gRoSSBRiTAnniEn unD noRDiRlAnD
Transcription
gRoSSBRiTAnniEn unD noRDiRlAnD
Meldepflicht und Aufenthalt Grossbritannien und Nordirland Allgemeine Informationen Fläche: 244.100 km2 Einwohner: 60.609.200 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 1% in der Industrie: 24% im Dienstleistungsbereich: 75% Sprachen:Englisch Walisisch Gälisch Meldung und Aufenthalt: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, dies ist allerdings für EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen nicht verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Einwanderungsbehörde (Home Office): http://www.homeoffice.gov.uk/ und http://www.bia.homeoffice.gov.uk/ Arbeitsuche EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können die Unterstützung der staatlichen regionalen Arbeitsämtern (Jobcentre Plus) in Anspruch nehmen. Sobald Sie in Großbritannien und Nordirland ankommen, sollten Sie sich beim zuständigen regionalen Arbeitsamt melden. Angehörige der „Neuen EU-Länder“ (mit Ausnahme Malta und Zypern) müssen sich im „Worker Registration Scheme“ (Arbeitnehmerregistrierungssystem) im Home Office registrieren lassen. Für Bulgarien und Rumänien gibt es gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit und die Neuen EU-Staaten“. Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in Großbritannien und Nordirland finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/neu/1049_522.htm Stellenangebote der regionalen Arbeitsämter: http://www.jobcentreplus.gov.uk/ http://www.jobcent reonline.com (Nordirland) Leben und Arbeiten in Großbritannien und Nordirland Benutzerfreundliche EDV-Systeme (TAP) in Job Centres, Bibliotheken, etc. geben über die örtlichen Beschäftigungsund Ausbildungsangebote Auskunft. Private Jobvermittler (employment agencies/tempo rary employment agencies) finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: • The Guardian • The Times • The Independent • The Daily Telegraph • The Sunday Times (Sonntagsausgabe) • Observer (Sonntagsausgabe) • Sunday Telegraph (Sonntagsausgabe) Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. TUC-Trade Union Congress) • Handels- und Wirtschaftskammern Soziale Sicherheit Leistungen des National Health Service (NHS) werden allen Personen gewährt, die in Großbritannien und Nordirland Ihren Wohnsitz haben. Die Beiträge zum NI (National Insurance) werden direkt von Lohn und Gehalt abgezogen. Bevor Sie zu arbeiten beginnen, brauchen Sie eine Sozialversicherungsnummer (NIN). Diese beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Büro des Department for Work and Pensions oder im Department for Sozial Developement (Nordirland). Krankenversicherung: Ärztliche Behandlungen bei praktischen ÄrztInnen (GP) und in Krankenhäusern sind kostenlos. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig, Voraussetzung für Behandlungen im Rahmen des National Health Service: Registrierung im örtlichen Health Centre. Ein Verzeichnis der in Ihrem Wohngebiet tätigen praktischen ÄrztInnen (GP) ist bei den örtlichen Gesundheitszentren oder im Internet erhältlich. Informationen über private Krankenversicherungen finden Sie unter http://www.privathealth.co.uk Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Großbritannien und Nordirland kommen, bringen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Die Inanspruchnahme der Leistungen ist von den nationalen Bestimmungen abhängig. Melden Sie sich spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen Jobcentre Plus und stellen Sie einen Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Job Seeker‘s Allowance – JSA). Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. 3 Monate nach Großbritannien und Nordirland mitzunehmen. Das erforderliche Formular E 303 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den zuständigen AMS Geschäftsstellen anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Großbritannien und Nordirland erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. Steuern Steuerjahr: 6. April – 5. April des Folgejahres Unselbständig Erwerbstätige: die Einkommenssteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt, sofern Sie dem sogenannten „PAYE“ (Pay as you earn) System angehören. Durch dieses System wird die Zahlung der Einkommenssteuer über das gesamte Steuerjahr gestreut. Selbständig Erwerbstätige: müssen Ihre Steuern zweimal jährlich abführen. Die Höhe der Steuern hängt vom Einkommen ab. Steuersatz: Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden zwischen 0% (Jahreseinkommen unter 5.035 Pfund) und 40% versteuert. Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt (Taxation office) und unter: http://www.hmrc.gov.uk Wohnen In London und im Südwesten Großbritanniens kann es schwierig und sehr kostspielig sein, geeignete Immobilien zu finden. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in lokalen und regionalen Zeitungen • in Geschäften • bei ImmobilienmaklerInnen Am preisgünstigsten sind sogenannte "bed-sits", kleine Schlaf-/Wohnzimmer mit Badbenutzung und Kochgelegenheit. Wohnungen werden in der Regel möbliert angeboten. Die Mietverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen (bis 6 Monate). Bei Problemen können Sie sich an die "Citizens Advice Bureaux" oder die Wohnungsberatungszentren wenden. Ausbildung Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist zum Teil kostenpflichtig, es gibt finanzielle Unterstützungen. Pflichtschule: 90% aller öffentlichen Schulen verlangen keine Schulgebühren. In Privatschulen gibt es oft Aufnahmetest. Schulpflicht: von 5 bis 16 Jahre Anerkennung von Diplomen Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Großbritannien und Nordirland beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Weitere Informationen erhalten Sie bei • ENIC (European Network of Information Centres): http://www.enic-naric.net/ • http://www.anabin.de Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule, etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. Leben und Arbeiten – wichtige Infos: http://www.direct.gov.uk/Homepage Informationen über das Vereinigte Königreich – Überblick: http://www.welt-in-zahlen.de http://www.ratgeber-england.de/ Statistik Vereinigtes Königreich: http://www.statistics.gov.uk/ Home Office: http://www.ind.homeoffice.gov.uk/ Recruitment Agencies and job sites: http://www.agencycentral.co.uk Recruitment & employment federation: http://www.rec.uk.com Private Jobvermittlung: http://www.monster.co.uk http://www.stepstone.co.uk Presse: http://www.guardian.co.uk http://www.independent.co.uk http://www.telegraph.co.uk/ http://observer.guardian.co.uk/ http://www.timesonline.co.uk/ Gewerkschaft: http://www.tuc.org.uk/ National Health Service: http://www.nhs.uk Social Security: http://www.dwp.gov.uk Arbeitslosengeld: http://www.jobcentreplus.gov.uk/ Pension: h ttp://www.thepensionservice.gov.uk/home.asp Steuern: http://www.hmrc.gov.uk Wohnen: http://www.ukpropertyshop.co.uk http://www.accomodation.com http://www.findaproperty.com http://www.naea.co.uk Schulen: http://www.parentscentre.gov.uk/ Department of education and skills: http://www.dfes.gov.uk/ Bildungssysteme in Europa: http://www.eurydice.org Anerkennung von Diplomen: http://www.enic-naric.net/, http://www.anabin.de http://www.naric.org.uk http://www.uknrp.org.uk Internationale Schulen: http://www.ecis.org Gelbe Seiten: http://www.yell.com/ Konsumentenschutz und Beratung: http://www.citizensadvice.org.uk/ Internet-Adressen EURES-Homepage: http://eures.europa.eu Eures BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/neu/1049_522.htm Jobcentre Plus: http://www.jobcentreplus.gov.uk http://www.jobcentreonline.com (Nordirland) Diese Publikation wurde mit Subventionen der Europäischen Kommission kofinanziert. Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich, Treustraße 35–43, 1200 Wien, Stand: Juni 2007