Preisliste als PDF - Tierfriedhof »Kleine Wolke
Transcription
Preisliste als PDF - Tierfriedhof »Kleine Wolke
Tierfriedhof „Kleine Wolke“ in Hückeswagen Preisliste (Stand: Januar 2014) Bestattungsgebühren Kategorie Pacht (3 J.) Tiersarg/Kiste A Tiere bis ca. 10 kg Körpergewicht 80,00 € 40,00 € B Tiere bis ca. 25 kg Körpergewicht 160,00 € 50,00 € C Tiere bis ca. 45 kg Körpergewicht 240,00 € 60,00 € D Kleintiere (Vogel, Hamster, Maus) ca. 12,00 € D Kleintiere (Meerschweinchen, Hausratten) ca. 15,00 € D Kleintiere (Kaninchen) ca. 20,00 € Zusätzliche Unkosten (Schlüsselaushändigung) 5,00 € Die Mindestpachtzeit beträgt für alle Kategorien 3 Jahre. Eine Pachtzeitverlängerung von weiteren 3 Jahren kostet 50 % des Gesamtpachtvertrages. Anonym-Pächter zahlen eine einmalige Gebühr von 10,00 € Materialkosten für die Abdeckung des Grabes, zusätzlich zum Gesamtpachtbetrag. Preisbeispiel: Tier der Kategorie A erstmalige Pachtgebühr für drei Jahre = 80,00 € Tiersarg = 40,00 € gesamt = 120,00 €. Pachtverlängerung für weitere drei Jahre (halbe Pachtgebühr) = 40,00 €. Für die Reservierung einer Grabstätte wird die Hälfte der oben genannten Pachtgebühren im Voraus fällig. Ab Belegung der Grabstätte gilt dann die volle Pachtgebühr. Sonstige Leistungen: Abholung des Tierkörpers und Transport zum Friedhof: im Umkreis von 50 km pauschal 20,00 €. Grabpflege: je Grabstättengröße von 30,00 € bis 60,00 € pro Jahr. Grabgrößen: Kategorie A: 50 cm x 70 cm Kategorie B: 70 cm x 100 cm Kategorie C: 80 cm x 120 cm Kategorie D: 30 cm x 40 cm (Kleintiere) Dekorationsgegenstände wetterfest, handbemalt, Unikate, sehr preisgünstig Pflanzenverkauf auf dem Tierfriedhof, jeden ersten Sonntag im Monat von 10 Uhr bis 12 Uhr. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung an! Telefon (mobil): 0 15 77 – 3 05 28 63. Betreiber des Tierfriedhofs „Kleine Wolke“: Volkhard Westerweck Bahnhofstraße 28 42499 Hückeswagen Telefon (mobil): 0 15 77 – 3 05 28 63 E-Mail: info@tierfriedhof-kleine-wolke.de WWW: www.tierfriedhof-kleine-wolke.de Im Sinne der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz UStG) weisen wir in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und können keinen Vorsteuerabzug geltend machen.