Ausführungsbestimmungen Kantonales 2009
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Ausführungsbestimmungen Kantonales 2009
Bernischer Kantonal-Musikverband BKMV Ausführungs– Bestimmungen zum Festreglement 30.08.2007 Seite: 1 Ausführungs–Bestimmungen zum Festreglement (Genehmigung Muko: 20.09.2006 / Genehmigung Vorstand: 14.10.2006) Konzertmusik Art. 1 Zusammensetzung der Jury Eine Jury setzt sich aus drei Experten zusammen, welche sich untereinander besprechen können. Art. 2 Beurteilung der Vorträge 2.1 Die Beurteilung der Vorträge erfolgt durch eine verdeckte Jury; d.h. die Experten haben keinen Sichtkontakt zum vortragenden Verein. Die ausgeloste Startreihenfolge ist den Experten nicht bekannt. 2.2 Die Konzertmusik umfasst je ein Selbstwahl- und ein Aufgabestück. Die Beurteilung der Vorträge erfolgt nach folgenden Faktoren: a) Stimmung und Intonation b) Rhythmus und Metrum c) Dynamik und Klangausgleich d) Tonkultur, Technik und Artikulation e) Musikalischer Ausdruck f) Interpretation Art. 3 Benotung 3.1 Die Experten erteilen Noten von 10 bis 5 (nur ganze Noten). Die Notenwerte bedeuten: 10 ausgezeichnet 9 sehr gut 8 gut 7 ziemlich gut 6 genügend 5 ungenügend 30.08.2007 Seite: 2 3.2 Jeder Experte gibt für jeden Faktor eine Note. Addiert, ergibt dies pro Faktor im Maximum 30 Punkte. Alle sechs Faktoren zusammengezählt, ergeben die erreichte Punktzahl, welche für das Selbstwahl- wie für das Aufgabestück im Maximum je 180 Punkte betragen kann. Die maximale Punktzahl für die Konzertmusik beträgt demnach 360 Punkte. Art. 4 Berichterstattung 4.1 Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen. 4.2 Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten, das Diplom und die Rangliste. 4.3 Von der Konzertmusik werden Tonträger erstellt und den Vereinen angeboten. Die Rechte für die Verwendung der Aufnahmen verbleiben beim BKMV. Marschmusik Art. 5 Allgemeines 5.1 Bei der Marschmusik wird in den Schwierigkeitsgraden kein Unterschied gemacht. 5.2 Die Vereine haben zwei Möglichkeiten, am Wettbewerb teilzunehmen: a) traditionelle Marschmusik b) Marschmusik mit Strassenevolutionen 5.3 Das Mitmarschieren von Trachtenfrauen, Ehrendamen und Majoretten ist erlaubt, hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung. Art. 6 Traditionelle Marschmusik 6.1 Jeder Verein hat zwei Märsche vorzubereiten, welche im Festführer mit Nr. 1 und Nr. 2 bezeichnet werden. Eine der beiden Kompositionen muss von einem Schweizer Bürger stammen. Das Expertenteam bestimmt, welcher der beiden Märsche gespielt werden muss. Beim Bereitstellen des Vereins zur Marschmusik wird der zu spielende Marsch bekannt gegeben. 30.08.2007 Seite: 3 6.2 Präsentation: Der Verein stellt sich auf, sobald der vorangehende Verein marschiert. Der Dirigent meldet den Verein dem Experten in einheitlicher Haltung und geordneter Formation wie folgt: „Experte, ich melde die Musikgesellschaft XY zur Marschmusik bereit“ 6.3 Der Abmarsch erfolgt in einheitlicher Fuss–Stellung. Der Dirigent befiehlt: „…Marsch Nr…. Tambourbeginn – Tambour(en) – vorwärts – Marsch!“ oder gibt das dem Kommando entsprechende Zeichen. 6.4 Der Spielwechsel erfolgt nach zweimal 8 Takten Trommelmarsch. Auf den 9. Takt erfolgt das Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel, auf den 13. Takt gehen die Instrumente hoch, und auf den 17.Takt erfolgt der Spielbeginn. 6.5 Nach dem Marschende hat ein Wechsel auf die Tambouren, sowie ein korrektes Anhalten, zu erfolgen. Art. 7 Marschmusik mit Evolutionen 7.1 Vereine mit Strassenevolutionen bereiten ein frei gewähltes Programm vor. 7.2 Die Präsentation erfolgt wie unter Art. 6.2 beschrieben. 7.3 Der Ablauf des Programms ist freigestellt, die Evolution muss jedoch mindestens vier verschiedene Figuren enthalten. Art. 8 Beurteilung der Vorträge 8.1 Eine Jury setzt sich aus vier Experten zusammen. Die Standorte der vier Experten sind gleichmässig auf der Marschmusikstrecke verteilt. 8.2 Die traditionellen Marschmusikvorträge werden nach folgenden Faktoren beurteilt: a) Meldung, Präsentation, Kommandi b) Trommelmarsch, Spielwechsel, Marschbeginn c) Spielwechsel am Schluss mit Anhalten d) Intonation, Tonkultur e) Rhythmus, Metrum f) Dynamik, Klangausgleich, Artikulation g) Marschdisziplin h) Gesamteindruck 8.3 Die Marschmusikvorträge mit Evolutionen werden nach folgenden Faktoren beurteilt: 30.08.2007 Seite: 4 a) b) c) d) e) f) g) h) 8.4 Meldung, Präsentation, Kommandi Beginn des Programms mit Abmarsch Abschluss mit Anhalten Intonation, Dynamik, Klangausgleich Rhythmus, Metrum, Artikulation Programmvielfalt, Originalität, Choreographie Marschdisziplin Gesamteindruck Alle vier Experten geben je eine Note für die in Art. 8.2 resp. 8.3 aufgeführten Faktoren d) – h). Experte 1 beurteilt zusätzlich die Faktoren a) und b); Experte 2 beurteilt zusätzlich den Faktor b); Experte 4 beurteilt zusätzlich den Faktor c). Art. 9 Benotung 9.1 Die Experten erteilen Noten von 10 bis 5 (nur ganze Noten), Die Notenwerte bedeuten: 10 ausgezeichnet 9 sehr gut 8 gut 7 ziemlich gut 6 genügend 5 ungenügend 9.2 Die Punktzahlen der vier Experten werden addiert und durch 2 dividiert. Daraus ergeben sich maximal 120 Punkte. Das Notenblatt mit dem Resultat wird den Vereinen nach dem Marschmusikvortrag ausgehändigt, die Punktzahl wird am Lautsprecher bekannt gegeben. Art. 10 Berichterstattung 10.1 Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen. 10.2 Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten, das Diplom und die Rangliste. Tambourenwettspiel Art. 11 Allgemeines 30.08.2007 Seite: 5 11.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Tambouren, die Mitglied einer Sektion des Bernischen Kantonal-Musikverbandes sind. 11.2 Es gibt folgende Möglichkeiten, am Wettspiel teilzunehmen: - Sektionswettspiel - 3er-Gruppenwettspiel Eine Jury setzt sich aus zwei Experten zusammen. 11.3 11.4 Als Bewertungsgrundlage dient die Taxationstabelle des Schweizerischen Tambourenverbandes. Art. 12 Sektionswettspiel 12.1 Es werden zwei Kategorien mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden gebildet (Sektionswettspiel Kat A und B). 12.2 Eine Sektion besteht aus mindestens 5 Tambouren exklusive Dirigent. Die Sektion kann, muss aber nicht unbedingt dirigiert werden. 12.3 Pro aktiven Tambour wird ein Beteiligungszuschlag von 0.10 Pt gegeben. 12.4 Sektionswettspiel Kat A Beim Sektionswettspiel der Kat A ist das folgende Programm durch die Experten zu beurteilen: Bewertung A1 1 Grundlage Ordonnanz-Triole Technische Ausführung 10 Pt 2 Ordonanz-Märsche nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12 Die Märsche müssen fortlaufend gespielt werden. (z.B. 2+3, 3+4, 4+5, 5+6 usw.) Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Bewertung A2 1 Grundlage 5er-Ruf Technische Ausführung 10 Pt 1 freigewählte Komposition aus Klasse 1-4 (Klassierung STV) Märsche 6 Verse mit Wiederholung. Komposition mindestens 80 Takte Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt 30.08.2007 Seite: 6 Dynamik 10 Pt Maximal erreichbare Punktzahl = 90 Pt + Beteiligungszuschlag von 0.10 Pt pro Tambour. 12.5 Sektionswettspiel Kat B Beim Sektionswettspiel der Kat B ist das folgende Programm durch die Experten zu beurteilen: Bewertung B1 1 Grundlage Ordonnanz-Triole Technische Ausführung 10 Pt 1 Ordonnanz-Marsch nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12 Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Bewertung B2 1 freigewählte Komposition aus Klasse 5 oder 6 (Klassierung STV) Verlangt werden 4 Verse mit Wiederholung. Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Dynamik 10 Pt Maximal erreichbare Punktzahl = 80 Pt + Beteiligungszuschlag von 0.10 Pt pro Tambour. Art. 13 Gruppenwettspiel 13.1 Es werden 2 Kategorien mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden gebildet (Gruppenwettspiel Kat C und D). 13.2 Eine Gruppe besteht aus 3 Tambouren und wird nicht dirigiert. 13.3 Pro Musikverein dürfen mehrere 3er- Gruppen in beiden Kategorien starten. 13.4 Gruppenwettspiel Kat C Bewertung C1 1 Grundlage nach freier Wahl aus 5er- Ruf, 9er- Ruf und doppelte 30.08.2007 Seite: 7 Tagwachtgrundlage Technische Ausführung 10 Pt 2 Ordonnanz-Marsch nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12 Die Märsche müssen fortlaufend gespielt werden. (z.B. 2+3, 3+4, 4+5, 5+6, usw) Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Bewertung C2 1 freigewählte Komposition aus den Klassen 1-4, (Klassierung STV) Märsche 6 Verse mit Wiederholung. Komposition mindestens 80 Takte Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Dynamik 10 Pt Maximal erreichbare Punktzahl = 80 Pt 13.5 Gruppenwettspiel Kat D Bewertung D1 1 Grundlage nach freier Wahl aus Schleppstreich, Triole und 5er- Ruf Technische Ausführung 10 Pt 1 Ordonnanz- Marsch nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12 Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Bewertung D2 1 freigewählte Komposition aus Klasse 5 oder 6 (Klassierung STV) Märsche 4 Verse mit Wiederholung. Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Dynamik 10 Pt Maximal erreichbare Punktzahl = 80 Pt Art. 14 Besondere Hinweise 30.08.2007 Seite: 8 Der Schweizerische Tambourenverband hat alle Kompositionen und Märsche nach Schwierigkeitsgrad in den Klassen 1-6 aufgeteilt. Die Klasse 1 enthält die schwierigsten und die Klasse 6 die leichtesten Kompositionen. Bei der Auswahl des Sektionswettspiels der Kat A oder B und des Gruppenwettspiels der Kat C oder D sind die freigewählten Kompositionen diesem Klassierungsverzeichnis zu entnehmen. Das Verzeichnis kann gegen Rechnung beim Zentralsekretär des STV bezogen werden. Alle Grundlagen müssen gemäss Lehrgang „Zündstoff für Trommler“ des Schweizerischen Tambourenverbandes aufgeführt werden. Art. 15 Berichterstattung 15.1 Jede Sektion erhält nach dem Fest einen allgemeinen schriftlichen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes, mit den Noten für jeden Bewertungsfaktor und die erreichte Punktzahl. 15.2 Jede Sektion erhält die Partitur mit den Eintragungen der Experten, das Diplom und die Rangliste. Art. 16 Rangierung/Rangliste 16.1 An jedem Wochenende wird für Sektions- und Gruppenwettspiele pro Kategorie je eine Rangliste erstellt. Diese wird nach dem Fest zu einer Gesamtrangliste pro Kategorie zusammengefasst. 16.2 Die Rangliste enthält für Sektions- und Gruppenwettspiele pro Kategorie je die erreichte Punktzahl. 30.08.2007 Seite: 9