Freie und Hansestadt Hamburg
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Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380 - 21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung - B/WBZ 2 ### Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg Telefax 040 - 4 279 06 - 047 E-Mail Baupruefung@bergedorf.hamburg.de ### ### ### ### ### ### Ansprechpartnerin: ### Telefon - ### GZ.: B/WBZ/01493/2013 Hamburg, den 17. Juni 2014 Verfahren Eingang Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO 23.04.2013 Grundstück Belegenheit Baublock Flurstück ### 601-018 4411 in der Gemarkung: Lohbrügge Nutzungsänderung - FKK-Club NEGATIVER VORBESCHEID Nach § 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre (§ 73 Abs. 2 HBauO). Grundlage der Entscheidung Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Bebauungsplan Lohbrügge 68 mit den Festsetzungen: in Verbindung mit: GE III, GRZ 0.8, GFZ 2.0 der Baunutzungsverordnung vom 26.11.1968 Termine nach Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: 42891 - 4000 Kunden-WC Aufzug Öffentliche Verkehrsmittel: S2, S21 Bergedorf Bus 235 Rathaus Bergedorf alle Busse Mohnhof - der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Lohbrügge 68 - die Verordnung über die Veränderungssperre Logbrügge 68 – Änderung Teilbereich Gebiet östlich Havighorster Weg / nördlich Reinbeker Redder Beantwortung der Einzelfragen 1. Sind Umbau und Nutzungsänderung des Gebäudes "Havighorster Weg 16" zu einem FKK-Club planungsrechtlich zulässig? Nein - Zur Sicherung der Planung ist eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Lohbrügge 68 für zwei Jahre festgesetzt worden. Die Verordnung über diese Veränderungssperre wurde am 30.05.2014 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 27 veröffentlicht. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann nicht zugelassen werden. Begründung Durch die Änderung des Bebauungsplans Lohbrügge 68 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Vergnügungsstättenkonzepts geschaffen werden. Insbesondere soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten sowie von sexuellen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten geregelt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG ____________________________________________________________________________ B/WBZ/01493/2013 Seite 2 von 3 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Änderung, Nutzungsänderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss ____________________________________________________________________________ B/WBZ/01493/2013 Seite 3 von 3