Information zum Vertrag über eine Amazon.de Kreditkarte
Transcription
Information zum Vertrag über eine Amazon.de Kreditkarte
Information zum Vertrag über eine Amazon.de Kreditkarte (Stand 10/2008) Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Übersicht: A. Allgemeine Informationen B. Informationen zum Vertrag über eine Amazon.de Kreditkarte C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages - • A. Allgemeine Informationen Anschrift: Landesbank Berlin AG (im folgenden Bank genannt), Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, Telefon (030) 869801, Fax: (030) 8698 3074, E-Mail: information@lbb.de. Bankleitzahl: 100 500 00, SWIFT-Code: BE LA DE BE Gesetzliche Vertretungsberechtigte: Vorstände: Hans-Jörg Vetter (Vorsitzender), Serge Demoliére, Dr. Johannes Evers, Hans Jürgen Kulartz, Martin Klaus Müller, Dr. Thomas Veit Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Die Bank betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u.ä.). Zuständige Aufsichtsbehörde: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de). Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Reg.-Nr. HRB 99726B. Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 136634107 Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand: Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank über rechtliche Fragen der Ausführung und Gutschrift von Überweisungen sowie Aufwendungsersatzansprüchen beim Missbrauch von Zahlungskarten sowie bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung des § 676 h BGB kann sich der Kunde an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist beim Bundesverband Öffentlicher Banken erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesverband öffentlicher Banken, Postfach 11 02 72, Lennéstraße 11, 10785 Berlin. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung: Die Bank ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. B. Informationen zum Vertrag über eine Amazon.de Kreditkarte Wesentliche Leistungsmerkmale Karteneinsatz: Mit der Karte kann der Karteninhaber − Vertragliche Kündigungsregeln: Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte, kündigen. Die Bank kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht, und dadurch die Erfüllung von KartenVerbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet ist. Mindestlaufzeit des Vertrages: Keine. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien: Dem Vertrag zwischen der Bank und dem Karteninhaber liegen die folgenden Bedingungen und Erklärungen zugrunde: bei VISA-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und − darüber hinaus an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeldservice). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen der von der Bank eingeräumten Nutzungslimite nutzen. Guthaben: Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Für Guthaben auf dem Kartenkonto erhält der Inhaber einer Amazon.de Kreditkarte Zinsen. Deren Höhe und Berechnung ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG. Versicherungen: Im Rahmen des Kartenvertrages sind die folgenden Versicherungen enthalten: − − − − - Es gelten hierfür die beigefügten Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking. Preise: Die aktuellen Preise für die Amazon.de Kreditkarte und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Zusatzleistungen sind dem beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Änderungen während der Laufzeit erfolgen nach Maßgabe der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG. Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Soweit aufgrund von Guthaben auf dem Kartenkonto Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Telekommunikationskosten werden seitens der Bank nicht in Rechnung gestellt. Leistungsvorbehalt: Der Karteninhaber darf die Amazon.de Kreditkarte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verwenden. Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Zahlung der Entgelte durch den Kunden: Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kartenkonto wie folgt belastet: a) jährliches Kartenentgelt, b) transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion. Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet. Die Abrechnung der Kartenumsätze erfolgt über das im Kartenantrag benannte Konto. Die Kartenumsätze werden 5 Tage nach Rechnungsdatum fällig und dem Konto belastet. Erfüllung: Vom Karteninhaber veranlasste Zahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Online-Einkaufs-Schutz Einkaufs-Schutz-Versicherung mit Garantieverlängerung Die Versicherungsinhalte sind den beigefügten Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Gegen Entgelt kann der Karteninhaber einer Amazon.de Kreditkarte bei Nutzung der Teilzahlungsmöglichkeit einen Zahlungsschutz abschließen. Diese Versicherung dient der Absicherung des Saldos des Kartenkontos bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Tod des Karteninhabers. Details zum Zahlungsschutz sind in den beigefügten Versicherungsbedingungen zum Zahlungsschutz enthalten. Teilzahlungsmöglichkeit: Der Inhaber der Amazon.de Kreditkarte (ausgenommen Amazon.de Kreditkarte auf Guthabenbasis) kann den Rechnungsbetrag wahlweise in voller Höhe oder in Teilbeträgen ausgleichen. Bei Nutzung der Teilzahlung ist der Inhaber verpflichtet, vom jeweiligen Rechnungsbetrag mindestens 5%, jedoch nicht weniger als 10 EUR (Mindestbetrag), zu tilgen. Amazon.de Bonusprogramm: Mit dem Einsatz der Amazon.de Kreditkarte erhält der Karteninhaber für Kartenumsätze mit der Haupt- und Zusatzkarte auf Grundlage der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Amazon.de Kreditkarte automatisch Prämienpunkte (nachfolgend Amazon.de Punkte genannt), die von der Bank auf dem Kartenkonto gutgeschrieben werden. Für jeweils 1.000 gesammelte Amazon.de Punkte erhält der Hauptkarten-Inhaber einen Gutscheincode per E-Mail zugesandt. Der Gutscheincode kann dann für Einkäufe bei Amazon.de verwandt werden. Welche Kartenumsätze von der Bonifizierung ausgenommen sind, die Höhe der Bonifizierung und weitere Einzelheiten sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Kreditkarten-Banking: Der Hauptkarten-Inhaber erhält automatisch den OnlineZugang zum Kartenkonto. Dieser Service heißt Kreditkarten-Banking. Über das Kreditkarten-Banking kann der Karteninhaber − − − − − online den aktuellen Kontostand, die Kartenumsätze, die Kartenabrechnungen abrufen, online Reklamationen von Umsätzen veranlassen, online Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung mitteilen, online Mitteilungen an die Bank versenden, die monatliche prozentuale Rückzahlungsrate ändern. 401.006 / 10.2008 − − rechtsverbindliche Erklärungen und Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die Schufa und Auskunfteien, Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Amazon.de Landesbank Berlin AG (inkl. Preis- und Leistungsverzeichnis) Kreditkarte der Einwilligung in die Datenübermittlung für die Amazon.de Kreditkarten der Landesbank Berlin AG Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Informationen zum Zustandekommen des Kartenvertrages im Fernabsatz: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Kartenvertrages ab, indem er das online ausgefüllte Formular für den Antrag auf Ausstellung einer Amazon.de Kreditkarte online an die Bank übermittelt und dieses bzw. der ausgefüllte Zusatzkarten-Antrag ihr zugeht. Der Kartenvertrag kommt zustande, wenn die Bank – nach der erforderlichen Bonitätsprüfung – die Karte an den Kunden versendet. Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Bank gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der Bank gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Landesbank Berlin AG, Amazon.de KartenService, Postfach 11 08 05, 13355 Berlin, Faxnummer: (030) 2455 2450. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der Bank die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Bank insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Bank mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ihre Landesbank Berlin AG Rechtsverbindliche Erklärungen Die Ausgabe und Abwicklung der von mir beantragten Amazon.de Kreditkarte (Haupt-/Zusatzkarte) erfolgt durch die Landesbank Berlin AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin. Die Landesbank Berlin wird ermächtigt, die erforderlichen banküblichen Auskünfte bei meiner angegebenen Bank oder Kreditkartengesellschaft einzuholen. Diese werden zur Auskunftserteilung ermächtigt. Auf die Frage nach § 8 Geldwäschegesetz, ob ich für eigene oder fremde Rechnung handle, erkläre ich, dass ich für eigene Rechnung handle. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die Schufa Ich willige ein, dass die Landesbank Berlin AG der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird die Landesbank Berlin AG der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch oder Kreditkartenkontomissbrauch durch den rechtmäßigen Inhaber) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie ich die Landesbank Berlin AG zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkartenund Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an Auskunfteien Ich willige ein, dass die Landesbank Berlin AG zum Zwecke der Bonitätsprüfung den Auskunfteien infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden und informa Unternehmensberatung GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Kreditkartenvertrages, einschließlich Name, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum, ggf. Voranschrift übermittelt. Unabhängig davon wird die Landesbank Berlin AG der infoscore Consumer Data GmbH auch Daten aufgrund nicht-vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kreditkartenmissbrauch oder Kreditkontomissbrauch durch den rechtmäßigen Karteninhaber, Forderungsbetrag nach Kündigung) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie ich die Landesbank Berlin AG zugleich vom Bankgeheimnis. Die Auskunfteien speichern die Daten, um den ihnen angeschlossenen Kreditinstituten, Leasinggesellschaften , Einzelhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben. Die Auskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des kontoführenden Instituts, subjektiver Werturteile, persönlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Im Falle der informa Unternehmensberatung GmbH handelt es sich hierbei um Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren. Die Auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Ich verzichte gegenüber den Auskunfteien auf eine gesonderte Benachrichtigung für den Fall der Datenübermittlung. Mit dem Verzicht auf eine gesonderte Benachrichtigung befreie ich die Auskunfteien, mich nochmals gesondert über die erfolgte Datenübermittlung an die Landesbank Berlin AG zu informieren. Ich kann auf Anforderung Auskunft bei den Auskunfteien über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Einwilligung in die Datenübermittlung für die Amazon.de Kreditkarten der Landesbank Berlin AG Ich willige ein, dass die Landesbank Berlin (im Folgenden: Bank), meine für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Amazon.de Bonusprogramms, der sofortigen Verbuchung meines Amazon.de Einkaufs mit der neu bestellten Amazon.de Kreditkarte, der weiteren Zahlungsabwicklung für Einkäufe bei Amazon.de sowie der Gewährung des Start-Gutscheins erforderlichen persönlichen und transaktionsbezogenen Daten an die Amazon Services Europe S.a.r.l., 5, rue Plaetis, 2338 Luxembourg (im Folgenden: Amazon) weiterleitet. Dies beinhaltet die Übermittlung folgender Daten an Amazon: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, eine Zuordnungsnummer, Kreditkartenlimit, Kreditkartennummer und Kreditkartengültigkeit. Ferner werden alle mit der Amazon.de Kreditkarte getätigten Umsätze sowie eine Kündigung der Amazon.de Kreditkarte an Amazon übermittelt. Diese Daten werden ausschließlich für die oben angeführten Zwecke verwandt. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Amazon Services Europe S.a.r.l.. Amazon darf die Daten zur Verwendung für die oben angeführten Zwecke an verbundene Unternehmen, die von Amazon.com, Inc. beherrscht werden und deren Tochtergesellschaften, wenn diese entweder dieser Einwilligungserklärung unterliegen oder Richtlinien befolgen, die mindestens ebenso viel Schutz bieten, weitergeben. Amazon.com, Inc. und die von ihr beherrschten Unternehmen nehmen an dem Programm Safe Harbor („Sicherer Hafen“) teil, das von dem U.S. Handelsministerium und der Europäischen Union gemeinsam entwickelt worden ist. Diese Unternehmen aus der Amazon-Gruppe haben bestätigt, dass sie sich an die Datenschutzprinzipien der Safe Harbor Principles halten werden, auf die sich die USA und die EU geeinigt haben. Nur für Amazon.de-Mitarbeiter: Ich bin Mitarbeiter bei der Amazon Deutschland GmbH (im Folgenden: Amazon.de) und ermächtige die Bank, meine persönlichen Daten (Vorname, Nachname und Geburtsdatum) an Amazon.de zum Zwecke der Bestätigung des Mitarbeiter-Status zu übermitteln. Ferner ermächtige ich Amazon.de eine diesbezügliche Rückmeldung an die Bank zu erteilen. 400.019/07.2008 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten und Handhabung der Amazon.de Kreditkarte finden Sie im Internet in den FAQ auf der Seite www.lbb.de/amazon. Kartenausgabe; vorläufiger Verfügungsrahmen Der Kreditkartenvertrag kommt erst mit Aushändigung der Amazon.de Kreditkarte zustande. Abhängig vom Ergebnis einer vorherigen Bonitätsprüfung durch die Landesbank Berlin AG (nachfolgend Bank genannt) wird dem Kartenantragsteller ein vorläufiger Verfügungsrahmen für die ausschließliche Verwendung für Einkäufe bei Amazon.de zur Verfügung gestellt. Die Bank behält sich vor, den vorläufigen Verfügungsrahmen der Amazon.de Kreditkarte in Folge einer weiteren Bonitätsprüfung zu reduzieren, eine Amazon.de Kreditkarte auf Guthabenbasis auszustellen oder den Kartenantrag abzulehnen. Bei Ablehnung des Kartenantrages werden bei Amazon.de getätigte Zahlungen zur sofortigen Zahlung fällig und per Lastschrift eingezogen. Der endgültige Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber nach Erhalt der Amazon.de Kreditkarte mitgeteilt. Die Amazon.de Kreditkarte wird pro Kunde nur einmal ausgegeben. Eigentum der Karte Die Karte bleibt Eigentum der Bank und ist nicht übertragbar. - Verwendungsmöglichkeiten Mit der Karte kann der Karteninhaber/Kunde − bei VISA-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen, − an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeldservice) und − darüber hinaus als Teilnehmer am Amazon.de Bonusprogramm Amazon.de Punkte sammeln. Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber/Kunde darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen der von der Bank eingeräumten Nutzungslimits nutzen. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers Unterschrift: Der Karteninhaber hat die Karte sofort nach Erhalt unverzüglich zu unterschreiben. Aufbewahrung der Karte: Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere darf die Karte nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl Der Karteninhaber muss seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) jedem Dritten gegenüber geheim halten, denn jede Person, die die PIN kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des Kartenkontos Verfügungen tätigen. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. • Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Verlust und Missbrauch der Karte sind der Bank unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl der Karte hat der Karteninhaber/Kunde Strafanzeige zu erstatten. Änderungen der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung sind ebenfalls umgehend mitzuteilen. Zahlungsverpflichtung der Bank; Reklamationen Der Karteninhaber/Kunde beauftragt und ermächtigt die Bank, für seine Rechnung alle in der Zeit bis zur Aushändigung der Karte bei Amazon.de sowie alle unter Verwendung der Karte begründeten Forderungen im Rahmen dieses Vertrages zu begleichen. Er kann die so erteilten Weisungen nicht widerrufen. Einwendungen gegenüber Karten-Akzeptanzstellen können der Bank nicht entgegengehalten werden. Sie sind unmittelbar gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, bei dem mit der Karte bezahlt worden ist. Für pflichtwidriges Verhalten von Karten-Akzeptanzstellen gegenüber dem Karteninhaber ist die Bank nicht haftbar. Abrechnung der Umsätze Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und gegebenenfalls mit vorhandenem Guthaben sofort verrechnet. Der Hauptkarten-Inhaber erhält einmal monatlich eine Online-Kartenabrechnung, auf der alle gebuchten Transaktionen ausgewiesen sind. Weist die Kartenabrechnung einen negativen Saldo aus, wird dieser Rechnungsbetrag zeitnah von dem angegebenen Girokonto per Lastschrift eingezogen. Einwendungen gegen Abrechnungen sind binnen 6 Wochen ab Zustellung bzw. Kenntnisnahme geltend zu machen und danach unbeachtlich. - Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber gegenüber der Bank nicht. Diese Haftungsfreistellung vor Verlustmeldung gilt nicht, wenn der Karteninhaber vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. bei nicht sorgfältiger Aufbewahrung der Karte, Verletzung der Geheimhaltungspflicht der PIN oder der unverzüglichen Meldepflicht bei Verlust der Karte) gehandelt hat. Für pflichtwidriges Verhalten von Kreditkarten-Akzeptanzstellen gegenüber dem Inhaber ist die Bank nicht haftbar. Guthaben Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Für Guthaben auf dem Kartenkonto erhält der Karteninhaber Zinsen. Deren Höhe und Berechnung ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG. Zusatzkarte Der Zusatzkarten-Inhaber tritt mit dem ersten Karteneinsatz dem Vertrag zwischen dem Hauptkarten-Inhaber und der Bank bei. Für Beträge aus der Verwendung der Zusatzkarte(n) haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte gesamtschuldnerisch. Die Abwicklung erfolgt über das Konto des Hauptkarten-Inhabers. Der Hauptkarten-Inhaber wird den Zusatzkarten-Inhaber über die Kreditkarten-Beantragung sowie die Vertragsbedingungen der Amazon.de Kreditkarte informieren. Kreditrahmen und Kreditzinsen Der von der Bank eingeräumte Verfügungsrahmen (Kreditrahmen) ist für den Inhaber/Kunden verbindlich. Auch wenn die Verfügungen mit der Karte den eingeräumten Kreditrahmen übersteigen, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Bank gewährt dem Karteninhaber/Kunden einen Kredit bis zur Höhe des Verfügungsrahmens, soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Sollsaldo auf dem Kartenkonto entsteht. Der Inhaber/Kunde ist verpflichtet, den ihm gewährten Kredit monatlich mindestens in Höhe von 5% des Gesamtrechnungsbetrages, jedoch nicht weniger als 10 EUR (Mindestbetrag), zu tilgen. Der Kreditrahmen kann durch einvernehmliche Erklärung von Inhaber und Bank erhöht werden. Die Bank ist berechtigt, den Kreditrahmen nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB einseitig zu reduzieren und wird den Inhaber vorher entsprechend informieren. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Kreditrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht kreditiert, sondern sofort zur Zahlung fällig und per Lastschrift eingezogen. 401.006/01.2008 Der Inhaber/Kunde hat für die Inanspruchnahme des Kredites Zinsen zu entrichten. Die Höhe des jeweils gültigen Zinssatzes ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG. Der Zinssatz kann jederzeit nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB entsprechend der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt angepasst werden. Die Bank wird den Karteninhaber darüber vorher entsprechend informieren. Wird der Sollsaldo der Monatsrechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig beglichen, verzichtet die Bank auf die Geltendmachung der Zinsen für die während des letzten Abrechnungsmonats neu entstandenen Forderungen. Der sich aus der Nutzung der Teilzahlungsmöglichkeit ergebende Kredit kann vom Inhaber jederzeit, von der Bank mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Kommt der Inhaber/Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Tilgungsraten nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht fristgerecht nach, ist die Bank berechtigt, diesen Kredit in den Grenzen der Regelungen des Verbraucherkredits (§§ 491 ff BGB) zu kündigen, mit der Folge, dass der gesamte Schuldbetrag einschließlich der bis dahin fälligen Zinsen zur sofortigen Rückzahlung fällig wird. Die Bank hat das Recht eine bei Kartenbeantragung ausgewählte Teilzahlungsmöglichkeit zu streichen, wenn dem Kunden eine Amazon.de Kreditkarte auf Guthabenbasis ausgestellt wird. Amazon.de Kreditkarte auf Guthabenbasis Der Karteninhaber kann seine Amazon.de Kreditkarte auf Guthabenbasis mittels Überweisung, Einzahlung oder Dauerauftrag aufladen. Das Entladen des Kartenkontos erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter "Verwendungsmöglichkeiten" beschrieben. Darüber hinaus kann vorhandenes Guthaben auf ein Konto überwiesen werden. Verfügungen oder Überweisungen über das vorhandene Guthaben hinaus sind nicht zulässig. Den Guthabenbetrag überschreitende Forderungen, z.B. durch Ausnutzung eines vorläufig eingeräumten Verfügungsrahmens, werden sofort fällig und per Lastschrift eingezogen. - Entgelte Für die Überlassung der Karte, für den Bargeld-Service, für den Einsatz der Karte im Ausland sowie für sonstige im Zusammenhang mit dem Kartenverhältnis erbrachten Leistungen berechnet die Bank angemessene Entgelte. Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils im Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Das Überlassungsentgelt ist jährlich fällig, die übrigen Entgelte werden nach der jeweiligen Inanspruchnahme dem Kartenkonto belastet. Die Bank ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen (§315 BGB) zu ändern. Sie wird diese Änderungen rechtzeitig vorher mitteilen. Fremdwährungsumrechnung Belastungen in Währungen, die nicht auf Euro lauten, werden in Euro umgerechnet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Verzugszinsen Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 (1) BGB berechnet, wenn nicht im Einzelfall die Bank einen höheren oder der Karteninhaber/Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. • Kündigung/Mindestvertragslaufzeit Für den Kartenvertrag (nachfolgend Vertrag) gilt keine Mindestlaufzeit. Der Karteninhaber/Kunde kann den Vertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte kündigen. Die Bank kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Vertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheinen/sind. Im Falle der Kündigung ist die Karte unverzüglich zurückzugeben. Sperrung und Einziehung der Karte Die Bank darf die Karte sperren oder den Einzug der Karte veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder die Nutzungsberechtigung durch ordentliche Kündigung oder Ablauf der Gültigkeit endet. Die Bank wird den Kunden hierüber informieren. Ist der Einzug der Karte aus Gründen erforderlich, die vom Karteninhaber zu vertreten sind, hat der Karteninhaber/Kunde der Bank die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Kreditkarten-Banking Die Teilnahme am Kreditkarten-Banking durch den Hauptkarten-Inhaber erfolgt durch die Zustimmung zu den "Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking" im Rahmen des Kartenvertrages. Amazon.de Bonusprogramm/Teilnahme Die Teilnahme am Amazon.de Bonusprogramm erfolgt durch die Zustimmung zu der Datenschutzerklärung für das Amazon.de Bonusprogramm im Rahmen und für die Dauer des Kreditkartenvertrages. - Amazon.de Bonusprogramm/Amazon.de Punkte Für die Dauer dieses Kartenvertrages erhält der Karteninhaber/Kunde als Teilnehmer am Amazon.de Bonusprogramm für Kartenumsätze mit der Haupt- und Zusatzkarte Prämienpunkte (nachfolgend Amazon.de Punkte genannt), die von der Bank auf dem Kartenkonto gesondert gutgeschrieben werden. Für gesammelte Amazon.de Punkte erhält der Hauptkarten-Inhaber/Kunde Einkaufsgutscheine zur Nutzung bei Amazon.de, die ihm in Form von Gutscheincodes per E-Mail an die bei der Bank hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt werden. Die Bank haftet nicht für den Erhalt des Gutscheins. Der Hauptkarten-Inhaber ist verpflichtet, der Bank seine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und trägt dafür Sorge, dass die E-Mail der Bank von ihm empfangen werden kann. Ein Ersatz für nichterhaltene bzw. verlorene Gutscheine wird nicht gewährt. Die Anzahl der Amazon.de Punkte, die auf den jeweiligen Kartenumsatz entfallen, die Höhe des Gutscheinwertes für gesammelte Amazon.de Punkte, die Art der Produkte, die mit dem Gutschein erworben werden können und die Gültigkeit von Amazon.de Punkten sind im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Die Bank behält es sich vor, nach billigem Ermessen entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Amazon.de Punkte für Umsätze, die storniert werden, werden ebenfalls storniert. Erfolgt eine Begleichung der Kartenabrechnung nicht pünktlich, d.h. wird die entsprechende Lastschrift nicht bei der ersten Vorlage eingelöst, verfällt der Anspruch des Karteninhabers/Kunden auf Gutschrift der von der Abrechnung betroffenen Amazon.de Punkte selbst im Fall späterer Zahlung. Die endgültige Gutschrift der von der Bank errechneten Amazon.de Punkte erfolgt nach pünktlicher Begleichung der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber/Kunden. Informationen zu den gesammelten Amazon.de Punkten werden in der Kreditkartenabrechnung dokumentiert. Zusatzleistungen Die Bank ist berechtigt, ggf. mit der Karte verbundene Zusatzleistungen nach billigem Ermessen (§315 BGB) festzulegen und anzupassen und wird den Karteninhaber entsprechend informieren. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen werden schriftlich bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb 6 Wochen schriftlich widerspricht. Stand: Januar 2008 401.006/01.2008 Preis- und Leistungsverzeichnis für die Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG Stand: Oktober 2008 1. Preise Jahreskartenpreis 1. Jahr (Hauptkarte/Zusatzkarte) ab 2. Jahr (Hauptkarte/Zusatzkarte) kostenlos* / kostenlos** 19,99 € / 9,99 € * bei erstmaliger Beantragung, ansonsten 19,99 € ** bei erstmaliger Beantragung innerhalb des ersten kostenlosen Jahres der Hauptkarte, ansonsten 9,99 €. weitere Entgelte Ersatzkarte im Falle von Verlust oder Diebstahl Notfall-Karte** 10,00 €* kostenlos Rücküberweisungen aus Guthaben außerhalb des KreditkartenBankings Entgelt bei zurückkommender Lastschrift Belegkopien, Abrechnungskopien, Ersatz-Steuerbescheinigungen (pro Stück) 1,00 € 3,50 € 5,00 € Kosten für den Versand von papierhaften Abrechnungen 0,50 € pro Rechnung SMS-Service 1,99 € pro angefangenen Monat Bargeldauszahlungen (am Schalter, am Geldautomaten; Notfall-Bargeld) aus Guthaben: aus Verfügungsrahmen: kostenlos 3 %, mindestens 5,00 € * soweit es der Kunde zu vertreten hat ** gilt nicht für die Amazon.de Kreditkarte auf Guthabenbasis 2. Zinsen Teilzahlung Zinssatz pro Monat / anfänglicher effektiver Jahreszins 1,24 % / 15,94 % Festplan Kredit Zinssätze p.a. Laufzeit ab 500,00 € anfänglich effektiv nominal ab 2.000,00 € anfänglich effektiv nominal ab 3.000,00 € anfänglich effektiv nominal ab 4.000,00 € anfänglich effektiv nominal 6 bis 12 Monate 9,00% 9,38% 7,50% 7,76% 7,50% 7,76% 6,50% 6,70% 13 bis 18 Monate 9,00% 9,38% 7,50% 7,76% 7,50% 7,76% 7,50% 7,76% 19 bis 24 Monate 9,00% 9,38% 7,50% 7,76% 7,50% 7,76% 7,50% 7,76% 25 bis 36 Monate 9,00% 9,38% 9,00% 9,38% 7,50% 7,76% 7,50% 7,76% 37 bis 48 Monate 9,00% 9,38% 9,00% 9,38% 9,00% 9,38% 9,00% 9,38% Einrichten eines Festplan Kredites (Bearbeitungsgebühr) Vorzeitige Ablösung - Vorfälligkeitsentgelt Guthaben bis ab 2.000,00 € bis ab 10.000,00 € bis ab 25.000,00 € ab 50.000,00 € 1.999,99 € 9.999,99 € 24.999,99 € 49.999,99 € kostenlos 2,00% des aktuellen Saldos 2,00 % p.a.* 3,25 % p.a.* 3,75 % p.a.* 4,00 % p.a.* 2,00 % p.a.* * Verzinst wird jeweils das innerhalb des Abrechnungszeitraums erreichte durchschnittliche Guthaben innerhalb der genannten Betragsgrenzen. Überweisung/Einzahlung/Dauerauftrag auf das Konto: Zahlungsempfänger: Amazon.de KartenService Kontonummer: 5 296 300 000 Bankleitzahl: 100 500 00 (Landesbank Berlin AG) Verwendungszweck: alle 16 Stellen der Amazon.de Kreditkarte Wichtiger Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland! Bitte verwenden Sie für die Bankverbindung folgende Angaben: IBAN: DE95 1005 0000 5296 3000 00 BIC-/SWIFT-Code: BELA DE BE 401.007/ 10.2008 3. Nutzung der Karte im Ausland Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze, die in Euro getätigt werden) 1% des Umsatzes Umrechnung von Beträgen in fremder Währung Währung Britische Pfund, Dänische Kronen, Schweizer Franken, Norwegische Kronen, Schwedische Kronen, Kanadische Dollar, U.S. Dollar, Japanische Yen Tschechische Kronen, Estnische Kronen, Ungarische Forint, Polnische Zloty, Australische Dollar, Neuseeländische Dollar alle anderen Währungen Umrechnungskurs Umrechnung zum Euro-FX-Kurs Umrechnung zu den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzwechselkursen Umrechnung zu den von VISA International ermittelten Wechselkursen Bei der Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen wird der jeweilige Kurs vom Vortag der Buchung zu Grunde gelegt. 4. Amazon.de Bonusprogramm Art und Höhe der Bonifikation Umsätze bei Amazon.de alle weiteren Umsätze 1 € Umsatz = 2 Amazon.de Punkte 2 € Umsatz = 1 Amazon.de Punkt Amazon.de Punkte für die Kartennutzung Nicht als Umsatz gelten folgende Transaktionen: Entgelte, die für die Überlassung bzw. die Nutzung der Karte erhoben werden, Einzahlungen auf das Kartenkonto, Abhebung und Überweisungen vom Kartenkonto, Zinsen, Händlergutschriften, Belastungen unter missbräuchlicher Verwendung der Karte Umsätze bei der Handytankstelle. Gültigkeit der Amazon.de Punkte Prämienart Prämienzustellung - bis zur Beendigung des Kreditkartenvertrages gültig die gesammelten Bonuspunkte sind nicht übertragbar 10-€- Einkaufsgutschein* für Amazon.de für 1.000 gesammelte Amazon.de Punkte automatisch bei Erreichen von 1.000 Amazon.de Punkten per E-Mail * ausgenommen hiervon sind Einkäufe bei Auctions, zShops, Marketplace und Zeitschriften 5. Bargeld-Service* 250,00 € (Vollzahler) 100,00 € (Teilzahler) 1.000,00 € (Vollzahler) 200,00 € (Teilzahler) innerhalb von 7 Tagen aus Verfügungsrahmen** innerhalb von 30 Tagen aus Verfügungsrahmen** täglich aus Guthaben gesamtes Guthaben, maximal 10.000 € täglich * Hierzu zählen auch bargeldähnliche Transaktionen, wie Lotto-, Wett- und Casinoumsätze. ** Im Ausland verdoppeln sich diese Auszahlungsgrenzen jeweils. 6. Weitere Leistungen* Amazon.de Start-Gutschrift für den ersten Einkauf bei Amazon.de einmalig 20 € pro Kartenkonto** Online-Einkaufs-Schutz 9 Einkaufs-Schutz-Versicherung mit Garantieverlängerung 9 Rabatt in Handytankstelle 5% Rabatt im Reise-BuchungsService 5% * Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs bzw. im Formular-Center unter www.lbb.de/amazon. ** D.h. die Start-Gutschrift kann einmalig entweder vom Haupt- oder Zusatzkarten-Inhaber in Anspruch genommen werden. Bei nochmaliger Beantragung der Amazon.de Kreditkarte zu einem späteren Zeitpunkt wird keine Start-Gutschrift gewährt. 7. Zahlungsschutz monatlicher Beitrag Leistung 0,79 % des durchschnittlichen Rechnungsbetrages Bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit: monatlich 10 % des offenen Saldos am Eintrittsdatum des Versicherungsfalls, max. 1.000 € monatlich, zahlbar für bis zu 12 Monate Bei Tod: Ausgleich des offenen Saldos, maximal 10.000 € Für alle nicht in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen. 401.007/ 10.2008 Nutzungsbedingungen für das Kreditkarten-Banking 1. - • - Leistungsangebot (1) Die Landesbank Berlin (im Folgenden Bank) bietet Dienstleistungen rund um Prepaid-Karten und Kreditkarten an, die von Nutzern über elektronische Zugangswege (im Folgenden Kreditkarten-Banking) genutzt werden können. (2) Der Umfang der von der Bank über das Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen wird von der Bank unter deren Internet-Adresse www.lbb.de/infokreditkartenbanking veröffentlicht. 2. Nutzer (1) Nutzer der über das Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen der Bank können nur natürliche Personen sein, die bei der Bank geführte Kredit-/Kartenkonten besitzen. 3. Zugangs- und Identifikationsmedium (1) Die von der Bank im Rahmen des Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen können vom Nutzer nur über entsprechende Zugangsmedien genutzt werden. Als Zugangsmedien kommen ortsgebundene und/oder mobile Endgeräte in Betracht, die einen gesicherten (verschlüsselten) Zugang zu einem Rechner der Bank über das Internet oder über andere zur Datenübertragung bestimmte Dienste ermöglichen. (2) Als Identifikationsmedium dient ein Passwort, welches die Berechtigung des Nutzers bei der Nutzung der im Rahmen des Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen der Bank sicherstellt. 4. Sorgfaltspflichten des Nutzers, Geheimhaltung (1) Der Nutzer erhält von der Bank als Identifikationsmedium ein Passwort. (2) Das dem Nutzer von der Bank zur Verfügung gestellte Passwort kann von diesem nur für den ersten Zugang zum Kreditkarten-Banking genutzt werden. Durch das System wird der Nutzer dann – aus Sicherheitsgründen – zu einer Änderung des zur Verfügung gestellten Passwortes aufgefordert. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung des Passwortes entsprechend den dortigen Vorgaben durchzuführen. Weitere Änderungen des Passwortes kann der Nutzer jederzeit gem. der von der Bank unter ihrer in Nr.1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internetadresse (Rubrik „Leistungsumfang – Passwort ändern“) veröffentlichten Hinweise und Vorgaben vornehmen. (3) Die Nutzung der von der Bank im Rahmen des Kreditkarten-Banking angebotenen Dienstleistungen durch den Nutzer ist möglich, wenn der Nutzer sich im Rahmen des Kreditkarten-Banking durch Angabe seiner Kredit-/Kartennummer und seinem – nunmehr geänderten – Passwort legitimiert hat. (4) Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem ihm übersandten Passwort erlangt, um missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu vermeiden, denn jeder Dritte kann bei Kenntnis des Passwortes die Dienstleistungen des Kreditkarten-Banking nutzen. (5) Insbesondere darf der Nutzer das Passwort nicht elektronisch speichern oder in anderer Form notieren. Außerdem hat der Nutzer bei der Verwendung des Passwortes sicherzustellen, dass das Passwort nicht von Dritten in Erfahrung gebracht, d.h. ausgespäht werden kann. 5. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Nutzers (1) Der Nutzer ist verpflichtet, das Kreditkarten-Banking nur über die ihm von der Bank mitgeteilten Zugangskanäle zu nutzen sowie die ihm von der Bank mitgeteilten Datenformate einzuhalten. (2) Im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking hat der Nutzer alle von ihm eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. (3) Der Kunde verpflichtet sich, alle nach dem Stand der Technik geeigneten Maßnahmen zu treffen, um sein System vor Eingriffen Dritter zu schützen und die allgemeinen Sicherheitshinweise unter der in Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Sicherheit“) zu beachten. 6. Missbräuchliche Nutzung des Passwortes; Sperre des Identifikationsmediums (1) Stellt der Nutzer im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking fest, dass eine andere Person Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat, oder besteht seitens des Nutzers der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung seines Passwortes, hat er die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Die Bank wird das Passwort des Nutzers sperren. Die Bank haftet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Sperrnachricht für alle Schäden, die dem Nutzer durch Nichtbeachtung der Sperre entstehen. (2) Stellt die Bank im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking eine missbräuchliche Nutzung fest oder besteht seitens der Bank für die missbräuchliche Verwendung ein begründeter Verdacht, wird die Bank das Passwort des Nutzers sperren. Die Bank hat den Nutzer hierüber entsprechend außerhalb des Kreditkarten-Banking unverzüglich zu benachrichtigen. Auf entsprechenden Antrag des Nutzers kann die Bank ein neues Passwort ausstellen, damit dieser wieder Zugang zum Kreditkarten-Banking erhält. Eine Entsperrung des bis dahin genutzten Passwortes ist nicht möglich. 7. Sperrung im Kreditkarten-Banking (1) Wird im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking 3-mal zeitlich hintereinander ein falsches Passwort eingegeben, sperrt die Bank automatisch die Möglichkeit des Nutzers, die Dienstleistungen des Kreditkarten-Banking zu nutzen. Die Sperre kann nur durch die Anforderung eines neuen Passwortes aufgehoben werden. (2) Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die Sperrung seines Passwortes von der Bank zu verlangen. Nach erfolgter Sperrung ist eine Entsperrung durch den Nutzer über das Kreditkarten-Banking nicht möglich. Zur Entsperrung gilt Abs. 1 sinngemäß. 8. Erteilung, Änderung und Widerruf von Aufträgen (1) Im Rahmen der Nutzung des Kreditkarten-Banking kann der Nutzer der Bank Aufträge erteilen oder ihr gegenüber Erklärungen abgeben. Die Bank veröffentlicht die Arbeitszeiten, in denen sie Aufträge bzw. Erklärungen von Nutzern verarbeitet, unter der in Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Ausführung von Aufträgen“). (2) Die nachträgliche Änderung oder der Widerruf von Aufträgen über das Kreditkarten-Banking ist ausgeschlossen. Ein außerhalb des Kreditkarten-Banking der Bank mitgeteilter Widerruf kann von dieser nur berücksichtigt werden, wenn der Widerruf rechtzeitig erfolgt. Der mitgeteilte Widerruf ist rechtzeitig, wenn der Bank die Berücksichtigung der Nachricht im Rahmen ihres ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes noch möglich ist. 9. Elektronische Kreditkartenabrechnungen/ E-Mail (1) Nutzer des Kreditkarten-Banking erhalten ihre Kredit-/Kartenabrechnungen auf elektronischem Wege und verzichten auf eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung über jeweilige Buchungen, Kontostände und Rechnungsabschlüsse. Die Bank stellt die Dokumente über das Internet zur Verfügung und benachrichtigt den Nutzer per E-Mail, sobald eine neue Kredit-/Kartenabrechnung online abrufbar ist, der Nutzer eine E-Mail-Adresse angegeben und die E-Mail-Benachrichtigung aktiviert hat. (2) Ruft der Nutzer die von der Bank zur Verfügung gestellten Kredit-/Kartenabrechnungen nicht innerhalb von 28 Tagen nach Bereitstellung durch die Bank über das Kreditkarten-Banking ab, ist die Bank berechtigt, dem Nutzer die Kredit-/Kartenabrechnung per Post zuzustellen. Für die Zusendung kann die Bank Ersatz für ihre Aufwendungen und Porti verlangen. (3) Grundsätzlich ist die Bank auch berechtigt, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse Informationen, auch vertragsrelevanter Art, zu senden. (4) Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, den Verzicht auf die Zustellung der Kredit-/Kartenabrechnungen in Papierform zu widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Versand wieder in Papierform, jedoch werden die Kredit-/Kartenabrechnungen nicht mehr über das Internet zur Verfügung gestellt. 10. Zeitliche Nutzung des Kreditkarten-Banking (1) Die Nutzung des Kreditkarten-Banking durch den Nutzer ist zeitlich beschränkt z.B. bei Wartungsarbeiten. Die zeitlichen Beschränkungen werden von der Bank unter ihrer in Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen Internet-Adresse (Rubrik „Zeitliche Beschränkungen des Kreditkarten-Banking“) veröffentlicht. (2) Die Bank ist berechtigt, die zeitliche Nutzung des Kreditkarten-Banking für den Nutzer am ersten und letzten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, wenn dies für die Bank zur Durchführung von Jahresabschlussarbeiten erforderlich ist. 11. Meldung von Störungen (1) Treten im Kreditkarten-Banking Störungen auf, ist der Nutzer verpflichtet, diese Störung telefonisch oder per E-Mail der Bank unverzüglich mitzuteilen. Die entsprechende Telefonnummer bzw. die entsprechende E-Mail-Adresse werden von der Bank unter ihrer unter Nr. 1 Abs. 2 dieser Bedingungen angegebenen InternetAdresse (Rubrik „Ansprechpartner“) veröffentlicht. 12. Weitergabe von Daten (1) Alle im Rahmen des Kreditkarten-Banking anfallenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der Bank erhoben, genutzt und verarbeitet. (2) Die Bank ist berechtigt, alle im Rahmen des Kreditkarten-Banking anfallenden personenbezogenen Daten zum Zweck der Ausführung der vom Nutzer erteilten Aufträge bzw. der Umsetzung der vom Nutzer abgegebenen Erklärungen an Atos Wordline Processing GmbH, Hahnstr. 25, 60528 Frankfurt am Main (als Rechenzentrum der Bank) weiterzuleiten und dort verarbeiten zu lassen. 13. Kündigung (1) Der Nutzer ist berechtigt, die Teilnahme am Kreditkarten-Banking jederzeit gegenüber der Bank schriftlich zu kündigen. (2) Die Bank ist berechtigt, die Teilnahme am Kreditkarten-Banking mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich gegenüber dem Nutzer zu kündigen. (3) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung der Teilnahme am Kreditkarten-Banking wird durch Abs. 1 und 2 nicht berührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die Bank liegt insbesondere vor, wenn eine missbräuchliche Verwendung des Kreditkarten-Banking durch den Nutzer erfolgt oder der Verdacht für eine solche missbräuchliche Verwendung besteht. 14. Anwendbares Recht (1) Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und der Bank findet deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dieses verweist auf eine ausländische Rechtsordnung. Stand: 01.10.2006 Bedingungen zum Online-Einkaufs-Schutz für die Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG 1. Was leistet der Online-Einkaufs-Schutz? Der Online-Einkaufs-Schutz hilft Ihnen als Inhaber einer gültigen Amazon.de Kreditkarte, wenn mit Ihren Kreditkartendaten im Internet betrügerische Umsätze getätigt werden. Umsätze, die mit Ihrer Amazon.de Kreditkarte vorgenommen wurden, werden Ihnen vom Amazon.de KartenService im Betrugsfall auf Ihr Amazon.de Kreditkartenkonto erstattet. Bitte beachten Sie: Eine Täterermittlung kann nur durch die Polizei nach erfolgter Anzeige wegen Kreditkartenmissbrauch durch Dritte erfolgen. 2. Was sind betrügerische Umsätze? Als betrügerische Umsätze zählen Umsätze, die Sie nicht selbsttätig veranlasst haben. Nicht als betrügerischer Umsatz zählt, wenn a) der von Ihnen eingekaufte Warenwert um bis zu 15 % aufgrund von Versandkosten überschritten wird. b) Sie ein Abonnement bzw. Dauerauftrag abgeschlossen haben und somit eine wiederkehrende Belastung Ihres Amazon.de Kreditkartenkontos erfolgt. Wollten Sie jedoch das Abonnement bzw. den Dauerauftrag nicht abschließen, ist dieses von Ihnen beim Internethändler zu kündigen. Wenn Sie uns allerdings die Kündigungsdaten nachweisen und trotzdem nach der Kündigung Abbuchungen des Internethändlers erfolgen, wird Ihnen der abgebuchte Betrag umgehend erstattet. c) die Ware Ihnen nicht wie beschrieben geliefert wird. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Verkäufer der Ware, eine Erstattung über die Bank kann nicht erfolgen. d) Sie vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, eine Erstattung hat direkt vom Verkäufer an Sie zu erfolgen. - 3. Was müssen Sie tun? Bitte melden Sie uns den betrügerischen Umsatz schnellstmöglich (spätestens jedoch binnen 6 Wochen nach Rechnungserhalt) entweder im Kreditkarten-Banking unter www.lbb.de/amazon, indem Sie den angezeigten Umsatz direkt wegen Betruges zurückgeben. Oder rufen Sie uns an unter (030) 2455 2457, die Mitarbeiter des Amazon.de KartenService helfen Ihnen gerne weiter. • Zur Überprüfung Ihres Anliegens benötigen wir neben einer Schilderung des Vorgangs eine ausgefüllte Erklärung Ihrerseits, dass diese Umsätze nicht von Ihnen getätigt wurden. Diese wird Ihnen von uns zugesandt. In seltenen Fällen ist eine Eidesstattliche Versicherung Ihrerseits notwendig, die wir Ihnen zur Unterschrift zusenden. In der Regel wird die Kreditkarte wegen Missbrauch gesperrt und Sie erhalten umgehend eine Ersatzkarte. Wurde Ihnen ein anderer Betrag abgerechnet, als nachweislich zwischen Ihnen und dem Verkäufer vereinbart, dann benötigen wir eine Kopie der Bestellbestätigung aus der der korrekte Betrag hervorgeht. In diesem Fall können wir eine Nachforschung über den zuviel berechneten Betrag einleiten. Stand: Oktober 2006 - Versicherungsbedingungen für die Einkaufs-Schutz-Versicherung mit Garantieverlängerung der Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG Vorbemerkungen Diese Vorbemerkungen und die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen für Sie, sehr geehrte Karteninhaberin, sehr geehrter Karteninhaber. Wir möchten Ihnen verständlich machen, wie der Versicherungsschutz gestaltet und was von Ihnen zu beachten ist, damit Sie in den Genuss des Versicherungsschutzes kommen. Ihr Versicherungsschutz ist Bestandteil eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der Landesbank Berlin und der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Bahnhofstrasse 19, D-82166 Gräfelfing (nachfolgend: Versicherer). Schenken Sie bitte insbesondere auch den unter Allgemeine Hinweise und Leistungsausschluss aufgeführten Regelungen Ihre Aufmerksamkeit, um eventuellen Missverständnissen über Ihren Versicherungsschutz vorzubeugen. Die AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Straße 8-10, 80339 München ist mit der Abwicklung der Versicherungsleistungen beauftragt und für Sie als versicherten Karteninhaber direkter Ansprechpartner für Anfragen zur Geltendmachung von Versicherungsansprüchen. Ihre Rechte und Pflichten sind überall dort geregelt, wo sich der Text direkt an „Sie“, den „Karteninhaber“, den „Inhaber einer gültigen Amazon.de Kreditkarte und Inhaber einer entsprechend gültigen Zusatzkarte“, an die „begünstigte Person“ oder an die „versicherte Person“ wendet. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen! Versicherungsbedingungen 1. An wen erfolgen Anzeigen, Willenserklärungen? Bei Eintritt des Versicherungsfalls setzen Sie sich bitte sofort telefonisch mit AXA Assistance in Verbindung. Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar. Ihre Schadenmeldung ist unverzüglich an AXA Assistance zu richten; diese vertritt den Versicherer. AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Strasse 8-10, 80339 München Tel.: +49 89 500 70 2090 Fax: +49 89 500 70 5983 Amazon.de@axa-assistance.de 2. 5. Gegen welche Risiken und Schäden und für welchen Zeitraum besteht der Schutz? 5.1. Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 90 Tagen ab Kaufdatum für eine versicherte Sache, die beim privaten Gebrauch zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, und zwar durch: plötzliche und unvorhergesehene äußere Ereignisse; Einbruchdiebstahl (Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand eine versicherte Sache wegnimmt, nachdem er unter Anwendung von Gewalt in eine Räumlichkeit eingebrochen ist); Raub (Raub liegt vor, wenn jemand gegen Sie Gewalt anwendet oder androht, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme der versicherten Sachen auszuschalten) oder Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Erdbeben, Feuer, Rauch oder Explosion. Ferner leisten wir Versicherungsschutz für Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, die mit einer Seriennummer ausgestattet sind, aufgrund defekter Teile oder fehlerhafter Verarbeitung, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiefristen auftreten. 5.1.1. 5.1.2. 5.1.3. Was gilt, wenn aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht? 5.1.4. Die Versicherungen gelten subsidiär, d.h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer) 5.2. nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet oder seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Soweit Sie eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag – egal, ob dieser von Ihnen oder einer anderen Person abgeschlossen wurde - beanspruchen können, besteht kein Schutz durch uns (Subsidiarität). Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt diese Versicherung als die speziellere Versicherung. 3. Wer ist versichert? Versichert ist der volljährige Inhaber einer gültigen Amazon.de Kreditkarte als Haupt- oder Zusatzkarten-Inhaber. 4. Auf welche Sachen bezieht sich der Schutz? 4.1. Die Versicherung erstreckt sich auf alle neuen, beweglichen Sachen, die Sie für private Zwecke mit der auf Ihren Namen ausgestellten gültigen Amazon.de Kreditkarte im Onlineshop bei www.amazon.de erworben haben. Ausgenommen sind Einkäufe bei Auctions, zShops, und Marketplace. Nicht versichert sind Bargeld, Urkunden, Schecks und sonstige Wertpapiere, Eintrittskarten, Fahrscheine und sonstige Berechtigungsscheine; Briefmarken, Münzen und Medaillen; Tiere und Pflanzen; Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Haltbarkeitsdauer, z.B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetik-Artikel etc.; Brillen und Kontaktlinsen; Kraftfahrzeuge und deren Teile; Schuhe und Bekleidung; Sachen, die durch betrügerische oder unberechtigte Verwendung der Amazon.de Kreditkarte erworben wurden. Sachfolge- und Vermögensschäden. 4.2. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. 4.2.5. 4.2.6. 4.2.7. 4.2.8. 4.2.9. 401.009 01.2008 6. Wann besteht kein Schutz? 6.1. Versicherungsschutz besteht nicht für eine versicherte Sache, die 6.1.1. am Arbeitsplatz, in der Schule oder einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen wird, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder anderem Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur Sie Zugang haben; 6.1.2. verloren geht, vergessen oder verlegt wird oder 6.1.3. die während einer Reise aus Gepäckstücken entwendet wird, es sei denn, Sie oder ein mit Ihnen reisendes Familienmitglied oder Ihr Lebenspartner hat das Gepäckstück zum Zeitpunkt der Entwendung bei sich getragen. 6.2. Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden 6.2.1. durch normale Be- und Abnutzung, Verschleiß, einschließlich Verkratzen und Verbeulen, Oberflächenschäden, Farbverlust sowie aufgrund mangelhafter Verpackung bei Transport oder Versand etc.; 6.2.2. durch unsachgemäße Aufbewahrung, Nutzung oder Bedienung bzw. unsachgemäßen Betrieb der versicherten Sache, z.B. weil den Anweisungen in der Gebrauchsanleitung nicht Folge geleistet wurde oder Schäden durch Software und Viren oder dergleichen; 6.2.3. durch Korrosion , Schimmel oder durch andere Formen der Vernachlässigung der Pflege der versicherten Sache sowie inneren Verderb oder aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der versicherten Sache; 6.2.4. durch Reparaturkosten, die in Verbindung mit routinemäßigen Service-, Wartungs-, Inspektions- und Installationsarbeiten entstehen sowie Reparaturversuche ohne Autorisierung durch uns; 6.2.5. durch Entwendung aus oder zusammen mit einem Kraftfahrzeug; 6.2.6. infolgedessen, dass die Räumlichkeit, aus der versicherte Sache entwendet oder in der sie beschädigt oder zerstört wurde für einen Zeitraum von mehr als 45 aufeinander folgenden Tagen leer stand; 1/3 Versicherungsbedingungen für die Einkaufs-Schutz-Versicherung mit Garantieverlängerung der Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG 6.2.7. durch Produktfehler, soweit nicht gemäß Ziffer 5.2 versichert bzw. wenn die versicherte Sache vor dem Versicherungsfall repariert wurde und soweit Ihnen hieraus gegen den Reparierenden Gewährleistungs- oder Garantieansprüche zustehen; durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen oder Ihres Lebenspartners sowie durch oder während der vorsätzlichen Ausübung oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat durch Sie; 6.2.8. durch Einziehung oder Beschlagnahme von hoher Hand sowie durch Pfändung; 6.2.9. direkt oder indirekt durch Krieg, Invasion oder kriegsähnliche Ereignisse (unabhängig davon, ob eine Kriegserklärung vorliegt), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufruhr, militärische oder politische Gewalthandlungen oder 6.2.10. durch atmosphärische oder klimatische Bedingungen sowie durch Druckwellen, die von Flugkörpern erzeugt werden, die mit Schalloder Überschallgeschwindigkeit fliegen. 7. In welcher Art erfolgt unsere Leistung? 7.1. Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder auszutauschen oder Ihnen einen Einkaufsgutschein bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der versicherten Sache auszuhändigen. Der Austausch ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss, nicht aber notwendigerweise von derselben Marke. Technischer Fortschritt kann dazu führen, dass die Austauschsache einen geringeren Ladenpreis als die ursprünglich versicherte Sache hat. Für den Fall, dass Sie eine Austauschsache erhalten, erstreckt sich der Schutz auf diese Sache; das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 12.2 bleibt unberührt. Sofern Sie von uns eine Austauschsache oder einen Einkaufsgutschein in Höhe des Wiederbeschaffungswertes erhalten, können wir von Ihnen die Übergabe und Übereignung der versicherten Sache verlangen. 7.2. 7.3. 8. Wann und in welcher Höhe erfolgt unsere Leistung? 8.1. Unsere Leistung wird mit Abschluss unserer zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistung nötigen Erhebungen fällig. Die von uns erbrachte Leistung entspricht dem auf der Monatsabrechnung der Amazon.de Kreditkarte bzw. dem Kassenbeleg ausgewiesenen Kaufpreis für die versicherte Sache, abzüglich eines Selbstbehaltes von EUR 50,00. Unsere Leistung ist auf einen Wert von maximal EUR 300,00 je versicherter Sache und EUR 750,00 je Versicherungsfall, jeweils abzüglich des Selbstbehalts von EUR 50,00 begrenzt. Unsere Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres sind auf einen Wert von maximal EUR 3.000,00 je Amazon.de Kreditkarten -Konto begrenzt. Sofern lediglich ein Teil des Kaufpreises für eine versicherte Sache mit der Amazon.de Kreditkarte bezahlt wurde, beschränkt sich unsere Leistung auf diesen Teil. Wir leisten keinen Ersatz für Folgeschäden oder für unbeschädigte Bestandteile eines Satzes, einer Garnitur oder eines Artikels einheitlicher Art, Farbe oder Design, sofern der Schaden einen deutlich abgrenzbaren oder speziellen Bestandteil oder Bereich betrifft und passender Ersatz nicht erlangt werden kann. 8.2. 8.3. 8.4. 8.5. 9. 9.1. 9.2. 9.3. 10. Wann beginnt der Versicherungsschutz und welche Laufzeit hat er? Der Versicherungsschutz beginnt generell mit der Beantragung der Amazon.de Kreditkarte, sofern der Kreditkartenvertrag zustande kommt. endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Kreditkartenvertrags. endet für alle versicherten Personen mit dem Tod des Hauptkarteninhabers .Bei Tod des Zusatzkarteninhabers endet der Versicherungsschutz für diesen Vertragsteil . 10.2. einen durch Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, Rauch oder Explosion verursachten Schaden unverzüglich einer Polizeidienststelle anzuzeigen und uns auf Verlangen das polizeiliche Aktenzeichen zu übermitteln. 10.3. nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder Weisungen unseres Beauftragten einzuholen und zu befolgen sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht – gegebenenfalls auch gerichtlich - geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen; 10.4. uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung oder – regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen. 11. Folgen von Obliegenheitsverletzungen Der Versicherer ist mit der in § 28 Abs. 2 - 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG; siehe Anlage) vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in Ziffer 10 genannten Obliegenheiten verletzt wird. 12. Welche Kündigungsrechte bestehen? 12.1. Der Versicherungsschutz kann von uns oder der Landesbank Berlin AG mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Kartenlaufzeit gekündigt werden. 12.2. Darüber hinaus können wir oder die Landesbank Berlin AG nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Versicherungsschutz innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung und entsprechend den weiteren Voraussetzungen des § 92 VVG kündigen. 13. Welches Recht findet Anwendung und welches Gericht ist zuständig? 13.1. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 13.2. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen die versicherte Person ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die versicherte Person ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. 13.3. Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden. 14. Beschwerdeverfahren Wir streben einen jederzeit erstklassigen Service an. Falls Sie trotzdem Beanstandungen in Bezug auf den erhaltenen Servicestandard haben, wenden Sie sich bitte bei Unstimmigkeiten schriftlich (schreiben Sie in Ihrer bevorzugten Sprache) an: AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Straße 8–10, D-80339 München Bitte beachten Sie, dass es von Vorteil ist, Kopien aller eingereichten Dokumente aufzubewahren. Bei Beschwerden über eine Versicherungsgesellschaft können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. 15. Welche Verjährungs- und Klagefristen gelten? Ansprüche aus der Versicherung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem Sie die Leistung verlangen können. Der Zeitraum zwischen der Anmeldung Ihres Anspruches bei uns und dem Zugang unserer schriftlichen Entscheidung hierüber bleibt bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt. Was haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten (Obliegenheiten)? Sie sind verpflichtet, 10.1. uns den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich telefonisch (Tel. : 089 500 70 2090) anzuzeigen und uns auf Verlangen das Original des Kaufnachweises sowie der Herstellergarantie (Garantieheft) zu übersenden; 401.009 01.2008 2/3 Versicherungsbedingungen für die Einkaufs-Schutz-Versicherung mit Garantieverlängerung der Amazon.de Kreditkarte der Landesbank Berlin AG Erläuterungen zum Datenschutz nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. AXA Assistance kann Daten über Sie an Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit übermitteln. Ferner können Daten an unsere Vertragsunternehmen und an Gesellschaften übermittelt werden, welche damit beauftragt sind die Versicherungsleistungen anzubieten und zu verwalten. (4) AXA Assistance ist auch berechtigt, Daten über Sie und über die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen durch Sie im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses zu speichern. Es wird gewährleistet, dass hierbei in vollem Umfang die Bestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Die vorbezeichneten Maßnahmen kann AXA Assistance in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union durchführen. Daten können aber auch in den USA und in anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union bearbeitet und gespeichert werden, obwohl die dortigen Datenschutzgesetze möglicherweise nicht so umfassend sind wie in den Ländern der Europäischen Union. AXA Assistance hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen, dass die Daten im gleichen Umfang in den USA und in anderen Ländern geschützt werden wie in den Ländern der Europäischen Union. § 82 (1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. (2) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. (3) Bei Verletzung einer Obliegenheit nach den Absätzen 1 und 2 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (4) Abweichend von Absatz 3 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. § 86 (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Anlage: Auszug Versicherungsvertragsgesetz (VVG): § 14 (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können. (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung zur Zahlung befreit wird, ist unwirksam. § 28 (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt 401.009 01.2008 3/3 Amazon Versicherungsbedingungen RZ:02_08 28.02.2008 17:57 Uhr Seite 3 BERATUNGSDOKUMENTATION UND FERNABSATZINFORMATIONEN ZUM ABSCHLUSS DES ZAHLUNGSSCHUTZES Folgende Informationen zum Zahlungsschutz wurden Ihnen zur Verfügung gestellt: • Allgemeine Geschäftsbedingungen zu dem Zahlungsschutz • Informationen zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen der Genworth Financial sowie Allgemeine Informationen zum Vermittlerstatus der Landesbank Berlin AG • Allgemeine Versicherungsbedingungen Sie haben sich für den Zahlungsschutz zur Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen entschieden. Durch den Abschluss dieser Versicherung wird im Fall der unverschuldeten Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall geleistet. Die Höhe der Versicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit beträgt monatlich 10 % des zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls ausstehenden Saldos, maximal 1.000,- € monatlich für bis zu 12 Monate. Im Todesfall wird der zum Zeitpunkt des Todes ausstehende Saldo (maximal 10.000,- €) als Versicherungsleistung auf das Kreditkartenkonto überwiesen. Für die Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine Wartezeit von 180 Tagen ab Versicherungsbeginn vereinbart – der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Wartezeit eintreten. Bei Eintritt des Versicherungsfalls gilt eine Karenzzeit von 42 Tagen im Fall der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, nach deren Ablauf für jeden weiteren Monat der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die versicherte Leistung gezahlt wird. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und für den Todesfall gilt die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbarte Ausschlussklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Ihnen bekannten ernstlichen Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurden. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der ersten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. Bitte beachten Sie die vorliegende Beratungsdokumentation sowie die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen. INFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ VON FINANZDIENSTLEISTUNGEN DER GENWORTH FINANCIAL Sofern Sie diese Versicherung per Post, Telefon, Fax, über das Internet oder andere elektronische Medien abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen gemäß dem Gesetz zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen: Gesetzliche Vertretungsberechtigte: Vorstände: Hans-Jörg Vetter (Vorsitzender), Dr. Johannes Evers, Hans Jürgen Kulartz, Martin Klaus Müller, Dr. Thomas Veit 1. Versicherer Das Todesfall- und das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Laufzeit von 60 Monaten oder mehr ist gedeckt durch die Financial Assurance Company Limited, Lebensversicherung, Niederlassung Deutschland (Handelsregister AG Offenbach HRB 41246). Das Arbeitslosigkeits- und das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Laufzeit von unter 60 Monaten ist gedeckt durch die Financial Insurance Company Ltd., Niederlassung Deutschland, AG Offenbach HRB 12285. Die Versicherer treten unter dem Markennamen Genworth Financial auf und haben Ihren Sitz in der Martin-Behaim-Str. 8-10, 63263 Neu-Isenburg. Hauptbevollmächtigter beider Gesellschaften: Dr. Holger Hill. Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Die Bank betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. ä.). 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung/Zustandekommen des Versicherungsvertrages Die Inhalte zur Versicherung und die Regelungen über das Zustandekommen des Versicherungsschutzes (Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsschutzes) finden sich in den diesem Dokument beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 3. Preis/Zahlungsweise Einzelheiten zum Preis und zur Zahlungsweise für Ihren Versicherungsschutz entnehmen Sie den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Antrag zum Zahlungsschutz. 4. Widerrufsrecht Ihren Beitritt zum Versicherungsschutz können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an den Versicherungsnehmer, über den Sie dem Gruppenversicherungsvertrag beigetreten sind: Landesbank Berlin AG, Amazon.de KartenService, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin, Fax: (030) 2455 2450. 5. Ombudsmann/Aufsicht für Versicherungen Sollte Genworth Financial Ihnen wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde geben, können Sie auch das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Schriftwechsel bitte an: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder per E-Mail an: beschwerde@versicherungsombudsmann.de oder per Telefax an: (01804) 224 425 (20 ct/Fax). Telefon: (01804) 224 424 (20 ct/Anruf). Sie haben zudem zu jeder Zeit das Recht, Ihre Beschwerde an folgende Stelle zu richten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherung, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Dieses Beschwerdeverfahren lässt Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte unberührt. Informationen zum Vermittler: Anschrift: Landesbank Berlin AG (im folgenden Bank genannt), Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, Telefon (030) 869 801, Fax: (030) 8698 3074, E-Mail: information@lbb.de. Bankleitzahl: 100 500 00, SWIFT-Code: BE LA DE BE Vermittlerstatus: Ausschließlichkeitsvermittler Vermittler für das Versicherungspaket Zahlungsschutz bei Kreditkarten der Landesbank Berlin mit dem Versicherungspaket Lebensversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Arbeitslosigkeitsversicherung der Genworth Financial (Marketingname der Financial Insurance Company Limited und Financial Assurance Company Limited). Zuständige Aufsichtsbehörde für Vermittler: Industrie und Handelskammer zu Berlin: Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Telefon: (030) 315 100, Telefax: (030) 315 10166, E-Mail: service@berlin.ihk.de Zuständige Registerbehörde: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: (030) 203 08-0, Fax: (030) 20 308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de, web: www.vermittlerregister.info / www.berlin.dihk.de Zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungen: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de). Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Berlin – Charlottenburg/Berlin, Reg.Nr. HRB 99726 B Umsatzsteueridentifikationsnummer der Bank: DE 136634107 Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand: Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Bank über rechtliche Fragen der Ausführung und Gutschrift von Überweisungen sowie Aufwendungsersatzansprüchen, beim Missbrauch von Zahlungskarten sowie bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung des § 676 h BGB kann sich der Kunde an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist beim Bundesverband Öffentlicher Banken erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesverband öffentlicher Banken, Postfach 11 02 72, Lennéstraße 11, 10785 Berlin. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung: Die Bank ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Versicherungsvermittler: Landesbank Berlin AG, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin Registrierungsstelle: DIHK, Breite Strasse 29, 10178 Berlin; Tel.: 030-203080, www.vermittlerregister.info Ombudsstelle bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Bank über Versicherungen: Versicherungsombudsmann e.V. Leipziger Straße 121, 10117 Berlin Tel.: 030 2060580, Fax: 030 20605858 www.versicherungsombudsmann.de Amazon Versicherungsbedingungen RZ:02_08 28.02.2008 17:57 Uhr Seite 4 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wollen wir Sie über die Regelungen informieren, die für das Vertragsverhältnis zwischen der Landesbank Berlin AG (nachfolgend als Bank bezeichnet) und uns als Versicherungsgesellschaften gelten. Ihre Bank ist Versicherungsnehmer des mit uns abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages, der auch für Sie als versicherte Person verbindlich ist. Sie als versicherte Person bitten wir insbesondere, die im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten zu beachten, da Sie als versicherte Person zu deren Einhaltung verpflichtet sind, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zweck dieser Versicherung ist die Absicherung Ihres bei der Bank bestehenden Kreditkartensaldos. Versicherte Person ist der Hauptkarteninhaber. 1. Datenschutz Ich willige ein, dass Genworth Financial (gemeinsamer Handelsname der Financial Insurance Company Limited und Financial Assurance Company Limited) bei Eintritt eines Versicherungsfalles die für die Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendigen persönlichen Daten, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient (mein vollständiger Name, meine Anschrift, das Datum des Versicherungsbeginn, der Kartensaldo zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls sowie die Zahlungsart) von der Landesbank Berlin AG erhält und verarbeitet. Für die Einhaltung der deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird die Versicherungsgesellschaft Sorge tragen. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. (a) (b) (c) 2. Entbindung von der Schweigepflicht Ich ermächtige Genworth Financial die Ärzte, die die Todesursache feststellen, die Ärzte die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchten oder behandelten, sowie die Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, anderen Personenversicherer und gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden über die Todesursachen oder Krankheiten, die zum Tode geführt haben, zu befragen. Insofern entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht, auch über meinen Tod hinaus. (d) (e) 3. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) gegenüber dem Versicherer widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, nachdem Sie alle Unterlagen zum Zahlungsschutz gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes erhalten haben und diese Belehrung Ihnen somit in Textform zugegangen ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Landesbank Berlin AG, Amazon.de KartenService, Gustav-Meyer-Allee 1, 13355 Berlin, Telefax (030) 2455 2450. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und der Teil des Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt, wird erstattet. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann einbehalten werden, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge werden Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erstattet. (h) (f) (g) behandelt wurden. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der ersten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt. Unter ernstlichen Erkrankungen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu verstehen: Erkrankungen der Wirbelsäule, z. B. krankhafte Veränderungen oder Fehlstellungen der Wirbelsäule, Hexenschuss, Bandscheibenschaden, Osteoporose (krankhafte Veränderung der Knochenbeschaffenheit); Krebserkrankungen, z. B. Brust-, Darm-, Lungen-, Prostata-, Bauchspeicheldrüsen-, Lymphknoten-, Leber-, Blutkrebs sowie Hirntumore; Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, z. B. Herzinfarkt inklusive der Vorstufen wie Brustenge, koronare Herzerkrankungen, Schlaganfall; Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit); Chronische Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, z. B. COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung), Asthma Bronchiale, krankhafte Veränderung des Lungengewebes (Lungenemphysem); Lebererkrankungen, z. B. Entzündungen wie Hepatitis, Zirrhosen, Gallenerkrankungen, Leberkrebs, Fettleber; Gelenkerkrankungen/Arthrosen, z. B. Tennisarm, Verkalkungen, künstliche Gelenke, Gelenkentzündungen, Knorpelschäden, Fehlstellungen, Meniskusschäden, Bänderrisse, Karpaltunnelsyndrom (Quetschung eines Handnervs); HIV / Aids. § 8 In welchen Fällen der Arbeitslosigkeit ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1) Wurde die Arbeitslosigkeit durch Sie verursacht, zum Beispiel durch eigene Kündigung, planmäßigen Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder vorsätzliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, sind wir von der Leistung frei. (2) Außerdem leisten wir nicht, wenn Sie arbeitslos geworden sind auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit, deren Leistung wir bereits abgelehnt haben. A. Allgemeiner Teil § 9 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn Sie in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden haben. (2) Sofern Ihr Tod während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, leisten wir, wenn Sie nicht an den kriegerischen Ereignissen aktiv beteiligt waren. § 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? Ihre Versicherung ist eine Risikolebensversicherung auf den Todesfall mit variabler Versicherungssumme, die Ihrem jeweiligen Kreditkartensaldo entspricht. Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsversicherung) und eine Absicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit (Arbeitslosigkeitsversicherung). § 10 Was gilt im Falle der Selbsttötung? Im Falle der Selbsttötung innerhalb der ersten 24 Monate ab dem Beginn des Versicherungsschutzes sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Geistesstörung begangen worden ist, werden wir leisten. § 2 Welche maximale Leistung erbringen wir? Sofern Sie mehrere Versicherungsverträge mit uns abgeschlossen haben, ist die Gesamtleistung aus der Risikolebensversicherung auf € 20.000 und für die Arbeitunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherung auf € 2.000 monatlich begrenzt. § 11 Gibt es ein Ablehnungsrecht des Versicherers? Wir haben das Recht, unverzüglich nach Ihrer Vertragserklärung die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt Ihr Versicherungsschutz rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an. § 3 Wer kann versichert werden? Versichert werden können Personen, die bei Antragsstellung mindestens das 18. Lebensjahr und höchstens das 64. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb Deutschlands Ihren ständigen Wohnsitz haben. § 12 Wie wird die Prämie bezahlt? (1) Die Prämie zur Versicherung ist für jede Versicherungsperiode einzeln zu Beginn der jeweiligen Periode zu entrichten. Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum von einem Monat. Die erste Prämie ist der Einlösebeitrag, die weiteren Prämien sind die Folgeprämien. Die Prämie wird grundsätzlich zusammen mit Ihrer Kreditkartenabrechnung abgebucht. Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung können etwaig bestehende Prämienrückstände verrechnet werden. (2) Die Versicherungsprämie ist ein Prozentsatz des Monatsdurchschnittes Ihres ausstehenden Kreditkartensaldos. § 4 Wann kommt der Versicherungsvertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt bei Abschluss der Versicherung im Kartenantrag mit der Kartengenehmigung bzw. bei Abschluss eines separaten Versicherungsvertrags mit dem Datum der Beantragung – sofern die erste fällige Prämienrate eingezogen wurde und nach Ablauf der Wartezeit gemäß § 5. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. vor Versicherungsbeginn oder wenn die Bank oder der Karteninhaber vom Kreditkartenvertrag rückwirkend zurückgetreten ist, besteht kein Versicherungsschutz. § 5 Welche Wartezeit ist zu beachten? Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten (Beginn einer Krankheit oder arbeitgeberseitige Kündigung), besteht kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit für Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit beträgt 180 Tage. Bei der Risikolebensversicherung ist keine Wartezeit zu beachten. § 6 Welches Widerrufsrecht haben Sie? Ihre Bank hat ein gesetzliches Widerrufsrecht als Versicherungsnehmer gemäß Versicherungsvertragsgesetz. Unabhängig hiervon räumen wir Ihnen ein vertragliches Widerrufsrecht ein. Sie können innerhalb von 30 Tagen Ihre Vertragserklärung widerrufen. Der Widerruf ist der Bank in Textform zu erklären und muss keine Begründung erhalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. § 7 In welchen Fällen von Tod oder Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1) Keine Versicherungsleistung wird gezahlt bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit verursacht durch: (a) vorsätzliches Herbeiführen von Krankheiten oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung (gilt nur bei Arbeitsunfähigkeit); wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, werden wir leisten; (b) Strahlung, Kontamination oder radioaktive Einwirkungen, unabhängig von der Quelle; (c) Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), Alkoholmissbrauch, Spielsucht; (d) psychische Erkrankungen, z. B. depressive Erkrankungen (etwa Depressionen, Dysthemie, Erschöpfungssyndrom), Angsterkrankungen, Neurosen, Schizophrenien, Ess-Störungen, Demenz, psychosomatische Störungen (d. h. Schmerzen oder Krankheitsgefühl ohne erkennbare Ursache); (e) chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen, Brustvergrößerungen, Piercings); (f) mittelbare oder unmittelbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen haben; (g) die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch Sie; (h) Unfälle, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeuges oder Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt haben, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt; (i) Schwangerschaft (gilt nur bei Arbeitsunfähigkeit); in diesem Fall ist der Ausschluss unserer Leistungspflicht beschränkt auf den Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes. (2) Bei Antragstellung erfolgt zur Vereinfachung des Antragsprozesses keine Gesundheitsprüfung. Statt dessen gelten für die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit die im Folgenden benannten Leistungsausschlüsse. Wir sind nicht zur Zahlung verpflichtet bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit infolge einer Ihnen bei Abgabe Ihrer Vertragserklärung bekannten ernstlichen Erkrankung oder Unfallfolge, wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder § 13 Was geschieht, wenn die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird? (1) Da Ihre Bank unser Versicherungsnehmer ist, ist dieser uns gegenüber zur Prämienzahlung verpflichtet. Abhängig von Ihren Vereinbarungen mit der Bank können auch Sie zur Zahlung der Prämie verpflichtet sein. (2) Wird der Einlösebeitrag von Ihnen nicht rechtzeitig bezahlt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Nichtzahlung ist nicht durch Sie zu vertreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird. (3) Ist der Einlösebeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht bezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Nichtzahlung ist nicht durch Sie zu vertreten. (4) Wird eine Folgeprämie von Ihnen nicht rechtzeitig gezahlt, können wir in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen beträgt. Sofern nach Ablauf der Frist die Folgeprämie schuldhaft nicht gezahlt sein sollte und ein Versicherungsfall eintritt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Ferner werden wir ohne gesonderte Mitteilung den Vertrag kündigen, wenn die Folgeprämie nach dem Ablauf dieser Frist schuldhaft nicht gezahlt sein sollte. § 14 Wann endet Ihre Versicherung? (1) Der Vertrag wird zunächst für einen Monat abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils einen Monat, wenn er nicht zur jeweiligen nächsten Rechnungsstellung schriftlich gekündigt wird. (2) Im Leistungsfall ist eine Kündigung von unserer Seite ausgeschlossen, vorbehaltlich der Rechte in § 13. (3) Der Versicherungsschutz endet vorzeitig zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte: (a) mit Ablauf des Versicherungsmonats, in welchem Sie Ihr 65. Lebensjahr vollenden; (b) mit Ihrem Tod; (c) mit der Kündigung des Versicherungsvertrages; (d) wenn die maximale Versicherungsleistung gemäß § 26 (3) und § 30 (3) erbracht wurde; (e) wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen; (f) bei Beendigung des zugrunde liegenden Kreditkartenvertrages. (4) Der Versicherungsschutz Ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung sowie Ihrer Arbeitslosigkeitsversicherung endet vorzeitig mit Ihrem Eintritt in den endgültigen Ruhestand oder dem Eintritt in den Vorruhestand. Sie müssen uns den Eintritt in den endgültigen Ruhestand oder Vorruhestand anzeigen. § 15 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Sie können die Versicherung jederzeit nach Ablauf der Widerrufsfrist zur nächsten Rechnungsstellung kündigen. Die Kündigung ist nur mit Zustimmung der unwiderruflich bezugsberechtigten Bank wirksam. § 16 Wie wird der Leistungsfall gemeldet? (1) Der Eintritt des Versicherungsfalls ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Klärung ihrer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und selbst erforderliche Erhebungen anstellen. Amazon Versicherungsbedingungen RZ:02_08 28.02.2008 (2) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. Ferner können wir, dann allerdings auf unsere Kosten, Ihre Untersuchung durch einen von uns bestimmten, zugelassenen und praktizierenden Arzt verlangen. Außer den oben genannten Unterlagen sind uns einzureichen: Im Todesfall: (a) eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde; (b) ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat (dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Tod innerhalb von 2 Jahren seit Versicherungsbeginn eingetreten ist). Bei Arbeitsunfähigkeit: (a) Die vollständig ausgefüllte Leistungsanzeige, die den durch einen in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt erstellten Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren Ursache beinhaltet; (b) Eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über alle Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre; (c) Bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit ist uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit jeden Monat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden. Bei Arbeitslosigkeit: (a) Die vollständig von Ihnen und Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgefüllte Leistungsanzeige, eine Kopie des Arbeitsvertrages, des Kündigungsschreibens Ihres Arbeitgebers sowie eine Bescheinigung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit, dass Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen; (b) Bei fortlaufender Arbeitslosigkeit ist uns das Fortbestehen der Arbeitslosigkeit jeden Monat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden; (c) Für Selbstständige ist eine Bescheinigung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit erforderlich, dass Sie arbeitslos gemeldet sind. Darüber hinaus benötigen wir Kopien Ihrer Jahresabschlüsse (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen) für die letzten 24 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit sowie eine Selbstauskunft. (3) Eine Leistungspflicht unsererseits besteht nur, sofern Sie bzw. Ihre Erben uns nachweisen, dass die Voraussetzungen nach diesen Bedingungen gegeben sind. (4) Erstmeldungen sowie Folgeanträge sind spätestens nach 90 Tagen nach Eintritt für jeden Monat, für den Sie Versicherungsleistung beantragen, erneut einzureichen. Bei verspätetem Zugang beginnt unsere Leistungspflicht erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten. (5) Für die Geltendmachung verwenden Sie bitte den hierfür bestimmten Leistungsantrag, den Sie von uns beziehen können. Entsprechende Folgeanträge werden von uns mit der Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügung gestellt. § 17 Wer erhält die Versicherungsleistung? (1) Eine gemäß diesen Versicherungsbedingungen zu zahlende Versicherungsleistung erbringen wir an die unwiderruflich bezugsberechtigte Bank zur Deckung Ihrer aus dem Kreditkartensaldo bestehenden Zahlungsverpflichtungen. (2) Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bedarf unserer schriftlichen Genehmigung sowie der schriftlichen Genehmigung der unwiderruflich bezugsberechtigten Bank. § 18 Wer ist Ihr Versicherer? Das Todesfallrisiko ist durch die Financial Assurance Company Limited, Building 11, Chiswick Park, Chiswick High Road, W4 5XR London, Großbri-tannien (FSA 229586) versichert. Die Risiken Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit sind durch die Financial Insurance Company Limited, Building 11, Chiswick Park, Chiswick High Road, W4 5XR London, Großbritannien (FSA 2026939) versichert. Die Versicherungsgesellschaften handeln durch ihre beiden deutschen Niederlassungen, die Financial Assurance Company Limited Lebensversicherung (Handelsregister Offenbach, HRB 41246), und die Financial Insurance Company Limited (Handelsregister Offenbach, HRB 12285); beide treten unter dem Handelsnamen Genworth Financial auf. Als Hauptbevollmächtigter ist jeweils Dr. Holger Hill bestimmt. Der Sitz der deutschen Niederlassungen befindet sich in der Martin-Behaim-Staße 8-10, 63263 Neu-Isenburg. § 19 Was tun im Beschwerdefall? Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an Genworth Financial, MartinBehaim-Straße 8-10, 63263 Neu-Isenburg. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie über Telefon (01804) 22 44 24 (20 Ct. pro Anruf aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen), Fax (01804) 22 44 25, per Post „Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin“, oder über E-Mail beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, Postfach 13 08, 53003 Bonn, zu wenden. Die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. § 20 Wann dürfen wir eine Prämien- oder Leistungsanpassung und wann eine Bedingungsanpassung vornehmen? Unter Beachtung von § 163 VVG dürfen wir eine Prämien- und Leistungsanpassung sowie unter Beachtung von § 164 VVG eine Bedingungsanpassung vornehmen. § 21 Wie sind Sie an Überschüssen beteiligt? Der Versicherungsvertrag ist nicht an den Überschüssen der Gesellschaft beteiligt. § 22 Welchem Recht unterliegt Ihr Versicherungsvertrag? Der Versicherungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 23 Wo ist der Gerichtsstand? Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – sollte es an einem solchen fehlen – Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das für den Ort unseres Geschäftssitzes in Neu-Isenburg zuständige Gericht zuständig. § 24 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. Eine Anschriftenänderung ist uns umgehend mitzuteilen. B. Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung § 25 Wann gelten Sie im Sinne der Versicherungsbedingungen als arbeitsunfähig? Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge von Gesundheitsstörungen, die von einem in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt nachzuweisen sind, außerstande sind, Ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Es gelten die Ausschlüsse gemäß § 7 des allgemeinen Teils dieser Bedingungen. § 26 Welche Leistungen erhalten Sie bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit? (1) Sollten Sie während der Dauer der Versicherung arbeitsunfähig werden, zahlen wir nach Ablauf einer Karenzzeit von 42 Tagen für jeden weiteren Monat der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit die ver- 17:57 Uhr (2) (3) (4) (a) (b) (c) (5) (6) Seite 5 einbarte monatliche Versicherungssumme, höchstens jedoch € 1.000. Besteht die Arbeitsunfähigkeit keinen weiteren vollen Monat, so wird die monatliche Versicherungssumme anteilig gezahlt. Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist der Tag, an dem diese von einem in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt unter Angabe der genauen Krankheitsbezeichnung bescheinigt worden ist. Die monatliche Versicherungsleistung entspricht 10 % Ihres Kreditkartensaldos bei Eintrittsdatum des Versicherungsfalles (erster Tag der Krankschreibung) höchstens jedoch dem vorgenannten Höchstbetrag. Die Höchstleistungsdauer für einen Versicherungsfall ist beschränkt auf 12 Monate. Die Höchstleistungsdauer für mehrere Versicherungsfälle ist beschränkt auf 36 Monate während der Dauer der Versicherung. Der Anspruch auf Versicherungsleistung für Arbeitsunfähigkeit erlischt vorzeitig, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: die Arbeitsunfähigkeit endet; Sie sind voraussichtlich dauerhaft außerstande, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen; Eintritt des Todesfalls. Halten Sie sich länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb Europas auf, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung, solange dieser Aufenthalt nach Ablauf der drei Monate fortdauert. Eine während der Behandlung einer bereits vorhandenen Krankheit oder Unfallfolge neu eingetretene und behandelte Krankheit oder Unfallfolge, in deren Verlauf eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, begründet nur dann einen neuen Versicherungsfall, wenn sie mit der ersten Krankheit oder Unfallfolge in keinem ursächlichen Zusammenhang steht. § 27 Welche Versicherungsleistung wird im Todesfall gezahlt? Im Todesfall zahlen wir den zum Todeszeitpunkt in Anspruch genommenen Kreditkartensaldo. Die Höchstversicherungsleistung ist auf € 10.000 beschränkt. Die Versicherung endet hiermit. C. Arbeitslosigkeitsversicherung § 28 Welche Voraussetzungen gelten bei der Arbeitslosigkeitsversicherung? (1) Eine versicherte Vollzeitbeschäftigung im Rahmen dieser Bedingungen liegt vor, wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls oder bei Abschluss der Versicherung mindestens 12 Monate (und hiervon seit den letzten 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber) ein bezahltes, unbefristetes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mehr als 18 Stunden pro Woche innegehabt haben. Keine versicherten Vollzeitbeschäftigungen sind Saisonarbeiten, projektgebundene Arbeiten, für die Sie speziell angestellt wurden sowie Ausbildungszeiten. Es gelten die Ausschlüsse gemäß § 8 des allgemeinen Teils dieser Bedingungen. (2) Eine versicherte selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn Sie aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (z. B. Gewerbe oder freier Beruf) Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften. Der Lebensunterhalt gilt als durch selbstständige Tätigkeit erwirtschaftet, wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles mindestens 24 Monate Ihre Einkünfte ununterbrochen aus demselben Unternehmen oder Betrieb erzielt, daneben keine Einkünfte aus anderen beruflichen Tätigkeiten erzielt und aus dem durch selbstständige Tätigkeit erzielten Einkommen den Lebensunterhalt sowie etwaige Unterhaltsverpflichtungen bestritten haben. § 29 Wann gelten Sie im Sinne dieser Bedingungen als arbeitslos? Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle der folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (1) Sie sind aus einer Vollzeitbeschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit heraus während der Dauer des Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos geworden; (2) Bei Arbeitslosigkeit aus einer Vollzeitbeschäftigung heraus muss die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein; eine Arbeitslosigkeit aufgrund einer Kündigung, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes ausgesprochen wurde, ist nicht versichert; (3) Bei Arbeitslosigkeit aus einer selbstständigen Tätigkeit heraus muss die Einstellung der selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichem Grund erfolgen; ein wirtschaftlicher Grund liegt vor, wenn das von Ihnen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielte Einkommen nicht mehr zur Deckung des Lebensunterhaltes sowie etwaiger Unterhaltspflichten reicht; (4) Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen; (5) Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein sowie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen und/oder beantragt haben; (6) Sie sind nicht gegen Entgelt tätig. Wir erbringen jedoch Versicherungsleistungen, sofern ein etwaiges Entgelt für eine Tätigkeit unterhalb der sozialgesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen liegt. § 30 Welche Leistungen erhalten Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit? (1) Sollten Sie während der Dauer der Versicherung unfreiwillig gemäß den oben genannten Kriterien arbeitslos werden, zahlen wir nach einer Karenzzeit von 42 Tagen für jeden weiteren Monat der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit die vereinbarte monatliche Versicherungsleistung, höchstens jedoch € 1.000. Besteht die Arbeitslosigkeit keinen weiteren vollen Monat, so wird die monatliche Versicherungssumme anteilig gezahlt. (2) Die monatliche Versicherungsleistung entspricht 10 % Ihres Kreditkartensaldos bei Eintrittsdatum des Versicherungsfalles (Tag der Kündigung) höchstens jedoch dem vorgenannten Höchstbetrag. (3) Die Höchstleistungsdauer für einen Versicherungsfall ist beschränkt auf 12 Monate. Die Höchstleistungsdauer für mehrere Versicherungsfälle ist beschränkt auf 36 Monate während der Dauer der Versicherung. § 31 Welche Leistungen erhalten Sie bei mehrfacher Arbeitslosigkeit? (1) Um erneut Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie seit mindestens 12 Monaten wieder einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen oder seit mindestens 24 Monaten wieder selbständig oder freiberuflich tätig gewesen sein. (2) Sollten Sie jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme einer Tätigkeit nach Leistungsempfang durch uns wieder arbeitslos werden, betrachten wir dies als einen Versicherungsfall. Die bisher geleisteten Monate werden auf die 12 Monatsbegrenzung angerechnet. § 32 Wie ist das Verhältnis zur Risikolebensversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung? (1) Die Arbeitslosigkeitsversicherung bildet mit der Risikolebensversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Einheit und kann nicht separat fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz aus den anderen Versicherungen endet, so erlischt auch die Arbeitslosigkeitsversicherung. (2) Für Zeiträume, für die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, bestehen keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversicherung und umgekehrt. Bitte richten Sie alle Anfragen an: Genworth Financial Martin-Behaim-Straße 8–10 63263 Neu-Isenburg Leistungsservice-Hotline: 06102/2918 555 (Mo.–Fr. 9–17 Uhr) E-Mail: leistungsservice@genworth.com Stand 01.03.2008 Amazon Versicherungsbedingungen RZ:02_08 28.02.2008 17:57 Uhr Seite 2 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZUR DARLEHENSVERSICHERUNG FÜR FERNABSATZVERTRÄGE Diese Informationen gelten für Versicherungsverträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Fax) abgeschlossen werden. Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Angaben zu den Vertragspartnern und den Versicherungsleistungen: 1. Financial Assurance Company Ltd. Register Nr.: 229586 (FSA) Adresse: Vantage West, Great West Road, Brentford, Middlesex, Post Code: TW8 9AG, England Financial Assurance Company Ltd., Lebensversicherung, Niederlassung Deutschland AG Offenbach, HRB 12285 Adresse: Martin-Behaim-Str. 8-10, 63263 Neu-Isenburg Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: William Goings, Ralf Meurer, Christopher Wilkinson, Robert Brannock, John Sinclair, Simon Donohoe. Vertragssprache: Maßgebliche Vertragssprache für dieses Vertragsverhältnis Kommunikation mit dem Kunden ist deutsch. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an uns (Genworth Financial) wenden. Wir sind gerne bereit, Ihnen behilflich Schließlich steht Ihnen auch frei, sich bei Beschwerden Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Sektor Versicherungswesen), Graurheindorferstr. 108, 53177 Bonn, zu wenden. Beginn des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsbeginn ist im Versicherungsantrag ausgewiesen. Die Financial Assurance Company Ltd. versichert das Todesfallrisiko. 2. Financial Insurance Company Ltd. Register Nr.: 2026939 (FSA) Adresse: Vantage West, Great West Road, Brentford, Middlesex, Post Code: TW8 9AG, England Financial Insurance Company Ltd., Niederlassung Deutschland, AG Offenbach HRB 41246 Adresse: Martin-Behaim-Str. 8-10, 63263 Neu-Isenburg Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Wlilliam Goings, Ralf Meurer, Christopher Wilkinson, Robert Brannock, John Sinclair, Simon Donohoe. Die Financial Insurance Company Ltd. versichert die Risiken Arbeitunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Zuständige Aufsichtsbehörde beider Versicherungen ist die: The Financial Services Authority (FSA), 25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E14 5HS, England Die Versicherungsgesellschaften Financial Assurance Company Ltd., Lebensversicherung, Niederlassung Deutschland und Financial Insurance Company Ltd., Niederlassung Deutschland, treten unter dem gemeinsamen Marketingnamen Genworth Financial auf. Korrespondenz: Sämtliche Willenserklärungen an die o.g. Versicherer sind zu richten an: Genworth Financial Martin-Behaim-Str. 8-10 63263 Neu-Isenburg Deutschland Tel: 0049 (0)6102 / 361667 Fax: 0049 (0)6102 / 361655 E-Mail: info.deutschland@genworth.com Alleinvertretungsberechtigter Hauptbevollmächtigter der Niederlassungen Deutschland zu den Gesellschaften 1. und 2. ist: Torsten Bauer Wesentliche Leistungsmerkmale: Die wesentlichen Merkmale finden Sie im Merkblatt und Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Laufzeit: Die Laufzeit des Zahlungsschutzes ist in Ihrem Versicherungsvertrag ausgewiesen. Rechtsordnung / Gerichtsstand: Gemäß dem Merkblatt und Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den Versicherungen deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Preise: Den Beitrag entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Im Beitrag für die Arbeitslosigkeitsversicherung ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Über die Art der Zahlung oder des Zahlungseinzuges geben Ihnen Ihre Vertragsunterlagen Auskunft. Hauptgeschäftstätigkeit der Versicherung: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Versicherungen alle Art und von damit zusammenhängenden Geschäften und Dienstleistungen. Kündigung: Unter welchen Voraussetzungen Sie kündigen können, entnehmen Sie dem Merkblatt und Allgemeinen Versicherungsbedingungen.