Speditions.info Nr.3 zum 929,31 kb
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Umwelt-/Feinstaubplakette Datum: 09.01.2008 Das F+S Team informiert: Mit dem Jahresanfang 2008 erscheint nun die 3. Ausgabe unseres Newsletters „Speditions.info“. Wieder möchten wir unseren Kunden und Geschäftspartnern Informationen auf strukturelle und wirtschaftliche Veränderungen geben. Unser Speditions.Info soll Ihnen helfen, sich entsprechend auf Situationsveränderung einzustellen. Die Informationsweitergabe ist für uns selbstverständlich. 1. Umwelt-/Feinstaubplakette Information zu Feinstaub Viele Studien wurden in Deutschland durchgeführt und veröffentlicht, in denen Feinstaub als Verursacher von Asthma und Lungenerkrankungen identifiziert worden ist. Dies liegt an den besonders kleinen Teilchen, die in die Lungenbläschen eindringen und so zudem auch noch für Herz- und Kreislauferkrankungen verantwortlich sein können. Der Feinstaub entsteht durch den Abrieb in Haushalten, im Verkehr und in Industrieprozessen. Besonders in den Städten und Ballungsknotenpunkten werden erhöhte Werte gemessen. Der Grund ist, das hier vor allem die Dieselund Rußpartikel aus den Verbrennungsprozessen der Fahrzeuge anfallen. Kennzeichnung Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2. Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Zeichen 270.1 Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein. Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten Umweltplaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle. Laut dem Bundesverkehrsminist erium fallen bei Pkw´s alle Fahrzeuge mit den Nummern 01 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind. ab 01.01.2008 wurde in weiten Teilen Deutschlands die Feinstaubplakette Pflicht. In deutschen Städten, so auch in Zusatzzeichen zu 270.1 Zeichen 270.2 Leipzig, Dresden oder Berlin, darf nur noch mit einer an der Frontscheibe des Fahrzeuges angebrachten Umwelt/Feinstaubplakette gefahren werden. Ziel/Ergebnis Alle vorgenannten Maßnahmen dienen zunächst der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie. Die Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid Co2.