FAQs Studium mit Behinderung und chronischer
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FAQs Studium mit Behinderung und chronischer
FAQs (Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung) Ich habe eine Behinderung bzw. eine chronische Erkrankung und möchte an der LMU München studieren. Wo, wann und wie bewerbe ich mich? Grundsätzlich können Sie sich wie jede/r andere Studieninteressierte zu den gegebenen Fristen online bewerben, anmelden oder einschreiben. Für Fragen einer allgemeinen Studienberatung oder zur Bewerbung bzw. Zulassung (z. B. Härtefallantrag) wenden sie sich bitte an den Studien-Informations-Service der Zentralen Studienberatung unter 089 / 2180 – 9000 oder bei behinderungsspezifischen Fragen an Frau Romy Hoche von der Zentralen Studienberatung der LMU. Sie ist speziell für Studienbewerber(innen) und Abiturienten(innen) mit Behinderung und chronischer Erkrankung zuständig. Falls Sie Fragen bezüglich der Sonderanträge (Härtefall, Verbesserung der Durchschnittsnote, Verbesserung der Wartezeit) haben, informieren Sie sich bitte zunächst über den ausführlichen Sonderdruck der Stiftung Hochschulstart "Zulassungschancen können verbessert werden". Dieser betrifft die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, ist aber auch an der LMU München bei der Bewertung von Härtefallanträgen und Anträgen auf Nachteilsausgleich für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge heranzuziehen. Bitte beachten Sie: Bezüglich der Anerkennung eines Härtefalles werden strenge Maßstäbe angelegt. Das dazu erforderliche fachärztliche Gutachten muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen (genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem oben genannten Sonderdruck). Die Anerkennung eines Härtefalls garantiert nicht, dass Sie einen Studienplatz zugesprochen bekommen (die Härtefallquote liegt bei 2 %). Für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren gibt es nicht die Möglichkeit, einen der oben erwähnten Sonderanträge zu stellen. Allerdings kann hier ein Antrag auf Nachteilsausgleich bezüglich der Durchführung der Eignungsfeststellung gestellt werden. Ich studiere an der LMU und habe eine Behinderung bzw. eine chronische Erkrankung. An wen kann ich mich mit meinen Problemen wenden? Kommen Sie am besten bei Prof. Ulrich Heimlich vorbei, seine Sprechstunde ist am Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr (Raum 3.523, Gebäude Leopoldstr. 13, bitte eintragen in die Liste am Raum 3.522). Wenn Sie zu dieser Zeit nicht kommen können, dann vereinbaren Sie einen anderen Termin. Sollten Sie Prof. Heimlich nicht erreichen, können Sie sich in dringenden Fällen auch an seine Stellvertreterin, Dr. Gabriele Wimböck wenden. Bei Angelegenheiten besonderer Belange (z. B. Studienalltag, Studienablauf etc.) von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung unterstützen Sie die studentischen Hilfskräfte der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bzw. Frau Romy Hoche Ich bin an der LMU angestellt und habe eine Behinderung bzw. eine chronische Erkrankung. Wohin kann ich mich mit meinen Problemen wenden? Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LMU ist die gewählte Behindertenbeauftragte für Beschäftigte der LMU, Frau Eva Krijger (T. 2180-3231), zuständig. Ich muss mich aus gesundheitlichen Gründen für ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Wohin kann ich mich wenden? Für Fachwechsel, Studiengebühren, Rückmeldung und Beurlaubung vom Studium ist die Studentenkanzlei zuständig: Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, Raumgruppe E 011 und E114. Reguläre Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8:30 - 12 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 11:30), Do 13:30 - 15:30 (Wartemarkenausgabe bis 15:00 Uhr), Studierende mit Schwerbehinderung haben Vorrang. Die Urlaubssemester werden übrigens nicht auf die Studiendauer angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier. Ich habe eine Behinderung bzw. eine chronische Erkrankung und habe eine Klausur bzw. Prüfung endgültig nicht bestanden. Kann man das auch nachträglich wieder rückgängig machen? Nein, leider nicht. Trotz Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung gilt: Einen Antrag auf Nachteilsausgleich müssen Sie immer vor der Prüfung oder Klausur gestellt haben. Diesen Antrag sollten Sie deshalb am besten gleich zu Beginn des Studiums/Semesters stellen. Was für Arten von Nachteilsausgleich gibt es und wie bekomme ich ihn? In der Regel erhalten Sie auf Antrag 25 % - 50 % Zeitzugabe auf zeitabhängige Studien- und Prüfungsleistungen oder prüfungswerte Leistungen. Da dies aber nicht bei allen Behinderungsarten die optimale Lösung ist, können Sie auch (zusätzlich) einen individuellen Nachteilsausgleich beantragen (z.B. Umwandlung von schriftlicher auf mündliche Prüfung oder umgekehrt, Nutzung von Schreibhilfen, etc.). Der Antrag auf Nachteilsausgleich, einzureichen beim jeweils zuständigen Prüfungsamt zusammen mit Vorlage einer beglaubigten Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eines Gutachtens eines Facharztes, ist bei den Behindertenbeauftragten sowie in der Beratungsstelle nach einem entsprechenden Beratungsgespräch erhältlich. Nach Genehmigung durch das Prüfungsamt oder die Studiendekane erhalten Sie ein Schreiben, das Sie den Dozenten rechtzeitig vor jeder Prüfung zeigen sollen. Dieses Schreiben berechtigt Sie zur Inanspruchnahme des jeweiligen Nachteilsausgleichs und enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen oder weitere persönliche Angaben mehr, auch wird die Gewährung eines Nachteilsausgleichs nicht in den Zeugnissen vermerkt. Kann ich länger studieren, wenn ich eine Behinderung und/oder eine chronische Erkrankung habe? Ja, bei absehbarer Überschreitung der Höchststudiendauer sollten Sie sich mit dem zuständigen Prüfungsamt oder Studiendekan in Verbindung setzen. In der Regel werden Studienzeitverlängerungen gewährt, aber meist nicht präventiv oder "auf Vorrat", d. h. Sie bekommen im Semester der vorgesehenen Höchststudiendauer jeweils ein Semester mehr genehmigt, im nächsten evtl. wieder eines, usw. Bekomme ich auch länger BAföG, wenn ich eine Behinderung und/oder eine chronische Erkrankung habe? Ja, in der Regel ist in diesem Fall auf Antrag eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich. Für BAföG und einige andere finanzielle Förderungsmöglichkeiten an der LMU ist das Studentenwerk München zuständig. Ich muss in meinem Studiengang auch ein Außenpraktikum machen. Gibt es dafür spezielle Förderprogramme für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung? Ja, seit 2006 bietet das Europäische Parlament ein spezielles Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen an. Die bezahlten Praktika dauern fünf Monate. Sie stehen sowohl Absolventen und Absolventinnen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikation unterhalb des Hochschulniveaus liegt. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular. Gibt es (im Internet) einen Plan für barrierefreie Zugangsmöglichkeiten der Hörsäle an der LMU? Ja, in einem fortlaufenden Verfahren werden derzeit neue webbasierte Gebäudeübersichten mit einer Kennzeichnung der Barrierefreiheit erstellt, siehe: Neue Gebäudeübersichten der LMU. Bis zur Fertigstellung weiterer neuer webbasierter Gebäudeübersichten finden Sie die bisherigen Hinweise noch in schriftlicher Form im Dokument "Barrierefrei durch die Universität München". Ich brauche für mein Studium Hilfsmittel (z.B. FM-Anlage, Mitschreibkraft). Wie bekomme ich diese? Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bietet für Studierende mit einer Hörschädigung ausleihbare Infrarot-Hörsysteme und mobile Funkhöranlagen sowie für Studierende mit Sehbehinderung einen Sehbehindertenarbeitsplatz an (CIP-Pool der UB, Raum F108). Sonstige Hilfsmittel wie z. B. einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Mitschreibkraft können Sie hier beantragen. Ich brauche eine behindertengerechte bzw. barrierefreie Wohnung. Wie bekomme ich eine? Das Studentenwerk München verfügt über eine Anzahl behindertengerecht ausgestatteter Wohnheimplätze. Hierfür können Sie sich (auch schon vor Studienbeginn) bewerben und auch für reguläre Zimmer in Wohnheimen des Studentenwerks einen Härtefallantrag stellen.