AWO Pflegebroschüre - AWO Kreisverband Wesel

Transcription

AWO Pflegebroschüre - AWO Kreisverband Wesel
Seniorendienste
im Kreis Wesel
Ambulante Pflege,
Tagespflege und
ergänzende Hilfen
Inhalt
Vorwort Ziel der Pflegeversicherung
Wer ist versichert?
Wer ist antragsberechtigt? Wer ist leistungsberechtigt? In welche Pflegestufe werde ich eingeordnet? Was leistet die Pflegeversicherung? Welche Leistungen erhalte ich? Sonstige Leistungen Leistungen für Pflegepersonen Weitere Hilfen und Angebote Adressen Impressum
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V.
Bahnhofstraße 1-3, 47495 Rheinberg
Telefon:02843-90705-0
Telefax: 02843-90705-30
E-Mail:gs@awo-kv-wesel.de
Verantwortlich:
Zusammenstellung:
Gestaltung:
Fotos:
Bernhard Scheid
Christiane Henkel, André Gorres,
Ulrike Weidemann
KLXM Crossmedia
Heike Kaldenhoff, Frank Schemmann,
Fotolia, Tunstall, KLXM
6. aktualisierte ­Auflage, Juli 2012
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25
Vorwort
S
oziale Dienstleistungen und sozialpolitisches Engagement sind für
die Arbeiterwohlfahrt (AWO) untrennbar miteinander verbunden.
Unser Leitbild verpflichtet uns, qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen für alle anzubieten und gleichzeitig an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitzuwirken.
Das Recht auf ein Leben in Würde ist für die AWO unverzichtbar. Dieses Grundrecht gilt unabhängig vom Alter und von körperlicher und
geistiger Verfassung! Von daher sind die individuellen Bedürfnisse des
Menschen auch in der Pflege zu berücksichtigen, seine Fähigkeiten zu
fördern und sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Zum 1. Januar 2013 tritt eine lang erwartete Neuausrichtung der Pflegeversicherung in Kraft, die die Erfahrungen aus vielen Jahren zuvor
berücksichtigt und deutliche Verbesserungen für die Pflegebedürftigen
aufweist, insbesondere Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten jetzt eine bessere Unterstützung. Aber auch diese
Reform bleibt aber immer noch weit hinter einer optimalen Versorgung
zurück. So ist auch in dieser Novellierung der Pflegebedürftigkeitsbegriff
noch nicht überarbeitet worden, obwohl die Erfahrungen aus 17 Jahren
Pflegeversicherungsgesetz zeigen, das hier nachgebessert werden muß.
Nach wie vor aber gilt: Die Pflegeversicherung finanziert keine Komplettversorgung! Noch immer müssen Pflegebedürftige einen Teil der
notwendigen Pflegeleistungen selbst bezahlen oder auch ergänzende
Leistungen nach dem SGB XII beantragen.
Diese Tatsache ist für uns eine doppelte Herausforderung: Wir sind
bestrebt, auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen, beste Pflegeleistungen zu erbringen. Und: Wir kämpfen weiterhin für die Interessen
pflegebedürftiger Menschen und für bessere gesetzliche Regelungen.
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Ziel der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung soll die Situation der Menschen verbessern,
die wegen Krankheit oder Behinderung auf tägliche Pflege zu Hause
oder in stationären Einrichtungen angewiesen sind. Die gesetzliche
Pflegeversicherung wurde – neben Kranken-, Renten-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung – als zusätzlicher Zweig der Sozialversicherung
geschaffen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen vor allem auch
die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft von Angehörigen und
Nachbarn unterstützen.
Grundsätzlich gilt: Häusliche Pflege hat Vorrang vor der Pflege und
Betreuung in Pflegeheimen.
Wer ist versichert?
Die Pflegeversicherung umfasst alle Bürgerinnen und Bürger: Erwerbstätige, nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder ebenso wie
Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose und alle anderen Bezieher
von Sozialleistungen. Die Aufgaben der Pflegeversicherung werden
von den Krankenversicherungen wahrgenommen. Mitglieder einer
gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch Mitglieder der
Pflegeversicherung. Bei den pflichtversicherten Mitgliedern sind sowohl Kinder als auch Ehepartner ohne oder mit nur geringfügigem
Einkommen beitragsfrei mitversichert. Privatversicherte müssen sich
und ihre Angehörigen privat versichern lassen.
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Wer ist Antragsberechtigt?
Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat
Anspruch auf den Schutz der Pflegeversicherung. Anträge für Leistungen
aus der Versicherung stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Privatversicherte
müssen die Anträge bei ihrer privaten Pflegeversicherung stellen. Anträge sollen so schnell wie möglich gestellt werden.
Beim Ausfüllen der Anträge stehen Ihnen selbstverständlich auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWO gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Wir beraten Sie!
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Für Wesel, Voerde, Dinslaken, Hünxe:
AWO Soziales Zentrum Wesel
Julius-Leber-Str. 33
46485 Wesel
Ansprechpartner:
André Gorres
Heinz Lücke
Telefon:
0281-16 40 14-10 oder -26
Telefax:0281-16 40 14-18
E-Mail:gsz-wes@awo-kv-wesel.de
Internet:
www.awo-seniorendienste.de
Für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn:
AWO Soziales Zentrum Moers
Elisabeth-Selbert-Str. 22
47445 Moers
Ansprechpartner:
Christiane Henkel
Michael Rademacher
Telefon:
02841-48 11-41 oder -42 oder -43
Telefax:02841-48 11-45
E-Mail:gsz-mo@awo-kv-wesel.de
Internet:
www.awo-seniorendienste.de
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Wer ist leistungsberechtigt?
Leistungen der Pflegekassen erhalten Bürgerinnen und Bürger, die
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung
(Krankheit oder Behinderung) im Alltagsleben in erheblichem oder
höherem Maße und auf Dauer die Hilfe Dritter benötigen vorrangig
bei der Körperpflege.
Leistungen erhalten ebenso Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, die primär betreuende Leistungen benötigen.
Die Pflegeversicherung gewährt generell erst dann Leistungen, wenn
ein täglicher Hilfebedarf notwendig ist. Sie bietet keine „Rundumversorgung“. Geringfügiger oder nur kurzzeitig anfallender Hilfebedarf
führt nicht zur Anerkennung einer Pflegestufe.
In Abhängigkeit von der Häufigkeit des Pflegebedarfs legt das Pflegeversicherungsgesetz drei Pflegestufen fest. Die Zuordnung zu einer Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK),
der – auf Antrag des Versicherten – eine Begutachtung durchführt.
In welche Pflegestufe
werde ich eingeordnet?
Die Entscheidung über die Pflegestufe wird recht bürokratisch getroffen.
Ein wesentlicher Faktor bei der Einstufung sind die täglich durchschnittlichen Zeit- und Minutenwerte für die Grundpflege, vorrangig
der Körperpflege.
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Täglicher Hilfebedarf
Hilfebedarf insgesamt mind.
Hiervon mind. Körperpflege
Stufe I
90 Min.
45 Min.
Stufe II Stufe III
180 Min. 300 Min.
120 Min. 240 Min.
Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige
Als erheblich pflegebedürftig gelten Personen, die mindestens einmal
täglich Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, bei der Ernährung oder der Mobilität (Gehen, Stehen,
Treppensteigen, An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen,
beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) benötigen und
überdies mehrmals wöchentlich hauswirtschaftlicher Hilfe bedürfen.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige
Schwerpflegebedürftig sind Personen, die mindestens dreimal täglich
zu verschiedenen Tageszeiten gepflegt werden müssen und mehrmals
in der Woche auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftig
Schwerstpflegebedürftige brauchen rund um die Uhr – auch nachts –
Hilfe und Betreuung bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder
der Mobilität und sind ebenfalls mehrfach auf hauswirtschaftliche
Hilfe angewiesen.
Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, der das übliche
Maß der Pflegestufe III übersteigt, kann die so genannte Härtefall­
regelung in Anspruch genommen werden.
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Was leistet die Pflegeversicherung?
Sie haben die Wahl, sowohl Sachleistungen oder Geldleistungen als
auch eine Kombination beider Leistungen zu beantragen.
k Sachleistungen sind Pflegeeinsätze geeigneter Pflegekräfte (z.B.
der Pflegedienst der AWO). Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
erstellen mit Ihnen zusammen einen individuellen Pflegeplan, der
genau auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt
ist.
k Geldleistungen werden als sogenanntes Pflegegeld, z.B. für Angehörige, Freunde oder Nachbarn gezahlt, wenn diese die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen.
Bei einer Entscheidung für eine Geldleistung besteht die Verpflichtung in bestimmten Zeitabständen eine professionelle Pflegekraft
für einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen:
in Pflegestufe I + II
in Pflegestufe III
2 x jährlich
4 x jährlich
k Kombinationsleistungen umfassen sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Beanspruchen Sie z. B. zwei Drittel einer Sachleistung,
steht Ihnen noch ein Drittel der Geldleistung zu.
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Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt Sachleistungen im Wert
von h 300,00 in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft
sich auf h 450,00. Er hat somit die Sachleistungen zu zwei Drittel
ausgeschöpft, so dass ihm noch ein Drittel des Pflegegeldes zusteht.
Das Pflegegeld in Stufe I beträgt h 235,00, anteilig stünden somit ein
Drittel, also h 78,33 zur Verfügung. Geld- und Sachleistungen werden
also nicht in voller Höhe nebeneinander gewährt.
Bei der Wahl zwischen Geld- oder Sachleistung entwickeln wir – mit
Ihnen zusammen – die für Sie beste Lösung. Lassen Sie sich über die
Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Pflege individuell durch das geschulte Pflegeteam der AWO beraten.
Die folgende Tabelle informiert Sie über die jeweiligen Leistungen in
den drei Pflegestufen für den häuslichen Bereich:
Pflegestufe
I
II
III
Härtefall
Sachleistungen
monatlich bis zu h
450,–
1.100,–
1.550,–
1.918,–
Geldleistungen
monatlich bis zu h
235,–
440,–
700,–
—
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Was leistet die Pflegeversicherung?
Seit dem 1.1.2012 werden für pflegebedingte Aufwendungen in der
stationären Pflege – je nach Pflegestufe – monatlich folgende Beträge gezahlt:
Pflegestufe
I
II
III
Härtefall
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stationäre Pflege
monatlich bis zu h
1.023,–
1.279,–
1.550,–
1.918,–
Welche Leistungen erhalte ich?
Bei der häuslichen Pflege erhalten Sie die Leistungen, die Ihren speziellen individuellen Bedürfnissen entsprechen. Es gibt viele verschiedene
einzelne Leistungen für den Bereich der Pflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung. Benötigen Sie mehrere Einzelleistungen, können
Sie zwischen mehreren Kombinationen wählen.
Keine Pflege gleicht der anderen. Für jeden, der nicht mehr ganz alleine
für sich sorgen kann, sind andere Hilfen notwendig. Für die Planung
und Durchführung Ihrer Pflege ist eine ausführliche und genaue Beratung wichtig.
Wir helfen Ihnen, dass Sie die Pflege erhalten, die Sie benötigen und
dass es Ihnen gut geht.
Bei Ihrer Pflege zu Hause können Sie aus folgenden Leistungen auswählen:
k
k
k
k
Ganzwaschung am Waschbecken, Duschen oder Baden
Teilwaschungen am Waschbecken
Hilfe bei Ausscheidungen (Toilettengänge)
Hilfe bei der selbständigen Nahrungsaufnahme
(Frühstück, Mittagessen, Abendbrot bereitstellen)
k Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
k Sondenernährung bei implantierter Magensonde
kLagern/Betten
k Bett richten
kMobilisation
k Behördengänge und Arztbesuche
kEinkaufen
k Reinigung der Wohnung
k Waschen und Pflegen der Wäsche
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Welche Leistungen erhalte ich?
Die Kosten für jeden Einsatz sind mit den Pflegekassen vereinbart und
sind nachzulesen in einem Leistungskatalog der AWO, Soziales Zentrum
Moers und Wesel.
Beispiel:
Sie benötigen jeden Morgen Hilfe bei der Grundpflege. Einmal in der
Woche kümmert sich eine Mitarbeiterin der AWO um Ihren gesamten
Haushalt. Bei einer akuten Krankheit unterstützen die Pflegefachkräfte
die ärztlich angeordnete medizinische Behandlung.
Damit Sie Rund-um-die-Uhr sicher sein können, installiert die AWO bei
Ihnen ein Hausnotruf-Gerät. Mit diesem Zusatz zum Telefon können
Sie in jedem Notfall – unabhängig von der Tageszeit – Hilfe anfordern.
Ab 2013 können Sie an Stelle der einzelnen Leistungen auch Zeitkontingente wählen, die nicht an die einzelnen oben genannten
Verrichtungen gebunden sind.
So wird es dann möglich sein, eine Pflege- oder Betreuungskraft für
eine halbe Stunde oder eine Stunde abzurufen, für die Sie dann ganz
individuelle Tätigkeiten vereinbaren.
Beispiel:
Sie möchten jeden Tag Leistungen durch eine Pflege- und Betreuungskraft abrufen, die mit Ihnen spazieren geht, Karten spielt, und Kaffee
trinkt, oder aber Ihre morgendliche Pflege durchführt, die Zeitung
holt, Brötchen mitbringt und mit Ihnen frühstückt und anschließend
mit Ihnen einkaufen geht, dann vereinbaren Sie jeden Tag 1 oder 2
Stunden Leistung mit unserem Pflegedienst.
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Sonstige Leistungen
Urlaubs- und Vertretungspflege
Ist Ihre Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit verhindert, besteht
ein Anspruch auf eine Urlaubsvertretung für die Dauer von bis zu 28
Tagen. Die nachstehenden Sätze gelten für die Vertretung durch einen
anerkannten Pflegedienst, z.B. der AWO.
Pflegestufe
I–III
Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
für 28 Tage in h
1.550,–
Allerdings müssen Sie zum Zeitpunkt der Vertretungspflege bereits sechs
Monate Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben. Dieser Satz
gilt für die gesamten 28 Tage.
Kurzzeitpflege
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege (für maximal 28
Tage im Jahr) in einer fachlich qualifizierten Einrichtung, z.B. der AWO,
wenn weder häusliche, noch teilstationäre Pflege möglich ist. Hierfür
zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu einer Höhe von:
Pflegestufe
I–III
Leistungen bei Kurzzeitpflege
für 28 Tage in h
1.550,–
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Sonstige Leistungen
Tagespflege
Die Tagespflege bietet vor allen Dingen pflegenden Angehörigen eine
Entlastung in ihrem Pflegealltag. Hier wird der pflegebedürftige Mensch
tagsüber liebevoll betreut, medizinisch versorgt und individuell gefördert.
Sie haben einen Anspruch auf eine teilstationäre Tagespflege (ohne
zeitliche Begrenzung), wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem
Umfang sichergestellt werden kann. Der Zuschuss richtet sich, wenn
Sie eine Pflegestufe haben, nach der unten stehenden Tabelle analog
den Stufen der Sachleistungen in der häuslichen Pflege. Liegt keine Pflegestufe vor (Pflegestufe 0) müssen die Kosten privat getragen
werden oder können, wenn so eingestuft, von den Leistungen bei
eingeschränkter Alltagskompetenz bestritten werden.
Pflegestufe
I
II
III
Tagespflege
monatlich bis zu h
450,–
1.100,–
1.550,–
Wenn Sie Tagespflege zusammen mit einer ambulanten Sachleistung
(einer häuslichen Versorgung durch einen Pflegedienst) in Anspruch
nehmen, erhöht sich der Satz, den Sie von der Pflegekasse erhalten,
gegebenenfalls um 50%.
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Pflegestufe
I
II
III
Tagespflege
Ambulanter Dienst
monatlich bis zu h
monatlich bis zu h
450,–
225,–
1.100,–
550,–
1.550,–
775,–
oder umgekehrt
Beispiel:
Sie nehmen eine Tagespflege in Anspruch und zahlen dafür in der
Pflegestufe I monatlich h 450,00 an eine Einrichtung der Tagespflege, dann zahlt die Pflegekasse für die Leistungen Ihres ambulanten
Pflegedienstes noch mal h 225,00 zusätzlich in dem Monat. Oder
umgekehrt: Sie rechnen den Satz der Pflegestufe I von h 450,00 mit
einem ambulanten Pflegedienst ab, dann können Sie zusätzlich für
die Tagespflege noch einmal h 225,00 erhalten.
Wir beraten Sie!
Tagespflege im Willy-Brandt-Haus
Elisabeth-Selbert-Str. 40
47445 Moers
Ansprechpartner: Jennifer Wacker
Telefon:
02841-48 11-34 oder -35
Telefax:02841-48 11-36
E-Mail:tapf@awo-kv-wesel.de
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Sonstige Leistungen
Betreuung von Personen mit dauerhaft
eingeschränkter Alltagskompetenz
Wer erhält diese Leistungen?
Darunter fällt der Personenkreis, der entweder keine Leistungen aus
den Pflegestufen I bis III erhält (Pflegestufe 0), dessen dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz aber vom Medizinischen Dienst der
Krankenkassen durch eine Begutachtung festgestellt worden ist (Demenzerkrankung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung).
Ebenso der Personenkreis, der Leistungen aus den Pflegestufen I bis III
erhält und bei dem ebenfalls durch eine Begutachtung eine erheblich,
dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde.
Die Feststellung wird an Hand eines speziellen Fragenkataloges getroffen.
Dieser Personenkreis erhält ein Betreuungsgeld von h 100,00 oder
h 200,00 pro Monat, je nach Einstufung durch den MDK. Dieses Betreuungsgeld kann nur für Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Zusätzlich gelten für diesen Personenkreis ab 01.01.2013 die Sätze für
die Pflegeleistung:
Pflegestufe
0
I
II
III
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Pflegeleistung bei erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (monatlich bis zu h)
Pflegegeld
Pflegesachleistung
120,–
225,–
305,–
665,–
525,–
1.250,–
700,–
1.550,–
Diese Leistungen sind erhöht worden, weil bei diesem Personenkreis
nicht nur die pflegerische Versorgung erforderlich ist, sondern zudem
ein Betreuungsbedarf anfällt. Sollte für diese Personen noch der Besuch einer Tagespflege gewünscht werden, so erhöht sich der Satz
noch einmal um 50% des Sachleistungssatzes wie unten dargestellt.
Pflegestufe
I
II
III
Pflegeleistung
monatlich bis zu h
665,–
1.250,–
1.550,–
Tagespflege
monatlich bis zu h
225,–
550,–
775,–
In der Pflegestufe 0 müssen die Leistungen der Tagespflege von dem
Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen der Stufe 0 bestritten werden.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Ergänzt werden die Leistungen der häuslichen Pflege durch die zusätzliche Finanzierung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebetten, Rollstühlen,
Rollatoren, Hausnotrufanlagen etc.) und mit Zuschüssen zur pflegebedingten Wohnraumanpassung (z.B. Türverbreiterungen, Entfernung
von Türschwellen, Personenlifter etc.).
Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu h 2.557,00 für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Aufwendungen der
Pflegekassen für Pflegehilfsmittel, die dem regelmäßigen Verbrauch
dienen, betragen bis zu h 31,00 monatlich (z.B. für Inkontinenzmaterial, Windelhosen)
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Sonstige Leistungen
Hausnotruf
Als besonderes Hilfsmittel bieten die Sozialen Zentren der AWO den
Hausnotruf an. Ein technisches Zusatzgerät für das Telefon bietet Ihnen
und Ihren Angehörigen Rund-um-die-Uhr Sicherheit. Zu der geringen
Monatsmiete zahlt die Pflegekasse – auf Antrag – noch einen Zuschuss
von h 18,36 pro Monat wenn Sie in eine Pflegestufe eingestuft worden
sind.
Hilfen, die im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit benötigt werden (z.B.
Hilfe im Haushalt, Essen auf Rädern) oder die über Leistungen des
Pflegeversicherungsgesetztes hinausgehen, müssen selbst gezahlt werden (bei geringem Einkommen übernimmt die Kosten im Einzelfall
das Sozialamt).
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Leistungen für Pflegepersonen
Für alle nicht-professionellen Pflegepersonen, die Pflegebedürftige in
ihrer häuslichen Umgebung betreuen und versorgen, werden geringe
Beiträge der Pflegekassen zu ihrer sozialen Sicherheit entrichtet.
Die Leistungen umfassen dabei die Bereiche:
kRentenversicherung
kUnfallversicherung
kArbeitslosenversicherung
Weiterhin werden für Angehörige oder ehrenamtliche Helfer/innen
unentgeltliche Pflegekurse angeboten.
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Weitere Hilfen und Angebote
Die AWO hilft nicht nur bei Pflegedürftigkeit! Oft sind bereits im Vorfeld
der Pflegebedürftigkeit Hilfen notwendig. Ergänzende Dienste der
AWO halten eine große Angebotspalette bereit:
k Hilfen im Haushalt, bei Reinigungsarbeiten
oder aber auch beim Einkauf und Behördengängen
k Begleitung bei Spaziergängen
k Tägliche Lieferung eines Mittagessens mit Nachspeise.
Dabei haben Sie stets die Auswahl aus mehreren Gerichten
k Hausnotruf und vieles mehr …
Alle diese Dienste befinden sich ganz in Ihrer Nähe. Sprechen Sie uns
bitte an!
Da die Nachfrage „Alltagshilfen“ stetig wächst, bietet die AWO auch
pflegeergänzende Dienste in gewohnter professioneller Qualität an.
Sie entlasten pflegende Angehörige und aktivieren Pflegebedürftige
und tragen zu Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sozialen
Fähigkeiten bei. Diese Hilfe richtet sich auch an Personen, die noch
keine Pflegestufe haben, aber als Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz anerkannt sind.
Die AWO
k kommt in die Wohnung und beaufsichtigt, betreut, aktiviert
und beschäftigt die Pflegebedürftigen und
k begleitet sie bei Spaziergängen, Arztbesuchen und Einkäufen
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Die AWO stellt diese Leistungen privat in Rechnung. Die Grundlage
bildet der jeweils gültige Leistungskatalog. Erhält der Pflegebedürftige
Leistungen für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz von
der Pflegekasse, kann die AWO diese Leistungen mit der Pflegekasse
abrechnen.
Begegnungsstätten
Suchen Sie Geselligkeit, Spaß, Abwechslung und neue Freunde mit den
gleichen Interessen? Dann sind die Seniorenbegegnungsstätten der AWO
genau der richtige Ort für Sie. In vielen Orten im Kreis Wesel bietet die
AWO die Möglichkeit, sich zwanglos zu treffen, gemeinsam Spaß zu
haben, sich auszutauschen oder aber auch interessante Ausflüge zu
machen oder Fachvorträge zu besuchen.
Die Adressen der Begegnungsstätten in Ihrer Nähe erhalten Sie von der
Geschäftsstelle des AWO Kreisverband Wesel e.V., Tel.: 02843-90 705-11
oder im Internet unter www.awo-kv-wesel.de.
Wenn Sie eine sinnvolle Tätigkeit suchen, bieten die AWO Begegnungsstätten vor Ort viele Möglichkeiten engagierter Mitarbeit.
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Weitere Hilfen und Angebote
Häusliche Krankenpflege
Für Menschen, die eine dauernde ärztliche Behandlung benötigen,
bieten die geschulten Fachkräfte der AWO häusliche Krankenpflege.
Für Personen, gleich welchen Alters, übernehmen wir – auf ärztliche
Anordnung – Behandlungen wie
k Blutdruck-, Blutzuckermessen
kInsulininjektionen
kMedikamentengaben
k Verbände Wechseln
k An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
k intramuskuläre Injektionen
kKatheterisierung
kInfusionstherapien
Die dafür anfallenden Kosten übernimmt auf Antrag Ihre Krankenkasse.
Oftmals wird durch häusliche Krankenpflege ein Aufenthalt im Krankenhaus deutlich verkürzt. Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Krankenhäusern zusammen, so wird die für Sie beste Behandlung und
Pflege in Ihrer eigenen Wohnung möglich.
Sprechen Sie uns an!
24
Adressen
AWO Soziale Zentren
Für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn:
AWO Soziales Zentrum Moers
Elisabeth-Selbert-Str. 22, 47445 Moers
Ansprechpartner: Christiane Henkel
Michael Rademacher
Telefon:
02841-48 11-41, oder -42, oder -43
Telefax:02841-48 11-45
E-Mail:gsz-mo@awo-kv-wesel.de
Für Wesel, Voerde, Dinslaken, Hünxe:
AWO Soziales Zentrum Wesel
Julius-Leber-Str. 33, 46485 Wesel
Ansprechpartner: André Gorres
Heinz Lücke
Telefon:
0281-16 40 14-10, oder -14, oder -26
Telefax:0281-16 40 14-18
E-Mail:gsz-wes@awo-kv-wesel.de
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Adressen
AWO Tagespflege
Für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn:
Tagespflege im Willy-Brandt-Haus
Elisabeth-Selbert-Str. 40, 47445 Moers
Ansprechpartner: Jennifer Wacker
Telefon:
02841-48 11-34 oder -35
Telefax:02841-48 11-36
E-Mail:tapf@awo-kv-wesel.de
Für Wesel, Voerde, Dinslaken, Hünxe:
Tagespflege Wesel
Julius-Leber-Str. 33, 46485 Wesel
Ansprechpartner: Selma Möllenbeck
Telefon:
0281-16 40 14-10, oder -21
Telefax:0281-16 40 14-18
E-Mail:tapf-wes@awo-kv-wesel.de
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Adressen
AWO Seniorenzentren
AWO-Seniorenzentrum Willy-Brandt-Haus
Elisabeth-Selbert-Str. 30, 47445 Moers
Ansprechpartner: Uwe Katzor
Telefon:02841-481-0
Telefax:02841-481-112
E-Mail:katzor@awo-kv-wesel.de
AWO Seniorenzentrum Johannes-Rau-Haus
Essenberger Str. 6, 47441 Moers
Ansprechpartner: Dagmar Deutschmann
Telefon:02841-88 02-200
Telefax:02841-88 02-240
E-Mail:deutschmann.sze@awo-kv-wesel.de
AWO-Seniorenzentrum Kurt-Schuhmacher Haus
In den Drieschen 1, 46539 Dinslaken
Ansprechpartner: Christiane Holstein
Telefon:02064-46 50-100
Telefax:02064-46 50-400
E-Mail:holstein.szd@awo-kv-wesel.de
AWO-Seniorenzentrum Elisabeth-Selbert-Haus
Hügelweg 37, 46562 Voerde
Ansprechpartner: Jürgen Muschalek
Telefon:0281-31 92-0
Telefax:0281-31 92-500
E-Mail:muschalek.szf@awo-kv-wesel.de
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Unsere Angebote auf einem Blick:
AWO Soziales Zentrum
k Beratung rund um das Thema Pflege
k AWO Häusliche Pflege
k AWO Tagespflege
k AWO Alltagshilfen
k AWO Hausnotruf
k AWO Menüservice
k AWO ServiceWohnen
AWO PLUS am Niederrhein
k Reinigung von Privathaushalten
k Frühjahrsputz, Gartenpflege
k Familienunterstützende Dienste
k Erledigung kleinerer Reparaturen
AWO Betreuungsverein
k Beratung zu den Themen: Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
k Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern
k Vormundschaften und Betreuungen
AWO Seniorenzentrum
k Stationäre Pflege für alle Pflegestufen
k Haustiere sind bei uns willkommen und
Ihre eigenen Möbel können Sie mitbringen
k Vielfältige Freizeitangebote
www.awo-seniorendienste.de