Kraftfahrt-Bundesamt
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Kraftfahrt-Bundesamt 0-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ASE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Fassung vom 28.09.1988 (BGBII S.1793) Nummer der ABE: 44474, Nachtrag 11 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 15 H2 Typ: 7R5715. Inhaoer der .ASE und Hersteller:' RONALGmbH D-76694 Forst Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen auch für den Nachtrag. Betriebserlaubnis In den bisherigen Geneh. ligun!:ls~.,terlagen Änderungen bzw. Erqänz n(:" i ein. oder gefertigten ergebenden (StVZO) in der Geräte wird dieser Pflichten gelten sinngemäß treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Kraftfahrt-Bundesamt 0-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 44474, Nachtrag 11 Die ABE-Nr. 44474 erstreckt sich auf die Sonderräder Ausführungen: Ausführungsbezeichnung Nr. der Anlage Kennzeichnung auf dem Rad 1 7R5715.03 6054.1 2 7R5715.03 3056.1 7 J x 15 H2, Typ 7R5715., in den Mittenloch-0 inmm Zulässige Radlast in kg max. Abrollumfang inmm Lochkreis-0 in mm / Lochzahl Einpreßtiefe inmm 068 54,1 550 1937 100/5 38 530 2055 068 56,1 550 1975 100/5 38 555 1910 Kennzeichnung auf dem Zentrierrina /' 3 7R5715.232 4 7R5715.03 5 7R5715.03 6 7R5715.03 ohne Ring 1057.1068 1C 057.1 068 ohne Ring 57 550 1937 100/5 38 57,1 550 1937 100/5 38 550 1950 100/5 38 558 1935 550 1935 100/5 38 57,1 68 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 366-0198-99-MURD/N11 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Feigengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Engineering Center München, vom 22.03.2005 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 04.04.2005 Im Auftrag (Hunkele) Anlagen: Nebenbestimmungen 1 Nachtragsgutachten und Rechtsbehelfsbelehrung Nr. 366-0198-99-MURD/N11 - . 1. • Kraftfahrt-Bundesamt 0-24932 Flensburg Nummer der ASE: 44474, Nachtrag 11 - Anlage- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Homologation Räder/Fahrzeuge Unternehmensgruppe Ridlerstraße 57 0 - 80339 München www.tuev-sued.de/rtc TÜV Süddeutschland AutomoUve Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES ABE 44474 NACHTRAGS ZUR 366-0198-99-MURD/N11 Antragsteller: Ronal GmbH 76694 Forst Art: Sonderrad 7 J X 15 H2 Typ: 7R5715. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung 036 033 033 033 232 031 031C 031C 03 Kennzeichnung Rad 7R5715.03 7R5715.03 7R5715.03 7R5715.03 7R5715.232 7R5715.03 7R5715.03 7R5715.03 7R5715.03 1.1. Lochkreis Kennzeichung Zentrierrina 6054.1 068 3056,1 068 3056,1 068 3056,1068 ohne Rinq 1 057,1 068 1C 057,1 068 1C 057,1 068 ohne Rinq (rnrn) I -zahl 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 Mitten Einzul. preß- Radloch (mm) tiefe last I (mm) I (k~J) 38 550 54,1 56,1 38 530 56,1 38 550 56,1 38 555 57 38 550 57,1 38 550 38 550 57,1 57,1 38 558 38 550 68 gültig zul. Abroll ab Fertig. umf. I (rnrn) Datum 1937 02/99 2055 02/99 1975 02/99 1910 02/99 1937 02/99 1937 02/99 1950 02/99 1935 02/99 1935 02/99 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :Ronal GmbH 76694 Forst Hersteller : Ronal GmbH 76694 Forst Handelsmarke : RONAl Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,3 kg 1.2. Radanschluß siehe Anlage f l • Gutachten 366-0198-99-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Antragsteller: Ronal GmbH Radtyp: 7R5715. Stand: 22.03.2005 Automolive Seite: 2 von 4 1.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : RONAL Radausführung : 7R5715.03 Radgröße : 7 J X 15 H2 Typzeichen : KBA 44474 Einpreßtiefe : ET38 Herstellungsdatum : Fertigungsmonat und -jahr z.B.02.99 Herkunftsmerkmal : Made in Germany Gießereikennzeichnung : Si 11 Japan. Prüfwertzeichen : JWL Weitere Kennzeichnung : 002 0837 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. 1.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. 11. Sonderradprüfung 11.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. 11.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. 11.3. Festigkeitsprüfung: 11.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung 03 Einpreßtiefe inmm 38 Radlast in kQ 550 Abrollumfang inmm 1935 Anzugsmoment in Nm Prüfwert 110 Prüfmoment in Nm Mb max. bei 100% 3401 11.3.2. Feigenhornprüfung: Eine erneute Felgenhornprüfung ist nicht erforderlich. Akkreditiertunter DAR-RegistriernummerKBA-P00001-95 von der Akkreditierungsstelledes Kraftfahrt-Bundesamtes,BundesrepublikDeutschland. r , . Gutachten 366-0198-99-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 Fahrzeugteil: Antragsteller: Sonderrad 7 J X 15 H2 Ronal GmbH Radtyp: 7R5715. Stand: 22.03.2005 Automotive Seite: 3 von 4 11I. Anbau- und Verwendungsprüfung: 11I.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr Bedingungen gewährleistet. Abstand üblichen von 111.2. Fahrversuche: Freigaben nicht vor. der Fahrzeughersteller über Feigengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBI S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 «Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. 111.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Bedenken. Der Gutachteninhaber Er hat darüberhinaus werden, wenn - sich am Sonderrad Betriebserlaubnis muß eine gleichmäßige nach §22 StVZO bestehen und reihenweise dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten Änderungen in maßlicher, Fertigung der Räder gewährleisten. sowie dessen Anlagen werkstofflicher keine technischen durch Nachtrag ergänzt oder fertigungstechnischer - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich fahrzeugfunktionsrelevante definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeitsDaten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche ergänzt: in den bestehenden Anl Hersteller aae 1 TOYOTA 2 ROVER, SUBARU 3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 4 AUDI, SEAT, 5 CHRYSLER 6 03 SKODA, VOLKSWAGEN Anlagen werden aktualisiert Hinsicht ergeben. (StVZO) bzw. hierzu oder und ggf. um neue Anlagen Ausführung ET erstellt am 036 033; 033; 033 232 031 38 38 38 38 22.03.2005 22".03.2005 031C; 031C 03 22.03.2005 22.03.2005 Allg. Hinweise lieat bei liect bei lieot bei lieat bei I I 38 22.03.2005 lieat bei I 38 22.03.2005 lieqt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. ("', . Gutachten 366-0198-99-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur AßE 44474 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Antragsteller: Ronal GmbH ...... . 1lN ;'. ··.--·-···················· . Radtyp: 7R5715. Stand: 22.03.2005 -- sm . .. 9·· Automotive Seite: 4 von 4 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Schulz Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/lEe 17025 München, 22.03.2005 SZ ___________________________________________ ~l Akkreditiert unter DAR-Registriernummer von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, KBA-P 00001-95 Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0198-99-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Ronal GmbH .. ···· · e ... , .. Tt'N . Radtyp: 7R5715. Stand: 22.03.2005 . .stI) Automotiv.e Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeuq-montiert werden. -SlgezielleAuflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND . RIDLERSTRAßE 57 . 80339 MÜNCHEN .. ' Gutachten 366-0198-99-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 ANLAGE: Hersteller: 5 Ronal GmbH Radtyp: 7R5715. Stand: 22.03.2005 Automotiv8 Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : CHRYSLER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart Technlsche ec rnsc e Dat a en, K urz f assuna Ausführung Ausführungsbezeichnung 031C 031C Kennzeichnung Rad 7R5715.03 7R5715.03 Kennzeichnung Zentrierrino 1C057,1068 1C057,1068 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern Zubehör : ZP-Nr. 50310 Anzugsmoment der Befestigungsteile (mm) : 38 : Mittenzentrierung Mitten loch (mm) 57,1 57,1 Zentrierringwerkstoff Kunststoff Kunststoff zu!. zu!. Radlast (kg) Abroll umf. (rnm) 550 558 1950 1935 gültig ab Fertig datum 02/99 02/99 M12x1 ,5, Kegelw. 60 Grad : 110 Nm für Typ: JA; JX; M?6?; PL; PT 135 Nm für Typ: JR V er kau f s bezerc'h nuno: Fahrzeuqtvo PT CHRYSLER CRUISER Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0058* .. 85-164 195/65R15 195/65R15 Vkfb er au 5 ezeic ich nunq: CHRYSLER NEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0057* .. PL 85-112 185/60R1584 195/55R15-85 Auflagen zu Reifen Auflaaen Automatikgetriebe; 11A; Pkw geschlossen; 362; 51 G; 80G Cabrio; Schaltqetrlebe: 11A; 365; 10B; 11G; l1H; 12A; 51A; 71 E; 723; 73C; 51G; 80G 74A; 74P; 751 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M; 660 11A; 22B; 24J; 24M Auflaaen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51 G; 52J; 662 Auflauen Vker au fbs ezerc ich nunq: JR CHRYSLER SEBRING Betriebserlaubnis kW Reifen e11 *98/14*0138* .. 104-149 185/65R15 JR e11*98/14*0138* .. Fahrzeuqtvo 104-149 185/65R15 205/65R15 Vker au fbs ezerc ich nuna: CHRYSLER STRATUS Fahrzeuqtvp kW Reifen Betriebserlaubnis e11*93/81*0012* .. JA 96-120 185/65R15 e11 *93/81 *0012* .. 195/60R15-88 M?6? 195/65R15 205/55R 15-87 205/60R15-91 TÜV AUTOMOTIVE GMBH· UNTERNEHMENSGRUPPE 51 G; 52J; 662 11A; 22B; 24J; 24M; 51G Auflagen zu Reifen 51<:3;662 51G 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M Cabrio; 10B; 11 B; 11 G; 11 H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 751; 760; 76Z Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 751; 760 Auflaaen bis Nachtrag 2; Pkw geschlossen; 10B; 11 B; 11 G; 11 H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P TÜV SÜDDEUTSCHLAND . RIDLERSTRAßE 57 . 80339 MÜNCHEN iC.! ~ • ( Gutachten 366-0198-99-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 ANLAGE: Hersteller: 5 Ronal GmbH Radtyp: 7R5715. Stand: 22.03.2005 AutolTlölive Seite: 2 von 3 V er kaufsbezeichnuna: Fahrzeuatvo JX CHRYSLER STRATUS Betriebserlaubnis kW Reifen e11 *93/81 *0028* .. 96-120 195/60R15-88 195/65R15-91 205/60R15-91 215/60R15-94 Auflauen zu Reifen Auffacen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 751 11A; 24J 11A; 24J; 367 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11 B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach § 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fa~rwerksfedern müssen, 11(3) Die Brems-,_Lenkungsaggregate sofern diese durch keine weiteren- Auflagen berührtwerden. -dem Senenstand entsprechen. Fur ale . Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. und nicht länger als 11 H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten .. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages Rad/Reifen-Kombination herzustellen. an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND . RIDLERSTRAßE 57 . 80339 MÜNCHEN der in (z. B. (z. B. '\ r r -~ -,:<-,-~ Gutachten 366-0198-99-MURD/N11<~j>:, zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474 .... ';.., "<t":i'"A;""; ANLAGE: 5 Hersteller: ••.. Radtyp: 7R5?15 Stand: 22.03.2005 Ronal GmbH Automolive 367) 51A) Seite: 3 von 3 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. am Fahrzeug) bzw. 51 G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, e. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+SKennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten, _ 52J) D,iese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Feigengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen, 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA;SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Zr; GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 HN; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA Ä509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Feigengröße erforderlich: der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. LU;) 2!1rn;,ßuswughten_der zulässig. SQnc!eJsäd§.r .dürfe.rum Qer Felgen.ßlIßens_eite n_urKlebegewichte al1g~bracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von MetalischraUb~entiien mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Norm ..,en (DIN, E.~.RT.~. bzw. Tir~ and Rim) e ntsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von ,1'1,3 mm geeignet sind, zulässig. l Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hlnausraqen. 73C) Es ist nur die Verwendung 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring Zentrierringe verwendet werden. 751) Di~IUläSSige angegebenen von schlauchlosenl Reifen zulässig. im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Achsrast des Fahrzeug.s d~rf nicht größer als das z~eifache der auf S~ite 1 dieser Anlage Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein. 760) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker Rad/Reifen-Kombination herzustellen. die serienmäßig zulässig. ist eine ausreichende Freigängigkeit ti-I";,>~j -.1" -';"fif' , TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSdRUPPE ' " ",I t ! _ ..•. , ' :rPv SÜDDEUTSCHLAND mit . RIDLERSTRAßE 57 . 80339 MÜNCHEN der