Leitlinie „S2“ - Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und
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Leitlinie „S2“ - Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und
Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Leitlinie „S2“ der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) Nicht erholsamer Schlaf Steering Komitee und Herausgeber: Prof. Dr. med. Jürgen Fischer, Norderney PD Dr. med. Geert Mayer, Schwalmstadt Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Jörg Hermann Peter, Marburg Prof. Dr. rer. soc. Dipl. Psych. Dieter Riemann, Freiburg Dr. rer. physiol. Helmut Sitter, Marburg Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Unter Mitarbeit von : Prof. Dr. med. Klaus Kunze PD Dr. rer. physiol. Thomas Penzel PD Dr. rer. physiol. Friedhart Raschke Dr. med. Alfred Wiater Teilnehmer der Konsensus-Konferenz (s. Anlage) Redaktionelle Mitarbeit: Barbara Sauer Zur Veröffentlichung im Blackwell Verlag ii Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Zusammenfassung: Die Leitlinie "Nicht erholsamer Schlaf" wurde von der DGSM in Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und verschiedenen Experten erarbeitet. Es handelt sich dabei um eine Leitlinie, die der Stufe 2 des Dreistufenkonzeptes der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) zur Leitlinienentwicklung entspricht, d.h. die Leitlinie wurde in einem formalen Konsensusverfahren beraten und als Leitlinie der Stufe 2 verabschiedet. Das angewandte Verfahren für diese Entwicklung der Leitlinie war ein nominaler Gruppenprozess. Im Rahmen der Leitlinie wird zuerst ein Überblick über Leitlinienentwicklung generell und bereits bestehende Leitlinien in der Schlafmedizin gegeben. Nicht erholsamer Schlaf wurde als Titel der Leitlinie gewählt, da diese Beschwerde allen intrinsischen und extrinsischen Schlafstörungen und Störungen des zirkadianen Rhythmus gemein ist. Aufgrund der zunehmenden Mechanisierung und Automatisierung der Arbeitswelt wird Ausgeschlafen- und Erholtsein über das subjektive Empfinden und das Lebensgefühl hinaus zu einer gesundheitlichen Grundlage für die Leistungsfähigkeit und die Beanspruchbarkeit der Bevölkerung in den Industriestaaten. Epidemiologische Untersuchungen zu den Insomnien und Hypersomnien belegen vielfach, daß es sich dabei um in der Allgemeinbevölkerung sehr häufige Beschwerden und Symptome handelt. Es wird angenommen, daß etwa ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland unter so ausgeprägten schlafmedizinischen Beschwerden leidet, daß nur eine Diagnostik mit Hilfe der kardiorespiratorischen Polysomnographie und/oder Tagschlaftest im Schlaflabor bei ihnen die Beschwerde des nicht erholsamen Schlafs adäquat abklären kann. Im Mittelpunkt der Leitlinie "Nicht erholsamer Schlaf" steht ein klinischer Algorithmus, der die diagnostischen und therapeutischen Schritte bei der Beschwerde eines Patienten über nicht erholsamen Schlaf festlegt. Der Algorithmus gibt vor, daß bei der Beschwerde des nicht erholsamen Schlafs bei Ein- und/oder Durchschlafstörungen und/oder Tagesschläfrigkeit, wenn zusätzlich eine erhebliche Leistungsminderung vorliegt, zuerst folgende Fragen geklärt werden müssen: • Besteht ein adäquater Umgang mit Schlaf - Schlafhygiene? • Besteht eine Störung des zirkadianen Rhythmus - Schichtarbeit? • Werden schlafstörende Substanzen eingenommen? • Ist der nicht erholsame Schlaf das Symptom einer psychiatrischen und/oder anderen organischen Erkrankung? iii Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Ist dies der Fall, so bestehen auf der jeweiligen Stufe des Algorithmus entsprechende therapeutische Interventionsmöglichkeiten, z.B. Vermittlung von Regeln der Schlafhygiene, Prävention, Verhaltensberatung, bei Einnahme von schlafstörenden Substanzen Maßnahmen zur Umsetzung, Abstinenz und Entwöhnung oder bei symptomatischem, nicht erholsamem Schlaf eine weiterführende Diagnose und Behandlung der Grunderkrankung. Die ausführliche kardiorespiratorische Polysomnographie im akkreditierten, qualitätsgesicherten schlafmedizinischen Zentrum sollte in erster Linie den intrinsischen Dyssomnien vorbehalten bleiben, die ohne eine solche Unter-suchung nicht adäquat diagnostiziert bzw. dann auch nicht adäquat behandelt werden könnten. In erster Linie handelt es sich dabei um schlafbezogene Atmungsstörungen, die Narkolepsie, therapierefraktäre chronische Insomnien und eine Teilgruppe der Parasomnien. Neben der ausführlichen Beschreibung des klinischen Algorithmus zum nicht erholsamen Schlaf beinhaltet die Leitlinie noch ausführliche Kapitel zu qualitätsbezogenen Aktivitäten in der deutschen Schlafmedizin, die von der DGSM getragen werden, wie etwa eine genaue Beschreibung des Akkreditierungsprozesses schlafmedizinischer Zentren, eine Beschreibung des Projekts zur Prozess- und Ergebnisqualität, zum Qualifikationsnachweis Somnologie und zur Zusammensetzung und Qualifikation der DGSM-Mitglieder und ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten. Schlüsselwörter: Nicht erholsamer Schlaf - Leitlinie - klinischer Algorithmus - kardiorespiratorische Polysomnographie - Schlafstörungen iv Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Summary: The guideline "Non-restorative sleep" was developed by the DGSM in cooperation with self-help groups and several medical experts. It abides by the level 2 criteria of the 3-step-concept for guidelines developed by the AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften = Association of Medical Scientific Societies in Germany). This guideline was discussed and created utilizing a nominal group process. An introduction to the development of general guidelines in Germany and a presentation of current guidelines for sleep medicine in Germany is described. Nonrestorative sleep was chosen as the title because this complaint is common to both intrinsic and extrinsic sleep disorders and circadian rhythm disorders. As modern industrialized societies increasingly emphasize automatisation of the work force, feeling refreshed upon awakening and throughout the day becomes essential not only for subjective well being and quality of life, but also perfor-mance and endurance among the population in these countries. Epidemiological investigations concerning insomnia and hypersomnia have repeatedly concluded that these symptoms are highly prevalent in the general population. It is estimated that approximately one percent of the population in Germany suffer from non-restorative sleep to such an extent that only an evaluation with cardio-respiratory polysomnography and/or multiple sleep latency tests in the sleep laboratory could appropriately identify the underlying disorder. The guideline "Non-restorative sleep" focuses on a clinical algorithm, which outlines necessary diagnostic and therapeutic steps if a patient complains about nonrestorative sleep. For example, a first step utilizing the algorithm suggests clarification to the following questions when a complaint of non-restorative sleep associated with sleep-onset, sleep maintenance problems and/or daytime hypersomnolence in addition to marked impairment of daytime functioning is present: • Is sleep hygiene adequate? • Is there a circadian rhythm disturbance - for example shift work? • Is there an intake of sleep disturbing substances? • Is the non-restorative sleep symptom related to psychiatric illness or any other organic disorder? v Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ If one of these questions is answered affirmatively, the algorithm offers corresponding therapeutic interventions, for example psychoeducation and sleep hygiene, prevention techniques, behavioral counseling, or in case of intake of sleep disturbing substances, recommendations for medication changes, abstinence or withdrawal. In case of symptomatic non-restorative sleep (i.e. psychiatric or organic causes) a further specified diagnosis and treatment of the underlying disease is recommended. Cardio-respiratory polysomnography in a sleep center should be restricted to those intrinsic dyssomnias, which cannot be satisfactorily diagnosed or adequately treated without such an investigation. This applies especially to sleep related breathing disorders, narcolepsy, therapy refractory chronic insomnias and partly to the parasomnias. In addition to the clinical algorithm description, the guideline contains several other chapters on quality related activities of German sleep medicine executed by the DGSM. Included are a thorough description of the accreditation process among centers for sleep medicine, a description of an ongoing project concer-ning the quality assurance process in the sleep laboratory, information on the qualification for somnology and data on the qualification of DGSM members and their scientific activities. Key words: Non-restorative sleep - guideline - clinical algorithm - cardio-respiratory polysomnography - sleep disorders vi Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Inhaltsverzeichnis: Leitlinien-Report Nicht erholsamer Schlaf 1 0. Präambel 3 1. Einleitung 4 1a) Leitlinien 4 1b) Leitlinien in der Schlafmedizin 7 2. Nicht erholsamer Schlaf: Begriffe und Definitionen 9 3. Nicht erholsamer Schlaf 11 3a) Gesellschaftliche Bedeutung 11 3b) Schlafepidemiologie 13 3c) Schlafmedizinische Beschwerden und deren Erfassung 20 3d) Schlafmedizinische Klassifikationssysteme: ICSD, ICD-10, DSM-IV 24 4. Algorithmus Nicht erholsamer Schlaf 28 4a) Abbildung Algorithmus 29 4b) Nicht ausreichende Schlafmenge 30 4c) Inadäquate Schlafhygiene 31 4d) Umweltbedingte Schlafstörungen 32 4e) Störungen des zirkadianen Rhythmus 34 4f) 36 Substanzinduzierte Schlafstörungen 4g) Schlafstörungen bei Psychiatrischen Erkrankungen 38 4h) Schlafstörungen bei Neurologischen Erkrankungen 40 4i) Schlafstörungen bei anderen Organischen (Internistischen) Erkrankungen 47 5. Untersuchungsstandards im Schlafmedizinischen Zentrum 50 5a) Schlafbezogene Atmungsstörungen 53 5b) Andere Störungen der Atmung 59 vii Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5c) Narkolepsie 60 5d) Parasomnien und schlafbezogene Epilepsie 62 5e) Restless-Legs-Syndrom und Periodische Extremitätenbewegungen 5f) im Schlaf (PLMD) 63 Insomnien 65 5g) Störung des zirkadianen Rhythmus 69 5h) Zusammenfassung 70 6. Qualitätsbezogene Aktivitäten in der deutschen Schlafmedizin 71 6a) Strukturqualität: Akkreditierung 71 6b) Prozess und Ergebnisqualität 72 6c) DGSM Qualifikationsnachweis (QN) Somnologie 73 6d) Qualifikation für die Abrechnung zur Früherkennung der obstruktiven Schlafapnoe mittels portabler Vier-Kanal-Registrierung 6e) Internationale Qualifikationen in der Somnologie 76 6f) 77 Zusammensetzung und Qualifikation der Mitglieder der DGSM 6g) Wissenschaftliche Aktivität der Mitglieder der DGSM 7. Exkurs viii 75 79 80 7a) Proposed Sleep Disorders, vorgeschlagene Schlafstörungen 80 7b) Parasomnien 81 7c) Erschöpfung/Fatigue 83 7d) Chronic fatigue syndrom (CFS) 84 7e) Schlafstörungen bei Kindern 85 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlagen 89 ad 1b) Leitlinien in der Schlafmedizin 90 ad 3c) Schlafmedizinische Beschwerden und deren Erfassung 118 ad 3d) Schlafmedizinische Klassifikationssysteme: ICSD, ICD-10, DSM-IV 133 ad 4f) Substanzinduzierte Schlafstörungen 149 ad 5) 151 Untersuchungsstandards im Schlaflabor ad 6a) Strukturqualität: Akkreditierung 159 ad 6b) Prozess- und Ergebnisqualität 198 ad 6c) DGSM Qualifikationsnachweis (QN) Somnologie 229 ad 6d) Qualifikation für NUB-Kurse 264 ad 6f) Zusammensetzung und Qualifikation der Mitglieder der DGSM 266 ad 6g) Wissenschaftliche Aktivität der Mitglieder der DGSM 272 ad Konsensuskonferenz) Vorbereitung und Programm der Konsensuskonferenz vom 6. – 7.10.2000 in Marburg 279 ix Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ x Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Leitlinien-Report Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat ein Drei-Stufen-Konzept für medizinische Leitlinien etabliert, das in der Einleitung detailliert beschrieben ist. Die Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ ist für Ärzte in Klinik und Praxis entwickelt worden. Das in der Präambel dargestellte Ziel ist die Sicherstellung einer sinnvollen Diagnose und einer wirksamen Therapie bei Patienten mit nicht erholsamen Schlaf. Das Thema für diese Leitlinie wurde gewählt, da es eine hohe Bedeutung für den betroffenen Patienten hat, ein schwieriges diagnostisches Vorgehen erforderlich ist und zur Zeit unangemessene Qualitätsunterschiede in der Betreuung der betroffenen Patienten bestehen. Das Resultat des Entwicklungsprozesses ist eine Leitlinie für den nicht erholsamen Schlaf der Stufe S2. Zu diesem Zweck wurde ein aus Nominalem Gruppenprozess und Delphi-Technik kombinierter formaler Konsensusfindungsprozess benutzt, bei dem folgendermaßen vorgegangen wurde: Ein Steering-Komitee mit fünf Mitgliedern (Fischer, Peter, Riemann, Mayer, Sitter), das für die organisatorische Durchführung verantwortlich war, wurde gebildet. Verschiedene Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin, Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie, Deutsche Gesellschaft für Neurologie) wurden eingeladen, einen Vertreter für diesen Konsensusprozess zu benennen; es wurden auch vier Patientenorganisationen (Selbsthilfegruppe Schlafapnoe [Essen, Baunatal], Deutsche Narkolepsiegesellschaft e.V., Fatigatio e.V., Deutsche Restless Legs-Vereinigung [Hessen] eingeladen. Die Finanzierung der Leitlinienentwicklung erfolgte durch die DGSM. In einem Treffen und mehreren Telefonkonferenzen erarbeitete das SteeringKomitee einen Vorschlagsalgorithmus für den Konsensusprozess. Dieser Vorschlag wurde nach der Benennung der Mitglieder des formalen Konsensusprozesses mit einer Einladung zum Nominalen Gruppenprozess gemeinsam mit Literatur zum Thema versandt. Der Nominale Gruppenprozess fand an zwei Tagen in Marburg statt (6. – 7.10.2000). Die Teilnehmer sind in der beigefügten Liste aufgeführt. 1 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Das Konsensustreffen wurde mit einem Referat zum methodischen Vorgehen und zwei inhaltlichen Referaten eröffnet. Der dann folgende Nominale Gruppenprozess wurde von einem Moderator, der inhaltlich nicht mitdiskutierte, geleitet. Nach der Sammlung der Argumente und einer Diskussion wurde am Abend des ersten Tages ein neu überarbeiteter Algorithmus erstellt, der am nächsten Tag Grundlage für die Fortführung des Konsensusprozesses war. Die Einbeziehung einer Übernachtung wird als wesentlich angesehen, damit die Teilnehmer Gelegenheit haben, sich und ihre Argumente zu sammeln und einen gewissen inneren Abstand zum Thema zu gewinnen. Der in Kapitel 4 dargestellte Algorithmus und die Präzisierungen der einzelnen Knoten wurden einstimmig verabschiedet. Die Beteiligung von vier Patientenvertretern wurde als sehr positiv gewertet und garantierte eine angemessene Berücksichtigung der Patientenperspektive. Darüber hinaus lassen sich Synergieeffekte bei der Publikation der Leitlinie erzeugen, indem auf den Homepages sowohl der interdisziplinär beteiligten Fachgesellschaften als auch der beteiligten Patientenverbände auf die Leitlinie verwiesen wird. Es wurde beschlossen, die Leitlinie an die AWMF zur Publikation im Internet zu senden und die Langfassung in Buchform zu publizieren. Außerdem wurde eine Kurzfassung erstellt. Nach dem Gruppentreffen wurde der konsentierte Algorithmus und die Darstellung der Langfassung der Leitlinie gemäß dem Konsensusbeschluss erneut den Teilnehmern zugesandt, diese hatten Gelegenheit, weitere eventuell notwendige Änderungen dem Steering-Komitee mitzuteilen (Delphi-Runde). Dieses wurde dann mit der endgültigen Formulierung beauftragt. Eine erneute Überarbeitung der Leitlinie, für die das Steering-Komitee verantwortlich ist, erfolgt zwei Jahre nach Publikation. 2 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 0. Präambel Für die Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf wurde ein klinischer Algorithmus entwikkelt, der die verschiedenen notwendigen diagnostischen und therapeutischen Schritte festlegt. Ziel der Leitlinie ist es, mit Hilfe des Algorithmus die Ursachen dieser Beschwerde unter Berücksichtigung aller angemessenen Erfordernisse aufzudecken und ausreichend zu behandeln. Damit soll erreicht werden, die mit dem Nicht erholsamen Schlaf verbundenen Einschränkungen der Gesundheit, der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit, der Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben und die daraus resultierenden Einschränkungen der Lebensqualität der Betroffenen zu reduzieren oder zu beseitigen. 3 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 1. Einleitung 1a) Leitlinienentwicklung Medizinische Leitlinien sind systematisch entwickelte Feststellungen, um die Entscheidungen von Klinikern und Patienten über eine angemessene Gesundheitsversorgung für spezifische medizinische Umstände zu unterstützen (Definition der Agency for Health Care Policy and Research, USA). Leitlinien liegen in ihrer Verbindlichkeit zwischen Richtlinien und Empfehlungen: Leitlinien soll man befolgen, Richtlinien muss man befolgen, Empfehlungen kann man befolgen. Durch eine Leitlinie wird gewissermaßen ein Korridor vorgegeben, den man aber in begründeten Fällen auch verlassen kann. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften) hat ein Drei-Stufen-Konzept zur Leitlinienentwicklung erarbeitet [1]. 1. Stufe (S1): Expertengruppe Eine repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet im informellen Konsens eine Leitlinie, die vom Vorstand der Fachgesellschaft verabschiedet wird. 2. Stufe (S2): Formale Konsensusfindung Vorhandene Leitlinien der Stufe 1 werden in einem der bewährten formalen Konsensusverfahren beraten und als Leitlinien der Stufe 2 verabschiedet. Formale Konsensusfindungsmethoden sind nominaler Gruppenprozess, Delphimethode und Konsensuskonferenz. Sie enthalten eine Diskussion der Evidenz für die verabschiedeten Statements. Für die Durchführung ist die Mitarbeit von Methodikern hilfreich. 3. Stufe (S3): Leitlinie mit allen Elementen systematischer Erstellung Der formale Konsensusprozess wird durch weitere systematische Elemente erweitert: 4 • Logische Analyse (klinischer Algorithmus) • Evidenz-basierte Medizin • Entscheidungsanalyse • Outcomeanalyse. Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die eingangs zitierte Leitliniendefinition enthält den Begriff ‚systematisch’, der eine fünffache Bedeutung hat: • Die Logik der Leitlinien muss algorithmisch sein, d.h. sie muss aus einem Problem, einer eindeutigen Fragestellung her abgeleitet sein: z.B. wie ist die heutige gültige Therapie des Herzinfarkts? Darauf folgen Entscheidungen mit einer wenn-dann-Logik bis zu einer Lösung in endlichen Schritten (konditionale Logik). Leitlinien hängen von einem solchen Algorithmus unter dem Kriterium der Klarheit ab. • Leitlinien müssen im Konsens entwickelt und implementiert werden. Es ist wichtig zu erkennen, dass Konsensus durch verschiedene Prozesse erreicht wird. Diese unterscheiden sich nicht nur in Methoden, sondern vor allem auch im Ergebnis. • Leitlinien müssen evidenzbasiert sein. Dieses Problem erscheint einfacher zu lösen als es in der Realität von Klinikern und Methodikern ist. Kliniker kritisieren oft die geringe klinische Relevanz randomisierter Studien. Epidemiologen betonen gerade hierin deren überzeugenden Wert für die Krankenversorgung auch des individuellen Patienten. • Das vierte Prinzip ist die Entscheidungsanalyse. Leitlinien dürfen nicht vor der Frage zurückscheuen, wie kosteneffektiv ihre Empfehlungen sind. Die Methoden für diese Art von Analyse sind bisher noch zu wenig bekannt. • Schließlich folgt das jüngste Kind in der Reihe der Systematik, die Outcomeanalyse. Dieses Konzept schließt den objektiven Gesundheitsstatus ein (ermittelt durch den Arzt), den Lebensqualitätsreport durch den Patienten (erhalten durch die Beantwortung eines psychometrisch getesteten Fragebogens) und den klinisch relevanten Endpunkt. Nach Schoenbaum* sind Leitlinien ohne evidenzbasierte Medizin ein Problem, aber Leitlinien nur mit evidenzbasierter Medizin eine Katastrophe. Die fünf vorher zusammengestellten Kriterien für den Begriff ‚systematisch’ in den Leitlinien machen dies ohne Zweifel deutlich. In der deutschen Leitlinienentwicklung durch die AWMF wird der Konsens in besonderer Weise betont. Dies ist heute ein anerkanntes, kulturspezifisches Qualitätsmerkmal. Um eine repräsentative Entwicklung von Leitlinien zu gewährleisten, sollten alle relevanten Schlüsseldisziplinen ihren Beitrag leisten [2-7]. * Schoenbaum: Mündliche Äußerung, Leeds-Castle-Meeting, England Oktober 1999 5 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Literatur: 1. AWMF. Erarbeitung von Leitlinien für Diagnostik und Therapie. Kriterien für die Qualität von Leitlinien. AWMF online: http://www.uni-duesseldorf.de, http://www.AWMF-online.de, 2000. 2. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung (Hrsg.): Beurteilungskriterien für Leitlinien der medizinischen Versorgung. Deutsches Ärzteblatt, 33: A-2154-2155, 1994. 3. Erarbeitung von Leitlinien für Diagnostik und Therapie. Methodische Empfehlungen. AWMF online, http://www.uni-duesseldorf.de, http://www./AWMF-online.de, 2000. 4. Gerlach F.M., Beyer M., Szecsenyi J., Fischer G.C.: Leitlinien in Klinik und Praxis. Deutsches Ärzteblatt, 17: A-1014-1021, B-820-250, C-752-757, 1998. 5. Helou, F.W.: Methodische Standards der Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien in Deutschland. Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualitätssicherung, 94: 330-339, 2000. 6. Zentralstelle der Deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin: Checkliste „Methodische Qualität von Leitlinien“. Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung, 1998. 7. Das Leitlinien-Manual von AWMF und ÄZQ. Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualitätssicherung. 95;Supplement I:1-84, 2001 6 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 1b) Leitlinien in der Schlafmedizin Die Leitlinienentwicklung zum Thema Schlaf befindet sich in Deutschland in den Anfängen. Über die AWMF wurden bisher erst vier auf eine schlafmedizinische Thematik bezogene Leitlinien der Stufe S1 publiziert. Dies sind die Leitlinie zur obstruktiven Schlafapnoe (OSA, Nr. 020/001 der AWMF), die von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) publiziert wurde [5], sowie zwei Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und HalsChirurgie zum Thema Schnarchen: a) primäres Schnarchen (Nr. 017/068 der AWMF) [2] und b) obstruktive Schlafapnoe und obstruktives Schnarchen [3]. Eine weitere Leitlinie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zum Thema "Nichtorganische Schlafstörungen F51" für den Kinder- und Jugendlichen Bereich veröffentlicht [4]. Die ersten drei Leitlinien halten sich inhaltlich an die Internationale Klassifikation der Schlafstörungen (ICSD-R) [7], während sich die vierte Leitlinie an der ICD-10 [6] orientiert. Sie beziehen sich auf spezielle Diagnosen und nicht in erster Linie auf Beschwerden und sind als Expertenleitlinien ohne formalisierten Konsens verfaßt. Neuerdings hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) einen unautorisierten Leitlinienentwurf der Entwicklungsstufe S3 zum Thema Müdigkeit vorgelegt [1]. In Deutschland existiert bisher keine Leitlinie mit schlafmedizinischer Thematik, die therapiezielorientiert vorgeht und die zugleich die vielschichtige Problematik von subjektiven Beschwerden und Symptomen sowie von systematischer schlafmedizinischer Diagnostik und Therapie berücksichtigt und das Problem der Definition von Schnittstellen und Überweisungen zu Spezialisten berücksichtigt. Dies soll mit der vorliegenden Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf geleistet werden. Literatur: 1. DEGAM Leitlinie Nr.2: Müdigkeit. Unautorisierter Leitlinienentwurf der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, 2000. 2. Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie: Schnarchen. Primäres Schnarchen. AWMF online, http://www.uni-duesseldorf.de, http://www/AWMF-online.de, 1999. 3. Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie: Schnarchen. Obstruktive Schlafapnoe (OSA) und obstruktives Schnarchen. http://www.AWMF-online.de, http://www.uniduesseldorf.de, 1999. 4. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie u.a. (Hrsg.): Nichtorganische Schlafstörungen – Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kinder- und Jugendalter. Deutscher Ärzte Verlag, Köln (AWMF-Leitlinien-Register Nr. 028/012), 2000. 7 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin: Leitlinie zur obstruktiven Schlafapnoe (OSA). http://www.AWMF-online.de, http://www.uni-duesseldorf.de, 1997. 6. ICD-10 DIMDI (Hrsg.) Hans Huber, Bern, Göttingen. 7. ICSD-R – International classification of sleep disorders: Diagnostic and coding manual. Diagnostic Classification Steering Committee, Chairman M.J. Thorpy. Rochester, Minnesota. American Sleep Disorders Association, 1997. Anlage zu diesem Kapitel: • 8 Berner M.M., Berger M., Riemann D.: Evidenzbasierte Medizin und die Cochrane Collaboration-Bedeutung für die Schlafmedizin. Somnologie, 5: 81-90, 2001 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Nicht erholsamer Schlaf: Begriffe und Definitionen In früheren Klassifikationsschemata organischer oder psychiatrischer Erkrankungen, wie z.B. dem ICD-9 [4], sucht man vergeblich den Terminus Nicht erholsamer Schlaf. Erst modernere diagnostische Schemata, wie etwa DSM-III-R [2] bzw. DSMIV [3] in der Psychiatrie oder die ICSD-R [5] für den Bereich der Schlafstörungen, verwenden den Begriff Nicht erholsamer Schlaf. Im DSM-IV werden bei den Kriterien der primären Insomnie die Beschwerden Einoder Durchschlafstörungen und Nicht erholsamer Schlaf aufgezählt (im englischen Original: “non restorative sleep”). Auch die ICSD-R definiert Insomnie als „Beschwerde ungenügenden Schlafes oder sich nicht erholt zu fühlen nach der üblichen Schlafzeit”. Das Kriterium des Nicht erholsamen Schlafs in der Insomnie-Definition weist daraufhin, dass eine wissenschaftlich exakte Definition, wieviel Schlaf quantitativ notwendig ist, nicht existiert. Der Terminus Nicht erholsamer Schlaf erlaubt zudem eine Überwindung alter Einteilungsschemata in Insomnie versus Hypersomnie; diese waren mit dem Problem verknüpft, dass es nosologische Krankheitsentitäten gibt, die sich in Insomnie oder Hypersomnie oder beidem gleichzeitig manifestieren. Im Rahmen der vorliegenden Leitlinie steht der Begriff Nicht erholsamer Schlaf im Mittelpunkt, da diese Beschwerde allen intrinsischen und extrinsischen Schlafstörungen und Störungen des zirkadianen Rhythmus gemein ist [1]. Zu allererst wird Nicht erholsamer Schlaf durch das subjektive Erleben des Patienten bestimmt. Die Frage der Krankheitswertigkeit des Nicht erholsamen Schlafs ergibt sich aus seinen Konsequenzen: die ICSD teilt die Insomnie bzw. die Schläfrigkeit nach dem Schweregrad in leicht, mittelschwer und schwer ein. Der Nicht erholsame Schlaf bei leichter, mittelschwerer und schwerer Insomnie führt zu graduell unterschiedlichen Beeinträchtigungen der sozialen und beruflichen Leistungsfähigkeit und ist mit Unruhegefühlen, Reizbarkeit, Angst, Depressivität, Erschöpfung und Müdigkeit verbunden. Der Nicht erholsame Schlaf bei leichter, mittelschwerer und schwerer Schläfrigkeit tagsüber (Hypersomnie) führt zu graduell unterschiedlicher Vigilanzbeeinträchtigung bzw. Schlafepisoden tagsüber, die in starkem Maß mit der sozialen oder beruflichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen interferieren und zudem bei bestimmten Krankheitsbildern die körperliche Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen. 9 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Der Terminus Nicht erholsamer Schlaf eignet sich somit gut als grundlegende Beschwerde, die allen Dyssomnien nach Beschreibung durch die ICSD gemein ist. (siehe auch 3d - Schlafmedizinische Klassifikationssysteme) Literatur: 1. Aldrich M.S.: Manifestations of sleep disorders. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C. (eds.) Principles and Practice of Sleep Medicine, W.B. Saunders, London: 526-533, 2000. 2. American Psychiatric Association (APA) (1987): Diagnostic and statistical manual of mental disorders (3rd. Rev.). DSM-III-R. Washington DC: APA. Deutsche Bearbeitung und Einführung von Wittchen H.U., Saß H., Zaudig M., Koehler K. Beltz, Weinheim, 1989. 3. American Psychiatric Association: Diagnostic and statistical manual of mental disorders, Fourth Edition (DSM-IV). Washington, DC, American Psychiatric Association, 1994. 4. DIMDI (Hrsg.): Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD). 9. Revision. KohlhammerVerlag Köln, Stuttgart, Berlin, Mainz 1986. 2. Auflage 1993. 5. ICSD-R – International classification of sleep disorders: Diagnostic and coding manual. Diagnostic Classification Steering Committee, Chairman MJ Thorpy. Rochester, Minnesota. American Sleep Disorders Association, 1997. 10 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3. Nicht erholsamer Schlaf 3a) Gesellschaftliche Bedeutung Menschliche Leistung ist die wesentliche Basis für den Fortschritt und die Weiterentwicklung der modernen Industriegesellschaft. Die heutige Leistungsgesellschaft, die dieses Prinzip seit langem realisiert hat, strebt außerdem eine fortwährende, jederzeit und überall verfügbare Leistungsbereitschaft an. Sie übersieht dabei, dass das Individuum eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nur dann ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erbringen kann, wenn den Phasen der Beanspruchung eine ausreichende Erholung gegenübersteht. Diese ist aber nur in den intakten Funktionen des Schlaf-Wach-Rhythmus verankert. Mechanisierung und Automatisierung haben in den letzten 200 Jahren die körperliche Beanspruchung bei menschlicher Arbeit drastisch zurück gehen lassen. Die Einführung der Informationstechnologien sowie die zunehmende Mobilität haben innerhalb von 50 Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten geführt. Die Bewältigung dieser Aufgaben unterfordert zunehmend die Motorik, beansprucht aber unter monotonen Bedingungen aufs Äußerste die Daueraufmerksamkeit. Neue Formen der Informationsverarbeitung sind in jüngster Zeit entstanden und stellen neue Anforderungen an die Kommunikation und die psychosozialen Fähigkeiten. Diese beinhalten zunehmend eine ausschließlich visuell-kognitive Verarbeitung mit komplexer Entscheidungsfindung, guter Merk- und Erinnerungsfähigkeit, Umsicht und psychosozialer Kompetenz, die alle Wachsamkeit und helles Bewußtsein voraussetzen. Die Computerisierung des Arbeits-, Freizeit- und gesamten gesellschaftlichen Lebens sowie die rasante Entwicklung der Kommunikationstechnologien erfordern daher auch permanente Lernprozesse, die ebenfalls hohe Anforderungen an die Aufnahmefähigkeit, die Konzentrationsleistung und die Vigilanz stellen. Ausgeschlafen und erholt sein wird damit über das subjektive Befinden und das Lebensgefühl hinaus zu einer gesundheitlichen Grundlage für die Leistungsfähigkeit und die Beanspruchbarkeit der Bevölkerung in den Industriestaaten. Schlaf dient der psychischen und physischen Erholung und der „Entmüdung“. Der nicht erholsame Schlaf wird über eine Befindlichkeitsstörung hinaus zu einem gesellschaftlich relevanten und sozialmedizinisch bedeutsamen Problem [1,2,3]. Das 11 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ wird am Beispiel einzelner Symptome, Beschwerden und Erkrankungen aus der Schlafmedizin in dem folgenden Kapitel belegt. Literatur: 1. Aldrich, M.S., Naylor, M.W.: Approach to the patient with disordered sleep In: Kryger, M.H., Roth, T., Dement, W.C. Principles and Practice of Sleep Medicine, 521-525, 2000. 2. Riemann, D., Voderholzer, U.: Consequences of chronic (primary) insomnia: Effects on performance, mood regulation and morbidity. Submitted to Journal of Affective Disorders, 2001. 3. Ulfberg J.N., Carter M., Talbäck C., Edling: Excessive daytime sleepiness at work and subjective work performance in the general population and among heavy snorers and patients with obstructive sleep apnea, Chest, 110: 659-663, 1996. 12 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3b) Schlafepidemiologie Verläßliche epidemiologische Daten sind unabdingbar, um die Häufigkeit, den Verlauf und die Behandlungssituation von Krankheiten in der Allgemeinbevölkerung zu erfassen. Zur Beschwerde Nicht erholsamer Schlaf liegen noch keine eigenständigen epidemiologischen Daten vor. Die bisherige epidemiologische Forschung im Bereich der Schlafmedizin untersuchte vor allem die Insomnien und Hypersomnien, wobei unterschiedliche Definitionen auf Beschwerde-, Symptom-, Syndrom- oder Diagnoseebene zum Einsatz kamen. Schlafstörungen zeigen in verschiedenen Lebensabschnitten unterschiedliche Muster (für Kinder und Jugendliche siehe 7e). Insomnien: Weyerer und Dilling [14] faßten in einer Übersicht die Daten bisheriger epidemiologischer Studien zur Prävalenz der Insomnie zusammen. Hiernach leiden 15 – 35% der Bevölkerung in den westlichen Industrieländern unter leicht bis schwer ausgeprägten Insomnien. In der Mannheimer Allgemeinarztstudie, in der ca. 2.500 Patienten in Allgemeinarztpraxen befragt wurden [5,6,12] zeigte sich, dass 20% der Patienten über eine Insomnie nach DSM-III-R Kriterien, d.h. Ein- und Durchschlafstörungen bzw. Nicht erholsamen Schlaf sowie daraus resultierende Beeinträchtigungen der Tagesbefindlichkeit über einen Zeitraum von vier Wochen, klagten. Die Beschwerde über Insomnie nahm mit dem Alter zu und war bei Frauen häufiger als bei Männern. Es bestanden hohe Komorbiditäten mit organischen und psychiatrischen Erkrankungen. Eine exakte diagnostische Zuordnung der Insomnien nach sekundären bzw. primären Formen wurde nicht durchgeführt. Ähnliche Ergebnisse konnten in einer Repräsentativumfrage der Göttinger Arbeitsgruppe [13] in der Allgemeinbevölkerung bestätigt werden: danach litten ca. 25% aller Westdeutschen zumindest zeitweilig an Ein- bzw. Durchschlafstörungen. Eine Diagnosestellung nach sekundären bzw. primären Schlafstörungen erfolgte nicht. Angegeben wurde zudem, dass 11% aller Westdeutschen ihren Schlaf häufig oder ständig als nicht erholsam erlebten. Im Rahmen einer europaweit durchgeführten Studie wurden auch in Deutschland 2.000 Erwachsene, die zufällig aus der Allgemeinbevölkerung ausgewählt wurden, nach Schlafstörungen gemäß der Kriterien des DSM-IV befragt [4]. In dieser Studie ergab sich eine Prävalenz der schweren Insomnie, d.h. gestörter oder unerholsamer Nachtschlaf sowie ausgeprägte Tagesbeeinträchtigung für 4% der Allgemeinbevölkerung. Diese Patienten litten in 3/4 aller Fälle schon länger als ein Jahr unter ihrer Insomnie. 13 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hypersomnien: Bei einer Population von 21 – 30 Jahre alten, zufällig ausgewählten Probanden der Allgemeinbevölkerung ergab sich eine Prävalenz der hypersomnischen Beschwerde von 8.2%. Insomnie und Hypersomnie gleichzeitig traten bei weiteren 8% dieser Stichprobe auf [1]. Die "cardiovascular health study” beschrieb an einer großen Stichprobe von über 65jährigen, dass sich etwa 20% der Befragten tagsüber “usually sleepy in the daytime” fühlten [15]. Mehrere Untersuchungen der Arbeitsgruppe von Ohayon befaßten sich mit der Beschwerde der Tagesschläfrigkeit. Eine repräsentative Untersuchung in Großbritannien [8] mit gut operationalisierten Kriterien ergab eine Prävalenz von 5.5% schwerer Tagesschläfrigkeit in der britischen Allgemeinbevölkerung. Eine Untersuchung in Deutschland [9] an einer repräsentativen Stichprobe von mehr als 4.000 Männern und Frauen ergab, dass ausgeprägte Tagesschläfrigkeit bei ca. 3 – 6% der untersuchten Population auftrat. Schlafbezogene Atmungsstörungen: Zur Zeit werden in den USA mehrere groß angelegte Studien durchgeführt, die sich intensiv mit der Häufigkeit schlafbezogener Atemstörungen in der Allgemeinbevölkerung und deren Konsequenzen befassen. Es handelt sich hierbei um die Cardiovascular Health [2,7], die Wisconsin Sleep Cohort Study [3] sowie die Sleep Heart Health Study [11]. Bisher sprechen die Ergebnisse dieser Studien dafür, dass Schnarchen und vom Bettpartner beobachtete Atempausen in der Allgemeinbevölkerung häufig auftreten. Berichtete Tagesschläfrigkeit betraf 10 – 20% der Allgemeinbevölkerung. In der Wisconsin Sleep Cohort Study [3] konnte eine Prävalenz des obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndroms, definiert durch einen Apnoe-Hypopnoe-Index 15/Std., bei ca. 10% der repräsentativen Stichprobe festgestellt werden. Eine neue Studie aus der Arbeitsgruppe von Ohayon [10], die mit dem SLEEP-EVAL (standardisiertes Interview) durchgeführt wurde, fand in Deutschland eine Prävalenz der obstruktiven Schlaf-Apnoe von 1,8%. Die dargestellten Untersuchungen zeichnen ein schwer überschaubares Bild der Epidemiologie von Insomnien, Tagesschläfrigkeit und Hypersomnie. Bei konservativer Schätzung sprechen die neueren Untersuchungen, mit besser und strenger definierten operationalisierten Kriterien dafür, dass etwa 5% der Bevölkerung in Deutschland unter einer ausgeprägten Insomnie mit Ein- und Durchschlafstörungen/nicht erholsamem Schlaf und deutlichen Beeinträchtigungen der Tagesbefindlichkeit leiden. 14 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Tagesschläfrigkeit im Rahmen einer Hypersomnie relevanten Ausmaßes betrifft einen etwa gleich großen Anteil der Bevölkerung. Insgesamt ist davon auszugehen, dass es in Deutschland etwa acht Millionen Betroffene mit dem Beschwerdebild Nicht erholsamer Schlaf gibt. Unklar ist, in welchem Ausmaß verkürzter Schlaf, Schichtarbeit, mangelnde Schlafhygiene, die Einnahme schlaf- oder vigilanzbeeinflussender Substanzen die Ursachen der Beschwerden sind oder inwieweit sie symptomatisch zu vorbestehenden psychiatrischen, neurologischen oder internistischen Krankheitsbildern sind (s. hierzu auch 4a Algorithmus). Selbst wenn nur jeder zehnte Betroffene und somit 1% der Gesamtbevölkerung unter einer intrinsischen Dyssomnie der ICSD-R-Gruppe 1A (siehe auch Kapitel 3d) des Schlafmedizinischen Klassifikationssystems ISCD leidet, die ausschließlich mittels kardiorespiratorischer Polysomnographie und Tagschlaf-Tests im Schlaflabor differentialdiagnostisch im Hinblick auf die Beschwerde des Nicht erholsamen Schlafes adäquat abgeklärt werden können, so resultieren daraus für Deutschland ca. 800.000 zu untersuchende Patienten. Das Weißbuch Schlafmedizin aus dem Jahre 1995 [16] ging von einer Prävalenz von jeweils 5% für Patienten mit der Beschwerde einer erheblichen Insomnie und der Beschwerde einer erheblichen Hypersomnie unter der Gesamtbevölkerung aus. Aus der Gesundheitsberichterstattung des Bundes am Robert-Koch-Institut liegen mittlerweile für Deutschland nach Alter und Geschlecht differenzierte Daten zu führenden schlafmedizinischen Beschwerden vor [17]. Der Gesundheitsbericht für Deutschland verwendet als Untersuchungsinstrument zur Erfassung von individuellen Aspekten von Gesundheit und des subjektiven Gesundheitszustands und der Beschwerden in der Bevölkerung die Beschwerdenliste nach von Zerssen. Für die 24 Items der in dem Gesundheitsbericht verwendeten Kurzfassung der Beschwerdenliste nach von Zerssen ist belegt, dass Patienten mit niedrigem subjektiven Gesundheitszustand einem signifikant höheren Mortalitätsrisiko ausgesetzt sind. Unter den 24 Items befinden sich drei, die schlafmedizinisch relevante Beschwerden erfragen, nämlich „Mattigkeit“, „übermäßiges Schlafbedürfnis“ und „Schlaflosigkeit“, sie nehmen die mittleren Ränge 8 – 13 in der Häufigkeit der Nennung der Beschwerden ein und werden für den Westen und Osten der BRD jeweils nach Geschlecht getrennt angegeben. Die Angaben zu „übermäßiges Schlafbedürfnis“, mäßig oder stark vorhanden, liegen im Westen und Osten für Männer um die 18% und für Frauen bei 29%. Die Angaben zur „Schlaflosigkeit“ liegen für Männer im Westen bei 17% und im Osten bei 13%, für Frauen im Westen bei 26% und im Osten bei 27%. Bisher noch nicht in Buchform, sondern nur teilweise im Internet veröffentlichte Daten des Robert-Koch-Instituts zum Mikrozensus aus dem Jahre 1998, differenzie15 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ ren für die Items „übermäßiges Schlafbedürfnis“ und „Schlaflosigkeit“ jeweils getrennt für Männer und Frauen die Beschwerden in einer Schweregradaufteilung nach den vier Graden „gar nicht“, „kaum“, „mäßig“ oder „stark“ vorhanden [18]. Wie die Abbildungen 1 a und b und 2 a und b zeigen, werden durch den 1998er Mikrozensus im wesentlichen die Angaben zu führenden schlafmedizinischen Beschwerden aus dem Weißbuch Schlafmedizin von 1995 [16] bestätigt. Unter volkswirtschaftlichen Aspekten schlagen vor allem die Verkehrsunfallkosten zu Buche. Gemäß dem Bundesgesundheitsbericht von 1995 ist nämlich, basierend auf Schätzungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Verkehrsunfallkosten aus dem Jahre 1994 davon auszugehen, dass durch Verkehrsunfälle verursachte Personen- und Sachschäden einen Umfang von 50 Milliarden DM hatten [16]. Der geschätzte Umfang der für die Volkswirtschaft verlorenen Lebensjahre durch Invalidität und Arbeitsunfähigkeit betrug 83.000 Jahre, alleine beim Führen eines KFZ wurden pro 1 Millionen Personenkilometer (ein Wert, den viele Kraftfahrer im Laufe ihrer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr durchaus erreichen) 1,3 Lebensjahre durch Unfalltod verloren. Bisher kennt niemand exakt den Anteil des Präventionspotentials, der sich bezogen auf die Verkehrsunfallschäden durch den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten schlafmedizinischen Versorgung ergeben wird. Aufgrund von Erhebungen aus zahlreichen Industrieländern ist jedoch davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Unfallschäden, die derzeit dem „menschlichen Versagen“ attribuiert werden, in Wirklichkeit im zweistelligen Prozentbereich durch krankhaft bedingte Hypersomnie verursacht werden. Selbst bei vorsichtiger Schätzung darf erwartet werden, dass sich durch Aufklärungsmaßnahmen über schlafmedizinisch adäquates Verhalten, z.B. Vermeiden von Schlafdeprivation vor Langstreckenfahrten, besonders bei jungen Leuten und durch rechtzeitige Erkennung und Behandlung von schlafmedizinischen Erkrankungen, alleine in Deutschland Milliardenbeträge an Versicherungskosten einsparen ließen. : 16 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Abb. 1a Altersverteilung "Schlaflosigkeit", Frauen % 100 90 80 70 60 gar nicht 50 kaum mäßig 40 stark 30 20 10 0 18 -19 20 -29 30 -39 40 -49 50 - 59 Altersklasse n Abb. 1b 60 - 69 70Mittelwert -79 Quelle: Gesundheitsbericht des Bundes Robert Koch Institut, Zensus 1998 www.rki.de Altersverteilung "übermäßiges Schlafbedürfnis", Frauen % 100 90 80 70 60 gar nicht 50 kaum mäßig 40 stark 30 20 10 0 18 -19 20 -29 30 -39 40 -49 50 - 59 Altersklassen 60 - 69 70 -79 Mittelwert Quelle: Gesundheitsbericht des Bundes Robert Koch Institut, Zensus 1998 www.rki.de 17 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Abb. 2a Altersverteilung "Schlaflosigkeit", Männer % 100 90 80 70 60 gar nicht 50 kaum mäßig 40 stark 30 20 10 0 18 -19 20 -29 30 -39 40 -49 50 - 59 60 - 69 Altersklassen Abb. 2b 70 -79 Mittelwert Quelle: Gesundheitsbericht des Bundes Robert Koch Institut, Zensus 1998 www.rki.de Altersverteilung "übermäßiges Schlafbedürfnis", Männer % 100 90 80 70 60 gar nicht 50 kaum mäßig 40 stark 30 20 10 0 18 -19 20 -29 30 -39 40 -49 50 - 59 Altersklassen 18 60 - 69 70 -79 Mittelwert Quelle: Gesundheitsbericht des Bundes Robert Koch Institut, Zensus 1998 www.rki.de Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Literatur: 1. Breslau N., Roth T., Rosenthal L., Andreski P.: Sleep disturbance and psychiatric disorders. A longitudinal epidemiological study of young adults. Biological Psychiatry, 39: 411-418, 1996. 2. Enright P.L, Newman A.B., Wahl P.W., Manolio T.A., Haponik E.F., Boyle P.J.: Prevalence and correlates of snoring and observed apneas in 5,201 older adults. Sleep, 19: 531-538, 1996. 3. Finn L., Young T., Palta M., Fryback D.G.: Sleep-disordered breathing and self-reported general health status in the Wisconsin sleep cohort study. Sleep, 21: 701-706, 1998. 4. Hajak G.: Epidemiology of severe insomnia and its consequences in Germany. European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience, 251: 49-56, 2001. 5. Hohagen F., Rink K., Käppler C., Schramm E., Riemann D., Weyerer S., Berger M.: Prevalence and treatment of insomnia in general practice. European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience, 242: 329-336, 1993. 6. Hohagen F., Käppler C., Schramm E., Rink K., Weyerer S., Riemann D., Berger M.: Prevalence of insomnia in elderly general practice attenders and the current treatment modalities. Acta Psychiatrica Scandinavica, 90: 102-108, 1994. 7. Newman A.B., Enright P.L., Manolio T.A., Haponik E.F., Wahl P.W.: Sleep disturbance, psychosocial correlates, and cardiovascular disease in 5201 older adults: The cardiovascular health study. Journal of the American Geriatrics Society, 45: 1-7, 1997. 8. Ohayon M.M., Caulet M., Philip P., Guilleminault C., Priest R.G.: How sleep and mental disorders are related to complaints of daytime sleepiness. Archives of Internal Medicine, 157: 2645-2652, 1997. 9. Ohayon M.M., Zulley J.: Prevalence of naps in the general population. Sleep and Hypnosis, 1: 8897, 1999. 10. Ohayon M.M., Guilleminault C., Priest R.G., Zulley J., Smirne S.: Is sleep-disordered breathing an independent risk factor for hypertension in the general population (13,057 subjects)? Journal of Psychosomatic Research, 49: 1-9, 2000. 11. Quan S.F., Howard B.V., Iber C., Kiley J.P., Nieto F.J., O’Connor G.T., Rapoport D.M., Redline S., Robbins J., Samet J.M., Wahl P.W.: The sleep heart health study: Design, rationale, and methods. Sleep, 20: 1077-1085, 1997. 12. Schramm E., Hohagen F., Käppler C., Grasshoff U., Berger M.: Mental comorbidity of chronic insomnia in general practice attenders using DSM-III-R. Acta Psychiatrica Scandinavica, 91: 1017, 1995. 13. Simen S., Hajak G., Schlaf G., Westenhöfer J., Rodenbeck A., Bandel B., Pudel V., Rüther E.: Chronifizierung von Schlafbeschwerden. Nervenarzt, 66: 686-695, 1995. 14. Weyerer S., Dilling H.: Prevalence and treatment of insomnia in the community: Results from the upper bavarian field study. Sleep, 14: 392-398, 1991. 15. Whitney C.W., Enright P.L, Newman A.B., Bonekat W., Foley D., Quan S.F.: Correlates of daytime sleepiness in 4578 elderly persons: The cardiovascular health study. Sleep, 21: 27-36, 1998. 16. Peter J.H., Köhler D., Knab B., Mayer G., Penzel T., Raschke F., Zulley J. (Hrsg.): Weißbuch Schlafmedizin, S. Roderer Verlag Regensburg, 1995. 17. Gesundheitsberichterstattung des Bundes; Pöschl, Stuttgart, 1995. 18. Robert-Koch-Institut: http://www:rki.de 19 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3c) Schlafmedizinische Beschwerden und deren Erfassung Schlafmedizinische Beschwerden können durch Interviewleitfäden, Fragebögen, Selbstbeurteilungsbögen, Symptomtagebücher und visuelle Analogskalen mit Hilfe von Fremdbeurteilung durch einen Untersucher bzw. als Selbstbeurteilung durch den Patienten erfaßt werden [2]. In der Tabelle sind Instrumente zusammengefaßt, die in deutschen Versionen zur Verfügung stehen und die den testtheoretischen Kriterien der Reliabilität, Validität und Objektivität genügen. Tabelle 1: Überblick über Fragebogen- und Interview-Instrumente 1. Interviews zur Diagnosestellung SIS-D (Strukturiertes Interview für Schlafstörungen nach DSM-III-R) [13,14] SLEEP-EVAL (Diagnosen nach DSM-IV/ICSD) [8-10] 2. Schlaffragebögen SF-B (Schlaffragebogen-B) [3] PSQI (Pittsburgher Schlafqualitätsindex) [1, dt. Version in 12] 3. Skalen zur Tagesmüdigkeit/-schläfrigkeit ESS (Epworth Sleepiness Scale) [6,14] SSS (Stanford Sleepiness Scale) [4,14] 4. Schlaftagebücher SF-A (Schlaffragebogen-A) [3] VIS-A/VIS-M (Visuelle Analogskalen abends/morgens) [11] Abend- und Morgenprotokolle (AG Diagnostik der DGSM) [5,7] 20 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Zur Zeit existieren zwei standardisierte und strukturierte Interviewverfahren, die es ermöglichen, durch das strukturierte Gespräch eine schlafmedizinische Diagnose zu erstellen. Das SIS-D (strukturiertes Interview für Schlafstörungen nach DSM-III-R) erlaubt es, mit Hilfe eines Interviewleitfadens die schlafspezifischen Diagnosen des psychiatrischen Diagnosesystems DSM-III-R zu stellen. Das Sleep-Eval ist weitaus umfassender, benötigt zur Durchführung mehrere Stunden und ermöglicht es, Diagnosen nach der ICSD und nach DSM-IV zu stellen. Beide Verfahren wurden im Hinblick auf testtheoretische Kriterien der Reliabilität, Validität und Objektivität geprüft und erreichten zufriedenstellende Ergebnisse. Eine schlafmedizinische Abklärung inklusive kardiorespiratorische Polysomnographie können sie nicht ersetzen. Neben Instrumenten zur Diagnosestellung gibt es mehrere Schlaffragebögen, die unterschiedliche Aspekte des Schlaf-Wach-Verhaltens, wie es subjektiv über einen Zeitraum von etwa zwei bis vier Wochen erlebt wurde, abfragen. Hierzu gehört z.B. der SF-B (Schlaffragebogen B), der 22 Fragen umfaßt. Ein neueres Instrument ist der PSQI (Pittsburgher Schlaf-Qualitäts-Index), der mit 21 Items verschiedene Aspekte des Schlaf-Wach-Verhaltens, insbesondere insomnische Beschwerden, erfaßt. SF-B und PSQI genügen allen testtheoretischen Kriterien und sind zu empfehlen. Sie sind hinsichtlich ihres Inhalts primär für insomnische und psychiatrische Fragestellungen geeignet. Zur generellen Erfassung von Tagesschläfrigkeit und Tagesmüdigkeit gibt es etablierte Instrumente wie die SSS (Stanford Sleepiness Scale) und die ESS (Epworth Sleepiness Scale). Beide Instrumente wurden ins Deutsche übertragen und genügen testtheoretischen Kriterien. Sie erlauben jedoch nicht eine Diagnosestellung, sondern quantifizieren das Ausmaß subjektiv erlebter Tagesschläfrigkeit einmal für den aktuellen Zustand (SSS) und zum anderen in vorgegebenen Situationen (ESS). Korrelationen mit objektiven Testverfahren der Vigilanz, wie etwa dem MSLT (Multipler Schlaflatenz-Test), waren zufriedenstellend. Um das Schlafverhalten bzw. Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit gezielt täglich vom Patienten abzufragen, gibt es mehrere etablierte Instrumente, wie etwa den SFA, die VIS-A/M (visuelle Analogskalen abends und morgens) sowie Schlaftagebücher. Hinsichtlich Schlaftagebüchern kursieren eine Vielzahl von Versionen. Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung von Standards wurde durch eine DGSMArbeitsgruppe ein Schlaftagebuch mit Morgen- und Abendfragebogen vorgeschlagen, das testtheoretischen Kriterien genügt. Dies eignet sich zur Diagnostik und Therapieverlaufsmessung. 21 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass im deutschsprachigen Raum psychometrische Instrumente und Fragebögen vorliegen, die testtheoretischen Anforderungen entsprechen und die gewinnbringend im Rahmen der Diagnostik und Therapie schlafmedizinischer Krankheitsbilder eingesetzt werden können. Diese Verfahren ersetzen nicht die kardiorespiratorische Polysomnographie im schlafmedizinischen Zentrum. Allerdings können sie wertvolle Informationen im Vorfeld dieser Diagnostik liefern, und eignen sich z.B. in der Behandlung der Insomnie hervorragend zur Therapieverlaufsmessung. Literatur: 1. Buysse D.J., Reynolds C.F., Monk T.H., Berman S.R., Kupfer D.J.: The Pittsburgh sleep quality index: A new instrument for psychiatric practice and research. Psychiatry Research, 28: 193-213, 1989. 2. Chervin R.D.: Use of clinical tools and tests in sleep medicine. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine, 535-546, 2000. 3. Görtelmeyer R.: On the development of a standardized sleep inventory for the assessment of sleep. In: Kubicki St., Herrmann W.M. (eds.): Methods of Sleep Research, Gustav Fischer, Stuttgart, New York, 93-98, 1985. 4. Hoddes E., Zarcone V., Smythe H., Phillips R., Dement W.C.: Quantification of sleepiness: a new approach. Psychophysiology, 4: 431-436, 1973. 5. Hoffmann R.M., Müller T., Hajak G., Cassel W.: Abend-Morgenprotokolle in Schlafforschung und Schlafmedizin – Ein Standardinstrument für den deutschsprachigen Raum. Somnologie, 1: 103109, 1997. 6. Johns M.W.: A new method for measuring daytime sleepiness: The Epworth Sleepiness Scale. Sleep, 14: 540-545, 1991. 7. Liendl S., Hoffmann R.M.: Compliance-Probleme bei der Bearbeitung von Abend-MorgenProtokollen – Entwicklung einer Kurzversion der Standardprotokolle der DGSM. Somnologie, 3: 73-77, 1999. 8. Ohayon M.M.: Improving decision making processes with the fuzzy logic approach in the epidemiology of sleep disorders. Journal of Psychosomatic Research, 47: 297-311, 1999. 9. Ohayon M.M., Guilleminault C., Paiva T., Priest R.G., Rapoport D.M., Sagales, T., Smirne S., Zulley J.: An international study on sleep disorders in the general population: Methodological aspects of the use of the SLEEP-EVAL system. Sleep, 20: 1086-1092, 1997. 10. Ohayon M.M., Guilleminault C., Zulley J., Palombini L., Raab H.: Validation of the SLEEP-EVAL system against clinical assessments of sleep disorders and polysomnographic data. Sleep, 22: 925-930, 1999. 11. Ott H., Bischoff R.C., Oswald I., Adam K., Fichte K., Heidrich H., Kubicki St., Stephan K.: Review of sleep induction and hangover effects with visual analogue scales. In: Kubicki St., Herrmann W.M. (eds.): Methods of Sleep Research, Gustav Fischer, Stuttgart, New York, 76-91, 1985. 12. Riemann D., Backhaus J.: Behandlung von Schlafstörungen. Beltz, Weinheim, 1996. 13. Schramm E., Hohagen F., Grasshoff U., Riemann D., Hajak G., Weeß H.-G., Berger M.: Testretest reliability and validity of the structured interview for sleep disorders according to DSM-III-R. American Journal of Psychiatry, 150: 867-872, 1993. 14. Testzentrale Göttingen & Bern: Testkatalog 2000/01. Hogrefe Verlag, 2000. Anlagen zu diesem Kapitel: 22 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • • • Pittsburgher Schlafqualitätsindex (PSQI – dt. Version) Epworth Sleepiness Scale (ESS – dt. Version) Morgen- und Abendfragebögen (DGSM) 23 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3d) Schlafmedizinische Klassifikationssysteme: ICSD, ICD-10, DSM IV Traditionell wurden die Schlafstörungen und die Erkrankungen des Schlafens und Wachens nach der jeweils führenden Symptomatik eingeteilt in die Insomnien, d.h. Ein- und Durchschlafstörungen, in die sogenannten Hypersomnien, das sind Störungen der Wachphase in Form von exzessiver Schläfrigkeit, und in die Parasomnien, das sind Störungen mit abnormen Entäußerungen der Motorik und/oder des autonomen Nervensystems aus dem Schlaf heraus, die typischerweise nicht mit einer Beschwerde des Nicht erholsamen Schlafes in Form von Insomnie oder Hypersomnie einhergehen. Die 1979 erschienene Klassifikation der American Sleep Disorders Association [2] bezog sich noch auf die traditionelle, beschwerde- und symptomorientierte Einteilung. Unter dem Aspekt der Pathogenese wurden die sogenannten primären Schlafstörungen und die symptomatischen oder sekundären Schlafstörungen klassifiziert. Mit der Fortentwicklung der wissenschaftlich begründeten Schlafmedizin wurde es (analog der zurückliegenden Entwicklungen vieler anderer Gebiete der medizinischen Wissenschaft auch) erforderlich, eine diagnostische Klassifikation entsprechend den pathogenetischen Ursachen der Erkrankungen zu entwickeln [5]. Die angemessene Berücksichtigung der Erkrankungsursache bei der Klassifikation stellt eine notwendige Voraussetzung für ein effektives, im Interesse der betroffenen Patienten am therapeutischen Ziel orientiertes ärztliches Handeln dar. Nach fünfjähriger Arbeit konnte die ASDA 1990 [4] die erste Version einer solchen pathogenetisch ausgerichteten Klassifikation der Schlafstörungen vorlegen (American Sleep Disorders Association. ICSD – International Classification of Sleep Disorders, Diagnostic and Coding Manual, Worchester, Minnesota: ASDA 1990). Der Publikation vorausgegangen war eine kritische Evaluation der schlafmedizinischen Weltliteratur. Berücksichtigt wurden nur qualitativ hochstehende Arbeiten aus angesehenen Journalen mit klar nachvollziehbarer Methodik. Arbeiten, die sich auf Diagnosen bezogen, die zwar methodisch nachvollziehbar erschienen, die aber bei kritischer Durchsicht im Vergleich mit anderen bekannten Schlafstörungen nicht sicher abzugrenzen waren, wurden in die diagnostische Gruppe 4 „Proposed Sleep Disorders, vorgeschlagene Schlafstörungen“ eingeteilt. Darauf wird später (siehe Exkurs Kapitel 8a) separat eingegangen. Wegen der angesprochenen Defizite in der systematischen Einordnung der vorgeschlagenen Schlafstörungen sind sie nicht Teil der vorliegenden Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf. 24 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die ICSD wurde im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin in einer Kurzversion ins Deutsche übersetzt [4]. Seit 1997 liegt die revidierte Version ICSD-R vor [5]. Tabelle 1 (siehe Anlage zu diesem Kapitel) gibt einen Überblick über die vier Hauptgruppen der ICSD-R mit den jeweiligen Untergruppen. Die Gruppe 1 der Dyssomnien fasst alle Erkrankungen und Störungen des Schlafens und/oder Wachens zusammen, bei denen die Erholungsfunktion des Schlafs gestört ist. Entweder besteht ausschließlich eine insomnische oder hypersomnische Symptomatik oder eine Kombination von beiden, wobei jeweils eine im Vordergrund steht. Die Untergruppe 1A umfasst die Intrinsischen Dyssomnien, so genannt, weil bei ihnen die Ursachen der Erkrankung im Patienten selbst liegt. Die intrinsischen Schlafstörungen sind deswegen die Domäne der Diagnostik mittels kardiorespiratorischer Polysomnographie (KRPSG) im schlafmedizinischen Labor. Ganz im Gegensatz zu den Intrinsischen Dyssomnien liegt bei der Gruppe 1B der Extrinsischen Dyssomnien die Ursache in von außen wirkenden oder in verhaltensabhängigen Faktoren, wie inadäquate Schlafhygiene, Gebrauch von Sucht- und Genussmitteln, Einnahme von Pharmaka etc. Die Gruppe 1C der Dyssomnien wird durch die Störungen des zirkadianen (Schlaf) Rhythmus wie Zeitzonenwechsel (Jetlag), Schlafstörungen bei Schichtarbeit etc. konstituiert. Die Extrinsischen Dyssomnien und die Störungen des zirkadianen Schlafrhythmus sind in der Regel mit Hilfe der Anamnese und ohne Untersuchung im Schlaflabor zu diagnostizieren. In Fällen, in denen die Anamnese nur schwierig zu erheben ist, und bei besonderer differentialdiagnostischer Problematik kann jedoch auch bei den Gruppen 1B und 1C der Dyssomnien eine Untersuchung im schlafmedizinischen Labor erforderlich sein. Die Gruppe 2 der Schlafstörungen in der ICSD-R umfaßt die Parasomnien. Das sind Schlafstörungen mit abnormalen motorischen und/oder autonomen Ereignissen aus dem Schlaf heraus. Sie beeinträchtigen nicht regelhaft die Erholungsfunktion des Schlafes und sind deshalb nicht in dieser Leitlinie impliziert. Analog dem Vorgehen bezüglich der „vorgeschlagenen Schlafstörungen“ wird auf die Parasomnien später (siehe Exkurs Kapitel 8b) eingegangen. Bei der Gruppe 3 der ICSD-Klassifikation steht methodisch nicht die Diagnostik im Schlaflabor im Vordergrund. Diese Gruppe umfasst Schlafstörungen mit führender insomnischer, hypersomnischer oder parasomnischer Symptomatik, die sekundär zu vorbestehenden 25 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Psychiatrischen (Untergruppe 3A), Neurologischen (Untergruppe 3B) oder Internistischen (Untergruppe 3C) Erkrankungen stehen. Bei den sekundären Schlafstörungen steht die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund. Mit dem Erfolg in deren ursächlicher oder symptomatischer Behandlung (z.B. von Schmerzerkrankungen) bessern sich auch die Schlafstörungen. Die Gruppe 4 der Schlafstörungen in der ICSD-R bezieht sich auf vorgeschlagene Schlafstörungen. Diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden Leitlinie (siehe Exkurs Kapitel 8a). In Deutschland ist die Kodierung der Diagnosen nach ICD-10 [3] gesetzlich vorgeschrieben. Gegenüber der Vorgängerversion ICD-9 erlaubt die ICD-10 eine befriedigende Erfassung des schlafmedizinischen Diagnosenspektrums. Bei der Differenzierung einzelner diagnostischer Gruppen ist sie jedoch noch unzureichend. Das betrifft sowohl die Klassifikation der Insomnien als auch diejenige der schlafbezogenen Atmungsstörungen. ICD-10 und ICSD-R lassen sich jedoch hervorragend kombinieren, in dem die ICSD als spezifische Erweiterung der ICD-Kodierung genutzt wird (siehe Tabelle 2 im Anhang zu diesem Kapitel). In der Psychiatrie hat sich die Klassifikation der psychiatrischen Erkrankungen nach DSM-IV [1] als zusätzliches Forschungsinstrument bewährt. Neuerdings arbeitet ein automatisiertes Klassifikationssystem (Sleep Eval) in epidemiologischen Studien mit der Kombination von ICSD-R und DSM-IV (siehe hierzu auch Kapitel 3b Schlafepidemiologie). Insbesondere die Insomnien sollen mit dieser Methode gut erfassbar sein. Die Tabelle 3 (siehe Anlage zu diesem Kapitel) zeigt die zwölf Diagnosen der intrinsischen Dyssomnien in der Synopse ICSD-R, ICD-10 und DSM-IV mit Angabe der führenden insomnischen bzw. hypersomnischen Symptomatik. Bezüglich der letzten vier Diagnosen aus der Gruppe der intrinsischen Dyssomnien finden sich in der Literatur zum Teil abweichende Angaben darüber, ob die hypersomnische oder insomnische Symptomatik vorherrscht. Während für viele Schlafstörungen eine Diagnose überwiegend ohne kardiorespiratorische Polysomnographie gestellt werden kann, ist die Diagnostik bei der führenden Beschwerde des Nicht erholsamen Schlafes als Folge einer Intrinsischen Dyssomnie auf die Methode der kardiorespiratorischen Polysomnographie im Schlaflabor angewiesen (siehe Algorithmus Kapitel 4). 26 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Literatur: 1. American Psychiatric Association (APA): Diagnostic and statistical manual of mental disorders (Fourth Edition). Washington DC: APA, 1994. Dt. Version: Saß H., Wittchen H.U., Zandig M., Hogrefe, Göttingen, 1998. 2. ASDA: Diagnostic classification of sleep and arousal diseases Sleep, 2: 1-137, 1979. 3. ICD-10. DIMDI (Hrsg.). Hans Huber, Bern, Göttingen, 1994. 4. ICSD (International classification of sleep disorders) American Sleep Disorders Association, Diagnostic Classification Steering Comittee. Kansas, Allen Press, 1990. Dt. Version: Schramm E., Riemann D. Beltz, PVU, Weinheim, 1995. 6. ICSD-R – International classification of sleep disorders: Diagnostic and coding manual. Diagnostic Classification Steering Committee, Chairman M.J. Thorpy. Rochester, Minnesota. American Sleep Disorders Association, 1997. 5. Thorpy M.J.: Classification of sleep disorders. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C. (eds.): Principles and Practice of Sleep Medicine, 547-557, 2000. Anlagen zu diesem Kapitel: • • • ICSD-R Klassifikation Synopsis der schlafmedizinischen Diagnosen gemäß der Klassifikationen ICSD-R, ICD-10 und DSM IV. Synoptische Übersicht über die intrinsischen Dyssomnien mit Angabe der führenden Symptomatik insomnisch, hypersomnisch und kombiniert insomnisch und hypersomnisch 27 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4. Algorithmus 4a) Abbildung Algorithmus 28 Seite 29 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Klinischer Algorithmus: Nicht-erholsamer Schlaf Patient mit nicht-erholsamem Schlaf 0 ja Erhebliche 1 Leistungsminderung durch nicht-erholsamen Schlaf bei Ein- und/oder Durchschlafstörungen und/oder Tagesschläfrigkeit? 2 ja Adäquater Umgang mit Schlaf? ja nein Angepasst an zirkadianen Rhythmus? nein nein 5 4 3 ja Einnahme von schlafstörenden Substanzen ja Umsetzung, Abstinenz, Entwöhnung nein 6 9 Information, Prävention und Verhaltenstraining 7 Symptom einer psychiatrischen und/oder organischen Erkrankung ja nein 8 Schlafmedizinisches Zentrum: Kardiorespiratorische Polysomnographie Diagnose und Behandlung der Grunderkrankung Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4b) Nicht ausreichende Schlafmenge 2 Ein objektives Maß für die Menge des Schlafes, die für die Erholung und das Ausgeschlafensein notwendig ist, gibt es nicht. Die durchschnittliche Schlafzeit liegt in den Industrieländern bei etwa sieben Stunden. Jugendliche neigen dazu, zu wenig zu schlafen. Ältere Menschen verlängern oft die Bettzeiten, weisen jedoch weniger Tiefschlaf auf. Die meisten Menschen haben einen subjektiven Erfahrungswert für die zum Zwecke der Erholung erforderliche Schlafmenge. Beim sogenannten Schlafmangelsyndrom (ICSD-Code 307.49-4) ist die Schlafperiode freiwillig verkürzt. Es besteht somit ein Zustand der Schlafdeprivation, vergleichbar einem experimentellen Schlafentzug [1]. Der Zusammenhang zwischen Schlafdeprivation und Beschwerden wird von dem Patienten in diesem Fall jedoch nicht erkannt. In Folge der reduzierten Schlafzeit ist die Vigilanz am Tag bis hin zu einer exzessiven Schläfrigkeit beeinträchtigt. Während der Ferien oder an Wochenenden ist, ebenso wie bei der Untersuchung im Schlaflabor, die Schlafdauer der Betroffenen verlängert. In Abhängigkeit von der Chronizität und dem Ausmaß des relativen Schlafmangels kann eine Vielzahl von Beschwerden und Symptomen beim Schlafmangelsyndrom auftreten, wie zum Beispiel Irritabilität, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite, Zerstreutheit, Antriebsmangel, Dysphorie, Erschöpfung, Rastlosigkeit, Übelkeit, Koordinationsstörungen, Appetitlosigkeit, gastrointestinale Störungen, Muskelschmerzen und Mundtrokkenheit. Als Komplikationen können auftreten: chronische Stimmungsschwankungen, Fehlleistungen bei der Arbeit, Störungen im Sozialverhalten und in der Partnerschaft. Unfälle im Straßenverkehr und an der Arbeit können als Folgen des Schlafmangels auftreten. Diagnostisch läßt sich das Schlafmangelsyndrom durch eine sorgfältige Anamneseerhebung und durch Einsatz von Schlaftagebüchern absichern. Therapeutisch lassen sich die Symptome durch das Einhalten ausreichend langer Schlafphasen komplett beseitigen, nachdem im Anschluß an die Diagnostik der Patient über den Schlafmangel als Ursache seiner Beschwerden aufgeklärt wurde. Literatur: 1. Carskadon M., Dement W.C.: Effects of total sleep loss on sleep tendency. Perceptual and Motor Skills, 48: 495-496, 1979. 30 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4c) Inadäquate Schlafhygiene 2 Die Beschwerde Nicht erholsamer Schlaf und damit verbundene insomnische bzw. hypersomnische Symptome können durch ein Fehlverhalten verursacht werden, das im wesentlichen als inadäquate Schlafhygiene (ICSD-Code 307.41-1) zusammengefaßt wird. Inadäquate Schlafhygiene [1] bezeichnet somit Verhaltensweisen, die mit erholsamem Nachtschlaf und voller Funktionsfähigkeit am Tag unvereinbar sind. Darunter werden folgende Verhaltensweisen verstanden: • Ausgedehnter Tagschlaf (mindestens zweimal wöchentlich) • Unregelmäßige Aufsteh- und Zubettgehzeiten • Häufige Perioden ausgedehnter Zeiten im Bett • Regelmäßiger Konsum von Alkohol, Nikotin oder Koffein vor dem Schlafengehen • Verstärkte körperliche Aktivitäten vor dem Schlafengehen • Erregungssteigernde oder emotional belastende Aktivitäten vor dem Schlafengehen • Häufiger Aufenthalt im Bett bei mit Schlaf nicht zu vereinbarenden Aktivitäten (z.B. Fernsehen, Essen etc.) • Schlaf im unbequemen Bett • Inadäquater Schlafraum • Verstärkte geistige Aktivitäten kurz vor dem Schlafen • Verstärktes Grübeln im Bett Inadäquate Schlafhygiene kann anamnestisch und durch Schlaffragebögen sowie Schlaftagebücher in der Regel gut erfaßt werden. Liegt der Beschwerde Nicht erholsamer Schlaf inadäquate Schlafhygiene zugrunde, lässt sich die Beschwerde durch eine entsprechende Verhaltensänderung positiv beeinflussen [2]. Literatur: 1. Hauri P.J.: The sleep disorders. Kalamazoo, MI: Upjohn, 1982. 2. Morin C.M.: Insomnia – psychological assessment and management. Guilford Press, New York, London, 1993. 31 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4d) Umweltbedingte Schlafstörungen 2 Die umweltbedingte Schlafstörung (ICSD-Code 780.52-6) bezeichnet eine Schlafstörung, bei der störende Umweltfaktoren eine Insomnie oder exzessive Schläfrigkeit verursachen. Störende Umweltfaktoren sind Lärm, z.B. von Verkehrsmitteln am Boden oder in der Luft ausgehend, zu niedrige oder zu hohe Temperatur, Sturm, Vibrationen etc. Die Schlafstörungen können auch chronisch durch Mitmenschen, z.B. den Bettpartner (Schnarchen), bedingt sein, durch Säuglinge oder andere zu pflegende Familienangehörige [1]. Auch die Schlafstörung in Zusammenhang mit erhöhten Anforderungen an die Vigilanz, zum Beispiel unter hoher Stressbelastung, gilt als umweltbedingte Schlafstörung. Folgen können sowohl eine Insomnie als auch eine exzessive Schläfrigkeit sein. Anamnestisch ist die Entwicklung mit einem objektiv definierten Stimulus bzw. Umgebungsfaktor verbunden. Die physikalischen Eigenschaften des Umgebungsfaktors klären die umweltbedingte Schlafstörung vollständig auf, nicht hingegen die psychologische Bewertung desselben. Therapeutisch führt der Wegfall der störenden Umweltfaktoren zur umgehenden Wiederherstellung des normalen Schlafes. Wenn die Störung kürzer als drei Wochen andauert, ist sie unter dem ICSD-Code 307.41-0 als anpassungsbedingte Schlafstörung zu diagnostizieren. Die Diagnose der umweltbedingten Schlafstörung setzt hingegen eine Dauer von mehr als drei Wochen voraus. Nach dieser Zeit ist erfahrungsgemäß eine Adaptation nicht mehr zu erwarten. Lärm und Schlaf Lärmschädigung ist abhängig von ihrem Ausmaß, dem sozio-ökonomischem Hintergrund, Lebensstil und der Exposition gegenüber anderen Faktoren sowie den genetischen Charakteristika des Organismus. Die Geräuschbelastung wird in Dezibel gemessen mit 10-20 dB bei fallenden Blättern, 55-65 dB Staubsaugergeräusch, 7080 dB an einer befahrenen Straße und 100-110 dB bei Pop-Konzerten. Die Geräuschbelastung ist abhängig von der Expositionszeit (gemessen als 24 Stundenoder 8 Stunden-Arbeitstag). Die Lärmbelastung kann als Tag-, Abend-, Nachtbelastung berechnet werden oder aber eine Einzellärmbelastung wie bei einem einmaligen Flugzeugstart. Epidemiologische Studien geben ausreichende Evidenz für eine Auswirkung der nächtlichen Geräusche auf Veränderungen von Schlafmuster, Schlafstadien, Herzfrequenz und Stimmung am nächsten Tag [2]. Evidenzen für Auswirkungen auf Hormonspiegel und Leistung am nächsten Tag sind begrenzt oder fehlen. 32 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Schlafqualität ist abhängig von der nächtlichen Geräuschbelastung. Das Schlafmuster wird bei einer nächtlichen Belastung (23 – 7 Uhr) von 55 dB im Außenbereich, die subjektive Schlafqualität bei einer nächtlichen Belastung von 40 dB (Außenbereich), die Schlafstadien bei einer Einzelbelastung von 35 dB (Innenbereich), Weckreaktionen bei Einzelbelastungen von 55 dB (Innenbereich) hervorgerufen. Die verminderte Schlafqualität wirkt sich auf die Tagesbefindlichkeit negativ aus. Eine Berechnung der Wahrscheinlichkeit bei einem Erwachsenen an nächtliche Geräusche gewöhnten Individuum bezogen auf die Summe der Einzelgeräusche pro Jahr zeigt eine exponentiell ansteigende Kurve der Anzahl der geräuschinduzierten Weckreaktionen pro Jahr, die oberhalb von 50 dB auf 100, bei 55 dB auf 200, bei >55 dB auf >300 ansteigt. Bei geräuschbelasteten Personen mit ausgeprägten Schlafstörungen finden sich stärkere nächtliche Veränderungen der Epinephrinspiegel als bei Personen ohne Schlafstörungen [4]. Das psychosoziale Wohlbefinden von Personen, die tagsüber hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind, ist nicht gestört, jedoch solches von Personen, die der gleichen Belastung in der Nacht ausgesetzt sind [3]. Literatur: 1. Coleman R.M., Roffwarg H.P., Kennedy S.J. et al.: Sleep-wake disorders based on polysomnographic diagnosis: a national cooperative study. JAMA, 147: 997-1003, 1982. 2. Health council of the Netherlands: Committee on Noise and Health (Geluid en gezondheid). Ar 1994/156. The Hague Health Council of the Netherlands, 1994. 3. Öhrström E.: Psychosocial effects of traffic noise. J Sound Vb;151:513-517, 1991. 4. Ward W.D., Fricke J.E.: Proceedings of the Conference Noise as a Public Health Hazard (Washington). Washington: American Speech and Hearing Association, 1969. 33 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4e) Störungen des zirkadianen Rhythmus 3 Die zirkadianen Schlaf-Wach-Rhythmus-Störungen (ICSD-Gruppe 1C der Intrinsischen Dyssomnien) stellen eine sehr heterogene Gruppe der Schlaf-WachStörungen dar. Allen Störungen gemeinsam ist die Unfähigkeit zur gewünschten Zeit schlafen zu können. Die Störungen können durch Überqueren von Zeitzonen wie beim Jetlag, soziale Zeitgeber wie Nacht- und Schichtarbeit verursacht sein oder auch mitverursacht sein durch genetische Faktoren wie bei Patienten mit dem Syndrom der verzögerten Schlafphase [2,4,6,7,8a]. Beim Jetlag (ICSD-Code 307.45-0) wird abhängig von der Flugrichtung (Ost/West) und der Anzahl der überquerten Meridiane die Tageszeit gegenüber dem inneren Schlaf-Wachrhythmus verschoben [8c]. Bei Flügen in Richtung Osten tritt eine „Verkürzung" des Tages auf, in Richtung Westen kommt es zu einer „Verlängerung". Flüge in Richtung Osten werden schlechter toleriert als Flüge in Richtung Westen. Die Folge sind Ein- und Durchschlafstörungen, Tagesschläfrigkeit, verminderte Leistungsfähigkeit am Tage und somatische Störungen (u.a. gastrointestinale Beschwerden). Die Beschwerden dauern nur wenige Tage an. Menschen mit einem Lebensalter über 40 Jahre haben größere Schwierigkeiten ihr zirkadianes System anzupassen und sind deshalb stärker betroffen als jüngere Menschen. Beschwerden bei Schichtarbeit (ICSD-Code 307.45-1) entstehen, wenn die Hauptschlafzeit zu einer Tages- oder Nachtzeit stattfinden muss, die nicht der üblichen Schlafzeit entspricht [8b]. Der Schlaf ist nicht erholsam, da er entweder zu kurz oder fragmentiert ist oder zu wenig Tiefschlafanteile enthält. Die Prävalenz der Schichtarbeit an der Gesamtbevölkerung wird abhängig von der Industrialisierung des jeweiligen Landes auf 2 – 5% geschätzt. Für Deutschland beträgt der Anteil der Schichtarbeiter an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen 10 % [8b]. Als Folge können vermehrt kardiovaskuläre Erkrankungen auftreten. Schichtarbeiter neigen außerdem stärker als die Normalbevölkerung zu Alkohol- und Schlafmittelmissbrauch. Patienten mit Störungen wie Abweichung vom 24 Stunden Rhythmus (ICSDCode 780.55.2), Syndrom der verzögerten (ICSD-Code 780.55-0) oder vorverlagerten Schlafphase (ICSD-Code 780.55-1)und unregelmäßiges Schlaf-WachMuster (ICSD-Code 307.45-3) suchen selten ärztliche Behandlung auf. Sie machen ca. 2% der in amerikanischen Schlafzentren untersuchten Patienten aus [6]. Polysomnographisch finden sich bei allen Störungen veränderte Schlaflatenzen und im MSLT eine verkürzte mittlere Einschlaflatenz. Der Schlaf ist fragmentiert. 34 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Störungen des zirkadianen Rhythmus sind mittels Anamneseerhebung festzustellen. Nur in Ausnahmefällen ist eine polysomnographische Untersuchung angezeigt [3,5]. Die Therapie zielt darauf ab 1. die Phasenlage zu ändern oder 2. zu stabilisieren. Dies geschieht durch Verstärkung externer Zeitgeber (Aktivität, Nahrungsaufnahme, sozial, Hell-Dunkel, Zeitregime), Chronohygiene, Einschlafverzögerung, Psychotherapie, Chronotherapie (Lichttherapie) oder Medikamente (Vitamin B12, Hypnotika, Antidepressiva, Melatonin, Stimulantien) [1,4,7,8b]. Literatur: 1. Campbell S.S., Eastman C.I., Terman M. et al.: Light treatment for sleep disorders: consensus report. I. Chronology of seminal studies in humans. J Biol Rhythms, 10:105-109, 1995. 2. Campbell S.S., Murphy P.J., van den Heuvel C.J., Toberst M.L., Stauble T.N.: Etiology and treatment of intrinsic circadian rhythm sleep disorders. Sleep Med Rev, Vol. 3:179-200, 1999. 3. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 7 of 7: circadian rhythm sleep disorders. Sleep, 20: 476-477, 1997. 4. Comperatore C.A., Krueger G.P.: Circadian rhythm desynchronosis, jet lag, shift lag and coping strategies. In: Scott I. (ed.) Occupational medicine: state of the art reviews, vol. 5. Philadelphia: Hanley & Belfus, 323-342, 1990. 5. Dagan Y., Eisenstein M.: Circadian rhythm sleep disorders: toward a more precise definition and diagnosis. Chronobiol Int, 16:213-222, 1999. 6. Mayer G.: Zirkadiane Rhythmen und Schlaf beim Menschen. In: Schulz H. (Hrsg.): Kompendium Schlafmedizin für Ausbildung, Klinik und Praxis. Ecomed, Landsberg:IV-4.2, 1997. 7. Wever R.: The circadian system of man. New York, Springer, 1997. 8. Zulley J.: a. Grundlagen: Zirkadiane Rhythmen und Schlaf beim Menschen. b. Schichtarbeit c. Schlafstörungen bei Zeitzonenwechsel. In: Schulz H. (Hrsg.): Kompendium Schlafmedizin für Ausbildung, Klinik und Praxis. Ecomed, Landsberg:IV-4.1-4.3, 1997. 35 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4f) Substanzinduzierte Schlafstörungen: Genuss- und Suchtmittel, Hypnotika 4, 6 Sowohl der in unserer Gesellschaft übliche Gebrauch, als auch der Missbrauch und die Abhängigkeit von Genuss- und Suchtmitteln sowie Medikamenten kann zu einer Beschwerde von Nicht erholsamem Schlaf mit damit verbundener insomnischer oder hypersomnischer Symptomatik führen. Schlafstörende Genussmittel, die hier an erster Stelle zu nennen sind, sind Nikotin, Koffein, Stimulanzien und Alkohol [3]. Die Anamnese betroffener Patienten muss diese Faktoren miterfassen und täglich im Rahmen der Diagnostik in einem Schlafprotokoll erheben. Selbst der Gebrauch von Genussmitteln, ohne dass ein Missbrauch oder eine Abhängigkeit vorliegt, kann mit Schlafbeschwerden einhergehen. Bei Einstellung des Konsums ist davon auszugehen, dass die Schlafbeschwerde sistiert. Bei Missbrauch und Abhängigkeit von Genuss- und Suchtmitteln steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Schlaf dadurch beeinträchtigt wird. Entsprechend muss in der Anamnese darauf geachtet werden, dass entsprechender Konsum bzw. Missbrauch oder eine Abhängigkeit erfasst wird. Bei Missbrauch oder Abhängigkeit ist häufig, vor allen Dingen bei der Alkoholabhängigkeit, eine qualifizierte Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung indiziert (Alkoholinduzierte Schlafstörung: ICSD-Code 780.52-3; Stimulanzieninduzierte Schlafstörung: ICSD-Code 780.52-1). Paradoxerweise sind auch viele Hypnotika (vor allen Dingen die klassischen Benzodiazepin-Hypnotika) mit dem Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung und damit einer Perpetuierung von Schlafstörungen verbunden [1] (ICSD-Code 780.52-0). Es ist nicht bekannt, wieviele der Patienten, die mit einem Hypnotikum, z.B. einem Benzodiazepin, behandelt werden, eine Abhängigkeit entwickeln und bei welchem Prozentsatz der Patienten der Schlafmittelkonsum zum aufrechterhaltenden Faktor einer Schlafstörung wird. Gut gesichert ist jedoch, dass die Dauereinnahme eines Benzodiazepin-Hypnotikums mit Toleranzentwicklung verbunden sein kann. Dies ist Teil der Begriffsdefinition. Unerholsamer Schlaf und damit verbundene insomnische bzw. hypersomnische Symptome können auch bei einer Vielzahl von ärztlich verordneten Medikamenten als Nebenwirkungen auftreten, wie etwa bei Gabe von Antihypertensiva, AsthmaMedikamenten, Parkinson-Medikamenten, Antiepileptika, Hormonpräparaten, Antibiotika (z.B. Gyrase-Hemmern), Nootropika, Aspirin, Diuretika, antriebssteigernden Antidepressiva und Stimulanzien [2]. Es ist nicht bekannt, wieviel Prozent der Patienten, die mit einer der oben genannten Substanzen behandelt werden, als Konsequenz Schlafstörungen entwickeln. Gesichert ist jedoch die Möglichkeit von Schlaf36 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ beschwerden als Nebenwirkung, so dass anamnestisch jeglicher Medikamentenkonsum in der Diagnostik von Schlafstörungen erfaßt werden muss. Therapeutisch empfiehlt sich bei einem entsprechenden Verdacht ein Ab- bzw. Umsetzen der Medikation auf eine andere Substanzklasse. Bei Missbrauch und Abhängigkeit kommen Methoden der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung zum Einsatz, ggf. unter stationären Bedingungen. Literatur: 1. Gillin J.C., Byerley W.F.: Drug therapy: the diagnosis and management of insomnia. New England Journal of Medicine, 322: 239-248, 1990. 2. Hajak G., Rüther E.: Insomnie. Springer, Berlin, New York, 55-108, 1995. 3. Pokorny, A.D.: Sleep disturbances, alcohol and alcoholism: a review. In: Williams R.L., Karacan J. (eds.) Sleep disorders: diagnosis and treatment. Wiley, New York, 233-260, 1978. Anlage zu diesem Kapitel: • Begriffsdefinitionen 37 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4g) Schlafstörungen bei Psychiatrischen Erkrankungen 6 Beeinträchtigungen des Schlafes mit Ein- und Durchschlafstörungen, frühmorgendlichem Erwachen, nicht erholsamem Schlaf sowie Tagesmüdigkeit und/oder Tagesschläfrigkeit treten bei fast allen psychiatrischen Erkrankungen (Gruppe 3A der ICSD) auf. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse einer Metaanalyse polysomnographischer Studien, die von Benca und Coautoren 1992 [1] veröffentlicht wurde. Tabelle: Auffälligkeiten des Schlafs bei Depression und anderen psychopathologischen Störungsbildern Störungsbild Störung der Schlaf- Tiefschlafkontinuität reduktion REM-Schlaf- Hypersomnie enthemmung Affektive Erkrankungen +++ ++ ++ + Angsterkrankungen + Ø Ø Ø Alkoholabhängigkeit ++ +++ + Ø Borderline-Persönlichkeitsstörungen + Ø + Ø Demenzen +++ +++ + Ø Essstörungen + Ø Ø Ø Schizophrenien +++ ++ + + +++ fast bei allen Patienten vorhanden ++ bei ca. 50% aller Patienten vorhanden + bei ca. 10-20% aller Patienten vorhanden Ø nicht vorhanden 38 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Störungen der Schlafkontinuität, die anamnestisch zu erfassen sind, imponieren vor allen Dingen bei den affektiven Erkrankungen (speziell bei der Major Depression), den dementiellen Erkrankungen und den Schizophrenien. Sie treten jedoch auch, wie aus der Tabelle ersichtlich wird, häufig bei anderen psychiatrischen Erkrankungen auf. Hinweise auf eine Tiefschlafreduktion bzw. eine REM-Schlafenthemmung können nur im Schlaflabor festgestellt werden. Diese Befunde sind jedoch keineswegs spezifisch für eine bestimmte psychiatrische Erkrankung, somit auch nicht von differentialdiagnostischer Wertigkeit [4]. Hypersomnische Symptome sind meist nur auf der Ebene des subjektiven Erlebens vorhanden, ohne z.B. durch einen MSLT objektivierbar zu sein. Bei der Beschwerde Nicht erholsamen Schlafs und damit verbundener insomnischer/hypersomnischer Symptomatik muss immer an die Möglichkeit gedacht werden, dass eine psychiatrische Erkrankung zugrundeliegt. Entsprechendes muss im Rahmen der Anamnese und weiteren Diagnostik ausführlich abgeklärt werden. Eine polysomnographische Untersuchung im Schlaflabor zur Bestätigung der Diagnose einer Schlafstörung bei einer psychiatrischen Grunderkrankung ist nur selten sinnvoll [3]. Als Forschungsinstrument hingegen ist die Polysomnographie bei psychiatrischen Erkrankungen von großem Wert [2,4]. Die Behandlung der Schlafstörung bei psychiatrischen Erkrankungen wird in erster Linie durch die Behandlung der Grunderkrankung abgedeckt. Zusätzlich können verhaltenstherapeutische Interventionen erforderlich sein, sowie hypnotisch wirksame Substanzen über einen begrenzten Zeitraum zum Einsatz kommen (siehe Kapitel 5f Insomnien). Literatur: 1. Benca R.M., Obermeyer W.H., Thisted R.A., Gillin J.C.: Sleep and psychiatric disorders: A metaanalysis. Archives of General Psychiatry, 49: 651-668, 1992. 2. Berger M., Riemann, D.: REM Sleep in depression – State of the art. Journal of Sleep Research, 2: 211-233, 1993. 3. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 6 of 7: insomnia. Sleep, 20: 471-476, 1997. 4. Riemann D., Voderholzer U., Berger M.: Sleep and depression-results from psychobiological studies: an overview. Biological Psychology, 2001 – im Druck. 39 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4h) Schlafstörungen bei Neurologischen Erkrankungen 6 Viele neurologische Erkrankungen gehen mit Schlafstörungen einher. Die Ursache der Schlafstörungen wird in den letzten Jahren intensiv erforscht. Neben den primären Schlafstörungen, die die ICD-10 als neurologische Erkrankungen führt, sind inzwischen eine Fülle von schlafbezogenen Störungen bei neurologischen Erkrankungen beschrieben worden, bei denen es oft unklar ist, ob sie Folge der Grunderkrankung oder komorbide Störungen sind. Häufig können Schlafstörungen auch als Allgemeinsymptome bei entzündlichen, vaskulären oder Tumorerkrankungen auftreten. Nichterholsamer Schlaf begleitet viele neurologische Erkrankungen. Die ICSD-R klassifiziert einige neurologische Erkrankungen wie die Erkrankungen des Nerven, des neuromuskulären Übergangs und die Multiple Sklerose nicht, obwohl inzwischen relevante Schlafstörungen beschrieben sind. Übersichtsarbeiten zu Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen, aber bisher noch keine Metaanalysen, finden sich in den Kapiteln „Medical and Neurological Disorders“ in Principle and Practice of Sleep Medicine, zu degenerativen Erkrankungen von Chokroverty (1996) [9], motorischen Störungen im Schlaf von Montagna et al. (1997) [21 ], zu Epilepsien von Meierkord (1994) [20] und neuromuskulären Erkrankungen von Culebras (1996) [12]. Im folgenden werden nur Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen aufgeführt, die noch nicht unter den primären Schlafstörungen Narkolepsie, idiopathische Hypersomnie, Restless Legs Syndrom und dem Syndrom der nächtlichen Beinbewegungen im Schlaf beschrieben wurden. Eine Übersicht gibt die folgende Tabelle. 40 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Schlafstörungen bei Zerebelläre Ataxien Spinocerebelläre Ataxien SCA 1-6 Hereditäre Ataxien Extrapyramidale Erkrankungen Morbus Parkinson Chorea Dystonie Multiple Systematrophie Letale familiäre Insomnie Epilepsie Schlafbezogene Epilepsie Kopfschmerzen Schlafbezogene Kopfschmerzen Multiple Sklerose Evidenzbasierte Literatur (vorwiegend II* ) Schöls et al., 1998 [28] Tandberg et al., 1998 [31], Trenkwalder et al., 1998 [32] Wiegand et al., 1991 [34] Plazzi et al., 1997 [24] Sforza et al., 1995 [30] Bazil ,1997 [4] Bruni et al.,1997 [6] Colosima et al., 1995 [10], Ferrini-Strambi et al., 1994 [15] Bassetti, 2000 [3] Zerebrovaskuläre Erkrankungen Neuromuskuläre Erkrankungen Erkrankungen der motorischen Vor- Ferguson et al., 1996 [14] derhornzellen Myasthenien Quera-Salva et al., 1992 [25] Myopathien Van der Meeche, 1994 [33], Guilleminault & Philippe, 1998 [16] Dystrophia myotonica Curschmann- Van der Meche, 1994 [33], Begin et al., 1997 [5] Steinert Myotonia congenita *gem. US Agency for Health Care Policy and Research 1992 Degenerative Hirnerkrankungen (ICSD 330-337; ICD G 47.0/1) Die Schlafstörungen können als Insomnie, Tagesschläfrigkeit oder abnorme nächtliche Bewegungsstörung imponieren. Wie häufig Schlafstörungen bei den degenerativen ZNS Erkrankungen auftreten ist nicht bekannt, sie scheinen jedoch parallel zur Krankheitsdauer zuzunehmen. Der Beginn der Schlafstörungen hängt vom Prädilektionsalter der jeweiligen Erkrankung ab. Polysomnographisch finden sich Schlaffragmentierung, tonische oder phasische Beinbewegungen, Störungen der Atemmuskulatur, verminderter Tiefschlaf, Abwesenheit von REM-Schlaf oder REM-Schlaf ohne Muskelatonie, vermehrte Arousal und Weckreaktionen, epileptiforme EEG-Aktivität und Schlafapnoe. Sehr häufig sind REM-Schlafverhaltensstörungen assoziiert. 41 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Morbus Parkinson (ICSD 332-333; G 20-23 + 47.0/1) Ca. 75% aller Parkinson-Patienten klagen über Schlafstörungen mit Umkehr des Schlaf-Wach-Rhythmus, der entweder durch den Krankheitsprozess selbst, das Fortschreiten der Erkrankung oder Komplikationen der medikamentösen Behandlung bedingt ist. Die schlafbezogene Akinese, Off-Perioden mit Schmerzen, Panikattakken, Dystonie und sekundäre Harninkontinenz verursachen polysomnographisch Verminderung von Tiefschlaf, hohen Arousalindex, Schlaffragmentierung, Zunahme der Anteile von leichtem Schlaf und nächtlichem Erwachen. Im Vergleich zu Patienten mit Diabetes mellitus und gesunden Kontrollpersonen haben ParkinsonPatienten eine deutlich vermehrte Tagesschläfrigkeit [31]. Patienten mit idiopathischem Morbus Parkinson haben im Multiplen Schlaf Latenz Test verkürzte mittlere Schlaflatenzen (bei 40% <5 Min.) und gehäuft vorzeitigen REM-Schlaf [26]. Die Schlafstörungen nehmen mit dem Krankheitsverlauf zu. Sie können auch Folge der Levodopa-Therapie sein [23]. Levodopa und Dopaminagonisten können die Schlafstörungen aber auch verbessern, indem sie die nächtlichen Bewegungsstörungen, die zu Schlafunterbrechungen führen, beseitigen. Depressionen sind häufig bei Morbus Parkinson und können die Schlafstörungen verschlimmern. Patienten mit autonomen Funktionsstörungen haben eine erhöhte Inzidenz von Schlafbezogenen Atmungsstörungen. Sie können zirkadiane Rhythmusstörungen mit Umkehr des Schlaf-Wachrhythmus zeigen. Bei einigen Patienten verschlimmern sich die Symptome im Tagesverlauf, bei anderen verbessern sie sich. Bis zu 80% aller Parkinson Patienten haben Periodische Beinbewegungen im Schlaf [32]. Restless Legs sind im fortgeschrittenen Stadium häufig. Die REMSchlafverhaltensstörung ist bei 44 – 52% aller Patienten ein Vorbote von Parkinson Erkrankung und Multiple System Atrophie [24,27]. Schlafbezogene Epilepsie (ICSD 345; ICD-10 G40.2 - G40.8 + G47.0/1) Der Schlaf-Wach-Zyklus übt einen Einfluß auf die Epilepsien aus. Die Epilepsien werden entsprechend ihrer tageszeitlichen Bindung als Aufwach-, Schlaf- oder diffuse Epilepsien bezeichnet. Aufwachepilepsien sind meist idiopathische generalisierte Epilepsien genetischer Ursache wie z.B. die juvenile Myoklonus Epilepsie. Schlafbezogene Epilepsien sind in der Mehrzahl fokale Epilepsien. Sie sind häufig symptomatisch. Generalisierte und fokale Anfälle treten meist im NREM-Schlaf auf. Während fokale interiktuale Entladungen im REM-Schlaf persistieren, treten generalisierte Entladungen im REM-Schlaf nur sehr selten auf. Epileptische Anfälle aus dem REM-Schlaf sind entsprechend selten. Epileptische Anfälle im Schlaf beeinträchtigen die Schlafqualität und die Schlafarchitektur [4,19]. Der Schlaf von Epilepsiepatienten kann durch Anfälle, deren 42 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Schweregrad und durch Antiepileptika gestört sein. Außerdem können sie unter zusätzlichen Schlafstörungen wie Schlafapnoe, Restless-Legs-Syndrom und Parasomnien leiden. Patienten mit Epilepsie geben häufiger Schlafstörungen an als die Normalbevölkerung. Polysomnographisch kann die Schlaflatenz verlängert sein, die Anzahl der Wachphasen ist während des Schlafes erhöht, die Schlafeffizienz verringert, die Anzahl der K-Komplexe und Spindeln verringert, der REM-Schlaf reduziert oder fragmentiert und die Anzahl der Schlafstadienwechsel erhöht. Nach Grand-mal Anfällen nehmen prozentualer REM-Schlafanteil und Gesamtschlaf ab. Status epilepticus im Schlaf (ICSD 345.8, ICD-10 G41.8) Der elektrische Status epilepticus im Schlaf stellt eine Unterform der schlafgebundenen Epilepsien mit epileptischer Aktivität im EEG während 85 – 100% der Schlafzeit dar. Schlafbezogene Kopfschmerzen (ICSD 346; ICD-10 G43.0, G44 +G47.0/1) Kopfschmerzen können 1. schlafbezogen (vor und nach Schlaf), schlafstadiengebunden, 3. schlafdauerabhängig, 4. durch Schlaf gelindert, 5. bei Schlafstörungen, 6. schlafverschlimmernd und 7. traumgebunden auftreten [22]. Die schlafbezogenen Kopfschmerzen wie chronische paroxysmale Hemicranie (CPH), ClusterKopfschmerz und Migräne treten meist an bestimmte Schlafstadien gebunden auf. Die CPH scheint vorwiegend an REM-Schlaf gebunden zu sein. Die Gesamtschlafzeit ist vermindert und der verminderte REM-Schlaf ist durch häufiges Erwachen gekennzeichnet. Der Cluster-Kopfschmerz zeigt ebenfalls eine Bindung an den REMSchlaf. Migräne geht mit vermehrten Tief- und REM-Schlafanteilen einher. Schlafen wird bei Migränepatienten als Strategie zur Linderung der Beschwerden benutzt. Seit den 80er Jahren weisen eine Vielzahl von Autoren bei Kindern auf den engen Zusammenhang zwischen Migräne und Schlafstörungen, insbesondere Parasomnien wie Schlafwandeln, Pavor nocturnus und Enuresis hin [6,7,11]. Während Schlafstörungen nur bei ca. 25% aller gesunden Kinder auftreten, finden sie sich bei 60.4% aller Kinder mit primären Kopfschmerzen. Kopfschmerz und Schlafbezogene Atmungsstörungen: Die zweithäufigste Verknüpfung von Kopfschmerzen findet sich mit schlafbezogenen Atmungsstörungen [8]. Vaskuläre Erkrankungen Schlaganfall (ICSD nicht kodiert, ICD-10 I63+G47.1): 43 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Viele Studien der letzten Jahre konnten zeigen, dass bei über 50% aller Patienten mit Schlaganfällen schlafbezogene Atmungsstörungen nachzuweisen sind. Ein Zusammenhang zwischen Lokalisation der Schlaganfälle und gestörtem Atmungsmuster konnte nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden. Die Prognose von Patienten mit SBAS scheint schlechter zu sein als für Patienten ohne Schlafbezogene Atmungsstörungen (SBAS) [3]. Das obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom tritt am häufigsten auf, gefolgt von der Cheyne-Stokes Atmung und Tachypnoe. Da die Prävalenz von Schlafbezogenen Atmungsstörungen bei transitorisch ischämische Attacken genauso hoch ist wie bei Schlaganfällen, ist anzunehmen, dass die SBAS nur ein Risikofaktor für Schlaganfälle sind, nicht jedoch ihre Folge. Das Neuauftreten von SBAS nach einem Schlaganfall kann Folge einer bulbären oder pseudobulbären Störung sein, die zu einer Störung der pharyngealen Muskelfunktion führt oder zu einem veränderten Zusammenspiel von oberen Atemwegen und thorakaler Muskulatur. Bei medullären Infarkten kann es zu ataktischer Atmung, SBAS und herabgesetztem Atemantrieb kommen. Die 4-Jahres-Mortalität von Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom und Schlaganfall ist mit 21% deutlich erhöht [13]. Neuromuskuläre Erkrankungen (ICSD nicht klassifiziert+780.51/53-0, ICD-10 G70-71+G 47.1-3) Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen leiden häufig unter SBAS, obwohl sie am Tage normal atmen. Die physiologische Muskeltonusminderung im Schlaf, besonders im REM-Schlaf mit seiner Muskelatonie, kann lebensbedrohlich werden. Eine Schwäche der pharyngealen Muskulatur, Skoliosen und morphologische Gesichtsveränderungen verstärken die Kollapsneigung der oberen Atemwege und tragen zur Entwicklung von SBAS bei. Abhängig vom Typ der neuromuskulären Erkrankung sind zentrale obstruktive Apnoen oder Phasen prolongierter Hypoventilation möglich. Neuromuskuläre Erkrankungen mit SBAS sind • Erkrankungen der motorischen Vorderhornzellen • Myasthenien • Myopathien (hereditär und exogen) Die SBAS können hinsichtlich ihrer Klassifikation, Dauer und Schlafstadienbindung nur mittels Polysomnographie identifiziert werden. Die begleitenden Symptome am Tage sind Tagesschläfrigkeit, Kopfschmerz, Polycythämie, arterieller Hochdruck und Zeichen des Herzversagens [2]. Bei Neuropathien und Erkrankungen des Motoneurons können Paresen des N. Phrenicus auftreten, die lebensbedrohlich sind, wenn eine beidseitige Schädigung 44 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ vorliegt. Es kommt zur Orthopnoe, im Liegen ist die Atmung noch stärker behindert durch die Verlagerung des Abdomeninhalts in den Thorax. In akuten, schweren Fällen leiden die Patienten unter nächtlicher Orthopnoe, Zyanose und fragmentiertem Schlaf mit konsekutivem morgendlichen Kopfschmerz, Erbrechen und Lethargie am Tage. Polysomnographisch zeigt sich im Schlaf, insbesondere im REM-Schlaf, Hypoventilation und Sauerstoffdesaturation, Arousals und sekundäre Tagesschläfrigkeit, Befunde die bei vielen Erkrankungen des ZNS auftreten. Oft fallen diese Patienten bei der Entwöhnung vom Respirator auf. Indikation zur Polysomnographie: Bei allen Erkrankungen bis auf die Epilepsien sind polysomnographische Untersuchungen indiziert, wenn komorbide Störungen wie z.B. schlafbezogene Atmungsstörungen, die Grunderkrankung verschlimmern oder wenn der Verdacht auf Aufhebung des Schlaf-Wach-Rhythmus besteht. Therapie Sie richtet sich im wesentlichen nach der Grunderkrankung oder der komorbiden Erkrankung, die für die Schlafstörung verantwortlich ist. Die Behandlungsprinzipien sind verhaltenstherapeutisch (z.B. Schlafhygiene einhalten), pharmakologisch, mechanisch (z.B. Beatmung), selten chirurgisch. Literatur 1. Barbe F., Quera-Salva M.A., MCCann C., Gajdos P., Raphael J.G., De Lattre J., Agusti A.G.: Sleep-related respiratory disturbances in patients with Duchenne muscular dystrophy. European: Respiratory Journal;7:1403-08, 1994. 2. 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J Neurol; 238:203-208, 1991. 46 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4i) Schlafstörungen bei anderen Organischen (Internistischen) Erkrankungen 6 In der Gruppe 3C der ICSD-R werden insgesamt sieben Erkrankungen aus der Inneren Medizin beschrieben, bei denen eine Beschwerde des nicht erholsamen Schlafes mit Ein- und Durchschlafstörungen bzw. mit exzessiver Tagesschläfrigkeit im Vordergrund der subjektiven Symptomatik steht. Die nächtliche kardiale Ischämie (ICSD-Code 411-414), auch als nächtliche Angina pectoris oder asymptomatische ischämische Herzkrankheit bezeichnet, ist durch eine Myokardischämie gekennzeichnet, die während der Hauptschlafepisode auftritt [1]. Das EKG zeigt in der Schlafperiode auftretende Merkmale einer kardialen Ischämie, die mit typischer Angina pectoris-Symptomatik zum Aufwachen führen, die aber auch asymptomatisch bleiben können. Die pathologischen EKGVeränderungen treten vor allem in den frühen Morgenstunden und während des REM-Schlafes auf. Die symptomatische Form der nächtlichen kardialen Ischämie geht mit einer Durchschlafstörung einher. Die Therapie besteht in der Behandlung der koronaren Herzkrankheit. Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (ICSD-Code 490-494) kann zu einer Hypoxämie während des Schlafes führen, und als Folge können schlafmedizinische Beschwerden sowohl einer Insomnie als auch einer übermäßigen Schläfrigkeit auftreten. Therapeutisch steht die Behandlung des bronchopulmonalen Grundleidens im Vordergrund. Das schlafbezogene Asthma (ICSD-Code 493) ist gekennzeichnet durch asthmatische Anfälle, die während des Schlafes auftreten. Die Beschwerden bestehen in Insomnie oder übermäßiger Schläfrigkeit, des weiteren in nächtlichem Husten und Dyspnoe während der Asthmaattacken [2]. Die asthmatischen Episoden treten typischerweise nicht im Tiefschlaf auf und sind ansonsten zufällig während des Schlafes verteilt. Die Schlafstörungen bessern sich bzw. verschwinden mit der erfolgreichen Therapie des asthmatischen Grundleidens. Der schlafbezogene gastroösophageale Reflux (ICSD-Code 530.1) ist durch Regurgitation des Mageninhaltes in der Speiseröhre während des Schlafes gekennzeichnet. Dies führt zur Beschwerde einer Durchschlafstörung mit wiederholtem Erwachen [1]. Episodisch können Brustschmerzen oder brennende retrosternale und epigastrale Schmerzen während des Schlafes auftreten, die gelegentlich mit einer Angina pectoris verwechselt werden. Durch die Regurgitation kann auch saurer oder bitterer Geschmack im Mund auftreten, ebenso Husten, Verschlucken, Sodbrennen. Bei ausgeprägter Symptomatik kann es in Folge der Durchschlafstörungen zu einer 47 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ partiellen Schlafdeprivation mit Tagesschläfrigkeit kommen. Therapeutisch steht die Behandlung der Reflux-Krankheit im Vordergrund. Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwüre (peptisches Ulcus", (ICSD-Code 531– 534) können Erwachen aus dem Schlaf mit abdominellen Schmerzen oder Beschwerden hervorrufen. Die Schmerzen können in die Brust ausstrahlen sowie Sodbrennen, Völlegefühl, Blähungen, Übelkeit und krampfartige epigastrische Schmerzen hervorrufen. Therapeutisch steht die Behandlung des Grundleidens im Vordergrund. Das Fibrositis-Syndrom (Fibromyositis, rheumatische Schmerzmodulationsstörung, Fibromyalgie) (ICSD-Code 729.1) ist gekennzeichnet durch diffuse muskuloskelettale Schmerzen in spezifisch lokalisierten anatomischen Bereichen (Tender-points), ohne dass Labornachweise einer beteiligten artikulären, nicht-artikulären oder metabolischen Erkrankung möglich wären. Chronische Erschöpfung und nicht erholsamer Schlaf sind die schlafmedizinisch führenden Beschwerden. Besonders die Muskulatur im Schulter- und Halsbereich ist betroffen. Elektroenzephalographisch können im Tiefschlaf intermittierende Alpha-Aktivierungen auftreten. Die mittlere Schlaflatenz im MSLT ist unauffällig und es besteht somit keine Hypersomnie, des weiteren kein Nachweis einer körperlichen Erkrankung, insbesondere einer rheumatischen Erkrankung, welche die Symptome erklären könnte [5]. Therapeutisch ist bei schweren Verlaufsformen eine konsequente Analgetika-Therapie erforderlich. (siehe hierzu auch im Exkurs 8c „Erschöpfung/Fatigue“ und 8d „Chronic Fatigue Syndrom (CFS)“ Die Schlafkrankheit (ICSD-Code 086.9), gambiensische Trypanosomiasis oder auch rhodesiensische Schlafkrankheit genannt. Dabei handelt es sich um eine Protozoenerkrankung, gekennzeichnet durch akute, fiebrige Lymphadenopathie, auf die mit einer Latenz von normalerweise vier bis sechs Monaten übermäßige Schläfrigkeit zusammen mit einer Meningoenzephalomyelitis folgt. Die nächtliche Polysomnographie imponiert durch das Fehlen von NREM-Graphoelementen in Form von Vertex-Wellen, Schlafspindeln und K-Komplexen mit vermehrten Mikroarousals. Die Tagschlafdiagnostik (MSLT) ergibt eine mittlere Schlaflatenz von weniger als zehn Minuten [5]. Unbehandelt verläuft die Erkrankung letal. Die rechtzeitige Therapie führt zu einer vollen Restitution. Literatur: 1. Douglas N.J.: Asthma. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine. 3rd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia, 955 964, 2000. 48 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Douglas N.J.: Chronic obstructive pulmonary disease. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine. 3rd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia, 965 – 975, 2000. 3. George C.F.P.: Hypertension, ischemic heart disease, and Stroke. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine. 3rd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia, 1030-1039, 2000. 4. Jaffe S.E.: Sleep and infectious disease. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine. 3rd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia, 1093-1102, 2000. 5. Orr W.C.: Gastrointestinal disorders. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine. 3rd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia, 1113-1122, 2000. 6. Pascualy R., Buchwald D.: Chronic fatigue syndrome and fibromyalgia In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C.: Principles and Practice of Sleep Medicine. 3rd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia, 1040-1049, 2000. 49 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5. Untersuchungsstandards im Schlafmedizinischen Zentrum 8 National und international existiert eine umfängliche Literatur zu Untersuchungsstandards im Schlafmedizinischen Zentrum. Weltführend sind die Standards der USAmerikaner mit der normierten Schlafstadienbestimmung nach Rechtschaffen und Kales [8] mittels der Parameter Elektroenzephalogramm (EEG), Elektrookulogramm (EOG), Elektromyogramm (EMG). Von Martin [6] wurde 1986 die Polysomnographie nach Rechtschaffen und Kales um die Parameter der Atmung erweitert. Hiermit wurde dem Bedürfnis nach qualitätsgesicherter Diagnostik von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen Rechnung getragen [2,4,5,9]. In Deutschland hat die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin auf der Basis der bis dahin international gemachten Erfahrungen in Kooperation mit der Deutschen EEGGesellschaft Empfehlungen zur Durchführung und Ausführung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlafmedizinischen Zentrum erarbeitet. Sie wurden im Jahr 1993 in der Zeitschrift für Elektroenzophalographie und Elektromyographie und verwandte Gebiete (EEG, EMG) publiziert (siehe Anlage). Auch bezüglich der vermehrten Tagesschläfrigkeit gibt es einen Goldstandard in Form des Multiplen Schlaf-Latenz-Testes (MSLT) [7]. Bezüglich der Überprüfung der Daueraufmerksamkeit existieren zahlreiche Vigilanztests. Auch die Wachsamkeit kann mittels der Multiplen Wachsamkeitstests (MWT) [7] objektiv überprüft werden. Für alle Diagnosen, die Eingang in die ICSD gefunden haben, sind charakteristische Muster in der Polysomnographie beschrieben. 1991 wurde erstmals ein kritisches Review zum Einsatz der Polysomnographie in Schlafmedizinischen Zentren publiziert [3]. Das kritische Review hat auch Eingang in die Cochrane-Library gefunden. Dem Review liegen 54 Publikationen aus den Jahren 1970 – 1990 zu Grunde. Es kommt zu dem Schluß, dass die Polysomnographie in schlafmedizinischen Zentren von Nutzen ist bei der Untersuchung von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen, und dass sie des weiteren von Nutzen sein kann in Fällen von Verdacht auf Narkolepsie, auf Parasomnien und auf nächtliche Epilepsien. Letzteres speziell dann, wenn die übrigen Befunde nicht schlüssig oder widersprüchlich sind. Bezüglich der weiteren Indikationen wie z.B. Chronische Insomnie, wird der Schluss gezogen, dass die vorliegenden Daten keinen sicheren Schluss im Hinblick auf die klinische Effektivität der Polysomnographie erlauben. Die Polysomnographie galt gemäß der damaligen groben Wertung als nützlich für die Evaluation und Behandlung einiger, aber nicht aller Arten von Schlafstörungen. 50 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 1997 erschien in der Zeitschrift „Sleep“ ein Review der American Sleep Disorders Association zum Thema „The Indications for Polysomnography and Related Procedures“ [1]. Dies Review liefert die wesentliche Basis für insgesamt sieben kritische Reviews in der Cochrane-Library. Gegenstand des Reviews sind die sieben Hauptindikationsgebiete für die Polysomnographie und verwandte Methoden. Zu Grunde liegen Medline-Recherchen aus den Jahren 1966 – 1996. Sie beziehen sich inhaltlich auf folgende Indikationsbereiche: 5a) Schlafbezogene Atmungsstörungen 5b) Andere Störungen der Atmung 5c) Narkolepsie 5d) Parasomnien und schlafbezogene Epilepsie 5e) Restless-Legs-Syndrom und Periodische Extremitätenbewegungen im Schlaf (PLMD) 5f) Insomnie 5g) Störung des zirkadianen Rhythmus Literatur: 1. Chesson A.L., Jr., Ferber R.A., Fry J.M., Grigg-Damberger M., Hartse K.M., Hurwitz T.D., Johnson St., Kader G.A., Littner M., Rosen G., Sangal R.B., Schmidt-Nowara W. and Sher A.: The Indications for Polysomnography and Related Procedures. Sleep, 20(6): 423-487, 1997. 2. Carskadon M.A., Rechtschaffen A.: Monitoring and staging human sleep. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C. (eds.) Principles and practice of sleep medicine. Third edition. W. B. Saunders, Philadelphia, 1197-1216, 2000. 3. Green I.: Polysomnography and sleep disorder centers. Rockville, M.D.: Agency for Health Care Research and Quality (AHRQ). Health technology as. 1991. 22 4. Kryger M.H.: Monitoring respiratory and cardiac function. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C. (eds.) Principles and practice of sleep medicine. Third edition. W. B. Saunders, Philadelphia, 1217-1230, 2000. 5. Malow B.A., Aldrich M.S.: Neurological monitoring techniques. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C. (eds.) Principles and practice of sleep medicine. Third edition. W.B. Saunders, Philadelphia, 1275-1285, 2000. 6. Martin R.J., Block A.J., Cohn A.M., Conway W.A., Hudgel D.W., Powles A.C.P., Sanders M.H., Smith P.L.: Indications and standards for cardiopulmonary sleep studies. Sleep 8: 371-379, 1958. 7. Mitler M., Carskadon M., Hirshkowitz M.: Evaluating sleepiness. In: Kryger M.H., Roth T., Dement W.C. (eds.) 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Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5a) Schlafbezogene Atmungsstörungen Die Atmung ist ein komplex geregelter Prozess. Die autonom-vegetative Regulation sowie verschiedene Ebenen der zentralnervösen Funktionssysteme, vielfältige Strukturen des peripheren Nervensystems sowie die hormonelle Regulation bestimmen elementare Parameter der Atmung wie Atemzugvolumina, Atemfrequenz und Blutgase. Diese wiederum stehen in Wechselwirkung zum Kreislauf und seiner Regulation. Im Wachzustand sind bewußte Funktionsleistungen wie Sprechen, Schlukken, Singen oder Atemtechniken der vegetativen Atmungsregulation mit willkürlicher Steuerungsmöglichkeit überlagert. Im Schlaf fallen diese aber weg. Sämtliche Atemfunktionen und Atemkenngrößen ändern sich daher grundlegend beim Übergang vom Wach- in den Schlafzustand und sind zudem abhängig von der Schlaftiefe. Dies zeigt sich darin, dass die afferenten und efferenten Impulse sowie die Schwellen für die Verarbeitung der Afferenzen in den Zentren der Atmungsregulation im Schlaf charakteristisch verändert sind und der Atemwegswiderstand der oberen Luftwege physiologischerweise deutlich zunimmt. Die Atmung ist demnach im Gegensatz zu anderen, rein vegetativen Funktionen, wie Herzschlagaktivität, Durchblutung, Kreislauf, Peristaltik u.v.a.m. innerhalb des autonomen Systems eine zweiwertig geregelte Größe, deren bewußte Kontrollfunktionen im Schlaf entfallen. Störungen der Atmung kommen auf dreierlei Weise während des Schlafs vor. Als A. Intrinsische Dyssomnien, die im Körper selbst ausschließlich während des Schlafs und unabhängig vom Schlafstadium entstehen, als B. Parasomnien, die episodenhaft im Schlaf auftreten und schließlich als C. symptomatische Schlafstörungen mit einer internistischen oder anderen organischen Erkrankung als Ursache (vgl. Kap. 4i). A. Intrinsische Dyssomnien umfassen (vgl. 3d Schlafmedizinische Klassifikationssysteme) solche Schlafstörungen, die entweder Ein- oder Durchschlafstörungen oder übermäßige Tagesschläfrigkeit verursachen, indem aus einer inneren Ursache heraus der physiologische Schlafablauf gestört wird. Hierzu gehören die Schlafbezogenen Atmungsstörungen, bei denen eine pathophysiologische Kausalkette abläuft, indem der Schlaf die Störung der Atmung induziert und die daraus folgenden Veränderungen der Atmungsparameter (Blutgase, Atemantrieb, Ventilation) ihrerseits störend auf den Schlaf rückwirken. Neurologisches Substrat dieser Intrinsischen Schlafstörungen sind bevorzugt zentrale Aktivierungen, die vom Schläfer nicht bewußt wahrgenommen werden (sog. (Mikro)-Arousals). Die atmungsinduzierten Schlafstadienwechsel spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Sie tragen gleichfalls zu einer Fragmentierung des physiologischen Schlafablaufs bei und bewirken Aufwachreaktionen, die nur in seltenen Fällen 53 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ bewußt wahrgenommen werden. Durchschlafstörungen kommen daher fast nie als Symptom der Schlafbezogenen Atmungsstörungen vor. Hauptursache des Nicht erholsamen Schlafes ist bei Schlafbezogenen Atmungsstörungen vielmehr das für den Schläfer geänderte Schlafprofil, das er selbst nicht wahrnehmen kann. Es führt zu Beschwerden wie Abgeschlagenheit, Einschränkung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit und Tagesschläfrigkeit [13] bis hin zu den exzessiven Merkmalen der Hypersomnie in Form von Einschlafattacken. Schlafbezogene Atmungsstörungen sind für drei von zwölf Diagnosen der Intrinsischen Dyssomnie festgelegt: 1. Obstruktives Schlafapnoesyndrom OSAS (ICSD-Code 780.53-0), 2. Zentrales Schlafapnoesyndrom (ICSD-Code 780.51-0) und 3. Zentral alveoläres Hypoventilationssyndrom (ICSD-Code 780.51-1). 1. Das obstruktive Schlafapnoesyndrom (OSAS) ist gekennzeichnet durch periodisch wiederkehrende Obstruktionen der oberen Atemwege, die während des Schlafs auftreten und gewöhnlich eine alveoläre Minderbelüftung und konsekutiv ein Absinken des Sauerstoffgehaltes und ein Ansteigen der CO2-Konzentration im Blut zur Folge haben. Schon fünf und mehr obstruktive Apnoen von mehr als zehn Sekunden Dauer pro Stunde Schlaf können ein obstruktives Schlafapnoesyndrom darstellen, wenn der Patient weitere diagnostische Kriterien erfüllt: übermäßige Tagesschläfrigkeit, lautes und unregelmäßiges Schnarchen, beobachtete Atemstillstände oder gestörte Schlafstruktur im Elektroenzephalogramm sowie bestehende Insomnie. Epidemiologisch sind Assoziationen der obstruktiven Schlafapnoe bei Patienten mit Übergewicht, mechanischer Obstruktion des Oropharynx (z.B. durch Tumore und Hyperplasien von Tonsillen oder Adenoiden), arterieller Hypertonie, überwiegend nächtlichen Herzrhythmusstörungen, pulmonal arterieller Hypertonie, Rechtsherzinsuffizienz und linksventrikulärer Hypertrophie beschrieben. Eine Häufung von koronarer Herzkrankheit und Schlaganfällen wird ebenso berichtet wie eine erhöhte Mortalität. Durch die nasale Ventilationstherapie mit kontinuierlichem Überdruck (nCPAP) werden die obstruktiven Apnoen komplett beseitigt, ebenso durch die Anlage eines Tracheostomas. Die erfolgreiche Therapie hat die Elimination der obstruktiven Apnoen und die Wiederherstellung des physiologischen Schlafprofils zur Folge. Für die Effektivität der nCPAP-Therapie liegen kontrollierte randomisierte Therapiestudien des höchsten Evidenzgrades vor [1,3-5,8]. Auch die Rückbildung der Hypersomnie und die Verringerung damit zusammenhängender Verkehrsunfälle wurde durch derartige Studien belegt. 54 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Vom obstruktiven Schlafapnoesyndrom ist mindestens 1% der Gesamtbevölkerung betroffen, überwiegend die Altersgruppe der 40- bis 65jährigen Männer [14]. Die Prädisposition von Übergewichtigen für eine obstruktive Schlafapnoe und die Assoziation der arteriellen Hypertonie sind durch repräsentative epidemiologische Studien statistisch gut gesichert [7,8,12]. Studien der Evidenzgrade III belegen weiterhin maßgeblich eine Reduktion von Herzrhythmusstörungen, von Herzinsuffizienz, pulmonaler arterieller Hypertonie und Mortalität unter Therapie der obstruktiven Schlafapnoe. 2. Das zentrale Schlafapnoesyndrom ist gekennzeichnet durch repetitiven Stillstand der Atmung oder Unterbleiben der ventilatorischen Anstrengungen im Schlaf, gewöhnlich verbunden mit Sauerstoffentsättigung. Ein Grenzwert für eine kritische Zahl von zentralen Apnoen von mehr als 10 Sekunden Dauer ist für das Vorliegen eines zentralen Schlafapnoesyndroms nicht bekannt. Die Symptome und Beschwerden sind bis auf das Schnarchen verwandt mit denjenigen des obstruktiven Schlafapnoesyndroms. Die Pathogenese der zentralen Schlafapnoen ist sehr unterschiedlich. Am häufigsten kommen sie in Form einer Periodischen Atmung bei zerebral- und/oder herzkreislaufinsuffizienten Patienten vor. Erweiterte klinische Definitionen des zentralen Schlafapnoesyndroms sind über ein verbessertes Verständnis der zentralnervösen Pathomechanismen zu erwarten. Bei einigen Formen wird über therapeutische Erfolge mit der nCPAP Therapie berichtet. 3. Das zentrale alveoläre Hypoventilationssyndrom ist gekennzeichnet durch eine ventilatorische Beeinträchtigung bei fehlendem zentralen Atemantrieb, so z.B. bei der primären alveolären Hypoventilation, Undines Fluch oder bei bekannter Ursache anderer Genese durch Erschöpfung der Atemmuskelpumpe in Form der sekundären Hypoventilation, z.B. bei Poliomyelitis, bei Skoliose, oder Lungenparenchymerkrankungen, die zu einer langanhaltenden Minderbelüftung mit arterieller Sauerstoffentsättigung führen, ohne dass Apnoen hierfür primär verantwortlich gemacht werden können. Als schlafmedizinisch relevante Beschwerden werden beim alveolären Hypoventilationssyndrom neben übermäßiger Tagesschläfrigkeit auch Insomnien beklagt, in diesen Fällen vor allem in Form von Durchschlafstörungen. Fremdanamnestisch werden Episoden rascher, flacher Atmung beschrieben. Das zentrale alveoläre Hypoventilationssyndrom kann, wie die Beispiele zeigen, im Rahmen von neurologischen Störungen auftreten, welche die zentralnervöse Atmungskontrolle und/oder die quergestreifte Muskulatur beeinträchtigen. Sekundäre alveoläre Hypoventilationssyndrome kommen in Verbindung mit restriktiven und/oder obstruktiven Ventilations- 55 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ störungen vor. Die Symptomatik und Befunde der kardiorespiratorischen Polysomnographie entsprechen dabei dem zentralen alveolären Hypoventilationssyndrom. Eine präzise Klassifikation ist bei paralleler Nutzung von ICSD (Zentrales alveoläres Hypoventilationssyndrom) und ICD-10 (Ausgeprägte Ventilationsstörung) möglich. Dadurch lassen sich die sekundären alveolären Hypoventilationssyndrome klassifikatorisch eindeutig, auch im Hinblick auf die zugrunde liegenden Pathomechanismen, erfassen. Repräsentative Daten bezüglich der Epidemiologie existieren ebensowenig für das alveoläre Hypoventilationssyndrom wie für das zentrale Schlafapnoesyndrom. Mit Hilfe kontrollierter Beatmungsmodi kann eine effektive Therapie entweder nichtinvasiv-nasal oder über ein Tracheostoma erfolgen. Randomisierte kontrollierte Studien gibt es angesichts der vitalen Behandlungsindikation für das zentrale alveoläre Hypoventilationssyndrom verständlicherweise nicht. B. Unter den Parasomnien eingeordnet findet sich das primäre Schnarchen (ICSD-Code 780.53-1). Es ist definiert als einfaches Schnarchen ohne Schlafapnoe und ohne die Symptome und Folgeerscheinungen von obstruktivem Schnarchen und obstruktiven Apnoen. Mithin handelt es sich hier um ein Schnarchen ohne signifikante Schädigungen von Atmung und Herz-Kreislaufsystem und ohne Beeinträchtigung der Schlafqualität. Symptomatisch hingegen ist morgendliche Mundtrockenheit. Der weit überwiegende Teil der schnarchenden Menschen weist das sog. primäre Schnarchen auf. Es wird z.B. für 50jährige Männer in ca. 50% der Fälle berichtet. C. Die dritte Gruppe der Schlafbezogenen Atmungsstörungen wird induziert durch organische Primärerkrankungen (vgl. Kap. 4i). Sie sind für zwei Gruppen internistischer Erkrankungen der Atmungsorgane klassifiziert: 1. Störungen der Atmung im Schlaf verursacht durch Chronisch Obstruktive Lungenerkrankungen (ICSD 490 – 494) und 2. Schlafbezogenes Asthma bronchiale (ICSD 493). Sie gehen einher mit verminderter Schlafeffizienz, mit verändertem Schlafprofil und mit verminderter Gesamtschlafdauer, verursacht durch Einschlafverzögerungen, Durchschlafunterbrechungen, vorzeitigem Aufwachen, häufigem Stadienwechsel sowie vermindertem Tiefschlaf- und REM-Anteil. Sie sind hinsichtlich der Ursache als organische Erkrankung, hinsichtlich der Störung als Insomnie zu charakterisieren (zum Vorgehen vgl. oben A 3). Bezüglich des Indikationsbereiches der Schlafbezogenen Atmungsstörungen zur Diagnostik im Schlaflabor kommt der Bericht von Chesson et al. [2] zu den folgenden Schlüssen: Bei Patienten mit Tagesschläfrigkeit und Obstruktiver Schlafapnoe korreliert der Schweregrad der Tagesschläfrigkeit gut mit den durch die pathologischen 56 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ respiratorischen Ereignisse im Schlaf ausgelösten intermittierenden zentralnervösen Mikroaktivierungen (Arousals), ebenfalls eine gute Korrelation gibt es mit der Höhe des Apnoe-Hypopnoe-Indexes (AHI) und mit den Werten der Entsättigung des arteriellen Sauerstoffs. Übergewicht ohne weitere apnoespezifische Symptome ist kein guter Prädiktor für das Vorhandensein von Obstruktiver Schlafapnoe. Es gibt keine ausreichende Evidenz, aus Herz-Rhythmus-Störungen eine Indikation zur Polysomnographie abzuleiten. Die Spezifität der Oximetrie ist nur geringfügig besser als der Gebrauch von Fragebögen. Die ganznächtliche kardiorespiratorische Polysomnographie gilt als die zuverlässigste Methode zur Diagnostik von schlafbezogenen Atmungsstörungen, der Gebrauch von nur partiellen oder indirekten Schlafmessungen scheint hingegen keinen substantiellen Fortschritt in der Diagnostik der Schlafbezogenen Atmungsstörungen zu beinhalten. Die Beatmungstherapie bei schlafbezogenen Atmungsstörungen muss unter polysomnographischer Kontrolle im qualitätsgesicherten Schlafmedizinischen Zentrum erfolgen [9-11,6]. Der therapeutische Erfolg der Einstellung ist durch mindestens eine Kontrolluntersuchung innerhalb des ersten Behandlungsjahres im qualitätsgesicherten Schlafmedizinischen Zentrum zu gewährleisten. Literatur: 1. Ballester E. et al.: Evidence of the effectiveness of continous positive airway pressure in the treatment of sleep apnea/hypopnea syndrome, American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine, 159: 495-501, 1999. 2. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 1 of 7: Sleeprelated breathing disorders (Sleep apnea and upper airway resistance syndrome), part 2 of 7: other respiratory disorders. Sleep, 20: 424-450, 1997. 3. Engelman H.M. et al.: Randomized placebo controlled trial of daytime function after continous positive airway pressure (nCPAP) therapy for the sleep apnea/hypopnea syndrome, Thorax, 53: 341-345, 1998. 4. Engelmann, H.M. et al.: Randomized placebo controlled crossover trial of continous positive airway preassure for nightsleep apnea/hypopnea syndrome, American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine, 159: 461-467, 1999. 5. Engelmann, H.M. et al.: Effect of continous positive airway pressure treatment on daytime function in sleep apnea/hypopnea syndrome, The Lancet, 343: 572-575, 1994. 6. Fischer J. Raschke F. Kutschmann, M.: Die Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale für das Peer-Review-Verfahren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) zur Sicherung der Prozessqualität im akkreditierten Schlaflabor, Somnologie, 3: 335-346, 1999. 7. Grote et al.: Sleep related breathing disorder is an independent risk-factor for systemic hypertension, American Journal Respiratory and Critical Care Medicine, 160: 1875-1882, 1999. 8. Jenkinson C. et al.: Comparison of therapeutic and subtherapeutic nasal continous positive airway pressure for obstructive sleep apnea: A randomized prospective parallel trial, The Lancet, 353: 2100-2105, 1999. 9. Martin R.J. et al.: Indications and standards for cardiopulmonary sleep studies, Sleep, 8: 371-379, 1985. 10. Penzel T. et al.: Empfehlungen zur Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor, Z. EEG-EMG, 24: 65-70, 1993. 57 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 11. Penzel, T. et al.: Leitfaden für die Akkreditierung von schlafmedizinischen Zentren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM), Somnologie, 4: 181-187, 2000. 12. Peppard P.E. et al.: Prospective study of the association between sleep disordered breathing and hypertension; The New England Journal of Medicine, 342: 1378-1384, 2000. 13. Téran-Santos J. et al.: The association between sleep apnea and the risk of traffic accidents, The New England Journal of Medicine, 340: 847-851, 1999. 14. Young T.: The occurence of sleep disordered breathing among middle-aged adults. The New England Journal of Medicine, 328: 1230-1235, 1993. 58 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5b) Andere Störungen der Atmung Bezüglich des Indikationsbereiches von Schlafstörungen bei anderen respiratorischen Erkrankungen (bei Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung) ergibt sich keine Evidenz für die Notwendigkeit [1], die kardiorespiratorische Polysomnographie zur Grundlage der Diagnostik zu machen. Im Vordergrund der Diagnostik hat vielmehr die Erkennung des pneumologischen Grundleidens mit den konventionellen diagnostischen Methoden der Pneumologie zu stehen. Literatur: 1. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 1 of 7: Sleeprelated breathing disorders (Sleep apnea and upper airway resistance syndrome), part 2 of 7: other respiratory disorders. Sleep, 20: 424-450, 1997. 59 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5c) Narkolepsie Die Narkolepsie (ICSD-Code 347) ist charakterisiert durch ihre zwei Hauptsymptome Tagesschläfrigkeit und Kataplexie. Während die Kataplexie narkolepsiespezifisch ist, ist die Tagesschläfrigkeit unspezifisch. Die exzessive Tagesschläfrigkeit ist gekennzeichnet durch Einschlafneigung am Tage in monotonen Situationen, die nicht durch Schlafmangel bedingt ist. Die Schläfrigkeit fluktuiert tageszeitlich und individuell, ist aber stets vorhanden. Die physiologische Schwelle der Einschlafneigung ist herabgesetzt. Sie ist das erste Symptom, mit dem sich die lebenslang anhaltende Erkrankung mit durchschnittlichem Ersterkrankungsalter im zweiten Lebensjahrzehnt manifestiert. Die Narkolepsie wird häufig nicht ausreichend wahrgenommen oder bagatellisiert, bis sozialmedizinische Folgen wie berufliche oder schulische Konflikte, Unfälle etc. auftreten. Fakultative Symptome wie automatisches Verhalten, hypnagoge Halluzination und Schlaflähmung sind unspezifisch. Narkolepsie ist eine Erbkrankheit mit einem multifaktoriellen Übertragungsmechanismus. Sie zeigt eine 90%ige Assoziation mit den Allelen HLA DRB1*1501, DQB1*0602 [1,2,4,5]. Im Liquor der Narkoleptiker findet sich im Vergleich zu Gesunden und anderen Patienten mit Schlaf-Wach-Störungen signifikant weniger Hypocretin. Die Narkolepsie hat eine Prävalenz von 0,001 – 0,005%. Sie ist häufig assoziiert mit Restless Legs Syndrom und Schlafapnoe. Die Diagnosesicherung geschieht mittels kardiorespiratorischer Polysomnographie und multiplem Schlaflatenztest (Dokumentation von mehrfachem, vorzeitig auftretendem REM-Schlaf) [3]. Die Therapie mit betäubungsmittelgesetzpflichtigen Substanzen muss regelmäßig kontrolliert werden [6]. Die Behandlung der Narkolepsie ist abhängig von den führenden Symptomen und der durch sie verursachten Beeinträchtigung. Nichtmedikamentöse Copingstrategien wie z.B. das regelmäßige Einhalten von Schlafepisoden reichen zur angemessenen Unterdrückung der Symptome in den wenigsten Fällen aus. Meistens muss eine medikamentöse Behandlung erfolgen. Mit Stimulanzien wird die Schläfrigkeit, mit Antidepressiva werden die Kataplexien, Halluzinationen und Schlaflähmungen behandelt. Gelegentlich ist eine Behandlung des gestörten Nachtschlafes mit Benzodiazepinrezeptoragonisten erforderlich. Die Präparate müssen abhängig von der Frequenz und des Schweregrades der Symptome kombiniert werden [5]. Bezüglich des Indikationsbereiches Narkolepsie und Idiopathische Hypersomnie gelten die Polysomnographie und der multiple Schlaflatenztest (MSLT) als Goldstandards zur Diagnostik [3]. 60 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Literatur: 1. Aldrich M.S.: Narcolepsy. Neurology, 42:34-43, 1992. 2. Anic-Labat S., Guilleminault C., Kraemer H.C., Meehan J., Arrigoni J., Mignot E.: Validation of a cataplexy questionnaire in 983 sleep-disorders patients. Sleep, 22:77-87, 1999. 3. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 3 of 7: narcolepsy and idiopathic hypersomnia. Sleep, 20: 450-454, 1997. 4. Hublin C., Partinen M., Kaprio J., Koskenvuo, Guilleminault C.: Epidemiology of narcolepsy. Sleep, 17:7-12, 1994. 5. Mayer G.: Narkolepsie – Genetik – Immungenetik – motorische Störungen. Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin, 2000. 6. Standards of practice. Committee of the American Disorders Association: Practice parameters for the treatment of narcolepsy: An update for 2000. Sleep, 24: 451-466, 1994. 61 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5d) Parasomnien und schlafbezogene Epilepsie Bezüglich des Indikationsbereiches der Parasomnien und der schlafbezogenen Epilepsien ist der Gebrauch der Polysomnographie dadurch eingeschränkt, dass die pathologischen Ereignisse zumeist nicht allnächtlich auftreten. Dennoch kann die Polysomnographie hilfreich bei der Aufklärung schwieriger Fälle sein. [1] Literatur: 1. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 4 of 7: parasomnias and sleep-related epilepsy. Sleep, 20: 454-462, 1997. 62 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5e) RLS – PLMD Das Restless Legs Syndrom (RLS; ICSD-Code 780.52-5) und die Periodischen Beinbewegungen im Schlaf (PLMD; ICSD-Code 780.52-4) sind unter den Intrinsischen Dyssomnien häufige Erkrankungen. Sie treten oft gemeinsam auf, unterscheiden sich klinisch aber erheblich. Die Diagnose Restless Legs Syndrom ist anamnestisch einfach zu erheben: es imponieren unangenehme Sensationen der Beine, die üblicherweise kurz vor Schlafbeginn auftreten und einen unwiderstehlichen Bewegungsdrang der Beine verursachen [5]. Das Restless Legs Syndrom hat in der Allgemeinbevölkerung eine Prävalenz von 5 – 10% [4]. Die periodischen Beinbewegungen im Schlaf werden von den Patienten selbst in der Regel nicht wahrgenommen und verursachen entweder Ein- und Durchschlafstörungen oder Tagesschläfrigkeit durch Schlafunterbrechungen, die mit den Beinbewegungen einhergehen. Die PLMD sind die eine häufige Ursache Nicht erholsamen Schlafs. Polysomnographisch finden sich bei beiden Störungen regelhafte Muskelkontraktionen zwischen 0,5 – 5 Sekunden in 20- bis 40-Sekunden-Intervallen (gezählt werden Episoden von vier und mehr Bewegungen), die Arousal verursachen können. Die Prävalenz der periodischen Bewegungen im Schlaf nimmt mit dem Alter zu und soll 34% der über 60jährigen betreffen. Die nächtlichen Beinbewegungen sind oft assoziiert mit Schlafapnoe, Restless Legs Syndrom und Narkolepsie. Über die Notwendigkeit der Therapie von RLS Patienten liegen bisher noch keine Untersuchungen vor. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass bei dieser sehr häufigen Schlafstörung ca. 25% der diagnostizierten Patienten eine Behandlung benötigen. Die Standardbehandlung erfolgt z.Z. medikamentös mit Dopaminergika, Dopaminagonisten und Opioiden [1,3]. Die Besserung der Beschwerden durch Gabe von Antikonvulsiva, adrenerg wirksamen Medikamenten, Vitaminen und Mineralien beruht vorwiegend auf subjektiven Angaben. Bezüglich des Restless-Legs-Syndroms RLS und des Periodic Limb Movement Disorders PLMD ergibt sich gemäß dem Review keine einheitliche Empfehlung für den Einsatz der Polysomnographie [2]. Literatur: 1. Chesson A.L., Wise M., Davila D., Johnson S., Littner M., Anderson M.C., Hartse K., Rafecas J.: Practice parameters for the treatment of restless legs syndrome and periodic limb movement disorder. Sleep, 22: 961-968, 1999. 63 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Chesson A.L., Ferber R.A., Fry J.M., Grigg-Damberger M., Hartse K.M., Hurwitz T.D., Johnson S., Kader G.A., Littner M., Rosen G., Sangal R.B., Schmidt-Novara W., Sher A.: The indications for polysomnography and related procedures, part 5 of 7: restless legs syndrome and periodic limb movement disorder. Sleep 20: 462-471, 1997. 3. Hening W., Allen R., Earley C., Kushida C., Picchietti D., Silber M.: The treatment of restless legs syndrome and periodic limb movement disorder. Sleep, 22: 970-999, 1999. 4. Trenkwalder C. et al.: Restless-legs-Syndrom und „peridoic limb mouvements in sleep“. Nervenarzt; 6:425-436, 2001. 5. Walters A.S et al.: The international restless legs syndrome study group. Towards a better definition of the restless legs syndrome. Mov Disord, 10:634-642, 1995. 64 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5f) Insomnien Zu den Intrinsischen Insomnien gehören die psychophysiologische Insomnie, die Fehlbeurteilung des Schlafs und die idiopathische Insomnie. Die psychophysiologische Insomnie (ICSD-Code 307.42-0) ist eine Störung mit körperlicher Anspannung und gelernten, schlafverhindernden Assoziationen, die zu Beschwerden einer Insomnie und daran gekoppelter verminderter Leistungsfähigkeit während des Wachzustandes führt. Anzeichen für gelernte, schlafverhindernde Assoziationen sind übertriebene Anstrengung einzuschlafen, ein erhöhtes Erregungsniveau, vor allen Dingen vor dem Schlafengehen, und ein besserer Schlaf in anderer Schlafumgebung als in der üblichen. Die Fehlbeurteilung des Schlafzustandes (ICSD-Code 307.49-1) ist eine Störung, bei der Beschwerden einer Insomnie oder übermäßigen Schläfrigkeit ohne objektiven Nachweis einer Schlafstörung auftreten. Bei der idiopathischen Insomnie (ICSD-Code 780.52-7) handelt es sich um eine Insomnie, die in der Kindheit beginnt und lebenslang andauert, wobei im Vordergrund ein lebenslanges Unvermögen steht, ausreichend zu schlafen. Es wird vermutet, dass dem eine neurologisch bedingte Störung der schlaf-wachregulierenden Systeme zugrunde liegt. Im Rahmen der Diagnostik der intrinsischen Insomnien steht die anamnestische Erfassung der verschiedenen Symptome und deren Dokumentation durch Schlaffragebögen und Schlaftagebücher im Zentrum [1,2]. Eine Behandlungsbedürftigkeit besteht nur dann, wenn neben einer Störung des Nachtschlafs auch über eine starke Beeinträchtigung der Tagesbefindlichkeit geklagt wird. Eine polysomnographische Untersuchung ist zur Sicherung der Diagnose einer Intrinsischen Insomnie in der Regel nicht indiziert [1]. Als Ausnahme müssen Patienten mit chronischen therapierefraktären Insomnien gelten, die sowohl auf verschiedene adäquate pharmakologische als auch verhaltensmedizinische Therapieversuche nicht angesprochen haben. Der kurzfristige und vorübergehende Einsatz von schlafinduzierenden Substanzen ist bei dieser Störungsgruppe indiziert. Die Tabelle gibt einen Überblick über verschiedene Substanzklassen, die zur Zeit bei intrinsischen Insomnien in Deutschland verordnet werden. 65 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Tabelle: In der Insomnie-Behandlung eingesetzte Substanzen Klassische Benzodiazepine z.B. Lormetazepam, Flurazepam, Triazolam etc. [9,11] Benzodiazepinrezeptoragonisten z.B. Zopiclon, Zolpidem, Zaleplon [8,10,11] Antidepressiva Antihistaminika z.B. Trimipramin, Doxepin, Amitriptylin etc. [12, 13] z.B. Melperon, Pipamperon, Levomepromazin [14] z.B. Diphenhydramin [15] Alkoholderivate z.B. Chloralhydrat [16] Pflanzliche Substanzen z.B. Baldrian, Hopfen, Melisse, etc. [17] "Endogene" Schlafsubstanzen z.B. L-Tryptophan, Melatonin [18,19] Neuroleptika Die Tabelle soll keine Empfehlung für spezifische Substanzen darstellen, sondern beansprucht nur, einen Überblick über die momentan bei Insomnie eingesetzten Substanzgruppen zu geben. Hinsichtlich des Einsatzes von Benzodiazepinen und Benzodiazepin-Rezeptoragonisten kamen verschiedene Konsensus-Konferenzen [20-22] zu dem Schluß, dass diese Substanzen akut sehr gut auf die insomnische Symptomatik wirken, dass jedoch auf längerfristige Behandlungen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus verzichtet werden sollte, bzw. dies dann besonders begründet werden muss. Im Bereich der Insomniebehandlung haben sich insbesondere verhaltensmedizinische Strategien bewährt, wozu Entspannungstechniken, die Vermittlung der Regeln der Schlafhygiene, Regeln zur Schlaf-Wach-Strukturierung (Stimuluskontrolle, Schlafrestriktion) sowie kognitive Techniken zur Reduktion nächtlicher Grübeleien gehören [Überblick bei 3,7]. Hierzu gibt es mehrere Metaanalysen der durchgeführten Studien, die insgesamt ein sehr positives Bild der Effektivität dieser Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Langzeitwirksamkeit zeichnen [4-6]. Es besteht Konsens darüber, dass jede pharmakologische Insomniebehandlung zumindest von basalen Bausteinen der verhaltensmedizinischen Insomniebehandlung, wie etwa Entspannung, Schlafhygiene und Schlaf-Wach-Rhythmusstrukturierung begleitet werden sollte. 66 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Literatur: a) Diagnostik der Insomnie: 1. Chesson A., Hartse K., McDowell A., Davila D., Johnson S., Littner M., Wise M., Rafecas J.: Practice parameters for the evaluation of chronic insomnia. Sleep, 23: 237-241, 2000. 2. Sateia M.J., Doghramji K., Hauri D.J., Morin C.M.: Evaluation of chronic insomnia. Sleep, 23: 243308, 2000. b) Nicht-pharmakologische Therapie der Insomnie: 3. Backhaus J., Riemann D.: Schlafstörungen. Fortschritte der Psychotherapie. Bd. 7. Hogrefe, Göttingen, 1999. 4. Morin C.M., Culbert J.P., Schwartz S.M.: Nonpharmacological interventions for insomnia: A metaanalysis of treatment efficacy. American Journal of Psychiatry, 151: 1172-1180, 1994. 5. Morin C.M., Hauri P.J., Espie C.A., Spielman A.J., Buysse D.J., Bootzin R.R.: Nonpharmacologic treatment of chronic insomnia. Sleep, 22: 1134-1156, 1999. 6. Murtagh D.R., Greenwood K.M.: Identifying effective psychological treatments for insomnia: A meta-analysis. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 63: 79-89, 1995. 7. Riemann D., Backhaus J.: Behandlung von Schlafstörungen – ein psychologisches Gruppenprogramm. Beltz PVU, Weinheim, 1996. c) Pharmakotherapie der Insomnie: Klassische Benzodiazepine und Benzodiazepinrezeptoragonisten: 8. Freeman H., Puech A.J., Roth T. (eds.): Zolpidem, an update of its pharmacological properties and therapeutic place in the management of insomnia. Elsevier, Amsterdam, Oxford, 1996. 9. Holbrook A.M., Crowther R., Lotter A., Cheng C., King D.: Meta-analysis of benzodiazepine use in the treatment of insomnia. CMAJ, 162: 225-233, 2000. 10. Johnson S., Johnson F.N. (eds.): Zopiclone. Reviews in contemporary pharmacotherapy, 9: 77146, 1998. 11. Nowell P.D., Mazumdar S., Buysse D.J., Dew M.A., Reynolds C.F., Kupfer D.J.: Benzodiazepines and zolpidem for chronic insomnia. A meta-analysis of treatment efficacy. JAMA, 278: 21702177, 1997. Antidepressiva: 12. Hajak G., Rodenbeck A., Voderholzer U., Riemann D., Cohrs S., Hohagen F., Berger M., Rüther E.: Doxepin as sleep promoting agent in primary insomnia – a placebo-controlled double-blind study. Journal of Clinical Psychiatry, 62:453-463, 2001. 13. Hohagen F., Montero R., Weiss E., Lis S., Schönbrunn E., Dressing H., Riemann D., Berger M.: Treatment of primary insomnia with trimipramine: an alternative to benzodiazepine hypnotics? European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience, 244: 65-72, 1994. Neuroleptika: 14. Hajak G., Rüther, E.: Insomnie. Springer, Berlin, New York, 172-176, 1995. Antihistaminika & Alkoholderivate: 15. Hajak G., Rüther E.: Insomnie. Springer, Berlin, New York, 177-178, 1995. 16. Moran M.G., Thompson T.L., Nies A.S.: Sleep disorders in the elderly. American Journal of Psychiatry, 145: 1369-1378, 1988. Pflanzliche Substanzen: 17. Nachtmann A., Hajak G.: Phytopharmaka zur Behandlung von Schlafstörungen. Internist, 37: 743-749, 1996. „Endogene" Schlafsubstanzen: 18. Brown G.M.: Melatonin in psychiatric and sleep disorders. CNS Drugs, 3: 209-226, 1995. 19. Hartmann E., Greenwald D.: Tryptophan and human sleep: an analysis of 43 studies. In: Schlossberger H.G., Kochen W., Linzen B., Steinhart H. (eds.) Progress in tryptophan and serotonin research. De Gruyter, Berlin, New York, 297-304, 1984. 67 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Konsensus-Konferenzen: 20. Clarenbach P., Steinberg R., Weeß H.G., Berger M., Hajak G., et al.: Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Insomnie. Nervenarzt, 66: 723-729, 1995. 21. National Institute of Mental Health, Consensus Development Conference: Drugs and insomnia: the use of medication to promote sleep. JAMA, 1251: 2410-2414, 1984. 22. American Psychiatric Association Task Force on Benzodiazepine Dependency: Benzodiazepine dependency, toxicity and abuse. Washington, DC: American Psychiatric Association, 1990. 68 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5g) Störung des zirkadianen Rhythmus Bezüglich des Indikationsgebietes der Polysomnographie für Störungen des 24Stunden-Rhythmus ergibt sich kein Anhalt für den Nutzen in der klinischen Diagnostik oder Behandlung dieser Erkrankungen. Gleichwohl wird der Nutzen der Methode für die arbeitsmedizinische Forschung hervorgehoben. Literatur: 1. Chesson A.L., Ferber R.A., Fry J.M., Grigg-Damberger M., Hartse K.M., Hurwitz T.D., Johnson S., Kader G.A., Littner M., Rosen G., Sangal R.B., Schmidt-Nowara W., Sher A.: The indications for polysomnography and related procedures. Part 7 of 7: Circadian rhythm sleep disorders. Sleep, 20: 476-477, 1997. 69 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 5h) Zusammenfassung Die Gruppe vier der ICSD „Vorgeschlagene Schlafstörungen“ (siehe auch Punkt 7a der vorliegenden Leitlinie) wird angesichts der mangelnden definitorischen Grundlagen in den Reviews nicht behandelt. Die übrige Struktur des klinischen Algorithmus „Nicht erholsamer Schlaf“ (siehe Kapitel 4) steht unter dem Aspekt der Diagnostik weitgehend in Übereinstimmung mit dem Konzept, das dem kritischen Review von Chesson et al. (1997) zu Grunde liegt: Bei symptomatischen Schlafstörungen in Folge einer zu Grunde liegenden psychiatrischen und/oder organischen Erkrankung steht ganz die Diagnostik und Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund. Das Gleiche gilt für schlafmedizinische Beschwerden, die ausgelöst sind durch Einnahme von schlafstörenden Substanzen oder durch nicht ausreichenden Schlaf oder inadäquate Schlafhygiene bzw. durch mangelnde Anpassung an den zirkadianen Rhythmus. Domäne für den diagnostischen Einsatz der kardiorespiratorischen Polysomnographie sind mithin die Intrinsischen Dyssomnien, wobei die meisten Fälle von sowohl psychophysiologischer Insomnie als auch von Restless-Legs-Syndrom (RLS) auf Grund der klinischen Beschwerden, gegebenenfalls mit Hilfe von Fragebögen, hinreichend sicher diagnostiziert und behandelt werden können. In allen Fällen von schwer beeinträchtigender Hypersomnie und in der Differentialdiagnostik der übrigen Intrinsischen Dyssomnien empfiehlt sich der Einsatz der kardiorespiratorischen Polysomnographie im schlafmedizinischen Zentrum. Bezüglich der Diagnostik der Schlafapnoesyndrome hat sich in Deutschland das Konzept der sogenannten Stufendiagnostik (siehe Kapitel 6d; Qualifikationen für NUB-Kurse) etabliert. Wenn auch eine Evidenzbasierung dieses Konzeptes bisher nicht vorliegt, so hat sich in der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten, die in der ambulanten Früherkennung der Obstruktiven Schlafapnoe ausgebildet sind, mit kompetenten schlafmedizinischen Zentren das Konzept der Stufendiagnostik praktisch bewährt. Die Indikation zur vereinfachten ambulanten Diagnostik besteht vor allem bei Patienten mit eindeutigem Risikoprofil (z.B. metabolisches Syndrom, überwiegend nächtlichen Herzrhythmusstörungen, nächtlicher Hypertonie kombiniert mit Schnarchen) bzw. mit fremdanamnestisch beobachteten Atemstillständen, aber ohne eine Hauptbeschwerde des Nicht erholsamen Schlafs. 70 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6. Qualitätsbezogene Aktivitäten in der deutschen Schlafmedizin 6a) Strukturqualität und Akkreditierung von Schlafmedizinischen Zentren Seit 1992 führt die DGSM eine Strukturqualitätssicherung durch. Auf Antrag der zu begutachtenden Schlafmedizinischen Zentren findet vor Ort eine Begehung durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Gruppe von drei Experten statt. Es werden dort die apparativen und personellen Ressourcen begutachtet und die bisher durchgeführten Prozesse beurteilt. Im Anschluß an die Begutachtung erfolgt die Erstellung eines Protokolls, in dem Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität gegeben werden, in dem aber auch entweder eine Ablehnung oder Empfehlung zur Akkreditierung des Labors mit oder ohne Auflagen an den Vorstand der DGSM gegeben werden. Nach erfolgter Akkreditierung wird eine schriftliche Reevaluation der Laboratorien im Abstand von zwei Jahren vorgenommen. Anlage zu diesem Kapitel: • Penzel, T., Hein, H., Rasche, Weeß, H.G.: Leitfaden für die Akkreditierung von schlafmedizinischen Zentren der deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) 2000 • Landkarte - DGSM akkreditierte Schlaflabore (Stand 30.06.2001) 71 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6b) Prozess- und Ergebnisqualität Seit 1998 wird in der DGSM ein Qualitätssicherungsprogramm entwickelt und durchgeführt. Kernstück des Programms ist ein Peer-Review-Verfahren. Die Peers beurteilen komplette Akten sowie die dazugehörigen polysomnographischen Registrierungsbeispiele. Die Akten werden nach einem Zufallsverfahren ausgewählt. Der in der Klinik und im Schlaflabor abgelaufene Prozess wird anhand einer „Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale“ beurteilt. Zur Gewährleistung konstanter Beurteilung und möglichst hoher Reliabilität unter den Peers wurde hierzu ein Manual mit entsprechenden Beurteilungskriterien erstellt (Somnologie 3, 335 – 346, 1999, siehe Anlage). Auf Grundlage der ausgefüllten Checkliste wird dann in der Projektstelle für jedes Schlaflabor ein individueller Ergebnisbericht anhand der ermittelten Qualitätsindikatoren für Anamnese, Diagnostik, Diagnosesicherung, Therapie, Entlassungsbericht, Gesundheitsökonomie und Gesamtprozess für diese Bereiche erstellt (siehe Anlage). Nach Durchführung einer erfolgreichen Pilotphase im Jahre 1999 wurde bei 114 freiwillig teilnehmenden schlafmedizinischen Zentren das Peer-Review-Verfahren durchgeführt und die Ergebnisberichte zugestellt (siehe Anlage). In einem schlafmedizinischen Zentrum wird derzeit eine Pilotstudie zur Messung der Ergebnisqualität durchgeführt. Es werden hierbei an die Patienten Fragen zur subjektiven Symptomatik, psychischen Befindlichkeit, sozialen Problemen, Therapiezielvorstellungen, subjektiver Erreichung des Therapieziels, Zufriedenheit mit Leistungserbringern, Bereitschaft zur Selbstbeteiligung und zu Problemen mit Kostenträgern gestellt. Bei erfolgreichem Abschluß der Pilotphase soll im Verlaufe des Jahres 2001 die Ergebnismessung zur Qualitätssicherung in allen schlafmedizinischen Zentren vorgeschlagen werden. Anlage zu diesem Kapitel: • • • 72 Checkliste: Somnologie 1999 Manual Ergebnisbericht Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6c) DGSM Qualifikationsnachweis (QN) Somnologie Seit ihrem Bestehen bemüht sich die DGSM um die Regularien für die Weiterbildung auf dem neuen interdisziplinären Arbeitsgebiet der Somnologie. Analog den Entwicklungen in einigen anderen Industrieländern (siehe Punkt 7e) haben wir uns um den Aufbau eines Curriculum bemüht und in Kooperation mit der Bundesärztekammer einen Antrag auf die Einführung eines Teilgebiets bzw. Moduls „Somnologie“ gestellt. Entsprechende Anträge liegen der Bundesärztekammer vor. Eine Anhörung vor dem zuständigen Fachausschuss der Bundesärztekammer verlief Ende 1999 erfolgreich. Die DGSM hat zur Sicherung der Qualität der somnologischen Fort- und Weiterbildung zunächst fachgesellschaftsinterne Qualifikationsnachweise entwickelt. Die Regularien hierfür sind seit 1997 in mehreren Publikationen in der Zeitschrift „Somnologie“ erschienen (siehe Anlage). Die Nachweise können von allen Mitgliedern erworben werden. Mittlerweile haben 354 DGSM Mitglieder den Qualifikationsnachweis Somnologie erbracht. Mehr als die Hälfte der DGSM akkreditierten Labors werden von Somnologen geführt. Es wurde ein über insgesamt fünf einzelne Wochenkurse laufendes zentrales Curriculum entwickelt, das berufsbegleitend in zwei Jahren absolviert werden kann. Der Stoffkatalog bezieht sich auf die Grundlagen, die pädiatrischen, psychiatrischen und neurologischen Aspekte der Schlafmedizin, auf die pneumologischen und übrigen internistischen Aspekte wie Endokrinologie und Gastroenterologie, auf die methodischen Grundlagen der Diagnostik, sowie auf Kenntnisse über Verfahren, Standards, gesetzliche und administrative Regelungen, Anliegen der Patientenselbsthilfeorganisationen, Begutachtungsfragen, sowie auf Themen der Rehabilitation und der Ökonomie (siehe Anlage). Die Landkarte in der Anlage gibt Aufschluß über die räumliche Verteilung der DGSM-Mitglieder mit Qualifikationsnachweis Somnologie in Deutschland. Anlagen zu diesem Kapitel: • Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Qualifikationsnachweis „Somnologie“ – Deutsche Gesellschaft Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Somnologie, 2: 97-100, 1997 • Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Qualifikationsnachweis „Somnologie für Naturwissenschaftler und Psychologe“ – Deutsche Gesellschaft Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Somnologie, 1: 144-147, 1997 • Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Qualifikationsnachweis „Somnologie für technische und pflegerische 73 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren der DGSM“ – Deutsche Gesellschaft Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Somnologie, 5: 283-286, 1999 • Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Ergänzung zum Qualifikationsnachweis „Somnologie“ – Deutsche Gesellschaft Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Somnologie, 1: 148, 1997 • Curriculum Qualifikationsnachweis Somnologie • Verbreitung der DGSM-Mitglieder mit Qualifikationsnachweis Somnologie 74 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6d) Qualifikation für die Abrechnung zur Früherkennung der obstruktiven Schlafapnoe mittels portabler Vier-KanalRegistrierung Im Laufe der 80er Jahre wurden verschiedene Langzeitrekorder entwickelt, die analog der Arbeitsweise eines Langzeit-EKG oder Langzeit-EEG außerhalb von Schlaflaboren zur Früherkennung der obstruktiven Schlafapnoe eingesetzt werden können. Die Systeme sind zugelassen für die vier Kanäle: EKG, Sauerstoffsättigung, Atemgeräusche und Körperlage. Die Berechtigung für die ambulanten Registrierungen können Pneumologen oder Ärzte mit vergleichbarer Qualifikation erwerben, nachdem sie einen einwöchigen Kurs zur ambulanten Diagnostik absolviert haben. Die Ärztekammern haben in Zusammenarbeit mit der DGSM bzw. deren Vorgängerorganisation ein Modellcurriculum entwickelt, das deutschlandweit an mehr als zehn Orten alljährlich angeboten wird. Bisher haben ca. tausend Ärzte die Berechtigung zur ambulanten Apnoediagnostik gemäß den NUB-Richtlinien erworben. Die räumliche Verteilung ist der in der Anlage zu diesem Kapitel beiliegenden Karte zu entnehmen. Die Daten wurden von der DGSM über die zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen erhoben. Einige kassenärztliche Vereinigungen sahen sich nicht in der Lage, die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen, so dass einige „weiße Flecken“ artifiziell entstanden sind. Insgesamt hat sich aber im Laufe der Jahre eine Entwicklung zur flächendeckenden ambulanten Frühdiagnostik durchgesetzt. Da die ambulanten Vier-Kanal-Verfahren nicht den Schlaf und auch nicht die Wachheit messen, sondern sich auf die peripheren Parameter konzentrieren, sind sie nicht primär zur Differentialdiagnostik bei Hypersomnie oder Insomnie geeignet. Sie haben sich jedoch ihren Platz in der ambulanten Diagnostik gesichert, vor allem bei Patienten mit multiplem kardiovaskulärem Risikoprofil und häufig nur indirekten Hinweisen auf das Vorliegen einer schlafbezogenen Atmungsstörung. Dieses kann bei Patienten mit metabolischem Syndrom, die laut und unregelmäßig schnarchen, oder bei denen Apnoen beobachtet wurden, der Fall sein. Ferner bei Patienten mit überwiegend nächtlichen Herz-Rhythmus-Störungen, fehlender physiologischer nächtlicher Blutdrucksenkung, sowie bei Patienten mit respiratorischer Insuffizienz, Polyglobulie unklarer Genese, Erkrankungen des endokrinen Systems wie Akromegalie. Bei Patienten mit Herzinsuffizienz, wenn der Verdacht auf nächtliche Hypoventilation besteht oder auf zentrale Apnoen, sind Ableitungen mit ambulanten Monitoringsystemen indiziert. Anlage zu diesem Kapitel: • Verbreitung der zur Abrechnung nach NUB zugelassenen deutschen Ärzte 75 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6e) Internationale Qualifikationen in der Somnologie Der internationale Vergleich in der Schlafmedizinischen Ausbildung für Ärzte bezieht sich auf 21 europäische Staaten. Außer in Deutschland bestehen in drei weiteren europäischen Ländern Ausbildungsmöglichkeiten zum Schlafmedizinischen Experten. Sie werden auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt. In Finnland auf der Ebene der Gesundheitsbehörde, in Israel auf der Ebene von Universitäten, in Frankreich und Deutschland von Universitäten und Krankenhäusern. Die Qualifikation wird von den nationalen Gesellschaften für Schlafforschung und Schlafmedizin gesichert. Schlafmedizin wird in 16 Ländern im Studium angeboten. Die Weiterbildung wird in Form von Postgraduierten Kursen in verschiedenen Fachdisziplinen angeboten. In zehn Ländern findet schlafmedizinische Fortbildung für niedergelassene Ärzte statt. In 16 Ländern findet eine interdisziplinäre Fortbildung für Ärzte und Nichtärzte auf lokaler Ebene statt. Die Ausbildungssituation in der Schlafmedizin auf europäischer Ebene hat in den letzten Jahren einen unterschiedlichen Entwicklungsstand erreicht. Dieses betrifft auch die Integration Schlafmedizinischer Inhalte in die studentische Ausbildung, ärztliche Fortbildung und fachärztliche Weiterbildung. 76 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6f) Zusammensetzung und Qualifikation der Mitglieder der DGSM DGSM Mitgliedschaft 1999 wurde von der Kommission „Wissenschaftliche Koordination” eine DGSMMitgliederbefragung durchgeführt (siehe Anlage zu diesem Kapitel). Etwa 3/4 der DGSM-Mitglieder sind männlich, der Altersmittelwert liegt bei knapp über 40 Jahren. Hinsichtlich der beruflichen Qualifikation sind fast 90% der DGSMMitglieder Mediziner. Psychologen bzw. Naturwissenschaftler wie etwa Biologen oder Physiker bilden nur einen geringen Teil der Mitglieder der DGSM, ebenso wie technisches Assistenzpersonal, Mitglieder der Krankenpflegeberufe oder Studenten. Es wäre sicherlich im Hinblick auf die Interdisziplinarität der DGSM wünschenswert, wenn es gelänge, in noch größerem Umfang Psychologen bzw. Naturwissenschaftler, Angehörige der technischen Assistenzberufe und der Pflege sowie Studenten verschiedenster Fächer für die DGSM zu gewinnen. Insbesondere ein höherer Studentenanteil bzw. die verstärkte Rekrutierung von Studenten könnte sinnvoll sein, um die Basis für schlafmedizinische Arbeit in Klinik und Forschung weiter zu verbreitern. Im Hinblick auf die ärztlichen Mitglieder der DGSM stammt mehr als die Hälfte aus dem Bereich der Inneren Medizin und/oder Pneumologie. Psychiater und Neurologen machen etwa 20% aus, dann folgen Pädiater mit 10% und schließlich verschiedene andere Facharztgruppen. In 3/4 der Fälle war die Facharztqualifikation bereits abgeschlossen. Hinsichtlich ärztlicher Zusatzqualifikationen kommen Allergologie und Psychotherapie häufig vor. Die an Kliniken Beschäftigten machten mit mehr als 80% das Gros der DGSMMitglieder aus. Etwas weniger als 20% der DGSM-Mitglieder sind selbständig bzw. in eigener Praxis tätig. Bezüglich der Klinikärzte ist anzumerken, dass mehr als die Hälfte in einer Position als Oberarzt bzw. Chefarzt tätig ist. Zudem waren fast die Hälfte der Befragten unbefristet entweder als Angestellte bzw. Beamte tätig. Dies spricht insgesamt dafür, dass die Schlafmedizin an vielen Einrichtungen bereits eine „feste Größe” ist. Mehr als die Hälfte der DGSM-Mitglieder ist in Aus-, Fort- und Weiterbildung aktiv. Der Qualifikationsnachweis „Somnologie” wurde bereits von einem Viertel der DGSM-Mitglieder erworben. Ebenso besteht bei mehr als einem Viertel der Mitglieder Interesse daran, am Curriculum Somnologie aktiv mitzuarbeiten. 77 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Das durchschnittliche DGSM-Mitglied ist im Mittel bereits sieben Jahre schlafmedizinisch tätig. Fast knapp die Hälfte der DGSM-Mitglieder arbeitet wissenschaftlich. Bei der Projektförderung ergibt sich ein Gleichgewicht zwischen Industrieförderung und der Förderung durch öffentliche Drittmittelgeber, wenn man die Nennung für alle öffentlichen Drittmittelgeber aufsummiert. Hier wäre es sicherlich wünschenswert, wenn in der Zukunft noch mehr Projekte bei öffentlichen Drittmittelgebern, wie etwa bei der DFG oder dem BMBF, beantragt und genehmigt werden. Etwa die gleiche Zahl an DGSM-Mitgliedern, die wissenschaftlich aktiv ist, veröffentlicht auch wissenschaftlich. Im wissenschaftlichen Bereich dominieren klinisch orientierte Themen wie etwa SBAS oder Restless legs. Themen der Grundlagenforschung werden als Bereiche der wissenschaftlichen Aktivität deutlich weniger genannt. Dies verdeutlicht, dass die wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland auf dem Gebiet der Schlafmedizin zur Zeit eine starke klinische Dominanz aufweist und dass Grundlagenforschung zur Schlafmedizin im Vergleich hierzu in Deutschland noch schwach entwickelt ist. Anlage zu diesem Kapitel: Bericht der Kommission Wissenschaftliche Koordination zur Struktur der Mitgliedschaft der DGSM, erstellt von Prof. Dr. D. Riemann (1999) 78 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6g) Wissenschaftliche Aktivität der DGSM-Mitglieder Von der Kommission „Wissenschaftliche Koordination” wurde 1999 eine Recherche zur Schlafforschung in Deutschland in den Jahren 1988 bis 1997 durchgeführt. Absicht der Recherche war es, einen Überblick über wissenschaftliche Aktivitäten in Deutschland tätiger Forscher zum Bereich Schlaf zu gewinnen. Die Recherche wurde mit MEDLINE durchgeführt, da es sich dabei um das zur Zeit gängigste Literaturrecherchesystem im Bereich der Medizin handelt. Auf den ersten Blick liefert die vorliegende Analyse ein durchaus positives Bild der wissenschaftlichen Aktivitäten, die in Deutschland zum Thema Schlaf durchgeführt wurden. So zeigt sich von 1988 bis 1997 ein stetiger Anstieg an Publikationen zum Thema Schlaf. Hierbei dominieren klinisch-empirische Arbeiten, wobei vor allen Dingen der pneumologische Forschungsbereich fast ein Drittel aller publizierten Arbeiten umfaßt. Bei spezifischerer Analyse stellt sich das Bild jedoch nicht mehr so optimistisch dar: berücksichtigt man nur in englisch verfaßte Publikationen bzw. Publikationen, die mit einem Impact Faktor versehen wurden, so kann man keineswegs postulieren, dass diesbezüglich ein starker Aufwärtstrend der wissenschaftlichen Publikationen in Deutschland stattgefunden hat. Besonders bedauerlich ist sicher, dass Arbeiten aus den Bereichen der Grundlagenforschung (z.B. Physiologie, Molekularbiologie etc.) in Deutschland nur sehr vereinzelt durchgeführt werden. Insofern ist ein deutliches Übergewicht der klinischen Forschung gegenüber der Grundlagenforschung zu konstatieren. Dieser Zustand sollte in Zukunft in ein etwas ausgeglicheneres Verhältnis kommen. Zudem sollte angestrebt werden, dass in Deutschland tätige Autoren neue Ergebnisse in englischsprachigen Journalen mit Impact Faktor veröffentlichen. Nur so ist zu gewährleisten, dass aus unserem Land kommende Arbeiten international rezipiert werden. Für den Bereich der endokrinologischen/immunologischen Forschung ist dies schon sehr gut gelungen: ein derzeit mittlerer Impact Faktor von 2.5 ist als sehr gut anzusehen. Anlage zu diesem Kapitel: • Bericht der Kommission Wissenschaftliche Koordination zur Schlafforschung in Deutschland, erstellt von Prof. Dr. D. Riemann (1999) 79 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7. Exkurs 7a) Proposed Sleep Disorders, vorgeschlagene Schlafstörung Die vierte Gruppe der ICSD umfaßt elf unterschiedliche Schlafstörungen, die in der Literatur in guten wissenschaftlichen Journalen publiziert wurden, bezüglich deren Existenz als diagnostische Entität mit therapeutischer Relevanz aber begründete Zweifel angebracht sind. Für einen Teil der Diagnosen, wie z.B. „Kurzschläfer oder schlafbezogener Laryngospasmus“ ist unklar, ob es sich bei den zu Grunde liegenden physiologischen Veränderungen tatsächlich um pathologische Erscheinungen oder um extreme Normvarianten (von normalem Verhalten) handelt. Manche der postulierten Entitäten, wie z.B. das sogenannte Subvigilanzsyndrom, sind wahrscheinlich Varianten von gut definierten schlafmedizinischen Krankheitsbildern, wie idiopathische Hypersomnie. Ähnlich kritische Bemerkungen lassen sich auch zum sogenannten fragmentarischen Myoklonus oder zum nächtlichen Schwitzen machen. Desgleichen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass die menstruations- oder schwangerschaftsassoziierten Schlafstörungen als eigenständige Entität zu sehen sind. 80 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7b) Parasomnien Unter den Parasomnien werden Schlafstörungen zusammengefaßt, die weder mit der Beschwerde des Nicht erholsamen Schlafs noch mit insomnischen und/oder hypersomnischen Symptomen einhergehen. Sie sind charakterisiert durch im Schlaf und aus dem Schlaf heraus auftretende unerwünschte Aktivierungen des motorischen und/oder autonomen Nervensystems. Zu Grunde liegend sind Störungen der zentralnervösen Aktivierung bzw. Mikroaktivierung im Schlaf und der Übergänge zwischen Schlafstadien, die das Zentralnervensystem und das autonome Nervensystem nur partiell betreffen [2]. Unterklassen der Parasomnien bilden zum einen die Gruppe der Aufwachstörungen (Arousalstörungen) wie Schlaftrunkenheit, Schlafwandeln und Pavor Nocturnus, zum anderen die Störungen des Schlaf-Wachübergangs wie Sprechen im Schlaf und nächtliche Wadenkrämpfe, des weiteren die REM-Schlaf assoziierten Parasomnien wie die Albträume, die Schlaflähmungen und Verhaltensstörungen im REM-Schlaf. Schließlich gibt es noch die Gruppe der weiteren Parasomnien mit dem Bruxismus (Zähneknirschen), der nächtlichen Enuresis, dem primären, nicht die Atmung und den Kreislauf gefährdenden Schnarchen und andere. Bei Verdacht auf Parasomnie kann diagnostisch die Einweisung zur Untersuchung im schlafmedizinischen Labor mittels kardiorespiratorischer Polysomnographie wichtig werden, vor allem bei spektakulären und die Umgebung gefährdenden motorischen Phänomenen aus dem Schlaf heraus. Unter Aspekten der Prävention und der Forensik ist eine diagnostische Abklärung oft zwingend erforderlich [1]. Wichtig ist, vor allem bei rhythmisch auftretenden motorischen Phänomenen im Schlaf mit z.B. Grimassieren, die diagnostische Einweisung in ein neurologisches Schlaflabor zum Zwecke der Abgrenzung einer Parasomnie von einer im Schlaf auftretenden Epilepsie, häufig vom Typ der temporalen Epilepsie. Der Bruxismus, das Zähneknirschen, hat unter Kostenaspekten eine große Bedeutung, weil vom Bruxismus eine erhebliche gebißschädigende Wirkung ausgehen kann. Diagnostisch ist hier in der Regel keine Einweisung ins Schlaflabor notwendig. Die Zahnärzte behandeln durch Eingriffe die Folgen des Bruxismus, indem sie die Mahlbewegungen der Zähne im Schlaf mechanisch einschränken. Die zahnzerstörende Wirkung des Bruxismus wird dadurch eingegrenzt. Literatur: 1. Chesson et al.: The indications for polysomnography and related procedures, part 4 of 7: parasomnias and sleep-related epilepsy. Sleep, 20: 454-462, 1997. 81 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Riemann D.: Die Parasomnien. In: Berger M. (Hrsg.) Handbuch des normalen und gestörten Schlafs. Springer, Berlin, 200-218, 1992. 82 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7c) Erschöpfung/Fatigue In der Systematik der ICSD ist chronische Müdigkeit (Fatigue) zusammen mit dem Auftreten diffuser Muskelschmerzen, nicht erholsamen Schlafs und erhöhter Anspannung in spezifischen anatomischen Regionen (sogenannte Tender Points) dem Fibromyalgiesyndrom (ICSD Untergruppe 3a) [1] zugeordnet, sofern keine Evidenz für eine rheumatische oder Stoffwechselerkrankung vorliegt. Der Zustand der chronischen Erschöpfung im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten ist nicht als schlafmedizinische Erkrankung zu sehen, weil sich bei postinfektiösen Patienten unter schlafmedizinischem Aspekt weder in der Nachtuntersuchung (kardiorespiratorische Polysomnographie) noch am Tage bei den Vigilanzuntersuchungen oder dem multiplen Schlaflatenztest die charakteristischen pathologischen Werte für krankhaft erhöhte Schläfrigkeit erheben lassen. Auch das Beschwerdebild der Neurasthenie oder der Dysthymie kann mit chronischer Erschöpfung einhergehen, ohne dass dem typische polysomnographische Veränderungen zu Grunde liegen. Diagnostisch und therapeutisch sind bei beiden Krankheitsbildern die Psychiater und Psychotherapeuten gefordert. Literatur 1. Moldofsky H., Saskin P., Lue F.A.: Sleep and symptoms in fibrositis syndrome after a febrile illness. Journal of Rheumatology, 15: 1701-1704, 1988. 83 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7d) Chronic Fatigue Syndrom (CFS) Gemäß der Definition des Chronic Fatigue Syndrome (CFS) von 1988 durch Fukuda et al. [1], die sich weitgehend durchgesetzt hat, kann nicht erholsamer Schlaf ein Symptom des bei CFS auftretenden Komplexes von Beschwerden sein. Beim Chronic Fatigue Syndrom (dt. Chronisches Erschöpfungssyndrom, ICD-10: G 93.3) handelt es sich nicht um eine ätiopathogenetisch definierte diagnostische Entität, welche die Basis für ein einheitliches therapeutisches Prozedere begründet. Stellen nicht erholsamer Schlaf oder Ein- und Durchschlafstörungen gemäß der Anamnese ein Problem dar, kommt der Behandlung erhebliche Bedeutung zu. Unter den von der Diagnose CFS ausschließenden Bedingungen nennt die Definition von Fukuda et al. die Schlafapnoe und die Narkolepsie, weil diese eine chronische Erschöpfung erklären. Auch das Gebot des therapiezielorientierten Vorgehens in der Diagnostik erfordert den Ausschluß einer bekannten schlafmedizinischen Erkrankung nach ICSD. Literatur: 1. Fukuda K., Strauss S.E., Hickie I., Sharpe M.C., Diobbins J.G., Komaroff A. and the International CFS Study group: The Chronic fatigue syndrome: A comprehensive approach to its definition and study. Annals of Internal Medicine, 121: 953-959, 1994. 84 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7e) Schlafstörungen bei Kindern Bei 21 – 37% aller Kinder werden Schlafstörungen berichtet [2,3]. Dabei stehen Einschlafstörungen und häufiges Erwachen aus dem Schlaf im Vordergrund. Begünstigt werden Schlafstörungen durch äußere Reizüberflutungen wie etwa Medien, Computerspiele etc. Schwere Schlafstörungen bei Säuglingen und Kindern können zu bleibenden körperlichen und psychischen Schäden führen. Regelmäßiger und abwechslungsreicher Tagesablauf und eine entspannende Schlafumgebung fördern den gesunden Schlaf. Der Schlaf eines jungen Neugeborenen und Säuglings ist polyphasisch über den ganzen Tag verteilt. Erst ab etwa dem dritten Lebensmonat entwickelt sich ein TagNacht-Rhythmus mit einer längeren Schlafphase in der Nacht. Im Gegensatz zum Schlaf des Erwachsenen ist die Schlafdauer beim Säugling und Kind länger und die Schlafstruktur unterschiedlich. So finden wir beim jungen Säugling etwa 50% REMSchlaf. Der hohe REM-Schlaf-Anteil ist möglicherweise die Voraussetzung dafür, dass die vielen neuen Eindrücke und Erlebnisse, die auf einen Säugling einwirken, adäquat verarbeitet und gespeichert werden können. Voraussetzung für einen gesunden Schlaf bei Säuglingen und Kindern ist die Entwicklung eines stabilen zirkadianen Rhythmus. Hier spielen Licht- und Dunkeleinflüsse ebenso eine Rolle wie Alltagsgewohnheiten im Umgang mit dem Kind. Schlafstörungen im Säuglings- und Kindesalter werden wie bei Erwachsenen nach der International Classification of Sleep Disorders (ICSD-R) eingeteilt. Den Großteil der Schlafstörungen im Säuglings- und Kindesalter machen die extrinsischen Dyssomnien aus. Hier ist die falsche Schlafhygiene besonders hervorzuheben, aber auch umgebungsbedingte Schlafstörungen durch äußere optische und akustische Reize. Das Einhalten fester Schlaf-Wach-Zeiten sowie das Praktizieren eines Einschlafrituals sind zur Vermeidung von Schlafstörungen angezeigt. Überbehütendes Verhalten der Eltern ist zu vermeiden. Regelmäßige Essenszeiten und das Vermeiden nächtlicher Nahrungsaufnahme ab der zweiten Hälfte des ersten Lebensjahres bei gesunden Säuglingen sind hilfreich. Zur Evaluierung von Schlafstörungen bei Kindern sollte über einen längeren Zeitraum ein Schlaf-Wach-Protokoll angelegt werden. Bei einem Teil der Familien sind verhaltenstherapeutische Maßnahmen angezeigt. Psychoreaktive Schlafstörungen spielen im Kindesalter eine wichtige Rolle. Hier sind Reaktionen auf unverarbeitete Tageserlebnisse und Ängste, insbesondere Schulund Trennungsängste, zu nennen. Häufig spielen familiäre Konfliktsituationen ebenso eine Rolle, auch im Hinblick auf die Festlegung der Schlafenszeiten. Das Einhalten eines zirkadianen Rhythmus ist in diesen Fällen konsequent anzustreben. 85 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Intoleranz von Nahrungsmitteln und allergische Reaktionen auf Nahrungsmittel, z.B. eine Kuhmilchallergie, können bei Säuglingen und Kleinkindern erhebliche Schlafstörungen verursachen. Auslöser dabei sind vor allem Abdominalkoliken. Die Behandlung der Kinder mit entsprechend diätetischer Ernährung ist hier erfolgversprechend. Intrinsische Dyssomnien treten auch bei Kindern auf. Das Obstruktive Schlafapnoesyndrom kommt bei etwa 3% der Kinder im Kleinkindesalter vor. Schnarchen ist nur bei einem Teil der erkrankten Kinder zu beobachten. Kloßige Sprache, verzögerte Sprachentwicklung, Mundatmung, Untergewicht und Minderwuchs, Nachtschweiß, motorische Hyperaktivität und Konzentrationsstörungen am Tage gelten als richtungsweisende Symptome. Bei einem Teil der Kinder ist eine Adeno-Tonsillektomie erforderlich, bei manchen Kindern ist eine nächtliche CPAP-Therapie indiziert. Nach Adeno-Tonsillektomie zeigen bis zu 25% der Kinder weiterhin die Symptome eines obstruktiven Schlafapnoesyndroms. Dies gilt insbesondere für Kinder mit Grunderkrankungen wie z.B. Down Syndrom. Schlafstörungen im Rahmen von neurologischen Erkrankungen sind bei Kindern die Epilepsie mit generalisierten tonisch-klonischen Anfällen fokaler Genese, die jedoch nicht ausschließlich als schlafgebundene Epilepsieform auftreten muss. Ein häufig nächtliches Auftreten haben auch die Epilepsien mit komplexen Frontallappenanfällen im Kindesalter und die Rolandische Epilepsie, mit 10 – 15% aller Epilepsien häufigste Verlaufsform der fokalen Epilepsien im Kindesalter. Das Manifestationsalter liegt zwischen zwei und zwölf Jahren. Bei 70% der Kinder treten die Anfälle im Schlaf auf. Eine Normalisierung in der Pubertät ist charakteristisch. Im EEG zeigen sich zentro-temporale Sharp-waves mit pseudorhythmischem Auftreten. Eine medikamentöse Therapie ist nur bei ausgeprägter und häufig auftretender Symptomatik erforderlich. Weitere schlafbezogene Epilepsieformen im Kindesalter sind das Pseudo-LennoxSyndrom mit dem Hauptmanifestationsalter zwischen zwei und sieben Jahren. Hier kommt es im Schlaf zu einer deutlichen Aktivierung epilepsiespezifischer Potentiale mit bioelektrischen Staten. Infolgedessen entwickeln sich visuomotorische Koordinationsstörungen, Sprachregression und Orientierungsstörungen bei den Kindern. Eine antiepileptische Behandlung ist zur Verhinderung von Residualschäden erforderlich. Anfälle und EEG-Veränderungen sistieren mit der Pubertät. Entsprechendes gilt für das Landau-Kleffner-Syndrom, auch als epileptische Aphasie bezeichnet. Frühsymptome sind Paraphrasien und Wortverstümmelungen bis zur kompletten Aphasie. Die sprachlichen Symptome gehen oft den epileptischen Symptomen voraus. Auch hierbei ist ein bioelektrischer Status epilepticus im Schlaf mög- 86 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ lich, so dass eine frühzeitige antiepileptische Therapie auch vor Beginn der cerebralen Anfallssymptomatik zur Vermeidung von Residualschäden erforderlich ist. Sprachliche Regression im Kindesalter sowie jeglicher Verdacht auf schlafbezogene Anfälle macht über das Ruhe-Wach-EEG hinausgehend ein Schlaf-EEG zwingend erforderlich [1]. Einen besonderen Schwerpunkt innerhalb der Kinder- und Jugendmedizin stellen die Säuglings-Schlafapnoen dar, mit der frühesten Manifestation als FrühgeborenenApnoe. Die Säuglings-Schlafapnoen treten als zentrale und/oder obstruktive Apnoen auf. Im jungen Säuglingsalter dominieren die zentralen Apnoen. Im weiteren Verlauf haben sie jedoch eine geringere Relevanz. Obstruktive Säuglings-Schlafapnoen treten insbesondere infolge anatomisch bedingter Luftwegsobstruktionen auf und infolge funktioneller Störungen wie Muskelhypotonie. Kinder mit syndromalen Erkrankungen, Myopathien und neuronalen Störungen sind in diesem Zusammenhang besonders gefährdet. Eine intensive Diagnostik und medikamentöse, aber auch eine Beatmungstherapie sind je nach Schweregrad der Erkrankung indiziert. Eine besonders schwere Ausprägung der schlafbezogenen Atmungsstörungen im Säuglingsalter stellt das angeborene zentrale Hypoventilationssyndrom dar, bei dem es infolge einer Unempfindlichkeit für CO2 insbesondere im Non-REM-Schlaf zu Hypoventilation, Hypercapnie, Hypoxie und Acidose kommt. Die Kinder bedürfen einer lebenslangen schlafbezogenen Beatmungstherapie. Bezüglich des Plötzlichen Säuglingstodes wird ein Zusammenhang mit schlafbezogenen Atmungsstörungen diskutiert. Als multifaktorielles Geschehen müssen beim Plötzlichen Säuglingstod jedoch ebenso weitere ursächliche Faktoren berücksichtigt und in eine eventuelle individuelle Risikoevaluierung mit einbezogen werden [4,5]. Schlafstörungen im Säuglings- und Kindesalter bedürfen der eingehenden Diagnostik und Behandlung somnologisch geschulter Pädiater. Häufig ist die Kooperation mit dem Kinder- und Jugendpsychiater, bei Obstruktionen im oberen Atemwegsbereich auch mit den HNO-Ärzten erforderlich. Die adäquate Versorgung schlafgestörter Kinder ist jedoch nur dann möglich, wenn die Problematik im Rahmen der hausärztlichen Betreuung wahrgenommen wird und dann die betroffenen Familien einer schlafmedizinischen Diagnostik und Therapie zugeführt werden. Schlafstörungen bei Kindern haben nicht nur Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Patienten, sondern führen zwangsläufig auch zu Schlafstörungen bei den Eltern mit der Folge körperlicher und psychischer Symptomatik nicht unerheblichen Ausmaßes. Auch diese Entwicklung bedarf der hausärztlichen Beachtung. Literatur: 1. Doose H.: Epilepsien im Kindes- und Jugendalter. Druckzentrum H. Junge, Flensburg, 1998. 87 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Owens J.A. et al.: Sleep habits and sleep disturbance in elementary school-aged children. J Dev. Behav Pediatr; (1) 27-36, 2000. 3. Rabenschlag U.: Kinder reisen durch die Nacht. Herder Verlag Freiburg, 1998. 4. Wiater A. et al.: Schlafbezogene Atmungsstörungen im Kindesalter. Pädiat. Prax. 52, 1997. 5. Wiater A. et al.: Der Plötzliche Säuglingstod. Präventivmedzin, Springer Verlag Berlin, 05.07, 111, 2000. 88 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlagen 89 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 1b) Leitlinien in der Schlafmedizin Evidenzbasierte Medizin und die Cochrane Collaboration-Bedeutung für die Schlafmedizin M.M. Berner, M. Berger, D. Riemann Korrespondenzadresse: Dr. M. Berner, Klinikum der Albert-Ludwigs-Universität, Abt. Psychiatrie und Psychotherapie, Hauptstraße 5, 79104 Freiburg Tel.: 0761/270-6670 Fax: 0761/270-6619 e-mail: michael_berner@psyallg.ukl.uni-freiburg.de Somnologie (2001), 5: 81-90 90 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Zusammenfassung In einer Zeit einschneidender Reformen des Gesundheitswesens erlangt die aus dem angloamerikanischen Sprachraum stammende „Evidence-based Medicine“ zunehmende Bedeutung. Evidenzbasierte Medizin bedeutet die Möglichkeit, medizinische Entscheidungen auf der Basis der besten zur Zeit verfügbaren externen Evidenz in Verbindung mit der individuellen klinischen Erfahrung zu treffen. Dieser Artikel diskutiert die Bedeutung dieses Konzepts für den einzelnen Schlafmediziner und für die Schlafmedizin als naturwissenschaftliche medizinische Disziplin. Am Beispiel der Behandlung primärer Insomnien und der Diskussion um die nasale CPAPBehandlung des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms werden Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen ihrer Anwendung in der Praxis der Schlafmedizin dargestellt. Der Beitrag der Cochrane Collaboration zur Aufbereitung und Bereitstellung der Evidenz in Form von Datenbanken und systematischen Übersichtsarbeiten wird aufgezeigt. An empirischen Beispielen wird die Wertigkeit verschiedener Datenbanken für die Literaturrecherche in der Schlafmedizin und die bisherige schlafmedizinische Repräsentanz in der Cochrane Collaboration aufgezeigt. Schließlich werden auch Gefahren der Evidenzbewertung hinsichtlich Kostenentscheidungen in der Gesundheitspolitik diskutiert. Schlüsselwörter: Evidence-based Medicine, Schlafmedizin, Qualitätssicherung, Datenbanken, randomisierte kontrollierte Studien, Schlafapnoe-Syndrom, Insomnie 91 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ The concept of “Evidence-based Medicine” and the Cochrane Collaboration – implications for sleep medicine Summary There is an ongoing world-wide process of restructuring the health care systems. The concept of Evidence-based Medicine (EBM) aims to bridge the gap between clinical research and clinical decision making by vigorously integrating the best available external evidence with the individual clinical expertise. In this article we demonstrate the perspectives of the new paradigm for practitioners and scientists in the field of sleep medicine. The two examples of the treatment of primary insomnia as well as the ongoing discussion regarding nasal CPAP treatment for obstructive sleep apnea illustrate implications, chances and limitations of the application of EBM for clinical practice. We evaluate the contribution of the world-wide network of the Cochrane Collaboration in preparing and maintaining systematic reviews of the effects of health care. Empirical data shows the relevance of different databases for searching literature in sleep medicine and the representation of sleep medicine within the Cochrane Collaboration. Concluding, the risks of uncritically applying this evidence concerning costdecisions in the health care system are considered. Key words: Evidence-based Medicine, Sleep medicine, databases, Quality assurance, Databases, Randomized controlled trials, CPAP, Obstructive sleep apnea, Insomnia 92 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hintergrund Die erste plazebokontrollierte randomisierte Studie entstand 1948 aus der Notwendigkeit heraus, dass in der Nachkriegszeit in Großbritannien nicht genügend Streptomycin zur Verfügung stand, um alle Patienten zu behandeln. Aus diesem Grund wurde ein wissenschaftlich kontrolliertes Losverfahren eingeführt und trat in den folgenden Jahren als randomisierte, kontrollierte Studie seinen Siegeszug durch die Wissenschaft an und ist mittlerweile zum Goldstandard geworden. In der heutigen Zeit, in der die Politik einschneidende Reformen des Gesundheitswesens fordert, begegnet man nun einer Methodik, die den empirisch wissenschaftlichen Nachweis in Form randomisierter kontrollierter Studien in ihr Zentrum stellt. Es handelt sich um die sogenannte Evidence-based Medicine (evidence, engl.: Beweis, Anzeichen, im folgenden wird der deutsche Begriff Evidenz synonym gebraucht). Von ihren Protagonisten wird diese neue Art der klinischen Praxis als Paradigmenwechsel gepriesen: „A new paradigm for medical practice is emerging. Evidencebased medicine de-emphasizes intuition, unsystematic clinical experience and pathophysiologic rationale as sufficient grounds for clinical decision making and stresses the examination of evidence from clinical research“ [17]. Ausgehend von der kanadischen McMaster Universität fand die Evidence-based Medicine zunächst im angloamerikanischen Sprachraum Verbreitung. Zunehmend gewinnt dieser Ansatz auch im deutschsprachigen Raum Anhänger [2,4,7,27,33]. Einen wichtigen Schritt der Verbreitung hierzulande stellt die Entscheidung der Landesärztekammer Baden-Württemberg dar, im „Deutschen Gesundheitsnetz“ die Cochrane Library – eine Datenbank systematischer Übersichtsarbeiten – zur Verfügung zu stellen [26]. Ebenso war die evidenzbasierte Medizin im März 1998 und Oktober 2000 Thema zweier Symposien in Berlin, veranstaltet von der Bundesärztekammer und der Berliner Ärztekammer. Der Ruf nach dieser evidenzbasierten Medizin ist allerdings nicht neu. Die Anfänge dieser Strategie reichen zurück zu philosophischen Strömungen in das Paris des 19. Jahrhunderts und – was die systematische Beobachtung i.R. kontrollierter Studien betrifft – zum britischen Empirismus in das 18. Jahrhundert. In Deutschland wurden diese Ideen von dem Internisten Bernhard Naunyn (1839 – 1928) 1905 aufgegriffen: „Die Heilkunst wird eine Wissenschaft sein oder sie wird nicht sein! Mir ist sonnenklar, daß da, wo die Wissenschaft aufhört, nicht die Kunst anfängt, sondern rohe Empirie und ihr Handwerk.“ [31]. Ähnliches bemerkt auch der Psychiater Eugen Bleuler 1921 [6]. 93 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ In der Tat scheint der Bedarf einer solchen Vorgehensweise auch in der Schlafmedizin durchaus hoch. So werden beispielsweise die meisten Patienten mit Insomnien primärärztlich (oder gar nicht ärztlich) versorgt und dort finden dann mit Verfahren wie Homöopathie, Bachblütentherapie oder Akupunktur viele Therapien Anwendung, deren empirischer Wirksamkeitsnachweis bisher nicht erbracht wurde. Ähnliches gilt für den Gebrauch zahlreicher „Hausmittel“ oder „Over the counter Drugs“, denen meist die indikationsspezifische Zulassung fehlt. Ebenso finden auf der anderen Seite Verfahren von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit, wie etwa verhaltenstherapeutische Kurzzeitinterventionen, bei primären Insomnien zu wenig Beachtung. Initial gingen Schätzungen davon aus, dass 70 – 90 % aller Entscheidungen in der Medizin nicht auf ausreichender klinischer Evidenz beruhen [37,41]. Diese düsteren Prognosen begründen sich jedoch darin, dass bei den zugrunde liegenden Untersuchungen nicht nach der Häufigkeit der einzelnen Interventionen gewichtet wurde [21], d.h. im Alltag des Klinikers häufige und seltene Interventionen statistisch gleiches Gewicht erhielten. Inzwischen zeigten prospektive Studien – in denen nach Häufigkeit der Interventionen gewichtet wurde –, dass 18% der Entscheidungen der Inneren Medizin [16] und 16% in der Allgemeinpraxis [19] keine Absicherung durch randomisierte kontrollierte Studien oder überzeugende nichtexperimentelle Evidenz finden. Allerdings stellt sich dies nicht in allen Fachgebieten gleich positiv dar. Für die Psychiatrie beispielsweise kommen zwei unabhängige Untersuchungen übereinstimmend zum Ergebnis, dass über ein Drittel aller Therapieentscheidungen nicht durch überzeugende Evidenz aufgrund randomisierter kontrollierter Studien abgesichert sind [18,39]. Sehr häufig begegnet man auch in der Verschreibungspraxis bestimmter Medikamente einer Nicht-evidenzbasierten Medizin, die sich durch Aufzählung anekdotischer Fallberichte rechtfertigt oder durch Studien, in denen z.B. Surrogatmarker Verwendung fanden [20,30]. Surrogatmarker sind Studienendpunkte (outcomeVariablen), die ein (meist positives) Ergebnis hinsichtlich einer überprüften Intervention liefern, aber keine Aussage über den tatsächlichen Nutzen (benefit) zulassen. Somit können Surrogatmarker zur Fehlinterpretation verleiten. Das bekannteste Beispiel hierfür sind die Antiarrhythmika, die jahrzehntelang aufgrund ihrer rhythmisierenden Wirkung (Surrogatmarker) verabreicht wurden, bis sich in der CAST-Studie herausstellte, dass einige dieser Substanzen tatsächlich die Lebenserwartung der Patienten (relevante Outcome-Variable) verringern [15]. In der Schlafmedizin könnte beispielsweise die isolierte Betrachtung der Schlafdauer (ohne auf die Schlafqualität und die Tagesbefindlichkeit zu achten) die Bedeutung eines Surrogatmarkers in der Insomnietherapie haben. Zum einen kann durch die 94 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Verordnung unwirksamer – z.T. mit bedeutenden unerwünschten Wirkungen belasteter – Medikamente direkter Schaden für den Patienten entstehen. Zum anderen ist aber auch der volkswirtschaftliche Schaden durch sinnlose und wissenschaftlich nicht genug abgesicherte Therapien (ein nicht unwesentlicher Grund für Kostenexplosionen im Gesundheitswesen) nicht zu vernachlässigen. Evidenzbasierte Medizin bedeutet nun die • Integration von klinischer Erfahrung und bester externer Evidenz für das ärztliche Handeln • Anwendung epidemiologisch-statistischer Methoden zur Beurteilung (neuer) Technologien und in der Erarbeitung von Behandlungsrichtlinien (guidelines) • problemorientierte Aufarbeitung und Beurteilung wissenschaftlicher Information zur Anwendung durch den praktisch tätigen Arzt Die Bedeutung der evidenzbasierten Medizin (im folgenden EBM) in der Schlafmedizin läßt sich nun unter zwei Perspektiven betrachten: Zum einen unter dem Blickwinkel für das therapeutische und diagnostische Handeln des einzelnen Schlafmediziners, zum anderen für die Schlafmedizin als forschende medizinische Disziplin. 95 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Bedeutung der evidenzbasierten Medizin für den/die SchlafmedizinerIn Evidenzbasierte Medizin bedeutet für den einzelnen Arzt die gewissenhafte und vernünftige Anwendung der besten zur Zeit vorhandenen externen Evidenz in Kombination mit seiner individuellen klinischen Expertise hinsichtlich seiner medizinischen Entscheidungen in der Patientenversorgung. Die beste verfügbare externe Evidenz ergibt sich aus den Ergebnissen klinisch relevanter Forschung. Dazu gehören ebenso die Ergebnisse der Grundlagenforschung wie diejenigen klinischer Studien. Allein die klinische Expertise befähigt zu einer klaren Beurteilung des jeweiligen Krankheitsbildes und den resultierenden Handlungsmöglichkeiten. Sie kann nur durch klinische Praxis erworben werden. Entscheidungen, die allein auf externer Evidenz oder klinischer Erfahrung beruhen, sind gleichermaßen insuffizient. Der Einsatz eines bestimmten Medikamentes kann beispielsweise, trotz ausgezeichneter Studienergebnisse, bei einem Patienten nicht gerechtfertigt sein, der das mögliche Nebenwirkungsspektrum nicht tolerieren würde. Ebenso reicht klinische Erfahrung allein nicht aus, über die genaue Prognose einer Krankheit eine Aussage zu machen. Die Praxis einer evidenzbasierten Medizin stellt sich so als ein lebenslanger Lernprozess dar, der zum Ziel hat, sich durch problemorientiertes, kontinuierliches Lernen („problem oriented learning“) dem schnell verändernden medizinischen Wissen anzupassen. Wie schnell nach dem Ende des Universitätsstudiums in der Regel der Kontakt zur entsprechenden Fachliteratur verlorengeht und damit die Aktualität der eigenen klinischen Arbeit, ist durch entsprechende Arbeiten eindrucksvoll demonstriert worden [34]. Doch ist die Umsetzung eines permanenten aktualisierten Lernprozesses schwieriger als man es sich wünscht, steht man doch einer gewaltigen Informationsflut gegenüber. Jährlich werden in den etwa 10.000 medizinischen Zeitschriften rund 2 Millionen medizinische Arbeiten veröffentlicht, darunter allein über 9.000 randomisierte Studien. Ein Allgemeinmediziner, der das Ziel hätte, alle für sein Fachgebiet relevanten Artikel lesen, müßte 19 Artikel pro Tag lesen, und dies 365 Tage im Jahr [12]! In dieser Menge sind Broschüren und Informationen wissenschaftlicher Art, die nicht frei von kommerziellen Interessen sind und meist unaufgefordert zugesandt oder überbracht werden, nicht enthalten. Wie unmöglich die Bewältigung dieser Informationsflut in der Praxis ist, zeigen Untersuchungen bei englischen Assistenzärzten der Inneren Medizin (die auf Selbsteinschätzung beruhten, d.h. sicherlich zusätzlich eine Tendenz zu einer zu positiven Einschätzung aufwiesen): Im Stationsalltag können wöchentlich nur maximal 30 bis 60 Minuten Lesezeit für medizinische Fachliteratur verwendet werden [35]. 96 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Sackett schlägt nun, dieses Problem der Zeitknappheit berücksichtigend, für das praktische Vorgehen im Sinne einer evidenzbasierten Medizin einen fünfstufigen Handlungsalgorithmus vor [35] 1. Problemdefinition: Der aus der Praxis entstandene Informationsbedarf wird in beantwortbare klinische Fragen umgewandelt, die mindestens drei bzw. vier Komponenten enthalten müssen: • Die genaue Definition des Patientenproblems • Die Definition der vorzunehmenden Intervention (Therapie, diagnostischer Test, prognostischer Faktor, präventive Maßnahme, o.ä.) • Fakultativ zum Vergleich herangezogene Alternativen • Definition des jeweils als relevant angesehenen Ergebnisses. 2. Literaturrecherche: Mit maximaler Effizienz wird die beste Evidenz ausfindig gemacht, um diese Fragen zu beantworten (im Idealfall randomisierte kontrollierte klinische Studien, aber auch aus methodisch weniger aussagekräftigen Studien oder Fallberichte, vgl. hierzu Tabelle 1). Tabelle 1: Graduierung der Evidenz (modifiziert nach Canadian Task force on periodic health examination (8) I. wenigstens eine systematische Übersichtsarbeit auf der Basis methodisch hochwertiger randomisierter kontrollierter Studien II. wenigstens eine ausreichend große, methodisch hochwertige randomisierte kontrollierte Studien III. methodisch hochwertige Studien ohne Randomisierung (Kohorten, FallKontroll-Studien) IV. mehr als eine methodisch hochwertige nicht-experimentelle Studie V. Meinungen von respektierten Autoritäten (aus klinischer Erfahrung), Expertenkommissionen, beschreibende Studien Grade der Evidenz: I = hohes Evidenzniveau; V = niedriges Evidenzniveau 3. Bewertung: Die kritische Überprüfung der Validität (Nähe zur Wahrheit) und Relevanz (Praktikabilität) der aufgefundenen Evidenz mit epidemiologischstatistischen Methoden durchführen („critical appraisal“). 97 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4. Integration: Die Ergebnisse der Überprüfung werden in das klinische Handeln integriert, wobei hier sowohl objektivierbare („Ist die aufgefundene Evidenz auf den jeweiligen Patienten anwendbar?“) wie subjektive Kriterien („Läßt sich die aufgefundene Evidenz mit den (Wert-) Vorstellungen und Wünschen des Patienten in Einklang bringen?“) Anwendung finden. 5. Evaluation: Eine sorgfältige kritische Betrachtung der eigenen Leistungen und Ergebnisse der klinischen Arbeit und Praxis einer evidenzbasierten Medizin. In der Praxis stößt dieser Algorithmus jedoch auf deutliche Schwierigkeiten, da wichtige individuelle und apparative Voraussetzungen nicht überall vorhanden sind. Im folgenden sollen kurz die wesentlichen Problemfelder der Literatursuche und die Bewertung aufgefundener Evidenz anhand verschiedener Therapiemöglichkeiten für Insomnien dargestellt werden. Literaturrecherche Gute Lehrbücher bilden die Wissensbasis für die medizinische Tätigkeit in jedem Fachbereich. Jedoch werden Lehrbücher meist nur im Abstand von einigen Jahren überarbeitet. Der praktisch tätige Mediziner ist daher zusätzlich auf die aktuelle Fachliteratur angewiesen, um neue wissenschaftliche Ergebnisse in seine Entscheidungen einfließen zu lassen. Auch hier spielt der Zeitfaktor eine Rolle, weshalb kurz verschiedene Möglichkeiten vorgestellt werden sollen, an die gesuchten Literaturstellen zu kommen: a.) Primärliteraturdatenbank: Elektronische Datenbanken erlauben eine schnelle Literatursuche und sollten im Zuge der Modernisierung bald von jedem Arztarbeitsplatz erreichbar sein. Die bekannteste medizinische Datenbank ist MEDLINE. Zu beachten ist, dass sich Datenbanken jeweils auf einen Teil der veröffentlichten Zeitschriften beschränken und somit nicht unbedingt alle Studien zu einem Thema gefunden werden können (siehe weiter unten). Fehlerhafte Indizierung sowie komplizierte Bedienung führen ebenso zu einer Verringerung der Trefferquote (RetrievalBias). b.) Sekundärliteratur: Zeitschriften der Sekundärliteratur wählen Artikel nach methodologischen Gesichtspunkten aus einer Reihe Fachzeitschriften aus und stellen sie zusammengefaßt, mit einem Kommentar versehen, dem Leser zur Verfügung. Ein Beispiel für eine solche Zeitschrift ist das Journal „Evidence-Based Medicine“ (auch auf CD-ROM), in der zudem die ausgewählten Originalartikel in eine standardisierte Struktur gebracht werden. Somit kann Thematik, Ergebnis und Validität einer Arbeit 98 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ schnell beurteilt werden. Wichtig ist jedoch auch hier, dass jeweils nur eine Auswahl von Fachzeitschriften berücksichtigt wird (Selection-Bias). c.) Systematische Übersichtsarbeiten: Übersichtsarbeiten (Reviews) fassen Forschungsergebnisse zusammen und bewerten sie in einer kritischen Diskussion. Diese Übersichtsartikel sind jedoch von unterschiedlicher Qualität hinsichtlich Studienauswahl, Vollständigkeit und den angewendeten methodischen Verfahren. Aus dieser Problematik entwickelte sich die Form der systematischen Übersichtsarbeit, die die aus wissenschaftlichen Studien gewonnene Evidenz systematisch zusammengefasst und einheitlich strukturiert darstellt. Dabei bleiben sämtliche Vorgehensweisen von der Literaturbeschaffung über die Bewertung der Studien bis zu Datensynthese für den Leser transparent. Die Möglichkeiten, schnell die für eine Fragestellung relevante Literatur zu finden, sind nach wie vor eingeschränkt. Neben der oft noch geringen Verfügbarkeit elektronischer Medien im Krankenhaus und in der Praxis ist vor allem die international unübersichtliche Organisation medizinischer Publikationen und Studien dafür verantwortlich. Dies bedeutet zum einen den hohen Anteil an sogenannter „grauer Literatur“ d.h. z.B. Kongreßberichten, die niemals publiziert wurden, zum anderen jedoch das Fehlen einer zentralen Datenbank für die gesamte Medizin. Dies wirkt sich wiederum sehr stark bei landessprachlichen Publikationen aus. Abbildung 1 zeigt beispielhaft den Einschluß von Journals aus dem Bereich von Psychiatrie und Psychotherapie in den vier größten Datenbanken. Es gibt internationale Anstrengungen, diesen Problemen entgegenzuwirken. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet die Cochrane Collaboration, ein weltweites Netz von Medizinern und Wissenschaftlern [5]. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, systematische Übersichtsarbeiten herzustellen, zu verbreiten und aktuell zu halten. Die Arbeiten (923 fertiggestellte in der Auflage 1/2000) werden von international zusammengesetzten ReviewGruppen nach strengen methodologischen Kriterien angefertigt und als Cochrane Library in Form einer elektronischen Datenbank auf CD-ROM verbreitet. In dieser Cochrane Library wird auch eine Datenbank gepflegt, die diejenigen kontrollierten und randomisierten klinischen Studien listet („Cochrane controlled trials register“ mit etwa 270.000 Einträgen), die bei der Erstellung der Übersichtsarbeiten identifiziert wurden (z.B. durch manuelle Suche) oder aus verschiedenen medizinischen Datenbanken stammen (z.B. Medline, Embase). Die Cochrane Library bietet damit einerseits den Zugriff auf zusammengefasste medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnis, andererseits aber auch die Möglichkeit, klinische Studien aus der Primärliteratur effektiv aufzufinden. Einschränkung ist dabei, dass sich die Cochrane Collaboration zunächst nur mit dem Bereich Therapien beschäftigt und andere Bereiche wie Prognose und diagnostische Instrumente zunächst ausklammert. 99 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Biological Abstracts MEDLINE 7 25 13 10 10 10 94 32 122 31 58 30 PsychLit 12 2 49 EMBASE Abbildung 1: Indexierung von Journals aus dem Bereich Psychiatrie und Psychotherapie in den vier größten Datenbanken MEDLINE, EMBASE, Psychological Abstracts und Biological Abstracts (große Zahl: Schnittmenge aller vier Datenbanken, kleine Zahlen: Schnittmengen der einzelnen Datenbanken) Da die zur Recherche benötigte Zeit noch immer das gewichtigste Problem darstellt, insbesondere in umfangreichen Datensammlungen wie etwa MEDLINE bei einer oft geringen Präzision der Suchparameter [24] stellt die Literatursuche der Cochrane Library hier eine sehr effektive Zeitersparnis dar (jedoch mit deutlichem Retrievalbias): Möchte man sich beispielsweise einen Überblick über die relevanten systematischen Übersichtsarbeiten zur Insomniebehandlung verschaffen, so genügt in dieser einfach zu bedienenden Datenbank – aus der alle nicht kontrollierten Studien, Primärstudien, Fallberichte, tierexperimentellen Studien etc. herausgefiltert wurden – lediglich die Eingabe „Insomnia“. In der „Cochrane Database of Abstracts of reviews of Effectiveness“ (die methodisch hochwertige systematische Nicht-Cochrane Übersichtsarbeiten auflistet), stößt man auf drei Metaanalysen: 1) Morin C.M., Culbert J.P., Schwartz S.M.: Nonpharmacological interventions for insomnia: a meta-analysis of treatment efficacy. American Journal of Psychiatry 151(8): 1172-1180, 1994. 100 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2) Murtagh D.R., Greenwood K.M.: Identifying effective psychological treatments for insomnia: a meta-analysis. Journal of Consulting & Clinical Psychology 63(1): 79-89, 1995. 3) Nowell P.D., Mazumdar S., Buysse D.J., Dew M.A., Reynolds C.F., Kupfer D.J.: Benzodiazepines and zolpidem for chronic insomnia: a meta-analysis of treatment efficacy. Journal of the American Medical Association, 278(24): 21702177, 1997. Alle aufgefundenen Übersichtsarbeiten beinhalten jeweils eine Metaanalyse. Metaanalysen sind quantitative Methoden, um die Ergebnisse der einzelnen Studien mit Hilfe statistischer Methoden zu poolen. Oft läßt sich ein signifikanter Effekt wegen zu kleiner Studienpopulationen erst in der Zusammenfassung vieler einzelner Studien zeigen. Doch sind auch Metaanalysen nicht vor falschen Schlussfolgerungen gefeit und müssen kritisch betrachtet werden. Verzerrungen können zum Beispiel dadurch entstehen, dass nicht alle vorhandenen relevanten Studien in die Metaanalyse einbezogen wurden. Diese Schwierigkeiten gelten insbesondere für Studien, die – oftmals wegen negativer Ergebnisse – niemals publiziert wurden (Publication-bias) [13,14]. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Beschränkung auf rein englischsprachige Publikationen (English-language-bias). Dies gilt insbesondere in Forschungsfeldern, die starke nationale Traditionen aufweisen wie z.B. die Phytotherapie in Deutschland oder die Akupunktur in China. Diese Benachteiligung der landessprachlichen Publikationen ist ein weitverbreitetes Problem. Moher et al. zeigten 1996 [29], dass eine Minderwertigkeit dieser Studien nicht existiert, jedoch eine Tendenz zur Publikation signifikanter Ergebnisse in Englisch. Zwei der o.a. Metaanalysen versuchen Bias dadurch zu minimieren, dass sie in mehr als einer Datenbank recherchierten. Gerade bei psychologischen Interventionen liefert eine alleinige Suche in Medline ohne Einbezug der Datenbanken psychologischer Literatur (z.B. PsychLit) nur unzureichende Ergebnisse. Zusätzlich wurde in zwei Metaanalysen das „Journal of Sleep Research“ einer manuellen Suche unterzogen, um zusätzlich unzureichend indizierte Studien aufzufinden. Ein bedeutendes Problem einer Metaanalyse ist die Berücksichtigung der Heterogenität der einzelnen Studien, zum Beispiel unterschiedliche Applikationsmodi der Therapie oder Patientenkollektive. Wird, wie in systematischen Übersichtsarbeiten, Datenlage und Entscheidungen der Verfasser konsequent aufgezeigt, kann der Leser anhand der Inkonsistenzen der wissenschaftlichen Studien Schlussfolgerungen ziehen, die zum kritischen Einsatz der bewerteten klinischen Maßnahmen führen können. 101 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Kritische Bewertung der aufgefundenen Evidenz Der zentrale Schritt der Anwendung der evidenzbasierten Medizin ist die kritische Beurteilung der aufgefundenen Evidenz. Da in der Medizin der Grundsatz „Publish or Perish“ leider immer noch große Bedeutung hat – und Rufe nach „Originalität und Qualität“ statt Quantität, wie jüngst im Ehrenkodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft, zu oft ungehört verhallen – zeigt sich eine unübersehbare Tendenz, auch unbedeutende und methodisch schlecht erhobene Daten mit Hilfe statistischer oder graphischer Tricks bzw. gezieltem Weglassen von nötigen methodischen Informationen zu schönen [20]. Um dem klinischen Arzt hier Methoden zur Beurteilung aufgefundener Evidenz zur Verfügung zu stellen, wurden an der McMaster Universität und dem Center for Evidence-based Medicine in Oxford Kriterien für einen Bewertungsprozess (Critical Appraisal) entwickelt, der die Validität und Relevanz überprüfbar macht. Tabelle 2 listet die Kriterien zur Überprüfung der Validität systematischer Übersichtsarbeiten auf. Tabelle 2: Kriterien zur Validität einer systematischen Übersichtsarbeit (nach Sackett et al.(35) 1. Handelt es sich um einen Überblick über randomisierte Studien im Sinne der klinischen Fragestellung ? 2. Ist ein Methoden-Abschnitt enthalten, der einschließt a. Suchmethodik und Einschluß aller relevanten Studien b. Einschätzung der jeweiligen Validität ? 3. Handelt es sich um konsistente Ergebnisse von Studie zu Studie ? Die Bewertung der vorliegenden Übersichtsarbeiten wird in der Cochrane Library durch die Reviewer der Cochrane Collaboration durchgeführt. Im strukturierten Abstract weisen sie auf methodische Schwachpunkte der Übersichtsarbeiten und mögliche Auswirkungen auf das Ergebnis hin. Der zweite Schritt der kritischen Überprüfung betrifft die klinische Relevanz. Hier stellt die EBM weitere Hilfen für den klinisch tätigen Arzt zur Verfügung. Ergebnisse der aufgefundenen Evidenz werden in besondere Parameter der klinischen Epidemiologie umgesetzt, so z.B. Number needed to treat (NNT), die Anzahl der Patienten, die behandelt werden müssen, um ein positives Ergebnis zu erzielen, bzw. ein ungünstiges Ergebnis zu vermeiden [11]. Diese sind an anderer Stelle ausführlich beschrieben [35]. 102 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Alle drei Übersichtsarbeiten unseres Beispiels werden als valide bewertet. Die Ergebnisse liegen somit für die klinische Umsetzung vor. Diese wird nun wieder durch Erfahrung des einzelnen Klinikers (Expertise), die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Wünschen und Wertvorstellungen von Therapeut und Patient entscheidend bestimmt. 103 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Schlafmedizin und Datenbanken Die Schlafmedizin ist eine vergleichsweise von wenigen Praktikern und Forschern getragene, vor allem interdisziplinär orientierte Disziplin, in der viel Austausch innerhalb der Professionellen der Disziplin geschieht, wissenschaftliche Arbeiten in vielen Journals verschiedener Fachrichtungen (Innere Medizin, Psychiatrie, HNO usw.) erscheinen, viele spezifisch schlafmedizinisch wissenschaftliche Journals nur unzureichend indexiert und in die großen Datenbanken aufgenommen sind. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Poolung des vorhandenen Wissens gerade im Bereich der Schlafmedizin – um sich in kürzestmöglicher Zeit die relevante Literatur zu beschaffen – zeigt eine eigene Untersuchung zur Informationsbeschaffung unter naturalistischen Bedingungen, d.h. eine Literatursuche, die die methodischen Filter der Datenbanken nutzt. Diese Vorgehensweise ist deshalb nötig, da sie die Zeitrestriktionen des einzelnen Klinikers berücksichtigt. Dies ist in Abbildung 2 dargestellt. MEDLINE PsychInfo 138 42 PsychInfo MEDLINE 133 5 37 Σ 175 MEDLINE + PsychInfo CCTR 175 212 MEDLINE + PsychInfo CCTR 101 74 138 Σ 313 Abbildung 2: Literaturrecherche zur Therapie des Apnoe-Syndroms. Unter Verwendung methodischer Filter in den Datenbanken MEDLINE, PsychInfo und dem Cochrane Controlled Trials Register (CCTR) aufgefundene Zitate und die Überschneidung der Datenbanken (Σ = Summe der Zitate). 104 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Möchte man sich mit Hilfe des OVID-Datenbanksystems (Stand 1/2001) einen Überblick über die Therapiestudien zur Therapie des Schlafapnoe-Syndroms verschaffen, so liefert zunächst die initiale Suche mit dem Medical Subject heading MeSH „sleep apnea syndromes“ (subheading „therapy“) in MEDLINE 1840 Studien. Eine Sichtung dieses Materials ist durch den klinisch tätigen Schlafmediziner normalerweise nicht möglich. Schränkt man jetzt noch auf klinische Studien (Clinical Trials. pt) ein, so erhält man 138 Literaturstellen. Führt man eine ähnliche Suche in PsychInfo – einer Datenbank, die schwerpunktmäßig psychologische Literatur enthält – durch (MeSH „sleep apnea syndromes“; subheading „Therapy & Prevention“, „Empirical Study. pt“) so erhält man 42 Literaturstellen. Die Überschneidung der Literaturstellen beträgt jedoch nur fünf Zitate (3,6% der durch MEDLINE und 11% der durch PsychInfo aufgefundenen Zitate). D.h., würde man sich alleine auf MEDLINE verlassen, wären ein Fünftel (21%) der möglicherweise relevanten 175 Literaturstellen nicht aufgefunden worden. Bei alleinigem Vertrauen auf PsychLit sogar drei Viertel (76%). Die reine Zeitdauer für die Bedienung der Datenbanken (ohne Sichtung der Artikel) beträgt in beiden Fällen etwa acht bis zehn Minuten. Allerdings werden auch hier Journals, und dazu gehören auch viele landessprachliche Publikationen wie etwa die „Somnologie“, die in keiner der beiden Datenbanken indexiert sind, nicht berücksichtigt. Kommerzielle, sehr umfangreiche Datenbanken, wie etwa EMBASE, stehen aufgrund des hohen Kostenaufwandes meist nicht zur Verfügung. Nimmt man nun das Cochrane Controlled Trials Register (CCTR), in das nur kontrollierte klinische Studien aufgenommen werden, die im Rahmen der Arbeit der Cochrane Collaboration aufgefunden wurden, dazu, so liefert dies mit dem einfachen Suchterminus „sleep apnea“ insgesamt 212 Zitate (innerhalb von einer Minute). Nun beträgt die Überschneidung der beiden Datensammlungen (MEDLINE und PschInfo vs. CCTR) immerhin 75 Studien, d.h. 42% der Zitate aus MEDLINE und PsychInfo bzw. 35% der Zitate aus dem CCTR. Der Datenpool wird damit von 175 Zitate auf insgesamt 313 möglicherweise relevante Zitate gesteigert. Allerdings bleibt der Anteil der möglicherweise verpaßten relevanten Zitate bei alleiniger Benutzung des CCTR bei immer noch einem Drittel (32%). Dies belegt aus unserer Sicht die Notwendigkeit der Poolung des Wissens in Form kontrollierter Studien gerade für ein noch kleines Fach wie die Schlafmedizin. 105 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Bedeutung der Evidenzbasierten Medizin für die Schlafmedizin als medizinisch wissenschaftliche Disziplin EBM und Insomniebehandlung Systematische Übersichtsarbeiten stellen nach den Grundprinzipien der EBM den höchsten Grad an klinisch-wissenschaftlicher Evidenz dar. Es fällt bei Betrachtung der drei aufgefundenen Arbeiten auf, dass der empirische Nachweis der Wirksamkeit psychotherapeutischer Verfahren deutlicher geführt wird, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Langzeitkatamnesen. In der Übersichtsarbeit bezüglich pharmakologischer Interventionen, die nur eine begrenzte Anzahl von Hypnotika bei Patienten mit chronischer Insomnie untersucht (Zolpidem und die Benzodiazepine Flurazepam, Estazolam, Triazolam, Quazepam, Temazepam, Lorazepam im plazebokontrollierten Vergleich), fällt vor allem die kurze Behandlungsdauer von im Median lediglich sieben Tagen auf. Langzeiteffekte (gerade bei chronischer Insomnie besonders wichtig) können hier nicht angegeben werden. In diesem Fall weist die Betrachtungsweise der EBM auf erstaunliche Defizite in der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Forschungsergebnissen auf höchstem Evidenzniveau hin. Es muss an dieser Stelle jedoch auch betont werden, dass die beiden psychologischen und die pharmakologische Metaanalyse nicht unbedingt direkt verglichen werden können, waren doch die Einschlusskriterien in die pharmakologische Metaanalyse weitaus strenger als dies in den psychologischen Arbeiten der Fall war. Zudem waren die Endpunkte in den psychologischen Arbeiten meist subjektive Parameter des Schlafs, während die pharmakologische Arbeit zusätzlich polysomnographische Parameter darstellte. Insofern verdeutlicht dieses Beispiel auch, dass Metaanalyse nicht gleich Metaanalyse ist, sondern dass beim Vergleich zweier oder mehrerer Metaanalysen die Ein- und Ausschlußkriterien für einbezogene Studien und die Vergleichbarkeit der dargestellten Endpunkte von extremer Wichtigkeit sind, um zu einer validen Beurteilung zu kommen. Im Spannungsfeld pharmakologische versus verhaltens- oder psychotherapeutische Behandlung von Insomnien ist auch bemerkenswert, dass epidemiologische Arbeiten, zumindest in Deutschland (siehe z.B. [1]) darauf hinweisen, dass Insomnien, falls sie behandelt werden, in der Regel in erster Linie pharmakologisch und nicht mit verhaltensmedizinischen Strategien angegangen werden. Diese Praxis steht somit in deutlichem Gegensatz zur verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz. Kurzsichtigerweise könnte hieraus der Schluß gezogen werden, dass die klassische pharmakologische Behandlung von Insomnien mit Benzodiazepin-Hypnotika bzw. neuen Benzodiazepin-Rezeptor-Agonisten von den Kostenträgern nicht mehr finanziert werden sollte, da mit den verhaltenstherapeutischen Techniken weitaus effektivere Methoden, auch im längeren Verlauf der Erkrankung, zur Verfügung stehen. Eine solche 106 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Schlußfolgerung würde letztendlich jedoch nur bedeuten, dass den InsomniePatienten generell eine Behandlung vorenthalten wird, da in Deutschland zur Zeit nur wenige Zentren und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die adäquat nicht medikamentöse Insomnie-Therapien durchführen. Im Bereich der Primärstudien zeigt sich weiteres Fehlen von Evidenz, insbesondere beispielsweise im Bereich von Phytotherapeutika. Evidenzbasierte Medizin ist gekennzeichnet durch die Forderung, medizinische Entscheidungen nach wissenschaftlicher Erkenntnis zu treffen. Diese Evidenz ist jedoch für viele therapeutische und diagnostische Verfahren mangelhaft. Andererseits gibt es medizinische Maßnahmen, die in der Praxis ihre Wirksamkeit gezeigt haben, ohne durch klinische Studien überprüft worden zu sein. Ein Beispiel hierzu ist die Behandlung primärer Insomnien mit Antidepressiva, wie etwa Doxepin, Trazodon oder Trimipramin. Hier klaffte lange Zeit eine Lücke zwischen wissenschaftlich erwiesener Effektivität und klinischer Praxis. In einer US-amerikanischen Studie [40] wurde z.B. berichtet, dass der Einsatz von Antidepressiva für die Indikation Insomnie im 10-Jahreszeitraum von 1987 bis 1996 um ca. 150% zunahm. Ähnliches gilt sicher auch für Deutschland – so nahm der Umsatz des Antidepressivums Stangyl von 4 Mio. DM im Jahr 1984 auf 24 Mio. DM im Jahr 1998 zu – und wahrscheinlich nicht im Indikationsbereich Depression, sondern eher im Bereich der Insomnien. Die bis vor kurzem vorhandene Evidenz für die Wirksamkeit von Trimipramin bei Insomnie wurde lediglich durch eine offene Pilotstudie [25] belegt. In die Cochrane Library finden Studien dieses Evidenzniveaus (Stufe III/IV, vgl. Tabelle 1) keinen Eingang. Die Cochrane Collaboration beschäftigt sich lediglich mit den beiden ersten, höchsten Niveaus von Evidenz. Ein Cochrane-Review zum Einsatz von Antidepressiva bei Insomnie würde somit keine Aussage zur Wirksamkeit machen können und lediglich auf einen Mangel an Evidenz hinweisen. Sollten die Kostenträger aufgrund einer solchen Aussage die Kostenübernahme einer Behandlung der primären Insomnie mit Trimipramin verweigern? Als Konsequenz aus diesem Mangel an Evidenz wurden nun zwei randomisierte kontrollierte Studien (nach klinisch längst erwiesener Wirksamkeit) zu Doxepin und Trimipramin bei primärer Insomnie durchgeführt [3,22]. 107 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ EBM und Schlafapnoe-Syndrom Tatsächlich ist die Verwechslung von EBM und Cochrane Collaboration eine häufige und durchaus folgenreiche Tatsache, die im besonderen schon die Schlafmedizin als kleine, durchaus kostenintensive Disziplin getroffen hat. Zur Behandlung des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms finden sich drei systematische Übersichtsarbeiten der Cochrane Collaboration 1) Bridgman S.A., Dunn K.M.: Surgery for obstructive sleep apnoea (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 1. Oxford: Update Software, 2000. und 2) Wright J., Johns R., Watt I., Melville A., Sheldon T.: Health effects of obstructive sleep apnoea and the effectiveness of continuous positive airways pressure: a systematic review of the research evidence. British Medical Journal, 1997. nachfolgend 3) Wright J., White J.: Continuous positive airways pressure for obstructive sleep apnoea (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 1. Oxford: Update Software, 2000. Während die dritte systematische Übersichtsarbeit lediglich das Fehlen jeglicher kontrollierter Studien feststellen konnte und die Forderung nach eben diesen Studien aufstellt, trifft die zweite Arbeit unter anderem folgende Aussagen: „OSA is claimed to be an important cause of premature death and disability [...]. There is increasing pressure to provide sleep services for patients with sleep apnoea [...] Epidemiological evidence suggests that sleep apnoea causes daytime sleepiness and possibly vehicle accidents [...] Evidence for a causal association between sleep apnoea and other adverse health outcomes is weak [...] There is a paucity of robust evidence for the clinical and cost effectiveness of continuous positive airways pressure in the treatment of most patients with sleep apnoea” [42]. Diese Feststellungen lösten 1997 eine rege Medien- und Expertendiskussion aus. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fragte „Atemnot im Schlaf überschätzt?“ (FAZ vom 30. Juli 1997). Die „North Yorkshire Health Authority“ in Großbritannien beurteilte den Effekt nasaler CPAP-Behandlung beim obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom aufgrund der Ergebnisse der systematischen Übersichtsarbeit als zweifelhaft und stoppte die Kostenerstattung. Dies führte zu einer Kontroverse über den „Missbrauch“ (misuse) der evidenzbasierten Medizin [38]. Tatsächlich wirft dieses Beispiel Fragen auf. Sackett schreibt 1996: „there is a fear that EBM might be hijacked by purchasers and managers to cut the costs of healthcare“. In der vorliegenden Studie waren als Auftraggeber zumindest zum Teil ein Kostenträger beteiligt und an der Bewertung der Ergebnisse waren keine Ärzte mit entsprechender klinischer Erfah- 108 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ rung beteiligt. Primär nur die Evidenzen auf dem höchsten Niveau zu betrachten führt zu einer verkürzten Sichtweise, die nicht der klinischen Realität entspricht und entgegen der ursprünglichen Absicht der größeren Wissenschaftlichkeit, Primär- und Experimentalforschung erschweren würde. Wissenschaftlich ergab sich aus o.a. Studien die Konsequenz einer weiteren Schaffung von Evidenzen, der mit einer weiteren kontrollierten Studie Rechnung getragen wurde. Sicherlich kann eine „Evidence-based Practice“ helfen, Überflüssiges, Ineffektives und Obsoletes zu identifizieren, doch ist sie kein primäres Instrument der Kostenreduzierung, muss doch immer noch der Patient und das Bestreben, für diesen die optimale Behandlung zu erreichen, im Mittelpunkt des Konzeptes der EBM stehen. Es bleibt – für Deutschland – die Gefahr, dass die ursprünglich auf reine inhaltliche wissenschaftliche Verbesserung ausgerichtete Intention der EBM-Bewegung in die betriebswirtschaftliche Planung von Versorgungsstrukturen und die Festlegung von Entgeltzahlungen (womöglich auch die anlaufenden Bewertungsverfahren für die DRG’s) abgleitet. Und hier überwiegt, trotz aller möglichen Einsparungen, längerfristig sicherlich – beispielsweise in der Verwirklichung und angemessenen Honorierung zeit- und personalaufwendiger Psychotherapiekonzepte – die Notwendigkeit, von überzeugender Evidenz unterstützte Verfahren, obwohl kostenintensiv, zu realisieren. 109 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Bisherige Relevanz der Cochrane Collaboration für die Schlafmedizin Betrachtet man die Cochrane Library hinsichtlich ihrer bisherigen Relevanz für die Erstellung systematischer Übersichtsarbeiten zu schlafmedizinischen Themen in der Ausgabe 4/2000 (vgl. Tabelle 3), so fällt auf, dass von den bisher 923 fertiggestellten Projekten der Cochrane Collaboration sich lediglich drei mit schlafmedizinischen Themen beschäftigen. Tabelle 3: Beitrag der Cochrane Collaboration zur Schlafmedizin. Systematische Übersichtsarbeiten in der Cochrane Library (Ausgabe 4/2000) zu schlafmedizinischen Themen COCHRANE LIBRARY Cochrane Database of Systematic Reviews (enthält Reviews der Cochrane Collaboration) a.) Fertiggestellte Cochrane Übersichtsarbeiten – CPAP for obstructive sleep apnea – Surgery for obstructive sleep apnea – Interventions for influencing sleep patterns in exclusively breast fed infants b.) In Vorbereitung befindliche Cochrane Übersichtsarbeiten (protocols) keine Database of Abstracts of Reviews of Effectiveness (quality assessed) (enthält methodisch hochwertige Übersichtsarbeiten, die nicht durch die Cochrane Collaboration erstellt wurden) 16 Übersichtsarbeiten zu den Themen - Restless legs syndrome - Psychological treatments for insomnia - Treatments of Obstructive sleep apnea - Indications for polysomnnography - Zolpidem and triazolam - Diagnosis of sleep apnea 110 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Zwei davon kommen insgesamt zu negativ zu interpretierenden Aussagen bezüglich ihrer Fragestellungen, da sie im Prinzip lediglich das Fehlen solider Evidenz konstatieren (in Form von randomisierten Studien – eine davon inzwischen überholt in Ihrer Aussage, da neue Studienergebnisse existieren und ein nötiges Update für diese Arbeit bisher nicht erstellt wurde). Dies ist natürlich insofern wichtig, als dass Forschungsdefizite aufgedeckt werden können; für die Zusammenfassung des aktuellen Wissensstandes liefert es nicht unbedingt einen wertvollen Beitrag. Denn für den praktisch tätigen Schlafmediziner und die forschende Disziplin sind natürlich auch niedrigere Evidenzstufen von Belang. So wichtige Projekte wie die metanalytische Betrachtung von Hypnotikaeffekten fanden bis jetzt noch keine Beachtung in der Cochrane Collaboration. Bis jetzt wurden die schlafmedizinischen Themen nur von der Airways Group und der Neuromuscular Disease Group abgedeckt. Eine schlafmedizinische Review-Gruppe gibt es bis jetzt nicht und der Mangel wird offensichtlich. Bisher wirkte sich dies in der öffentlichen Aufmerksamkeit eher zum Schaden der Schlafmedizin aus. 111 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Schlußfolgerungen Evidenzbasierte Medizin ist eine Methode, die den Austausch von Informationen im therapeutischen Team fördern könnte. Die Methodik ist sowohl vom Medizinstudenten wie vom klinisch tätigen Arzt erlernbar. Durch fortlaufende Evaluation der eigenen Leistung und der Effektivität von angewandten Maßnahmen könnte sie in einer Zeit der knapper werdenden finanziellen Ressourcen ein entscheidendes Instrument der Qualitätssicherung darstellen. Sie verbessert den Informationsstand des klinisch Tätigen durch kontinuierliche selbstgesteuerte Weiterbildung und liefert methodische Beurteilungskriterien zur Einschätzung neuer Behandlungsmethoden und Ergebnisqualitäten. Dies könnte sich bei konsequenter Umsetzung in einer besseren Therapie und Hilfe für den jeweiligen individuellen Patienten auswirken. Das von Kritikern immer wieder angeführte Argument, dass das Konzept der evidenzbasierten Medizin im klinischen Alltag allein aus Zeitgründen nicht realisierbar sei, sollte beachtet werden. Sicherlich ist zur Realisierung für den klinisch Tätigen zunächst ein zeitlicher Mehraufwand nötig, doch ist dieser Aufwand für Recherchen angesichts der zunehmenden Verfügbarkeit elektronischer Datenbanken am Arbeitsplatz und der häufiger werdenden Möglichkeit der Volltextsuche in diesen Datenbanken zumindest mittel- bis langfristig begrenzbar. Im oben aufgeführten Beispiel zur Insomnie beträgt er z.B. – verzichtet man zunächst auf die Beschaffung der Primärliteratur – nur ca. zehn Minuten. Neue Möglichkeiten werden hier natürlich auch durch die Chancen des World Wide Web eröffnet. Außerdem wiederholen sich Problemstellungen, so dass die einmal recherchierte und aktualisierte Problemstellung beim nächsten Mal bereits unmittelbar verfügbar ist. Außerdem wird es gerade vom Schlafmediziner als Spezialist seiner Fachrichtung erwartet, einen Überblick über den „State of the Art“ seines Faches, die neuesten Forschungsergebnisse, zu haben. Schließlich zeigt sich in ersten Evaluationen längerfristig die Überlegenheit eines Trainings in evidenzbasierter Medizin, i.S. einer deutlich höheren Aktualität der medizinischen Arbeit, gegenüber der konventionellen Ausbildung [36]. Es gibt Fachbereiche, in denen es sich häufig aus ethischen oder Gründen der Praktikabilität verbietet, randomisierte Studien durchzuführen. So wird und muss es weiterhin viele medizinische Entscheidungen geben, die auf Erfahrung, Analogieschlüssen und Extrapolation beruhen. Diese Vorgehensweisen schließen evidenzbasierte Medizin nicht aus. Sie verlangt nur die Kenntnis der zur Zeit besten verfügbaren Evidenz als Hilfsmittel zur individuellen, am Patienten orientierten Entscheidungsfindung. Evidenzbasierte Medizin ist eine Vorgehensweise, die das naturwissenschaftliche Handwerkszeug zur Verfügung stellt, um vorhandene wissenschaftliche Erkenntnis kontinuierlich in die medizinische Praxis zu integrieren. Eine reine 112 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Gleichsetzung des Konzeptes der EBM mit den Ansprüchen und Zielsetzungen der Cochrane Collaboration wäre fatal. In der Praxis zeigen sich jedoch bei der Integration der Evidenz in die Alltagspraxis, der Nutzung des relevanten Wissens („knowledge utilization“) oft strukturelle, personelle und organisatorische Probleme [23]. Dies mag weniger für die Anwendung neuer Pharmaka gelten, wohl aber für entsprechende psychotherapeutische Interventionen oder personalaufwendige Konzepte, die unter Umständen einschneidende strukturelle Umbauprozesse (z.B. konsequente multidisziplinäre Teamarbeit) erfordern. Deshalb wird die Einführung einer Praxis der evidenzbasierten Medizin, die beim einzelnen Kliniker ihren Anfang nimmt, schlussendlich im Sinne einer Qualitätssicherung die Forderung nach einem konsequenten und permanenten prozeduralen und strukturellen Umbau (re-engeneering) stellen, dies sowohl an die einzelne Institution wie an die Fachrichtungen (z.B. Schlafmedizin), und das Gesundheitssystem als ganzes. Auch ist man – selbst bei Beherrschung der Methodik der evidenzbasierten Medizin – in seiner Praxis nicht vor Fehlschlüssen gefeit. So finden sich auch in der Cochrane Library Schlüsse, die aufgrund von Surrogatmarkern gezogen werden [28,32]. Evidenzbasierte Medizin verringert nicht den Forschungsbedarf, sondern steigert ihn. Zum einen besteht die große Gefahr des „hijacking“ als Mittel zur Kostenreduktion oder als Werbemittel. Zum anderen ergibt sich bezüglich Verteilung von Forschungsmitteln die Forderung nach unabhängiger Effektivitätsforschung im Bereich der Therapien und damit verbundenem Ausschluss von Interessenkonflikten. Dies könnte im Einzelfall die Poolung unabhängig gegebener Mittel darstellen, in größerem Zusammenhang beispielsweise einen Fonds der Industrie und privater Geldgeber mit Verwaltung beim BMG. Das Paradigma der EBM zeigt insgesamt wenig Potential, beim Sparen zu helfen. Doch kann sie bei einer sinnvollen Umverteilung der Ressourcen helfen, auf dem Weg zu einer noch kritischeren und rationaleren Medizin. Die Schlafmedizin hat inzwischen, insbesondere im US-amerikanischen Sprachraum, auf die Herausforderung EBM reagiert. Dies zeigt sich z.B. in Publikationen in der Zeitschrift Sleep, die durch das „Standards of Practice Committee of the American Academy of Sleep Medicine" herausgegeben wurden. 1999 erschienen z.B. „practice parameter" für die nicht pharmakologische Behandlung der chronischen Insomnie [9] und für die Behandlung des Restless legs-Syndroms [10], in denen eine Übersicht über bisher durchgeführte Studien und eine Evidenzgraduierung anhand der Kriterien von Tabelle 1 vorgenommen wurde. Entsprechende Arbeitsberichte werden sicherlich in Kürze auch zu therapeutischen Interventionen bei anderen schlafmedizinischen Krankheitsbildern publiziert werden. 113 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Neben der Bewertung therapeutischer Interventionen im Hinblick auf vorher definierte Endpunkte, z.B. polysomnographisch erfaßte Schlafdauer, Schlafeffizienz oder auch Apnoe-Index, muss im Rahmen der Schlafmedizin der Ansatz der EBM jedoch auch um Bereiche wie Lebensqualität, Tagesbefindlichkeit, Tolerierbarkeit einer Behandlung, Nebenwirkungen und Risiken erweitert werden. Eine entsprechende Analyse ist mit Sicherheit zum Bereich der Hypnotika sinnvoll, da für Schlafmittel generell, nicht zuletzt bedingt auch durch viele Artikel in der Laienpresse, ein übertriebenes Szenario an Risiken und Nebenwirkungen entworfen wurde. Eine entsprechende EBM-Analyse der vorliegenden Literatur könnte hier vielleicht ein realistisches Bild zeichnen. Im Rahmen der EBM sollten jedoch nicht nur Behandlungsmethoden evaluiert werden, sondern z.B. auch diagnostische Techniken apparativer Art, wie etwa die Polysomnographie. Bis dato liegen unseres Erachtens noch keine Studien vor, die Kosten-Nutzen-Analysen polysomnographischer Untersuchungen bei verschiedenen schlafmedizinischen Krankheitsbildern durchführten. Dies wäre ein Aufgabenfeld, dem sich auch die Schlafmedizin in Deutschland in Zukunft widmen sollte, auch um zu verhindern, dass Kostenträger, bedingt durch das Fehlen von Evidenz, verleitet sein könnten, Kostenübernahmen bestimmter Verfahren zu verweigern oder zu erschweren. 114 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Weiterführende Monographien und Internet-Adressen Evidence-Based Medicine: Sekundärpublikation mit standardisierten Zusammenfassungen valider Studien. BMJ Publications; deutsche Übersetzung im Zugschwert Verlag Evidence-Based Medicine Working Group: Users Guide to the Medical Literature. Artikelserie im J Am Med Assoc, 270, 2093-2095, 1993 - 274, 1630-1632, 1995 Greenhalgh T.: How to read a paper – The basics of evidence based medicine. London, BMJ Publishing group, 1997. Sackett D., Richardson W., Rosenberg W., Haynes R. (deutsch von R. Kunz): Evidence-based Medicine, Zugschwert-Verlag.1999. Workshops/Informationen in Englisch: UK Centre for Evidence-based Medicine (http://cebm.jr2.ox.ac.uk) Workshops/Informationen in Deutsch: Deutsches Cochrane Zentrum, Institut für Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik, Universität Freiburg, Stefan-MeierStraße 26, D-79104 Freiburg i. Brsg. (http://www.Cochrane.de; hier ebenfalls Informationen über die Cochrane Library) Deutsches Medizin-Forum: http://www.medizin-forum.de 115 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Literatur 1. Backhaus J., Müller-Popkes K., Hajak G., Voderholzer U., Venegas M., Riemann D., Hohagen F.: Neue Ergebnisse zur Prävalenz von Insomnie und ihrer Behandlung in der Hausarztpraxis. Psycho 22: 631-637, 1996. 2. Berger M., Richter B., Mühlhauser J.: Evidence-based Medicine. Eine Medizin auf rationaler Grundlage. Der Internist 38(4): 344-351, 1997. 3. Berger M., Riemann D. and the trimipramin study group: A multicenter double-blind placebo controlled study of trimipramin vs. lormetazepam in primary insomnia (eingereicht). 4. Berner M.M., Rüther A., Stieglitz R., Berger M.: Das Konzept der "Evidence-based Medicine" in der Psychiatrie und Psychotherapie – Ein Weg zu einer rationaleren Psychiatrie. Nervenarzt 71: 173-180, 2000. 5. Bero L., Rennie D.: The Cochrane Collaboration. Journal of the American Medical Association 274:1935-1938, 1995. 6. Bleuler E.: Das autistisch-undisziplinierte Denken in der Medizin und seine Überwindung, 4. Auflage, Springer-Verlag, Berlin-Göttingen-Heidelberg, 1962. 7. Bucher H.C., Egger M., Schmidt J.G., Antes G., Lengler Ch.: Evidence Based Medicine: Ein Ansatz zu einer rationaleren Medizin. Praxis 862-868, 1997. 8. Canadian Task Force on the periodic Health Examination: The Canadian guide to clinical preventive health care. Minister of Supply and Services, H21-117/1994E, 1994. 9. Chesson A.L., Anderson M., Littner M., Davila D., Hartse K., Johnson S., Wise M., Rafecas J.: Practice parameters for the nonpharmacological treatment of chronic insomnia . Sleep 22: 11281133, 1999. 10. Chesson A.L., Wise M., Davila D., Johnson S., Littner M., Anderson M., Hartse K., Rafecas J.: Practice parameters for the treatment of restless legs syndrome and periodic limb movement disorder. Sleep 22: 961-968, 1999. 11. Cook R.J., Sackett D.L.: The number needed to treat: a clinically useful measure of treatment effect. British Medical Journal 310: 452-454, 1995. 12. Davidoff F., Haynes B., Sackett D., Smith R.: Evidence based medicine: A new journal to help doctors identify the information they need. British Medical Journal 310: 1085-1086, 1995. 13. Dickersin K.: The existence of publication bias and risk factors for its occurrence. Journal of the American Medical Association 263: 1385-1389, 1990. 14. Easterbrook P.J., Berlin J.A., Gopalan R., Matthews D.R.: Publication bias in clinical research. Lancet 337: 867-872, 1991. 15. Echt D.S., Liebson P.R., Mitchell B., Peter R., Obias-Manno D., Barker A., Arensberg D., Baker A., Friedmann L., Greene H.: Mortality and morbidity in patients receiving encainide, flecainide or placebo: the Cardiac Arrhythmia Suppression Trial. New England Journal of Medicine 324: 781788, 1991. 16. Ellis J., Mulligan I., Rowe J., Sackett D.L.: Inpatient general medicine is evidence based. Lancet 346: 407-410, 1995. 17. Evidence-Based-Medicine-Working-Group: Evidence-based Medicine: A new approach to teaching the practice of medicine. Journal of the American Medical Association 268: 2420-2425, 1992. 18. Geddes J., Game D., Jenkins N., Peterson L.A., Pottinger G.R., Sackett D.L.: Inpatient psychiatric treatment is evidence-based. Quality Health Care 5(4): 215-217, 1996. 19. Gill P., Dowel A.C., Neal R.D., Smith N., Heywood P., Wilson A.E.: Evidence based general practice: a retrospective study of interventions in one training practice. British Medical Journal 31: 2819-2821, 1996. 20. Greenhalgh T.: How to read a paper. The basics of evidence based medicine. BMJ Publishing Group , London, 1997. 21. Greenhalgh T.: "Is my practice evidence-based?". British Medical Journal 313: 957-958, 1996. 22. Hajak G., Rodenbeck A., Voderholzer U., Riemann D., Cohrs S., Hohagen F., Rüther E.: Doxepin as sleep promoting agent in primary insomnia – a placebo controlled double-blind polysomnographic study. Journal of Clinical Psychiatry (im Druck). 23. Harrison G., Eaton W.: Evidence into practice: the case for knowledge utilization in the evidencebased medicine revolution. Current Opinion in Psychiatry 10: 147-148, 1997. 116 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 24. Haynes R.B., Wilczynski N.L., McKibbon K.A., Walker C.J Sinclair J.C.: Developing optimal search strategies for detecting clinically sound studies in MEDLINE. Journal of the American Medical Information Association 1(6): 447-458, 1994. 25. Hohagen F., Fritsch-Montero R., Weiss E., Riemann D., Berger M.: Treatment of primary insomnia with trimipramine: an alternative to benzodiazepine hypnotics. European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience 244: 65-72, 1994. 26. Kamp K-H.: Cochrane Library im DGN. Ärzteblatt Baden-Württemberg 11: 428, 1997. 27. Kunz R., Fritsche L., Neumayer, H.-H.: Das Richtige richtig machen. Warum wir Evidence-based Medicine brauchen. Berliner Ärzte (3/98): 11-16, 1998. 28. Marshall M., Gray A., Lockwood A., Green R.: Case management for people with severe mental disorders. In: Adams C., Anderson J., DeJesusMari J.:. The Cochrane Library, BMJ Publishing Group, London, 1996. 29. Moher D., Fortin P., Jadad A.R., Juni P., Klassen T., Lorier J.L., Liberati A., Linde K., Penna A.: Assessing the completeness of reporting of trials published in languages other than English: Implications for the conduct of systematic reviews. Lancet 347: 363-366, 1996. 30. Mühlhauser I., Berger M.: Surrogat-Marker: Trugschlüsse. Deutsches Ärzteblatt 93A-3280-3283, 1996. 31. Naunyn B.: Deutsche Revue. 30: 349, 1905. 32. Parker G.: Case management: an evidence-based review fails to make its case. Current Opinion of Psychiatry 10: 261-263, 1997. 33. Raspe H.: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Zeitschrift für Ärztliche Fortbildung 90: 553-562, 1996. 34. Sackett D.L., Haynes R.B., Taylor D.W., Gibson E.S., Roberts R.S., Johnson A.L.: Clinical determinants of the decision to treat primary hypertension. Clinical Research 24: 648, 1977. 35. Sackett D.L., Richardson W.S., Rosenberg W., Haynes R.B.: Evidence-based Medicine: How to practice & teach EBM. Churchill Livingstone, New York-Edinburgh-London, 1997. 36. Shin J.H., Haynes R.B., Johnston M.E.: Effect of problem-based self-directed undergraduate education on life-long learning. Canadian Medical Association Journal 148: 969-976, 1993. 37. Smith R.: Where is wisdom...? The poverty of medical evidence. British Medical Journal 303: 798799, 1991. 38. Stradling J.: Sleep apnoea and the misuse of evidence-based medicine. Lancet 349: 201-202, 1997. 39. Summers A., Kehoe R.F.: Is psychiatric treatment evidence-based? Lancet 347:409-410, 1996. 40. Walsh J.K., Schweitzer P.K.: Ten-year trends in the pharmacological treatment of insomnia. Sleep 22: 371-371, 1999. 41. White K.L.: Evidence based medicine (letter). Lancet 346: 837-838, 1995. 42. Wright R., Johns R., Watt I., Melville A., Sheldon T.: Health effects of obstructive sleep apnoea and the effectiveness of continuous positive airways pressure: a systematic review of the research evidence. British Medical Journal 314: 851-860, 1997. 117 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zu Kapitel 3c) Schlafmedizinische Beschwerden und deren Erfassung • PSQI • ESS • Morgen- und Abendfragebögen 118 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ PITTSBURGHER SCHLAFQUALITÄTSINDEX (PSQI) Name: Geb.datum: Datum: Durchführungsanweisungen: Die folgenden Fragen beziehen sich auf ihre üblichen Schlafgewohnheiten und zwar nur während der letzten zwei Wochen. Ihre Antworten sollten möglichst genau sein und sich auf die Mehrzahl der Tage und Nächte während der letzten zwei Wochen beziehen. Beantworten Sie bitte alle Fragen. 1. Wann sind Sie während der letzten zwei Wochen gewöhnlich abends zu Bett gegangen? Übliche Bettzeit: _________________________________ 2. Wie lange hat es während der letzten zwei Wochen gewöhnlich gedauert, bis Sie nachts eingeschlafen sind? In Minuten: _______________________________ 3. Wann sind Sie während der letzten zwei Wochen gewöhnlich morgens aufgestanden? Übliche Uhrzeit: ______________________________ 4. Wieviel Stunden haben Sie während der letzten zwei Wochen pro Nacht tatsächlich geschlafen? (Das muss nicht mit der Anzahl der Stunden übereinstimmen, die Sie im Bett verbracht haben.) Effektive Schlafzeit (Stunden) pro Nacht: _________________________ 119 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Kreuzen Sie bitte für jede der folgenden Fragen die für Sie zutreffende Antwort an. Beantworten Sie bitte alle Fragen. 5. Wie oft haben Sie während der letzten zwei Wochen schlecht geschlafen, weil....... a) ...... Sie nicht innerhalb von 30 Minuten einschlafen konnten? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche Dreimal oder häufiger pro Woche ž ž b) ....... Sie mitten in der Nacht oder früh morgens aufgewacht sind? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche Dreimal oder häufiger pro Woche ž ž c) ...... Sie aufstehen mussten, um zur Toilette zu gehen? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche Dreimal oder häufiger pro Woche ž ž d) ...... Sie Beschwerden beim Atmen hatten? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche Dreimal oder häufiger pro Woche ž ž e) .......... Sie husten mussten oder laut geschnarcht haben? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž 120 Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ f) ......... Ihnen zu kalt war? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche Einmal oder zweimal pro Woche ž ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž g) ........... Ihnen zu warm war? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche Einmal oder zweimal pro Woche ž ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž h) .......... Sie schlecht geträumt hatten? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž i) ......... Sie Schmerzen hatten? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž j) Andere Gründe? Bitte beschreiben: ___________________________________________________________ ___________________________________________________________ Wie oft während der letzten Zeit konnten Sie aus diesem Grund schlecht schlafen? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž 121 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 6. Wie würden Sie insgesamt die Qualität Ihres Schlafes während der letzten zwei Wochen beurteilen? sehr gut ziemlich gut ž ziemlich schlecht sehr schlecht ž ž ž 7. Wie oft haben Sie während der letzten zwei Wochen Schlafmittel eingenommen (vom Arzt verschriebene oder frei verkäufliche)? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž ž Wenn ja, bitte Präparat und Dosis angeben: __________________________________________________________ 8. Wie oft hatten Sie während der letzten zwei Wochen Schwierigkeiten, wachzubleiben, etwa beim Autofahren, beim Essen oder bei gesellschaftlichen Anlässen? Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž ž 9. Hatten Sie während der letzten zwei Wochen Probleme, mit genügend Schwung die üblichen Alltagsaufgaben zu erledigen? keine Probleme ž kaum Probleme etwas Probleme ž ž große Probleme ž 10. Schlafen Sie alleine im Zimmer? ja ž 122 ja, aber ein Partner/ Mitbewohner schläft in einem anderen Zimmer ž nein, der Partner schläft im selben Zimmer, aber nicht im selben Bett ž nein, der Partner schläft im selben Bett ž Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Falls Sie einen Mitbewohner oder Partner haben, fragen Sie sie/ihn bitte, ob und wie oft er/sie bei Ihnen folgendes bemerkt hat: a) Lautes Schnarchen: Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž b) Lange Atempausen während des Schlafes: Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž c) Zucken oder ruckartige Bewegungen der Beine während des Schlafs: Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž d) Nächtliche Phasen der Verwirrung oder Desorientierung während des Schlafes: Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž e) Andere Formen von Unruhe während des Schlafens; bitte beschreiben: _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ Während der letzten zwei Wochen gar nicht ž Weniger als einmal pro Woche ž Einmal oder zweimal pro Woche ž Dreimal oder häufiger pro Woche ž 123 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ AUSWERTUNGSBOGEN FÜR DEN PSQI Name: _______________________________ Der Pittsburgher Schlafqualitätsindex (PSQI) umfaßt 19 Fragen auf Selbstbeurteilungsbasis sowie 5 Fragen, die von dem Partner oder Mitbewohner, sofern vorhanden, beurteilt werden. Nur die selbstbeurteilten Fragen werden bewertet. Die 19 Selbstbeurteilungsitems werden zu "Komponenten"-Werten kombiniert, von denen jeder einen Wert von 0 bis 3 Punkten annehmen kann. Ein Wert von "0" bedeutet in allen Fällen "keine Schwierigkeiten", während ein Wert von "3" "große Schwierigkeiten" bedeutet. Die sieben Komponentenwerte werden dann zusammengezählt, um einen "Gesamtwert" von 0 bis 21 Punkten zu errechnen, wobei "0" wieder für "keinerlei Schwierigkeiten" steht und "21" für "große Schwierigkeiten in allen Bereichen". Die Bewertung verläuft folgendermaßen: Komponente 1: Subjektive Schlafqualität Gehe zu Frage 6 und bewerte folgendermaßen: ANTWORT "Sehr gut" "Ziemlich gut" "Ziemlich schlecht" "Sehr schlecht" KOMPONENTENWERT 1 0 1 2 3 KOMPONENTENWERT 1:____ Komponente 2: Schlaflatenz Gehe zu Frage 2 und bewerte folgendermaßen: ANTWORT <15 Min. 16-30 Min. 31-60 Min. >60 Min. WERT FRAGE 2: 0 1 2 3 Wert Frage 2:____ 2) Gehe zu Frage 5a und bewerte folgendermaßen: ANTWORT Gar nicht Weniger als einmal Einmal od. zweimal 124 WERT FRAGE 5a 0 1 2 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Dreimal od. häufiger 3 Wert Frage 5a:_____ 3) Wert von Frage 2 und 5a addieren: Summe von 2 und 5a:___ 4) Bewerte Komponente 2 folgendermaßen: SUMME VON 2 UND 5a 0 1-2 3-4 5-6 KOMPONENTENWERT 2 0 1 2 3 KOMPONENTENWERT 2:___ Komponente 3: Schlafdauer Gehe zu Frage 4 und bewerte folgendermaßen: ANTWORT >7 Std. 6-7 Std. 5-6 Std. <5 Std. KOMPONENTENWERT 0 1 2 3 KOMPONENTENWERT 3:___ Komponente 4: Schlafeffizienz Notiere die Schlafzeit in Stunden (Frage 4): ___ 2) Berechne die Anzahl der im Bett verbrachten Stunden: Aufstehzeit (Frage 3):___ Zubettgehzeit (Frage 1):___ Anzahl der im Bett verbrachten Stunden: ___ 3) Berechne die Schlafeffizienz folgendermaßen: (Schlafzeit in Stunden/Anzahl der im Bett verbrachten Stunden) x 100 = Schlafeffizienz % (_____/_____) x 100 = _____ % 4) Bewerte Komponente 4 folgendermaßen: SCHLAFEFFIZIENZ % KOMPONENTENWERT 4 125 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ >85% 75-84% 65-74% <65% 0 1 2 3 KOMPONENTENWERT 4:___ Komponente 5: Schlafstörungen Gehe zu Frage 5b – 5j und bewerte jede Frage folgendermaßen: ANTWORT Gar nicht Weniger als einmal Einmal oder zweimal Dreimal oder häufiger WERT 0 1 2 3 5b Wert___ 5c Wert___ 5d Wert___ 5e Wert___ 5f Wert___ 5g Wert___ 5h Wert___ 5i Wert___ 5j Wert___ 2) Addiere die Werte der Fragen 5b – 5j: Summe 5b – 5j:___ 3) Bewerte Komponentenwert 5 folgendermaßen: SUMME Von 5b – 5j 0 1-9 10-18 19-27 KOMPONENTENWERT 5 0 1 2 3 KOMPONENTENWERT 5:___ Komponente 6: Schlafmittelkonsum Gehe zu Frage 7 und bewerte folgendermaßen: ANTWORT Gar nicht Weniger als einmal 126 KOMPONENTENWERT 6 0 1 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Einmal oder zweimal Dreimal oder häufiger 2 3 KOMPONENTENWERT 6:___ Komponente 7: Tagesmüdigkeit Gehe zu Frage 8 und bewerte folgendermaßen: ANTWORT Nie Einmal oder zweimal Einmal oder zweimal pro Woche Dreimal oder häufiger pro Woche WERT 0 1 2 3 Wert Frage 8:___ 2) Gehe zu Frage 9 und bewerte folgendermaßen: ANTWORT Keine Probleme Kaum Probleme Etwas Probleme Große Probleme WERT 0 1 2 3 Wert Frage 9:___ 3) Addiere die Werte der Fragen 8 und 9: Summe von 8 und 9:___ 4) Bewerte Komponente 7 folgendermaßen: SUMME VON 8 UND 9 0 1 3-4 5-6 KOMPONENTENWERT 7 0 1 2 3 KOMPONENTENWERT 7:___ Hinweis: Die Antworten der Frage 10 gehen nicht in den numerischen Gesamtwert des PSQI ein, sondern dienen qualitativ als Hinweise für das Vorliegen organischer Faktoren wie Apnoe oder Restless legs. 127 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Addiere die sieben Komponentenwerte = Gesamtwert PSQI Schlafqualität Schlaflatenz Schlafdauer Schlafeffizienz Schlafstörungen Schlafmittelkonsum Tagesmüdigkeit (Komponente 1): _______ (Komponente 2): _______ (Komponente 3): _______ (Komponente 4): _______ (Komponente 5): _______ (Komponente 6): _______ (Komponente 7): _______ GESAMTWERT PSQI: ______________ 128 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Epworth Schläfrigkeitsskala (Epworth Sleepiness Scale) Name: _____________________________________________________ Datum: _____________________ Alter: _______________________ Geschlecht: __________________ (männlich = m; weiblich = f) Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie in folgenden Situationen dösen oder einnicken, im Gegensatz dazu, dass Sie sich lediglich müde fühlen? Die Frage bezieht sich auf ihr alltägliches Leben in letzter Zeit. Auch wenn Sie den unten angegebenen Tätigkeiten in letzter Zeit nicht nachgegangen sind, versuchen Sie anzugeben, wie es Ihnen in den entsprechenden Situationen ergangen wäre. Benutzen Sie die folgende Skala, um den Ausprägungsgrad der Schläfrigkeit für die jeweilige Situation anzugeben: 0= 1= 2= 3= Ich würde auf keinen Fall dösen oder einnicken. Geringe Wahrscheinlichkeit, zu dösen oder einzunicken. Mäßige Wahrscheinlichkeit, zu dösen oder einzunicken. Hohe Wahrscheinlichkeit, zu dösen oder einzunicken. Situation: Beim Sitzen und Lesen _______ Beim Fernsehen _______ Beim Sitzen, an einem öffentlichen Ort, wenn Sie aktiv sind (z.B. im Theater oder bei einer Versammlung) _______ Als Mitfahrer im Auto über eine Stunde ohne Pause _______ Wenn Sie sich nachmittags hinlegen, wenn die Umstände es erlauben _______ Beim Sitzen und im Gespräch mit jemand _______ Beim ruhigen Sitzen nach dem Mittagessen ohne Alkohol _______ Im Auto, wenn Sie im Verkehr für einige Minuten anhalten _______ Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! 129 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ ABEND-MORGENPROTOKOLLE für 2 Wochen HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN ! Wir möchten Sie bitten, dieses SCHLAFTAGEBUCH, bestehend aus Abend- und Morgenprotokollen, regelmäßig, vollständig und sorgfältig zu bearbeiten. Nur so können wir die darin enthaltenen Informationen zu Ihrem Nutzen verwerten. Es gibt keine bessere Methode, sich ein umfassendes Bild von Ihren Schlafgewohnheiten und/oder -störungen zu machen, als über längere Zeiträume hinweg gründlich Buch zu führen; so können auch komplizierte Zusammenhänge erkannt werden. Nehmen Sie diese Aufgabe bitte sehr ernst. Bitte nehmen Sie sich unmittelbar vor dem abendlichen Lichtlöschen und unmittelbar nach dem morgendlichen Aufstehen jeweils etwa fünf Minuten Zeit, um das Protokoll zu bearbeiten. Mit Ausnahme der abendlichen Zubettgehzeit sowie des morgendlichen Aufwachens und Aufstehens (Uhrzeit) sind wir lediglich an der subjektiven Einschätzung von Zeiträumen interessiert, also an der jeweiligen Einschätzung der nächtlichen Gesamtschlafzeit in Stunden und Minuten. Dazu benötigen Sie keine Uhr am Bett! Bevor Sie heute Abend vor dem Lichtlöschen mit dem Ausfüllen des Abendprotokolls beginnen, stellen wir Ihnen vorab noch einige wesentliche Fragen zu Ihrem Problem und Ihrer Person. Selbstverständlich werden Ihre Angaben von uns vertraulich behandelt! Haben Sie Probleme mit dem Ein- oder Durchschlafen ? ::: Ja ::: : Nein : Haben Sie Probleme tagsüber wach zu bleiben ? ::: Ja ::: : Nein : Welche anderen Schlafprobleme haben Sie ? Wie häufig treten Ihre Schlafstörungen innerhalb einer Woche auf ? ca. : Seit wann bestehen Ihre Schlafschwierigkeiten ? : : Monate : Mal : Jahre Unter welchen anderen Erkrankungen leiden Sie ? Welche Medikamente nehmen Sie gegenwärtig ? Ausbildung und ausgeübter Beruf: :Größe: cm: :Gewicht: :Anzahl weiterer Haushaltsmitglieder: :Name, Vorname: 130 kg: : :Geburtsdatum: :Davon sind Kinder: :Datum (1. Abendeintrag) : Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ ABEND-MORGEN-PROTOKOLL (für 2 Wochen) ABENDPROTOKOLL (vor dem Lichtlöschen!) Wie war heute Ihre Wie fühlen Sie W sich jetzt? durchschnittliche O Leistungsfähigkeit? C 1 = angespannt 2 = ziemlich 1 = gut H angespannt 2 = ziemlich gut E 3 = eher ange3 = eher gut N spannt 4 = eher schlecht T 4 = eher entspannt 5 = ziemlich A 5 = ziemlich schlecht G entspannt 6 = schlecht 6 = entspannt Beispiel Beispiel Mo 4 12.09. Haben Sie Haben Sie heute sich heute tagsüber geerschöpft schlafen? gefühlt? 0 = nein 1 = ein wenig 2 = ziemlich 3 = sehr Beispiel Beispiel 3 1 Wie lange? Wann? Haben Sie in den letzten 4 Stunden Alkohol zu sich genommen? Was? Wieviel? Beispiel Beispiel 20Min., 0,2l Wein 14:30-14:50 Wann sind Sie zu Bett gegangen? Uhrzeit! MORGENPROTOKOLL (nach dem Aufstehen!) Wie erhol- Wie fühlen Sie sich Wie lange sam war Ihr jetzt? hat es nach Schlaf? dem Licht 1 = bedrückt löschen 1 = sehr 2 = ziemlich gedauert 2 = ziemlich bedrückt bis Sie ein3 = mittel- 3 = eher bedrückt schliefen? mäßig 4 = eher unbeschwert 4 = kaum 5 = gar nicht 5 = ziemlich unbeschwert Minuten! 6 = unbeschwert Beispiel 22:30 Waren Sie nachts Wann sind Sie endwach? gültig aufgewacht? Wie lange haben Sie insgesamt geschlafen? Wann sind Haben Sie seit gestern Sie end- abend Medikamente zum gültig Schlafen eingenommen? aufgestanden? Wie oft? Wie lange insgesamt ? Minuten! Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel 3 4 40Min. 1x, 30Min. Uhrzeit! Stunden und Minuten! Uhrzeit! Präparat, Dosis, Uhrzeit! Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel 06:30 6Std., 07:15 Ximovan,1Tabl.,21:00 N Ä C H S T E R M O R G E N 131 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ ABEND-MORGENPROTOKOLLE für 2 Wochen ( R. M. Hoffmann, S. Liendl, Schlafmedizinisches Zentrum Erlangen, Psychiatrische Klinik, Kopfklinikum Erlangen) – ERLÄUTERUNG – Schlaftagebücher sind das in der Schlafforschung und Schlafmedizin am häufigsten eingesetzte Instrument. Sie gelten trotz erheblicher Abweichungen von objektiven Messverfahren des Schlafes (Polysomnographie) als reliabel und valide und sind in Diagnostik und Therapie von fundamentaler Bedeutung. Die DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin/Arbeitskreis Diagnostik) hat deswegen Abend-Morgenprotokolle als Standardinstrument für den deutschsprachigen Raum entwickelt (Somnologie, Zeitschrift für Schlafforschung und Schlafmedizin Heft 3, 1997). Die hier vorliegende Kurzversion der Abend-Morgenprotokolle mit zentralen Items des von der DGSM vorgeschlagenen Standardprotokolls wurde vor allem entwickelt, um die Compliance der Patienten angesichts eines in der Regel recht aufwendigem Baseline-Screenings zu verbessern. Wenn Sie noch besondere Bemerkungen niederschreiben möchten, steht ihnen hier Platz zur Verfügung: 132 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 3d) Schlafmedizinische Klassifikationen • Tabelle 1: Übersicht - ICSD • Tabelle 2: Synopsis ICSD, ICD-10, DSM-IV • Tabelle 3: Intrinsische Dyssomnien 133 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Tabelle 1: Übersicht: Die Internationale Klassifikation der Schlafstörungen (ICSD) I. Dyssomnien A. Intrinsische Schlafstörungen B. Extrinsische Schlafstörungen C. Störungen des zirkadianen (Schlaf-)Rhythmus II. Parasomnien A. Aufwachstörungen (Arousal-Störungen) B. Störungen des Schlaf-Wach-Übergangs C. REM-Schlaf-assoziierte Parasomnien D. Andere Parasomnien III. Schlafstörungen bei körperlichen/psychiatrischen Erkrankungen A. Schlafstörungen bei psychischen Störungen B. Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen C. Schlafstörungen bei einer anderen körperlichen Erkrankung IV. Vorgeschlagene Schlafstörungen 134 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ I. Dyssomnien A. Intrinsische Schlafstörungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Psychophysiologische Insomnie (307.42-0) Fehlbeurteilung des Schlafzustandes (307.49-1) Idiopathische Insomnie (780.52-7) Narkolepsie (347) Rezidivierende Hypersomnie (780.54-2) Idiopathische Hypersomnie (780.54-7) Posttraumatische Hypersomnie (780.54-8) Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (780.53-0) Zentrales Schlafapnoe-Syndrom (780.51-0) Zentrales alveoläres Hypoventilationssyndrom (780.51-1) Periodische Bewegungen der Gliedmaßen (780.52-4) Restless-legs-Syndrom (780.52-5) Nicht näher bezeichnete intrinsische Schlafstörung (780.52-9) B. Extrinsische Schlafstörungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Inadäquate Schlafhygiene (307.41-1) Umweltbedingte Schlafstörung (780.52-6) Höhenbedingte Schlafstörung (289.0) Anpassungsbedingte Schlafstörung (307.41-0) Schlafmangelsyndrom (307.49-4) Schlafstörung aufgrund mangelnder Schlafdisziplin (307.42-4) Einschlafstörung durch Fehlen des gewohnten Schlafrituals (307.42-5) Insomnie bedingt durch Nahrungsmittelallergie (780.52-2) Schlafstörung bedingt durch nächtliches Essen oder Trinken (780-52.8) Schlafstörung bei Hypnotikaabhängigkeit (780.52-0) Schlafstörung bei Stimulanzienabhängigkeit (780.52-1) Alkoholinduzierte Schlafstörung (780.52-3) Toxisch-induzierte Schlafstörung (780.54-6) Nicht näher bezeichnete extrinsische Schlafstörung (780.52-9 C. Störungen des zirkadianen (Schlaf-)Rhythmus 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Schlafstörung bei Zeitzonenwechsel (Jetlag) (307.45-0) Schlafstörung bei Schichtarbeit (307.45-1) Unregelmäßiges Schlaf-Wach-Muster (307.45-3) Verzögertes Schlafphasensyndrom (780.55-0) Vorverlagertes Schlafphasensyndrom (780.55-1) Schlaf-Wach-Störung bei Abweichung vom 24-Stunden-Rhythmus (780.55-2) Nicht näher bezeichnete Störung des zirkadianen Rhythmus (780.55-9) 135 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ II. Parasomnien A. Aufwachstörungen (Arousal-Störungen) 1. 2. 3. Schlaftrunkenheit (307.46-2) Schlafwandeln (307.46-0) Pavor nocturnus (307.46-1) B. Störungen des Schlaf-Wach-Übergangs 1. 2. 3. 4. Schlafstörungen durch rhythmische Bewegung (307.3) Einschlafzuckungen (307.47-2) Sprechen im Schlaf (307.47-3) Nächtliche Wadenkrämpfe (729.82) C. REM-Schlaf-assoziierte Parasomnien 1. 2. 3. 4. 5. 6. Alpträume (307.47-0) Schlaflähmung (780.56-2) Beeinträchtigung der Erektionen im Schlaf (780.56-3) Schmerzhafte Erektionen im Schlaf (780.56-4) REM-Schlaf-abhängige Asystolie (Sinus-Arrest) (780.56-8) Verhaltensstörung im REM-Schlaf (780.59-0) D. Andere Parasomnien 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 136 Bruxismus (306.8) Enuresis nocturna (780.56-0) Schlafbezogenes abnormales Schlucksyndrom (780.56-6) Nächtliche paroxysmale Dystonie (780-59-1) Syndrom des ungeklärten plötzlichen nächtlichen Todes (780.59-3) Primäres Schnarchen (780.53-1) Kindliche Schlafapnoe (770.80) Angeborenes zentrales Hypoventilationssyndrom (770.81) Plötzlicher Kindstod (798.0) Gutartiger Schlafmyoklonus beim Neugeborenen (780.59-5) Nicht näher bezeichnete andere Parasomnie (780.59-9) Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ III. Schlafstörungen bei körperlichen/psychiatrischen Erkrankungen A. Schlafstörungen bei psychischen Störungen 1. 2. 3. 4. 5. Psychosen (292-299) Affektive Störungen (296-301) Angststörungen (300) Panikstörung (300) Alkoholismus (303) B. Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Degenerative Hirnerkrankungen (330-337) Demenz (331) Parkinsonismus (332-333) Letale familiäre Insomnie (337.9) Schlafbezogene Epilepsie (345) Status epilepticus im Schlaf (345.8) Schlafbezogene Kopfschmerzen (346) C. Schlafstörungen bei einer anderen körperlichen Erkrankung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Schlafkrankheit (086.9) Nächtliche kardiale Ischämie (411-414) Chronische obstruktive Lungenerkrankung (490-494) Schlafbezogenes Asthma (493) Schlafbezogener gastroösophagealer Reflux (530.1) Peptisches Ulcus (531-534) Fibrositis-Syndrom (729.1) 137 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ IV. Vorgeschlagene Schlafstörungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 138 Kurzschläfer (307.49-0) Langschläfer (307.49-2) Subvigilanz-Syndrom (307.47-1) Fragmentarischer Myoklonus (780.59-7) Nächtliches Schwitzen (780.8) Menstruationsassoziierte Schlafstörung (780.54-3) Schlafstörung in der Schwangerschaft (780.59-6) Beängstigende hypnagoge Halluzinationen (307.47-4) Schlafbezogene neurogene Tachypnoe (780.53-2) Schlafbezogener Laryngospasmus (780.59-4) Erstickungsanfälle im Schlaf (304.42-1) Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Tabelle 2: Synopsis ICSD, ICD-10, DSM ICSD ICD-10 DSM-IV I. Dyssomnien A. Intrinsische Schlafstörungen 307.42-0 1. Psychophysiologische Insomnie F51-0 Nichtorganische Insomnie 307.42 Primäre Insomnie 307.49-1 2. Fehlbeurteilung des Schlafzustandes F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.42 Primäre Insomnie 780.52-7 3. Idiopathische Insomnie G47.0 Ein- und Durchschlafstörungen 307.42 Primäre Insomnie 347 4. Narkolepsie G47.4 Narkolepsie und Kataplexie 347 Narkolepsie 780.54-2 5. Rezidivierende Hypersomnie G47.8 Sonstige Schlafstörungen (Kleine-Levin-Syndrom) 307.44 Primäre Hypersomnie 780.54-7 6. Idiopathische Hypersomnie G47.1 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis 307.44 Primäre Hypersomnie 780.54-8 7. Posttraumatische Hypersomnie G47.1 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis 780.54 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Hypersomnie-Typus 780.53-0 8. Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom G47.3 Schlafapnoe 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung E66.2 Übermäßige Adipositas mit alveolärer Hyperventilation (Pickwick-Syndrom) G47.3 Schlafapnoe 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 780.51-0 9. Zentrales Schlafapnoe-Syndrom R06.3 Periodische Atmung 780.51-1 10. Zentrales alveoläres Hypoventilationssyndrom G47.3 Schlafapnoe 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 780.52-4 11. Periodische Bewegungen der Gliedmaßen G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.52-5 12. Restless-Legs-Syndrom G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 139 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ B. Extrinsische Schlafstörungen 307.41-1 1. Inadäquate Schlafhygiene *F51.0 + T78.8 Nichtorganische Insomnie + sonstige unerwünschte Nebenwirkungen, andernorts nicht klassifiziert 307.42 Primäre Insomnie 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.52-6 2. Umweltbedingte Schlafstörung *F51.0 + T78.8 Nichtorganische Insomnie + sonstige unerwünschte Nebenwirkungen, andernorts nicht klassifiziert 289.0 3. Höhenbedingte Schlafstörung *G47.0 + T70.2 Ein- und Durchschlafstörungen + sonstige nicht näher 780.52 bezeichnete Schäden durch große Höhe Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus 307.41-0 4. Anpassungsbedingte Schlafstörung F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 307.49-4 5. Schlafmangelsyndrom F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 307.42-4 6. Schlafstörung aufgrund mangelnder Schlafdisziplin F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 307.42-5 7. Einschlafstörung durch Fehlen des gewohnten Schlafrituals F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.52-2 8. Insomnie bedingt durch Nahrungsmittelallergie *G47.0 + T78.4 Ein- und Durchschlafstörungen + Allergie, nicht näher 780.52 bezeichnet Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus 780.52-8 9. Schlafstörung bedingt durch nächtliches Essen und Trinken F50.8 Sonstige Eßstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.52-0 10. Schlafstörung bei Hypnotikaabhängigkeit F13.2 Abhängigkeitssyndrom 304.10 Sedativa-, Hypnotika- oder Anxiolytikaabhängigkeit 292.89 Substanzinduzierte Schlafstörungen: Sedativa-, Hypnotika- oder Anxiolytika 304.20 Kokain-Abhängigkeit 780.52-1 780.52-3 780.54-6 140 11. Schlafstörung bei Stimulanzienabhängigkeit 12. Alkoholinduzierte Schlafstörung 13. Toxisch-induzierte Schlafstörung F14.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Abhängigkeitssyndrom F15.2 292.89 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschl. Koffein: Abhängigkeitssyndrom Substanzinduzierte Schlafstörungen F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom 303.90 Alkoholabhängigkeit 291.8 Alkoholinduzierte Schlafstörungen 292.89 Substanzinduzierte Schlafstörungen *F51.0 + F18.8 Nichtorganische Insomnie + sonstige psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel *F51.0 + F19.8 Nichtorganische Insomnie + sonstige psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ C. Störungen des zirkadianen (Schlaf-) Rhythmus 307.45-0 1. Schlafstörung bei Zeitzonenwechsel G47.2 Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus 307.45 Schlafstörungen mit Störung des zirkadianen Rhythmus 307.45-1 2. Schlafstörung bei Schichtarbeit G47.2 Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus 307.45 Schlafstörungen mit Störung des zirkadianen Rhythmus 307.45-3 3. Unregelmäßiges Schlaf-Wach-Muster G47.2 Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus 307.45 Schlafstörungen mit Störung des zirkadianen Rhythmus 780.55-0 4. Verzögertes Schlafphasensyndrom G47.2 Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus 307.45 Schlafstörungen mit Störung des zirkadianen Rhythmus 780.55-1 5. Vorverlagertes Schlafphasensyndrom G47.2 Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus 307.45 Schlafstörungen mit Störung des zirkadianen Rhythmus 780.55-2 6. Schlaf-Wach-Störung bei Abweichung vom 24Stunden-Rhythmus G47.2 Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus 307.45 Schlafstörungen mit Störung des zirkadianen Rhythmus II. Parasomnien A. Aufwachstörungen (ArousalStörungen) 307.46-2 1. Schlaftrunkenheit F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.46 Pavor Nocturnus 307.46-0 2. Schlafwandeln F51.3 Schlafwandeln 307.46 Schlafstörung mit Schlafwandeln 307.46-1 3. Pavor nocturnus F51.4 Pavor nocturnus 307.46 Pavor Nocturnus 141 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ B. Störungen des Schlaf-WachÜbergangs 307.3 1. Schlafstörung durch rhythmische Bewegung F98.4 Stereotype Bewegungsstörungen 307.3 Störung durch stereotype Bewegung 307.47-2 2. Einschlafzuckungen G47.8 Sonstige Schlafstörungen (Kleine-Levin-Syndrom) 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 307.47-3 3. Sprechen im Schlaf F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 729.82 4. Nächtliche Wadenkrämpfe R25.2 Krämpfe und Spasmen der Muskulatur 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie C. REM-Schlaf-assoziierte Parasomnien 307.47-0 1. Albträume F51.5 Albträume (Angstträume) 307.47 Schlafstörung mit Albträumen 780.56-2 2. Schlaflähmung G47.4 Narkolepsie und Kataplexie 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 780.53-3 3. Beeinträchtigung der Erektionen im Schlaf N48.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis 607.84 Erektionsstörung des Mannes aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors 780.56-4 4. Schmerzhafte Erektionen im Schlaf *G47.0+N48.8 Ein- und Durchschlafstörungen + sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis 607.89 Andere sexuelle Dysfunktion des Mannes aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors 780.56-8 5. REM-Schlaf abhängige Asystolie (Sinus-Arrest) I46.8 Sonstiger Herzstillstand 780.59-0 6. Verhaltensstörung im REM-Schlaf G47.8 Sonstige Schlafstörungen (Kleine-Levin-Syndrom) 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie D. Andere Parasomnien 306.8 1. Bruxismus F45.8 Sonstige somatoforme Störungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 780.56-0 2. Enuresis nocturna F98.0 Nichtorganische Enuresis 307.6 Enuresis (Nicht aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors) 780.56-6 3. Schlafbezogenes abnormales Schlucksyndrom F45.8 Sonstige somatoforme Störungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 780.59-1 4. Nächtliche paroxysmale Dystonie G47.8 Sonstige Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 780.59-3 5. Syndrom des ungeklärten plötzlichen Todes R96.0 Plötzlich eintretender Tod 142 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 780.53-1 6. Primäres Schnarchen R06.5 Mundatmung 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 770.80 7. Kindliche Schlafapnoe P28.3 Primäre Schlafapnoe beim Neugeborenen 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 770.81 8. Angeborenes zentrales Hypoventilationssyndrom G47.3 Schlafapnoe 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 798.0 9. Plötzlicher Kindstod R95 Plötzlicher Kindstod 780.59-5 10. Gutartiger Schlafmyoklonus beim Neugeborenen G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie *F51.0 Nichtorganische Insomnie + Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen 307.42 Insomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Nichtorganische Hypersomnie + Schizophrenie, schizotype u. wahnhafte Störungen 307.44 Hypersomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Nichtorganische Insomnie + Affektive Störungen 307.42 Insomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Nichtorganische Hypersomnie + Affektive Störungen 307.44 Hypersomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Nichtorganische Insomnie + [Phobische Störungen/andere Angststörungen, Zwangsstörung/Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen] 307.42 Insomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Nichtorganische Hypersomnie + [Phobische Störungen/andere Angststörungen, Zwangsstörung/Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen] 307.44 Hypersomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung III. Schlafstörungen bei körperlichen/psychiatrischen Erkrankungen A. Schlafstörungen bei psychischen Störungen 292 - 299 1. Psychosen + F20-F29 *F51.1 + F20-F29 296 - 301 2. Affektive Störungen *F51.0 + F30-F39 *F51.1 + F30-F39 300 3. Angststörungen *F51.0 + F40-F43 *F51.1 + F40-F43 143 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 300 4. Panikstörung *F51.0 + F40-F41 *F51.1 + F40-F41 303 5. Alkoholismus F10.8 Nichtorganische Insomnie + [Phobische Störungen/andere Angststörungen] 307.42 Insomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Nichtorganische Hypersomnie + [Phobische Störungen/andere Angststörungen] 307.44 Hypersomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung Sonstige psychische und Verhaltensstörungen 307.44 Hypersomnie im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Störung 291.8 Substanzinduzierte Schlafstörung durch Alkohol B. Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen 330 - 337 331 144 1. Degenerative Hirnerkrankungen 2. Demenz *G47.0 + F84 Ein- und Durchschlafstörungen + Tiefgreifende Entwicklungsstörungen 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + G10 Ein- und Durchschlafstörungen + Chorea Huntington 780.54 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Hypersomnie-Typus *G47.0 + G11 Ein- und Durchschlafstörungen + Hereditäre Ataxie 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus *G47.0 + G24 Ein- und Durchschlafstörungen + Dystonie *G47.1 + F84 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Tiefgreifende Entwicklungsstörungen *G47.1 + G10 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Chorea Huntington *G47.1 + G11 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Hereditäre Ataxie *G47.1 + G24 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Dystonie *G47.0 + F01 Ein- und Durchschlafstörungen + Vaskuläre Demenz 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.1 + F01 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Vaskuläre Demenz 780.54 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Hypersomnie-Typus G30 Alzheimer-Krankheit 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 332 - 333 3. Parkinsonismus G31 Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert G91 Hydrozephalus *G47.0 Ein- und Durchschlafstörungen + Tiefgreifende Entwicklungsstörungen + G20-G23 *G47.1 + G20-G23 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Tiefgreifende 780.54 Entwicklungsstörungen Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Hypersomnie-Typus 337.9 4. Letale familiäre Insomnie G47.8 Sonstige Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 345 5. Schlafbezogene Epilepsie G40.8 Sonstige Epilepsien 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus G40.3 Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome 345.8 6. Status epilepticus im Schlaf G41.8 Sonstiger Status Epilepticus 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 346 7. Schlafbezogene Kopfschmerzen G44.8 Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + G43 Ein- und Durchschlafstörungen + Migräne 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus *G47.1 + G43 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Migräne *G47.0 + G44 Ein- und Durchschlafstörungen + Sonstige Kopfschmerzsyndrome *G47.1 + G44 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis + Sonstige Kopfschmerzsyndrome 780.54 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Hypersomnie-Typus C. Schlafstörungen bei anderen körperl. Erkrankungen 086.9 1. Schlafkrankheit B56 Afrikanische Trypanosomiasis 411 - 414 2. Nächtliche kardiale Ischämie I20 Angina pectoris I25 Chronische ischämische Herzkrankheit 145 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 490 - 494 493 530.1 531 - 534 729-1 146 3. Chronische obstruktive Lungenerkrankung 4. Schlafbezogenes Asthma 5. Schlafbezogener gastroösophagealer Reflux 6. Peptisches Ulcus 7. Fibrositis-Syndrom *G47.0 + J40 Ein- und Durchschlafstörungen + Bronchitis, nicht als akut oder chronisch bezeichnet 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + J42 Ein- und Durchschlafstörungen + Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus *G47.0 + J43 Ein- und Durchschlafstörungen + Emphysem *G47.0 + J44 Ein- und Durchschlafstörungen + Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit *G47.0 + J44 Ein- und Durchschlafstörungen + Sonstige chronische 780.52 obstruktive Lungenkrankheit Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + J45 Ein- und Durchschlafstörungen + Asthma bronchiale 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus *G47.0 + J67 Ein- und Durchschlafstörungen + Allergische Alveolitis durch organischen Staub *G47.0 + K20 Ein- und Durchschlafstörungen + Ösophagitis 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + K21 Ein- und Durchschlafstörungen + Gastroösophageale Refluxkrankheit 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus *G47.0 + K25 Ein- und Durchschlafstörungen + Ulcus ventriculi 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + K26 Ein- und Durchschlafstörungen + Ulcus duodeni 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus *G47.0 + K27 Ein- und Durchschlafstörungen + Ulcus pepticum, Lokalisation nicht näher bezeichnet *G47.0 + M79.0 Ein- und Durchschlafstörungen + Rheumatismus, nicht 780.52 näher bezeichnet Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ IV. Vorgeschlagene Schlafstörungen 307.49-0 1. Kurzschläfer F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 307.49-2 2. Langschläfer F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 307.47-1 3. Subvigilanz-Syndrom G47.8 Sonstige Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.59-7 4. Fragmentarischer Myoklonus G25.8 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.8 5. Nächtliches Schwitzen R61 Hyperhidrose 307.47 Nicht näher bezeichnete Dyssomnie 780.54-3 6. Menstruationsassoziierte Schlafstörung N95.1 Zustände im Zusammenhang mit der Menopause und 780.52 dem Klimakterium Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus *G47.0 + N94 Ein- und Durchschlafstörungen + Schmerz und andere 780.59 Zustände im Zusammenhang mit den weiblichen Genitalorganen und dem Menstruationszyklus Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus 780.59-6 7. Schlafstörung in der Schwangerschaft *G47.0 + O26.8 Ein- und Durchschlafstörungen + Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind 780.52 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Insomnie-Typus 780.59 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Parasomnie-Typus 307.47-4 8. Beängstigende hypnagoge Halluzinationen F51.8 Sonstige nichtorganische Schlafstörungen 307.47 Nicht näher bezeichnete Parasomnie 780.53-2 9. Schlafbezogene neurogene Tachypnoe R06.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen der Atmung 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 780.59-4 10. Schlafbezogener Laryngospasmus *F51.0 + J38.5 Nichtorganische Insomnie + Laryngospasmus 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 304.42-1 11. Erstickungsanfälle im Schlaf *F51.0 + R06.8 Nichtorganische Insomnie + Sonstige und nicht näher 780.59 bezeichnete Störungen der Atmung Atmungsgebundene Schlafstörung 147 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Tabelle 3: Intrinsische Dyssomnien mit insomnischer und/oder hypersomnischer Symptomatik Symptomatik* I 148 ICD-10 DSM-IV 307.42-0 Psychophysiologische Insomnie F51-0 Nichtorganische Insomnie 307.42 Primäre Insomnie I 307.49-1 Fehlbeurteilung des Schlafzustandes F 51.8 Sonstige nichtorganische 307.42 Primäre Insomnie Schlafstörungen I 780.52-7 Idiopathische Insomnie G47.0 Ein- und Durchschlafstörungen 307.42 Primäre Insomnie H 347 Narkolepsie G47.4 Narkolepsie und Kataplexie 347 Narkolepsie H 780.54-2 Rezidivierende Hypersomnie G47.8 Sonstige Schlafstörungen 307.44 Primäre Hypersomnie (Kleine-Levin-Syndrom) H 780.54-7 Idiopathische Hypersomnie G47.1 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis 307.44 Primäre Hypersomnie H 780.54-8 Posttraumatische Hypersomnie G47.1 Krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis 780.54 Schlafstörung aufgrund eines medizinischen Krankheitsfaktors: Hypersomnie-Typus HI 780.53-0 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom G47.3 Schlafapnoe 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 780.51-0 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom G47.3 Schlafapnoe HI 780.51-1 Zentrales alveoläres Hypoventilationssyndrom G47.3 Schlafapnoe HI 780.52-4 Periodische Bewegungen der Gliedmaßen G25.8 Sonstige näher bezeich307.47 Nicht näher bezeichnete nete extrapyramidale Krankheiten Dyssomnie und Bewegungsstörungen HI 780.52-5 Restless-LegsSyndrom G25.8 Sonstige näher bezeich307.47 Nicht näher bezeichnete nete extrapyramidale Krankheiten Dyssomnie oder Bewegungsstörungen HI • • • ICSD E66.2 Übermäßige Adipositas mit alveolärer Hypoventilation (Pickwick-Syndrom) R06.3 Periodische Atmung I: Insomnische Symptomatik; H: Hypersomnische Symptomatik; HI: Vorwiegend hypersomnische oder insomnische Symptomatik;. 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung 780.59 Atmungsgebundene Schlafstörung Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 4f) Substanzinduzierte Schlafstörungen Begriffdefinitionen: Toleranz: Toleranz in diesem Kontext ist ein pharmakologischer Begriff, der bestimmte Phänomene bezeichnet, die bei der Einnahme von Arzneimitteln sowie von Genuss- und Suchtmitteln auftreten können. Spezifischer definiert bedeutet Toleranzentwicklung, dass der gewünschte Effekt eines Medikaments, eines Genuss- oder Suchtmittels, der bei Konsum einer bestimmten Dosis initial auftrat, bei repetitiver Applikation der Substanz nicht mehr so stark wie in ursprünglichem Maße auftritt, sondern nur noch durch Dosis-Steigerung erreicht werden kann. Als konkretes Beispiel läßt sich dies an der Alkoholwirkung exemplifizieren. Während am Beginn einer Abhängigkeitskarriere psychotrope Effekte des Alkohols, wie etwa Euphorisierung und Enthemmung schon bei einem Alkoholspiegel von 0,5 bis 0,8 Promille auftreten, kommt es im Lauf der Abhängigkeitsentwicklung dazu, dass entsprechende psychotrope Effekte erst bei weitaus höheren Alkoholspiegeln auftreten. Toleranzentwicklung bei psychoaktiv wirksamen Substanzen hat eine neurobiologische Basis, d.h., die repetitive Einnahme einer Substanz bewirkt zentralnervös Rezeptorveränderungen, die den Ausgangspunkt dafür bilden, dass eine Dosis-Steigerung notwendig ist, um vergleichbare psychotrope Effekte zu erzielen. Missbrauch: Die Phase des Missbrauchs einer Substanz ist häufig das Vorstadium zur Abhängigkeit. Moderne Klassifikationsschemata in der Psychiatrie verstehen unter Missbrauch die sich wiederholende Einnahme eines Medikaments oder einer Droge, obwohl der Betroffene weiß, dass er sich dadurch in vielen Lebensbereichen gefährden kann, z.B. im Straßenverkehr. Zudem ist es für die Definition des Missbrauchs obligatorisch, dass daraus rechtliche, z.B. Führerscheinentzug, oder andere Probleme resultieren. Missbrauch bewirkt eine deutliche Störung der beruflichen und privaten Funktionen. Missbrauch wird von Abhängigkeit im wesentlichen dadurch abgegrenzt, dass beim Missbrauch noch nicht die vollen Kriterien für die Abhängigkeit erfüllt sein dürfen, insbesondere das Entzugskriterium. Abhängigkeit: Abhängigkeit von einem Medikament, einem Genussmittel oder einer Droge ist definiert dadurch, dass eine Toleranzentwicklung vorliegt, dass beim Absetzen Entzugseffekte auftreten und dass ein Kontrollverlust über die Einnahme der Substanz besteht. Abhängige verwenden viel Zeit darauf, sich die Substanz zu beschaffen und versuchen erfolglos, die Substanz abzusetzen. Wichtige soziale und berufliche Funk- 149 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ tionen sind eingeschränkt oder werden aufgegeben. Zudem wird Abhängigkeit dadurch definiert, dass es den Betroffenen bewusst ist, dass sie durch die Einnahme der spezifischen Substanz ihre Gesundheit auf psychischer oder organischer Ebene schädigen. Die genannten Kriterien müssen für einen 12-Monatszeitraum erfüllt sein. Entzug: Entzugssyndrome äußern sich substanzspezifisch und sind davon abhängig, welches Medikament, Genuss- oder Suchtmittel eingenommen wurde. Für den Alkohol z.B. ist Entzug definiert als mögliches Auftreten folgender Symptome bei Einstellung des Alkoholkonsums: Autonome Hyperaktivität, Tremor, Insomnie, Übelkeit, Halluzinationen, Agitation, Angst und epileptische Anfälle. Die spezifischen Entzugssyndrome müssen klinisch signifikante Beeinträchtigungen organischer, sozialer, beruflicher oder psychosozialer Art hervorrufen. Um ein Entzugssyndrom zu diagnostizieren, darf keine organische Erkrankung oder psychiatrische Erkrankung vorliegen, die die Symptome eher erklären könnten. Für den Entzug von Alkohol oder Drogen wurden inzwischen Konzepte der "qualifizierten Entzugstherapie" entwickelt, die nicht nur eine körperliche Entgiftung, sondern auch eine psychologische Motivationsbehandlung zur Abstinenzaufrechterhaltung umfassen. Rebound: Unter Rebound wird das Phänomen verstanden, dass eine körperliche oder psychische Beschwerde, die durch ein Medikament oder eine Droge bzw. Genußmittel entweder suffizient behandelt oder unterdrückt wurde, nach Absetzen der entsprechenden Substanz in stärkerem Maße als vor Beginn der Einnahme der Substanz auftritt. Im Bereich der Insomnie-Behandlung versteht man darunter z.B. das Phänomen, dass es nach Gabe von Benzodiazepinen dazu kommen kann, dass beim abrupten Absetzen eines Benzodiazepins die ersten Tage dieser Absetzphase durch ein stärkeres Auftreten der Schlafstörung als vor Beginn der Behandlung charakterisiert sind. Ein ebenso bekanntes Phänomen ist die Tatsache, dass die Gabe von REM-Schlaf unterdrückenden Substanzen, wie etwa trizyklische Antidepressiva, beim abrupten Absetzen dazu führt, dass ein REM-Schlaf-Rebound, d.h. ein Überschießen der REM-Schlafmenge über das Ausgangsniveau, auftritt, was mit massiven Albträumen verknüpft sein kann. 150 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 5) Untersuchungsstandards im Schlaflabor • Artikel: Penzel et al. (1993), Z. EEG EMG, 24: 65-70. 151 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • 152 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 153 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 154 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 155 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 156 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 157 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 158 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 6a) Strukturqualität – Akkreditierung • Leitfaden zur Akkreditierung • Landkarte der durch die DGSM akkreditierten Schlaflabore 159 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ LEITFADEN FÜR DIE AKKREDITIERUNG VON SCHLAFMEDIZINISCHEN ZENTREN DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR SCHLAFFORSCHUNG UND SCHLAFMEDIZIN (DGSM) T. Penzel, H. Hein, K. Rasche, H.G. Weeß, J. Fischer, G. Hajak, G. Mayer, A. Wiater, J. Zulley, für die DGSM (Fassung vom 4.10.2000) Inhalt 1. Einleitung 2. Räumliche, apparative, strukturelle und personelle Voraussetzungen für ein Schlaflabor 3. Kriterien für die Bewertung des ausgefüllten Fragebogens 4. Kriterien für die Visitation bezüglich Gespräch, Räume, Probemessung, Akten 5. Bedeutung und Wertigkeit des Abschlußgespräches 6. Form und Wertigkeit des Protokolls mit punktweise aufgeführten Empfehlungen 7. Vorgehen nach einem Protokoll mit Auflagen, speziell apparative Nachbesserungen, Hospitationen, Nachliefern von Untersuchungsergebnissen 8. Sinn der Reevaluation 9. Verhalten bei personellen Änderungen des Direktors oder Leiters oder bei Änderungen der Kapazität Literatur Anhang: A. Vertrag zur Akkreditierung B. Fragebogen zur Akkreditierung C. Fragebogen zur Reevaluation D. Empfehlungsartikel Z. EEG-EMG 1993 160 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 1. Einleitung Die Akkreditierung von Schlaflaboren durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) ist Bestandteil der Bemühungen um Sicherung und Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung in der Schlafmedizin. Mit der Akkreditierung wird die strukturelle Qualität geprüft und bescheinigt. Die prozedurale Qualität und die Ergebnisqualität werden durch andere Maßnahmen der DGSM überprüft und gesichert. Verantwortlich für die kontinuierliche Qualitätssicherung in einem akkreditierten Schlaflabor ist der Leiter des Schlaflabors. Die Akkreditierung von Schlaflaboren durch die Arbeitsgemeinschaft klinischer Schlafzentren (AKS), dem Vorläufer der DGSM, begann 1989 mit einem Fragebogen und Ortsbegehungen in den klinisch tätigen Schlafzentren. Heute ist das Akkreditierungsverfahren mit einem Vertrag zwischen dem Labor und der DGSM formal geregelt. Das Akkreditierungsverfahren wird von der DGSM und der Sektion Nächtliche Atmungs- und Kreislaufstörungen (SNAK) der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie getragen. Zur Unterstützung wurden Empfehlungsartikel [8] und andere gemeinsame Publikationen [9,10,5] erarbeitet. Die Akkreditierung umfasst einen im Vorfeld auszufüllenden Fragebogen und eine Ortsbegehung durch drei erfahrene Schlafmediziner. Mit dem vorliegenden Leitfaden werden das Akkreditierungsverfahren und die Bewertungskriterien niedergelegt, um neuen Laboren und anderen interessierten Institutionen unser Vorgehen transparent zu machen. 2. Personelle, räumliche, apparative und strukturelle Voraussetzungen für ein Schlaflabor Ein Schlaflabor muss einen verantwortlichen Leiter haben. Er muss das diagnostische Spektrum der Schlafstörungen beherrschen und kann Arzt, Psychologe oder Physiologe sein. Falls er kein Arzt ist, muss zusätzlich ein verantwortlicher Arzt benannt werden. Der Leiter des Schlaflabors sollte eine unbefristete Stelle innehaben, damit eine Kontinuität der schlafmedizinischen Versorgung gewährleistet ist. Er muss Mitglied der DGSM sein und den Qualifikationsnachweis "Somnologie" der DGSM haben oder erwerben. Der Leiter kann nicht an einem anderen Schlaflabor gleichzeitig Leiter sein. Das Personal muss sehr gute Kenntnisse über die Diagnostik von Schlafstörungen entsprechend der Internationalen Klassifikation (ICSD) aufweisen. Es muss die diagnostischen und therapeutischen Verfahren, die polysomnographischen Messmethoden, Verfahren der Untersuchungen am Tage als auch die Auswertung des Schlafes und der Atmung beherrschen. 161 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Einbestellung muss organisatorisch geregelt sein. Der medizinisch-technische Dienst muss mit den Methoden der Polysomnographie, mit Tagesuntersuchungen zur Einschlafneigung und mit ambulanten Messmethoden vertraut sein. Über die aufgezeichneten Messungen erstellt er eine Vorauswertung als Grundlage für den ärztlichen Befund. Die Betreuung der Patienten mit Langzeit-Heimbeatmung sowie Training mit dem Beatmungsgerät ist Teil der Tätigkeiten. Mit Vor- und Nachbereitung der Messungen ist ein Zeitraum von 20:00 bis 7:00 Uhr vorzusehen, Arbeitszeitregelungen gemäß entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien sind einzuhalten. Das Personal für die nächtlichen Ableitungen (hier Nachtwachen genannt) soll die korrekte und artefaktfreie Funktion der Messaufnehmer während der Messung gewährleisten, eventuelle Fehler erkennen und beheben und muss daher permanent anwesend sein. Eine kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter erfolgt durch die Nachtwachen, sie leiten bei Zwischenfällen eine adäquate Notfallversorgung ein. Es ist anzustreben, dass jeweils eine Nachtwache vier Patienten bei diagnostischen Messungen oder zwei Patienten unter Beatmungstherapie gleichzeitig überwacht. Es ist anzustreben, dass bei Säuglingen und Kleinkindern eine Nachtwache maximal zwei Patienten überwacht. Der ärztliche Dienst muss 24 Stunden pro Tag im Haus verfügbar sein. Er muss bei Notfällen schnell zur Verfügung stehen. Bei Beatmungseinstellung muss ein Arzt bis zum Ende der ersten REM-Phase anwesend sein. Das Schlaflabor sollte über ein institutionell verankertes Sekretariat verfügen, welches Patientenanrufe adäquat weiterleiten kann. Das technische und pflegerische Personal kann den Qualifikationsnachweis "Somnologie für medizinische, technische und pflegerische Mitarbeiter" erwerben [2]. Die Räume müssen eine professionelle schlafmedizinische Diagnostik und Therapie gestatten. In einem Schlaflabor finden nächtliche Untersuchungen und Untersuchungen am Tage zur Objektivierung der Einschlafneigung statt. Dementsprechend muss das Schlaflabor über eigene Räume verfügen, die als Einzelplatzräume ausgestattet sind. Die Mess- und Untersuchungsräume müssen ausreichend groß sein (ca. 12 qm), abdunkelbar, schallabgeschirmt, belüftungsfähig und temperierbar sein. Zur Abdunkelung reicht ein einfacher Vorhang nicht aus, um auch am Tage bei Sonnenschein das Zimmer abzudunkeln. Die Schallabschirmung sollte gewährleisten, dass während der Ableitung im Schlaflabor ein Pegel von 40 bis 45 dB nicht überschritten wird. Trittschallisolierung soll soweit gegeben sein, dass ein Einschlafen am Tage möglich ist. Die Temperatur im Schlaflabor soll so sein, dass auch im Sommer störungsfrei geschlafen werden kann. Gegebenenfalls ist eine Klimatisierung der Räume notwendig. Sanitäre Einrichtungen sind vorzuhalten. Für die Gerätetechnik und das Überwachungspersonal muss ein separater Raum zur Verfügung stehen, der ebenfalls ausreichend groß ist und ungestörtes Arbeiten gewährleistet. 162 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Anforderungen an die polysomnographische Meßtechnik ist in Empfehlungsartikeln festgehalten [8,7,10,5]. Dazu zählen zwei EEG-Ableitungen, zwei EOGAbleitungen, ein EMG mentalis oder submentalis, getrennte Aufzeichnung der Atmungsbewegungen an Thorax und Abdomen, oronasaler Luftfluß, Sauerstoffsättigung, Schnarchen, eine EKG-Ableitung, mindestens ein tibialis EMG (in der Pädiatrie fakultativ). Alle heute erhältlichen Polysomnographen erlauben diese Signalkonfiguration. Ein Archivsystem für alte Polysomnographien sollte den Zugriff auf zurückliegende Befunde und Polysomnographien ermöglichen. Zusätzlich muss eine Videoüberwachung installiert sein. Die Infrarot-Videomessung ist die beste Wahl. Ein fernsteuerbares Zoom-Objektiv und ein Schwenk-Neigekopf ermöglichen Detail- und Übersichtsaufnahmen und sind wünschenswert. Eine Videoaufzeichnung muss für mindestens einen Messplatz zur Verfügung stehen. Ein Sichtfenster zum Schlaflabor Messplatz ist nicht erforderlich. Eine Gegensprechanlage gewährleistet die Verständigung zwischen Patient und Nachtwache. Sie kann außerdem zur Biosignaleichung eingesetzt werden. Je nach therapeutischer Ausrichtung des Labors wird die Aufzeichnung zusätzlicher Signale erforderlich. Ein Labor, welches Beatmungstherapien durchführt, sollte die Ösophagusdruckmessung sowie die Kapnographie vorhalten und Erfahrungen damit aufweisen. Ein internistisches Labor muss über eine diskontinuierliche Blutdruckmessung verfügen und sollte nichtinvasiv kontinuierlich den Blutdruck messen können. Ein neurologisches Labor muss mehr EEG-Ableitungen aufzeichnen können. Ein pädiatrisches Labor muss eine CO2-Messung durchführen können. Dies kann mit transkutaner Blutgasmessung oder Kapnographie erfolgen. Mit der Pulsoximetrie sollte ein pädiatrisches Labor auch das Plethysmographiesignal aufzeichnen. Der Betrieb eines Schlaflabors mit Tages- und Nachtuntersuchungen und einer Schlafambulanz mit ambulanter Frühdiagnostik und Therapiekontrolluntersuchungen erfordert ausreichende Besetzung auch zur Versorgung multimorbider oder ängstlicher Patienten. Eine kontinuierliche Nachtüberwachung durch geschultes Personal unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten muss gewährleistet sein. Ein kontinuierlicher ärztlicher Bereitschaftsdienst muss gegeben sein. Die ärztliche Anwesenheit bei Einstellungen auf Beatmungstherapien bis mindestens zur ersten REM Phase muss sichergestellt sein. 3. Kriterien für die Bewertung des ausgefüllten Fragebogens 163 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ A) Personal 1. Name des Labors An dieser Stelle ist der Name des Labors und der Klinik aufzuführen, in welcher sich das Schlaflabor befindet. Falls vorhanden, wird die Anschrift um die E-mailadresse und die Internet-Homepage ergänzt. 2. Leitung des Labors • Hier wird der verantwortliche Direktor der Klinik aufgeführt. Von Interesse ist, ob der Klinikdirektor Mitglied in der DGSM ist und ggf. den Qualifikationsnachweis Somnologie besitzt (optionales Kriterium). • Hier ist der Leiter des Labors zu nennen. Die DGSM legt Wert darauf, dass der Laborleiter nach Möglichkeit eine unbefristete Stelle besitzt. Von Laborleitern wird die Mitgliedschaft in der DGSM gefordert, der Qualifikationsnachweis Somnologie soll vorliegen oder angestrebt werden. • Falls der Laborleiter keine ärztliche Ausbildung hat, ist an dieser Stelle der verantwortliche Arzt zu nennen. Mitgliedschaft in der DGSM oder der Besitz des Qualifikationsnachweises Somnologie sind optional. 3. Konsiliardienste An dieser Stelle soll der Nachweis erbracht werden, dass die schlafmedizinische Diagnostik interdisziplinär erfolgen kann. • Entsprechend der Genese von Schlafstörungen sind Konsiliardienste aus den Bereichen Innere Medizin (Pneumologie), Neurologie, Psychiatrie und HalsNasen-Ohren-Heilkunde gefordert. • Weiterhin sollten in Einzelfällen Konsile aus den Bereichen Psychologie (neuropsychologische schläfrigkeitsbezogene Diagnostik), Zahnheilkunde, Kardiologie und Pädiatrie erfolgen können. • Das Führen einer Schlafambulanz wird von der DGSM dringend empfohlen (optionales Kriterium). Sie bietet die Möglichkeit der ambulanten Vordiagnostik oder der ambulanten Nachbetreuung bzw. Therapie. Damit lassen sich stationäre Aufnahmen reduzieren. 4. Mitarbeiter An dieser Stelle sollte eine genaue Auflistung der im Schlaflabor beteiligten Mitarbeiter erfolgen. • Dabei sind schlafmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen von besonderem Interesse (Seit wann im Schlaflabor tätig? Prozentuale Zeit im Schlaflabor). Es sollte deutlich werden, dass durch das Personal eine überdauernde schlafmedizinische Kompetenz vorhanden ist bzw. akkumulieren kann. Als nachteilig werden Personalschlüssel gewertet, bei denen das schlafmedizinisch verantwortliche 164 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • • • • • Personal in kürzeren Zeiträumen rotiert (z.B. Assistenzarztwechsel alle drei Monate). Die Nachtwachen im Schlaflabor dürfen keine weitere Aufgaben, wie z.B. Nachtdienst für eine weitere Station, innehaben. Entsprechend den genannten Kriterien sollte eine Nachtwache gleichzeitig für nicht mehr als 4 Patienten zuständig sein. Bei aufwendigen Ableitungen ist die Anzahl der Patienten zu reduzieren. Bei Kindern sollte eine Nachtwache nicht mehr als 2 Kinder überwachen. Die ärztliche Versorgung während der gesamten Nacht muss gewährleistet sein. Es genügt der diensthabende Arzt der Klinik. Er sollte jedoch über schlafmedizinische Kenntnisse verfügen. Bei der Einstellung auf eine nächtliche Ventilationstherapie hat ein in Schlafmedizin erfahrener Arzt (nach Möglichkeit NUB-Kurs) bis zum Ende des ersten Schlafzyklus (NonREM-REM-Zyklus) anwesend zu sein. Druckänderungen danach müssen unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, d.h. der Arzt muss innerhalb von 10 Minuten anwesend sein. Insgesamt sollte der Stellenschlüssel den Eindruck vermitteln, dass es sich um ein eigenständiges Schlaflabor handelt. Schlaflaboratorien, die Teil einer Station sind werden aufgrund der Heterogenität der Tätigkeiten, die in diesem Falle von Ärzten und Pflegepersonal gleichzeitig erbracht werden müssen, den Anforderungen selten gerecht. 5. Fortbildungen An dieser Stelle interessiert, inwieweit die Qualität schlafmedizinischer Leistungen gewährleistet wird. • Dies betrifft insbesondere die Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen der DGSM. Verantwortlich für die Qualitätssicherung ist der Schlaflaborleiter. • Die Schlafmedizin befindet sich aufgrund fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse in einem raschen Wandel. Aus diesem Grunde sollten für das eigene Personal regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt oder die Möglichkeit zur externen Schulung gewährleistet werden. Schlafmedizinische Fortbildungsveranstaltungen für andere Kliniken oder Ärzte werden begrüßt (optionales Kriterium). B) Patienten/Schlafmedizinische Leistungen Die angebotenen schlafmedizinischen Leistungen geben Auskunft über die Interdisziplinarität des Schlaflabors. • Insbesondere die diagnostischen Maßnahmen sollten das Labor befähigen, alle nach ICSD-R bekannten Schlafstörungen zu diagnostizieren. • DGSM-akkreditierte Labore müssen nicht in der Lage sein das gesamte Spektrum der Schlafstörungen zu behandeln. 165 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • Der diagnostische und therapeutische Prozess sollte sich ökonomisch darstellen und nationalen bzw. internationalen Standards entsprechen. Bei entsprechenden Schwerpunktlaboren muss sich die Therapie unmittelbar an den diagnostischen Prozess anschließen. Die Aufenthaltsdauer der Patienten im Labor sollte sich an den diagnostischen und therapeutischen Standards orientieren. 1. Schwerpunkte in der Diagnose Die Zahlenangaben mit ICSD Nummer [1] und ambulant/stationär geben Aufschluss über den Schwerpunkt des Labors, die Differentialdiagnostik und die Größe gemessen am Patientenaufkommen. Die Zahlen sollten eine möglichst genaue Statistik wiedergeben. Indirekt kann hierüber auch die Qualität der Differentialdiagnostik diskutiert werden. Zentral erhobene Statistiken sind besonders vorteilhaft. Die Diagnostischen Methoden sollen in Verbindung mit den Indikationen aufgeführt werden, um an dieser Stelle im Gespräch das diagnostische Prozedere zu erörtern. Beim Punkt der Stufendiagnostik soll angegeben werden, ob eine Schlafambulanz mit der Möglichkeit der Abrechnung nach NUB besteht. Es soll weiterhin erörtert werden, in welchem Rahmen ambulante Untersuchungen für das Schlaflabor durchgeführt werden und wie die Übernahme in die stationäre Diagnostik erfolgt. Die aktuellen Wartezeiten für die ambulante und stationäre Diagnostik sind anzuführen. 2. Schwerpunkte in der Therapie Die Zahlenangaben mit ICSD Nummer und ambulant/stationär geben Aufschluss über den therapeutischen Schwerpunkt des Labors. Es sollten Angaben über Nächtliche Ventilationstherapie, Druckkontrollen bei nächtlicher Ventilationstherapie, Reevaluation schläfrigkeitsbezogener Einschränkungen bei Risikopatienten, Maskenadaptation am Tage, medikamentöse Therapie bei SBAS, intraorale Methoden bei SBAS, Lagepositionstraining bei SBAS, konservative Maßnahmen bei SBAS, medikamentöse Therapie der Insomnie, verhaltenstherapeutische Techniken bei Insomnien, medikamentöse Therapie bei PLMD, RLS, Lichttherapie, sonstige Therapien je nach Bedarf aufgenommen werden. C) Geräte und Räumlichkeiten 1. Polysomnographen • Als polysomnographische Betten werden nur solche anerkannt, welche sich in Einzelzimmern befinden und bei denen das Polysomnographiegerät die Aufzeichnung aller relevanten Biosignale erlaubt. • Die Aufzeichnung kann auf Papier oder digital erfolgen. 166 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • • • Bei digitaler Erfassung muss ein Ausschrieb auf Papier möglich sein. Als Mindeststandard gilt bei digitaler Aufzeichnung der Ausdruck mittels Drucker. Digitale Aufzeichnungsgeräte müssen die Möglichkeit zum Rückblättern während der Aufzeichnung gewährleisten. Bei digitaler Aufzeichnung müssen die Bildschirme eine Auflösung besitzen, welche eine ausreichende Darstellung und Auswertung aller registrierten Biosignale erlaubt. 2. Zusatzgeräte An dieser Stelle sollen die stationär eingesetzten Polygraphen – also nicht Polysomnographen mit Videoüberwachung – benannt werden. Es können hier MehrkanalSysteme für die stationäre Kontrolle angegeben werden. An dieser Stelle werden auch Polysomnographen aufgeführt, die in Zimmern ohne kontinuierliche Überwachung betrieben werden. Damit wird hier ein Rahmen für nächtliche Messungen außerhalb der strengen Polysomnographiebestimmungen vorgesehen. Weiterhin sollen hier Zusatzgeräte genannt werden, die im Schlaflabor an den Polysomnographen angeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um Geräte für die Ösophagusdruckmessung, nicht-invasive Blutdruckmessung (z.B. Finapres), Kapnographie, transkutane pO2 und pCO2 Messung, Pneumotachographen, Tumeszenzmessung, sowie Pulsoximeter, die nicht als alleinstehende Geräte benutzt werden. Ambulante Systeme zur Vordiagnostik (z.B. MESAM, Somnocheck) sollen hier ebenfalls aufgeführt werden. Auch ambulante Polysomnographen (z.B. Vitaport, Embla) werden hier aufgeführt. 3. Routinemessung Die Qualität und Auswertung der polysomnographischen Aufzeichnung werden im Rahmen der Visitation bei einer beispielhaften Montage der Messaufnehmer bewertet. • Exemplarisch wird die Montage einer vollen polysomnographischen Ableitung während der Visitation gefordert. Demonstriert werden sollen der korrekte Sitz und die korrekten Impedanzen der Messaufnehmer. Auf korrekte Verstärkereinstellungen ist zu achten. Die korrekte Durchführung der Biosignaleichung soll exemplarisch dargestellt werden. • Weiterhin werden polysomnographische Aufzeichnungen des Labors auf die Richtigkeit der Auswertung geprüft. Dabei sollte insbesondere auf die Auswertung von EEG, Atmungssignalen und motorischen Signalen geachtet werden. Der Mindeststandard für die Aufzeichnung ist in Tabelle 1 beschrieben. Tabelle 1: Inhalte der Standard-Polysomnographie 167 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2 EEG (C3-A2, C4-A1) 2 EOG 1 EMG mentalis/submentalis Schnarchmikrophon Körperlagesensor Oronasaler Luftfluss, Summensignal Thorakale Atemexkursionen Abdominelle Atemexkursionen 2 EMG, tibialis anterior, getrennt EKG, einkanalig Pulsoximetrie, HbO2-Sättigung Videomonitoring und Aufzeichnung Optional, je nach Schwerpunkt des Labors, können die in Tabelle 2 dargestellten Biosignale notwendig werden. Tabelle 2: Ergänzende Untersuchungsmethoden zur Polysomnographie in Abhängigkeit zum Schwerpunkt des Labors Oesophagusdrucksonde (-manometrie) Blutchemische Parameter, pH-Metrie Transkranielle Dopplersonographie (zerebrale Perfusion) Körpertemperaturmessung Tumeszenz NPT Nicht-invasive kontinuierliche Blutdruckmessung Langzeit-Blutdruckmessung, diskontinuierlich Langzeit EKG, mehrkanalig Kapnographie, transkutane O2, CO2 Messung Plethysmographiesignal der Oximetrie Erweitertes EEG Erweitertes EOG (vertikale Augenbewegungen) Erweitertes EMG, mehrkanalig, andere Extremitäten Videometrie (synchrone Bild- und Signalaufzeichnung) 4. Sonstige Geräte Die vorhandenen eigenständigen Systeme für Verlaufsdiagnostik und Kontrollen sollen hier benannt werden und es soll angegeben werden, ob diese dem Schlaflabor alleine zur Verfügung stehen oder mit anderen Abteilungen oder funktionsdiagnostischen Einrichtungen geteilt werden. Während klar schlafmedizinische Geräte unter 168 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ "2. Zusatzgeräte" gelistet werden, ist hier der Raum für Geräte, die nicht nur schlafmedizinisch genutzt werden. • Aktigraphie • Langzeit-EEG • Langzeit-EKG • Ambulantes Blutdruck-Monitoring (ABDM) oder kontinuierlich • Ambulante pH-Metrie • Pulsoximeter, die unabhängig vom Schlaflabor eingesetzt werden können. 5. Räumliche Ausstattung Für die Anerkennung eines polysomnographischen Bettes werden die folgenden Kriterien gefordert: • Überwachungsraum getrennt vom Patienten-/Aufzeichnungsraum mit ausreichender Schallisolierung. Kein Polysomnograph neben dem Patientenbett. • Patientenraum mindestens 12 m2. • Akustische Isolierung, keine spezielle Isolierung gefordert bei ausreichender Schalldichte durch Türen und Fenster. Toiletten oder andere Wasseranschlüsse von Nachbarräumen sollten aber ausreichend geräuschisoliert sein. • Klimatisierung, keine Klimaanlage gefordert bei normal zu temperierenden Räumen. • Abdunkelmöglichkeit, für MSLT absolute Dunkelheit gefordert, Vorhang genügt in der Regel nicht. Vorführen der Verdunkelung bei der Visitation. D) Testdiagnostik • MSLT, MWT, Pupillographie • Schlaftagebuch • Schlaffragebogen, z.B. PSQI, FEPS • Neuropsychologische Untersuchung schläfrigkeitsbezogener Einschränkungen (Wiener Testsystem, TAP, ESS, SSS, andere) bei Risikopatienten. • Psychologische Persönlichkeitsdiagnostik mittels Fragebogen, z.B. FEPS, FPI, MMPI, BfS, STAI etc. E) Dokumentation, Archivaufbau • Die gesamte Aufzeichnung ist für die Dauer von 10 Jahren zu archivieren. • Die Schlafstörungen müssen nach ICSD-R klassifiziert werden. • Das Ergebnis der Polysomnographie (Hypnogramm, deskriptiv-statistische Schlafkennwerte) und Befunde der Begleituntersuchungen müssen in der Patientenakte dokumentiert sein. Ebenso die Verlaufsdokumentation bei der Einstel- 169 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • • • lung auf eine nächtliche Ventilationstherapie. Die Anamnese sollte strukturiert erfaßt werden. Befundberichte sollten innerhalb von 4 Wochen erstellt sein. Ein Kurzentlassungsbericht ist notwendig. Der ausführliche Befundbericht muss eine Schlafanamnese und die Beschreibung von relevanten Schlafkennwerten (Schlafstadien, Schlaflatenzen etc.) enthalten. Die alleinige Beschreibung von z.B. respiratorischen Ereignissen ist nicht ausreichend. F) Abrechnung Hier kann in Kürze die Abrechnungsmodalität der schlafmedizinischen Leistungen aufgeführt werden. Während der Visitation kann an dieser Stelle ein Erfahrungsaustausch stattfinden. G) Sonstiges Es wird Raum für zusätzliche Anmerkungen des Labors vorgesehen. Anregungen oder Kritik kann an dieser Stelle niedergelegt werden. 1. Kriterien für die Visitation bezüglich Gespräch, Räume, Probemessung, Akten Vor der Visitation wird allen Laboren ein Fragebogen zugeschickt, der bei der Visitation den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung steht. Anhand dieses Fragebogens wird ein ausführliches Gespräch während der Visitation stattfinden. An dem Gespräch sollten die/der Leiter/in des Schlaflabors sowie das technische Personal teilnehmen. Wird das Labor interdisziplinär betrieben, sollten die entsprechenden Fachkollegen anwesend sein. Schon vor der Visitation muss geklärt werden, ob überwiegend Kinder oder Erwachsene diagnostiziert und behandelt werden, da der Prüfungskommission ggf. ein Pädiater angehören muss. Das Gespräch soll ausführlich sein und dauert in der Regel mindestens eine Stunde, oft länger. Es sollte in ruhiger Atmosphäre und ungestört stattfinden. Durch das Gespräch können manche Ungereimtheiten geklärt, aber auch die Zuverlässigkeit der Angaben abgeschätzt werden. Die diagnostischen und therapeutischen Abläufe im Schlaflabor sind zu besprechen, insbesondere Tagesmessungen und das Prozedere einer eventuellen Beatmungseinstellung. An Fragen sollte angesprochen werden, ob die Beatmungseinstellung nachts erfolgt, die Anwesenheit des ärztlichen und technischen Personals, ob "split-night" Studien durchgeführt werden und das Prozedere bei kardialen und pulmonalen Risikopatienten. 170 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Bei Beginn des Gespräches sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Proband mit Sensoren versehen wird, um dem technischen Personal genügend Zeit für die Vorbereitung zu geben. Nach dem Gespräch sollte zunächst die Güte der Probeableitung geprüft werden. Die korrekte Position und die Festigkeit der Sensoren sollte inspiziert werden. Dem technischen Personal sollte zu Beginn der Demonstration freie Hand gelassen werden, damit es den Ablauf wie immer durchführen kann. Dadurch werden Unsicherheit und Aufregung gering gehalten und andererseits Fehler im Ablauf (z.B. fehlende Bioeichung) erkannt. Im Überwachungsraum werden dann die Signale begutachtet. Nach der Probemessung werden alle angegebenen Räumlichkeiten besichtigt und auf das Erfüllen der Kriterien (siehe Punkt 2) inspiziert. Anschließend werden bereits durchgeführte Messungen eingesehen. Diese sollten auf die Qualität der Ableitung, Anzahl der Kanäle (EMG m. tibiales), Bioeichung und begleitendes Nachtprotokoll geprüft werden. Anhand dieser Aufzeichnungen sollten die Mitarbeiter des Schlaflabors ihre praktischen Kenntnisse der Auswertung und Bewertung demonstrieren (Erkennung der Schlafstadien, Arousals, Rhythmusstörungen, Beinbewegungen, respiratorische Ereignisse). Viele Polysomnographiesysteme erlauben zu erkennen, ob die Daten ausschließlich automatisch ausgewertet oder per Hand korrigiert wurden. Auch die Prüfung der beispielhaft ausgewählten Fälle nach Aktenlage soll gründlich erfolgen. Wichtige Punkte sind die Anamnese, erkennbare differentialdiagnostische Überlegungen, Erfassung von Komorbidität, Dokumentation der Polysomnographien und Begleituntersuchungen (MSLT/MWT, Epworth-Skala, weitere Fragebögen, konsiliarische Untersuchungen), Berücksichtigung ambulanter Befunde sowie die Zusammenfassung der Ereignisse im abschließenden Arztbrief. Dieser sollte zeigen, dass schlafmedizinisch untersucht wurde, nicht nur ausschließlich Angaben zum Apnoe-Hypopnoe-Index ohne weitere Daten zum Schlaf enthalten. 2. Bedeutung und Wertigkeit des Abschlussgespräches Der Inhalt des Abschlussgespräches einer Schlaflabor-Visitation sollte erst nach vorheriger Absprache der Kommissionsmitglieder in einer kurzen Unterredung ohne Beisein der Mitarbeiter des visitierten Schlaflabors abgestimmt werden. Danach erfolgt das Abschlussgespräch, an dem der Leiter des Schlaflabors sowie ggf. auch der Leiter der Abteilung/Klinik teilnehmen sollen. Der Protokollführer teilt dem Leiter des Schlaflabors das Ergebnis der Visitation mit. Betont werden muss, dass die Kommission nur eine Empfehlung aussprechen kann, die Entscheidung über die Akkreditierung trifft der Vorstand zusammen mit dem Leiter des Akkreditierungsverfahrens der DGSM. 171 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Bei der Akkreditierungsempfehlung können drei wesentliche Fälle unterschieden werden: 1. Empfehlung, das Schlaflabor in der präsentierten Form ohne Einschränkungen zu akkreditieren 2. Empfehlung, das Schlaflabor nach Behebung kleinerer Mängel und erfolgter schriftlicher Mitteilung der Abstellung der Mängel durch den Schlaflaborleiter ohne erneute Visitation zu akkreditieren 3. Empfehlung, festgestellte erhebliche Mängel zunächst zu beheben und die Entscheidung über die Akkreditierungsempfehlung erst von einer erneuten Visitation abhängig zu machen Die mündliche Aussage des Protokollführers muss unbedingt mit dem Inhalt des schriftlichen Protokolls übereinstimmen. Bei erheblicher Unsicherheit sollte die Kommission vor Ort keine definitive Entscheidung treffen, sondern zunächst den zuständigen Regionalleiter ggf. unter Einschaltung des Leiters des Akkreditierungsverfahrens der DGSM zu Rate ziehen. In diesem Fall bleibt das Ergebnis des Abschlussgespräches offen. 3. Form und Wertigkeit des Protokolls mit punktweise aufgeführten Empfehlungen Das Protokoll muss auf neutralem Papier geschrieben werden. Es darf nicht mit einem Briefkopf der Klinik oder Instituts versehen werden, da es ein Protokoll der DGSM ist. Die Punkte im Protokoll entsprechen dem Aufbau des Fragebogens zur Akkreditierung: Vorspann Ort, Datum, Gutachter, Protokollführer Anschrift, Telefon, Fax, ggf. E-mail und WWW-Seite des Schlaflabors. Verantwortlicher Direktor, Verantwortlicher im Schlaflabor, Verantwortlicher für medizinische Belange, sofern der Verantwortliche im Labor kein Arzt ist. Allgemeines Zur Klinik, zur Abteilung, zur Einbindung des Labors, sowie zur Entstehung des Labors Konsiliardienste mit Namen und Zuweisungs-, Überweisungshinweis Schlafambulanz Mitarbeiter und deren Arbeitszeitanteil im Schlaflabor 172 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Ablauf im Schlaflabor Diagnostisches und therapeutisches Vorgehen (wann MSLT, wann Vigilanztest, Dauer und Art apparativer Therapieeinleitung) Schwerpunkte in der Diagnostik (Patientenzahlen) Schwerpunkte in der Therapie (Patientenzahlen) Geräte und Räumlichkeiten Testdiagnostik Dokumentation Beispielhafte Messaufnehmermontage Beispielhafte Aufzeichnung Historische beispielhafte Nachtaufzeichnungen Beispielhafte Akten und Arztbriefe Kostenerstattung Bewertung und Empfehlungen Allgemeine Zusammenfassung der Visitation Punktweise aufgeführte Empfehlungen Abschließende Zusammenfassung der Empfehlung mit Aussage: Akkreditierung sofort/Akkreditierung nach Erfüllung von Auflagen ohne Neuvisitation/Akkreditierung nach Erfüllung von Auflagen mit Neuvisitation/keine Akkreditierung Unterschriften der drei Gutachter Das Protokoll wird nach Unterschrift an die Zentrale Akkreditierungsstelle der DGSM geschickt und von dort mit einem Anschreiben an das betreffende Labor gesandt. Eine Kopie des Protokolls verbleibt bei den Laborunterlagen in der zentralen Akkreditierungsstelle und Kopien werden zur Kenntnisnahme an die jeweiligen Regionalleiter und den Vorstand der DGSM geschickt. 4. Vorgehen nach einem Protokoll mit Auflagen, speziell apparative Nachbesserungen, Hospitationen, Nachliefern von Untersuchungsergebnissen Das Labor bekommt vom Sekretariat der Akkreditierungsstelle das Visitationsprotokoll zugesandt. Im Begleitbrief ist nochmals festgehalten, in welche der drei Kategorien das Labor bei der Visitation fällt. Bei Nachbesserungen wird das Labor aufgefordert die erfolgte Änderung zu dokumentieren. Wenn dies ohne Revisitation überprüft wird, so werden Rechnungsbelege oder Fotos über Umbaumaßnahmen (z.B. Einzelzimmer, Abdunkelung, Zwischenwände) eingereicht. Bei apparativen Nachbesserun- 173 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ gen (z.B. Beschaffung von Videoüberwachung oder -aufzeichnung, Gegensprechanlage) können ebenfalls Rechnungsbelege oder Fotos eingereicht werden. Betrifft die Nachbesserung Signale (z.B. Ösophagusdruck, EMG tibialis) so sind Kopien der Messkurven von 3 bis 5 Patienten in Ausschnitten (nicht mehr als 5 Seiten pro Patient) einzureichen. Messkurven von Versuchspersonen reichen in diesen Fällen nicht aus. Sind Prozeduren wie Tagesuntersuchungen (MSLT, Vigilanztest) zu installieren, so sind die Befunde und optional Kopien von Messkurven von 3 bis 5 Patienten einzureichen. Dies betrifft auch die Darstellung der Schlaflaboruntersuchungen in den Arztbriefen. Sind Hospitationen durchzuführen, so werden Bescheinigungen über die Hospitationen eingereicht. Aus den Bescheinigungen soll der Zeitraum der Hospitation und der Name des Hospitanten hervorgehen. Zusammenfassend ist vom Labor eine Stellungnahme zu allen Punkten der Empfehlungen zu schreiben. Diese Stellungnahme wird mit den beigefügten Unterlagen und Belegen den Gutachtern der Visitation zugeleitet. Diese können dann direkt ihr Einverständnis mit einer Akkreditierung aussprechen oder noch weitere Unterlagen verlangen. Sie können ggf. direkt mit dem Labor in Kontakt treten um Einzelheiten der Nachbesserungen zu klären. Ist das Labor allen Empfehlungen nachgekommen, so erfolgt nach der Zustimmung durch die drei Gutachter eine Akkreditierung des Labors. Sofern die nachgereichten Unterlagen den Gutachtern nicht ausreichen, kann auch eine erneute Visitation des Labors in Erwägung gezogen werden. Bei einer Nachvisitation kann in Abhängigkeit von den nachgereichten Unterlagen die Anzahl der Gutachter reduziert werden. Mit diesem Vorgehen müssen alle drei Gutachter einverstanden sein. 5. Sinn der Reevaluation Die Reevaluierung der Schlaflabore wird alle zwei Jahre mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt. Dabei werden die allgemeinen Angaben des Labors aktualisiert. Es wird der Stand der apparativen Technik aktualisiert. Es wird die Qualifikation "Somnologe" der leitenden Personen abgefragt. Bei der Reevaluation werden mehrere Ziele verfolgt. Als erstes soll damit erfasst werden, ob die in der Liste geführten Schlaflabore noch tatsächlich existieren. Nicht alle Labore melden sich bei der Akkreditierungsstelle ab, wenn sie ihre Tätigkeit einstellen. Wird kein ausgefüllter Reevaluierungsbogen zurück gesandt, so wird nach 174 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ mehreren Erinnerungen und Mahnungen mit entsprechender Ankündigung das Labor am Ende des Reevaluierungsjahres aus der Liste gestrichen. Personelle Änderungen im Labor werden ebenfalls mit dem Fragebogen abgefragt, da diese auch nicht regelmäßig an die Akkreditierungsstelle weitergemeldet werden. Von den Antworten kann abhängig gemacht werden, ob eine Revisitation vorgesehen wird. Es soll weiterhin aktualisiert werden, ob die leitenden Personen im Schlaflabor den Qualifikationsnachweis Somnologe haben. Die weiteren Fragen dienen überwiegend einer Leistungsabschätzung der Schlaflabore in Deutschland. Damit ist auch eine Kapzitätsabschätzung der Labore möglich. Weiterhin wollen wir uns einen Überblick über das diagnostische Spektrum in den akkreditieren Schlaflaboren verschaffen. 6. Verhalten bei personellen Änderungen des Direktors/Leiters der Abteilung/Klinik oder des Leiters des Schlaflabors oder bei Änderungen der Kapazität Die Akkreditierung ist an das Labor und den Leiter gebunden. Jede diesbezügliche Änderung muss dem Vorstand der DGSM innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden. Bei Wechsel des Direktors der Klinik/Abteilung erfolgt in der Regel keine Revisitation, auch wenn dieser nicht über den Qualitätsnachweis "Somnologie" verfügt. Wechselt der Leiter des Schlaflabors, so erfolgt nur dann eine Revisitation, wenn der neue Leiter nicht über den Qualifikationsnachweis "Somnologie" verfügt. Wechselt der Leiter des Labors und zeigt der Nachfolger kein Interesse am Labor, indem er dies der DGSM mitteilt oder indem er auch auf Nachfrage keinen Reevaluierungsbogen zurücksendet, so wird die Akkreditierung aufgehoben und das Labor wird aus der Liste der Labore gestrichen. Bei Änderung der Kapazität (Vergrößerung) des Schlaflabors erstattet der Leiter des Schlaflabors detaillierten Bericht über den Umfang und die Art der Erweiterung in technischer, räumlicher und personeller Hinsicht. Ergeben sich hieraus Hinweise darauf, dass die DGSM-Kriterien nicht mehr eingehalten werden, so wird auf Veranlassung des Leiters des Akkreditierungsverfahrens eine Revisitation durchgeführt. Bei Umzug des Labors in andere Räumlichkeiten in einem Haus (Adressenänderung) ist auch bei Beibehaltung eines Teils des Personals und der Geräte eine neue Visitation erforderlich. Diese neue Revisitation kann von nur einem Gutachter durchgeführt werden, der eine Beurteilung der räumlichen Gegebenheiten vornehmen muss und darüber ein kurzes Protokoll erstellt. Wenn sich die Kapazität nicht geändert hat, ist 175 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ kein neuer Fragebogen auszufüllen. An Kosten sind die Reisekosten und 50% der Akkreditierungsgebühr zu übernehmen. Literatur 1) American Sleep Disorders Association. ICSD International Classification of Sleep Disorders: Diagnostic and Coding Manual. Revised Version. Allen Press, Lawrence Kansas, 1997. 2) Der Vorstand der DGSM. Qualifikationsnachweis Somnologie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren der DGSM. Somnologie 3: 283-286, 1999. 3) Fischer J., Raschke F., Kutschmann M. Die Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale für das Peer-Review-Verfahren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) zur Sicherung der Prozessqualität im akkreditierten Schlaflabor. Somnologie 3: 335-346, 1999. 4) Gugger M. Einleitende Bemerkungen zu den "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin zur Durchführung von Polysomnographien". Schweizerische Ärztezeitung 79 (51): 2604-2614, 1998. 5) Niewerth H.J., Wiater A. Polysomnographische Untersuchungen für Säuglinge und Kinder – Anleitung für die Laborarbeit. Somnologie 4: 43-52, 2000. 6) Penzel T., Berger M., Clarenbach P., Peter J.H. Zur Qualitätskontrolle von Schlaflabors in der Bundesrepublik Deutschland. Wien. Med. Wschr. (Sonderheft): 120-124, 1994. 7) Penzel T., Brandenburg U., Fischer J., Jobert M., Kurella B., Mayer G., Niewerth H.J., Peter J.H., Pollmächer T., Schäfer T., Steinberg R., Trowitzsch E., Warmuth R., Weeß H.G., Wölk C., Zulley J. Empfehlungen zur computergestützten Aufzeichnung und Auswertung von Polygraphien. Somnologie 2: 42-48, 1998. 8) Penzel T, Hajak G, Hoffmann RM, Lund R, Podszus T, Pollmächer T, Schäfer T, Schulz H, Sonnenschein W, Spieweg I. Empfehlungen zur Durchführung und Auswertungen polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor. Ztschr. EEG EMG 24: 65-70, 1993. 9) Peter J.H., Köhler D., Knab B., Mayer G., Penzel T., Raschke F., Zulley J. (Hrsg.) Weißbuch Schlafmedizin. Roderer Verlag, Regensburg, 1995. 10) Wiater A., Niewerth H.J. Polysomnographic Standards for Infants and Children. Somnologie 4: 3942, 2000. 176 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anhang: 1) Vertrag zur Akkreditierung 2) Fragebogen zur Akkreditierung 3) Fragebogen zur Reevaluation 177 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin German Sleep Society DGSM Korrespondenzadresse: DGSM - Sekretariat 34613 Schwalmstadt - Treysa Schimmelpfengstraße 2 (06691/2733 )06691/2823 e-mail: dgsm.mayer@t-online.de VERTRAG ZUR SCHLAFLABORBEGUTACHTUNG zwischen der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e.V. (DGSM) - German Sleep Society - nachstehend auch "DGSM" genannt und ....................................................................................................................................... - nachstehend auch "Auftraggeber" genannt 1. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e.V. (DGSM) – German Sleep Society – ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Göttingen unter der VR-Nr. 1853 und hat ihren Sitz in Göttingen. Satzungsmäßiger Zweck der DGSM ist, die Erforschung des Schlafs und seiner verwandten Gebiete zu fördern, die Versorgung von Patienten mit Schlafstörungen zu verbessern und die Verbreitung neuer Informationen über Schlafforschung zu erleichtern. Die DGSM ist als gemeinnützig anerkannt und ist eine Mitgliedsgesellschaft der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich medizinischer Fachgesellschaft en (AWMF). Die DGSM kooperiert dem interdisziplinären Charakter des schlafmedizinischen Gebietes entsprechend mit den an der schlafmedizinischen Problematik interessierten anderen Gesellschaften der AWMF. Die DGSM hat dabei eine koordinative Funktion. 178 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Der Auftraggeber betreibt an der .................................................................. (Klinik) der .............................................. (Träger/Universität) in ....................................... ein Schlaflabor. Er erteilt hiermit der DGSM den Auftrag zur Durchführung einer Schlaflaborvisitation. 3. Die Schlaflaborvisitation dient der Überprüfung der strukturellen Qualität des Schlaflabors. Die Visitation erfolgt auf der Grundlage der von der DGSM aufgestellten Richtlinien/Empfehlungen zur Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor (Penzel et al. Z. EEG-EMG (1993) 24 65-70). In einem Gespräch wird der Kenntnisstand des Schlaflaborleiters und des übrigen Personals im Schlaflabor überprüft. Darüber hinaus findet eine Beratung hinsichtlich der prozeduralen Qualität des Schlaflabors statt. 4. Die Schlaflaborvisitation wird durchgeführt von drei Schlafexperten unterschiedlicher Fachrichtungen nach einem von der DGSM standardisierten "Fragebogen zur Begutachtung des Schlaflabor". Bei erfolgreich absolvierter Visitation erfolgt die Akkreditierung. 5. Bei negativem Ausgang der Visitation werden Empfehlungen protokolliert, wie die ebenfalls schriftlich festgehaltenen Beanstandungen auszuräumen sind. Sobald die in den Empfehlungen genannten Punkte erfüllt sind, wird die Anerkennung nachträglich ausgesprochen, und zwar – je nach Art und Umfang der Beanstandungen/Empfehlungen – entweder schriftlich oder erst nach erneuter Kurzvisitation. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht. 6. Mit der Akkreditierung wird der Auftraggeber in die von der DGSM geführte "Liste der DGSM-anerkannten Schlafmedizinischen Zentren in Deutschland" aufgenommen. Sie beinhaltet darüber hinaus die satzungsgemäße Einbindung des Auftraggebers in die politischen und wissenschaftlichen Aktivitäten der DGSM und den regelmäßigen Bezug der gesellschaftsinternen Mitteilungen. Der Leiter eines akkreditierten Schlaflabors muss, die wissenschaftlichen Mitarbeiter sollten Mitglied der DGSM sein, damit möglichst alle akkreditierten Schlaflabore im Forum der wissenschaftlichen Diskussion der DGSM vertreten sind. Ein mit den wissenschaftlichen Grundsätzen der DGSM nicht zu vereinbarendes Verhalten des Leiters oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters eines Schlaflabors kann zur Aufhebung der Akkreditierung führen. In weniger gravieren- 179 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ den Fällen soll dem eine – erfolglos gebliebene – Abmahnung vorausgegangen sein. 7. Im zweijährigen Abstand findet eine Reevaluation der Akkreditierung statt. Diese erfolgt mit einem Fragebogen "Reevaluation akkreditierter Schlaflabore". Die DGSM behält sich vor, nach dem Fragebogen eine erneute Visitation durchzuführen. 8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die der DGSM im Zusammenhang mit der Schlaflaborbegutachtung entstandenen Kosten wie folgt zu tragen: a) Für die Erstvisitation zur Akkreditierung b) Für die Kurzvisitation gemäß oben Ziffer 5. c) Für eine Visitation gemäß oben Ziffer 7 DM 1.750,-Reisekosten Reisekosten Als Reisekosten sind zu erstatten: – Fahrtkosten Bei der Benutzung eines PKW: DM 0,58 pro gefahrenen km, bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Kosten einer Bahnfahrt im ICE. – Übernachtungskosten im Hotel in tatsächlich angefallener Höhe. 9. Bei Umzug des Labors (Änderung der Adresse mit Revisitation durch einen Gutachter) werden neben den Reisekosten nochmals 50% Akkreditierungsgebühr (875,-- DM) erhoben. 10. Zahlungen an die DGSM haben zu erfolgen auf deren Konto Nr. 2123096 bei der VR Bank Schwalmstadt (BLZ 530 932 00). ................................., den............... Für die DGSM: ................................., den............... Für den Auftraggeber: ........................................................... (Leiter der Visitationsgruppe/oder) Leiter der Akkreditierungskommission) ......................................................... (Verwaltungsleiter oder Leiter des Schlaflabors) 180 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin German Sleep Society DGSM Fragebogen zur Begutachtung des Schlaflabors Präambel Das Schlaflabor muss einen verantwortlichen Leiter haben, der Mitglied der DGSM ist. In naher Zukunft wird angestrebt, dass er zusätzlich den Qualifikationsnachweis „Somnologie“ besitzt. Er muss das diagnostische Spektrum der Schlafstörungen beherrschen und kann Arzt, Psychologe oder Physiologe sein. Sofern der Verantwortliche nicht Arzt ist, muss ein Arzt für die medizinischen Belange benannt werden. Die Prüfung und die Anerkennung als DGSM-Schlaflabor ist an die verantwortliche Person und das Labor gebunden. Das heißt, wechselt der Verantwortliche das Labor, so bedarf es einer erneuten Anerkennung sowohl für das alte als auch für das neue Labor. Jede diesbezügliche Änderung muss innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand der DGSM mitgeteilt werden. Nach zwei Jahren muss die Anerkennung erneuert werden (Reevaluation). Dem Schlaflabor sollen Funktionsstellen zugeordnet sein, die eine Kontinuität in der Arbeit gewährleisten. Für die gesamte Dauer der Untersuchung im Schlaflabor muss qualifiziertes, im Schlaflabor angelerntes Personal permanent anwesend sein. Dieses Personal soll fest angestellt sein. Es sind maximal drei Ableiteplätze durch einen Betreuer zu überwachen, davon maximal 2 CPAP-Einstellungen oder maximal ein Problemfall. Prinzipiell muss ein diensthabender Arzt im Hintergrund zur Verfügung stehen und bei der Beatmungseinstellung bis zum Ende der ersten REM-Schlafphase (bis ca. 1 Uhr) anwesend sein. Eine medizinische Notfallversorgung muss jederzeit gewährleistet sein. Eine Fortbildung der Mitarbeiter des Labors zur internen Qualifikation und Qualitätssicherung soll regelmäßig durchgeführt und nachgewiesen werden. 181 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die apparative und personelle Ausstattung muss das Schlaflabor in die Lage versetzen, eine allgemeine Differentialdiagnostik von Schlafstörungen entsprechend dem ICSD durchzuführen. Das einzelne Labor muss nicht alle Schlafstörungen behandeln können, es muss sie aber erkennen können, um adäquat das weitere Vorgehen einzuleiten. Das Schlaflabor muss räumlich, apparativ und personell in der Lage sein, am Tage polygraphische Ableitungen (z. B. MSLT) durchführen zu können und dieses belegen. Die Einstellung des nCPAP-Druckes muss in der Nacht erfolgen. Adaptationsübungen am Tag sind erwünscht, damit sich der Patient an die Maske gewöhnen kann. Die Modalitäten der Beatmungstherapie sind einem Artikel mit Empfehlungen zu entnehmen (Pneumologie 47: 333-335, 1993). Bezüglich der apparativen Details wird auf die „Empfehlungen zur Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor“ verwiesen (Z. EEG/EMG 24: 65-70, 1993). Vor dem Termin der Begutachtung wird ein ausgefülltes Exemplar dieses Fragebogens an jeden Teilnehmer der Kommission verschickt. Der genaue Visitationstermin wird individuell abgesprochen. Bei der Begutachtung wird zuerst dieser Fragebogen in allen Einzelheiten besprochen. Anschließend findet eine Begehung der Räumlichkeiten des Labors statt. Bei dieser Gelegenheit soll das Anlegen der Elektroden an einem Probanden vorgeführt werden. Anschließend werden einige Registrierungen der letzten Nächte angesehen und die Aufzeichnungen und Auswertungen besprochen. Zuletzt werden zwei bis drei Patientenakten eingesehen, um die Dokumentation der Schlafambulanz und der Polysomnographiebefunde zu besprechen. 23.11.1992, 22.03.1996 und 22.01.1999 182 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ FRAGEBOGEN ZUR BEGUTACHTUNG DES SCHLAFLABORS Datum: ....................... A) PERSONAL: 1. Name des Labors: ............................................................... ............................................................... ............................................................... Straße: ............................................................... PLZ und Wohnort: ............................................................... Telefon-Nr.: ............................................................... Fax-Nr.: ............................................................... email-Adresse: ............................................................... www-Seite : ............................................................... 2. Leitung des Labors: A) Verantwortliche/r Direktor/in: ............................................................................................................................ Mitglied in der DGSM ja nein Somnologe ja nein B) Verantwortliche/r im Schlaflabor: ............................................................................................................................ Mitglied in der DGSM ja nein Somnologe ja nein Verantwortlich im Schlaflabor seit: ...................................... C) Verantwortlich für medizinische Belange: ............................................................................................................................ Mitglied in der DGSM Somnologe ja ja nein nein 3. Konsiliarische Ärzte bzw. Dienste: 183 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ In welchem Abschnitt der Stufendiagnostik beanspruchen Sie die Konsiliardienste? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Von welchen Ärzten/Abteilungen werden Patienten zugewiesen? Name/Abteilung Kenntnisse in der Schlafmedizin HNO Neurologie Psychiatrie Innere Medizin Pneumologie Kardiologie Pädiatrie Kieferchirurgie Gibt es eine Schlafambulanz? ja nein An welchen Tagen und in welchem Zeitraum wird die Schlafambulanz durchgeführt? ...................................................................................................................................... An wie vielen Nächten pro Woche und mit wie vielen Geräten werden ambulante Untersuchungen durchgeführt? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... An wie vielen Nächten pro Woche und an wie vielen Plätzen wird polygraphisch (stationär) gemessen? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... An wie vielen Nächten pro Woche und an wie vielen Plätzen wird polysomnographisch gemessen? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 184 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4. Mitarbeiter Bitte führen Sie Ihren derzeitigen Personalschlüssel im Schlaflabor auf: Anzahl und Qualifikation Personal (Facharzt, in der Weiterbildung) Prozentuale Zeit Aufgaben im Tag-/Nachtdienst im Schlaflabor (Einbestellungen, Überwachung) Ärzte/innen Psychologen/innen Technik/Methodik MTA Arzthelfer/innen Nachtdienste Sekretär/innen freie Mitarbeiter/innen Diplomanden/innen Doktoranden/innen Praktikanten/innen 185 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Wie werden die Nachtwachen im Schlaflabor durchgeführt? ...................................................................................................................................... Wie ist die ärztliche Versorgung des Schlaflabors während der Nacht gewährleistet? ...................................................................................................................................... Wie wird die Qualität der Schlaflaboruntersuchungen (PSG, MSLT) gewährleistet? Wird an einer Qualitätssicherung teilgenommen? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Gibt es hausinterne Fortbildungen für Ärzte, MTA und Nachtwachen im Schlaflabor? Werden diese in regelmäßigen Abständen durchgeführt? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Gibt es Fortbildungen für andere Kliniken oder niedergelassene Ärzte? Werden diese in regelmäßigen Abständen durchgeführt? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... B) PATIENTEN/INNEN: 1. Schwerpunkte in der Diagnose: Anzahl der Patienten per annum ICSD – Nr. 186 Diagnose ambulant Diagnose stationär Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Welche diagnostischen Methoden werden bei welcher Indikation eingesetzt? a) ................................................................................................................................. b) ................................................................................................................................. c) ................................................................................................................................. Kann in Ihrer Einrichtung eine ambulante Stufendiagnostik durchgeführt werden? Wird diese von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... • Wartezeit für ambulante Diagnostik:............................................................... • Wartezeit für stationäre Diagnostik:................................................................ 2. Schwerpunkte in der Therapie: Anzahl der Patienten per annum ICSD–Nr. ambulant stationär sonstige Kontrollen/Weiterbehandlungen Welche Therapieverfahren werden bei welchen Diagnosen eingesetzt? a) ................................................................................................................................. b) ................................................................................................................................. 187 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ c) ................................................................................................................................. C) GERÄTE UND RÄUMLICHKEITEN: 1. Polysomnographen: Anzahl Firma Kanäle Aufzeichnungsart Archivierungsart 2. Zusatzgeräte: Anzahl 188 Typ Firma Signale Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3. Die Routinemessung umfasst (bitte jeweils markieren): EEG EOG EMG EKG Anzahl der Kanäle (Ableitungen angeben) Luftfluss Nase rechts Nase links Mund Atmungsbewegung Thorax Abdomen Oximetrie Sauerstoffsättigung Herzfrequenz Kapnographie ja nein EMG der Beine rechts links Summe Ösophagusdruckmessung ja nein Typ: Schnarchmikrophon ja nein Video Überwachung Aufnahme Gegensprechanlage ja nein Optionen Actogramm Körpertemperatur Summe Videometrie NPT sonstige Signale 4. Sonstige Geräte: Medizinische Verlaufsdiagnostik und Kontrollverfahren (L-EKG, L-EEG, ABDM, ACTIGRAPHIE): ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 5. Räumliche Ausstattung: Anzahl und Größe der Überwachungsräume: .............................................................. ........................................................................................................................... ........... Anzahl und Größe der Messräume: ............................................................................... ...................................................................................................................... ................ Akustische Isolierung: ................................................................................................... Abdunkelung: ................................................................................................................ 189 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Klimatisierung: .............................................................................................................. Räumlichkeiten der Schlafambulanz: ........................................................................... D) TESTDIAGNOSTIK (Fragebögen bitte in der Anlage beifügen): Klinische Statusdiagnostik: ........................................................................................... Screeningfragebogen: .................................................................................................. Persönlichkeitstest: ....................................................................................................... Klinische Tests: ............................................................................................................ Aufmerksamkeitstests (Vigilanz): .................................................................................. Sonstige: ....................................................................................................................... Verlaufsdiagnostik: ....................................................................................................... Morgenfragebogen: ...................................................................................................... Abendfragebogen: ........................................................................................................ Sonstige: ....................................................................................................................... E) DOKUMENTATION: Archivaufbau und -führung: ......................................................................................... Was archivieren Sie? .................................................................................................... Wie lange archivieren Sie? ........................................................................................... Welche Klassifikation benutzen Sie (DSM III R, ICSD, ICD-9, ICD-10)? ...................................................................................................................................... Welche Werte der Befunde kommen in die Patientenakte (Schlaf, Atmung, Kreislauf)? ...................................................................................................................................... F) ABRECHNUNG: Welche Abrechnungsmodalitäten mit den Kassen kommen vor (Pauschale, Einzelabrechnung, Tagessatz, Sonderentgelt)? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 190 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ G) SONSTIGES: ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 191 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Fragebogen zur Reevaluation des Schlaflabors Datum: ....................... A) PERSONAL: 1. Name des Labors: ............................................................... ............................................................... ............................................................... Straße: ............................................................... PLZ und Wohnort: ............................................................... Telefon-Nr.: ............................................................... Fax-Nr.: ............................................................... email-Adresse: ............................................................... www-Seite : ............................................................... 2. Leitung des Labors: A) Verantwortliche/r Leiter der Abteilung/Klinik: ............................................................................................................................ Mitglied in der DGSM ja nein Somnologe ja nein B) Verantwortliche/r im Schlaflabor: ............................................................................................................................ Mitglied in der DGSM ja nein Somnologe ja nein Verantwortlich im Schlaflabor seit: ...................................... C) Verantwortlich für medizinische Belange: ............................................................................................................................ Mitglied in der DGSM Somnologe 3. Dienste 192 ja ja nein nein Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Gibt es eine Schlafambulanz? ja nein An welchen Tagen und in welchem Zeitraum wird die Schlafambulanz geführt? ...................................................................................................................................... Wie viele Messungen mit ambulanten Systemen haben Sie im letzten Jahr durchgeführt? ...................................................................................................................................... Wie viele Polygraphien haben Sie im letzten Jahr durchgeführt? ...................................................................................................................................... Wie viele Polysomnographien haben Sie im letzten Jahr durchgeführt? ...................................................................................................................................... Wie viele ambulante Messsysteme haben Sie? ...................................................................................................................................... Wie viele Polygraphieplätze haben Sie? ...................................................................................................................................... Wie viele Polysomnographieplätze haben Sie? ...................................................................................................................................... 4. Mitarbeiter Bitte führen Sie Ihren derzeitigen Personalschlüssel im Schlaflabor auf: 193 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Personal Anzahl der Stellen Anzahl der Wochenstunden (Summe) Im Schlaflabor tätig seit: Ärzte Psychologen Technik MTA Nachtdienst Andere Mitarbeiter Wie wird die Qualität der Schlaflaboruntersuchungen (PSG, MSLT) gewährleistet? Wird an einer Qualitätssicherung teilgenommen? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Ist das Schlaflabor vernetzt (Kliniksnetz, Internetzugang, Firewall)? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 194 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ B) PATIENTEN/INNEN: Wie ist die derzeitige Verteilung der Patienten auf die Diagnosen des ICSD? Welche Therapien führen Sie durch und wie häufig sind diese? Wie viele Kontrolluntersuchungen führen Sie stationär und ambulant durch? Anzahl der Fälle im vergangenen Jahr ICSD Nr. – Diagnose ambulant Diagnose stationär Therapie ambulant Therapie stationär Kontrolle ambulant Kontrolle stationär • Wartezeit für ambulante Diagnostik:............................................................... • Wartezeit für stationäre Diagnostik:................................................................ C) GERÄTE UND RÄUMLICHKEITEN: 1. Geräte: Bitte führen Sie den apparativen Stand der zur Zeit benutzten Geräte auf: Anzahl Typ Polysomnograph Polygraph Ambulante Diagnostik Zusatzgeräte 195 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Räumliche Ausstattung: Wieviel Räume stehen Ihnen für die Schlafuntersuchungen (PSG) zur Verfügung? ...................................................................................................................................... Wieviel Ableitungszimmer sind für die Tagesuntersuchungen (MSLT, Vigilanztest) geeignet (verdunkelbar, geräuschabgeschirmt)? ...................................................................................................................................... D) FRAGEBÖGEN, TESTS, SCHLAFTAGEBÜCHER: Welche Fragebögen/Tests benutzen Sie in der Routine? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Welche Fragebögen/Tests setzen Sie gelegentlich ein? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... E) Welche Abrechnungsmodalitäten mit den Kassen kommen vor (Pauschale, Einzelabrechnung, Tagessatz, Sonderentgelt)? ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... F) Sonstige wichtige Änderungen im Labor: ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 196 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 197 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 6b) Prozess- und Ergebnisqualität • • 198 Checkliste, Manual (Somnologie 3. Jahrgang, Heft 6, Dezember 1999, S. 335346) Beispielbericht Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Peer-Review-Verfahren der DGSM: Manual zur Beurteilung der Prozessqualität akkreditierter Schlaflaboratorien 199 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Manual zur Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale Die Qualität der Diagnostik und Therapie in der Schlafmedizin hängt nicht nur von der Struktur, also den räumlichen, apparativen und personellen Möglichkeiten der einzelnen schlafmedizinischen Zentren ab, sondern auch von dem hierbei ablaufenden Prozess und dem daraus für den Patienten resultierenden Ergebnis. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung führt daher auch eine Qualitätssicherung für die Prozesse in der Schlafmedizin durch. Diese erfolgt durch Akteneinsicht von Reviewern. Zur Standardisierung der Beurteilung der Qualität von Anamnese, körperlicher und technischer Untersuchung, Therapie und Dokumentation auch unter ökonomischen Gesichtspunkten, wurde eine Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale erstellt. Der einzelne Reviewer beurteilt die ihm vorliegenden Akten und Untersuchungsprotokolle anhand dieser Checkliste. Die Basis für die Beurteilung stellen die jeweils vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften dar. Als zusätzliche Beurteilungshilfe wurde ein Manual zu der Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale erstellt. Dies soll nicht nur die Reviewer bei ihrer Beurteilung unterstützen, sondern auch den in der Schlafmedizin tätigen Mitarbeitern darlegen, was in einzelnen Teilbereichen des ablaufenden Prozesses erwartet wird. Die Checkliste und das Manual wurde von einer interdisziplinären Kommission des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung erarbeitet und in der Projektstelle „Prozess- und Ergebnisqualität“ der DGSM weiterentwickelt. Allgemeine Vorbemerkungen Die Begutachtung muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Akten abgeschlossen sein. 200 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Sie muss von dem Reviewer (bzw. benanntem Stellvertreter) persönlich vorgenommen werden. Die Akten werden als Kopien verschickt. Eine Einverständniserklärung des Patienten muss vorhanden sein. Liegt diese nicht vor, müssen sämtliche personenbezogenen Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums) unkenntlich gemacht worden sein. Jeder Akte (Kopie) muss ein Originalausschrieb (Ausdruck) von 10 Epochen à 30 Sekunden Dauer (Mindestauflösung 10 mm/Sek.) jeder polysomnonographischen oder polygraphischen Registrierung beiliegen. Hinweise zum Ausfüllen der Checkliste – Bitte sorgfältig lesen! Bitte beziehen Sie sich beim Ausfüllen der Checkliste ausschließlich auf Untersuchungen bzw. Maßnahmen, die in der jeweils vorliegenden Akte dokumentiert sind. Die Beurteilung soll grundsätzlich nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falles und den publizierten Empfehlungen und Leitlinien der wissenschaftlichen Gesellschaften erfolgen. Bitte entscheiden Sie sich bei jedem Item für eine der vorgegebenen Kategorien. „Missing values“ erschweren die Auswertung unnötig und führen zu einer vermeidbaren Verzerrung der Bewertungsergebnisse. Kreuze zwischen den Kategorien sind nicht gestattet, da sie nicht auswertbar sind. Die Kategorie „nicht ...“ ist anzukreuzen, wenn das zu bewertende Item in der vorliegenden Patientenakte nicht berücksichtigt worden ist, obwohl dies der Fall Ihrer Meinung nach erfordert hätte. Die Kategorie „entfällt“ dagegen ist anzukreuzen, wenn das zu bewertende Item für den vorliegenden Fall nicht von Relevanz ist. Für jede Dimension/jeden Bereich erfolgt eine Gesamtbeurteilung mittels einer Analogskala: „0“ steht für „völlig unzureichend“, „100“ für „ausgezeichnet“. Bitte ziehen Sie – bei „0“ beginnend – eine Linie bis zu der Stelle auf der Skala, die Ihrer 201 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Gesamtbeurteilung des jeweiligen Bereichs entspricht. Kreuze auf den Skalen sind nicht gestattet. Richtig! Falsch! 100 0 100 0 100 0 0 0 0 Manual Anamnese 1. Allgemeine Anamnese: Hier werden Angaben zu Vorerkrankungen, zur Familien-, Sozial- (Erwerbsstatus, AU-Zeiten), Berufs- und vegetativen und allergologischen Anamnese erwartet. Erscheinen die Angaben in den Unterlagen komplett, so sind sie als vollständig berücksichtigt zu kodieren. Fehlen Teile der allgemeinen Anamnese, wird es als teilweise oder fehlen sie komplett als nicht berücksichtigt beurteilt. Spezielle Anamnese/Schlafanamnese-Schlafverhalten: Beschwerden/Störungsverlauf: 202 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hier wird eine chronologische Darstellung des Krankheitsverlaufs der zur Einweisung führenden Erkrankung oder sonstiger Begleit- oder Folgeerkrankungen der im Vordergrund stehenden Problematik erwartet (z.B. Tagesmüdigkeit seit x Jahren, etc.). Die Beurteilung sollte nach Lage des Falls als vollständig, teilweise oder nicht berücksichtigt erfolgen. 2. Aktuelle Beschwerden In der Nacht: Hier sollte die nächtliche Problematik Erwähnung finden (z.B. Atemnot, Rhythmusstörungen, Zähneknirschen, Grübeln, etc.). 3. Aktuelle Beschwerden Am Tage: Hier sollten die am Tage auftretenden Probleme Erwähnung finden (z.B. Tagesmüdigkeit, Einschlafneigung, etc.). Es bietet sich für beide Beschwerdekomplexe (Tag und Nacht) an, standardisierte Fragebogen zu verwenden. 4. Organische Beschwerden: Hier wird die Darstellung von Beschwerdesymptomatik, z.B. im Bereich der HerzKreislauf-Organe, Atmungsorgane, Schmerzen, etc., erwartet. 5. Psychische Beschwerden: Hier wird die Darstellung von psychischen Beschwerden, z.B. depressive Verstimmung, Wahrnehmungsstörungen, Verwirrtheit, etc., erwartet. 6. Vegetative Beschwerden: Hier wird die Schilderung von Beschwerden erwartet, die am ehesten als vegetative Beschwerden aufzufassen sind, wie z.B. nächtliches Schwitzen, Hinweise auf Hyperventilation, Enuresis, etc. Auch bei diesem Beschwerdekomplex sollte die Beurteilung vollständig, teilweise oder nicht berücksichtigt nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls erfolgen. 7. Bisherige diagnostische Maßnahmen: 203 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hier werden Angaben erwartet über bisher im Zusammenhang mit der zur Untersuchung anstehenden Erkrankung oder hiermit im Zusammenhang stehende Begleit- und Folgeerkrankungen, bereits erfolgte diagnostische Maßnahmen, wie z.B. ambulantes nächtliches Monitoring oder sonstige bisher durchgeführte Untersuchungen hinsichtlich der Atmung, des Herz-Kreislauf-Systems, Hals-NasenOhren-ärztliche Untersuchung, neurologische oder psychiatrische Untersuchungen sowie deren Ergebnis. Auch hier sollte die Beurteilung vollständig, teilweise oder nicht berücksichtigt nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls erfolgen. 8. Bisherige therapeutische Maßnahmen: Hier werden Angaben über bisher erfolgte medikamentöse (Dosierung, evtl. Nebenwirkungen, Compliance) oder nicht medikamentöse (z.B. allgemeine, operative, apparative Maßnahmen mit Wirkung, Nebenwirkung und Compliance) Therapie erwartet. Bitte die Beurteilungen vollständig, teilweise oder nicht berücksichtigt nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls verwenden. 9. Risikofaktoren/Suchtanamnese: Hier werden Angaben zu Risikofaktoren für die zur Abklärung stehenden Erkrankungen und/oder Folge und Begleiterkrankungen erwartet, wie Adipositas, Fettund Zuckerstoffwechselstörungen, Nikotin, Alkohol und Medikamentenabusus etc. Die Beurteilung vollständig, teilweise oder nicht berücksichtigt bzw. entfällt sollte nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls erfolgen. 10. Psychosoziale Belastungen: Hier werden Angaben erwartet über psychische Belastungen (z.B. kritische Lebensereignisse, chronische Konflikte) in Familie und Beruf sowie soziale Belastungen in Familie und/oder Freizeit und/oder mangelnder sozialer Rückhalt. 204 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Beurteilung vollständig, teilweise oder nicht berücksichtigt bzw. entfällt sollte nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls erfolgen. (GA) Gesamtbeurteilung Anamnese: Bitte ziehen Sie – bei „0“ beginnend – eine Linie bis zu der Stelle auf der Skala, die Ihrer Gesamtbeurteilung des Bereichs Anamnese entspricht: „0“ bedeutet „völlig unzureichende Anamnese“, „100“ bedeutet „ausgezeichnete Anamnese“. Kreuze auf den Skalen sind nicht gestattet. Diagnostik 11. Strukturiertes Anamneseschema und standardisierte Erfassung: Hier wird beurteilt, ob die Erfassung der Beschwerdesymptomatik in einer standardisierten und/oder strukturierten Form vorgenommen wurde. 12. Subjektive Befindlichkeit/Schlaf-Fragebogen: Hier wird ein standardisierter Fragebogen zur subjektiven Befindlichkeit und Schlaffragebogen (z.B. Pittsburgher Schlafqualitäts-Index (PSQI), Allgemeiner Schlaffragebogen (ASF), Symptom-Bewertungsbogen (SBB), Stanford Sleepiness Scale (SSS), Epworth Sleepiness Scale (ESS), Schlafverhaltensfragebogen nach Siegrist oder Schlaftagebuch, etc.) erwartet. 13. Allgemeine klinische Untersuchung: Bei diesem Merkmal werden Angaben erwartet über die medizinisch übliche Allgemeinuntersuchung (Ganzkörperstatus). Als vollständig vorhanden wird beurteilt, wenn ein Ganzkörperstatus erhoben wurde. Wird nur ein Teilstatus erhoben, so wird dieses als teilweise vorhanden bewertet. Liegt z.B. nur eine Blutdruckmessung vor, so würde die allgemeine klinische Untersuchung als nicht vorhanden gewertet. 14. Konsiliarische Untersuchung: 205 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hier wird ein indikationsspezifischer Status, z.B. ausführlicher neurologischer, internistischer, pneumologischer, HNO-ärztlicher und/oder psychiatrischer Status und/oder psychologische Untersuchungen erwartet. Je nach Gegebenheit des Falls ist mit vollständig, teilweise oder nicht vorhanden zu beurteilen. 15. Herz-Kreislauf-Funktion: Hier wird erwartet, dass Empfehlungen bzw. Leitlinien berücksichtigt werden. 16. Lungenfunktion: Hier wird eine spirometrische bzw. ganzkörperplethysmographische Untersuchung und eine Blutgasanalyse (am Tage) bzw. weiterführende Funktionsdiagnostik in Abhängigkeit vom Fall erwartet. 17. Nasenfunktion: Hier wird eine Messung über die Nasendurchgängigkeit mittels Rhinomanometrie oder akustischer Rhinometrie bzw. weiterführende Funktionsdiagnostik in Abhängigkeit vom Fall erwartet. 19. Klinisches Labor: Hier wird eine Durchführung der üblichen internistischen Routine-Laborparameter unter besonderer Berücksichtigung der kardiovaskulären Risikofaktoren erwartet. 19. Röntgen: Hier wird vor Einleitung einer Beatmungstherapie das Vorliegen einer RöntgenThorax-Untersuchung erwartet. Die Beurteilung nach vollständig vorhanden, teilweise vorhanden und nicht vorhanden bzw. entfällt erfolgt in Abhängigkeit von den dokumentierten Befunden, d.h. auch extern durchgeführte Untersuchungen werden als vorhanden gewertet, wenn die Befunde entsprechend dokumentiert und zeitnah erstellt wurden. 206 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 20. Normierter Fragebogen (z.B. Befindlichkeits-Skala (BFS), Depressivitäts-Skala (DS), etc.) 21. Leistungs- und Vigilanzuntersuchung: Hier werden z.B. polygraphische Vigilanzuntersuchungen und/oder psychologische Testverfahren erwartet (z.B. Multiple Sleep Latency Test (MSLT), Maintenance of Wakefulness-Test (MWT), Quatember Maly, Thayer-Liste, d2 -Test, Fahrsimulator, Pupillometrie, etc.). (GD) Gesamtbeurteilung Diagnostik: Bitte ziehen Sie – bei „0“ beginnend – eine Linie bis zu der Stelle auf der Skala, die Ihrer Gesamtbeurteilung des Bereichs Diagnostik entspricht: „0“ bedeutet „völlig unzureichende Diagnostik“, „100“ bedeutet „ausgezeichnete Diagnostik“. Kreuze auf den Skalen sind nicht gestattet. Diagnosesicherung 22. Anzahl der in der Akte dargestellten Untersuchungen zur Diagnosestellung: 1. Kardiorespiratorische Polysomnographie: Schlafableitung (R & K) incl. Respiratorischer Messgrößen und EKG 2. Polysomnographie: Schlafableitung nach R & K 3. Kardiorespiratorische Polygraphie: Schlafuntersuchung mit respiratorischen Messgrößen, EKG u.a. 4. Nächtliches Monitoring: Registrierung von 4 Kanälen oder weniger in der Untersuchung 23. Anzahl der in der Akte dargestellten medikamentösen und/oder apparativen Einstelluntersuchungen (vgl. 22) 24. Anzahl der in der Akte dargestellten Kontroll-Untersuchungen (vgl. 22) 25. War qualifiziertes Personal (z.B. Arzt, Fachpersonal, MTA) oder geschultes Personal (z.B. Zivi, Prakt.) permanent anwesend oder nicht? Nichts angekreuzt entspricht nicht durchgeführt. 207 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 26. War qualifiziertes Personal (z.B. Arzt, Fachpersonal, MTA) oder geschultes Personal (z.B. Zivi, Prakt.) zeitweise/partiell anwesend oder nicht? Nichts angekreuzt entspricht nicht durchgeführt. 27. Wurde eine Bio-Eichung (z.B. Signalqualität bei Augen rollen/schließen/öffnen, Zähne knirschen, simuliertes Schnarchen) durchgeführt? 28. Wurde die Elektrodenimpedanz gemessen und dokumentiert? 29. Auf welchem Datenträger wurde registriert? 30. Gibt es ein Protokoll über Patientenverhalten und/oder vorgenommene Zeitpunkte der Therapieeinstellung (Druckwerte)? 31. Wurden die Schlaftiefenverläufe und respiratorischen Messgrößen manuell korrigiert? Ist nichts eingetragen oder dokumentiert, gilt es als nicht durchgeführt. 32. Wie ist die Signalqualität der Beispielausdrucke? Hier bitte eine der Kategorien sehr gut, befriedigend oder unzureichend ankreuzen. Therapie 33. allgemein: Hier wird erwartet, dass bezogen auf das schlafmedizinische Krankheitsproblem allgemeine Behandlungsmaßnahmen als Therapie bereits während des Aufenthaltes eingeleitet (vollständig) oder empfohlen (teilweise) wurden, wie z.B. Gewichtsreduktion, Schlafhygiene, Kopfhochlagerung etc. Nicht durchgeführt bedeutet, dass je nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls, diese erwartet worden wären. 34. medikamentös: 208 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hier wird erwartet, dass die eingeleitete medikamentöse Therapie bereits in ihrer Auswirkung auf das schlafmedizinische Problem validiert wurde (vollständig). Wurde sie nur verordnet, so ist dies mit teilweise zu codieren. Nicht durchgeführt bedeutet, dass anhand der Prozessbeurteilung dies erwartet worden wäre. 35. apparativ: Hier wird erwartet, dass eine erforderliche apparative Therapie direkt nach Diagnosestellung bzw. differentialdiagnostischer Abklärung eingeleitet wurde (vollständig). Besteht ein unbegründeter zeitlicher Abstand von mehr als 3 Tagen nach Diagnosestellung, so gilt sie nur als teilweise durchgeführt. Nicht durchgeführt bedeutet, dass anhand der Prozessbeurteilung dies erwartet worden wäre. 36. psychotherapeutisch: Hier wird sie als vollständig durchgeführt codiert, wenn sie direkt in der Klinik eingeleitet wird. Wurde sie nur empfohlen, so gilt sie nur als teilweise durchgeführt. Nicht durchgeführt bedeutet, dass anhand der Prozessbeurteilung dies erwartet worden wäre. 37. personelle Therapieeinstellüberwachung: Erfolgt eine Therapieeinstellüberwachung (z.B. durch Videobeobachtung) durch qualifiziertes Personal (Arzt, MTA, Schwester, etc.) während der ganzen Nacht bei der Therapieeinstellung (apparative Behandlungsmethoden), so sollte dieses dokumentiert und unterschrieben als Protokoll in der Akte zu finden sein (vollständig). Erfolgt die Therapieeinstellüberwachung durch angelernte Hilfskräfte (z.B. Studenten, Zivis, etc.) und ist dies protokolliert, so gilt sie als teilweise durchgeführt. Liegt in der Akte ein Protokoll nicht vor, so gilt sie als nicht durchgeführt. 38. apparative Therapieeinstellüberwachung: Hier gilt eine polysomnographisch durchgeführte Überwachung als vollständig durchgeführt. Wurden die Schlafparameter nicht mit ermittelt und nur eine kardiorespiratorische Polygraphie durchgeführt, so gilt sie als teilweise durchge- 209 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ führt. Als nicht durchgeführt wird eine Therapieeinstellüberwachung bewertet, wenn sie nur mit Screeningmethoden (z.B. MESAM), durchgeführt wird. 39. Therapiekontrollüberwachung: Erfolgt eine Therapieüberwachung (z.B. Videoüberwachung) durch qualifiziertes Personal (Arzt, MTA, Schwester, etc.) während der ganzen Nacht bei Kontrolluntersuchungen (apparative Beatmungsmethoden) oder medikamentöser Therapie, so sollte dies dokumentiert und unterschrieben als Protokoll in der Akte zu finden sein (vollständig). Erfolgt diese durch angelernte Hilfskräfte (z.B. Studenten, Zivis, etc.) so gilt sie als teilweise durchgeführt. Liegt ein Protokoll nicht vor, so gilt sie als nicht durchgeführt. 40. Adäquate Anzahl der Untersuchungs- und Therapienächte: Hier gilt eine prozessadäquate Anzahl der Untersuchungsnächte als vollständig durchgeführt, z.B. bei klassischem SAS mindestens eine Diagnosenacht, eine Therapieeinstellnacht und eine Kontrollnacht (vollständig). Wurde z.B. auf die Kontrollnacht verzichtet, so ist dies mit teilweise zu codieren. 41. Adäquate Diagnostik: Hier ist nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falls eine prozessangepasste Diagnostik bzw. Empfehlung hierzu im Entlassungsbericht zu verstehen (vollständig). Bei teilweise oder nicht durchgeführter Beurteilung wird eine Bemerkung vom Reviewer erwartet. 42. Adäquate Therapie: Hier ist nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falles eine prozessangepasste Therapie bzw. Empfehlung hierzu im E-Bericht zu verstehen. Bei teilweise oder nicht durchgeführt wird Bemerkung vom Reviewer erwartet. (GT) Gesamtbeurteilung Therapie: Bitte ziehen Sie – bei „0“ beginnend – eine Linie bis zu der Stelle auf der Skala, die Ihrer Gesamtbeurteilung des Bereichs Therapie entspricht: „0“ bedeutet „völlig unzureichende Therapie“, „100“ bedeutet „ausgezeichnete Therapie“. Kreuze auf den Skalen sind nicht gestattet. 210 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Entlassungs-Bericht Fragen 43 – 52 beziehen sich darauf, ob die Ergebnisse der Untersuchungen (Diagnose/Einstellung/Therapie/Kontrolle) zahlenmäßig im Entlassungsbericht erscheinen. 43. Schlaf nach R & K mit Schlafstadien in % (Leichtschlaf-, Tiefschlafanteile etc.) 44. Erweiterte Schlafparameter (z.B. Sleep Onset REM, Schlafeffizienz etc.) 45. Arousals (zahlenmäßige Angaben über Summe oder Index von spezifizierten Arousal ) 46. Atmung (Apnoe-Index, Hypopnoe-Index, Apnoe-Hypopnoe-Index etc.) 47. SaO2 (Anzahl, Häufigkeit, Ausmaß von Entsättigungen) 48. Körperposition (Länge und Dauer in der jeweiligen Position) 49. Schnarchen (Häufigkeit, Schnarchindex, Intensität etc.) 50. Beinbewegungen (Anzahl, Häufigkeit, Verteilung von Beinbewegungen) 51. Herzrhythmusstörungen, Kardiale Ereignisse und HF-Variabilität ( ES/h, HFVariabilitätsindex etc.) 52. Sonstige (z.B. Oesophagusdruck, Blutdruck, CO2, etc.) 53. Zeitgerecht diktiert/geschrieben: Ein Zeitraum von 3 Wochen wird als angemessen, 4 Wochen als teilweise und länger als 4 Wochen als nicht angemessen angesehen. 54. Enthält wesentliche Befunde: Wesentliche Befunde beziehen sich hier auf die Gegebenheiten des jeweiligen Falles. 55. Beschreibung Epikrise/Zusammenfassung: Die Beschreibung der Epikrise und Zusammenfassung schließt ebenfalls die besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Falles ein, wobei insbesondere auf eine ausreichende und schlüssige Abfassung der Epikrise und der Therapiebegründung zu achten ist. 211 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 56. Dauer Aufenthalt im Schlaflabor: Hier wird eine den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falles entsprechende Beurteilung erwartet. 57. Gesamtdauer Aufenthalt Klinik: Hier wird eine den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Falles entsprechende Beurteilung erwartet. 58. Geräteeinweisung: Erfolgte eine dokumentierte Geräteeinweisung und sorgfältige Maskenanpassung, so gilt sie als durchgeführt. 59. Aufklärung über Risikofaktoren: Diese sollte ebenfalls protokolliert bzw. im Arztbrief Erwähnung finden. 60. Kontrolluntersuchung terminiert: Die Kontrolluntersuchung ist entweder mit dem Patienten schon abgestimmt und festgelegt, oder als Empfehlung im Entlassungsbericht aufzuführen. (GEB) Gesamtbeurteilung Entlassungsbericht: Bitte ziehen Sie – bei „0“ beginnend – eine Linie bis zu der Stelle auf der Skala, die Ihrer Gesamtbeurteilung des Bereichs Entlassungsbericht entspricht: „0“ bedeutet „völlig unzureichender Entlassungsbericht“, „100“ bedeutet „ausgezeichneter Entlassungsbericht“. Kreuze auf den Skalen sind nicht gestattet. Gesundheitsökonomische Beurteilung (GÖD) Gesundheitsökonomische Beurteilung Diagnostik: Eine Diagnostik, die nach Lage des Falls alle notwendigen Maßnahmen nach Art und Umfang durchführt und überflüssige Untersuchungen ausschließt, wird mit „vollständig“ (entspricht „100“ auf der Analogskala) bewertet. (GÖT) Gesundheitsökonomische Beurteilung Therapie: Als „vollständig“ (entspricht „100“ auf der Analogskala) werden Therapieverfahren nach Lage des Falls bewertet, wenn sie eine Stufentherapie realisieren und/oder 212 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ kostenintensive Zubehörteile (spez. Masken, Befeuchter) mit aufgeführter Begründung einsetzen und/oder die Anzahl der Therapie-Einstell- und TherapieKontroll-Untersuchungen auf ein Mindestmaß beschränken. (GP) Gesamtbeurteilung Prozess: Bitte beurteilen Sie mittels Analogskala, ob der Gesamtprozess dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse, Empfehlungen und Leitlinien entspricht: „0“ bedeutet „überhaupt nicht“, „100“ bedeutet „vollständig“. 213 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ PROGRAMM DER DGSM ZUR SICHERUNG DER PROZESSQUALITÄT IM AKKREDITIERTEN SCHLAFLABOR PEER-REVIEW-VERFAHREN Ergebnisbericht für Schlaflabor Nr. XY DGSM-Projektstelle Prozess- und Ergebnisqualität (Dipl. Stat. Marcus Kutschmann) am Institut für Rehabilitationsforschung, Norderney (Dir.: Prof. Dr. med. Jürgen Fischer) Dezember 2000 214 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Das Peer-Review-Verfahren 2.1 Methode 2.2 Aufbau der „Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale“ 3. Darstellung und Auswertung der Beurteilungsergebnisse 3.1 Itembewertungen 3.2 Bereichsbewertungen 4. Empfehlungen zur Verbesserung der Prozessqualität 5. Hinweise zur Dokumentation der Prozessabläufe Anhang A: Tabellen Anhang B: Abbildungen 215 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 1. Einleitung Im Rahmen des DGSM-Projekts zur Sicherung der Prozessqualität ist Ihr Schlaflabor in einem Peer-Review-Verfahren beurteilt worden. Vor der Darstellung und Auswertung der Beurteilungsergebnisse wird zunächst die dem Peer-Review-Verfahren zugrunde liegende Methodik vorgestellt. Außerdem wird kurz auf den Aufbau der „Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale“ eingegangen, anhand derer die Begutachtung durchgeführt wurde (Kapitel 2) [Sowohl Checkliste als auch das dazugehörende Manual mit entsprechenden Beurteilungskriterien sind in der „Somnologie“ veröffentlicht∗ ]. In Kapitel 3 werden dann die Bewertungen der einzelnen qualitätsrelevanten Prozessmerkmale sowie Gesamtbewertungen vorgestellt. Auf dieser Grundlage ist nicht nur eine konkrete Schwachstellenanalyse der Prozessabläufe im eigenen Schlaflabor, sondern auch ein Vergleich mit der Prozessqualität anderer Schlaflabore möglich. Empfehlungen zu einer Verbesserung der Prozessqualität werden in Kapitel 4 gegeben. Den Abschluss des Ergebnisberichtes (Kapitel 5) bilden „Hinweise zur Dokumentation der Prozessabläufe“. 2. Das Peer-Review-Verfahren 2.1 Methode Von den 180 bis Dezember 1999 bei der DGSM akkreditierten Schlaflaboren unterzogen sich insgesamt 117 dem Peer-Review-Verfahren. Jedes teilnehmende Schlaflabor wurde aufgefordert, sieben Patientenakten in Kopie an die „Projektstelle Prozess- und Ergebnisqualität“ zu schicken, die vorher zufallsmäßig auf Grundlage von Listen der im Februar 2000 behandelten Schlaflaborpatienten ausgewählt worden waren. Die sieben Patientenakten eines Schlaflabors wurden auf drei Gutachter verteilt, die pro Akte eine Checkliste auszufüllen hatten. Dabei wurde eine der sieben Akten noch zweimal vervielfältigt, so dass von jedem dieser Reviewer insgesamt drei Akten zu begutachten waren. Da eine dieser sieben Akten also von allen drei Gutachtern beurteilt wurde, ist es möglich, die Gutachterübereinstimmung, die sog. Interraterreliabilität, zu berechnen, die als Indikator für die Güte des Verfahrens betrachtet werden kann. ∗ Fischer J., Raschke F. & Kutschmann M.: Die Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale für das Peer-Review-Verfahren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) zur Sicherung der Prozessqualität im akkreditierten Schlaflabor. Somnologie 6: 335-346, 1999. 216 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Verteilung der Akten auf die Gutachter erfolgte ebenfalls zufällig, allerdings mit der Einschränkung, dass die Gutachter (in den meisten Fällen) aus demselben medizinischen Fachgebiet wie das zu beurteilende Schlaflabor stammen. Diese Maßnahme sollte verhindern, dass fachgebietsspezifische Besonderheiten fehlbewertet werden und damit zu einer Verzerrung der Begutachtungsergebnisse führen. Da aus den Fachgebieten HNO bzw. Pädiatrie nur drei bzw. vier Schlaflabore am Projekt teilnahmen, wurden sie den inhaltlich wohl am ehesten verwandten Bereichen Pneumologie bzw. Innere Medizin zugeordnet. Die Bereiche Psychologie, Psychiatrie und Neurologie wurden ebenfalls zusammengefasst, so dass die Gesamtheit der teilnehmenden Schlaflabore in drei „Beurteilungsgebiete“ gegliedert ist: Beurteilungsgebiet Pneumologie HNO Innere Medizin Pädiatrie Anzahl Schlaflabore 65 32 Psychologie Psychiatrie 20 Neurologie Tabelle1 Insgesamt standen 96 Gutachter zur Verfügung. Als Gutachter konnten (auf freiwilliger Basis) nur Schlaflaborleiter (bzw. deren Vertreter) tätig werden, die sich mit ihrem Labor auch selbst dem Begutachtungsverfahren unterzogen. 2.2 Aufbau der „Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale“ Die „Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale“ gliedert sich in fünf Bereiche. Die einzelnen Merkmale (Items) der Bereiche Anamnese, Therapie, Diagnostik und Entlassungsbericht waren von den Gutachtern in eine der Kategorien „vollständig“, „teilweise“, „nicht“ und „entfällt“ einzuordnen. Außerdem gaben sie mittels Analogskala eine Gesamtbeurteilung für jeden dieser Bereiche ab. Der Bereich Diagnosesicherung ist anders strukturiert, so dass hier auch die entsprechende Gesamtbeurteilung wegfällt. Den Abschluss der Checkliste bilden zwei Analogskalen zur Beurteilung gesundheitsökonomischer Aspekte in den Bereichen Diagnostik und Therapie und eine Analogskala zur Beurteilung des Gesamtprozesses. 217 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3. Darstellung und Auswertung der Beurteilungsergebnisse Ebenso wie die Checkliste sowohl Beurteilungen einzelner Items durch Einordnung in Kategorien als auch Bewertungen gesamter Bereiche mit Hilfe von Analogskalen erlaubt, besteht auch die Darstellung und Auswertung der Ergebnisse aus zwei Teilen. Aus dem ersten Teil (Abschnitt 3.1) soll hervorgehen, in welchen Bereichen ihres Schlaflabors die Prozessqualität noch verbessert werden kann. So wird zunächst dargestellt, wie häufig die einzelnen Items den vier Kategorien „vollständig“, „teilweise“, „nicht“ und „entfällt“ zugeordnet wurden (Ausnahme: Items 58, 59 und 60). Diese Form der Darstellung verschafft einen ersten Eindruck davon, ob einzelne Items eher gut oder schlecht beurteilt worden sind. Allerdings ist ein direkter Vergleich mit den Bewertungen anderer Items schwierig, so dass dieser erste Eindruck durch die Berechnung sogenannter „Qualitätsindizes“ (QI’s) noch verdichtet wird. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist es möglich einzuschätzen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf im Sinne einer Verbesserung der Prozessqualität Ihres Schlaflabors besteht. Entsprechende Empfehlungen dazu werden in Kapitel 4 ausgesprochen. Andererseits wird aber auch ersichtlich, in welchen Bereichen sich die Prozessqualität in Ihrem Schlaflabor gegebenenfalls bereits auf einem überdurchschnittlichen Niveau befindet. Insbesondere der zweite Teil von Kapitel 3 soll einen Vergleich der Prozessqualität Ihres Schlaflabors mit der Prozessqualität der anderen Teilnehmern ermöglichen. Zu diesem Zweck werden in Abschnitt 3.2 mit Hilfe der auf den Analogskalen abgegebenen Gesamtbeurteilungen der einzelnen Bereiche Rangreihen gebildet, aus denen hervorgeht, welchen Stellenwert Ihr Schlaflabor im Vergleich zu den anderen teilnehmenden Schlaflaboren hat. 3.1 Itembewertungen Den Tabellen 2a bis 2d (siehe Anhang A: Tabellen) können Sie entnehmen, wie die einzelnen Items der Bereiche Anamnese (Tabelle 2a), Diagnostik (Tabelle 2b), Therapie (Tabelle 2c) und Entlassungsbericht (Tabelle 2d) bewertet worden sind. Für jedes Item ist ablesbar, wie häufig in den sechs Fällen (bzw. Patientenakten) die einzelnen Kategorien vergeben wurden. Steht in der Spalte „Anzahl Bewertungen“ ein kleinerer Wert als 6, so sind weniger als sechs Bewertungen für das entsprechende Item abgegeben worden (Missing Values). Allerdings wurden hierbei nur die sechs Akten berücksichtigt, die von jeweils nur einem Reviewer begutachtet worden sind. 218 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die siebte, von allen drei Gutachtern beurteilte Akte, dient nur der Berechnung der Interraterreliabilität, die nicht Bestandteil der Ergebnisberichte ist. Der Bereich Diagnosesicherung kann aufgrund seiner besonderen Struktur nicht wie die anderen Bereiche ausgewertet werden. Aus diesem Grund erfolgt auch die Darstellung der Beurteilungsergebnisse in etwas anderer Form (Tabelle 3 im Anhang A: Tabellen). Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, welche Items eher positiv und welche Items eher negativ bewertet wurden. Darüber hinaus wurden für jedes Item der Bereiche Anamnese, Diagnostik, Therapie und Entlassungsbericht die Qualitätsindizes (QI’s) berechnet, die die Beurteilung jedes einzelnen Items in einem Wert zusammenfassen (siehe Tabellen 4a – 4d). Grundlage der Berechnung ist ein Vergleich der Bewertungen eines Items mit der theoretisch besten Bewertung. Die theoretisch beste Bewertung liegt genau dann vor, wenn das Item zu 100% in die Kategorie „vollständig“ eingeordnet wurde. Analog wird bei der theoretisch schlechtesten Bewertung das Item zu 100% in die Kategorie „nicht“ eingeordnet. Die Besonderheit des QI liegt darin, dass er im besten Fall den Wert 1 und im schlechtesten Fall den Wert 0 annimmt. Alle anderen Werte liegen entsprechend zwischen 0 und 1. Je größer der QI also ist, desto besser ist das entsprechende Item insgesamt bewertet worden, je kleiner der Wert ist, desto schlechter. Dabei werden Kreuze in der Kategorie „entfällt“ wie Missing Values behandelt, für die die Formel zur Berechnung des QI entsprechend adjustieren kann. Um außerdem einschätzen zu können, hinsichtlich welcher Items besonderer Handlungsbedarf im Sinne einer Verbesserung der Prozessqualität besteht, wurden zum Vergleich für jedes Item die durchschnittlichen QI’s sowohl über alle Schlaflabore Ihres Beurteilungsgebiets als auch über die Gesamtheit der teilnehmenden Schlaflabore („gesamt“) berechnet (Tabelle 4a – 4d im Anhang A: Tabellen). Die Bewertung der Items 58, 59 und 60 (Entlassungsbericht) fällt aus dem üblichen Schema heraus, da entweder „ja“ oder „nein“ angekreuzt werden sollte. Aus diesem Grund sind die entsprechenden QI´s nicht berechnet worden, so dass auch ein Vergleich mit den Bewertungen der anderen Labore nicht durchgeführt wurde. 3.2 Bereichsbewertungen Sowohl für die Bereiche Anamnese, Diagnostik, Therapie und Entlassungsbericht als auch für die „Gesundheitsökonomie Diagnostik“, die „Gesundheitsökonomie Therapie“ und den „Gesamtprozess“ wurden mit Hilfe von Analogskalen Gesamtbeurteilungen abgegeben. Die möglichen Werte bewegen sich dabei zwischen 0 („völlig unzureichend“) und 100 („ausgezeichnet“). 219 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Einen Überblick über die Position Ihres Schlaflabors im Vergleich zu anderen Schlaflaboren verschaffen die Rangreihen in den Abbildungen 1a – 1d (für die Bereiche Anamnese, Therapie, Diagnostik und Entlassungsbericht) und 2 bis 4 (für Gesundheitsökonomie Diagnostik und Therapie sowie den Gesamtprozess) im „Anhang B: Abbildungen“, die auf Grundlage der Bewertungen auf den Analogskalen aufgestellt wurden. Jeder Balken steht dabei für die durchschnittlichen Bewertungen eines Schlaflabors. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welchen Rang Ihr Schlaflabor im Vergleich zu den anderen Teilnehmern in jedem der sieben Bereiche einnimmt. Außerdem sind die entsprechenden Analogskalenmittelwerte Ihres Labors aufgelistet. SL XY Bereich Analogskalenmittelwerte Rang Anamnese 95 11 Diagnostik 68 73 Therapie 85 27 Entlassungsbericht 81 44 Gesundheitsökonomie Diagnostik 82 56 Gesundheitsökonomie Therapie 91 27 Gesamtprozess 84 35 4. Empfehlungen zur Verbesserung der Prozessqualität Definiert man für jedes Item die beiden QI’s, die sich über alle Schlaflabore Ihres Beurteilungsgebiets bzw. über die Gesamtheit aller teilnehmenden Schlaflabore ergeben, als Grenzwerte, zwischen denen sich der QI Ihres Schlaflabors mindestens bewegen sollte, so besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Items, deren QI kleiner als beide Grenzwerte ist (siehe Tab. 4a – 4d). Wünschenswert wäre es nun, wenn sich bei einer zukünftigen Beurteilung der Prozessqualität die entsprechenden QI’s zumindest in dem durch Beurteilungsgebiets- und Gesamt-QI festgelegten Qualitätskorridor einpendeln. Wie nun Verbesserungen hinsichtlich einzelner Items konkret auszusehen haben, wird deutlich, wenn Sie die Abläufe in Ihrem Schlaflabor mit dem vergleichen, was laut Manual erwartet worden wäre. Da die Beurteilungskriterien im Manual auf Grundlage der Anforderungen entstanden sind, die von der Kommission Prozess220 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ und Ergebnisqualität an eine mindestens hinreichende Prozessqualität gestellt werden, liefern sie Anhaltspunkte dafür, in welche Richtung Verbesserungsmaßnahmen gehen sollten. 5. Hinweise zur Dokumentation der Prozessabläufe Ein wesentliches Merkmal des DGSM-Peer-Review-Verfahrens ist die Beurteilung der Prozessqualität anhand von Patientenakten. Das hat zur Folge, dass die Dokumentation der Prozessabläufe eine nicht unbedeutende Rolle spielt. Sind nämlich einzelne qualitätsrelevante Prozessabläufe in Ihrem Schlaflabor zwar vorhanden, aber in den Akten nicht dokumentiert, so wurden von den Gutachtern bezüglich der entsprechenden Items negative Bewertungen abgegeben. Insofern sind negative Bewertungen einzelner Items nicht unbedingt nur auf eine schlechte Prozessqualität, sondern möglicherweise auch auf eine unzureichende Dokumentation der Prozessabläufe zurückzuführen. Sollten also einzelne qualitätsrelevante Prozessmerkmale negativ bewertet worden sein, obwohl die entsprechenden Prozessabläufe in Ihrem Schlaflabor durchgeführt werden, bedeutet dies, dass weniger der entsprechende Prozessablauf, als vielmehr seine Dokumentation verbessert werden muss. Marcus Kutschmann Prof. Dr. med. Jürgen Fischer 221 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anhang A: Tabellen Anamnese SL XY Kategorien (Häufigkeit) Item vollständig teilweise nicht 3 6 6 5 0 5 6 4 4 0 3 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2 1 0 0 1 2 1. allg. Anamnese 2. spez. Anamn. Nacht 3. spez. Anamn. Tag 4. org. Beschw. 5. psych. Beschw. 6. veg. Beschw. 7. bish. diagn. Maßn. 8. bish. ther. Maßn. 9. Risikof./Suchtan. 10. psych.-soz. Bel. Anzahl entfällt Bewertungen 0 6 0 6 0 6 0 6 4 6 0 6 0 6 2 6 0 6 4 6 Tabelle 2a Diagnostik SL XY Kategorien (Häufigkeit) Item 11. strukt. A. Schema 12. subj. Befindl. 13. allg. klin. Unters. 14. konsil. Unters. 15. Herz-Kreisl.-Fkt. 16. Lungenfunktion 17. Nasenfunktion 18. Klin. Labor 19. Röntgen 20. norm. Fragebgn 21. Leist. Vig. Unters. Tabelle 2b 222 vollständig teilweise nicht 2 0 1 6 2 5 4 1 2 0 0 4 0 1 0 0 2 0 0 0 4 6 1 0 1 0 2 1 2 2 4 Anzahl entfällt Bewertungen 0 6 0 6 0 6 0 6 2 6 1 6 0 6 2 6 2 6 4 6 2 6 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Therapie SL XY Kategorien (Häufigkeit) Item vollständig teilweise nicht 3 3 6 0 4 5 5 5 2 2 1 1 0 0 2 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 33. allg. Beh.maßn. 34. med. Beh.maßn. 35. app. Beh.maßn. 36. psych. Beh.maßn. 37. Ther. Einst. pers. 38. Ther. Einst. app. 39. Ther. Kontrollü. 40. ad. Anz. Nächte 41. adäq. Diagnostik 42. adäq. Therapie Anzahl entfällt Bewertungen 2 6 2 6 0 6 6 6 0 6 0 6 1 6 0 6 3 6 3 6 Tabelle 2c Entlassungsbericht SL XY Kategorien (Häufigkeit) Item 43. Schlaf (R & K) 44. erw. Schlafpar. 45. Arousals 46. Atmung 47. Sauerstoffsätt. 48. Körperposition 49. Schnarchen 50. Beinbewegungen 51. Herzrhythmusst. 53. zeitger. diktiert 54. wesentl. Befunde 55. Beschr. Epikrise 56. Dauer Aufent. SL 57. Dauer Aufent. Kl. 58. Geräteinw. 59. Aufklärung 60. Ktrl.unters. term. vollständig teilweise nicht 6 4 1 6 4 1 5 4 1 6 5 5 5 4 0 2 1 0 2 0 1 2 1 0 1 1 1 0 0 0 4 0 0 5 0 0 4 0 0 0 0 0 ja 6 3 4 Anzahl entfällt Bewertungen 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 0 6 2 6 nein 0 6 3 6 2 6 Tabelle 2d 223 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Diagnosesicherung SL XY Arzt/Fachpersonal geschultes Pers. nicht ersichtlich 25. perm. Anwesenh. 2 4 2 26. part. Anwesenh. 0 0 0 ja nein 27. Bio-Eichung 6 0 28. Impedanzmessung 6 0 Licht an/aus Ther.einstell – Drucküberw. 2 6 durchgeführt nicht durchgeführt 31a. Man. Korr. Hypnogr. 4 2 31b. Man. Korr. Resp. Param. 4 2 30. Prot. der Nacht 32. Signalqual. d. Bsp.ausdr. sehr gut befriedigend unzureichend 1 5 0 Tabelle 3 Anamnese Item 1. allg. Anamnese 2. spez. Anamn. Nacht 3. spez. Anamn. Tag 4. org. Beschw. 5. psych. Beschw. 6. veg. Beschw. 7. bish. diagn. Maßn. 8. bish. ther. Maßn. 9. Risikof. / Suchtanam. 10. psych.-soz. Bel. Tabelle 4a 224 SL XY 0,75 1,00 1,00 0,92 0,00 0,83 1,00 1,00 0,75 0,00 Qualitätsindex QI Beurteilungsgesamt gebiet 0,78 0,78 0,86 0,83 0,86 0,82 0,80 0,76 0,60 0,60 0,77 0,71 0,72 0,73 0,67 0,67 0,77 0,69 0,50 0,53 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Diagnostik Item 11. strukt. A. Schema 12. subj. Befindl. 13. allg. klin. Untersuch. 14. konsil. Untersuch. 15. Herz-Kreisl.-Fkt. 16. Lungenfunktion 17. Nasenfunktion 18. Klin. Labor 19. Röntgen 20. norm. Fragebogen 21. Leist. u. Vig. Unters. SL XY 0,33 0,00 0,50 1,00 0,63 1,00 0,67 0,50 0,50 0,00 0,00 Qualitätsindex QI Beurteilungsgesamt gebiet 0,77 0,67 0,80 0,75 0,82 0,77 0,54 0,52 0,74 0,69 0,78 0,58 0,50 0,36 0,70 0,69 0,60 0,47 0,40 0,43 0,25 0,32 Tabelle 4b Therapie Item 33. allg. Beh.maßn. 34. med. Beh.maßn. 35. app. Beh.maßn. 36. psych. Beh.maßn. 37. Ther. Einstell. pers. 38. Ther. Einstell. app. 39. Ther. Kontrollüberw. 40. adäq. Anz. Nächte 41. adäq. Diagnostik 42. adäq. Therapie SL XY 0,88 0,88 1,00 0,83 0,92 1,00 0,92 0,67 0,67 Qualitätsindex QI Beurteilungsgesamt gebiet 0,69 0,66 0,59 0,63 0,84 0,79 0,27 0,32 0,64 0,63 0,81 0,76 0,66 0,57 0,78 0,70 0,66 0,68 0,66 0,66 Tabelle 4c 225 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Entlassungsbericht Item 43. Schlaf (R & K) 44. erw. Schlafparam. 45. Arousals 46. Atmung 47. Sauerstoffsättigung 48. Körperposition 49. Schnarchen 50. Beinbewegungen 51. Herzrhythmusstör. 53. zeitgerecht diktiert 54. wesentl. Befunde 55. Beschr. Epikrise 56. Dauer Aufenth. SL 57. Dauer Aufenth. Kl. Tabelle 4d 226 SL XY 1,00 0,83 0,25 1,00 0,83 0,17 0,92 0,83 0,25 1,00 0,92 0,92 0,92 1,00 Qualitätsindex QI Beurteilungsgesamt gebiet 0,73 0,70 0,64 0,62 0,59 0,55 0,87 0,78 0,84 0,76 0,44 0,39 0,62 0,53 0,46 0,51 0,50 0,43 0,84 0,78 0,81 0,78 0,77 0,73 0,83 0,84 0,84 0,85 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anhang B: Abbildungen Rangreihe Anamnese Analogskalen 100 80 60 40 20 0 Schlaflabore Abb. 1a Rangreihe Diagnostik Analogskalen 100 80 60 40 20 0 Schlaflabore Abb. 1b Rangreihe Entlassungsbericht Analogskalen 100 80 60 40 20 0 Schlaflabore Abb. 1c 227 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Rangreihe Therapie Analogskalen 100 80 60 40 20 0 Schlaflabore Abb. 1d 228 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 7c) DGSM Qualifikationsnachweis (QN) Somnologie • Somnologieartikel • QN Somnologie für Ärzte • QN Somnologie für Naturwissenschaftler und Psychologen • QN Somnologie für MTA • Landkarte Somnologen 229 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Qualifikationsnachweis "Somnologie" Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) – Ärzte Präambel Anläßlich der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat der Vorstand am 19. Oktober 1995 die Einführung des Qualifikationsnachweises "Somnologie" vorgestellt. Der Qualifikationsnachweis dokumentiert die freiwillig nachgewiesene Fortbildung des Arztes/der Ärztin in dem wissenschaftlichen und klinischen Bereich der Somnologie. Der Qualifikationsnachweis Somnologie wird vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin verliehen. Mit dem Qualifikationsnachweis wird eine erfolgreiche Fortbildung in wissenschaftlicher und praktisch-klinischer Tätigkeit sowie die Erfahrung im Bereich der Somnologie durch die DGSM bestätigt. Der Qualifikationsnachweis Somnologie beinhaltet nicht einen Weiterbildungsnachweis im Sinne der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte der Länder. Er berechtigt nicht zum privaten oder öffentlichen Führen einer Teilgebietsbezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte der Länder. Die DGSM wird die Aufnahme des Qualifikationsnachweises Somnologie in die Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte der Länder in Form einer Zusatzbezeichnung beantragen. Das Anerkennungsverfahren zur Erlangung des Qualifikationsnachweises findet in Schlaflaboren statt, die von der DGSM akkreditiert und vom Vorstand der DGSM mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens beauftragt sind. Anträge auf Erteilung des Qualifikationsnachweises "Somnologie" werden an den Vorstand der DGSM gerichtet. 1. Gegenstand Die Anforderungen für den Qualifikationsnachweis "Somnologie" der DGSM sind danach ausgerichtet, dass der Inhaber fachlich befähigt ist, die Diagnostik und Differentialdiagnostik von schlafbezogenen Störungen und Störungen des Schlaf-WachRhythmus durchzuführen. Für die Durchführung einer indizierten Therapie können im Einzelfall weitergehende Kenntnisse erforderlich sein. 2. Definition Somnologie Die Somnologie umfasst die Ätiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und der schlafbezogenen 230 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Störungen einschließlich der dazu notwendigen Methoden und Untersuchungstechniken sowie die Grundlagen zur Therapie dieser Störungen. 3. Anerkennungsverfahren 3.1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren 1. Der Qualifikationsnachweis kann von Mitgliedern der DGSM erworben werden. 2. Approbation als Arzt/Ärztin und mindestens 4 Jahre klinische Tätigkeit. 3. 2-jährige ganztägige Fortbildung in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor. 6 Monate dieser Fortbildungszeit können auf Antrag während der Weiterbildung zum Arzt/Ärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Innere Medizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Pädiatrie und Physiologie anerkannt werden. Antragstellern mit nachgewiesener abgeschlossener Weiterbildung in den Schwerpunkten Pneumologie, Neurologie, Psychiatrie wird auf Antrag ein Jahr der Fortbildungszeit anerkannt. 4. Die Minimaldauer kontinuierlicher Tätigkeit in einem Schlaflabor für die Anerkennung der Fortbildung beträgt 6 Monate. Zusätzliche Hospitationszeiten in schlafmedizinischen Zentren anderer Fachrichtung werden anerkannt. 5. Die Fortbildung in dem Bereich der Schlafmedizin ist bis zu 1 Jahr in einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland möglich. Die Entscheidung über die Anrechnung dieser Fortbildungszeit ist Angelegenheit des Vorstandes. 6. Antragsteller mit abgeschlossener Weiterbildung im Gebiet der Pädiatrie können auf Antrag die im Stoffkatalog zum Qualifikationsnachweis aufgeführten Richtzahlen durch Nachweis einer äquivalenten Tätigkeit in der Pädiatrie als Voraussetzung für die Zulassung anerkannt bekommen. 3.2. Antrag zur Erteilung des Qualifikationsnachweises Somnologie Der Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises erfolgt bei dem Vorstand der DGSM. Der Antragsteller wird zum Anerkennungsverfahren zugelassen, wenn die Anerkennungskommission die Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat. 3.3. Anerkennungskommission Der Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises wird im Auftrag des Vorstandes der DGSM von einem Fachgremium begutachtet, dem 3 Mitglieder der DGSM angehören. Das Fachgremium wird vom Vorstand der DGSM für einen Zeitraum von 2 Jahren berufen. Dieses prüft die Vollständigkeit der Voraussetzungen für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren und wählt die jeweilige Anerkennungskommission und den Ort des Anerkennungsverfahren aus. 231 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die jeweilige Anerkennungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Kommission setzt sich zusammen aus einem Arzt für Neurologie/Psychiatrie, einem Arzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Pneumologie sowie einem weiteren Mitglied der DGSM. Der Vorstand der DGSM benennt diejenigen Mitglieder, die als Vorsitzende und Beisitzer tätig werden können. 3.4. Durchführung des Anerkennungsverfahrens Das Anerkennungsverfahren erfolgt mündlich. Es besteht aus einem praktischklinischen und einem theoretischen Teil, die jeweils eine Stunde dauern und wird von den drei Mitgliedern der Anerkennungskommission durchgeführt. 1. 2. Praktisch-klinischer Teil: Dieser Teil des Anerkennungsverfahrens wird in einem von der DGSM hierfür speziell akkreditierten Schlaflabor vorgenommen. Gegenstand ist der Nachweis eingehender Fähigkeiten im Einsatz von somnologisch diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Theoretischer Teil: Gegenstand dieses Teiles des Verfahrens ist der Nachweis über Kenntnisse der im Stoffkatalog aufgeführten Wissensgebiete. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird dem Antragsteller in unmittelbarem Anschluss mitgeteilt. 3.5. Protokoll Über die Anträge auf Erteilung des Qualifikationsnachweises, die Durchführung des Anerkennungsverfahrens und das Ergebnis werden schriftliche Aufzeichnungen geführt, die auf Antrag eingesehen werden können. 3.6. Wiederholungsverfahren Die Wiederholung eines nichtbestandenen Verfahrens ist möglich. Die Anerkennungskommission bestimmt die dazu notwendigen inhaltlichen und zeitlichen Voraussetzungen. 3.7. Widerspruch Der Antragsteller kann gegen den Entscheid der Anerkennungskommission beim Vorstand der DGSM innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. 232 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3.8. Urkunde Über das erfolgreich durchgeführte Anerkennungsverfahren wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Vorstand der DGSM und dem Vorsitzenden der Anerkennungskommission unterschrieben wird. 233 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Stoffkatalog zum Qualifikationsnachweis "Somnologie" der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) – Ärzte 1. a) b) c) Richtzahlen Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 30 Polysomnographien nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales [1968]. Selbständige Befundung von 200 Polysomnographien nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales, davon 100 kardiorespiratorische Polysomnographien mit Auswertung und Bewertung schlafbezogener Atmungs- und Kreislaufstörungen. Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLT (multipler Schlaflatenz-Test)-Untersuchungen. 100 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei Patienten mit schlafbezogenen Störungen und Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus. Hierunter müssen sich aus jeder der folgenden Diagnosekategorien mindestens 10 Behandlungsfälle befinden: Schlafbezogene Atmungsstörungen (inklusive der nasalen Ventilationstherapie), Dyssomnien, Parasomnien, Schlafstörungen bei körperlichen und psychiatrischen Erkrankungen. 2. Inhaltliche Voraussetzungen Der Arzt, die Ärztin, die den Qualifikationsnachweis "Somnologie" erwerben will, muss Kenntnisse über folgende schlafmedizinische Inhalte nachweisen: 2.1. Elektophysiologische und biochemische Grundlagen des Schlafes Der Arzt/die Ärztin soll umfangreiche Kenntnis haben über: – physiologische Variationen und Altersvariationen des Schlafs, Vigilanz am Tag, Erfassung und Beurteilung von Vigilanzstörungen, physiologische Variationen, Altersvariationen – elektrophysiologische, physiologische und biochemische Veränderungen im Schlaf, – Modelle zur Schlafentstehung und -funktion, – elektroenzephalographische Aktivität im Schlaf, Schlafstadienbestimmung, – Aussagekraft und Limitationen der konventionellen Schlafstadienklassifikation. – REM- und NREM Schlaf: - elektroenzephalographische Aktivität, - Motoneuronaktivität, - Sensorische Aktivität, 234 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ – – - Aktivität des autonomen sympathischen und parasympathischen Nervensystems, - Herz-Kreislauffunktion, - Atmungsregulation, - Stoffwechselaktivität, - Thermoregulation. Hormonelle Regulation im Schlaf, Abhängigkeit von Schlafstadien, Grundkenntnisse über mentale Aktivität im Schlaf einschließlich Träumen. 2.2. Chronobiologische Aspekte des Schlafes Der Arzt/die Ärztin soll umfangreiche Kenntnis haben über: – Circadiane Rhythmen und deren Beeinflussung durch Zeitgeber (Temperatur, Atmung, Herz-Kreislauf, hormonelle Aktivität), – Chronobiologische Modelle der Schlafregulation – Circadiane Variationen der Leistungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, – Müdigkeit und Schläfrigkeit am Tage, – Methoden zur Erfassung tageszeitlicher Schwankungen von Schläfrigkeit und Leistungsfähigkeit, – diagnostische Verfahren zur Erfassung circadianer Schwankungen physiologischer Variablen, – Schlafstörungen, die infolge einer gestörten Schlaf-Wach-Rhythmik entstehen, Klassifikation und Differentialdiagnose, – Wechselwirkung von Schichtdienst und Schlaf, therapeutische Beeinflussung schichtdienstbedingter Schlafstörungen, – therapeutische nichtmedikamentöse Beeinflussung circadianer Rhythmen und pharmakologische Therapie. 2.3. Diagnostische Verfahren zur Erfassung und Beurteilung von Schlafstörungen des Erwachsenen Der Arzt/die Ärztin soll umfangreiche Kenntnis haben über: – ambulante diagnostische Verfahren zur Erkennung von Ein- und Durchschlafstörungen (Insomnien), – schlafbezogene Atmungsstörungen, – schlafbezogene kardiovaskuläre Störungen, – ambulante Methoden zur Erfassung und Beurteilung von Schlafstörungen und Vigilanzstörungen am Tage, Kenntnisse und Beurteilung etablierter validierter Fragebögen zur Erfassung von Schlafstörungen, – stationäre diagnostische Verfahren, insbesondere technische und methodische Richtlinien zur Durchführung folgender Untersuchungen: 235 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ – – - Polysomnographie (PSG), - Kardiorespiratorische Polygraphie - Multipler-Schlaflatenz-Test (MSLT) - validierte Leistungsbeurteilung, Vigilanztests personelle, technische und räumlichen Voraussetzungen zur Betreibung eines Schlaflabors nach den Richtlinien der DGSM, Auswertung polygraphischer und polysomnographischer Aufzeichnung und Befundung 2.4. Differentialdiagnose und Therapie der Schlafstörungen insbesondere der intrinsischen und extrinsischen Dyssomnien, Parasomnien und Schlafstörungen, die durch psychiatrische, neurologische und internistische und andere organische Erkrankungen verursacht werden Der Arzt/die Ärztin soll umfangreiche Kenntnis haben über: – Differentialdiagnose und Klassifikation der Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Schläfrigkeit am Tage. Insbesondere muss der Arzt/die Ärztin bei folgenden Krankheitsbildern die spezifische Symptomatik, Differentialdiagnose und Prognose kennen und selbständig die adäquaten diagnostischen und therapeutischen Programme aufstellen können: Insomnien Hypersomnien und Störungen mit Tagesschläfrigkeit Narkolepsie Parasomnien Schlafstörungen bei psychiatrischen Erkrankungen Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen Schlafstörungen bei internistischen Erkrankungen Schlafstörungen bei kardiopulmonalen Erkrankungen Schlafstörungen bei muskuloskeletalen Erkrankungen Schlafstörungen durch Alkohol/Drogen und Pharmakamissbrauch Schlafstörungen bei pädiatrischen Erkrankungen Schlafstörungen bei Medikamenteneinnahme Störungen des zirkadianen Schlaf/Wach-Rhythmus 2.5. Therapie von Schlafstörungen Der Arzt/die Ärztin soll umfangreiche Kenntnis haben über Indikation, Methoden und Durchführung von: – Schlafhygienischen Maßnahmen, – Beinflussung des normalen Schlafs durch Pharmaka, – Pharmakotherapie des gestörten Schlafs und Lichttherapie, 236 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ – Verhaltenstherapeutische und andere psychotherapeutische Verfahren bei Schlafstörungen. 2.6. Differentialdiagnose der Schlafbezogenen Atmungsstörungen und deren Therapie: Indikationen und Methoden konventioneller nichtinvasiver Beatmungstherapien (nCPAP, nBiPAP, nIPPV) Der Arzt/die Ärztin soll umfangreiche Kenntnis haben über: – Morphologie und Funktion der oberen Atemwege im Wachzustand und Schlaf, Engstellendetektion im Bereich der Nase, des Pharynx und Larynx, Kraniofaziale Aspekte, die eine Obstruktion der oberen Atemwege begünstigen. – Normale und gestörte Atmungsregulation im Schlaf, deren physiologische Variationen und Abhängigkeit von Schlafstadien und circadianen Rhythmen-Altersvariationen. – Wechselwirkung mit kardiorespiratorischen Funktionen am Tage und während des Schlafs. – Beziehung zur Sauerstoffsättigung und zu arteriellen Blutgasen. – Differentialdiagnose und Klassifikation der schlafbezogenen Atmungstörungen nach polysomnographischen Kriterien. – Spezifische Symptomatik, Differentialdiagnose, Therapie, Prognose und Folgeerkrankungen bei folgenden Krankheitsbildern und selbständig die adäquaten diagnostischen und therapeutischen Programme aufstellen können: Schlafbezogene Störungen der Atmung mit Obstruktion der oberen Atemwege Zentrale Schlafapnoe Primäre alveoläre Hypoventilation (Undines Fluch Syndrom) Sekundäre alveoläre Hypoventilation Schlafbezogene Atmungsstörungen bei psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei internistischen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei kardiopulmonalen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei muskuloskeletalen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei pädiatrischen Erkrankungen – Hämodynamische Veränderungen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen: cerebrale Perfusion, arterieller Blutdruck pulmonalarterieller Blutdruck cardiale Funktion kreislaufregulierende Hormone – Indikationen und klinische Bewertung ambulanter diagnostischer Einheiten zur Erkennung von schlafbezogenen Atmungsstörungen. – Indikation und Durchführung spezifischer therapeutischer Verfahren: 237 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Verhaltensmedizinische Therapie Medikamentöse Therapie Mechanische Therapie Nasale CPAP-Therapie Nasale BiPAP-Therapie unter Spontanatmung Nasale IPPV-Therapie und BiPAP-T/ST Therapie Chirurgische Therapie 238 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Qualifikationsnachweis Somnologie (für Ärzte) Merkblatt für Antragsteller Stand: 01.09.1999 Die Regelungen zum Qualifikationsnachweis Somnologie (für Ärzte) der DGSM wurden auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 31.1.1997 in Frankfurt verabschiedet und in der Zeitschrift „SOMNOLOGIE“, Band 2, Heft 3, Seite 97 - 100 veröffentlicht. Eine Änderung erfolgte durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.6.1997. Eine Antragstellung nach den Übergangsbestimmungen ist seit dem 1.2.1998 nicht mehr möglich. Der Antrag auf den QN ist formlos zu richten an: Vorstand der DGSM Sekretariat Schimmelpfengstraße 2 D-34613 Schwalmstadt-Treysa Der Antrag kann nur von Mitgliedern der DGSM gestellt werden (nach Aufnahme in die Gesellschaft durch die Mitgliederversammlung). Dem Antrag sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung beizufügen (weitere Unterlagen, wie Publikationen etc. sind nicht erforderlich). Unbeglaubigte Kopien sind ausreichend. Die DGSM behält sich vor, beglaubigte Kopien anzufordern. Zu den einzelnen Punkten beachten Sie bitte die Regelungen zum QN, Punkt 3.1 : r Formloser schriftlicher Antrag r Nachweis über den entrichteten DGSM-Jahresbeitrag r Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr von DM 200,00 (Überweisung auf das Konto der DGSM: VR Bank Schwalmstadt, BLZ 530 932 00, Kto.-Nr. 21 23 096 r Approbationsurkunde r Nachweis von 4 Jahren klinischer Tätigkeit (Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge) 239 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ r Nachweis von 2 Jahren ganztägiger Fortbildung in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor (Zeugnis des verantwortlichen Chefarztes oder Laborleiters). Zu anrechenbaren Zeiten siehe unten. r Nachweis von Weiterbildungszeiten, die auf die Fortbildungszeit im Schlaflabor angerechnet werden können (Arbeitszeugnis oder Facharzturkunde). Angerechnet werden 6 Monate der Weiterbildungszeit für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Innere Medizin, HNO, MKG-Chirurgie, Pädiatrie und Physiologie. Für Pulmonologen, Psychiater, Neurologen und Nervenärzte mit abgeschlossener Weiterbildung werden 12 Monate angerechnet. r Nachweis über die erfüllten Richtzahlen nach Punkt 1 des Stoffkatalogs zum QN. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass die genannten Leistungen vom Antragsteller selbst erbracht wurden. In der Pädiatrie sind ggf. äquivalente Leistungen nachzuweisen: Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 30 Polysomnographien nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales (1968) (PSG) Selbständige Befundung von 200 PSG, davon mindestens 100 kardiorespiratorische PSG Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLTs 100 dokumentierte, abgeschlossene Behandlungsfälle, davon mindestens je 10 mit schlafbezogenen Atmungsstörungen (incl. nasale Ventilationstherapie), Dyssomnien, Parasomnien, Schlafstörungen bei psychiatrischen und körperlichen Erkrankungen. ♦ ♦ ♦ ♦ Wenn diese Unterlagen vollständig beim Sekretariat vorliegen, wird der Antrag an das Fachgremium für den QN weitergeleitet. Dieses entscheidet im Auftrag des Vorstands über die Zulassung zum Anerkennungsverfahren (AV). Der Ort und der Termin des AV werden dem Antragsteller rechtzeitig (ca. 6 Wochen im voraus) mitgeteilt. Das AV wird von einer Anerkennungskommission durchgeführt, die vom Fachgremium benannt wird. Es besteht aus einem praktisch-klinischen und einem theoretischen Teil, die jeweils ca. eine Stunde dauern und mündlich durchgeführt werden. Gegenstand des Verfahrens sind somnologische diagnostische und therapeutische Verfahren sowie die im Stoffkatalog genannten Wissensgebiete. Zur Vorbereitung auf das AV wird ausdrücklich die Teilnahme an den Veranstaltungen des Modellcurriculums „QN Somnologie“ empfohlen (Inhalte, Orte und Termine werden im Rundbrief der DGSM und auf der Homepage der DGSM (http://www.dgsm.de) bekanntgegeben). 240 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Für Psychologen und Naturwissenschaftler sowie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren bestehen gesonderte Regelungen. Das Fachgremium für den QN Der Vorstand der DGSM 241 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Qualifikationsnachweis "Somnologie" für Psychologen und Naturwissenschaftler Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) Präambel Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin hat die Einführung eines Qualifikationsnachweises "Somnologie" für Mitglieder, die Psychologen oder Naturwissenschaftler sind, beschlossen. Dieser Qualifikationsnachweis dokumentiert die freiwillig nachgewiesene Fortbildung in dem wissenschaftlichen und klinischen Feld der Somnologie und wird vom Vorstand verliehen. Er dokumentiert eine erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung in wissenschaftlicher und praktisch-klinischer Tätigkeit und von Erfahrung im Bereich der Somnologie. Er kann an Psychologen und Mitglieder anderer naturwissenschaftlicher Fachrichtungen verliehen werden. 1. Gegenstand Die Anforderungen für den Qualifikationsnachweis "Somnologie" der DGSM sind danach ausgerichtet, dass der Inhaber fachlich befähigt ist, die Diagnostik und Differentialdiagnostik von schlafbezogenen Störungen und Störungen des Schlaf-WachRhythmus durchzuführen. Für die Durchführung der indizierten Therapie können im Einzelfall weitergehende Kenntnisse erforderlich sein. Darüber hinaus ist die Bezeichnung „Somnologe“ ein Qualifikationsnachweis für ein umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Schlafforschung und der Schlafmedizin und qualifiziert den Inhaber für die selbständige Tätigkeit in akkreditierten Schlaflaboren. 2. Definition "Somnologie" Die Somnologie umfasst die Ätiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und der schlafbezogenen Störungen einschließlich der dazu notwendigen stationären und ambulanten Methoden und Untersuchungstechniken, sowie die Grundlagen zur Therapie dieser Störungen. 3. Anerkennungsverfahren Das Anerkennungsverfahren zur Erlangung des Qualifikationsnachweises findet in Schlaflaboren statt, die durch die DGSM akkreditiert und vom Vorstand der DGSM mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens beauftragt worden sind. Der An- 242 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ trag auf Erwerb des Qualifikationsnachweises "Somnologie" bzw. auf Zulassung zum Anerkennungsverfahren wird an den Vorstand der DGSM gerichtet. 3.1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren – Mitgliedschaft der DGSM – Abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie oder eines naturwissenschaftlichen Faches – 3-jährige ganztägige Tätigkeit in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor. – Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Schlafmedizin ist bis zu 1 Jahr in einer vergleichbaren Einrichtung der Schlafforschung oder Schlafmedizin im Ausland möglich. Die Entscheidung über die Anrechnung dieser Zeit ist Angelegenheit der Anerkennungskommission. – Nachweis über wissenschaftliche Betätigung auf dem Gebiet der Schlafforschung oder der Chronobiologie 3.2. Antrag zur Erteilung des Qualifikationsnachweises Somnologie Der Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsverfahren wird beim Vorstand der DGSM gestellt. Der Antragsteller wird zum Anerkennungsverfahren zugelassen, wenn die Anerkennungskommission die Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat. 3.3. Anerkennungskommission Der Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsverfahren wird im Auftrag des Vorstandes der DGSM von einem Fachgremium begutachtet, dem 3 Mitglieder der DGSM angehören. Das Fachgremium wird vom Vorstand der DGSM für einen Zeitraum von 2 Jahren berufen. Es prüft die Vollständigkeit der Voraussetzungen für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren und wählt die jeweilige Anerkennungskommission und den Ort des Anerkennungsverfahrens aus. Die Anerkennungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern der DGSM und wird vom Vorstand der DGSM berufen. Sie setzt sich aus den Vertretern der Fachrichtungen Medizin, Psychologie und einer anderen Naturwissenschaft zusammen. 3.4. Durchführung des Anerkennungsverfahrens Das Anerkennungsverfahren erfolgt mündlich. Es besteht aus einem praktischklinischen und einem theoretischen Teil, die jeweils 60 Minuten dauern und wird von den drei Mitgliedern der Anerkennungskommission durchgeführt. 1. Praktisch-klinischer Teil: Dieser Teil des Anerkennungsverfahrens wird in einem von der DGSM hierfür speziell akkreditierten Schlaflabor vorgenommen. Gegenstand ist der Nachweis eingehender Fähigkeiten im Einsatz von somnologisch diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. 243 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2. Theoretischer Teil: Gegenstand dieses Teiles des Verfahrens ist der Nachweis über Kenntnisse der im Stoffkatalog aufgeführten Wissensgebiete. 3. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird dem Antragsteller im unmittelbaren Anschluß mitgeteilt. 3.5. Protokoll Über den Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises, die Durchführung des Anerkennungsverfahrens und das Ergebnis werden schriftliche Aufzeichnungen geführt, die auf Antrag des Antragstellers eingesehen werden können. 3.6. Wiederholungsverfahren Die Wiederholung eines nichtbestandenen Verfahrens ist möglich. Die Anerkennungskommission bestimmt die dazu notwendigen inhaltlichen und zeitlichen Voraussetzungen. 3.7. Widerspruch Der Antragsteller kann gegen den Entscheid der Anerkennungskommission beim Vorstand der DGSM innerhalb von 4 Wochen schriftlichen Widerspruch einlegen. 3.8. Urkunde Über das erfolgreich durchgeführte Anerkennungsverfahren wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Vorstand der DGSM und dem Vorsitzenden der Anerkennungskommission unterschrieben wird. 244 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Stoffkatalog zum Qualifikationsnachweis „Somnologie“ für Psychologen und Naturwissenschaftler der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) 1. Richtzahlen 1. Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 30 Polysomnographien nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales [1968]. Selbständige Befundung von 200 Polysomnographien nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales, davon 100 kardiorespiratorische Polysomnographien mit Auswertung und Bewertung schlafbezogener Atmungs- und Kreislaufstörungen. 2. Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLT(Multiple sleep latency test) Untersuchungen. 3. Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 30 ambulanten Screeninguntersuchungen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen. 4. 100 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei Patienten mit schlafbezogenen Störungen und Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus. Hierunter sollen sich aus jeder der folgenden Diagnosekategorien mindestens 10 Behandlungsfälle befinden: - Schlafbezogene Atmungsstörungen (inklusive der nasalen Ventilationstherapie) - Andere Dyssomnien - Parasomnien. - Schlafstörungen bei körperlichen und psychiatrischen Erkrankungen 2. Inhaltliche Voraussetzungen Der Antragsteller soll Kenntnisse über folgende Inhalte haben: 2.1. Grundlagen des Schlafes • Physiologische, biochemische und psychologische Veränderungen im Schlaf • Psychologische Grundlagen des Schlaf-Wach-Verhaltens und dessen Störungen. Grundkenntnisse über Träume und andere mentale Aktivitäten im Schlaf. • Phylogenese und Ontogenese des Schlafes • Elektrophysiologische Grundlagen des Schlafes: - elektrophysiologische Aktivität, - Motoneuronaktivität, - Sensorische Aktivität - Aktivität des autonomen sympathischen und parasympathischen Nervensystems - Herz-Kreislauffunktion - Atmungsregulation - Thermoregulation 245 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ • • Hormonelle Regulation des Schlafes Modelle zur Schlafregulation und Theorien zur Funktion des Schlafes 2.2. Chronobiologische Aspekte des Schlafes Grundlagen biologischer Rhythmen (ultradiane, circadiane und infradiane Rhythmik physiologischer und psychischer Funktionen) Steuerung der circadianen Rhythmik und Beeinflussung durch Zeitgeber. • Chronobiologische Modelle und Interaktion mit der Schlaf-Wach-Regulation • Variation der Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und Befindlichkeit über 24 Stunden. • Methoden zur Erfassung tageszeitlicher Schwankungen physiologischer und psychischer Funktionen. • Klassifikation und Differentialdiagnose von Schlafstörungen, die durch einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus entstehen. • Beeinflussung circadianer Rhythmen. • Nichtmedikamentöse und medikamentöse Therapie circadianer Schlaf-WachStörungen • Lichttherapie 2.3. Methoden und Diagnostische Verfahren zur Erfassung und Beurteilung von Schlaf-Wach-Verhalten, Schlaf und Schlafstörungen Vorausgesetzt werden umfangreiche Kenntnisse über die im Folgenden aufgeführten Methoden. Der Antragsteller muss befähigt sein, geeignete diagnostische Methoden auszuwählen, sie selbständig anzuwenden und die Ergebnisse als klinischen Befund zu dokumentieren. a. Methoden zur Messung des Schlafes, des Schlaf-Wach-Verhaltens und von Schlafstörungen - psychologische Methoden (standardisierte Testverfahren, Selbstbeobachtungsmethoden, Fragebögen, Skalen) - ambulante apparative Verfahren (Aktometrie, Screening-Verfahren und ambulante polysomnographische Methoden) - stationäre apparative Methoden (Polysomnographie, inklusive Videometrie) Bei den apparativen Verfahren sollen Kenntnisse über die technischen Grundlagen der Erfassung und Messung von Biosignalen vorhanden sein. Des Weiteren soll der aktuelle technische Stand apparativer Verfahren bekannt sein. b. Methoden zur Messung von Vigilanzstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit 246 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ - psychologische Testverfahren - apparative Methoden (z.B. computergestützte Testverfahren) - Polysomnographische Methoden (MSLT und MWT) c. Organisation eines Schlaflabors: - personelle, wirtschaftliche, technische und räumlichen Voraussetzungen zur Betreibung eines Schlaflabors nach den Richtlinien der DGSM 2.4. Differentialdiagnose der Schlafstörungen insbesondere der intrinsischen und extrinsischen Dyssomnien, Parasomnien und Schlafstörungen, die durch psychiatrische, neurologische und internistische Erkrankungen verursacht werden Der Antragsteller soll Kenntnisse über Diagnosekriterien und Differentialdiagnose der Schlafstörungen und deren Auswirkungen auf das Leistungsverhalten und die Befindlichkeit am Tage haben. Aktuelle Klassifikationskriterien der Klassifikationssysteme ICSD, ICD und DSM sollen bekannt sein. Bei folgenden Krankheitsbildern sollen die spezifische Symptomatik mit Psychopathologie, Differentialdiagnose und Prognose bekannt sein und die adäquaten diagnostischen und therapeutischen Programme aufgestellt werden können: Insomnien Hypersomnien und Störungen mit Tagesschläfrigkeit Narkolepsie Parasomnien Schlafstörungen bei psychiatrischen Erkrankungen Schlafstörungen bei neurologischen Erkrankungen Schlafstörungen bei internistischen Erkrankungen Schlafstörungen bei kardiopulmonalen Erkrankungen Schlafstörungen bei muskuloskeletalen Erkrankungen Schlafstörungen durch Einnahme oder Missbrauch psychotroper Substanzen Schlafstörungen bei pädiatrischen Erkrankungen Schlafstörungen bei Medikamenteneinnahme Störungen des zirkadianen Schlaf-Wach-Rhythmus 2.5. Therapie von Schlafstörungen Der Antragsteller soll umfangreiche Kenntnisse haben über Indikation, Methoden und Durchführung von: a. Verhaltenstherapeutischen Verfahren - bei Insomnien: Schlafhygiene 247 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Schlafrestriktion Stimuluskontrolle Kognitive Verfahren Entspannungsverfahren - bei schlafbezogenen Atmungsstörungen - bei Parasomnien - bei Hypersomnien - bei Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus b. Pharmakotherapie: Pharmakologische Beeinflussung und Wirkmechanismus auf den Schlaf, Schlafstörungen, schlafbezogene Atmungsstörungen und parasomnische Phänomene. - Psychopharmaka (Barbituraten, Benzodiazepine, Antidepressiva, Neuroleptika) - Analgetika - Antiepileptika - Antiparkinsonmittel - Pflanzliche Schlaf- und Beruhigungsmittel - Andere Medikamente, die den Schlaf beeinflussen c. Chronotherapeutische Verfahren 2.6. Diagnose und Differentialdiagnose schlafbezogener Atmungsstörungen und deren Therapie: Indikationen und Methoden konventioneller, nichtinvasiver Beatmungstherapien Der Antragsteller soll umfangreiche theoretische Kenntnisse haben über: a. Grundlagen der gesunden Atmung, der schlafbezogenen Atmungsstörungen und Rhonchopathie - Physiologische Grundlagen der Atmung im Wachzustand und im Schlaf - Anatomie der oberen Atemwege (Kraniofaziale, rhino-pharyngeale und laryngeale Aspekte, die eine Obstruktion der oberen Atemwege begünstigen) - Kardiovaskuläre Zusammenhänge - Hämodynamische Veränderungen - Psychische Einflußfaktoren b. Diagnose, Differentialdiagnose und Klassifikation der schlafbezogenen Atmungsstörungen. Der Antragsteller soll die spezifische Symptomatik, Differentialdiagnose, Klassifikation, Prognose und Folgeerkrankungen bei folgenden Krankheitsbildern kennen und selbständig die adäquaten diagnostischen Programme aufstellen können; hierzu gehören neben den stationären apparativen diagnostischen Methoden auch die Kennt- 248 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ nis über die Indikation, Durchführung und klinische Bewertung ambulanter diagnostischer Einheiten zur Erkennung von: Schlafbezogene Störungen der Atmung mit Obstruktion der oberen Atemwege Obstruktives Schnarchen Zentrales Schlafapnoe-Syndrom Primäre alveoläre Hypoventilation (Undines Fluch Syndrom) Sekundäre alveoläre Hypoventilation Schlafbezogene Atmungsstörungen bei psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei internistischen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei kardiopulmonalen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei muskuloskeletalen Erkrankungen Schlafbezogene Atmungsstörungen bei pädiatrischen Erkrankungen c. Kenntnis über die Indikation spezifischer therapeutischer Verfahren: Medikamentöse Therapie Mechanische Therapie Nasale CPAP-Therapie Nasale BiPAP-Therapie unter Spontanatmung: Nasale IPPV-Therapie und BiPAP-T/ST Therapie Chirurgische Therapie d. Kenntnis über die Indikation und Fähigkeit zur Durchführung verhaltensmedizinischer Verfahren bei schlafbezogenen Atmungsstörungen 3. Erstellung von Gutachten über Schlafstörungen Der Antragsteller soll fähig sein, ein fachliches Gutachten über Schlafstörungen zu erstellen. Dazu gehört neben der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation auch die Kenntnisse über die Auswirkungen der Schlafstörungen auf die psychische Verfassung, die berufliche Leistungsfähigkeit, Geschäfts- und Schuldfähigkeit. Ein Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises Somnologie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen (Punkt 3.1.) gestellt werden. Der Antrag wird formlos gerichtet an: Vorstand der DGSM Sekretariat Hephata-Klinik Schimmelpfengstraße 34613 Schwalmstadt-Treysa 249 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Folgende Unterlagen müssen in 4facher Form zur Bearbeitung vorgelegt werden: 1) Formloser schriftlicher Antrag 2) Bescheinigung über den entrichteten DGSM Jahresbeitrag 3) Bescheinigung über die bezahlte Bearbeitungsgebühr von DM 200,00 4) Unbeglaubigte Kopien der Arbeitsverträge 5) Zeugnis über Dienstzeiten in Schlaflaboratorien 6) Zeugnis über geleistete PSG, MSLT etc. gemäß Punkt 1 des Stoffkataloges 7) Zeugnis über Befähigung des Antragstellers 8) Kopie des Hochschulabschlußzeugnisses 9) Nachweis einer wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Schlafforschung Der Vorstand der DGSM 250 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Qualifikationsnachweis Somnologie (für Psychologen und Naturwissenschaftler) Merkblatt für Antragsteller Stand: 01.09.1999 Die Regelungen zum Qualifikationsnachweis Somnologie (für Psychologen und Naturwissenschaftler) der DGSM wurden verabschiedet und in der Zeitschrift „SOMNOLOGIE“ (1997) 1, 144-147 veröffentlicht. Eine Antragstellung nach den Übergangsbestimmungen ist jetzt nicht mehr möglich. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie in diesem Rundbrief. Der Antrag auf den QN ist formlos zu richten an: Vorstand der DGSM Sekretariat Schimmelpfengstraße 2 D-34613 Schwalmstadt-Treysa Der Antrag kann nur von Mitgliedern der DGSM gestellt werden (nach Aufnahme in die Gesellschaft durch die Mitgliederversammlung). Dem Antrag sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung beizufügen (weitere Unterlagen, wie Publikationen etc. sind nicht erforderlich). Unbeglaubigte Kopien sind ausreichend. Die DGSM behält sich vor, beglaubigte Kopien anzufordern. Zu den einzelnen Punkten beachten Sie bitte die Regelungen zum QN, Punkt 3.1 : p Formloser schriftlicher Antrag p Nachweis über den entrichteten DGSM-Jahresbeitrag p Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr von DM 200,00 (Überweisung auf das Konto der DGSM: VR Bank Schwalmstadt, BLZ 530 932 00, Kto.-Nr. 21 23 096 p Diplomurkunde p Nachweis von 3 Jahren ganztägiger Fortbildung in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor (Zeugnis des verantwortlichen Chefarztes oder Laborleiters). Zu anrechenbaren Zeiten siehe unten. 251 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ p Nachweis über die erfüllten Richtzahlen nach Punkt 1 des Stoffkatalogs zum QN. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass die genannten Leistungen vom Antragsteller selbst erbracht wurden. ♦ Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 30 Polysomnographien nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales (1968) (PSG) ♦ Selbständige Befundung von 200 PSG, davon mindestens 100 kardiorespiratorische PSG ♦ Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLTs ♦ Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 30 ambulanten Screeninguntersuchungen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen ♦ 100 dokumentierte, abgeschlossene Behandlungsfälle, davon mindestens je 10 mit schlafbezogenen Atmungsstörungen (incl. nasale Ventilationstherapie), Dyssomnien, Parasomnien, Schlafstörungen bei psychiatrischen und körperlichen Erkrankungen. Wenn diese Unterlagen vollständig beim Sekretariat vorliegen, wird der Antrag an das Fachgremium für den QN weitergeleitet. Dieses entscheidet im Auftrag des Vorstands über die Zulassung zum Anerkennungsverfahren (AV). Der Ort und der Termin des AV werden dem Antragsteller rechtzeitig (ca. 6 Wochen im voraus) mitgeteilt. Das AV wird von einer Anerkennungskommission durchgeführt, die vom Fachgremium benannt wird. Es besteht aus einem praktisch-klinischen und einem theoretischen Teil, die jeweils ca. eine Stunde dauern und mündlich durchgeführt werden. Gegenstand des Verfahrens sind somnologische diagnostische und therapeutische Verfahren sowie die im Stoffkatalog genannten Wissensgebiete. Zur Vorbereitung auf das AV wird ausdrücklich die Teilnahme an den Veranstaltungen des Modellcurriculums „QN Somnologie“ empfohlen (Inhalte, Orte und Termine werden im Rundbrief der DGSM und auf der Homepage der DGSM (http://www.dgsm.de) bekanntgegeben). Für Ärzte sowie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren bestehen gesonderte Regelungen. Das Fachgremium für den QN Der Vorstand der DGSM 252 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Qualifikationsnachweis Somnologie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren der DGSM Beschlossen von der Mitgliederversammlung der DGSM am 24.6.99 in Dresden Präambel Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin hat die Einführung eines Qualifikationsnachweises für medizinische, technische, und pflegerische Mitarbeiter innerhalb der von der DGSM akkreditierten Schlaflaboratorien beschlossen. Dieser Qualifikationsnachweis dokumentiert die freiwillig nachgewiesene und erfolgreich abgeschlossene Fortbildung in dem technischen Tätigkeitsbereich der Schlafmedizin und wird vom Vorstand verliehen. Der Qualifikationsnachweis kann an Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf oder Krankenpflegeberuf verliehen werden. 1. Gegenstand Der Qualifikationsnachweis in Form eines Zertifikats soll dazu beitragen, für das medizinische, technische und pflegerische Personal die Aus- und Weiterbildung zu dokumentieren und darüber hinaus zur Qualitätssicherung der klinischen Versorgung in den Schlaflaboratorien der DGSM dienen. 2. Definition Der Qualifikationsnachweis bescheinigt dem/der Inhaber/in, dass sie/er die Anforderungen im technischen, und organisatorischen Tätigkeitsbereich eines Schlaflabors in selbständiger und qualifizierter Weise bewältigen kann. Zu diesen Aufgaben gehören die Organisation, Logistik, Vorbereitung, Durchführung, gegebenenfalls Auswertung und Dokumentation von Polysomnographien und anderen im Schlaflabor durchgeführten Untersuchungen, ferner die Unterweisung und Betreuung der Patienten sowie das Anlernen und Ausbilden von Personal im Tag- und Nachtdienst. 3. Anerkennungsverfahren Das Anerkennungsverfahren zur Erlangung des Qualifikationsnachweises findet in Schlaflaboratorien statt, welche durch die DGSM akkreditiert und vom Vorstand der DGSM mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens beauftragt worden sind. Der Antrag auf Erwerb des Qualifikationsnachweises bzw. auf Zulassung zum Anerkennungsverfahren wird an den Vorstand der DGSM gerichtet. 253 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3.1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren 1. Mitgliedschaft in der DGSM 2. Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem med. Assistenzberuf oder Krankenpflegeberuf 3. Mindestens zweijährige ganztägige Tätigkeit in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor 4. Mindestens zweiwöchige ganztägige Hospitation in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor einer anderen Fachrichtung 5. Nachweis der im Stoffkatalog aufgeführten Richtzahlen 3.2 Gremien 3.2.1 Fachgremium Der Vorstand der DGSM beruft ein Fachgremium für einen Zeitraum von 2 Jahren das aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Der Vorsitzende und ein Beisitzer dieses Fachgremiums gehören den Berufsgruppen an, welche für den Erwerb des Qualifikationsnachweises Somnologie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren zugelassen sind, der zweite Beisitzer besitzt den Qualifikationsnachweis Somnologie der DGSM. Die Mitglieder des Gremiums gehören jeweils Schlaflaboratorien aus unterschiedlichen Fachrichtungen an. 3.2.2. Anerkennungskommission Der Vorstand der DGSM benennt diejenigen Mitglieder der DGSM, die als Vorsitzende und Beisitzer der Anerkennungskommissionen tätig werden können. Jede Anerkennungskommission setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen, davon je ein Vertreter der nicht wissenschaftlichen und der wissenschaftlichen Berufsgruppen. Die Aufgabe der Anerkennungskommissionen ist die Durchführung des Anerkennungsverfahrens. 3.3 Zulassung zum Anerkennungsverfahren Der Antrag des Anerkennungsverfahren wird beim Vorstand der DGSM gestellt. Das Fachgremium prüft im Auftrag des Vorstands die Vollständigkeit der Voraussetzungen für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Antragsteller zum Anerkennungsverfahren zugelassen. Das Fachgremium wählt den Ort des Anerkennungsverfahrens sowie die jeweilige Anerkennungskommission aus. 254 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 3.4. Durchführung des Anerkennungsverfahrens Das Anerkennungsverfahren findet in Schlaflaboratorien der DGSM statt, welche vom Vorstand der DGSM hierfür speziell benannt wurden. Das Anerkennungsverfahren erfolgt mündlich. Es besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil, die 60 Minuten dauern und wird von den drei Mitgliedern der Anerkennungskommission durchgeführt. Der praktische Teil besteht aus dem Nachweis eingehender Fähigkeiten im Einsatz von diagnostischen Maßnahmen innerhalb des Schlaflabors. Der theoretische Teil soll in einer mündlichen Befragung den Nachweis über die Kenntnisse der im Stoffkatalog aufgeführten Wissensgebiete liefern. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird dem Antragsteller im unmittelbaren Anschluss mitgeteilt. 3.5. Protokoll Über Antrag, Durchführung und Ergebnis des Anerkennungsverfahrens werden schriftliche Aufzeichnungen geführt, welche vom Antragsteller eingesehen werden können. 3.6. Wiederholungsverfahren Nichtbestandene Anerkennungsverfahren können wiederholt werden. Die Anerkennungskommission bestimmt die dazu notwendigen inhaltlichen und zeitlichen Voraussetzungen. 3.7. Widerspruch Der Antragsteller kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich gegen den Entscheid der Anerkennungskommission beim Vorstand der DGSM Widerspruch einlegen. 3.8. Urkunde Über das erfolgreich abgeschlossene Anerkennungsverfahren wird eine Urkunde ausgestellt, welche vom Vorstand der DGSM und vom Vorsitzenden der Anerkennungskommission unterschrieben wird. 4. Übergangsbestimmungen Innerhalb einer Übergangsperiode von 2 Jahren kann der Antrag auf Erteilung des Qualifikationsnachweises an den Vorstand der DGSM gerichtet werden, wenn die 255 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ nachfolgenden Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Übergangsbestimmung erfüllt sind. 1. Mitgliedschaft in der DGSM 2. Abgeschlossene mindestens zweijährige medizinische Berufsausbildung 3. Mindestens achtjährige Tätigkeit in einem Schlaflabor, davon mindestens 5 Jahre in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor 4. Mindestens zweiwöchige ganztägige Hospitation in einem von der DGSM akkreditierten Schlaflabor einer anderen Fachrichtung 5. Nachweis der im Stoffkatalog aufgeführten Richtzahlen und theoretischen Kenntnisse in Form einer Bescheinigung durch den/die entsprechenden Schlaflaborleiter 256 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Stoffkatalog zum Qualifikationsnachweis für Somnologie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) 1. Richtzahlen 1. Selbständige Durchführung und Auswertung von 100 Polysomnographien zu verschiedenen klinischen Fragestellungen nach den Kriterien von Rechtschaffen und Kales. 2. Durchführung und Auswertung von 10 Polysomnographien mit erweiterter EEGAbleitung (mindestens 10 EEG-Elektroden). 3. Selbständige Durchführung und Auswertung von 10 MSLT- oder MWT-Untersuchungen bzw. entsprechende Verfahren in der Pädiatrie. 4. Selbständige Durchführung und Auswertung von 10 apparativen Untersuchungen zur Erfassung der Vigilanz am Tage bzw. entsprechende Verfahren in der Pädiatrie. 5. Selbständige Durchführung und Auswertung von 10 Aktimetrie-Untersuchungen. 6. Selbständige Durchführung und Auswertung von 10 ambulanten Untersuchungen zum Monitoring schlafbezogener Atmungsstörungen. 7. Mitbetreuung und Überwachung von 10 polysomnographischen Untersuchungen unter nasaler Beatmungstherapie (nCPAP, BiPAP). 8. Durchführung einer Polysomnographie zur Selbsterfahrung am Antragsteller selbst. 2. Inhaltliche Voraussetzungen 2.1. Grundkenntnisse über den physiologischen Schlaf bei Erwachsenen und Kindern Der Antragsteller soll Grundlagenkenntnisse über den normalen Schlafablauf besitzen. Im besonderen sollen folgende Themen Berücksichtigung finden: 1. Grundzüge der neuro- und elektrophysiologischen Veränderungen im SchlafWach-Rhythmus unter besonderer Berücksichtigung von motorischer und sensorischer Aktivität 2. Grundzüge der vegetativ-autonomen Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus unter besonderer Berücksichtigung von Kreislauf, Atmungs- und Thermoregulation 3. Psychologische Grundlagen des Schlaf-Wach-Verhaltens 4. Grundzüge der Ontogenese des Schlafes unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse beim Kind und beim älteren Menschen 5. Grundkenntnisse über bedeutende Modelle zur Schlafregulation und der Theorien zur Schlaffunktion 257 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2.2. Grundlagenkenntnisse über den gestörten Schlaf und über klinische Schlafstörungen bei Erwachsenen und Kindern Der Antragsteller soll Grundlagenkenntnisse über den gestörten Schlafablauf und die klinischen Schlafstörungen besitzen. Im besonderen sollen folgende Themen Berücksichtigung finden: 1. 2. 3. 4. 5. Neurophysiologische Funktionsänderungen beim gestörten Schlaf Vegetative Funktionsänderungen beim gestörten Schlaf Subjektive und objektive Einschätzung von Schlafqualität Leitsymptome des gestörten Schlafes und klinischer Schlafstörungen Spezifische Klassifkationssysteme für klinische Schlafstörungen 2.3. Spezielle klinische Schlafstörungen bei Erwachsenen und Kindern Der Antragsteller soll Grundlagenkenntnisse über die spezifische Symptomatik und die grundsätzlichen Aspekte von Pathophysiologie, Psychopathologie, Differentialdiagnose und Prognose bei bestimmten klinischen Schlafstörungen bzw. Gruppen von Schlafstörungen besitzen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Insomnie in ihren verschiedenen klinischen Erscheinungsbildern Restless Legs Syndrom sowie Periodic Leg Movement Disorder Narkolepsie Anfallskrankheiten mit Manifestation im Schlaf Andere Neurologische Erkrankungen bzw. Störungen Schlafbezogene Atmungsstörungen in ihren verschiedenen klinischen Erscheinungsbildern beim Erwachsenen 7. Schlafbezogene Atmungsstörungen in ihren spezifischen klinischen Erscheinungsbildern beim Kind 8. Schlafstörungen bei psychischen Erkrankungen bzw. Störungen 9. Parasomnien 10. Störungen des zirkadianen Schlaf-Wach-Rhythmus 11. Grundkenntnisse in der Notfallerkennung und Notfallversorgung schlafbezogener lebensbedrohlicher Ereignisse 2.4. Therapie klinischer Schlafstörungen bei Erwachsenen und Kindern Der Antragsteller soll Grundkenntnisse besitzen über die Indikation, Methoden und Durchführung und Limitierungen von folgenden therapeutischen Ansätzen: 1. Verhaltenstherapeutische Verfahren in ihren gängigen Methoden und Indikationen 2. Pharmakotherapeutische Verfahren zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnien, Hypersomnien, Parasomnien und zirkadiane Rhythmusstörungen). Da- 258 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ bei sollen Wirkungs- und Nebenwirkungsspektren der gängigen Stoffklassen berücksichtigt werden 3. Mechanische und chirurgische Therapieverfahren zur Behandlung der verschiedenen Erscheinungsbilder schlafbezogener Atmungsstörungen (s. auch 2.10) 4. Chronobiologische Behandlungsverfahren 2.5. Organisation eines Schlaflabors Der Antragsteller soll Grundkenntnisse besitzen über die Organisationsstruktur und Prozessabläufe eines Schlaflabors. Im besonderen sollen dabei folgende Themen besondere Berücksichtigung finden: 1. Personelle, technische und räumliche Voraussetzungen zur Betreibung eines Schlaflabors nach den Richtlinien der DGSM. 2. Maßnahmen und Richtlinien der DGSM zur Sicherstellung von Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität. 3. Maßnahmen und Konzepte zur Sicherstellung des Wirtschaftlichkeitsprinzips der schlafmedizinischen Patientenversorgung 4. Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Struktur und Prozessabläufe eines Schlaflabors (z.B. Medizinproduktegesetz) 5. Datenschutz 6. Schlaflaborbezogene Hygiene 2.6. Technische und methodische Grundlagen Der Antragsteller soll umfangreiche Kenntnisse besitzen über die methodischen Grundlagen der schlafmedizinischen Untersuchungen, insbesondere im Hinblick auf die apparative Erfassung von Biosignalen. Es sollen Kenntnisse über den aktuellen technischen Stand der jeweiligen Verfahren vorhanden sein. Im besonderen sollen dabei Berücksichtigung finden: 1. Allgemeine technische Grundlagen der Aufzeichnung elektrischer und nichtelektrischer Biosignale 2. Allgemeine technische Grundlagen der analogen und digitalen Biosignalaufzeichnung 3. Physiologische und methodische Grundlagen der elektrophysiologischen Aufzeichnungen (EEG, EOG, EMG, EKG) 4. Physiologische und methodische Grundlagen der Ableitung von Atmungssignalen (Atemfluss, Atembewegungen, Atemanstrengung, Atemgeräusch) 5. Physiologische und methodische Grundlagen der nicht-invasiven Erfassung des Blutgasstatus (Pulsoxymetrie, transcutane Partialdruckbestimmung, Kapnographie) 6. Physiologische und methodische Grundlagen der nicht-invasiven Erfassung der Herz-Kreislauffunktion (Puls/Herzfrequenz, Blutdruck, Herzminutenvolumen) 259 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7. Physiologische und methodische Grundlagen der Erfassung von Extremitätenund Körperbewegungen 2.7. Polysomnographie Der Antragsteller soll umfangreiche Kenntnisse besitzen über die Indikation, Methodik, Durchführung und Auswertung der polysomnographischen Untersuchung. Der Antragsteller muss befähigt sein, die polysomnographische Untersuchung in selbständiger Weise durchzuführen und in Kooperation mit einem Somnologen auszuwerten. Im einzelnen sollen hierbei folgende Themen bzw. Methoden besondere Berücksichtigung finden: 1. Durchführung und Auswertung polysomnographischer Untersuchungen zur Erfassung der Schlafstadien nach standardisierten Kriterien 2. Durchführung und Bewertung polysomnographischer Aufzeichnungen mit erweiterter EEG-Ableitung zur Untersuchung spezifischer schlafmedizinischer Fragestellungen 3. Einsatz spezifischer Ableite- und Auswertungskriterien zur Erfassung von Arousalreaktionen 4. Ableitung und Auswertung von Extremitäten- oder Körperbewegungen während des Schlafes nach standardisierten Kriterien 5. Ableitung und Auswertung von Blutgasstatus und Atmungssignalen während des Schlafes zur Erfassung schlafbezogener Atmungsstörungen 6. Ableitung und Bewertung von Biosignalen und Parametern des Herz-KreislaufSystems während des Schlafes 7. Allgemeine Arbeits- bzw. Qualitätsrichtlinien zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines polysomnographischen Untersuchungsgangs 8. Einsatz computergestützter Verfahren zur Durchführung und Auswertung von Polysomnographien 2.8. Diagnostische Verfahren zur Erfassung von Vigilanzstörungen und Tagesmüdigkeit Der Antragsteller soll umfangreiche Kenntnisse besitzen über die Indikation, Methodik, Durchführung und Auswertung von Untersuchungsverfahren zur Erfassung der Vigilanz am Tage. Der Antragsteller soll befähigt sein, diese Untersuchungsverfahren in selbständiger Weise vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Im einzelnen sollen folgende Verfahren besondere Berücksichtigung finden: 1. Psychologische Testverfahren (Leistungstests, Selbstbeobachtungsverfahren, Fragebögen) 2. Apparative Leistungstests 3. Pupillometrie 4. Polygraphische Testverfahren (MSLT, MWT) 260 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Äquivalente Untersuchungen in der Pädiatrie werden anerkannt 2.9. Ambulante apparative Verfahren zur Erfassung klinischer Schlafstörungen Der Antragsteller soll umfangreiche Kenntnisse besitzen über die Indikation, Methodik, Durchführung und Auswertung von ambulanten Untersuchungsverfahren zur Erfassung klinischer Schlafstörungen. Der Antragsteller soll befähigt sein, diese Untersuchungsverfahren in selbständiger Weise vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Im einzelnen sollen folgende Themen bzw. Verfahren besondere Berücksichtigung finden: 1. Vorteile und Limitierungen ambulanter Untersuchungsverfahren im Vergleich zur Polysomnographie 2. Aktigraphische bzw. -metrische Untersuchungsverfahren 3. Ambulante Untersuchungsverfahren zum Monitoring der nächtlichen Atmung 4. Ambulante Untersuchungsverfahren zur Erfassung nächtlicher HerzKreislaufstörungen 5. Ambulante polysomnographische Registrierung 6. Ambulante Aufzeichnungen mit erweiterter EEG-Ableitung zur Untersuchung spezifischer schlafmedizinischer Fragestellungen 2.10. Technik der nicht-invasiven Beatmungstherapie Der Antragsteller soll umfangreiche Kenntnisse besitzen über die Indikation, Methodik, Durchführung und Erfolgsbeurteilung einer nicht-invasiven Beatmungstherapie bei schlafbezogenen Atmungsstörungen. Der Antragsteller soll insbesondere mit dem jeweils aktuellen technischen Stand dieser Therapieformen vertraut sein. Der Antragsteller soll in enger Zusammenarbeit mit einem Arzt befähigt sein, die nichtinvasive Beatmungstherapie im Schlaflabor durchzuführen und die Patienten auch im Hinblick auf die Fortführung als Heimbeatmungstherapie fortlaufend zu betreuen. Im einzelnen sollen hierbei folgende Themen besondere Berücksichtigung finden: 1. Methodische und technische Grundlagen der nCPAP-Therapie 2. Methodische und technische Grundlagen der nBiPAP-Therapie 3. Methodische und technische Grundlagen anderer Formen der nicht-invasiven Beatmungstherapie (z.B. nIPPV) 4. Methodische und technische Grundlagen von selbstregulierenden nCPAPSystemen 5. Technik und Anpassung von Beatmungsmasken unter Berücksichtigung individueller klinischer Gesichtspunkte 6. Praxis der Durchführung und Einstellung einer nicht-invasiven Beatmungstherapie 261 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 7. Unerwünschte Wirkungen und Komplikationen im Rahmen einer Beatmungstherapie 8. Hygienische Erfordernisse im Rahmen einer nicht-invasiven Beatmungstherapie Der Vorstand beschloss, das nach den Bestimmungen des Qualifikationsnachweises Somnologie für technische und pflegerische Mitarbeiter in den Schlafmedizinischen Zentren der DGSM erforderliche Fachgremium wie folgt zu besetzen: Agnes Kohlbeck (Vorsitzende; Regensburg,) Bärbel Rothe (Erfurt) und Friedhart Raschke (Norderney). 262 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 263 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 6d) Ärzte mit NUB Berechtigung 264 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 265 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 6f) BERICHT DER KOMMISSION „WISSENSCHAFTLICHE KOORDINATION“ ZUR DGSM-MITGLIEDERBEFRAGUNG Auf Beschluss des Vorstandes der DGSM wurde von der Kommission “Wissenschaftliche Koordination” ein Fragebogen erarbeitet, der im Monat April 1999 an die bis dahin 1.439 registrierten DGSM-Mitglieder verschickt wurde. In der Zeit vom 01.05. bis 31.07.1999 gingen insgesamt 653 auswertbare Rückantworten ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 45%, so dass die Ergebnisse der Mitgliederbefragung als repräsentativ angesehen werden können. 1.) Demographische Daten -1- Geschlechterverteilung Abbildung 1 zeigt die Geschlechterverteilung in der DGSM: männlich = 76%, weiblich = 23%. In einem Prozent der Rückantworten war keine Angabe gemacht worden. 1% keine Angabe 23% weiblich 76% männlich n = 653 DGSM-Mitgliederbefragung 1999 Die Altersverteilung ergab einen Altersmittelwert von 43 Jahren (Standardabweichung: 8.9 Jahre; Altersreichweite von 26 – 72 Jahre). Die Abbildung 2 zeigt die Häufigkeit der Antworten verteilt auf verschiedene Altersklassen. -2- Altersverteilung x / SD = 43 Jahre / 8,9 range: 26-72 Jahre 300 Anzahl 280 250 200 187 150 100 50 101 24 18 2 0 bis 30 31-40 DGSM-Mitgliederbefragung 1999 266 41-50 51-60 61-70 über 70 n = 653 [davon 41 x keine Angabe] Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 2.) Berufliche Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis Hinsichtlich der beruflichen Qualifika-3Verteilung der beruflichen tion (s. Abbildung 3) der DGSMQualifikationen Mitglieder ergab sich eine klare Do87,1 100 minanz der Mediziner. 87,1% der Prozent 80 Befragten gaben an, Arzt oder Ärztin 60 zu sein. 4,6% waren Psychologen, 40 1,7% Naturwissenschaftler (Biologen, 20 4,6 2,5 1,8 1,7 1,8 0,5 Physiker etc.), 1,8% MTA oder Kran0 Ärzte/ Dipl.NaturMTA/ Studenandere keine Ärztinnen Psych. wissen- Kranken- tInnen Angabe kenpflegerInnen, 0,5% waren Stuschaftler pflegerInnen n = 653 dentInnen, 1,8% verteilten sich auf andere Berufsgruppen (Industrie, Selbsthilfegruppen, Journalisten etc.), bei 2,5% der Antworten erfolgte keine Angabe. DGSM-Mitgliederbefragung 1999 -4Hinsichtlich der erfolgten bzw. angeVerteilung der strebten Facharztqualifikation (s. AbFacharztqualifikationen bildung 4) rekrutierten sich 56,6% der 60 Prozent Antworten (n = 566, nur Ärzte) aus 50 40 dem Gebiet der Inneren Medizin. Die 30 zweitstärkste Gruppe bildeten die 20 Psychiater und Neurologen, zusam10 mengefaßt mit 19,9%. An nächster 0 Stelle folgten die Pädiater mit 9,4%, n = 566 dann die Allgemeinmediziner mit 1,9%, schließlich HNO mit 0,4% und Kieferchirurgie und Zahnmedizin ebenfalls mit 0,4%. 1,4% verteilten sich auf verschiedene andere Facharztgruppen. 56.6 9.4 Innere Medizin HNO 9.2 Pädiatrie Allgem. Medizin Kieferchirurgie + Zahnmedizin 1.4 Psychiatrie Psychiatrie & Neurologie DGSM-Mitgliederbefragung 1999 5.6 5.1 1.9 0.4 0.4 andere Neurologie 76% der Antwortenden hatten die -5Zusatzqualifikation Facharztqualifikation bereits erlangt, 16% befanden sich noch in der AusProzent bildung und 8% machten hierzu keine Angabe. Hinsichtlich der ärztlichen Zusatzqualifikationen (s. Abbildung 5) dominierte die Pneumologie; insgesamt 49,4% derjenigen Ärzte, die eine Zusatzqualifikation besitzen bzw. n = 451 anstrebten, taten dies für den Zusatztitel Pneumologie. An nächster Stelle folgte der Zusatztitel Allergologie mit 36,8% aller Nennungen. Darauf folgte die Psychotherapie mit 14,2% aller Nennungen. Zusätzlich gab es 27,3% Nennungen, die sich auf verschiedenste Zusatzqualifikationen verteilten. Die Zusatzqualifikation bereits erlangt hatten 64% aller Antwortenden, 22% befanden sich noch in der Ausbildung und 14% machten hierzu keine Angabe. 30 27.7 25 27.3 20 15 16.4 14.2 10 5 0 5.3 Pneumologie 4.9 Pneumologie u.a. Pneumologie & Allergologie 4.2 Allergologie u.a. Allergologie Psychotherapie andere Zusatzqualifikationen oder Kombinationen DGSM-Mitgliederbefragung 1999 267 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Von 580 der Befragten, die hierzu eine Angabe machten, waren 80,7% an einer Klinik und 19,3% in eigener Praxis tätig (s. Abbildung 6). Von den 404 Ärzten, die eine Angabe zu ihrer momentanen Dienststellung (s. Abbildung 7) machten, waren n = 5 als AiP tätig, n = 130 als Assistenzarzt bzw. -ärztin, 166 als Oberarzt bzw. Oberärztin und 103 als Chefarzt bzw. Chefärztin. -6- Beschäftigungsverhältnis I 100 Prozent 80 80.7 60 40 20 19.3 0 Praxis Klinik n = 580 Ärzte/Ärztinnen & PsychologInnen DGSM-Mitgliederbefragung 1999 -7Von den insgesamt 653 Befragten Beschäftigungsverhältnis II waren 19,3% als Angestellter (befristet), 46,1% als Angestellter (unbefri166 stet) sowie 2,3% als befristet angeAnzahl 130 103 stellte Beamte und 3,2% als unbefristet angestellte Beamte tätig. 29,1% der Befragten beantworteten diese 5 Frage nicht. AIP Assistenzarzt/ Oberarzt/ Chefarzt/ Von allen 653 Befragten verfügten n -ärztin -ärztin -ärztin n = 404 = 63 über einen Professorentitel und n = 42 waren Privatdozenten. Unter den Professoren waren acht Lehrstuhlinhaber, sieben C3-Professoren und vier C2-Professoren. 200 150 100 50 0 DGSM-Mitgliederbefragung 1999 3.) Tätigkeit in Aus-, Fort- und Weiterbildung Von allen 653 Befragten gaben 58% an, zur Zeit in Aus-, Fort- und Weiterbildung (s. Abbildung 8) tätig zu sein. 36% verneinten dies und 6% der Befragten machten hierzu keine Angabe. -8- Tätigkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung 6% keine Angabe 36% nicht in der Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig 58% in der Aus-, Fortund Weiterbildung tätig n = 653 DGSM-Mitgliederbefragung 1999 Im Hinblick auf die Qualifikation „Somnologie” (s. Abbildung 9) gaben von 653 Befragten 25% an, diesen Titel bereits erworben zu haben, 12% hatten den Nachweis beantragt. Bei 53% lag kein entsprechender Nachweis vor, 10% der Befragten machten hierzu keine Angabe. Somnologische Qualifikation 12% Nachweis beantragt 10% keine Angabe 25% 53% kein Nachweis vorhanden DGSM-Mitgliederbefragung 1999 Von allen Befragten gaben 28% an, am Curriculum “Somnologie” mitarbeiten zu wollen. 268 -9- Somnologie bereits erworben n = 653 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4.) Tätigkeit auf dem Gebiet der Schlafmedizin in Klinik und Forschung 559 der Befragten gaben an, wie lange sie bereits schlafmedizinisch tätig (s. Abbildung 10) waren. Im Mittel ergab sich dabei eine schlafmedizinische Tätigkeit von sieben Jahren. Die Abbildung 10 zeigt die Häufigkeitsverteilung über die Altersklassen. - 10 - Schlafmedizinische Tätigkeit x / SD = 7 Jahre 280 280 Anzahl 203 240 200 160 120 51 80 13 7 4 16-20 Jahre 21-25 Jahre 26-30 Jahre 40 1 0 bis 5 Jahre 6-10 Jahre 11-15 Jahre n = 559 [94 x keine Angabe] DGSM-Mitgliederbefragung 1999 Von den 653 Befragten gaben 48% an, wissenschaftlich tätig (siehe Abbildung 11) zu sein. Davon waren wiederum 88% konkret an wissenschaftlichen Projekten beteiligt, wobei es sich dann in 72% der Fälle um Projekte aus dem Bereich der Schlafforschung handelte. über 30 Jahre - 11 - Wissenschaftliche Tätigkeit Wissenschaftliche Tätigkeit allgemein (n = 653) 52% nein 48% ja davon Projektarbeit (n = 313) 88% ja 12 % nein davon 72 % Schlafforschungsprojekte (n = 275) DGSM-Mitgliederbefragung 1999 Den prozentualen Anteil der Forschungstätigkeit an der Gesamtarbeitszeit im letzten Jahr zeigt die Abbildung 12. Umfang der Forschungstätigkeit im letzten Jahr 26.9 30 24 Prozente 25 16.7 20 15 9.8 6.9 10 2.2 1.8 5 0 - 12 - 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 2.5 80% 1.5 2.2 90% 100% n = 260 [davon 15 x keine Angabe] DGSM-Mitgliederbefragung 1999 Hinsichtlich der Projektförderung (s. Abbildung 13) gaben 208 der Befragten an, in den letzten fünf Jahren industriegeförderte Projekte durchgeführt zu haben. 77 Nennungen entfielen auf die DFG, 40 auf das BMBF und 99 auf EU und andere öffentliche Drittmittelgeber. - 13 - Projektförderungen in den letzten 5 Jahren 250 Anzahl Nennungen 200 208 150 100 50 99 77 40 0 DFG BMBF EU etc. Industrie DGSM-Mitgliederbefragung 1999 269 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichungen gaben 49,5% aller Befragten an, in den letzten Jahren wissenschaftlich veröffentlicht zu haben. Die Abbildung 14 zeigt in welchen Gebieten die DGSM-Mitglieder wissenschaftlich aktiv sind. Hier ist die Anzahl der Nennungen in verschiedenen Bereichen aufgeführt. Es dominiert deutlich das Interesse an den SBAS, gefolgt von Restless legs/PLMS etc. 14 Wissenschaftliche Aktivität in schlafmedizinischen Bereichen 136 SBAS Restless Legs/PLMS Schnarchen Physiologie Chirurgische Eingriffe Primäre Insomnie Psychiatr. Schlafstörungen Schlaf-Wach-Rhythmusstör. Pädiatrie Hypnotika Andere Pharmaka Chronobiologie Psychotherapie Pharmakologie generell Autonomes Nervensystem Neuroendokrinologie Traumforschung Immunologie Molekulargenetik Molekularbiologie Andere Themen 77 Anzahl 71 54 48 43 34 34 33 22 21 21 17 15 14 11 10 8 6 1 69 0 50 100 DGSM-Mitgliederbefragung 1999 5.) Resümee Mit Hilfe des entwickelten Fragebogens konnte eine Rücklaufquote von 45%, d.h. fast der Hälfte aller Mitglieder der DGSM, erreicht werden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse der Umfrage repräsentativ für die Mitgliedschaft der DGSM sind. Etwa 3/4 der DGSM-Mitglieder sind männlich, der Altersmittelwert liegt bei knapp über 40 Jahren. Hinsichtlich der beruflichen Qualifikation sind fast 90% der DGSMMitglieder Mediziner. Psychologen bzw. Naturwissenschaftler wie etwa Biologen oder Physiker bilden nur einen geringen Teil der Mitgliedschaft der DGSM, ebenso wie technisches Assistenzpersonal, Mitglieder der Krankenpflegeberufe oder Studenten. Es wäre sicherlich im Hinblick auf die Interdisziplinarität der DGSM wünschenswert, wenn es gelänge, in noch größerem Umfang Psychologen bzw. Naturwissenschaftler, Angehörige der technischen Assistenzberufe und der Pflege sowie Studenten verschiedenster Fächer für die DGSM zu gewinnen. Insbesondere ein höherer Studentenanteil bzw. die verstärkte Rekrutierung von Studenten könnte sinnvoll sein, um die Basis für schlafmedizinische Arbeit in Klinik und Forschung weiter zu verbreitern. Im Hinblick auf die ärztlichen Mitglieder der DGSM stammt mehr als die Hälfte aus dem Bereich der Inneren Medizin. Psychiater und Neurologen machen etwa 20% aus, dann folgen Pädiater mit 10% und schließlich verschiedene andere Facharztgruppen. In 3/4 der Fälle war die Facharztqualifikation bereits abgeschlossen. 270 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Hinsichtlich möglicher ärztlicher Zusatzqualifikationen dominierte die Pneumologie vor der Allergologie und der Psychotherapie. Die an Kliniken Beschäftigten machten mit mehr als 80% das Gros der DGSMMitglieder aus. Etwas weniger als 20% der DGSM-Mitglieder sind selbständig bzw. in eigener Praxis tätig. Bezüglich der Klinikärzte ist zudem anzumerken, dass mehr als die Hälfte in einer Position als Oberarzt bzw. Chefarzt tätig ist. Zudem waren fast die Hälfte der Befragten unbefristet entweder als Angestellte bzw. Beamte tätig. Dies spricht insgesamt dafür, dass die Schlafmedizin an vielen Einrichtungen bereits eine „feste Größe” ist. Mehr als die Hälfte der DGSM-Mitglieder ist in Aus-, Fort- und Weiterbildung aktiv. Der Qualifikationsnachweis „Somnologie” wurde bereits von einem Viertel der DGSM-Mitglieder erworben. Ebenso besteht bei mehr als einem Viertel der Mitglieder Interesse daran, am Curriculum Somnologie aktiv mitzuarbeiten. Das durchschnittliche DGSM-Mitglied ist im Mittel bereits sieben Jahre schlafmedizinisch tätig. Fast knapp die Hälfte der DGSM-Mitglieder ist wissenschaftlich tätig. Bei der Projektförderung ergibt sich ein Gleichgewicht zwischen Industrieförderung und der Förderung durch öffentliche Drittmittelgeber, wenn man die Nennung für alle öffentlichen Drittmittelgeber aufsummiert. Hier wäre es sicherlich wünschenswert, wenn in der Zukunft noch mehr Projekte bei öffentlichen Drittmittelgebern, wie etwa bei der DFG oder dem BMBF beantragt und genehmigt werden. Etwa die gleiche Zahl an DGSM-Mitgliedern, die wissenschaftlich aktiv ist, veröffentlicht auch wissenschaftlich. Im wissenschaftlichen Bereich dominieren klinisch orientierte Themen wie etwa SBAS oder Restless legs. Themen der Grundlagenforschung werden als Bereiche der wissenschaftlichen Aktivität deutlich weniger genannt. Dies verdeutlicht, dass die wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland auf dem Gebiet der Schlafmedizin zur Zeit eine starke klinische Dominanz aufweist und dass Grundlagenforschung zur Schlafmedizin im Vergleich hierzu in Deutschland noch sehr schwach entwickelt ist. 271 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zum Kapitel 6g) BERICHT DER KOMMISSION „WISSENSCHAFTLICHE KOORDINATION“ ZUR SCHLAFFORSCHUNG IN DEUTSCHLAND 1988 – 1997 Auf Anregung des DGSM-Vorstandes wurde von der Kommission „Wissenschaftliche Koordination“ von Frühjahr bis Sommer 1999 eine Literaturrecherche (MEDLINE) zur Schlafforschung in Deutschland in den Jahren 1988 bis 1997 durchgeführt. Die Absicht dieser Recherche war es, einen Überblick über die wissenschaftlichen Aktivitäten in Deutschland tätiger Forscher zum Bereich Schlaf zu gewinnen. Die Recherche wurde mit MEDLINE durchgeführt, da es sich dabei um das zur Zeit gängigste Literaturrecherche-System im Bereich der Medizin handelt. Sicherlich kann damit nicht ganz ausgeschlossen werden, dass ein gewisser Teil von Publikationen nicht erfasst wurde. Die Recherche stützte sich auf den 10-Jahres-Zeitraum von 1988 bis 1997, da zum Beginn der Recherche für diesen Zeitraum von MEDLINE bereits vollständige Datenerfassungen vorlagen. Für 1998 lagen zum Beginn der Recherche (März 1999) in MEDLINE noch keine vollständigen Dateneingaben vor. 1. Recherchevorgang Grundlage der Recherche war eine weit gefasste Suche in MEDLINE nach den Medical Subject Headings (MeSH) des interessierenden Themas Schlaf. Dabei wurde im Exploded Modus nach folgenden MeSH-Begriffen gesucht: sleep, sleep disorders, sleep deprivation, insomnia, hypersomnia, somnambulism, sleep, REM, polysomnography, sleep apnoe syndromes, narcolepsy, dreams, sleep stages, delta-sleepinducing peptide. Eine Suche nach den Begriffen „hypnotics and sedatives“ wurde nicht mit eingeschlossen, da dadurch die Trefferquote unüberschaubar geworden wäre. Es wurde davon ausgegangen, dass für den Themenbereich Schlaf interessante Arbeiten bereits durch die oben genannten Begriffe erfasst wurden. Die so durchgeführte Recherche ergab mehr als 43.000 Treffer. In einem nächsten Schritt wurde nun versucht, aus diesen 43000 Artikeln diejenigen herauszufiltern, die von aus deutschen Institutionen stammenden Autoren verfasst wurden. Dies geschah durch das seit 1986 im MEDLINE kodierte Adressfeld Institution sowie einige andere RechercheAlgorithmen. Insgesamt konnten so aus den mehr als 43.000 Artikeln 3.100 herausgefiltert werden, die aus Institutionen in Deutschland, der Schweiz oder Österreich stammten. In einem nächsten Schritt wurden durch Durchsicht aller Treffer die Artikel aus der Schweiz und Österreich herausgenommen. Zudem erfolgte eine Durchsicht 272 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ auf tatsächliche Relevanz aller Artikel im Hinblick auf das Thema Schlafforschung. Insgesamt verblieben dann im 10-Jahres-Zeitraum 1.184 Artikel aus Institutionen in Deutschland, die zum Thema Schlaf publiziert wurden und im MEDLINE aufgeführt sind. Auf dieses Material beziehen sich die weiter dargestellten Auswertungen. 2. Auswertungen nach Jahren – Impact Faktor – Artikeltyp Publikationen aus Deutschland (Medline) zum Thema Schlaf 1988 - 1997 200 185 180 180 163 160 139 140 115 120 95 100 80 83 84 77 63 60 40 20 0 1988 1989* 1990 1991(*) 1992 1993(*)(*) 1994 1995(*)(**) 1996(**) * Pneumologie ** WMW 1997(*) ABB.: 1 Die Abb. 1 zeigt das Histogramm für die Anzahl der Publikationen für die einzelnen Jahre, getrennt über den Zeitraum von 1988 bis 1997. Mit einem Stern bzw. zwei Sternchen angemerkt sind Jahre, in denen Sonderhefte der Pneumologie bzw. der WMW erschienen, in denen Kongress-Proceedings zusammengefaßt sind. Insgesamt zeigt sich über den 10-Jahres-Zeitraum ein deutlicher Anstieg an schlafbezogenen Publikationen, die aus Deutschland in MEDLINE erfaßt wurden. Dabei ist jedoch anzumerken, dass dieser Anstieg natürlich durch die Sonderhefte der Pneumologie und WMW, die beide in MEDLINE erfasst werden, mitverursacht ist. Publikationen aus Deutschland (Medline) englisch- und deutschsprachig 200 180 163 139 150 100 50 0 185 115 95 83 63 28 35 1988 * Pneumologie ** WMW 99 77 71 62 60 48 35 35 1989 (*) 1990 45 1991 (*) 1992 84 25 32 53 121 84 68 59 1993 (*)(*) 1994 86 79 1995 1996 (*)(**) (**) 1997 (*) 59 n = 1184 Artikel, davon erschinen in englisch deutsch ABB.: 2 273 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Abb. 2 zeigt nochmals die Häufigkeit der Anzahl von Publikationen im Zeitraum von 1988 bis 1997, wobei die englischsprachigen Publikationen hier gesondert dargestellt sind. Dabei zeigt sich auch für die in englisch abgefassten Publikationen aus Deutschland ein Anstieg über den 10-Jahres-Zeitraum, der allerdings weniger deutlich ausfällt als die Gesamtzahl der Publikationen. Publikationen mit IF 120 110 100 90 80 82% 67% 70 64% 67% 75% 67% 61% 64% 52% 60 45% 50 40 30 20 10 0 1988 1989* 1990 1991(*) 1992 1993(*)(*) 1994 1995(*)(**) 1996(**) 1997(*) * Pneumologie ** WMW ABB.: 3 Für alle 1184 Publikationen wurde analysiert, ob nach dem SCI (Scientific Citation Index) ein Impact Faktor (IF) vergeben wurde. Die Impact Faktoren wurden in den entsprechenden Listen des ISI (Institute for Scientific Information) für jedes Jahr spezifisch eruiert. Die Abb. 3 zeigt, welcher Prozentsatz der aus deutschen Institutionen stammenden Publikationen pro Jahr einen Impact Faktor erzielte. Dabei zeigt sich, dass über den 10-Jahres-Zeitraum der Anteil an Publikationen aus deutschen Institutionen, die einen Impact Faktor aufzuweisen haben, nicht zugenommen hat. Mittlerer IF (nur Publikationen mit IF) 2 1.6244 1.6883 1.4908 1.3899 1.3820 1.2641 1.1983 1.0854 0.9348 1 0 0.8583 1988 * Pneumologie ** WMW 274 1989* 1990 1991(*) 1992 1993(*)(*) 1994 1995(*)(**) 1996(**) 1997(*) ABB.: 4 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Zudem wurde der durchschnittliche Impact Faktor pro Jahr für alle aus deutschen Institutionen stammenden Publikationen berechnet, wobei in diese Berechnung nur die Publikationen eingingen, die überhaupt mit einem Impact Faktor versehen wurden. Aus Abb. 4 ist ersichtlich, dass insgesamt gesehen im 10-Jahres-Zeitraum der durchschnittliche Impact Faktor derjenigen Publikationen, die überhaupt einen Impact Faktor hatten, zugenommen hat. Publikationen aus Deutschland 1988-1997 (n=1184) nach Artikeltyp Empirische Arbeiten nicht-klinisch (Grundlagen) 23.1 Übersichtsarbeiten 60.5 15.7 empirische Arbeiten klinisch 0.8 Proceedings ABB.: 1 Abb. 5 zeigt die Verteilung der insgesamt 1184 Artikeln aus dem 10-Jahres-Zeitraum nach den Kategorien empirisch-klinische Arbeiten, empirische Arbeiten (Grundlagen), Übersichtsarbeiten und Proceedings. 60% der Arbeiten entfielen auf den klinischen Bereich, 23% auf den Grundlagenbereich, 15,7% der Arbeiten waren Übersichtsarbeiten und 0,8% waren Symposiumsbände. Einordnung nach Fachgebieten Publikationen aus Deutschland 1988 - 1997 (n=1184) -nach Fachgebieten350 334 300 250 188 200 150 119 2 1 Biochemie 1 Varia 3 Molekularbiologie 19 16 Physiologie 25 Psychologie HNO Chronobiologie Pädiatrie Methodik Neurologie Endokr./Immun. Psychiatrie Pharmakologie Traum 43 39 0 Anästhesiologie 71 50 Kieferchirurgie 83 82 80 78 100 Pneumologie 3. ABB.: 6 275 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Die Abb. 6 zeigt die Zuordnung der 1.184 Artikel auf verschiedene medizinische Fach- bzw. auf Forschungsgebiete. Fast ein Drittel der Arbeiten stammt aus dem Bereich Pneumologie, an zweiter Stelle liegt der psychiatrische Bereich, gefolgt von der Pharmakologie. Publikationen aus Deutschland 1988-1997 (nur englisch, n =554) nach Fachgebieten 110 100 90 80 73 70 60 48 45 41 40 2 1 Biochemie 2 Molekularbiol. 5 Traum 6 Anästhesiologie 6 HNO Pädiatrie Methodik Neurologie Chronobiologie Pneumologie Endokrin./Immunol. Psychiatrie 11 Kieferchirurgie 15 Pharmakologie 0 Psychologie 29 20 Physiologie 120 ABB.: 7 Die Abb. 7 zeigt dieselbe Statistik, allerdings hier unter ausschließlicher Berücksichtigung der in englisch verfaßten Artikel. Publikationen aus Deutschland 1988 - 1997 nach Fachgebieten Anzahl der Publikationen mit IF (n=738) 140 139 128 120 100 91 74 80 64 64 60 51 50 40 3 2 1 1 Anästhesiologie Biochemie Molekularbiologie 10 Kieferchirurgie 14 Physiologie HNO Pädiatrie Methodik Neurologie Chronobiologie Pharmakologie Endokr./Immun. Psychiatrie Pneumologie 0 Traum 18 Psychologie 28 20 ABB.: 8 Abb. 8 zeigt die Anzahl der Publikationen, die einen Impact Faktor erhielten, wiederum ebenfalls nach medizinischem Fachgebiet bzw. Forschungsdisziplin. 276 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Publikationen aus Deutschland 1988 - 1997 nach Fachgebieten % Anteil von Publikationen mit IF (n=738) 100 100 90.2 90.1 77 77 80 74 72 68 67 65 62 60 50 42 42 40 40 Traum Kieferchirurgie Pneumologie Pädiatrie Biochemie Methodik Anästhesiologie HNO Psychiatrie Physiologie Neurologie Pharmakologie Chronobiologie Endokr./Immun. Molekularbiologie 0 Psychologie 19 20 ABB.: 9 Die Abb. 9 zeigt den prozentualen Anteil von Publikationen mit Impact Faktor bezogen auf die Gesamtzahl der Publikationen eines Fachgebietes bzw. einer Fachdisziplin. Den höchsten Anteil erreicht hier die Molekularbiologie mit 100%, wobei anzumerken ist, dass aus diesem Bereich im 10-Jahres-Zeitraum nur eine Publikation stammt. Im Bereich Endokrinologie/Immunologie erhielten 90% aller Publikationen einen Impact Faktor, ebenso galt dies für die Chronobiologie. Publikationen aus Deutschland 1988 -1997 nach Fachgebieten (n=738) x IF (nur Publikationen mit IF) 6.9 2.5 HNO Traum Chronobiologie Pädiatrie Anästhesiologie Psychologie Kieferchirurgie 1 0.9 0.8 0.8 0.8 0.8 0.7 0.5 Methodik Neurologie 1.2 1 Pneumologie Biochemie Psychiatrie Pharmakologie Physiologie Endokr ./Immun . 1.7 1.7 1.6 1.6 Molekularbiologie 7 6 5 4 3 2 1 0 ABB.: 10 In einem nächsten Schritt wurde der durchschnittliche Impact Faktor pro Fachgebiet bzw. Fachdisziplin berechnet, hier nur unter Zugrundelegung der Publikationen, die einen Impact Faktor erhielten. Dies zeigt die Abb. 10. Daraus geht hervor, dass die Molekularbiologie den höchsten Impact Faktor erreichte, wobei hier wiederum angemerkt werden muss, dass es sich ausschließlich um eine Publikation handelt. Davon abgesehen erreichte die Endokrinologie/Immunologie mit einem durchschnittlichen Impact Faktor von 2.5 pro Arbeit den höchsten Wert bei diesem Vergleich. 277 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ 4. Resümee Auf den ersten Blick liefert die vorliegende Analyse ein durchaus positives Bild der wissenschaftlichen Aktivitäten, die in Deutschland zum Thema Schlaf durchgeführt wurden. So zeigt sich von 1988 bis 1997 ein stetiger Anstieg an Publikationen zum Thema Schlaf. Hierbei dominieren klinisch-empirische Arbeiten, wobei vor allen Dingen der pneumologische Forschungsbereich fast ein Drittel aller publizierten Arbeiten umfasst. Bei spezifischerer Analyse stellt sich das Bild jedoch nicht mehr so optimistisch dar: berücksichtigt man nur in englisch verfaßte Publikationen bzw. Publikationen, die mit einem Impact Faktor versehen wurden, so kann man keineswegs postulieren, dass diesbezüglich ein starker Aufwärtstrend der wissenschaftlichen Publikationen in Deutschland stattgefunden hat. Besonders bedauerlich ist sicher, dass Arbeiten aus den Bereichen der Grundlagenforschung (z.B. Physiologie, Molekularbiologie etc.) in Deutschland nur sehr vereinzelt durchgeführt werden. Insofern ist ein deutliches Übergewicht der klinischen Forschung gegenüber der Grundlagenforschung zu konstatieren. Diese Relation sollte in Zukunft in ein ausgeglicheneres Verhältnis kommen. Zudem sollte angestrebt werden, dass in Deutschland tätige Autoren neue Ergebnisse in englischsprachigen Journalen mit Impact Faktor veröffentlichen. Nur so ist zu gewährleisten, dass aus unserem Land kommende Arbeiten international rezipiert werden. Für den Bereich der endokrinologischen/immunologischen Forschung ist dies mit Sicherheit schon sehr gut gelungen: ein mittlerer Impact Faktor von 2.5 ist als sehr gut anzusehen. 278 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Anlage zur Konsensuskonferenz Vorbereitung des Konsensus-Meetings § § § § Bildung des Steering-Komitee (erfolgt) Organisation des Konsensprozesses durch das Steering-Komitee (siehe Anlage) Auswahl der Teilnehmer (siehe Telefonkonferenz am 19.09.2000) Vorbereitung der Unterlagen für die Teilnehmer (gemäß Anlage 4 der Einladung bis 02.10.2000) Ablauf des Konsensus-Meetings Erster Tag: 15.00 15.15 15.45 16.00 16.15 16.30 17.00 - 19.00 Begrüßung und Einleitung (Professor Dr. Fischer) Methodisches Vorgehen zur Konsensfindung (Dr. Sitter) Nicht erholsamer Schlaf – Insomnie (Prof. Dr. Riemann) Nicht erholsamer Schlaf – Hypersomnie (Prof. Dr. Peter) Diskussion Pause Nominaler Gruppenprozess Zweiter Tag: 09.00 10.45 11.15 13.00 Nominaler Gruppenprozess Kaffeepause Fortsetzung des Nominalen Gruppenprozesses und Verabschiedung von Konsensstatement und Presseerklärung Ende der Veranstaltung 279 Leitlinie S 2 „Nicht erholsamer Schlaf“ Teilnehmerliste der Konsensuskonferenz am 6. Oktober und 7. Oktober 2000 in Marburg Sitter, Dr. Helmut Steering Komitee, Moderator Baum, Prof. Dr. Erika Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) Deutsche Narkolepsie Gesellschaft e.V. (DNG) DGSM, Vorsitzender, Steering Komitee DGSM, Geschäftsführender Vorsitzender; Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Sprecher der Sektion nächtliche Atmung und Kreislaufregulationsstörungen (SNAK) in der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopfund Halschirurgie (HNO-Gesellschaft) Deutsche Restless Legs-Vereinigung (Hessen) Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) DGSM, Steering Komitee, Schriftführer/Schatzmeister; DGKN Selbsthilfegruppe Schlafapnoe (Baunatal) DGSM, erweiterter Vorstand DGSM, Steering Komitee DGSM, Steering Komitee DGSM-Sekretariat Fatigatio e.V. Selbsthilfegruppe Schlafapnoe (Essen) Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin DGSM, erweiterter Vorstand Baus, Günter Fischer, Prof. Dr. Jürgen Hajak, PD Dr. Göran Hein, Dr. Holger Hörmann, Prof. Dr. K. Klehn, Thea Kunze, Prof. Dr. Klaus Mayer, PD Dr. Geert Müller, Reinhard Penzel, PD Dr. Thomas Peter, Prof. Dr. Jörg Hermann Riemann, Prof. Dr. Dieter Sauer, Barbara Uhlisch, Elke Weitermann, Hans D. Wichert, Prof. Dr. P. von Zulley, PD Dr. Jürgen am Samstag kamen dazu: Köhler, Prof. Dr. Dieter Petri, Dr. Holger 280 Leiter der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der DGP Kommission Pädiatrische Somnologie der DGSM