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Meldepflicht und Aufenthalt
Grossbritannien
und Nordirland
Allgemeine Informationen
Fläche: 244.100 km2
Einwohner: 60.609.200
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 1%
in der Industrie: 24%
im Dienstleistungsbereich: 75%
Sprachen:Englisch
Walisisch
Gälisch
Meldung und Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung
beantragen, dies ist allerdings für EU/EWR/Schweizer
StaatsbürgerInnen nicht verpflichtend.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
Einwanderungsbehörde (Home Office):
http://www.homeoffice.gov.uk/ und
http://www.bia.homeoffice.gov.uk/
Arbeitsuche
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können die
Unterstützung der staatlichen regionalen Arbeitsämtern
(Jobcentre Plus) in Anspruch nehmen. Sobald Sie in
Großbritannien und Nordirland ankommen, sollten Sie sich
beim zuständigen regionalen Arbeitsamt melden.
Angehörige der „Neuen EU-Länder“ (mit Ausnahme
Malta und Zypern) müssen sich im „Worker Registration
Scheme“ (Arbeitnehmerregistrierungssystem) im Home
Office registrieren lassen. Für Bulgarien und Rumänien
gibt es ­ gesonderte Regelungen. Weitere Informationen
finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit und die Neuen
EU-Staaten“.
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Großbritannien und Nordirland finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie
bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/neu/1049_522.htm
Stellenangebote der regionalen Arbeitsämter:
http://www.jobcentreplus.gov.uk/
http://www.jobcent reonline.com (Nordirland)
Leben und Arbeiten
in Großbritannien
und Nordirland
Benutzerfreundliche EDV-Systeme (TAP) in Job Centres,
Bibliotheken, etc. geben über die örtlichen Beschäftigungsund Ausbildungsangebote Auskunft.
Private Jobvermittler (employment agencies/tem­po­
rary employment agencies) finden Sie unter der Rubrik
„Internet-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
• The Guardian
• The Times
• The Independent
• The Daily Telegraph
• The Sunday Times (Sonntagsausgabe)
• Observer (Sonntagsausgabe)
• Sunday Telegraph (Sonntagsausgabe)
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. TUC-Trade Union Congress)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Soziale Sicherheit
Leistungen des National Health Service (NHS) werden ­ allen Personen gewährt, die in Großbritannien und
Nordirland Ihren Wohnsitz haben.
Die Beiträge zum NI (National Insurance) werden direkt
von Lohn und Gehalt abgezogen.
Bevor Sie zu arbeiten beginnen, brauchen Sie eine ­
Sozialversicherungsnummer (NIN). Diese beantragen Sie
bei Ihrem zuständigen Büro des Department for Work and
Pensions oder im Department for Sozial Developement
(Nordirland).
Krankenversicherung: Ärztliche Behandlungen bei praktischen ÄrztInnen (GP) und in Krankenhäusern sind kostenlos. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig,
Voraussetzung für Behandlungen im Rahmen des National
Health Service: Registrierung im örtlichen Health Centre.
Ein Verzeichnis der in Ihrem Wohngebiet tätigen praktischen
ÄrztInnen (GP) ist bei den örtlichen Gesundheitszentren
oder im Internet erhältlich.
Informationen über private Krankenversicherungen finden
Sie unter http://www.privathealth.co.uk
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Großbritannien und Nordirland kommen, bringen Sie Ihre
europäische Krankenversicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Die Inanspruchnahme der
Leistungen ist von den nationalen Bestimmungen abhängig.
Melden Sie sich spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit
beim zuständigen Jobcentre Plus und stellen Sie einen
Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
(Job Seeker‘s Allowance – JSA).
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. 3 Monate
nach Großbritannien und Nordirland mitzunehmen. Das
erforderliche Formular E 303 bitte unbedingt rechtzeitig
vor Abreise bei den zuständigen AMS Geschäftsstellen
anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten,
die Sie in Großbritannien und Nordirland erarbeiten,
erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht.
Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die
­österreichische Pension eingerechnet.
Steuern
Steuerjahr: 6. April – 5. April des Folgejahres
Unselbständig Erwerbstätige: die Einkommenssteuer
wird direkt vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt
abgeführt, sofern Sie dem sogenannten „PAYE“ (Pay as
you earn) System angehören. Durch dieses System wird
die Zahlung der Einkommenssteuer über das gesamte
Steuerjahr gestreut.
Selbständig Erwerbstätige: müssen Ihre Steuern zweimal jährlich abführen. Die Höhe der Steuern hängt vom
Einkommen ab.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden
zwischen 0% (Jahreseinkommen unter 5.035 Pfund) und
40% versteuert.
Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt (Taxation
office) und unter: http://www.hmrc.gov.uk
Wohnen
In London und im Südwesten Großbritanniens kann es
schwierig und sehr kostspielig sein, geeignete Immobilien
zu finden.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie
u.a.
• in lokalen und regionalen Zeitungen
• in Geschäften
• bei ImmobilienmaklerInnen
Am preisgünstigsten sind sogenannte "bed-sits",
kleine Schlaf-/Wohnzimmer mit Badbenutzung und
Kochgelegenheit. Wohnungen werden in der Regel
möbliert angeboten. Die Mietverträge können längere
Kündigungsfristen vorsehen (bis 6 Monate). Bei Problemen
können Sie sich an die "Citizens Advice Bureaux" oder die
Wohnungsberatungszentren wenden.
Ausbildung
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist zum Teil
kostenpflichtig, es gibt finanzielle Unterstützungen.
Pflichtschule: 90% aller öffentlichen Schulen verlangen keine Schulgebühren. In Privatschulen gibt es oft
Aufnahmetest.
Schulpflicht: von 5 bis 16 Jahre
Anerkennung von Diplomen
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Großbritannien und Nordirland beantragt werden. Diese
Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung
vor. Weitere Informationen erhalten Sie bei
• ENIC (European Network of Information Centres):
http://www.enic-naric.net/
• http://www.anabin.de
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule, etc.) und an das zuständige Ministerium in
Österreich um nähere Informationen einzuholen.
Leben und Arbeiten – wichtige Infos:
http://www.direct.gov.uk/Homepage
Informationen über das Vereinigte Königreich –
Überblick: http://www.welt-in-zahlen.de
http://www.ratgeber-england.de/
Statistik Vereinigtes Königreich:
http://www.statistics.gov.uk/
Home Office: http://www.ind.homeoffice.gov.uk/
Recruitment Agencies and job sites:
http://www.agencycentral.co.uk
Recruitment & employment federation:
http://www.rec.uk.com
Private Jobvermittlung: http://www.monster.co.uk
http://www.stepstone.co.uk
Presse: http://www.guardian.co.uk
http://www.independent.co.uk
http://www.telegraph.co.uk/
http://observer.guardian.co.uk/
http://www.timesonline.co.uk/
Gewerkschaft: http://www.tuc.org.uk/
National Health Service: http://www.nhs.uk
Social Security: http://www.dwp.gov.uk
Arbeitslosengeld: http://www.jobcentreplus.gov.uk/
Pension: h
ttp://www.thepensionservice.gov.uk/home.asp
Steuern: http://www.hmrc.gov.uk
Wohnen: http://www.ukpropertyshop.co.uk
http://www.accomodation.com
http://www.findaproperty.com
http://www.naea.co.uk
Schulen:
http://www.parentscentre.gov.uk/
Department of education and skills:
http://www.dfes.gov.uk/
Bildungssysteme in Europa:
http://www.eurydice.org
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/, http://www.anabin.de
http://www.naric.org.uk
http://www.uknrp.org.uk
Internationale Schulen:
http://www.ecis.org
Gelbe Seiten: http://www.yell.com/
Konsumentenschutz und Beratung:
http://www.citizensadvice.org.uk/
Internet-Adressen
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
Eures BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/neu/1049_522.htm
Jobcentre Plus: http://www.jobcentreplus.gov.uk
http://www.jobcentreonline.com (Nordirland)
Diese Publikation wurde mit Subventionen der
Europäischen Kommission kofinanziert.
Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich,
Treustraße 35–43, 1200 Wien, Stand: Juni 2007