Der Weg nach der Regelschule
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Der Weg nach der Regelschule
Der Weg nach der Regelschule Berufsbildende Schulen im Überblick Diese Broschüre entstand im Rahmen des Modellvorhabens „Bildungsstadt Erfurt – Lernen vor Ort“ „Bildungsstadt Erfurt – Lernen vor Ort“ ist ein Vorhaben der Stadt Erfurt im Verbund mit Arbeit und Leben Thüringen und dem Thüringer Institut für Akademische Weiterbildung e. V. Es hat die Aufgabe, die Bildungsaktivitäten in der Stadt besser aufeinander abzustimmen und sichtbarer zu machen. Vorhandene Hürden sollen durch Information und Beratung abgebaut werden. Auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung in der Sprache wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit verzichtet. Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Amt für Bildung Schottenstr. 22 99084 Erfurt E-Mail: bildung@erfurt.de Redaktionsschluss: 31.08.2012 Bildquelle: Andreas-Gordon-Schule Haftungsausschluss Die Angaben in dieser Broschüre sind ohne Gewähr. Insbesondere ist es möglich, dass sich die Kosten für die als kostenpflichtig aufgeführten Angebote ändern. Das Programm „Lernen vor Ort“ wird gefördert mit Mitteln des BMBF und des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF). 2 Inhalt Vorwort der Industrie- und Handelskammer Erfurt . . . . . . . . . . . . . . 5 Vorwort der Handwerkskammer Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Welche Abschlüsse kann man an der Regelschule erwerben? . . . . . . . . . 8 Hauptschulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Qualifizierender Hauptschulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Realschulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was kann man mit den Abschlüssen machen? . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Welche Formen berufsbildender Schulen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . 12 Berufsschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Berufsfachschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Höhere Berufsfachschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Fachoberschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Berufliche Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Fachschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Realschulabschluss und Hochschulzugangsberechtigung? Das geht! . . . . 24 Schule vorbei. Was kann man noch tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Freiwilligendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Thüringen Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Berufsvorbereitungsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Betriebliche Einstiegsqualifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme . . . . . . . . . . . . . . 28 Wo kann man allgemeinbildende Abschlüsse nachholen? . . . . . . . . . 29 Volkshochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kolleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Berufsbildende Schulen in Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Staatliche berufsbildende Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft . . . . . . . . . . . . . 35 Beratung und weitere Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wichtige Gesetze und Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 3 4 Fachoberschule Dauer: 1 oder 2 Jahre Abschluss: FHR Berufliches Gymnasium Dauer: 3 Jahre Abschluss: AHR Erwerb Hochschulzugangsberechtigung (AHR/FHR) Kolleg AHR AHR: BA: BVJ: EQJ: Legende: Allgemeine Hochschulreife Berufsabschluss Berufsvorbereitungsjahr Betriebliche Einstiegsqualifizierung und FHR möglich Abschluss: Berufliche Weiterbildung Dauer: min. 2 Jahre Fachschule Berufliche Fortbildung VHS HA, RA, AHR Fachhochschulreife Realschulabschluss Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss und FHR möglich und =RA oder =HA FHR: RA: HA: =HA: =RA: EQJ Abschluss: =RA und berufliche Teilqualifikation Abschluss: BA Abschluss: BA Abschluss: BA Allgemeinbildende Schulen BVJ Dauer: 1 oder 2 Jahre Dauer: 2 oder 3 Jahre Dauer: 2 oder 3 Jahre Dauer: 2 bis 3,5 Jahre ohne BA Freiwilligendienste Anschlusswege mit BA Berufsfachschule Schulische Ausbildung Höhere Berufsfachschule Berufsschule Duale Ausbildung Nachholen allgemeinbildender Abschlüsse Vorwort der Industrie- und Handelskammer Erfurt Liebe Schülerinnen und Schüler, es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein. Das bedeutet, im Voraus über mögliche Entwicklungen und ihre Konsequenzen nachzudenken. Die Devise kann nur lauten: orientieren, denn die bevorstehende Ausbildungsentscheidung ist die Weichenstellung für den künftigen Lebensweg! Diese Entscheidung ist keine leichte. Das Angebot an Ausbildungs- und Studienplätzen ist so groß wie noch nie. Ihr habt heute die Qual der Wahl zwischen 345 anerkannten Ausbildungsberufen. Das Berufsspektrum ist also breit gefächert – da findet jeder nach seinen Interessen das Passende. Doch wer einen Weg gehen will, der muss zunächst den ersten Schritt wagen. Die vorliegende Broschüre soll Antworten und Tipps geben und Orientierungshilfe auf dem Weg zum Traumberuf sein. Möglichkeiten muss man ergreifen, denn eine verpasste Chance kann in der Zukunft einen Weg verbauen, den man gern beschreiten würde. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt und die Landeshauptstadt Erfurt unterstützen dich gern dabei. Gerald Grusser 5 Vorwort der Handwerkskammer Erfurt Sehr geehrte Leser! Mit dem Ende der Regelschule ist eine wichtige Etappe geschafft. Spätestens jetzt steht die Frage aber im Raum, ob eine weiterführende Schule oder eine duale Ausbildung der richtige nächste Schritt sein mag. Die Erfurter Bildungslandschaft hat sowohl im schulischen Bereich als auch in der dualen Ausbildung für junge Menschen ein enorm vielfältiges Angebot. Diese Vielfalt verlangt von den Jugendlichen ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz. Und je besser die Vorbereitung auf den nächsten Bildungsabschnitt ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, die richtige Wahl zu treffen. Die Mehrzahl der Auszubildenden in den Betrieben verfügt über einen Regelschulabschluss. Dieser bietet bereits die Voraussetzung, um erfolgreich eine berufliche Karriere zu starten. Doch noch wichtiger als der schulische Abschluss selbst ist die Bereitschaft, sich mit Leistung, Engagement und Durchhaltevermögen den neuen Aufgaben zu stellen. 6 Dieser Leistungswille ist Voraussetzung, um – egal auf welchem Bildungsweg – langfristig in einem Beruf erfolgreich zu sein. Dank der immer engeren Verzahnung von beruflicher und schulischer Bildung führt keine Bildungsentscheidung in eine Sackgasse. Gerade die duale Berufsausbildung bietet dank umfassender beruflicher Fortbildungsmöglichkeiten vielschichtige Perspektiven für junge Menschen; bis hin zum Studium auch ohne Abitur. Eine duale berufliche Ausbildung bildet nach wie vor das Rückgrat der Fachkräfteentwicklung in Deutschland. Dank der guten Ausbildungsarbeit in den Unternehmen, an den berufsbildenden Schulen und in den Bildungsstätten der Wirtschaft bilden sich hier die künftigen Fachkräfte heran, die für den Erfolg der Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Diese Broschüre ist für die Orientierung junger Menschen auf ihrem Weg zur künftigen Fachkraft eine gute Hilfe. Eine umfassende berufliche Beratung und natürlich das individuelle Engagement bei der Suche nach dem eigenen Karriereweg sowie die persönliche Leistungsbereitschaft bleiben jedoch die wesentlichen Eckpfeiler beim Start in eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Thomas Malcherek Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt 7 Welche Abschlüsse kann man an der Regelschule erwerben? Hauptschulabschluss Um den Hauptschulabschluss zu erlangen, müssen die Schüler der Regelschule die Klassenstufe neun erfolgreich bestehen. Die Klassenstufe neun kann in einem oder zwei Jahren durchlaufen werden (individuelle Abschlussphase). „Erfolgreich bestehen“ heißt dabei, dass die Versetzungsbedingungen erfüllt sein müssen. Für den Hauptschulabschluss müssen keine Abschlussprüfungen abgelegt werden. Mit dem Hauptschulabschluss kann eine duale Berufsausbildung (▶ Seite 14) aufgenommen werden. Außerdem kann eine Berufsfachschule (▶ Seite 17) besucht werden. Für eine Ausbildung wird von Ausbildungsbetrieben in der Regel mindestens der Hauptschulabschluss erwartet (▶ Vgl. Zahlen und Fakten zur dualen Ausbildung, Seite 16). 8 Qualifizierender Hauptschulabschluss Anders als beim Hauptschulabschluss müssen für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss am Ende der 9. Klasse Prüfungen bestanden werden. Für die Prüfungen zugelassen sind Schüler, die die Versetzungsbedingungen erfüllen. Außerdem müssen Schüler, die an der Prüfung teilnehmen wollen, den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule besuchen. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss ist angesehener als der Hauptschulabschluss und verbessert somit die Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden. Realschulabschluss Für den Realschulabschluss müssen am Ende der 10. Klasse Prüfungen erfolgreich bestanden werden. Mit dem Realschulabschluss kann eine duale (▶ Seite 14) oder eine schulische (▶ Seite 17) Berufsausbildung aufgenommen werden. Der Realschulabschluss befähigt außerdem zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe. Mit dem Realschulabschluss kann somit auf einem beruflichen (▶ Seite 22) oder einem allgemeinbildenden Gymnasium, auf einer Gesamtschule oder auf einer Thüringer Gemeinschaftsschule die allgemeine Hochschulreife abgelegt werden. Weiterhin kann auf der Fachoberschule (▶ Seite 20) die Fachhochschulreife erworben werden. Der Realschulabschluss ist also für eine Berufsausbildung und für ein Studium wichtig. 9 Schulpflicht gemäß §§ 17, 19, 20 und 21 Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) vom 20.12.2010 In Thüringen besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht unterteilt sich in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht besteht für zehn Schuljahre und wird in der Regel an allgemeinbildenden Schulen erfüllt. Jugendliche, die den Hauptschulabschluss anstreben, können im Rahmen der individuellen Abschlussphase bei Bedarf das neunte Schuljahr in einem oder zwei Jahren absolvieren. Jugendliche, die nach zehn Schuljahren keinen Hauptschulabschluss erworben haben, können einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen und für ein weiteres Jahr eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Dazu ist die Genehmigung durch den Schulleiter und eine Anhörung durch die Klassenkonferenz erforderlich. Sollte für den Erwerb des Hauptschulabschlusses ein zwölftes Schuljahr notwendig sein, kann auch das unter bestimmten Bedingungen vom zuständigen Schulamt genehmigt werden. Jugendlichen, die einen Hauptschulabschluss erreicht haben und einen Ausbildungsvertrag vorweisen können, ist es möglich, das zehnte Jahr der Vollzeitschulpflicht in einer berufsbildenden Schule zu erfüllen. Die Berufsschulpflicht besteht bei Jugendlichen, die eine Berufsausbildung (dual und schulisch) machen. Die Berufsschulpflicht in der Ausbildung besteht in der Regel für die Dauer der Ausbildung und endet spätestens mit dem 21. Lebensjahr. Quelle: Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530). 10 Was kann man mit den Abschlüssen machen? Auf den nächsten zwei Seiten können Sie herausfinden, welchen Bildungsweg Sie mit Ihrem bisher erreichten Schulabschluss beschreiten können. Ich habe ... einen Hauptschulabschluss oder einen Qualifizierenden Hauptschulabschluss • Mit dem Hauptschulabschluss oder dem Qualifizierenden • • • • Hauptschulabschluss kann eine duale oder schulische Berufsausbildung (ab ▶ Seite 14) aufgenommen werden. Wenn keine Berufsausbildung aufgenommen wird, muss ein Berufsvorbereitungsjahr (▶ Seite 27) begonnen werden. Eine Alternative zum Berufsvorbereitungsjahr kann auch die berufliche Einstiegsqualifizierung sein (▶ Seite 27). Außerdem können bestimmte Bildungsgänge der Berufsfachschule (▶ Seite 17) besucht werden. Wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, kann auch ein Freiwilligendienst (▶ Seite 26) begonnen werden. Ich habe ... einen Realschulabschluss • Mit dem Realschulabschluss kann eine duale oder schulische Berufsausbildung (ab ▶ Seite 14) aufgenommen werden. • Mit dem Realschulabschluss kann ein allgemeinbildendes Gymnasium, ein berufliches Gymnasium (▶ Seite 22), eine Gesamtschule oder eine Thüringer Gemeinschaftsschule besucht und die allgemeine Hochschulreife erworben werden. • Mit dem Realschulabschluss kann an der Fachoberschule (▶ Seite 20) die Fachhochschulreife erworben werden. 11 • Ohne Ausbildungsvertrag kann auch ein Bildungsgang der Berufsfachschule (▶ Seite 17) begonnen werden. • Wer noch nicht genau weiß, was er machen will, oder schon Arbeitserfahrungen sammeln möchte, kann einen Freiwilligendienst beginnen (▶ Seite 26). Ich habe ... keinen Abschluss, bin aber zehn Jahre zur Schule gegangen und habe damit die Vollzeitschulpflicht erfüllt Wenn die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen wird, kann ein Berufsvorbereitungsjahr (▶ Seite 27), eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (▶ Seite 27) begonnen werden. • Es ist außerdem möglich, eine Berufsausbildung aufzunehmen (▶ Vgl. Zahlen und Fakten zur dualen Berufsausbildung, Seite 16). • Wer noch nicht genau weiß, was er machen will, oder schon Arbeitserfahrungen sammeln möchte, kann einen Freiwilligendienst beginnen (▶ Seite 26). Mit welchem Abschluss was an welcher staatlichen berufsbildenden Schule in Erfurt gemacht werden kann, ist auch unter www.was-kann-ich-tun.de zu finden. Welche Formen berufsbildender Schulen gibt es? Nach dem Besuch der Regelschule bieten sich im beruflichen Bildungssystem viele Möglichkeiten für eine berufliche Ausbildung. Nach dem Erwerb eines Berufsabschlusses kann man sich verschiedenartig beruflich weiterbilden, insbesondere an Fachschulen. 12 Das Erlernen eines Berufes kann in dualer oder schulischer Form erfolgen. In der dualen Berufsausbildung werden in einer berufsbildenden Schule gemeinsam mit einem Betrieb die Fähigkeiten und das nötige Wissen vermittelt, um am Ende der Ausbildungszeit selbstständig in einem Beruf arbeiten zu können. Bei einer schulischen Berufsausbildung geschieht dies vorrangig an der berufsbildenden Schule. Je nachdem, mit welchem Abschluss man die allgemeinbildende Schule verlässt, kann man an berufsbildenden Schulen weitere Abschlüsse (allgemeinbildende Abschlüsse oder Berufsabschlüsse) erwerben, aber auch Abschlüsse nachholen. Zum Beispiel kann mit dem Realschulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden. Oder man kann sich nach einer längeren Berufszeit weiterbilden, um beruflich auf dem aktuellsten Stand zu bleiben oder seine Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Diese verschiedenen Aufgaben werden von unterschiedlichen Schulformen im berufsbildenden System übernommen. „Berufsbildende Schule“ ist dabei eine Art Sammelbegriff für die unterschiedlichen Formen der berufsbildenden Schulen. Zu den berufsbildenden Schulen zählen • • • • • • Berufsschulen (▶ Seite 14) Berufsfachschulen (▶ Seite 17) Höhere Berufsfachschulen (▶ Seite 20) Fachoberschulen (▶ Seite 20) berufliche Gymnasien (▶ Seite 22) Fachschulen (▶ Seite 23) 13 Die meisten berufsbildenden Schulen in Erfurt vereinen mehrere Berufsschulformen unter einem Dach. Die Angebote der Erfurter berufsbildenden Schulen sind vielfältig (▶ ab Seite 32). Für die unterschiedlichen Berufswege müssen für Schule und Betrieb jeweils spezielle Aufnahmekriterien erfüllt werden (▶ ab Seite 15). Gemeinsamer Unterricht in der beruflichen Bildung Der Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung gilt auch für die Berufsbildung. Es wird angestrebt, Schüler mit und ohne Behinderung sowie Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen zu unterrichten. „Schüler mit Behinderung haben das Recht, gemeinsam mit Schülern ohne Behinderungen unterrichtet zu werden.“ § 12 (1) Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) vom 16. Dezember 2005, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (GVBl. S. 340). Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in berufsbildenden Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, die Berufsschulpflicht an berufsbildenden Schulteilen/Klassen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Förderberufsschulen erfüllen. (Vgl. § 7 Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003) Berufsschulen Die Berufsschule und der Betrieb sind traditionell Partner in der dualen Berufsausbildung, wobei die Berufsschule den theoretischen Teil der Ausbildung übernimmt. In der Berufsschule werden neben berufsspezifischen Fächern – also Fächern, die 14 etwas mit dem Beruf zu tun haben – auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Mathematik unterrichtet. Die Aufnahme einer dualen Ausbildung steht grundsätzlich jedem offen, der die Vollzeitschulpflicht (▶ Seite 10) erfüllt hat, der also zehn Schuljahre zur Schule gegangen ist, egal ob die Schule mit oder ohne Abschluss verlassen wurde. Die meisten Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung haben einen Realschulabschluss. Am Ende der zwei- bis dreieinhalbjährigen Berufsausbildung steht mit den Abschlussprüfungen an der Berufsschule sowie den Prüfungen bei der zuständigen Kammer (Kammerprüfung) der Berufsabschluss. Wenn mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht wurde, erwerben Schüler ohne allgemeinbildenden Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss) einen dem Haupt- bzw. Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss. 15 Auf einen Blick: Berufsschulen Voraussetzung • Der Auszubildende muss neun Jahre zur Schule gegangen sein und mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können • oder zehn Jahre zur Schule gegangen sein und somit die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Abschlüsse • Berufsabschluss (z. B. Gesellenbrief, Facharbeiterbrief) • gegebenenfalls dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss Dauer 2 bis 3,5 Jahre Anmeldung Nach erfolgreicher Bewerbung bei einem Ausbildungsbetrieb meldet dieser den Auszubildenden an der Berufsschule an. Für Jugendliche, die keinen Schulabschluss haben, bieten Berufsschulen als Vorbereitung auf eine duale Berufsausbildung das Berufsvorbereitungsjahr an. Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr gibt es auf ▶ Seite 27 unter „Anschlusswege nach der Regelschule“. Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Berufsschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Zahlen und Fakten zur dualen Berufsausbildung Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Bestimmungen, welche Schulabschlüsse für eine duale Ausbildung vorgeschrieben sind. Die Ausbildungsbetriebe entscheiden über die Aufnahme von Auszubildenden und legen dafür Voraussetzungen fest. Ein Bewerber muss, wenn er keinen Abschluss vorweisen kann, aber die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Er muss also zehn Jahre zur Schule gegangen sein. Auszubildende, die eine duale Ausbildung absolvieren, haben am häufigsten einen Realschulabschluss. Im Schuljahr 2011/2012 waren es 46%. Einen Hauptschulabschluss konnten 15% derjenigen, die eine duale Berufsausbildung begonnen haben, vorweisen. Lediglich 0,7% hatten keinen allgemeinbildenden Schulabschluss. Vgl. Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Bildung (Hrsg.) (2012): Bildung in Erfurt 2012 – Erste Befunde, abrufbar unter: 16 www.bildungskatalog.erfurt.de Berufsfachschulen Die Berufsfachschule ist eine Vollzeitschulform, d.h. hier wird fast nur in der Schule gelernt. In einigen Fällen arbeiten Berufsfachschulen mit Bildungsanbietern oder Betrieben zusammen, um Schülern praktische Einblicke zu ermöglichen. Es gibt die ein-, zwei- und dreijährige Berufsfachschule. Die Bildungsgänge der Berufsfachschule unterscheiden sich neben den Fachrichtungen vorrangig darin, ob am Ende ein Berufsabschluss erworben wird. Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss Die Bildungsgänge der einjährigen und zumeist auch der zweijährigen Berufsfachschule dienen vor allem dazu, Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsvertrag haben, einen Anschluss zu ermöglichen und deren Chancen auf einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb bzw. auf die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Vollzeitschulform zu erhöhen. Sie ermöglichen eine berufliche Teilqualifikation, enden aber nicht mit einem Berufsabschluss. Im Unterschied zur einjährigen Berufsfachschule wird am Ende der zweijährigen Berufsfachschule eine Prüfung abgelegt. Ein Wechsel nach dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule in die zweijährige Berufsfachschule ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit dem Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule wird gleichzeitig ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. 17 Auf einen Blick: Berusfachschulen ohne Berufsabschluss Voraussetzung • Hauptschulabschluss • oder dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss Abschlüsse • berufliche Teilqualifikation nach einjähriger Berufsfachschule • berufliche Teilqualifikation und dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss nach zweijähriger Berufsfachschule Dauer 1 oder 2 Jahre Anmeldung Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der ein- und zweijährigen Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. Berufsfachschulen mit Berufsabschluss In Erfurt kann in den Berufen Kinderpflege, Sozialassistenz und Kosmetiker mit einer zweijährigen Berufsfachschule ein Berufsabschluss erworben werden. Das heißt, man schließt die Berufsausbildung mit einer staatlichen Anerkennung ab (z.B. „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“). 18 Mit der dreijährigen Berufsfachschule wird ebenfalls in einer Vielzahl von Berufen ein Berufsabschluss erworben. In Erfurt können zum Beispiel die Berufe Koch oder Restaurantfachmann erlernt werden. Auf einen Blick: Berusfachschulen mit Berufsabschluss Voraussetzung • Hauptschulabschluss • oder dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss Abschlüsse • Berufsabschluss nach zwei- oder dreijähriger Berufsfachschule • dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss nach zweijähriger Berufsfachschule Dauer 2 oder 3 Jahre Anmeldung Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Berufsfachschulen mit Berufsabschluss haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. 19 Höhere Berufsfachschulen Mit einem Realschulabschluss kann man eine Höhere Berufsfachschule besuchen und einen Berufsabschluss erwerben. Höhere Berufsfachschulen sind Vollzeitschulformen. Neben Praktikumszeiten wird hier also die meiste Zeit in der Schule gelernt. Es gibt die zwei- und dreijährige Höhere Berufsfachschule. Diese unterscheiden sich vor allem in den Fachrichtungen, die gewählt werden können. Typisch sind hier die Ausbildungsgänge im Gesundheitswesen oder im kaufmännischen Bereich. Zusätzlich zum Berufsabschluss kann an einer Höheren Berufsfachschule die Fachhochschulreife erworben werden. Auf einen Blick: Höhere Berufsfachschulen Voraussetzung • Realschulabschluss • oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss • Achtung: Für die Aufnahme einer Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich besteht für einige Berufe ein Mindestalter. Abschlüsse • Berufsabschluss • zusätzlich Fachhochschulreife möglich Dauer 2 oder 3 Jahre Anmeldung Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Höheren Berufsfachschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. Fachoberschulen Auf einer Fachoberschule kann man die Fachhochschulreife erwerben. Die Fachoberschule ist eine ein- oder zweijährige Vollzeitschulausbildung. Neben den allgemeinbildenden Fächern werden auch fachbezogene Wahlpflichtfächer 20 angeboten, die von der fachlichen Ausrichtung der jeweiligen berufsbildenden Schule abhängig sind. In der Fachrichtung Gestaltung muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Die zweijährige Fachoberschule steht Bewerbern mit Realschulabschluss bzw. Bewerbern mit einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss offen. Hier ist im ersten Jahr ein längeres Praktikum Pflicht. Ist eine einschlägige (für das jeweilige Fach relevante) Berufsausbildung vorhanden, führt der Besuch der Fachoberschule in einem Jahr zur Fachhochschulreife. Auf einen Blick: Fachoberschulen Voraussetzung zweijährige Fachoberschule einjährige Fachoberschule • Realschulabschluss • oder dem Realschul- • Realschulabschluss abschluss gleichwertiger Abschluss mit Berufsabschluss • oder dem Realschul- abschluss gleichwertiger Abschluss mit Berufsabschluss Abschlüsse Fachhochschulreife Fachhochschulreife Dauer 2 Jahre 1 Jahr Anmeldung Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Fachoberschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. 21 Berufliche Gymnasien Auf einem beruflichen Gymnasium kann man die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Es bietet eine dreijährige schulische Vollzeitausbildung. Neben allgemeinbildenden Fächern werden auch spezielle fachbezogene Inhalte vermittelt, die von den jeweiligen Schwerpunkten der berufsbildenden Schule abhängen. Welches berufliche Gymnasium in Frage kommt, sollte also auch von den Interessen der Schüler abhängen. Auf einen Blick: Berufliche Gymnasien Voraussetzung • Realschulabschluss • oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss Abschlüsse allgemeine Hochschulreife Dauer 3 oder 3,5 Jahre Anmeldung Bewerbungsfristen werden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt. Sie richten sich nach dem Halbjahreszeugnistermin und sind auf der Internetseite des Ministeriums zu erfahren. Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der beruflichen Gymnasien haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. 22 Fachschulen Die Fachschule dient der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Voraussetzung ist daher in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufspraxis. Neben einer fachlich vertiefenden Bildung kann mit dem Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife erworben werden. Hierzu muss mit der Abschlussprüfung an der Fachschule ein bestimmter Notendurchschnitt erzielt werden. Auf einen Blick: Fachschulen Voraussetzung • Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsaus- Abschlüsse • vertiefte berufliche Bildung • Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich • Vollzeit 2 bis 3 Jahre • Teilzeit mindestens 4 Jahre bildung und einjährige Berufspraxis Dauer Anmeldung Bewerbung bei den Schulen bis 31. März des Jahres Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten der Fachschulen haben, finden Sie Ansprechpartner in den Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. 23 Realschulabschluss und Hochschulzugangsberechtigung? Das geht! Nach der Regelschule gibt es unterschiedliche Wege, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Zur Hochschulzugangsberechtigung zählen die allgemeine Hochschulreife und die Fachhochschulreife. Allgemeine Hochschulreife Wenn man einen Realschulabschluss hat und die allgemeine Hochschulreife ablegen möchte, kann man nach der 10. Klasse an ein allgemeinbildendes Gymnasium, an ein berufliches Gymnasium, an eine Gesamtschule oder an eine Thüringer Gemeinschaftsschule wechseln. Dafür müssen bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein. Zu den Leistungsvoraussetzungen zählen • mindestens die Note „gut“ in den Fächern Deutsch, Mathe• • matik, erste Fremdsprache und Wahlpflichtfach im Zeugnis des Halbjahres oder eine Gymnasialempfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule Wenn Sie Fragen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife haben, finden Sie Informationen in der Broschüre „Gymnasiale Oberstufe in Thüringen“, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur herausgegeben wurde. Die Broschüre ist abrufbar unter ▶ www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/schulwesen/schullaufbahnen/wa/ Die allgemeine Hochschulreife ist der Schulabschluss, der zum Besuch aller Hochschulen, also Universitäten und Fachhochschulen, berechtigt. 24 Hochschulzugangsberechtigung in Thüringen In der Regel haben Studierende an einer Hochschule die allgemeine Hochschulreife, das Fachabitur (kann nicht in Thüringen erworben werden) oder die Fachhochschulreife. Mit einer beruflichen Qualifikation kann aber auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufgenommen werden. Voraussetzung ist beispielsweise • • eine Meisterprüfung oder ein als gleichwertig festgestellter Abschluss oder ein Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder Fach- und Betriebswirt • oder das Bestehen einer Eingangsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige (Berufsabschluss und mindestens drei Jahre Berufserfahrung) Dabei regeln die Hochschulen in ihren Satzungen, für welche Studiengänge Eingangsprüfungen in diesem Sinne möglich sind. Vgl. Thüringer Hochschulgesetz vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238). Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife kann an einer Höheren Berufsfachschule (▶ Seite 20), an einer Fachoberschule (▶ Seite 20) und an einer Fachschule (▶ Seite 23) erworben werden. 25 Schule vorbei. Was kann man noch tun? Freiwilligendienste Wer die Schule geschafft hat und vor der Berufsausbildung oder vor dem Studium schon Arbeitserfahrungen sammeln will, kann das in einem Freiwilligenjahr tun. Möglich ist das im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich. Thüringen Jahr Das Thüringen Jahr ist eine freiwillige Tätigkeit in einem gesellschaftlich relevanten Bereich über den Zeitraum von einem Jahr. Teilnehmen können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Wohnsitz in Thüringen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht 27 Jahre alt sind. Sie dürfen nicht in einem Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsverhältnis stehen. Mit diesem Bildungs- und Orientierungsjahr können junge Menschen Einblicke in den Arbeitsalltag erlangen, sich über Berufe informieren, sich ausprobieren und die eigene Persönlichkeit stärken. Im Begriff „Thüringen Jahr“ sind die bisherigen Freiwilligendienste zusammengefasst. Es kann in fünf verschiedenen Einsatzfeldern absolviert werden: im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports und der Denkmalpflege. Bundesfreiwilligendienst Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an Frauen und Männer aller Generationen, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. 26 Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Der BFD kann sechs bis 24 Monate lang sein. Berufsvorbereitungsjahr Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) soll auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Es bietet Jugendlichen, die keinen Hauptschulabschluss, aber die Vollzeitschulfplicht erfüllt haben, die Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren. Das BVJ wird von Berufsschulen angeboten. Im BVJ lernt man mit praktischen Arbeiten unterschiedliche Berufsfelder kennen. Dazu gibt es allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht. Bei erfolgreichem Durchlaufen des BVJ erhält man einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen oder den Angeboten des Berufsvorbereitungsjahres haben, finden Sie Ansprechpartner in den berufsbildenden Schulen (▶ ab Seite 32). Weitere Beratungsangebote finden Sie ab ▶ Seite 39. Einen umfassenden Überblick gibt der Navigator Schule»Beruf unter ▶ www.bildungskatalog.erfurt.de. Betriebliche Einstiegsqualifizierung Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ebenfalls für Jugendliche gedacht, die keinen Schulabschluss erlangt, aber die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und/oder bisher keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist ein sechs- bis zwölfmonatiges, bezahltes Praktikum in einem Betrieb. Jugendliche erhalten hier Einblicke in berufliche Tätigkeiten und werden damit auf eine duale Beraufsausbildung vorbereitet. 27 Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird in enger Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit, den Kammern und den Betrieben durchgeführt. Bei Fragen zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung finden Sie Ansprechpartner bei den Kammern und der Agentur für Arbeit Erfurt ( ▶ Seite 40). Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhtem Förderbedarf an. Für Jugendliche, die bisher noch ohne Schulabschluss sind, jedoch die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, bietet die Maßnahme außerdem die Möglichkeit, sich auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorzubereiten. Im Regelfall dauert die Teilnahme an einer BvB bis zu zehn Monate, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monate. Bei Fragen zur berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme finden Sie Ansprechpartner bei den Kammern und der Agentur für Arbeit Erfurt ( ▶ Seite 40). 28 Wo kann man allgemeinbildende Abschlüsse nachholen? Neben den berufsbildenden Schulen gibt es auch andere Bildungseinrichtungen, an denen nach Erfüllen der Vollzeitschulpflicht allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden können. Nachfolgend sind die wichtigsten Einrichtungen aufgeführt und erläutert. Volkshochschule Schulabschlüsse können nach Erfüllung der Schulpflicht auch extern über die Volkshochschule Erfurt erworben werden. Unterricht und Prüfungen erfolgen an Erfurter Schulen. Die Kurse finden als Abendschulkurse statt. Um das externe Abitur abzulegen, müssen Aufnahmenbedingungen entsprechend § 112 der Thüringer Schulordnung erfüllt werden. Ob es sich im individuellen Fall empfiehlt, das Abitur nachzuholen oder gegebenenfalls erst den Real- oder Hauptschulabschluss zu absolvieren, dazu berät die Volkshochschule. 29 Die Kurse für den Erwerb von externen Schulabschlüssen in der Volkshochschule Erfurt sind gebührenpflichtig. Über Finanzierungsmöglichkeiten berät ebenfalls die Volkshochschule. Auf einen Blick: Erwerb externer Schulabschlüsse an der Volkshochschule Erfurt Abschluss Dauer Kosten Hauptschulabschluss 1 Jahr ca. 900,00 € Realschulabschluss 1 Jahr ca. 1200,00 € Abitur 3 Jahre ca. 3500,00 € Kontaktdaten der Volkshochschule Erfurt: Schottenstraße 7 99084 Erfurt Telefon: 0361 655-2950 Kolleg Am Kolleg kann in einem dreijährigen Vollzeit-Bildungsgang das Abitur erworben werden. Die Ausbildung ist kostenfrei. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kolleg: • ein Mindestalter von 19 Jahren • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder dreijährige Berufstätigkeit sowie • die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung In Thüringen gibt es folgende Anlaufpunkte: • Thüringen Kolleg Weimar: www.thueringenkolleg.de • Ilmenau-Kolleg: www.ilmenau-kolleg.de 30 31 Berufsbildende Schulen in Erfurt Es gibt staatliche berufsbildende Schulen und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft. Während an den staatlichen berufsbildenden Schulen die Ausbildung kostenfrei ist, erheben berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Unterrichtsgebühren. Jede berufsbildende Schule hat ihr eigenes Profil. Auf den folgenden Seiten werden die berufsbildenden Schulen in Erfurt vorgestellt. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie mehr über die Schulen erfahren wollen, können Sie sich zum Beispiel auf den angegebenen Internetseiten informieren. 32 Staatliche berufsbildende Schulen Schulträger Schulname Schulformen Fachrichtungen Stadt Erfurt Sebastian-Lucius-Schule SBBS 1 Berufsschule, Fachschule Kaufmännisch Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium Handel, Wirtschaft und Verwaltung Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, berufliches Gymnasium, Berufsvorbereitungsjahr Technik und Dienstleistungsberufe Am Flüßchen 10 99091 Erfurt Telefon: 0361 7406-00 Fax: 0361 7406-010 E-Mail: sbbs1@erfurt.de Internet: www.sls-erfurt.de Stadt Erfurt Ludwig-Erhard-Schule SBBS 3 Talstraße 24 99089 Erfurt Telefon: 0361 2197-0 Fax: 0361 2197-249 E-Mail: ludwig-erhardschule@erfurt.de Internet: www.ludwigerhard-schule.com Stadt Erfurt Andreas-Gordon-Schule SBBS 4 Weidengasse 8 99084 Erfurt Telefon: 0361 6578-400 Fax: 0361 6578-439 E-Mail: andreas-gordonschule@erfurt.de Internet: www.ags-erfurt. de 33 Schulträger Schulname Schulformen Fachrichtungen Stadt Erfurt Ernst-Benary-Schule SBBS 5 Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsvorbereitungsjahr Ernährung, Hauswirtschaft/ Körperpflege und Agrarwirtschaft Berufsschule, Höhere Berufsfachschule, Fachoberschule, berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachoberschule, berufliches Gymnasium, Berufsvorbereitungsjahr Gestaltung/ Technik und Design Langer Graben 82 99092 Erfurt Telefon: 0361 2202-50 Fax: 0361 2202-511 E-Mail: sbbs5@erfurt.de Internet: www.ebserfurt.de Stadt Erfurt Marie-Elise-Kayser-Schule SBBS 6 Leipziger Straße 15 99084 Erfurt Telefon: 0361 6792-0 Fax: 0361 6792-118 E-Mail: sbbs6@erfurt.de Internet: www.sbbs6erfurt.de Stadt Erfurt Walter-Gropius-Schule SBBS 7 Binderslebener Straße 162 99092 Erfurt Telefon: 0361 2212-0 Fax: 0361 2212-100 E-Mail: walter-gropiusschule@erfurt.de Internet: www.waltergropius-schule.de 34 Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Schulträger Schulname Schulformen Fachrichtungen Katholische Hospitalvereinigung Thüringen gGmbH Schule für Gesundheitsund Krankenpflege am Katholischen Krankenhaus St. Johann Nepomuk Höhere Berufsfachschule Gesundheitsund Krankenpflege Fachschule, Höhere Berufsfachschule Erzieher/-in, Sozialassistenz, Altenpflege Haarbergstraße 72 99097 Erfurt Telefon: 0361 6541-631 Fax: 0361 6541-094 E-Mail: schule@kkh-erfurt. de Internet: www.kkhkrankenpflegeschule.de Caritas des Bistums Erfurt Berufsbildende Schule „St. Elisabeth“ Mittelhäuser Straße 76/77 99089 Erfurt Telefon: 0361 4219-534 Fax: 0361 4219-533 E-Mail: schulen-erfurt@ caritas-bistum-erfurt.de Internet: www.dicverfurt. caritas.de 35 Schulträger Schulname Schulformen Fachrichtungen DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM GmbH – gemeinnützig DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM GmbH – gemeinnützig Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachschule Hotellerie und Gastronomie Erziehung und Soziales Höhere Berufsfachschule, Fachschule Kaufmännisch, Erziehung Höhere Berufsfachschule Altenpflege Witterdaer Weg 3 99092 Erfurt Telefon: 0361 4207-40 Fax: 0361 4207-432 E-Mail: info@dehogakompetenzzentrum.de Internet: www.ergab.de Euro-Schulen gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Bildung und Beschäftigung mbh, Niederlassung Erfurt Euro-Schulen ThüringenSachsen GmbH Euro-Schulen Erfurt DRK Landesverband Thüringen e. V. DRK HBFS für Altenpflege Juri-Gagarin-Ring 90 99091 Erfurt Telefon: 0361 6461-090 Fax: 0361 6461-093 E-Mail: info@es.erfurt. eso.de Internet: www.eso.de/ erfurt Heinrich-Heine-Straße 3 99096 Erfurt Telefon: 0361 3440-141 Fax: 0361 3464-197 E-Mail: bildungswerk@ lv-thueringen.drk.de Internet: www.lvthueringen.drk.de 36 Schulträger Schulname Schulformen Fachrichtungen Erfurt Bildungswerk GmbH Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Fachschule Techniker/-in in Maschinen- und Elektrotechnik, Mechatronik, Betriebswirt/-in, Bürokauffrau/mann Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule Pharmazeutisch-technische Assistenz, Chemischtechnische Assistenz und Biologischtechnische Assistenz Friedrich-Engels-Straße 56 99086 Erfurt Telefon: 0361 7313-537 Fax: 0361 5505-697 E-Mail: kontakt@bwgesundheitsberufe.de Internet: www.bw-gesundheitsberufe.de Erfurt Bildungswerk GmbH Akademie für Wirtschaft und Technik Magdeburger Allee 216 99086 Erfurt Telefon: 0361 7434-624 Fax: 0361 7434-623 E-Mail: pfs@ebz-erfurt.de Internet: www.pfs-erfurt.de Thüringer Bildungsverein für Gesundheit und Soziales e. V. Staatlich anerkannte Private Höhere Berufsfachschule des TBV Werner-SeelenbinderStraße 14 99096 Erfurt Telefon: 0361 4211-878 und 0152 3366-5650 Fax: 0361 6026-983 E-Mail: info@thueringerbildungsverein.de Internet: www.thueringerbildungsverein.de 37 Schulträger Schulname Schulformen Fachrichtungen Institut für Marktwirtschaft gGmbH Höhere Berufsfachschule für Podologie Höhere Berufsfachschule Medizinische Berufe Höhere Berufsfachschule Logopädie, Pharmazeutisch-technische Assistenz, Altenpflege, Kinderpfleger/in, Erzieher/-in, Physiotherapie, Masseure/in und medizinische Bademeister/-in Berufsfachschule Kosmetiker/-in Schillerstraße 44 99094 Erfurt Telefon: 0361 6021-417 Fax: 0361 3 4513-83 E-Mail: ima-erfurt@tonline.de Internet: www.ima-wissen. de IFBE Bildungszentrum gem. GmbH DIE SCHULE für Berufe mit Zukunft Am Roten Berg 7 99086 Erfurt Telefon: 0361 7 442-400 oder 0361 7491-504 Fax: 0361 7442-401 E-Mail: erfurt-bz@dieschule.de Internet: www.die-schule. de/erfurt/kontakt Kolping Bildungswerk Thüringen e. V. Private Berufsfachschule für Kosmetik Wermutmühlenweg 11 99089 Erfurt Telefon: 0361 7306-830 Fax: 0361 7306-819 E-Mail: bfs@kbw-th.de Internet: www.kolpingkosmetikschule.de 38 Beratung und weitere Informationen Bei Fragen finden Sie weiterführende Informationen und Beratung bei folgenden Institutionen Erfurter Bildungsberatung Den Ball ins Rollen bringen Kommunale Bildungsberatungsstelle Stadt- und Regionalbibliothek 1. Etage Domplatz 1 99084 Erfurt 0361 655-4089 (während der Beratungszeiten) 0361 655-2977 (außerhalb der Beratungszeiten) E-Mail: bildungsberatung@erfurt.de Beratungszeiten: Dienstag 10:00 bis 13:00 Uhr, 14:00 bis 19:00 Uhr, Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Internet: www.bildungskatalog.erfurt.de Orientierungsberatung Individuelle Termine außerhalb der Beratungszeiten finden im „Lernort Freiraum“ Magdeburger Allee 22 statt. Das Beratungsangebot ist kostenfrei und für alle zugänglich. Staatliches Schulamt Mittelthüringen Schwanseestraße 9 99423 Weimar Sprechzeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 03643 8841-10 E-Mail: poststelle.mittelthueringen@schulamt. thueringen.de Internet: www.thueringen.de/de/schulaemter Amt für Soziales und Gesundheit Juri-Gagarin-Ring 150 99084 Erfurt Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr Telefon: 0361 655-6241 bis 6245 E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de Internet: www.erfurt.de 39 Agentur für Arbeit Erfurt Max-Reger-Str. 1 99096 Erfurt Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr; Dienstag 07:30 bis 15:30 Uhr; Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr Telefonische Kontaktzeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr Telefon: 01801 5551-11 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Internet: www.arbeitsagentur.de Jobcenter Erfurt Max-Reger-Str. 1 99096 Erfurt Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr; Dienstag 07:30 bis 15:30 Uhr; Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr, Vorsprache nur mit Termin Telefon: 0361 3022-422 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) E-Mail: Jobcenter-Erfurt@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter-ge.de/Argen/ArgeErfurt Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Str. 34 99096 Erfurt Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr; Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 0361 3484-0 E-Mail: info@erfurt.ihk.de Internet: www.erfurt.ihk.de Handwerkskammer Erfurt Fischmarkt 13 99084 Erfurt 40 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr; Dienstag 07:00 bis 18:00 Uhr; Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon: 0361 6707-0 E-Mail: info@hwk-erfurt.de Internet: www.hwk-erfurt.de Architektenkammer Thüringen Bahnhofstraße 39 99084 Erfurt Telefon: 0361 2105-00 E-Mail: info@architekten-thueringen.de Internet: www.architekten-thueringen.de Ingenieurkammer Thüringen Flughafenstraße 4 99092 Erfurt Telefon: 0361 2287-30 E-Mail: info@ikth.de Internet: www.ikth.de Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstr. 6 99085 Erfurt Telefon: 0361 2440-80 E-Mail: info@lakt.de Internet: www.lak-thueringen.de Landeszahnärztekammer Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts Barbarossahof 16 99092 Erfurt Telefon: 0361 7432-0 E-Mail: info@lzkth.de Internet: www.lzkth.de Notarkammer Thüringen Regierungsstraße 28 99084 Erfurt Telefon: 0361 5550-40 E-Mail : NotarkammerThuer@aol.com Internet: www.notarkammer-thueringen.de Rechtsanwaltskammer Thüringen Bahnhofstraße 46 99084 Erfurt Telefon: 0361 6548-80 E-Mail: info@rak-thueringen.de Internet: www.rechtsanwaltskammer-thueringen.de Steuerberaterkammer Thüringen Kartäuserstraße 27 a 99084 Erfurt Telefon: 0361 5769-20 E-Mail: info@stbk-thueringen.de Internet: www.stbk-thueringen.de 41 Wichtige Gesetze und Verordnungen Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) Das Thüringer Schulgesetz regelt u.a. die Rechte und Pflichten der Schüler, die Schulorganisation oder die Schulnetzplanung. Es gilt für die staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten und Schulformen. >> zu den Thüringer Gesetzen für das Schulwesen www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/gesetze Thüringer Schulordnungen Für jede Schulart und Schulform werden entsprechende Schulordnungen erlassen, die Aufnahmevoraussetzungen, Prüfungen und Abschlüsse, Unterrichtsorganisation und -inhalte oder die Zusammensetzung der Schulgremien usw. regeln. >> zu den Thüringer Schulordnungen www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/schulordnungen Außerdem könnten interessant sein: Berufsbildungsgesetz (BBiG) Für die Berufsbildung, sofern sie nicht an berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen, gilt das Berufsbildungsgesetz des Bundes. Es regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden, die Rahmenbedingungen von Ausbildungsstätten oder das Prüfungswesen. 42 Für einige Handwerksberufe gilt das Berufsbildungsgesetz nur teilweise, da hier die Handwerksordnung die rechtliche Grundlage bildet. >> zur aktuellen Fassung des Berufsbildungsgesetzes www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html#BJNR093110005BJNE000100000 Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz wird für Schüler in schulischen Ausbildungen gewährt, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. In der Regel wird hier das BAföG als Vollzuschuss gewährt, d.h. es muss kein Geld zurückgezahlt werden, wie es bei Studierenden üblich ist. Für die Abwicklung der BAföG-Förderung sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. In Erfurt ist es das Amt für Soziales und Gesundheit. >> alle Informationen zum BAföG www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php Weitere Informationen finden Sie auch im Navigator Schule » Beruf des Erfurter Bildungskatalogs www.bildungskatalog.erfurt.de 43 ▶ www.bildungskatalog.erfurt.de