Vollmacht - Funtastic Party

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Vollmacht - Funtastic Party
18.02.2011 Dülmen, Gigaparc, GIGA LA REVOLUCIÒN
Vollmacht
Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24
Uhr in Diskotheken oder bei jeglichen Veranstaltungen aufhalten.
Mit der nachfolgenden Vollmacht können die Eltern 16 und 17 jähriger Jugendlicher die
Personenfürsorge an eine andere Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen. Somit
wird dem Jugendlichen unter 18 Jahren der Aufenthalt bei der heutigen Veranstaltung
18.02.2011 Dülmen, Gigaparc, GIGA LA REVOLUCIÒN auch nach 24 Uhr ermöglicht.
Die Eltern/Elternteil
Name ___________________
Straße __________________
Wohnort _________________
Telefon __________________
(für eventuelle Rückfragen)
übertragen gemäß §2 Abs.2 Nr.2 JuSchG die Aufgaben der Personenfürsorge für
seinen jugendlichen Sohn/seine jugendliche Tochter:
Name ___________________
Straße __________________
Wohnort _________________
Geboren am ______________
für die Dauer des Aufenthalts bei der oben genannten Veranstaltung auf nachgenannte
volljährige erziehungsbeauftragte Person
Name ___________________
Straße __________________
Wohnort _________________
Geboren am ______________
Diese Vollmacht und den Personalausweis muss der Jugendliche vor Betreten der
Veranstaltung einem Securitymitarbeiter vorzeigen. Die erziehungsbeauftragte Person muss
die Veranstaltung mit dem Jugendlichen zusammen betreten, sich ebenfalls ausweisen und
sich danach mindestens so lange in der Halle befinden wie der Jugendliche. Außerdem ist
zu beachten, dass jeder Volljährige nur einen Jugendlichen begleiten darf. Bitte beachtet,
dass einige Sicherheitsdienste zudem eine Kopie vom Ausweis der Eltern verlangen, um die
Richtigkeit dieses Formulars gewährleisten zu können.
_______________________
Datum, Unterschrift Eltern/Elternteil
_________________________
Datum, Unterschrift Aufsichtsperson
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