Vollmacht - Funtastic Party
Transcription
Vollmacht - Funtastic Party
18.02.2011 Dülmen, Gigaparc, GIGA LA REVOLUCIÒN Vollmacht Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder bei jeglichen Veranstaltungen aufhalten. Mit der nachfolgenden Vollmacht können die Eltern 16 und 17 jähriger Jugendlicher die Personenfürsorge an eine andere Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen. Somit wird dem Jugendlichen unter 18 Jahren der Aufenthalt bei der heutigen Veranstaltung 18.02.2011 Dülmen, Gigaparc, GIGA LA REVOLUCIÒN auch nach 24 Uhr ermöglicht. Die Eltern/Elternteil Name ___________________ Straße __________________ Wohnort _________________ Telefon __________________ (für eventuelle Rückfragen) übertragen gemäß §2 Abs.2 Nr.2 JuSchG die Aufgaben der Personenfürsorge für seinen jugendlichen Sohn/seine jugendliche Tochter: Name ___________________ Straße __________________ Wohnort _________________ Geboren am ______________ für die Dauer des Aufenthalts bei der oben genannten Veranstaltung auf nachgenannte volljährige erziehungsbeauftragte Person Name ___________________ Straße __________________ Wohnort _________________ Geboren am ______________ Diese Vollmacht und den Personalausweis muss der Jugendliche vor Betreten der Veranstaltung einem Securitymitarbeiter vorzeigen. Die erziehungsbeauftragte Person muss die Veranstaltung mit dem Jugendlichen zusammen betreten, sich ebenfalls ausweisen und sich danach mindestens so lange in der Halle befinden wie der Jugendliche. Außerdem ist zu beachten, dass jeder Volljährige nur einen Jugendlichen begleiten darf. Bitte beachtet, dass einige Sicherheitsdienste zudem eine Kopie vom Ausweis der Eltern verlangen, um die Richtigkeit dieses Formulars gewährleisten zu können. _______________________ Datum, Unterschrift Eltern/Elternteil _________________________ Datum, Unterschrift Aufsichtsperson FUNTASTIC−PARTY.DE − ENJOY THE NIGHT