AWO Pflegebroschüre - AWO Kreisverband Wesel
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AWO Pflegebroschüre - AWO Kreisverband Wesel
Seniorendienste im Kreis Wesel Ambulante Pflege, Tagespflege und ergänzende Hilfen Inhalt Vorwort Ziel der Pflegeversicherung Wer ist versichert? Wer ist antragsberechtigt? Wer ist leistungsberechtigt? In welche Pflegestufe werde ich eingeordnet? Was leistet die Pflegeversicherung? Welche Leistungen erhalte ich? Sonstige Leistungen Leistungen für Pflegepersonen Weitere Hilfen und Angebote Adressen Impressum Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V. Bahnhofstraße 1-3, 47495 Rheinberg Telefon:02843-90705-0 Telefax: 02843-90705-30 E-Mail:gs@awo-kv-wesel.de Verantwortlich: Zusammenstellung: Gestaltung: Fotos: Bernhard Scheid Christiane Henkel, André Gorres, Ulrike Weidemann KLXM Crossmedia Heike Kaldenhoff, Frank Schemmann, Fotolia, Tunstall, KLXM 6. aktualisierte Auflage, Juli 2012 2 3 5 5 6 8 8 10 13 15 21 22 25 Vorwort S oziale Dienstleistungen und sozialpolitisches Engagement sind für die Arbeiterwohlfahrt (AWO) untrennbar miteinander verbunden. Unser Leitbild verpflichtet uns, qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen für alle anzubieten und gleichzeitig an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitzuwirken. Das Recht auf ein Leben in Würde ist für die AWO unverzichtbar. Dieses Grundrecht gilt unabhängig vom Alter und von körperlicher und geistiger Verfassung! Von daher sind die individuellen Bedürfnisse des Menschen auch in der Pflege zu berücksichtigen, seine Fähigkeiten zu fördern und sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Zum 1. Januar 2013 tritt eine lang erwartete Neuausrichtung der Pflegeversicherung in Kraft, die die Erfahrungen aus vielen Jahren zuvor berücksichtigt und deutliche Verbesserungen für die Pflegebedürftigen aufweist, insbesondere Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten jetzt eine bessere Unterstützung. Aber auch diese Reform bleibt aber immer noch weit hinter einer optimalen Versorgung zurück. So ist auch in dieser Novellierung der Pflegebedürftigkeitsbegriff noch nicht überarbeitet worden, obwohl die Erfahrungen aus 17 Jahren Pflegeversicherungsgesetz zeigen, das hier nachgebessert werden muß. Nach wie vor aber gilt: Die Pflegeversicherung finanziert keine Komplettversorgung! Noch immer müssen Pflegebedürftige einen Teil der notwendigen Pflegeleistungen selbst bezahlen oder auch ergänzende Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Diese Tatsache ist für uns eine doppelte Herausforderung: Wir sind bestrebt, auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen, beste Pflegeleistungen zu erbringen. Und: Wir kämpfen weiterhin für die Interessen pflegebedürftiger Menschen und für bessere gesetzliche Regelungen. 3 Ziel der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung soll die Situation der Menschen verbessern, die wegen Krankheit oder Behinderung auf tägliche Pflege zu Hause oder in stationären Einrichtungen angewiesen sind. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde – neben Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – als zusätzlicher Zweig der Sozialversicherung geschaffen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen vor allem auch die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Grundsätzlich gilt: Häusliche Pflege hat Vorrang vor der Pflege und Betreuung in Pflegeheimen. Wer ist versichert? Die Pflegeversicherung umfasst alle Bürgerinnen und Bürger: Erwerbstätige, nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder ebenso wie Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose und alle anderen Bezieher von Sozialleistungen. Die Aufgaben der Pflegeversicherung werden von den Krankenversicherungen wahrgenommen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch Mitglieder der Pflegeversicherung. Bei den pflichtversicherten Mitgliedern sind sowohl Kinder als auch Ehepartner ohne oder mit nur geringfügigem Einkommen beitragsfrei mitversichert. Privatversicherte müssen sich und ihre Angehörigen privat versichern lassen. 5 Wer ist Antragsberechtigt? Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat Anspruch auf den Schutz der Pflegeversicherung. Anträge für Leistungen aus der Versicherung stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Privatversicherte müssen die Anträge bei ihrer privaten Pflegeversicherung stellen. Anträge sollen so schnell wie möglich gestellt werden. Beim Ausfüllen der Anträge stehen Ihnen selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWO gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie! 6 Für Wesel, Voerde, Dinslaken, Hünxe: AWO Soziales Zentrum Wesel Julius-Leber-Str. 33 46485 Wesel Ansprechpartner: André Gorres Heinz Lücke Telefon: 0281-16 40 14-10 oder -26 Telefax:0281-16 40 14-18 E-Mail:gsz-wes@awo-kv-wesel.de Internet: www.awo-seniorendienste.de Für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn: AWO Soziales Zentrum Moers Elisabeth-Selbert-Str. 22 47445 Moers Ansprechpartner: Christiane Henkel Michael Rademacher Telefon: 02841-48 11-41 oder -42 oder -43 Telefax:02841-48 11-45 E-Mail:gsz-mo@awo-kv-wesel.de Internet: www.awo-seniorendienste.de 7 Wer ist leistungsberechtigt? Leistungen der Pflegekassen erhalten Bürgerinnen und Bürger, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung (Krankheit oder Behinderung) im Alltagsleben in erheblichem oder höherem Maße und auf Dauer die Hilfe Dritter benötigen vorrangig bei der Körperpflege. Leistungen erhalten ebenso Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, die primär betreuende Leistungen benötigen. Die Pflegeversicherung gewährt generell erst dann Leistungen, wenn ein täglicher Hilfebedarf notwendig ist. Sie bietet keine „Rundumversorgung“. Geringfügiger oder nur kurzzeitig anfallender Hilfebedarf führt nicht zur Anerkennung einer Pflegestufe. In Abhängigkeit von der Häufigkeit des Pflegebedarfs legt das Pflegeversicherungsgesetz drei Pflegestufen fest. Die Zuordnung zu einer Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), der – auf Antrag des Versicherten – eine Begutachtung durchführt. In welche Pflegestufe werde ich eingeordnet? Die Entscheidung über die Pflegestufe wird recht bürokratisch getroffen. Ein wesentlicher Faktor bei der Einstufung sind die täglich durchschnittlichen Zeit- und Minutenwerte für die Grundpflege, vorrangig der Körperpflege. 8 Täglicher Hilfebedarf Hilfebedarf insgesamt mind. Hiervon mind. Körperpflege Stufe I 90 Min. 45 Min. Stufe II Stufe III 180 Min. 300 Min. 120 Min. 240 Min. Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige Als erheblich pflegebedürftig gelten Personen, die mindestens einmal täglich Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, bei der Ernährung oder der Mobilität (Gehen, Stehen, Treppensteigen, An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) benötigen und überdies mehrmals wöchentlich hauswirtschaftlicher Hilfe bedürfen. Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige Schwerpflegebedürftig sind Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten gepflegt werden müssen und mehrmals in der Woche auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind. Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftig Schwerstpflegebedürftige brauchen rund um die Uhr – auch nachts – Hilfe und Betreuung bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder der Mobilität und sind ebenfalls mehrfach auf hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen. Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, der das übliche Maß der Pflegestufe III übersteigt, kann die so genannte Härtefall regelung in Anspruch genommen werden. 9 Was leistet die Pflegeversicherung? Sie haben die Wahl, sowohl Sachleistungen oder Geldleistungen als auch eine Kombination beider Leistungen zu beantragen. k Sachleistungen sind Pflegeeinsätze geeigneter Pflegekräfte (z.B. der Pflegedienst der AWO). Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erstellen mit Ihnen zusammen einen individuellen Pflegeplan, der genau auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist. k Geldleistungen werden als sogenanntes Pflegegeld, z.B. für Angehörige, Freunde oder Nachbarn gezahlt, wenn diese die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Bei einer Entscheidung für eine Geldleistung besteht die Verpflichtung in bestimmten Zeitabständen eine professionelle Pflegekraft für einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen: in Pflegestufe I + II in Pflegestufe III 2 x jährlich 4 x jährlich k Kombinationsleistungen umfassen sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Beanspruchen Sie z. B. zwei Drittel einer Sachleistung, steht Ihnen noch ein Drittel der Geldleistung zu. 10 Beispiel: Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt Sachleistungen im Wert von h 300,00 in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf h 450,00. Er hat somit die Sachleistungen zu zwei Drittel ausgeschöpft, so dass ihm noch ein Drittel des Pflegegeldes zusteht. Das Pflegegeld in Stufe I beträgt h 235,00, anteilig stünden somit ein Drittel, also h 78,33 zur Verfügung. Geld- und Sachleistungen werden also nicht in voller Höhe nebeneinander gewährt. Bei der Wahl zwischen Geld- oder Sachleistung entwickeln wir – mit Ihnen zusammen – die für Sie beste Lösung. Lassen Sie sich über die Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Pflege individuell durch das geschulte Pflegeteam der AWO beraten. Die folgende Tabelle informiert Sie über die jeweiligen Leistungen in den drei Pflegestufen für den häuslichen Bereich: Pflegestufe I II III Härtefall Sachleistungen monatlich bis zu h 450,– 1.100,– 1.550,– 1.918,– Geldleistungen monatlich bis zu h 235,– 440,– 700,– — 11 Was leistet die Pflegeversicherung? Seit dem 1.1.2012 werden für pflegebedingte Aufwendungen in der stationären Pflege – je nach Pflegestufe – monatlich folgende Beträge gezahlt: Pflegestufe I II III Härtefall 12 stationäre Pflege monatlich bis zu h 1.023,– 1.279,– 1.550,– 1.918,– Welche Leistungen erhalte ich? Bei der häuslichen Pflege erhalten Sie die Leistungen, die Ihren speziellen individuellen Bedürfnissen entsprechen. Es gibt viele verschiedene einzelne Leistungen für den Bereich der Pflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung. Benötigen Sie mehrere Einzelleistungen, können Sie zwischen mehreren Kombinationen wählen. Keine Pflege gleicht der anderen. Für jeden, der nicht mehr ganz alleine für sich sorgen kann, sind andere Hilfen notwendig. Für die Planung und Durchführung Ihrer Pflege ist eine ausführliche und genaue Beratung wichtig. Wir helfen Ihnen, dass Sie die Pflege erhalten, die Sie benötigen und dass es Ihnen gut geht. Bei Ihrer Pflege zu Hause können Sie aus folgenden Leistungen auswählen: k k k k Ganzwaschung am Waschbecken, Duschen oder Baden Teilwaschungen am Waschbecken Hilfe bei Ausscheidungen (Toilettengänge) Hilfe bei der selbständigen Nahrungsaufnahme (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot bereitstellen) k Hilfe bei der Nahrungsaufnahme k Sondenernährung bei implantierter Magensonde kLagern/Betten k Bett richten kMobilisation k Behördengänge und Arztbesuche kEinkaufen k Reinigung der Wohnung k Waschen und Pflegen der Wäsche 13 Welche Leistungen erhalte ich? Die Kosten für jeden Einsatz sind mit den Pflegekassen vereinbart und sind nachzulesen in einem Leistungskatalog der AWO, Soziales Zentrum Moers und Wesel. Beispiel: Sie benötigen jeden Morgen Hilfe bei der Grundpflege. Einmal in der Woche kümmert sich eine Mitarbeiterin der AWO um Ihren gesamten Haushalt. Bei einer akuten Krankheit unterstützen die Pflegefachkräfte die ärztlich angeordnete medizinische Behandlung. Damit Sie Rund-um-die-Uhr sicher sein können, installiert die AWO bei Ihnen ein Hausnotruf-Gerät. Mit diesem Zusatz zum Telefon können Sie in jedem Notfall – unabhängig von der Tageszeit – Hilfe anfordern. Ab 2013 können Sie an Stelle der einzelnen Leistungen auch Zeitkontingente wählen, die nicht an die einzelnen oben genannten Verrichtungen gebunden sind. So wird es dann möglich sein, eine Pflege- oder Betreuungskraft für eine halbe Stunde oder eine Stunde abzurufen, für die Sie dann ganz individuelle Tätigkeiten vereinbaren. Beispiel: Sie möchten jeden Tag Leistungen durch eine Pflege- und Betreuungskraft abrufen, die mit Ihnen spazieren geht, Karten spielt, und Kaffee trinkt, oder aber Ihre morgendliche Pflege durchführt, die Zeitung holt, Brötchen mitbringt und mit Ihnen frühstückt und anschließend mit Ihnen einkaufen geht, dann vereinbaren Sie jeden Tag 1 oder 2 Stunden Leistung mit unserem Pflegedienst. 14 Sonstige Leistungen Urlaubs- und Vertretungspflege Ist Ihre Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit verhindert, besteht ein Anspruch auf eine Urlaubsvertretung für die Dauer von bis zu 28 Tagen. Die nachstehenden Sätze gelten für die Vertretung durch einen anerkannten Pflegedienst, z.B. der AWO. Pflegestufe I–III Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson für 28 Tage in h 1.550,– Allerdings müssen Sie zum Zeitpunkt der Vertretungspflege bereits sechs Monate Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben. Dieser Satz gilt für die gesamten 28 Tage. Kurzzeitpflege Außerdem gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege (für maximal 28 Tage im Jahr) in einer fachlich qualifizierten Einrichtung, z.B. der AWO, wenn weder häusliche, noch teilstationäre Pflege möglich ist. Hierfür zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu einer Höhe von: Pflegestufe I–III Leistungen bei Kurzzeitpflege für 28 Tage in h 1.550,– 15 Sonstige Leistungen Tagespflege Die Tagespflege bietet vor allen Dingen pflegenden Angehörigen eine Entlastung in ihrem Pflegealltag. Hier wird der pflegebedürftige Mensch tagsüber liebevoll betreut, medizinisch versorgt und individuell gefördert. Sie haben einen Anspruch auf eine teilstationäre Tagespflege (ohne zeitliche Begrenzung), wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Der Zuschuss richtet sich, wenn Sie eine Pflegestufe haben, nach der unten stehenden Tabelle analog den Stufen der Sachleistungen in der häuslichen Pflege. Liegt keine Pflegestufe vor (Pflegestufe 0) müssen die Kosten privat getragen werden oder können, wenn so eingestuft, von den Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz bestritten werden. Pflegestufe I II III Tagespflege monatlich bis zu h 450,– 1.100,– 1.550,– Wenn Sie Tagespflege zusammen mit einer ambulanten Sachleistung (einer häuslichen Versorgung durch einen Pflegedienst) in Anspruch nehmen, erhöht sich der Satz, den Sie von der Pflegekasse erhalten, gegebenenfalls um 50%. 16 Pflegestufe I II III Tagespflege Ambulanter Dienst monatlich bis zu h monatlich bis zu h 450,– 225,– 1.100,– 550,– 1.550,– 775,– oder umgekehrt Beispiel: Sie nehmen eine Tagespflege in Anspruch und zahlen dafür in der Pflegestufe I monatlich h 450,00 an eine Einrichtung der Tagespflege, dann zahlt die Pflegekasse für die Leistungen Ihres ambulanten Pflegedienstes noch mal h 225,00 zusätzlich in dem Monat. Oder umgekehrt: Sie rechnen den Satz der Pflegestufe I von h 450,00 mit einem ambulanten Pflegedienst ab, dann können Sie zusätzlich für die Tagespflege noch einmal h 225,00 erhalten. Wir beraten Sie! Tagespflege im Willy-Brandt-Haus Elisabeth-Selbert-Str. 40 47445 Moers Ansprechpartner: Jennifer Wacker Telefon: 02841-48 11-34 oder -35 Telefax:02841-48 11-36 E-Mail:tapf@awo-kv-wesel.de 17 Sonstige Leistungen Betreuung von Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz Wer erhält diese Leistungen? Darunter fällt der Personenkreis, der entweder keine Leistungen aus den Pflegestufen I bis III erhält (Pflegestufe 0), dessen dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz aber vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine Begutachtung festgestellt worden ist (Demenzerkrankung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung). Ebenso der Personenkreis, der Leistungen aus den Pflegestufen I bis III erhält und bei dem ebenfalls durch eine Begutachtung eine erheblich, dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde. Die Feststellung wird an Hand eines speziellen Fragenkataloges getroffen. Dieser Personenkreis erhält ein Betreuungsgeld von h 100,00 oder h 200,00 pro Monat, je nach Einstufung durch den MDK. Dieses Betreuungsgeld kann nur für Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Zusätzlich gelten für diesen Personenkreis ab 01.01.2013 die Sätze für die Pflegeleistung: Pflegestufe 0 I II III 18 Pflegeleistung bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (monatlich bis zu h) Pflegegeld Pflegesachleistung 120,– 225,– 305,– 665,– 525,– 1.250,– 700,– 1.550,– Diese Leistungen sind erhöht worden, weil bei diesem Personenkreis nicht nur die pflegerische Versorgung erforderlich ist, sondern zudem ein Betreuungsbedarf anfällt. Sollte für diese Personen noch der Besuch einer Tagespflege gewünscht werden, so erhöht sich der Satz noch einmal um 50% des Sachleistungssatzes wie unten dargestellt. Pflegestufe I II III Pflegeleistung monatlich bis zu h 665,– 1.250,– 1.550,– Tagespflege monatlich bis zu h 225,– 550,– 775,– In der Pflegestufe 0 müssen die Leistungen der Tagespflege von dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen der Stufe 0 bestritten werden. Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung Ergänzt werden die Leistungen der häuslichen Pflege durch die zusätzliche Finanzierung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebetten, Rollstühlen, Rollatoren, Hausnotrufanlagen etc.) und mit Zuschüssen zur pflegebedingten Wohnraumanpassung (z.B. Türverbreiterungen, Entfernung von Türschwellen, Personenlifter etc.). Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu h 2.557,00 für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Aufwendungen der Pflegekassen für Pflegehilfsmittel, die dem regelmäßigen Verbrauch dienen, betragen bis zu h 31,00 monatlich (z.B. für Inkontinenzmaterial, Windelhosen) 19 Sonstige Leistungen Hausnotruf Als besonderes Hilfsmittel bieten die Sozialen Zentren der AWO den Hausnotruf an. Ein technisches Zusatzgerät für das Telefon bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Rund-um-die-Uhr Sicherheit. Zu der geringen Monatsmiete zahlt die Pflegekasse – auf Antrag – noch einen Zuschuss von h 18,36 pro Monat wenn Sie in eine Pflegestufe eingestuft worden sind. Hilfen, die im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit benötigt werden (z.B. Hilfe im Haushalt, Essen auf Rädern) oder die über Leistungen des Pflegeversicherungsgesetztes hinausgehen, müssen selbst gezahlt werden (bei geringem Einkommen übernimmt die Kosten im Einzelfall das Sozialamt). 20 Leistungen für Pflegepersonen Für alle nicht-professionellen Pflegepersonen, die Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung betreuen und versorgen, werden geringe Beiträge der Pflegekassen zu ihrer sozialen Sicherheit entrichtet. Die Leistungen umfassen dabei die Bereiche: kRentenversicherung kUnfallversicherung kArbeitslosenversicherung Weiterhin werden für Angehörige oder ehrenamtliche Helfer/innen unentgeltliche Pflegekurse angeboten. 21 Weitere Hilfen und Angebote Die AWO hilft nicht nur bei Pflegedürftigkeit! Oft sind bereits im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit Hilfen notwendig. Ergänzende Dienste der AWO halten eine große Angebotspalette bereit: k Hilfen im Haushalt, bei Reinigungsarbeiten oder aber auch beim Einkauf und Behördengängen k Begleitung bei Spaziergängen k Tägliche Lieferung eines Mittagessens mit Nachspeise. Dabei haben Sie stets die Auswahl aus mehreren Gerichten k Hausnotruf und vieles mehr … Alle diese Dienste befinden sich ganz in Ihrer Nähe. Sprechen Sie uns bitte an! Da die Nachfrage „Alltagshilfen“ stetig wächst, bietet die AWO auch pflegeergänzende Dienste in gewohnter professioneller Qualität an. Sie entlasten pflegende Angehörige und aktivieren Pflegebedürftige und tragen zu Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten bei. Diese Hilfe richtet sich auch an Personen, die noch keine Pflegestufe haben, aber als Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz anerkannt sind. Die AWO k kommt in die Wohnung und beaufsichtigt, betreut, aktiviert und beschäftigt die Pflegebedürftigen und k begleitet sie bei Spaziergängen, Arztbesuchen und Einkäufen 22 Die AWO stellt diese Leistungen privat in Rechnung. Die Grundlage bildet der jeweils gültige Leistungskatalog. Erhält der Pflegebedürftige Leistungen für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz von der Pflegekasse, kann die AWO diese Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Begegnungsstätten Suchen Sie Geselligkeit, Spaß, Abwechslung und neue Freunde mit den gleichen Interessen? Dann sind die Seniorenbegegnungsstätten der AWO genau der richtige Ort für Sie. In vielen Orten im Kreis Wesel bietet die AWO die Möglichkeit, sich zwanglos zu treffen, gemeinsam Spaß zu haben, sich auszutauschen oder aber auch interessante Ausflüge zu machen oder Fachvorträge zu besuchen. Die Adressen der Begegnungsstätten in Ihrer Nähe erhalten Sie von der Geschäftsstelle des AWO Kreisverband Wesel e.V., Tel.: 02843-90 705-11 oder im Internet unter www.awo-kv-wesel.de. Wenn Sie eine sinnvolle Tätigkeit suchen, bieten die AWO Begegnungsstätten vor Ort viele Möglichkeiten engagierter Mitarbeit. 23 Weitere Hilfen und Angebote Häusliche Krankenpflege Für Menschen, die eine dauernde ärztliche Behandlung benötigen, bieten die geschulten Fachkräfte der AWO häusliche Krankenpflege. Für Personen, gleich welchen Alters, übernehmen wir – auf ärztliche Anordnung – Behandlungen wie k Blutdruck-, Blutzuckermessen kInsulininjektionen kMedikamentengaben k Verbände Wechseln k An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen k intramuskuläre Injektionen kKatheterisierung kInfusionstherapien Die dafür anfallenden Kosten übernimmt auf Antrag Ihre Krankenkasse. Oftmals wird durch häusliche Krankenpflege ein Aufenthalt im Krankenhaus deutlich verkürzt. Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Krankenhäusern zusammen, so wird die für Sie beste Behandlung und Pflege in Ihrer eigenen Wohnung möglich. Sprechen Sie uns an! 24 Adressen AWO Soziale Zentren Für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn: AWO Soziales Zentrum Moers Elisabeth-Selbert-Str. 22, 47445 Moers Ansprechpartner: Christiane Henkel Michael Rademacher Telefon: 02841-48 11-41, oder -42, oder -43 Telefax:02841-48 11-45 E-Mail:gsz-mo@awo-kv-wesel.de Für Wesel, Voerde, Dinslaken, Hünxe: AWO Soziales Zentrum Wesel Julius-Leber-Str. 33, 46485 Wesel Ansprechpartner: André Gorres Heinz Lücke Telefon: 0281-16 40 14-10, oder -14, oder -26 Telefax:0281-16 40 14-18 E-Mail:gsz-wes@awo-kv-wesel.de 25 Adressen AWO Tagespflege Für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn: Tagespflege im Willy-Brandt-Haus Elisabeth-Selbert-Str. 40, 47445 Moers Ansprechpartner: Jennifer Wacker Telefon: 02841-48 11-34 oder -35 Telefax:02841-48 11-36 E-Mail:tapf@awo-kv-wesel.de Für Wesel, Voerde, Dinslaken, Hünxe: Tagespflege Wesel Julius-Leber-Str. 33, 46485 Wesel Ansprechpartner: Selma Möllenbeck Telefon: 0281-16 40 14-10, oder -21 Telefax:0281-16 40 14-18 E-Mail:tapf-wes@awo-kv-wesel.de 26 Adressen AWO Seniorenzentren AWO-Seniorenzentrum Willy-Brandt-Haus Elisabeth-Selbert-Str. 30, 47445 Moers Ansprechpartner: Uwe Katzor Telefon:02841-481-0 Telefax:02841-481-112 E-Mail:katzor@awo-kv-wesel.de AWO Seniorenzentrum Johannes-Rau-Haus Essenberger Str. 6, 47441 Moers Ansprechpartner: Dagmar Deutschmann Telefon:02841-88 02-200 Telefax:02841-88 02-240 E-Mail:deutschmann.sze@awo-kv-wesel.de AWO-Seniorenzentrum Kurt-Schuhmacher Haus In den Drieschen 1, 46539 Dinslaken Ansprechpartner: Christiane Holstein Telefon:02064-46 50-100 Telefax:02064-46 50-400 E-Mail:holstein.szd@awo-kv-wesel.de AWO-Seniorenzentrum Elisabeth-Selbert-Haus Hügelweg 37, 46562 Voerde Ansprechpartner: Jürgen Muschalek Telefon:0281-31 92-0 Telefax:0281-31 92-500 E-Mail:muschalek.szf@awo-kv-wesel.de 27 Unsere Angebote auf einem Blick: AWO Soziales Zentrum k Beratung rund um das Thema Pflege k AWO Häusliche Pflege k AWO Tagespflege k AWO Alltagshilfen k AWO Hausnotruf k AWO Menüservice k AWO ServiceWohnen AWO PLUS am Niederrhein k Reinigung von Privathaushalten k Frühjahrsputz, Gartenpflege k Familienunterstützende Dienste k Erledigung kleinerer Reparaturen AWO Betreuungsverein k Beratung zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung k Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern k Vormundschaften und Betreuungen AWO Seniorenzentrum k Stationäre Pflege für alle Pflegestufen k Haustiere sind bei uns willkommen und Ihre eigenen Möbel können Sie mitbringen k Vielfältige Freizeitangebote www.awo-seniorendienste.de