Preisliste als PDF - Tierfriedhof »Kleine Wolke

Transcription

Preisliste als PDF - Tierfriedhof »Kleine Wolke
Tierfriedhof
„Kleine Wolke“
in Hückeswagen
Preisliste
(Stand: Januar 2014)
Bestattungsgebühren
Kategorie
Pacht (3 J.)
Tiersarg/Kiste
A Tiere bis ca. 10 kg Körpergewicht
80,00 €
40,00 €
B Tiere bis ca. 25 kg Körpergewicht
160,00 €
50,00 €
C Tiere bis ca. 45 kg Körpergewicht
240,00 €
60,00 €
D Kleintiere (Vogel, Hamster, Maus)
ca. 12,00 €
D Kleintiere (Meerschweinchen, Hausratten)
ca. 15,00 €
D Kleintiere (Kaninchen)
ca. 20,00 €
Zusätzliche Unkosten (Schlüsselaushändigung)
5,00 €
Die Mindestpachtzeit beträgt für alle Kategorien 3 Jahre. Eine Pachtzeitverlängerung von weiteren 3 Jahren kostet 50 % des Gesamtpachtvertrages.
Anonym-Pächter zahlen eine einmalige Gebühr von 10,00 € Materialkosten für die Abdeckung
des Grabes, zusätzlich zum Gesamtpachtbetrag.
Preisbeispiel: Tier der Kategorie A
erstmalige Pachtgebühr für drei Jahre = 80,00 €
Tiersarg = 40,00 €
gesamt = 120,00 €.
Pachtverlängerung für weitere drei Jahre (halbe Pachtgebühr) = 40,00 €.
Für die Reservierung einer Grabstätte wird die Hälfte der oben genannten Pachtgebühren im Voraus fällig. Ab Belegung der Grabstätte gilt dann die volle Pachtgebühr.
Sonstige Leistungen:
Abholung des Tierkörpers und Transport zum Friedhof:
im Umkreis von 50 km pauschal 20,00 €.
Grabpflege: je Grabstättengröße von 30,00 € bis 60,00 € pro Jahr.
Grabgrößen:
Kategorie A: 50 cm x 70 cm
Kategorie B: 70 cm x 100 cm
Kategorie C: 80 cm x 120 cm
Kategorie D: 30 cm x 40 cm (Kleintiere)
Dekorationsgegenstände
wetterfest, handbemalt, Unikate, sehr preisgünstig
Pflanzenverkauf auf dem Tierfriedhof, jeden ersten Sonntag im Monat von 10 Uhr bis 12 Uhr.
Gerne nehmen wir Ihre Bestellung an! Telefon (mobil): 0 15 77 – 3 05 28 63.
Betreiber des Tierfriedhofs „Kleine Wolke“:
Volkhard Westerweck
Bahnhofstraße 28
42499 Hückeswagen
Telefon (mobil): 0 15 77 – 3 05 28 63
E-Mail:
info@tierfriedhof-kleine-wolke.de
WWW:
www.tierfriedhof-kleine-wolke.de
Im Sinne der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz UStG) weisen wir
in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und können keinen Vorsteuerabzug geltend
machen.