Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG
Transcription
Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG
Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Alle im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Entgelte werden nur dann berechnet, wenn die Aufträge des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. Sofern nicht anders ausgewiesen handelt es sich um Netto-Preise. Für steuerlich optierende Unternehmen gelten die Preise bei den betroffenen Konten zuzüglich Umsatzsteuer. Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt ClassicKonto Mtl. Servicepauschale inkl. eine VR-BankCard pro Kontoinhaber Buchungspostenentgelt Barverfügungen am Geldautomaten Baraus- / Bareinzahlungen am Schalter Bzgl. der weiteren Kontomodelle wird auf die Anlage verwiesen Bzgl. der Basiskonten wird auf die Anlage „Basiskonto“ verwiesen. 3.2 EUR 5 Freiposten 5 Freiposten Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker1 5,90 0,45 0,45 1,50 0,-- EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen2 je Auszug Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden3 1,-- EUR 1,50 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 3.3 2,-- EUR 5,-- EUR zzgl. 0,50 EUR pro Blatt Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Versand von Tages- / Wochen- Monatsauszügen auf Verlangen des Kunden 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank5 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: je Auszug 1,75 EUR Husumer Volksbank eG Norderstrasse 18-20 25813 Husum 04841-6920 04841-692123 www.husumer-volksbank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Onlinebanking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 1 2 3 4 5 6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 2 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister7 GnR 2HU Amtsgericht Flensburg 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1. Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2. Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 0,-- EUR 2,-- EUR Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 7 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 3 Stand: 01.12.2016 0,-- EUR 2,-- EUR Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.2.3 4.2.3.1 SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 4.3 Entgelte Lastschrifteinlösung Entgegennahme und Verwaltung von Bestätigungen über die Erteilung / Änderung eines SEPAFirmenlastschrift-Mandates je Auftrag und Jahr Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,-- EUR 10,-- EUR 2,-- EUR 10,-- EUR Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard mit unserer MasterCard am Schalter am Geldautomaten 0,-- EUR 3,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR 3,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR 3,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR mit unserer Visa Card BusinessCard 0,-- EUR 2,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR 2,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR 2,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard am Schalter - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz am Geldautomaten entfällt 0,-- EUR entfällt entfällt entfällt entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten , die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in 10 Fremdwährung entfällt 1,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten in 10 Fremdwährung entfällt 1,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR - bei inländischen KI und KI in der EU8 und den EWR-Staaten9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro 8 9 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und europäisches Ausland (in Euro) am Schalter - in einem Land außerhalb der EU und EWR Staaten / oder im 10 Ausland in Fremdwährung 3,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR 0,-- EUR* am Geldautomaten 2,0 % vom Umsatz mind. 5,-- EUR 0,-- EUR* *zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz10 bei Zahlung in Fremdwährung 8 9 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Seite 4 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.4 4.4.1 4.4.1.1 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard - Weitere Karten - Ersatzkarte11 Eine Karte pro Kontoinhaber in der Servicepauschale enthalten 12,-- EUR p.a. 12,-- EUR Auslandseinsatz12 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU13 und der EWR-Staaten14 1,-- max. 4,-- Euro 4.4.2 4.4.3 1% vom Umsatz, mind. GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,-- EUR 0,51 EUR 1,-- EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind - anderen Kreditinstituten 0,51 EUR 5,-- EUR Kreditkarten Ersatzkarte15 - bei ClassicCard o. BasicCard (MasterCard oder VISA) 15,-- EUR - bei BusinessCard (nur VISA) 15,-- EUR - bei GoldCard (MasterCard oder VISA) 25,-- EUR zzgl. Versandkosten – soweit gesetzlich zulässig - bei Versendung im Inland 0,-- EUR - bei Versendung in Europa 5,-- EUR - bei Versendung weltweit 5,-- EUR - bei Versendung per Kurier im Inland 25,-- EUR - bei Versendung per Kurier weltweit auf Anfrage Auslandseinsatz16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU17 und der EWR-Staaten18 1,75 % vom Umsatz - PIN-Neubestellung19 11 12 13 14 15 16 17 18 19 10,-- EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatz -PIN verpflichtet ist. Seite 5 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4. 4.4.4 Sonstige Serviceleistungen - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 20 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden21 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 22 5,-- EUR 5,-- EUR 15,-- EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 24,-- EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 72,-- EUR PrepaidCard BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr (0,-- Euro für Schüler und Auszubildende) 24,-- EUR VISA BusinessCard pro Jahr 30,-- EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 20 21 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 6 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 23 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen24 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank 12:00 Uhr am Mittwoch Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag25 Beleghafter Überweisungsauftrag ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag26 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). 23 24 25 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 7 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung* per Dauerauftrag als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung bei formloser Erteilung** Überweisungsart -------Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Es werden die Entgelte gemäß Punkt 4.5.1.1.3.2. in Rechnung gestellt. 1,-- EUR 0,25 EUR 0,45 EUR*** 2,-- EUR entfällt ----------- ----------- 1,-- EUR 0,25 EUR 0,45 EUR*** 2,-- EUR entfällt 5,-- EUR ----------- * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. *** Geschäftskonten 0,50 Euro 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte OUR: Zahler trägt alle Entgelte BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Konventionelle Abwicklung Entgeltverteilung „SHARE“ „OUR“ EUR EUR Keine Einschränkung 0,15 % mind.17,50 max. 250,-- Abwicklung im ___Tipanet____ „SHARE“ „OUR“ EUR EUR wie „SHARE“ zzgl. 15,-- *** 7,50 (mit individuellen Höchstbeträgen je Empfängerland) Nur Auftraggeber *** Eine Nachbelastung uns eventuell höherer von den Auslandsbanken in Rechnung gestellter Entgelte behalten wir uns vor. 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden Seite 8 0,-- EUR 5,-- EUR 7,50 EUR 5,-- EUR Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag bis zu Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister EUR Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im _______ EUR Keine Begrenzung 10,-- Entfällt Keine Begrenzung 0,45 Geschäftskonten 0,50 0,45 Geschäftskonten 0,50 Entfällt Keine Begrenzung Entfällt 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR27) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 28) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten29) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte OUR: Zahler trägt alle Entgelte BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 27 28 29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irlan, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Z.B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 9 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG Höhe der Entgelte Zielland/Währung Konventionelle Abwicklung Entgeltweisung „SHARE“ EUR Schweiz 0,15 % mind. 17,50 max. 250,-- US-Dollar Übrige Länder * „OUR“ EUR wie „SHARE“ zzgl. 15,-- * wie „SHARE“ zzgl. 25,-- * Preis auf Nachfrage Eine Nachbelastung uns eventuell höherer von den Auslandsbanken in Rechnung gestellter Entgelte behalten wir uns vor. 4.5.2.1.3 4.5.2.2 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. fremder Entgelte) Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden 40,-- EUR 0,-- EUR 30,-- EUR 5,-- EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte OUR: Zahler trägt alle Entgelte BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „SHARE“ oder „BEN“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu Alle Länder / Fremdwährung 4.6 Konventionelle Abwicklung EUR Keine Begrenzung EUR 10,-- Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): 1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.B. Zahlungsein- und -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziffer 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. Seite 10 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG 2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. 3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. 4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziffer 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen (2) der §§ 491 bis 509 des BGB (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des BGB b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABI. EU L 226 vom 09.10.2009, S.11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260 / 2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABI. L 94 vom 30.03.2012, S.22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr.260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABI. L 94 vom 30.03.2012, S.22) oder (4) des §2 Absatz 1a Satz 3 und des §23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 4, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Seite 11 Stand: 01.12.2016 Preis- und Leistungsverzeichnis der Husumer Volksbank eG Anlage Basiskonto Servicepauschale pro Monat 5,90 Euro Online-Buchung 0,25 Euro Beleglose Buchung 30 0,45 Euro Beleghafte Buchungen mit Service 31 2,-- Euro Beleghafte Buchungen ohne Service 32 1,-- Euro Daueraufträge einrichten und ändern 33 1,-- Euro Ein-/Auszahlungen an Geldautomaten der Husumer Volksbank 5 Freiposten p.M. 0,45 Euro 5 Freiposten p.M. 1,50 Euro Jede weitere Karte Eine Karte 0,-- Euro 1,-- Euro p.M. 34 Ein-/Auszahlungen Schalter / Kasse VR-BankCard (Debitkarte) 30 31 32 33 34 Beleglose Buchungen sind beleglose Ein- und Ausgänge – inkl. Auszahlungen an fremden Geldautomaten und ecCash.. Beleghafte Buchungen mit Service sind: beleghafte, vom Bankmitarbeiter ausgefüllte Aufträge. Beleghafte Buchungen ohne Service sind: beleghafte Überweisungen und Scheckeinreichungen. Auf Wunsch des Kunden. Karten werden jährlich abgerechnet. Seite 12 Stand: 01.12.2016