Der Weg nach der Regelschule

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Der Weg nach der Regelschule
Der Weg nach der Regelschule
Berufsbildende Schulen im Überblick
Diese Broschüre entstand im Rahmen des Modellvorhabens „Bildungsstadt
Erfurt – Lernen vor Ort“
„Bildungsstadt Erfurt – Lernen vor Ort“ ist ein Vorhaben der Stadt Erfurt im
Verbund mit Arbeit und Leben Thüringen und dem Thüringer Institut für
Akademische Weiterbildung e. V. Es hat die Aufgabe, die Bildungsaktivitäten
in der Stadt besser aufeinander abzustimmen und sichtbarer zu machen.
Vorhandene Hürden sollen durch Information und Beratung abgebaut werden.
Auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung in der Sprache wurde aus
Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit verzichtet. Die verwendeten
personenbezogenen Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
Impressum
Herausgeber
Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
Amt für Bildung
Schottenstr. 22
99084 Erfurt
E-Mail: bildung@erfurt.de
Redaktionsschluss: 31.08.2012
Bildquelle: Andreas-Gordon-Schule
Haftungsausschluss
Die Angaben in dieser Broschüre sind ohne Gewähr. Insbesondere ist es
möglich, dass sich die Kosten für die als kostenpflichtig aufgeführten
Angebote ändern.
Das Programm „Lernen vor Ort“
wird gefördert mit Mitteln des
BMBF und des Europäischen
Sozialfonds der Europäischen
Union (ESF).
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Inhalt
Vorwort der Industrie- und Handelskammer Erfurt . . . . . . . . . . . . . . 5
Vorwort der Handwerkskammer Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Welche Abschlüsse kann man an der Regelschule erwerben? . . . . . . . . . 8
Hauptschulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Qualifizierender Hauptschulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Realschulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Was kann man mit den Abschlüssen machen? . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Welche Formen berufsbildender Schulen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . 12
Berufsschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Berufsfachschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Höhere Berufsfachschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Fachoberschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Berufliche Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Fachschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23
Realschulabschluss und Hochschulzugangsberechtigung? Das geht! . . . . 24
Schule vorbei. Was kann man noch tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26
Freiwilligendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Thüringen Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26
Berufsvorbereitungsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Betriebliche Einstiegsqualifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme . . . . . . . . . . . . . .
28
Wo kann man allgemeinbildende Abschlüsse nachholen? . . . . . . . . . 29
Volkshochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Kolleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Berufsbildende Schulen in Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Staatliche berufsbildende Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft . . . . . . . . . . . . . 35
Beratung und weitere Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Wichtige Gesetze und Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
3
4
Fachoberschule
Dauer:
1 oder 2 Jahre
Abschluss:
FHR
Berufliches
Gymnasium
Dauer:
3 Jahre
Abschluss:
AHR
Erwerb
Hochschulzugangsberechtigung
(AHR/FHR)
Kolleg
AHR
AHR:
BA:
BVJ:
EQJ:
Legende:
Allgemeine Hochschulreife
Berufsabschluss
Berufsvorbereitungsjahr
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
und FHR
möglich
Abschluss:
Berufliche
Weiterbildung
Dauer:
min. 2 Jahre
Fachschule
Berufliche
Fortbildung
VHS
HA, RA, AHR
Fachhochschulreife
Realschulabschluss
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
und
FHR
möglich
und
=RA oder
=HA
FHR:
RA:
HA:
=HA:
=RA:
EQJ
Abschluss:
=RA und
berufliche
Teilqualifikation
Abschluss:
BA
Abschluss:
BA
Abschluss:
BA
Allgemeinbildende Schulen
BVJ
Dauer:
1 oder 2
Jahre
Dauer:
2 oder 3
Jahre
Dauer:
2 oder 3
Jahre
Dauer:
2 bis 3,5 Jahre
ohne BA
Freiwilligendienste
Anschlusswege
mit BA
Berufsfachschule
Schulische
Ausbildung
Höhere
Berufsfachschule
Berufsschule
Duale
Ausbildung
Nachholen allgemeinbildender Abschlüsse
Vorwort der Industrie- und Handelskammer Erfurt
Liebe Schülerinnen und Schüler,
es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern
auf die Zukunft vorbereitet zu sein. Das bedeutet, im Voraus
über mögliche Entwicklungen und ihre Konsequenzen nachzudenken. Die Devise kann nur lauten: orientieren, denn die
bevorstehende Ausbildungsentscheidung ist die Weichenstellung für den künftigen Lebensweg!
Diese Entscheidung ist keine leichte. Das Angebot an Ausbildungs- und Studienplätzen ist so groß wie noch nie. Ihr habt
heute die Qual der Wahl zwischen 345 anerkannten Ausbildungsberufen. Das Berufsspektrum ist also breit gefächert
– da findet jeder nach seinen Interessen das Passende.
Doch wer einen Weg gehen will, der muss zunächst den ersten
Schritt wagen. Die vorliegende Broschüre soll Antworten und
Tipps geben und Orientierungshilfe auf dem Weg zum Traumberuf sein.
Möglichkeiten muss man ergreifen, denn eine verpasste
Chance kann in der Zukunft einen Weg verbauen, den man gern
beschreiten würde. Die Industrie- und Handelskammer (IHK)
Erfurt und die Landeshauptstadt Erfurt unterstützen dich gern
dabei.
Gerald Grusser
5
Vorwort der Handwerkskammer Erfurt
Sehr geehrte Leser!
Mit dem Ende der Regelschule ist eine wichtige Etappe
geschafft. Spätestens jetzt steht die Frage aber im Raum, ob
eine weiterführende Schule oder eine duale Ausbildung der
richtige nächste Schritt sein mag.
Die Erfurter Bildungslandschaft hat sowohl im schulischen
Bereich als auch in der dualen Ausbildung für junge Menschen
ein enorm vielfältiges Angebot. Diese Vielfalt verlangt von den
Jugendlichen ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz. Und
je besser die Vorbereitung auf den nächsten Bildungsabschnitt
ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, die richtige
Wahl zu treffen.
Die Mehrzahl der Auszubildenden in den Betrieben verfügt
über einen Regelschulabschluss. Dieser bietet bereits die Voraussetzung, um erfolgreich eine berufliche Karriere zu starten.
Doch noch wichtiger als der schulische Abschluss selbst ist die
Bereitschaft, sich mit Leistung, Engagement und Durchhaltevermögen den neuen Aufgaben zu stellen.
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Dieser Leistungswille ist Voraussetzung, um – egal auf
welchem Bildungsweg – langfristig in einem Beruf erfolgreich
zu sein.
Dank der immer engeren Verzahnung von beruflicher und
schulischer Bildung führt keine Bildungsentscheidung in eine
Sackgasse. Gerade die duale Berufsausbildung bietet dank
umfassender beruflicher Fortbildungsmöglichkeiten vielschichtige Perspektiven für junge Menschen; bis hin zum
Studium auch ohne Abitur.
Eine duale berufliche Ausbildung bildet nach wie vor das
Rückgrat der Fachkräfteentwicklung in Deutschland. Dank der
guten Ausbildungsarbeit in den Unternehmen, an den berufsbildenden Schulen und in den Bildungsstätten der Wirtschaft
bilden sich hier die künftigen Fachkräfte heran, die für den
Erfolg der Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind.
Diese Broschüre ist für die Orientierung junger Menschen
auf ihrem Weg zur künftigen Fachkraft eine gute Hilfe. Eine
umfassende berufliche Beratung und natürlich das individuelle Engagement bei der Suche nach dem eigenen Karriereweg
sowie die persönliche Leistungsbereitschaft bleiben jedoch die
wesentlichen Eckpfeiler beim Start in eine erfolgreiche
berufliche Laufbahn.
Thomas Malcherek
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt
7
Welche Abschlüsse kann man an der Regelschule erwerben?
Hauptschulabschluss
Um den Hauptschulabschluss zu erlangen, müssen die Schüler
der Regelschule die Klassenstufe neun erfolgreich bestehen.
Die Klassenstufe neun kann in einem oder zwei Jahren durchlaufen werden (individuelle Abschlussphase).
„Erfolgreich bestehen“ heißt dabei, dass die Versetzungsbedingungen erfüllt sein müssen. Für den Hauptschulabschluss
müssen keine Abschlussprüfungen abgelegt werden. Mit dem
Hauptschulabschluss kann eine duale Berufsausbildung
(▶ Seite 14) aufgenommen werden. Außerdem kann eine
Berufsfachschule (▶ Seite 17) besucht werden.
Für eine Ausbildung wird von Ausbildungsbetrieben in der
Regel mindestens der Hauptschulabschluss erwartet (▶ Vgl.
Zahlen und Fakten zur dualen Ausbildung, Seite 16).
8
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Anders als beim Hauptschulabschluss müssen für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss am Ende der 9. Klasse
Prüfungen bestanden werden. Für die Prüfungen zugelassen
sind Schüler, die die Versetzungsbedingungen erfüllen. Außerdem müssen Schüler, die an der Prüfung teilnehmen wollen,
den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule besuchen.
Der Qualifizierende Hauptschulabschluss ist angesehener als
der Hauptschulabschluss und verbessert somit die Chancen,
einen Ausbildungsplatz zu finden.
Realschulabschluss
Für den Realschulabschluss müssen am Ende der 10. Klasse
Prüfungen erfolgreich bestanden werden.
Mit dem Realschulabschluss kann eine duale (▶ Seite 14) oder
eine schulische (▶ Seite 17) Berufsausbildung aufgenommen
werden. Der Realschulabschluss befähigt außerdem zum
Eintritt in die gymnasiale Oberstufe. Mit dem Realschulabschluss kann somit auf einem beruflichen (▶ Seite 22) oder
einem allgemeinbildenden Gymnasium, auf einer Gesamtschule oder auf einer Thüringer Gemeinschaftsschule die
allgemeine Hochschulreife abgelegt werden. Weiterhin kann
auf der Fachoberschule (▶ Seite 20) die Fachhochschulreife
erworben werden.
Der Realschulabschluss ist also für eine Berufsausbildung und
für ein Studium wichtig.
9
Schulpflicht gemäß §§ 17, 19, 20 und 21 Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) vom 20.12.2010
In Thüringen besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht unterteilt sich in eine
Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht
besteht für zehn Schuljahre und wird in der Regel an allgemeinbildenden
Schulen erfüllt.
Jugendliche, die den Hauptschulabschluss anstreben, können im Rahmen
der individuellen Abschlussphase bei Bedarf das neunte Schuljahr in einem
oder zwei Jahren absolvieren.
Jugendliche, die nach zehn Schuljahren keinen Hauptschulabschluss
erworben haben, können einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen
und für ein weiteres Jahr eine allgemein- oder berufsbildende Schule
besuchen. Dazu ist die Genehmigung durch den Schulleiter und eine
Anhörung durch die Klassenkonferenz erforderlich. Sollte für den Erwerb
des Hauptschulabschlusses ein zwölftes Schuljahr notwendig sein, kann
auch das unter bestimmten Bedingungen vom zuständigen Schulamt
genehmigt werden.
Jugendlichen, die einen Hauptschulabschluss erreicht haben und einen
Ausbildungsvertrag vorweisen können, ist es möglich, das zehnte Jahr der
Vollzeitschulpflicht in einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.
Die Berufsschulpflicht besteht bei Jugendlichen, die eine Berufsausbildung
(dual und schulisch) machen. Die Berufsschulpflicht in der Ausbildung
besteht in der Regel für die Dauer der Ausbildung und endet spätestens mit
dem 21. Lebensjahr.
Quelle: Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
Dezember 2010 (GVBl. S. 530).
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Was kann man mit den Abschlüssen machen?
Auf den nächsten zwei Seiten können Sie herausfinden,
welchen Bildungsweg Sie mit Ihrem bisher erreichten Schulabschluss beschreiten können.
Ich habe ...
einen Hauptschulabschluss oder einen
Qualifizierenden Hauptschulabschluss
• Mit dem Hauptschulabschluss oder dem Qualifizierenden
•
•
•
•
Hauptschulabschluss kann eine duale oder schulische
Berufsausbildung (ab ▶ Seite 14) aufgenommen werden.
Wenn keine Berufsausbildung aufgenommen wird, muss
ein Berufsvorbereitungsjahr (▶ Seite 27) begonnen werden.
Eine Alternative zum Berufsvorbereitungsjahr kann auch
die berufliche Einstiegsqualifizierung sein (▶ Seite 27).
Außerdem können bestimmte Bildungsgänge der Berufsfachschule (▶ Seite 17) besucht werden.
Wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, kann auch ein
Freiwilligendienst (▶ Seite 26) begonnen werden.
Ich habe ...
einen Realschulabschluss
• Mit dem Realschulabschluss kann eine duale oder
schulische Berufsausbildung (ab ▶ Seite 14) aufgenommen
werden.
• Mit dem Realschulabschluss kann ein allgemeinbildendes
Gymnasium, ein berufliches Gymnasium (▶ Seite 22), eine
Gesamtschule oder eine Thüringer Gemeinschaftsschule
besucht und die allgemeine Hochschulreife erworben
werden.
• Mit dem Realschulabschluss kann an der Fachoberschule
(▶ Seite 20) die Fachhochschulreife erworben werden.
11
• Ohne Ausbildungsvertrag kann auch ein Bildungsgang der
Berufsfachschule (▶ Seite 17) begonnen werden.
• Wer noch nicht genau weiß, was er machen will, oder
schon Arbeitserfahrungen sammeln möchte, kann einen
Freiwilligendienst beginnen (▶ Seite 26).
Ich habe ...
keinen Abschluss, bin aber zehn Jahre zur Schule
gegangen und habe damit die Vollzeitschulpflicht erfüllt
Wenn die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen
wird, kann ein Berufsvorbereitungsjahr (▶ Seite 27), eine
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (▶ Seite 27) begonnen werden.
• Es ist außerdem möglich, eine Berufsausbildung aufzunehmen (▶ Vgl. Zahlen und Fakten zur dualen Berufsausbildung, Seite 16).
• Wer noch nicht genau weiß, was er machen will, oder
schon Arbeitserfahrungen sammeln möchte, kann einen
Freiwilligendienst beginnen (▶ Seite 26).
Mit welchem Abschluss was an welcher staatlichen berufsbildenden Schule in Erfurt gemacht werden kann, ist auch
unter www.was-kann-ich-tun.de zu finden.
Welche Formen berufsbildender Schulen gibt es?
Nach dem Besuch der Regelschule bieten sich im beruflichen
Bildungssystem viele Möglichkeiten für eine berufliche Ausbildung. Nach dem Erwerb eines Berufsabschlusses kann man
sich verschiedenartig beruflich weiterbilden, insbesondere an
Fachschulen.
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Das Erlernen eines Berufes kann in dualer oder schulischer
Form erfolgen. In der dualen Berufsausbildung werden in einer
berufsbildenden Schule gemeinsam mit einem Betrieb die
Fähigkeiten und das nötige Wissen vermittelt, um am Ende
der Ausbildungszeit selbstständig in einem Beruf arbeiten zu
können. Bei einer schulischen Berufsausbildung geschieht dies
vorrangig an der berufsbildenden Schule.
Je nachdem, mit welchem Abschluss man die allgemeinbildende Schule verlässt, kann man an berufsbildenden
Schulen weitere Abschlüsse (allgemeinbildende
Abschlüsse oder Berufsabschlüsse) erwerben, aber auch
Abschlüsse nachholen. Zum Beispiel kann mit dem Realschulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung erworben
werden. Oder man kann sich nach einer längeren Berufszeit
weiterbilden, um beruflich auf dem aktuellsten Stand zu
bleiben oder seine Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.
Diese verschiedenen Aufgaben werden von unterschiedlichen
Schulformen im berufsbildenden System übernommen.
„Berufsbildende Schule“ ist dabei eine Art Sammelbegriff für
die unterschiedlichen Formen der berufsbildenden Schulen.
Zu den berufsbildenden Schulen zählen
•
•
•
•
•
•
Berufsschulen (▶ Seite 14)
Berufsfachschulen (▶ Seite 17)
Höhere Berufsfachschulen (▶ Seite 20)
Fachoberschulen (▶ Seite 20)
berufliche Gymnasien (▶ Seite 22)
Fachschulen (▶ Seite 23)
13
Die meisten berufsbildenden Schulen in Erfurt vereinen
mehrere Berufsschulformen unter einem Dach. Die Angebote
der Erfurter berufsbildenden Schulen sind vielfältig (▶ ab Seite
32). Für die unterschiedlichen Berufswege müssen für Schule
und Betrieb jeweils spezielle Aufnahmekriterien erfüllt
werden (▶ ab Seite 15).
Gemeinsamer Unterricht in der beruflichen Bildung
Der Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung gilt auch für die
Berufsbildung. Es wird angestrebt, Schüler mit und ohne Behinderung
sowie Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
zusammen zu unterrichten.
„Schüler mit Behinderung haben das Recht, gemeinsam mit Schülern ohne Behinderungen unterrichtet zu werden.“
§ 12 (1) Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) vom 16. Dezember 2005, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (GVBl. S. 340).
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, die in berufsbildenden Schulen nicht oder nicht ausreichend
gefördert werden können, die Berufsschulpflicht an berufsbildenden Schulteilen/Klassen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder
Förderberufsschulen erfüllen.
(Vgl. § 7 Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April
2003)
Berufsschulen
Die Berufsschule und der Betrieb sind traditionell Partner in
der dualen Berufsausbildung, wobei die Berufsschule den theoretischen Teil der Ausbildung übernimmt. In der Berufsschule
werden neben berufsspezifischen Fächern – also Fächern, die
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etwas mit dem Beruf zu tun haben – auch allgemeinbildende
Fächer wie Deutsch und Mathematik unterrichtet.
Die Aufnahme einer dualen Ausbildung steht grundsätzlich
jedem offen, der die Vollzeitschulpflicht (▶ Seite 10) erfüllt
hat, der also zehn Schuljahre zur Schule gegangen ist, egal ob
die Schule mit oder ohne Abschluss verlassen wurde. Die
meisten Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung haben
einen Realschulabschluss.
Am Ende der zwei- bis dreieinhalbjährigen Berufsausbildung
steht mit den Abschlussprüfungen an der Berufsschule sowie
den Prüfungen bei der zuständigen Kammer (Kammerprüfung)
der Berufsabschluss. Wenn mit dem Abschlusszeugnis der
Berufsschule ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht
wurde, erwerben Schüler ohne allgemeinbildenden Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss) einen dem
Haupt- bzw. Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss.
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Auf einen Blick: Berufsschulen
Voraussetzung
• Der Auszubildende muss neun Jahre zur Schule
gegangen sein und mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können
• oder zehn Jahre zur Schule gegangen sein und
somit die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Abschlüsse
• Berufsabschluss (z. B. Gesellenbrief, Facharbeiterbrief)
• gegebenenfalls dem Hauptschulabschluss
bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger
Abschluss
Dauer
2 bis 3,5 Jahre
Anmeldung
Nach erfolgreicher Bewerbung bei einem Ausbildungsbetrieb meldet dieser den Auszubildenden
an der Berufsschule an.
Für Jugendliche, die keinen Schulabschluss haben, bieten
Berufsschulen als Vorbereitung auf eine duale Berufsausbildung das Berufsvorbereitungsjahr an. Informationen zum
Berufsvorbereitungsjahr gibt es auf ▶ Seite 27 unter
„Anschlusswege nach der Regelschule“.
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Berufsschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32).
Zahlen und Fakten zur dualen Berufsausbildung
Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Bestimmungen, welche Schulabschlüsse für
eine duale Ausbildung vorgeschrieben sind. Die Ausbildungsbetriebe entscheiden
über die Aufnahme von Auszubildenden und legen dafür Voraussetzungen fest. Ein
Bewerber muss, wenn er keinen Abschluss vorweisen kann, aber die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Er muss also zehn Jahre zur Schule gegangen sein. Auszubildende, die eine duale Ausbildung absolvieren, haben am häufigsten einen Realschulabschluss. Im Schuljahr 2011/2012 waren es 46%. Einen Hauptschulabschluss konnten
15% derjenigen, die eine duale Berufsausbildung begonnen haben, vorweisen.
Lediglich 0,7% hatten keinen allgemeinbildenden Schulabschluss.
Vgl. Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Bildung (Hrsg.) (2012): Bildung in Erfurt 2012 – Erste Befunde, abrufbar unter:
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www.bildungskatalog.erfurt.de
Berufsfachschulen
Die Berufsfachschule ist eine Vollzeitschulform, d.h. hier
wird fast nur in der Schule gelernt. In einigen Fällen arbeiten
Berufsfachschulen mit Bildungsanbietern oder Betrieben
zusammen, um Schülern praktische Einblicke zu ermöglichen.
Es gibt die ein-, zwei- und dreijährige Berufsfachschule. Die
Bildungsgänge der Berufsfachschule unterscheiden sich neben
den Fachrichtungen vorrangig darin, ob am Ende ein Berufsabschluss erworben wird.
Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss
Die Bildungsgänge der einjährigen und zumeist auch der zweijährigen Berufsfachschule dienen vor allem dazu, Jugendliche,
die noch keinen Ausbildungsvertrag haben, einen Anschluss
zu ermöglichen und deren Chancen auf einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb bzw. auf die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Vollzeitschulform zu erhöhen. Sie ermöglichen
eine berufliche Teilqualifikation, enden aber nicht mit einem
Berufsabschluss.
Im Unterschied zur einjährigen Berufsfachschule wird am Ende
der zweijährigen Berufsfachschule eine Prüfung abgelegt. Ein
Wechsel nach dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule
in die zweijährige Berufsfachschule ist unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Mit dem Abschlusszeugnis der
zweijährigen Berufsfachschule wird gleichzeitig ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.
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Auf einen Blick: Berusfachschulen ohne Berufsabschluss
Voraussetzung
• Hauptschulabschluss
• oder dem Hauptschulabschluss gleichwertiger
Abschluss
Abschlüsse
• berufliche Teilqualifikation nach einjähriger
Berufsfachschule
• berufliche Teilqualifikation und dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss nach
zweijähriger Berufsfachschule
Dauer
1 oder 2 Jahre
Anmeldung
Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der ein- und
zweijährigen Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss haben, finden Sie
Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote
finden Sie ab ▶ Seite 39.
Berufsfachschulen mit Berufsabschluss
In Erfurt kann in den Berufen Kinderpflege, Sozialassistenz
und Kosmetiker mit einer zweijährigen Berufsfachschule ein
Berufsabschluss erworben werden. Das heißt, man schließt die
Berufsausbildung mit einer staatlichen Anerkennung ab (z.B.
„Staatlich anerkannter Kinderpfleger“).
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Mit der dreijährigen Berufsfachschule wird ebenfalls in einer
Vielzahl von Berufen ein Berufsabschluss erworben. In Erfurt
können zum Beispiel die Berufe Koch oder Restaurantfachmann erlernt werden.
Auf einen Blick: Berusfachschulen mit Berufsabschluss
Voraussetzung
• Hauptschulabschluss
• oder dem Hauptschulabschluss gleichwertiger
Abschluss
Abschlüsse
• Berufsabschluss nach zwei- oder dreijähriger
Berufsfachschule
• dem Realschulabschluss gleichwertiger
Abschluss nach zweijähriger Berufsfachschule
Dauer
2 oder 3 Jahre
Anmeldung
Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Berufsfachschulen mit Berufsabschluss haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen
(▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39.
19
Höhere Berufsfachschulen
Mit einem Realschulabschluss kann man eine Höhere Berufsfachschule besuchen und einen Berufsabschluss erwerben.
Höhere Berufsfachschulen sind Vollzeitschulformen. Neben
Praktikumszeiten wird hier also die meiste Zeit in der Schule
gelernt.
Es gibt die zwei- und dreijährige Höhere Berufsfachschule.
Diese unterscheiden sich vor allem in den Fachrichtungen, die
gewählt werden können. Typisch sind hier die Ausbildungsgänge im Gesundheitswesen oder im kaufmännischen Bereich.
Zusätzlich zum Berufsabschluss kann an einer Höheren Berufsfachschule die Fachhochschulreife erworben werden.
Auf einen Blick: Höhere Berufsfachschulen
Voraussetzung
• Realschulabschluss
• oder dem Realschulabschluss gleichwertiger
Abschluss
• Achtung: Für die Aufnahme einer Ausbildung
im Gesundheits- und Pflegebereich besteht für
einige Berufe ein Mindestalter.
Abschlüsse
• Berufsabschluss
• zusätzlich Fachhochschulreife möglich
Dauer
2 oder 3 Jahre
Anmeldung
Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Höheren
Berufsfachschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab
Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39.
Fachoberschulen
Auf einer Fachoberschule kann man die Fachhochschulreife
erwerben. Die Fachoberschule ist eine ein- oder zweijährige
Vollzeitschulausbildung. Neben den allgemeinbildenden Fächern werden auch fachbezogene Wahlpflichtfächer
20
angeboten, die von der fachlichen Ausrichtung der jeweiligen
berufsbildenden Schule abhängig sind. In der Fachrichtung
Gestaltung muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
Die zweijährige Fachoberschule steht Bewerbern mit Realschulabschluss bzw. Bewerbern mit einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss offen. Hier ist im ersten Jahr
ein längeres Praktikum Pflicht.
Ist eine einschlägige (für das jeweilige Fach relevante) Berufsausbildung vorhanden, führt der Besuch der Fachoberschule in
einem Jahr zur Fachhochschulreife.
Auf einen Blick: Fachoberschulen
Voraussetzung
zweijährige
Fachoberschule
einjährige
Fachoberschule
• Realschulabschluss
• oder dem Realschul-
• Realschulabschluss
abschluss gleichwertiger Abschluss
mit Berufsabschluss
• oder dem Realschul-
abschluss gleichwertiger Abschluss mit
Berufsabschluss
Abschlüsse
Fachhochschulreife
Fachhochschulreife
Dauer
2 Jahre
1 Jahr
Anmeldung
Bewerbung bei den
Schulen bis 31. März des
Jahres
Bewerbung bei den
Schulen bis 31. März des
Jahres
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Fachoberschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32).
Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39.
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Berufliche Gymnasien
Auf einem beruflichen Gymnasium kann man die allgemeine
Hochschulreife (Abitur) erwerben. Es bietet eine dreijährige
schulische Vollzeitausbildung. Neben allgemeinbildenden
Fächern werden auch spezielle fachbezogene Inhalte vermittelt, die von den jeweiligen Schwerpunkten der berufsbildenden Schule abhängen. Welches berufliche Gymnasium in
Frage kommt, sollte also auch von den Interessen der Schüler
abhängen.
Auf einen Blick: Berufliche Gymnasien
Voraussetzung
• Realschulabschluss
• oder dem Realschulabschluss gleichwertiger
Abschluss
Abschlüsse
allgemeine Hochschulreife
Dauer
3 oder 3,5 Jahre
Anmeldung
Bewerbungsfristen werden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
festgelegt. Sie richten sich nach dem Halbjahreszeugnistermin und sind auf der Internetseite des
Ministeriums zu erfahren.
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der beruflichen
Gymnasien haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32).
Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39.
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Fachschulen
Die Fachschule dient der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Voraussetzung ist daher in der Regel eine abgeschlossene
Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufspraxis. Neben einer fachlich vertiefenden Bildung kann mit
dem Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife
erworben werden. Hierzu muss mit der Abschlussprüfung an
der Fachschule ein bestimmter Notendurchschnitt erzielt
werden.
Auf einen Blick: Fachschulen
Voraussetzung
• Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsaus-
Abschlüsse
• vertiefte berufliche Bildung
• Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich
• Vollzeit 2 bis 3 Jahre
• Teilzeit mindestens 4 Jahre
bildung und einjährige Berufspraxis
Dauer
Anmeldung
Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Fachschulen
haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere
Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39.
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Realschulabschluss und Hochschulzugangsberechtigung? Das
geht!
Nach der Regelschule gibt es unterschiedliche Wege, eine
Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Zur Hochschulzugangsberechtigung zählen die allgemeine Hochschulreife
und die Fachhochschulreife.
Allgemeine Hochschulreife
Wenn man einen Realschulabschluss hat und die allgemeine
Hochschulreife ablegen möchte, kann man nach der 10. Klasse
an ein allgemeinbildendes Gymnasium, an ein berufliches
Gymnasium, an eine Gesamtschule oder an eine Thüringer
Gemeinschaftsschule wechseln. Dafür müssen bestimmte
Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Zu den Leistungsvoraussetzungen zählen
• mindestens die Note „gut“ in den Fächern Deutsch, Mathe•
•
matik, erste Fremdsprache und Wahlpflichtfach im
Zeugnis des Halbjahres
oder eine Gymnasialempfehlung der Klassenkonferenz der
abgebenden Schule
oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Wenn Sie Fragen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife haben, finden
Sie Informationen in der Broschüre „Gymnasiale Oberstufe in Thüringen“, die
vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur herausgegeben wurde. Die Broschüre ist abrufbar unter
▶ www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/schulwesen/schullaufbahnen/wa/
Die allgemeine Hochschulreife ist der Schulabschluss, der zum
Besuch aller Hochschulen, also Universitäten und Fachhochschulen, berechtigt.
24
Hochschulzugangsberechtigung in Thüringen
In der Regel haben Studierende an einer Hochschule die allgemeine Hochschulreife, das Fachabitur (kann nicht in Thüringen erworben werden) oder die Fachhochschulreife.
Mit einer beruflichen Qualifikation kann aber auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufgenommen werden.
Voraussetzung ist beispielsweise
•
•
eine Meisterprüfung oder ein als gleichwertig festgestellter Abschluss
oder ein Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder Fach- und Betriebswirt
•
oder das Bestehen einer Eingangsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige (Berufsabschluss und mindestens drei Jahre Berufserfahrung)
Dabei regeln die Hochschulen in ihren Satzungen, für welche Studiengänge
Eingangsprüfungen in diesem Sinne möglich sind.
Vgl. Thüringer Hochschulgesetz vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes
vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238).
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife kann an einer Höheren Berufsfachschule (▶ Seite 20), an einer Fachoberschule (▶ Seite 20) und an
einer Fachschule (▶ Seite 23) erworben werden.
25
Schule vorbei. Was kann man noch tun?
Freiwilligendienste
Wer die Schule geschafft hat und vor der Berufsausbildung
oder vor dem Studium schon Arbeitserfahrungen sammeln
will, kann das in einem Freiwilligenjahr tun. Möglich ist das
im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich.
Thüringen Jahr
Das Thüringen Jahr ist eine freiwillige Tätigkeit in einem
gesellschaftlich relevanten Bereich über den Zeitraum von
einem Jahr. Teilnehmen können alle Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit Wohnsitz in Thüringen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht 27 Jahre alt sind. Sie
dürfen nicht in einem Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsverhältnis stehen. Mit diesem Bildungs- und
Orientierungsjahr können junge Menschen Einblicke in den
Arbeitsalltag erlangen, sich über Berufe informieren, sich
ausprobieren und die eigene Persönlichkeit stärken. Im Begriff
„Thüringen Jahr“ sind die bisherigen Freiwilligendienste
zusammengefasst. Es kann in fünf verschiedenen Einsatzfeldern absolviert werden: im sozialen, ökologischen und
kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports und der
Denkmalpflege.
Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an Frauen
und Männer aller Generationen, sich außerhalb von Beruf und
Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen,
ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des
Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
26
Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der
die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, eine Altersbegrenzung nach
oben gibt es nicht. Der BFD kann sechs bis 24 Monate lang sein.
Berufsvorbereitungsjahr
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) soll auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Es bietet Jugendlichen, die keinen Hauptschulabschluss, aber die Vollzeitschulfplicht erfüllt haben, die
Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren.
Das BVJ wird von Berufsschulen angeboten. Im BVJ lernt man
mit praktischen Arbeiten unterschiedliche Berufsfelder kennen. Dazu gibt es allgemeinbildenden und fachtheoretischen
Unterricht. Bei erfolgreichem Durchlaufen des BVJ erhält man
einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss.
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten des Berufsvorbereitungsjahres haben, finden Sie Ansprechpartner in den berufsbildenden
Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39.
Einen umfassenden Überblick gibt der Navigator Schule»Beruf
unter ▶ www.bildungskatalog.erfurt.de.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ebenfalls für
Jugendliche gedacht, die keinen Schulabschluss erlangt, aber
die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und/oder bisher keinen
Ausbildungsvertrag abschließen konnten. Die betriebliche
Einstiegsqualifizierung ist ein sechs- bis zwölfmonatiges,
bezahltes Praktikum in einem Betrieb. Jugendliche erhalten
hier Einblicke in berufliche Tätigkeiten und werden damit auf
eine duale Beraufsausbildung vorbereitet.
27
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird in enger
Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit, den Kammern
und den Betrieben durchgeführt.
Bei Fragen zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung finden Sie Ansprechpartner bei den Kammern und der Agentur für Arbeit Erfurt ( ▶ Seite 40).
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Jugendliche und junge
Erwachsene mit erhöhtem Förderbedarf an. Für Jugendliche,
die bisher noch ohne Schulabschluss sind, jedoch die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, bietet die Maßnahme außerdem die
Möglichkeit, sich auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses
oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorzubereiten. Im
Regelfall dauert die Teilnahme an einer BvB bis zu zehn
Monate, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monate.
Bei Fragen zur berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme finden Sie Ansprechpartner bei den Kammern und der Agentur für Arbeit Erfurt ( ▶ Seite 40).
28
Wo kann man allgemeinbildende Abschlüsse nachholen?
Neben den berufsbildenden Schulen gibt es auch andere
Bildungseinrichtungen, an denen nach Erfüllen der Vollzeitschulpflicht allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden
können. Nachfolgend sind die wichtigsten Einrichtungen
aufgeführt und erläutert.
Volkshochschule
Schulabschlüsse können nach Erfüllung der Schulpflicht auch
extern über die Volkshochschule Erfurt erworben werden.
Unterricht und Prüfungen erfolgen an Erfurter Schulen. Die
Kurse finden als Abendschulkurse statt.
Um das externe Abitur abzulegen, müssen Aufnahmenbedingungen entsprechend § 112 der Thüringer Schulordnung erfüllt
werden. Ob es sich im individuellen Fall empfiehlt, das Abitur
nachzuholen oder gegebenenfalls erst den Real- oder Hauptschulabschluss zu absolvieren, dazu berät die Volkshochschule.
29
Die Kurse für den Erwerb von externen Schulabschlüssen in der
Volkshochschule Erfurt sind gebührenpflichtig. Über Finanzierungsmöglichkeiten berät ebenfalls die Volkshochschule.
Auf einen Blick: Erwerb externer Schulabschlüsse an der
Volkshochschule Erfurt
Abschluss
Dauer
Kosten
Hauptschulabschluss
1 Jahr
ca. 900,00 €
Realschulabschluss
1 Jahr
ca. 1200,00 €
Abitur
3 Jahre
ca. 3500,00 €
Kontaktdaten der Volkshochschule Erfurt:
Schottenstraße 7
99084 Erfurt
Telefon: 0361 655-2950
Kolleg
Am Kolleg kann in einem dreijährigen Vollzeit-Bildungsgang
das Abitur erworben werden. Die Ausbildung ist kostenfrei.
Die Zugangsvoraussetzungen für das Kolleg:
• ein Mindestalter von 19 Jahren
• ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss
gleichwertiger Abschluss
• eine abgeschlossene Berufsausbildung oder dreijährige
Berufstätigkeit sowie
• die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung
In Thüringen gibt es folgende Anlaufpunkte:
• Thüringen Kolleg Weimar: www.thueringenkolleg.de
• Ilmenau-Kolleg: www.ilmenau-kolleg.de
30
31
Berufsbildende Schulen in Erfurt
Es gibt staatliche berufsbildende Schulen und berufsbildende
Schulen in freier Trägerschaft. Während an den staatlichen
berufsbildenden Schulen die Ausbildung kostenfrei ist,
erheben berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Unterrichtsgebühren.
Jede berufsbildende Schule hat ihr eigenes Profil. Auf den
folgenden Seiten werden die berufsbildenden Schulen in
Erfurt vorgestellt. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Wenn Sie mehr über die Schulen erfahren
wollen, können Sie sich zum Beispiel auf den angegebenen
Internetseiten informieren.
32
Staatliche berufsbildende Schulen
Schulträger
Schulname
Schulformen
Fachrichtungen
Stadt Erfurt
Sebastian-Lucius-Schule
SBBS 1
Berufsschule,
Fachschule
Kaufmännisch
Berufsschule,
Berufsfachschule,
Fachoberschule,
Berufliches
Gymnasium
Handel,
Wirtschaft und
Verwaltung
Berufsschule,
Berufsfachschule, Fachschule,
Fachoberschule,
berufliches
Gymnasium,
Berufsvorbereitungsjahr
Technik und
Dienstleistungsberufe
Am Flüßchen 10
99091 Erfurt
Telefon: 0361 7406-00
Fax: 0361 7406-010
E-Mail: sbbs1@erfurt.de
Internet: www.sls-erfurt.de
Stadt Erfurt
Ludwig-Erhard-Schule
SBBS 3
Talstraße 24
99089 Erfurt
Telefon: 0361 2197-0
Fax: 0361 2197-249
E-Mail: ludwig-erhardschule@erfurt.de
Internet: www.ludwigerhard-schule.com
Stadt Erfurt
Andreas-Gordon-Schule
SBBS 4
Weidengasse 8
99084 Erfurt
Telefon: 0361 6578-400
Fax: 0361 6578-439
E-Mail: andreas-gordonschule@erfurt.de
Internet: www.ags-erfurt.
de
33
Schulträger
Schulname
Schulformen
Fachrichtungen
Stadt Erfurt
Ernst-Benary-Schule
SBBS 5
Berufsschule, Berufsfachschule,
Fachoberschule,
Berufsvorbereitungsjahr
Ernährung,
Hauswirtschaft/
Körperpflege
und Agrarwirtschaft
Berufsschule,
Höhere Berufsfachschule,
Fachoberschule,
berufliches
Gymnasium
Gesundheit und
Soziales
Berufsschule,
Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule,
Fachoberschule,
berufliches
Gymnasium,
Berufsvorbereitungsjahr
Gestaltung/
Technik und
Design
Langer Graben 82
99092 Erfurt
Telefon: 0361 2202-50
Fax: 0361 2202-511
E-Mail: sbbs5@erfurt.de
Internet: www.ebserfurt.de
Stadt Erfurt
Marie-Elise-Kayser-Schule
SBBS 6
Leipziger Straße 15
99084 Erfurt
Telefon: 0361 6792-0
Fax: 0361 6792-118
E-Mail: sbbs6@erfurt.de
Internet: www.sbbs6erfurt.de
Stadt Erfurt
Walter-Gropius-Schule
SBBS 7
Binderslebener Straße 162
99092 Erfurt
Telefon: 0361 2212-0
Fax: 0361 2212-100
E-Mail: walter-gropiusschule@erfurt.de
Internet: www.waltergropius-schule.de
34
Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft
Schulträger
Schulname
Schulformen
Fachrichtungen
Katholische
Hospitalvereinigung
Thüringen
gGmbH
Schule für Gesundheitsund Krankenpflege am
Katholischen Krankenhaus
St. Johann Nepomuk
Höhere Berufsfachschule
Gesundheitsund Krankenpflege
Fachschule,
Höhere Berufsfachschule
Erzieher/-in,
Sozialassistenz,
Altenpflege
Haarbergstraße 72
99097 Erfurt
Telefon: 0361 6541-631
Fax: 0361 6541-094
E-Mail: schule@kkh-erfurt.
de
Internet: www.kkhkrankenpflegeschule.de
Caritas des
Bistums
Erfurt
Berufsbildende Schule „St.
Elisabeth“
Mittelhäuser Straße 76/77
99089 Erfurt
Telefon: 0361 4219-534
Fax: 0361 4219-533
E-Mail: schulen-erfurt@
caritas-bistum-erfurt.de
Internet: www.dicverfurt.
caritas.de
35
Schulträger
Schulname
Schulformen
Fachrichtungen
DEHOGA
Thüringen
KOMPETENZZENTRUM
GmbH – gemeinnützig
DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM GmbH
– gemeinnützig
Berufsschule,
Berufsfachschule,
Höhere Berufsfachschule,
Fachschule
Hotellerie und
Gastronomie
Erziehung und
Soziales
Höhere Berufsfachschule,
Fachschule
Kaufmännisch,
Erziehung
Höhere Berufsfachschule
Altenpflege
Witterdaer Weg 3
99092 Erfurt
Telefon: 0361 4207-40
Fax: 0361 4207-432
E-Mail: info@dehogakompetenzzentrum.de
Internet: www.ergab.de
Euro-Schulen gemeinnützige
Gesellschaft für
berufliche
Bildung
und
Beschäftigung mbh,
Niederlassung Erfurt
Euro-Schulen ThüringenSachsen GmbH
Euro-Schulen Erfurt
DRK
Landesverband
Thüringen
e. V.
DRK HBFS für Altenpflege
Juri-Gagarin-Ring 90
99091 Erfurt
Telefon: 0361 6461-090
Fax: 0361 6461-093
E-Mail: info@es.erfurt.
eso.de
Internet: www.eso.de/
erfurt
Heinrich-Heine-Straße 3
99096 Erfurt
Telefon: 0361 3440-141
Fax: 0361 3464-197
E-Mail: bildungswerk@
lv-thueringen.drk.de
Internet: www.lvthueringen.drk.de
36
Schulträger
Schulname
Schulformen
Fachrichtungen
Erfurt
Bildungswerk GmbH
Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Berufsfachschule,
Höhere Berufsfachschule
Gesundheit und
Soziales
Fachschule
Techniker/-in in
Maschinen- und
Elektrotechnik,
Mechatronik,
Betriebswirt/-in,
Bürokauffrau/mann
Berufsfachschule,
Höhere Berufsfachschule
Pharmazeutisch-technische
Assistenz,
Chemischtechnische
Assistenz und
Biologischtechnische
Assistenz
Friedrich-Engels-Straße 56
99086 Erfurt
Telefon: 0361 7313-537
Fax: 0361 5505-697
E-Mail: kontakt@bwgesundheitsberufe.de
Internet: www.bw-gesundheitsberufe.de
Erfurt
Bildungswerk GmbH
Akademie für Wirtschaft
und Technik
Magdeburger Allee 216
99086 Erfurt
Telefon: 0361 7434-624
Fax: 0361 7434-623
E-Mail: pfs@ebz-erfurt.de
Internet: www.pfs-erfurt.de
Thüringer
Bildungsverein für
Gesundheit
und Soziales e. V.
Staatlich anerkannte
Private Höhere Berufsfachschule des TBV
Werner-SeelenbinderStraße 14
99096 Erfurt
Telefon: 0361 4211-878 und
0152 3366-5650
Fax: 0361 6026-983
E-Mail: info@thueringerbildungsverein.de
Internet: www.thueringerbildungsverein.de
37
Schulträger
Schulname
Schulformen
Fachrichtungen
Institut für
Marktwirtschaft
gGmbH
Höhere Berufsfachschule
für Podologie
Höhere Berufsfachschule
Medizinische
Berufe
Höhere Berufsfachschule
Logopädie,
Pharmazeutisch-technische
Assistenz,
Altenpflege,
Kinderpfleger/in, Erzieher/-in,
Physiotherapie,
Masseure/in und medizinische
Bademeister/-in
Berufsfachschule
Kosmetiker/-in
Schillerstraße 44
99094 Erfurt
Telefon: 0361 6021-417
Fax: 0361 3 4513-83
E-Mail: ima-erfurt@tonline.de
Internet: www.ima-wissen.
de
IFBE
Bildungszentrum
gem. GmbH
DIE SCHULE für Berufe mit
Zukunft
Am Roten Berg 7
99086 Erfurt
Telefon: 0361 7 442-400
oder 0361 7491-504
Fax: 0361 7442-401
E-Mail: erfurt-bz@dieschule.de
Internet: www.die-schule.
de/erfurt/kontakt
Kolping Bildungswerk
Thüringen
e. V.
Private Berufsfachschule
für Kosmetik
Wermutmühlenweg 11
99089 Erfurt
Telefon: 0361 7306-830
Fax: 0361 7306-819
E-Mail: bfs@kbw-th.de
Internet: www.kolpingkosmetikschule.de
38
Beratung und weitere Informationen
Bei Fragen finden Sie weiterführende Informationen und
Beratung bei folgenden Institutionen
Erfurter Bildungsberatung Den Ball ins Rollen bringen
Kommunale Bildungsberatungsstelle
Stadt- und
Regionalbibliothek
1. Etage
Domplatz 1
99084 Erfurt
0361 655-4089 (während der Beratungszeiten)
0361 655-2977 (außerhalb der Beratungszeiten)
E-Mail: bildungsberatung@erfurt.de
Beratungszeiten: Dienstag 10:00 bis 13:00 Uhr,
14:00 bis 19:00 Uhr, Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Internet: www.bildungskatalog.erfurt.de
Orientierungsberatung
Individuelle Termine außerhalb der Beratungszeiten finden im „Lernort
Freiraum“ Magdeburger Allee 22 statt.
Das Beratungsangebot ist kostenfrei und für alle zugänglich.
Staatliches Schulamt Mittelthüringen
Schwanseestraße 9
99423 Weimar
Sprechzeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr,
13:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon: 03643 8841-10
E-Mail: poststelle.mittelthueringen@schulamt.
thueringen.de
Internet: www.thueringen.de/de/schulaemter
Amt für Soziales und Gesundheit
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 08:30
bis 12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag 08:30 bis
18:00 Uhr
Telefon: 0361 655-6241 bis 6245
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Internet: www.erfurt.de
39
Agentur für Arbeit Erfurt
Max-Reger-Str. 1
99096 Erfurt
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag
07:30 bis 12:30 Uhr; Dienstag 07:30 bis 15:30 Uhr;
Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr
Telefonische Kontaktzeiten: Montag bis Freitag
08:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 01801 5551-11 (Festnetzpreis 3,9 ct/min;
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Internet: www.arbeitsagentur.de
Jobcenter Erfurt
Max-Reger-Str. 1
99096 Erfurt
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag
07:30 bis 12:30 Uhr; Dienstag 07:30 bis 15:30 Uhr;
Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr, Vorsprache nur mit
Termin
Telefon: 0361 3022-422 (Festnetzpreis 3,9 ct/min;
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
E-Mail: Jobcenter-Erfurt@jobcenter-ge.de
Internet: www.jobcenter-ge.de/Argen/ArgeErfurt
Industrie- und Handelskammer Erfurt
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis
17:00 Uhr; Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 0361 3484-0
E-Mail: info@erfurt.ihk.de
Internet: www.erfurt.ihk.de
Handwerkskammer Erfurt
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
40
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und
Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr; Dienstag 07:00 bis
18:00 Uhr; Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Telefon: 0361 6707-0
E-Mail: info@hwk-erfurt.de
Internet: www.hwk-erfurt.de
Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: 0361 2105-00
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
Internet: www.architekten-thueringen.de
Ingenieurkammer Thüringen
Flughafenstraße 4
99092 Erfurt
Telefon: 0361 2287-30
E-Mail: info@ikth.de
Internet: www.ikth.de
Landesapothekerkammer Thüringen
Thälmannstr. 6
99085 Erfurt
Telefon: 0361 2440-80
E-Mail: info@lakt.de
Internet: www.lak-thueringen.de
Landeszahnärztekammer Thüringen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Barbarossahof 16
99092 Erfurt
Telefon: 0361 7432-0
E-Mail: info@lzkth.de
Internet: www.lzkth.de
Notarkammer Thüringen
Regierungsstraße 28
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5550-40
E-Mail : NotarkammerThuer@aol.com
Internet: www.notarkammer-thueringen.de
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt
Telefon: 0361 6548-80
E-Mail: info@rak-thueringen.de
Internet:
www.rechtsanwaltskammer-thueringen.de
Steuerberaterkammer Thüringen
Kartäuserstraße 27 a
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5769-20
E-Mail: info@stbk-thueringen.de
Internet: www.stbk-thueringen.de
41
Wichtige Gesetze und Verordnungen
Thüringer Schulgesetz (ThürSchG)
Das Thüringer Schulgesetz regelt u.a. die Rechte und Pflichten
der Schüler, die Schulorganisation oder die Schulnetzplanung.
Es gilt für die staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten und Schulformen.
>> zu den Thüringer Gesetzen für das Schulwesen
www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/gesetze
Thüringer Schulordnungen
Für jede Schulart und Schulform werden entsprechende Schulordnungen erlassen, die Aufnahmevoraussetzungen,
Prüfungen und Abschlüsse, Unterrichtsorganisation und
-inhalte oder die Zusammensetzung der Schulgremien usw.
regeln.
>> zu den Thüringer Schulordnungen
www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/schulordnungen
Außerdem könnten interessant sein:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Für die Berufsbildung, sofern sie nicht an berufsbildenden
Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der
Länder unterstehen, gilt das Berufsbildungsgesetz des Bundes.
Es regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden, die
Rahmenbedingungen von Ausbildungsstätten oder das
Prüfungswesen.
42
Für einige Handwerksberufe gilt das Berufsbildungsgesetz
nur teilweise, da hier die Handwerksordnung die rechtliche
Grundlage bildet.
>> zur aktuellen Fassung des Berufsbildungsgesetzes
www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html#BJNR093110005BJNE000100000
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz
wird für Schüler in schulischen Ausbildungen gewährt, sofern
sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. In der Regel wird hier
das BAföG als Vollzuschuss gewährt, d.h. es muss kein Geld
zurückgezahlt werden, wie es bei Studierenden üblich ist. Für
die Abwicklung der BAföG-Förderung sind die kommunalen
Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. In Erfurt ist es das
Amt für Soziales und Gesundheit.
>> alle Informationen zum BAföG
www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php
Weitere Informationen finden Sie auch im
Navigator Schule » Beruf des Erfurter Bildungskatalogs
www.bildungskatalog.erfurt.de
43
▶ www.bildungskatalog.erfurt.de