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MARKT ALTUSRIED PROTOKOLL zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.00 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Joachim Konrad und 9 Ratsmitglieder: Aicher Adelbert Kaps Christian (Vertretung für Brack Matthias) Braun Stephan Guggenmos Ralf Hackler Klaus Hartmann Heribert Kauer Roland Krug Wolfgang Sauter Monika Entschuldigt waren: Brack Matthias Außerdem anwesend: Für die Verwaltung: Fischer Claus, Grimm Sylvia, Grotz Gabriele Dorn Stephan, Hiemer Wolfgang, Kiechle Wilfried, Röck Christoph, Schmid Robert Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung: Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen wurde. Beschlussfassung über endgültige Tagesordnung: Die den Bauausschussmitgliedern zugegangene vorläufige Tagesordnung wird ohne Gegenstimme zur endgültigen Tagesordnung erhoben. Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 2 von 10 - ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1: Bekanntgaben und Berichte entfällt TOP 2: Bauleitplanung 2.1 Mögliche Änderung des Bebauungsplanes „Krugzell – Am Ried III“: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Aufgrund von zwei Anträgen hat der Bauausschuss am 7. April 2014 beschlossen, zu einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes „Krugzell – Am Ried III“ mittels einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Meinung der Anlieger einzuholen. Die Anträge betrafen die Ausweisung zusätzlicher Bauplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 164/149 des Herrn Huschitt sowie dem Grundstück Fl.Nr. 164/156 Gemarkung Krugzell der Familie Filsinger. Im Rahmen der Sitzung wurde vom Bauausschuss angeregt, auch eine Bebauung der Grünfläche Fl.Nr. 172/44 Gemarkung Krugzell zur Diskussion zu stellen, da die Nachverdichtung eines bestehenden Baugebietes der Ausweisung neuer Baugebiete vorzuziehen ist und es in Krugzell keine gemeindlichen Bauplätze mehr gibt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben insgesamt 55 Anlieger Einwände gegen die mögliche Bebauungsplanänderung erhoben. Die Schreiben wurden den Bauausschussmitgliedern mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen werden dabei folgende Argumente vorgebracht: - Fl.Nr. 172/44 Gemarkung Krugzell: Gegen die Nutzung dieses Grundstückes als Bauplatz spricht nach Ansicht der Anlieger der damit verbundene Verlust der Grünfläche sowie die schlechte Bodenqualität. Sie befürchten eine Beeinträchtigung und einen Wertverlust der Nachbargrundstücke sowie eine Verschlechterung des baulichen Zustandes der Straße „Am Rodelhang“. - Fl.Nr. 164/149 Gemarkung Krugzell: Bezüglich der Bebauung auf dem Grundstück des Herrn Huschitt werden eine zunehmende Verkehrsbelastung sowie eine sukzessive Fortführung der Bebauung in Richtung Nordosten befürchtet. Die entstehende Sackgasse wäre für Müllabfuhr, Winterdienst und Zusteller sehr ungünstig. Eine Bebauung würde hier zudem den Panorama-Fußweg zur Iller und somit den Naherholungswert beeinträchtigen. - Fl.Nr. 164/156 Gemarkung Krugzell: Zu einer weiteren Bebauung des Grundstückes der Familie Filsinger verweisen mehrere Anlieger auf den Bestandsschutz des bestehenden Bebauungsplanes und die darin festgesetzten Grünflächen. Eine Bebauung könne die Versickerung von Niederschlagswasser weiter verschlechtern und die Abwasserentsorgung beeinträchtigen. Die private Zufahrt in diesem Bereich sei bereits jetzt oft zugeparkt, weil viele Stellplätze fehlen. Zu diesen Punkten haben sich die Eheleute Filsinger mit einer eigenen Stellungnahme geäußert. Sie bestreiten darin, dass es ein Problem mit Oberflächenwasser und Abwasser gibt. Bezüglich des Problems mit parkenden Autos verweisen sie auf den Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 3 von 10 - Betrieb eines Kosmetiksalons und einer Heilpraktikerpraxis in der Nachbarschaft sowie die im Anwesen des Herrn Noichl stattfindenden Veranstaltungen, wofür jeweils zusätzliche Stellplätze fehlen. Die Verwaltung erinnert an die gängige Praxis der letzten Jahre, wonach Bebauungsplanänderungen zugunsten Dritter nur durchgeführt wurden, wenn die umliegenden Grundstückseigentümer damit einverstanden waren. Diese Vorgehensweise beruht auf der Überlegung, dass die Anlieger in einem Baugebiet einen gewissen Vertrauensschutz darauf haben, dass ein Bebauungsplan nicht einseitig zugunsten eines einzelnen Eigentümers geändert wird. Die Gemeinde hat dabei auch kein Interesse daran, eine Bebauungsplanänderung, die eine Privatperson allein zu seinem Vorteil haben möchte, im Streit mit den Anliegern zu erzwingen. Schlimmstenfalls könnte die Gemeinde dadurch in einen Rechtsstreit gelangen, den sie allein dafür führen müsste, dass ein Dritter Baurecht erlangt. Im vorliegenden Fall ist es so, dass sicher nicht alle der nun vorgebrachten Argumente stichhaltig und maßgeblich sind. Aufgrund der vorherigen Ausführungen und der Zahl der Einwände erscheint es derzeit jedoch nicht ratsam, ein Bebauungsplanverfahren zu eröffnen. Bürgermeister Konrad verweist nochmals auf die beträchtliche Zahl der Einwände und sieht hier den Vertrauensschutz der Anlieger als hohes Gut. Generell geht er davon aus, dass die bauliche Entwicklung in Krugzell in Richtung Westen stattfinden muss. Gemeinderat Aicher zeigt sich überrascht über die Anzahl der Einwände. Er erinnert an einen Fall in der Frühlingstraße in Altusried, wo man von der baulichen Nutzung einer Grünfläche abgesehen hat, nachdem sich die Anlieger dagegen ausgesprochen hatten. 3. Bürgermeister Hartmann sieht in Anbetracht der Zahl und Qualität der Stellungnahmen die Bebauungsplanänderung als erledigt an. Dieser Einschätzung schließt sich auch Gemeinderat Kaps an. Er möchte wissen, wie groß der Bedarf an Bauplätzen in Krugzell überhaupt ist. Laut Bürgermeister Konrad ist das Interesse an Baugrundstücken in Altusried größer. Gemeinderat Kauer ist ebenfalls erstaunt über die Anzahl der Einwände. Er verweist auf den Ortstermin vor der Sitzung und die Feststellung, dass im Bereich der Straße „Am Ried“ zu wenige Stellplätze vorhanden sind. Den Fußweg zur Iller kennt er gut und spricht sich für den Erhalt des schönen Gebietes und damit gegen eine Bebauungsplanänderung im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 164/149 Gemarkung Krugzell aus. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Den Anträgen der Familie Filsinger und des Herrn Huschitt kann nicht stattgegeben werden. Es wird keine Änderung des Bebauungsplanes „Krugzell – Am Ried III“ durchgeführt. 2.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Altusried – Ost II“ Die Firma Häußler Massivhaus aus Sulzberg beantragt die Änderung des Bebauungsplanes „Ost II“ für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 373/3 Gemarkung Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 4 von 10 - Altusried. Anstelle des geplanten 3-fach-Reihenhauses soll hier auf Wunsch eines Kunden ein Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 4 Wohnungen entstehen. Das Mehrfamilienhaus soll bezüglich Höhe, Länge und Breite maximal so groß werden, wie das zuvor geplante Reihenhaus. Für diesen Bereich wurde bereits im Jahr 2005 eine Bebauungsplanänderung durchgeführt. Damals wurde auf Antrag der Firma Häußler für das betreffende Grundstück anstelle eines Doppelhauses die Errichtung eines Reihenhauses zugelassen, das aber bis zum heutigen Tage noch nicht gebaut wurde. Da das nunmehr gewünschte Mehrfamilienhaus nicht größer als das zuvor geplante Reihenhaus werden soll, sind auch die maßgeblichen nachbarschützenden Belange nicht in einem höheren Ausmaß betroffen, als dies bisher der Fall gewesen wäre. Es ist allerdings an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die nördlich angrenzenden Anlieger die Entwicklung des Baugrundstückes sehr kritisch beobachten. Es ist deshalb durchaus möglich, dass es Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes geben wird. Die Verwaltung schlägt vor, ein Verfahren für eine vereinfachte Bebauungsplanänderung nach § 13 BauGB zu eröffnen. Bei einer vereinfachten Änderung wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet, diese können ihre Belange jedoch im Rahmen der regulären einmonatigen öffentlichen Auslegung geltend machen. Ferner ist im Rahmen einer vereinfachten Bebauungsplanänderung auch keine Umweltprüfung erforderlich. Die Kosten des Verfahrens müssen von der Firma Häußler übernommen werden. Bürgermeister Konrad unterstützt das Vorhaben, da sich nichts an den Maßen ändert. 3. Bürgermeister Hartmann begrüßt die Nachverdichtung. Er möchte wissen, ob es derzeit im Bereich der Oststraße Probleme mit Stellplätzen gibt, da die höhere Anzahl an Wohnungen diese Situation verschärfen kann. Nach Kenntnis von Herrn Fischer gibt es derzeit keine Probleme mit fehlenden Parkplätzen, insbesondere wurden bei den bisherigen Neubauten ausreichend Stellmöglichkeiten geschaffen. Gemeinderat Guggenmos bestätigt, dass die Situation derzeit noch entspannt ist. Schwierigkeiten könnten sich daraus ergeben, dass die Garagen und Stellplätze südlich des Hauses angelegt werden müssen. Eventuell kann dies durch erdüberdeckte Garagen gelöst werden, hierfür werden aber noch mehr Details zur Planung benötigt. Gemeinderat Hackler meint, dass mehr als die angegebenen vier Wohnungen entstehen werden. Laut Herrn Fischer müsste dies im Stellplatznachweis dann entsprechend berücksichtigt werden. Gemeinderat Kaps begrüßt den vorgesehenen Geschosswohnungsbau, da es diesbezüglich Defizite in Altusried gibt. Wichtig ist, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Für den Bebauungsplan „Altusried – Ost II“ wird eine 4. Vereinfachte Änderung durchgeführt, um auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/3 Gemarkung Altusried die Errichtung eines Mehrfamilienhauses anstelle eines Reihenhauses zuzulassen. Die bisherigen Gebäudemaße müssen auch weiterhin eingehalten werden, zudem ist ein schlüssiger Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 5 von 10 - Stellplatznachweis vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren einzuleiten. Die Firma Häußler hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 2.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Muthmannshofen – Nord III“ Die Eheleute Keller möchten die an ihr Grundstück „Erlenweg 10“ angrenzende gemeindliche Grünfläche Fl.Nr. 1/20 Gemarkung Muthmannshofen erwerben, um den eigenen Garten zu vergrößern. Aus Sicht der Verwaltung ist dies auch grundsätzlich möglich, sofern die Fläche auch weiterhin zur Schneeablagerung, als Standort für die Straßenbeleuchtung sowie für einen Kabelverteilerschrank genutzt werden kann. Entsprechend darf das Grundstück auch nicht eingefriedet werden. Der Eintragung entsprechender Grunddienstbarkeiten wurde ebenso wie dem geforderten Kaufpreis zugestimmt. Problematisch ist aus Sicht der Kaufinteressenten allerdings die Festsetzung des Grundstückes im Bebauungsplan „Muthmannshofen - Nord III“ als „Versorgungsfläche“. Mit dieser Festsetzung wäre es für den Energieversorger auch gegen den Willen des Eigentümers möglich, hier neue Anlagen oder Gebäude für die Stromversorgung zu errichten. Die Familie Keller beantragt deshalb die Änderung des Bebauungsplanes dahingehend, dass anstelle der „Versorgungsfläche“ eine „Grünfläche“ festgesetzt wird. Der zuständige Energieversorger hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Fläche nur für den bestehenden Verteilerkasten benötigt wird, aber keine weiteren Einrichtungen mehr geplant sind. Dies gilt umso mehr, als im Zuge des benachbarten Baugebietes „Nord 4“ bereits eine neue Trafostation gebaut wurde. Sofern die genannten Grunddienstbarkeiten also eingetragen werden, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen einen Verkauf der Fläche und die Änderungen des Bebauungsplanes. Letztere würde den Käufern die Sicherheit geben, dass nicht gegen ihren Willen neue Anlagen auf dem Grundstück errichtet werden können. Die Bebauungsplanänderung kann mit geringem Verwaltungsaufwand im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden kann und auch keine Umweltprüfung erforderlich ist. Die im Rahmen des Verfahrens entstehenden Kosten werden von der Familie Keller übernommen. 3. Bürgermeister Hartmann bittet um Prüfung, ob die Festsetzung einer Grünfläche im Widerspruch zu den vorgesehenen Grunddienstbarkeiten insbesondere in Hinsicht auf die Schneeablagerung steht. Eventuell könnte eine Art Sonderfläche festgesetzt werden, um Konflikte zu vermeiden. Gemeinderat Krug begrüßt die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung und sieht kein Problem in Bezug auf die Schneeablagerung. Er verweist darauf, dass sich die Gemeinde künftig die Unterhaltskosten spart. Diesen Aspekt hält auch Bürgermeister Konrad für wichtig. Gemeinderat Braun fragt nach, ob die Zustimmung des Energieversorgers zu der Umnutzung der Fläche schriftlich vorliegt. Dies wird von Herrn Fischer bestätigt. Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 6 von 10 - Gemeinderat Kaps fragt nach, was mit den verbleibenden keilförmigen Streifen zwischen der Straße und der Grünfläche ist. Dieser gehört laut Verwaltung zur Straßenfläche. 3. Bürgermeister Hartmann schlägt vor, dass die Familie Keller diesen mit pflegen könnte. Gemeinderat Krug fände es gut, wenn die Straßenlaterne auf öffentlichem Grund verbleiben würde. Aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Duldungspflicht ist es aber kein Problem, wenn diese auf einer privaten Fläche steht. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Für den Bebauungsplan „Muthmannshofen - Nord III“ wird eine 1. Vereinfachte Änderung durchgeführt, um das Grundstück Fl.Nr. 1/20 Gemarkung Muthmannshofen künftig anstatt als „Versorgungsfläche“ als „private Grünfläche“ festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren einzuleiten. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. TOP 3: Bauanträge und Bauvoranfragen 3.1 Antragsteller: Anne Fliegel und Christoph Vetter Bauort: Unterräthen 1, Fl.-Nr. 1581 Gemarkung Altusried Vorhaben: Bauantrag zum Abbruch ehemalige landwirtschaftliche Tenne, Wiederaufbau mit einer Wohneinheit Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird daher nach § 35 BauGB beurteilt. Seit dem Jahr 2013 sieht das Gesetz den Abbruch von landwirtschaftlichen Gebäuden und anschließenden Wiederaufbau für Wohnzwecke ausdrücklich vor. Bezüglich der Gestaltung wurde von der Planerin bereits vorab mit dem Landratsamt Oberallgäu, als Genehmigungsbehörde, Kontakt aufgenommen. Von dort kam grundsätzlich das Einverständnis zu der vorgelegten Planung. Die Erschließung ist durch die private Hofzufahrt ab der GVS 65 gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch eigenen Brunnen und die Abwässer müssen mittels einer ausreichenden Kleinkläranlage entsorgt werden. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt, es handelt sich dabei auch lediglich um Grünflächen. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Anne Fliegel und Christoph Vetter zum Abbruch ehemalige landwirtschaftliche Tenne und Wiederaufbau mit einer Wohneinheit in Altusried, Unterräthen 1 (Fl.-Nr. 1581 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 7 von 10 - 3.2 Antragsteller: Bauort: Vorhaben: Michael Kunze Rungatshofen 13 und 15, Fl.-Nrn. 585/1, 584 Gemarkung Frauenzell Bauantrag zum Abbruch eines Neben- und Wohngebäudes mit anschließendem Neubau einer Doppelhaushälfte, Neubau einer Doppelgarage und eines Freisitzes, Neubau eines Walls zur Kreisstraße Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Frauenzell. Für den Weiler Rungatshofen wurde im Jahre 1993 eine Außenbereichssatzung erlassen. Diese ermöglicht eine Wohnbebauung im Außenbereich, auch wenn die Darstellung des Flächennutzungsplanes einer solchen widerspricht oder eine Splittersiedlung zu erwarten ist. Zugelassen werden durch die Satzung Einzel- und Doppelhäuser mit maximal drei Wohneinheiten. Der Bauherr möchte das Anwesen „Rungatshofen 15“ und einen Teil des Anwesens „Rungatshofen 13“ abbrechen und als Doppelhaushälfte wieder aufbauen. An der nordöstlichen Grundstücksgrenze soll eine Doppelgarage mit Freisitz entstehen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Landratsamt wurde das Bauvorhaben bereits besprochen und die Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist durch die Kreisstraße bzw. GVS gesichert. Der Wasseranschluss erfolgt durch das öffentliche Netz und die Abwässer müssen mittels einer ausreichenden Kleinkläranlage entsorgt werden. 3. Bürgermeister Hartmann hat Bedenken gegen den geplanten Wall. Es muss sichergestellt sein, dass keine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse entsteht. Gemeinderat Krug erinnert, dass es schon seit geraumer Zeit den Wunsch nach einem Radweg Frauenzell – Rungatshofen gibt. Er bittet den Bürgermeister darum, auf den Eigentümer zuzugehen und abzuklären, ob der Wall eventuell noch etwas zurückgesetzt werden kann. Bürgermeister Konrad schlägt vor, dem Bauvorhaben grundsätzlich das Einvernehmen zu erteilen. Den Bau des Walls möchte er zurückstellen um vorab noch Gespräche mit dem Bauherrn zu führen. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Michael Kunze zum Abbruch eines Neben- und Wohngebäudes mit anschließendem Neubau einer Doppelhaushälfte, Neubau einer Doppelgarage und eines Freisitzes in Altusried – Frauenzell, Rungatshofen 13 und 15 (Fl.-Nrn. 584 und 585/1 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Zustimmung zum Neubau eines Walls zur Kreisstraße wird zurückgestellt. Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 8 von 10 - 3.3 Antragsteller: Leonhard Wilhelm Bauort: Greut 3, Fl.-Nr. 1932 Gemarkung Kimratshofen Vorhaben: Bauantrag zum Umbau vorhandener Bauernhof Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird somit nach § 35 BauGB beurteilt. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB. Diese Vorschrift ist noch relativ neu und wurde erst im September 2013 rechtskräftig. Dadurch können ältere Bauernhöfe, welche eine marode Bausubstanz aufweisen, abgebrochen und als Wohngebäude wieder neu aufgebaut werden. Der Bauantrag wurde vorab mit dem Landratsamt abgestimmt, sodass eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden konnte. Die Erschließung ist gesichert durch die GVS 29. Der Wasseranschluss ist öffentlich und die Abwässer müssen in einer Kleinkläranlage entsorgt werden. Nachbarunterschriften liegen bis dato noch nicht vor, werden aber noch nachgereicht. Gemeinderat Braun möchte wissen, wie viele Wohnungen in dem Neubau entstehen. Frau Grimm von der Verwaltung antwortet, dass insgesamt eine Wohnung entsteht, welche im Obergeschoss liegt. Im Erdgeschoss ist ein Wellnessbereich mit Gästezimmer geplant. Gemeinderat Krug regt an, dass Nachbarunterschriften erteilt werden soll. Beschluss: 10 Anwesende das Einvernehmen vorbehaltlich der 10 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Leonhard Wilhelm zum Umbau des vorhandenen Bauernhofs in Altusried – Kimratshofen, Greut 3 (Fl.-Nr. 1932 Gemarkung Kimratshofen) wird vorbehaltlich der Nachbarunterschriften das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3.4 Antragsteller: Sandra Unglert und Markus Pöppel Bauort: Flößerstraße 10, Fl.-Nr. 37/9 Gemarkung Altusried Vorhaben: Bauantrag zur Gestaltung Gartenanlage Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altusried – Eberler Park I“. Dieser enthält spezielle Vorschriften was die Gestaltung von Einfriedungen und des Geländes angeht. Von diesen Festsetzungen weicht das Bauvorhaben ab und bedarf folgender Befreiungen: Einfriedungen: Laut Satzung sind Einfriedungen an öffentlichen Straßen und Wegen nur in Holz als Hanichel-, Latten- oder Bretterzaun sowie als Hecke mit einer maximalen Höhe von 0,90 m über Gelände zulässig. Nicht zulässig an öffentlichen Straßen und Wegen sind Jäger-, Maschendraht- und Drahtgitterzäune. Außerdem sind Sichtschutzmauern, Stützmauern und Fußmauern auf den Grundstücksflächen als Einfriedungen zu öffentlichen Straßen- und Wegeflächen nicht zulässig. Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 9 von 10 - Geländeauffüllungen: Das Gelände darf gemäß dem Bebauungsplan durch Aufschüttungen und Abgrabungen nur unwesentlich verändert werden. Aufschüttungen z. B. für Terrassen und Abgrabungen sind nur bis zu einer Höhe bzw. Tiefe von max. 0,50 m zulässig. Die Familie Unglert/Pöppel begründet die Auffüllung der Gartenfläche (um max. 0,80 m) und die Einzäunung mit einem Doppelmattenzaun damit, dass das Gelände nach Süden sehr stark abfällt und nur so eine für Kinder nutzbare Rasen- und Gartenfläche entsteht. Die Befestigung mit dem entsprechenden Steinkorbsystem ist nach ihrem Empfinden dafür die wirtschaftlichste und platzsparendste Lösung. Auch außerhalb des Grundstückes auf der Südseite wird das Gelände noch etwas angefüllt, sodass sich hier ein etwas anderes Gesamtbild ergibt. Sowohl die Einfriedung als auch die Geländeauffüllung sind grundsätzlich nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei und könnten ohne Baugenehmigung errichtet bzw. durchgeführt werden. Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Genehmigungsfreiheit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, wie beispielsweise eines Bebauungsplanes. Dieser sieht wie oben beschrieben nun eine andere Ausführung bzw. geringere Auffüllhöhe als geplant bzw. bereits durchgeführt vor. Bei der Erteilung der Befreiungen handelt es sich um so genannte "Isolierte Befreiungen". Die Unterschriften sämtlicher Nachbarn liegen vor. 3. Bürgermeister Hartmann bezweifelt, dass die Einfriedung niedriger als 2,00 m und somit verfahrensfrei ist. Er findet es aber sehr gut, dass hier wenigstens ein Antrag gestellt wurde. Gemeinderat Kauer kann die Auffüllung nachvollziehen, da die Gartenfläche anders kaum nutzbar wäre. Er findet die Gestaltung gelungen. Dieser Meinung schließt sich auch Gemeinderat Aicher an. 3. Bürgermeister Hartmann regt an, als Auflage in den Bescheid aufzunehmen, dass die Bauherren die Haftung für eventuelle Schäden übernehmen, da die Einfriedung zu nahe an der Straße steht. Hier sind Probleme im Winter mit der Schneeablagerung vorprogrammiert. Diesbezüglich stimmte der Bauausschuss zu, dass den Bauherren das Wort erteilt wird. Herr Pöppel erläutert, dass die Mauer etwa 53 cm von der Grenze weg ist. Außerdem haben das Steinkorbsystem eine Höhe von 80 cm und der Doppelmattenzaun eine Höhe von 1,00 m, sodass der Zaun insgesamt etwa eine Höhe von 1,80 m hat. Nach kurzer Diskussion kommt das Gremium schließlich zu dem Ergebnis, auf diese Auflage zu verzichten, da die Einfriedung den gängigen Mindestabstand von 50 cm zur Grenze einhält. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Den erforderlichen Befreiungen zur Gestaltung der Gartenanlage von Sandra Unglert und Markus Pöppel in Altusried, Flößerstraße 10 (Fl.-Nr. 37/9 Gemarkung Altusried) wird zugestimmt. Protokoll zur 1. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 23. Juni 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 10 von 10 - TOP 4: Verschiedenes - Bürgermeister Konrad möchte im Zusammenhang mit dem Abbruch des alten Pfarrhofgebäudes auf die Schaffung neuer Parkplätze hinwirken. Es gibt hier einen großen Bedarf, sowohl im Bereich Kirche und Pfarrhof aber auch durch die angrenzenden Geschäfte. Gemeinderat Kiechle hält es für möglich, dass anstelle der parallel zur Fahrbahn angeordneten Stellplätze fünf bis sieben schräg anfahrbare Stellflächen angelegt werden. Bürgermeister Konrad würde dies sehr begrüßen, weitere Details sollen in einem Ortstermin geklärt werden. Gemeinderat Hackler spricht sich nachdrücklich gegen eine Beteiligung des Architekten aus, da dieser hierfür nicht erforderlich sei. - Wegen der schlechten DSL-Verbindung in Krugzell haben Bürgermeister Konrad zahlreiche Klagen aus dem Gewerbegebiet und auch von der Gärtnerei Hiedl erreicht. Er strebt deshalb den Einstieg in das 2. Breitband-Förderverfahren in Bayern an, das eine Bezuschussung von bis zu 80 Prozent in Aussicht stellt. 3. Bürgermeister Hartmann bestätigt, dass die Telekom-Internetverbindung sehr schlecht ist, offenbar weil die Anbindung über Dietmannsried unzureichend ist. Ende der öffentlichen Sitzung: 21.05 Uhr Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.