Wartungsauftrag für Wasserarmaturen
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Wartungsauftrag für Wasserarmaturen
Wartungsauftrag für Honeywell Wasserarmaturen Eingebaute Geräte: Anlagenbetreiber: Eingebaut am: in: Der Anlagenbetreiber beauftragt die Honeywell GmbH beginnend am: mit der vom Kundendienstpersonal im Rahmen des Wartungsvertrages sofort behoben. halbjährlichen jährlichen Wartung des o.g. Produktes gemäß folgender Bedingungen: Ihr erworbenes Produkt unterliegt der Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung durch die europäische und nationale Gesetzgebung. Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der vollständigen Gewährleistungsansprüche von Honeywell ist die ordnungsgemäße Beachtung der Einbauvorschriften von Honeywell und sowie die regelmäßige Wartung und Instandhaltung Ihrer Wasserarmaturen. Der Umfang der Wartung beinhaltet die Instandhaltungsmaßnahmen nach DIN 1988/Teil 8 Anhang A)*. Für Produkte die in der DIN1988/Teil 8 nicht aufgeführt sind, wird die Wartung gemäß nach Honeywell Wartungsvorgaben durchgeführt. Da in EN806, DIN EN1717 zurzeit noch keine Wartungsvorgaben aufgeführt sind, greifen für diese Produkte die Honeywell Herstellervorgaben. Die Wartung umfasst folgende Arbeiten: 1. Sicht- und Funktionskontrolle 2. Demontage der Armatur 3. Kontrolle der Innenteile 4. Erneuerung der dichtenden Teile 5. Montage der Armatur 6. Inbetriebnahme- und Funktionskontrolle Honeywell verpflichtet sich, die Wartungstermine rechtzeitig mit dem Anlagenbetreiber abzustimmen. Sollte durch Gründe, die von Honeywell nicht zu vertreten sind, der Wartungstermin nicht zustande kommen, bemüht sich Honeywell um einen möglichst zeitnahen Folgetermin. Rechtsansprüche gegenüber Honeywell können aus diesem Sachverhalt nicht abgeleitet werden. Kosten: Materialaufwände werden nach den jeweils gültigen Preislisten berechnet. Die Wartungspauschale für die o. g. Wasserarmatur beträgt € zuzügl. Mwst., hierin sind Anfahrts- und Dienstleistungskosten für die Wartung enthalten. Erhöhte Aufwände für die Behebung im Rahmen der Wartung festgestellter Mängel oder Schäden werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisgrundlage hierfür sind die Kundendienst-Kostensätze des jew. gültigen Honeywell Haustechnik Preiskataloges. Diese Kostensätze sind für den Zeitraum von 24 Monaten (s. Laufzeit) fest vereinbart. Danach behält sich Honeywell vor, Preisanpassungen durchzuführen. Für diesen Fall wird dem Anlagenbetreiber ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 8 Wochen nach Preismitteilung eingeräumt. Diese Kosten sind in der Wartungspauschale enthalten. Vertrags-Laufzeit: Der Wartungsauftrag gilt zunächst für 24 Monate. Der Wartungsauftrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Dem Kundendienst-Personal wird der ungehinderte Zugang ohne Wartezeit zu den Einbaustellen zugesichert. Preisgleitklausel: oben genannter Betrag ist für den Zeitraum von zwei Jahren vereinbart. Der Leistungsumfang der Wartung beinhaltet keine Materialkosten. Diese werden gesondert nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Bei der Überprüfung festgestellte Mängel oder Schäden werden Es gelten die „Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs-, Montage-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen von Honeywell*. Mosbach, den Honeywell GmbH , den (Stempel und Unterschrift) *) Sollten Ihnen die Honeywell AGBs oder die DIN 1988 nicht vorliegen oder bekannt sein, wenden Sie sich bitte an Deutschland Honeywell GmbH, Haustechnik, Hardhofweg D-74821 Mosbach Tel.: +49 1801 466389-2 technik_wasser@honeywell.com Österreich Honeywell Austria Ges.m.b.H. Handelskai 388 A-1023 Wien hausautomation.austria @honeywell.com Schweiz Honeywell AG Honeywell-Platz 1 CH-8157 Dielsdorf hausautomation.switzerland @honeywell.com www.honeywell.com www.honeywell.de/haustechnik GE6H-0703GE23 R1108 Änderungen vorbehalten. © 2008 Honeywell GmbH.