Hausordnung für das Clubhaus
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Hausordnung für das Clubhaus
Hausordnung für das Clubhaus Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gastlieger verbindlich. 1. Definitionen und Grundlegendes: 1.1. Unter Mitglieder werden entsprechend § 4 der Satzung alle ordentlichen Mitglieder, deren (Ehe-) Partner und minderjährigen Kinder verstanden. 1.2. Unter Gastlieger werden alle Personen verstanden, die einen Gastliegevertrag abgeschlossen haben sowie deren (Ehe-) Partner und minderjährigen Kinder. 1.3. Das Clubhaus, die Terrasse und das angrenzende Gelände wird ausschließlich für Clubveranstaltungen, Aktivitäten des Segelclubs, Lagerraum für Clubinventar und von den Mitgliedern/ Gastliegern während der Segelsaison als Aufenthaltsraum genutzt. 1.4. Eine Private Nutzung des Clubhauses für Feierlichkeiten o. ä. muss in allen Fällen durch den Vorstand genehmigt werden. 1.5. Jedes Mitglied und jeder Gastlieger ist für die Ordnung im Haus und auf dem Vereinsgelände mitverantwortlich. 1.6. Für Schäden am Eigentum des S.C.M.S. ist der Verursacher haftbar. Der S.C.M.S. übernimmt seinen Mitgliedern und Gastliegern gegenüber keine Haftung. 1.7. Der Vorstand und eine weitere von Vorstand benannte Person nehmen das Hausrecht war. 2. Ordnung und Raumnutzung: 2.1. Die Innenräume des Clubhauses (Clubraum, Küche, sanitäre Einrichtung) sowie die dazugehörige Terrasse sind grundsätzlich allen Mitgliedern und Gastliegern zur Nutzung zugänglich. Der Lagerraum ist nur dem Vorstand und den, vom Vorstand bestimmten Personen zugänglich. 2.2. Gäste in Begleitung der Mitglieder oder der Gastlieger sind jederzeit gerne willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die, in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft des S.C.M.S. einordnen. Fremde, die nicht in Begleitung der Mitglieder oder Gastlieger sind, haben keinen Zugang zum Clubhaus. 2.3. Die Räume des Clubhauses sind ausnahmslos Nichtraucherzone! 2.4. Das Übernachten im Clubhaus ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. 2.5. Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Clubhaus und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen. 2.6. Das Clubhaus ist sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. 2.7. Die Clubräume dürfen nicht in nassen Segelanzügen oder nasser Badebekleidung betreten werden. 2.8. Hunde sind im Clubhaus (wie auch auf dem Campingplatz) nicht gestattet. 2.9. Nach der Nutzung von Einrichtungsgegenständen (Kochfeld, Spüle, Küchengeräte etc.) ist alles so herzurichten, dass den nächsten Nutzer keine Aufräum- und Reinigungsarbeiten zugemutet werden. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen. 2.10. Alle Räume des Clubhauses und die Terrasse sind freizuhalten von persönlichen Gegenständen. Die Einrichtung und Ausstattung sowie die Dekoration des Clubhauses erfolgt durch den Vorstand bzw. in Abstimmung mit dem Vorstand. Nicht abgestimmte Maßnahmen werden wieder rückgängig gemacht. Sofern Einrichtungsgegenstände ohne Abstimmung eingebracht werden, erfolgt eine Entsorgung dieser. 2.11. Im Interesse des Nachbarschaftsfriedens und mit Rücksicht auf die Campingplatzgäste ist, insbesondere nach 22:00 Uhr auf den Geräuschpegel zu achten. 3. Sicherheit des Clubhauses: 3.1. Es ist Aufgabe und Verantwortung eines jeden Mitglieds/ Gastliegers, dafür Sorge zu tragen, dass im Clubhaus alle Türen und Fenster abgeschlossen sind und das Licht sowie alle weiteren elektrischen Geräte (Herd, Mikrowelle) ausgeschaltet sind, soweit sich keine weiteren Personen mehr im Clubhaus aufhalten. 3.2. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen und brennbaren Flüssigkeiten ist im Clubhaus nicht gestattet. 3.3. Das Aufladen der Akkus oder Batterien für die Elektromotoren ist aus Sicherheitsgründen am Stromnetz des Clubhauses ebenfalls nicht gestattet. 4. Schlüssel: 4.1. Jedes ordentliche Mitglied und jeder Gastlieger erhält auf Wunsch gegen Unterschrift und damit Anerkenntnis der Hausordnung sowie Hinterlegung von 20 € einen Schlüssel für das Clubhaus. 4.2. Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verlust des Schlüssels ist dies umgehend dem Hafenmeister/ Platzwart oder dem Vorstand zu melden. 5. Küchennutzung: 5.1. Die Küche kann grundsätzlich von allen Mitgliedern und Gastliegern genutzt werden. 5.2. Bei einer Nutzung der Küche muss anschließend das benutzte Geschirr gespült und wieder in die, dafür vorgesehenen Schränke zurück geräumt werden. 5.3. Ebenso müssen die benutzten Haushaltsgeräte (Kaffeemaschine, Mikrowelle etc.) sowie der Kühlschrank und die Spüle gereinigt werden. 5.4. Müll ist durch einen Jeden selbst zu entsorgen. 5.5. Die Entnahme von Getränken ist ausschließlich den Mitgliedern oder den Gastliegern vorbehalten. Der Kauf ist auf der Strichliste einzutragen und der zu zahlende Betrag auf Aufforderung des Schatzmeisters zu begleichen. 5.6. Privates Kühlgut muss im Kühlschrank namentlich gekennzeichnet sein, in geeigneten Behältnissen platzsparend und nicht länger als notwendig gelagert werden. 5.7. Im Leerzustand sind die Kühlgeräte auszuschalten und die Türen offenzuhalten. 6. Reinigung und Pflege: 6.1. Mitglieder und Gastlieger beteiligen sich entsprechend eines zu Beginn der Saison festgelegten Terminplans oder nach Terminaufruf durch den Vorstand an folgenden Arbeiten: Reinigung des Clubhauses, Pflege und Wartung der Außenanlagen, Hecken-, Rasen- und Baumschnitt. Möhnesee, März 2016 Der Vorstand des S.C.M.S.