Nutzerhandbuch des Deutschen Emissionshandelsregisters
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Nutzerhandbuch des Deutschen Emissionshandelsregisters
| EMISSIONSHANDEL | DEUTSCHES EMISSIONSHANDELSREGISTER Nutzerhandbuch Nutzerhandbuch für Software-Version CR 1.9 Impressum Herausgeber: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) Fachgebiet E 2.4 – Zentrale Registerführung Postfach 33 00 22 14191 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 8903-5050 Fax: +49 (0)30 8903-5010 Internet: http://www.dehst.de E-Mail: emissionshandel@dehst.de Stand: Februar 2012 für Software-Version Community Registry CR 1.9 Titelbild: Kingsize Photo-Service, Creative collection INHALT 01 EINLEITUNG............................................................................................................................................................................................... 5 02 HINWEISE ZU DIESEM HANDBUCH....................................................................................................................................................... 7 03 STANDARDELEMENTE EINES REGISTERFENSTERS......................................................................................................................... 8 04 ÄNDERUNGEN DER NEUEN REGISTER-VERSION.............................................................................................................................. 9 05HAFTUNGSAUSSCHLUSS.......................................................................................................................................................................10 06 WICHTIGE TERMINE DES EMISSIONSHANDELS................................................................................................................................ 11 07KONTOTYPEN...........................................................................................................................................................................................12 08KONTOKENNUNG..................................................................................................................................................................................... 13 09 EIGENSCHAFTEN DER ZERTIFIKATE..................................................................................................................................................14 10 ROLLENKONZEPT DES REGISTERS.....................................................................................................................................................16 11 ERSTMALIGE ANMELDUNG UND ANMELDUNG BEI INAKTIVEM SMSTAN-VERFAHREN......................................................... 17 12 PASSWORTÄNDERUNG UND GEHEIME FRAGE.................................................................................................................................18 13 SMSTAN-VERFAHREN............................................................................................................................................................................20 14 ANMELDUNG BEI AKTIVIERTEM SMSTAN-VERFAHREN................................................................................................................23 15 PASSWORT ÄNDERN ÜBER NAVIGATIONSLEISTE..........................................................................................................................25 16 KONTEN....................................................................................................................................................................................................26 17 KONTOÜBERSICHT................................................................................................................................................................................. 27 18 SERIENNUMMERN DER ZERTIFIKATE................................................................................................................................................28 19 ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN OHNE ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN.....................................30 20 ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN MIT EINEM ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN............................32 21 TRANSAKTIONSLIMITS.........................................................................................................................................................................35 22 RÜCKFORDERUNG VON EMISSIONSBERECHTIGUNGEN DURCH DIE DEHST............................................................................36 23TRANSAKTIONSLISTE...........................................................................................................................................................................38 24 KENNZEICHNUNG UND AUSWAHL VON SERIENNUMMERN BEI TRANSAKTIONEN............................................................... 40 25TRANSAKTIONSTYPEN........................................................................................................................................................................ 44 26 SACHVERSTÄNDIGE STELLE EINER ANLAGE ZUORDNEN...........................................................................................................45 27 EINTRAGUNG DER GEPRÜFTEN EMISSIONEN DURCH EINE SACHVERSTÄNDIGE STELLE...................................................47 28 ABGABE VON ZERTIFIKATEN GEMÄSS § 6 TEHG4��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������49 29 ANZEIGE DES ERFÜLLUNGSSTATUS VON ANLAGEN......................................................................................................................51 30 ABGABE VON 3-0 ERU UND 5-0 CER.................................................................................................................................................53 31 FREIWILLIGE LÖSCHUNG VON ZERTIFIKATEN................................................................................................................................54 32NUTZERINFORMATIONEN.....................................................................................................................................................................56 33E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG............................................................................................................................................................... 57 34PERSONENKENNUNG............................................................................................................................................................................58 35KONTOINFORMATION ...........................................................................................................................................................................59 36 EIGENE DATEN ÄNDERN.......................................................................................................................................................................60 37 KONTOINFORMATIONEN ÄNDERN......................................................................................................................................................62 38 PERSON ERSETZEN...............................................................................................................................................................................64 39 KONTO ERÖFFNEN.................................................................................................................................................................................66 40 SICHERHEITSMASSNAHMEN DES REGISTERS6������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 67 41 VERHALTENSREGELN ZUR SICHEREN NUTZUNG DES REGISTERS...........................................................................................68 42 SICHERHEITSZERTIFIKAT UND WEITERE HINWEISE ZUR SICHEREN NUTZUNG.................................................................... 70 43 ÖFFENTLICHER TEIL, VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ................................................................................................. 72 44 RESERVE FÜR DEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM (CPR)............................................................................................................. 73 45GLOSSAR.................................................................................................................................................................................................. 74 3 01 EINLEITUNG Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, 5,2 % ihrer TreibhausgasEmissionen des Jahres 1990 einzusparen. Dieses Ziel ist in den Jahren 2008-2012 im Durchschnitt zu erreichen. Deutschland übermittelt hierfür einen jährlichen Emissionsbericht, den so genannten Nationalen Inventarbericht, an das UN-Klimase- Nationale Register und Unionsregister Bis mindestens Juni 2012 wird es einen parallelen Betrieb von nationalen Registern und dem Unionsregister geben. In den nationalen Registern werden bis dahin die Anlagen-, Personen- und Nationalkonten wie bisher geführt. Das Unionsregister wird vorläufig nur für Luftverkehrskonten zuständig sein. Das vorliegende Handbuch ist nur für das nationale Register konzipiert. Für das Unionsregister gibt es eine gesonderte Dokumentation. kretariat. Am Ende der Verpflichtungsperiode muss Deutschland auf der Basis der berichteten Emissionen eine entsprechende Anzahl an Zertifikaten ‚ausbuchen‘, um damit nachzuweisen, dass es seinen Kyoto-Verpflichtungen nachgekommen ist. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem auf europäischer Ebene im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandel auf Unternehmensebene. Eine technische Voraussetzung hierfür ist, dass Deutschland – wie auch alle anderen Länder, die einer Emissionsbegrenzung im Kyoto-Protokoll zugestimmt haben, die so genannten Annex-B-Staaten des Kyoto-Protokolls – ein nationales Emissionshandelsregister betreibt. Die genauen Eigenschaften dieses Registers wurden von der Klimarahmenkonvention (UNFCCC, United Nations Framework Convention on Climate Change) beschlossen und sind in dem UNFCCC-Dokument Data Exchange Standards For Registry Systems Under The Kyoto Protocol (DES) beschrieben. Alle nationalen Register sind über das so genannte ITL (International Transaction Log) der Vereinten Nationen, miteinander verbunden. Bestimmte Vorgänge in den einzelnen Registern, wie z. B. Transaktionen, werden vom ITL auf ihre Konformität zu den Beschlüssen der UNFCCC geprüft und ggf. bestätigt oder abgelehnt. Das CITL (Community International Transaction Log) der EU-Kommission überprüft darüber hinaus die Einhaltung der entsprechenden technischen Regeln des EU-Emissionshandels, wie sie in der EG-Registerverordnung festgelegt sind. Die nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten sind über das ITL mit dem CITL verbunden. Das bedeutet, dass Vorgänge in europäischen Registern stets von ITL und CITL geprüft werden. Darüber hinaus gibt es noch das CDM-Register. Es wird, wie das ITL, ebenfalls von Anlagenkonten Personenkonten 5 den Vereinten Nationen betrieben. In ihm werden die Zertifikate von CDM-Projekten (CER, tCER und lCER) generiert und auf die Konten der Projektbeteiligten in einem der nationalen Register übertragen. Seit Januar 2012 steht das Unionsregister, entwickelt und betrieben durch die EU-Kommission, für den neuen Sektor ‚Luftverkehr‘ des Europäischen Emissionshandelssystems zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass es vorerst ausschließlich Konten des Luftverkehrs enthalten wird. Die bisherigen nationalen Register aller EU-Mitgliedstaaten bleiben bis mindestens Juni 2012 weiterhin für die bestehenden Anlagen- und Personenkonten zuständig. Zwischen dem Unionsregister und den nationalen Registern aller EU-Mitgliedstaaten sowie dem Zentralregister der Vereinten Nationen (ITL) des Kyoto-Systems besteht vorläufig keine Verbindung. Es werden somit bis mindestens Juni 2012 keine Transaktionen zwischen den Anlagen- und Personenkonten der nationalen Register und den Luftfahrzeugbetreiberkonten des Unionsregisters geben können. Frühestens im Juni 2012 wird es auch zu einer Integration der bisherigen nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten mit ihren Anlagen- und Personenkonten in das Unionsregister kommen. Erst dann werden Transaktionen zwischen Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber- und Personenkonten stattfinden können. Ab diesem Zeitpunkt wird das Unionsregister auch an das ITL angeschlossen und somit auch die Verbindung zum internationalen Kyoto-Handel hergestellt sein. 6 Personenkonten Anlagenkonten 02 HINWEISE ZU DIESEM HANDBUCH In diesem Handbuch werden vorkommende Standardelemente wie folgt dargestellt: Menüpunkte in grüner Schrift, z. B. Konten siehe 1 und 2 auf der nächsten Seite Schaltflächen in grüner Schrift und eckigen Klammern, z. B. [Abbrechen] Links in grüner Schrift und einem schmalen Pfeil, z. B. Historie der Transaktionen Verlinkte Tabellenelemente in grüner Schrift mit senkrechten Strichen, z. B. |Konto| 9 Einzelne Schritte in den Beschreibungen sind durch dicke Pfeile voneinander getrennt, z. B. Kontoinhaber Konten |Konto| Historie der Transaktionen. Dies bedeutet für das Beispiel, dass zuerst auf Kontoinhaber, dann auf Konten und anschließend auf das gewünschte Tabellenelement |Konto| zu klicken ist. Ist das entsprechende Konto ausgewählt, ist abschließend der Link Historie der Transaktionen zu betätigen. Kontoart Manche Ausführungen sind nur für eine bestimmte Kontoart bestimmt. Auf jeder Seite ist deshalb unten mit einem blauen bzw. grünen Kasten vermerkt, ob die Beschreibung für Personen- oder Anlagenkonten oder beide Kontoarten relevant ist. Zertifikate und Emissionsberechtigungen Innerhalb des europäischen Emissionshandelssystems werden von den jeweiligen nationalen Registern Emissionsberechtigungen (EB) erzeugt. Die englische Bezeichnung hierfür ist European Union Allowance (EUA). Neben diesem Zertifikatstyp gibt es weitere Einheitentypen, die in Verbindung mit den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls stehen und als Kyoto-Einheiten oder Kyoto-Zertifikate bezeichnet werden. Insgesamt gibt es somit folgende Typen: 0-2 EB (Emissionsberechtigung bzw. EUA, European Union Allowance der Periode 20052007) 1-0 AAU (Assigned Amount Unit, einem Kyoto-Staat zugeteilte Emissionsrechte) 1-1 EB (Emissionsberechtigung bzw. EUA, European Union Allowance) 2-0 RMU (Removal Unit , Gutschrift aus Senkenprojekten) 3-0 ERU (Emission Reduction Unit, Emissionsreduktionseinheit aus JI-Projekten, umgewandelt aus 1-0 AAU) 4-0 ERU (Emission Reduction Unit, Emissionsreduktionseinheit aus JI-Senkenprojekten, umgewandelt aus 2-0 RMU) 5-0 CER (Certified Emission Reduction, zertifizierte Emissionsreduktion aus CDM-Projekten) 6-0 tCER (befristete CER mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum) 7-0 lCER (langfristige CER mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum) Die Gesamtheit aller Einheiten (EB, AAU, RMU, ERU, CER, tCER, lCER) wird in diesem Handbuch als Zertifikate bezeichnet. 1-1 EB der Verpflichtungsperiode 2008-2012 entstehen aus 1-0 AAU und sind deshalb gleichzeitig auch Kyoto-Zertifikate, 0-2 EB hingegen nicht. Auf Anlagen- und Personenkonten sind generell in Deutschland nur 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER übertragbar. In anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es diesbezüglich teilweise unterschiedliche Regelungen. Anlagenkonten Personenkonten 7 03 STANDARDELEMENTE EINES REGISTERFENSTERS Die Registeroberfläche verfügt über folgende Standardelemente: Obere Menüleiste 1 – hiermit wählen Sie die Art der Anmeldung und damit auch die Art des Zugangs zu den Funktionen der Software. Je nach Art des Zugangs werden in der Navigationsleiste unterschiedliche Funktionen angeboten. Navigationsleiste 2 Abmelde-Schaltfläche 3 – aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, sich stets abzumelden, bevor der Browser geschlossen wird. Aktuelles Datum 4 Sprachumschaltung 5 – zurzeit Deutsch und Englisch. Personenkennung des angemeldeten Nutzers 6 Fenstertitel 7 Drop-Down-Menü – beim Klick auf den rechten Pfeil öffnet sich eine Auswahlliste, aus der das gewünschte Element ausgewählt werden kann. Spaltenüberschrift 8 – die Spaltenüberschriften sind so gestaltet, dass die Tabelle nach den Spaltenelementen sortiert wird, wenn auf die Spaltenüberschrift geklickt wird (bei einmaligem Klicken in aufsteigender, bei zweimaligem in absteigender Reihenfolge) Listenelement 9 – Listenelemente (verlinkte Tabellenelemente) sind in grüner Schrift dargestellt, wenn sie zu einem weiteren Fenster verlinken. Schaltfläche – z. B. zur Bestätigung einer Eingabe 1 3 5 7 2 8 9 4 8 6 Personenkonten Anlagenkonten 04 ÄNDERUNGEN DER NEUEN REGISTER-VERSION Gegenüber der bis Mitte November 2010 eingesetzten Version 1.8 der Registersoftware gibt es in der neuen Version 1.9 folgende wesentliche Änderungen: smsTAN-Verfahren Zur Erhöhung der Sicherheit im Register wird bei sicherheitsrelevanten Prozessen wie z. B. beim Anmeldeprozess oder der Ausführung von Transaktionen, eine smsTAN zur Bestätigung notwendig: Mehr hierzu finden Sie in Kapitel 13. Transaktionslimits Sie können für unterschiedliche Transaktionstypen wie Auslandsübertragungen oder freiwilligen Löschungen selbstgewählte Limits festlegen. Wie Sie das tun, ist in Kapitel 21 beschrieben. Änderung eigener personenbezogener Daten Das Ändern personenbezogener Daten kann nur noch durch die Kontobevollmächtigten und Bevollmächtigten von sachverständigen Stellen selbst erfolgen (siehe Kapitel 36). Kennzeichnung von Seriennummern und Auswahl bei Transaktionen Sie können die Seriennummern eingehender Transaktionen kennzeichnen und bei ausgehenden Transaktionen zur Auswahl von Seriennummern diese Kennzeichnungen verwenden (siehe Kapitel 24). Anlagenkonten Personenkonten 9 05 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Der Umgang mit Zugangsdaten, die Beantragung von Konten und die Durchführung von Transaktionen müssen mit großer Sorgfalt vorgenommen werden. Bei irrtümlich veranlassten Transaktionen, die nicht rückgängig gemacht werden können, muss sich die Person bzw. müssen die Personen, die die Transaktion veranlasst hat bzw. haben, mit dem Empfänger über eine Berichtigung verständigen. Die DEHSt übernimmt für Schäden und eventuelle Folgeaufwendungen, die aufgrund fehlerhafter Anweisungen oder eines unangemessenen Umgangs mit sensiblen Zugangsdaten auftreten, keine Haftung. Das vorliegende Dokument wurde von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit für die Nutzer des deutschen Teils im Unionsregister erstellt. Das Unionsregister ist entwickelt und wird betrieben durch die EU-Kommission. Die DEHSt übernimmt keine Haftung für den Inhalt dieses Dokuments. Dieses Dokument stellt eine technische Hilfestellung dar. Es hat für die Rechtsanwendung keine präjudizierende Wirkung und begründet keinerlei Rechtsansprüche. 10 Personenkonten Anlagenkonten 06 WICHTIGE TERMINE DES EMISSIONSHANDELS Kontobevollmächtige sollten mit den wesentlichen, zum Teil regelmäßig wiederkehrenden Terminen des Emissionshandels vertraut sein. Diese Termine sind in erster Linie für Anlagenkonten relevant, aber auch für Personenkonten sind beispielsweise die Löschung von Emissionszertifikaten wichtige Ereignisse. Bis 28. Februar erfolgt die jährliche Ausgabe von Emissionsberechtigungen (EB) durch die Registerverwaltung auf Anlagenkonten, deren Anlagen eine Zuteilung erhalten haben. Bis 31. März (jährlich, ab 2008) gibt die Sachverständige Stelle den so genannten VET-Eintrag für das vorangegangene Kalenderjahr in die „Tabelle der geprüften Emissionen“ ein. Ab 1. April (jährlich) sperrt die Registerverwaltung die Anlagenkonten, für die kein oder kein ordnungsgemäßer Bericht vorliegt bzw. keine geprüften Emissionen für das Vorjahr eingetragen sind. Von einem gesperrten Konto können, mit Ausnahme einer Abgabetransaktion vom Typ 10-02, keine Transaktionen anderen Typs veranlasst werden. Eingehende Transaktionen sind weiterhin möglich. Bis 30. April (jährlich) müssen Betreiber die Anzahl an Zertifikaten abgeben, die den CO2-Emissionen in Tonnen für das vorangegangene Jahr gemäß des geprüften Emissionsberichts bzw. der berichtigten Menge inklusive eines eventuellen Übertrags aus dem Vorjahr entspricht. Am 1. Mai (jährlich) ermittelt die Registerverwaltung die Tabelle zum Stand der Einhaltung. Ab 15. Mai (jährlich) veröffentlicht die Registerverwaltung im öffentlichen Teil des Registers anlagenspezifisch die geprüften Emissionen sowie die Anzahl der abgegebenen Zertifikate, inklusive Seriennummern, für das vorangegangene Jahr. Ab 1. Januar 2012 wird der europäische Emissionshandel über das von der Europäischen Kommission betrieben Unionsregister geführt. Im Unionsregister werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche europäische Anlagen- und teilweise auch Personenkonten geführt. Die bisherigen nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten werden aber vorerst weiterhin ihre Kyoto-Register selbst betreiben. Ab 1. Januar 2012 Der Luftverkehr wird in den europäischen Emissionshandel einbezogen = 1. Handelsperiode des Luftverkehrsbereichs. Start des Unionsregisters, entwickelt und betreiben durch EU-Kommission. Ab Juni 2012 Unionsregister übernimmt auch stationären Bereich des EU-Emissionshandels. Am 1. Januar 2013 startet die neue, 3. Handelsperiode des stationären Bereichs und die 2. Handelsperiode des Luftverkehrs im europäischen Emissionshandel. Die Dauer ist jeweils acht Jahre bis 31.12.2020. Ebenfalls am 1. Januar 2013 startet die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls.. Am 28. Februar 2013 erstmalige Ausgabe der 1-1 EB für die Handelsperiode 2013-2020. Ab 1. Mai 2013 löscht die Registerverwaltung, sofern ihr eine entsprechende Anweisung vorliegt, 4-0 ERU der Verpflichtungsperiode (VP) 2008-2012 auf Anlagen- und Personenkonten, ohne diese durch neue Zertifikate zu ersetzen. In 2015 Überführung von 3-0 ERU und 5-0 CER der VP 2008-2012 bis zur jeweils gültigen Höchstgrenze auf Anlagen-, Personen- und Nationalkonten in solche, die in der VP 2013-2017 einsetzbar sind. Beachten Sie aber bitte, dass es momentan keine rechtliche Grundlage gibt, überführte Zertifikate im Rahmen des EUEmissionshandels zur Abgabe einzusetzen. Anlagenkonten Personenkonten 11 07 KONTOTYPEN In einem nationalen Register gibt es unterschiedliche Kontotypen: Anlagenkonten des Kontotyps 120. Anlagenbetreiber, die am EU-Emissionshandel teilnehmen müssen, haben Konten dieses Typs. Das vierte Element der Kontokennung ist immer eine 0 (Null). Ein Konto bleibt immer einer Anlage zugeordnet, auch in verschiedenen Verpflichtungsperioden. Luftverkehrskonten im Unionsregister ab 2012 Ab Januar 2012 ist der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Hierfür gibt es im neuen Unionsregister, das von der EU-Kommission betrieben wird, einen eigenen Kontotyp. In den national Registern der europäischen Mitgliedstaaten wird es diesen Kontotyp nicht geben. Personenkonten des Kontotyps 121. Juristische oder natürliche Personen können Konten dieses Typs beantragen und somit am Emissionshandel teilnehmen. Das vierte Element der Kontokennung ist immer eine 0 (Null). Löschungskonten – freiwillige Löschung des Kontotyps 230. Zertifikate können jederzeit durch eine freiwillige Löschung dem System „entzogen“ werden. Bei einer solchen Transaktion werden die Zertifikate auf ein Löschungskonto übertragen, von dem aus sie nicht weiter transferiert werden können. Das Konto der freiwilligen Löschung hat als viertes Element der Kontokennung die Verpflichtungsperiode. Das bedeutet, dass Zertifikate, die in ihrer Seriennummer als einsetzbare Verpflichtungsperiode 2008-2012 enthalten (das Feld enthält den Wert 1, vgl. Kapitel 18) nur auf das Löschungskonto dieser Verpflichtungsperiode übertragen werden können. Dies ist in Deutschland das Konto DE-230-17-1. Dieses Konto ist in der Software vorbelegt, sodass der Anwender beispielsweise bei der Auswahl des Transaktionstyps freiwillige Löschung (04-00) L kein anderes Konto angeben kann. Näheres hierzu lesen Sie in Kapitel 31. Ausbuchungskonten des Kontotyps 300. Transaktionen auf diese Konten kann nur die Registerverwaltung veranlassen. Auch diese Konten haben als viertes Element die Kontokennung der Verpflichtungsperiode. Zertifikate, die sich auf diesen Konten befinden, werden Deutschland für die Erfüllung im Rahmen des Kyoto-Protokolls angerechnet. Auf einem Ausbuchungskonto befindliche Zertifikate können nicht mehr auf ein anderes Konto transferiert werden. Übertragungen auf Nationalkonten Von Anlagen- und Personenkonten im deutschen Register können Kontobevollmächtigte keine nationale Übertragung (Transaktionstyp 10-00) auf ein Nationalkonto, z. B. auf DE-100-2-0, selbst veranlassen. Bei Rückforderungen der DEHSt, z. B. infolge eines geänderten Zuteilungsbescheids, wird ggf. eine Benachrichtigung (Briefsymbol in der Ansicht Konten) erstellt. Diese ist eine Art Überweisungsvordruck, in dem Anzahl, Einheitentyp, Transaktionstyp, Auftraggeber- und Empfängerkonto bereits angegeben sind (siehe Kapitel 22). 12 Nationalkonten des Kontotyps 100. Zu diesem Typ zählt z. B. das nationale Abgabekonto DE-100-3-0, auf das Anlagenbetreiber die jährlichen Abgabetransaktionen (Transaktionstyp 10-02) von ihrem Anlagenkonto vornehmen müssen. Das vierte Element der Kontokennung ist immer eine 0 (Null). Dieses Empfängerkonto ist beim Transaktionstyp Abgabe A in der Software vorbelegt, sodass ein Bevollmächtigter kein anderes Konto angeben kann. Näheres hierzu lesen Sie in Kapitel 28. Personenkonten Anlagenkonten 08 KONTOKENNUNG Unter Kontokennung wird die allgemeine Bezeichnung des Kontos verstanden. Sie besteht aus vier Elementen, die mit einem Bindestrich voneinander getrennt sind und ist bei Transaktionen immer vollständig anzugeben. Nationalstaat des kontoführenden Registers – wird mit zwei bzw. drei Buchstaben abgekürzt. Europäische Emissionsberechtigungen (1-1 EB) sind nur innerhalb europäischer Register (grüne Schrift) transferierbar (inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein). AT Österreich CH Schweiz DK Dänemark FR Frankreich HU Ungarn JPJapan LV Lettland NO Norwegen RORumänien SK Slovakei Kontotyp – ist immer dreistellig: 100 für Konten des Nationalstaats, 120 für Anlagenkonten, 121 für Personenkonten, 230 für Konten der Freiwilligen Löschung KONTOKENNUNG Kontonummer – ist ein- bis mehrstellig, ohne führende Nullen Kontotyp Verpflichtungsperiode bzw. Kennung für Besitzkonten – ist einstellig, bei Ausbuchungs- und Löschungskonten zeigt dieses Element die Verpflichtungsperiode an (0 für Verpflichtungsperiode 2005-2007, 1 für 2008-2012 usw.). Besitzkonten, wie Anlagen-, Personen- und Nationalkonten sind unabhängig von der Verpflichtungsperiode immer mit einer 0 gekennzeichnet. Anlagenkonten Personenkonten BE CY EE GB IE LI MO NZ RU UA Belgien Zypern Estland Großbritannien Irland Liechtenstein Monaco Neuseeland Russland Ukraine BG Bulgarien CZ Tschechische Republik ES Spanien GR Griechenland IS Island LT Litauen MT Malta PL Polen SE Schweden CDMCDM-Register CA Kanada DE Deutschland FI Finnland HRKroatien IT Italien LU Luxemburg NL Niederlande PT Portugal SI Slowenien Kontonummer DE-120-522-0 Verpflichtungsperiode bzw. Besitzkonto Kennung Nationalstaat 13 09 EIGENSCHAFTEN DER ZERTIFIKATE In der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 gibt es acht unterschiedliche Zertifikatstypen, deren Eigenschaften hier beschrieben sind. Dabei wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen: Halten auf Anlagen- und Personenkonten Verwendbarkeit für die Abgabe gemäß § 6 (1, 1a-c) TEHG durch Anlagenbetreiber Überführbarkeit von Zertifikaten von einer Verpflichtungsperiode (VP) in die nächste. Der Begriff „Überführung“ wird gleichbedeutend mit den Begriffen „Carry over“ (COP/MOPBeschlüssen der Kyoto-Vertragsstaaten) und „Übertrag“ (ProMechG) verwendet. Im Kern umschreiben alle drei Begriffe das Nutzbarmachen von Zertifikaten einer abgelaufenen für die folgende Verpflichtungsperiode. In der nachfolgenden Aufzählung sind die Bezeichnungen, Einheitentypen und Untereinheitentypen aufgelistet: Zuerst der Einheitentyp, gefolgt von einem Bindesstrich und danach der Untereinheitentyp. 1-0 AAU (Assigned Amount Units, Zugeteilte Emissionsrechte) sind Zertifikate für den Handel auf Staatenebene im Rahmen des Kyoto-Protokolls ab 2008. Das Halten dieser Zertifikate auf Anlagen- und Personenkonten ist nur mit gesonderter Genehmigung zulässig. 1-0 AAU können nicht für die Abgabe verwendet werden. 1-0 AAU einer abgelaufenen VP werden unbeschränkt in die folgende VP überführt. 1-1 EB (Emissionsberechtigungen, EUA - EU Allowances) werden ab 2008 an Anlagenbetreiber im Rahmen des EUEmissionshandels ausgegeben, frei veräußert oder auktioniert und sind nur innerhalb des EU-Emissionshandels transferierbar. Diese Zertifikate werden aus 1-0 AAU erzeugt, indem der Einheitenuntertyp von 0 in 1 geändert wird. Eine 1-1 EB ist deshalb gleichzeitig auch eine AAU. Anlagenbetreiber können 1-1 EB zur Abgabe für Emissionen ab 2008 einsetzen. 1-1 EB sind zunächst in der VP gültig, für die sie ausgegeben wurden. 2-0 RMU (Removal Units, Gutschriften aus Senken) werden von Staaten erzeugt, die sich eigene Aktivitäten zur Speicherung von Treibhausgasen in Senken anrechnen lassen. 2-0 RMUs enthalten in ihrer Seriennummer die so genannte Entkopplung der 1-1 EB von 1-0 AAU durch die EU Die EU-Kommission betreibt ab Januar 2012 das so genannte Unionsregister. Dieses Register wird ab Juni 2012 alle nationalen Register der europäischen Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems ersetzen. Im Unionsregister sind ab dem oben genannten Datum alle europäischen Emissionsberechtigungen zu halten. Bei der Umstellung von der momentanen Registerarchitektur auf die künftige werden auch alle 1-1 EB von 1-0 AAU entkoppelt. Die nebenstehende Beschreibung der Eigenschaften von 1-1 EB gilt somit nur bis zur vollständigen Umstellung auf das Unionsregister. LULUCF-Aktivität (land use, land-use change, forestry). Diese gibt an, welchem Senkenbereich das Projekt zugeordnet ist. Das Halten dieser Zertifikate auf Anlagen- und Personenkonten ist nur mit gesonderter Genehmigung zulässig. 2-0 RMU können nicht für die Abgabe nach § 6 TEHG verwendet werden und sind nicht in eine folgende VP überführbar. 3-0 ERU (Emission Reduction Units, Emissionsreduktionseinheiten) aus AAU werden im Rahmen von Joint Implementation-Projekten (JI) durch Umwandlung von 1-0 AAU erzeugt. Sie enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden JI-Projekts. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten zulässig. Anlagenbetreiber können in der VP 2008-2012 bis zu einer Obergrenze von 22 % (in Summe mit 5-0 CER), bezogen auf die Zuteilung der Anlage, 3-0 ERU zur Abgabe verwenden. 3-0 ERU sind zunächst in der Verpflichtungsperiode (VP) gültig, in der sie ausgegeben wurden. Sämtliche in einem nationalen Register gehaltenen 3-0 ERU können bis zu einem Umfang von 2,5 % der Zugeteilten Menge (Assigned Amount) Deutschlands in die nächste VP überführt werden. Dies erfolgt erstmals voraussichtlich im Jahr 2015, nachdem die Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen Deutschlands für die VP 2008-2012 abschließend durch das UN-Klimasekretariat festgestellt wurde. Erst danach sind die 3-0 ERU überführbar. Innerhalb des 14 Personenkonten Anlagenkonten EU-Emissionshandelssystems gibt es aber derzeit keine rechtliche Regelung, überführte 3-0 ERU zur Abgabe einsetzen zu können. 4-0 ERU (Emission Reduction Units, Emissionsreduktionseinheiten) aus RMU werden im Rahmen von JI-Projekten durch Umwandlung von 2-0 RMU erzeugt. Weil RMU immer einer LULUCF-Aktivität (vgl. Kapitel 18) zugeordnet sind, enthalten auch die daraus umgewandelten 4-0 ERU diese Kennzeichnung. Sie enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden JI-Projekts. Nur Staaten können 4-0 ERU für Ihre Verpflichtungserfüllung einsetzen. Dieser Zertifikatstyp kann nicht für Abgaben gemäß § 6 TEHG von Anlagenbetreibern verwendet werden. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten trotzdem zulässig. 4-0 ERU werden nicht in die folgende VP überführt. 5-0 CER (Certified Emission Reductions, zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten) werden im Rahmen von CDM-Projekten (Clean Development Mechanism) durch das CDM-Register erzeugt und enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden CDM-Projekts. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten zulässig. 5-0 CER können für die Abgabe in 2008-2012 bis zu einer Obergrenze von 22 % (in Summe mit 3-0 ERU) bezogen auf die Zuteilung der Anlage eingesetzt werden. Sie sind zunächst in der VP gültig, in der sie ausgegeben wurden. Sämtliche in einem nationalen Register gehaltenen 5-0 CER können bis zu einem Umfang von 2,5 % des Assigned Amount Deutschlands in die nächste VP überführt werden. Dies erfolgt erstmals voraussichtlich im Jahr 2015, nachdem die Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen Deutschlands für die VP 2008-2012 abschließend durch das UN-Klimasekretariat geprüft ist. Beachten Sie aber bitte, dass innerhalb des EU-Emissionshandelssystems es aber derzeit keine rechtliche Grundlage gibt, ab 2015 überführte 5-0 CER zur Abgabe einsetzen zu können. 6-0 tCER (temporary Certified Emission Reductions, befristete zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten) werden vom CDM-Register im Rahmen von CDM-Senkenprojekten erzeugt und enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des entsprechenden CDM-Projekts. Grundsätzlich sind 6-0 tCER über die Verpflichtungsperiode hinaus gültig, in der sie erzeugt wurden. Staaten allerdings können sie für ihre Verpflichtungserfüllung nur in der Verpflichtungsperiode einsetzen, in der sie erzeugt wurden. Nach Ablauf ihrer Gültigkeit müssen vom Staat verwendete 6-0 tCER – das sind solche, die sich auf Ausbuchungs- und bestimmten Löschungskonten befinden – durch gültige Zertifikate ersetzt werden. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten grundsätzlich nicht zulässig. 6-0 tCER können von Anlagenbetreibern nicht für die Abgabe verwendet werden und sind auch nicht in die folgende VP überführbar. 7-0 lCER (long-term Certified Emission Reductions, langfristige zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten) werden vom CDM-Register im Rahmen von CDM-Senkenprojekten erzeugt und enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden CDM-Projekts. 7-0 lCER sind nur bis zum Ende des Anrechnungszeitraums des Projektes gültig. Nach Ablauf ihrer Gültigkeit müssen vom Staat für dessen Verpflichtung verwendete 7-0 lCER – das sind solche, die sich auf Ausbuchungs- und bestimmten Löschungskonten befinden – durch gültige Zertifikate ersetzt werden. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten grundsätzlich nicht zulässig. Sie können von Anlagenbetreibern nicht zur Abgabe eingesetzt werden und sind auch nicht in die nächste VP überführbar. Die Überführung von Zertifikaten einer Verpflichtungsperiode in die darauf folgende geschieht, indem das Seriennummer-Element „Einsetzbare VP“ von der aktuellen Verpflichtungsperiode (VP) in die folgende geändert wird. Weitere Erläuterungen zu den Bestandteilen der Seriennummer finden Sie in Kapitel 18. Anlagenkonten Personenkonten 15 10 ROLLENKONZEPT DES REGISTERS Personen sind im nationalen Register mit Konten verknüpft und bekommen dabei unterschiedliche Eigenschaften, so genannte Rollen, zugewiesen. Je nach Rolle können die Auswahl- und Ansichtsmöglichkeiten sowie die dargestellten Informationen im Register unterschiedlich sein. Diese Rollen sind kontobezogen und nicht nutzerbezogen. Derzeit gibt es im Register für externe Nutzer folgende Rollen: Kontoinhaber Kontoinhaber haben keinen Zugang zum nicht- Kontobezogenes Rollenkonzept Die Darstellungen der Registersoftware sowie die Auswahlmöglichkeiten bestimmter Funktionen sind abhängig von den zugewiesenen Rollen der angemeldeten Personen. Diese Rollen können für die selbe Person je nach Konto unterschiedlich sein. Die jeweilige kontobezogene Rolle wird unter dem Menüpunkt Nutzerinformationen angezeigt. öffentlichen Bereich des Registers. Sie handeln im Register ausschließlich über ihre Kontobevollmächtigten. 1. und 2. Kontobevollmächtigter Jedes Konto besitzt einen 1. und 2. Bevollmächtigten. Ist kein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet (siehe nachfolgenden Absatz), können beide Bevollmächtigte Transaktionen veranlassen. Zwischen dem 1. und 2. Bevollmächtigten gibt es keinen Unterschied bezüglich der zugewiesenen Eigenschaften. Die Funktionen der Registersoftware, wie auf den nächsten Seiten dargestellt, sind in erster Linie für diese beiden Rollen beschrieben. Zusätzlicher Kontobevollmächtigter Kontoinhaber können einen zusätzlichen Kontobevollmächtigten für ein Konto einrichten. In diesem Fall können der 1. und 2. Kontobevollmächtigte Transaktionen nur vorschlagen. Der zusätzliche Bevollmächtigte kann selbst keine Transaktionen vorschlagen oder veranlassen, er kann diese ausschließlich bestätigen. Ansonsten kann ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter, außer der Änderung seiner eigenen persönlichen Daten, keine weiteren Aktionen im Register veranlassen. Einem Konto kann zurzeit nur ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter zugewiesen sein. Sachverständige Stellen sind einer Anlage zugeordnet und für die Eintragung der geprüften Emissionen verantwortlich. Sachverständige Stellen haben keinen Zugang zu den Konten im Register. Sie handeln im Register ausschließlich durch ihre Bevollmächtigten. Bevollmächtigte einer Sachverständigen Stelle nehmen die Eintragung der geprüften Emissionen im Register vor. Sie haben dabei ausschließlich auf die Tabelle der geprüften Emissionen von Anlagen Zugriff, bei denen ihre Sachverständige Stelle zugeordnet ist. Ansprechpartner der Anlage Ist eine Person ausschließlich Ansprechpartner einer Anlage, hat sie keinen Zugang zum Register. 16 Personenkonten Anlagenkonten 11 ERSTMALIGE ANMELDUNG UND ANMELDUNG BEI INAKTIVEM SMSTAN-VERFAHREN Bei Ihrer ersten Anmeldung am nationalen Register sollten Sie das übersandte Einmalpasswort in ein selbst gewähltes ändern falls gewünscht, eine geheime Frage und Antwort eingeben eine Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren einrichten Sie haben erst Zugriff auf Ihre Konten, wenn das smsTAN-Verfahren für Ihre Person, bzw. genauer gesagt für die betreffende Personenkennung (siehe Kapitel 34), aktiviert wurde. Klicken Sie in der linken Menüleiste auf Willkommen Nutzernamen 2 und das zugehörige Passwort 3 1 und danach auf Anmeldung. Geben Sie dann Ihren ein. Klicken Sie anschließend auf [Weiter] 4 . Den Nutzer- namen haben Sie per E-Mail zum Zeitpunkt Ihrer erstmaligen Zuordnung zu einem Konto erhalten. Das zugehörige Passwort wurde per Briefpost zugesandt. Dieses Passwort ist nur für den ersten Zugang zum Register nutzbar. Es hat prinzipiell folgendes Aussehen: xMyOephZF6 Die ersten neun Zeichen des zugesandten Passworts sind dabei immer Buchstaben und das letzte Zeichen ist immer eine Ziffer. Das heißt, dass das 4. Zeichen im obigen Beispiel keine Null sein kann, sondern zweifelsfrei der Buchstabe O. Beachten Sie bitte bei der Eingabe des Passwortes die Groß- und Kleinschreibung. 1 2 4 Anlagenkonten Personenkonten 3 17 12 PASSWORTÄNDERUNG UND GEHEIME FRAGE Das von der DEHSt zugesandte Passwort für das nationale Register ist ein so genanntes Einmalpasswort. Deshalb können Sie sich mit diesem Passwort nur einmal anmelden. Aus diesem Grund werden Sie unmittelbar nach Ihrer ersten Anmeldung automatisch aufgefordert, Ihr Passwort zu wechseln. Bei der Wahl des neuen Passworts beachten Sie bitte folgende Hinweise: Das Passwort muss aus mindestens zehn Zeichen bestehen. Dabei muss es wenigstens eine Ziffer und einen Buchstaben enthalten. Je länger das Passwort ist, umso sicherer ist es Das Passwort sollte nicht den eigenen Namen oder Nutzernamen enthalten Die letzten zehn Passwörter dürfen nicht benutzt werden Verwenden Sie keine Begriffe, die in Wörterbüchern vorkommen Speichern Sie Ihr Passwort oder Nutzername nicht auf Ihrem PC oder Smartphone – auch nicht in einem Passwort-Manager Nach dreimaliger Falscheingabe des Passworts wird der Zugang gesperrt. Um eine Entsperrung zu veranlassen, müssen Sie sich mit dem Kundenservice der DEHSt in Verbindung setzen. Wenn Sie von sich aus das Passwort über Kontoinhaber Passwort ändern wechseln, ist eine TAN-Eingabe zur Bestätigung notwendig. 1 2 7 4 3 5 6 18 Personenkonten Anlagenkonten Anschließend werden Sie aufgefordert, eine von Ihnen gewählte geheime Frage und Antwort einzugeben. Die Eingabe ist optional. Frage 1 und Antwort 2 dienen zur Identifizierung Ihrer Person, wenn Sie sich telefo- nisch an Mitarbeiter der Registerverwaltung wenden. Wählen Sie die Mobilfunknummer aus Sie eine TAN an 4 . Nach Eingabe der TAN 5 können Sie die Änderungen speichern 6 3 und fordern . Sie können die von Ihnen gewählte geheime Frage jederzeit ändern, indem Sie in der linken Navigationsleiste auf Geheime Frage 7 klicken und einen neuen Eintrag vornehmen. Anlagenkonten Personenkonten 19 13 SMSTAN-VERFAHREN Bevollmächtigte benötigen zur Anmeldung am nationalen Register neben Nutzername und Passwort auch eine Transaktionsnummer (TAN). Um diese TAN empfangen zu können, muss der Bevollmächtigte zuvor eine Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren im Register einrichten. Der Bevollmächtigte erhält, nach erfolgreicher Aktivierung der von ihm angegebenen Mobilfunknummer, eine Transaktionsnummer (TAN) per SMS. Diese smsTAN ist dann zur Bestätigung im Register einzugeben. Das smsTAN-Verfahren dient der Bestätigung folgender Prozesse: zur Anmeldung nach der Eingabe von Nutzername und Passwort beim eigenständigen Ändern des Passworts zur Bestätigung von Transaktionen beim Festlegen und Ändern der Transaktionslimits und der Aktivierung/Deaktivierung des Zertifikatemanagements beim Festlegen und Ändern der Geheimen Frage/Antwort bei der Änderung eigener persönlicher Daten Unter Kontoinhaber Nutzerinformation finden Sie den Link smsTAN-Verfahren. Hier können neue Mobilfunknummern für das smsTAN-Verfahren eingerichtet, bereits eingerichtete Nummern angezeigt sowie alte gelöscht werden. Es können bis zu drei Mobilfunknummern eingerichtet sein. Ist keine Mobilfunknummer eingerichtet, ist die Anzeige so wie unten dargestellt. Klicken Sie auf Hinzufügen 1 , um eine Mobilfunknum- mer zum smsTAN-Verfahren hinzuzufügen. 1 20 Personenkonten Anlagenkonten 2 3 4 Es erscheint ein Formular, indem Sie eine Bezeichnung 2 und eine Mobilfunknummer 3 eintragen können. Bitte geben Sie die Mobilfunknummer mit vorangestellter Länderkennung ohne führende Nullen, aber mit einem Pluszeichen (z. B. +49) gefolgt von der Netzkennung ohne führende Null (z. B. 163) ein. Erst dann – ohne Leerstellen –, die eigentliche Nummer, wie z. B. +491631234567. Bevor Sie auf Hinzufügen 4 klicken, stellen Sie bitte sicher, dass das Mobiltelefon auch eingeschaltet ist, denn die übermittelte SMS ist nur sehr kurze Zeit gültig und es werden nur wenige Zustellversuche unternommen. Im nächsten Schritt wird die eingegebene Nummer durch die Versendung einer SMS zuerst identifiziert, um Tippfehler auszuschließen. Anlagenkonten Personenkonten 21 5 6 7 Geben Sie in das Feld 5 klicken Sie auf [Weiter] die übermittelte TAN ein, um die Richtigkeit der Mobilfunknummer zu bestätigen und 6 . Wurde die Mobilfunknummer erfolgreich identifiziert, muss danach die Mobilfunk- nummer aktiviert werden. Wenn Sie bereits eine aktivierte Mobilfunknummer besitzen, können Sie sich eine TAN auf diese Nummer zur Bestätigung der neu eingegebenen Nummer schicken lassen. Haben Sie noch keine aktivierte Mobilfunknummer, müssen Sie die angebotene PDF-Datei herunterladen 7 , unterschreiben und sie mit einer Ausweiskopie der DEHSt übersenden. Diese Kopie muss alle Angaben des Ausweises, insbesondere Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Unterschrift und Gültigkeitsdatum zweifelsfrei erkennen lassen. Nach Eingang sämtlicher Unterlagen erfolgt die Aktivierung durch die Registerverwaltung. Zum Zeitpunkt der Aktivierung wird an die Mobilfunknummer eine SMS verschickt, für die das smsTAN-Verfahren aktiviert wurde. 22 Personenkonten Anlagenkonten 14 ANMELDUNG BEI AKTIVIERTEM SMSTAN-VERFAHREN Um sich am nationalen Register anzumelden, klicken Sie in der linken Menüleiste auf Willkommen 1 und danach auf Anmeldung. Der Anmeldeprozess besteht aus drei Schritten: 1. Eingabe von Nutzername und Passwort 2. Anfordern einer smsTAN 3. Eingabe der smsTAN Geben Sie danach Ihren Nutzernamen [Weiter] 4 2 und das zugehörige Passwort 3 ein. Klicken Sie anschließend auf . Nachdem Sie Nutzername und Passwort richtig eingegeben haben, müssen Sie eine TAN anfor- dern. Wählen Sie hierfür die Mobilfunknummer aus 5 , an die die TAN geschickt werden soll. Vorausgewählt ist die von Ihnen als Standard unter smsTAN-Verfahren festgelegte Nummer. Klicken Sie danach auf [TAN anfordern] 6 . Um den Anmeldeprozess abzuschließen, geben Sie diese TAN in das Feld auf [Anmelden] 8 7 ein und klicken . Die bei der Anmeldung ausgewählte Mobilfunknummer ist für die aktuelle Sitzung (Sessi- on) bei sämtlichen TAN-Anforderungen als Standardwert voreingestellt. 1 2 4 3 9 5 6 Anlagenkonten Personenkonten 23 Sperrung außerhalb der Servicezeiten Außerhalb der Servicezeiten können Sie eine Sperrung des Nutzernamens auch unter der Rufnummer 0800-26 58 472 bzw. unter der Faxnummer 0800210 77 52 veranlassen. Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummern nur außerhalb der Servicezeiten sowie am Wochenende genutzt werden sollen und hier nur die Sperrung des Nutzernamens vorgenommen werden kann. Eine Entsperrung kann nur innerhalb der normalen Servicezeiten der DEHSt über den Kundenservice erfolgen. Können Sie sich nicht mit Nutzernamen und Passwort anmelden, setzen Sie sich mit dem Kundenservice der DEHSt in Verbindung, montags bis donnerstags von 9:00-17:00 Uhr und freitags von 9:00-14:00 Uhr, Telefon +49 (0)30-8903-5050 Vom Kundenservice der DEHSt erhalten Sie gegebenenfalls bei Bedarf ein neues Passwort. Beim Kundenservice können Sie Ihren Zugang sperren lassen. Sie können Ihren Zugang selbst sperren, indem Sie mit Ihrem Nutzernamen dreimal hintereinander ein falsches Passwort eingeben. Haben Sie Ihr Mobiltelefon verloren oder wurde es Ihnen gestohlen und Sie haben keine weitere aktive Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren, dann können Sie sich nicht mehr am Register anmelden. Entfernen Sie in diesem Fall aus Sicherheitsgründen umgehend die aktivierte(n) Mobilfunknummer(n) über Alle Mobilfunknummern entfernen... 9 nachdem Sie Nutzername und Passwort auf der Anmeldeseite eingegeben haben. Danach müssen Sie eine Mobilfunknummer neu einrichten, wie in Kapitel 13 beschrieben. 8 24 7 Personenkonten Anlagenkonten 15 PASSWORT ÄNDERN ÜBER NAVIGATIONSLEISTE Sie können Ihr Passwort mit der Funktion Kontoinhaber 1 Passwort ändern 2 müssen Sie zunächst Ihr bisheriges, aktuelles Passwort in das erste Feld eingeben gewähltes, zukünftiges Passwort in das zweite Feld 4 . Das dritte Feld 5 jederzeit ändern. Dabei 3 und danach Ihr neu dient dem Ausschließen von even- tuellen Tippfehlern. Bitte beachten Sie dabei die Groß- und Kleinschreibung. Alle drei Felder sind Pflichtfelder. Haben Sie alles ausgefüllt, wählen Sie die Mobilfunknummer aus Eingabe der TAN 8 6 , können Sie die Änderung durch [Speichern] und fordern Sie eine TAN an 9 7 . Nach bestätigen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Anmerkungen zur Passwortwahl in Kapitel 12. Sie sollten zu Ihrer eigenen Sicherheit immer dann Ihr Passwort ändern, wenn Sie wissen oder auch nur vermuten, dass Dritte es erfahren haben könnten. 1 3 4 2 5 7 6 8 9 Anlagenkonten Personenkonten 25 16 KONTEN Wählen Sie nach der Anmeldung am nationalen Register Kontoinhaber 1 Konten 2 . Alle Anlagen- und Personenkonten, für die Sie mit dem bei der Anmeldung eingegebenen Nutzernamen bevollmächtigt sind, werden hier aufgelistet. Der angezeigte Saldo summiert alle Zertifikatstypen, ggf. auch solche unterschiedlicher Verpflichtungsperioden. Von hier aus können Sie zu allen wesentlichen Funktionen und Ansichten mit nur wenigen Maus-Klicks gelangen und über Kontoinhaber 1 Konten 2 jederzeit wieder zu dieser Ansicht zurückkommen. Auf den folgenden Seiten sind diese Funktionen näher beschrieben. Die Spalten Aktenzeichen/Genehmigungsnummer, Anlagenname und Erfüllung sind nur für Anlagenkonten relevant. Bei Personenkonten bleiben diese Spalten leer. Die Bedeutung des in der Spalte Benachrichtigung dargestellten Briefsymbols ist in Kapitel 20 erläutert. 1 2 3 26 Personenkonten Anlagenkonten 17 KONTOÜBERSICHT Wählen Sie Kontoinhaber 1 Konten 2 3 [Konto] (siehe vorherige Abbildung), um den Saldo eines Kontos anzuzeigen. Die gehaltenen Zertifikate werden aufgeschlüsselt angezeigt nach Einheitentyp, einsetzbarer Verpflichtungsperiode (VP) und ggf. Projekt-ID und können vom 1. oder 2. Bevollmächtigten für Transaktionen ausgewählt werden. Für einen eventuell eingerichteten zusätzlichen Bevollmächtigten besteht hingegen keine Möglichkeit, Transaktionen zu veranlassen. In der Ansicht sind in diesem Fall die in der Abbildung unten dargestellten Symbole 4 ausgeblendet. Klicken Sie als 1. oder 2. Bevollmächtigter in der entsprechenden Zeile 4 der zu transferierenden Zertifikate auf eins der aufgeführten Symbole. Ü steht für eine Übertragung, A für eine Abgabe gemäß § 6 (1) TEHG und L für eine Freiwillige Löschung. Welche dieser Links angeboten werden, hängt von den Eigenschaften der Zertifikate ab. So ist es z. B. nicht möglich, 4-0 ERU für eine Abgabe zu verwenden. Auch ist es bei Anlagenkonten nicht möglich, eine Übertragung zu veranlassen, wenn die geprüften Emissionen (VET-Wert) des Vorjahres nach dem 31.3. noch nicht eingetragen sind. Werden auf dem Konto projektspezifische Zertifikate wie z. B. 5-0 CER gehalten, kann die Ansicht so gewählt werden, dass die dazugehörigen Projekt-IDs so wie in der Abbildung unten angezeigt werden. Dies erreichen Sie durch klicken auf den Einheitentyp 5 . Werden die Projekt-IDs angezeigt, kann eine Transaktion projekt- nummernspezifisch veranlasst werden. Ist die Ansicht so gewählt, dass die Projekt-IDs nicht angezeigt werden, wird eine neue Übertragung projektnummernunspezifisch durchgeführt. Für eine so veranlasste Übertragung werden die Projekt-IDs dann willkürlich ausgewählt. Über die Schaltfläche Historie der Transaktionen gelangen Sie zu einer Übersicht der auf diesem Konto stattgefundenen Transaktionen, Einheiten zu den Seriennummern der auf dem Konto gehaltenen Zertifikate. Über das PDF-Symbol 8 7 6 führt können Sie ei- nen Beleg mit den auf dem Konto gehaltenen Zertifikate geordnet nach Einheitentyp und ggf. Projektnummer erstellen. 8 4 5 6 Anlagenkonten Personenkonten 7 27 18 SERIENNUMMERN DER ZERTIFIKATE Die Schaltfläche Einheiten im Fenster Kontoübersicht (siehe 7 in Abbildung auf der vorherigen Seite), öff- net ein Fenster mit Informationen zu den Seriennummern der auf dem Konto gehaltenen Zertifikate. Jedes Zertifikat besitzt eine eindeutige und einmalige Seriennummer. Diese Seriennummern sind im Register in Blöcken mit einem Blockanfang 1 und einem Blockende 2 (Einheitenblöcke) gespeichert und können von den Kontobevollmächtigten eingesehen werden. Die einzelnen Elemente der Seriennummer sind in der unten abgebildeten Darstellung veranschaulicht. Deren Bedeutungen können Sie der Tabelle auf der nächsten Seite entnehmen. Bei projektbezogenen Einheitentypen wie 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER können Zertifikate eines bestimmten Projekts für Transaktionen ausgewählt werden (vergleiche Kapitel 17). Die nachfolgende Tabelle erläutert die Elemente der Seriennummern 3 der unterschiedlichen Einheitentypen. Die einsetzbare Verpflichtungsperiode (VP) beispielsweise gibt an, für welchen Zeitraum 1-1 EB, 3-0 ERU und 5-0 CER für die Abgabe eingesetzt werden können. Hat das Element Einsetzbare VP 4 den Wert 1, dann kön- nen diese Zertifikate nur für Emissionen der Jahre 2008-2012 zur Abgabe bis 30.04.2013 eingesetzt werden. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 09 zur Überführbarkeit von Zertifikaten in die nächste Verpflichtungsperiode. Die Spalte Einheitentyp 6 und Untertyp 7 5 fasst die in der Tabelle (siehe nächste Seite) aufgelisteten Elemente Einheitentyp zusammen, wobei zuerst der Einheitentyp und anschließend der Untertyp aufgelistet sind. 5 1 2 4 3 28 Personenkonten Anlagenkonten Element der Seriennummer Betroffene Einheiten Land Beschreibung Format alle Erzeugendes Register, Zwei-Buchstaben-Code gem. ISO 3166 für Nationalstaaten bzw. bei 5-0 CER, 6-0 tCER und 7-0 lCER für das Gastland des Projekts z. B. DE = Deutschland JP = Japan NZ = Neuseeland Einheitentyp 6 alle Einheitentyp 0 = keine Kyoto-Einheit 1 = AAU 2 = RMU 3 = ERU aus AAU 4 = ERU aus RMU 5 = CER 6 = tCER 7 = lCER Untertyp 7 (Supplementary Unit Type) alle Untertyp wird nur innerhalb des europäischen Emissionshandels genutzt. Leer (bzw. 0) bei Kyoto-Einheiten 1 = ab 2008 vergebenes Zertifikat 2 = für 2005-2007 vergebenes Zertifikat Blockanfang alle Blockanfang der Serien-Nr. (Unit Serial Block Start) Eindeutiger numerischer Wert zwischen 1 und 999.999.999.999.999 Blockende alle Blockende der Serien-Nr. (Unit Serial Block End) Eindeutiger numerischer Wert zwischen 1 und 999.999.999.999.999 Ursprüngliche VP alle Verpflichtungsperiode, in der die Einhei ten erzeugt wurden (Original Commitment Period) 0 = 2005-2007 1 = 2008-2012 2 = 2013-2017 Einsetzbare VP alle Verpflichtungsperiode, in der die Einheiten eingesetzt werden können (Applicable Commitment Period) 0 = 2005-2007 1 = 2008-2012 2 = 2013-2017 LULUCF-Aktivität 2-0 RMU 4-0 ERU 6-0 tCER 7-0 lCER Projektart im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (land use, land use change, forestry, LULUCF) 1 = Aufforstung und Wiederaufforstung 2 = Abholzung 3 = Forstwirtschaft 4 = Ackerwirtschaft 5 = Weidewirtschaft 6 = Begrünung Projekt-ID 2-0 RMU 3-0 ERU 4-0 ERU 5-0 CER 6-0 tCER 7-0 lCER Jedes Projekt erhält eine einmalige Projektnummer zur Identifizierung. numerisch Track 3-0 ERU 4-0 ERU Die Projektbeteiligten können wählen, ob ein JI-Projekt entsprechend Track 1 oder Track 2 durchgeführt wird. 1 oder 2 Ablaufdatum 6-0 tCER 7-0 lCER Datum (expiry date), an dem diese Einheiten ihre Gültigkeit verlieren Datum Anlagenkonten Personenkonten 29 19 ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN OHNE ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN Personen mit der Rolle 1. oder 2. Bevollmächtigter können im nationalen Register eine Übertragung von Zertifikaten, national wie auch international (bzw. intern oder extern), veranlassen. Hierzu wählen Sie per Mausklick den Menüpunkt Konten in der linken Navigationsleiste und anschließend in der Kontenliste das |Konto| aus, von dem aus Sie die Übertragung vornehmen wollen und klicken anschließend auf Ü in der Zeile des gewünschten Zertifikatstyps und ggf. der gewünschten Projekt-ID (vgl. Kapitel 17). Nach den Schritten Kontoinhaber Konten |Konto| Ü erscheint das unten dargestellte Fenster: das Auftraggeberkonto, der Zertifikatstyp und ggf. die Projekt-ID sind bereits ausgewählt. Der oben links angezeigte Saldo 1 ist der Saldo des ausgewählten Zertifikattyps bzw. der Zertifikate des ausgewählten Projekts. Folgende Felder sind Pflichtfelder, die bei einer Übertragung ausgefüllt werden müssen: Empfängerkonto 2 – Im ersten Feld ist für eine nationale Übertragung DE voreingestellt. Für internationale Übertragungen muss aus der Auswahlliste die gewünschte Länderkennung gewählt werden. Danach ist im zweiten Feld aus der Auswahlliste der Kontotyp zu wählen, wobei 120 für Anlagenkonten steht und 121 für Personenkonten (immer dreistellig). In das dritte Feld ist die eigentliche Kontonummer einzugeben (ein- bis vielstellig). In das vierte Feld wird bei Übertragungen automatisch eine Null (0) für Besitzkonten eingetragen. Anzahl 3 – hier ist die Anzahl der zu übertragenden Zertifikate einzutragen. Es können nur ganze positive Zahlen angeben werden (keine Kommazahlen). Das Kommentarfeld 4 kann optional ausgefüllt werden. Der Eintrag wird nur bei nationalen Übertragungen an das Empfängerkonto übermittelt. Wenn alle Eintragungen vorgenommen sind und die Übertragung durchgeführt werden soll, wählen Sie abschließend [Bestätigen] 5 . Nach [Bestätigen] können die Angaben nochmals überprüft werden. Wenn Sie die Übertragung abbrechen möchten, klicken Sie auf [Abbrechen]. Um eine Korrektur der gemachten Angaben durchzuführen, wählen Sie [Zurück]. Wenn alle Angaben richtig sind, wählen 1 2 3 4 5 Verpflichtungsperiode bzw. Kennung für Besitzkonten Kontonummer Kontotyp Länderkennung 30 Personenkonten Anlagenkonten Zweck der smsTAN Sie eine Mobilfunknummer aus eine TAN an 8 7 6 und fordern anschließend und geben Sie diese in das Feld TAN-Eingabe ein und klicken Sie anschließend auf [Übermitteln] 9 . Ist für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, wird die Übertragung nur vorgeschlagen. Demzufolge ist die Bezeichnung der Schaltfläche 9 dann [Vorschlagen]. Bitte beachten Sie, dass bei einer dreimaligen Falscheinga- Mit der TAN übermittelt das Register auch den beabsichtigten Zweck, wie zum Beispiel Transaktion über 500 CER auf das Konto XY. Nur wenn dieser Zweck auch dem entspricht, wofür Sie die TAN angefordert haben, sollten Sie im Register fortfahren und die TAN eingeben. Weicht der Text allerdings ab, z. B. wenn ein abweichendes Empfängerkonto genannt ist, dann brechen Sie den Vorgang sofort ab, ohne die TAN einzugeben und melden sich vom Register ab. Führen Sie anschließend für ihr Computer-System eine Sicherheitsüberprüfung durch. be der TAN der angemeldete Nutzer automatisch abgemeldet wird. Ist für das Konto kein zusätzlicher Kontobevollmächtigter eingerichtet, wird nach [Bestätigen] der Transaktion diese an das Zentralregister des UN-Klimasekretariats (ITL) und danach an das Zentralregister der Europäischen Kommission (CITL) übermittelt und dort geprüft. Solange diese bis zu 24 Stunden dauernde Überprüfung stattfindet, wird in der Spalte Transaktionsstatus das Symbol 24 angezeigt (vergleiche Kapitel 23). Ist hingegen für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, ist die Übertragung zuvor vom zusätzlichen Kontobevollmächtigten zu bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung, wird die Übertragung zur Überprüfung an ITL und CITL übermittelt. 7 6 8 9 Anlagenkonten Personenkonten 31 20 ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN MIT EINEM ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN Ist ein zusätzlicher Bevollmächtigter für ein Konto benannt, können der 1. und 2. Bevollmächtigte eine Transaktion von Zertifikaten nur vorschlagen. Eine Transaktion wiederum kann nur vorgeschlagen werden, wenn das Konto eine entsprechende Deckung vorweist. Dies gilt gleichermaßen für eine Übertragung (Kapitel 19), Abgabe (Kapitel 28) und eine freiwillige Löschung (Kapitel 31). Ferner kann eine Transaktion nicht ausgelöst werden, solange der zusätzliche Bevollmächtigte diese nicht bestätigt hat. Gleichzeitig werden der 1. oder 2. Kontobevollmächtigte darauf hingewiesen, dass die Transaktion noch zu bestätigen ist. Ist der zusätzliche Bevollmächtigte am Register angemeldet und liegen vorgeschlagene Transaktionen zur Bestätigung durch ihn vor, wird in der Ansicht Konten durch ein Briefsymbol in der Spalte Benachrichti- gungen (siehe Abbildung in Kapitel 16) darauf hingewiesen. Durch einen Klick auf das Symbol werden alle unbearbeiteten Benachrichtigungen angezeigt. Eine Benachrichtigung kann folgende Stati besitzen: 11-Initial (AAR) - eine Transaktion wurde vom 1. oder 2. Bevollmächtigten vorgeschlagen 21-Unvollständig (AAR) - bei einer Rückforderung ist eine Erfüllung teilweise erfolgt 3-Vollständig - vorgeschlagene Transaktion wurde vom zusätzlichen Bevollmächtigten bestätigt, d. h. die Transaktion wurde veranlasst und erfolgreich abgeschlossen. 6-Abgelehnt - vorgeschlagene Transaktion wurde vom zusätzlichen Bevollmächtigten abgelehnt, d. h. eine Transaktion wurde nicht veranlasst 7-Annulliert - Benachrichtigung wurde vom 1. oder 2. Bevollmächtigten wieder zurück gezogen 8-Abgelaufen - Benachrichtigung wurde innerhalb 28 Tagen weder annulliert, abgelehnt noch bestätigt, d. h. eine Transaktion wurde nicht veranlasst 9-In Transaktion - dieser Status wird angezeigt, wenn der zusätzliche Bevollmächtigte die Benachrichtigung bestätigt hat und die Transaktion veranlasst wurde, aber noch nicht abschließend durchgeführt wurde. Vom Status 9 kann eine Benachrichtigung in den Status 3 wechseln, wenn sie erfolgreich abgeschlossen wurde oder aber wieder in den Status 11 wenn die Transaktion abgebrochen wurde. Ein Klick auf die Bearbeitungsnummer 1 zeigt die Details einer Benachrichtigung (siehe nächste Seite). Die beschriebenen Stati der Benachrichtigung sind in Spalte 32 2 aufgeführt. Die Spalten 3 , 6 und Personenkonten 7 geben die Anlagenkonten Anzahl der zu transferierenden Zertifikate, das Auftraggeber- Benachrichtigungen und Transaktionen und das Empfängerkonto an. Der Name der Person, die die Benachrichtigung erzeugt hat, erscheint in Feld Das Datum 4 5 Mit dem Bestätigen einer Benachrichtigung wird eine Transaktion ausgelöst. Das Transaktionsdatum ist also das der Bestätigung und nicht das der Erzeugung der Benachrichtigung. Benachrichtigungen erhalten erst dann den Status 3-vollständig, wenn die Transaktion bestätigt wurde. Ansonsten verbleibt sie im Status 1-initial. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob das Empfängerkonto richtig angegeben ist. Ist eine Korrektur notwendig, kann die Benachrichtigung durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten annulliert werden oder der zusätzliche Bevollmächtigte kann sie ablehnen. In beiden Fällen ist danach eine Benachrichtigung erneut zu veranlassen. . zeigt an, bis wann die Benachrichtigung durch den zusätzlichen Bevollmächtigten zu bestätigen oder abzulehnen ist. 1 Anlagenkonten Personenkonten 2 3 4 5 6 7 33 8 Nach einem Klick auf 1 9 in der Abbildung auf der vorherigen Seite werden die Details einer Benachrichtigung angezeigt. Der zusätzliche Bevollmächtigte kann über Bestätigen auslösen oder ablehnen. Nach Bestätigen 8 8 oder Ablehnen 9 die Transaktion entspricht der weitere Ablauf dem einer Übertragung wie in Kapitel 19 beschrieben. Erste und 2. Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Benachrichtigungen im Status 11-Initial (AAR) zu annullieren. Mit Ablauf des angegebenen Datums – ohne dass zuvor der zusätzliche Bevollmächtigte die Transaktion abgelehnt oder bestätigt hat – wechselt der Status einer Benachrichtigung automatisch von 11-Initial (AAR) in 8-abgelaufen. Falls gewollt, muss in diesem Fall der 1. oder 2. Bevollmächtigte die Transaktion nochmals vorschlagen, um somit eine neue Benachrichtigung an den zusätzlichen Bevollmächtigten zu erzeugen. 34 Personenkonten Anlagenkonten 21 TRANSAKTIONSLIMITS Unter Kontoinhaber |Kontoinhaber| Kontoeinstellungen können durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten Transaktionslimits festgelegt und geändert werden. Diese Limits werden bei jeder einzelnen Transaktion geprüft und dürfen nicht überschritten werden. Hierdurch lassen sich unter Umständen unbeabsichtigte Transaktionen oder einfache Tipp- und Klickfehler vermeiden. Unter dem oben angegebenen Pfad wird eine Tabelle mit den aktuell festgelegten Limits angezeigt. Die Limits können nach Transaktionstyp (vergleiche Kapitel 25) unterschiedlich festgelegt werden: Nationale Übertragung 1 Internationale Übertragung 2 Freiwillige Löschung 3 Abgabe 4 Ist kein Wert angegeben, bedeutet dies, dass kein Limit gesetzt ist. Eine 0 bedeutet, dass eine Transaktion diesen Typs vollständig unterbunden ist. Für alle Transaktionstypen ist als Standardwert kein Limit festgelegt. Das Setzen und Ändern von Limits ist immer durch eine TAN zu bestätigen und ist danach sofort wirksam. Wird versucht, eine Transaktion zu veranlassen, die ein festgelegtes Limit für dieses Konto übersteigt, erscheint eine Fehlermeldung. Der Bevollmächtigte kann dann entweder eine geringere Anzahl zu transferierender Zertifikate wählen oder das Limit für den gewählten Transaktionstyp ändern. Änderungen sind durch ein Klick auf [Bestätigen] 5 abzuschließen. Anschließend ist die Anforderung und Eingabe einer TAN zur Bestätigung der Änderungen notwendig. 1 2 3 4 5 Anlagenkonten Personenkonten 35 22 RÜCKFORDERUNG VON EMISSIONSBERECHTIGUNGEN DURCH DIE DEHST Infolge einer geänderten Zuteilungsentscheidung oder der Stilllegung einer Anlage kann es unter Umständen vorkommen, dass die DEHSt kostenlos ausgegebene Emissionsberechtigungen wieder zurückfordert. In diesem Fall können Kontobevollmächtigte eine Transaktion nicht selbst initiieren, weil von Anlagen- und Personenkonten innerhalb des deutschen Registers kein Empfängerkonto DE-100-xxxx-0 ausgewählt werden kann. Stattdessen erhalten sie von der Registerverwaltung eine Benachrichtigung unter Kontoinhaber Konten. Diese Benachrichtigung ist eine Art Überweisungsvordruck. Hierbei sind Auftraggeberkonto, Empfängerkonto, Anzahl der Zertifikate und Einheitentyp bereits voreingestellt. Anhand der Benachrichtigungs-Nummer kann die Registerverwaltung die so übertragenen Emissionsberechtigungen dem Rückforderungsbescheid zuordnen. Um den Inhalt der Benachrichtigung zu lesen, wählen Sie per Mausklick das gelbe Briefsymbol in der Spalte Benachrichtigung und anschließend die Benachrichtigungs-Nummer (vgl. die Kapitel 16 und 20). Die Abbildung unten zeigt eine Benachrichtigung vom Typ 91-Rückforderung sende Übertragung muss bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen tigen] 3 2 1 . Die dadurch zu veranlas- . Klicken Sie hierzu auf [Bestä- . Ist dem Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter zugeordnet, muss dieser nach der Bestätigung durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten die Übertragung ebenfalls bestätigen. Hierfür gibt es die Stati Initial und Unvollständig in zwei Varianten: als 1-Initial/11-Initial (AAR) bzw. 2-Unvollständig/21-Unvollständig (AAR). Nur 1 2 3 36 Anlagenkonten 1. und 2. Bevollmächtigte können Benachrichtigungen (dies sind immer Rückforderungen) der Stati 1-Initial 4 und 2-Unvollständig bearbeiten, d. h. Transaktionen auslösen oder dem zusätzlichen Bevollmächtigten vorschlagen. Ist dem Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter zugewiesen, dann erscheinen bei diesem nach dem Vorschlag durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten die Stati 11-Initial (AAR) (AAR) 6 5 bzw. 21-Unvollständig . Zusätzliche Bevollmächtigte erkennen an dem Zusatz AAR, dass es sich um Benachrichtigungen handelt, bei denen sie aktiv werden müssen. 4 5 6 Anlagenkonten 37 23 TRANSAKTIONSLISTE Getätigte Transaktionen werden unter Kontoinhaber Transaktionsstatus 3 1 Transaktionen 2 angezeigt. In der Tabellenspalte informiert ein Symbol über den Status der Transaktion. Die Symbole haben dabei folgende Bedeutung: Die Transaktion wurde abgeschlossen Die Transaktion wird noch geprüft Die Transaktion wurde abgebrochen 24 Die Prüfung einer Transaktion erfolgt durch das ITL und das CITL und kann bis zu 24 Stunden dauern. Ist innerhalb dieses Zeitraums keine Bestätigung erfolgt, ist die Transaktion durch das ITL abzubrechen. Bitte beachten Sie, dass sich das Fenster des Browsers nicht selbstständig aktualisiert. Wenn Sie Statusänderungen sehen möchten, aktualisieren Sie die Ansicht beim Microsoft Explorer über die F5-Taste, wahlweise auch über Ansicht Aktualisieren oder über die Reload-Schaltfläche . Wurde die Transaktion abgebrochen, überprüfen Sie bitte als erstes die von Ihnen angegebene Kontokennung des Empfängerkontos. Wählen Sie per Mausklick die Transaktionskennung 4 in der linken Tabellenspalte oder das Symbol in der Statusspalte, um weitere Informationen zu der ausgewählten Transaktion, dem jeweiligen Transaktionsstatus sowie zu den Gründen für den Transaktionsabruch zu erhalten. 1 2 3 4 38 Personenkonten Anlagenkonten 7 5 6 Die Abbildung oben zeigt Details einer abgebrochenen Transaktion nach einem Klick auf 4 in der Abbildung der vorherigen Seite. Im mittleren Bereich sind die bei der Transaktion übertragenen Seriennummern (Blöcke der Transaktion) 5 aufgeführt. Im unteren Fensterbereich zeigt die entsprechende Fehlernachricht 6 den Grund für den Abbruch an. Über das PDF-Symbol Anlagenkonten 7 Personenkonten können Sie für die angezeigte Transaktion einen Beleg im PDF-Format erstellen. 39 24 KENNZEICHNUNG UND AUSWAHL VON SERIENNUMMERN BEI TRANSAKTIONEN Kontobevollmächtigte können unter Kontoinhaber Konten |Kontoinhaber| über den Link Kontoeinstellungen das Zertifikatemanagement für das ausgewählte Konto 2 ein Häckchen setzen und mit [Bestätigen] 3 1 aktivieren, indem sie unter und der Eingabe einer TAN abschließen. Eine Aktivierung bewirkt, dass die mit einer eingegangenen Transaktion auf dem Konto gebuchten Zertifikate mit dem kaufmännischen Einstandspreis versehen werden können. Diese Kennzeichnung kann bei ausgehenden Transaktionen genutzt werden, um Seriennummern von Zertifikaten für eine selbst veranlasste neue Transaktion gezielt auszuwählen. Die Kennzeichnung kann auch für ältere Transaktionen vorgenommen werden, allerdings nur dann, wenn die Zertifikate das Konto zwischenzeitlich nicht bereits wieder verlassen haben. Im selbst erstellten Kontoauszug (vergleiche 8 in Kapitel 17) wird ein eingetragener Einstandspreis aufgeführt. 1 2 3 40 Personenkonten Anlagenkonten 5 4 Ist das Zertifikatemanagement aktiviert, können der 1. und 2. Bevollmächtigte einer eingegangenen Transaktion einen kaufmännischen Einstandspreis zuweisen. Klicken Sie hierzu unter Kontoinhaber Transaktionen auf die Transaktionsnummer oder das Symbol des Transaktionsstatus (vergleiche Kapitel 23), um zu den Transaktionsdetails (siehe Abbildung oben) zu gelangen. Klicken Sie auf Transaktionsinformationen ändern 4 , um einen Einstandspreis einzugeben bzw. einen vorhandenen zu ändern. Beachten Sie bitte, dass der Link nur bei eingegangenen Transaktionen verfügbar ist. Es erscheint das Fenster auf der nächsten Seite. Die Transaktionsdetails zeigen einen eingegebenen Einstandspreis unter Anlagenkonten Personenkonten 5 an. 41 Nach dem Betätigen des Links Transaktionsinformationen ändern, können Sie in das Feld Einstandspreis 6 einen Wert (Dezimalzahl mit zwei Kommastellen) eintragen. Beenden Sie eine Änderung durch einen Klick auf [Speichern] 7 .Wenn Sie danach eine neue Transaktion veranlassen, haben Sie die Möglichkeit, gezielt Zertifikate eines bestimmten Einstandspreises für diese Transaktion auszuwählen. Dabei werden Seriennummern, die den gleichen Einstandspreis haben, zusammengefasst dargestellt (siehe Abbildung auf der nächsten Seite). 6 7 42 Personenkonten Anlagenkonten 8 9 10 11 12 13 14 Bei einer Transaktion werden Ihnen, nachdem Sie das Empfängerkonto Zertifikaten 9 8 und die Anzahl zu übertragender eingetragen haben, durch einen Klick auf [Zertifikate wählen] 10 , die Zertifikate nach Ein- standspreis geordnet in einem neuen Fenster angezeigt. Tragen Sie die gewünschte Anzahl in die Felder der Spalte Anzahl 11 , 12 bzw. 13 ein, gegebenenfalls werden bei Ihnen mehr Zeilen angezeigt. Die erste Zeile enthält gegebenenfalls Zertifikate ohne einen eingetragenen Einstandspreis 11 . In diesem Fall ist in der Spalte ‚Einstandspreis‘ kein Wert eingetragen. Wenn alle Angaben korrekt sind und Sie die Transaktion so veranlassen wollen, klicken Sie auf [Auswählen] 14 . Eine Transaktion muss stets mit der Eingabe einer zuvor angeforderten smsTAN (vergleiche Kapitel 13) durch den Bevollmächtigten (vergleiche Kapitel 19) und gegebenenfalls zusätzlichen Bevollmächtigten (vergleiche Kapitel 20) bestätigt werden. Anlagenkonten Personenkonten 43 25 TRANSAKTIONSTYPEN Die unterschiedlichen Transaktionstypen, die bei Anlagen- und Personenkonten im nationalen Register auftreten können, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Transaktionstyp Beschreibung 03-00 Internationale Übertragung von 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER ab 2008 03-21 Internationale Übertragung von Emissionsberechtigungen der Periode 2005-2007 (0-2 EB) 04-00 Freiwillige Löschung von 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER ab 2008 07-00 Überführung von 1-0 AAU, 3-0 ERU und 5-0 CER in die nachfolgende Verpflichtungsperiode 10-00 Nationale Übertragung von 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER ab 2008 10-01 Freiwillige Löschung von 0-2 EB in 2005-2007 10-02 Abgabe von 0-2 EB in 2005-2007 und 1-1 EB, 3-0 ERU, 5-0 CER ab 2008 10-41 Löschung und Ersatz von abgelaufenen Emissionsberechtigungen (0-2 EB in 2005-2007 , 1-1 EB ab 2008) 10-53 Ausgabe von Emissionsberechtigungen (0-2 EB in 2005-2007 und 1-1 EB ab 2008) Kontobevollmächtigte wählen bei einer neuen Transaktion den Transaktionstyp über die Symbole Ü A und L . Ein Klick auf Ü veranlasst, je nach anschließender Auswahl der Länderkennung, eine Transaktion des Typs 03-00 oder, falls DE als Länderkennung des Empfängerkontos angegeben wird, eine Transaktion des Typs 10-00. Über A veranlassen Sie eine Transaktion des Typs 10-02 Abgabe und über L eine freiwillige Löschung des Transaktionstyps 04-00. Weitere Transaktionstypen können Bevollmächtigte von Anlagen- und Personenkonten zwar nicht selbst veranlassen, sie aber mitunter auf Ihren Konten sehen. Hierzu zählen z. B. die Ausgabe von zugeteilten Emissionsberechtigungen auf Anlagenkonten (10-53), die Löschung und der Ersatz von abgelaufenen Emissionsberechtigungen (10-41) und die Überführung von Kyoto-Zertifikaten in die nachfolgende Verpflichtungsperiode (07-00). Transaktionen mit diesen Transaktionstypen werden von der Registerverwaltung veranlasst. 44 Personenkonten Anlagenkonten 26 SACHVERSTÄNDIGE STELLE EINER ANLAGE ZUORDNEN Die Eintragung der geprüften Emissionen in das Register erfolgt seit 2009 durch die Sachverständige Stelle, die vom 1. oder 2. Kontobevollmächtigten eines Anlagenkontos der entsprechenden Anlage zugeordnet wird. Über Kontoinhaber Konten |Anlage| gelangen Sie zur Anzeige der Anlageninformationen. Unter 1 wird angezeigt, ob bereits eine Sachverständige Stelle der Anlage zugeordnet ist. Eine Zuordnung erfolgt über Sachverständige Stelle das dafür vorgesehene Feld 2 , wobei die Personenkennung (vgl. Kapitel 34) der Sachverständigen Stelle in 3 (siehe nächste Seite) einzutragen ist. Nach [Weiter] 4 werden zur eingetra- genen Personenkennung Detailinformationen der Sachverständigen Stelle angezeigt. Überprüfen Sie bitte, ob die Auswahl richtig ist. Die Personenkennung können Sie über die Schaltfläche [Abbrechen] 5 gegebenen- falls korrigieren. Sachverständige Stellen haben ebenso wie Kontoinhaber Bevollmächtigte, die einen Zugang zum Register haben. Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen bekommen keinen Zugang zu dem ihnen zugewiesenen Anlagenkonto. Sie haben ausschließlich die Möglichkeit, die Eintragung der geprüften Emissionen für diese Anlage in die entsprechende Tabelle im Register (VET – Verified Emissions Table, Tabelle der geprüften Emissionen) vorzunehmen. Kontobevollmächtigte sollten darauf achten – insbesondere rechtzeitig vor dem 31.3. jeden Jahres –, ob die richtige Sachverständige Stelle der Anlage zugeordnet ist. Fehlt diese Zuordnung, ist sie falsch oder veraltet, kann die Eintragung der geprüften Emissionen nicht erfolgen und das Konto wird ab dem 1.4. solange gesperrt, bis die Eintragung durchgeführt wurde. 2 1 Anlagenkonten 45 6 3 4 5 Eine bestehende Zuordnung lässt sich durch den 1. oder 2. Kontobevollmächtigten jederzeit über Sachverständige Stelle auch wieder aufheben oder ändern. Die von ihnen vorgenommene Zuordnung wird im Register sofort wirksam, das heißt, dass keine weitere Unterlagen an die Registerverwaltung zu senden sind. Ist Ihnen die Personenkennung Ihrer Sachverständigen Stelle nicht bekannt, können Sie sie über Sachverständige Stellen suchen 6 ermitteln. Durch einen Klick auf die angezeigte Personenkennung z. B. |VER12345|, können Sie diese direkt in das Feld Kontrollieren Sie nach erfolgter Zuordnung, ob unter 46 1 3 einfügen. die richtige Sachverständige Stelle angezeigt wird. Anlagenkonten 27 EINTRAGUNG DER GEPRÜFTEN EMISSIONEN DURCH EINE SACHVERSTÄNDIGE STELLE Meldet sich eine bevollmächtigte Person einer Sachverständigen Stelle am Register an, werden ihr die Anlagen angezeigt, bei denen eine Zuordnung zur eigenen Sachverständigen Stelle besteht. Die Eintragung der geprüften Emissionen in Tonnen CO2 für das Vorjahr einer Anlage kann ab dem 1. Januar bis zum 31. März erfolgen. Eventuell notwendige Korrekturen durch Bevollmächtigte sind bis spätestens 30. April möglich. Nach dem 1. Mai können Korrekturen nur von der Registerverwaltung nach Abstimmung mit der EU-Kommission vorgenommen werden. Die unten abgebildete Darstellung erreichen Bevollmächtigte einer Sachverständigen Stelle über Sachverständige Anla- Kontosperrung und Sanktionen Bitte kontrollieren Sie als Bevollmächtigter einer Sachverständigen Stelle möglichst frühzeitig, ob die Zuordnung Ihrer Sachverständigen Stelle zur entsprechenden Anlage vorhanden ist. Falls dies nicht der Fall ist, setzen Sie sich mit den Kontobevollmächtigten des Anlagenkontos in Verbindung und weisen Sie sie darauf hin. Wurden für eine Anlage bis zum 31.3. keine geprüften Emissionen für das Vorjahrs eingetragen, wird das Konto durch die Registerverwaltung gesperrt. Erfolgte bis zum 30.4. keine Abgabe bzw. eine Abgabe in zu geringer Höhe, drohen dem Betreiber Sanktionen von 100 € pro fehlendem Zertifikat. gen. Um die geprüften Emissionen einer Anlage einzutragen, wählen Sie per Mausklick das Aktenzeichen der Anlage 1 und tragen dann (vergleiche Abbildung auf der nächsten Seite) die geprüften Emissionen in Tonnen CO2 in das dafür vorgesehene Feld 3 2 ein. Bestätigen Sie abschließend die Eingabe durch die Schaltfläche [Speichern] . Die Registerverwaltung hat die Möglichkeit, die Eintragung der geprüften Emissionen durch den Bevollmächtigten zu unterbinden, falls kein oder ein fehlerhafter Emissionsbericht vorgelegt wurde. Erkenntlich ist dies an einem Häkchen im Feld 5 (siehe nächste Seite). Ist es gesetzt, ist das Feld rechten Spalte der Übersichtstabelle 1 6 2 nicht editierbar und in der ist ein X eingetragen. 7 8 9 6 Anlagenkonten 47 2 4 3 5 Darüber hinaus werden in der Übersichtstabelle, in der die der Sachverständigen Stelle zugeordneten Anlagen aufgeführt sind, folgende Informationen angeboten: Bei der Auswahl des Anlagennamens 7 erscheinen Detailinformationen zur Anlage. Sind für eine Anlage noch keine geprüften Emissionen eingetragen, ist das Feld 8 leer. Wurde hingegen bereits ein Wert eingetragen, wird dieser auch in der Übersicht 9 angezeigt. In dieser Spalte sind die geprüften Emissionen des aktuellen Berichtjahrs aufgeführt. In der Zeitspanne vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 werden somit die geprüften Emissionen des Jahres 2009 angezeigt. Die Registerverwaltung hat darüber hinaus die Möglichkeit, Einträge der Sachverständigen Stelle zu korrigieren, falls sie eine entsprechende Anweisung von der DEHSt erhält. Eine Korrektur durch die Registerverwaltung kann auch noch nach dem 30. April erfolgen. Hat die Registerverwaltung einen Wert, der ursprünglich von einem Bevollmächtigten eingetragen wurde, korrigiert, ist dies anhand eines Häkchens 48 4 erkennbar. Anlagenkonten 28 ABGABE VON ZERTIFIKATEN GEMÄSS § 6 TEHG Bis zum 30. April jeden Jahres müssen mindestens so viele Zertifikate vom betreffenden Anlagenkonto abgegeben worden sein, wie CO2‑Emissionen [Tonnen] im Vorjahr von der Anlage emittiert wurden. Dabei sind eventuelle Überträge vom Vorjahr – ob positiv oder negativ – zu berücksichtigen. Die Abbildung unten erreichen Sie über Kontoinhaber Konten |Konto| A 1 Es öffnet sich das Fenster Abgabe (siehe Abbildung auf der nächsten Seite). Das Nationalkonto, auf das die Abgabe erfolgt, ist voreingestellt das Jahr 3 2 und durch den Bevollmächtigten nicht änderbar. Ebenso voreingesellt ist , für das die Abgabe in der Tabelle des Erfüllungsstatus‘ eingetragen wird. Es ist abhängig vom ak- tuellen Datum. Ab dem 1. Mai eines Jahres kann für dieses Jahr bis spätestens zum 30. April des Folgejahres eine Abgabe erfolgen, z. B. für 2009 vom 1.5.2009 bis zum 30.4.2010. Tragen Sie die Anzahl der abzugebenden Zertifikate ein 4 – den Zertifikatstyp haben Sie bereits ausgewählt, indem Sie auf die entsprechende Zeile in der Kontoübersicht geklickt haben – und betätigen Sie anschließend die Schaltfläche [Bestätigen] 5 (vergleiche Abbildung auf der nächsten Seite). Die im Fenster Abgabe Bestä- tigung angezeigten Informationen sollten von Ihnen noch einmal überprüft werden, bevor Sie dann eine TAN anfordern und diese zur Bestätigung in das Feld TAN-Eingabe eintragen. Sie müssen die Abgabe durch einen Klick auf die Schaltfläche [Übermitteln] abschließen (vergleiche Kapitel 19). Kontrollieren Sie in der Transaktionsliste Kontoinhaber Transaktionen, ob die Abgabe tatsächlich durchgeführt wurde. In der Tabelle des Erfüllungsstatus Kontoinhaber Konten können Sie zusätzlich überprüfen, ob die Abgabeverpflichtung als erfüllt angezeigt wird (siehe Kapitel 29). Beachten Sie ferner, dass in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 neben Emissionsberechtigungen (1-1 EB) auch Zertifikate aus JI-Projekten 1 Anlagenkonten 49 Abgabe und zusätzlicher Bevollmächtigter Ist zu einem Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter angegeben, muss die Abgabe bestätigt werden. Erst danach wird die Transaktion zur Überprüfung an ITL und CITL übermittelt. Beachten Sie hierbei die Fristen, die das TEHG setzt: bis zum 30.4. eines jeden Jahres muss die Abgabe für das Vorjahr erfolgt sein. Benachrichtigungen des Transaktionstyps Abgabe, die im April erzeugt werden, erhalten deshalb als vorgegebenes Ablaufdatum den 30.4. Damit die Abgabe fristgerecht erfolgt, muss der zusätzliche Bevollmächtigte bis spätestens 30.4. die Benachrichtigung bestätigt haben, ansonsten läuft sie am 1.5. automatisch ab, ohne dass eine Abgabe durchgeführt wurde. (3-0 ERU) und CDM-Projekten (5-0 CER), unter Beachtung der im Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) verankerten Einschränkungen, zur Abgabe eingesetzt werden können. 4-0 ERU aus JI-Projekten sind dagegen nicht für eine Abgabe verwendbar, weil diese Zertifikate aus Senkenprojekten stammen. 3-0 ERU und 5-0 CER können in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 bis zu einem Anteil von 22 %, bezogen auf die der Anlage zugeteilten Emissionsberechtigungen für die Verpflichtungsperiode 2008-2012, eingesetzt werden (siehe auch Kapitel 30). Dabei ist es unerheblich, ob die Grenze beispielsweise bereits im ersten Jahr (für 2008) ausgeschöpft oder z. B. mehr oder minder gleichmäßig auf die einzelnen Jahre verteilt wird. Bei der Verwendung unterschiedlicher Zertifikatstypen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung erfolgt die Abgabe für jeden Einheitentyp durch einzelne Transaktionen. Hierzu klicken Sie wie zuvor geschildert im Fenster Kontoübersicht auf A in der Tabellenzeile, die den Einheitentyp enthält, den Sie für die Abgabe verwenden möchten. Ist für das Auftraggeberkonto das Zertifikatemanagement aktiviert (vergleiche Kapitel 24), dann besteht die Möglichkeit, bestimmte Zertifikate für die Abgabe auszuwählen. In diesem Fall wird statt der Schaltfläche [Bestätigen] die Schaltfläche [Zertifikate wählen] angezeigt. Übersteigt die Abgabe das für das Konto festgelegte Limit für diesen Transaktionstyp, können Sie es über Ändern der Limits 6 direkt ändern. 2 3 4 5 6 50 Anlagenkonten 29 ANZEIGE DES ERFÜLLUNGSSTATUS VON ANLAGEN Abgegebene Zertifikate werden in der Tabelle Erfüllungsstatus eingetragen. Sie können sich diese Tabelle unter Kontoinhaber Konten anzeigen lassen, wobei das Symbol in der Spalte Erfüllung auch durch ein Symbol der verschiedenen Erfüllungs-Stati, so wie sie auf der nächsten Seite aufgeführt sind, ersetzt sein kann. Die Berechnung des Erfüllungsstatus für ein betreffendes Jahr 1 summiert alle geprüften Emissionen (so genannter VET-Eintrag) sowie alle Abgaben bis zum betreffenden Jahr einer entsprechenden Verpflichtungs2 periode. Ist die Summe aller Abgaben geprüften Emissionen 3 bis zum betreffenden Jahr größer oder gleich der Summe aller (dies zeigt die Spalte Differenz 4 an), dann ist die Abgabepflicht des betreffenden Jahres erfüllt. Die letzte Spalte Erfüllung weist – bezogen auf die einzelnen Jahre und nicht auf den Gesamtstatus – verschiedene Stati auf. Ist vom 1.1. bis 31.3. noch kein Eintrag der geprüften Emissionen für das vorangegangene Jahr erfolgt, wird VET ? angezeigt 9 . Fehlt dieser Eintrag auch ab dem 1.4., ist das Konto so lange gesperrt, bis ein Eintrag vorliegt. Die Anzeige zeigt ein rotes Fragezeichen VET ? . Ist ein VET-Wert (geprüfte Emissionen) eingetragen und wurden keine oder nicht genügend Zertifikate abgegeben (die Spalte Differenz zeigt einen negativen Betrag), wurde der Abgabeflicht bisher nicht nachgekommen. In diesem Fall kann bis spätestens 30.4. die fehlende Anzahl an Zertifikaten abgegeben werden. Ist dies geschehen, weist die Spalte Differenz eine Null oder, falls mehr Zertifikate als notwendig abgegeben wurden, eine positive Zahl aus. Kommt der Verantwortliche bis zum 30.4. der Abgabepflicht nicht nach, wird die fehlende Menge auf die Abgabepflicht des folgenden Jahres übertragen 5 und es wird der Status B für das entsprechende Jahr 6 angezeigt. Dieser Status ändert sich nach dem 30.4. nicht mehr. Somit zeigen die einzelnen Jahreszeilen ab dem 1.5. die historischen Erfüllungsstati des jeweiligen Jahres an. 1 2 3 4 A B 5 A 8 7 A VET ? 9 A Anlagenkonten 6 A 7 51 Korrektur der geprüften Emissionen Die Zeile Summe 7 zeigt den Stand der Erfüllung für die ge- samte Verpflichtungsperiode an. Dieser Stand weicht beispielsweise am 5. März 2009 vom Stand des Jahres 2008 dann ab, wenn für 2008 noch nicht genügend Zertifikate abgegeben wurden. Dann ist die Abgabepflicht 2008 noch nicht erfüllt und die letzte Spalte zeigt ein B . Trotzdem kann der aktuelle Stand in der Zeile 2008-2012 ein A zeigen, falls für die vorangegangenen Jahre genügend Zertifikate abgegeben wurden. Dies ist darin begründet, dass der Verantwortliche bis zum 30.4.2009 Zeit hat, seiner Abgabepflicht für 2008 nachzukommen. Erfolgt Für Emissionen des Vorjahres können nur bis zum 30.4. des laufenden Jahres Zertifikate abgegeben werden. Korrigiert die DEHSt den Wert der geprüften Emissionen, was auch nach dem 30.4. noch erfolgen kann, dann wird dieser neue Wert mit den bis zum 30.4. abgegebenen Zertifikaten verglichen und der Erfüllungsstatus neu ermittelt. Ergibt sich durch die Korrektur die Notwendigkeit einer zusätzlichen Abgabe, wird diese nach dem 30.4. nicht mehr für das Vorjahr, sondern für das laufende Jahr in der Tabelle eingetragen. Somit bleibt ein eventueller Status B für ein betreffendes Jahr auch dann bestehen, wenn der Abgabepflicht nachträglich nachgekommen wurde. keine weitere Abgabe, dann ist auch der Gesamtstatus 20082012 ab dem 1.5.2009 mit einem B gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Verpflichtungsperiode eine eventuelle Differenz zwischen geprüften Emissionen und der Abgabe, ob positiv oder negativ, auf das nächste Jahr übertragen wird. Ein Übertrag aus der Verpflichtungsperiode 2005-2007 in die darauf folgende von 2008-2012 (von 2007 nach 2008 8 ) erfolgte aber nur, wenn der Übertrag negativ war. Dadurch wurde sichergestellt, dass 0-2 EB der Verpflichtungsperiode 2005-2007 nicht für die Abgabepflicht in 2008-2012 eingesetzt werden konnten. Ist für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, dann können der 1. und 2. Bevollmächtigte eine Abgabe nur vorschlagen, die stets vom zusätzlichen Bevollmächtigten zu bestätigen ist (siehe Kapitel 20 und 28). Für den Status der Erfüllung gibt es folgende sechs Einstufungen: A Bis zum 30. April des Folgejahres wurde eine Anzahl Zertifikate abgegeben, die größer oder gleich der geprüften Emissionen ist. B Bis zum 30. April wurde eine Anzahl Zertifikate abgegeben, die kleiner als die geprüften Emissionen ist. C Bis zum 30. April waren keine geprüften Emissionen eingetragen. D Die geprüften Emissionen wurden von der DEHSt nach dem 30. April des Folgejahres kor- rigiert. Die Anlage erfüllt die Abgabeverpflichtung nicht. E Die geprüften Emissionen wurden von der DEHSt nach dem 30. April des Folgejahres kor- rigiert. Die Anlage erfüllt die Abgabeverpflichtung. X Der Eintrag geprüfter Emissionen und/oder die Abgabe von Zertifikaten war bis zum 30. April des Folgejahres unmöglich, weil der Vorgang für die Abgabe von Zertifikaten und/oder für die Aktualisierung geprüfter Emissionen gemäß Artikel 6 Absatz 3 Registerverordnung vom CITL ausgesetzt war. 52 Anlagenkonten 30 ABGABE VON 3-0 ERU UND 5-0 CER Anlagenbetreiber können ihrer jährlichen Abgabepflicht in der Handelsperiode von 2008–2012 auch unter Verwendung von so genannten projektspezifischen Zertifikatstypen nachkommen. Das bedeutet, dass bei einer Abgabe (siehe Kapitel 28) neben 1-1 EB auch 3-0 ERU und 5-0 CER verwendet werden können. Eine Beschreibung der Eigenschaften dieser Zertifikatstypen finden Sie in Kapitel 09. Die Verwendung von 3-0 ERU und 5-0 CER (in Summe) während der Handelsperiode 2008–2012 ist in Deutschland auf insgesamt 22 % begrenzt, bezogen auf die der Anlage zugeteilten Emissionsberechtigungen (1-1 EB). Es ist unerheblich, welchen Anteil 3-0 Abgabe von 3-0 ERU und 5-0 CER ab 2013 Die Emissionshandelsrichtlinie der EU (EH-RL) sieht in Artikel 11a ab 2013 einen Umtauschmechanismus für die Abgabe von CER und ERU vor. Die gesamte Abgabe von CER und ERU ist dabei begrenzt auf die für die Handelsperiode 2008– 2012 festgesetzte Höchstmenge. Hiervon ausgenommen sind nur neue Markteilnehmer ohne kostenlose Zuteilung und ohne eine Obergrenze für 2008–2012. Diese dürfen bis zu 4,5 % CER/ERU bezogen auf die geprüften Emissionen 2013–2020 abgeben. ERU oder 5-0 CER dabei haben. Hierbei wird die Summe der abgegebenen 3-0 ERU und 5-0 CER berechnet und dabei darf die 22 %-Grenze nicht überschritten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die 22-%-Grenze gleich zu Beginn der Handelsperiode, an deren Ende oder relativ gleichmäßig über die Jahre verteilt ausgeschöpft wird. Die unter Kontoinhaber Konten (wobei das Pfeilsymbol auch durch die Symbole des Erfüllungsstatus ersetzt sein kann) angezeigte Tabelle des Erfüllungsstatus enthält aus diesem Grund Angaben zur bereits eingesetzten Anzahl von 3-0 ERU bzw. 5-0 CER 1 und 2 sowie zur maximal einsetzbaren Anzahl 3 . . A B A A A VET ? 1 2 Anlagenkonten 1 A 3 53 31 FREIWILLIGE LÖSCHUNG VON ZERTIFIKATEN Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen einer freiwilligen Löschung L und einer Abgabe von Zertifikaten A gemäß § 6 (1) TEHG. Bei der freiwilligen Löschung werden die Zertifikate unwiderruflich gelöscht, ohne für die Abgabepflicht einer Anlage angerechnet zu werden. Eine freiwillige Löschung von Zertifikaten kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Abbildung unten erreichen Sie über Kontoinhaber Konten |Konto|. In Abhängigkeit, welchen Wert das Feld Einsetzbare VP gewählten Zertifikate 2 1 (VP=Verpflichtungsperiode) in der Seriennummer der mit L aus- besitzt, wählt die Registersoftware das Empfängerkonto 3 (siehe Abbildung auf der nächsten Seite). Bei Zertifikaten, die 2008-2012 als Einsetzbare VP haben, ist dies das Konto DE-230-17-1. Für die Kontobevollmächtigten wird ‚Löschungskonto‘ als Empfängerkonto angezeigt. Tragen Sie in das Feld 4 die zu löschende Anzahl an Zertifikaten ein und [Bestätigen] Sie die Transaktion 5 . Ist für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, wird ihm die freiwillige Löschung zur Bestätigung 1 54 2 Personenkonten Anlagenkonten 3 4 5 vorgelegt. Die Schaltfläche [Bestätigen] heißt dann [Vorschlagen]. Bevollmächtigte und gegebenenfalls zusätzliche Bevollmächtigte müssen eine freiwillige Löschung durch eine smsTAN bestätigen. Ist für das Auftraggeberkonto das Zertifikatemanagement aktiviert (vergleiche Kapitel 24), dann besteht die Möglichkeit, bestimmte Zertifikate für die freiwillige Löschung auszuwählen. In diesem Fall ändert sich die Bezeichnung der Schaltfläche von [Bestätigen] in [Zertifikate wählen]. Zertifikate, die auf ein Löschungskonto des Kontotyps 230 (vergleiche Kapitel 07) übertragen wurden, sind nicht weiter transferierbar und können weder für die Abgabeverpflichtung von Anlagen, noch für die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Kyoto-Protokolls angerechnet werden. Anlagenkonten Personenkonten 55 32 NUTZERINFORMATIONEN Unter Kontoinhaber 1 Nutzerinformationen 2 werden für Kontobevollmächtigte und Bevollmächtig- te von Sachverständigen Stellen die personenbezogenen Daten, wie sie für die mit dem Nutzernamen 4 verknüpfte Personenkennung vorliegen, angezeigt. Über Meine Daten ändern 5 3 können die eigenen personenbezogenen Daten geändert werden (siehe Kapitel 36). Änderungen der eigenen Daten sind mit einer TAN zu bestätigen und werden dadurch im Register unmittelbar umgesetzt. Eine schriftliche Übersendung an die DEHSt von Änderungen über Meine Daten ändern, ist nicht erforderlich. Über smsTAN-Verfahren 6 werden die eingerichteten Mobilfunknummern angezeigt und gegebenenfalls können neue hinzugefügt, beziehungsweise alte gelöscht werden. UnterTAN-Historie mit dieser Personenkennung 4 7 wird eine Liste der eingesetzten TANs angezeigt. 1 4 3 2 5 6 7 8 10 9 56 Personenkonten Anlagenkonten 33 E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG Unter Kontoinhaber 1 Nutzerinformationen 2 (siehe Abbildung vorherige Seite) können Kontobevoll- mächtigte und Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen angeben, ob sie bei bestimmten Ereignissen per E-Mail informiert werden wollen: bei eingehenden und ausgehenden Transaktionen Eintragung und Änderung der geprüften Emissionen beim Eingang neuer Benachrichtigungen und deren Statuswechsel (vgl. Kapitel 20) bei einer erfolgreichen Anmeldung Bevollmächtigte einer Sachverständigen Stelle können nur über Eintrag und Änderung der geprüften Emissionen sowie über erfolgreiche Logins informiert werden. Durch die Benachrichtigung bei erfolgreichen Logins kann ein Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte umgehend bemerkt werden. Die vorgenommenen Einstellungen betreffen die unter 9 angezeigten Kontobeziehungen. Vorgenommene Änderungen müssen durch [Speichern] 10 abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte, dass die E-Mails unverschlüsselt versandt werden und deren Inhalt somit prinzipiell von Dritten gelesen werden können. Anlagenkonten Personenkonten 57 34 PERSONENKENNUNG Im nationalen Register haben Personen – natürliche und juristische – unterschiedliche Rollen wie Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen oder Ansprechpartner von Anlagen (vergleiche Kapitel 10). Alle Personen besitzen mindestens eine Personenkennung. Diese besteht aus drei Ziffern, gefolgt von einer Buchstabenfolge, die aus dem Namen und Vornamen der Person gebildet ist, z. B. 123MEIERP. Die Personenkennung ist nicht mit dem Nutzernamen zu verwechseln. Der Nutzername hat die Ziffernfolge immer am Ende: PMEIER99. Nur Kontobevollmächtigte und Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen haben einen Nutzernamen, der zusammen mit dem Passwort zur Anmeldung für den nichtöffentlichen Bereich des Registers verwendet wird. Die Personenkennung kann über Kontoinhaber Konten |Kontoinhaber| angezeigt werden. Siehe hierzu 5 in der Abbildung auf der nächsten Seite. Um für die unterschiedlichen Rollen wie Kontoinhaber, Kontobevollmächtigter oder Ansprechpartner der Anlage die Personenkennung anzuzeigen, müssen Sie den entsprechenden Reiter per Mausklick auswählen 1 . Ihre eigene Personenkennung sehen Sie auch unter Kontoinhaber Nutzerinformationen. Kontobevollmächtigte können mehrere Personenkennungen besitzen, wenn sie bei mehreren Konten angegeben sind und hierfür unterschiedliche Nutzernamen und Passwörter haben möchten. Jeder Personenkennung ist immer ein eigener Nutzername und ein dazugehöriges Passwort zugeordnet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für eine Person nur eine Personenkennung – und somit nur einen Nutzernamen und ein Passwort –, für alle Konten zu verwenden. Personenkennung und Personendaten ändern Hat eine Person nur eine Personenkennung im Register und ist sie mehreren Konten zugeordnet, dann ist eine Änderung der Daten dieser Person über Meine Daten ändern nur einmal vorzunehmen. Änderungen von Personendaten wirken sich auf alle Konten aus, bei denen die Person mit der selben Personenkennung zugeordnet ist. Allerdings ist es nicht möglich, dass eine Personenkennung sowohl für einen Kontobevollmächtigten als auch für einen Bevollmächtigten einer Sachverständigen Stelle verwendet wird. Möchte eine Person beide Rollen im Register einnehmen, benötigt sie zwei unterschiedliche Zugänge zum Register und somit auch zwei Personenkennungen. Das smsTAN-Verfahren wird bei der Einrichtung (siehe Kapitel 13) mit der Personenkennung verknüpft und nicht mit einem Konto. Es ist wichtig zu verstehen, dass das smsTAN-Verfahren personenbezogen und nicht kontobezogen konzipiert ist. 58 Personenkonten Anlagenkonten 35 KONTOINFORMATION Sie gelangen über Kontoinhaber Konten |Kontoinhaber| oder |Anlage| zur Kontoinformation. Mittels der Reiter 1 werden die anzuzeigenden Informationen gewählt. Dabei werden die Daten zum Kontoinhaber und den Kontobevollmächtigten sowie bei Anlagenkonten Daten zur Anlage, zum Ansprechpartner der Anlage sowie der Sachverständigen Stelle angezeigt. Unter Kontoinhaber werden darüber hinaus die auf das Konto übertragbaren Zertifikatstypen angezeigt. Über Meine Daten ändern 2 können die eigenen personenbezo- genen Daten geändert werden (siehe Kapitel 36). Über Kontoinformation ändern 3 , werden Änderungen zum Kontoinhaber, ggf. zur Anlage sowie zum Ansprechpartner, sofern dieser nicht auch Kontobevollmächtigter ist, der Registerverwaltung mitgeteilt. Unter Änderungen sind hierbei z. B. geänderte Telefonnummern oder E-Mail-Adressen des Ansprechpartners oder des Kontoinhabers zu verstehen. Soll eine Person durch eine andere Person ersetzt werden, ist Person ersetzen (in Abbildung unten nicht angezeigt) vorgesehen (siehe Kapitel 38). Mit Person hinzufügen 4 kann ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet und mit Person entfernen (in der Abbildung unten nicht sichtbar) entfernt werden. Änderungen – mit Ausnahme derer über Meine Daten ändern – werden nicht sofort aktiv. Das mit dem letzten Schritt erzeugte PDF-Dokument muss gespeichert und über die VPS – bei Personenkonten auch per Briefpost mit rechtsverbindlicher Unterschrift – der DEHSt zugesandt werden. Erst nach Erhalt dieses Dokuments kann die Registerverwaltung die Änderungen bearbeiten. Beachten Sie hierzu die unter Öffentlich Kontoeröffnung verfügbaren Hinweise. Bei Personenkonten besteht zudem die Möglichkeit, die Schließung des Kontos zu beantragen Konto schließen. Sorgen Sie zuvor dafür, dass der Kontostand Null ist. Auch die Schließung kann erst erfolgen, wenn das PDF-Dokument wie oben ausgeführt der DEHSt zugesandt wurde. 1 5 2 3 4 Anlagenkonten Personenkonten 59 36 EIGENE DATEN ÄNDERN Kontobevollmächtigte und Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen können unter Kontoinhaber Konten |Kontoinhaber| oder Kontoinhaber Nutzerinformation ihre eigenen personenbezogenen Daten über Meine Daten ändern im nationalen Register aktualisieren. Zu diesen änderbaren Daten zählen Vertraulichkeitsstufe, Adresse, E-Mail-Adresse,Telefon- und Faxnummer. Eine Änderung von Name, Geburtsort und Geburtsdatum ist hierdurch nicht möglich; gegebenenfalls, z. B. bei einer Namensänderung, ist Person ersetzen zu wählen (siehe Kapitel 38). Da auch Änderungen von Personendaten eine Bestätigung durch das CITL bedürfen, kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis eine Änderung tatsächlich durchgeführt ist. Kontrollieren Sie deshalb den Status Ihrer letzten Änderung unter 1 (siehe nächste Seite). An dieser Stelle steht Ihnen auch eine Historie der von Ihnen bisher durchgeführten Änderungen über Historie der Änderungen zur Verfügung. 2 Änderungen von Personendaten wirken sich auf alle Kontobeziehungen einer Person mit der angegebenen Personenkennung 3 (siehe Kapitel 34) aus. Hat eine Person mehrere Personenkennungen und somit meh- rere Nutzernamen und Passwörter, muss – sofern dies beabsichtigt ist – für jede Personenkennung die Änderung vorgenommen werden. Welche Kontobeziehungen für die angemeldete Person bestehen, kann unter Nutzerinformation 4 eingesehen werden. Die Ihnen zum Abschluss des Vorgangs zum Download angebo- tene PDF-Datei enthält ebenfalls die zum Zeitpunkt der Änderung vorhandenen Kontobeziehungen. Anhand der Dropdown-Liste ‚Anzeige vertraulicher Daten im öffentlichen Bereich‘ 5 können Sie festlegen, welche personenbezogenen Daten im öffentlich zugänglichen Bereich des Deutschen Registers und des CITL angezeigt werden sollen. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten: 60 Alle anzeigen: Es werden alle Daten angezeigt Nur Name und Adresse: Es werden Name und Adressdaten wie Straße, Nr., PLZ und Ort angezeigt, aber nicht E-Mail und Telefon Nur Telefon und E-Mail: Es werden nur Telefonnummer und E-Mail-Adresse angezeigt, aber nicht der Name oder andere Adressdaten Keine anzeigen: Es werden keinerlei Daten angezeigt Personenkonten Anlagenkonten 3 5 4 1 2 6 Nach einem Klick auf [Speichern] 6 müssen die vorgenommenen Änderungen noch mit einer smsTAN be- stätigt werden. Auf diesem Weg durchgeführte und bestätigte Änderungen werden unmittelbar im Register wirksam, eine schriftliche Übersendung der Änderung an die Registerverwaltung – wie bisher notwendig – ist in diesem Fall nicht notwendig. Nach erfolgter Änderung wird dem Nutzer ein PDF zum Download angeboten, das die vorgenommenen Änderungen dokumentiert. Anlagenkonten Personenkonten 61 37 KONTOINFORMATIONEN ÄNDERN Die unten abgebildete Anzeige erreichen Sie über Kontoinhaber Konten |Kontoinhaber| Kontoinformation ändern. Über diesen Pfad können Datenänderungen zum bestehenden Kontoinhaber 1 und Ansprechpartner (nur Anlagenkonten) 2 sowie zur Anlage (nur Anlagenkonten) 3 vorgenommen wer- den. Um eine dem Konto zugeordnete Personen durch eine andere Person zu ersetzen, muss Person ersetzen gewählt werden (siehe Kapitel 38). Solange nicht auf Übersicht und Speichern de, ist im unteren Bereich 5 4 geklickt wur- nur die Schaltfläche [Abbrechen] vorhanden. Nach einem Klick auf Übersicht und Speichern 4 können Sie durch klicken auf [Fertig], die Änderungen als PDF-Datei auf Ihrem Computer lokal speichern. Bei Anlagenkonten genügt es, die so erzeugte PDF-Datei über die VPS der Registerverwaltung zuzusenden. Bei Personenkonten kann das Dokument auch ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben an die DEHSt per Briefpost geschickt werden. Erst nach Erhalt des Dokuments kann die Register- 2 Personendaten von Bevollmächtigten ändern Änderungen personenbezogener Daten von Bevollmächtigten können nicht durch andere Personen vorgenommen werden. Eine Änderung kann über Meine Daten ändern in der Kontoinformation oder den Nutzerinformationen nur durch die selbe Person veranlasst werden. Nach der Bestätigung einer Änderung durch die Eingabe einer TAN, werden diese Änderungen auch sofort umgesetzt. 1 3 4 5 1 2 3 4 6 5 62 Personenkonten Anlagenkonten verwaltung den gestellten Antrag bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass so beantragte bzw. vorgenommene Änderungen sich auf alle Kontobeziehungen dieser Person auswirken. Das bedeutet, dass wenn ein Kontoinhaber mehrere Konten besitzt und eine Änderung durchgeführt wurde, sich der Daten bei sämtlichen dieser Person zugeordneten Konten ändern. Diese Änderungen werden für den Nutzer erst sichtbar, wenn die Re- Personendaten des Ansprechpartners ändern Ist ein Ansprechpartner einer Anlage gleichzeitig auch Bevollmächtigter desselben oder eines anderen Kontos, dann können die personbezogenen Daten des Ansprechpartners nur über den Link Meine Daten ändern durch die selbe Person geändert werden. gisterverwaltung diese Änderungen bestätigt hat. Anlagenkonten Personenkonten 63 38 PERSON ERSETZEN Das unten abgebildete Fenster erreichen Sie über Kontoinhaber Konten |Kontoinhaber| Person ersetzen. In diesem Fenster können Sie den 1., 2. und ggf. zusätzlichen Kontobevollmächtigten und – sofern es sich um ein Anlagenkonto handelt – den Ansprechpartner der Anlage ersetzen. Es dient nicht dazu, Angaben einer bereits bevollmächtigten Person zu ändern. Solche Änderungen können nur von der Person selbst über Meine Daten ändern veranlasst werden (siehe Kapitel 36). Nach einem Klick auf Person ersetzen, sollte unbedingt in dem dafür vorgesehenen Feld 1 eine Personen- kennung (siehe Kapitel 34) eingegeben werden, sofern die anzugebende Person bereits eine Personenkennung besitzt und den dazugehörigen Nutzernamen, das entsprechende Passwort und die eingerichteten Mobilfunknummern für das smsTAN-Verfahren auch für dieses Konto nutzen möchte. Nach der Eingabe einer Personenkennung wählen Sie die Schaltfläche [Weiter] 2 . Im oberen Bereich des Formulars wird die zu ersetzende und im unteren Bereich die künftig zugeordnete Person angezeigt. Überprüfen Sie bitte genau, ob es sich auch um die richtige Person handelt. Wenn Sie sich sicher sind, bestätigen Sie die Änderung durch ein Klick auf [Übermitteln]. Wenn Sie auf [Weiter] 2 klicken, ohne zuvor eine Personenkennung 1 eingegeben zu haben, wird ein neuer Nutzer mit neuer Personenkennung und neuem Nutzernamen angelegt. Es sollte nur dann so vorgegangen werden, wenn die Person für dieses Konto tatsächlich einen neuen Nutzernamen mitsamt zusätzlichem Passwort haben möchte oder es sich um eine Person handelt, die noch keinen Zugang zum Register besitzt. Eine Person, die ausschließlich Ansprechpartner einer Anlage ist, besitzt zwar eine Personenkennung, aber keinen Nutzernamen. Wird diese Person Kontobevollmächtigte, behält sie ihre Personenkennung und bekommt von 1 2 64 Personenkonten Anlagenkonten der Registerverwaltung einen Nutzernamen sowie das dazugehörige Passwort für die Anmeldung am Register zugeschickt. Bevor Sie [Speichern], sollten Sie alle Daten noch einmal genau prüfen. Die abschließend erzeugte PDF-Datei muss bei Anlagenkonten über die VPS der DEHSt an die Registerverwaltung übermittelt werden. Bei Personenkonten kann sie auch ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben der DEHSt per Briefpost oder Fax zugesandt werden. Erst nach Erhalt dieses Dokuments kann die DEHSt die Änderungen bearbeiten. Beide Kontobevollmächtigte – der 1. und der 2. – haben im Register die gleichen Rechte. Es ist deshalb nicht notwendig, beispielsweise den 1. Bevollmächtigten zum 2. zu ändern oder umgekehrt. Sollte dies dennoch beabsichtigt sein, muss dies in zwei getrennten Schritten erfolgen. Angenommen, der 2. Bevollmächtigte scheidet aus und der bisherige 1. soll 2. und die neue Person 1. Bevollmächtigter werden. Es sollte dann wie folgt vorgegangen werden: Notieren Sie sich die Personenkennung des 1. Bevollmächtigten (siehe 5 in Kapitel 35). Ersetzen Sie dann über Person ersetzen den bisherigen 1. Bevollmächtigten durch die neue Person und schicken an die DEHSt wie oben beschrieben das erzeugte PDF-Dokument. Nachdem die Registerverwaltung die Zuordnung der neuen Person zum Konto bestätigt hat, kann der 2. Bevollmächtigte durch den zuvor 1. Bevollmächtigten über Person ersetzen ausgetauscht werden. Hierbei können Sie die zuvor notierte Personenkennung des ehemals 1. Bevollmächtigten verwenden. Zu beachten ist, dass zu diesem Zeitpunkt nur die neue Person, die jetzt 1. Bevollmächtigte ist, und der bisherige 2. Bevollmächtigte, der ausscheiden soll, Zugang zu diesem Konto haben. Anlagenkonten Personenkonten 65 39 KONTO ERÖFFNEN Anlagenkonten erhalten ausschließlich Anlagenbetreiber, die verpflichtend am EU-Emissionshandel teilnehmen. Zur Einrichtung des Kontos im nationalen Register, ist das Onlineformular auszufüllen, das auf der Startseite des Registers unter Öffentlich Kontoeröffnung Anlagenkonto angeboten wird. Es sind mehrere Formblätter zum Kontoinhaber, 1. und 2. Bevollmächtigten, zusätzlichen Bevollmächtigten, Ansprechpartner der Anlage und zur Anlage auszufüllen. Zuerst müssen Sie einen von Ihnen frei wählbaren Namen für das Konto sowie das Ihnen bereits bekannte Aktenzeichen (z. B. aus dem Zuteilungsbescheid ausschließlich im Format 14250-1234) in das dafür vorgesehene Feld eingeben. Danach wird geprüft, ob das Aktenzeichen für eine neue Anlage freigegeben wurde und der gewählte Kontoname noch nicht verwendet wird. Ergeben sich bei der Prüfung Unstimmigkeiten, werden Sie darauf hingewiesen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit dem Kundenservice der DEHSt in Verbindung. Erst nachdem Sie die Daten des Kontoinhabers vollständig eingegeben haben, können Sie auf [Nächstes] klicken, um zum Formular des 1. Kontobevollmächtigten zu gelangen. Beim Klick auf [Nächstes] erfolgt wiederum eine Prüfung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und dabei auch die Formatvorgaben eingehalten wurden (z .B. Datumsangaben im Format 12/06/1969). Pflichtfelder sind rot beschriftet und mit einem Stern gekennzeichnet. Beachten Sie beim Ausfüllen die Hinweise zur Kontoeröffnung unter Öffentlich Kontoeröffnung. Füllen Sie so Schritt für Schritt alle Formulare aus. Klicken Sie auf [Übermitteln] und speichern die PDF-Datei auf Ihrem Computer, indem Sie auf PDF zur Übermittlung an die DEHSt klicken und danach Speichern wählen. Diese Datei muss von Ihnen über die VPS an die DEHSt übermittelt werden. Erst dann kann die Registerverwaltung Ihre Kontoeröffnung bearbeiten. Personenkonten Jede natürliche oder juristische Person kann Personenkonten im nationalen Register eröffnen. Diesen Kontotyp können auch Händler von Emissionszertifikaten nutzen. Zur Beantragung eines Personenkontos ist das Onlineformular zu verwenden, das auf der Startseite des Registers angeboten wird. Hierzu wählen Sie im öffentlichen Bereich des Registers Öffentlich Kontoeröffnung Personenkonto. Beachten Sie beim Ausfüllen die Hinweise zur Kontoeröffnung unter Öffentlich Kontoeröffnung. Nachdem Sie die Daten zu Kontoinhaber und den Bevollmächtigten eingetragen haben, klicken Sie auf [Übermitteln] und speichern die PDF-Datei auf Ihrem Computer, indem Sie auf PDF zur Übermittlung an die DEHSt klicken und danach Speichern wählen. Diese Datei muss über die VPS oder ausgedruckt und rechtsverbindlich unter schrieben an die DEHSt per Briefpost oder Fax geschickt werden. Erst dann kann die Registerverwaltung Ihren Antrag weiter bearbeiten. Formlose Anträge auf Eröffnung von Personenkonten werden nicht berücksichtigt. Nach den Bestimmungen der EG-Registerverordnung und den Nutzungsbedingungen des Deutschen Registers handelt der Kontoinhaber gegenüber dem Emissionshandelsregister durch seine Kontobevollmächtigten und kann selbst keine Transaktionen durchführen. Deswegen muss der Kontoinhaber für jedes Konto zwei natürliche Personen als Kontobevollmächtigte und kann optional einen zusätzlichen Kontobevollmächtigten benennen. Ein zusätzlicher Bevollmächtigter kann ausschließlich vom 1. oder 2. Bevollmächtigten vorgeschlagene Transaktionen bestätigen (vergleiche Kapitel 20). Ist der Kontoinhaber eine natürliche Person, kann er auch sich selbst als Kontobevollmächtigen einsetzen. 66 Personenkonten Anlagenkonten 40 SICHERHEITSMASSNAHMEN DES REGISTERS Der nicht-öffentliche, anmeldepflichtige Zugangsbereich des Deutschen Emissionshandelsregisters sowie insbesondere Transaktionen sind durch spezielle Maßnahmen sicher gestaltet Zwei-Faktor-Authentifizierung Um Zugang zum Register zu erhalten, benötigen Nutzer zwei Faktoren: Zum einen Nutzername und Passwort (Wissen) und zum anderen den Besitz des Mobiltelefons. Bei jeder Anmeldung am Register wird an das Mobiltelefon eine SMS mit einer TAN verschickt, die im Register durch den Nutzer einzugeben ist, um den Anmeldeprozess abzuschließen. Sie sollten niemals Ihr Passwort an Dritte weitergeben oder schriftlich notieren. Die Anmeldung am Register sollte niemals auf dem selben Gerät (z. B. Smartphone), mit dem auch die SMS empfangen wird, erfolgen, weil in diesem Fall bei einem kompromittierten Gerät sowohl Nutzername und Passwort als auch die TAN von einem Angreifer ausgespäht werden könnten. Datenübermittlung mittels SSL Im Zugangsbereich zum Register steht für eine Anmeldung nur der sichere Zugang mit SSL (Secure Socket Layer) zur Verfügung. SSL ermöglicht es, die Datenkommunikation zwischen Ihrem Computer und den Servern des Deutschen Emissionshandelsregisters zu verschlüsseln und damit abhörsicher zu machen. Weitere Erläuterungen zu SSL bietet das BSI auf seiner Webseite https://bsi.bund.de/. Schutz des Deutschen Emissionshandelsregisters Die IT-Umgebung des Deutschen Emissionshandelsregisters ist durch spezielle Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe abgesichert. Verschlüsselte Speicherung der Passwörter Das von Ihnen gewählte Passwort wird im Register verschlüsselt gespeichert. Es ist auch den Mitarbeitern der Registerverwaltung nicht bekannt, noch werden diese Sie jemals danach fragen. E-Mail-Benachrichtigung bei erfolgtem Login Haben Sie unter Nutzerinformation ausgewählt, dass Sie bei erfolgtem Login per E-Mail benachrichtigt werden, erfahren Sie bei Missbrauch umgehend, ob Dritte Ihre Zugangsdaten erhalten und zur Anmeldung verwandt haben. Bestätigung von Transaktionen Um eine Transaktion durchzuführen, muss eine übermittelte smsTAN durch den Nutzer abschließend eingegeben werden. Somit können nur Nutzer, die im Besitz des Mobiltelefons sind, diese SMS empfangen. Vier-Augen-Prinzip bei Transaktionen Um Transaktionen auszuführen, kann ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter eingerichtet werden, dessen Bestätigung für die Veranlassung von Transaktionen notwendig ist. Transaktionslimits Sie können für verschiedene Transaktionstypen Limits festlegen, bis zu denen eine Transaktion durchgeführt werden kann. Eine Änderung der Limits ist nur durch die Eingabe einer übermittelten TAN möglich. Anlagenkonten Personenkonten 67 41 VERHALTENSREGELN ZUR SICHEREN NUTZUNG DES REGISTERS Sie können durch Ihr eigenes Verhalten einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Sicherheit im Register beitragen. Ausstattung, Aktualität und Einstellungen des verwendeten Computersystems Schon mit relativ einfachen Maßnahmen können Sie vielen Gefahren aus dem Inter-, Intra- und Extranet wirksam begegnen. Eine der Maßnahmen ist, den Webbrowser sicher zu konfigurieren, indem Sie Browsereinstellungen wählen, die geeignet sind, Ihre Daten und Anwendungen zu schützen. Dazu gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen unter https://www.bsi.bund.de/ Aktualisieren Sie Ihre Browser-, Netzwerk- und Betriebssystemsoftware regelmäßig. Benutzen Sie ein Anti-Viren- und Anti-Spyware-Programm und eine Firewall. Verwenden Sie die neuesten Virusdefinitionen (Signaturen). . Deaktivieren Sie Javascript im Browser. Wenn Sie sich über ein Funknetzwerk (W-LAN) mit dem Internet verbinden, setzen Sie mindestens eine WPA2-Verschlüsselung ein. WPA- und WEP-Verschlüsselungen sind unsicher. Sicherheitshinweise des BSI zu W-LAN finden sie unter https://www.bsi.bund.de/ Verhaltensweisen bei E-Mails Vertrauen Sie nicht den Absendeangaben in E-Mails. Mit sehr einfachen Mitteln lassen sich beliebige E-Mail-Absender eintragen. Öffnen Sie möglichst keine Mails von unbekannten Absendern und wenn doch, klicken Sie auf keinen darin enthaltenen Link. Bestätigen Sie niemals Kontonummern, Passwörter oder andere geheime Daten nach einer E-Mail-Aufforderung – die DEHSt oder die Registerverwaltung wird ein solches Vorgehen aus Sicherheitsgründen nie wählen. . Verifizieren Sie ggf. fragliche Mails von vermeintlich vertrauten Adressaten mit einem kurzen Telefonanruf. Verhaltsweisen im Internet . Gehen Sie niemals über einen angebotenen Link (z. B. in einer E-Mail oder auf einer fremden Webseite) zur Anmeldeseite des Registers; dieser Link könnte Sie zu einer identisch aussehenden Web-Seite weiterleiten. Wenn Sie dann Ihren Nutzernamen und Passwort eingeben, sind Ihre Zugangsdaten kompromittiert. Tippen Sie stattdessen immer selbst die entsprechende Adresse (URL) in den Browser ein. Sie sollten sich niemals von Internet-Cafés oder anderen öffentlichen W-LANs unverschlüsselt oder von fremden Computern aus am Register anmelden. Es könnten für Sie unbemerkt jede Ihrer Eingaben aufgezeichnet und so z. B. Ihr Nutzername und Passwort ausgespäht werden. Beachten Sie bitte die Hinweise des BSI zu Sicherheitsaspekten drahtloser Kommunikationssysteme unter https://www.bsi.bund.de/ Verhaltensweisen im Register 68 Verlassen Sie den geschützten Bereich einer sicheren Verbindung stets über die Schaltfläche Abmelden innerhalb des geöffneten Browserfensters. Wenn Sie das Browserfenster schließen, ohne sich zuvor abgemeldet zu haben, könnten andere Personen Zugriff auf Ihr Konto erhalten. . Überprüfen Sie regelmäßig das Sicherheitszertifikat der Web-Seite des Registers (siehe Kapitel 42). . Überprüfen Sie, ob die Website gesichert ist. Die Adresszeile im Browser (URL) muss stets mit „https://“ und nicht nur mit „http://“ beginnen, wenn Sie sich anmelden oder im nichtöffentlichen Bereich des Registers befinden. Personenkonten Anlagenkonten Cyber-Kriminalität Malware ist der Überbegriff für feindselige, intrusive bzw. unerwünschte Schadprogramme. Kontrollieren Sie unter den Nutzerinformationen regelmäßig die Angaben zu Ihrem letzten Login und die Anzahl der fehlerhaften Logins (siehe Kapitel 32). Hierdurch können Sie erkennen, ob jemand versucht bzw. bereits erfolgreich damit war, Ihren Nutzername und Passwort zur Anmeldung zu benutzen. Halten Sie – neben Ihrem Passwort – auch Ihren Nutzernamen geheim. Speichern Sie nicht Ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) zum Register im Passwortmanager ihres Browsers, auf Ihrem Computer oder auf ihrem Mobiltelefon. Nutzen Sie die Möglichkeit, Transaktionslimits festzulegen (siehe Kapitel 21). Hiermit können Sie z. B. Auslandstransaktionen vollständig unterbinden. Um die Einschränkung aufzuheben, wird eine TAN benötigt. Ein Betrüger bräuchte dann drei TANs, um eine Transaktion durchzuführen: eine für die Anmeldung, eine, um das Transaktionslimit zu ändern und eine, um die Transaktion zu bestätigen. Verhaltensweisen für ein sicheres smsTAN-Verfahren Phishing ist eine Form von Cyber-Kriminalität. Mittels formal aussehender E-Mails werden Personen getäuscht, Nutzername und Passwort zu verraten, indem sie z. B. aufgefordert werden, diese auf einer anderen Webseite einzugeben. Bei einer Denial of Service (DoS)-Attacke wird eine Vielzahl von Computern genutzt, um durch eine hohe Anzahl von Anfragen, ein Computersystem zu überlasten und dadurch zum Absturz zu bringen. Pharming ist das Umleiten eines Internet-Nutzers zu einer gefälschten Webseite, die wie die Originalwebseite aussieht, um z. B. auch dessen Nutzername und Passwort zu erhalten. Beim Keylogging werden die Tastatureingaben eines Nutzers aufgezeichnet, um ebenfalls an geheime Daten zu gelangen. Ein Trojanisches Pferd verschickt für den Nutzer unbemerkt über das Internet geheime Daten, die z. B. von einem Keylogger aufgezeichnet wurden. Bei einem Man-in-the-Middle-Angriff klingt sich der Angreifer in die Kommunikationsverbindung zwischen Server und Computer ein. Möglich sind diese Angriffe, wenn der Computer durch Malware wie z.B. ein Trojanisches Pferd infiziert ist. Nutzen Sie zur Anmeldung am Register und zum Empfang der smsTAN nicht dasselbe Gerät, wie z. B. ein Smartphone. Nur wenn unterschiedliche Endgeräte wie Computer und Mobiltelefon eingesetzt werden, ist das smsTAN-Verfahren auch wirklich sicher. Mit der smsTAN übermittelt das Register auch den dadurch zu bestätigenden Vorgang im Register, wie z. B. Transaktion über 100 CER auf das Konto XY. Überprüfen Sie stets sorgfältig, ob der im SMS-Text angegebene Zweck auch genau dem entspricht, was Sie tatsächlich im Register initiiert haben. Dies ist ein wirksamer Schutz gegen Man-in-the-Middle-Angriffe, denn Änderungen der Transaktion durch den Angreifer können so von Ihnen erkannt werden. Stimmt der Text nicht mit dem von Ihnen initiierten Vorgang überein, dann brechen Sie ihn ab, ohne die TAN einzutragen. Speichern Sie Nutzername und Passwort nicht auf Ihrem Mobiltelefon, das Sie für das smsTAN-Verfahren verwenden. Bei einem Verlust oder Diebstahl hätte der Finder bzw. Betrüger alle notwendigen Informationen, um sich unter Ihrer Kennung am Register anzumelden und Transaktionen durchzuführen. Seien Sie besonders achtsam, wenn Sie Ihr Mobiltelefon oder Smartphone mit Daten Ihres Computers synchronisieren. Dabei könnte Schadsoftware beide Geräte infizieren und somit die Sicherheit des smsTAN-Verfahrens unterlaufen. Multimediale Kurzmitteilungen (MMS) sind ein verbreiter Weg, um Schadprogramme auf Mobiltelefone zu verbreiten – darum sollten Sie MMS von unbekannten Absendern ungelesen löschen. Beachten Sie bitte die Sicherheitstipps des BSI für einen sicheren Umgang mit Ihrem Mobiltelefon oder Smartphone unter https://www.bsi-fuer-buerger.de/ Anlagenkonten Personenkonten 69 42 SICHERHEITSZERTIFIKAT UND WEITERE HINWEISE ZUR SICHEREN NUTZUNG Authentizität der Internetseiten des Deutschen Emissionshandelsregisters Sie können überprüfen, ob Sie tatsächlich mit dem Deutschen Emissionshandelsregister verbunden sind. Das Register hat zu diesem Zweck seine Webseite mit einem EV SSL-Zertifikat von VeriSign® Secure Site Pro geschützt. Hierbei steht EV für „Extended Validation“. Hierdurch wird das Adresseingabefeld 1 1 aktueller Internet-Browser grün hinterlegt . Solche 128-Bit-SSL-Zertifikate garantieren eine starke SSL-Verschlüsselung. Wenn Sie in den grünen Bereich der Adresszeile klicken 1 , werden zudem der Inhaber des Zertifikats und die Webseite, mit der die Verbindung besteht, angezeigt. In der Abbildung unten ist das Verhalten von Firefox abgebildet. Bei anderen Browsern kann das Erscheinungsbild variieren, aber die angegebenen Informationen, dass Sie mit dehst.de verbunden sind und dass die Webseite vom Umweltbundesamt Dessau betrieben wird, muss inhaltlich genau so angegeben sein. Durch klicken auf Unter 4 2 und 3 stehen weitere wichtige Detailinformationen zur Verfügung. wird der Fingerabdruck des Zertifikats angegeben, der es eindeutig identifiziert und sich bis zum Ab- lauf des Zertifikats am 18.02.2014 nicht ändern wird. Sie sollten die Authentizität der Registerseite nur anhand des SHA1-Fingerabdrucks prüfen, weil MD5 mittlwerweile als unsicher eingestuft wird. Bevor die Gültigkeit des Zertifikats abläuft, ist es durch die Registerverwaltung zu erneuern, wodurch seine Gültigkeitsdaten und eventuell dessen Aussteller sich ändern werden. Dies wird dann in einer neuen Version dieses Nutzerhandbuchs und auf der Webseite der DEHSt dokumentiert sein. 1 2 3 4 70 Personenkonten Anlagenkonten Internetadresse Überprüfen Sie beim Anmelden und Eingeben Ihrer Daten im gesicherten Bereich, ob sich in der Adresszeile Ihres Browsers eine gültige Adresse des Deutschen Emissionshandelsregisters befindet. Gültige Adressen beginnen stets mit https://www.register.dehst.de/ Misstrauen Sie generell Links, die Ihnen beispielsweise in E-Mails oder PDF-Dateien angeboten werden. Welches Aussehen diese Links im Text haben, wie z. B. www.dehst.de kann von dem, welcher Link tatsächlich im Hintergrund eingetragen ist, abweichen. Betrüger locken Nutzer auf diese Weise auf Web-Seiten, die offizielle Seiten exakt kopieren. Sie können die Echtheit solcher Seiten nur an der tatsächlichen Adresse, die im Adressfeld des Browser angezeigt wird, bzw. anhand des SSL-Zertifikats (siehe vorherige Seite) erkennen. Wenn möglich, nutzen Sie deshalb keine angebotenen Links in Texten, deren Herkunft Sie nicht sicher trauen können, sondern tippen Sie die Adressen selbst in die Adresszeile des Browsers ein. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich auf der richtigen Internetseite befinden oder Ihnen Dinge merkwürdig vorkommen (ungewöhnliche Meldungen, Anzeige von leeren Seiten, ungewöhnlich lange Ladezeiten und Ähnliches), sollten Sie die Verbindung umgehend beenden und sich erneut anmelden. Persönliches Passwort Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ändern Sie es umgehend. Erhalten Sie keinen Zugang zu Ihrem Konto, weil Sie sich nicht erfolgreich anmelden können, dann rufen Sie den Kundenservice der DEHSt an, um den Zugang sperren zu lassen. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie Ihr Konto auf der Anmeldeseite sperren, indem Sie Ihren Nutzernamen und dreimal hintereinander ein falsches Passwort eingeben. Bitte setzten Sie sich danach mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen ein neues Passwort zustellen können. Mobilfunknummern löschen Wenn Sie nur eine aktive Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren eingerichtet haben und Ihnen wurde das Mobiltelefon entwendet oder Sie haben es verloren, können Sie sich nicht mehr am Register anmelden. In diesem Fall können Sie trotzdem die eingerichtete Mobilfunknummer löschen und zwar nach der Eingabe von Nutzername und Passwort über Alle Mobiltelefone entfernen... Allgemeines zur Sicherheit im Internet Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht unter https://www.bsi-fuer-buerger.de/ lesenswerte Informationen zur Sicherheit im Internet. Unter https://www.buerger-cert.de/abonnieren.aspx können Sie den regelmäßig erscheinenden Newsletter des BSI bestellen. Das BSI informiert und warnt Sie regelmäßig vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computeranwendungen – kostenfrei und neutral. Anlagenkonten Personenkonten 71 43 ÖFFENTLICHER TEIL, VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ Im nationalen Register enthaltene Informationen zu Konten, Personen, Anlagen und getätigten Transaktionen dürfen nicht ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Kontobevollmächtigten außer für Zwecke der Einrichtung und Führung des Registers verwendet werden. Die EG-Register-Verordnung und die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls schreiben jedoch umfangreiche Veröffentlichungspflichten vor, die alle am EU-Emissionshandel teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erfüllen haben. Diese Veröffentlichungen betreffen Kontoinhaber, Bevollmächtigte und Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Daten zur Anlage und Ausgabemenge, zu geprüften Emissionen und abgegebenen Zertifikaten. Teilweise nach einem, spätestens aber nach fünf Jahren sind auch die Daten zu Transaktionen mit Kyoto-Zertifikaten, also auch 1-1 EB, zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten von Kontobevollmächtigten wie E-Mail, Telefon etc., die als vertraulich eingestuft sind, werden auch im öffentlichen Bereich vertraulich behandelt. Wie Kontobevollmächtigte diese Einstufung vornehmen können, ist in Kapitel 32 erläutert. Zu den öffentlichen Berichten des Deutschen Registers gelangen Sie durch Anklicken von Öffentlich oberen Menüleiste und danach Öffentliche Berichte 2 1 in der in der linken Navigationsleiste. Unter Öffentlich Öffentliche Berichte Kontoinhalte und Transaktionen 3 werden Angaben gemäß des Kyoto-Protokolls gemacht wie Anzahl der erzeugten Kyoto-Zertifikate (1-0 AAU, 2- RMU, 3-0 ERU, 4-0 ERU) per Übertragung ein- und ausgegangene Kyoto-Zertifikate (in Summen) gelöschte, ersetzte und ausgebuchte Kyoto-Zertifikate 1 2 3 4 72 Personenkonten Anlagenkonten 44 RESERVE FÜR DEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM (CPR) Die Reserve für den Verpflichtungszeitraum, auch als Commitment Period Reserve (CPR) bezeichnet, gibt die Menge aller Zertifikatstypen an, die gemäß des Kyoto-Protokolls mindestens im nationalen Register verbucht sein muss. Sie beträgt 90 % der Deutschland Zugeteilten Menge (Assigned Amount) der aktuellen Verpflichtungsperiode oder das Fünffache des zuletzt geprüften Inventarberichts, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Würde eine externe (internationale) Übertragung von einem Konto im deutschen Register – unabhängig vom Kontotyp, also auch von Anlagen- oder Personenkonten – auf ein Konto in einem anderen Register zu einer Unterschreitung der CPR führen, wird diese nicht durchgeführt, sondern abgebrochen. Die Zugeteilte Menge für Deutschland in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008-2012 beträgt 4.868.096.694 Assigned Amounts. Daraus folgt, dass im Deutschen Emissionshandelsregister in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 immer mindestens 4.381.287.024 Kyoto-Einheiten inklusive 1-1 EB gehalten werden müssen. Den aktuellen Stand der in Deutschland gehaltenen Kyoto-Einheiten inklusive 1-1 EB sowie die maximal extern übertragbare Menge an Zertifikaten kann über Öffentlich 1 Öffentliche Berichte 2 CPR 4 (siehe vorherige Seite) eingesehen werden. Anlagenkonten Personenkonten 73 45 GLOSSAR A AA, Assigned Amount (Zugeteilte Menge) im Rahmen des Kyoto-Protokolls einem Staat vom UN-Klimasekretariat zugeteilte Menge an AAU für eine Verpflichtungsperiode. AAU Assigned Amount Unit, zugeteiltes Emissionsrecht. Für eine Abgabe nicht verwendbar. Abgabe Innerhalb dieses Handbuchs ist mit dem Begriff A. immer eine A. im Sinne des § 6 TEHG (Absatz 1 und 1a - 1c) gemeint, die der Erfüllung der Abgabepflicht von Anlagen dient, die am EU-Emissionshandel teilnehmen. Ausgabe Jeweils zum 28. Februar jeden Jahres erhalten Anlagenbetreiber die ihnen zugeteilten EB auf ihr Anlagenkonto ausgegeben (übertragen). B Banking Überführung. EB Emissionsberechtigung (EUA European Allowance). Nur innerhalb des EU-Emissionshandels handelbarer Zertifikatstyp. Emissionszertifikate Zertifikate Erfüllungspflicht Der Verantwortliche einer Anlage muss bis zum 30.4. des folgenden Jahres seine Abgabeverpflichtung eines betreffenden Jahres gemäß § 6 (1) TEHG nachgekommen sein. Vgl. Abgabe . Erfüllungsstatus Der E. im Register gibt an, ob der Verantwortliche seiner Erfüllungspflicht nachgekommen ist. ERU Emission Reduction Unit, Emissionsreduktionseinheiten aus JI-Projekten generierter Zertifikatstyp. Für eine Abgabe sind nur solche ERU verwendbar, die aus AAU umgewandelt wurden, so genannte 3-0 ERU. EUA European Union Allowance, engl. für Emissionsberechtigung (EB). Für eine Abgabe verwendbar. Besitzkonto Zu Besitzkonten zählen Anlagen-, Personenund Nationalkonten. Sie haben eine 0 (Null) als viertes Element der Kontokennung. Externe Übertragung Transaktion von Zertifikaten zwischen Konten unterschiedlicher Register. Synonym: Internationale Übertragung. Bevollmächtigter Kontobevollmächtigter. F Browser ist ein Computer-Programm zur Darstellung von Internetseiten. BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. C Carry over Überführung CDM (Clean Development Mechanism, Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung). Möglichkeiten für Staaten und Unternehmen, mit CDM-Projekten in Entwicklungsund Schwellenländern Emissionsgutschriften (CER) zu erwerben. CER Certified Emission Reduction, zertifizierte Emissionsreduktion aus CDM-Projekten generierter Zertifikatstyp. Zur Abgabe in 2008-2012 verwendbar, sofern nicht aus Senkenprojekten stammend. CITL, Community Independent Transaction Log ist das Zentralregister der EU-Kommission. Jede Transaktion sowie Anlage und Änderungen von Konten im deutschen Emissionshandelsregister wird vom CITL überprüft. CPR, Commitment Period Reserve ist die nationale Reserve für den Verpflichtungszeitraum. Jedes nationale Register muss eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten (AAU, EB, CER, tCER, lCER, ERU und RMU) permanent halten. Es dürfen Zertifikate nur bis zu dieser Schwelle an andere Register übertragen werden. Die CPR beträgt 90% der dem Staat zugeteilten Menge (Assigned Amount) für die Verpflichtungsperiode. Es sei denn, die im letzten Jahr berichteten Emissionen multipliziert mit den 5 Jahren der Verpflichtungsperiode ergeben einen niedrigeren Wert. In diesem Fall bestimmt letzterer die Höhe der CPR. Freiwillige Löschung von Zertifikaten kann auf Wunsch des Kontoinhabers jederzeit durchgeführt werden und ist unwiderruflich. Die so gelöschten Zertifikate können nicht der Erfüllungspflicht einer Anlage oder des Staates angerechnet werden. H Handelsperiode (Abk. HP) Zeitraum, für den Emissionsberechtigungen (EB) im Rahmen des EUEmissionshandels ausgegeben werden (gleichbedeutend mit Zuteilungsperiode): die 1. HP begann 2005 und endete 2007, die 2. HP hat eine Dauer von 5 Jahren und geht von 2008-2012. Vgl.Verpflichtungsperiode. I Interne Übertragung Transaktion von Zertifikaten zwischen Konten innerhalb eines Registers. Synonym: Nationale Übertragung. ITL International Transaction Log ist das Zentralregister des Klimasekretariats der Vereinten Nationen. Jede Transaktion im deutschen Emissionshandelsregister wird vom ITL überprüft. Vgl. CITL. J JI - Joint Implementation (Gemeinsame Umsetzung) bietet Staaten und Unternehmen die Möglichkeit, mit Projekten gemäß Artikel 6 des Kyoto-Protokolls Emissionsreduktionseinheiten (ERU) zu generieren. K D Kontobevollmächtigter ist eine natürliche Person, die zur Vertretung des Kontoinhabers befugt ist (vgl. zusätzlicher K.). E Kontokennung Die K. setzt sich zusammen aus vier Elementen: Nationalstaat, Kontotyp, Kontonummer und Verpflichtungsperiode bzw. Kennzeichnung als Besitzkonto. DEHSt, Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt. 74 Personenkonten Anlagenkonten Kyoto-Zertifikate ist der Sammelbegriff für AAU, RMU, ERU, CER, tCER, lCER und EB ab der 1. Verpflichtungsperiode (2008-2012). L lCER Langfristige CER mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum. Für eine Abgabe nicht verwendbar. Link Ein L. ist eine Verknüpfung zu einem anderen Fenster der angezeigten Webseite oder einer anderen, externen Webseite. LULUCF-Aktivität In welchen Bereichen SenkenProjekte im Rahmen von JI und CDM stattfinden, ist anhand ihrer LULUCF-Aktivität erkennbar. Hierzu zählen Landnutzungsänderungen, Wiederaufforstungen u. ä. (Land use, land use change, forestry). P Projekt-ID Alle Zertifikate aus Projektmaßnahmen wie RMU, ERU, CER, tCER und lCER enthalten in ihrer Serien-Nr. die einem konkreten Projekt eindeutig zuordenbare Projekt-ID. Ursprung in den Beschlüssen der Kyoto-Vertragsstaaten, den so genannten COP/MOP-Beschlüssen und Übertrag kommt aus dem ProMechG. Im Kern umschreiben alle Begriffe die Nutzbarmachung von Zertifikaten einer abgelaufenen für die folgende Verpflichtungsperiode. Übertragung ist eine Transaktion von Zertifikaten von einem Besitzkonto auf ein anderes Besitzkonto. Eine Ü. ist vergleichbar mit einer Überweisung beim Online-Banking. V Verpflichtungsperiode (Abk. VP) Im Kyoto-Protokoll haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, innerhalb der 1. VP von 2008-2012 ihre Treibhausgasemissionen zu begrenzen. Der Zeitraum 2005-2007 ist die VP 0, der von 2008-2012 die VP 1. Vgl. Handelsperiode. VET, Verified Emissions Table, Tabelle der geprüften Emissionen. In diese Tabelle werden die von der Sachverständigen Stelle geprüften Emissionen (VET-Wert) einer Anlage im Register für jedes Jahr eingetragen. R VPS, Virtuelle Poststelle ist eine Art elektronisches Postamt, an das elektronische Nachrichten geschickt und von dem diese abgeholt werden können. Mit der VPS werden gesetzliche Anforderungen an die sichere rechtsverbindliche elektronische Kommunikation umgesetzt. S Z Serien-Nr. Alle Zertifikate besitzen eine eindeutige S., die sich aus mehreren Elementen zusammensetzt. Zusätzlicher Kontobevollmächtigter Der z. K. kann ausschließlich Transaktionen bestätigen, die vom 1. oder 2. Kontobevollmächtigten vorgeschlagen wurden (Vier-Augen-Prinzip). Smartphone Ein S. besitzt neben der Funktionalität eines Mobiltelefons auch die Möglichkeit, Computerprogramme auszuführen, z. B. einen Browser. Zuteilungsperiode Handelsperiode, vgl. Verpflich tungsperiode. RMU Removal Unit, Gutschrift aus Senkenprojekten. Für eine Abgabe nicht verwendbar. Senkenprojekte werden im Rahmen von JI und CDM durchgeführt und dienen der Speicherung von Treibhausgasen z. B. in Wäldern. Die so erzeugten Zertifikate (RMU, tCER, lCER) weisen immer eine LULUCF-Aktivität in ihrer Serien-Nr. auf. Zertifikate Als Z. wird die Gesamtheit aller unterschiedlichen Einheitentypen wie AAU, EB, RMU, ERU, CER bezeichnet. ZuV 2012 Zuteilungsverordnung 2012. SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) wird vom Register genutzt, um eine TAN zur Bestätigung von Vorgängen an das Mobiltelefon eines Nutzer zu verschicken. T TAN Transaktionsnummer. Per SMS an ein Mobiltelefon übermittelte Nummer zur Bestätigung von Vorgängen im Register. tCER befristete Senkenzertifikate mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum. Für eine Abgabe nicht verwendbar. TEHG Treibhausgasemissionshandelsgesetz. Transaktion ist der Sammelbegriff für unterschiedliche T.Typen wie Ausgabe, Abgabe, Übertragung, Frei willige Löschung. U Überführung wird gleichbedeutend mit den Begriffen Carry over und periodenübergreifendes Banking verwendet. Der Begriff Ü. stammt aus dem § 6 Abs. 4 TEHG und bezieht sich dort ausschließlich auf EB. Carry Over hat seinen Anlagenkonten Personenkonten 75 Kontakt: Umweltbundesamt Deutsche Emissionshandelsstelle Fachgebiet E 2.4 - Zentrale Registerführung Postfach 33 00 22 14191 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 8903-5050 Fax: +49 (0)30 8903-5010 E-Mail: emissionshandel@dehst.de Internet: http://www.dehst.de