zinsrisiko- management
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zinsrisiko- management
ZINSRISIKOMANAGEMENT VORWORT Die letzten Jahre waren von einer anhaltend hohen Schwankungsbreite an den Zinsmärkten geprägt. Es zeigte sich sehr deutlich, dass aufgrund der gegenseitigen Verflechtungen und Abhängigkeiten auf dem weltweiten Finanzmarkt regionale Krisen und die dadurch hervorgerufenen schnellen Kapitalbewegungen erheblichen Einfluss auf das globale Zinsumfeld haben können. Das Zinsänderungsrisiko hat demzufolge erheblich an Bedeutung gewonnen, zusätzlich zu den Risiken, denen jedes Unternehmen durch seine normale Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Der Bedarf an Zinssicherung steigt daher stetig an. Durch den immer stärker wachsenden Markt der derivativen Zinsinstrumente besteht heute die Möglichkeit, Zinsänderungsrisiken getrennt von der eigentlichen Mittelanlage bzw. Mittelaufnahme (sogenanntes Liquiditätsmanagement) zu steuern. Mit dieser Broschüre wollen wir unseren Beitrag leisten, Zinsderivative einfach und klar verständlich darzustellen. Auch soll der weit verbreiteten Fehlvorstellung entgegengewirkt werden, dass der Einsatz von Derivativen in jedem Fall spekulativer Natur ist und nicht abschätzbare Verlustrisiken in sich birgt. Auch mit Derivativen kann nicht gezaubert werden, d. h. die Zinsrisiken lassen sich nicht restlos vermeiden. Sie ermöglichen es aber, ein komplexes Zinsexposure durch ein kalkulierbares Zinsrisikoprofil zu ersetzen. Die Auswirkungen von Zinsänderungen werden dadurch wesentlich besser steuerbar. Die Einsatzmöglichkeiten, die durch neue Instrumente bzw. Produktkombinationen stetig zunehmen, lassen die Derivative wie einen eigenen Wissenschaftsbereich erscheinen, obwohl sie vielfach auf einfache Grundprinzipien zurückzuführen sind. Dabei muss im Rahmen des strategischen ZinsrisikoManagements die Sicherungsstrategie gemäß den Bedürfnissen und der individuellen Risiko-Philosophie des Unternehmens festgelegt werden. Transparenz in Risikostrukturen zu bringen ist eine unserer vielfältigen Aufgaben in der aktiven Kundenberatung, die wir im Interesse unserer Kunden sehr ernst nehmen, um es ihnen zu erleichtern, die Vorteile dieser Zinsinstrumente vernünftig zu nutzen. Der sich daran anschließende operative Teil des ZinsrisikoManagements umfasst die Auswahl der geeigneten Sicherungsinstrumente sowie gegebenenfalls deren Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen. Wir bitten zu beachten: Berechnungsbeispiele beinhalten keine „aktuellen“ Zinssätze und Währungskurse, sondern sind Zahlen aus der Vergangenheit. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung. Die HypoVereinsbank versteht sich hierbei als Partner des Unternehmens in zweierlei Hinsicht: einerseits als leistungsfähiger Anbieter der verschiedenen Zinsinstrumente und andererseits als unterstützender Berater beim Management des Zinsrisikos. INHALT ZINSMANAGEMENT 6 1.1. Zinsänderungsrisiken 6 1.2. Einteilung der Zinsinstrumente in Kassa-, Termin- und Optionsgeschäfte 7 1.3. Maßgeschneiderte (nichtbörsengehandelte) und standardisierte (börsengehandelte) Zinsinstrumente 8 1.4. Einteilung der Zinsinstrumente nach Art des Handels und Struktur der Finanzmärkte 9 EINSATZ DER ZINSINSTRUMENTE TERMINGESCHÄFTE 3.1. Nichtbörsengehandelte Zinsinstrumente 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. Zinsswaps Zinswährungsswaps Forward-Swaps Forward Rate Agreement (FRA) 3.2. Börsengehandelte Zinsinstrumente 3.2.1. Futures auf Bundesanleihen (Euro-Bund-Futures) 3.2.2. Futures auf Bundesobligationen (Euro-Bobl-Futures) 3.2.3. Futures auf Bundesschatzanweisungen (Euro-Schatz-Futures) 3.2.4. 3-Monats-EURIBOR-Future OPTIONSGESCHÄFTE 4.1. Nichtbörsengehandelte Zinsinstrumente 4.1.1. Caps/Floors/Collars 4.1.2. Swaptions 4.1.3. Bond-Optionen 4.2. Börsengehandelte Zinsinstrumente 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. Optionen Optionen Optionen Optionen auf auf auf auf den den den den 10 10 10 10 17 23 26 32 32 37 39 40 44 44 44 52 55 59 Euro-Bond-Future Euro-Bobl-Future Euro-Schatz-Future 3-Monats-EURIBOR-Future 59 STRUKTURIERTE PRODUKTE 69 64 65 66 5.1. EURIBOR-in-Arrears-Swaps 69 5.2. Constant-Maturity-Swaps (CMS) 70 5.4. Quanto-Swaps 71 ZINSBERECHNUNGSMETHODEN 6.1. Tageskonventionen 6.1.1. Actual/Actual-Methoden 6.1.2. 30/360-Methoden 6.2. Tageskonventionen für die Festsatz-Cashflow-Zahlungen 6.2.1. Adjusted (Standard) 6.2.2. Unadjusted (Fixed Period Dates) 6.3. Geschäftstagekonvention Überblick über die Zinsberechnungsmethoden 72 72 72 74 74 74 74 75 76 BILANZIELLE ASPEKTE DER ZINSINSTRUMENTE 7.1. Bilanzierung und Bewertung von Zinsswaps 7.1.1. Einzelbewertung von Zinsswaps 7.1.2. Bilanzierung und Bewertung von als Sicherungsgeschäfte qualifizierten Zinsswaps 77 77 77 78 7.2. Bilanzierung und Bewertung von Zinstermingeschäften 79 7.2.1. Forward Rate Agreements als Sicherungsgeschäfte 7.2.2. Forward-Swaps als Sicherungsgeschäfte 7.2.3. Zins-Futures als Sicherungsgeschäfte 79 7.3. Bilanzierung und Bewertung von Zinsoptionsgeschäften 7.3.1. Optionsprämie 7.3.2. Zinsoptionen als Sicherungsgeschäfte 7.4. Anhangangaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen RECHTLICHE ASPEKTE DER ZINSINSTRUMENTE GLOSSAR ZINSPRODUKTE DER WICHTIGSTEN EUROPÄISCHEN TERMINBÖRSEN 80 80 80 81 81 83 83 84 88 6 ZINSMANAGEMENT 1.1. ZINSÄNDERUNGSRISIKEN Die zunehmende Globalisierung von Handel und Wirtschaft erleichterte für Unternehmen den Zugang zu den internationalen Geld- und Kapitalmärkten. Die Volatilität der Zinsen hat sowohl im kurzfristigen als auch im längerfristigen Vergleich erheblich zugenommen. Die damit verbundenen Zinsänderungsrisiken finden bei allen Marktteilnehmern immer mehr Beachtung. Für das Finanzmanagement eines Unternehmens bedeutet dies, dass es sich gegen die entstehenden Risiken verstärkt abzusichern hat. Der Bedarf an Risikoabsicherung gewinnt heutzutage mehr und mehr an Bedeutung. Für ein modernes, zukunftsweisendes Zinsrisiko-Management sind Zinssicherungsinstrumente unerlässlich, um Marktchancen besser zu nutzen und Risiken zu begrenzen. Es steht damit ein effizientes Instrumentarium für erfolgreiches Agieren an den immer volatiler werdenden nationalen wie internationalen Geldund Kapitalmärkten zur Verfügung. Zinsänderungsrisiken entstehen durch Geldaufnahmen und Geldanlagen mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen und unterschiedlichen Laufzeiten. Dem Zinsänderungsrisiko unterliegen bei einem Unternehmen sämtliche verzinslichen Positionen, deren Zinssatz wirtschaftlich oder rechtlich betrachtet nicht jederzeit an geänderte Marktzinsen angepasst werden kann. Zinsänderungsrisiken sind nicht auf eine Bilanzseite beschränkt, sondern können sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite betreffen. Beispiel Aus Sicht des Kreditnehmers bestehen Zinsänderungsrisiken einerseits in einem Zinsanstieg, der bei Aufnahme eines variabel verzinsten Kredits zu theoretisch uneingeschränkt steigenden Kreditkosten führen kann, andererseits in einem Rückgang des Zinses, wobei der Kreditnehmer im Falle eines langfristigen Festsatzkredits nicht in den Genuss der niedrigeren Zinsen kommt. Der Anleger hat ebenfalls ein Zinsänderungsrisiko, wenn während der Laufzeit eines festverzinslichen Wertpapiers das Zinsniveau steigt bzw. bei variabler Geldmarktanlage das Zinsniveau sinkt. 6-Monats-EURIBOR zu 10-jähriger Bundesanleihe in % Zinsänderungsrisiken bestehen bei Geschäften, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden und/oder heute abgeschlossen werden und/oder in der Zukunft getätigt werden. 5,50 5,00 4,50 4,00 Diese Risiken lassen sich durch den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten reduzieren bzw. eliminieren. 3,50 3,00 2,50 2,00 Jan 05 Jul 05 Jan 06 Jul 06 Jan 07 Jul 07 Jan 08 Jul 08 6-Monats-EURIBOR Das Unternehmen muss zunächst Risiken erkennen und erfassen, um anschließend die richtigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Zinserwartung zu treffen. Dieses Risikomanagement hat das Ziel, den optimalen Weg zwischen den Unternehmenszielen Liquidität, Sicherheit und Rentabilität zu finden (siehe Grafik). 10-jährige Bundesanleihe Die Absicherung einer Risikoposition hat das Ziel, das Risiko durch ein Gegengeschäft oder durch ein Absicherungsgeschäft zu neutralisieren. 7 Flexible und schnell handelbare Sicherungsinstrumente bieten den Unternehmen die Möglichkeit, sowohl Risiken zu reduzieren als auch den Ertrag aus Aktivpositionen zu erhöhen und/oder den Aufwand aus Passivpositionen zu reduzieren. Die traditionellen Absicherungsmöglichkeiten von Zinsänderungsrisiken (z. B. entsprechende Gegengeschäfte) wirken sich immer auf die Bilanz und damit liquiditätsmäßig aus. Mittels Finanzinnovationen wie z. B. Futures, Optionen, Forward Rate Agreements (FRAs) und Zinsswaps lässt sich eine Risikosteuerung durchführen, ohne dass davon unmittelbar die Liquidität betroffen ist. Durch die getrennte Steuerung von Liquiditäts- und Zinsrisiken besteht die Möglichkeit, Zinsrisiken abzugrenzen und abzusichern, ohne Liquidität zu bewegen. Je nach Marktsituation und Markterwartung können Mittel mit den günstigsten Konditionen aufgenommen bzw. angelegt und entsprechend abgesichert werden. 1.2. EINTEILUNG DER ZINSINSTRUMENTE IN KASSA-, TERMIN- UND OPTIONSGESCHÄFTE Für das Management der Zinsänderungsrisiken können verschiedene Zinsinstrumente eingesetzt werden. Je nach Wirkungsweise lassen sich diese entsprechend der Struktur der Finanzmärkte in Kassa-, Termin- und Optionsinstrumente einteilen. Finanzmärkte Kassamarkt Terminmarkt Optionsmarkt Liquidität Bei Transaktionen, die am Kassamarkt (per Kassa) getätigt werden, liegen Geschäftsabschluss und Geschäftserfüllung zusammen. Zinsinstrumente auf dem Kassamarkt sind: Wertpapiergeschäfte Devisengeschäfte ZinsrisikoManagement Bei Termingeschäften und Optionsgeschäften fallen Abschluss und Erfüllung zeitlich auseinander. Sicherheit Rentabilität Diese Broschüre hat das Ziel, den Sicherungscharakter (= Hedging) von Finanzinnovationen darzustellen. Damit Märkte funktionieren können, müssen neben Marktteilnehmern mit Absicherungsbedarf auch Spekulanten und Arbitrageure agieren. Auf diese Geschäftsvarianten wird hier nicht näher eingegangen. Zinsinstrumente auf dem Terminmarkt sind: 3-Monats-EURIBOR-Futures Futures auf Bundesobligationen Futures auf Bundesanleihen Futures auf Bundesschatzanweisungen Forward Rate Agreements Forward-Swaps Zinsswaps Zinswährungsswaps Optionsgeschäfte stellen im Gegensatz zu beidseitig verpflichtenden Kassa- und Termingeschäften für den Käufer ein Wahlrecht, für den Verkäufer eine Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme dar. Der Käufer zahlt für das Wahlrecht eine Optionsprämie, die für ihn den maximalen Verlust darstellt. Umgekehrt stellt die Optionsprämie den maximalen Ertrag für den Verkäufer dar. 8 Zinsinstrumente auf dem Optionsmarkt sind: Optionen auf 3-Monats-EURIBOR-Futures Optionen auf Euro-Bund-Futures Optionen auf Euro-Bobl-Futures Optionen auf Euro-Schatz-Futures Caps/Floors/Collars Swaptions Optionen auf Bundesanleihen/Bundesobligationen 1.3. MASSGESCHNEIDERTE (NICHTBÖRSENGEHANDELTE) UND STANDARDISIERTE (BÖRSENGEHANDELTE) ZINSINSTRUMENTE Die in Abschnitt 1.2. erwähnten Zinsinstrumente lassen sich nach Wirkungsweise einerseits und nach ihrer Handelsform andererseits in maßgeschneiderte (mit individuellem Charakter) und standardisierte Zinsinstrumente einteilen. Die maßgeschneiderten Produkte werden direkt ohne Einschaltung einer Börse (OTC = over-the-counter) zwischen den Geschäftspartnern gehandelt. Bei standardisierten Zinsinstrumenten sind alle Merkmale, d. h. Menge, Qualität und Laufzeit, in einem sogenannten Kontrakt vorgegeben, sodass lediglich die Anzahl der Kontrakte und der Preis vereinbart werden müssen. Standardisierte Produkte werden an Börsen gehandelt, an denen ein täglicher Abrechnungspreis (Settlement Price) festgestellt wird. Der Handel läuft über eine sogenannte Clearingstelle ab, die die Erfüllung der Geschäfte garantiert, abwickelt und jede Kontraktpartei vom Bonitätsrisiko des Geschäftskontrahenten befreit. Die Flexibilität und Schnelligkeit im Handel wird durch die Standardisierung geschaffen. Sie ermöglicht ein schnelles Agieren, weil der Markt sehr liquide und flexibel ist. Auf allen Finanzmärkten (Kassa-, Termin- und Optionsmarkt) werden sowohl standardisierte als auch maßgeschneiderte Produkte gehandelt. Beispiele für standardisierte Zinsinstrumente: Termingeschäft: 3-Monats-EURIBOR-Futures Futures auf Bundesobligationen Optionsgeschäft: Optionen auf 3-Monats-EURIBOR-Futures Optionen auf Futures auf Bundesobligationen Optionen auf Futures auf Bundesanleihen Möchte ein Unternehmen Grundgeschäfte (z. B. Kredit mit variabler Verzinsung, Geldanlage mit variabler Verzinsung) absichern, die eine andere Ausstattung (Laufzeit, Betrag, Zinsvereinbarung usw.) als die standardisierten Zinssicherungsinstrumente aufweisen, so besteht die Möglichkeit, maßgeschneiderte Produkte einzusetzen. Die Ausstattung dieser Produkte ist bezogen auf das zugrunde liegende Geschäft individuell gestaltbar. Unternehmen schließen solche Geschäfte ab, um dadurch ihre spezifischen Absicherungsbedürfnisse ohne Einschränkung durch Standardisierung zu befriedigen. Beispiele für maßgeschneiderte Zinsinstrumente: Termingeschäft: Zinsswaps Zinswährungsswaps Forward Rate Agreements (FRAs) Optionsgeschäft: Caps/Floors/Collars Swaptions Optionen auf Bundesanleihen Optionen auf Bundesobligationen 9 1.4. EINTEILUNG DER ZINSINSTRUMENTE NACH ART DES HANDELS UND STRUKTUR DER FINANZMÄRKTE Zusammenfassend kann man die Zinsinstrumente als Orientierung für den Anwender in folgender Matrix darstellen. Finanzmärkte Handelsform börsengehandelte Zinsinstrumente Kassamarkt Klassische Produkte (z. B. Termingeld, öffentliche Anleihen) Terminmarkt Euro-Bund-Futures Zinsswaps Euro-Bobl-Futures Zinswährungsswaps Optionsmarkt Handelsform nichtbörsengehandelte Zinsinstrumente Euro-Schatz-Futures Forward-Swaps 3-Monats-EURIBOR-Futures Forward Rate Agreements (FRAs) Optionen auf: Caps Euro-Bund-Futures Floors Euro-Bobl-Futures Collars Euro-Schatz-Futures Swaptions 3-Monats-EURIBOR-Futures OTC-Bond-Optionen 10 EINSATZ DER ZINSINSTRUMENTE Die Einsatzmöglichkeiten von Zinsinstrumenten zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken sind sehr vielfältig und reichen bis hin zu Kombinationen untereinander. Um bei der bedarfsorientierten Auswahl des richtigen Zinsinstruments eine erste Orientierungshilfe zu geben, soll in den folgenden Kapiteln beispielhaft dargestellt werden, wie diese Produkte sowohl bei Kapitalanlagen als auch bei Finanzierungen Anwendung finden. Bei der Darstellung werden unterschiedliche Zinserwartungen als Grundlage einer jeden Zinsmanagement-Entscheidung berücksichtigt. Dabei können bereits bestehende wie auch aktuell abzuschließende oder für die Zukunft geplante Geschäftsvorhaben abgesichert werden. TERMINGESCHÄFTE 3.1. NICHTBÖRSENGEHANDELTE ZINSINSTRUMENTE 3.1.1. ZINSSWAPS Bei einem Zinsswap vereinbaren zwei Partner einen Austausch (Swap = Tausch) von unterschiedlich gestalteten Zinszahlungen über einen bestimmten Zeitraum ohne Transfer des zugrunde liegenden Kapitals. Der Austausch beschränkt sich dabei auf die Zinszahlungen. Die zugrunde liegenden Kapitalbeträge werden nicht ausgetauscht, da sie sich betragsmäßig entsprechen. Sie dienen lediglich als Rechengröße für die Zinszahlungen. Beispiel Ein Unternehmen hat in der Vergangenheit einen Kredit auf variabler Basis aufgenommen. Heute erwartet das Unternehmen für die Zukunft steigende Zinsen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, dieses Zinsänderungsrisiko zu eliminieren. 1. Möglichkeit: Zinsswap in Festzinssatz (detaillierte Beschreibung siehe Kapitel 3.1.1.) 2. Möglichkeit: Kauf eines Caps (detaillierte Beschreibung siehe Kapitel 4.1.1.) 3. Möglichkeit: Kauf eines Caps und gleichzeitiger Verkauf eines Floors (detaillierte Beschreibung siehe Kapitel 4.1.1.) Swap-Partner A Festzinssatz Swap-Partner B variabler Zinssatz Die Swap-Partner vereinbaren Zinszahlungen, die aus einer Geldaufnahme oder -anlage mit unterschiedlichen Zinsbindungen entstanden sind. Es werden dabei feste gegen variable Zinssätze getauscht. Die variablen Zinsen sind dabei an einen – für alle Beteiligten nachvollziehbaren – Referenzzinssatz, z. B. EURIBOR (European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (London Interbank Offered Rate), mit entsprechender Laufzeit, der Zinsbindungsdauer, gekoppelt. 11 Spezifikationen (z. B. für Euro-Swaps) Laufzeit des Swaps 1–30 Jahre Festzinssatz Höhe des Festzinssatzes jeweiliger Marktzinssatz Berechnungsmethode 30/360 Tage Zahlungsweise viertel- oder halbjährlich Auch aus einer bestehenden Mittelaufnahme zu Festsatzkonditionen kann eine Chance oder ein Risiko entstehen, wenn der Marktteilnehmer mit fallenden Zinsen rechnet. Aufgrund seiner langfristigen Zinsbindung kann er an einer Bewegung nach unten nicht partizipieren. In diesem Fall kann er durch ein Swap-Geschäft feste Zinsen in variable tauschen und so doch an der von ihm erwarteten Zinsentwicklung teilnehmen. nachschüssig variabler Zinssatz Referenzzinssatz EURIBOR, EURO-LIBOR Zinsanpassung 3 oder 6 Monate Berechnungsmethode taggenau/360 Tage Zahlungsweise viertel- oder halbjährlich nachschüssig Daneben können Zinsswaps in allen Hauptwährungen und dem Großteil der Nebenwährungen dargestellt werden. Die Spezifikationen von Nicht-EUR-Zinsswaps weichen teilweise ab und müssen jeweils abgestimmt werden. Umgekehrt stellt sich die Situation für einen Anleger dar. Hat er z. B. variable Zinseinkünfte aus dem Kauf eines Floaters oder einer anderen variabel verzinslichen Anlage, so stellt die Erwartung fallender Zinsen für seine Position ein Risiko dar. Durch einen Swap von variablen in feste Zinsen kann er seine Zinseinkünfte auf dem aktuellen Niveau fixieren und muss keine Reduzierung der Erträge durch Zinssenkungen hinnehmen. Analog kann ein Anleger, der festverzinsliche Erträge erhält, bei Erwartung steigender Zinsen durch einen Swap, bei dem er fixe Zinszahlungen in variable tauscht, an der erwarteten Zinssteigerung teilnehmen. Preisquotierung Zinsswaps sind faktisch und rechtlich von den zu sichernden Geschäften unabhängig und eigenständig. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden sie jedoch mit dem zu sichernden Grundgeschäft kombiniert. So unterscheidet man zwischen Swaps in Verbindung mit Anlageentscheidungen (Anlageswap oder Asset-Swap) und Swaps in Verbindung mit Finanzierungsentscheidungen (Finanzierungs- oder Liability-Swap). Marktteilnehmerbedürfnisse Der Zinsswap ist ein Instrument des Risikomanagements und bietet Einsatzmöglichkeiten für Marktteilnehmer sowohl mit Anlage- als auch mit Finanzierungsbedarf. Sie sind geeignet, bereits bestehende wie auch geplante Positionen gegen Zinsschwankungen abzusichern. Auf der Passivseite der Bilanz, also im Finanzierungsbereich, können aus steigenden Zinsen Risiken entstehen. Ein Marktteilnehmer mit variabel verzinster Mittelaufnahme (z. B. 6-Monats-EURIBOR) unterliegt dem Risiko einer Verteuerung seiner Kreditkosten bei erwarteten Zinssteigerungen zum nächsten Zinsanpassungstermin. Durch einen Zinsswap, bei dem er seine variable Zahlungsverpflichtung gegen eine Festzinszahlung tauscht, sichert er sich gegen diese Zinssteigerung ab. Swaps werden am Markt in Prozent per annum mit Geldund Briefseite quotiert. Dieser Quotierung wird normalerweise der 6-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt. Die Möglichkeit, andere Referenzzinssätze bei der Berechnung der Swap-Festzinssätze zugrunde zu legen, z. B. 3-MonatsEURIBOR oder 3-Monats-EURO-LIBOR, ist gegeben. Eine Quotierung kann beispielsweise lauten: 5 Jahre: 2,75 % – 2,80 % Für eine Laufzeit von fünf Jahren ist derjenige, der die Quotierung angibt, bereit, gegen den Erhalt des 6-MonatsEURIBOR einen jährlichen Festzinssatz von 2,75 % zu zahlen (sogenannte Swap-Geldseite). Umgekehrt ist er selbst bereit, den 6-Monats-EURIBOR zu zahlen, wenn er dafür eine jährliche Festzinszahlung von 2,80 % erhält (sogenannte Swap-Briefseite). 12 Abrechnung/Ausgleichszahlung Die jeweiligen Zinszahlungen, jährlich (auch halbjährlich oder vierteljährlich, falls vereinbart) für die Festzinsseite und entsprechend der Zinsbindungsdauer für die variable Seite, werden nachschüssig bezahlt. Die Festlegung des variablen Zinssatzes für die entsprechende Periode, das sogenannte Fixing, findet entsprechend den Usancen am Eurogeldmarkt zwei Arbeitstage vor Beginn dieser Periode statt. Für die Abrechnung wird das Fixing der entsprechenden TELERATE-Seiten für den LIBOR bzw. EURIBOR zugrunde gelegt. Fallen die Zahlungstermine der Festzinszahlung und der variablen Zinszahlung zusammen, so werden sie üblicherweise saldiert, d. h. es findet ein sogenanntes Netting statt. Es wird dann nur der Differenzbetrag ausgeglichen. Swap-Festsatz 6-Monats-EURIBOR 20.02. 22.02. 6-Monats-EURIBOR 20.08. Abschluss- Beginn des tag = Swaps EURIBORFixing für 1. Zinsperiode Swap-Geschäfte können grundsätzlich vor Endfälligkeit vorzeitig beendet werden. Zur Neutralisierung einer bestehenden Swap-Position wird ein neuer Swap auf Basis der Festzinssatz 2,80 % Festzinssatz 3,00 % Unternehmen Gegengeschäft Das Unternehmen schließt den neuen „NeutralisierungsSwap“ ab und erhält eine jährlich nachschüssige Zahlung von 0,20 % p. a. (3,00 % minus 2,80 %). Bank 6-Monats-EURIBOR bestehender Swap Durch Abschluss eines neuen Swaps, bei dem das Unternehmen einen Festzins von 3,00 % empfängt, wird der bestehende Swap neutralisiert. Der Vorteil eines auf 3,00 % gestiegenen Zinsniveaus kann in zweierlei Art und Weise abgegolten werden: Fälligkeitstag für 1. feste Zinszahlung und 2. variable Zinszahlung aktuellen Marktkonditionen zum Zeitpunkt der Auflösung mit genau umgekehrten Zinszahlungsströmen, d. h. mit gleichem Referenzzinssatz, Laufzeit und Zinsanpassungsterminen, zugrunde gelegt. 6-Monats-EURIBOR 22.02. EURIBOR- Fälligkeitstag für Fixing1. variable Zinstag für zahlung 2. Zinsperiode Vorzeitige Auflösung des Geschäftes Bank 22.08. neuer Swap Barausgleich Das Unternehmen vereinbart, den bestehenden Swap aufzulösen, ohne in den neuen Swap eintreten zu wollen, und erhält den Barwert der jährlich nachschüssigen Zahlungen von 0,20 % p. a. einmalig. In diesem Fall ist der bestehende Swap faktisch und rechtlich eliminiert. Assignment Statt einer Auflösung können Swaps auf andere Unternehmen übertragen werden. 13 Einsatzmöglichkeiten Anlagebedarf Ein Unternehmen hat eine Anlage am Geldmarkt getätigt und erzielt einen variablen Zinsertrag in Höhe des 6Monats-EURIBOR abzüglich Abschlag. Da eine Zinssenkung erwartet wird, bringt diese zinsvariable Geldanlage auf längere Sicht für das Unternehmen eine geringere Rendite als eine Festzinsanlage. Diesem Zinsänderungsrisiko kann durch einen Zinsswap Rechnung getragen werden. Beispiel Anlagebetrag: 1 Mio EUR Laufzeit: 2 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR, bei 2,20 % p. a. 2-Jahres-Swap-Satz: 2,50 % p. a. variable Geldanlage 6-Monats-EURIBOR – Abschlag Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR Unternehmen Bank 2,50 % p. a. Sicherungsgeschäft Das Unternehmen zahlt im Swap den 6-MonatsEURIBOR und erhält im Gegenzug den Festzinssatz. Der gesamte Festzinsertrag setzt sich somit aus dem SwapSatz minus Abschlag zusammen. Diese Kombination gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, aus einer variablen Geldanlage in eine Festsatzanlage zu wechseln, ohne dass die bestehende Anlage aufgelöst und eine Festsatzanlage aufgebaut werden muss. Vergleicht man die Geschäftsabschlüsse nach Ablauf von 6 Monaten unter Berücksichtigung verschiedener Zinsentwicklungen, so ergeben sich folgende Renditen: Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Ertrag ohne Swap-Abschluss Ertrag mit Swap-Abschluss 1,75 % 1,75 % – Abschlag 1,75 % – Abschlag + 2,50 % – 1,75% = 2,50 % – Abschlag 2,25 % 2,25 % – Abschlag 2,25 % – Abschlag + 2,50 % – 2,25 % = 2,50 % – Abschlag 2,75 % 2,75 % – Abschlag 2,75 % – Abschlag + 2,50 % – 2,75 % = 2,50 % – Abschlag Bei Eintreten der Zinserwartung, d. h. in diesem Beispiel gefallene Zinsen, ergibt sich bei der variablen Geldanlage ein Ertrag in Höhe von 1,75 % p. a. minus Abschlag. Bei zusätzlichem Swap-Geschäft ergibt sich ein Gesamtertrag in Höhe von 2,50 % minus Abschlag für die gesamte SwapLaufzeit (vgl. Situation mit EURIBOR-Satz 2,25 % und 2,75 %). 14 Finanzierungsbedarf Bei der Finanzierung, z. B. mit einem auf Euro lautenden Kredit auf variabler Basis, hat das Unternehmen bei steigenden Marktzinssätzen das Risiko einer Verteuerung der Finanzierung ab dem folgenden Zinsanpassungstermin (Roll-over). Durch einen Swap lässt sich dieses Zinsänderungsrisiko aus dem Grundgeschäft eliminieren. Beispiel Finanzierungsbetrag: 1 Mio EUR Laufzeit: 2 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR, bei 2,20 % p. a. 2-Jahres-Swap-Satz: 2,55 % p. a. variable Finanzierung 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR Unternehmen Bank 2,55 % p. a. Sicherungsgeschäft Das Unternehmen tauscht die Zinszahlungsströme aus, sodass es die für die variable Finanzierung notwendigen Zahlungsströme aus dem Swap-Geschäft erhält und einen Swap-Festsatz an die Bank zahlt. Der Kostenvergleich unter Berücksichtigung verschiedener Zinsentwicklungen nach Ablauf von 6 Monaten zeigt die Vorteilhaftigkeit von Zinsswaps auf der Passivseite. Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Finanzierungskosten ohne Swap-Abschluss Finanzierungskosten mit Swap-Abschluss 3,25 % 3,25 % + Kreditmarge 3,25 % + Kreditmarge + 2,55 % – 3,25 % = 2,55 % + Kreditmarge 2,75 % 2,25 % 2,75 % + Kreditmarge 2,25 % + Kreditmarge 2,75 % + Kreditmarge + 2,55 % – 2,75 % = 2,55 % + Kreditmarge 2,25 % + Kreditmarge + 2,55 % – 2,25 % = 2,55 % + Kreditmarge Das Unternehmen bedient die EURIBOR-Zahlung für den Eurokredit aus dem Swap-Geschäft. Da sich die variablen Zinszahlungsströme an den Anpassungsterminen ausgleichen, resultiert daraus ein synthetischer Festsatzkredit. Marktentwicklung Seit der Entstehung des Swap-Marktes Anfang der 80erJahre ergab sich eine enorme Volumensteigerung, welche seit Mitte der 90er-Jahre und der Einführung des Euro nochmals einen starken Auftrieb bekam. Zinsswap-Volumen deutscher Kreditinstitute Volumen in Bio EUR 24 20,6 18,1 18 16,3 14,3 12 8,9 6 0 10,0 4,9 1,3 2,1 0,2 0,2 0,4 0,6 0,9 3,5 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 Im obigen Beispiel wird deutlich, dass sich bei Eintreten der Zinserwartung die Finanzierungskosten auf den Swap-Satz plus Marge reduzieren. Quelle: Bundesbank 15 Produktvarianten Aufgrund unterschiedlicher individueller Bedürfnisse der Marktteilnehmer entstanden im Laufe der Zeit diverse Produktvarianten, die im Folgenden dargestellt werden. EONIA-Swap Hierbei handelt es sich um einen Zinsswap, dem als Referenzzins der täglich festgestellte und von der EZB veröffentlichte Tagesgeldsatz EONIA (European Overnight Interbank Average) zugrunde gelegt wird. Die SwapLaufzeit (= Festzinsperiode) beträgt derzeit 1 Woche bis 2 Jahre. Der variable Zinssatz (EONIA) wird täglich neu gefixt (= tägliches Roll-over). Die Ausgleichszahlung errechnet sich aus der Differenz zwischen EONIA-Fixing und dem im Swap vereinbarten Festzinssatz. Die Ausgleichszahlung findet jedoch erst am Ende der im SwapVertrag vereinbarten Laufzeit bzw. bei Laufzeiten über einem Jahr nur einmal jährlich statt. Der EONIA-Swap ist für Unternehmen interessant, die ihren Liquiditätsbedarf bzw. -überschuss gegen das Risiko schwankender Zinssätze absichern wollen. Beispiel Anlagebereich Ein Unternehmen legt Liquidität auf 12 Monate an. Es rechnet mit steigenden Tagesgeldzinsen und kauft daher einen EONIA-Swap (Kunde erhält EONIA von der Bank). Im Swap zahlt das Unternehmen den 12-Monats-Festsatz und erhält im Gegenzug den entsprechenden EONIA-Zinssatz; es kann somit von Zinssteigerungen im Tagesgeldbereich profitieren. Bank EONIA-Zinssatz Unternehmen Schuldner Festzins Festzins Beispiel Finanzierungsbereich Ein Unternehmen hat einen Festsatzkredit mit einer Laufzeit von 12 Monaten aufgenommen. In Erwartung sinkender Tagesgeldzinsen schließt es mit der Bank einen EONIA-Swap ab (Zahlung von EONIA an die Bank). Das Unternehmen erhält im Gegenzug den 12-Monats-Festsatz und kann damit die Zinszahlungen auf den Kredit leisten. Bank Festzins EONIA-Zinssatz Unternehmen Gläubiger Festzins 16 Basisswap Bei einem Basisswap handelt es sich um einen Zinsswap mit Tausch von unterschiedlichen variablen Zinszahlungsströmen, d. h. es werden nicht feste und variable Zinszahlungsströme, sondern ausschließlich variable Zinszahlungsströme ausgetauscht, z. B. 3-Monats-EURIBOR und 6-Monats-EURIBOR. Step-up-Swap Bei einem Step-up-Swap sind die Nominalbeträge nicht gleichbleibend, sondern erhöhen sich über die SwapLaufzeit. Diese Art von Swap kann ein Unternehmen dann sinnvoll einsetzen, wenn sich der Finanzierungsbedarf für eine Investition während der Laufzeit erhöht. Step-down-Swap (= Amortisationsswap) Bei einem Step-down-Swap reduzieren sich die Nominalbeträge während der Laufzeit. Diese Konstruktion findet ihre Anwendung bei einer Finanzierung mit Tilgung. Bei der Absicherung des Zinsänderungsrisikos durch einen Swap wird nicht der ursprüngliche Kreditbetrag, sondern die über die Laufzeit reduzierten Kreditbeträge zugrunde gelegt. Asset-Swap Der Asset-Swap ist eine wichtige Variante auf dem SwapMarkt. Ihm liegt als Grundgeschäft eine Wertpapieranlage (z. B. ein festverzinsliches Wertpapier) zugrunde. Da das Unternehmen steigende Zinsen erwartet, besteht die Möglichkeit, an diesem Zinsanstieg zu partizipieren. Dies wird erreicht, indem man den Festzinssatz aus dem Wertpapier im Swap weitergibt und im Gegenzug den variablen Zinssatz erhält. Daneben kann das Unternehmen durch Abschluss des Swaps Kursverluste der festverzinslichen Anlage bei steigenden Zinsen vermeiden, da bei gemeinsamer Bewertung die Kursverluste der Anlage durch die entstehenden Zinsgewinne des Swaps kompensiert werden (siehe Grafik unten). Diese Swap-Konstruktion wird oft mit einer Währungsanleihe als Grundgeschäft kombiniert. Zur Absicherung wird ein Zinswährungsswap abgeschlossen. Nähere Ausführungen und Beispiele sind in Kapitel 3.1.2. Zinswährungsswaps nachzulesen. Wertpapieranlage Festzinssatz Grundgeschäft Festzinssatz Unternehmen Bank variabler Zinssatz Sicherungsgeschäft 17 Technische Abwicklung Swaps als maßgeschneiderte Produkte im Zinsmanagement werden zwischen den beiden Swap-Partnern individuell abgeschlossen, wobei die endgültige Festlegung der Konditionen zumeist telefonisch erfolgt, um der Reaktionsgeschwindigkeit dieser Märkte Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Dokumentation wird einmalig für alle Zinssicherungsgeschäfte ein Swap-Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem folgende generellen, alle Geschäfte betreffenden Punkte genau festgelegt und erläutert werden: Vertragszweck Zahlungsmodalitäten Definition von Bankarbeitstagen Basissatz Berechnungsweise Beendigung Schadensersatz und Ausfall Abschlusszahlung Übertragung besondere Vereinbarungen Aufgrund des starken Wachstums der Swap-Märkte hat sich bei den Verträgen eine gewisse Standardisierung entwickelt. So wurde für Geschäfte zwischen deutschen Partnern der sogenannte Deutsche Rahmenvertrag (Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) von den dem Bundesverband deutscher Banken angehörenden Instituten ausgearbeitet. Durch diesen Rahmenvertrag werden neben Swaps auch sämtliche anderen Zinssicherungsinstrumente abgedeckt (vgl. „Rechtliche Aspekte der Zinsinstrumente“). Handelt es sich dagegen um Geschäfte zwischen internationalen Partnern, so kommt der sogenannte ISDA-SwapVertrag zur Anwendung (vgl. „Rechtliche Aspekte der Zinsinstrumente“). Dieser Vertrag geht auf die internationale Vereinigung der Swap-Händler ISDA (International Swap Dealers Association) zurück. Nach Abschluss eines Zinsswaps wird das Geschäft seitens der Bank vorab über Telefax schriftlich mitgeteilt. Im Gegenzug bestätigt das Unternehmen durch Unterzeichnung diesen Abschluss. Das Unternehmen erhält an den Zinszahlungsterminen während der Swap-Laufzeit eine Benachrichtigung über das Fixing des variablen Referenzzinssatzes und den zu zahlenden/zu empfangenden Betrag aus der variablen Zinssatzvereinbarung. 3.1.2. ZINSWÄHRUNGSSWAPS Zinswährungsswaps sind Kombinationen aus Währungsswaps und Zinsswaps. Bei Zinswährungsswaps tauschen zwei Parteien Kapitalbeträge in verschiedenen Währungen sowie die daraus resultierenden Zinszahlungen. Der Austausch der Kapitalbeträge am Anfang kann, der Rücktausch der Kapitalbeträge am Ende muss erfolgen. Der Zinswährungsswap ist aus dem Bedarf entstanden, einer Tochtergesellschaft im Ausland einen Währungskredit (z. B. USD) zu gewähren und das Wechselkursrisiko auf Kapital und Zinsen auszuschalten. Im Rahmen eines Zinswährungsswaps sind alle Kombinationen darstellbar, d. h. es können Festsatzzinsen einer Währung in Festsatzzinsen einer anderen Währung oder Festsatzzinsen in variable Zinsen einer anderen Währung oder auch variable Zinsen einer Währung in variable Zinsen einer anderen Währung getauscht werden. Man unterscheidet folgende Grundkonzeptionen: fix-fixer Währungsswap Zwei Partner nehmen den gleichen Kapitalbetrag in verschiedenen Währungen auf oder legen ihn an und tauschen die daraus resultierenden fixen Zinszahlungen und Kapitalbeträge für einen vereinbarten Zeitraum. Beispiel: EUR-Festzinssatz gegen USD-Festzinssatz variabel-variabler Währungsswap Zwei Partner nehmen den gleichen Kapitalbetrag in verschiedenen Währungen mit variabler Verzinsung auf oder legen ihn an und tauschen die daraus resultierenden Zinszahlungen und Kapitalbeträge für einen vereinbarten Zeitraum. Beispiel: 6-Monats-EURIBOR gegen 6-Monats-USDLIBOR 18 fix-variabler Zinswährungsswap Zwei Partner nehmen den gleichen Kapitalbetrag in verschiedenen Währungen und mit verschiedenen Zinsbasen auf oder legen ihn an und tauschen die daraus resultierenden Zinszahlungen und Kapitalbeträge für einen vereinbarten Zeitraum. Beispiel: 6-Monats-EURIBOR gegen USD-Festsatz Der Zinswährungsswap stellt ein Instrument dar, mit dem gleichzeitig Zins- und Währungsrisiken abgesichert werden können. Spezifikationen Laufzeit 2–10 Jahre Swapfähige Währungen lt. ISDA alle Hauptwährungen und der Großteil der Nebenwährungen Festzinssatz Festsatz der entsprechenden Laufzeit und Währung variabler Zinssatz EURIBOR oder vergleichbare Geldmarktsätze der Fremdwährung Berechnung nach jeweiliger Marktusance Wechselkurs für Tausch und Rücktausch der Kapitalbeträge wird der gleiche Devisenkurs verwendet (Kassakurs zum Abschlusstag) Marktteilnehmerbedürfnisse Zinswährungsswaps sind sowohl im Finanzierungs- als auch im Anlagebereich einsetzbar. Im Finanzierungsbereich bieten sie die Möglichkeit, Mittel in einer Währung aufzunehmen und dann per Swap für den benötigten Zeitraum in eine andere Währung zu übertragen. Ziel ist es dabei, Vorteile, die man als Kreditnehmer auf dem Kapitalmarkt einer bestimmten Währung besitzt, per Swap in eine andere Währung zu übertragen, in der diese Vorteile bei direkten Kreditnahmen nicht bestehen. Andererseits bieten Zinswährungsswaps einem Anleger die Möglichkeit, Investitionen in einer anderen als der Heimatwährung zu tätigen, dabei aber ein Währungsrisiko auszuschalten und auch die resultierenden Zinszahlungen in der Heimatwährung zu erhalten. Ein zusätzlicher Tausch der Zinszahlungen von fix in variabel oder umgekehrt ermöglicht es, die Zinsbasis zu erhalten, die das zu sichernde Grundgeschäft vorgibt oder die aufgrund der erwarteten Zinsentwicklung angestrebt wird. 19 Preisquotierung Bei einem Zinswährungsswap mit Austausch fixer Zinszahlungen in beiden Währungen werden die Festzinssätze quotiert. Beispiel (mit Währungstausch am Anfang) Swap-Laufzeit: 5 Jahre EUR-Swap-Satz: 2,80 % CHF-Swap-Satz: 1,80 % CHF-Kapitalbetrag CHF 1,80 % Swap-Partner A Swap-Partner B EUR 2,80 % EUR-Kapitalbetrag Die Quotierung für einen Zinswährungsswap mit variabler Zinsbasis in beiden Währungen wird mit Auf- bzw. Abschlägen (Spread) auf den Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR, LIBOR) dargestellt. Beispiel (mit Währungstausch am Anfang) Swap-Laufzeit: 5 Jahre 6-Monats-EURIBOR + Spread 2 Basispunkte 6-Monats-USD-LIBOR USD-Kapitalbetrag 6-Monats-USD-LIBOR Swap-Partner A Swap-Partner B 6-Monats-EURIBOR + Spread 2 Basispunkte EUR-Kapitalbetrag Die Preisstellung bei einem fix-variablen Zinswährungsswap erfolgt in der Regel gegen den Referenzzinssatz der variablen Währung (ohne Auf- bzw. Abschläge). Beispiel (mit Währungstausch am Anfang) Swap-Laufzeit: 5 Jahre 6-Monats-USD-LIBOR EUR-Swap-Satz: 2,80 % USD-Kapitalbetrag 6-Monats-USD-LIBOR Swap-Partner A Swap-Partner B EUR 2,80 % EUR-Kapitalbetrag 20 Abrechnung/Ausgleichszahlung Einsatzmöglichkeiten Sowohl die Festzinszahlungen als auch die variablen Zinszahlungen werden nachschüssig geleistet. Die Berechnung der Tagebasis kann je nach Währung für variable und feste Zinszahlungen variieren. Vorzeitige Auflösung des Geschäfts Bei Zinswährungsswaps existieren als Möglichkeiten der vorzeitigen Auflösung wie bei einfachen Zinsswaps das Gegengeschäft, der Barausgleich und das Assignment. Die Vorgehensweise ist analog. Da zum Zinstausch auch die zugrunde liegenden Währungsbeträge getauscht werden, muss bei einer vorzeitigen Auflösung zusätzlich zu den aktuellen Zinsen auch der aktuelle Wechselkurs Berücksichtigung finden. Anlagebedarf Ein Unternehmen möchte Liquidität für längere Zeit anlegen und eine möglichst hohe Rendite erreichen. Der Abschluss eines Asset-Swaps bietet hier bei entsprechender Marktsituation die Möglichkeit, eine höhere Rendite zu erreichen als auf dem deutschen Kapitalmarkt. Das Unternehmen kauft beispielsweise eine fiktive USDAnleihe und schließt zusätzlich einen Währungsswap ab. Beispiel USD-Anleihe mit jährlichem Coupon: 4,75 % Fälligkeit: 31. 10. 2010 Couponzahlungen jeweils am 31.10. Währungsswap USD-Swap-Satz: 4,75 % EUR-Swap-Satz: 2,80 % EUR/USD-Kassakurs: 1,20 USD Vergleichbare EUR-Rendite bei Anlage in Bundesobligationen für die Restlaufzeit: 2,70 % USD-Anleihe Grundgeschäft USD-Kapitalbetrag 24 Mio USD 4,75 % USD-Kapitalbetrag 24 Mio USD 4,75 % Unternehmen Bank EUR 2,80 % EUR-Kapitalbetrag 20 Mio Sicherungsgeschäft Die Kapitalbeträge werden bei Geschäftsabschluss und am Ende der Swap-Laufzeit, d. h. bei Anleihefälligkeit, getauscht. Unter Ausschluss des Währungs- und Zinsänderungsrisikos wird durch den Asset-Swap eine erhöhte EURRendite erzielt (EUR-Rendite 2,70 % im Vergleich zu 2,80 % mit Asset-Swap, d. h. ein Renditevorteil von 0,10 % p. a.). 21 Finanzierungsbedarf Die Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens benötigt für eine Investition Dollar-Liquidität. Die direkte Mittelaufnahme in den USA wird für das Tochterunternehmen durch in der Regel höhere Kreditmargen (z. B. +50 Basispunkte) teurer als über einen Zinswährungsswap mit der Muttergesellschaft in Deutschland. Beispiel Kreditbedarf der Tochtergesellschaft: 7,2 Mio USD EUR/USD-Kassakurs: 1,20 USD EUR-Kreditbedarf der Muttergesellschaft: 6 Mio EUR-Zinssatz für 5 Jahre: 2,80 % USD-Zinssatz für 5 Jahre: 4,75 % Vergleichbarer Zinsaufwand p. a. bei Kreditaufnahme durch die Auslandstochter: 5,25 % USD-Kapitalbetrag 7,2 Mio Tochtergesellschaft USD-Kapitalbetrag 7,2 Mio Muttergesellschaft Bank EUR-Kapitalbetrag 6 Mio EUR-Kapitalbetrag 6 Mio EUR-Finanzierung Die Muttergesellschaft nimmt die Mittel in EUR für die entsprechende Laufzeit auf, tauscht diesen EUR-Betrag in USD und gibt den USD-Betrag der Tochtergesellschaft in Amerika. Während der Laufzeit muss das Unternehmen Zinszahlungen für die EUR-Finanzierung leisten. Aus dem Zinswährungsswap erhält das Unternehmen die EUR-Zinsen, bezogen auf den EUR-Kapitalbetrag, in Höhe von 6 Mio EUR, und zahlt für den erhaltenen USD-Kapitalbetrag Zinsen auf Dollarbasis. Diese Zinsen erhält das Unternehmen von der Tochtergesellschaft. Die Zinszahlungsströme sind in der folgenden Grafik dargestellt. Durch den Swap hat das Tochterunternehmen Kreditkosten in Höhe von 0,50 % p. a. gespart (5,25 % minus 4,75 %). USD 4,75 % Tochtergesellschaft USD 4,75 % Muttergesellschaft Bank EUR 2,80 % EUR 2,80 % EUR-Finanzierung 22 Am Ende der Laufzeit werden die Kapitalbeträge zum Kassakurs bei Geschäftsabschluss von 1,20 USD pro EUR zurückgetauscht und der EUR-Kredit zurückbezahlt. USD-Kapitalbetrag 7,2 Mio Tochtergesellschaft USD-Kapitalbetrag 7,2 Mio Muttergesellschaft Bank EUR-Kapitalbetrag 6 Mio EUR-Kapitalbetrag 6 Mio EUR-Finanzierung Technische Abwicklung Die Dokumentation und Abwicklung von Zinswährungsswaps entsprechen den Zinsswaps (siehe Kapitel 3.1.1.). Zinswährungsswap-Volumen deutscher Kreditinstitute Volumen in Mrd EUR 900 826 675 671 540 450 236 225 65 84 109 93 94 95 309 365 369 99 00 411 157 0 96 97 98 01 02 03 04 Quelle: Bundesbank 23 3.1.3. FORWARD-SWAPS Eine Produktvariante des Zinsswaps ist der Forward-Swap. Der Forward-Swap entspricht in seiner Funktionsweise dem Zinsswap mit dem Zusatz, dass der Beginn der Zinsperioden erst nach einer festzulegenden Vorlaufzeit liegt. Der vereinbarte Zinstausch beginnt in der Regel 1 bis 24 Monate nach Abschluss des Forward-Swaps. Ist abzusehen, dass der Finanzierungs- oder Anlagebedarf nicht heute, aber z. B. in zwei Jahren besteht, bietet der Forward-Swap die Möglichkeit, Zahlungsströme gegen Zinsänderungsrisiken mit einer entsprechenden zahlungsfreien Vorlaufzeit zu sichern. Der vereinbarte Zinstausch setzt nicht bei Abschluss des Forward-Swaps, sondern erst nach Ende der vereinbarten Vorlaufzeit ein. Preisquotierung Gesamtlaufzeit Vorlaufzeit Swap-Laufzeit Swap-Abschluss Swap-Fälligkeit Spezifikationen (z. B. für Euro-Swaps) Laufzeit des Swaps 1–30 Jahre Vorlaufzeit in der Regel 1–24 Monate Gesamtlaufzeit 1–30 Jahre Festzinssatz Höhe des Festzinssatzes Die Preisquotierung von Forward-Swaps entspricht der des herkömmlichen Swaps. Auch bei diesem Instrument werden Geld- und Briefseite unter Zugrundelegung des 6Monats-EURIBOR quotiert. Andere Referenzzinssätze (z. B. 3-Monats-EURIBOR, 3-Monats-EURO-LIBOR, 6-MonatsEURO-LIBOR) sind darstellbar. jeweiliger Marktzinssatz Berechnungsmethode 30/360 Tage Zahlungsweise viertel- oder halbjährlich nachschüssig variabler Zinssatz Referenzzinssatz EURIBOR, EURO-LIBOR Zinsanpassung 3 oder 6 Monate Berechnungsmethode taggenau/360 Tage Zahlungsweise viertel- oder halbjährlich nachschüssig Zusätzlich wird die gewünschte Vorlaufzeit angegeben, nach deren Ablauf die Zinsperiode einsetzen soll, d. h. der Swap valutiert wird. Abrechnung/Ausgleichszahlung Ein Forward-Swap entspricht in seiner Wirkungsweise dem Zinsswap, und nach Ende der Vorlaufzeit unterscheidet er sich nicht mehr von ihm. Der Zinstausch erfolgt auch beim Forward-Swap zu den entsprechenden Terminen, also jährlich nachschüssig für die Festzinsseite und entsprechend der vereinbarten Zinsbindung für die variable Seite. Bezüglich der Abrechnung bestehen damit keine Unterschiede zum Zinsswap (vgl. dazu Kapitel 3.1.1. Zinsswaps). Auflösung des Geschäfts Da der Forward-Swap nach Ende der Vorlaufzeit keine Unterschiede mehr zum herkömmlichen Swap aufweist, findet auch eine mögliche Auflösung auf die gleiche Art und Weise statt. Marktteilnehmerbedürfnisse Einem Engagement in Forward-Swaps liegt grundsätzlich bis auf einen abweichenden Zeithorizont das gleiche Interesse zugrunde wie bei Zinsswaps. Analog zum herkömmlichen Swap ist ein Forward-Swap sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz zum Risikomanagement geeignet. Der Forward-Swap ermöglicht eine Absicherung gegen Auswirkungen steigender und fallender Zinsen in Verbindung mit Finanzierungs- oder Anlageentscheidungen. Je nach Situation ist ein Gegengeschäft, ein Barausgleich oder ein Assignment möglich. Möchte ein Swap-Partner in der Vorlaufzeit sein Engagement beenden, wird auch hier analog vorgegangen (vgl. dazu Kapitel 3.1.1. Zinsswaps). 24 Einsatzmöglichkeiten Anlagebedarf Ein Unternehmen weiß heute schon, dass es in der Zukunft Mittel zur Verfügung hat, die für längere Zeit angelegt werden sollen. Beispiel Da das Unternehmen fallende Renditen erwartet und das aktuelle Zinsniveau für die zukünftige Anlage sichern möchte, schließt es einen Forward-Swap ab. Anlagebetrag: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 1 Jahr Anlage- bzw. Swap-Laufzeit: 5 Jahre Gesamtlaufzeit: 6 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR 2,20 % Forward-Swap-Satz: 3,00 % p. a. variable Geldanlage 6-Monats-EURIBOR – Abschlag Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR Unternehmen Bank 3,00 % p. a. Sicherungsgeschäft Vergleicht man die Möglichkeiten eines Unternehmens, heute einen Forward-Swap abzuschließen oder nicht zu handeln und abzuwarten, so ergeben sich nach Ablauf der Vorlaufzeit folgende Erträge: Situation in 1 Jahr 5-JahresSwap-Satz Ertrag ohne Forward-Swap Ertrag mit Forward-Swap 2,25 % 2,25 % – Abschlag 6-Monats-EURIBOR – Abschlag + 3,00 % – 6-Monats-EURIBOR = 3,00 % – Abschlag 2,75 % 2,75 % – Abschlag 6-Monats-EURIBOR – Abschlag + 3,00 % – 6-Monats-EURIBOR = 3,00 % – Abschlag 3,25 % 3,25 % – Abschlag 6-Monats-EURIBOR – Abschlag + 3,00 % – 6-Monats-EURIBOR = 3,00 % – Abschlag Der Vergleich zeigt deutlich, dass das Unternehmen bei Abschluss mit dem Forward-Swap-Satz eine fest kalkulierbare Zinszahlung erhält. Tritt die Zinssenkung am Markt tatsächlich ein, so erzielt das Unternehmen einen Mehrertrag in Höhe der Differenz zwischen aktuellem 5-Jahres-SwapSatz und dem Forward-Swap-Satz. 25 Finanzierungsbedarf Ein Unternehmen muss in einem Jahr eine Investition über 5 Jahre tätigen. Da das Unternehmen bis zur Ziehung des Kredits mit steigenden Zinsen rechnet, soll das derzeit niedrige Zinsniveau abgesichert werden. In diesem Fall schließt das Unternehmen einen Forward-Swap mit einer Vorlaufzeit von 1 Jahr und einer Swap-Laufzeit von 5 Jahren ab. Beispiel Finanzierungsbedarf: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 1 Jahr Anlage- bzw. Swap-Laufzeit: 5 Jahre Gesamtlaufzeit: 6 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR 2,20 % Forward-Swap-Satz: 3,05 % p. a. variable Finanzierung Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge 6-Monats-EURIBOR Unternehmen Bank 3,05 % p. a. Sicherungsgeschäft Die Finanzierungskosten für die zukünftige Investition unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zinsentwicklungen bis zur Valutierung des Kredits werden nachfolgend gegenübergestellt. Die Spalte „Finanzierungskosten ohne Forward-Swap“ zeigt auf, welche Kosten das Unternehmen zu tragen hat, wenn es eine Festsatzfinanzierung erst in einem Jahr eingeht. Situation in 1 Jahr 5-JahresSwap-Satz Ertrag ohne Forward-Swap Ertrag mit Forward-Swap 3,75 % 3,75 % + Kreditmarge 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge + 3,05 % – 6-Monats-EURIBOR = 3,05 % + Kreditmarge 3,25 % 3,25 % + Kreditmarge 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge + 3,05 % – 6-Monats-EURIBOR = 3,05 % + Kreditmarge 2,75 % 2,75 % + Kreditmarge 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge + 3,05 % – 6-Monats-EURIBOR = 3,05 % + Kreditmarge Technische Abwicklung Wegen der individuellen Gestaltung von Forward-Swaps werden auch diese telefonisch zwischen den beiden Partnern abgeschlossen. Die Dokumentation, die Geschäftsabschlussbestätigung und die späteren Zinszahlungen entsprechen denen eines Zinsswaps (vgl. Kapitel 3.1.1. Zinsswaps). 26 3.1.4. FORWARD RATE AGREEMENT (FRA) Das Forward Rate Agreement (FRA) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien mit dem Ziel, einen bestimmten Zinssatz für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum zu fixieren. Als Basis wird ein allerdings rein rechnerischer Kapitalbetrag vereinbart, auf dessen Grundlage die Berechnung der Zinszahlungen erfolgt. Der Käufer und der Verkäufer eines FRA fixieren dabei für die betreffende Periode einen Festzinssatz (FRA-Satz) unter Zugrundelegung eines Referenzzinssatzes (z. B. 6-MonatsEURIBOR). Liegt der Referenzzinssatz bei Fälligkeit über dem FRASatz, so erhält der Käufer vom Verkäufer eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen dem gestiegenen Marktzinssatz und dem im FRA festgelegten Zinssatz. Bei einem FRA handelt es sich um ein maßgeschneidertes Produkt. Käufer und Verkäufer sind dabei frei in der Wahl des Zeitpunktes, zu dem die Zinssicherung beginnt, der Länge der abzusichernden Periode und des zugrunde liegenden Kapitalbetrages. Ein FRA erfordert weder einen Austausch der Kapitalbeträge, noch fällt eine Vorabzahlung etwa in Form einer Prämie oder eines Einschusses an. Am Markt haben sich – trotz der individuell gestaltbaren Komponenten – bestimmte gängige Kombinationen, bezogen auf die Vorlaufzeit, die Gesamtlaufzeit und den zugrunde liegenden Referenzzinssatz, herausgebildet. Dabei sind Laufzeiten innerhalb eines Jahres sehr marktgängig, bei denen ein Zeitraum von 3 oder 6 Monaten abgesichert wird. Aber auch andere Laufzeiten und abzusichernde Zeiträume sind aufgrund der großen Flexibilität des Instrumentes darstellbar. Marktteilnehmerbedürfnisse Umgekehrt profitiert der Verkäufer, wenn der Referenzzinssatz unter dem FRA-Satz liegt, und erhält in diesem Fall vom Käufer eine Ausgleichszahlung in Höhe der entsprechenden Differenz. Der zugrunde liegende Kapitalbetrag wird dabei nur als Rechengröße vereinbart, um die Höhe der anfallenden Kompensationszahlung (Ausgleichszahlung) bestimmen zu können. Ein tatsächlicher Austausch der Kapitalbeträge findet nicht statt. Spezifikationen Laufzeit des FRA Vorlaufzeit 1–12 Monate bei 12-Monats-EURIBOR Vorlaufzeit und FRA-Periode max. 24 Monate FRA-Satz Höhe des Festzinssatzes jeweiliger Marktzinssatz Berechnungsmethode taggenau/360 Tage Referenzzinssatz 1-Monats-EURIBOR bis 12-Monats-EURIBOR Zahlungsweise Hat ein Marktteilnehmer einen zukünftigen Kreditbedarf und erwartet steigende Zinsen, so kann er sich durch den Kauf eines FRA einen festen Zinssatz, den FRA-Satz, sichern. Steigt bis zum Zeitpunkt seiner geplanten Mittelaufnahme das Zinsniveau, so erhält er aus der getroffenen Vereinbarung eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz von gestiegenem Referenzzinssatz und FRA-Satz. Durch den Abschluss eines FRA wird das heutige Zinsniveau festgeschrieben und die Kompensationszahlung gleicht die gestiegenen Kreditkosten des Grundgeschäftes aus. 1–23 Monate bei 1-Monats-EURIBOR Gesamtlaufzeit Ein FRA bietet die Möglichkeit, Zinsrisiken sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite zu reduzieren bzw. zu eliminieren. am Anfang der FRA-Periode Für einen Kapitalanleger mit Anlagebedarf in der Zukunft stellt hingegen eine mögliche Zinssenkung ein Risiko dar. Aus diesem Grunde tritt er als Verkäufer eines FRA auf. Tritt die erwartete Zinssenkung ein, so erhält er vom Käufer des FRA eine Zinsausgleichszahlung in Höhe der Differenz von FRA-Satz und niedrigerem Referenzzinssatz. 27 Der Gewinn aus diesem FRA-Engagement stellt den Ausgleich zu den dann verringerten Zinserträgen aus der Anlage (Grundgeschäft) dar. Da ein Marktteilnehmer dann, wenn der Zins sich nicht seinen Erwartungen gemäß entwickelt, keinen Ausgleich erhält, sondern an seinen Kontrahenten zahlen muss, stellt ein FRA letztlich ein Instrument dar, das in Verbindung mit dem abzusichernden Geschäft einen bestimmten Zinssatz für die Dauer der Absicherungszeit fixiert. Der Käufer eines FRA sichert sich gegen steigende Zinsen für einen in der Zukunft benötigten Kredit einen FRA-Satz in Höhe von 2,30 %. Bei Zinssteigerungen über 2,30 % erhält er eine Ausgleichszahlung. Der Verkäufer eines FRA sichert sich gegen fallende Zinsen für eine zukünftige Geldanlage einen FRA-Satz von 2,25 %. Fällt das Zinsniveau und die Markterwartung des Verkäufers tritt ein, so erhält er eine Ausgleichszahlung. Abrechnung/Ausgleichszahlung Verluste der abzusichernden Position werden durch Ausgleichsansprüche aus dem FRA ausgeglichen, Gewinne der abzusichernden Position bei gegenläufiger Zinsentwicklung aber durch die dann entstehende Ausgleichsverpflichtung kompensiert. Preisquotierung FRAs werden am Markt mit Geld- und Briefseite quotiert. Eine Quotierung kann beispielsweise lauten: 3-gegen-6-FRA 2,25 %–2,30 % 3 gegen 6 liest sich als drei gegen sechs Monate und bedeutet, dass ab heute gerechnet in 3 Monaten die gesicherte Periode beginnt und in 6 Monaten endet. Der abgesicherte Zeitraum beträgt (6–3 =) 3 Monate mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten. Analog dazu bedeutet eine Quotierung von 3 gegen 9, dass nach 3 Monaten die abzusichernde Periode beginnt und nach 9 Monaten endet. Der Zeitraum der Absicherung beträgt in diesem Fall (9–3 =) 6 Monate, die Vorlaufzeit 3 Monate. Die Quotierungen 2,25 % und 2,30 % stellen Geld- und Briefseite dar. Da ein FRA nur eine Vereinbarung über die Fixierung eines Zinssatzes ist, fließen keine zugrunde liegenden Kapitalbeträge. Die Zinssicherung ist vom Grundgeschäft getrennt. Ein FRA ersetzt damit keine physische Mittelanlage oder -aufnahme, sondern fixiert den Marktzinssatz. Der im FRA festgelegte Kapitalbetrag wird also nicht tatsächlich zum FRA-Satz aufgenommen oder angelegt. Er dient lediglich als Bemessungsgrundlage für die Kompensationszahlung zwischen den Vertragspartnern. Die Höhe des zu zahlenden Ausgleichsbetrages richtet sich dabei nach der Differenz von FRA-Satz und dem zugrunde liegenden Referenzzinssatz für die zu sichernde Periode. Dies ist üblicherweise der der abzusichernden Periode entsprechende EURIBOR-Satz (siehe Grafik nächste Seite). Die Differenz wird dabei am sogenannten Fixingtag festgestellt. Er liegt zwei Arbeitstage vor Beginn der abzusichernden Periode. Die Ausgleichszahlung berechnet sich dann aus der Differenz von Referenzzinssatz und FRA-Satz, bezogen auf die Länge der gesicherten Periode und den zugrunde liegenden Kapitalbetrag. Sie entspricht damit dem Finanzierungsmehraufwand oder dem Anlageminderertrag des zu sichernden Grundgeschäftes. 28 Da die Ausgleichszahlung in ihrer Höhe schon am Anfang der FRA-Periode bekannt ist, wird sie aus Vereinfachungsgründen bereits zu diesem Zeitpunkt abgezinst über die abgesicherte Periode gezahlt. Auflösung des Geschäftes Rendite/Finanzierungskosten Käufer des FRA erhält Ausgleichszahlung Die Ausgleichszahlung errechnet sich nach folgender Formel: ( EURIBOR ./. FRA-Satz 100 Kapitalbetrag × 1+ ( EURIBOR 100 × × Tage der FRA-Periode 360 Tage der FRA-Periode 360 Verkäufer des FRA erhält Ausgleichszahlung ) ) Die Ausgleichszahlung wird abhängig von der Zinsentwicklung wie folgt gezahlt: Der Käufer eines FRA erhält die Ausgleichszahlung vom Verkäufer des FRA, wenn EURIBOR > FRA-Satz. Der Verkäufer eines FRA erhält die Ausgleichszahlung vom Käufer des FRA, wenn EURIBOR < FRA-Satz (siehe Grafik „Rendite/Finanzierungskosten“). FRA-Satz Marktzinssatz Die Zinssicherung mittels eines FRA kann sehr flexibel gehandhabt werden, da ein FRA durch den Abschluss eines entsprechenden Gegengeschäftes jederzeit neutralisiert werden kann. Der Kauf wird durch einen Verkauf ausgeglichen, umgekehrt kann der Verkauf eines FRA durch einen Kauf neutralisiert werden, beides zu den jeweiligen Marktsätzen. Gesamtlaufzeit Vorlaufzeit 20.02. 22.02. Abschluss- Beginn der tag Vorlaufzeit FRA-Periode 20.08. Fixingtag = EURIBORFixingtag für abgesicherte Periode 22.08. Beginn der FRAPeriode = Fälligkeitstag der Ausgleichszahlung 22.02. Ende der FRA-Periode 29 Einsatzmöglichkeiten Anlagebedarf Ein Unternehmen hat in der Zukunft Liquidität zur Verfügung und möchte diese für eine kurze Laufzeit am Geldmarkt anlegen. Aufgrund einer erwarteten Zinssenkung möchte sich das Unternehmen das heutige Zinsniveau sichern. Dieses Zinsänderungsrisiko kann durch den Verkauf eines FRA eliminiert werden. Beispiel Anlagebetrag: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 6 Monate FRA-Periode: 6 Monate Referenzzinsatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR: 2,20 % 6-gegen-12-FRA-Satz: EURIBOR 2,45 % variable Geldanlage Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR – Abschlag Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR < 2,45 % Unternehmen Bank Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR > 2,45 % Sicherungsgeschäft Bei Abschluss des FRA sichert sich das Unternehmen einen Festzinssatz für eine variable Geldanlage in der Zukunft. Das Unternehmen erhält aus der Geldanlage den variablen Zinsertrag (zukünftiger 6-Monats-EURIBOR minus Abschlag). Die Differenz zum fixierten Zinssatz wird durch eine Ausgleichszahlung kompensiert. Vergleicht man die Geschäftsabschlüsse nach Ablauf der Vorlaufzeit von 6 Monaten unter Berücksichtigung verschiedener Zinsentwicklungen, so ergeben sich folgende Renditen: Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Ertrag ohne FRA Ertrag mit FRA 1,75 % 1,75 % – Abschlag 1,75 % – Abschlag + 0,70 % = 2,45 % – Abschlag 2,25 % 2,25 % – Abschlag 2,25 % – Abschlag + 0,20 % = 2,45 % – Abschlag 2,75 % 2,75 % – Abschlag 2,75 % – Abschlag – 0,30 % = 2,45 % – Abschlag Das Unternehmen erhält bei Eintreten der Zinserwartung ohne FRA einen geringeren Zinsertrag als bei Abschluss eines FRA-Geschäftes. Die Rendite wird bei Verkauf eines FRA fixiert und stellt für diesen Zeitraum einen Maximalertrag dar. Steigen die Marktsätze, so kann das Unternehmen an dieser Bewegung nicht partizipieren, weil es in diesem Falle die Ausgleichszahlung leisten muss. Der Mehrertrag aus der variablen Anlage wird durch die zu leistende Ausgleichszahlung reduziert (siehe Grafik „Rendite“). 30 Finanzierungsbedarf Ein Unternehmen, das für einen Saisonkredit Geldmittel in der Zukunft benötigt, kann das Risiko steigender Zinsen schon heute durch den Kauf eines FRA reduzieren. Rendite Unternehmen zahlt Ausgleichszahlung 2,45 % Unternehmen erhält Ausgleichszahlung Festertrag Beispiel Finanzierungsbetrag: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 6 Monate FRA Periode: 6 Monate Referenzzinsatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR: 2,20 % 6-gegen-12-FRA-Satz: EURIBOR 2,50 % Marktzinssatz 2,45 % (ohne Berücksichtigung des Abschlags) variable Finanzierung Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR < 2,50 % Unternehmen Bank Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR > 2,50 % Sicherungsgeschäft Die Vorteilhaftigkeit des FRA als Sicherungsinstrument zeigt sich durch einen Kostenvergleich unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zinsentwicklungen nach Ablauf der 6monatigen Vorlaufzeit. 31 Marktentwicklung Situation in 6 Monaten 6-Monats- Finanzierungskosten EURIBOR ohne FRA Finanzierungskosten mit FRA 3,25 % 3,25 % + Kreditmarge 3,25 % + Kreditmarge – 0,75 % = 2,50 % + Kreditmarge 2,75 % 2,75 % + Kreditmarge 2,75 % + Kreditmarge – 0,25 % = 2,50 % + Kreditmarge 2,25 % 2,25 % + Kreditmarge 2,25 % + Kreditmarge + 0,25 % = 2,50 % + Kreditmarge Es wird deutlich, dass bei Zinssteigerungen die Finanzierungsvariante mit FRA günstiger ist als ohne Zinssicherungsgeschäft. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von FRAs und der schnellen Handlungsmöglichkeiten entwickelte sich das FRA-Geschäft in den letzten Jahren zu einem liquiden und flexiblen Markt. Produktvarianten Bei den FRAs gibt es weitere Varianten in der Wahl der Vorlaufzeit, des zugrunde liegenden Referenzzinssatzes und der damit abzusichernden Zinsperiode. Beginn und Ende der zu sichernden Periode können dabei, abgestimmt auf das zugrunde liegende Anlage- oder Kreditgeschäft, modifiziert werden. So kann ein Unternehmen z. B. am 21.07. ein FRA mit Startzeitpunkt 29.09. und Fälligkeit 27.11. je nach Bedarf kaufen oder verkaufen. Finanzierungskosten Technische Abwicklung Die vertraglichen Grundlagen für FRA-Geschäfte bilden entweder der Deutsche Rahmenvertrag oder die FRABBATerms. Unternehmen erhält Ausgleichszahlung 2,50 % Unternehmen zahlt Ausgleichszahlung Festaufwand Marktzinssatz 2,50 % (ohne Berücksichtigung der Kreditmarge) Falls beim Fixing der EURIBOR dem FRA-Satz entspricht, so gibt es keine Ausgleichszahlung und beide Varianten entsprechen sich. Der Abschluss eines FRAs wird durch ein Bestätigungstelefax und -schreiben fixiert. 32 3.2. BÖRSENGEHANDELTE ZINSINSTRUMENTE 3.2.1. FUTURES AUF BUNDESANLEIHEN (EURO-BUND-FUTURES) Zins-Futures (Zinsterminkontrakte) sind standardisierte, beidseitig bindende Verträge. Die Standardisierung der wichtigsten Vertragsbestandteile macht sie fungibel, d. h. börsenmäßig handelbar. Ein Übertragen von Positionen auf andere Marktteilnehmer ist damit wesentlich vereinfacht. An der Börse wird nur noch über die Menge und den Preis für die Ware entschieden, alle anderen Spezifikationen stehen bereits durch die Standardisierung fest. Ein Zins-Future ist eine heute festgelegte, vertraglich bindende Verpflichtung über eine spätere Abnahme oder Lieferung eines Zinsinstrumentes in einer festgelegten Menge und Qualität zu einem vereinbarten Preis zu einem vereinbarten Datum. Ein Euro-Bund-Future-Kontrakt ist ein Vertrag über die Lieferung bzw. Abnahme von Schuldverschreibungen des Bundes im Nominalbetrag von 100 000 EUR mit einer Restlaufzeit am Liefertag von 8,5 bis 10,5 Jahren zu einem vereinbarten Preis (Kurs des Futures) zu einem vereinbarten Datum (Fälligkeitsdatum des Futures). Kontraktspezifikation Basiswert fiktive, auf EUR lautende Bundesanleihe mit einer Nominalverzinsung von 6 %, lieferbar in Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren am Liefertag und mit einem Mindestemissionsvolumen von 5 Mrd EUR Kontraktwert 100 000 EUR Liefermonate die drei auf den Abschluss folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember Laufzeit maximal 9 Monate Liefertag 10. Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der darauffolgende Börsentag Letzter Handelstag 2 Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats (bis 12:30 Uhr MEZ) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main Dieser Future spiegelt die Kursentwicklung langfristiger Bundesanleihen am deutschen Rentenmarkt wider. Er stellt daher auch das wichtigste „Zinsbarometer“ Europas dar. Marktteilnehmerbedürfnisse Zins-Futures sind ein Instrument des Zinsrisiko-Managements. Sie ermöglichen die Absicherung (Hedging) bestehender oder auch zukünftiger Positionen auf der Aktiv- und Passivseite gegen Kursänderungsrisiken. Der Handel mit Zins-Futures reagiert ständig auf die Kursentwicklung am Kassamarkt. Genauso wie beim Handel mit Rentenpapieren am Kassamarkt fällt der Preis der ZinsFutures, sobald das allgemeine Renditeniveau steigt. Umgekehrt steigt der Preis der Zins-Futures, sobald die Marktrendite am Kassamarkt sinkt. Man geht dabei immer von folgendem Grundprinzip aus: Ein bestehender oder erwarteter Wertpapierbestand wird durch den Aufbau der entgegengesetzten Future-Position neutralisiert und damit abgesichert. Bei Eintritt der Zinserwartung steigt der Wert der Future-Position und fällt der Wert der Kassaposition. Die Gewinne aus der einen und die Verluste aus der anderen Position gleichen sich aus. 33 Entwickelt sich der Markt entgegen der Erwartung, so steigt der Wert der Kassaposition und die Future-Position verliert an Wert. Auch in diesem Fall heben sich die Gewinne und Verluste auf. Die Margin gliedert sich auf in einen Anfangseinschuss (Initial Margin), eine tägliche Gewinn und Verlustabrechnung, die sogenannte Variation Margin, und den gegebenenfalls benötigten Nachschuss. In beiden Fällen wird durch die Absicherung das jeweils aktuelle Zinsniveau festgeschrieben. Der Anfangseinschuss wird von der Börse festgelegt und ist so bemessen, dass er einer maximal erwarteten täglichen Kursschwankung des jeweiligen Kontraktes entspricht. Preisquotierung Der Euro-Bund-Future hat einen Kontraktwert von nominal 100 000 EUR und wird in Prozentpunkten pro 100 EUR Nominalwert auf 2 Dezimalstellen angegeben. Beispiel Der Kurs des Bund-Futures mit Fälligkeit Dezember notiert bei 122,50. Die kleinste mögliche Veränderung des Kurses beträgt 0,01 Prozentpunkte vom Nominalwert (= 1 Tick). Der Tick hat einen Wert von 10 EUR (= 0,01 % × 100 000 EUR). Margin/Sicherheitsleistung Aufgrund der Standardisierung wird die Erfüllung von Futures durch die sogenannte Clearingstelle gewährleistet. Die Erfüllungsgarantie der offenen Zinsterminpositionen durch die Clearingstelle wird neben anderen Bonitätsanforderungen vor allem dadurch gewährleistet, dass die Marktteilnehmer für das Eingehen und Halten einer Position sogenannte Sicherheitsleistungen (Margins) hinterlegen müssen. Sie sollen die Erfüllung der von den Kontraktpartnern eingegangenen Verpflichtungen wie Bezahlung und Lieferung gewährleisten. Die Margin wird von den Mitgliedern der Clearingstelle (z. B. Banken) bei dieser hinterlegt und dann vom Clearingmitglied beim Kunden eingefordert. Diese Sicherheitsleistung wird auf dem sogenannten Marginkonto verbucht. Grundlage der Erwartungen bildet dabei die Volatilität (d. h. die beobachtete maximale tägliche Kursschwankung) des zugrunde liegenden Instruments. Am Ende eines Handelstages werden die täglichen Abrechnungskurse der Kontrakte ermittelt und jede bestehende Kontraktposition danach neu bewertet. Kursgewinne werden den Marginkonten gutgeschrieben, Verluste belastet. Übersteigen die Verluste einer Position ein bestimmtes Maß, so muss der Käufer/Verkäufer einen Nachschuss leisten, bis der ursprüngliche Anfangseinschuss wieder erreicht ist (Margin Call). Dieser tägliche Gewinnund Verlustausgleich verhindert die Akkumulation von Verlusten. Gewinne können ohne Auflösung der Position realisiert werden. So wird eine börsentägliche Kontrolle der bestehenden Position ermöglicht. Hält ein Marktteilnehmer mehrere Positionen, deren Risikostruktur teilweise gegenläufig ist, z. B. Kauf und Verkauf von Kontrakten verschiedener Termine oder auch Optionen, so wird dieses verminderte Gesamtrisiko bei der Marginbestimmung berücksichtigt und schlägt sich in einem entsprechend verminderten Gesamteinschuss nieder. Man spricht hierbei vom Risk Based Margining. 34 Abrechnung/Ausgleichszahlung Einsatzmöglichkeiten (Glattstellung) Mit dem Kauf eines Futures erwirbt der Käufer eine Forderung auf den zugrunde liegenden Kontraktgegenstand. Beim Euro-Bund-Future findet bei Fälligkeit des Futures eine physische Lieferung statt. Sie ist nicht auf eine in Bezug auf Laufzeit und Verzinsung spezifizierte Anleihe beschränkt, vielmehr ist die Erfüllung aus einem von der Börse festgelegten Katalog lieferbarer Anleihen möglich, die bei Fälligkeit des Futures eine Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren aufweisen müssen. Ein Unternehmen hat zukünftig Liquidität zur Verfügung und möchte sich durch den Einsatz von Euro-Bund-Futures das hohe Zinsniveau sichern. Es besteht die Möglichkeit, zum heutigen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Euro-BundFuture-Kontrakten zu kaufen, später die Kontrakte zu einem höheren Kurs zu verkaufen und dann die gewünschten Bundesanleihen zum höheren Kassakurs zu beziehen. Die physische Lieferung findet nur in 2 bis 5 % aller getätigten Käufe und Verkäufe statt. Stattdessen kann diese Verpflichtung durch ein sogenanntes Gegengeschäft ausgeglichen werden, d. h. ein Kauf wird durch einen Verkauf bzw. ein Verkauf durch einen Kauf des gleichen Kontraktes glattgestellt (Closing). Bei einer Glattstellung wird die Future-Position zu dem täglich von der Börse festgelegten Abrechnungspreis abgerechnet. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Future-Position errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bei Abschluss fixierten Future-Preis und dem Abrechnungspreis bei Glattstellung der Position. Marktentwicklung Seit der Einführung der Bund-Futures im November 1990 zeigen die Umsätze die zunehmende Bedeutung dieses Instruments im Zinsmanagement. Mit der Einführung der europäischen Einheitswährung wurde auch der BundFuture in Euro-Bund-Future umbenannt. Long Hedge: Absicherung einer zukünftigen Anlage in festverzinslichen Wertpapieren Die Hedge-Ratio, d. h. die zur Absicherung benötigte Anzahl von Future-Kontrakten, kann auf verschiedene Arten berechnet werden: Nominalwert-Hedge Preisfaktor-Hedge Preismatching-Hedge Basis-Point-Value 35 In den folgenden Beispielen wird die Nominalwert-HedgeMethode verwendet: Nominalwert-Hedge = Nominalwert der zu hedgenden Position Kontraktwert des Euro-Bund-Futures Das Unternehmen kauft 10 Euro-Bund-Future-Kontrakte mit entsprechender Laufzeit bis zum Anlagezeitpunkt. Beispiel Anlagebetrag: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 3 Monate, d. h. entsprechende Wahl der Future-Fälligkeit Rendite für 10-jährige Bundesanleihe: 3,13 % Kurs: 101,00 Kurs des Future-Kontraktes: 122,50 Bei Fälligkeit ergeben sich folgende mögliche Situationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zinsszenarien: Situation bei Future-Fälligkeit Anleihekurs/Rendite Future-Kurs Anleiheposition Future-Position Gesamtposition 102,00 3,01 % 123,50 100 Basispunkte Verlust 100 Basispunkte Gewinn 0 100,60 3,18 % 122,10 40 Basispunkte Gewinn 40 Basispunkte Verlust 0 Da im ersten Fall der Future bei Fälligkeit höher notiert, kann durch die Glattstellung der Position ein Gewinn realisiert werden, der den verteuerten Kauf der Anleihe kompensiert. Bei entgegengesetzter Zinsentwicklung werden in der Future-Position Verluste realisiert. Der Kauf der Anleihe wird durch die Marktbewegung billiger und gleicht den Verlust aus. Wert der Kassa- bzw. Future-Position Kassaposition (Anleihe) abzusichernde Kassaposition Future-Position Marktrendite bei Geschäftsabschluss steigende Marktrendite 36 Short Hedge: Absicherung eines bestehenden Rentenportfolios Auch bestehende Rentenportfolios können durch Einsatz des Euro-Bund-Futures gegen Zinsänderungsrisiken wirksam abgesichert werden. Steigende Zinsen haben einen Kursverfall am Anleihemarkt und infolgedessen einen Wertverlust des Rentenportfolios zur Folge. Rechnet ein Unternehmen tendenziell mit steigenden Zinsen und plant beispielsweise, das bestehende Anleiheportfolio in 3 Monaten aufzulösen, so empfiehlt es sich in diesem Fall, eine entsprechende Anzahl von Euro-Bund-Futures zu verkaufen und damit eine sogenannte Short-Position aufzubauen. Steigen nun die Zinsen, fällt auf der anderen Seite neben den Kursen der Anleihen auch der Kurs des Futures. Das Unternehmen kann nun die zuvor verkauften Kontrakte zu einem entsprechend niedrigen Preis zurückkaufen und damit den Verlust der Anleihen im Portfolio durch die Gewinne aus der Short-Position ausgleichen. Beispiel Nominalwert der Anleihe: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 3 Monate, d. h. entsprechende Wahl der Future-Fälligkeit Rendite für 10-jährige Bundesanleihe: 3,13 % Kurs: 101,00 Kurs des Future-Kontraktes: 122,50 Das Unternehmen verkauft 10 Kontrakte des Euro-BundFutures zum aktuellen Kurs von 122,50. Situation bei Future-Fälligkeit Anleihekurs/Rendite Future-Kurs Anleiheposition Future-Position Gesamtposition 100,60 3,18 % 122,10 40 Basispunkte Verlust 40 Basispunkte Gewinn 0 102 3,01 % 123,50 100 Basispunkte Gewinn 100 Basispunkte Verlust 0 Löst das Unternehmen nach 3 Monaten die Future- und Anleiheposition auf, so steht im Falle eines Kursrückganges dem Verlust in der Anleiheposition ein Gewinn in der FuturePosition durch günstigeren Rückkauf der Future-Kontrakte gegenüber. Sollten jedoch die Zinsen gefallen sein, was mit steigenden Kursen auf dem Anleihemarkt quittiert wird, so wird in diesem Fall der Verlust aus der Future-Position durch den Gewinn aus der Anleiheposition ausgeglichen. Wert der Kassa- bzw. Future-Position Future-Position abzusichernde Kassaposition Kassaposition (Anleihe) Marktrendite bei Geschäftsabschluss steigende Marktrendite 37 Technische Abwicklung Der Euro-Bund-Future-Handel ist wegen seiner Standardisierung sehr fungibel. Bei der Ordererteilung müssen der gewünschte Kontrakt (z. B. Dezember), die Anzahl der Kontrakte, ein eventuelles Limit, zu dem gekauft oder verkauft werden soll, und die Art der Transaktion (Opening oder Closing Transaction) angegeben werden. Man unterscheidet zwischen der Eröffnungstransaktion (Opening Transaction), bei der eine neue Position durch Kauf/Verkauf des Euro-Bund-Futures aufgebaut wird, und der Glattstellungstransaktion (Closing Transaction), bei der eine bereits bestehende Position durch Verkauf/Kauf des Bund-Futures wieder aufgelöst wird. Jede Transaktion wird schriftlich durch eine detaillierte Abrechnung bestätigt. Sie enthält die Anzahl und die Preise der gehandelten Kontrakte sowie die Kommission der Bank und gegebenenfalls anfallende Gebühren der EUREX. Wie schon erwähnt, müssen Käufer und Verkäufer eine Sicherheitsleistung (Margin) erbringen. Diese wird von der Future-Börse (EUREX) festgesetzt und richtet sich nach der aktuellen Volatilität des dem Future zugrunde liegenden Instruments. Die Margin ist kontraktbezogen, d. h. für jeden ge- und verkauften Future-Kontrakt ist eine bestimmte Geldsumme zu hinterlegen. Anhand des täglichen Schlusskurses an der Börse werden die Buchgewinne und -verluste der Future-Positionen berechnet und als Variation Margin auf dem Marginkonto verbucht. Der Saldo auf dem Marginkonto ist der Spiegel für die aktuelle Gewinn-Verlust-Situation der Future-Positionen. Käufer und Verkäufer erhalten einen Kontoauszug des Marginkontos. Dieser weist den aktuellen Wert der Position, die Höhe der erforderlichen Margin sowie den Stand des Marginkontos mit folgenden Angaben aus: aktueller Wert der Position Höhe der erforderlichen Margin Stand des Marginkontos 3.2.2. FUTURES AUF BUNDESOBLIGATIONEN (EURO-BOBL-FUTURES) Der Future auf Bundesobligationen (Euro-Bobl-Futures) ist wie der Euro-Bund-Future ein standardisierter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (siehe Kapitel 3.2.1. Futures auf Bundesanleihen), dem eine mittelfristige Schuldverschreibung des Bundes zugrunde liegt. Er spiegelt die durchschnittliche Kursentwicklung mittelfristiger Zinstitel am deutschen Rentenmarkt wider. Es ist ein Vertrag über die Lieferung bzw. Abnahme von Schuldverschreibungen des Bundes mit einem Nominalbetrag von 100 000 EUR mit einer Restlaufzeit am Liefertag von 4,5 bis 5,5 Jahren zu einem vereinbarten Preis (Kurs des Futures) zu einem vereinbarten Datum (Fälligkeitstag des Futures). Kontraktspezifikationen Basiswert fiktive, auf EUR lautende Bundesobligation mit einer Nominalverzinsung von 6 %, lieferbar in Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Restlaufzeit von 4,5 bis 5,5 Jahren am Liefertag und mit einem Mindestemissionsvolumen von 5 Mrd EUR Kontraktwert 100 000 EUR Liefermonate die drei auf den Abschluss folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember Laufzeit maximal 9 Monate Liefertag 10. Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der darauffolgende Börsentag Letzter Handelstag 2 Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats (bis 12:30 Uhr MEZ) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main 38 Marktteilnehmerbedürfnisse Einsatzmöglichkeiten Der Future auf Bundesobligationen ist für Marktteilnehmer interessant, die mittelfristige Laufzeiten absichern wollen. Es besteht die Möglichkeit, sowohl bestehende Positionen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz als auch in der Zukunft geplante Geschäftsabschlüsse im Anlage- und Finanzierungsbereich mithilfe von Futures abzusichern. Der mittelfristige Future kann entsprechend dem EuroBund-Future vielfältig eingesetzt werden (vgl. Einsatzmöglichkeiten Kapitel 3.2.1.). Anwendungsmöglichkeiten im Zinsmanagement sind z. B. die Absicherung und Verminderung des Zinsänderungsrisikos bestehender und zukünftiger Kassapositionen im Anlage- und Finanzierungsbereich. Die Beispiele hierfür entsprechen denen des EuroBund-Futures. Der einzige Unterschied ist die Laufzeit der Anleihe, die durch den Future abgesichert werden kann: Mithilfe des Euro-Bund-Futures lassen sich Laufzeiten zwischen 8,5 und 10,5 Jahren, mithilfe des Bobl-Futures mittelfristige Laufzeiten, d. h. 4,5 bis 5,5 Jahre, absichern. Das Risiko steigender Zinsen, d. h. fallender Kurse, kann durch den Verkauf von Future-Kontrakten reduziert werden. Diese Art von Absicherung findet Anwendung, wenn z. B. ein bestehendes Rentenportfolio mit mittelfristiger Laufzeit gegen Kursverluste abzusichern ist. Fallende Zinsen, d. h. steigende Kurse, beinhalten Zinsänderungsrisiken für zukünftige Geldanlagen, da sich der Kauf der Wertpapiere verteuert. Glattstellung des Geschäfts Analog zum Euro-Bund-Future (vgl. Kapitel 3.2.1.). Marktentwicklung Die Umsätze des mittelfristigen Futures seit Einführung im Oktober 1991 an der Deutschen Terminbörse zeigen die zunehmende Bedeutung dieses Instruments im Zinsmanagement. Technische Abwicklung Die Abwicklung ist identisch mit der Abwicklung des EuroBund-Futures (Auftragserteilung, Durchführung, Marginberechnung und Abwicklung siehe Kapitel 3.2.1.). 39 3.2.3. FUTURES AUF BUNDESSCHATZANWEISUNGEN (EURO-SCHATZ-FUTURES) Der Euro-Schatz-Future ist ein Instrument zur Absicherung von Zinsrisiken bei kurzlaufenden Kapitalmarktprodukten. Er ist, wie alle börsengehandelten Terminkontrakte, ein standardisierter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (vgl. Kapitel 3.2.1. Futures auf Bundesanleihen), dem in diesem Fall als Basiswert eine Bundesschatzanweisung zugrunde liegt. Neben der Schatzanweisung kann eine Lieferverpflichtung auch mit Bundesobligationen, Bundesanleihen oder bestimmten Schuldverschreibungen der Treuhandanstalt erfüllt werden (Näheres unter Kontraktspezifikationen). Marktteilnehmerbedürfnisse Der Euro-Schatz-Future bietet sich für Marktteilnehmer an, die sich gegen Zinsrisiken von Schuldtiteln mit kurzer Gesamtlaufzeit (Bundesschatzanweisungen) bzw. kurzer Restlaufzeit (Obligationen, Anleihen) absichern wollen. Es besteht die Möglichkeit, sowohl bestehende Positionen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz als auch in der Zukunft geplante Geschäftsabschlüsse im Anlage- und Finanzierungsbereich abzusichern. Das Risiko steigender Zinsen, d. h. fallender Kurse, kann durch den Verkauf von Future-Kontrakten ausgeschaltet bzw. reduziert werden. Diese Art von Hedging findet Anwendung, wenn z. B. ein bestehendes Rentenportfolio gegen Kursverluste abzusichern ist. Dagegen beinhalten fallende Zinsen Zinsänderungsrisiken für zukünftige Geldanlagen, da sich der Kauf der Wertpapiere durch den Kursanstieg verteuert. Hier ist ein Future-Kauf angezeigt. Glattstellung des Geschäfts Es handelt sich um einen Vertrag über die Lieferung bzw. Abnahme von Schuldverschreibungen des Bundes mit einem Nominalbetrag von 100 000 EUR mit einer Restlaufzeit am Liefertag von 1 3/4 bis 2 1/4 Jahren zu einem vereinbarten Preis (Kurs des Futures) zu einem vereinbarten Datum (Fälligkeitstag des Futures). Kontraktspezifikationen Basiswert fiktive, auf EUR lautende Schatzanweisung des Bundes mit einer Nominalverzinsung von 6 %, lieferbar in Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Restlaufzeit von 1 3/4 bis 2 1/4 Jahren am Liefertag und mit einem Mindestemissionsvolumen von 5 Mrd EUR Kontraktwert 100 000 EUR Liefermonate die drei auf den Abschluss folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember Laufzeit maximal 9 Monate Liefertag 10. Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der darauffolgende Börsentag Letzter Handelstag 2 Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats (bis 12:30 Uhr MEZ) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main Analog zum Euro-Bund-Future (vgl. Kapitel 3.2.1.). 40 Einsatzmöglichkeiten Der Euro-Schatz-Future entspricht in der Anwendung dem Euro-Bund-Future (vgl. Einsatzmöglichkeiten Kapitel 3.2.1.). Anwendungsmöglichkeiten sind z. B. die Absicherung und Verminderung des Zinsänderungsrisikos bestehender und zukünftiger Kassapositionen im Anlage- und Finanzierungsbereich. Aufgrund der (Rest-)Laufzeit der lieferbaren Schuldtitel von 1 3/4 und 2 1/4 Jahren bildet der Schatz-Future ein Bindeglied zwischen dem Euro-Bobl-Future für Laufzeiten zwischen 4,5 und 5,5 Jahren und den Geldmarkt-Futures. Technische Abwicklung Die Abwicklung ist identisch mit der Abwicklung des EuroBund-Futures (Auftragserteilung, Durchführung, Marginberechnung und Abwicklung siehe Kapitel 3.2.1.). 3.2.4. 3-MONATSEURIBOR-FUTURE Der Future auf den 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz ist eine standardisierte Vereinbarung über einen Barausgleich bezogen auf den Nominalbetrag von 1 Mio EUR zu einem vereinbarten Preis (Kurs des Futures) zu einem vereinbarten Datum (Fälligkeitsdatum des Futures). Er spiegelt die durchschnittliche Zinsentwicklung des 3-Monats-EURIBOR-Zinssatzes wider. Kontraktspezifikationen Basiswert 3-Monats-EURIBOR Kontraktwert 1 Mio EUR Liefermonate die auf den Abschlussmonat folgenden 12 Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember Laufzeit maximal 36 Monate Letzter Handelstag 2 Börsentage vor dem 3. Mittwoch des jeweiligen Erfüllungsmonats (bis 11:00 Uhr MEZ) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main Abwicklung Cash-Settlement; Erfüllung in bar, basierend auf dem Abrechnungspreis am letzten Handelstag Zum 3-Monats-EURIBOR-Future der EUREX wird ein entsprechendes Produkt auch an der London International Financial Futures Exchange (LIFFE) notiert. Zu beachten ist, dass es sich nicht um „dasselbe Produkt“ handelt, obwohl die Kontraktspezifikationen identisch sind. Ein Terminkontrakt kann durch ein Gegengeschäft nur an der Börse geschlossen werden, an der die Eröffnungstransaktion stattgefunden hat. Da die Umsätze an der EUREX als Heimatmarkt wesentlich höher sind, wird im Folgenden vom EUREX-Future ausgegangen. Die Ausführungen sind jedoch auf den EURIBOR-Future (LIFFE) übertragbar. 41 Die London International Financial Futures Exchange bietet neben dem 3-Monats-EURIBOR-Future ein weiteres Geldmarkt-Zinssicherungsinstrument an, den 3-Monats-EUROLIBOR-Future. Als Referenzzinssatz dient der von den Londoner Banken für die europäische Währung festgestellte LIBOR (London Interbank Offered Rate), der Geldmarktzinssatz für auf EUR lautende 3-Monats-Gelder auf dem Interbankenmarkt. Marktteilnehmerbedürfnisse Der Future auf den 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz ermöglicht den Marktteilnehmern, Zinsänderungsrisiken kurzfristiger Einlagen und Forderungen abzusichern. So können Risiken aus bestehenden oder zukünftigen Positionen eliminiert werden. Marktteilnehmer, die fallende Zinsen erwarten und in der Zukunft Geldmittel für 3 Monate anlegen möchten, können durch den Kauf von Future-Kontrakten und späteren Verkauf das jeweils aktuelle Zinsniveau festschreiben. Für Marktteilnehmer, die in der Zukunft kurzfristigen Kreditbedarf haben, gibt es die Möglichkeit, sich durch den Verkauf und späteren Rückkauf der Kontrakte gegen steigende Zinsen abzusichern. Durch die gestiegenen Zinsen, d. h. durch die fallenden Kurse, verbilligt sich der Rückkauf der Kontrakte. Der Gewinn der Future-Position gleicht die verteuerte Finanzierung aus. Der Handel mit Futures führt generell zum Ausgleich von Gewinnen/Verlusten in der Future-Position mit Verlusten/ Gewinnen aus der Kassaposition. Ein Engagement im 3-Monats-EURIBOR-Future bietet die Möglichkeit einer Zinssicherung für eine maximale Laufzeit bis zu 36 Monaten. Preisquotierung Im Gegensatz zum Euro-Bund-Future wird der Future auf den 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz auf der Basis 100 minus 3-Monats-EURIBOR-Terminzinssatz quotiert. Beispiel Der nächstfällige Future notiert z. B. bei einem Terminzinssatz von 2,20 % bei 100 – 2,20 = 97,80. Die kleinste Veränderung des Kurses (Tick) beträgt einen halben Basispunkt (= 0,005 %) des Kontraktwertes. Der Wert eines Ticks beträgt 12,50 EUR (0,005 % von 1 Mio EUR mit einer Laufzeit von 3 Monaten). Der Gewinn oder Verlust einer Future-Position errechnet sich als Produkt aus der Kursveränderung in Ticks, dem Tickwert und der Anzahl der Kontrakte. Beispiel Kauf von 2 Kontrakten zu 97,80 und späterer Verkauf der 2 Kontrakte zu 98,10 = 60 Ticks (= 30 Basispunkte) Gewinn der Future-Position: 60 Ticks 12,50 EUR × 2 = 1500 EUR Beim Eingehen von Future-Positionen wird eine Sicherheitsleistung (Margin) hinterlegt. Die Höhe der Margin ist so gewählt, dass sie das kurzfristige Risiko einer Position abdeckt. Die Marginregelung entspricht der des Euro-BundFutures (siehe Kapitel 3.2.1.). Die Marginhöhe pro Kontrakt wird von der Börse (EUREX) festgelegt. 42 Abrechnung/Ausgleichszahlung Einsatzmöglichkeiten Der Future auf den 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz wird in bar erfüllt, weil das zugrunde liegende Instrument (3-MonatsEURIBOR-Zinssatz) physisch nicht lieferbar ist. Am Ende der Laufzeit findet ein Barausgleich (Cash-Settlement) in Höhe der Differenz zwischen Future-Kurs bei Abschluss des Geschäfts und Schlussabrechnungspreis des Futures am Fälligkeitstag statt. Anlagebedarf Ein Unternehmen möchte in der Zukunft 5 Mio EUR verfügbare Liquidität kurzfristig anlegen und das derzeitige Zinsniveau für die Geldanlage sichern. Beispiel Anlagebedarf: 5 Mio EUR Vorlaufzeit: 3 Monate (entsprechende Wahl des Liefermonats) Anlagelaufzeit: 3 Monate 3-Monats-EURIBOR-Terminzinssatz: 2,20 % Future-Kurs: 97,80 Glattstellung des Geschäfts Future-Geschäfte werden in der Regel vor Fälligkeit durch ein Gegengeschäft glattgestellt. Der Kauf von FutureKontrakten wird durch den Verkauf von Future-Kontrakten mit gleicher Ausstattung ausgeglichen. Dies ist aufgrund der Standardisierung der gehandelten Instrumente problemlos möglich. Die Auflösung wird über die Clearingstelle der Future-Börse abgewickelt und abgerechnet. Das Unternehmen kauft zur Absicherung 5 FutureKontrakte. Nominalwert der zu hedgenden Position Kontraktwert des Futures = 5 Mio EUR 1 Mio EUR Es stellt die Position bei Eingang der Gelder glatt und legt die Liquidität für 3 Monate am Geldmarkt an. Situation bei Future-Fälligkeit 3-Monats-EURIBOR Future-Kurs Euroanlage 1,95 % 98,50 25 Basispunkte Verlust 25 Basispunkte Gewinn 0 2,30 % 97,70 10 Basispunkte Gewinn 10 Basispunkte Verlust 0 Die beiden Szenarien verdeutlichen den Ausgleich zwischen Gewinn aus der Future-Position und Verlust aus der Geldanlage sowohl bei Eintreten der Zinserwartung als auch bei gegenläufiger Marktentwicklung. Die Absicherung liefert bei Geschäftsabschluss eine Zinsfestschreibung des aktuellen Zinsniveaus. Future-Position Gesamtposition Wert der Kassa- bzw. Future-Position Kassaposition (Anleihe) abzusichernde Kassaposition FuturePosition Marktrendite bei Geschäftsabschluss steigende Marktrendite 43 Finanzierungsbedarf Bei einem Kreditbedarf für eine Laufzeit von 3 Monaten kann ein Unternehmen die Finanzierungskosten zum heutigen Zinsniveau absichern, wenn steigende Zinsen erwartet werden. Beispiel Finanzierungsbedarf: 5 Mio EUR Vorlaufzeit: 3 Monate (entsprechende Wahl des Liefermonats) Finanzierungslaufzeit: 3 Monate 3-Monats-EURIBOR-Terminzinssatz: 2,20 % Future-Kurs: 97,80 Das Unternehmen verkauft in dieser Situation 5 FutureKontrakte, sichert sich das Zinsniveau bei Abschluss und kauft die Kontrakte billiger zurück. Situation bei Future-Fälligkeit 3-Monats-EURIBOR Future-Kurs Euroanlage 2,50 % 97,50 30 Basispunkte Verlust 30 Basispunkte Gewinn 0 2,10 % 97,90 10 Basispunkte Gewinn 10 Basispunkte Verlust 0 Bei steigenden Zinsen verteuert sich die Finanzierung in 3 Monaten für die folgenden 3 Monate. Diese Mehrkosten werden durch den Gewinn bei Glattstellung der FuturePosition ausgeglichen. Future-Position Gesamtposition Wert der Kassa- bzw. Future-Position FuturePosition abzusichernde Kassaposition Kassaposition (Anleihe) Marktrendite bei Geschäftsabschluss steigende Marktrendite 44 OPTIONSGESCHÄFTE 4.1. NICHTBÖRSENGEHANDELTE ZINSINSTRUMENTE 4.1.1. CAPS/FLOORS/ COLLARS Der Cap stellt eine vertragliche Vereinbarung dar, bei der dem Käufer gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird. Dies bewirkt, dass die Belastung aus einer bereits bestehenden oder noch aufzunehmenden variabel verzinslichen Verbindlichkeit diese festgelegte Zinsobergrenze während der Laufzeit nicht übersteigt („Zinsversicherung“). Der Verkäufer („Versicherungsgeber“) verpflichtet sich damit, eine über diese Zinsobergrenze hinausgehende Mehrbelastung durch eine Zahlung an den Käufer („Versicherungsnehmer“) auszugleichen. Bei Abschluss eines Caps vereinbaren Käufer und Verkäufer die Laufzeit die Zinsobergrenze den Referenzzinssatz den zugrunde liegenden Nominalbetrag. Der Verkäufer leistet während der Laufzeit des Caps immer dann eine Ausgleichszahlung an den Käufer, wenn zu Beginn der jeweiligen Zinsperioden der Referenzzinssatz über der festgelegten Zinsobergrenze liegt. Der Käufer zahlt an den Verkäufer bei Vertragsabschluss eine einmalige Prämie. Durch den Kauf eines Caps werden die Vorteile einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit, nämlich die Möglichkeit, von fallenden Zinsen zu profitieren, mit den Vorteilen einer festverzinslichen Verbindlichkeit, d. h. eine klar kalkulierbare Maximalbelastung zu haben, kombiniert. Das Gegenstück zum Cap ist der Floor. Bei Abschluss eines Floors wird vertraglich eine Zinsuntergrenze vereinbart. Konsequenz ist, dass der Ertrag aus einer z. B. bestehenden oder noch vorzunehmenden variabel verzinslichen Anlage diese festgelegte Zinsuntergrenze nicht unterschreitet. Der Käufer eines Floors erwirbt vom Verkäufer das Recht auf eine Ausgleichszahlung, wenn während der vereinbarten Laufzeit des Floors ein vorher festgelegter Referenzzinssatz eine bestimmte vereinbarte Untergrenze unterschreitet. Dafür zahlt der Käufer an den Verkäufer eine einmalige Prämie bei Vertragsabschluss. Bei Abschluss eines Floors vereinbaren Käufer und Verkäufer die Laufzeit die Zinsuntergrenze den Referenzzinssatz den zugrunde liegenden Nominalbetrag. Analog zum Cap kombiniert auch der Floor die Vorteile einer variabel verzinslichen Anlage (partizipieren an steigenden Zinsen) mit den Vorteilen einer Festzinsanlage (fest kalkulierbarer Zinsertrag). Spezifikationen Laufzeit des Caps/Floors 1–10 Jahre Zinsobergrenze/ Zinsuntergrenze frei wählbar Referenzzinssatz 3-Monats- oder 6-Monats-EURIBOR Ausgleichszahlungen Differenz zwischen Zinsober- bzw. Zinsuntergrenze und Referenzzinssatz auf Basis taggenau/360 Tage Prämienzahlung einmalig vorab bei Vertragsabschluss 45 Marktteilnehmerbedürfnisse Caps und Floors können sowohl im Anlage- als auch im Finanzierungsbereich zur Zinssicherung eingesetzt werden. Für einen Marktteilnehmer mit variabler Mittelaufnahme verteuern steigende Zinsen eine geplante wie eine bereits vorgenommene Finanzierung. Durch den Kauf eines Caps kann der Marktteilnehmer gegen Zahlung einer Prämie eine maximale Zinsobergrenze festlegen, bis zu der er bereit ist, das Risiko steigender Zinsen zu tragen. Damit geht er eine klar kalkulierbare Maximalbelastung ein, ohne die Chance aufzugeben, von möglichen Zinssenkungen zu profitieren. Umgekehrt stellt die Erwartung sinkender Zinsen für einen Anleger dann ein Risiko dar, wenn er entweder bereits eine variabel verzinsliche Anlage, z. B. in Form einer Geldmarktanlage, erworben hat oder ein solches Engagement für die Zukunft plant. Durch den Kauf eines Floors kann er sich gegen Zahlung einer Prämie eine Mindestverzinsung sichern, ohne hier umgekehrt die Möglichkeit aufzugeben, von steigenden Zinsen zu profitieren. Dabei wählt er entsprechend seiner geforderten Mindestverzinsung eine Zinsuntergrenze für den Floor. Ein Marktteilnehmer kann auch als Verkäufer eines Caps oder Floors, also selbst als „Versicherungsgeber“ für eine Maximal- oder Mindestverzinsung, auftreten und dafür eine Prämie vereinnahmen. Um die zu zahlende Prämie z. B. bei Kauf eines Caps zu reduzieren, kann er selbst als Verkäufer eines Floors auftreten (sogenannter Collar). Damit garantiert er einem anderen Marktteilnehmer eine Zinsuntergrenze, also eine Mindestverzinsung. In diesem Fall profitiert der Marktteilnehmer bei einer für ihn als Kreditnehmer grundsätzlich positiven Zinssenkung nur bis zu dem Zinssatz, ab dessen Unterschreitung er sich durch den Floor verpflichtet hat, an einen anderen Marktteilnehmer eine Ausgleichszahlung vorzunehmen. Seiner dann billigeren Mittelaufnahme steht in gleicher Höhe die Ausgleichszahlung entgegen, die er an den Floor-Käufer leisten muss. Er beschränkt sein maximal mögliches Zinssenkungspotenzial auf die Zinsuntergrenze des verkauften Floors. Der Collar sichert dem Marktteilnehmer damit eine bestimmte Zinsbandbreite. Gleichzeitig reduziert er aber die Kosten der Absicherung gegen Zinssteigerungen durch die vereinnahmte Prämie. Durch entsprechende Wahl der verkauften Unter- und der gekauften Obergrenze ist bei einer bestimmten Marktkonstellation eine Reduzierung der Zinsabsicherungskosten auf null möglich (sogenannter Zero-Cost-Collar). Analog kann ein Anleger, der eine Mindestverzinsung absichern möchte und diese durch den Kauf eines Floors fixiert, die entstehenden Prämienkosten durch den Verkauf eines Caps reduzieren. Dadurch, dass er als Cap-Verkäufer einem anderen Marktteilnehmer eine Zinsobergrenze garantiert, beschränkt er seinen potenziellen Gewinn aus möglichen Zinssteigerungen auf diesen Zinssatz. Übersteigt der Referenzzinssatz diese Zinsobergrenze, erhält er zwar aus seiner Anlage höhere Zinserträge, leistet aber gleichzeitig eine Ausgleichszahlung in entsprechender Höhe an den Käufer des Caps. Durch den Erhalt der Prämie, die er durch den Verkauf des Caps erzielt, verbilligt er seine Kosten, die durch den Kauf der Mindestzinsgarantie (Floor) entstanden sind. Auch hier ist durch geeignete Wahl der gekauften Unterund der verkauften Obergrenze bei einer entsprechenden Marktkonstellation ein Zero-Cost-Collar, also ein Ausgleich der erhaltenen und der gezahlten Prämie, möglich. 46 Preisquotierung Abrechnung/Ausgleichszahlung Da Caps und Floors Optionsgeschäfte darstellen, sind im Gegensatz zu Zinssicherungsinstrumenten des Kassa- und Terminmarktes in diesem Falle Prämienzahlungen zu leisten. Da ein Cap bzw. ein Floor eine Vereinbarung über eine Zinsober- bzw. Zinsuntergrenze ist und infolgedessen allenfalls Zinsdifferenzen ausgeglichen werden, fließen keine Kapitalbeträge, sondern Zinsausgleichszahlungen. Die Höhe der Prämie ist abhängig von der gewählten Zinsobergrenze bei Caps bzw. der gewählten Zinsuntergrenze bei Floors der Laufzeit dem aktuellen Marktzinsniveau der Volatilität (Schwankungsbreite) des Referenzzinssatzes. Die Cap- und Floor-Prämien werden mit Preisen für Kauf und Verkauf (sogenannte Geld- und Briefkurse) quotiert. Die Quotierung kann beispielsweise lauten: Cap Strike Geld-/Briefkurs in Basispunkten 3,00 % 45/50 2,50 % 2,00 % 50/55 10/15 3 Jahre Floor 3 Jahre Die Valutierung des Caps/Floors erfolgt zwei Tage nach Abschluss. Das Fixing des Referenzzinssatzes findet entsprechend den Usancen des Eurogeldmarktes zwei Tage vor Beginn der jeweils zu sichernden Periode statt. Liegt das Fixing an diesem Tag über der vereinbarten Zinsobergrenze bzw. unter der vereinbarten Zinsuntergrenze, so erhält der Käufer des Caps bzw. der Käufer des Floors eine Ausgleichszahlung. Falls dies nicht der Fall ist, kommt es zu keiner Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung wird berechnet anhand des Kapitalbetrages, der Differenz aus Zinsobergrenze bzw. Zinsuntergrenze und aktuellem Referenzzinssatz sowie der Euro-Zinstage (taggenau) während der Zinsperiode und wird am Ende der zugrunde liegenden Zinsperiode ausgezahlt. Die Ausgleichszahlung bei Caps berechnet sich wie folgt: Kapitalbetrag × Der Käufer eines Caps mit einer Laufzeit von 3 Jahren kann sich für eine einmalige Prämie in Höhe von 0,50 % gegen eine Zinssteigerung über 3,00 % absichern. Der Verkäufer eines Caps mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Zinsobergrenze von 3,00 % erhält die Prämie in Höhe von 0,45 % einmalig. Entsprechendes gilt für die Quotierung des Floors: Der Käufer eines Floors mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Zinsuntergrenze von 2,50 % zahlt eine einmalige Prämie von 0,55 %. ( Referenzzinssatz – Zinsobergrenze 100 ) × Tage der Zinsperiode 360 Die Ausgleichszahlung bei Floors berechnet sich wie folgt: Kapitalbetrag × ( Zinsuntergrenze – Referenzzinssatz 100 ) × Tage der Zinsperiode 360 47 Die Ausgleichszahlung hat der Verkäufer an den Käufer nachschüssig zu zahlen. Das Fixing des Referenzzinssatzes wiederholt sich entsprechend der gewählten Zinsbindung über die gesamte Laufzeit der Zinssicherungsvereinbarung. Anwendungsmöglichkeiten Anlagebedarf Ein Unternehmen kann sich bei Erwartung konstanter bzw. steigender Zinsen für eine bereits vorliegende bzw. zu tätigende Geldanlage eine Mindestverzinsung sichern, ohne jedoch die Möglichkeit zu verlieren, von steigenden Geldmarktzinsen zu profitieren. Auflösung des Geschäfts Eine Cap- bzw. Floor-Position muss nicht bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden, sondern kann grundsätzlich aufgelöst werden. Der Käufer eines Caps/Floors kann diesen jederzeit zu aktuellen Marktkonditionen wieder verkaufen. Dabei errechnet sich der erzielbare Preis entsprechend der Zinsentwicklung. Analoges gilt für den Verkäufer eines Caps bzw. Floors. Beispiel Anlagebetrag: 1 Mio EUR Laufzeit: 3 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR: 2,20 % Kauf Floor mit Zinsuntergrenze 2,00 % gezahlte Floor-Prämie: 0,15 % einmalig entspricht 0,055 % p. a. variable Geldanlage Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR – Abschlag Unternehmen Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR < 2,00 % Sicherungsgeschäft Bank 48 Nach 6 Monaten ergibt sich bei verschiedenen Zinsszenarien folgender Renditevergleich: Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Ertrag ohne Floor-Kauf Ertrag mit Floor-Kauf 1,25 % 1,25 % – Abschlag 1,25 % – Abschlag – 0,055 % + 0,75 % = 1,945 % – Abschlag 1,75 % 1,75 % – Abschlag 1,75 % – Abschlag – 0,055 % + 0,25 % = 1,945 % – Abschlag 2,25 % 2,25 % – Abschlag 2,25 % + Kreditmarge – 0,055 % = 2,195 % – Abschlag Zur Reduzierung der Prämienzahlung beim Kauf des Floors kann das Unternehmen ein Zusatzgeschäft, nämlich den Verkauf eines Caps, abschließen (sogenannter Collar bzw. „Bandbreitenversicherung“). Dabei verzichtet das Unternehmen auf die Möglichkeit, ab einem bestimmten Zinssatz (verkaufte Zinsobergrenze des Caps) an steigenden Zinsen für seine Geldmarktanlage zu partizipieren, erhält dafür jedoch eine Prämie. Durch den Verkauf des Caps verpflichtet sich das Unternehmen, eine Ausgleichszahlung zu leisten, falls der Referenzzinssatz über die Zinsobergrenze steigt. Aufgrund der Situation am Geldmarkt (Erwartung steigender Zinsen) ergibt sich beim Kauf eines Floors und gleichzeitigem Verkauf eines Caps für den Anleger ein Ertrag, da die Kurse für eine Zinsabsicherung nach oben durch Caps über denen für Floors liegen. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies: Beispiel Anlagebetrag: 1 Mio EUR Laufzeit: 3 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR, 2,20 % Verkauf Cap mit Zinsobergrenze 3,00 % vereinnahmte Prämie: 0,45 % einmalig entspricht 0,16 % p. a. Kauf Floor mit Zinsuntergrenze 2,00 % gezahlte Prämie: 0,15 % einmalig entspricht 0,055 % p. a. Aus dem Collar ergibt sich also ein Profit in Höhe von 0,105 % p. a. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies zu einer völligen Kompensation der Zahlung für den Kauf des Floors (Zero-Cost-Collar) oder sogar zu einem Ertrag führen. variable Geldanlage Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR – Abschlag Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR < 2,00 % Unternehmen Bank Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR > 3,00 % Sicherungsgeschäft Der Renditevergleich nach 6 Monaten, d. h. nach dem ersten Fixing für den Cap und Floor, ist im nachfolgenden Tableau dargestellt. Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Ertrag ohne Cap-Verkauf und Floor-Kauf Ertrag mit Cap-Verkauf und Floor-Kauf 1,75 % 1,75 % – Abschlag 1,75 % – Abschlag + 0,25 %* + 0,105 % = 2,105 % – Abschlag 2,50 % 2,50 % – Abschlag 2,50 % – Abschlag + 0,105 %* = 2,605 % – Abschlag 3,25 % 3,25 % – Abschlag 3,25 % – Abschlag – 0,25 %* + 0,105 % = 3,105 % – Abschlag * Ausgleichszahlung Cap/Floor 49 Die Beispiele zeigen, dass die Prämie für den Verkauf des Caps den Collar insgesamt zu einem Ertrag macht. Da der Anleger dafür aber seine Chance begrenzt, an Zinssteigerungen teilzuhaben, sollte unter den gegebenen Voraussetzungen ein Collar nur dann eingesetzt werden, wenn ein Zinsanstieg für unwahrscheinlich gehalten wird. Finanzierungsbedarf Ein Unternehmen hat am Geldmarkt für eine 3-jährige Finanzierung Geld aufgenommen. Es möchte sich gegen steigende Geldmarktzinsen absichern, ohne auf die Chance zu verzichten, von fallenden Geldmarktzinsen zu profitieren. Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Finanzierungskosten ohne Cap-Kauf Finanzierungskosten mit Cap-Kauf 3,75 % 3,75 % + Kreditmarge 3,75 % + Kreditmarge + 0,18 % – 0,75 % = 3,18 % + Kreditmarge 3,10 % 3,10 % + Kreditmarge 3,10 % + Kreditmarge + 0,18 % – 0,10 % = 3,18 % + Kreditmarge 2,50 % 2,50 % + Kreditmarge 2,50 % + Kreditmarge + 0,18 % = 2,68 % + Kreditmarge Durch den Kauf eines Caps kann sich das Unternehmen für die zukünftigen Jahre eine Zinsobergrenze für die zugrunde liegende Verbindlichkeit sichern. Beispiel (siehe Grafik unten) Finanzierungsbetrag: 1 Mio EUR Laufzeit: 3 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR: 2,20 % Kauf Cap mit Zinsobergrenze 3,00 % gezahlte Cap-Prämie: 0,50 % einmalig bzw. 0,18 % p. a. Der Kostenvergleich zeigt die Vorteilhaftigkeit einer Zinssicherung gegen steigende Zinsen. In den ersten beiden Beispielen ist eine Zinssteigerung eingetreten und der 6-Monats-EURIBOR über die CapSchwelle von 3,00 % gestiegen. Die Kosten für die variable Finanzierung ergeben sich aus dem 6-Monats-EURIBOR plus Kreditmarge zuzüglich der Cap-Prämie minus der erhaltenen Ausgleichszahlung aus dem Cap. Das Geschäft hat sich jedoch nur im Falle eines Zinsanstiegs auf 3,75 % gerechnet. Die Gewinnschwelle liegt hier bei einem Zinsanstieg des 6-Monats-EURIBOR auf 3,18 %. In der derzeitigen Marktkonstellation mit Erwartung leicht steigender Zinsen kann der Cap seine Vorteile gegenüber anderen Zinssicherungsinstrumenten voll ausspielen. Bei dieser Absicherung ergibt sich eine Maximalbelastung von 3,18 % plus Kreditmarge. Ändert sich die Markterwartung hin zu stark steigenden Zinsen, müssten dann sehr hohe Prämien für einen Cap bezahlt werden, was ihn im Vergleich zu anderen Zinssicherungsinstrumenten weniger attraktiv machen würde. variable Finanzierung Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge Unternehmen Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR > 3,00 % Sicherungsgeschäft Bank 50 Gegebenenfalls wäre ein Zinsswap (mit Festzins-Zahlungsverpflichtung) dem Cap vorzuziehen, jedoch entfällt dann die Möglichkeit, an günstigen Zinsentwicklungen zu partizipieren. Finanzierungskosten ungesicherte Finanzierung 3,18 % Finanzierung mit Cap 3,00 % Beispiel (siehe Grafik unten) Finanzierungsbetrag: 1 Mio EUR Laufzeit: 3 Jahre Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR; 6-Monats-EURIBOR: 2,20 % Kauf Cap mit Zinsobergrenze 3,00 % gezahlte Cap-Prämie: 0,50 % einmalig bzw. 0,18 % p. a. Verkauf Floor mit Zinsuntergrenze 2,50 % vereinnahmte Floor-Prämie: 0,50 % einmalig bzw. 0,18 % p. a. Aufwand für Collar: 0,00 % p. a. Marktzinssatz 3,18 % Ausgehend von der Erwartung konstanter bzw. leicht fallender Zinsen kann ein Unternehmen mit Finanzierungsbedarf für 3 Jahre zusätzlich als Verkäufer eines Floors auftreten und damit die Kosten der Zinssicherung reduzieren. variable Finanzierung Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR > 3,00 % Unternehmen Bank Ausgleichszahlung, falls 6-Monats-EURIBOR < 2,50 % Sicherungsgeschäft 51 Die Betrachtung nach 6 Monaten zeigt die Vorteilhaftigkeit dieses Zinssicherungsgeschäftes. Situation in 6 Monaten 6-MonatsEURIBOR Finanzierungskosten ohne Cap-Kauf und ohne Floor-Verkauf Finanzierungskosten mit Cap-Kauf und Floor-Verkauf 3,50 % 3,50 % + Kreditmarge 3,50 % + Kreditmarge – 0,50 %* + 0,00 % = 3,00 % + Kreditmarge 2,75 % 2,75 % + Kreditmarge 2,75 % + Kreditmarge + 0,00 % = 2,75 % + Kreditmarge 2,00 % 2,00 % + Kreditmarge 2,00 % + Kreditmarge + 0,50 %* + 0,00 % = 2,50 % + Kreditmarge Dieses Bild ändert sich aber grundlegend, wenn man von stark steigenden Zinsen ausgeht. In einem solchen Fall übersteigt der Prämienaufwand für den Cap die Prämieneinnahmen für den Floor um ein Vielfaches. Selbst nach Abzug der vereinnahmten Floor-Prämie verbleibt ein Aufwand für den Collar, sodass in dieser Marktsituation keine Zero-Cost-Collar-Konstruktion darstellbar ist. Finanzierungskosten ungesicherte Finanzierung 3,00 % Finanzierung mit Zero-Cost-Collar 2,50 % * Ausgleichszahlung Cap/Floor Der gleichzeitige Kauf eines Caps und Verkauf eines Floors sind für das Unternehmen vorteilhaft, wenn die Zinsen bis auf ein Niveau von 2,50 % fallen. In diesem Bereich verbilligt sich die Finanzierung um die vereinnahmte Prämie, die die gezahlte Prämie für den Cap-Kauf teilweise oder sogar vollständig ausgleicht. An diesem Beispiel zeigt sich, dass für einen Kunden mit Finanzierungsbedarf aufgrund der momentanen Marktsituation mit leicht steigenden Zinsen eine Zero-CostCollar-Konstruktion möglich ist, da das Preisverhältnis zwischen Caps und Floors relativ ausgeglichen ist und ein Collar damit das optimale Chancen-Risiko-Verhältnis bieten kann (siehe Grafik „Finanzierungskosten“). 2,50 % 3,00 % Marktzinssatz Produktvarianten Forward-Cap/Forward-Floor Bei einem Forward-Cap/Forward-Floor handelt es sich um eine Zinsversicherung, bei der die zu sichernde Zinsperiode in der Zukunft (z. B. Beginn in 1 Jahr) beginnt. Diese Art von Geschäft findet Anwendung, wenn das Grundgeschäft erst in der Zukunft valutiert wird, aber die Zinsversicherung auf heutigem Niveau abgeschlossen werden soll. Technische Abwicklung Wie bei allen maßgeschneiderten Zinssicherungsprodukten werden Caps, Floors und Collars telefonisch zwischen den Partnern abgeschlossen. Die Einzelabschlüsse werden in schriftlicher Form bestätigt. 52 Bei einer Receiver-Swaption erwirbt der Käufer das Recht, bei Ausübung den variablen Zinssatz zu zahlen und den Festzinssatz zu erhalten. 4.1.2. SWAPTIONS Eine Swaption (Swap-Option) ist eine Vereinbarung, die dem Käufer das Recht – aber nicht die Verpflichtung – einräumt, in einen vorher festgelegten Swap einzutreten. Die Option kann am Ende der Optionslaufzeit (europäisch) ausgeübt werden. Spezifikationen (z. B. Euro) Optionslaufzeit 1 Monat bis 3 Jahre Optionsart europäisch zugrunde liegendes Instrument Zinsswap Swap-Laufzeit 1–10 Jahre Basispreis frei wählbar, Swap-Festzinssatz (= Strike) variabler Zinssatz 3- oder 6-Monats-EURIBOR Erfüllung Swap-Settlement oder Cash-Settlement Optionsprämie je nach Marktsituation Marktteilnehmerbedürfnisse Die Swaption als ein Instrument des Zinsmanagements bietet Einsatzmöglichkeiten sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz. Marktteilnehmer, die im Zusammenhang mit Bietungsverfahren bei Ausschreibungen in der Zukunft voraussichtlich Finanzierungsbedarf haben, steigende Zinsen erwarten und das heutige Zinsniveau als attraktiv einschätzen, können durch den Kauf einer Payer-Swaption den zu zahlenden Festsatz im Swap heute fixieren. In diesem Falle kann ein Finanzierungsangebot abgegeben werden, ohne dass bei Nichterteilung des Auftrages ein Zinsrisiko für den Bieter besteht. Die Swaption kann jederzeit zu dann gültigen Marktkonditionen glattgestellt werden. Umgekehrt besteht für einen Anleger die Möglichkeit, einen Festsatz für die Zukunft zu sichern, falls der zukünftige Liquiditätseingang unsicher ist und der Anleger fallende Zinsen erwartet. Nach Ausübung der Option treten Käufer und Verkäufer in einen Zinsswap ein. Die Abwicklung, die Berechnung und der Austausch der Zinszahlungsströme werden wie beim Zinsswap vorgenommen (siehe Kapitel 3.1.1. Zinsswaps). Im Gegensatz zum Zinsswap als Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken kann infolge des Ausübungswahlrechts bei einer Swaption zusätzlich die Ungewissheit des Zustandekommens von Anlage oder Finanzierung ausgeschlossen werden. Sollte nämlich das Grundgeschäft nicht zustande kommen, fällt auch das Zinssicherungsgeschäft mangels Ausübung der Option weg. Gesamtlaufzeit Optionslaufzeit Abschluss Swaption Die Marktteilnehmer können wie bei jedem Optionsgeschäft sowohl als Käufer als auch als Verkäufer (Stillhalter) auftreten. Swap-Laufzeit Ausübung SwapBeginn SwapFälligkeit Man unterscheidet zwei Arten von Swaptions: Payer-Swaption (Call-Option) Receiver-Swaption (Put-Option) Eine Payer-Swaption gibt dem Käufer das Recht, bei Ausübung in einen Zinsswap einzutreten. Der Käufer zahlt im Swap den bei Abschluss der Swaption festgelegten Swap-Festsatz und erhält im Gegenzug den variablen Zinssatz. Der Verkäufer erhält vom Käufer für seine Stillhalterposition die Optionsprämie, die zur Renditeverbesserung bzw. Kostenreduzierung beiträgt, trägt dafür jedoch auch das Risiko einer entgegen seiner Erwartung ausfallenden Zinsentwicklung. 53 Preisquotierung Abrechnung/Ausgleichszahlung Für das Recht der Ausübung einer Swaption zahlt der Käufer eine Prämie. Die Optionsprämie ist zwei Tage nach Abschluss der Swaption zu zahlen. Für die technische Abwicklung von Swaptions besteht einerseits die Möglichkeit, bei Ausübung der Option in einen Zinsswap einzutreten (= Swap-Settlement), andererseits die Möglichkeit eines Cash-Settlements. Diese ist abhängig von der Optionslaufzeit dem Basispreis der Volatilität und dem aktuellen Marktzinssatz. Die Optionsprämie wird in Prozent angegeben und ist als einmalige Zahlung, bezogen auf den Nominalbetrag, oder annualisiert auf die Optionslaufzeit bei Geschäftsabschluss fällig. Beispiel Eine Quotierung kann beispielsweise lauten: Optionsprämie: 1,10 % einmalig für eine Payer-Option mit Optionslaufzeit 6 Monate Swap-Laufzeit: 5 Jahre Basispreis: 2,80 % p. a. Nominalbetrag: 1 Mio EUR Der Käufer der Swaption zahlt eine Prämie in Höhe von 11 000 EUR und erwirbt das Recht, innerhalb von 6 Monaten in einem Zinsswap 2,80 % p. a. zu zahlen und den variablen Zinssatz (6-Monats-EURIBOR) zu empfangen. Die Quotierung der Swap-Optionen erfolgt auf Basis des 3-Monats-/6-Monats-EURIBOR. Hier wird bei der Ausübung der Option am Verfalltag eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen dem dann aktuellen und dem vereinbarten jährlichen Festzinssatz (Basispreis) des zugrunde liegenden Swaps fällig. Diese Ausgleichszahlung wird unter Berücksichtigung der Swap-Laufzeit diskontiert. Beim Swap-Settlement treten Käufer und Verkäufer in ein Swap-Geschäft ein (Abrechnungs- und Ausgleichszahlungsmodalitäten siehe Kapitel 3.1.1. Zinsswaps). Auflösung des Geschäfts Eine Swaption kann während der Optionslaufzeit zu den aktuellen Marktkonditionen veräußert werden. Wird die Swaption ausgeübt, kann bei vereinbartem Swap-Settlement der dann zustande gekommene Swap je nach Marktsituation wie in Kapitel 3.1.1. beschrieben vorzeitig aufgelöst werden. 54 Einsatzmöglichkeiten Anlagebedarf Aufgrund der zahlreichen Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten bei Optionsgeschäften werden anschließend nur einige Strategien dargestellt. Ein Unternehmen hat mit größter Wahrscheinlichkeit in der Zukunft Geldmittelzuflüsse. Wegen der Erwartung fallender Zinsen möchte sich das Unternehmen für die dann geplante längerfristige Geldanlage bereits heute einen Festzinssatz sichern. Dazu kauft das Unternehmen eine ReceiverSwaption. Beispiel Anlagebedarf: 1 Mio EUR Optionslaufzeit: 6 Monate Optionsart: europäisch Swap-Laufzeit: 5 Jahre Basispreis: 2,80 % p. a., 5-Jahres-Swap: 2,80 % p. a. Optionsprämie: 0,80 % einmalig entspricht 0,175 % p. a. variable Geldanlage Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR – Abschlag 6-Monats-EURIBOR Unternehmen Bank 2,80 % p. a. Sicherungsgeschäft Am Ausübungstag ergibt sich für den Käufer der Swaption folgende Situation: Situation in 6 Monaten 5-JahresSwap-Satz Ertrag ohne Receiver-Swaption Ertrag mit Receiver-Swaption 2,50 % 2,50 % – Abschlag Ausübung: 2,80 % – Abschlag – 0,175 % = 2,625 % – Abschlag 3,25 % 3,25 % – Abschlag keine Ausübung: 3,25 % – Abschlag – 0,175 % = 3,075 % – Abschlag Das Unternehmen wird die Swaption bei Fälligkeit ausüben, falls der dann gültige 5-Jahres-Swap-Satz unter dem Basispreis von 2,80 % liegt. Der Ertrag wird durch die Optionsprämie geschmälert, stellt jedoch eine Verbesserung gegenüber der Nichtabsicherung dar (siehe Grafik). Rendite ungesicherte Anlage 2,80 % Optionsprämie Anlage mit ReceiverSwaption Basispreis 2,80 % (ohne Berücksichtigung des Abschlags) Marktzinssatz 55 Finanzierungsbedarf Ein Unternehmen möchte sich im Zusammenhang mit einem Bietungsverfahren fest kalkulierbare Finanzierungskosten sichern. Aufgrund des Zinsänderungsrisikos möchte das Unternehmen das heutige Zinsniveau ohne Abnahmeverpflichtung absichern, d. h. bei Nichterteilung des Auftrages wird die Finanzierung nicht benötigt. Zur Absicherung kauft das Unternehmen eine Payer-Swaption. Beispiel (siehe Grafik unten) Finanzierungsbedarf: 1 Mio EUR Optionslaufzeit: 6 Monate Optionsart: europäisch Swap-Laufzeit: 5 Jahre Basispreis: 2,80 % p. a., 5-Jahres-Swap: 2,80 % p. a. Optionsprämie: 1,10 % einmalig (; kalkulatorisch 0,24 % p. a.) variable Finanzierung 6-Monats-EURIBOR + Kreditmarge Grundgeschäft 6-Monats-EURIBOR Unternehmen Bank 2,80 % p. a. Sicherungsgeschäft Die Handlungsalternativen für den Swaption-Käufer am Ende der Optionslaufzeit bei unterschiedlichen Zinsszenarien zeigt nachfolgende Tabelle: Situation in 6 Monaten Technische Abwicklung 5-JahresSwap-Satz Finanzierungskosten ohne Payer-Swaption Finanzierungskosten mit Payer-Swaption 3,25 % 3,25 % + Kreditmarge Ausübung: 2,80 % + Kreditmarge + 0,24 % = 3,04 % + Kreditmarge 2,50 % 2,50 % + Kreditmarge Im zweiten Szenario sind die Zinsen auf ein Niveau von 2,50 % gefallen, d. h. das Unternehmen lässt die Option verfallen und finanziert sich nach Bedarf am Geld- oder Kapitalmarkt. keine Ausübung: 2,50 % + Kreditmarge + 0,24 % = 2,74 % + Kreditmarge Bei Nichtzustandekommen der Finanzierung lässt das Unternehmen die Swaption verfallen, wenn ihr Wert null ist bzw. verkauft die Option vor Fälligkeit. Bei Zustandekommen der Finanzierung sind im ersten Szenario die Zinsen seit dem Kauf der Option über den Basispreis gestiegen. Das Unternehmen nimmt die Liquidität am Geldmarkt auf und tauscht diese variablen Finanzierungskosten durch den Swap in eine synthetische Festsatzbelastung. Die Dokumentation von Swaptions entspricht der SwapDokumentation (siehe Kapitel 3.1.1.). 4.1.3. BOND-OPTIONEN (EUROPÄISCHE AUSÜBUNG) Eine Bond-Option ist eine Vereinbarung, die dem Käufer das Recht – aber nicht die Verpflichtung – einräumt, ein bestimmtes festverzinsliches Wertpapier zu einem festgelegten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Der Basispreis (Strike-Preis), zu dem das Wertpapier ge- oder verkauft wird, die Laufzeit der Option und der Nominalbetrag sind frei wählbar. 56 Der Käufer einer Kaufoption (Call-Option) erwirbt das Recht, ein Wertpapier zu beziehen, der Verkäufer verpflichtet sich, das Wertpapier bei Ausübung zum vereinbarten Basispreis zu liefern. Für diese Verpflichtung erhält er vom Käufer die Optionsprämie. Entsprechend hat der Käufer einer Verkaufsoption (Put-Option) das Recht, ein Wertpapier zum vereinbarten Basispreis zu verkaufen. Der Verkäufer muss dieses Wertpapier abnehmen und erhält für diese Stillhalterposition bei Abschluss der Option die Optionsprämie. So erhält z. B. der Verkäufer einer Put-Option auf die 3,75 % Bundesanleihe, fällig am 04.01.2015, bei einem Kassakurs von 104,90 und einem Basispreis von 104,40 vom Käufer 0,935 % für eine Laufzeit von 3 Monaten, bezogen auf den Nominalwert von 5 Mio EUR. Abrechnung/Ausgleichszahlung Bei Geschäftsabschluss kann als Ausübungsart BondSettlement oder Cash-Settlement vereinbart werden. Wird Bond-Settlement vereinbart, so werden bei Ausübung der Option Wertpapiere mit einer Valuta von 7 Kalendertagen geliefert. Spezifikationen Optionslaufzeit frei wählbar Optionsart europäisch zugrunde liegendes Instrument Bundesanleihen/öffentliche Anleihen, Bundesobligationen, öffentliche Anleihen in Währungen Basispreis frei wählbar Ausübungsart Bond-Settlement (physische Lieferung) oder Cash-Settlement (Barausgleich) Optionsprämie je nach Marktsituation Marktteilnehmerbedürfnisse Optionen auf Wertpapiere bzw. Bundesanleihen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Anlagebereich. Der Käufer einer Call-Option erhält bei Ausübung die dem Geschäft zugrunde liegende Bundesanleihe vom Verkäufer und bezahlt dafür den Basispreis. Bei einer Put-Option verpflichtet sich der Verkäufer, die ausgewählte Bundesanleihe in den Bestand zu nehmen, die der Käufer zum festgelegten Basispreis liefert. Bei Cash-Settlement wird bei Ausübung keine Wertpapierbelieferung durchgeführt. In diesem Fall wird der Fixingkurs der Anleihe am Ausübungstag als Abrechnungspreis zugrunde gelegt. Der Stillhalter der Option zahlt eine Ausgleichszahlung an den Käufer in Höhe der Differenz zwischen Abrechnungspreis und Basispreis. Auflösung des Geschäfts Mithilfe von Bond-Optionen können sowohl bestehende Wertpapierportfolios als auch zu tätigende zukünftige Wertpapierkäufe gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert oder Renditeverbesserungen erreicht werden. Optionsgeschäfte auf Bundesanleihen können jederzeit zu Marktkonditionen aufgelöst werden. Die Auflösung erfolgt durch Abschluss entsprechender Gegengeschäfte, d. h. der Käufer einer Option wird zum Verkäufer und umgekehrt. Die Wahlfreiheit bezüglich der Festlegung von Wertpapierart, Basispreis, Fälligkeitstermin und Optionsart bietet den Marktteilnehmern die Möglichkeit, das gesamte Laufzeitenspektrum für festverzinsliche Wertpapiere in Anspruch zu nehmen. Einsatzmöglichkeiten Preisquotierung Die Optionsprämie wird in Prozent von Hundert angegeben und ist einmalig bei Geschäftsabschluss zu zahlen. Die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Optionen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre individuellen Einschätzungen bezüglich der Preisentwicklung des zugrunde liegenden festverzinslichen Wertpapiers zum Ausdruck zu bringen. Von der Vielzahl der denkbaren Strategien sollen im Folgenden zwei dargestellt werden. 57 Anlagebedarf Erwartung steigender Kurse Ein Unternehmen rechnet mit einem Zinsrückgang, d. h. Kurssteigerungen bei festverzinslichen Wertpapieren, und möchte eine Anlage in Bundesanleihen tätigen. Geplant ist der Kauf von Wertpapieren mit 10-jähriger Laufzeit in 3 Monaten, die momentan zu 101,00 gehandelt werden. Das Unternehmen kauft eine 3-Monats-Kaufoption mit Basispreis 100,60 und sichert sich so gegen steigende Kurse der Papiere ab. Beispiel Anlagebetrag: 1 Mio EUR Optionslaufzeit: 3 Monate Optionsart: europäische Call-Option zugrunde liegendes Instrument: 3,25 % Bundesanleihe, fällig 04.07.2015 Basispreis: 100,60 (Rendite 3,18 %) Anleihekurs: 101,00 Rendite: 3,13 % Ausübungsart: Bond-Settlement Optionsprämie: 0,84 % einmalig entspricht 0,10 % p. a. bezogen auf die Restlaufzeit der Anleihe Situation bei Fälligkeit der Option Anleihekurs/Rendite Rendite ohne Kauf der Call-Option Rendite mit Kauf der Call-Option 102 3,01 % Kauf der Anleihe zum Kassakurs 102,00 Rendite: 3,01 % Ausübung der Option: Kauf der Anleihe zu 100,60 Rendite: 3,18 % abzüglich Prämie 0,10 % Gesamtrendite: 3,08 % 99,50 3,31 % Kauf der Anleihe zum Kassakurs 99,50 Rendite: 3,31 % keine Ausübung der Option: Kauf der Anleihe zu 99,50 Rendite: 3,31 % abzüglich Prämie: 0,10 Gesamtrendite: 3,21 % Im ersten Szenario notiert die Anleihe nach Ende der Optionslaufzeit bei 102,00 (Rendite 3,01 %). Das Unternehmen übt die Option aus und kauft die Bundesanleihe zum Basispreis von 100,60. Unter Berücksichtigung der gezahlten Prämie von 0,84 % einmalig (8400 EUR) ergibt sich eine Rendite für die Restlaufzeit von 3,08 %. Das Unternehmen kann dagegen ohne Call-Option nur eine Rendite von 3,01 % erzielen. Falls die Markterwartung nicht eintritt, wird das Unternehmen die Option nicht ausüben. Die Anleihe wird zum niedrigen Kassakurs gekauft. Aus der Gesamtposition (Kauf einer Call-Option und zukünftiger Kauf einer Anleihe) resultiert für den Anleger eine Fixierung des maximalen Kaufpreises der Anleihe unter Beibehaltung der Möglichkeit, von fallenden Kursen profitieren zu können. Call-Optionen Kauf CallOption Gewinn Options- prämie Verlust Kurs 58 Anlagebedarf Erwartung leicht steigender Zinsen Das Unternehmen erwartet leicht steigende Zinsen und beabsichtigt, bei Erreichen eines bestimmten Renditeoder Zinsniveaus zu kaufen. Dies kann über den Verkauf einer Put-Option mit Renditeverbesserung durch Vereinnahmung der Optionsprämie erreicht werden. Beispiel Anlagebedarf: 1 Mio EUR Optionslaufzeit: 3 Monate Optionsart: europäische Put-Option zugrunde liegendes Instrument: 3,75 % Bundesanleihe, fällig 04.01.2015 Basispreis: 104,40 (Rendite 3,19 %) Anleihekurs: 104,90 Rendite: 3,13 % Optionsprämie: 0,935 % einmalig entspricht 0,12 % p. a. bezogen auf die Restlaufzeit der Anleihe Situation bei Fälligkeit der Option Anleihekurs/Rendite Rendite ohne Verkauf der Put-Option Rendite mit Verkauf der Put-Option 103 3,37 % Kauf der Anleihe zum Kassakurs 103,00 Rendite: 3,37 % Ausübung der Option: Kauf der Anleihe zu 104,40 Rendite: 3,19 % zuzüglich Prämie 0,12 % Gesamtrendite: 3,31 % 106,80 4,93 % Kauf der Anleihe zum Kassakurs 105,40 Rendite: 3,07 % keine Ausübung der Option: Kauf der Anleihe zu 105,40 Rendite: 3,07 % abzüglich Prämie: 0,12 % Gesamtrendite: 3,19 % Durch die Verpflichtung zur Abnahme der 3,75% Bundesanleihe erhält das Unternehmen die einmalige Prämie von 0,935 % (9350 EUR). Im ersten Szenario fällt der Kurs der Anleihe zum Ende der Laufzeit der Option, sodass die Option vom Käufer ausgeübt wird. Für das Unternehmen ergibt sich dann beim Kauf der Wertpapiere durch die Lieferung aus der Option eine Verbilligung des Kaufs um die erhaltene Optionsprämie. Der Kauf verbilligt sich durch die Optionsprämie. Im zweiten Szenario wird ohne die Stillhalterposition in der Option eine Rendite von 3,07 % erzielt, während durch die Optionsprämie eine Renditeverbesserung von 0,12 % p. a. zu der Gesamtrendite von 3,19 % führt. Aus der Gesamtpositon (Verkauf Put-Option und zukünftiger Kauf der Anleihe) resultiert für den Anleger die Fixierung eines durch die Prämieneinnahme verbilligten Kaufs. Bei steigenden Kursen wird die Option nicht ausgeübt und die Anleihe zum Kassakurs erworben. Put-Optionen Gewinn Verkauf Put-Option Verlust Optionsprämie Kurs 59 4.2. BÖRSENGEHANDELTE ZINSINSTRUMENTE 4.2.1. OPTIONEN AUF DEN EURO-BUND-FUTURE Mit einer Option auf den Euro-Bund-Future erwirbt der Käufer das Recht – nicht aber die Verpflichtung –, während eines bestimmten Zeitraums und zu einem im Voraus festgelegten Preis in eine entsprechende Future-Position einzutreten. Der Käufer zahlt für dieses Recht eine Optionsprämie an den Verkäufer (= Stillhalter). Als Käufer einer Kaufoption (Call-Option) hat er das Recht, Zins-Futures zu kaufen. Im Falle der Ausübung durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, eine entsprechende Euro-Bund-Future-Position zu dem vereinbarten Preis zu liefern. Aus dieser Optionsposition wird für den Käufer eine Kaufposition im Zins-Future. Beim Erwerb einer Verkaufsoption (Put-Option) hat der Käufer während der Laufzeit das Recht, Zins-Futures zu verkaufen. Macht der Käufer von diesem Recht Gebrauch, so ist der Verkäufer zur Abnahme der entsprechenden Euro-Bund-Future-Position und zur Zahlung des vorher vereinbarten Preises verpflichtet. Der Käufer erhält durch die Optionsausübung eine Verkaufsposition im Zins-Future. Die Optionen auf den Euro-Bund-Future sind bezüglich Kontraktgröße, Basiswert, Basispreis und Verfallstermin standardisiert. Die folgende Darstellung wird sich auf Optionen beschränken, die an der EUREX gehandelt werden. Jede Euro-Bund-Future-Option basiert auf dem an der EUREX handelbaren Future-Kontrakt des gleichen Liefermonats, dem eine idealtypische, auf EUR lautende Bundesanleihe mit einer Nominalverzinsung von 6 % und einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren zugrunde liegt. Der Nominalwert des Euro-Bund-Futures und damit auch der Kontraktwert der Option beträgt 100 000 EUR. Die handelbaren Liefermonate sind standardisiert, d. h. es sind nur bestimmte Monate handelbar. Die Optionen auf den Euro-Bund-Future werden am Verfalltag – das ist der Börsentag nach dem letzten Handelstag – wertlos. Der letzte Handelstag liegt 6 Börsentage vor dem ersten Tag des Future-Verfallmonats. Dies ermöglicht Käufer und Verkäufer, die aus einer Optionsposition durch Ausübung resultierende Future-Position im Markt glattzustellen. Der Basispreis legt den Preis fest, zu dem der Basiswert, d. h. der Euro-Bund-Future, ge- oder verkauft werden kann. Die verfügbaren und handelbaren Basispreise werden bei Einführung einer neuen Laufzeit von der Börse festgelegt. Im Vergleich zum direkten Erwerb eines Euro-Bund-Futures ist der Käufer einer Future-Option zu keinem Zeitpunkt zum Kauf oder Verkauf von bestimmten Bundesanleihen verpflichtet. Die Option auf den Euro-Bund-Future kann der Käufer unausgeübt verfallen lassen. Durch die Ausübung der Option verpflichtet er sich, am Fälligkeitstermin des Futures bestimmte Bundesanleihen zu dem vereinbarten Future-Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Sollte er in die entsprechende Future-Position eintreten, wird er allerdings vollwertige Vertragspartei und ist folglich auch zur Lieferung bzw. Abnahme des Basiswertes verpflichtet. 60 Kontraktspezifikationen Basiswert Euro-Bund-Future (EUREX) Kontraktwert ein Euro-Bund-Future-Kontrakt Basispreis Feste Preisabstufung von 50 Basispunkten; 9 Basispreise werden bei Einführung einer neuen Laufzeit festgelegt. Die Basispreise werden so gewählt, dass im Vergleich zum aktuellen Future-Preis immer 4 Basispreise im Geld (in-the-money), 4 Basispreise aus dem Geld (out-of-the-money) und ein Basispreis am Geld (at-the-money) sind. Laufzeiten die auf den Abschluss folgenden 3 Kalendermonate sowie der darauffolgende Quartalsmonat aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember; maximale Laufzeit: 6 Monate Ausübungszeit an jedem Börsentag während der Optionslaufzeit (amerikanische Option) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main Erfüllung Die Optionsausübung resultiert für Käufer und Verkäufer in einer entsprechenden Future-Position. letzter Handelstag 6 Börsentage vor dem ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats der Option Optionsverfalltag Verfalltag ist der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag. Der Kauf eines Calls auf den Euro-Bund-Future ermöglicht eine Absicherung gegen ein Absinken der Marktrendite unter das momentane Niveau. Euro-Bund-Future-Optionen können neben der reinen Absicherung auch zur Renditeverbesserung eingesetzt werden. Verfügt ein Marktteilnehmer über ein Rentenportfolio und erwartet gleichbleibende Renditen, so kann er als Stillhalter einer Call-Option die Rendite seines Portfolios verbessern. Bei gleichbleibenden Zinsen erhöht die Optionsprämie – neben den Zinserträgen aus den Anleihen – die Portfoliorendite. Bei steigenden Kursen wird er als Stillhalter des Calls ausgeübt und die Kursgewinne aus der Anleihe gleichen die Zahlungen an den Optionskäufer aus. Das Ziel der Absicherung mit Optionen ist nicht – wie bei der Absicherung mit Futures –, einen Ausgleich für alle möglichen Kursveränderungen der abzusichernden Position zu erhalten. Mit Optionen kann vielmehr eine Wertuntergrenze für eine Kassamarktposition oder ein Portfolio geschaffen werden. Preisquotierung Marktteilnehmerbedürfnisse Marktteilnehmer können mithilfe von Optionen auf den Euro-Bund-Future Zinsänderungsrisiken managen. Besteht der Bedarf, vorhandene Anlagepositionen gegen das Risiko unerwarteter Zinsentwicklungen abzusichern, so ist dies mithilfe eines Optionsgeschäftes möglich. Die Option, die das Recht, aber nicht die Verpflichtung zur Ausübung beinhaltet, räumt dem Käufer eine große Flexibilität ein. Sie ermöglicht, sich gegen einen nachteiligen Markttrend abzusichern und trotzdem das Gewinnpotenzial bei günstiger verlaufenden Zinsen weitgehend zu erhalten. Auch Marktteilnehmer, die planen, in der Zukunft eine Kassaposition aufzubauen, unterliegen heute dem Zinsänderungsrisiko. So steht ein Anleger, der einen Zahlungseingang erwartet und diesen in Bundesanleihen anlegen möchte, dem Risiko fallender Zinsen gegenüber. Die Optionsprämie ist der Wert, zu dem die Option am Markt gehandelt wird. Der Optionspreis notiert in Prozent. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 % und entspricht bei dem zugrunde liegenden Kontraktwert von 100 000 EUR einem Tickwert von 10 EUR. Beispiel Call-Option auf März-Euro-Bund-FutureKontrakt notiert bei 1,45. Der Käufer von 2 Call-Optionen muss eine Optionsprämie von 2× 100 000 100 EUR × 1,45 = 2900 EUR zahlen. 61 Abrechnung/Ausgleichszahlung Wie bei allen Produkten (Euro-Bund-Future, Euro-BoblFuture), die an einer Future-Börse gehandelt werden, tritt bei Geschäftsabschluss die Clearingstelle der jeweiligen Börse zwischen Käufer und Verkäufer ein. Bei Ausübung einer Option auf den Euro-Bund-Future während der Optionslaufzeit kommt es zu keiner physischen Lieferung, sondern die Optionsposition wird zu einer Future-Position. Auflösung des Geschäfts Die zu zahlende Optionsprämie ist nicht bei Abschluss in voller Höhe fällig. Während die Position gehalten wird, findet eine tägliche Bewertung der Positionen statt; Gewinne oder Verluste werden dem Marginkonto entsprechend gutgeschrieben oder belastet. Steigt der Optionspreis, bedeutet dies für den Käufer einen Gewinn, für den Verkäufer einen Verlust. Entsprechend erhält der Verkäufer eine Gutschrift auf dem Marginkonto, wenn der Käufer bei fallenden Optionspreisen belastet wird (sogenanntes Future-StyleMargining). Bei Ausübung oder Verfall der Option ist eine Prämienschlusszahlung in Höhe des Abrechnungspreises der Option vom Ausübungstag bzw. letzten Handelstag zu leisten. Der Saldo aus den täglichen Abrechnungen und der Prämienschlusszahlung entspricht dem ursprünglich vereinbarten Optionspreis. Die Höhe der Prämie ist für den Käufer der Option der maximale Verlust, für den Verkäufer der maximale Gewinn. Eine Option kann durch ein Gegengeschäft aufgelöst werden. Der Käufer/der Verkäufer eines Calls/Puts kann diese Position durch den Verkauf/Kauf des Calls/Puts mit gleicher Ausstattung auflösen. Diese Glattstellungstransaktion muss auch als solche gekennzeichnet sein. Im Falle einer Nichtausübung wird die Option am Verfalltag automatisch ausgebucht. 62 Anwendungsmöglichkeiten Anlagebedarf Absicherung einer zukünftigen Anlage in festverzinslichen Wertpapieren Ein Unternehmen plant, die in 6 Monaten fälligen Zinszahlungen in Bundesanleihen zu reinvestieren. Die Zinsentwicklung der nächsten Monate ist ungewiss. Grundsätzlich rechnet das Unternehmen mit fallenden Zinsen, d. h. steigenden Anleihekursen. Um sich die momentane Marktrendite für die geplante Geldanlage zu sichern, kauft das Unternehmen CallOptionen auf den Euro-Bund-Future. Der Basispreis des Calls sollte entsprechend der aktuellen Marktrendite gewählt werden und die Laufzeit der Option sollte dem Zeitraum bis zur beabsichtigten Anlage entsprechen. Beispiel Anlagebedarf: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 6 Monate (entsprechende Wahl des Future-Liefermonats) Anlagelaufzeit: 10 Jahre Bund-Future: 122,50 (Rendite 3,16 %) Call mit Basispreis 122,50: 1,45 % bzw. 0,18 % p. a. bezogen auf die Laufzeit der Anlage Das Unternehmen kauft 10 Call-Optionen im Nominalwert von 100 000 EUR mit einem Basispreis von 122,50 und bezahlt eine Prämie von 1,45 % pro Option. Situation bei Fälligkeit der Option Euro-Bund-Future-Kurs Rendite ohne Call-Kauf Rendite mit Call-Kauf 123,50 Kauf der Anleihe zum Kassakurs 123,50 Rendite: 3,05 % Ausübung: Kauf der Anleihe zu 122,50 Rendite: 3,16 % abzüglich Prämie 0,18 % Gesamtrendite: 2,98 % 121,00 Kauf der Anleihe zum Kassakurs 121,00 Rendite: 3,33 % keine Ausübung: Kauf der Anleihe zu 121,00 Rendite: 3,33 % abzüglich Prämie 0,18 % Gesamtrendite: 3,15 % Das Unternehmen sichert sich für den Fall ab, dass die Zinsen unter das momentane Niveau sinken und der EuroBund-Future über 122,50 steigt. Im ersten Szenario ist dieser Fall dargestellt. Die Call-Optionen gewinnen an Wert, d. h. das Unternehmen wird die Optionen ausüben und die Bund-Future-Position eingehen. Diese bietet die Möglichkeit, den verteuerten Anlagekauf mit dem Gewinn in der Future-Position auszugleichen, und sichert somit das heutige Zinsniveau. Falls die Erwartung nicht eintritt, werden die Optionen nicht ausgeübt. Die hier beschriebene Strategie kann jederzeit mit anderen Strategien kombiniert werden. Das Unternehmen könnte die Kosten der Absicherung reduzieren, wenn zusätzlich Put-Optionen mit einem Basispreis unter dem aktuellen Bund-Future-Preis, sogenannte Out-of-the-money-Optionen, verkauft werden. 63 Anlagebedarf Absicherung eines bestehenden Rentenportfolios gegen Zinsänderungsrisiken Ein Unternehmen möchte einen bestehenden Wertpapierbestand zu einem zukünftigen Zeitpunkt abbauen und befürchtet bis zum Veräußerungszeitpunkt fallende Kurse. Um dieses Zinsänderungsrisiko zu reduzieren, kann sich das Unternehmen durch den Kauf einer Verkaufsoption (Put-Option) auf Euro-Bund-Futures gegen Verluste aus eventuell steigenden Zinsen, d. h. fallenden Kursen, absichern. Das Unternehmen überträgt gegen Zahlung der Optionsprämie das Risiko steigender Zinsen auf den Optionsverkäufer. Steigen die Marktzinsen und fällt der Future-Preis unter den gewählten Basispreis der Option, so wird das Unternehmen die Option ausüben. Den Verlusten aus dem Verkauf des Wertpapierbestandes stehen dann Wertsteigerungen aus der Optionsposition gegenüber. Beispiel Anleihe-Portfoliowert: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 6 Monate (entsprechende Wahl des Future-Liefermonats) Bund-Future: 122,50 (Rendite 3,16 %) Put mit Basispreis 122,50: 1,37 % bzw. 0,17 % p. a. bezogen auf die Restlaufzeit der bestehenden Anlage Das Unternehmen kauft 10 Put-Optionen im Nominalwert von 100 000 EUR mit einem Basispreis von 122,50. Situation bei Fälligkeit der Option Euro-Bund-Future-Kurs Rendite ohne Put-Kauf Rendite mit Put-Kauf 121,00 Kauf der Anleihe zum Kassakurs: 121,00 Ausübung: Kauf der Anleihe zu 122,50 abzüglich Prämie: 1,37 % Gesamtverkaufserlös: 121,13 123,50 Kauf der Anleihe zum Kassakurs: 123,50 keine Ausübung: Kauf der Anleihe zu 123,50 abzüglich Prämie: 1,37 % Gesamtverkaufserlös: 122,13 Steigen die Zinsen in den nächsten 6 Monaten und fällt der Future-Kurs unter den Basispreis, so übt das Unternehmen die Option aus. Dem Verlust aus dem Anleiheverkauf steht ein Gewinn aus der Optionsposition gegenüber. Technische Abwicklung Siehe dazu Kapitel 3.2.1. 64 4.2.2. OPTIONEN AUF DEN EURO-BOBL-FUTURE Die Optionen auf den Euro-Bobl-Future entsprechen den Optionen auf den Euro-Bund-Future. Sie sind ebenfalls standardisierte Optionen, die an einer Börse gehandelt werden. Das zugrunde liegende Instrument ist der Euro-BoblFuture. Marktteilnehmerbedürfnisse Die Optionen auf den Euro-Bobl-Future geben den Marktteilnehmern zusätzliche Möglichkeiten zum Management von Zinsänderungsrisiken. Ein bestehendes Wertpapierportfolio kann gegen Kursverluste bei steigenden Zinsen mithilfe von Euro-Bobl-FutureOptionen gesichert werden. Falls die erwartete Zinsentwicklung nicht eintritt, verfällt die Option wertlos und die Kursgewinne aus fallenden Zinsen können realisiert werden. Entsprechende Einsatzmöglichkeiten bieten die Optionen, wenn in der Zukunft Liquidität frei wird und diese in mittelfristige Laufzeiten reinvestiert werden soll. Kontraktspezifikationen Preisquotierung Basiswert Euro-Bobl-Future (EUREX) Kontraktwert ein Euro-Bobl-Future-Kontrakt Basispreis feste Preisabstufung von 25 Basispunkten; 9 Basispreise werden bei Einführung einer neuen Laufzeit festgelegt. Die Basispreise werden so gewählt, dass im Vergleich zum aktuellen Future-Preis immer 4 Basispreise im Geld (in-the-money), 4 Basispreise aus dem Geld (out-of-the-money) und ein Basispreis am Geld (at-the-money) sind. Laufzeiten die auf den Abschluss folgenden 3 Kalendermonate sowie der darauffolgende Quartalsmonat aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember; maximale Laufzeit: 6 Monate Ausübungszeit an jedem Börsentag während der Optionslaufzeit (amerikanische Option) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main Erfüllung Die Optionsausübung resultiert für Käufer und Verkäufer in einer entsprechenden Future-Position. letzter Handelstag 6 Börsentage vor dem ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats der Option Optionsverfalltag Verfalltag ist der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag. Die Optionsprämie wird in Prozent quotiert. Die minimale Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 % und entspricht bei dem zugrunde liegenden Kontraktwert von nominal 100 000 EUR einem Tickwert von 10 EUR. Beispiel Call-Option auf den Dezember-Bobl-FutureKontrakt mit Basispreis 114,50, notiert bei 0,17 %. 65 Abrechnung/Ausgleichszahlung Die Abrechnungsmodalitäten der Optionen auf den EuroBobl-Future entsprechen denen der Optionen auf den Euro-Bund-Future (vgl. dazu Kapitel 4.2.1. Optionen auf den Euro-Bund-Future). Auflösung des Geschäfts Optionsgeschäfte können entweder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden oder verfallen bei Nichtausübung (vgl. dazu Kapitel 4.2.1. Optionen auf den Euro-BundFuture). 4.2.3. OPTIONEN AUF DEN EURO-SCHATZ-FUTURE Die Optionen auf den Euro-Schatz-Future entsprechen den in den vorangegangenen beiden Abschnitten beschriebenen Optionen auf den Euro-Bund-Future bzw. den EuroBobl-Future. Sie sind ebenfalls standardisierte Optionen, die an der EUREX gehandelt werden. Zugrunde liegendes Instrument ist der Euro-Schatz-Future. Anwendungsmöglichkeiten Die Optionen auf den Euro-Bobl-Future finden die gleiche Verwendung wie die Optionen auf den Euro-Bund-Future. Der einzige Unterschied besteht in der kürzeren Laufzeit der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen (vgl. dazu Kapitel 4.2.1. Optionen auf den Euro-Bund-Future). Kontraktspezifikationen Basiswert Euro-Schatz-Future (EUREX) Kontraktwert ein Euro-Schatz-Future-Kontrakt Basispreis feste Preisabstufung von 10 Basispunkten; 9 Basispreise werden bei Einführung einer neuen Laufzeit festgelegt. Die Basispreise werden so gewählt, dass im Vergleich zum aktuellen Future-Preis immer 4 Basispreise im Geld (in-the-money), 4 Basispreise aus dem Geld (out-of-the-money) und ein Basispreis am Geld (at-the-mone) sind. Laufzeiten die auf den Abschluss folgenden 3 Kalendermonate sowie der darauffolgende Quartalsmonat aus dem Zyklus März, Juni, September, Dezember; maximale Laufzeit: 6 Monate Ausübungszeit an jedem Börsentag während der Optionslaufzeit (amerikanische Option) Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main Erfüllung Die Optionsausübung resultiert für Käufer und Verkäufer in einer entsprechenden Future-Position. letzter Handelstag 6 Börsentage vor dem ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats der Option Optionsverfalltag Verfalltag ist der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag. Technische Abwicklung Siehe dazu Kapitel 3.2.1. Zur Preisquotierung, den Marktteilnehmerbedürfnissen bzw. Anwendungsbeispielen sowie zur Auflösung des Geschäftes und der technischen Abwicklung vgl. Kapitel 4.2.1. und 4.2.2. 66 4.2.4. OPTIONEN AUF DEN 3-MONATS-EURIBORFUTURE Die Optionen (Calls/Puts) auf den 3-Monats-EURIBORFuture entsprechen in der Funktionsweise den Optionen auf den Euro-Bund-Future, den Euro-Bobl-Future bzw. den Euro-Schatz-Future. Der Käufer einer Option hat das Recht, einen festgelegten Zinssatz für eine zukünftige 3-MonatsPeriode zu zahlen bzw. zu erhalten. Das zugrunde liegende Instrument ist der Future-Kontrakt auf den 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz. Die Abrechnung der Optionen erfolgt ausschließlich in bar (Cash-Settlement) gegen den am Ausübungstag gültigen 3-Monats-EURIBOR. Kontraktspezifikationen Marktteilnehmerbedürfnisse Die Optionen auf den Future bieten den Marktteilnehmern die Möglichkeit, sich eine Mindestverzinsung für eine EURIBOR-Einlage zu sichern, ohne den Vorteil steigender Zinsen aufzugeben. Marktteilnehmer mit Finanzierungsbedarf können mithilfe dieser Optionen maximale Finanzierungskosten und eine feste Kalkulationsbasis schaffen sowie weiterhin von fallenden Zinsen profitieren. Der Einsatz von Optionen garantiert eine Mindestrendite bzw. maximale Finanzierungskosten. Preisquotierung Die Optionsprämie wird in Prozent quotiert. Die kleinste Preisveränderung ist ein halber Basispunkt (0,005 % von 1 Mio EUR bezogen auf 3 Monate) und entspricht einem Wert von 12,50 EUR. Die Prämie ist bei Ausübung bzw. am Verfalltag fällig. Das Risiko der Position wird anhand der Sicherheitsleistung (Margin) kontrolliert. Die Position wird zum täglichen Abrechnungspreis bewertet und die resultierenden Gewinne bzw. Verluste werden in Form der Variation Margin sofort realisiert. Basiswert 3-Monats-EURIBOR-Future (EUREX) Kontraktwert ein 3-Monats-EURIBOR-Future-Kontrakt Abrechnung/Ausgleichszahlung Basispreis feste Preisabstufung von 10 Basispunkten; 21 Basispreise werden bei Einführung einer neuen Laufzeit festgelegt. Die Basispreise werden so gewählt, dass im Vergleich zum aktuellen Future-Preis immer 10 Basispreise im Geld (in-the-money), 10 Basispreise aus dem Geld (out-of-the-money) und ein Basispreis am Geld (at-the-money) sind. Laufzeiten Die Laufzeiten der Optionen entsprechen den Liefermonaten des Futures, d. h. März, Juni, September und Dezember. Maximale Laufzeit der Option: 12 Monate Aufgrund der Standardisierung werden die Geschäftsabschlüsse, die Ausübung und der Verfall über die Clearingstelle der EUREX abgewickelt. Da die Optionsprämie nicht sofort zu zahlen ist, wird bei Ausübung bzw. Verfall die Prämie über die tägliche Gewinn- und Verlustdarstellung verrechnet (sogenanntes Future-Style-Margining). Ausübungszeit an jedem Börsentag während der Optionslaufzeit (amerikanische Option) Erfüllung Cash-Settlement, d. h. Ausgleich der Differenz zwischen Future-Kurs bei Geschäftsabschluss und Abrechnungspreis bei Ausübung; automatische Ausübung von In-the-money-Optionen am letzten Handelstag Handelszeit/-ort 8:00–19:00 Uhr MEZ EUREX Frankfurt/Main letzter Handelstag 2 Börsentage vor dem 3. Mittwoch des jeweiligen Fälligkeitsmonats Optionsverfalltag Verfalltag ist der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag. Auflösung des Geschäfts Wie jedes Optionsgeschäft lässt sich eine Option auf den 3-Monats-EURIBOR-Future durch ein Gegengeschäft glattstellen. Der Kauf eines Calls/Puts wird durch einen Verkauf des gleichen Calls/Puts glattgestellt. Im Falle einer Nichtausübung wird die Option am Verfalltag automatisch ausgebucht. 67 Einsatzmöglichkeiten Anlagebedarf Ein Unternehmen möchte sich einen Zinssatz für eine zukünftige kurzfristige Geldanlage sichern, weil mit einer Zinssenkung zu rechnen ist. Beispiel Die 3-Monats-EURIBOR-Future-Option bietet die Möglichkeit, sich eine bestimmte Mindestverzinsung für die Zukunft zu sichern und an einer vorteilhaften Zinsbewegung zu partizipieren. Anlagebedarf: 1 Mio EUR Vorlaufzeit: 3 Monate (entsprechende Wahl des Liefermonats) Anlagelaufzeit: 3 Monate 3-Monats-EURIBOR-Termin-Zinssatz: 2,20 % Future-Kurs: 97,80 Call mit Basispreis 97,70: 0,16 % (; Terminzins 2,30 %) Das Unternehmen kauft eine Call-Option mit Basispreis 97,70, d. h. in-the-money, und zahlt für einen Kontrakt 0,16 %. Situation bei Fälligkeit der Option 3-Monats-EURIBOR Rendite ohne Call-Kauf Rendite mit Call-Kauf 2,00 % 2,00 % Ausübung: 2,30 % – 0,16 % = 2,14 % 2,80 % 2,80 % keine Ausübung: 2,80 % – 0,16 % = 2,64 % Im ersten Szenario – d. h. fallende Zinsen, steigende Kurse – steigt die Rendite bei der Absicherung mit Call-Optionen. Die Option gewinnt bei dieser Entwicklung an Wert, wird ausgeübt und gleicht die Zinsminderung der zukünftigen Geldanlage aus. Der bei Geschäftsabschluss geltende Zinssatz stellt abzüglich der zu zahlenden Prämie eine Mindestverzinsung dar. Steigen die Zinsen, so übt das Unternehmen die CallOption nicht aus und kann an der Bewegung partizipieren (zweites Szenario). 68 Finanzierungsbedarf Ein Unternehmen mit kurzfristigem Finanzierungsbedarf in der Zukunft möchte sich das derzeitige attraktive Zinsniveau sichern. Erwartet werden für die nächsten Monate steigende Zinsen, die man durch den Einsatz von Optionen auf den 3-Monats-EURIBOR absichern kann. Beispiel Finanzierungsbedarf: 1 Mio EUR 3 Monate (entsprechende Wahl des Liefermonats) Finanzierungslaufzeit: 3 Monate 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz: 2,20 % Future-Kurs: 97,80 Put mit Basispreis 97,80: 0,12 % (; Terminzins 2,20 %) Das Unternehmen kauft zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eine Put-Option at-the-money. Situation bei Fälligkeit der Option 3-Monats-EURIBOR Rendite ohne Put-Kauf Rendite mit Put-Kauf 3,00 % 3,00 % Ausübung: 2,20 % + 0,12 % = 2,32 % 2,00 % 2,00 % keine Ausübung: 2,00 % + 0,12 % = 2,12 % Bei Eintreten der Zinserwartung wird die Put-Option ausgeübt, wodurch sich die Finanzierungskosten auf das Zinsniveau bei Abschluss zuzüglich der Optionsprämie reduzieren. Bei fallenden Zinsen kann das Unternehmen an der Bewegung nach unten partizipieren und lässt die Option wertlos verfallen. Technische Abwicklung Siehe hierzu Kapitel 3.2.1. Euro-Bund-Futures. 69 STRUKTURIERTE PRODUKTE 5.1. EURIBOR-INARREARS-SWAPS Beim EURIBOR-in-Arrears-Swap werden, wie bei einem normalen Swap auch, zwei Zinsströme ausgetauscht. Im Gegensatz zum normalen Zinsswap findet das EURIBORFixing am Ende der jeweiligen Zinsperiode und nicht wie üblicherweise am Anfang statt. Einsatzmöglichkeiten Der EURIBOR-in-Arrears-Swap ist für Marktteilnehmer mit Anlagebedarf wie auch mit Finanzierungsbedarf geeignet. Anlagebedarf Ein Unternehmen hat eine fest bzw. variabel verzinsliche Anlage getätigt. Es erwartet eine steiler verlaufende Entwicklung des Referenzzinssatzes, als von den Forwards impliziert wird. Der Abschluss eines EURIBOR-in-ArrearsSwaps mit der Position des Empfängers führt bei erwarteter Entwicklung der Zinskurve zu einer höheren Rendite als bei der Geldanlage mit Festsatz oder EURIBOR mit Fixing am Beginn der Zinsperiode. Finanzierungsbedarf Somit wird das erste EURIBOR-Fixing für die In-ArrearsSeite um sechs Monate verzögert und findet genau zwei Tage vor der Zahlung statt. Demnach werden alle Zinssätze immer zum Ende der jeweiligen Periode festgestellt. Damit weiß, im Gegensatz zum normalen Swap, keiner der SwapPartner, welche Höhe die kommende Zahlung haben wird, bis das Fixing erfolgt ist. Die Auswirkung des Fixings am Ende der Periode hängt von der Steilheit der Zinskurve ab: Bei einer positiven (ansteigenden) Zinsstrukturkurve wird die EURIBOR-in-Arrears-Seite mit einem Abschlag auf die variablen Sätze gezahlt, wobei die Höhe des Abschlags von der Steilheit der Zinskurve abhängt. Da bei einer ansteigenden Zinskurve normalerweise auch die Forward-Kurve eine positive Steigung hat, sind variable Zahlungen, deren Fixing weiter in der Zukunft liegt, mehr wert. Um dies auszugleichen, wird die EURIBOR-inArrears-Zahlung mit einem Abschlag geleistet. Bei einer inversen Zinsstrukturkurve ergibt sich für den Zahler der EURIBOR-in-Arrears-Seite ein Aufschlag. Ein Unternehmen hat aufgrund von Finanzierungsbedarf einen variablen Kredit aufgenommen mit EURIBOR als Referenzzinssatz für die Zinszahlungen. Das Unternehmen erwartet im Gegensatz zu der von den Forwards implizierten Zinskurve eine flacher verlaufende Entwicklung des Referenzzinssatzes. Um von einer solchen Entwicklung profitieren zu können, schließt das Unternehmen einen EURIBOR-in-Arrears-Swap ab und nimmt die Position des EURIBOR-in-Arrears-Zahlers ein. Bei Eintritt der erwarteten Zinsentwicklung führt diese zu einer Reduzierung der Finanzierungskosten. Einflussfaktoren Maßgeblich wird das Produkt durch die absolute Höhe und Steilheit der Zinskurve beeinflusst sowie durch die Forwards des Referenzzinssatzes (EURIBOR). Produktvarianten Beim EURIBOR-in-Arrears-Swap gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Als zugrunde liegender Referenzsatz kann der 3-, 6- oder 12-Monats-EURIBOR gewählt werden, wobei auch verschiedene Laufzeiten gegeneinander getauscht werden können. Anstelle des EURIBOR können natürlich auch andere Zinssätze als Referenz herangezogen werden (LIBOR, CMS etc.). Zudem kann die Anzahl der Fixingtage für die In-ArrearsSeite individuell gewählt werden und auch die Darstellung von Tilgungsstrukturen und Forward-Geschäften ist möglich. Weiterhin sind noch Varianten mit einer Float-to-float- oder Float-to-fix-Zahlung vorstellbar. Dies ist im Einzelfall immer von der Zinserwartung des Investors abhängig. 70 5.2. CONSTANT-MATURITYSWAPS (CMS) Der Constant-Maturity-Swap ist ein Swap-Geschäft, bei dem zwischen den Vertragspartnern zwei variable Zinsströme getauscht werden. Ein Zinsstrom basiert auf einem Geldmarktsatz, z. B. EURIBOR, der andere auf einem Kapitalmarktsatz, z. B. 20-jähriger Swap-Satz. Beide Zinssätze werden nach jeder Periode angepasst. Durch diesen Fristenunterschied und die damit verbundenen unterschiedlichen Sätze für kurz- und langfristige Zinsen ergeben sich auch Unterschiede im Barwert der jeweiligen Seiten. Am Markt werden beide Varianten, d. h. konstanter Aufbzw. Abschlag oder relative Partizipationsrate, angeboten. Abhängig von der eigenen Zinserwartung kann die eine oder andere Variante vorteilhafter sein. Einflussfaktoren Mit einem CMS kann ein Abflachen bzw. eine Versteilung der Zinskurve abgesichert werden. Bei einer Parallelverschiebung der Zinskurve ändert sich der Barwert des CMS kaum, da nur der Abstand der Zinssätze, aber nicht deren absolute Höhe entscheidend ist. Der CMS reagiert daher sehr stark auf Drehungen und wird maßgeblich von der Steilheit der Zinskurve bestimmt. Beim CMS kann man somit auch von einem sinkenden, steigenden bzw. stagnierenden Zinsniveau profitieren. Einsatzmöglichkeiten Bei einem einfachen Swap sind beide Seiten zum aktuellen Bewertungszeitpunkt gleichwertig, wenn diese mit den aktuellen Forward Rates bewertet werden. Um bei einem Constant-Maturity-Swap (CMS) ebenfalls für beide Seiten einen identischen Barwert zum aktuellen Bewertungszeitpunkt zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Angleich des Barwerts der Kapitalmarktseite auf Geldmarktniveau: Dabei wird der CMS-Satz nur anteilig gezahlt, da momentan der EURIBOR deutlich unter einem langfristigen Zinssatz liegt. Dieser Anteil wird als Prozentsatz (= Partiz) des Swaps ausgedrückt oder als Abschlag in Basispunkten. Sobald die Zinskurve allerdings invers wird, ist auch ein Prozentsatz von über 100, also ein Aufschlag auf den langfristigen Swap-Satz, möglich. Anpassung des Barwerts der Geldmarktseite auf Kapitalmarktniveau: Hier wird bei einer positiv gekrümmten Zinsstrukturkurve ein Aufschlag in Basispunkten oder ein Prozentsatz (= Partiz) auf die Geldmarktseite und dabei ein voller Kapitalmarktsatz gezahlt. Wie beim normalen Swap auch, bietet ein ConstantMaturity-Swap (CMS) Einsatzmöglichkeiten für Marktteilnehmer mit Finanzierungs- bzw. Anlagebedarf. Anlagebedarf Ein Unternehmen hat eine variabel verzinste Anlage am Geldmarkt getätigt und erzielt einen Zinsertrag in Höhe des 6-Monats-EURIBOR abzüglich Marge. Es erwartet eine Versteilung der Zinskurve und nimmt im CMS-Swap daher die Receiver-Position ein, d. h. es zahlt EURIBOR und empfängt den Swap-Satz. Tritt die Zinsversteilung ein, bringt die variabel verzinste Geldanlage langfristig einen geringeren Ertrag als mit CMS-Swap, da der Spread zwischen EURIBOR und Swap-Satz größer wird. 71 Finanzierungsbedarf Bei einer Finanzierung mit einem variablen Kredit zahlt das Unternehmen EURIBOR zuzüglich Kreditmarge. Da es eine Abflachung der Zinskurve erwartet, nimmt das Unternehmen die Payer-Position im CMS-Swap ein, d. h. es zahlt den Swap-Satz und empfängt EURIBOR, mit dem es die Zinszahlungen aus dem variablen Kredit bedient. Tritt die Abflachung der Zinskurve ein, kann das Unternehmen auf diese Weise seine Finanzierungskosten senken. Produktvarianten Beim CMS kann als zugrunde liegender CMS-Referenzzinssatz jeder beliebige Swap-Satz – unabhängig von der Laufzeit des CMS – gewählt werden und gegen EURIBOR oder Festssatz getauscht werden. Zusätzlich kann jeder CMS sowohl mit Caps und/oder auch Floors kombiniert werden. 5.3. QUANTO-SWAPS Ein Quanto-Swap ist ein Zinsswap mit fester Laufzeit, der zwei variable Zinsströme (i. d. R. Geldmarktsätze) aufweist. Dabei sind die beiden Zinsströme an unterschiedliche Währungen gekoppelt, werden aber nur in einer Währung ausgetauscht, typischerweise in Euro. Im Unterschied zu einer Direktinvestition oder Aufnahme von Fremdkapital in einer Fremdwährung (oder einem Cross-Currency-Swap) besteht hier für den Swap-Partner kein Fremdwährungsrisiko auf den zugrunde liegenden Kapitalbetrag und die Zinszahlungen, da für alle Zahlungen vorab eine Währung festgelegt wird. Die Zahlungen auf beiden Swap-Seiten werden regelmäßig an die Geldmarktsätze angepasst. Die CMS-Caps entsprechen in ihrer Funktionsweise herkömmlichen Caps. Kombiniert man nun einen CMS-Swap mit einem CMS-Cap, können die CMS-Zahlungen nach oben hin begrenzt werden, d. h. es kommt zu einer Ausgleichszahlung, wenn die dem CMS zugrunde gelegte Swap-Rate ein bestimmtes Niveau übersteigt. Da einer der Zinssätze in der Fremdwährung indiziert ist, sind auch die entsprechenden Cashflows von der Entwicklung der Fremdwährung abhängig. In diesem Fall müssten eigentlich Devisengeschäfte getätigt werden, um den FX-Zinsbetrag in die Referenzwährung zu tauschen – mit dem Resultat, dass Zins- und Währungsrisiken entstehen würden. Dieses Risiko wird im Quanto-Swap von jenem Partner übernommen, der den Zinssatz der Fremdwährung empfängt. Die Cap-Prämie kann mit dem CMS verrechnet oder upfront gezahlt werden. Analog können über einen Floor die Zinszahlungen auch nach unten begrenzt werden. Durch die unterschiedlichen Währungen und die damit verbundenen verschiedenen Zinssätze ergeben sich Unterschiede im Barwert der jeweiligen Seiten. Bei einem einfachen Swap sind beide Seiten zum aktuellen Bewertungszeitpunkt gleichwertig, wenn diese mit den aktuellen Forward-Sätzen bewertet werden. Um bei einem Quanto-Swap ebenfalls für beide Seiten einen identischen Barwert zum aktuellen Bewertungszeitpunkt zu erhalten, gibt es nun verschiedene Möglichkeiten: Angleich des Barwerts der höherbarwertigen Seite an das Niveau der Gegenseite. Dabei wird der höhere Satz nur anteilig gezahlt. Dieser Anteil wird als Prozentsatz des Swaps ausgedrückt oder als Abschlag in Basispunkten. Angleich des Barwerts der niederbarwertigen Seite an das Niveau der Gegenseite. Hier wird bei einer positiv gekrümmten Zinsstrukturkurve ein Aufschlag (wieder in Basispunkten oder als Prozentsatz ausgedrückt) auf die Geldmarktseite und dabei ein voller Kapitalmarktsatz gezahlt. 72 Einflussfaktoren Die Faktoren, die den Wert des Quanto-Swaps bestimmen, sind die kurzfristigen Zinsen und die Gestalt der Zinskurve in den zwei Märkten, insbesondere die Forward Rates für die Geldmarktseite und ihr Verhältnis zueinander. Bei Verschiebungen der zwei Referenzzinsen/Referenzzinskurven, in denen das relative Verhältnis der Zinsen/ Zinskurven zueinander unverändert bleibt, reagiert der Barwert des Quanto-Swaps nicht. Der Barwert reagiert jedoch stark auf unterschiedliche Entwicklungen der Zinskurven zueinander, insbesondere wenn sich bestimmte Laufzeitbereiche entgegengesetzt entwickeln oder sich die Zinsen in den unterschiedlichen nationalen Geld- bzw. Kapitalmärkten nicht in den gleichen Relationen oder die gleiche Richtung bewegen. ZINSBERECHNUNGSMETHODEN 6.1. TAGESKONVENTIONEN Im Wesentlichen werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Methoden erst dann deutlich, wenn die SwapLaufzeit nicht mit einer vollen Kuponperiode (kürzer oder länger) beginnt oder endet. 6.1.1. ACTUAL/ACTUALMETHODEN Einsatzmöglichkeiten Wie beim CMS kann ein Quanto-Swap sowohl bei Geldanlage- als auch bei Finanzierungsbedarf eingesetzt werden. Anlagebedarf Ein Unternehmen hat eine variabel verzinste Anlage am Geldmarkt getätigt und erzielt einen Zinsertrag in Höhe des 6-Monats-EURIBOR abzüglich Marge. Es erwartet für den CHF-LIBOR eine im Verhältnis zum EURIBOR günstigere Entwicklung. Um von dieser Zinsentwicklung zu profitieren, ohne ein Währungsrisiko einzugehen, nimmt es in einem Quanto-Swap die Empfängerposition ein, d. h. es empfängt CHF-LIBOR und zahlt EURIBOR. Bei Eintreten der Zinserwartung bringt der Quanto-Swap dann einen höheren Ertrag als die EURIBOR-Anlage. Finanzierungsbedarf Bei einer Finanzierung mit einem variablen Kredit zahlt das Unternehmen EURIBOR zuzüglich Kreditmarge. Erwartet es für den EURIBOR eine im Verhältnis zum CHF-LIBOR bessere Entwicklung, zahlt das Unternehmen im QuantoSwap CHF-LIBOR und empfängt dafür EURIBOR, mit dem es die Zinszahlungen aus dem variablen Kredit bezahlt. Tritt die erwartete Zinsentwicklung ein, verbilligt sich auf diese Weise die Finanzierung. Alle act/act-Tageskonventionen verwenden dieselbe Regel zur Berechnung des Zählers, also der Tage in der zu berechnenden Periode. Der Unterschied zwischen den einzelnen Konventionen besteht in der unterschiedlichen Bestimmung des Nenners. Zähler: Tatsächliche Anzahl der Tage in einer Periode inklusive des ersten Tages, aber exklusive des letzten Tages in der zu berechnenden Periode. 6.1.1.1. SWAP-MARKTKONVENTION Actual/Actual (ISDA) Nenner: Die tatsächliche Anzahl der Tage in einem Jahr, also 365 oder 366. Fällt ein Teil der zu berechnenden Periode in ein Schaltjahr, so wird die Anzahl der Tage dieses Teils durch 366 dividiert. Der restliche Teil des Berechnungszeitraums, der in ein normales Jahr fällt, wird durch 365 geteilt. Aus beiden Teilen wird daraufhin die Summe gebildet. In normalen Jahren wird die Anzahl der Tage durch 365 dividiert. 73 6.1.1.2. BONDMARKTKONVENTIONEN Sowohl die act/act-ISMA wie auch die act/act-AFB-Methoden sind Konventionen aus den Bondmärkten. Die Methoden werden immer in Zusammenhang mit einem Bondgeschäft verwendet. Bitte beachten: Bondmarkt-Konventionen sind immer „unadjusted following“ (siehe auch 6.2., Tageskonventionen für die FestsatzCashflow-Zahlungen). 6.1.1.2.1. ACTUAL/ ACTUAL-ISMA Bei jährlichen Kupons unterscheiden sich die act/actKonventionen unter ISDA und ISMA in der Regel nicht, es sei denn: die zu berechnende Periode geht über einen Jahresultimo und eines der beiden Jahre ist ein Schaltjahr, oder es gibt mehrere Kupontermine in einem Jahr (ISDA verwendet tatsächliche Anzahl der Tage, ISMA verwendet fiktive Perioden). Berechnung: Die tatsächliche Anzahl der Tage in einer Kuponperiode wird mit der Anzahl der Kupontermine in einem Jahr multipliziert. Sollte die zu berechnende Periode nicht eine volle Kuponperiode sein, so muss man nach vier Varianten unterscheiden: Kurze erste Periode Der zu berechnende Zeitraum ist kürzer als eine volle Kuponperiode. In diesem Fall wird die Anzahl der Tage in dem Berechnungszeitraum dividiert durch die Anzahl der Tage in einer fiktiven vollen Kuponperiode, die am letzten Tag des Berechnungszeitraums endet. Lange erste Periode Der zu berechnende Zeitraum ist länger als eine volle Kuponperiode. In diesem Fall wird der Berechnungszeitraum zweigeteilt in eine kurze erste Periode (Berechnung wie 6.1.1.2.1. A) und eine zweite normale Periode. Kurze letzte Periode Der zu berechnende Zeitraum ist kürzer als eine volle Kuponperiode. In diesem Fall wird die Anzahl der Tage in dem Berechnungszeitraum dividiert durch die Anzahl der Tage in einer fiktiven vollen Kuponperiode, die am letzten Tag des Berechnungszeitraums endet. Lange letzte Periode Der zu berechnende Zeitraum ist länger als eine volle Kuponperiode. In diesem Fall wird der Berechnungszeitraum zweigeteilt in eine erste Periode (Berechnung wie normale Kuponperiode) und eine zweite kurze Periode: Die Anzahl der Tage wird durch die Anzahl der Tage in einer fiktiven vollen Kuponperiode geteilt, deren Laufzeit über das Laufzeitende des Swaps hinausreicht. 6.1.1.2.2. ACTUAL/ ACTUAL-AFB Der Nenner ist entweder 365 oder 366, abhängig davon, ob in dem zu berechnenden Zeitraum der 29.02. enthalten ist. Zeiträume, die länger als eine normale Kuponperiode sind, werden in eine normale Periode und eine kurze Periode aufgeteilt und dementsprechend berechnet. 6.1.1.2.3. ACTUAL/365 Der Nenner ist immer 365. 6.1.1.2.4. ACTUAL/360 (GELDMARKTMETHODE) Der Nenner ist immer 360. 74 6.1.2. 30/360-METHODEN Achtung: 360/360 unter DRV meint 30E/360. Da es unter dem DRV keine klare Definition gibt, immer auf die ISDADefinitionen Bezug nehmen. Also statt 360/360 DRV immer 30E/360 nach ISDA vereinbaren. 6.1.2.1. 30/360 (ISDA) Jeder Monat wird mit grundsätzlich 30 Kalendertagen, das Jahr immer mit 360 Tagen gerechnet. Zählerberechnung: Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Ausnahmen: Fällt der letzte Tag der Zinsperiode auf den 31. eines Monats und ist der erste Tag der Zinsperiode nicht der 30. oder 31., so wird der letzte Monat in der Zinsperiode mit 31 Tagen gerechnet. Fällt der letzte Tag der Zinsperiode auf den letzten Tag des Monats Februar, so wird dieser Monat mit 28 bzw. 29 Tagen gerechnet und nicht auf 30 Tage verlängert. 6.1.2.2. 30E/360 (ISDA) Entspricht der früheren Eurobond-Konvention. Die Methode ist weitestgehend identisch mit der 30/360Konvention: Jeder Monat wird grundsätzlich mit 30 Kalendertagen, das Jahr immer mit 360 Tagen gerechnet. 6.2. TAGESKONVENTIONEN FÜR DIE FESTSATZCASHFLOW-ZAHLUNGEN 6.2.1. ADJUSTED (STANDARD) Abhängig von der Tageskonvention, die einem Geschäft zugrunde liegt, werden die jeweiligen Start- und Endtage einer Periode variieren. Dies ist der Normalfall und muss nicht separat besprochen werden. Sollte der Endtag einer Periode auf einen Feiertag fallen, so wird die Länge der Periode verkürzt oder verlängert in Abhängigkeit von der vereinbarten Geschäftstagekonvention (siehe 6.3.). 6.2.2. UNADJUSTED (FIX PERIOD DATES) Im Gegensatz zum Standardfall können die Parteien jedoch „unadjusted“ für die Festsatz-Cashflow-Perioden vereinbaren. Dies führt dazu, dass in jeder Periode der Starttag und der Endtag auf dasselbe Datum fallen, unabhängig davon, ob dieser Tag ein Geschäftstag ist oder nicht. Der Tag, an dem die Zahlung fließen wird, ist dann abhängig von der vereinbarten Geschäftstagekonvention (siehe 6.3.). 75 6.3. GESCHÄFTSTAGEKONVENTION Grundsätzlich werden bei Swaps Zahlungsströme (fix und variabel) valutarisch am Endtag einer jeweiligen Periode gezahlt. Sollte dieser Tag ein Feiertag sein, so muss der Zahltag (und damit der Endtag der Periode) auf einen Geschäftstag verschoben werden. Die folgenden Geschäftstagekonventionen regeln dies. Following Der Zahltag (und damit auch der Endtag der Periode) wird auf den nächsten darauffolgenden Geschäftstag verschoben. Der Berechnungszeitraum verlängert sich dadurch. Modified Following Wie „Following“. Ausnahme: Sollte der darauffolgende Geschäftstag in den nächsten Monat fallen, wird der dem Feiertag vorhergehende Geschäftstag verwendet. In diesem Ausnahmefall verkürzt sich der Berechnungszeitraum. Preceding Der Zahltag (und damit auch der Endtag der Periode) wird auf den vorhergehenden Geschäftstag verschoben. Der Berechnungszeitraum verkürzt sich dadurch. Modified Preceding Wie „Preceding“. Ausnahme: Sollte der vorhergehende Geschäftstag in den vorherigen Monat fallen, wird der dem Feiertag folgende Geschäftstag verwendet. In diesem Ausnahmefall verlängert sich der Berechnungszeitraum. FRN-Konvention Der Zahltag (und damit auch der Endtag der Periode) wird auf den nächsten darauffolgenden Geschäftstag verschoben. Sollte der darauffolgende Geschäftstag in den nächsten Monat fallen, wird der dem Feiertag vorhergehende Geschäftstag verwendet. In diesem Fall werden alle zukünftigen Zahltage (und Endtage des Berechnungszeitraums) auf den letzten Geschäftstag des jeweiligen Monats verschoben. Sollte generell irgendein Zahltag auf den letzten Geschäftstag des Monats fallen, werden automatisch alle darauffolgenden Zahltage auf den letzten Geschäftstag des jeweiligen Monats verschoben. 76 Überblick über die Zinsberechnungsmethoden act/act-ISDA act/365 act/360 30/360-ISDA Entsprechende 365/365 Methode unter Deutschem Rahmenvertrag (DRV) nicht vorgesehen nicht vorgesehen 366/365 365/360 nicht vorgesehen 360/360 Zähler tatsächliche Anzahl der Tage tatsächliche Anzahl der Tage Monat zu 30 Tagen Monat zu 30 Tagen Ausnahmen: 1. Fällt der letzte Tag auf den 31. und Beginn ist nicht am 30. oder 31., dann zählt die letzte Periode 31 Tage. Ausnahmen: Ist der letzte Tag der Zinsperiode der 28. oder 29. Februar, wird mit 28 oder 29 Tagen gerechnet. tatsächliche Anzahl der Tage act/act-ISMA act/act-AFB tatsächliche Anzahl der Tage tatsächliche Anzahl der Tage 30E/360-ISDA 2. Ist der letzte Tag der Zinsperiode der 28. oder 29. Februar, wird mit 28 oder 29 Tagen gerechnet. Nenner Tatsächliche Anzahl der Tage Ausnahme Schaltjahr: Der Teil der Periode, der in das Schaltjahr fällt, mit 366, der Rest mit 365, danach wird die Summe aus beiden gebildet. Tatsächliche Anzahl der Tage in einer Periode multipliziert mit der Anzahl der Kupontermine. Achtung: Sonderregelungen bei kurzen und langen Anfangs- und Endperioden! 366, falls die 365 Periode den 29. Februar enthält, sonst 365 Bei Perioden über einem Jahr Aufteilung in eine normale und eine kurze Periode mit Regelung wie oben. 360 360 360 77 BILANZIELLE ASPEKTE DER ZINSINSTRUMENTE 7.1. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG VON ZINSSWAPS 7.1.1. EINZELBEWERTUNG VON ZINSSWAPS In der vorliegenden Broschüre ist eine Vielzahl von Beispielen für einen gezielten und speziellen Einsatz von Zinsswaps dargelegt. Hierbei handelt es sich stets um Überlegungen zur Risikoabsicherung gegenüber Zinsänderungsrisiken, wobei allerdings der Begriff Absicherung betriebswirtschaftlich auch eine Absicherung von Zinstrenderwartungen des Kunden einschließt. Derartige Geschäftsabschlüsse lassen sich jedoch nicht mehr bzw. noch nicht als Sicherungs- Bank Zinsswaps 2,50 % Kunde EURIBOR Im Falle a) (gesunkene Zinsen) hätte am Bewertungsstichtag der ursprüngliche Zinsswap einen positiven „inneren Wert“ von 0,25 % p. a. für 18 Monate auf das kontrahierte Volumen. Dieser Wert ist inhaltlich einer Kursreserve bei Rentenwerten vergleichbar und bleibt in der Rechnungslegung als unrealisierter Gewinn unberücksichtigt. Alternative b) (gestiegene Zinsen) führt aus Sicht des Kunden allerdings zu einem „negativen“ Wert von 0,50 % p. a. für 18 Monate auf das kontrahierte Volumen. Verglichen mit Rentenpapieren handelt es sich insoweit um einen Abschreibungsbedarf, der allerdings im vorliegenden Fall nur über die Dotierung einer Rückstellung für drohende Verluste geschäfte verstehen – es fehlt an der (negativen) Korrelation von Ergebnisauswirkungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte. Am Beispiel der Einsatzmöglichkeit „Anlagebedarf“ (vgl. Kapitel 3.1.1.) sollen Bewertung und insbesondere GuVAusweis nachfolgend dargelegt werden. Der Kunde hat im Beispiel die 6-Monats-EURIBORGeldanlage durch den Zinsswap in eine 2-jährige Festgeldanlage zu 2,50 % p. a. (Abschläge jeweils vernachlässigt) gewandelt. Im Beispiel wird die Situation nach Ablauf von 6 Monaten zu alternativen Zinsentwicklungen dargestellt. Der GuV-Ausweis (Zinserträge) des Kunden wird durch die Zinsänderungen nicht tangiert; es ist stets ein Zinsertrag von 2,50 % p. a. auf das Volumen zu vereinnahmen. Dieser ergibt sich regelmäßig als Summe der EURIBOR-Zinseinkünfte und der Differenzleistung aus dem Swap in Höhe von 2,50 % gegen EURIBOR. Dies soll für zwei verschiedene Zinssätze (jeweils nach 6 Monaten für die dann noch vorhandene Restlaufzeit von 18 Monaten) aufgezeigt werden: fiktives Gegengeschäft a) 2,25 % b) 3,00 % EURIBOR Markt aus schwebenden Geschäften GuV-wirksam werden könnte. Die Bildung einer derartigen Rückstellung – dann im konkreten Fall für Zinsänderungsrisiken – wird allerdings durchaus kontrovers diskutiert. Insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass im Beispiel der Kunde auch anstelle der EURIBOR-Anlage, kombiniert mit dem Zinsswap, eine Festgeldanlage zu 2,50 % p. a. hätte vornehmen können, wird deutlich, dass bei wirtschaftlich gleichem Ergebnis die Forderung nach Dotierung einer Drohverlustrückstellung erst dann zu erheben ist, wenn auch alle übrigen bilanzierten zinstragenden Aktiva und Passiva einer (GuV-wirksamen) Renditebewertung unterzogen würden. 78 Eine differenzierte Sicht scheint uns allerdings geboten, wenn der Zinsswap „rein spekulativ“ abgeschlossen wurde, wenn also nicht die Absicherungsabsicht gegen Zinsänderungsrisiken oder, wie in den aufgeführten Beispielen, die Sicherung eines bestimmten Zinsergebnisses für den Geschäftsabschluss ausschlaggebend waren. Werden also Zinsswaps nur zu dem Zweck abgeschlossen, die sich aufgrund von Zinsentwicklungen ergebenden „Kursreserven“ zu realisieren, ist bei einer den Erwartungen gegenläufigen Zinsentwicklung der sich dann abzeichnende Verlust nach unserer Auffassung zurückzustellen. Diese Bewertung wird regelmäßig durch eine fiktive Glattstellung (fiktives Gegengeschäft = Cost of Replacement) zu ermitteln sein. Zinsswaps als Sicherungsgeschäfte für nicht renditebewertete Bestände Geldanlagen und Kreditaufnahmen oder im weiteren Sinne Forderungen und Verbindlichkeiten unterliegen in der externen Rechnungslegung üblicherweise nicht einer Renditebewertung. Verfügt ein Unternehmen zum Beispiel über Festsatzeinlagen (z. B. Teile einer Anleiheemission), die es im Aktivgeschäft anlegen möchte, so ergibt sich hieraus ein Zinsänderungsrisiko, das durch einen Zinsswap gesichert werden kann. Der Zinsswap als Sicherungsinstrument ist wie die zu sichernde Position (hier die Geldanlage) zu bewerten, also zu Nominalwerten. Die Auswirkungen des Zinsswaps begrenzen sich auf die Berücksichtigung der Zahlungen im Zinsergebnis. Zinsswaps als Sicherungsgeschäfte für renditebewertete Bestände In der Praxis dürfte sich diese Variante außerhalb von Finanzdienstleistungsunternehmen bei den übrigen Unternehmen vornehmlich auf den Sachverhalt beschränken, dass festverzinsliche Rentenwerte im Bestand gehalten werden, die mit variabel verzinslichen Mitteln refinanziert sind. Bei steigenden Marktzinsen ergeben sich daraus folgende Auswirkungen: a) rückläufige (evtl. auch negative) Zinsmarge b) Abschreibungsbedarf auf Wertpapiere 7.1.2. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG VON ALS SICHERUNGSGESCHÄFTE QUALIFIZIERTEN ZINSSWAPS Ein Sicherungsbedarf ist gegeben, wenn die zu sichernde Position das Unternehmen dem Risiko von Verlusten, bedingt durch Zins- oder Preisänderungen, aussetzt. Hierbei handelt es sich typischerweise um Wertpapiere, die Kursänderungsrisiken (Aktien) oder Zinsänderungsrisiken (Rentenwerte) unterliegen. Derartige Verlustrisiken (aber auch Gewinnpotenziale) können durch als Sicherungsgeschäfte eingesetzte derivative Finanzinstrumente kompensiert werden. Sind derartige Verlustrisiken aus Kurs-/Zinsänderungsrisiken mit Blick auf die externe Rechnungslegung nicht gegeben, wie zum Beispiel bei zu Nominalwerten zu bilanzierenden Geld- und Kreditgeschäften (Bonitätsrisiken einmal vernachlässigt), führt ein als Sicherungsgeschäft qualifizierter Zinsswap somit „nur“ zu einer Festschreibung einer Zinsmarge. Diese Verlustrisiken können durch den Abschluss eines Zinsswaps ausgeschlossen werden, wodurch die Zinsmarge, wie bereits im vorstehenden Fall dargelegt, über die Laufzeit der Transaktion festgeschrieben wird. Ergänzend ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei steigenden Zinsen dem Abschreibungsbedarf auf Wertpapiere ein entsprechender Bewertungsgewinn im Zinsswap gegenübersteht. Nach unserer Auffassung kann in diesem Fall, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt sind, mit Blick auf das Sicherungsgeschäft von einer Abschreibung auf Wertpapiere abgesehen werden. 79 7.2. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG VON ZINSTERMINGESCHÄFTEN Auch für die nachfolgenden Darstellungen zur Bilanzierung und Bewertung von Zinstermingeschäften, also von Forward Rate Agreements (FRAs), Forward-Swaps und Zins-Futures wird unterstellt, dass es sich um Sicherungsgeschäfte und nicht um rein spekulative Positionen handelt. Es ist aber selbstverständlich, dass Ausgleichszahlungen aus Zinstermingeschäften, die nicht zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden, unmittelbar als Einmalerträge/-aufwendungen in die Sonstigen Erträge/Aufwendungen der GuV-Rechnung einfließen. Für derartige spekulative Geschäfte ist auch vor dem Fälligkeitstag der Ausgleichszahlung stets zu prüfen, ob angesichts der Zinsentwicklung damit zu rechnen ist, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Diesem zu erwartenden Verlust ist durch eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rechnung zu tragen. 7.2.1. FORWARD RATE AGREEMENTS ALS SICHERUNGSGESCHÄFTE Am Beispiel der Einsatzmöglichkeit „Finanzierungsbedarf“ (vgl. Kapitel 3.1.4. Saisonkredit) sollen Bewertung und GuVAusweis nachfolgend dargelegt werden. Der Kunde hat im Beispiel die in einem halben Jahr absehbare Kreditaufnahme für dann 6 Monate (Saisonkredit) bereits heute bezüglich der Zinskonditionen – unabhängig von der Zinsentwicklung in den Folgemonaten – festgeschrieben. Der GuV-Ausweis (Zinsaufwendungen) des Kunden wird durch Zinsänderungen nicht tangiert; es ist stets ein Zinsaufwand von 2,50 % p. a. (Kreditmarge vernachlässigt) auf das Volumen auszuweisen. Dieser ergibt sich regelmäßig als Summe der 6-Monats-EURIBORZinszahlungen für die Kreditaufnahme und der Ausgleichszahlung aus dem FRA, die sich als Differenz aus dem Referenzzinssatz (6-Monats-EURIBOR) und dem FRAZinssatz von im Beispiel 2,50 % p. a. errechnet. Da die Ausgleichszahlung bereits zu Beginn der abgesicherten Periode gezahlt wird, müsste sie, um das wirtschaftlich „richtige“ Ergebnis zu gewährleisten, je nach Zinsentwicklung wie ein aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten behandelt werden und über die Laufzeit der abgesicherten Periode verteilt werden. Der Ansatz dieser aktiven bzw. passiven Korrektur ist jedoch strittig. Bezüglich weiterer Überlegungen zu zinsinduzierten Bewertungsergebnissen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 7.1.1. 80 7.2.2. FORWARD-SWAPS ALS SICHERUNGSGESCHÄFTE Forward-Swaps unterscheiden sich von den bereits erörterten Zinsswaps nur durch die zusätzliche Vereinbarung einer Vorlaufzeit. Gesonderte Zahlungen als Entgelt für diese Zusatzvereinbarung werden regelmäßig nicht erhoben, sodass für die bilanzielle Behandlung der Forward-Swaps auf die Ausführungen unter Punkt 7.1. verwiesen werden kann. Daneben wird während der Vorlaufzeit die Wahrscheinlichkeit der Durchführung des zu sichernden Grundgeschäftes mit kritischer Aufmerksamkeit zu verfolgen sein. Entfällt aus welchen Gründen auch immer das geplante und vorgesehene Grundgeschäft, so verliert der Forward-Swap die Qualifizierung als Sicherungsgeschäft und ist als einzeln zu bewertender Vermögensgegenstand auf ein Verlustpotenzial hin zu untersuchen. 7.2.3. ZINS-FUTURES ALS SICHERUNGSGESCHÄFTE Der Kauf/Verkauf von standardisierten Zins-Futures an Terminbörsen verpflichtet gleichzeitig zur Teilnahme an einem Marginsystem. Die bei einem Geschäftsabschluss unmittelbar zu leistende Initial Margin hat den Charakter einer Sicherheitsleistung und stellt keinen Wertmaßstab für den Zins-Future selbst dar. Bar geleistete Initial Margins sind daher unter dem Posten B.II.4. „Sonstige Vermögensgegenstände“ auszuweisen. Die Variation Margin ist eine börsentäglich festgestellte und auch fällige Gewinn- oder Verlustausgleichszahlung. Erhaltene oder geleistete Variation Margins sind zunächst erfolgsneutral und unter den sonstigen Aktiva bzw. Passiva zu erfassen und auszuweisen. Erst bei Fälligkeit (oder bei einem Glattstellungs-„Closing“) werden die Ausgleichszahlungen aus als Sicherungsgeschäfte getätigten ZinsFutures für den dann beginnenden Sicherungszeitraum erfolgswirksam. Handelt es sich nicht um Sicherungsgeschäfte, sondern um spekulative Positionen, ist es selbstverständlich, dass drohende Verluste aus noch nicht abgewickelten Geschäften im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind. Dies kann grundsätzlich entweder durch eine Abschreibung der geleisteten (und aktivierten) Ausgleichszahlungen erfolgen oder durch die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. 7.3. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG VON ZINSOPTIONSGESCHÄFTEN In Kapitel 4 der Broschüre werden die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Zinsoptionsgeschäften ausführlich dargelegt. Im Folgenden sollen die grundlegenden Bilanzierungsprinzipien für Optionsgeschäfte dargestellt werden, die dann leicht für die verschiedenen Arten von Optionsgeschäften modifiziert werden können. Optionsgeschäfte sind unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 238 ff. HGB), insbesondere des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 HGB), unverzüglich nach Abschluss im Rechnungswesen zu erfassen. Empfangene oder geleistete Optionsprämien sind als bilanzierungspflichtige Aktiv- bzw. Passivposten in der Buchhaltung festzuhalten und in die Bilanz aufzunehmen. Die aus schwebenden Optionsgeschäften resultierenden Ansprüche bzw. Verpflichtungen hingegen sind als schwebende Geschäfte nicht bilanzierungspflichtig. Ungeachtet dessen sind sie zur Sicherung der Vollständigkeit in Nebenbüchern zu erfassen. Auch bei den nachfolgenden Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Zinsoptionsgeschäften wird – wie bei den übrigen bereits erläuterten derivativen Finanzinstrumenten – eine Sicherungsabsicht unterstellt. Im Falle spekulativer Positionen ist das Verlustrisiko für gekaufte Optionen auf die Höhe der geleisteten Prämie begrenzt; offene Positionen aus verkauften Optionen (Stillhalterpositionen) unterliegen höheren Risiken, die jeweils zum Bewertungsstichtag durch fiktive Glattstellung zu quantifizieren sind. 81 7.3.1. OPTIONSPRÄMIE Beim Käufer einer Option auf festverzinsliche Wertpapiere ist das Optionsrecht als immaterieller Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens unter der Position „Sonstige Vermögensgegenstände“ (§ 266 Abs. 2 Lit. B.II. Nr. 4 HGB) auszuweisen. Eine Nichtaktivierung würde gegen den Vollständigkeitsgrundsatz des § 246 Abs. 1 HGB verstoßen. Der Käufer hat als Kaufpreis für das Optionsrecht die Optionsprämie an den Stillhalter der Option zu entrichten. Die Optionsprämie stellt die Anschaffungskosten für das Optionsrecht im Sinne des § 255 Abs. 1 HGB dar. Grundsätzlich ist das Optionsrecht so lange zu aktivieren, wie eine Ausübung bzw. Verwertung noch in Betracht kommt. Eine Verwertung kommt z. B. nach dem Verfall der Option nicht mehr in Betracht; der Buchwert der Option wäre zulasten der GuV abzuschreiben. Am Bilanzstichtag ist das Optionsrecht beim Käufer nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten (§ 253 Abs. 3 HGB). Liegt also der Wert des Optionsrechts, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag ergibt, unter dem Anschaffungswert, so ist das Optionsrecht zwingend auf diesen niedrigeren Wert abzuschreiben. Bei börsengehandelten Optionen dürfte die Bewertung zum Bilanzstichtag keine nennenswerten Probleme bereiten. Bei OTC-Optionen dagegen werden unter Umständen Börsen- oder Marktpreise nicht verfügbar sein. Unter der Annahme, dass z. B. Industrieunternehmen kaum über eigene „Preismodelle“ für Optionen verfügen, um den Wert im Bestand gehaltener OTC-Optionen ermitteln zu können, wird für eine aktuelle Bewertung gegebenenfalls die Hilfestellung der Hausbank gefordert sein. Werden Kaufoptionen ausgeübt, so setzen sich die Anschaffungskosten des erworbenen Optionsgegenstandes aus dem bezahlten Basispreis und der Optionsprämie zusammen. Wird eine Verkaufsoption ausgeübt, ist die Optionsprämie vom Verkaufserlös (Basispreis) des Optionsgegenstandes zu kürzen. Die gezahlten und aktivierten Prämien gelten somit als Anschaffungsnebenkosten im Sinne des § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB. Ist das Unternehmen Verkäufer (Stillhalter) von Kauf- bzw. Verkaufsoptionen, sind die erhaltenen Optionsprämien als „Sonstige Verbindlichkeiten“ (§ 266 Abs 3 Lit. C. Nr. 8 HGB) zu passivieren. Eine Vereinnahmung der Prämie erfolgt erst dann, wenn endgültig feststeht, dass die Option vom Käufer nicht ausgeübt wird. Diese Betrachtungsweise ergibt sich als Folge des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Zum Bilanzstichtag ist die Verpflichtung aus der eingegangenen Stillhalterposition zu bewerten. Ist nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag mit einem Verlust zu rechnen, der die erhaltene und passivierte Prämie übersteigt, ist gemäß § 249 Abs. 1 HGB eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 7.3.2. ZINSOPTIONEN ALS SICHERUNGSGESCHÄFTE Neben der vorstehend dargelegten Bilanzierung und Bewertung von gezahlten oder erhaltenen Optionsprämien bleiben noch die Auswirkungen von als Sicherungsgeschäfte getätigten Zinsoptionsgeschäften im Falle der Glattstellung bzw. einer Ausübung der Optionsrechte zu untersuchen. Als Beispiel hierfür soll die Absicherung eines Portfolios von festverzinslichen Wertpapieren durch den Kauf einer entsprechenden Anzahl von Put-Optionen auf die im Portfolio enthaltenen Wertpapiere herangezogen werden. Durch diese Kombination kann das Rentenportfolio gegen Zinssteigerungen (= Kursverluste) abgesichert werden, das heißt, ein sich möglicherweise ergebender Abschreibungsbedarf auf die festverzinslichen Wertpapiere im Bestand wird durch die Wertsteigerung der Option (Sicherungswirkung) ausgeglichen oder zumindest begrenzt. Fällt der Börsenkurs unter den Basispreis der Put-Option, bildet der Basispreis (abzüglich Prämie) die Wertuntergrenze für die Bewertung der festverzinslichen Wertpapiere. 82 Werden in einer derartigen Situation die Optionen durch Gegengeschäfte zu gleichen Basispreisen und mit gleichen Fälligkeiten glattgestellt, so entfällt dadurch auch die Sicherungswirkung der Optionen. Daraus folgt, dass zu diesem Zeitpunkt die Wertpapiere auf den aktuellen niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abzuschreiben sind. Der GuVmäßige Aufwand allerdings wird durch den als Folge der Glattstellung realisierten Gewinn (Differenz aus gezahlten und erhaltenen Optionsprämien) ausgeglichen bzw. zumindest reduziert. Wird dagegen anstelle einer Glattstellung das Optionsrecht ausgeübt, so entfaltet sich die Sicherungswirkung der Option insoweit, als der Verkauf der Wertpapiere zu dem vereinbarten Basispreis erfolgt. Der Verkaufserlös ist, wie bereits ausgeführt, um die gezahlte Optionsprämie zu kürzen. Grundsätzlich lassen sich diese Bilanzierungsgrundsätze für Optionsgeschäfte auch auf Zinsbegrenzungsvereinbarungen wie Caps, Floors und Collars übertragen. So wird der Käufer eines Caps oder Floors die gezahlte Einmalprämie in der Regel wie ein Optionsrecht unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ ausweisen. Da die erworbene Absicherung aus dem Cap bzw. Floor mehrere Perioden umfasst, ist der Behandlung der Prämie als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) der Vorzug zu geben. Dieser aktive RAP ist dann sukzessive zulasten der GuV (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) aufzulösen. Ausgleichszahlungen aus dem Cap oder Floor sind als zusätzlicher Zinsertrag erfolgswirksam zu behandeln (siehe auch folgendes Beispiel). Bilanzierung und Bewertung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen Beispiel Ein Industrieunternehmen kauft per 01.07.2003 einen Cap mit folgender Quotierung: Zinsobergrenze: 2,50 % Laufzeit: 01.07.2003–30.06.2008 Nominalbetrag: 20 Mio EUR variabler Referenzzinssatz: 6-Monats-EURIBOR Roll-over-Termine: 01.01. und 01.07. Prämie: 1,10 % einmalig Die Optionsprämie beträgt 220 000 EUR und ist beim Käufer bei Zahlung als RAP zu aktivieren. Der aktive RAP wird zulasten der GuV (Zinsaufwand) über die Laufzeit des Caps aufgelöst. Bei linearer Auflösung ergibt sich folgendes Bild: Jahr Auflösung RAP EUR RAP EUR 2003 22 000 198 000 2004 44 000 154 000 2005 44 000 110 000 2006 44 000 66 000 2007 44 000 22 000 2008 22 000 0 Wird z. B. beim Fixing zum 01.01.2004 ein 6-MonatsEURIBOR von 2,70 % festgestellt, führt dies zu einer Zinsausgleichsforderung von (2,70–2,50) × 20 000 000 × 180/360 100 = 20 000 EUR Die Ausgleichszahlung betrifft die Periode vom 01.01.2004 bis 31.06.2004 und ist daher für diesen Zeitraum als zusätzlicher Zinsertrag zu vereinnahmen. 83 7.4. ANHANGANGABEN ZU SONSTIGEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN Nach § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB haben mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) und große (§ 267 Abs. 3 HGB) Kapitalgesellschaften den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB (Haftungsverhältnisse) auszuweisen sind, im Anhang anzugeben. Es sind hier nur Verpflichtungen anzugeben, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung und die finanzieller Natur sind, d. h. zu zukünftigen Ausgaben führen. Im Zusammenhang mit den derivativen Finanzinstrumenten kommen hier Angaben zu den Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften infrage. Maßgeblich für die Angabepflicht ist das Volumen der abgeschlossenen Verträge zum Bilanzstichtag. Eine Angabepflicht wird jedoch nur insoweit ausgelöst, als nicht bereits Rückstellungen für drohende Verluste aus diesen Geschäften gebildet wurden. Für die Ermittlung des anzugebenden Betrages ist eine Saldierung mit Ansprüchen aus anderen schwebenden Verträgen oder auch eine Abzinsung der Verpflichtungen (Barwerte) nicht zulässig. Für die Bewertung der Verpflichtungen gelten im Übrigen die gleichen Vorschriften wie für die Bewertung von Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen. Eine Angabepflicht im Rahmen des § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB wird z. B. für Termin-, Pensions- und Optionsgeschäfte (Stillhalterverpflichtungen) dann ausgelöst, wenn sie über den gewöhnlichen Geschäftsumfang hinausgehen oder außerhalb des branchenüblichen Umfangs liegen. Eine Angabepflicht der Verpflichtungen aus allen schwebenden Geschäften kann hingegen nicht mit dieser Vorschrift bezweckt sein. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass eine Angabepflicht unabhängig von dem Ergebnisbeitrag des schwebenden Geschäftes besteht, also auch dann gegeben ist, wenn Verluste nicht zu erwarten sind. RECHTLICHE ASPEKTE DER ZINSINSTRUMENTE In diesem Abschnitt wird kurz auf die Vertragsgrundlagen von außerbörslichen Derivatgeschäften eingegangen. Die vertragliche Seite beim Zustandekommen eines außerbörslichen Derivatgeschäftes besteht aus zwei wesentlichen Elementen: dem Einzelabschluss, der in der Regel auf der Grundlage einer mündlichen Vereinbarung mit nachträglicher gegenseitiger schriftlicher Bestätigung (Confirmation) zustande kommt. Er bildet für sich allein genommen bereits ein Vertragsverhältnis. dem Rahmenvertrag (oder auch Master Agreement), der vor oder unmittelbar nach dem ersten Einzelabschluss in schriftlicher Form geschlossen wird. Er regelt die Bedingungen für sämtliche Einzelabschlüsse zwischen den beiden Vertragspartnern. Im jeweiligen Einzelabschluss vereinbarte Absprachen, die den Bestimmungen des Rahmenvertrags widersprechen, gehen vor. Im Laufe der Zeit haben sich im Wesentlichen zwei Standardformen für Rahmenverträge durchgesetzt: das englischsprachige internationale, auf Londoner oder New Yorker Recht basierende und umfangreiche „ISDA Master Agreement“ und der vom Bundesverband der deutschen Banken erstellte und auf nationalem Recht aufbauende „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“. An dieser Stelle wollen wir nicht näher auf das ISDA Master Agreement eingehen, da es für deutsche Unternehmen untereinander normalerweise nicht von Bedeutung ist. Darüber hinaus würde es den Umfang dieser Broschüre sprengen. Sollten sich jedoch zum ISDA-Vertrag Fragen ergeben, sind wir gerne bereit, hierauf einzugehen und gegebenenfalls Vertragsvorlagen zur Verfügung zu stellen. 84 Der Deutsche Rahmenvertrag fasst sämtliche Finanztermingeschäfte in einer Weise zusammen, dass sie mit dem Rahmenvertrag einen einheitlichen Vertrag bilden. Dies ist insbesondere mit Blick auf das sogenannte „Netting“ von Bedeutung, das insbesondere im Insolvenzfall eine Verrechnung sämtlicher durch den Rahmenvertrag erfassten Forderungen untereinander ermöglicht. Ferner sind u. a. Fragen der Zahlungsabwicklung, der Zinsbetragsberechnung sowie der Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund und im Insolvenzfall geregelt. Schadenersatz und Vorteilsausgleich bei Vertragsbeendigung, Abschlusszahlung und Regelungen bei Übertragung von Rechten und Verpflichtungen werden ebenfalls behandelt. Ein Abschnitt „Internationale Geschäfte“ kann, falls erforderlich oder gewünscht, durch Ankreuzen hinzugefügt werden. Eine Mustervorlage kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. GLOSSAR Anlageswap Unternehmen erhält Festzinssatz, während es seinerseits einen variablen Zinssatz zahlt. Amortisationsswap (siehe Step-down-Swap) Asset-Swap Tausch von Vermögenswerten bzw. Zahlungsforderungen. At-the-money-Option Option, deren Basispreis dem aktuellen Marktpreis entspricht. Basispreis Synonym für Strike-Preis. Dies ist der Preis (bzw. Kurs), zu dem vereinbarungsgemäß eine Option ausgeübt werden kann. Basispunkt Der hundertste Teil eines Prozents (z. B. 0,5 % = 50 Basispunkte). Basissatz (siehe Referenzzinssatz) Basisswap Swap mit Tausch unterschiedlicher variabler Zinszahlungsströme, d. h. Tausch von 3-Monats-EURIBOR und 6-Monats-EURIBOR. Basiswert Begriff für das einem Future-Geschäft zugrunde liegende Kassainstrument. Call-Option Kaufoption = Optionsrecht zum Kauf von festverzinslichen Wertpapieren oder anderen Werten innerhalb einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten Preis. 85 Cap EONIA Maßgeschneiderte Zinsoption, durch die der variable Zinssatz nach oben begrenzt wird (Zinsobergrenzenversicherung). Cash-Settlement European Overnight Interbank Average; Referenzzinssatz, der sich aus dem gewogenen Durchschnitt der getätigten Briefumsätze für Tagesgeld von 57 europäischen Banken errechnet und von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht wird. Barausgleich zwischen dem aktuellen und dem vereinbarten Zins/Kurs. EUREX Cheapest-to-deliver-Anleihe Die zur Erfüllung einer Future-Short-Position lieferbare Schuldverschreibung bzw. Anleihe mit dem günstigsten Marktpreis. European Exchange; Kooperation der Deutschen Terminbörse (EUREX Deutschland, früher DTB) und der EUREX Schweiz (früher SOFFEX = Swiss Options and Financial Futures Exchange). EURIBOR Clearingstelle Die Clearingstelle (Clearinghaus) ist eine der Börse angeschlossene Institution, über die alle Abschlüsse von Futures und von Optionen auf Futures abgewickelt und verrechnet werden. Sie nimmt zu jedem Käufer bzw. Verkäufer die rechtliche Gegenposition ein und übernimmt damit das Bonitätsrisiko der Handelsteilnehmer. European Interbank Offered Rate; Durchschnittszinssatz (Briefsätze für 1- bis 12-Monats-Gelder im Interbankenhandel im Euroraum), der von insgesamt 57 Referenzbanken täglich ermittelt wird. EURO-LIBOR Referenzzinssatz der British Banker’s Association für EuroTermingelder; vergleichbar mit dem EURIBOR. Closing Transaction Eine Transaktion, bei welcher bereits bestehende Longoder Short-Positionen glattgestellt werden. Collar Maßgeschneiderte Zinsoption (Zinsbegrenzung nach oben und nach unten); Kombination von Cap und Floor (Bandbreitenversicherung). Floor Maßgeschneiderte Zinsoption, durch die der variable Zinssatz nach unten begrenzt wird (Zinsuntergrenzenversicherung). Finanzierungsswap Das Unternehmen erhält einen variablen Zinssatz, während es seinerseits einen Festzinssatz zahlt. Derivate Finanzinstrumente, deren eigener Wert vom Wert eines anderen Finanzinstruments abhängt. Der Preis des Derivats wird vom Preis eines Basiswertes abgeleitet (Aktie, Währung, Zinssatz, Edelmetall, Kredit etc.). Alle Geschäfte, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzins oder Referenzindex ableitet, gelten als Derivate. Forward-Cap/Forward-Floor Zinsversicherung nach oben/unten, wobei der Startzeitpunkt der Versicherung nicht dem Tag des Abschlusses entspricht, sondern in der Zukunft liegt. Forward Rate Agreement (FRA) Vereinbarung über einen zukünftigen Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum. Deutscher Rahmenvertrag Von deutschen Banken gemeinsam entwickelter SwapVertrag für sämtliche maßgeschneiderten Zinssicherungsinstrumente, gültig zwischen in der Bundesrepublik ansässigen Partnern. Forward-Swap Entspricht in seiner Definition dem normalen Zinsswap, wobei der Beginn der Swap-Laufzeit in der Zukunft liegt. 86 Futures LIFFE Börsengehandelte Terminkontrakte. London International Financial Futures Exchange; Terminbörse in London. Future-Style-Margining Verbuchungsart der Future-/Optionspreise über das Marginkonto bei Long- und Short-Positionen. Long Hedge Absicherung durch Eingehen einer Kaufposition im Terminoder Optionsmarkt. Hedging Absicherung bestehender oder zukünftiger Positionen im Basiswert gegen Kurs- bzw. Zinsänderungsrisiken. Margin Sicherheitsleistung bei Eingehen von börsengehandelten Futures und Optionsgeschäften. In-the-money-Option Ein Call ist in-the-money, wenn der Kassakurs des Basiswertes über dem Basispreis liegt. Ein Put ist in-themoney, wenn der Kassakurs des Basiswertes unter dem Basispreis liegt. Netting Saldierung von Zahlungen. Nullkosten-Absicherung (siehe Zero-Cost-Collar) ISDA International Swap Dealers Association; Zusammenschluss der führenden im Swap-Markt aktiven Banken. Opening Transaction Eine Transaktion, durch die eine Long- oder Short-Position aufgebaut wird. ISMA International Securities Market Association; selbstregulierende Organisation und Wirtschaftsverband für den internationalen Wertpapiermarkt. Hauptaufgabe ist die Beaufsichtigung und Regulierung des sich schnell ändernden Marktes durch Ausgabe von Richtlinien und Empfehlungen. Out-of-the-money-Option Kassageschäft Over-the-counter (OTC) Handelsgeschäft (z. B. Devisen-, Geld- oder Wertpapiergeschäft), dessen vollständige Abwicklung (Erfüllung) innerhalb einer kurzen Frist nach Abschluss des Geschäfts erfolgt. Kassageschäfte können Zug um Zug oder free delivery abgewickelt werden. Nichtbörsengehandelte Finanzinstrumente. Kontraktwert Put-Option Der Kontraktwert gibt die Menge des Basiswertes an, die einem Future-Kontrakt zugrunde liegt. Verkaufsoption = Optionsrecht zum Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren oder anderen Werten innerhalb einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten Preis. LIBOR London Interbank Offered Rate; Referenzzinssatz für variabel verzinsliche Euro-Termingelder. Ein Call ist out-of-the-money, wenn der Kassakurs des Basiswertes unter dem Basispreis liegt. Ein Put ist out-ofthe-money, wenn der Kassakurs des Basiswertes über dem Basispreis liegt. Payer-Swaption Gibt dem Käufer das Recht, durch Ausübung im Zinsswap Festsatz zu zahlen und variablen Zinssatz zu erhalten. 87 Receiver-Swaption TIBOR Gibt dem Käufer das Recht, durch Ausübung im Zinsswap Festsatz zu erhalten und variablen Zinssatz zu zahlen. Tokyo Interbank Offered Rate; Referenzzinssatz japanischer Banken, festgestellt am Finanzplatz Tokio. Referenzzinssatz Tick Vertraglich von zwei Parteien als verbindlich anerkannter Zinssatz, der durch dritte Parteien festgelegt wird. Er dient als Bezugsgröße für Zinsderivate (siehe EURIBOR, EONIA). Minimale Veränderung des Preises. Roll-over Regelmäßige Zinsneufestsetzung bei Transaktionen mit variablem Zinssatz. Volatilität Maß für die Veränderung von Marktsätzen im Zeitverlauf; mathematisch betrachtet die Standardabweichung von Marktsätzen. Währungsswap Step-down-Swap Tausch von Festsatzverbindlichkeiten in unterschiedlichen Währungen einschließlich der damit verbundenen Zinszahlungen. Nach Ablauf der Swap-Vereinbarung erfolgt der Rücktausch der Beträge zum ursprünglich vereinbarten Kassakurs. Swap, bei dem sich die Nominalbeträge während der Laufzeit reduzieren. Zero-Cost-Collar Short Hegde Absicherung durch Eingehen einer Verkaufsposition im Termin- oder Optionsmarkt. Step-up-Swap Swap, bei dem sich die Nominalbeträge über die SwapLaufzeit erhöhen. Kombination aus Kauf (Verkauf) eines Caps und Verkauf (Kauf) eines Floors, wobei sich die bei Kauf zu zahlende und bei Verkauf vereinnahmte Prämie ausgleichen. Zinsswap Verkäufer einer Option. Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen in einer Währung. Strike-Preis Zinswährungsswap (siehe Basispreis) Kombination aus Währungs- und Zinsswap, wobei die mit dem Swap verbundenen Zinszahlungen in zwei verschiedenen Währungen erfolgen. Stillhalter Swap Tausch von Zinsverpflichtungen und/oder Währungspositionen (siehe Anlage-, Finanzierungs-, Währungs- und Zinsswap). Swap-Settlement Eintritt in einen Swap bei Ausübung einer Swaption. Swaption Option auf Eintreten in einen Swap. Zinsänderungsrisiken Gefahr, dass sich bei Veränderungen der Zinsen das Zinsergebnis der Bank infolge einer – insbesondere durch Fristentransformation verursachten – mangelnden Anpassungsfähigkeit der Zinserlöse an die Zinskosten oder umgekehrt unplanmäßig verringert. 88 Zinsprodukte der wichtigsten europäischen Terminbörsen Börse Futures Optionen EUREX (Deutschland und Schweiz) Kapitalmarkt Euro-Bund-Future Euro-Bobl-Future Euro-Buxl-Future Euro-Schatz-Future CONF-Future Optionen auf Euro-Bund-Future Euro-Bobl-Future Euro-Schatz-Future EURONEXT.LIFFE Geldmarkt: 3-Monats-EURIBOR-Future 3-Monats-EONIA-Future Kapitalmarkt britische Staatsanleihen: Long-Gilt-Future deutsche Staatsanleihen: Bund-Future Schatz-Future japanische Staatsanleihen (JGB) Geldmarkt 3-Monats-EURIBOR-Future 3-Monats-Sterling-Future (Short Sterling) 3-Monats-Euroswiss-Future 3-Monats-Eurodollar-Future 3-Monats-Euroyen-Future (TIBOR) 3-Monats-EURIBOR-Future Optionen auf Long-Gilt-Future Bund-Future 3-Monats-EURIBOR-Future 3-Monats-Sterling-Future 3-Monats-Euroswiss-Future 3-Monats-Eurodollar-Future Haftungsausschluss Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten. 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