Nutzerhandbuch des Deutschen Emissionshandelsregisters

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Nutzerhandbuch des Deutschen Emissionshandelsregisters
| EMISSIONSHANDEL |
DEUTSCHES
EMISSIONSHANDELSREGISTER
Nutzerhandbuch
Nutzerhandbuch für Software-Version CR 1.9
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
im Umweltbundesamt (UBA)
Fachgebiet E 2.4 – Zentrale Registerführung
Postfach 33 00 22
14191 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)30 8903-5050
Fax: +49 (0)30 8903-5010
Internet: http://www.dehst.de
E-Mail: emissionshandel@dehst.de
Stand: Februar 2012 für Software-Version Community Registry CR 1.9
Titelbild: Kingsize Photo-Service, Creative collection
INHALT
01
EINLEITUNG............................................................................................................................................................................................... 5
02
HINWEISE ZU DIESEM HANDBUCH....................................................................................................................................................... 7
03
STANDARDELEMENTE EINES REGISTERFENSTERS......................................................................................................................... 8
04
ÄNDERUNGEN DER NEUEN REGISTER-VERSION.............................................................................................................................. 9
05HAFTUNGSAUSSCHLUSS.......................................................................................................................................................................10
06
WICHTIGE TERMINE DES EMISSIONSHANDELS................................................................................................................................ 11
07KONTOTYPEN...........................................................................................................................................................................................12
08KONTOKENNUNG..................................................................................................................................................................................... 13
09
EIGENSCHAFTEN DER ZERTIFIKATE..................................................................................................................................................14
10
ROLLENKONZEPT DES REGISTERS.....................................................................................................................................................16
11
ERSTMALIGE ANMELDUNG UND ANMELDUNG BEI INAKTIVEM SMSTAN-VERFAHREN......................................................... 17
12
PASSWORTÄNDERUNG UND GEHEIME FRAGE.................................................................................................................................18
13
SMSTAN-VERFAHREN............................................................................................................................................................................20
14
ANMELDUNG BEI AKTIVIERTEM SMSTAN-VERFAHREN................................................................................................................23
15
PASSWORT ÄNDERN ÜBER NAVIGATIONSLEISTE..........................................................................................................................25
16
KONTEN....................................................................................................................................................................................................26
17
KONTOÜBERSICHT................................................................................................................................................................................. 27
18
SERIENNUMMERN DER ZERTIFIKATE................................................................................................................................................28
19
ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN OHNE ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN.....................................30
20
ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN MIT EINEM ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN............................32
21
TRANSAKTIONSLIMITS.........................................................................................................................................................................35
22
RÜCKFORDERUNG VON EMISSIONSBERECHTIGUNGEN DURCH DIE DEHST............................................................................36
23TRANSAKTIONSLISTE...........................................................................................................................................................................38
24
KENNZEICHNUNG UND AUSWAHL VON SERIENNUMMERN BEI TRANSAKTIONEN............................................................... 40
25TRANSAKTIONSTYPEN........................................................................................................................................................................ 44
26
SACHVERSTÄNDIGE STELLE EINER ANLAGE ZUORDNEN...........................................................................................................45
27
EINTRAGUNG DER GEPRÜFTEN EMISSIONEN DURCH EINE SACHVERSTÄNDIGE STELLE...................................................47
28
ABGABE VON ZERTIFIKATEN GEMÄSS § 6 TEHG4��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������49
29
ANZEIGE DES ERFÜLLUNGSSTATUS VON ANLAGEN......................................................................................................................51
30
ABGABE VON 3-0 ERU UND 5-0 CER.................................................................................................................................................53
31
FREIWILLIGE LÖSCHUNG VON ZERTIFIKATEN................................................................................................................................54
32NUTZERINFORMATIONEN.....................................................................................................................................................................56
33E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG............................................................................................................................................................... 57
34PERSONENKENNUNG............................................................................................................................................................................58
35KONTOINFORMATION ...........................................................................................................................................................................59
36
EIGENE DATEN ÄNDERN.......................................................................................................................................................................60
37
KONTOINFORMATIONEN ÄNDERN......................................................................................................................................................62
38
PERSON ERSETZEN...............................................................................................................................................................................64
39
KONTO ERÖFFNEN.................................................................................................................................................................................66
40
SICHERHEITSMASSNAHMEN DES REGISTERS6������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 67
41
VERHALTENSREGELN ZUR SICHEREN NUTZUNG DES REGISTERS...........................................................................................68
42
SICHERHEITSZERTIFIKAT UND WEITERE HINWEISE ZUR SICHEREN NUTZUNG.................................................................... 70
43
ÖFFENTLICHER TEIL, VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ................................................................................................. 72
44
RESERVE FÜR DEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM (CPR)............................................................................................................. 73
45GLOSSAR.................................................................................................................................................................................................. 74
3
01
EINLEITUNG
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung
des Kyoto-Protokolls verpflichtet, 5,2 % ihrer TreibhausgasEmissionen des Jahres 1990 einzusparen. Dieses Ziel ist in
den Jahren 2008-2012 im Durchschnitt zu erreichen. Deutschland übermittelt hierfür einen jährlichen Emissionsbericht, den
so genannten Nationalen Inventarbericht, an das UN-Klimase-
Nationale Register und Unionsregister
Bis mindestens Juni 2012 wird es einen parallelen
Betrieb von nationalen Registern und dem Unionsregister geben. In den nationalen Registern werden bis dahin die Anlagen-, Personen- und Nationalkonten wie bisher geführt. Das Unionsregister
wird vorläufig nur für Luftverkehrskonten zuständig sein. Das vorliegende Handbuch ist nur für das
nationale Register konzipiert. Für das Unionsregister gibt es eine gesonderte Dokumentation.
kretariat. Am Ende der Verpflichtungsperiode muss Deutschland auf der Basis der berichteten Emissionen eine entsprechende Anzahl an Zertifikaten ‚ausbuchen‘, um
damit nachzuweisen, dass es seinen Kyoto-Verpflichtungen nachgekommen ist. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem auf europäischer Ebene im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandel auf Unternehmensebene.
Eine technische Voraussetzung hierfür ist, dass Deutschland – wie auch alle anderen Länder, die einer Emissionsbegrenzung im Kyoto-Protokoll zugestimmt haben, die so genannten Annex-B-Staaten des Kyoto-Protokolls – ein nationales Emissionshandelsregister betreibt. Die genauen Eigenschaften dieses Registers wurden von der Klimarahmenkonvention (UNFCCC, United Nations Framework Convention on Climate Change)
beschlossen und sind in dem UNFCCC-Dokument Data Exchange Standards For Registry Systems Under
The Kyoto Protocol (DES) beschrieben. Alle nationalen Register sind über das so genannte ITL (International
Transaction Log) der Vereinten Nationen, miteinander verbunden. Bestimmte Vorgänge in den einzelnen Registern, wie z. B. Transaktionen, werden vom ITL auf ihre Konformität zu den Beschlüssen der UNFCCC geprüft
und ggf. bestätigt oder abgelehnt. Das CITL (Community International Transaction Log) der EU-Kommission
überprüft darüber hinaus die Einhaltung der entsprechenden technischen Regeln des EU-Emissionshandels,
wie sie in der EG-Registerverordnung festgelegt sind. Die nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten sind
über das ITL mit dem CITL verbunden. Das bedeutet, dass Vorgänge in europäischen Registern stets von ITL
und CITL geprüft werden. Darüber hinaus gibt es noch das CDM-Register. Es wird, wie das ITL, ebenfalls von
Anlagenkonten
Personenkonten
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den Vereinten Nationen betrieben. In ihm werden die Zertifikate von CDM-Projekten (CER, tCER und lCER)
generiert und auf die Konten der Projektbeteiligten in einem der nationalen Register übertragen.
Seit Januar 2012 steht das Unionsregister, entwickelt und betrieben durch die EU-Kommission, für den neuen
Sektor ‚Luftverkehr‘ des Europäischen Emissionshandelssystems zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass
es vorerst ausschließlich Konten des Luftverkehrs enthalten wird. Die bisherigen nationalen Register aller
EU-Mitgliedstaaten bleiben bis mindestens Juni 2012 weiterhin für die bestehenden Anlagen- und Personenkonten zuständig.
Zwischen dem Unionsregister und den nationalen Registern aller EU-Mitgliedstaaten sowie dem Zentralregister der Vereinten Nationen (ITL) des Kyoto-Systems besteht vorläufig keine Verbindung. Es werden somit
bis mindestens Juni 2012 keine Transaktionen zwischen den Anlagen- und Personenkonten der nationalen
Register und den Luftfahrzeugbetreiberkonten des Unionsregisters geben können.
Frühestens im Juni 2012 wird es auch zu einer Integration der bisherigen nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten mit ihren Anlagen- und Personenkonten in das Unionsregister kommen. Erst dann werden Transaktionen zwischen Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber- und Personenkonten stattfinden können. Ab diesem Zeitpunkt
wird das Unionsregister auch an das ITL angeschlossen und somit auch die Verbindung zum internationalen
Kyoto-Handel hergestellt sein.
6
Personenkonten
Anlagenkonten
02
HINWEISE ZU DIESEM HANDBUCH
In diesem Handbuch werden vorkommende Standardelemente wie folgt dargestellt:
Menüpunkte in grüner Schrift, z. B. Konten siehe
1
und
2
auf der nächsten Seite
Schaltflächen in grüner Schrift und eckigen Klammern, z. B. [Abbrechen]
Links in grüner Schrift und einem schmalen Pfeil, z. B. Historie der Transaktionen
Verlinkte Tabellenelemente in grüner Schrift mit senkrechten Strichen, z. B. |Konto|
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Einzelne Schritte in den Beschreibungen sind durch dicke Pfeile voneinander getrennt, z. B. Kontoinhaber
 Konten  |Konto|  Historie der Transaktionen. Dies bedeutet für das Beispiel, dass zuerst auf Kontoinhaber, dann auf Konten und anschließend auf das gewünschte Tabellenelement |Konto| zu klicken ist. Ist
das entsprechende Konto ausgewählt, ist abschließend der Link Historie der Transaktionen zu betätigen.
Kontoart Manche Ausführungen sind nur für eine bestimmte Kontoart bestimmt. Auf jeder Seite ist deshalb
unten mit einem blauen bzw. grünen Kasten vermerkt, ob die Beschreibung für Personen- oder Anlagenkonten
oder beide Kontoarten relevant ist.
Zertifikate und Emissionsberechtigungen Innerhalb des europäischen Emissionshandelssystems werden
von den jeweiligen nationalen Registern Emissionsberechtigungen (EB) erzeugt. Die englische Bezeichnung
hierfür ist European Union Allowance (EUA). Neben diesem Zertifikatstyp gibt es weitere Einheitentypen, die in
Verbindung mit den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls stehen und als Kyoto-Einheiten oder
Kyoto-Zertifikate bezeichnet werden. Insgesamt gibt es somit folgende Typen:
0-2 EB (Emissionsberechtigung bzw. EUA, European Union Allowance der Periode 20052007)
1-0 AAU (Assigned Amount Unit, einem Kyoto-Staat zugeteilte Emissionsrechte)
1-1 EB (Emissionsberechtigung bzw. EUA, European Union Allowance)
2-0 RMU (Removal Unit , Gutschrift aus Senkenprojekten)
3-0 ERU (Emission Reduction Unit, Emissionsreduktionseinheit aus JI-Projekten, umgewandelt aus 1-0 AAU)
4-0 ERU (Emission Reduction Unit, Emissionsreduktionseinheit aus JI-Senkenprojekten,
umgewandelt aus 2-0 RMU)
5-0 CER (Certified Emission Reduction, zertifizierte Emissionsreduktion aus CDM-Projekten)
6-0 tCER (befristete CER mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum)
7-0 lCER (langfristige CER mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum)
Die Gesamtheit aller Einheiten (EB, AAU, RMU, ERU, CER, tCER, lCER) wird in diesem Handbuch als Zertifikate bezeichnet. 1-1 EB der Verpflichtungsperiode 2008-2012 entstehen aus 1-0 AAU und sind deshalb
gleichzeitig auch Kyoto-Zertifikate, 0-2 EB hingegen nicht. Auf Anlagen- und Personenkonten sind generell in
Deutschland nur 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER übertragbar. In anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es
diesbezüglich teilweise unterschiedliche Regelungen.
Anlagenkonten
Personenkonten
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03
STANDARDELEMENTE EINES REGISTERFENSTERS
Die Registeroberfläche verfügt über folgende Standardelemente:
Obere Menüleiste 1 – hiermit wählen Sie die Art der Anmeldung und damit auch die Art des
Zugangs zu den Funktionen der Software. Je nach Art des Zugangs werden in der Navigationsleiste unterschiedliche Funktionen angeboten.
Navigationsleiste 2
Abmelde-Schaltfläche 3 – aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, sich stets abzumelden, bevor der Browser geschlossen wird.
Aktuelles Datum 4
Sprachumschaltung 5 – zurzeit Deutsch und Englisch.
Personenkennung des angemeldeten Nutzers 6
Fenstertitel 7
Drop-Down-Menü – beim Klick auf den rechten Pfeil öffnet sich eine Auswahlliste,
aus der das gewünschte Element ausgewählt werden kann.
Spaltenüberschrift 8 – die Spaltenüberschriften sind so gestaltet, dass die Tabelle nach
den Spaltenelementen sortiert wird, wenn auf die Spaltenüberschrift geklickt wird (bei einmaligem Klicken in aufsteigender, bei zweimaligem in absteigender Reihenfolge)
Listenelement 9 – Listenelemente (verlinkte Tabellenelemente) sind in grüner Schrift dargestellt, wenn sie zu einem weiteren Fenster verlinken.
Schaltfläche – z. B. zur Bestätigung einer Eingabe
1
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7
2
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4
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Personenkonten
Anlagenkonten
04
ÄNDERUNGEN DER NEUEN REGISTER-VERSION
Gegenüber der bis Mitte November 2010 eingesetzten Version 1.8 der Registersoftware gibt es in der neuen
Version 1.9 folgende wesentliche Änderungen:
smsTAN-Verfahren Zur Erhöhung der Sicherheit im Register wird bei sicherheitsrelevanten Prozessen wie
z. B. beim Anmeldeprozess oder der Ausführung von Transaktionen, eine smsTAN zur Bestätigung notwendig:
Mehr hierzu finden Sie in Kapitel 13.
Transaktionslimits Sie können für unterschiedliche Transaktionstypen wie Auslandsübertragungen oder freiwilligen Löschungen selbstgewählte Limits festlegen. Wie Sie das tun, ist in Kapitel 21 beschrieben.
Änderung eigener personenbezogener Daten Das Ändern personenbezogener Daten kann nur noch durch
die Kontobevollmächtigten und Bevollmächtigten von sachverständigen Stellen selbst erfolgen (siehe Kapitel
36).
Kennzeichnung von Seriennummern und Auswahl bei Transaktionen Sie können die Seriennummern
eingehender Transaktionen kennzeichnen und bei ausgehenden Transaktionen zur Auswahl von Seriennummern diese Kennzeichnungen verwenden (siehe Kapitel 24).
Anlagenkonten
Personenkonten
9
05
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Umgang mit Zugangsdaten, die Beantragung von Konten und die Durchführung von Transaktionen müssen mit großer Sorgfalt vorgenommen werden. Bei irrtümlich veranlassten Transaktionen, die nicht rückgängig
gemacht werden können, muss sich die Person bzw. müssen die Personen, die die Transaktion veranlasst hat
bzw. haben, mit dem Empfänger über eine Berichtigung verständigen. Die DEHSt übernimmt für Schäden und
eventuelle Folgeaufwendungen, die aufgrund fehlerhafter Anweisungen oder eines unangemessenen Umgangs mit sensiblen Zugangsdaten auftreten, keine Haftung.
Das vorliegende Dokument wurde von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) mit der gebotenen
Sorgfalt und Gründlichkeit für die Nutzer des deutschen Teils im Unionsregister erstellt. Das Unionsregister ist
entwickelt und wird betrieben durch die EU-Kommission. Die DEHSt übernimmt keine Haftung für den Inhalt
dieses Dokuments. Dieses Dokument stellt eine technische Hilfestellung dar. Es hat für die Rechtsanwendung
keine präjudizierende Wirkung und begründet keinerlei Rechtsansprüche.
10
Personenkonten
Anlagenkonten
06
WICHTIGE TERMINE DES EMISSIONSHANDELS
Kontobevollmächtige sollten mit den wesentlichen, zum Teil regelmäßig wiederkehrenden Terminen des Emissionshandels vertraut sein. Diese Termine sind in erster Linie für Anlagenkonten relevant, aber auch für Personenkonten sind beispielsweise die Löschung von Emissionszertifikaten wichtige Ereignisse.
Bis 28. Februar erfolgt die jährliche Ausgabe von Emissionsberechtigungen (EB) durch die Registerverwaltung auf Anlagenkonten, deren Anlagen eine Zuteilung erhalten haben.
Bis 31. März (jährlich, ab 2008) gibt die Sachverständige Stelle den so genannten VET-Eintrag für das vorangegangene Kalenderjahr in die „Tabelle der geprüften Emissionen“ ein.
Ab 1. April (jährlich) sperrt die Registerverwaltung die Anlagenkonten, für die kein oder kein ordnungs​gemäßer Bericht vorliegt bzw. keine geprüften Emissionen für das Vorjahr eingetragen sind. Von einem gesperrten Konto können, mit Ausnahme einer Abgabetransaktion vom Typ 10-02, keine Transaktionen anderen
Typs veranlasst werden. Eingehende Transaktionen sind weiterhin möglich.
Bis 30. April (jährlich) müssen Betreiber die Anzahl an Zertifikaten abgeben, die den CO2-Emissionen in
Tonnen für das vorangegangene Jahr gemäß des geprüften Emissionsberichts bzw. der berichtigten Menge
inklusive eines eventuellen Übertrags aus dem Vorjahr entspricht.
Am 1. Mai (jährlich) ermittelt die Registerverwaltung die Tabelle zum Stand der Einhaltung.
Ab 15. Mai (jährlich) veröffentlicht die Registerverwaltung im öffentlichen Teil des Registers anlagenspezifisch
die geprüften Emissionen sowie die Anzahl der abgegebenen Zertifikate, inklusive Seriennummern, für das
vorangegangene Jahr.
Ab 1. Januar 2012 wird der europäische Emissionshandel über das von der Europäischen Kommission betrieben Unionsregister geführt. Im Unionsregister werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche europäische Anlagen- und teilweise auch Personenkonten geführt. Die bisherigen nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten
werden aber vorerst weiterhin ihre Kyoto-Register selbst betreiben.
Ab 1. Januar 2012 Der Luftverkehr wird in den europäischen Emissionshandel einbezogen = 1. Handelsperiode des Luftverkehrsbereichs. Start des Unionsregisters, entwickelt und betreiben durch EU-Kommission.
Ab Juni 2012 Unionsregister übernimmt auch stationären Bereich des EU-Emissionshandels.
Am 1. Januar 2013 startet die neue, 3. Handelsperiode des stationären Bereichs und die 2. Handelsperiode
des Luftverkehrs im europäischen Emissionshandel. Die Dauer ist jeweils acht Jahre bis 31.12.2020. Ebenfalls am 1. Januar 2013 startet die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls..
Am 28. Februar 2013 erstmalige Ausgabe der 1-1 EB für die Handelsperiode 2013-2020.
Ab 1. Mai 2013 löscht die Registerverwaltung, sofern ihr eine entsprechende Anweisung vorliegt, 4-0 ERU der
Verpflichtungsperiode (VP) 2008-2012 auf Anlagen- und Personenkonten, ohne diese durch neue Zertifikate
zu ersetzen.
In 2015 Überführung von 3-0 ERU und 5-0 CER der VP 2008-2012 bis zur jeweils gültigen Höchstgrenze
auf Anlagen-, Personen- und Nationalkonten in solche, die in der VP 2013-2017 einsetzbar sind. Beachten
Sie aber bitte, dass es momentan keine rechtliche Grundlage gibt, überführte Zertifikate im Rahmen des EUEmissionshandels zur Abgabe einzusetzen.
Anlagenkonten
Personenkonten
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07
KONTOTYPEN
In einem nationalen Register gibt es unterschiedliche Kontotypen:
Anlagenkonten des Kontotyps 120. Anlagenbetreiber, die am
EU-Emissionshandel teilnehmen müssen, haben Konten dieses Typs. Das vierte Element der Kontokennung ist immer eine
0 (Null). Ein Konto bleibt immer einer Anlage zugeordnet, auch
in verschiedenen Verpflichtungsperioden.
Luftverkehrskonten im Unionsregister ab 2012
Ab Januar 2012 ist der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Hierfür gibt
es im neuen Unionsregister, das von der EU-Kommission betrieben wird, einen eigenen Kontotyp.
In den national Registern der europäischen Mitgliedstaaten wird es diesen Kontotyp nicht geben.
Personenkonten des Kontotyps 121. Juristische oder natürliche Personen können Konten dieses Typs beantragen und somit am Emissionshandel teilnehmen. Das vierte
Element der Kontokennung ist immer eine 0 (Null).
Löschungskonten – freiwillige Löschung des Kontotyps 230. Zertifikate können jederzeit durch eine freiwillige Löschung dem System „entzogen“ werden. Bei einer solchen Transaktion werden die Zertifikate auf
ein Löschungskonto übertragen, von dem aus sie nicht weiter transferiert werden können. Das Konto der
freiwilligen Löschung hat als viertes Element der Kontokennung die Verpflichtungsperiode. Das bedeutet,
dass Zertifikate, die in ihrer Seriennummer als einsetzbare Verpflichtungsperiode 2008-2012 enthalten (das
Feld enthält den Wert 1, vgl. Kapitel 18) nur auf das Löschungskonto dieser Verpflichtungsperiode übertragen
werden können. Dies ist in Deutschland das Konto DE-230-17-1. Dieses Konto ist in der Software vorbelegt,
sodass der Anwender beispielsweise bei der Auswahl des Transaktionstyps freiwillige Löschung (04-00) L
kein anderes Konto angeben kann. Näheres hierzu lesen Sie in Kapitel 31.
Ausbuchungskonten des Kontotyps 300. Transaktionen auf diese Konten kann nur die Registerverwaltung
veranlassen. Auch diese Konten haben als viertes Element die Kontokennung der Verpflichtungsperiode. Zertifikate, die sich auf diesen Konten befinden, werden Deutschland für die Erfüllung im Rahmen des Kyoto-Protokolls angerechnet. Auf einem Ausbuchungskonto befindliche Zertifikate können nicht mehr auf ein anderes
Konto transferiert werden.
Übertragungen auf Nationalkonten
Von Anlagen- und Personenkonten im deutschen
Register können Kontobevollmächtigte keine nationale Übertragung (Transaktionstyp 10-00) auf
ein Nationalkonto, z. B. auf DE-100-2-0, selbst veranlassen. Bei Rückforderungen der DEHSt, z. B. infolge eines geänderten Zuteilungsbescheids, wird
ggf. eine Benachrichtigung (Briefsymbol in der
Ansicht Konten) erstellt. Diese ist eine Art Überweisungsvordruck, in dem Anzahl, Einheitentyp,
Transaktionstyp, Auftraggeber- und Empfängerkonto bereits angegeben sind (siehe Kapitel 22).
12
Nationalkonten des Kontotyps 100. Zu diesem Typ zählt z. B.
das nationale Abgabekonto DE-100-3-0, auf das Anlagenbetreiber die jährlichen Abgabetransaktionen (Transaktionstyp 10-02) von ihrem Anlagenkonto vornehmen müssen. Das
vierte Element der Kontokennung ist immer eine 0 (Null). Dieses Empfängerkonto ist beim Transaktionstyp Abgabe A in der
Software vorbelegt, sodass ein Bevollmächtigter kein anderes
Konto angeben kann. Näheres hierzu lesen Sie in Kapitel 28.
Personenkonten
Anlagenkonten
08
KONTOKENNUNG
Unter Kontokennung wird die allgemeine Bezeichnung des Kontos verstanden. Sie besteht aus vier Elementen,
die mit einem Bindestrich voneinander getrennt sind und ist bei Transaktionen immer vollständig anzugeben.
Nationalstaat des kontoführenden Registers – wird mit zwei bzw. drei Buchstaben abgekürzt. Europäische Emissionsberechtigungen (1-1 EB) sind nur innerhalb europäischer Register (grüne Schrift) transferierbar (inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein).
AT Österreich
CH Schweiz
DK Dänemark
FR Frankreich
HU Ungarn
JPJapan
LV Lettland
NO Norwegen
RORumänien
SK Slovakei Kontotyp – ist immer dreistellig: 100 für Konten des Nationalstaats,
120 für Anlagenkonten, 121 für Personenkonten, 230 für Konten
der Freiwilligen Löschung
KONTOKENNUNG
Kontonummer – ist ein- bis mehrstellig, ohne führende Nullen
Kontotyp
Verpflichtungsperiode bzw. Kennung für Besitzkonten – ist einstellig, bei Ausbuchungs- und Löschungskonten zeigt dieses Element die Verpflichtungsperiode an (0 für Verpflichtungsperiode
2005-2007, 1 für 2008-2012 usw.). Besitzkonten, wie Anlagen-,
Personen- und Nationalkonten sind unabhängig von der Verpflichtungsperiode immer mit einer 0 gekennzeichnet.
Anlagenkonten
Personenkonten
BE
CY
EE
GB
IE
LI
MO
NZ
RU
UA
Belgien
Zypern
Estland
Großbritannien
Irland
Liechtenstein
Monaco
Neuseeland
Russland
Ukraine
BG Bulgarien
CZ Tschechische Republik
ES Spanien
GR Griechenland
IS Island
LT Litauen
MT Malta
PL Polen
SE Schweden
CDMCDM-Register
CA Kanada
DE Deutschland
FI Finnland
HRKroatien
IT Italien
LU Luxemburg
NL Niederlande
PT Portugal
SI Slowenien
Kontonummer
DE-120-522-0
Verpflichtungsperiode
bzw. Besitzkonto
Kennung Nationalstaat
13
09
EIGENSCHAFTEN DER ZERTIFIKATE
In der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 gibt es acht unterschiedliche Zertifikatstypen, deren Eigenschaften
hier beschrieben sind. Dabei wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:
Halten auf Anlagen- und Personenkonten
Verwendbarkeit für die Abgabe gemäß § 6 (1, 1a-c) TEHG durch Anlagenbetreiber
Überführbarkeit von Zertifikaten von einer Verpflichtungsperiode (VP) in die nächste. Der
Begriff „Überführung“ wird gleichbedeutend mit den Begriffen „Carry over“ (COP/MOPBeschlüssen der Kyoto-Vertragsstaaten) und „Übertrag“ (ProMechG) verwendet. Im Kern
umschreiben alle drei Begriffe das Nutzbarmachen von Zertifikaten einer abgelaufenen für
die folgende Verpflichtungsperiode.
In der nachfolgenden Aufzählung sind die Bezeichnungen, Einheitentypen und Untereinheitentypen aufgelistet: Zuerst der Einheitentyp, gefolgt von einem Bindesstrich und danach der Untereinheitentyp.
1-0 AAU (Assigned Amount Units, Zugeteilte Emissionsrechte) sind Zertifikate für den Handel auf Staatenebene im Rahmen des Kyoto-Protokolls ab 2008. Das Halten dieser Zertifikate auf Anlagen- und Personenkonten ist nur mit gesonderter Genehmigung zulässig. 1-0 AAU können nicht für die Abgabe verwendet
werden. 1-0 AAU einer abgelaufenen VP werden unbeschränkt in die folgende VP überführt.
1-1 EB (Emissionsberechtigungen, EUA - EU Allowances)
werden ab 2008 an Anlagenbetreiber im Rahmen des EUEmissionshandels ausgegeben, frei veräußert oder auktioniert
und sind nur innerhalb des EU-Emissionshandels transferierbar. Diese Zertifikate werden aus 1-0 AAU erzeugt, indem der
Einheiten­untertyp von 0 in 1 geändert wird. Eine 1-1 EB ist
deshalb gleichzeitig auch eine AAU. Anlagenbetreiber können
1-1 EB zur Abgabe für Emissionen ab 2008 einsetzen. 1-1 EB
sind zunächst in der VP gültig, für die sie ausgegeben wurden.
2-0 RMU (Removal Units, Gutschriften aus Senken) werden von Staaten erzeugt, die sich eigene Aktivitäten zur Speicherung von Treibhausgasen in Senken anrechnen lassen.
2-0 RMUs enthalten in ihrer Seriennummer die so genannte
Entkopplung der 1-1 EB von 1-0 AAU durch die EU
Die EU-Kommission betreibt ab Januar 2012 das
so genannte Unionsregister. Dieses Register
wird ab Juni 2012 alle nationalen Register der
europäischen Mitgliedstaaten im Rahmen des
EU-Emissionshandelssystems ersetzen. Im Unionsregister sind ab dem oben genannten Datum
alle europäischen Emissionsberechtigungen zu
halten. Bei der Umstellung von der momentanen
Register­architektur auf die künftige werden auch
alle 1-1 EB von 1-0 AAU entkoppelt. Die nebenstehende Beschreibung der Eigenschaften von 1-1 EB
gilt somit nur bis zur vollständigen Umstellung auf
das Unionsregister.
LULUCF-Aktivität (land use, land-use change, forestry). Diese
gibt an, welchem Senkenbereich das Projekt zugeordnet ist. Das Halten dieser Zertifikate auf Anlagen- und
Personenkonten ist nur mit gesonderter Genehmigung zulässig. 2-0 RMU können nicht für die Abgabe nach §
6 TEHG verwendet werden und sind nicht in eine folgende VP überführbar.
3-0 ERU (Emission Reduction Units, Emissionsreduktionseinheiten) aus AAU werden im Rahmen von
Joint Implementation-Projekten (JI) durch Umwandlung von 1-0 AAU erzeugt. Sie enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden JI-Projekts. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und
Personenkonten zulässig. Anlagenbetreiber können in der VP 2008-2012 bis zu einer Obergrenze von 22 %
(in Summe mit 5-0 CER), bezogen auf die Zuteilung der Anlage, 3-0 ERU zur Abgabe verwenden. 3-0 ERU
sind zunächst in der Verpflichtungsperiode (VP) gültig, in der sie ausgegeben wurden. Sämtliche in einem
nationalen Register gehaltenen 3-0 ERU können bis zu einem Umfang von 2,5 % der Zugeteilten Menge (Assigned Amount) Deutschlands in die nächste VP überführt werden. Dies erfolgt erstmals voraussichtlich im Jahr
2015, nachdem die Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen Deutschlands für die VP 2008-2012 abschließend
durch das UN-Klimasekretariat festgestellt wurde. Erst danach sind die 3-0 ERU überführbar. Innerhalb des
14
Personenkonten
Anlagenkonten
EU-Emissionshandelssystems gibt es aber derzeit keine rechtliche Regelung, überführte 3-0 ERU zur Abgabe
einsetzen zu können.
4-0 ERU (Emission Reduction Units, Emissionsreduktionseinheiten) aus RMU werden im Rahmen von
JI-Projekten durch Umwandlung von 2-0 RMU erzeugt. Weil RMU immer einer LULUCF-Aktivität (vgl. Kapitel
18) zugeordnet sind, enthalten auch die daraus umgewandelten 4-0 ERU diese Kennzeichnung. Sie enthalten in ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden JI-Projekts. Nur Staaten können 4-0 ERU für Ihre
Verpflichtungserfüllung einsetzen. Dieser Zertifikatstyp kann nicht für Abgaben gemäß § 6 TEHG von Anlagenbetreibern verwendet werden. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten trotzdem
zulässig. 4-0 ERU werden nicht in die folgende VP überführt.
5-0 CER (Certified Emission Reductions, zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten) werden im Rahmen von CDM-Projekten (Clean Development Mechanism) durch das CDM-Register erzeugt und enthalten in
ihrer Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden CDM-Projekts. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten zulässig. 5-0 CER können für die Abgabe in 2008-2012 bis zu einer Obergrenze
von 22 % (in Summe mit 3-0 ERU) bezogen auf die Zuteilung der Anlage eingesetzt werden. Sie sind zunächst
in der VP gültig, in der sie ausgegeben wurden. Sämtliche in einem nationalen Register gehaltenen 5-0 CER
können bis zu einem Umfang von 2,5 % des Assigned Amount Deutschlands in die nächste VP überführt
werden. Dies erfolgt erstmals voraussichtlich im Jahr 2015, nachdem die Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen
Deutschlands für die VP 2008-2012 abschließend durch das UN-Klimasekretariat geprüft ist. Beachten Sie
aber bitte, dass innerhalb des EU-Emissionshandelssystems es aber derzeit keine rechtliche Grundlage gibt,
ab 2015 überführte 5-0 CER zur Abgabe einsetzen zu können.
6-0 tCER (temporary Certified Emission Reductions, befristete zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten) werden vom CDM-Register im Rahmen von CDM-Senkenprojekten erzeugt und enthalten in ihrer
Seriennummer die Projekt-ID des entsprechenden CDM-Projekts. Grundsätzlich sind 6-0 tCER über die Verpflichtungsperiode hinaus gültig, in der sie erzeugt wurden. Staaten allerdings können sie für ihre Verpflichtungserfüllung nur in der Verpflichtungsperiode einsetzen, in der sie erzeugt wurden. Nach Ablauf ihrer Gültigkeit müssen vom Staat verwendete 6-0 tCER – das sind solche, die sich auf Ausbuchungs- und bestimmten
Löschungskonten befinden – durch gültige Zertifikate ersetzt werden. Das Halten dieser Zertifikate ist auf
Anlagen- und Personenkonten grundsätzlich nicht zulässig. 6-0 tCER können von Anlagenbetreibern nicht für
die Abgabe verwendet werden und sind auch nicht in die folgende VP überführbar.
7-0 lCER (long-term Certified Emission Reductions, langfristige zertifizierte Emissionsreduktionseinheiten) werden vom CDM-Register im Rahmen von CDM-Senkenprojekten erzeugt und enthalten in ihrer
Seriennummer die Projekt-ID des betreffenden CDM-Projekts. 7-0 lCER sind nur bis zum Ende des Anrechnungszeitraums des Projektes gültig. Nach Ablauf ihrer Gültigkeit müssen vom Staat für dessen Verpflichtung
verwendete 7-0 lCER – das sind solche, die sich auf Ausbuchungs- und bestimmten Löschungskonten befinden – durch gültige Zertifikate ersetzt werden. Das Halten dieser Zertifikate ist auf Anlagen- und Personenkonten grundsätzlich nicht zulässig. Sie können von Anlagenbetreibern nicht zur Abgabe eingesetzt werden und
sind auch nicht in die nächste VP überführbar.
Die Überführung von Zertifikaten einer Verpflichtungsperiode in die darauf folgende geschieht, indem das Seriennummer-Element „Einsetzbare VP“ von der aktuellen Verpflichtungsperiode (VP) in die folgende geändert
wird. Weitere Erläuterungen zu den Bestandteilen der Seriennummer finden Sie in Kapitel 18.
Anlagenkonten
Personenkonten
15
10
ROLLENKONZEPT DES REGISTERS
Personen sind im nationalen Register mit Konten verknüpft und
bekommen dabei unterschiedliche Eigenschaften, so genannte Rollen, zugewiesen. Je nach Rolle können die Auswahl- und
Ansichtsmöglichkeiten sowie die dargestellten Informationen
im Register unterschiedlich sein. Diese Rollen sind kontobezogen und nicht nutzerbezogen. Derzeit gibt es im Register für
externe Nutzer folgende Rollen:
Kontoinhaber Kontoinhaber haben keinen Zugang zum nicht-
Kontobezogenes Rollenkonzept
Die Darstellungen der Registersoftware sowie die
Auswahlmöglichkeiten bestimmter Funktionen
sind abhängig von den zugewiesenen Rollen der
angemeldeten Personen. Diese Rollen können für
die selbe Person je nach Konto unterschiedlich
sein. Die jeweilige kontobezogene Rolle wird unter
dem Menüpunkt Nutzerinformationen angezeigt.
öffentlichen Bereich des Registers. Sie handeln im Register
ausschließlich über ihre Kontobevollmächtigten.
1. und 2. Kontobevollmächtigter Jedes Konto besitzt einen 1. und 2. Bevollmächtigten. Ist kein zusätzlicher
Bevollmächtigter eingerichtet (siehe nachfolgenden Absatz), können beide Bevollmächtigte Transaktionen
veranlassen. Zwischen dem 1. und 2. Bevollmächtigten gibt es keinen Unterschied bezüglich der zugewiesenen Eigenschaften. Die Funktionen der Registersoftware, wie auf den nächsten Seiten dargestellt, sind in
erster Linie für diese beiden Rollen beschrieben.
Zusätzlicher Kontobevollmächtigter Kontoinhaber können einen zusätzlichen Kontobevollmächtigten für
ein Konto einrichten. In diesem Fall können der 1. und 2. Kontobevollmächtigte Transaktionen nur vorschlagen. Der zusätzliche Bevollmächtigte kann selbst keine Transaktionen vorschlagen oder veranlassen, er kann
diese ausschließlich bestätigen. Ansonsten kann ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter, außer der Änderung
seiner eigenen persönlichen Daten, keine weiteren Aktionen im Register veranlassen. Einem Konto kann zurzeit nur ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter zugewiesen sein.
Sachverständige Stellen sind einer Anlage zugeordnet und für die Eintragung der geprüften Emissionen
verantwortlich. Sachverständige Stellen haben keinen Zugang zu den Konten im Register. Sie handeln im
Register ausschließlich durch ihre Bevollmächtigten.
Bevollmächtigte einer Sachverständigen Stelle nehmen die Eintragung der geprüften Emissionen im Register vor. Sie haben dabei ausschließlich auf die Tabelle der geprüften Emissionen von Anlagen Zugriff, bei
denen ihre Sachverständige Stelle zugeordnet ist.
Ansprechpartner der Anlage Ist eine Person ausschließlich Ansprechpartner einer Anlage, hat sie keinen
Zugang zum Register.
16
Personenkonten
Anlagenkonten
11
ERSTMALIGE ANMELDUNG UND
ANMELDUNG BEI INAKTIVEM SMSTAN-VERFAHREN
Bei Ihrer ersten Anmeldung am nationalen Register sollten Sie
das übersandte Einmalpasswort in ein selbst gewähltes ändern
falls gewünscht, eine geheime Frage und Antwort eingeben
eine Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren einrichten
Sie haben erst Zugriff auf Ihre Konten, wenn das smsTAN-Verfahren für Ihre Person, bzw. genauer gesagt für
die betreffende Personenkennung (siehe Kapitel 34), aktiviert wurde.
Klicken Sie in der linken Menüleiste auf Willkommen
Nutzernamen
2
und das zugehörige Passwort
3
1
und danach auf Anmeldung. Geben Sie dann Ihren
ein. Klicken Sie anschließend auf [Weiter]
4
. Den Nutzer-
namen haben Sie per E-Mail zum Zeitpunkt Ihrer erstmaligen Zuordnung zu einem Konto erhalten. Das zugehörige Passwort wurde per Briefpost zugesandt. Dieses Passwort ist nur für den ersten Zugang zum Register
nutzbar. Es hat prinzipiell folgendes Aussehen:
xMyOephZF6
Die ersten neun Zeichen des zugesandten Passworts sind dabei immer Buchstaben und das letzte Zeichen ist
immer eine Ziffer. Das heißt, dass das 4. Zeichen im obigen Beispiel keine Null sein kann, sondern zweifelsfrei
der Buchstabe O. Beachten Sie bitte bei der Eingabe des Passwortes die Groß- und Kleinschreibung.
1
2
4
Anlagenkonten
Personenkonten
3
17
12
PASSWORTÄNDERUNG UND GEHEIME FRAGE
Das von der DEHSt zugesandte Passwort für das nationale Register ist ein so genanntes Einmalpasswort.
Deshalb können Sie sich mit diesem Passwort nur einmal anmelden. Aus diesem Grund werden Sie unmittelbar nach Ihrer ersten Anmeldung automatisch aufgefordert, Ihr Passwort zu wechseln. Bei der Wahl des neuen
Passworts beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Das Passwort muss aus mindestens zehn Zeichen bestehen. Dabei muss es wenigstens
eine Ziffer und einen Buchstaben enthalten.
Je länger das Passwort ist, umso sicherer ist es
Das Passwort sollte nicht den eigenen Namen oder Nutzernamen enthalten
Die letzten zehn Passwörter dürfen nicht benutzt werden
Verwenden Sie keine Begriffe, die in Wörterbüchern vorkommen
Speichern Sie Ihr Passwort oder Nutzername nicht auf Ihrem PC oder Smartphone – auch
nicht in einem Passwort-Manager
Nach dreimaliger Falscheingabe des Passworts wird der Zugang gesperrt. Um eine Entsperrung zu veranlassen, müssen Sie sich mit dem Kundenservice der DEHSt in Verbindung setzen. Wenn Sie von sich aus das
Passwort über Kontoinhaber  Passwort ändern wechseln, ist eine TAN-Eingabe zur Bestätigung notwendig.
1
2
7
4
3
5
6
18
Personenkonten
Anlagenkonten
Anschließend werden Sie aufgefordert, eine von Ihnen gewählte geheime Frage und Antwort einzugeben. Die
Eingabe ist optional. Frage
1
und Antwort
2
dienen zur Identifizierung Ihrer Person, wenn Sie sich telefo-
nisch an Mitarbeiter der Registerverwaltung wenden. Wählen Sie die Mobilfunknummer aus
Sie eine TAN an
4
. Nach Eingabe der TAN
5
können Sie die Änderungen speichern
6
3
und fordern
. Sie können die von
Ihnen gewählte geheime Frage jederzeit ändern, indem Sie in der linken Navigationsleiste auf Geheime Frage
7
klicken und einen neuen Eintrag vornehmen.
Anlagenkonten
Personenkonten
19
13
SMSTAN-VERFAHREN
Bevollmächtigte benötigen zur Anmeldung am nationalen Register neben Nutzername und Passwort auch
eine Transaktionsnummer (TAN). Um diese TAN empfangen zu können, muss der Bevollmächtigte zuvor eine
Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren im Register einrichten. Der Bevollmächtigte erhält, nach erfolgreicher Aktivierung der von ihm angegebenen Mobilfunknummer, eine Transaktionsnummer (TAN) per SMS.
Diese smsTAN ist dann zur Bestätigung im Register einzugeben.
Das smsTAN-Verfahren dient der Bestätigung folgender Prozesse:
zur Anmeldung nach der Eingabe von Nutzername und Passwort
beim eigenständigen Ändern des Passworts
zur Bestätigung von Transaktionen
beim Festlegen und Ändern der Transaktionslimits und der Aktivierung/Deaktivierung des
Zertifikatemanagements
beim Festlegen und Ändern der Geheimen Frage/Antwort
bei der Änderung eigener persönlicher Daten
Unter Kontoinhaber  Nutzerinformation finden Sie den Link smsTAN-Verfahren. Hier können neue
Mobilfunknummern für das smsTAN-Verfahren eingerichtet, bereits eingerichtete Nummern angezeigt sowie
alte gelöscht werden. Es können bis zu drei Mobilfunknummern eingerichtet sein. Ist keine Mobilfunknummer
eingerichtet, ist die Anzeige so wie unten dargestellt. Klicken Sie auf Hinzufügen
1
, um eine Mobilfunknum-
mer zum smsTAN-Verfahren hinzuzufügen.
1
20
Personenkonten
Anlagenkonten
2
3
4
Es erscheint ein Formular, indem Sie eine Bezeichnung
2
und eine Mobilfunknummer
3
eintragen können.
Bitte geben Sie die Mobilfunknummer mit vorangestellter Länderkennung ohne führende Nullen, aber mit
einem Pluszeichen (z. B. +49) gefolgt von der Netzkennung ohne führende Null (z. B. 163) ein. Erst dann –
ohne Leerstellen –, die eigentliche Nummer, wie z. B. +491631234567. Bevor Sie auf Hinzufügen
4
klicken,
stellen Sie bitte sicher, dass das Mobiltelefon auch eingeschaltet ist, denn die übermittelte SMS ist nur sehr
kurze Zeit gültig und es werden nur wenige Zustellversuche unternommen.
Im nächsten Schritt wird die eingegebene Nummer durch die Versendung einer SMS zuerst identifiziert, um
Tippfehler auszuschließen.
Anlagenkonten
Personenkonten
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5
6
7
Geben Sie in das Feld
5
klicken Sie auf [Weiter]
die übermittelte TAN ein, um die Richtigkeit der Mobilfunknummer zu bestätigen und
6
. Wurde die Mobilfunknummer erfolgreich identifiziert, muss danach die Mobilfunk-
nummer aktiviert werden. Wenn Sie bereits eine aktivierte Mobilfunknummer besitzen, können Sie sich eine
TAN auf diese Nummer zur Bestätigung der neu eingegebenen Nummer schicken lassen. Haben Sie noch
keine aktivierte Mobilfunknummer, müssen Sie die angebotene PDF-Datei herunterladen
7
, unterschreiben
und sie mit einer Ausweiskopie der DEHSt übersenden. Diese Kopie muss alle Angaben des Ausweises, insbesondere Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Unterschrift und Gültigkeitsdatum zweifelsfrei erkennen lassen. Nach Eingang sämtlicher Unterlagen erfolgt die Aktivierung durch die Registerverwaltung. Zum
Zeitpunkt der Aktivierung wird an die Mobilfunknummer eine SMS verschickt, für die das smsTAN-Verfahren
aktiviert wurde.
22
Personenkonten
Anlagenkonten
14
ANMELDUNG BEI AKTIVIERTEM SMSTAN-VERFAHREN
Um sich am nationalen Register anzumelden, klicken Sie in der linken Menüleiste auf Willkommen
1
und
danach auf Anmeldung. Der Anmeldeprozess besteht aus drei Schritten:
1. Eingabe von Nutzername und Passwort
2. Anfordern einer smsTAN
3. Eingabe der smsTAN
Geben Sie danach Ihren Nutzernamen
[Weiter]
4
2
und das zugehörige Passwort
3
ein. Klicken Sie anschließend auf
. Nachdem Sie Nutzername und Passwort richtig eingegeben haben, müssen Sie eine TAN anfor-
dern. Wählen Sie hierfür die Mobilfunknummer aus
5
, an die die TAN geschickt werden soll. Vorausgewählt
ist die von Ihnen als Standard unter smsTAN-Verfahren festgelegte Nummer. Klicken Sie danach auf [TAN
anfordern]
6
. Um den Anmeldeprozess abzuschließen, geben Sie diese TAN in das Feld
auf [Anmelden]
8
7
ein und klicken
. Die bei der Anmeldung ausgewählte Mobilfunknummer ist für die aktuelle Sitzung (Sessi-
on) bei sämtlichen TAN-Anforderungen als Standardwert voreingestellt.
1
2
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3
9
5
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Anlagenkonten
Personenkonten
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Sperrung außerhalb der Servicezeiten
Außerhalb der Servicezeiten können Sie eine Sperrung des Nutzernamens auch unter der Rufnummer
0800-26 58 472 bzw. unter der Fax­nummer 0800210 77 52 veranlassen. Bitte beachten Sie, dass
diese Telefonnummern nur außerhalb der Servicezeiten sowie am Wochenende genutzt werden sollen und hier nur die Sperrung des Nutzernamens
vorgenommen werden kann. Eine Entsperrung
kann nur innerhalb der normalen Servicezeiten
der DEHSt über den Kundenservice erfolgen.
Können Sie sich nicht mit Nutzernamen und Passwort anmelden, setzen Sie sich mit dem Kundenservice der DEHSt
in Verbindung, montags bis donnerstags von 9:00-17:00 Uhr
und freitags von 9:00-14:00 Uhr, Telefon +49 (0)30-8903-5050
Vom Kundenservice der DEHSt erhalten Sie gegebenenfalls
bei Bedarf ein neues Passwort.
Beim Kundenservice können Sie Ihren Zugang sperren lassen. Sie können Ihren Zugang selbst sperren, indem Sie mit
Ihrem Nutzerna­men dreimal hintereinander ein falsches Passwort eingeben.
Haben Sie Ihr Mobiltelefon verloren oder wurde es Ihnen gestohlen und Sie haben keine weitere aktive Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren, dann können Sie sich nicht mehr am Register anmelden. Entfernen
Sie in diesem Fall aus Sicherheitsgründen umgehend die aktivierte(n) Mobilfunknummer(n) über Alle Mobilfunknummern entfernen...
9
nachdem Sie Nutzername und Passwort auf der Anmeldeseite eingegeben
haben. Danach müssen Sie eine Mobilfunknummer neu einrichten, wie in Kapitel 13 beschrieben.
8
24
7
Personenkonten
Anlagenkonten
15
PASSWORT ÄNDERN ÜBER NAVIGATIONSLEISTE
Sie können Ihr Passwort mit der Funktion Kontoinhaber
1
 Passwort ändern
2
müssen Sie zunächst Ihr bisheriges, aktuelles Passwort in das erste Feld eingeben
gewähltes, zukünftiges Passwort in das zweite Feld
4
. Das dritte Feld
5
jederzeit ändern. Dabei
3
und danach Ihr neu
dient dem Ausschließen von even-
tuellen Tippfehlern. Bitte beachten Sie dabei die Groß- und Kleinschreibung. Alle drei Felder sind Pflichtfelder.
Haben Sie alles ausgefüllt, wählen Sie die Mobilfunknummer aus
Eingabe der TAN
8
6
, können Sie die Änderung durch [Speichern]
und fordern Sie eine TAN an
9
7
. Nach
bestätigen. Bitte berücksichtigen Sie
hierbei die Anmerkungen zur Passwortwahl in Kapitel 12.
Sie sollten zu Ihrer eigenen Sicherheit immer dann Ihr Passwort ändern, wenn Sie wissen oder auch nur vermuten, dass Dritte es erfahren haben könnten.
1
3
4
2
5
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9
Anlagenkonten
Personenkonten
25
16
KONTEN
Wählen Sie nach der Anmeldung am nationalen Register Kontoinhaber
1
 Konten
2
. Alle Anlagen- und
Personenkonten, für die Sie mit dem bei der Anmeldung eingegebenen Nutzernamen bevollmächtigt sind,
werden hier aufgelistet. Der angezeigte Saldo summiert alle Zertifikatstypen, ggf. auch solche unterschiedlicher Verpflichtungsperioden.
Von hier aus können Sie zu allen wesentlichen Funktionen und Ansichten mit nur wenigen Maus-Klicks gelangen und über Kontoinhaber
1
 Konten
2
jederzeit wieder zu dieser Ansicht zurückkommen. Auf den
folgenden Seiten sind diese Funktionen näher beschrieben.
Die Spalten Aktenzeichen/Genehmigungsnummer, Anlagenname und Erfüllung sind nur für Anlagenkonten
relevant. Bei Personenkonten bleiben diese Spalten leer.
Die Bedeutung des in der Spalte Benachrichtigung dargestellten Briefsymbols
ist in Kapitel 20 erläutert.
1
2
3
26
Personenkonten
Anlagenkonten
17
KONTOÜBERSICHT
Wählen Sie Kontoinhaber
1
 Konten
2
3
 [Konto]
(siehe vorherige Abbildung), um den Saldo eines
Kontos anzuzeigen. Die gehaltenen Zertifikate werden aufgeschlüsselt angezeigt nach Einheitentyp, einsetzbarer Verpflichtungsperiode (VP) und ggf. Projekt-ID und können vom 1. oder 2. Bevollmächtigten für Transaktionen ausgewählt werden. Für einen eventuell eingerichteten zusätzlichen Bevollmächtigten besteht hingegen keine Möglichkeit, Transaktionen zu veranlassen. In der Ansicht sind in diesem Fall die in der Abbildung
unten dargestellten Symbole
4
ausgeblendet.
Klicken Sie als 1. oder 2. Bevollmächtigter in der entsprechenden Zeile
4
der zu transferierenden Zertifikate
auf eins der aufgeführten Symbole. Ü steht für eine Übertragung, A für eine Abgabe gemäß § 6 (1) TEHG
und L für eine Freiwillige Löschung. Welche dieser Links angeboten werden, hängt von den Eigenschaften
der Zertifikate ab. So ist es z. B. nicht möglich, 4-0 ERU für eine Abgabe zu verwenden. Auch ist es bei Anlagenkonten nicht möglich, eine Übertragung zu veranlassen, wenn die geprüften Emissionen (VET-Wert) des
Vorjahres nach dem 31.3. noch nicht eingetragen sind.
Werden auf dem Konto projektspezifische Zertifikate wie z. B. 5-0 CER gehalten, kann die Ansicht so gewählt
werden, dass die dazugehörigen Projekt-IDs so wie in der Abbildung unten angezeigt werden. Dies erreichen
Sie durch klicken auf den Einheitentyp
5
. Werden die Projekt-IDs angezeigt, kann eine Transaktion projekt-
nummernspezifisch veranlasst werden. Ist die Ansicht so gewählt, dass die Projekt-IDs nicht angezeigt werden,
wird eine neue Übertragung projektnummernunspezifisch durchgeführt. Für eine so veranlasste Übertragung
werden die Projekt-IDs dann willkürlich ausgewählt. Über die Schaltfläche Historie der Transaktionen
gelangen Sie zu einer Übersicht der auf diesem Konto stattgefundenen Transaktionen, Einheiten
zu den Seriennummern der auf dem Konto gehaltenen Zertifikate. Über das PDF-Symbol
8
7
6
führt
können Sie ei-
nen Beleg mit den auf dem Konto gehaltenen Zertifikate geordnet nach Einheitentyp und ggf. Projektnummer
erstellen.
8
4
5
6
Anlagenkonten
Personenkonten
7
27
18
SERIENNUMMERN DER ZERTIFIKATE
Die Schaltfläche Einheiten im Fenster Kontoübersicht (siehe
7
in Abbildung auf der vorherigen Seite), öff-
net ein Fenster mit Informationen zu den Seriennummern der auf dem Konto gehaltenen Zertifikate.
Jedes Zertifikat besitzt eine eindeutige und einmalige Seriennummer. Diese Seriennummern sind im Register
in Blöcken mit einem Blockanfang
1
und einem Blockende
2
(Einheitenblöcke) gespeichert und können von
den Kontobevollmächtigten eingesehen werden. Die einzelnen Elemente der Serien­nummer sind in der unten
abgebildeten Darstellung veranschaulicht. Deren Bedeutungen können Sie der Tabelle auf der nächsten Seite
entnehmen.
Bei projektbezogenen Einheitentypen wie 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER können Zertifikate eines bestimmten
Projekts für Transaktionen ausgewählt werden (vergleiche Kapitel 17).
Die nachfolgende Tabelle erläutert die Elemente der Seriennummern
3
der unterschiedlichen Einheitentypen.
Die einsetzbare Verpflichtungsperiode (VP) beispielsweise gibt an, für welchen Zeitraum 1-1 EB, 3-0 ERU und
5-0 CER für die Abgabe eingesetzt werden können. Hat das Element Einsetzbare VP
4
den Wert 1, dann kön-
nen diese Zertifikate nur für Emissionen der Jahre 2008-2012 zur Abgabe bis 30.04.2013 eingesetzt werden.
Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 09 zur Überführbarkeit von Zertifikaten in die nächste
Verpflichtungsperiode.
Die Spalte Einheitentyp
6
und Untertyp
7
5
fasst die in der Tabelle (siehe nächste Seite) aufgelisteten Elemente Einheitentyp
zusammen, wobei zuerst der Einheitentyp und anschließend der Untertyp aufgelistet sind.
5
1
2
4
3
28
Personenkonten
Anlagenkonten
Element der
Seriennummer
Betroffene
Einheiten
Land
Beschrei­bung
Format
alle
Erzeugendes Register,
Zwei-Buchstaben-Code gem. ISO 3166 für
Nationalstaaten bzw. bei 5-0 CER, 6-0
tCER und 7-0 lCER für das Gastland des
Projekts
z. B.
DE = Deutschland
JP = Japan
NZ = Neuseeland
Einheiten­typ 6
alle
Einheitentyp
0 = keine Kyoto-Einheit
1 = AAU
2 = RMU
3 = ERU aus AAU
4 = ERU aus RMU
5 = CER
6 = tCER
7 = lCER
Untertyp 7
(Supple­mentary Unit
Type)
alle
Untertyp wird nur innerhalb des europäischen Emissions­handels genutzt.
Leer (bzw. 0) bei Kyoto-Einheiten
1 = ab 2008 vergebenes Zertifikat
2 = für 2005-2007 vergebenes Zertifikat
Block­anfang
alle
Blockanfang der Serien-Nr.
(Unit Serial Block Start)
Eindeutiger numerischer Wert zwischen
1 und 999.999.999.999.999
Blockende
alle
Blockende der Serien-Nr.
(Unit Serial Block End)
Eindeutiger numerischer Wert zwischen
1 und 999.999.999.999.999
Ursprüngliche VP
alle
Verpflichtungsperiode, in der die Einhei­
ten erzeugt wurden (Original Commitment Period)
0 = 2005-2007
1 = 2008-2012
2 = 2013-2017
Einsetzbare VP
alle
Verpflichtungsperiode, in der die
Einheiten eingesetzt werden können
(Applicable Commitment Period)
0 = 2005-2007
1 = 2008-2012
2 = 2013-2017
LULUCF-Aktivität
2-0 RMU
4-0 ERU
6-0 tCER
7-0 lCER
Projektart im Bereich Landnutzung,
Landnutzungs­änderung und Forstwirtschaft (land use, land use change,
forestry, LULUCF)
1 = Aufforstung und Wiederaufforstung
2 = Abholzung
3 = Forstwirtschaft
4 = Ackerwirtschaft
5 = Weidewirtschaft
6 = Begrünung
Projekt-ID
2-0 RMU
3-0 ERU
4-0 ERU
5-0 CER
6-0 tCER
7-0 lCER
Jedes Projekt erhält eine einmalige
Projekt­nummer zur Identifizie­rung.
numerisch
Track
3-0 ERU
4-0 ERU
Die Projektbeteiligten können wählen, ob
ein JI-Projekt entsprechend Track 1 oder
Track 2 durchgeführt wird.
1 oder 2
Ablaufdatum
6-0 tCER
7-0 lCER
Datum (expiry date), an dem diese Einheiten ihre Gültigkeit verlieren
Datum
Anlagenkonten
Personenkonten
29
19
ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN OHNE
ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
Personen mit der Rolle 1. oder 2. Bevollmächtigter können im nationalen Register eine Übertragung von Zertifikaten, national wie auch international (bzw. intern oder extern), veranlassen. Hierzu wählen Sie per Mausklick den Menüpunkt Konten in der linken Navigationsleiste und anschließend in der Kontenliste das |Konto|
aus, von dem aus Sie die Übertragung vornehmen wollen und klicken anschließend auf Ü in der Zeile des
gewünschten Zertifikatstyps und ggf. der gewünschten Projekt-ID (vgl. Kapitel 17).
Nach den Schritten Kontoinhaber  Konten  |Konto|  Ü erscheint das unten dargestellte Fenster: das
Auftraggeberkonto, der Zertifikatstyp und ggf. die Projekt-ID sind bereits ausgewählt. Der oben links angezeigte Saldo
1
ist der Saldo des ausgewählten Zertifikattyps bzw. der Zertifikate des ausgewählten Projekts.
Folgende Felder sind Pflichtfelder, die bei einer Übertragung ausgefüllt werden müssen:
Empfängerkonto 2 – Im ersten Feld ist für eine nationale Übertragun­g DE voreingestellt.
Für internationale Übertragungen muss aus der Auswahlliste die gewünschte Länderkennung gewählt werden. Danach ist im zweiten Feld aus der Auswahlliste der Kontotyp zu
wählen, wobei 120 für Anlagenkonten steht und 121 für Personenkonten (immer dreistellig).
In das dritte Feld ist die eigentliche Kontonummer einzugeben (ein- bis vielstellig). In das
vierte Feld wird bei Übertragungen automatisch eine Null (0) für Besitzkonten eingetragen.
Anzahl 3 – hier ist die Anzahl der zu übertragenden Zertifikate einzutragen. Es können nur
ganze positive Zahlen angeben werden (keine Kommazahlen).
Das Kommentarfeld
4
kann optional ausgefüllt werden. Der Eintrag wird nur bei nationalen Übertragungen an
das Empfängerkonto übermittelt. Wenn alle Eintragungen vorgenommen sind und die Übertragung durchgeführt werden soll, wählen Sie abschließend [Bestätigen]
5
. Nach [Bestätigen] können die Angaben nochmals
überprüft werden. Wenn Sie die Übertragung abbrechen möchten, klicken Sie auf [Abbrechen]. Um eine Korrektur der gemachten Angaben durchzuführen, wählen Sie [Zurück]. Wenn alle Angaben richtig sind, wählen
1
2
3
4
5
Verpflichtungsperiode bzw. Kennung für Besitzkonten
Kontonummer
Kontotyp
Länderkennung
30
Personenkonten
Anlagenkonten
Zweck der smsTAN
Sie eine Mobilfunknummer aus
eine TAN an
8
7
6
und fordern anschließend
und geben Sie diese in das Feld TAN-Eingabe
ein und klicken Sie anschließend auf [Übermitteln]
9
. Ist
für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet,
wird die Übertragung nur vorgeschlagen. Demzufolge ist die
Bezeichnung der Schaltfläche
9
dann [Vorschlagen].
Bitte beachten Sie, dass bei einer dreimaligen Falscheinga-
Mit der TAN übermittelt das Register auch den beabsichtigten Zweck, wie zum Beispiel Transaktion
über 500 CER auf das Konto XY. Nur wenn dieser
Zweck auch dem entspricht, wofür Sie die TAN angefordert haben, sollten Sie im Register fortfahren
und die TAN eingeben. Weicht der Text allerdings
ab, z. B. wenn ein abweichendes Empfängerkonto
genannt ist, dann brechen Sie den Vorgang sofort
ab, ohne die TAN einzugeben und melden sich vom
Register ab. Führen Sie anschließend für ihr Computer-System eine Sicherheitsüberprüfung durch.
be der TAN der angemeldete Nutzer automatisch abgemeldet
wird.
Ist für das Konto kein zusätzlicher Kontobevollmächtigter eingerichtet, wird nach [Bestätigen] der Transaktion
diese an das Zentralregister des UN-Klimasekretariats (ITL) und danach an das Zentralregister der Europäischen Kommission (CITL) übermittelt und dort geprüft. Solange die­se bis zu 24 Stunden dauernde Überprüfung stattfindet, wird in der Spalte Transaktionsstatus das Symbol
24
angezeigt (vergleiche Kapitel 23).
Ist hingegen für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, ist die Übertragung zuvor vom zusätzlichen Kontobevollmächtigten zu bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung, wird die Übertragung zur Überprüfung an ITL und CITL übermittelt.
7
6
8
9
Anlagenkonten
Personenkonten
31
20
ÜBERTRAGUNG VON ZERTIFIKATEN BEI KONTEN MIT
EINEM ZUSÄTZLICHEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
Ist ein zusätzlicher Bevollmächtigter für ein Konto benannt, können der 1. und 2. Bevollmächtigte eine Transaktion von Zertifikaten nur vorschlagen. Eine Transaktion wiederum kann nur vorgeschlagen werden, wenn
das Konto eine entsprechende Deckung vorweist. Dies gilt gleichermaßen für eine Übertragung (Kapitel 19),
Abgabe (Kapitel 28) und eine freiwillige Löschung (Kapitel 31). Ferner kann eine Transaktion nicht ausgelöst
werden, solange der zusätzliche Bevollmächtigte diese nicht bestätigt hat. Gleichzeitig werden der 1. oder 2.
Kontobevollmächtigte darauf hingewiesen, dass die Transaktion noch zu bestätigen ist.
Ist der zusätzliche Bevollmächtigte am Register angemeldet und liegen vorgeschlagene Transaktionen zur
Bestätigung durch ihn vor, wird in der Ansicht Konten durch ein Briefsymbol
in der Spalte Benachrichti-
gungen (siehe Abbildung in Kapitel 16) darauf hingewiesen. Durch einen Klick auf das Symbol werden alle
unbearbeiteten Benachrichtigungen angezeigt.
Eine Benachrichtigung kann folgende Stati besitzen:
11-Initial (AAR) - eine Transaktion wurde vom 1. oder 2. Bevollmächtigten vorgeschlagen
21-Unvollständig (AAR) - bei einer Rückforderung ist eine Erfüllung teilweise erfolgt
3-Vollständig - vorgeschlagene Transaktion wurde vom zusätzlichen Bevollmächtigten bestätigt, d. h. die Transaktion wurde veranlasst und erfolgreich abgeschlossen.
6-Abgelehnt - vorgeschlagene Transaktion wurde vom zusätzlichen Bevollmächtigten abgelehnt, d. h. eine Transaktion wurde nicht veranlasst
7-Annulliert - Benachrichtigung wurde vom 1. oder 2. Bevollmächtigten wieder zurück­­
gezogen
8-Abgelaufen - Benachrichtigung wurde innerhalb 28 Tagen weder annulliert, abgelehnt
noch bestätigt, d. h. eine Transaktion wurde nicht veranlasst
9-In Transaktion - dieser Status wird angezeigt, wenn der zusätzliche Bevollmächtigte die
Benachrichtigung bestätigt hat und die Transaktion veranlasst wurde, aber noch nicht abschließend durchgeführt wurde. Vom Status 9 kann eine Benachrichtigung in den Status
3 wechseln, wenn sie erfolgreich abgeschlossen wurde oder aber wieder in den Status 11
wenn die Transaktion abgebrochen wurde.
Ein Klick auf die Bearbeitungsnummer
1
zeigt die Details einer Benachrichtigung (siehe nächste Seite). Die
beschriebenen Stati der Benachrichtigung sind in Spalte
32
2
aufgeführt. Die Spalten
3
,
6
und
Personenkonten
7
geben die
Anlagenkonten
Anzahl der zu transferierenden Zertifikate, das Auftraggeber-
Benachrichtigungen und Transaktionen
und das Empfängerkonto an. Der Name der Person, die die
Benachrichtigung erzeugt hat, erscheint in Feld
Das Datum
4
5
Mit dem Bestätigen einer Benachrichtigung wird
eine Transaktion ausgelöst. Das Transaktionsdatum ist also das der Bestätigung und nicht das
der Erzeugung der Benachrichtigung. Benachrichtigungen erhalten erst dann den Status 3-vollständig, wenn die Transaktion bestätigt wurde.
Ansonsten verbleibt sie im Status 1-initial. Bitte
überprüfen Sie in diesem Fall, ob das Empfängerkonto richtig angegeben ist. Ist eine Korrektur
notwendig, kann die Benachrichtigung durch den
1. oder 2. Bevollmächtigten annulliert werden
oder der zusätzliche Bevollmächtigte kann sie ablehnen. In beiden Fällen ist danach eine Benachrichtigung erneut zu veranlassen.
.
zeigt an, bis wann die Benachrichtigung durch
den zusätzlichen Bevollmächtigten zu bestätigen oder abzulehnen ist.
1
Anlagenkonten
Personenkonten
2
3
4
5
6
7
33
8
Nach einem Klick auf
1
9
in der Abbildung auf der vorherigen Seite werden die Details einer Benachrichtigung
angezeigt. Der zusätzliche Bevollmächtigte kann über Bestätigen
auslösen oder ablehnen. Nach Bestätigen
8
8
oder Ablehnen
9
die Transaktion
entspricht der weitere Ablauf dem einer Übertragung wie in
Kapitel 19 beschrieben.
Erste und 2. Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Benachrichtigungen im Status 11-Initial (AAR) zu annullieren. Mit Ablauf des angegebenen Datums – ohne dass zuvor der zusätzliche Bevollmächtigte die Transaktion
abgelehnt oder bestätigt hat – wechselt der Status einer Benachrichtigung automatisch von 11-Initial (AAR)
in 8-abgelaufen. Falls gewollt, muss in diesem Fall der 1. oder 2. Bevollmächtigte die Transaktion nochmals
vorschlagen, um somit eine neue Benachrichtigung an den zusätzlichen Bevollmächtigten zu erzeugen.
34
Personenkonten
Anlagenkonten
21
TRANSAKTIONSLIMITS
Unter Kontoinhaber  |Kontoinhaber|  Kontoeinstellungen können durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten Transaktionslimits festgelegt und geändert werden. Diese Limits werden bei jeder einzelnen Transaktion
geprüft und dürfen nicht überschritten werden. Hierdurch lassen sich unter Umständen unbeabsichtigte Transaktionen oder einfache Tipp- und Klickfehler vermeiden.
Unter dem oben angegebenen Pfad wird eine Tabelle mit den aktuell festgelegten Limits angezeigt. Die Limits
können nach Transaktionstyp (vergleiche Kapitel 25) unterschiedlich festgelegt werden:
Nationale Übertragung 1
Internationale Übertragung 2
Freiwillige Löschung 3
Abgabe 4
Ist kein Wert angegeben, bedeutet dies, dass kein Limit gesetzt ist. Eine 0 bedeutet, dass eine Transaktion
diesen Typs vollständig unterbunden ist. Für alle Transaktionstypen ist als Standardwert kein Limit festgelegt.
Das Setzen und Ändern von Limits ist immer durch eine TAN zu bestätigen und ist danach sofort wirksam.
Wird versucht, eine Transaktion zu veranlassen, die ein festgelegtes Limit für dieses Konto übersteigt, erscheint eine Fehlermeldung. Der Bevollmächtigte kann dann entweder eine geringere Anzahl zu transferierender Zertifikate wählen oder das Limit für den gewählten Transaktionstyp ändern.
Änderungen sind durch ein Klick auf [Bestätigen]
5
abzuschließen. Anschließend ist die Anforderung und
Eingabe einer TAN zur Bestätigung der Änderungen notwendig.
1
2
3
4
5
Anlagenkonten
Personenkonten
35
22
RÜCKFORDERUNG VON EMISSIONSBERECHTIGUNGEN
DURCH DIE DEHST
Infolge einer geänderten Zuteilungsentscheidung oder der Stilllegung einer Anlage kann es unter Umständen vorkommen, dass die DEHSt kostenlos ausgegebene Emissionsberechtigungen wieder zurückfordert. In diesem Fall können Kontobevollmächtigte eine Transaktion nicht selbst initiieren, weil von Anlagen- und Personenkonten innerhalb des deutschen Registers kein Empfängerkonto
DE-100-xxxx-0 ausgewählt werden kann. Stattdessen erhalten sie von der Registerverwaltung eine Benachrichtigung unter Kontoinhaber  Konten. Diese Benachrichtigung ist eine Art Überweisungsvordruck. Hierbei sind Auftraggeberkonto, Empfängerkonto, Anzahl der Zertifikate und Einheitentyp bereits voreingestellt.
Anhand der Benachrichtigungs-Nummer kann die Registerverwaltung die so übertragenen Emissionsberechtigungen dem Rückforderungsbescheid zuordnen.
Um den Inhalt der Benachrichtigung zu lesen, wählen Sie per Mausklick das gelbe Briefsymbol
in der
Spalte Benachrichtigung und anschließend die Benachrichtigungs-Nummer (vgl. die Kapitel 16 und 20).
Die Abbildung unten zeigt eine Benachrichtigung vom Typ 91-Rückforderung
sende Übertragung muss bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen
tigen]
3
2
1
. Die dadurch zu veranlas-
. Klicken Sie hierzu auf [Bestä-
. Ist dem Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter zugeordnet, muss dieser nach der Bestätigung
durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten die Übertragung ebenfalls bestätigen. Hierfür gibt es die Stati Initial und
Unvollständig in zwei Varianten: als 1-Initial/11-Initial (AAR) bzw. 2-Unvollständig/21-Unvollständig (AAR). Nur
1
2
3
36
Anlagenkonten
1. und 2. Bevollmächtigte können Benachrichtigungen (dies sind immer Rückforderungen) der Stati 1-Initial
4
und 2-Unvollständig bearbeiten, d. h. Transaktionen auslösen oder dem zusätzlichen Bevollmächtigten
vorschlagen. Ist dem Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter zugewiesen, dann erscheinen bei diesem nach
dem Vorschlag durch den 1. oder 2. Bevollmächtigten die Stati 11-Initial (AAR)
(AAR)
6
5
bzw. 21-Unvollständig
. Zusätzliche Bevollmächtigte erkennen an dem Zusatz AAR, dass es sich um Benachrichtigungen
handelt, bei denen sie aktiv werden müssen.
4
5
6
Anlagenkonten
37
23
TRANSAKTIONSLISTE
Getätigte Transaktionen werden unter Kontoinhaber
Transaktionsstatus
3
1
 Transaktionen
2
angezeigt. In der Tabellenspalte
informiert ein Symbol über den Status der Transaktion.
Die Symbole haben dabei folgende Bedeutung:
Die Transaktion wurde abgeschlossen
Die Transaktion wird noch geprüft
Die Transaktion wurde abgebrochen
24
Die Prüfung einer Transaktion erfolgt durch das ITL und das CITL und kann bis zu 24 Stunden dauern. Ist
innerhalb dieses Zeitraums keine Bestätigung erfolgt, ist die Transaktion durch das ITL abzubrechen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Fenster des Browsers nicht selbstständig aktualisiert. Wenn Sie Statusänderungen sehen möchten, aktualisieren Sie die Ansicht beim Microsoft Explorer über die F5-Taste, wahlweise
auch über Ansicht  Aktualisieren oder über die Reload-Schaltfläche
.
Wurde die Transaktion abgebrochen, überprüfen Sie bitte als erstes die von Ihnen angegebene Kontokennung
des Empfängerkontos. Wählen Sie per Mausklick die Transaktionskennung
4
in der linken Tabellenspalte
oder das Symbol in der Statusspalte, um weitere Informationen zu der ausgewählten Transaktion, dem jeweiligen Transaktionsstatus sowie zu den Gründen für den Transaktionsabruch zu erhalten.
1
2
3
4
38
Personenkonten
Anlagenkonten
7
5
6
Die Abbildung oben zeigt Details einer abgebrochenen Transaktion nach einem Klick auf
4
in der Abbildung
der vorherigen Seite. Im mittleren Bereich sind die bei der Transaktion übertragenen Seriennummern (Blöcke
der Transaktion)
5
aufgeführt. Im unteren Fensterbereich zeigt die entsprechende Fehlernachricht
6
den
Grund für den Abbruch an.
Über das PDF-Symbol
Anlagenkonten
7
Personenkonten
können Sie für die angezeigte Transaktion einen Beleg im PDF-Format erstellen.
39
24
KENNZEICHNUNG UND AUSWAHL VON SERIENNUMMERN
BEI TRANSAKTIONEN
Kontobevollmächtigte können unter Kontoinhaber  Konten  |Kontoinhaber| über den Link
Kontoeinstellungen das Zertifikatemanagement für das ausgewählte Konto
2
ein Häckchen setzen und mit [Bestätigen]
3
1
aktivieren, indem sie unter
und der Eingabe einer TAN abschließen. Eine Aktivierung
bewirkt, dass die mit einer eingegangenen Transaktion auf dem Konto gebuchten Zertifikate mit dem kaufmännischen Einstandspreis versehen werden können. Diese Kennzeichnung kann bei ausgehenden Transaktionen genutzt werden, um Seriennummern von Zertifikaten für eine selbst veranlasste neue Transaktion gezielt
auszuwählen. Die Kennzeichnung kann auch für ältere Transaktionen vorgenommen werden, allerdings nur
dann, wenn die Zertifikate das Konto zwischenzeitlich nicht bereits wieder verlassen haben. Im selbst erstellten Kontoauszug (vergleiche
8
in Kapitel 17) wird ein eingetragener Einstandspreis aufgeführt.
1
2
3
40
Personenkonten
Anlagenkonten
5
4
Ist das Zertifikatemanagement aktiviert, können der 1. und 2. Bevollmächtigte einer eingegangenen Transaktion einen kaufmännischen Einstandspreis zuweisen. Klicken Sie hierzu unter Kontoinhaber  Transaktionen auf die Transaktionsnummer oder das Symbol des Transaktionsstatus (vergleiche Kapitel 23), um zu
den Transaktionsdetails (siehe Abbildung oben) zu gelangen. Klicken Sie auf Transaktionsinformationen
ändern
4
, um einen Einstandspreis einzugeben bzw. einen vorhandenen zu ändern. Beachten Sie bitte, dass
der Link nur bei eingegangenen Transaktionen verfügbar ist. Es erscheint das Fenster auf der nächsten Seite.
Die Transaktionsdetails zeigen einen eingegebenen Einstandspreis unter
Anlagenkonten
Personenkonten
5
an.
41
Nach dem Betätigen des Links Transaktionsinformationen ändern, können Sie in das Feld Einstandspreis
6
einen Wert (Dezimalzahl mit zwei Kommastellen) eintragen. Beenden Sie eine Änderung durch einen
Klick auf [Speichern]
7
.Wenn Sie danach eine neue Transaktion veranlassen, haben Sie die Möglichkeit,
gezielt Zertifikate eines bestimmten Einstandspreises für diese Transaktion auszuwählen. Dabei werden Seriennummern, die den gleichen Einstandspreis haben, zusammengefasst dargestellt (siehe Abbildung auf der
nächsten Seite).
6
7
42
Personenkonten
Anlagenkonten
8
9
10
11
12
13
14
Bei einer Transaktion werden Ihnen, nachdem Sie das Empfängerkonto
Zertifikaten
9
8
und die Anzahl zu übertragender
eingetragen haben, durch einen Klick auf [Zertifikate wählen]
10 ,
die Zertifikate nach Ein-
standspreis geordnet in einem neuen Fenster angezeigt. Tragen Sie die gewünschte Anzahl in die Felder der
Spalte Anzahl
​11 ,​ 12
bzw.
13
ein, gegebenenfalls werden bei Ihnen mehr Zeilen angezeigt. Die erste Zeile
enthält gegebenenfalls Zertifikate ohne einen eingetragenen Einstandspreis 11 . In diesem Fall ist in der Spalte
‚Einstandspreis‘ kein Wert eingetragen. Wenn alle Angaben korrekt sind und Sie die Transaktion so veranlassen wollen, klicken Sie auf [Auswählen]
14 .
Eine Transaktion muss stets mit der Eingabe einer zuvor angeforderten smsTAN (vergleiche Kapitel 13) durch
den Bevollmächtigten (vergleiche Kapitel 19) und gegebenenfalls zusätzlichen Bevollmächtigten (vergleiche
Kapitel 20) bestätigt werden.
Anlagenkonten
Personenkonten
43
25
TRANSAKTIONSTYPEN
Die unterschiedlichen Transaktionstypen, die bei Anlagen- und Personenkonten im nationalen Register auftreten können, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Transaktionstyp
Beschreibung
03-00
Internationale Übertragung von 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER ab 2008
03-21
Internationale Übertragung von Emissionsberechtigungen der Periode 2005-2007 (0-2 EB)
04-00
Freiwillige Löschung von 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER ab 2008
07-00
Überführung von 1-0 AAU, 3-0 ERU und 5-0 CER in die nachfolgende Verpflichtungsperiode
10-00
Nationale Übertragung von 1-1 EB, 3-0 ERU, 4-0 ERU und 5-0 CER ab 2008
10-01
Freiwillige Löschung von 0-2 EB in 2005-2007
10-02
Abgabe von 0-2 EB in 2005-2007 und 1-1 EB, 3-0 ERU, 5-0 CER ab 2008
10-41
Löschung und Ersatz von abgelaufenen Emissionsberechtigungen (0-2 EB in 2005-2007 , 1-1 EB ab 2008)
10-53
Ausgabe von Emissionsberechtigungen (0-2 EB in 2005-2007 und 1-1 EB ab 2008)
Kontobevollmächtigte wählen bei einer neuen Transaktion den Transaktionstyp über die Symbole Ü
A und
L . Ein Klick auf Ü veranlasst, je nach anschließender Auswahl der Länderkennung, eine Transaktion des
Typs 03-00 oder, falls DE als Länderkennung des Empfängerkontos angegeben wird, eine Transaktion des
Typs 10-00. Über A veranlassen Sie eine Transaktion des Typs 10-02 Abgabe und über L eine freiwillige
Löschung des Transaktionstyps 04-00.
Weitere Transaktionstypen können Bevollmächtigte von Anlagen- und Personenkonten zwar nicht selbst veranlassen, sie aber mitunter auf Ihren Konten sehen. Hierzu zählen z. B. die Ausgabe von zugeteilten Emissionsberechtigungen auf Anlagenkonten (10-53), die Löschung und der Ersatz von abgelaufenen Emissionsberechtigungen (10-41) und die Überführung von Kyoto-Zertifikaten in die nachfolgende Verpflichtungsperiode
(07-00). Transaktionen mit diesen Transaktionstypen werden von der Registerverwaltung veranlasst.
44
Personenkonten
Anlagenkonten
26
SACHVERSTÄNDIGE STELLE EINER ANLAGE ZUORDNEN
Die Eintragung der geprüften Emissionen in das Register erfolgt seit 2009 durch die Sachverständige Stelle,
die vom 1. oder 2. Kontobevollmächtigten eines Anlagenkontos der entsprechenden Anlage zugeordnet wird.
Über Kontoinhaber  Konten  |Anlage| gelangen Sie zur Anzeige der Anlageninformationen. Unter
1
wird angezeigt, ob bereits eine Sachverständige Stelle der Anlage zugeordnet ist. Eine Zuordnung erfolgt über
Sachverständige Stelle
das dafür vorgesehene Feld
2
, wobei die Personenkennung (vgl. Kapitel 34) der Sachverständigen Stelle in
3
(siehe nächste Seite) einzutragen ist. Nach [Weiter]
4
werden zur eingetra-
genen Personenkennung Detailinformationen der Sachverständigen Stelle angezeigt. Überprüfen Sie bitte, ob
die Auswahl richtig ist. Die Personenkennung können Sie über die Schaltfläche [Abbrechen]
5
gegebenen-
falls korrigieren.
Sachverständige Stellen haben ebenso wie Kontoinhaber Bevollmächtigte, die einen Zugang zum Register
haben. Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen bekommen keinen Zugang zu dem ihnen zugewiesenen Anlagenkonto. Sie haben ausschließlich die Möglichkeit, die Eintragung der geprüften Emissionen für
diese Anlage in die entsprechende Tabelle im Register (VET – Verified Emissions Table, Tabelle der geprüften
Emissionen) vorzunehmen.
Kontobevollmächtigte sollten darauf achten – insbesondere rechtzeitig vor dem 31.3. jeden Jahres –, ob die
richtige Sachverständige Stelle der Anlage zugeordnet ist. Fehlt diese Zuordnung, ist sie falsch oder veraltet,
kann die Eintragung der geprüften Emissionen nicht erfolgen und das Konto wird ab dem 1.4. solange gesperrt, bis die Eintragung durchgeführt wurde.
2
1
Anlagenkonten
45
6
3
4
5
Eine bestehende Zuordnung lässt sich durch den 1. oder 2. Kontobevollmächtigten jederzeit über
Sachverständige Stelle auch wieder aufheben oder ändern. Die von ihnen vorgenommene Zuordnung
wird im Register sofort wirksam, das heißt, dass keine weitere Unterlagen an die Registerverwaltung zu senden sind.
Ist Ihnen die Personenkennung Ihrer Sachverständigen Stelle nicht bekannt, können Sie sie über
Sachverständige Stellen suchen
6
ermitteln. Durch einen Klick auf die angezeigte Personenkennung
z. B. |VER12345|, können Sie diese direkt in das Feld
Kontrollieren Sie nach erfolgter Zuordnung, ob unter
46
1
3
einfügen.
die richtige Sachverständige Stelle angezeigt wird.
Anlagenkonten
27
EINTRAGUNG DER GEPRÜFTEN EMISSIONEN DURCH EINE
SACHVERSTÄNDIGE STELLE
Meldet sich eine bevollmächtigte Person einer Sachverständigen Stelle am Register an, werden ihr die Anlagen angezeigt,
bei denen eine Zuordnung zur eigenen Sachverständigen Stelle besteht.
Die Eintragung der geprüften Emissionen in Tonnen CO2 für das
Vorjahr einer Anlage kann ab dem 1. Januar bis zum 31. März
erfolgen. Eventuell notwendige Korrekturen durch Bevollmächtigte sind bis spätestens 30. April möglich. Nach dem 1. Mai
können Korrekturen nur von der Registerverwaltung nach Abstimmung mit der EU-Kommission vorgenommen werden.
Die unten abgebildete Darstellung erreichen Bevollmächtigte
einer Sachverständigen Stelle über Sachverständige  Anla-
Kontosperrung und Sanktionen
Bitte kontrollieren Sie als Bevollmächtigter einer
Sachverständigen Stelle möglichst frühzeitig, ob
die Zuordnung Ihrer Sachverständigen Stelle zur
entsprechenden Anlage vorhanden ist. Falls dies
nicht der Fall ist, setzen Sie sich mit den Kontobevollmächtigten des Anlagenkontos in Verbindung
und weisen Sie sie darauf hin. Wurden für eine Anlage bis zum 31.3. keine geprüften Emissionen für
das Vorjahrs eingetragen, wird das Konto durch
die Registerverwaltung gesperrt. Erfolgte bis zum
30.4. keine Abgabe bzw. eine Abgabe in zu geringer Höhe, drohen dem Betreiber Sanktionen von
100 € pro fehlendem Zertifikat.
gen. Um die geprüften Emissionen einer Anlage einzutragen,
wählen Sie per Mausklick das Aktenzeichen der Anlage
1
und
tragen dann (vergleiche Abbildung auf der nächsten Seite) die geprüften Emissionen in Tonnen CO2 in das
dafür vorgesehene Feld
3
2
ein. Bestätigen Sie abschließend die Eingabe durch die Schaltfläche [Speichern]
.
Die Registerverwaltung hat die Möglichkeit, die Eintragung der geprüften Emissionen durch den Bevollmächtigten zu unterbinden, falls kein oder ein fehlerhafter Emissionsbericht vorgelegt wurde. Erkenntlich ist dies
an einem Häkchen im Feld
5
(siehe nächste Seite). Ist es gesetzt, ist das Feld
rechten Spalte der Übersichtstabelle
1
6
2
nicht editierbar und in der
ist ein X eingetragen.
7
8
9
6
Anlagenkonten
47
2
4
3
5
Darüber hinaus werden in der Übersichtstabelle, in der die der Sachverständigen Stelle zugeordneten Anlagen aufgeführt sind, folgende Informationen angeboten: Bei der Auswahl des Anlagennamens
7
erscheinen
Detailinformationen zur Anlage. Sind für eine Anlage noch keine geprüften Emissionen eingetragen, ist das
Feld
8
leer. Wurde hingegen bereits ein Wert eingetragen, wird dieser auch in der Übersicht
9
angezeigt.
In dieser Spalte sind die geprüften Emissionen des aktuellen Berichtjahrs aufgeführt. In der Zeitspanne vom
01.01.2010 bis 31.12.2010 werden somit die geprüften Emissionen des Jahres 2009 angezeigt.
Die Registerverwaltung hat darüber hinaus die Möglichkeit, Einträge der Sachverständigen Stelle zu korrigieren, falls sie eine entsprechende Anweisung von der DEHSt erhält. Eine Korrektur durch die Registerverwaltung kann auch noch nach dem 30. April erfolgen. Hat die Registerverwaltung einen Wert, der ursprünglich von
einem Bevollmächtigten eingetragen wurde, korrigiert, ist dies anhand eines Häkchens
48
4
erkennbar.
Anlagenkonten
28
ABGABE VON ZERTIFIKATEN GEMÄSS § 6 TEHG
Bis zum 30. April jeden Jahres müssen mindestens so viele Zertifikate vom betreffenden Anlagenkonto abgegeben worden sein, wie CO2‑Emissionen [Tonnen] im Vorjahr von der Anlage emittiert wurden. Dabei sind
eventuelle Überträge vom Vorjahr – ob positiv oder negativ – zu berücksichtigen.
Die Abbildung unten erreichen Sie über Kontoinhaber  Konten  |Konto|  A
1
Es öffnet sich das Fenster Abgabe (siehe Abbildung auf der nächsten Seite). Das Nationalkonto, auf das die
Abgabe erfolgt, ist voreingestellt
das Jahr
3
2
und durch den Bevollmächtigten nicht änderbar. Ebenso voreingesellt ist
, für das die Abgabe in der Tabelle des Erfüllungsstatus‘ eingetragen wird. Es ist abhängig vom ak-
tuellen Datum. Ab dem 1. Mai eines Jahres kann für dieses Jahr bis spätestens zum 30. April des Folgejahres
eine Abgabe erfolgen, z. B. für 2009 vom 1.5.2009 bis zum 30.4.2010.
Tragen Sie die Anzahl der abzugebenden Zertifikate ein
4
– den Zertifikatstyp haben Sie bereits ausgewählt,
indem Sie auf die entsprechende Zeile in der Kontoübersicht geklickt haben – und betätigen Sie anschließend
die Schaltfläche [Bestätigen]
5
(vergleiche Abbildung auf der nächsten Seite). Die im Fenster Abgabe Bestä-
tigung angezeigten Informationen sollten von Ihnen noch einmal überprüft werden, bevor Sie dann eine TAN
anfordern und diese zur Bestätigung in das Feld TAN-Eingabe eintragen. Sie müssen die Abgabe durch einen
Klick auf die Schaltfläche [Übermitteln] abschließen (vergleiche Kapitel 19).
Kontrollieren Sie in der Transaktionsliste Kontoinhaber  Transaktionen, ob die Abgabe tatsächlich durchgeführt wurde. In der Tabelle des Erfüllungsstatus Kontoinhaber  Konten   können Sie zusätzlich überprüfen, ob die Abgabeverpflichtung als erfüllt angezeigt wird (siehe Kapitel 29). Beachten Sie ferner, dass in der
Verpflichtungsperiode 2008-2012 neben Emissionsberechtigungen (1-1 EB) auch Zertifikate aus JI-Projekten
1
Anlagenkonten
49
Abgabe und zusätzlicher Bevollmächtigter
Ist zu einem Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter angegeben, muss die Abgabe bestätigt
werden. Erst danach wird die Transaktion zur
Überprüfung an ITL und CITL übermittelt. Beachten Sie hierbei die Fristen, die das TEHG setzt: bis
zum 30.4. eines jeden Jahres muss die Abgabe
für das Vorjahr erfolgt sein. Benachrichtigungen
des Transaktionstyps Abgabe, die im April erzeugt
werden, erhalten deshalb als vorgegebenes Ablaufdatum den 30.4. Damit die Abgabe fristgerecht
erfolgt, muss der zusätzliche Bevollmächtigte bis
spätestens 30.4. die Benachrichtigung bestätigt
haben, ansonsten läuft sie am 1.5. automatisch ab,
ohne dass eine Abgabe durchgeführt wurde.
(3-0 ERU) und CDM-Projekten (5-0 CER), unter Beachtung
der im Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) verankerten
Einschränkungen, zur Abgabe eingesetzt werden können. 4-0
ERU aus JI-Projekten sind dagegen nicht für eine Abgabe verwendbar, weil diese Zertifikate aus Senkenprojekten stammen.
3-0 ERU und 5-0 CER können in der Verpflichtungsperiode
2008-2012 bis zu einem Anteil von 22 %, bezogen auf die der
Anlage zugeteilten Emissionsberechtigungen für die Verpflichtungsperiode 2008-2012, eingesetzt werden (siehe auch Kapitel 30). Dabei ist es unerheblich, ob die Grenze beispielsweise
bereits im ersten Jahr (für 2008) ausgeschöpft oder z. B. mehr
oder minder gleichmäßig auf die einzelnen Jahre verteilt wird.
Bei der Verwendung unterschiedlicher Zertifikatstypen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung erfolgt die Abgabe für jeden Einheitentyp durch einzelne Transaktionen. Hierzu klicken Sie wie zuvor geschildert im Fenster
Kontoübersicht auf A in der Tabellenzeile, die den Einheitentyp enthält, den Sie für die Abgabe verwenden
möchten.
Ist für das Auftraggeberkonto das Zertifikatemanagement aktiviert (vergleiche Kapitel 24), dann besteht die
Möglichkeit, bestimmte Zertifikate für die Abgabe auszuwählen. In diesem Fall wird statt der Schaltfläche
[Bestätigen] die Schaltfläche [Zertifikate wählen] angezeigt. Übersteigt die Abgabe das für das Konto festgelegte Limit für diesen Transaktionstyp, können Sie es über Ändern der Limits
6
direkt ändern.
2
3
4
5
6
50
Anlagenkonten
29
ANZEIGE DES ERFÜLLUNGSSTATUS VON ANLAGEN
Abgegebene Zertifikate werden in der Tabelle Erfüllungsstatus eingetragen. Sie können sich diese Tabelle
unter Kontoinhaber  Konten   anzeigen lassen, wobei das Symbol  in der Spalte Erfüllung auch
durch ein Symbol der verschiedenen Erfüllungs-Stati, so wie sie auf der nächsten Seite aufgeführt sind, ersetzt
sein kann.
Die Berechnung des Erfüllungsstatus für ein betreffendes Jahr
1
summiert alle geprüften Emissionen (so
genannter VET-Eintrag) sowie alle Abgaben bis zum betreffenden Jahr einer entsprechenden Verpflichtungs2
periode. Ist die Summe aller Abgaben
geprüften Emissionen
3
bis zum betreffenden Jahr größer oder gleich der Summe aller
(dies zeigt die Spalte Differenz
4
an), dann ist die Abgabepflicht des betreffenden
Jahres erfüllt. Die letzte Spalte Erfüllung weist – bezogen auf die einzelnen Jahre und nicht auf den Gesamtstatus – verschiedene Stati auf. Ist vom 1.1. bis 31.3. noch kein Eintrag der geprüften Emissionen für das
vorangegangene Jahr erfolgt, wird VET
? angezeigt
9
. Fehlt dieser Eintrag auch ab dem 1.4., ist das Konto
so lange gesperrt, bis ein Eintrag vorliegt. Die Anzeige zeigt ein rotes Fragezeichen VET
? . Ist ein VET-Wert
(geprüfte Emissionen) eingetragen und wurden keine oder nicht genügend Zertifikate abgegeben (die Spalte
Differenz zeigt einen negativen Betrag), wurde der Abgabeflicht bisher nicht nachgekommen. In diesem Fall
kann bis spätestens 30.4. die fehlende Anzahl an Zertifikaten abgegeben werden. Ist dies geschehen, weist
die Spalte Differenz eine Null oder, falls mehr Zertifikate als notwendig abgegeben wurden, eine positive Zahl
aus. Kommt der Verantwortliche bis zum 30.4. der Abgabepflicht nicht nach, wird die fehlende Menge auf die
Abgabepflicht des folgenden Jahres übertragen
5
und es wird der Status B für das entsprechende Jahr
6
angezeigt. Dieser Status ändert sich nach dem 30.4. nicht mehr. Somit zeigen die einzelnen Jahreszeilen ab
dem 1.5. die historischen Erfüllungsstati des jeweiligen Jahres an.
1
2
3
4
A
B
5
A
8
7
A
VET
? 9
A
Anlagenkonten
6
A
7
51
Korrektur der geprüften Emissionen
Die Zeile Summe
7
zeigt den Stand der Erfüllung für die ge-
samte Verpflichtungsperiode an. Dieser Stand weicht beispielsweise am 5. März 2009 vom Stand des Jahres 2008 dann ab,
wenn für 2008 noch nicht genügend Zertifikate abgegeben wurden. Dann ist die Abgabepflicht 2008 noch nicht erfüllt und die
letzte Spalte zeigt ein B . Trotzdem kann der aktuelle Stand in
der Zeile 2008-2012 ein A zeigen, falls für die vorangegangenen Jahre genügend Zertifikate abgegeben wurden. Dies ist
darin begründet, dass der Verantwortliche bis zum 30.4.2009
Zeit hat, seiner Abgabepflicht für 2008 nachzukommen. Erfolgt
Für Emissionen des Vorjahres können nur bis zum
30.4. des laufenden Jahres Zertifikate abgegeben werden. Korrigiert die DEHSt den Wert der
geprüften Emissionen, was auch nach dem 30.4.
noch erfolgen kann, dann wird dieser neue Wert
mit den bis zum 30.4. abgegebenen Zertifikaten
verglichen und der Erfüllungsstatus neu ermittelt.
Ergibt sich durch die Korrektur die Notwendigkeit
einer zusätzlichen Abgabe, wird diese nach dem
30.4. nicht mehr für das Vorjahr, sondern für das
laufende Jahr in der Tabelle eingetragen. Somit
bleibt ein eventueller Status B für ein betreffendes Jahr auch dann bestehen, wenn der Abgabepflicht nachträglich nachgekommen wurde.
keine weitere Abgabe, dann ist auch der Gesamtstatus 20082012 ab dem 1.5.2009 mit einem B gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Verpflichtungsperiode eine eventuelle Differenz zwischen geprüften
Emissionen und der Abgabe, ob positiv oder negativ, auf das nächste Jahr übertragen wird. Ein Übertrag aus
der Verpflichtungsperiode 2005-2007 in die darauf folgende von 2008-2012 (von 2007 nach 2008
8
) erfolgte
aber nur, wenn der Übertrag negativ war. Dadurch wurde sichergestellt, dass 0-2 EB der Verpflichtungsperiode
2005-2007 nicht für die Abgabepflicht in 2008-2012 eingesetzt werden konnten.
Ist für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, dann können der 1. und 2. Bevollmächtigte
eine Abgabe nur vorschlagen, die stets vom zusätzlichen Bevollmächtigten zu bestätigen ist (siehe Kapitel 20
und 28).
Für den Status der Erfüllung gibt es folgende sechs Einstufungen:
A Bis zum 30. April des Folgejahres wurde eine Anzahl Zertifikate abgegeben, die größer oder
gleich der geprüften Emissionen ist.
B Bis zum 30. April wurde eine Anzahl Zertifikate abgegeben, die kleiner als die geprüften
Emissionen ist.
C Bis zum 30. April waren keine geprüften Emissionen eingetragen.
D Die geprüften Emissionen wurden von der DEHSt nach dem 30. April des Folgejahres kor-
rigiert. Die Anlage erfüllt die Abgabeverpflichtung nicht.
E Die geprüften Emissionen wurden von der DEHSt nach dem 30. April des Folgejahres kor-
rigiert. Die Anlage erfüllt die Abgabeverpflichtung.
X Der Eintrag geprüfter Emissionen und/oder die Abgabe von Zertifikaten war bis zum 30.
April des Folgejahres unmöglich, weil der Vorgang für die Abgabe von Zertifikaten und/oder
für die Aktualisierung geprüfter Emissionen gemäß Artikel 6 Absatz 3 Registerverordnung
vom CITL ausgesetzt war.
52
Anlagenkonten
30
ABGABE VON 3-0 ERU UND 5-0 CER
Anlagenbetreiber können ihrer jährlichen Abgabepflicht in
der Handelsperiode von 2008–2012 auch unter Verwendung
von so genannten projektspezifischen Zertifikatstypen nachkommen. Das bedeutet, dass bei einer Abgabe (siehe Kapitel 28) neben 1-1 EB auch 3-0 ERU und 5-0 CER verwendet
werden können. Eine Beschreibung der Eigenschaften dieser
Zertifikatstypen finden Sie in Kapitel 09. Die Verwendung von
3-0 ERU und 5-0 CER (in Summe) während der Handelsperiode 2008–2012 ist in Deutschland auf insgesamt 22 % begrenzt, bezogen auf die der Anlage zugeteilten Emissionsberechtigungen (1-1 EB). Es ist unerheblich, welchen Anteil 3-0
Abgabe von 3-0 ERU und 5-0 CER ab 2013
Die Emissionshandelsrichtlinie der EU (EH-RL)
sieht in Artikel 11a ab 2013 einen Umtauschmechanismus für die Abgabe von CER und ERU vor.
Die gesamte Abgabe von CER und ERU ist dabei
begrenzt auf die für die Handelsperiode 2008–
2012 festgesetzte Höchstmenge. Hiervon ausgenommen sind nur neue Markteilnehmer ohne kostenlose Zuteilung und ohne eine Obergrenze für
2008–2012. Diese dürfen bis zu 4,5 % CER/ERU
bezogen auf die geprüften Emissionen 2013–2020
abgeben.
ERU oder 5-0 CER dabei haben. Hierbei wird die Summe der
abgegebenen 3-0 ERU und 5-0 CER berechnet und dabei darf
die 22 %-Grenze nicht überschritten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die 22-%-Grenze gleich zu Beginn
der Handelsperiode, an deren Ende oder relativ gleichmäßig über die Jahre verteilt ausgeschöpft wird.
Die unter Kontoinhaber  Konten   (wobei das Pfeilsymbol auch durch die Symbole des Erfüllungsstatus ersetzt sein kann) angezeigte Tabelle des Erfüllungsstatus enthält aus diesem Grund Angaben zur bereits
eingesetzten Anzahl von 3-0 ERU bzw. 5-0 CER
1
und
2
sowie zur maximal einsetzbaren Anzahl
3
.
.
A
B
A
A
A
VET
?
1
2
Anlagenkonten
1
A
3
53
31
FREIWILLIGE LÖSCHUNG VON ZERTIFIKATEN
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen einer freiwilligen Löschung L und einer Abgabe von Zertifikaten
A gemäß § 6 (1) TEHG. Bei der freiwilligen Löschung werden die Zertifikate unwiderruflich gelöscht, ohne für
die Abgabepflicht einer Anlage angerechnet zu werden. Eine freiwillige Löschung von Zertifikaten kann nicht
rückgängig gemacht werden.
Die Abbildung unten erreichen Sie über Kontoinhaber  Konten  |Konto|. In Abhängigkeit, welchen Wert das Feld Einsetzbare VP
gewählten Zertifikate
2
1
(VP=Verpflichtungsperiode) in der Serien­nummer der mit L aus-
besitzt, wählt die Registersoftware das Empfänger­konto
3
(siehe Abbildung
auf der nächsten Seite). Bei Zertifikaten, die 2008-2012 als Einsetzbare VP haben, ist dies das Konto
DE-230-17-1. Für die Kontobevollmächtigten wird ‚Löschungskonto‘ als Empfängerkonto angezeigt. Tragen
Sie in das Feld
4
die zu löschende Anzahl an Zertifikaten ein und [Bestätigen] Sie die Transaktion
5
. Ist
für das Konto ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet, wird ihm die freiwillige Löschung zur Bestätigung
1
54
2
Personenkonten
Anlagenkonten
3
4
5
vorgelegt. Die Schaltfläche [Bestätigen] heißt dann [Vorschlagen]. Bevollmächtigte und gegebenenfalls zusätzliche Bevollmächtigte müssen eine freiwillige Löschung durch eine smsTAN bestätigen.
Ist für das Auftraggeberkonto das Zertifikatemanagement aktiviert (vergleiche Kapitel 24), dann besteht die
Möglichkeit, bestimmte Zertifikate für die freiwillige Löschung auszuwählen. In diesem Fall ändert sich die
Bezeichnung der Schaltfläche von [Bestätigen] in [Zertifikate wählen].
Zertifikate, die auf ein Löschungskonto des Kontotyps 230 (vergleiche Kapitel 07) übertragen wurden, sind
nicht weiter transferierbar und können weder für die Abgabeverpflichtung von Anlagen, noch für die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Kyoto-Protokolls angerechnet werden.
Anlagenkonten
Personenkonten
55
32
NUTZERINFORMATIONEN
Unter Kontoinhaber
1
 Nutzerinformationen
2
werden für Kontobevollmächtigte und Bevollmächtig-
te von Sachverständigen Stellen die personenbezogenen Daten, wie sie für die mit dem Nutzernamen
4
verknüpfte Personenkennung
vorliegen, angezeigt. Über Meine Daten ändern
5
3
können die eigenen
personenbezogenen Daten geändert werden (siehe Kapitel 36). Änderungen der eigenen Daten sind mit einer
TAN zu bestätigen und werden dadurch im Register unmittelbar umgesetzt. Eine schriftliche Übersendung an
die DEHSt von Änderungen über Meine Daten ändern, ist nicht erforderlich.
Über smsTAN-Verfahren
6
werden die eingerichteten Mobilfunknummern angezeigt und gegebenenfalls
können neue hinzugefügt, beziehungsweise alte gelöscht werden. UnterTAN-Historie
mit dieser Personenkennung
4
7
wird eine Liste der
eingesetzten TANs angezeigt.
1
4
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5
6
7
8
10
9
56
Personenkonten
Anlagenkonten
33
E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG
Unter Kontoinhaber
1
 Nutzerinformationen
2
(siehe Abbildung vorherige Seite) können Kontobevoll-
mächtigte und Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen angeben, ob sie bei bestimmten Ereignissen per
E-Mail informiert werden wollen:
bei eingehenden und ausgehenden Transaktionen
Eintragung und Änderung der geprüften Emissionen
beim Eingang neuer Benachrichtigungen und deren Statuswechsel (vgl. Kapitel 20)
bei einer erfolgreichen Anmeldung
Bevollmächtigte einer Sachverständigen Stelle können nur über Eintrag und Änderung der geprüften Emissionen sowie über erfolgreiche Logins informiert werden. Durch die Benachrichtigung bei erfolgreichen Logins
kann ein Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte umgehend bemerkt werden. Die vorgenommenen Einstellungen betreffen die unter
9
angezeigten Kontobeziehungen.
Vorgenommene Änderungen müssen durch [Speichern]
10
abgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte, dass die E-Mails unverschlüsselt versandt werden und deren Inhalt somit prinzipiell von
Dritten gelesen werden können.
Anlagenkonten
Personenkonten
57
34
PERSONENKENNUNG
Im nationalen Register haben Personen – natürliche und juristische – unterschiedliche Rollen wie Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen oder Ansprechpartner von Anlagen
(vergleiche Kapitel 10). Alle Personen besitzen mindestens eine Personenkennung. Diese besteht aus drei
Ziffern, gefolgt von einer Buchstabenfolge, die aus dem Namen und Vornamen der Person gebildet ist, z. B.
123MEIERP. Die Personenkennung ist nicht mit dem Nutzernamen zu verwechseln. Der Nutzername hat die
Ziffernfolge immer am Ende: PMEIER99. Nur Kontobevollmächtigte und Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen haben einen Nutzernamen, der zusammen mit dem Passwort zur Anmeldung für den nichtöffentlichen Bereich des Registers verwendet wird.
Die Personenkennung kann über Kontoinhaber  Konten  |Kontoinhaber| angezeigt werden. Siehe
hierzu
5
in der Abbildung auf der nächsten Seite. Um für die unterschiedlichen Rollen wie Kontoinhaber,
Kontobevollmächtigter oder Ansprechpartner der Anlage die Personenkennung anzuzeigen, müssen Sie den
entsprechenden Reiter per Mausklick auswählen
1
. Ihre eigene Personenkennung sehen Sie auch unter
Kontoinhaber  Nutzerinformationen.
Kontobevollmächtigte können mehrere Personenkennungen
besitzen, wenn sie bei mehreren Konten angegeben sind und
hierfür unterschiedliche Nutzernamen und Passwörter haben
möchten. Jeder Personenkennung ist immer ein eigener Nutzername und ein dazugehöriges Passwort zugeordnet. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, für eine Person nur eine
Personenkennung – und somit nur einen Nutzernamen und ein
Passwort –, für alle Konten zu verwenden.
Personenkennung und Personendaten ändern
Hat eine Person nur eine Personenkennung im
Register und ist sie mehreren Konten zugeordnet,
dann ist eine Änderung der Daten dieser Person
über Meine Daten ändern nur einmal vorzunehmen. Änderungen von Personendaten wirken
sich auf alle Konten aus, bei denen die Person mit
der selben Personenkennung zugeordnet ist.
Allerdings ist es nicht möglich, dass eine Personenkennung
sowohl für einen Kontobevollmächtigten als auch für einen Bevollmächtigten einer Sachverständigen Stelle
verwendet wird. Möchte eine Person beide Rollen im Register einnehmen, benötigt sie zwei unterschiedliche
Zugänge zum Register und somit auch zwei Personenkennungen.
Das smsTAN-Verfahren wird bei der Einrichtung (siehe Kapitel 13) mit der Personenkennung verknüpft und
nicht mit einem Konto. Es ist wichtig zu verstehen, dass das smsTAN-Verfahren personenbezogen und nicht
kontobezogen konzipiert ist.
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Personenkonten
Anlagenkonten
35
KONTOINFORMATION
Sie gelangen über Kontoinhaber  Konten  |Kontoinhaber| oder |Anlage| zur Kontoinformation. Mittels
der Reiter
1
werden die anzuzeigenden Informationen gewählt. Dabei werden die Daten zum Kontoinhaber
und den Kontobevollmächtigten sowie bei Anlagenkonten Daten zur Anlage, zum Ansprechpartner der Anlage
sowie der Sachverständigen Stelle angezeigt. Unter Kontoinhaber werden darüber hinaus die auf das Konto
übertragbaren Zertifikatstypen angezeigt. Über Meine Daten ändern
2
können die eigenen personenbezo-
genen Daten geändert werden (siehe Kapitel 36). Über Kontoinformation ändern
3
, werden Änderungen
zum Kontoinhaber, ggf. zur Anlage sowie zum Ansprechpartner, sofern dieser nicht auch Kontobevollmächtigter ist, der Registerverwaltung mitgeteilt. Unter Änderungen sind hierbei z. B. geänderte Telefonnummern
oder E-Mail-Adressen des Ansprechpartners oder des Kontoinhabers zu verstehen. Soll eine Person durch
eine andere Person ersetzt werden, ist Person ersetzen (in Abbildung unten nicht angezeigt) vorgesehen
(siehe Kapitel 38). Mit Person hinzufügen
4
kann ein zusätzlicher Bevollmächtigter eingerichtet und mit
Person entfernen (in der Abbildung unten nicht sichtbar) entfernt werden. Änderungen – mit Ausnahme
derer über Meine Daten ändern – werden nicht sofort aktiv. Das mit dem letzten Schritt erzeugte PDF-Dokument muss gespeichert und über die VPS – bei Personenkonten auch per Briefpost mit rechtsverbindlicher
Unterschrift – der DEHSt zugesandt werden. Erst nach Erhalt dieses Dokuments kann die Registerverwaltung die Änderungen bearbeiten. Beachten Sie hierzu die unter Öffentlich  Kontoeröffnung verfügbaren
Hinweise. Bei Personenkonten besteht zudem die Möglichkeit, die Schließung des Kontos zu beantragen
Konto schließen. Sorgen Sie zuvor dafür, dass der Kontostand Null ist. Auch die Schließung kann erst
erfolgen, wenn das PDF-Dokument wie oben ausgeführt der DEHSt zugesandt wurde.
1
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2
3
4
Anlagenkonten
Personenkonten
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36
EIGENE DATEN ÄNDERN
Kontobevollmächtigte und Bevollmächtigte von Sachverständigen Stellen können unter Kontoinhaber 
Konten  |Kontoinhaber| oder Kontoinhaber  Nutzerinformation ihre eigenen personenbezogenen
Daten über Meine Daten ändern im nationalen Register aktualisieren. Zu diesen änderbaren Daten zählen Vertraulichkeitsstufe, Adresse, E-Mail-Adresse,Telefon- und Faxnummer. Eine Änderung von Name, Geburtsort und Geburtsdatum ist hierdurch nicht möglich; gegebenenfalls, z. B. bei einer Namensänderung, ist
Person ersetzen zu wählen (siehe Kapitel 38). Da auch Änderungen von Personendaten eine Bestätigung
durch das CITL bedürfen, kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis eine Änderung tatsächlich durchgeführt ist. Kontrollieren Sie deshalb den Status Ihrer letzten Änderung unter
1
(siehe nächste Seite). An dieser
Stelle steht Ihnen auch eine Historie der von Ihnen bisher durchgeführten Änderungen über Historie der
Änderungen zur Verfügung.
2
Änderungen von Personendaten wirken sich auf alle Kontobeziehungen einer Person mit der angegebenen
Personenkennung
3
(siehe Kapitel 34) aus. Hat eine Person mehrere Personenkennungen und somit meh-
rere Nutzernamen und Passwörter, muss – sofern dies beabsichtigt ist – für jede Personenkennung die Änderung vorgenommen werden. Welche Kontobeziehungen für die angemeldete Person bestehen, kann unter
Nutzer­information
4
eingesehen werden. Die Ihnen zum Abschluss des Vorgangs zum Download angebo-
tene PDF-Datei enthält ebenfalls die zum Zeitpunkt der Änderung vorhandenen Kontobeziehungen.
Anhand der Dropdown-Liste ‚Anzeige vertraulicher Daten im öffentlichen Bereich‘
5
können Sie festlegen,
welche personenbezogenen Daten im öffentlich zugänglichen Bereich des Deutschen Registers und des CITL
angezeigt werden sollen. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:
60
Alle anzeigen: Es werden alle Daten angezeigt
Nur Name und Adresse: Es werden Name und Adressdaten wie Straße, Nr., PLZ und Ort
angezeigt, aber nicht E-Mail und Telefon
Nur Telefon und E-Mail: Es werden nur Telefonnummer und E-Mail-Adresse angezeigt, aber
nicht der Name oder andere Adressdaten
Keine anzeigen: Es werden keinerlei Daten angezeigt
Personenkonten
Anlagenkonten
3
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4
1
2
6
Nach einem Klick auf [Speichern]
6
müssen die vorgenommenen Änderungen noch mit einer smsTAN be-
stätigt werden. Auf diesem Weg durchgeführte und bestätigte Änderungen werden unmittelbar im Register
wirksam, eine schriftliche Übersendung der Änderung an die Registerverwaltung – wie bisher notwendig – ist
in diesem Fall nicht notwendig.
Nach erfolgter Änderung wird dem Nutzer ein PDF zum Download angeboten, das die vorgenommenen Änderungen dokumentiert.
Anlagenkonten
Personenkonten
61
37
KONTOINFORMATIONEN ÄNDERN
Die unten abgebildete Anzeige erreichen Sie über Kontoinhaber  Konten  |Kontoinhaber| 
Kontoinformation ändern. Über diesen Pfad können Datenänderungen zum bestehenden Kontoinhaber
1
und Ansprechpartner (nur Anlagenkonten)
2
sowie zur Anlage (nur Anlagenkonten)
3
vorgenommen wer-
den. Um eine dem Konto zugeordnete Personen durch eine andere Person zu ersetzen, muss Person
ersetzen gewählt werden (siehe Kapitel 38).
Solange nicht auf Übersicht und Speichern
de, ist im unteren Bereich
5
4
geklickt wur-
nur die Schaltfläche [Abbrechen]
vorhanden. Nach einem Klick auf Übersicht und Speichern
4
können Sie durch klicken auf [Fertig], die Änderungen als
PDF-Datei auf Ihrem Computer lokal speichern.
Bei Anlagenkonten genügt es, die so erzeugte PDF-Datei über
die VPS der Registerverwaltung zuzusenden. Bei Personenkonten kann das Dokument auch ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben an die DEHSt per Briefpost geschickt
werden. Erst nach Erhalt des Dokuments kann die Register-
2
Personendaten von Bevollmächtigten ändern
Änderungen personenbezogener Daten von Bevollmächtigten können nicht durch andere Personen vorgenommen werden. Eine Änderung kann
über Meine Daten ändern in der Kontoinformation oder den Nutzerinformationen nur
durch die selbe Person veranlasst werden. Nach
der Bestätigung einer Änderung durch die Eingabe
einer TAN, werden diese Änderungen auch sofort
umgesetzt.
1
3
4
5
1
2
3
4
6
5
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Personenkonten
Anlagenkonten
verwaltung den gestellten Antrag bearbeiten. Bitte beachten
Sie, dass so beantragte bzw. vorgenommene Änderungen sich
auf alle Kontobeziehungen dieser Person auswirken. Das bedeutet, dass wenn ein Kontoinhaber mehrere Konten besitzt
und eine Änderung durchgeführt wurde, sich der Daten bei
sämtlichen dieser Person zugeordneten Konten ändern. Diese
Änderungen werden für den Nutzer erst sichtbar, wenn die Re-
Personendaten des Ansprechpartners ändern
Ist ein Ansprechpartner einer Anlage gleichzeitig
auch Bevollmächtigter desselben oder eines anderen Kontos, dann können die personbezogenen
Daten des Ansprechpartners nur über den Link
Meine Daten ändern durch die selbe Person geändert werden.
gisterverwaltung diese Änderungen bestätigt hat.
Anlagenkonten
Personenkonten
63
38
PERSON ERSETZEN
Das unten abgebildete Fenster erreichen Sie über Kontoinhaber  Konten  |Kontoinhaber|  Person
ersetzen. In diesem Fenster können Sie den 1., 2. und ggf. zusätzlichen Kontobevollmächtigten und – sofern
es sich um ein Anlagenkonto handelt – den Ansprechpartner der Anlage ersetzen. Es dient nicht dazu, Angaben einer bereits bevollmächtigten Person zu ändern. Solche Änderungen können nur von der Person selbst
über Meine Daten ändern veranlasst werden (siehe Kapitel 36).
Nach einem Klick auf Person ersetzen, sollte unbedingt in dem dafür vorgesehenen Feld
1
eine Personen-
kennung (siehe Kapitel 34) eingegeben werden, sofern die anzugebende Person bereits eine Personenkennung
besitzt und den dazugehörigen Nutzernamen, das entsprechende Passwort und die eingerichteten Mobilfunknummern für das smsTAN-Verfahren auch für dieses Konto nutzen möchte. Nach der Eingabe einer Personenkennung wählen Sie die Schaltfläche [Weiter]
2
. Im oberen Bereich des Formulars wird die zu ersetzende
und im unteren Bereich die künftig zugeordnete Person angezeigt. Überprüfen Sie bitte genau, ob es sich auch
um die richtige Person handelt. Wenn Sie sich sicher sind, bestätigen Sie die Änderung durch ein Klick auf
[Übermitteln].
Wenn Sie auf [Weiter]
2
klicken, ohne zuvor eine Personenkennung
1
eingegeben zu haben, wird ein neuer
Nutzer mit neuer Personenkennung und neuem Nutzernamen angelegt. Es sollte nur dann so vorgegangen
werden, wenn die Person für dieses Konto tatsächlich einen neuen Nutzernamen mitsamt zusätzlichem Passwort haben möchte oder es sich um eine Person handelt, die noch keinen Zugang zum Register besitzt. Eine
Person, die ausschließlich Ansprechpartner einer Anlage ist, besitzt zwar eine Personenkennung, aber keinen
Nutzernamen. Wird diese Person Kontobevollmächtigte, behält sie ihre Personenkennung und bekommt von
1
2
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Personenkonten
Anlagenkonten
der Registerverwaltung einen Nutzernamen sowie das dazugehörige Passwort für die Anmeldung am Register
zugeschickt.
Bevor Sie [Speichern], sollten Sie alle Daten noch einmal genau prüfen.
Die abschließend erzeugte PDF-Datei muss bei Anlagenkonten über die VPS der DEHSt an die Registerverwaltung übermittelt werden. Bei Personenkonten kann sie auch ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben der DEHSt per Briefpost oder Fax zugesandt werden. Erst nach Erhalt dieses Dokuments kann die
DEHSt die Änderungen bearbeiten.
Beide Kontobevollmächtigte – der 1. und der 2. – haben im Register die gleichen Rechte. Es ist deshalb nicht
notwendig, beispielsweise den 1. Bevollmächtigten zum 2. zu ändern oder umgekehrt. Sollte dies dennoch beabsichtigt sein, muss dies in zwei getrennten Schritten erfolgen. Angenommen, der 2. Bevollmächtigte scheidet aus und der bisherige 1. soll 2. und die neue Person 1. Bevollmächtigter werden. Es sollte dann wie folgt
vorgegangen werden: Notieren Sie sich die Personenkennung des 1. Bevollmächtigten (siehe
5
in Kapitel
35). Ersetzen Sie dann über Person ersetzen den bisherigen 1. Bevollmächtigten durch die neue Person
und schicken an die DEHSt wie oben beschrieben das erzeugte PDF-Dokument. Nachdem die Registerverwaltung die Zuordnung der neuen Person zum Konto bestätigt hat, kann der 2. Bevollmächtigte durch den zuvor 1. Bevollmächtigten über Person ersetzen ausgetauscht werden. Hierbei können Sie die zuvor notierte
Personenkennung des ehemals 1. Bevollmächtigten verwenden. Zu beachten ist, dass zu diesem Zeitpunkt
nur die neue Person, die jetzt 1. Bevollmächtigte ist, und der bisherige 2. Bevollmächtigte, der ausscheiden
soll, Zugang zu diesem Konto haben.
Anlagenkonten
Personenkonten
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39
KONTO ERÖFFNEN
Anlagenkonten erhalten ausschließlich Anlagenbetreiber, die verpflichtend am EU-Emissionshandel teilnehmen. Zur Einrichtung des Kontos im nationalen Register, ist das Onlineformular auszufüllen, das auf der Startseite des Registers unter Öffentlich  Kontoeröffnung  Anlagenkonto angeboten wird. Es sind mehrere
Formblätter zum Kontoinhaber, 1. und 2. Bevollmächtigten, zusätzlichen Bevollmächtigten, Ansprechpartner
der Anlage und zur Anlage auszufüllen. Zuerst müssen Sie einen von Ihnen frei wählbaren Namen für das
Konto sowie das Ihnen bereits bekannte Aktenzeichen (z. B. aus dem Zuteilungsbescheid ausschließlich im
Format 14250-1234) in das dafür vorgesehene Feld eingeben. Danach wird geprüft, ob das Aktenzeichen für
eine neue Anlage freigegeben wurde und der gewählte Kontoname noch nicht verwendet wird. Ergeben sich
bei der Prüfung Unstimmigkeiten, werden Sie darauf hingewiesen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit dem
Kundenservice der DEHSt in Verbindung.
Erst nachdem Sie die Daten des Kontoinhabers vollständig eingegeben haben, können Sie auf [Nächstes]
klicken, um zum Formular des 1. Kontobevollmächtigten zu gelangen. Beim Klick auf [Nächstes] erfolgt wiederum eine Prüfung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und dabei auch die Formatvorgaben eingehalten
wurden (z .B. Datumsangaben im Format 12/06/1969). Pflichtfelder sind rot beschriftet und mit einem Stern
gekennzeichnet. Beachten Sie beim Ausfüllen die Hinweise zur Kontoeröffnung unter Öffentlich  Kontoeröffnung. Füllen Sie so Schritt für Schritt alle Formulare aus. Klicken Sie auf [Übermitteln] und speichern die
PDF-Datei auf Ihrem Computer, indem Sie auf PDF zur Übermittlung an die DEHSt klicken und danach
Speichern wählen. Diese Datei muss von Ihnen über die VPS an die DEHSt übermittelt werden. Erst dann
kann die Registerverwaltung Ihre Kontoeröffnung bearbeiten.
Personenkonten Jede natürliche oder juristische Person kann Personenkonten im nationalen Register eröffnen. Diesen Kontotyp können auch Händler von Emissionszertifikaten nutzen. Zur Beantragung eines Personenkontos ist das Onlineformular zu verwenden, das auf der Startseite des Registers angeboten wird. Hierzu
wählen Sie im öffentlichen Bereich des Registers Öffentlich  Kontoeröffnung  Personenkonto. Beachten Sie beim Ausfüllen die Hinweise zur Kontoeröffnung unter Öffentlich  Kontoeröffnung. Nachdem Sie
die Daten zu Kontoinhaber und den Bevollmächtigten eingetragen haben, klicken Sie auf [Übermitteln] und
speichern die PDF-Datei auf Ihrem Computer, indem Sie auf PDF zur Übermittlung an die DEHSt klicken
und danach Speichern wählen. Diese Datei muss über die VPS oder ausgedruckt und rechtsverbindlich unter­
schrieben an die DEHSt per Briefpost oder Fax geschickt werden. Erst dann kann die Registerverwaltung
Ihren Antrag weiter bearbeiten.
Formlose Anträge auf Eröffnung von Personenkonten werden nicht berücksichtigt.
Nach den Bestimmungen der EG-Registerverordnung und den Nutzungsbedingungen des Deutschen Registers handelt der Kontoinhaber gegenüber dem Emissionshandelsregister durch seine Kontobevollmächtigten
und kann selbst keine Transaktionen durchführen. Deswegen muss der Kontoinhaber für jedes Konto zwei
natürliche Personen als Konto­bevollmächtigte und kann optional einen zusätzlichen Kontobevollmächtigten
benennen. Ein zusätzlicher Bevollmächtigter kann ausschließlich vom 1. oder 2. Bevollmächtigten vorgeschlagene Transaktionen bestätigen (vergleiche Kapitel 20). Ist der Kontoinhaber eine natürliche Person, kann er
auch sich selbst als Kontobevollmächtigen einsetzen.
66
Personenkonten
Anlagenkonten
40
SICHERHEITSMASSNAHMEN DES REGISTERS
Der nicht-öffentliche, anmeldepflichtige Zugangsbereich des Deutschen Emissionshandelsregisters sowie insbesondere Transaktionen sind durch spezielle Maßnahmen sicher gestaltet
Zwei-Faktor-Authentifizierung Um Zugang zum Register zu erhalten, benötigen Nutzer
zwei Faktoren: Zum einen Nutzername und Passwort (Wissen) und zum anderen den Besitz des Mobiltelefons. Bei jeder Anmeldung am Register wird an das Mobiltelefon eine
SMS mit einer TAN verschickt, die im Register durch den Nutzer einzugeben ist, um den
Anmeldeprozess abzuschließen. Sie sollten niemals Ihr Passwort an Dritte weitergeben
oder schriftlich notieren. Die Anmeldung am Register sollte niemals auf dem selben Gerät
(z. B. Smartphone), mit dem auch die SMS empfangen wird, erfolgen, weil in diesem Fall
bei einem kompromittierten Gerät sowohl Nutzername und Passwort als auch die TAN von
einem Angreifer ausgespäht werden könnten.
Datenübermittlung mittels SSL Im Zugangsbereich zum Register steht für eine Anmeldung nur der sichere Zugang mit SSL (Secure Socket Layer) zur Verfügung. SSL ermöglicht
es, die Datenkommunikation zwischen Ihrem Computer und den Servern des Deutschen
Emissionshandelsregisters zu verschlüsseln und damit abhörsicher zu machen. Weitere
Erläuterungen zu SSL bietet das BSI auf seiner Webseite https://bsi.bund.de/.
Schutz des Deutschen Emissionshandelsregisters Die IT-Umgebung des Deutschen
Emissionshandelsregisters ist durch spezielle Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe
abgesichert.
Verschlüsselte Speicherung der Passwörter Das von Ihnen gewählte Passwort wird im
Register verschlüsselt gespeichert. Es ist auch den Mitarbeitern der Registerverwaltung
nicht bekannt, noch werden diese Sie jemals danach fragen.
E-Mail-Benachrichtigung bei erfolgtem Login Haben Sie unter Nutzerinformation ausgewählt, dass Sie bei erfolgtem Login per E-Mail benachrichtigt werden, erfahren Sie bei
Missbrauch umgehend, ob Dritte Ihre Zugangsdaten erhalten und zur Anmeldung verwandt
haben.
Bestätigung von Transaktionen Um eine Transaktion durchzuführen, muss eine übermittelte smsTAN durch den Nutzer abschließend eingegeben werden. Somit können nur
Nutzer, die im Besitz des Mobiltelefons sind, diese SMS empfangen.
Vier-Augen-Prinzip bei Transaktionen Um Transaktionen auszuführen, kann ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter eingerichtet werden, dessen Bestätigung für die Veranlassung
von Transaktionen notwendig ist.
Transaktionslimits Sie können für verschiedene Transaktionstypen Limits festlegen, bis
zu denen eine Transaktion durchgeführt werden kann. Eine Änderung der Limits ist nur
durch die Eingabe einer übermittelten TAN möglich.
Anlagenkonten
Personenkonten
67
41
VERHALTENSREGELN ZUR SICHEREN NUTZUNG DES
REGISTERS
Sie können durch Ihr eigenes Verhalten einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Sicherheit im Register
beitragen.
Ausstattung, Aktualität und Einstellungen des verwendeten Computersystems
Schon mit relativ einfachen Maßnahmen können Sie vielen Gefahren aus dem Inter-, Intra- und Extranet wirksam begegnen. Eine der Maßnahmen ist, den Webbrowser sicher zu
konfigurieren, indem Sie Browsereinstellungen wählen, die geeignet sind, Ihre Daten und
Anwendungen zu schützen. Dazu gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen unter https://www.bsi.bund.de/
Aktualisieren Sie Ihre Browser-, Netzwerk- und Betriebssystemsoftware regelmäßig.
Benutzen Sie ein Anti-Viren- und Anti-Spyware-Programm und eine Firewall.
Verwenden Sie die neuesten Virusdefinitionen (Signaturen).
.
Deaktivieren Sie Javascript im Browser.
Wenn Sie sich über ein Funknetzwerk (W-LAN) mit dem Internet verbinden, setzen Sie
mindestens eine WPA2-Verschlüsselung ein. WPA- und WEP-Verschlüsselungen sind unsicher. Sicherheitshinweise des BSI zu W-LAN finden sie unter https://www.bsi.bund.de/
Verhaltensweisen bei E-Mails
Vertrauen Sie nicht den Absendeangaben in E-Mails. Mit sehr einfachen Mitteln lassen sich
beliebige E-Mail-Absender eintragen.
Öffnen Sie möglichst keine Mails von unbekannten Absendern und wenn doch, klicken Sie
auf keinen darin enthaltenen Link.
Bestätigen Sie niemals Kontonummern, Passwörter oder andere geheime Daten nach einer
E-Mail-Aufforderung – die DEHSt oder die Registerverwaltung wird ein solches Vorgehen
aus Sicherheitsgründen nie wählen.
.
Verifizieren Sie ggf. fragliche Mails von vermeintlich vertrauten Adressaten mit einem kurzen
Telefonanruf.
Verhaltsweisen im Internet
.
Gehen Sie niemals über einen angebotenen Link (z. B. in einer E-Mail oder auf einer fremden Webseite) zur Anmeldeseite des Registers; dieser Link könnte Sie zu einer identisch
aussehenden Web-Seite weiterleiten. Wenn Sie dann Ihren Nutzernamen und Passwort
eingeben, sind Ihre Zugangsdaten kompromittiert. Tippen Sie stattdessen immer selbst die
entsprechende Adresse (URL) in den Browser ein. Sie sollten sich niemals von Internet-Cafés oder anderen öffentlichen W-LANs unverschlüsselt oder von fremden Computern aus am Register anmelden. Es könnten für Sie unbemerkt
jede Ihrer Eingaben aufgezeichnet und so z. B. Ihr Nutzername und Passwort ausgespäht
werden.
Beachten Sie bitte die Hinweise des BSI zu Sicherheitsaspekten drahtloser Kommunikationssysteme unter https://www.bsi.bund.de/
Verhaltensweisen im Register
68
Verlassen Sie den geschützten Bereich einer sicheren Verbindung stets über die Schaltfläche Abmelden innerhalb des geöffneten Browserfensters. Wenn Sie das Browserfenster
schließen, ohne sich zuvor abgemeldet zu haben, könnten andere Personen Zugriff auf Ihr
Konto erhalten.
.
Überprüfen Sie regelmäßig das Sicherheitszertifikat der Web-Seite des Registers (siehe
Kapitel 42).
.
Überprüfen Sie, ob die Website gesichert ist. Die Adresszeile im Browser (URL) muss stets
mit „https://“ und nicht nur mit „http://“ beginnen, wenn Sie sich anmelden oder im nichtöffentlichen Bereich des Registers befinden.
Personenkonten
Anlagenkonten
Cyber-Kriminalität
Malware ist der Überbegriff für feindselige, intrusive bzw. unerwünschte Schadprogramme.
Kontrollieren Sie unter den Nutzerinformationen regelmäßig die Angaben zu Ihrem letzten Login und die
Anzahl der fehlerhaften Logins (siehe Kapitel 32). Hierdurch können Sie erkennen, ob jemand versucht bzw.
bereits erfolgreich damit war, Ihren Nutzername und
Passwort zur Anmeldung zu benutzen.
Halten Sie – neben Ihrem Passwort – auch Ihren Nutzernamen geheim.
Speichern Sie nicht Ihre Zugangsdaten (Nutzername
und Passwort) zum Register im Passwortmanager
ihres Browsers, auf Ihrem Computer oder auf ihrem
Mobiltelefon.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Transaktionslimits festzulegen (siehe Kapitel 21). Hiermit können Sie z. B.
Auslandstransaktionen vollständig unterbinden. Um
die Einschränkung aufzuheben, wird eine TAN benötigt. Ein Betrüger bräuchte dann drei TANs, um eine
Transaktion durchzuführen: eine für die Anmeldung,
eine, um das Transaktionslimit zu ändern und eine, um
die Transaktion zu bestätigen.
Verhaltensweisen für ein sicheres smsTAN-Verfahren
Phishing ist eine Form von Cyber-Kriminalität. Mittels formal aussehender E-Mails werden Personen
getäuscht, Nutzername und Passwort zu verraten,
indem sie z. B. aufgefordert werden, diese auf einer anderen Webseite einzugeben.
Bei einer Denial of Service (DoS)-Attacke wird
eine Vielzahl von Computern genutzt, um durch
eine hohe Anzahl von Anfragen, ein Computersystem zu überlasten und dadurch zum Absturz zu
bringen.
Pharming ist das Umleiten eines Internet-Nutzers
zu einer gefälschten Webseite, die wie die Originalwebseite aussieht, um z. B. auch dessen Nutzername und Passwort zu erhalten.
Beim Keylogging werden die Tastatureingaben
eines Nutzers aufgezeichnet, um ebenfalls an geheime Daten zu gelangen.
Ein Trojanisches Pferd verschickt für den Nutzer
unbemerkt über das Internet geheime Daten, die
z. B. von einem Keylogger aufgezeichnet wurden.
Bei einem Man-in-the-Middle-Angriff klingt sich
der Angreifer in die Kommunikationsverbindung
zwischen Server und Computer ein. Möglich sind
diese Angriffe, wenn der Computer durch Malware
wie z.B. ein Trojanisches Pferd infiziert ist.
Nutzen Sie zur Anmeldung am Register und zum Empfang der smsTAN nicht dasselbe Gerät, wie z. B. ein
Smartphone. Nur wenn unterschiedliche Endgeräte
wie Computer und Mobiltelefon eingesetzt werden, ist
das smsTAN-Verfahren auch wirklich sicher.
Mit der smsTAN übermittelt das Register auch den dadurch zu bestätigenden Vorgang im Register, wie z. B.
Transaktion über 100 CER auf das Konto XY. Überprüfen Sie stets sorgfältig, ob der im SMS-Text angegebene Zweck auch genau dem entspricht, was Sie tatsächlich im Register initiiert haben. Dies ist ein wirksamer Schutz gegen
Man-in-the-Middle-Angriffe, denn Änderungen der Transaktion durch den Angreifer können
so von Ihnen erkannt werden. Stimmt der Text nicht mit dem von Ihnen initiierten Vorgang
überein, dann brechen Sie ihn ab, ohne die TAN einzutragen.
Speichern Sie Nutzername und Passwort nicht auf Ihrem Mobiltelefon, das Sie für das
smsTAN­-Verfahren verwenden. Bei einem Verlust oder Diebstahl hätte der Finder bzw. Betrüger alle notwendigen Informationen, um sich unter Ihrer Kennung am Register anzumelden und Transaktionen durchzuführen.
Seien Sie besonders achtsam, wenn Sie Ihr Mobiltelefon oder Smartphone mit Daten Ihres
Computers synchronisieren. Dabei könnte Schadsoftware beide Geräte infizieren und somit
die Sicherheit des smsTAN-Verfahrens unterlaufen.
Multimediale Kurzmitteilungen (MMS) sind ein verbreiter Weg, um Schadprogramme auf
Mobiltelefone zu verbreiten – darum sollten Sie MMS von unbekannten Absendern ungelesen löschen.
Beachten Sie bitte die Sicherheitstipps des BSI für einen sicheren Umgang mit Ihrem Mobiltelefon oder Smartphone unter https://www.bsi-fuer-buerger.de/
Anlagenkonten
Personenkonten
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SICHERHEITSZERTIFIKAT UND WEITERE HINWEISE ZUR
SICHEREN NUTZUNG
Authentizität der Internetseiten des Deutschen Emissionshandelsregisters Sie können überprüfen, ob
Sie tatsächlich mit dem Deutschen Emissionshandelsregister verbunden sind. Das Register hat zu diesem
Zweck seine Webseite mit einem EV SSL-Zertifikat von VeriSign® Secure Site Pro geschützt. Hierbei steht EV
für „Extended Validation“. Hierdurch wird das Adresseingabefeld
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aktueller Internet-Browser grün hinterlegt
. Solche 128-Bit-SSL-Zertifikate garantieren eine starke SSL-Verschlüsselung. Wenn Sie in den grünen
Bereich der Adresszeile klicken
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, werden zudem der Inhaber des Zertifikats und die Webseite, mit der die
Verbindung besteht, angezeigt. In der Abbildung unten ist das Verhalten von Firefox abgebildet. Bei anderen
Browsern kann das Erscheinungsbild variieren, aber die angegebenen Informationen, dass Sie mit dehst.de
verbunden sind und dass die Webseite vom Umweltbundesamt Dessau betrieben wird, muss inhaltlich genau
so angegeben sein. Durch klicken auf
Unter
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und
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stehen weitere wichtige Detailinformationen zur Verfügung.
wird der Fingerabdruck des Zertifikats angegeben, der es eindeutig identifiziert und sich bis zum Ab-
lauf des Zertifikats am 18.02.2014 nicht ändern wird. Sie sollten die Authentizität der Registerseite nur anhand
des SHA1-Fingerabdrucks prüfen, weil MD5 mittlwerweile als unsicher eingestuft wird. Bevor die Gültigkeit
des Zertifikats abläuft, ist es durch die Registerverwaltung zu erneuern, wodurch seine Gültigkeitsdaten und
eventuell dessen Aussteller sich ändern werden. Dies wird dann in einer neuen Version dieses Nutzerhandbuchs und auf der Webseite der DEHSt dokumentiert sein.
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Personenkonten
Anlagenkonten
Internetadresse Überprüfen Sie beim Anmelden und Eingeben Ihrer Daten im ge­si­cher­­­ten Bereich, ob sich
in der Adresszeile Ihres Browsers eine gültige Adresse des Deutschen Emissionshandelsregisters befindet.
Gültige Adressen beginnen stets mit https://www.register.dehst.de/
Misstrauen Sie generell Links, die Ihnen beispielsweise in E-Mails oder PDF-Dateien angeboten werden.
Welches Aussehen diese Links im Text haben, wie z. B. www.dehst.de kann von dem, welcher Link tatsächlich im Hintergrund eingetragen ist, abweichen. Betrüger locken Nutzer auf diese Weise auf Web-Seiten, die
offizielle Seiten exakt kopieren. Sie können die Echtheit solcher Seiten nur an der tatsächlichen Adresse, die
im Adressfeld des Browser angezeigt wird, bzw. anhand des SSL-Zertifikats (siehe vorherige Seite) erkennen.
Wenn möglich, nutzen Sie deshalb keine angebotenen Links in Texten, deren Herkunft Sie nicht sicher trauen
können, sondern tippen Sie die Adressen selbst in die Adresszeile des Browsers ein.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich auf der richtigen Internetseite befinden oder Ihnen Dinge merkwürdig vorkommen (ungewöhnliche Meldungen, Anzeige von leeren Seiten, ungewöhnlich lange Ladezeiten und
Ähnliches), sollten Sie die Verbindung umgehend beenden und sich erneut anmelden.
Persönliches Passwort Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Passwort anderen Personen bekannt geworden
ist, ändern Sie es umgehend. Erhalten Sie keinen Zugang zu Ihrem Konto, weil Sie sich nicht erfolgreich
anmelden können, dann rufen Sie den Kundenservice der DEHSt an, um den Zugang sperren zu lassen.
Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie Ihr Konto auf der Anmelde­seite sperren, indem Sie Ihren Nutzernamen und dreimal hintereinander ein falsches Passwort eingeben. Bitte setzten Sie sich danach mit uns in
Verbindung, damit wir Ihnen ein neues Passwort zustellen können.
Mobilfunknummern löschen Wenn Sie nur eine aktive Mobilfunknummer für das smsTAN-Verfahren eingerichtet haben und Ihnen wurde das Mobiltelefon entwendet oder Sie haben es verloren, können Sie sich nicht
mehr am Register anmelden. In diesem Fall können Sie trotzdem die eingerichtete Mobilfunknummer löschen
und zwar nach der Eingabe von Nutzername und Passwort über Alle Mobiltelefone entfernen...
Allgemeines zur Sicherheit im Internet Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht unter https://www.bsi-fuer-buerger.de/ lesenswerte Informationen zur Sicherheit im Internet.
Unter https://www.buerger-cert.de/abonnieren.aspx können Sie den regelmäßig erscheinenden Newsletter
des BSI bestellen. Das BSI informiert und warnt Sie regelmäßig vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in
Computeranwendungen – kostenfrei und neutral.
Anlagenkonten
Personenkonten
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ÖFFENTLICHER TEIL, VERTRAULICHKEIT UND
DATENSCHUTZ
Im nationalen Register enthaltene Informationen zu Konten, Personen, Anlagen und getätigten Transaktionen
dürfen nicht ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Kontobevollmächtigten außer für Zwecke der Einrichtung und Führung des Registers verwendet werden. Die EG-Register-Verordnung und die Verpflichtungen des
Kyoto-Protokolls schreiben jedoch umfangreiche Veröffentlichungspflichten vor, die alle am EU-Emissionshandel teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erfüllen haben. Diese Veröffentlichungen betreffen Kontoinhaber, Bevollmächtigte und Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Daten zur Anlage und Ausgabemenge, zu geprüften
Emissionen und abgegebenen Zertifikaten. Teilweise nach einem, spätestens aber nach fünf Jahren sind auch
die Daten zu Transaktionen mit Kyoto-Zertifikaten, also auch 1-1 EB, zu veröffentlichen.
Personenbezogene Daten von Kontobevollmächtigten wie E-Mail, Telefon etc., die als vertraulich eingestuft
sind, werden auch im öffentlichen Bereich vertraulich behandelt. Wie Kontobevollmächtigte diese Einstufung
vornehmen können, ist in Kapitel 32 erläutert.
Zu den öffentlichen Berichten des Deutschen Registers gelangen Sie durch Anklicken von Öffentlich
oberen Menüleiste und danach Öffentliche Berichte
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in der
in der linken Navigationsleiste.
Unter Öffentlich  Öffentliche Berichte  Kontoinhalte und Transaktionen
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werden Angaben gemäß
des Kyoto-Protokolls gemacht wie
Anzahl der erzeugten Kyoto-Zertifikate (1-0 AAU, 2- RMU, 3-0 ERU, 4-0 ERU)
per Übertragung ein- und ausgegangene Kyoto-Zertifikate (in Summen)
gelöschte, ersetzte und ausgebuchte Kyoto-Zertifikate
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Personenkonten
Anlagenkonten
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RESERVE FÜR DEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM (CPR)
Die Reserve für den Verpflichtungszeitraum, auch als Commitment Period Reserve (CPR) bezeichnet, gibt die
Menge aller Zertifikatstypen an, die gemäß des Kyoto-Protokolls mindestens im nationalen Register verbucht
sein muss. Sie beträgt 90 % der Deutschland Zugeteilten Menge (Assigned Amount) der aktuellen Verpflichtungsperiode oder das Fünffache des zuletzt geprüften Inventarberichts, je nachdem, welcher Wert niedriger
ist. Würde eine externe (internationale) Übertragung von einem Konto im deutschen Register – unabhängig
vom Kontotyp, also auch von Anlagen- oder Personenkonten – auf ein Konto in einem anderen Register zu
einer Unterschreitung der CPR führen, wird diese nicht durchgeführt, sondern abgebrochen.
Die Zugeteilte Menge für Deutschland in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008-2012 beträgt 4.868.096.694
Assigned Amounts. Daraus folgt, dass im Deutschen Emissionshandelsregister in der Verpflichtungsperiode
2008-2012 immer mindestens 4.381.287.024 Kyoto-Einheiten inklusive 1-1 EB gehalten werden müssen.
Den aktuellen Stand der in Deutschland gehaltenen Kyoto-Einheiten inklusive 1-1 EB sowie die maximal extern übertragbare Menge an Zertifikaten kann über Öffentlich
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 Öffentliche Berichte
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 CPR
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(siehe
vorherige Seite) eingesehen werden.
Anlagenkonten
Personenkonten
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GLOSSAR
A
AA, Assigned Amount (Zugeteilte Menge) im Rahmen des
Kyoto-Protokolls einem Staat vom UN-Klimasekretariat zugeteilte Menge an AAU für eine Verpflichtungsperiode.
AAU Assigned Amount Unit, zugeteiltes Emissionsrecht.
Für eine Abgabe nicht verwendbar.
Abgabe Innerhalb dieses Handbuchs ist mit dem Begriff A.
immer eine A. im Sinne des § 6 TEHG (Absatz 1 und 1a
- 1c) gemeint, die der Erfüllung der Abgabepflicht von Anlagen dient, die am EU-Emissionshandel teilnehmen.
Ausgabe Jeweils zum 28. Februar jeden Jahres erhalten
Anlagenbetreiber die ihnen zugeteilten EB auf ihr Anlagenkonto ausgegeben (übertragen).
B
Banking Überführung.
EB Emissionsberechtigung (EUA European Allowance).
Nur innerhalb des EU-Emissionshandels handelbarer Zertifikatstyp.
Emissionszertifikate Zertifikate
Erfüllungspflicht Der Verantwortliche einer Anlage muss
bis zum 30.4. des folgenden Jahres seine Abgabeverpflichtung eines betreffenden Jahres gemäß § 6 (1) TEHG
nachgekommen sein. Vgl. Abgabe .
Erfüllungsstatus Der E. im Register gibt an, ob der Verantwortliche seiner Erfüllungspflicht nachgekommen ist.
ERU Emission Reduction Unit, Emissionsreduktionseinheiten aus JI-Projekten generierter Zertifikatstyp. Für eine
Abgabe sind nur solche ERU verwendbar, die aus AAU
umgewandelt wurden, so genannte 3-0 ERU.
EUA European Union Allowance, engl. für Emissionsberechtigung (EB). Für eine Abgabe verwendbar.
Besitzkonto Zu Besitzkonten zählen Anlagen-, Personenund Nationalkonten. Sie haben eine 0 (Null) als viertes Element der Kontokennung.
Externe Übertragung Transaktion von Zertifikaten zwischen Konten unterschiedlicher Register. Synonym: Internationale Übertragung.
Bevollmächtigter Kontobevollmächtigter.
F
Browser ist ein Computer-Programm zur Darstellung von
Internetseiten.
BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
C
Carry over Überführung
CDM (Clean Development Mechanism, Mechanismus zur
umweltgerechten Entwicklung). Möglichkeiten für Staaten
und Unternehmen, mit CDM-Projekten in Entwicklungsund Schwellenländern Emissionsgutschriften (CER) zu
erwerben.
CER Certified Emission Reduction, zertifizierte Emissionsreduktion aus CDM-Projekten generierter Zertifikatstyp.
Zur Abgabe in 2008-2012 verwendbar, sofern nicht aus
Senkenprojekten stammend.
CITL, Community Independent Transaction Log ist das
Zentralregister der EU-Kommission. Jede Transaktion
sowie Anlage und Änderungen von Konten im deutschen
Emissionshandelsregister wird vom CITL überprüft.
CPR, Commitment Period Reserve ist die nationale Reserve für den Verpflichtungszeitraum. Jedes nationale
Register muss eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten
(AAU, EB, CER, tCER, lCER, ERU und RMU) permanent
halten. Es dürfen Zertifikate nur bis zu dieser Schwelle an
andere Register übertragen werden. Die CPR beträgt 90%
der dem Staat zugeteilten Menge (Assigned Amount) für
die Verpflichtungsperiode. Es sei denn, die im letzten Jahr
berichteten Emissionen multipliziert mit den 5 Jahren der
Verpflichtungsperiode ergeben einen niedrigeren Wert. In
diesem Fall bestimmt letzterer die Höhe der CPR.
Freiwillige Löschung von Zertifikaten kann auf Wunsch
des Kontoinhabers jederzeit durchgeführt werden und ist
unwiderruflich. Die so gelöschten Zertifikate können nicht
der Erfüllungspflicht einer Anlage oder des Staates angerechnet werden.
H
Handelsperiode (Abk. HP) Zeitraum, für den
Emissionsberechtigungen (EB) im Rahmen des EUEmissionshandels ausgegeben werden (gleichbedeutend
mit Zuteilungsperiode): die 1. HP begann 2005 und endete 2007, die 2. HP hat eine Dauer von 5 Jahren und geht
von 2008-2012. Vgl.Verpflichtungsperiode.
I
Interne Übertragung Transaktion von Zertifikaten zwischen Konten innerhalb eines Registers. Synonym: Nationale Übertragung.
ITL International Transaction Log ist das Zentralregister des Klimasekretariats der Vereinten Nationen. Jede
Transaktion im deutschen Emissionshandelsregister wird
vom ITL überprüft. Vgl. CITL.
J
JI - Joint Implementation (Gemeinsame Umsetzung) bietet
Staaten und Unternehmen die Möglichkeit, mit Projekten
gemäß Artikel 6 des Kyoto-Protokolls Emissionsreduktionseinheiten (ERU) zu generieren.
K
D
Kontobevollmächtigter ist eine natürliche Person, die zur
Vertretung des Kontoinhabers befugt ist (vgl. zusätzlicher
K.).
E
Kontokennung Die K. setzt sich zusammen aus vier
Elementen: Nationalstaat, Kontotyp, Kontonummer
und Verpflichtungsperiode bzw. Kennzeichnung als
Besitzkonto.
DEHSt, Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt.
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Personenkonten
Anlagenkonten
Kyoto-Zertifikate ist der Sammelbegriff für AAU, RMU,
ERU, CER, tCER, lCER und EB ab der 1. Verpflichtungsperiode (2008-2012).
L
lCER Langfristige CER mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum. Für eine Abgabe nicht verwendbar.
Link Ein L. ist eine Verknüpfung zu einem anderen Fenster
der angezeigten Webseite oder einer anderen, externen
Webseite.
LULUCF-Aktivität In welchen Bereichen SenkenProjekte im Rahmen von JI und CDM stattfinden, ist
anhand ihrer LULUCF-Aktivität erkennbar. Hierzu zählen Landnutzungsänderungen, Wiederaufforstungen u. ä.
(Land use, land use change, forestry).
P
Projekt-ID Alle Zertifikate aus Projektmaßnahmen wie
RMU, ERU, CER, tCER und lCER enthalten in
ihrer Serien-Nr. die einem konkreten Projekt eindeutig zuordenbare Projekt-ID.
Ursprung in den Beschlüssen der Kyoto-Vertragsstaaten,
den so genannten COP/MOP-Beschlüssen und Übertrag
kommt aus dem ProMechG. Im Kern umschreiben alle Begriffe die Nutzbarmachung von Zertifikaten einer abgelaufenen für die folgende Verpflichtungsperiode.
Übertragung ist eine Transaktion von Zertifikaten von
einem Besitzkonto auf ein anderes Besitzkonto. Eine Ü.
ist vergleichbar mit einer Überweisung beim Online-Banking.
V
Verpflichtungsperiode (Abk. VP) Im Kyoto-Protokoll haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, innerhalb
der 1. VP von 2008-2012 ihre Treibhausgasemissionen zu
begrenzen. Der Zeitraum 2005-2007 ist die VP 0, der von
2008-2012 die VP 1. Vgl. Handelsperiode.
VET, Verified Emissions Table, Tabelle der geprüften Emissionen. In diese Tabelle werden die von der Sachverständigen Stelle geprüften Emissionen (VET-Wert) einer Anlage
im Register für jedes Jahr eingetragen.
R
VPS, Virtuelle Poststelle ist eine Art elektronisches Postamt, an das elektronische Nachrichten geschickt und von
dem diese abgeholt werden können. Mit der VPS werden
gesetzliche Anforderungen an die sichere rechtsverbindliche elektronische Kommunikation umgesetzt.
S
Z
Serien-Nr. Alle Zertifikate besitzen eine eindeutige S., die
sich aus mehreren Elementen zusammensetzt.
Zusätzlicher Kontobevollmächtigter Der z. K. kann ausschließlich Transaktionen bestätigen, die vom 1. oder 2.
Kontobevollmächtigten vorgeschlagen wurden (Vier-Augen-Prinzip).
Smartphone Ein S. besitzt neben der Funktionalität eines
Mobiltelefons auch die Möglichkeit, Computerprogramme
auszuführen, z. B. einen Browser.
Zuteilungsperiode Handelsperiode, vgl. Ver­pflich­
tungs­­periode.
RMU Removal Unit, Gutschrift aus Senkenprojekten. Für
eine Abgabe nicht verwendbar.
Senkenprojekte werden im Rahmen von JI und CDM
durchgeführt und dienen der Speicherung von Treibhausgasen z. B. in Wäldern. Die so erzeugten Zertifikate (RMU,
tCER, lCER) weisen immer eine LULUCF-Aktivität in
ihrer Serien-Nr. auf.
Zertifikate Als Z. wird die Gesamtheit aller unterschiedlichen Einheitentypen wie AAU, EB, RMU, ERU,
CER bezeichnet.
ZuV 2012 Zuteilungsverordnung 2012.
SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) wird
vom Register genutzt, um eine TAN zur Bestätigung von
Vorgängen an das Mobiltelefon eines Nutzer zu verschicken.
T
TAN Transaktionsnummer. Per SMS an ein Mobiltelefon
übermittelte Nummer zur Bestätigung von Vorgängen im
Register.
tCER befristete Senkenzertifikate mit einem begrenzten
Gültigkeitszeitraum. Für eine Abgabe nicht verwendbar.
TEHG Treibhausgasemissionshandelsgesetz.
Transaktion ist der Sammelbegriff für unterschiedliche T.Typen wie Ausgabe, Abgabe, Übertragung, Frei­
willige Löschung.
U
Überführung wird gleichbedeutend mit den Begriffen Carry
over und periodenübergreifendes Banking verwendet. Der
Begriff Ü. stammt aus dem § 6 Abs. 4 TEHG und bezieht
sich dort ausschließlich auf EB. Carry Over hat seinen
Anlagenkonten
Personenkonten
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Kontakt:
Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle
Fachgebiet E 2.4 - Zentrale Registerführung
Postfach 33 00 22
14191 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 8903-5050
Fax: +49 (0)30 8903-5010
E-Mail: emissionshandel@dehst.de
Internet: http://www.dehst.de