1405674783_140623_ba01_protokoll

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MARKT ALTUSRIED
PROTOKOLL
zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 22.00 Uhr
Anwesend:
1. Bürgermeister Joachim Konrad und 9 Ratsmitglieder:
 Aicher Adelbert
 Kaps Christian (Vertretung für Brack Matthias)
 Braun Stephan
 Guggenmos Ralf
 Hackler Klaus
 Hartmann Heribert
 Kauer Roland
 Krug Wolfgang
 Sauter Monika
Entschuldigt waren:
 Brack Matthias
Außerdem anwesend:
 Für die Verwaltung: Fischer Claus, Grimm Sylvia, Grotz Gabriele
 Dorn Stephan, Hiemer Wolfgang, Kiechle Wilfried, Röck Christoph, Schmid Robert
Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen
wurde.
Beschlussfassung über endgültige Tagesordnung:
Die den Bauausschussmitgliedern zugegangene vorläufige Tagesordnung wird ohne
Gegenstimme zur endgültigen Tagesordnung erhoben.
Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
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ÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1: Bekanntgaben und Berichte
entfällt
TOP 2: Bauleitplanung
2.1 Mögliche Änderung des Bebauungsplanes „Krugzell – Am Ried III“:
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund von zwei Anträgen hat der Bauausschuss am 7. April 2014 beschlossen, zu
einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes „Krugzell – Am Ried III“ mittels einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Meinung der Anlieger einzuholen. Die Anträge
betrafen die Ausweisung zusätzlicher Bauplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 164/149 des
Herrn Huschitt sowie dem Grundstück Fl.Nr. 164/156 Gemarkung Krugzell der Familie
Filsinger. Im Rahmen der Sitzung wurde vom Bauausschuss angeregt, auch eine
Bebauung der Grünfläche Fl.Nr. 172/44 Gemarkung Krugzell zur Diskussion zu stellen, da
die Nachverdichtung eines bestehenden Baugebietes der Ausweisung neuer Baugebiete
vorzuziehen ist und es in Krugzell keine gemeindlichen Bauplätze mehr gibt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben insgesamt 55 Anlieger Einwände gegen
die mögliche Bebauungsplanänderung erhoben. Die Schreiben wurden den
Bauausschussmitgliedern mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen
werden dabei folgende Argumente vorgebracht:
-
Fl.Nr. 172/44 Gemarkung Krugzell: Gegen die Nutzung dieses Grundstückes als
Bauplatz spricht nach Ansicht der Anlieger der damit verbundene Verlust der
Grünfläche sowie die schlechte Bodenqualität. Sie befürchten eine Beeinträchtigung
und einen Wertverlust der Nachbargrundstücke sowie eine Verschlechterung des
baulichen Zustandes der Straße „Am Rodelhang“.
-
Fl.Nr. 164/149 Gemarkung Krugzell: Bezüglich der Bebauung auf dem Grundstück des
Herrn Huschitt werden eine zunehmende Verkehrsbelastung sowie eine sukzessive
Fortführung der Bebauung in Richtung Nordosten befürchtet. Die entstehende
Sackgasse wäre für Müllabfuhr, Winterdienst und Zusteller sehr ungünstig. Eine
Bebauung würde hier zudem den Panorama-Fußweg zur Iller und somit den
Naherholungswert beeinträchtigen.
-
Fl.Nr. 164/156 Gemarkung Krugzell: Zu einer weiteren Bebauung des Grundstückes
der Familie Filsinger verweisen mehrere Anlieger auf den Bestandsschutz des
bestehenden Bebauungsplanes und die darin festgesetzten Grünflächen. Eine
Bebauung könne die Versickerung von Niederschlagswasser weiter verschlechtern und
die Abwasserentsorgung beeinträchtigen. Die private Zufahrt in diesem Bereich sei
bereits jetzt oft zugeparkt, weil viele Stellplätze fehlen.
Zu diesen Punkten haben sich die Eheleute Filsinger mit einer eigenen Stellungnahme
geäußert. Sie bestreiten darin, dass es ein Problem mit Oberflächenwasser und
Abwasser gibt. Bezüglich des Problems mit parkenden Autos verweisen sie auf den
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Betrieb eines Kosmetiksalons und einer Heilpraktikerpraxis in der Nachbarschaft sowie
die im Anwesen des Herrn Noichl stattfindenden Veranstaltungen, wofür jeweils
zusätzliche Stellplätze fehlen.
Die Verwaltung erinnert an die gängige Praxis der letzten Jahre, wonach
Bebauungsplanänderungen zugunsten Dritter nur durchgeführt wurden, wenn die
umliegenden Grundstückseigentümer damit einverstanden waren. Diese Vorgehensweise
beruht auf der Überlegung, dass die Anlieger in einem Baugebiet einen gewissen
Vertrauensschutz darauf haben, dass ein Bebauungsplan nicht einseitig zugunsten eines
einzelnen Eigentümers geändert wird. Die Gemeinde hat dabei auch kein Interesse daran,
eine Bebauungsplanänderung, die eine Privatperson allein zu seinem Vorteil haben
möchte, im Streit mit den Anliegern zu erzwingen. Schlimmstenfalls könnte die Gemeinde
dadurch in einen Rechtsstreit gelangen, den sie allein dafür führen müsste, dass ein
Dritter Baurecht erlangt.
Im vorliegenden Fall ist es so, dass sicher nicht alle der nun vorgebrachten Argumente
stichhaltig und maßgeblich sind. Aufgrund der vorherigen Ausführungen und der Zahl der
Einwände erscheint es derzeit jedoch nicht ratsam, ein Bebauungsplanverfahren zu
eröffnen.
Bürgermeister Konrad verweist nochmals auf die beträchtliche Zahl der Einwände und
sieht hier den Vertrauensschutz der Anlieger als hohes Gut. Generell geht er davon aus,
dass die bauliche Entwicklung in Krugzell in Richtung Westen stattfinden muss.
Gemeinderat Aicher zeigt sich überrascht über die Anzahl der Einwände. Er erinnert an
einen Fall in der Frühlingstraße in Altusried, wo man von der baulichen Nutzung einer
Grünfläche abgesehen hat, nachdem sich die Anlieger dagegen ausgesprochen hatten.
3. Bürgermeister Hartmann sieht in Anbetracht der Zahl und Qualität der Stellungnahmen
die Bebauungsplanänderung als erledigt an. Dieser Einschätzung schließt sich auch
Gemeinderat Kaps an. Er möchte wissen, wie groß der Bedarf an Bauplätzen in Krugzell
überhaupt ist. Laut Bürgermeister Konrad ist das Interesse an Baugrundstücken in
Altusried größer.
Gemeinderat Kauer ist ebenfalls erstaunt über die Anzahl der Einwände. Er verweist auf
den Ortstermin vor der Sitzung und die Feststellung, dass im Bereich der Straße „Am
Ried“ zu wenige Stellplätze vorhanden sind. Den Fußweg zur Iller kennt er gut und spricht
sich für den Erhalt des schönen Gebietes und damit gegen eine Bebauungsplanänderung
im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 164/149 Gemarkung Krugzell aus.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Den Anträgen der Familie Filsinger und des Herrn Huschitt kann nicht stattgegeben
werden. Es wird keine Änderung des Bebauungsplanes „Krugzell – Am Ried III“
durchgeführt.
2.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Altusried – Ost II“
Die Firma Häußler Massivhaus aus Sulzberg beantragt die Änderung des
Bebauungsplanes „Ost II“ für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 373/3 Gemarkung
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Altusried. Anstelle des geplanten 3-fach-Reihenhauses soll hier auf Wunsch eines Kunden
ein Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 4 Wohnungen entstehen. Das Mehrfamilienhaus
soll bezüglich Höhe, Länge und Breite maximal so groß werden, wie das zuvor geplante
Reihenhaus.
Für diesen Bereich wurde bereits im Jahr 2005 eine Bebauungsplanänderung
durchgeführt. Damals wurde auf Antrag der Firma Häußler für das betreffende Grundstück
anstelle eines Doppelhauses die Errichtung eines Reihenhauses zugelassen, das aber bis
zum heutigen Tage noch nicht gebaut wurde.
Da das nunmehr gewünschte Mehrfamilienhaus nicht größer als das zuvor geplante
Reihenhaus werden soll, sind auch die maßgeblichen nachbarschützenden Belange nicht
in einem höheren Ausmaß betroffen, als dies bisher der Fall gewesen wäre. Es ist
allerdings an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die nördlich angrenzenden Anlieger
die Entwicklung des Baugrundstückes sehr kritisch beobachten. Es ist deshalb durchaus
möglich, dass es Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes geben wird.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Verfahren für eine vereinfachte Bebauungsplanänderung
nach § 13 BauGB zu eröffnen. Bei einer vereinfachten Änderung wird auf eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet, diese können ihre Belange
jedoch im Rahmen der regulären einmonatigen öffentlichen Auslegung geltend machen.
Ferner ist im Rahmen einer vereinfachten Bebauungsplanänderung auch keine
Umweltprüfung erforderlich. Die Kosten des Verfahrens müssen von der Firma Häußler
übernommen werden.
Bürgermeister Konrad unterstützt das Vorhaben, da sich nichts an den Maßen ändert.
3. Bürgermeister Hartmann begrüßt die Nachverdichtung. Er möchte wissen, ob es derzeit
im Bereich der Oststraße Probleme mit Stellplätzen gibt, da die höhere Anzahl an
Wohnungen diese Situation verschärfen kann. Nach Kenntnis von Herrn Fischer gibt es
derzeit keine Probleme mit fehlenden Parkplätzen, insbesondere wurden bei den
bisherigen Neubauten ausreichend Stellmöglichkeiten geschaffen. Gemeinderat
Guggenmos bestätigt, dass die Situation derzeit noch entspannt ist. Schwierigkeiten
könnten sich daraus ergeben, dass die Garagen und Stellplätze südlich des Hauses
angelegt werden müssen. Eventuell kann dies durch erdüberdeckte Garagen gelöst
werden, hierfür werden aber noch mehr Details zur Planung benötigt.
Gemeinderat Hackler meint, dass mehr als die angegebenen vier Wohnungen entstehen
werden. Laut Herrn Fischer müsste dies im Stellplatznachweis dann entsprechend
berücksichtigt werden.
Gemeinderat Kaps begrüßt den vorgesehenen Geschosswohnungsbau, da es
diesbezüglich Defizite in Altusried gibt. Wichtig ist, dass alle Vorschriften eingehalten
werden.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Für den Bebauungsplan „Altusried – Ost II“ wird eine 4. Vereinfachte Änderung
durchgeführt, um auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/3 Gemarkung Altusried die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses anstelle eines Reihenhauses zuzulassen. Die bisherigen
Gebäudemaße müssen auch weiterhin eingehalten werden, zudem ist ein schlüssiger
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Stellplatznachweis vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche
Verfahren einzuleiten. Die Firma Häußler hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
2.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Muthmannshofen – Nord III“
Die Eheleute Keller möchten die an ihr Grundstück „Erlenweg 10“ angrenzende
gemeindliche Grünfläche Fl.Nr. 1/20 Gemarkung Muthmannshofen erwerben, um den
eigenen Garten zu vergrößern. Aus Sicht der Verwaltung ist dies auch grundsätzlich
möglich, sofern die Fläche auch weiterhin zur Schneeablagerung, als Standort für die
Straßenbeleuchtung sowie für einen Kabelverteilerschrank genutzt werden kann.
Entsprechend darf das Grundstück auch nicht eingefriedet werden. Der Eintragung
entsprechender Grunddienstbarkeiten wurde ebenso wie dem geforderten Kaufpreis
zugestimmt.
Problematisch ist aus Sicht der Kaufinteressenten allerdings die Festsetzung des
Grundstückes im Bebauungsplan „Muthmannshofen - Nord III“ als „Versorgungsfläche“.
Mit dieser Festsetzung wäre es für den Energieversorger auch gegen den Willen des
Eigentümers möglich, hier neue Anlagen oder Gebäude für die Stromversorgung zu
errichten. Die Familie Keller beantragt deshalb die Änderung des Bebauungsplanes
dahingehend, dass anstelle der „Versorgungsfläche“ eine „Grünfläche“ festgesetzt wird.
Der zuständige Energieversorger hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Fläche nur für den
bestehenden Verteilerkasten benötigt wird, aber keine weiteren Einrichtungen mehr
geplant sind. Dies gilt umso mehr, als im Zuge des benachbarten Baugebietes „Nord 4“
bereits eine neue Trafostation gebaut wurde. Sofern die genannten Grunddienstbarkeiten
also eingetragen werden, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen einen Verkauf der
Fläche und die Änderungen des Bebauungsplanes. Letztere würde den Käufern die
Sicherheit geben, dass nicht gegen ihren Willen neue Anlagen auf dem Grundstück
errichtet werden können.
Die Bebauungsplanänderung kann mit geringem Verwaltungsaufwand im „Vereinfachten
Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden kann und
auch keine Umweltprüfung erforderlich ist. Die im Rahmen des Verfahrens entstehenden
Kosten werden von der Familie Keller übernommen.
3. Bürgermeister Hartmann bittet um Prüfung, ob die Festsetzung einer Grünfläche im
Widerspruch zu den vorgesehenen Grunddienstbarkeiten insbesondere in Hinsicht auf die
Schneeablagerung steht. Eventuell könnte eine Art Sonderfläche festgesetzt werden, um
Konflikte zu vermeiden.
Gemeinderat Krug begrüßt die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung und sieht kein
Problem in Bezug auf die Schneeablagerung. Er verweist darauf, dass sich die Gemeinde
künftig die Unterhaltskosten spart. Diesen Aspekt hält auch Bürgermeister Konrad für
wichtig.
Gemeinderat Braun fragt nach, ob die Zustimmung des Energieversorgers zu der
Umnutzung der Fläche schriftlich vorliegt. Dies wird von Herrn Fischer bestätigt.
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Gemeinderat Kaps fragt nach, was mit den verbleibenden keilförmigen Streifen zwischen
der Straße und der Grünfläche ist. Dieser gehört laut Verwaltung zur Straßenfläche.
3. Bürgermeister Hartmann schlägt vor, dass die Familie Keller diesen mit pflegen könnte.
Gemeinderat Krug fände es gut, wenn die Straßenlaterne auf öffentlichem Grund
verbleiben würde. Aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Duldungspflicht ist es aber
kein Problem, wenn diese auf einer privaten Fläche steht.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Für den Bebauungsplan „Muthmannshofen - Nord III“ wird eine 1. Vereinfachte Änderung
durchgeführt, um das Grundstück Fl.Nr. 1/20 Gemarkung Muthmannshofen künftig anstatt
als „Versorgungsfläche“ als „private Grünfläche“ festzusetzen. Die Verwaltung wird
beauftragt, das erforderliche Verfahren einzuleiten. Die Antragsteller haben die Kosten des
Verfahrens zu tragen.
TOP 3: Bauanträge und Bauvoranfragen
3.1
Antragsteller:
Anne Fliegel und Christoph Vetter
Bauort:
Unterräthen 1, Fl.-Nr. 1581 Gemarkung Altusried
Vorhaben:
Bauantrag zum Abbruch ehemalige landwirtschaftliche Tenne,
Wiederaufbau mit einer Wohneinheit
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird daher nach § 35 BauGB beurteilt. Seit
dem Jahr 2013 sieht das Gesetz den Abbruch von landwirtschaftlichen Gebäuden und
anschließenden Wiederaufbau für Wohnzwecke ausdrücklich vor.
Bezüglich der Gestaltung wurde von der Planerin bereits vorab mit dem Landratsamt
Oberallgäu, als Genehmigungsbehörde, Kontakt aufgenommen. Von dort kam
grundsätzlich das Einverständnis zu der vorgelegten Planung.
Die Erschließung ist durch die private Hofzufahrt ab der GVS 65 gesichert. Die
Wasserversorgung erfolgt durch eigenen Brunnen und die Abwässer müssen mittels einer
ausreichenden Kleinkläranlage entsorgt werden.
Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt, es handelt sich dabei auch lediglich um
Grünflächen.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Dem Bauvorhaben von Anne Fliegel und Christoph Vetter zum Abbruch ehemalige
landwirtschaftliche Tenne und Wiederaufbau mit einer Wohneinheit in Altusried,
Unterräthen 1 (Fl.-Nr. 1581 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt.
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3.2
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Michael Kunze
Rungatshofen 13 und 15, Fl.-Nrn. 585/1, 584 Gemarkung Frauenzell
Bauantrag zum Abbruch eines Neben- und Wohngebäudes mit
anschließendem Neubau einer Doppelhaushälfte, Neubau einer
Doppelgarage und eines Freisitzes, Neubau eines Walls zur
Kreisstraße
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Frauenzell. Für den Weiler Rungatshofen
wurde im Jahre 1993 eine Außenbereichssatzung erlassen. Diese ermöglicht eine
Wohnbebauung im Außenbereich, auch wenn die Darstellung des Flächennutzungsplanes
einer solchen widerspricht oder eine Splittersiedlung zu erwarten ist. Zugelassen werden
durch die Satzung Einzel- und Doppelhäuser mit maximal drei Wohneinheiten.
Der Bauherr möchte das Anwesen „Rungatshofen 15“ und einen Teil des Anwesens
„Rungatshofen 13“ abbrechen und als Doppelhaushälfte wieder aufbauen. An der
nordöstlichen Grundstücksgrenze soll eine Doppelgarage mit Freisitz entstehen.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Landratsamt wurde das Bauvorhaben bereits
besprochen und die Genehmigung in Aussicht gestellt.
Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist durch die Kreisstraße bzw.
GVS gesichert. Der Wasseranschluss erfolgt durch das öffentliche Netz und die Abwässer
müssen mittels einer ausreichenden Kleinkläranlage entsorgt werden.
3. Bürgermeister Hartmann hat Bedenken gegen den geplanten Wall. Es muss
sichergestellt sein, dass keine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse entsteht.
Gemeinderat Krug erinnert, dass es schon seit geraumer Zeit den Wunsch nach einem
Radweg Frauenzell – Rungatshofen gibt. Er bittet den Bürgermeister darum, auf den
Eigentümer zuzugehen und abzuklären, ob der Wall eventuell noch etwas zurückgesetzt
werden kann.
Bürgermeister Konrad schlägt vor, dem Bauvorhaben grundsätzlich das Einvernehmen zu
erteilen. Den Bau des Walls möchte er zurückstellen um vorab noch Gespräche mit dem
Bauherrn zu führen.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Dem Bauvorhaben von Michael Kunze zum Abbruch eines Neben- und Wohngebäudes
mit anschließendem Neubau einer Doppelhaushälfte, Neubau einer Doppelgarage und
eines Freisitzes in Altusried – Frauenzell, Rungatshofen 13 und 15 (Fl.-Nrn. 584 und 585/1
Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Zustimmung zum
Neubau eines Walls zur Kreisstraße wird zurückgestellt.
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3.3
Antragsteller:
Leonhard Wilhelm
Bauort:
Greut 3, Fl.-Nr. 1932 Gemarkung Kimratshofen
Vorhaben:
Bauantrag zum Umbau vorhandener Bauernhof
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird somit nach § 35 BauGB beurteilt. Die
grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB. Diese
Vorschrift ist noch relativ neu und wurde erst im September 2013 rechtskräftig. Dadurch
können ältere Bauernhöfe, welche eine marode Bausubstanz aufweisen, abgebrochen
und als Wohngebäude wieder neu aufgebaut werden.
Der Bauantrag wurde vorab mit dem Landratsamt abgestimmt, sodass eine Genehmigung
in Aussicht gestellt werden konnte.
Die Erschließung ist gesichert durch die GVS 29. Der Wasseranschluss ist öffentlich und
die Abwässer müssen in einer Kleinkläranlage entsorgt werden.
Nachbarunterschriften liegen bis dato noch nicht vor, werden aber noch nachgereicht.
Gemeinderat Braun möchte wissen, wie viele Wohnungen in dem Neubau entstehen. Frau
Grimm von der Verwaltung antwortet, dass insgesamt eine Wohnung entsteht, welche im
Obergeschoss liegt. Im Erdgeschoss ist ein Wellnessbereich mit Gästezimmer geplant.
Gemeinderat Krug regt an, dass
Nachbarunterschriften erteilt werden soll.
Beschluss: 10 Anwesende
das
Einvernehmen
vorbehaltlich
der
10 : 0 Stimmen
Dem Bauvorhaben von Leonhard Wilhelm zum Umbau des vorhandenen Bauernhofs in
Altusried – Kimratshofen, Greut 3 (Fl.-Nr. 1932 Gemarkung Kimratshofen) wird
vorbehaltlich der Nachbarunterschriften das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3.4
Antragsteller:
Sandra Unglert und Markus Pöppel
Bauort:
Flößerstraße 10, Fl.-Nr. 37/9 Gemarkung Altusried
Vorhaben:
Bauantrag zur Gestaltung Gartenanlage
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altusried – Eberler
Park I“. Dieser enthält spezielle Vorschriften was die Gestaltung von Einfriedungen und
des Geländes angeht. Von diesen Festsetzungen weicht das Bauvorhaben ab und bedarf
folgender Befreiungen:
Einfriedungen:
Laut Satzung sind Einfriedungen an öffentlichen Straßen und Wegen nur in Holz als
Hanichel-, Latten- oder Bretterzaun sowie als Hecke mit einer maximalen Höhe von
0,90 m über Gelände zulässig. Nicht zulässig an öffentlichen Straßen und Wegen sind
Jäger-, Maschendraht- und Drahtgitterzäune. Außerdem sind Sichtschutzmauern,
Stützmauern und Fußmauern auf den Grundstücksflächen als Einfriedungen zu
öffentlichen Straßen- und Wegeflächen nicht zulässig.
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Geländeauffüllungen:
Das Gelände darf gemäß dem Bebauungsplan durch Aufschüttungen und Abgrabungen
nur unwesentlich verändert werden. Aufschüttungen z. B. für Terrassen und Abgrabungen
sind nur bis zu einer Höhe bzw. Tiefe von max. 0,50 m zulässig.
Die Familie Unglert/Pöppel begründet die Auffüllung der Gartenfläche (um max. 0,80 m)
und die Einzäunung mit einem Doppelmattenzaun damit, dass das Gelände nach Süden
sehr stark abfällt und nur so eine für Kinder nutzbare Rasen- und Gartenfläche entsteht.
Die Befestigung mit dem entsprechenden Steinkorbsystem ist nach ihrem Empfinden dafür
die wirtschaftlichste und platzsparendste Lösung. Auch außerhalb des Grundstückes auf
der Südseite wird das Gelände noch etwas angefüllt, sodass sich hier ein etwas anderes
Gesamtbild ergibt.
Sowohl die Einfriedung als auch die Geländeauffüllung sind grundsätzlich nach der
Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei und könnten ohne Baugenehmigung errichtet
bzw. durchgeführt werden. Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Genehmigungsfreiheit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher
Vorschriften, wie beispielsweise eines Bebauungsplanes. Dieser sieht wie oben
beschrieben nun eine andere Ausführung bzw. geringere Auffüllhöhe als geplant bzw.
bereits durchgeführt vor. Bei der Erteilung der Befreiungen handelt es sich um so
genannte "Isolierte Befreiungen".
Die Unterschriften sämtlicher Nachbarn liegen vor.
3. Bürgermeister Hartmann bezweifelt, dass die Einfriedung niedriger als 2,00 m und somit
verfahrensfrei ist. Er findet es aber sehr gut, dass hier wenigstens ein Antrag gestellt
wurde.
Gemeinderat Kauer kann die Auffüllung nachvollziehen, da die Gartenfläche anders kaum
nutzbar wäre. Er findet die Gestaltung gelungen. Dieser Meinung schließt sich auch
Gemeinderat Aicher an.
3. Bürgermeister Hartmann regt an, als Auflage in den Bescheid aufzunehmen, dass die
Bauherren die Haftung für eventuelle Schäden übernehmen, da die Einfriedung zu nahe
an der Straße steht. Hier sind Probleme im Winter mit der Schneeablagerung
vorprogrammiert.
Diesbezüglich stimmte der Bauausschuss zu, dass den Bauherren das Wort erteilt wird.
Herr Pöppel erläutert, dass die Mauer etwa 53 cm von der Grenze weg ist. Außerdem
haben das Steinkorbsystem eine Höhe von 80 cm und der Doppelmattenzaun eine Höhe
von 1,00 m, sodass der Zaun insgesamt etwa eine Höhe von 1,80 m hat.
Nach kurzer Diskussion kommt das Gremium schließlich zu dem Ergebnis, auf diese
Auflage zu verzichten, da die Einfriedung den gängigen Mindestabstand von 50 cm zur
Grenze einhält.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Den erforderlichen Befreiungen zur Gestaltung der Gartenanlage von Sandra Unglert und
Markus Pöppel in Altusried, Flößerstraße 10 (Fl.-Nr. 37/9 Gemarkung Altusried) wird
zugestimmt.
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TOP 4: Verschiedenes
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Bürgermeister Konrad möchte im Zusammenhang mit dem Abbruch des alten
Pfarrhofgebäudes auf die Schaffung neuer Parkplätze hinwirken. Es gibt hier einen
großen Bedarf, sowohl im Bereich Kirche und Pfarrhof aber auch durch die
angrenzenden Geschäfte. Gemeinderat Kiechle hält es für möglich, dass anstelle der
parallel zur Fahrbahn angeordneten Stellplätze fünf bis sieben schräg anfahrbare
Stellflächen angelegt werden. Bürgermeister Konrad würde dies sehr begrüßen,
weitere Details sollen in einem Ortstermin geklärt werden. Gemeinderat Hackler spricht
sich nachdrücklich gegen eine Beteiligung des Architekten aus, da dieser hierfür nicht
erforderlich sei.
-
Wegen der schlechten DSL-Verbindung in Krugzell haben Bürgermeister Konrad
zahlreiche Klagen aus dem Gewerbegebiet und auch von der Gärtnerei Hiedl erreicht.
Er strebt deshalb den Einstieg in das 2. Breitband-Förderverfahren in Bayern an, das
eine Bezuschussung von bis zu 80 Prozent in Aussicht stellt. 3. Bürgermeister
Hartmann bestätigt, dass die Telekom-Internetverbindung sehr schlecht ist, offenbar
weil die Anbindung über Dietmannsried unzureichend ist.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.05 Uhr
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.