FAQs Studium mit Behinderung und chronischer

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FAQs Studium mit Behinderung und chronischer
FAQs (Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung)
Ich habe eine Behinderung bzw. eine chronische Erkrankung und möchte an
der LMU München studieren. Wo, wann und wie bewerbe ich mich?
Grundsätzlich können Sie sich wie jede/r andere Studieninteressierte zu den gegebenen
Fristen online bewerben, anmelden oder einschreiben. Für Fragen einer allgemeinen
Studienberatung oder zur Bewerbung bzw. Zulassung (z. B. Härtefallantrag) wenden sie sich
bitte an den Studien-Informations-Service der Zentralen Studienberatung unter 089 / 2180 –
9000 oder bei behinderungsspezifischen Fragen an Frau Romy Hoche von der Zentralen
Studienberatung der LMU. Sie ist speziell für Studienbewerber(innen) und
Abiturienten(innen) mit Behinderung und chronischer Erkrankung zuständig. Falls Sie Fragen
bezüglich der Sonderanträge (Härtefall, Verbesserung der Durchschnittsnote, Verbesserung
der Wartezeit) haben, informieren Sie sich bitte zunächst über den ausführlichen Sonderdruck
der Stiftung Hochschulstart "Zulassungschancen können verbessert werden". Dieser betrifft
die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, ist aber auch an der LMU München
bei der Bewertung von Härtefallanträgen und Anträgen auf Nachteilsausgleich für örtlich
zulassungsbeschränkte Studiengänge heranzuziehen.
Bitte beachten Sie:
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Bezüglich der Anerkennung eines Härtefalles werden strenge Maßstäbe angelegt.
Das dazu erforderliche fachärztliche Gutachten muss bestimmten formalen und
inhaltlichen Anforderungen entsprechen (genauere Informationen entnehmen Sie bitte
dem oben genannten Sonderdruck).
Die Anerkennung eines Härtefalls garantiert nicht, dass Sie einen Studienplatz
zugesprochen bekommen (die Härtefallquote liegt bei 2 %).
Für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren gibt es nicht die Möglichkeit, einen
der oben erwähnten Sonderanträge zu stellen. Allerdings kann hier ein Antrag auf
Nachteilsausgleich bezüglich der Durchführung der Eignungsfeststellung gestellt werden.
Ich studiere an der LMU und habe eine Behinderung bzw. eine chronische
Erkrankung. An wen kann ich mich mit meinen Problemen wenden?
Kommen Sie am besten bei Prof. Ulrich Heimlich vorbei, seine Sprechstunde ist am
Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr (Raum 3.523, Gebäude Leopoldstr. 13, bitte eintragen
in die Liste am Raum 3.522). Wenn Sie zu dieser Zeit nicht kommen können, dann
vereinbaren Sie einen anderen Termin. Sollten Sie Prof. Heimlich nicht erreichen, können Sie
sich in dringenden Fällen auch an seine Stellvertreterin, Dr. Gabriele Wimböck wenden. Bei
Angelegenheiten besonderer Belange (z. B. Studienalltag, Studienablauf etc.) von
Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung unterstützen Sie die
studentischen Hilfskräfte der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und
chronischer Erkrankung bzw. Frau Romy Hoche
Ich bin an der LMU angestellt und habe eine Behinderung bzw. eine
chronische Erkrankung. Wohin kann ich mich mit meinen Problemen
wenden?
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LMU ist die gewählte Behindertenbeauftragte für
Beschäftigte der LMU, Frau Eva Krijger (T. 2180-3231), zuständig.
Ich muss mich aus gesundheitlichen Gründen für ein Semester vom Studium
beurlauben lassen. Wohin kann ich mich wenden?
Für Fachwechsel, Studiengebühren, Rückmeldung und Beurlaubung vom Studium ist die
Studentenkanzlei zuständig: Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1,
Raumgruppe E 011 und E114. Reguläre Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8:30 - 12 Uhr
(Wartemarkenausgabe bis 11:30), Do 13:30 - 15:30 (Wartemarkenausgabe bis 15:00 Uhr),
Studierende mit Schwerbehinderung haben Vorrang. Die Urlaubssemester werden übrigens
nicht auf die Studiendauer angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich habe eine Behinderung bzw. eine chronische Erkrankung und habe eine
Klausur bzw. Prüfung endgültig nicht bestanden. Kann man das auch
nachträglich wieder rückgängig machen?
Nein, leider nicht. Trotz Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung gilt: Einen Antrag
auf Nachteilsausgleich müssen Sie immer vor der Prüfung oder Klausur gestellt haben. Diesen
Antrag sollten Sie deshalb am besten gleich zu Beginn des Studiums/Semesters stellen.
Was für Arten von Nachteilsausgleich gibt es und wie bekomme ich ihn?
In der Regel erhalten Sie auf Antrag 25 % - 50 % Zeitzugabe auf zeitabhängige Studien- und
Prüfungsleistungen oder prüfungswerte Leistungen. Da dies aber nicht bei allen
Behinderungsarten die optimale Lösung ist, können Sie auch (zusätzlich) einen individuellen
Nachteilsausgleich beantragen (z.B. Umwandlung von schriftlicher auf mündliche Prüfung
oder umgekehrt, Nutzung von Schreibhilfen, etc.). Der Antrag auf Nachteilsausgleich,
einzureichen beim jeweils zuständigen Prüfungsamt zusammen mit Vorlage einer
beglaubigten Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gutachtens eines Facharztes,
ist bei den Behindertenbeauftragten sowie in der Beratungsstelle nach einem entsprechenden
Beratungsgespräch erhältlich. Nach Genehmigung durch das Prüfungsamt oder die
Studiendekane erhalten Sie ein Schreiben, das Sie den Dozenten rechtzeitig vor jeder Prüfung
zeigen sollen. Dieses Schreiben berechtigt Sie zur Inanspruchnahme des jeweiligen
Nachteilsausgleichs und enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen oder weitere
persönliche Angaben mehr, auch wird die Gewährung eines Nachteilsausgleichs nicht in den
Zeugnissen vermerkt.
Kann ich länger studieren, wenn ich eine Behinderung und/oder eine
chronische Erkrankung habe?
Ja, bei absehbarer Überschreitung der Höchststudiendauer sollten Sie sich mit dem
zuständigen Prüfungsamt oder Studiendekan in Verbindung setzen. In der Regel werden
Studienzeitverlängerungen gewährt, aber meist nicht präventiv oder "auf Vorrat", d. h. Sie
bekommen im Semester der vorgesehenen Höchststudiendauer jeweils ein Semester mehr
genehmigt, im nächsten evtl. wieder eines, usw.
Bekomme ich auch länger BAföG, wenn ich eine Behinderung und/oder eine
chronische Erkrankung habe?
Ja, in der Regel ist in diesem Fall auf Antrag eine Förderung über die Förderungshöchstdauer
hinaus möglich. Für BAföG und einige andere finanzielle Förderungsmöglichkeiten an der
LMU ist das Studentenwerk München zuständig.
Ich muss in meinem Studiengang auch ein Außenpraktikum machen. Gibt es
dafür spezielle Förderprogramme für Studierende mit Behinderung und/oder
chronischer Erkrankung?
Ja, seit 2006 bietet das Europäische Parlament ein spezielles Praktikumsprogramm für
Menschen mit Behinderungen an. Die bezahlten Praktika dauern fünf Monate. Sie stehen
sowohl Absolventen und Absolventinnen von Hochschulen oder gleichwertigen
Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikation unterhalb des Hochschulniveaus
liegt. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich. Hier finden Sie weitere Informationen
sowie das Bewerbungsformular.
Gibt es (im Internet) einen Plan für barrierefreie Zugangsmöglichkeiten der
Hörsäle an der LMU?
Ja, in einem fortlaufenden Verfahren werden derzeit neue webbasierte Gebäudeübersichten
mit einer Kennzeichnung der Barrierefreiheit erstellt, siehe: Neue Gebäudeübersichten der
LMU. Bis zur Fertigstellung weiterer neuer webbasierter Gebäudeübersichten finden Sie die
bisherigen Hinweise noch in schriftlicher Form im Dokument "Barrierefrei durch die
Universität München".
Ich brauche für mein Studium Hilfsmittel (z.B. FM-Anlage, Mitschreibkraft).
Wie bekomme ich diese?
Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bietet für
Studierende mit einer Hörschädigung ausleihbare Infrarot-Hörsysteme und mobile
Funkhöranlagen sowie für Studierende mit Sehbehinderung einen Sehbehindertenarbeitsplatz
an (CIP-Pool der UB, Raum F108). Sonstige Hilfsmittel wie z. B. einen
Gebärdensprachdolmetscher oder eine Mitschreibkraft können Sie hier beantragen.
Ich brauche eine behindertengerechte bzw. barrierefreie Wohnung. Wie
bekomme ich eine?
Das Studentenwerk München verfügt über eine Anzahl behindertengerecht ausgestatteter
Wohnheimplätze. Hierfür können Sie sich (auch schon vor Studienbeginn) bewerben und
auch für reguläre Zimmer in Wohnheimen des Studentenwerks einen Härtefallantrag stellen.