Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG

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Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in
dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu
erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.
Alle im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Entgelte werden nur dann berechnet, wenn die Aufträge des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter
Buchungen werden nicht bepreist.
Sofern nicht anders ausgewiesen handelt es sich um Netto-Preise.
Für steuerlich optierende Unternehmen gelten die Preise bei den betroffenen Konten zuzüglich Umsatzsteuer.
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
Produkt
ClassicKonto
Mtl. Servicepauschale inkl. eine VR-BankCard pro Kontoinhaber
Buchungspostenentgelt
Barverfügungen am Geldautomaten
Baraus- / Bareinzahlungen am Schalter
Bzgl. der weiteren Kontomodelle wird auf die Anlage verwiesen
Bzgl. der Basiskonten wird auf die Anlage „Basiskonto“ verwiesen.
3.2
EUR
5 Freiposten
5 Freiposten
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker1
5,90
0,45
0,45
1,50
0,-- EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen2
je Auszug
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nicht
abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden3
1,-- EUR
1,50 EUR
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden4
maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
 manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt
maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist)
3.3
2,-- EUR
5,-- EUR
zzgl. 0,50 EUR pro Blatt
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Versand von Tages- / Wochen- Monatsauszügen auf Verlangen des Kunden
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank5
Name der Bank (Zentrale):
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Telefax:
Internet:
je Auszug 1,75 EUR
Husumer Volksbank eG
Norderstrasse 18-20
25813 Husum
04841-6920
04841-692123
www.husumer-volksbank.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das Onlinebanking zu nutzen.
4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde6
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
1
2
3
4
5
6
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Seite 2
Stand: 01.12.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
4.1.3
Eintragung im Genossenschaftsregister7
GnR 2HU Amtsgericht Flensburg
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle
(Elektronisches Lastschriftverfahren)
4.2.1.1.
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2.
Entgelte
Lastschrifteinlösung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
4.2.2
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
0,-- EUR
2,-- EUR
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.2.2
7
Entgelte
Lastschrifteinlösung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Seite 3
Stand: 01.12.2016
0,-- EUR
2,-- EUR
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
4.2.3
4.2.3.1
SEPA-Firmen-Lastschrift
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.3.2
4.3
Entgelte
Lastschrifteinlösung
Entgegennahme und Verwaltung von Bestätigungen über die Erteilung / Änderung eines SEPAFirmenlastschrift-Mandates
je Auftrag und Jahr
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs
0,-- EUR
10,-- EUR
2,-- EUR
10,-- EUR
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer VR-BankCard
mit unserer MasterCard
am Schalter
am Geldautomaten
0,-- EUR
3,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
3,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
3,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
mit unserer Visa Card
BusinessCard
0,-- EUR
2,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
2,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
2,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit VR-BankCard
am Schalter
- bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
am Geldautomaten
entfällt
0,-- EUR
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
- bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten ,
die kein direktes Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen
(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
1,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
-
bei KI in der EU und den EWR-Staaten in
10
Fremdwährung
entfällt
1,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
- bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten in
10
Fremdwährung
entfällt
1,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
- bei inländischen KI und KI in der EU8 und den EWR-Staaten9,
die ein direktes Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen im girocard-System
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen
(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
8
9
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
- im Inland und europäisches Ausland (in Euro)
am Schalter
- in einem Land außerhalb der EU und EWR Staaten / oder im
10
Ausland in Fremdwährung
3,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
0,-- EUR*
am Geldautomaten
2,0 % vom Umsatz
mind. 5,-- EUR
0,-- EUR*
*zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz10 bei Zahlung in Fremdwährung
8
9
10
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
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Stand: 01.12.2016
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Husumer Volksbank eG
4.4
4.4.1
4.4.1.1
Kartengestützter Zahlungsverkehr
Debit-Karten
VR-BankCard
- VR-BankCard
- Weitere Karten
- Ersatzkarte11
Eine Karte pro Kontoinhaber in der Servicepauschale enthalten
12,-- EUR p.a.
12,-- EUR
Auslandseinsatz12
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU13 und der EWR-Staaten14
1,-- max. 4,-- Euro
4.4.2
4.4.3
1% vom Umsatz, mind.
GeldKarte
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Ladeterminals
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
an Ladeterminals anderer KI
0,-- EUR
0,51 EUR
1,-- EUR
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
- anderen Kreditinstituten
0,51 EUR
5,-- EUR
Kreditkarten
 Ersatzkarte15
- bei ClassicCard o. BasicCard
(MasterCard oder VISA)
15,-- EUR
- bei BusinessCard
(nur VISA)
15,-- EUR
- bei GoldCard
(MasterCard oder VISA)
25,-- EUR
 zzgl. Versandkosten – soweit gesetzlich zulässig
- bei Versendung im Inland
0,-- EUR
- bei Versendung in Europa
5,-- EUR
- bei Versendung weltweit
5,-- EUR
- bei Versendung per Kurier im Inland
25,-- EUR
- bei Versendung per Kurier weltweit
auf Anfrage
 Auslandseinsatz16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU17
und der EWR-Staaten18
1,75 % vom Umsatz
- PIN-Neubestellung19
11
12
13
14
15
16
17
18
19
10,-- EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatz -PIN
verpflichtet ist.
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Stand: 01.12.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
4.4.3.1
4.4.3.2
4.4.3.3
4.4.3.4.
4.4.4
 Sonstige Serviceleistungen
- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 20
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden21
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 22
5,-- EUR
5,-- EUR
15,-- EUR
ClassicCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
24,--
EUR
GoldCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
72,--
EUR
PrepaidCard BasicCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr (0,-- Euro für Schüler und Auszubildende)
24,--
EUR
VISA BusinessCard
 pro Jahr
30,-- EUR
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung.
max. einen Geschäftstag.
max. vier Geschäftstage.
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
20
21
22
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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Stand: 01.12.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis der
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4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 23
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen24
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
16:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
12:00 Uhr am Mittwoch
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.2
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag25
Beleghafter Überweisungsauftrag
ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag26
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
3.1 „Kontoführung“).
23
24
25
26
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer
Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
je Überweisung
per Zahlschein
beleghafte
Überweisung
elektronisch
übermittelte
Überweisung*
per
Dauerauftrag
als Eilüberweisung
zusätzlich
als telegrafische
Überweisung
bei formloser Erteilung**
Überweisungsart
-------Inlandsüberweisung, die auf
eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet
Überweisung in Euro innerhalb der Bank
Überweisung in Euro an einen
anderen Zahlungsdienstleister
Es werden die Entgelte gemäß Punkt 4.5.1.1.3.2. in Rechnung gestellt.
1,-- EUR
0,25 EUR
0,45 EUR***
2,-- EUR
entfällt
-----------
-----------
1,-- EUR
0,25 EUR
0,45 EUR***
2,-- EUR
entfällt
5,-- EUR
-----------
*
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
*** Geschäftskonten 0,50 Euro
4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
OUR:
Zahler trägt alle Entgelte
BEN:
Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Höhe der Entgelte
Zielland
Konventionelle Abwicklung
Entgeltverteilung
„SHARE“
„OUR“
EUR
EUR
Keine
Einschränkung
0,15 %
mind.17,50
max. 250,--
Abwicklung im
___Tipanet____
„SHARE“
„OUR“
EUR
EUR
wie „SHARE“
zzgl. 15,-- ***
7,50
(mit individuellen
Höchstbeträgen je
Empfängerland)
Nur Auftraggeber
*** Eine Nachbelastung uns eventuell höherer von den Auslandsbanken in Rechnung gestellter Entgelte behalten wir uns vor.
4.5.1.1.4
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden
Seite 8
0,-- EUR
5,-- EUR
7,50 EUR
5,-- EUR
Stand: 01.12.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
4.5.1.2
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“).
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisungsbetrag
bis zu
Inlandsüberweisung, die auf
eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet
Überweisung in Euro innerhalb der Bank
Überweisung in Euro von
einem anderen Zahlungsdienstleister
EUR
Konventionelle
Abwicklung
EUR
Abwicklung im
_______
EUR
Keine Begrenzung
10,--
Entfällt
Keine Begrenzung
0,45
Geschäftskonten 0,50
0,45
Geschäftskonten 0,50
Entfällt
Keine Begrenzung
Entfällt
4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR27) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 28) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten29)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
 SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 OUR: Zahler trägt alle Entgelte
 BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:

Bei der Entgeltweisung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen
werden.

Bei der Entgeltweisung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
27
28
29
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irlan,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Z.B. US-Dollar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
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Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
Konventionelle Abwicklung
Entgeltweisung
„SHARE“
EUR
Schweiz
0,15 %
mind. 17,50
max. 250,--
US-Dollar
Übrige Länder
*
„OUR“
EUR
wie „SHARE“
zzgl. 15,-- *
wie „SHARE“
zzgl. 25,-- *
Preis auf Nachfrage
Eine Nachbelastung uns eventuell höherer von den Auslandsbanken in Rechnung gestellter Entgelte behalten wir uns vor.
4.5.2.1.3
4.5.2.2
Sonstige Entgelte
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
(zzgl. fremder Entgelte)
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden
40,-- EUR
0,-- EUR
30,-- EUR
5,-- EUR
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
 SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 OUR: Zahler trägt alle Entgelte
 BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:

Bei der Entgeltweisung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen
werden.

Bei der Entgeltweisung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „SHARE“ oder „BEN“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
Alle Länder / Fremdwährung
4.6
Konventionelle
Abwicklung
EUR
Keine Begrenzung
EUR
10,--
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren
(soweit nichts anderes vereinbart ist):
1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.B. Zahlungsein- und -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziffer 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdgeschäften, die
die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank
zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab.
Seite 10
Stand: 01.12.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis der
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2)
Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr
(Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten
(quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen.
3)
Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen
die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
4)
Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziffer 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des
Kunden wirksam.
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der
Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag
und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs
dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des
Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines
Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von
Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen
(2) der §§ 491 bis 509 des BGB
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
a) den §§ 675c bis 676c des BGB
b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABI. EU L 226 vom
09.10.2009, S.11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260 / 2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und
Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABI. L 94 vom 30.03.2012, S.22) geändert
worden ist, und
c) der Verordnung (EU) Nr.260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2012 zur Festlegung
der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABI. L 94 vom 30.03.2012, S.22) oder
(4) des §2 Absatz 1a Satz 3 und des §23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren
Kunden
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 4,
60431 Frankfurt.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c
bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117
Bonn.
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Stand: 01.12.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis der
Husumer Volksbank eG
Anlage Basiskonto
Servicepauschale pro Monat
5,90 Euro
Online-Buchung
0,25 Euro
Beleglose Buchung 30
0,45 Euro
Beleghafte Buchungen mit Service 31
2,-- Euro
Beleghafte Buchungen ohne Service 32
1,-- Euro
Daueraufträge einrichten und ändern 33
1,-- Euro
Ein-/Auszahlungen an Geldautomaten der Husumer Volksbank
5 Freiposten p.M.
0,45 Euro
5 Freiposten p.M.
1,50 Euro
Jede weitere Karte
Eine Karte 0,-- Euro
1,-- Euro p.M. 34
Ein-/Auszahlungen Schalter / Kasse
VR-BankCard (Debitkarte)
30
31
32
33
34
Beleglose Buchungen sind beleglose Ein- und Ausgänge – inkl. Auszahlungen an fremden Geldautomaten und ecCash..
Beleghafte Buchungen mit Service sind: beleghafte, vom Bankmitarbeiter ausgefüllte Aufträge.
Beleghafte Buchungen ohne Service sind: beleghafte Überweisungen und Scheckeinreichungen.
Auf Wunsch des Kunden.
Karten werden jährlich abgerechnet.
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Stand: 01.12.2016