K U R Z A U S S C H R E I B U N G
Transcription
K U R Z A U S S C H R E I B U N G
KURZAUSSCHREIBUNG ADMV e. V. AvD e. V. DMV e. V. - Sportabteilung Köpenicker Str. 325 12555 Berlin Tel.: 030 657629-30 Fax: 030 657629-31 info@admv.de - Sportabteilung Lyoner Str. 16 60528 Frankfurt / M. Tel.: 069 6606-0 Fax: 069 6606-789 avd@avd.de - Sportabteilung Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt / M. Tel.: 069 695002-0 Fax : 069 695002-21 weichert@dmv-motorsport.de CLUBSPORT - MOTOCROSS Gültig ab 2012 23. und 24. März 2013 Datum der Veranstaltung 57. Pößnecker DMV Motocross Titel der Veranstaltung Motocross Strecke am Sandberg in Pößneck Ort der Veranstaltung Veranstalter / DMV-Clubnummer MSC Pößneck e.V. im DMV / 2299 Leiter Organisation : Franzky Lutz Ansprechpartner Name, Vorname Julius Fucik Straße 2 Straße, Hausnummer 07381 Pößneck PLZ, Ort 03647 478042 Mobil 0173 6616260 Telefon Emailadresse Internetseite des Clubs Telefax lutz-franzky@gmx.de www.msc-poessneck.de 1 5. März 2008 Die Streckenbegutachtung erfolgte am _______________ und wurde von dem Wolfgang Büttner DMSB-Sportkommissar ____________________________durchgeführt. 1. Organisation: Veranstaltungsleiter: Leiter Organistion Lutz Franzky, Rennleiter Karsten Schneider Schiedsgericht: Dieter Narr, Markus Haupt, Denis Lenzner Techn. Überprüfung: Dieter Narr, Hartmut Betz, Mike Czekalla, Denis Lenzner, Adrian Distler Sanitätsdienst: DRK Saale Orla, Rennartzt Dr. med. Peter Mierzwa 2. Teilnehmer: Teilnahmeberechtigt sind Inhaber die mindestens eine DMSB C-Lizenz oder höher für das entsprechende Jahr vorlegen können. Zudem können auch ausländische Fahrer mit Veranstaltungsausweis teilnehmen. Der Veranstaltungsausweis gilt ganzjährig und wird bei jeder Veranstaltung vom Veranstalter abgestempelt. 3. Nennung und Nenngeld: Alle Teilnehmer müssen vor dem Start eine unterschriebene Nennung unter Beifügung des Nenngel20 / 30 € abgeben. Die Nennung von Jugendlichen muß vom Erziehungsberechtigdes in Höhe von:______ ten unterschrieben sein. 4. Klasseneinteilung: Schülerklasse A: 6 - 8jährige Schülerklasse B: 8 - 12jährige _________________________________ Jugendklasse: 12 - 16jährige _________________________________ Clubsportklassen: ab 14 Jahren (siehe rechts) _________________________________ Seniorenklasse: ab 35 Jahren _________________________________ Clubsportklassen ab 14 Jahre: gemäß den Ausschreibungen der NBS und der TM des ThMSB bei Klassen Zusammenlegung ist eine Doppelnennung / Wertung möglich : Klasse 1 TM / 1 NBS Klasse 2 TM / 2 NBS Klasse 3 TM / 3 NBS Klasse 4 TM / 4 NBS Klasse 9 TM / 7.1 NBS Klasse 6 TM / Damen NBS Klasse 9.1 TM / 7.2 NBS Klasse 8 TM / 8 NBS 2 5. Technische Bestimmungen: Schülerklasse A: Zugelassen sind nur seriennahe luft- und wasser-gekühlte EinzylinderAutomatik-Motorräder bis 50 ccm, Die Radgröße darf 12" nicht überschreiten. Schülerklasse B: Zugelassen sind nur Motorräder mit Schaltgetriebe oder Automatik bis 65 ccm. Die Radgröße ist auf 12" - 14" festgelegt. Quad: Eingesetzt werden dürfen Quads bis 85 ccm. Jugendklasse: Quad: Eingesetzt werden dürfen nur Motorräder bis 85 ccm 2T und über 100-125 ccm 4T mit Groß- und Kleinrad. Eingesetzt werden dürfen Quads bis 85 ccm 2T und 150 ccm 4T. übrige Klassen: Es dürfen Motorräder der verschiedenen Motocross-Soloklassen eingesetzt werden eine Hubraumeinteilung ist möglich aber nicht vorgeschrieben - sowie SeitenwagenGespanne bis 750 ccm (außer bei Seniorenklasse) und Quads. Es gelten die technischen DMSB Bestimmungen für Motocross. 6. Wertung: Die Veranstaltung wird gewertet zur/für: Nord Bayern Serie (NBS) und Thüringen Meisterschaft des THMSB (TM) _________________________________________________________________________________ 7. Streitfragen: Streitfragen werden nach Anhörung der Beteiligten vom eingesetzten Schiedsgericht unverzüglich und endgültig entschieden. 8. Versicherungen: Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen abgeschlossen (höhere Deckungssummen sind durch HDI Gerling auf Anfrage beim DMV möglich): € € € 1.022.600,-- für Personenschäden (€ 255.650 pro Person) 511.300,-- für Sachschäden 20.452,-- für Vermögensschäden Der Veranstalter hat ebenfalls eine Helfer-, Funktionärs- und Zuschauer-Unfallversicherung abgeschlossen. Bestätigung ist die Versicherungsbescheinigung. Unfallversicherungsschutz für die Teilnehmer besteht durch die jeweilige DMSB Lizenz. 9. Haftung/Haftungsverzicht: Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen 3 – die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, – die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator – den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer – Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, – den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 10. Allgemeines: Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte und Funktionäre ist Folge zu leisten. Etwaige Austragungsbedingungen für regionale oder sonstige Meisterschaften gelten zusätzlich. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung den Vorschriften für das Sanitäts- und Rettungswesen gemäß den DMSB Bestimmungen entsprochen wird. Die Veranstaltung wird grundsätzlich nach den derzeit gültigen Motocross Clubsport Bestimmungen der Trägervereine durchgeführt. Anhang: Rahmenzeitplan für Training und Rennen 11. Informationen des Veranstalters (z.B. motorsportliches Rahmenprogramm) Ergänzung zu 3. Nennungen und Nenngelder ………………………………………………………………………………………………… Nennschluss ist der 9. März 2013, danach werden nur Nennungen angenommen, bis die maximal zulässige Anzahl von 40 Startern + 3 Reserve Startern erreicht ist. Für Nennungen und Nenngelder die ………………………………………………………………………………………………… nach dem 9. März eingehen wird eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 15,00€ berechnet. Doppelnennung für TM und NBS werden mit 5€ Aufschlag berechnet. ………………………………………………………………………………………………… Bankverbindung : Kreissparkasse Saale-Orla, Konto Nr.: 46000, BLZ 83050505 Nennungen sind zu senden an : Lutz Franzky, Julius Fucik Str. 2, 07381 Pößneck 4 4 …………………………………………………………………………………………………. Ort, Datum Clubstempel / Unterschrift Bitte mind. 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung die komplette Kurzausschreibung in 2-facher Ausfertigung zur Genehmigung bei der u.a. Adresse einreichen: _________________________________________________________________________________ Wird von der zuständigen Sportabteilung ausgefüllt: Die Ausschreibung wurde von der DMV/ADMV/AvD-Sportabteilung geprüft und unter der Reg.Nr. CM / / Unterschrift ______________________ genehmigt am____________________ Stempel NEU: Die Anzahl der benötigten DMSB C-Lizenz Anträge bitte bei Einreichung 100 „hier“ ________ angeben. Die DMV Sportabteilung schickt Ihnen mit der genehmigten Ausschreibung dann die Lizenzen zu. Die Abrechnung der ausgestellten DMSB C-Lizenzen erfolgt nach der Veranstaltung auch über den DMV. DMV e.V., Postfach 71 02 35, 60492 Frankfurt / Main Tel.: (0 69) 69 50 02 – 11 oder – 13, Fax: (0 69) 69 50 02 – 21 Email: weichert@dmv-motorsport.de 5