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Markttransparenzstelle Dr. Malte Abel, RWE AG RWE AG 04.07.2012 SEITE 1 Markttransparenzstelle Die MTS erweitert die bisherigen GWB-Informationspflichten der Unternehmen deutlich. Jährliches Monitoring BKartA/BNetzA, § 48 III GWB Markttransparenzstelle, §§ 47a ff GWB + Umfang / Frequenz Sektoruntersuchungen, §§ 32e, 57ff GWB Auskunftsverlangen, etc. §§ 57-59 GWB Allgemein Energiebranche RWE AG 04.07.2012 SEITE 2 Markttransparenzstelle Die MTS wird in einem neuen Abschnitt des GWB geregelt. Strom und Gas Î die neuen Regelungen im GWB begründen keine unmittelbaren Berichtspflichten; diese folgen durch Rechtsverordnung und Festlegungen. RWE AG 04.07.2012 SEITE 3 Markttransparenzstelle Die MTS soll in 2012 umgesetzt werden, Arbeitsbeginn in 2013? 02.05.2012 Beschluss Bundesregierung 15.6.2012 Stellungnahme Bundesrat 09/2012 1. Lesung im Bundestag 11/2012 2.+3. Lesung im Bundestag, Inkrafttreten 2012/13 Rechtsverordnung/Festlegungen Î Der Gesetzesgeber erwartet, dass das Gesetz preisdämpfend wirkt (Abschreckungseffekt) RWE AG 04.07.2012 SEITE 4 Markttransparenzstelle Was wird die MTS machen? • Die Strom- und Großhandelsmärkte (ständig) beobachten (inkl. Ausland) • Datenformate festlegen • Daten erheben und sammeln, ggf. in Echtzeit • Daten auswerten • Daten an andere Stellen weitergeben • Andere Stellen über mögliche Rechtsverstöße informieren • Über ihre Datenerhebungen berichten • Daten teilweise veröffentlichen RWE AG 04.07.2012 SEITE 5 Markttransparenzstelle Wie soll das System aussehen? ACER (REMIT) Überwachungsbehörden EU-Kom BKartA Plattformen MTS Unternehmen EU-Kom EU-Kom BNetzA Großhandel BaFin Dritte BMWi Netzbetreiber DATENFLÜSSE RWE AG 04.07.2012 SEITE 6 Markttransparenzstelle Was passiert mit den Daten? Abschlussbericht BKartA Sektoruntersuchung Strom Auch könnten die Daten zeitnah plausibilisiert und Auffälligkeiten kurzfristig nachgegangen werden. So würde insbesondere die Gefahr gemindert, dass Erzeugungsunternehmen Grenzkosten überhöht angeben oder missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen als technische Restriktionen oder die Vorhaltung von Regel- bzw. Reserveenergie ausweisen. (S. 285) Nachfragen der Behörden z.B. zum Kraftwerkseinsatz in einzelnen Stunden. RWE AG 04.07.2012 SEITE 7 Markttransparenzstelle Kritik: deutliche Überlappung mit den REMIT1-Berichtspflichten (Bsp: Strom) Anfahrtskosten MindeststillstandsMindestlaufzeiten G Er ren ze zk ug os un ten g de r MTS Anlagenname, Standort, Anschlussregelzone, installierte Erzeugungskapazität und Art der Erzeugung2 Erzeugungseinheiten (1 MW - 10 MW): Gesamtsumme der installierten Erzeugungskapazität3 Nettoleistung5 Bezugsrechtsverträge8 am Vortag geplante Erzeugung6 geplante Stilllegungen und Kaltreserven9 10 REMIT Vorhaltung und Einspeisung von Regel- und Reserveleistung4 tatsächliche Erzeugung7 Nichtverfügbarkeiten aufgrund von Netzrestriktionen9 Investitionsvorhaben10 Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (> 10 MW) Angaben zur erzeugten Mengen nach Anlagentyp11 Angaben zu Transaktionen an den Großhandelsmärkten12 nicht eingesetzte verfügbare Leistung9 geplante und unplanmäßige Nichtverfügbarkeiten aufgrund technischer Restriktionen9 Verbrauchseinheiten (> 25 MW) Angaben zur Vorhaltung und Einspeisung von Regelenergie13 1 REMIT-Berichtspflichten (Art. 8 Abs. 6 REMIT-VO) auf Basis des Entwurfs der Transparency Guidelines (Juni 2012, „TG“). 2 8 siehe Fußnote 5; 9 TG TG Section 13.1(b); 3 TG Section 13.1(a); 4 TG Section 16.1; 5 TG Sections 13.1(b)/15.1(a); 6 TG Section 13.1(c)/(d); 7 TG Section RWE 15.1(a)/(b); AG 04.07.2012 SEITE 8 10 11 12 13 Section 14.1; TG Section 14.1; TG Section 15.1(c); REMIT Art. 8; TG Section 6.1. Markttransparenzstelle Über Erfolg/Misserfolg der MTS entscheiden die konkreten Datenabfragen. Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Strom (S. 222): […] „durch die teilweise synthetische Ermittlung der Daten, war es für die Beschlussabteilung nicht möglich, die Daten im Einzelnen zu plausibilisieren. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Erzeugungsunternehmen die Vorhaltung von Regelleistung in einzelnen Kraftwerksblöcken überhöht ausgewiesen haben.“ Nicht verfügbare Daten: die MTS verfehlt ihr Ziel, wenn Unternehmen Daten eigens für die Zwecke der Abfrage modellieren und sich nachher für diese verantworten müssen. Entscheidend: Dialog MTS/(BMWi)/Marktteilnehmer vor Festlegung von Datenformaten. RWE AG 04.07.2012 SEITE 10