadt bereitgestellt wird. Da innerhalb des Umlegungsverfahrens keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, werden deshalb stadteigene Grundstücke zusätzlich ins Umlegungsverfahren einbezogen. Das Umlegungsverfahren gemäß §§ 45-79 BauGB gibt die Gewähr, dass die durch die geplante Grundstücksregelung entstehenden Vor- und Nachteile auf alle beteiligten Grundstückseigentümer gerecht verteilt werden. Ziel des Umlegungsverfahrens ist es, die bisherigen Grundstücke so zu ordnen, dass die neuen Grundstücke entsprechend der Ausweisungen des Bebauungsplanes entwickelt werden können, wobei möglichst im Einvernehmen mit den beteiligten Eigentümern eine umfassende und endgültige Neuordnung der Grundstücksverhältnisse erreicht werden soll. Die Stadtvertretung der Stadt Königs Wusterhausen hat deshalb in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2011 für diesen Bereich die Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet und den Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen (Umlegungsstelle) mit der Durchführung der Umlegung beauftragt. Am 21. Juli 2011 wurden die Eigentümer nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu dem beabsichtigten Umlegungsverfahren angehört. Im Rahmen dieser Anhörung wurden der Zweck und der Ablauf der Umlegung erläutert. Erkennbar blieb bei der Anhörung, dass die Bodenordnung auf freiwilliger Basis nicht zu erreichen ist. Der Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen hat deshalb nach § 47 des Baugesetzbuches nachfolgenden Umlegungsbeschluss gefasst: 1.2 Umlegungsgebiet 1.21 Bezeichnung des Umlegungsgebietes Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung U 2 „Steinbergsiedlung - KITA“. 1.22 Begrenzung des Umlegungsgebietes Folgende Flurstücke sind in das Umlegungsverfahren einbezogen: Siegel Ordnungs- Gemarkung Flur Flurstücke Grundbuch Nummer von Zeesen, Blatt 1 Zeesen 10 2 Zeesen 8 3 Zeesen 8 4 Zeesen 8 201 202 326 328 330 347 348 216 865 866 867 868 862 863 864 2810 3070 554 3664 Das Umlegungsgebiet ist in den beigefügten Karten dargestellt. 1.3 Teilumlegungsgebiete Der Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen behält sich vor, den Umlegungsplan auch für Teile des Umlegungsgebietes aufzustellen (Teilumlegungsplan nach § 66 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Übersichtsplan zum Bebauungsplan 05/11 „Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen 1.4 Einleitung Stadt König Wusterhausen Umlegungsausschuss Das Umlegungsverfahren U 2 „Steinbergsiedlung- KITA“ wird gemäß Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen vom 10. Januar 2012 nach § 47 BauGB eingeleitet. Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses der Stadt Königs Wusterhausen für einen Teilbereich des Bebauungsplanes II-1/92 „Steinbergsiedlung“ 1. Umlegungsbeschluss 1.1. Ermächtigung In dem Umlegungsbereich ist es der Stadt bisher aufgrund der bestehenden schwierigen Eigentumsverhältnisse nicht gelungen, alle notwendigen Gemeinbedarfsflächen 2 2. Rechtsbehelfsbelehrung: 2.1 Bekanntgabe Der vorstehende Umlegungsbeschluss gilt am Tage nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. 2.2 Rechtsbehelf Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungsbüro ÖbVI Ulrich Borschel, Fichtestraße 124, 15745 Wildau einzulegen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Über den Widerspruch entscheidet der Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen (Umlegungsstelle). (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet. Königs Wusterhausen, den 18.01.2012 3. Beteiligte im Umlegungsverfahren (§ 48 BauGB) In dem Umlegungsverfahren sind nach § 48 BauGB Beteiligte: a) die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, b) die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, c) die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, d) die Stadt Königs Wusterhausen e) unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB die Bedarfsträger und f) der Erschließungsträger Die zu Buchstabe c) bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Umlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan nach § 66 Abs.1 BauGB erfolgen. 4. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten (§ 50 BauGB) Zur Vermeidung von Nachteilen sind aus dem Grundbuch nicht ersichtliche Rechte an einem der vorgenannten Flurstücke innerhalb eines Monats von dieser Bekanntgabe an bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungsbüro ÖbVI Ulrich Borschel, Fichtestraße 124, 15745 Wildau anzumelden. In Betracht kommen insbesondere persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines der vorgenannten Grundstücke berechtigen. Bei verspäteter Anmeldung muss der Rechtsinhaber damit rechnen, dass in der Zwischenzeit getroffene Festsetzungen gegen ihn wirksam sind. 5. Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 BauGB) Von dieser Bekanntmachung bis zur Bekanntmachung des Inkrafttretens des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen – (Umlegungsstelle)1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die bis zum Tage dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Nach § 24 Abs.1 Nr. 2 BauGB steht der Stadt Königs Wusterhausen beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. 6. Vorarbeiten auf den Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörde zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. Königs-Wusterhausen, den 10. Januar 2012 (im Original unterzeichnet). Jürgen Kuse Der Vorsitzende (Siegel) 3 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen. Königs Wusterhausen, den 17. Januar 2012 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke (Siegel) Gebietsabgrenzung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 01/11 „Wohnquartier An der Forst“ in der Stadt Königs Wusterhausen Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 01/11 „Wohnquartier An der Forst“ der Stadt Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in Ihrer Sitzung am 19.12.2011 mit Beschluss Nr. 60-11-222 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 01/11 „Wohnquartier An der Forst“, bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen, sowie den Entwurf der Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch die Offenlegung auf die Dauer eines Monats beschlossen. Das Plangebiet befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof Königs Wusterhausen. Es wird begrenzt: Im Norden von Wohngrundstücken entlang des Kirchsteigs, im Süden von einer Waldfläche, im Osten von Wohngrundstücken des Fasanenweges, im Westen von Wohngrundstücken entlang der Straße „An der Forst“. Die Gebietsabgrenzung ist im nachstehend abgedruckten Lageplan gekennzeichnet. Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 01/11„Wohnquartier An der Forst“ und der Entwurf der Begründung werden in der Zeit vom 06. Februar 2012 bis einschließlich 06. März 2012 im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I, Schlossstrasse 3 zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Montag 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch / Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr Über den Inhalt des Planes wird von den Mitarbeitern der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung auf Verlangen Auskunft gegeben. Während der v. g. Offenlegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht 4 Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen zur Straßenbenennung in Königs Wusterhausen Funkerberg Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 29.08.2011 mit Beschluss-Nr. 32-11-074 die nachfolgenden Benennungen der in der Anlage dargestellten Straßen und Wege in Königs Wusterhausen beschlossen: Planstraße Planstraße Planstraße Planstraße Planstraße Planstraße Planstraße A B C D E F G „Schulweg“ jetziger Straßenname „Dr.-Hans-Bredow-Straße“ „Alexander-Popow-Straße“ „Isolde-Hausser-Straße“ „Nikola-Tesla-Straße“ „Heinrich-Hertz-Straße“ „Ferdinand-Braun-Straße“ Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen schriftlich oder zur Niederschrift (Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen) einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Königs Wusterhausen, den 13.10.2011 (im Original unterzeichnet) W. Blume 2. Stellvertreter Bürgermeister Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen 2. „Segelfliegerdamm“ Weiterführung des Segelfliegerdamm zur Robert-Guthmann-Straße Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister 3. „Birkenstraße“ Weiterführung der Birkenstraße Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen zur Straßenbenennung in Königs Wusterhausen OT Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 27.06.2011 mit Beschluss-Nr. 32-11-073 die nachfolgenden Benennungen der in der Anlage dargestellten Straßen und Wege in Königs Wusterhausen beschlossen: 1. „Fürstenwalder Weg“ Weiterführung Fürstenwalder Weg zum Segelfliegerdamm Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen schriftlich oder zur Niederschrift (Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen) einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Königs Wusterhausen, den 13.10.2011 (im Original unterzeichnet) W. Blume 2. Stellvertreter Bürgermeister 5 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Mitteilung des Landesbetriebes Forst Brandenburg, Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Jahr 20110 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2011 auf der Grundlage der §§7 und 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV) nachfolgendes beschlossen. 1. Der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RöverBrönner KG Berlin geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, zum 31.12.2010 wird festgestellt. Die Bilanzsumme beträgt 1.511.989,97 €. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe 228.754,09 € wird zur Gewinnabführung in Höhe von 138.754,09 an den Haushalt der Stadt Königs Wusterhausen, sowie zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 90.000,- € zum Kauf von Kommunaltechnik verwandt. 3. Der Werkleitung des Städtischen Betriebshofes wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt in der Zeit vom 1.2. bis 15.2.2012 zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme im Raum 303 der Stadtverwaltung, Schlossstrasse 3 in 15711 Königs Wusterhausen, aus. Königs Wusterhausen, den 13.1.2012 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Landesbetrieb Forst Brandenburg - untere Forstbehörde Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, mit der Einnahme der neuen Struktur des Landesbetriebes Forst Brandenburg sind die Mitarbeiter der Oberförsterei Königs Wusterhausen in Ihrem Bereich nur noch für hoheitliche und waldpädagogische Aufgaben zuständig. Im Bereich des Privatwaldes sind sie für die kostenlose Beratung und Anleitung und sowie für Dienstleistungen im Wald verantwortlich. Sie können sich bei Fragen an die aufgeführten Revierförster wenden: 1. Revier Schönefeld Frau Revierleiterin Forstinspektorin Birgit Wachtel Dienstsitz: 15711 Königs Wusterhausen Potsdamer Ring 15 Tel. 03375/252596 Handy 0152/ 01587503 Frau Wachtel ist zuständig für die Gemarkung Wernsdorf. 2. Revier Königs Wusterhausen Revierleiterin Frau Forstamtsfrau Kerstin Schoenenburg Dienstsitz: 15713 Königs Wusterhausen Bachstelzenweg 21 Tel.: 033762/207128 Handy: 0152/01587548 Frau Schoenenburg ist zuständig für die Gemarkungen Kablow, Königs Wusterhausen, Deutsch Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf. 3. Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen Leiterin Frau Forsträtin Beate Dalitz-Härter Dienstsitz: LB Forst Brandenburg, Oberförsterei Königs Wusterhausen, 15711 Königs Wusterhausen, Potsdamer Ring 15 , Tel. 03375-252590; Fax: 03375-252598 , E-Mail Obf.Koenigswusterhausen@affwu.brandenburg.de Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen - Städtischer Betriebshof Festsetzungen Sprechzeit ist jeweils am Dienstag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Dalitz-Härter Forsträtin nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2012 Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 19. Dezember 2011 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt: 1 Es betragen 1.1 1.2 2 im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn/-verlust im Finanzplan Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit Impressum 1.922.714,- Euro 1.914.862,- Euro 7.852,- Euro Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375 / 273-331, E-mail: kw.presse@stadt-kw.brandenburg.de 87.000,- Euro Verantwortlich: Ursula Schlecht 82.000,- Euro Erscheinungsweise: monatlich (nach Bedarf) 0,- Euro Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs ermächtigungen auf 0,- Euro 0,- Euro Der Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt in der Zeit vom 1.2. bis 15.2.2012 zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme im Raum 303 der Stadtverwaltung, Schlossstrasse 3 in 15711 Königs Wusterhausen, aus. Königs Wusterhausen, den 13.1.2012 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke 6 Auflage: 20.000 Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und Karl-Marx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Druckhaus Schöneweide Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Nichtamtlicher Teil Fördermittel für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bewilligt Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger überreichte persönlich den Fördermittelbescheid Am 12.01.2012 gab es in Königs Wusterhausen besonderen Grund zur Freude. Das Land Brandenburg hat Fördermittel im Rahmen des Programms zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bewilligt, so dass die Bauarbeiten im Frühsommer beginnen können. Der brandenburgische Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Jörg Vogelsänger kam persönlich nach Königs Wusterhausen, um Bürgermeister Dr. Lutz Franzke den Fördermittelbescheid über 1.940.706,44€ zu überreichen. Die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte der letzten Jahre und eine Schlüsselmaßnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK. In mehreren Werkstattgesprächen hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Ideen einzubringen und sich so am Planungsprozess zu beteiligen. Los geht es zunächst auf der Ostseite des Bahnhofs, die zweifellos einige Aufwertungsmaßnahmen vertragen kann. Der Bau eines Zentralen Omnibusbahnhofes, eines Fahrradparkplatzes mit 168 überdachten Stellplätzen sowie einer Park & Ride Anlage, auf der 88 PKWs Platz finden, wird das Erscheinungsbild deutlich verbessern. Wenn alles nach Plan verläuft, werden die Arbeiten Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein. Die Gestaltung der Ostseite ist jedoch nur Teil des Großprojektes. Um eine Verbindung zwischen der Ost- und der Westseite zu schaffen, wird der bestehende Fußgängertunnel, für dessen Erneuerung die Bahn zuständig ist, unter Mitwirkung der Stadt Königs Wusterhausen verlängert. Die Bahngleise werden zukünftig von beiden Seiten aus erreichbar sein. Überdachte, großzügig angelegte Treppen werden in den Tunnel führen. Gleichzeitig gewährleisten eine Rampe sowie Aufzüge zu den Bahngleisen den barrierefreien Zugang. Bei der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes arbeiten die Mitarbeiter der Bahn und der Stadt Königs Wusterhausen eng und engagiert zusammen. Ohne die Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die die Stadt Königs Wusterhausen spätestens im Sommer 2012 beantragt, könnte der neue Tunnel nicht realisiert werden. Da die geförderten Baumaßnahmen bis 2014 nicht nur abgeschlossen, auch abgerechnet sein müssen, ist Eile geboten. Die Bauarbeiten können jedoch erst beginnen, wenn das Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt abgeschlossen ist. Im nächsten Schritt soll auch die für Auto- und Fahrradfahrer, aber vor allem für die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs unbefriedigende Situation des Tunnels in der Storkower Straße behoben werden. Gegenwärtig können Fahrzeuge über 2,80m diesen Tunnel, bei dem es sich genau genommen um eine Brücke handelt, nicht passieren. Die Bahn hat hier in Zusammenarbeit mit der Stadt Königs Wusterhausen und dem Landesbetrieb für Straßenwesen eine Lösung gefunden, die auch Bussen und vor allem Feuerwehrfahrzeugen die Durchfahrt erlaubt. Die geplanten Gehwege auf beiden Seiten machen die Benutzung des Tunnels für Fußgänger sicherer. Auf der Ostseite soll ein Kreisverkehr kurz vor dem Straßentunnel den Bussen und den Parkplatznutzern zukünftig das Einfädeln in den Straßenverkehr erleichtern. Diese Maßnahme wird die Stadt Königs Wusterhausen in Eigenregie durchführen. Geplant ist außerdem eine Wegeverbindung zwischen der Eingangstreppe auf der Westseite und dem Kreisverkehr, die hinter dem Wasserturm entlang führt und mit Hilfe von Fördermitteln der Stadtsanierung realisiert werden kann. Mittelfristig soll dann ein zweigeschossiges Fahrradparkhaus zusätzliche Abstellmöglichkeiten für ca. 400 Fahrräder bieten. Leiter der Stabstelle Stadtentwicklung Jörg Glase, Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, Bürgermeister Dr. Lutz Franzke Der Königs-Wusterhausener Bahnhof wird bereits jetzt stark frequentiert. Im Hinblick auf die Entwicklung der Region wird seine Bedeutung als Umsteigebahnhof weiter zunehmen. Zentral gelegen, ist er zudem das Eingangstor zur Stadt und vermittelt Reisenden einen ersten Eindruck von Königs Wusterhausen. Gute Gründe also, das Bahnhofsumfeld möglichst attraktiv zu gestalten und damit auch die Attraktivität der gesamten Innenstadt zu erhöhen. 7 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Stadt Königs Wusterhausen schreibt fünf Veranstaltungen aus Dass man in Königs Wusterhausen hochkarätige Kulturveranstaltungen und Feste erleben kann, hat sich mittlerweile weit über die Stadtgrenzen hinaus herumgesprochen. In diesem Jahr wird sich die Stadt erstmals Unterstützung bei der Organisation und Durchführung einiger Veranstaltungen holen und beabsichtigt fünf Veranstaltungen im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen an Dritte zu vergeben. Bei diesem Vergabeverfahren bleibt die Stadt Veranstalterin, der Auftragnehmer führt die Veranstaltung jedoch in Eigenregie und in jeder Hinsicht eigenverantwortlich und auf eigenes wirtschaftliches Risiko durch. Eine Vergütung erhält der Auftragnehmer nicht, ein Zuschuss für die kulturellen Bestandteile wird jedoch von der Stadt gewährt. Folgende Veranstaltungen werden ausgeschrieben: • das City-Kinderfest • das Chortreffen • das Seniorenherbstfest • die Kinderweihnacht • eine Veranstaltung auf dem Funkerberg Ausführliche Informationen zu den geplanten Veranstaltungen und den Modalitäten gibt es in Kürze auf der Webseite der Stadt Königs Wusterhausen unter www. koenigs-wusterhausen.de. Mit der Übertragung dieser Veranstaltungen an Dritte verfolgt die Stadt das Ziel, privates Engagement und private Ideen einzubinden. Die Sportgaststätte am Stadion der Freundschaft in Königs Wusterhausen sucht neuen Betreiber Die Stadt Königs Wusterhausen schreibt die Verpachtung der Sportgaststätte am Stadion der Freundschaft in Königs Wusterhausen, Cottbuser Str. 38 zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Bei diesem Objekt handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude mit unmittelbarem Zugang zum Sportplatz und zur Kegelbahn. Das Objekt verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 420 m². Vor dem Gebäude befindet sich eine Terrasse. Weitere Ausstattungsmerkmale sind: Ein großer Gastraum mit 76 Plätzen, der durch eine Trennwand unterteilt werden kann, ein kleiner Gastraum mit 10 Plätzen, ein Billiard- und Dartraum, ein Büro, Küche sowie mehrere Lager- und Abstellräume. Das Gebäude ist teilunterkellert. Es sind ausreichend Parkplätze und Fahrradständer vorhanden. Erwartet wird ein in der Gastronomie und im Veranstaltungsbereich erfahrener, engagierter und solventer Pächter, der das Pachtobjekt mit Leben füllt. Detaillierte Anfragen zum Pachtpreis sowie eine Terminvereinbarung zur Besichtigung des Objektes sind unter der Telefonnummer 03375-273223 (Frau Krause) möglich. Bewerbungsunterlagen mit aussagekräftigem, schriftlichem Bewirtschaftungskonzept sind bis zum 27. Januar 2012 zu richten an die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Amt 90 Karl-Marx-Str. 23 • 15711 Königs Wusterhausen Sybille.Krause@stadt-kw.brandenburg.de Wohnungen in Königs Wusterhausen OT Kablow, Dorfaue 25 zu vermieten: 1. Dachgeschoss Kaltmiete: 285,65 € (5,00 €/m²) Nebenkosten: 140,00 € (70,00 € Betriebskosten, 70,00 € Heizkosten) Warmmiete: 425,65 € Wohnfläche: ca. 57,13 m² Zimmer: 2 Bezug: sofort Kaution: 856,95 € (3 Kaltmieten) 2. Erdgeschoss Kaltmiete: 363,60 € (5,00 €/m²) Nebenkosten: 200,00 € (100,00 € Betriebskosten, 100,00 € Heizkosten) Warmmiete: 563,60 € Wohnfläche: ca. 72,72 m² Zimmer: 2 Bezug: sofort Kaution: 1.090,80 €(3 Kaltmieten) 8 Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012 Interessenten wenden sich bitte an die Stadt Königs Wusterhausen Fachbereich IV, Sachgebiet Kaufmännisches Management Sybille Krause Karl-Marx -Str. 23 • 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375-273 223 sybille.krause@stadt-kw.brandenburg.de Straßenreinigungssatzung im Amtsblatt Jg. 22, Nr.11 vom 30.11.2011 Aufgrund eines Druckfehlers in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen, die seit dem 01.01.2012 gültig ist, entstand leider bei einigen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, die Gruppe V sei um etliche Straßen erweitert worden und die Gruppe VI gänzlich weggefallen. Tatsächlich sind die Zuordnungen der Straßen in den Gruppen V und VI im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Bei Fragen, die Pflichten betreffend, die sich aus der Straßenreinigungssatzung ergeben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes (03375/2108202). Fragen zur Gebührenrechnung beantworten gerne die MitarbeiterInnen des Sachgebietes Steuern/ Liegenschaften unter den Telefonnummern 03375 / 273 312, -355 und -371. In eigener Sache – Versand der Steuerbescheide Am Anfang jeden Jahres steht für die Steuerabteilung der Stadt Königs Wusterhausen eine große Aufgabe an: der Versand der Steuerbescheide an alle Steuerpflichtigen. Auch in diesem Jahr wurden so wieder etwa 16.000 Grundsteuer-, Zweitwohnungssteuer- und Gewerbesteuerbescheide im Zeitraum vom 05.01.-13.01.2012 an die Zusteller übergeben. Mittlerweile müssten also alle Schreiben ihren Empfänger erreicht haben. Die Grundsteuer ist im Regelfall quartalsweise zu zahlen und das erste Mal am 15.02.2012 fällig. Für die Zweitwohnungssteuer und die Gewerbesteuer besteht eine Zahlungsverpflichtung binnen eines Monates nach Bekanntgabe des Bescheides, damit muss der Steuerpflichtige hier auch Mitte Februar seinen Beitrag bei der Stadt eingezahlt haben. Sollten Sie steuerpflichtig für eine der drei genannten Steuerarten sein, bislang jedoch noch keinen Bescheid erhalten haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung unter folgenden Rufnummern wenden: 03375 / 273-312, -355, -371. Zuschuss für eine Familienferienreise Auch im Jahr 2012 unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie im Rahmen des Familien- und Kinderpolitischen Programmes des Landes mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen. Diese Unterstützung gibt es bereits seit 1993. In Abhängigkeit vom Familieneinkommen können Zuschüsse in Höhe von 5,20€, 6,70 € und 7,70 € pro Tag und Person an die Familien gezahlt werden. Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren im Monat Februar Wir gratulieren zu den Geburtstagen am... Königs Wusterhausen 01.02. 01.02. 01.02. 02.02. 02.02. 03.02. 03.02. 04.02. 08.02. 09.02. 09.02. 10.02. 11.02. 11.02. 12.02. 13.02. 13.02. 14.02. 15.02. 16.02. 17.02. 17.02. 19.02. 19.02. 19.02. 19.02. 19.02. 21.02. 21.02. 21.02. 21.02. 23.02. 24.02. 25.02. 25.02. 25.02. 26.02. Amanda Hofmann Christa Krzykowski Brigitte Lehmann Ernst Gärtner Isaak Ravikovych Regina Mettin Margarete Trotz Herta Schmidt Agnes Hartog Anton Günter Hartmut Linke Elfriede Potrykus Ilse Beutel Ursula Müller Gerhard Mosny Ilse Liebers Gerda Prause Käthe Ehrhardt Gerda Lohse Annemarie Klemm Günter Bergmann Margarete Würl Gertrud Brandenburg Manfred Frauenstein Jutta Lindau Renate Predatsch Vera Silber Anna Funk Ursel Kunze Annemarie Scholtyssek Alma Zanter Marita Thürk Werner Wegner Wilhelm Herrmann Georg Hoffmann Ida Schulz Waltraud Friebe Kablow 15.02. Margot Elfenbein 07.02. 14.02. 23.02. Harry Voigt Erika Engeser Maria May 80 75 93 Senzig 04.02. 15.02. 20.02. 21.02. 22.02. 23.02. Erich Linnert Dieter Stibbe Karl Schmohl Manfred Reise Karola Rutkowski Klaus Reise 75 75 94 80 75 75 Wernsdorf 02.02. 04.02. 06.02. 09.02. 11.02. 13.02. 15.02. 16.02. 16.02. 20.02. 25.02. Käte Kelling Jutta Timm Elfriede Meyer Lucie Kußmann Peter Fritzsche Helene Schwalbe Hildegard Totel Herta Gottwald Ursula Wenzel Herbert Böhmer Marie Kreß 100 75 91 90 75 85 92 93 90 85 90 02.02. 05.02. 08.02. 08.02. 15.02. 16.02. 19.02. 21.02. Jürgen Schönhoff Edith Glawe Inge Hanne Doris Peukert Kurt Peukert Ursula Rambauske Helga Bähne Robert Bohnau 80 85 75 75 90 80 75 85 Erika Giese Siegfried Dr. Baumann Hildegard Hensel Peter-Heinz Dommasch 96 85 98 85 Zeesen Zernsdorf Ab dem Jahr 2012 werden die Anträge allerdings im Landesamt für Soziales und Versorgung bearbeitet und nicht mehr durch die Familien und Wohlfahrtsverbände. Familien können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen und erhalten dort das Antragsformular: Und zum 50. Hochzeitstag In der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. Nr. 03375/294752 gibt es Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften. 75 Niederlehme Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist, dass der Antrag vor Reiseantritt gestellt wird. Das Reiseziel muss in Deutschland liegen; in Ausnahmefällen werden aber auch Reisen nach Polen und in die Tschechische Republik gefördert. Landesamt für Soziales und Versorgung - Dezernat 64 Frau Hahn Lipezker Str. 45 in 03048 Cottbus. Telefon: 0355/2893853 75 75 80 75 85 75 102 91 80 85 80 85 90 85 85 85 95 91 90 75 85 93 75 75 80 75 75 85 75 85 97 75 80 75 85 94 85 14.02. 20.02. 24.02. 25.02. Leni und Jürgen Müller aus Königs Wusterhausen am 10.02. Regina und Klaus Hammermüller aus Königs Wusterhausen am 16.02. Gisela und Klaus-Jürgen Volkmer aus Königs Wusterhausen am 23.02. Jutta und Peter Schneider aus Senzig am 17.02. Christel und Joachim Lehmann aus Wernsdorf am 24.02. Wir bitten um Verständnis, dass im Rathaus aktuell/Amtsblatt ab sofort nur die 75., 80. und 85. Geburtstage der Königs-Wusterhausener Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden können. Ab dem 90. Lebensjahr werden wir jedoch weiterhin jedes Geburtstagskind namentlich erwähnen.