Amtsblatt - Landkreis Sonneberg

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Amtsblatt - Landkreis Sonneberg
Amtsblatt
des Landkreises Sonneberg
25. April 2015
Kreisjugendfeuerwehrtag
Die Kreisjugendfeuerwehr
lädt alle Interessierten am
Samstag, dem 30. Mai
2015 zum 21. Kreisjugendfeuerwehrtag auf den
Sportplatz
Mengersgereuth-Hämmern ein. Ab 9
Uhr starten die Gruppenstafetten.
Behindertenbeauftragter
Der
Behindertenbeauftragte Jürgen Prüfer hat
ab 1. Mai 2015 eine neue
Sprechzeit, nämlich wöchentlich am Donnerstag
von 9 bis 17.30 Uhr im
Landratsamt Sonneberg
(Zimmer 532). Erreichbar ist Jürgen Prüfer unter
Telefon 0171-6941910 sowie per E-Mail an info@
mensch-zuerst.de.
Rechtsschutz-Wette der
Sparkasse
Die Sparkasse Sonneberg
wettet mit ihren Kunden,
dass ihre Rechtsschutzversicherung ein besseres
Preis-Leistungs-Verhältnis
hat als jedes vergleichbare Angebot. „Unser
Rechtsschutz wurde zum
sechsten Mal mit dem
KUBUS-Siegel für hervorragende Gesamtzufriedenheit ausgezeichnet. Eine
Rechtsschutzversicherung
wird immer wichtiger,
denn jährlich werden in
Deutschland über zwölf
Millionen
gerichtliche
Auseinandersetzungen
geführt. In einen Rechtsstreit ist man schneller
verwickelt als man glaubt,
auch ungewollt“ erklärt
Sven Posekardt, Marktbereichsleiter der Sparkasse
Sonneberg. Aus diesem
Grund lädt die Sparkasse
Sonneberg ihre Kunden
zu kostenlosen Beratungen
ein. Die Wetten nimmt die
Sparkasse bis zum 30. Juni
2015 an. Mehr unter www.
spkson.de.
26. Jahrgang, Ausgabe 4/2015
700 Jahre
Neuhaus-Schierschnitz
Aus dem Inhalt
Haushaltssatzung
Jahresrechnung 2013
Förderung Ehrenamt
Ehrenamtliche
Richter gesucht
Bekanntmachungen
Beschlüsse
Kreisausschuss
Beschlüsse ZV SAZ
Stellenausschreibung
Stadt Schalkau
S. 5
S. 5
S. 6
S. 6
S. 7
S. 8
S. 8
S. 8
Die Landrätin
Sehr geehrte Bürgerinnen
und Bürger,
Mit folgendem Programm begeht die Gemeinde NeuhausSchierschnitz vom 8. bis 17. Mai 2015 die Ersterwähnung
ihres Ursprungs-Ortes Neuhaus vor 700 Jahren:
Freitag, 8. Mai 2015
Eröffnung der Festwoche mit Festrede des Bürgermeisters und
Grußworten im Festzelt
21.00 Uhr: Heimatabend unter Moderation von Achim Mentzel/
Mitwirkende: Musikverein Neuhaus-Schierschnitz, Alpenecho
Sonneberg, Trachtenverein „Schumlach“, Jagdhornbläser Mengersgereuth-Hämmern (Eintritt: freiwillige Spende)
Samstag, 9. Mai 2015
9.00 Uhr: 1. Classik Frühlingserwachen Motorrad Geländefahrt
veranstaltet vom MC Isolator, die Strecke führt durch das Unterland;
21.00 Uhr: Antenne Thüringen Disko-Party (Eintritt: 9.- €)
Sonntag, 10. Mai 2015
Kinder- und Familientag
10.00 Uhr: Musical „Hallo Himmel“ der Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz
11.00 - 17.00 Uhr: Spiel und Spaß für Kinder mit Torsten Donau, Hüpfburg, Bastelstraße, Kinderschminken, Clown, Zauberer, Spielstationen u.v.m. (Teilnahmegebühr inklusive Gutscheine)
Montag, 11. Mai 2015
20.00 Uhr: Kabarettabend mit Uwe Steimle (Eintritt: 9.- €)
Dienstag, 12. Mai 2015
20.00 Uhr: Magische Nacht - Ein Abend für alle Sinne. Ihr Verstand wird nicht glauben was Ihre Augen sehen und Ihre Lachmuskeln kommen ebenfalls nicht zu kurz. (Eintritt: 7.- €)
Mittwoch, 13. Mai 2015
20.00 Uhr: Multimediaschau „700 Jahre Neuhaus in Bild &
Ton“ (Eintritt: 7.- €)
➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf Seite 2 ➤➤➤
am 12. April hat die Welt
anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung des
Konzentrationslagers Buchenwald auf Thüringen
geschaut. Auch 70 Jahre danach bleibt es Verpflichtung, uns für eine
weltoffene
Gesellschaft
und gegen Diskriminierung einzusetzen! Das
vielfache Engagement im
Landkreis Sonneberg wird
in den kommenden fünf
Jahren durch das Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ unterstützt.
Es ist das Nachfolgeprogramm von „Toleranz
fördern – Kompetenz stärken“, durch das in den
Jahren 2011 bis 2014 im
Landkreis bereits zahlreiche Initiativen gegen Rassismus und Antisemitismus auf den Weg gebracht
wurden. Ich lade alle ein,
sich unter www.demokratie-leben.de über das Programm zu informieren und
sich aktiv in seine Umsetzung einzubringen.
Ihre Landrätin
Christine Zitzmann
2
NICHTAMTLICHER TEIL
➤➤➤ Fortsetzung von Titelseite ➤➤➤
Himmelfahrt, Donnerstag, 14. Mai 2015
10.00 Uhr: Gottesdienst im Festzelt
Am Nachmittag Unterhaltung im Festzeltmit „Richmond unplugged“ + „Olli“ - Western & Country Music und Rockiges
handgemacht (bis 20.00 Uhr, Eintritt: 3.- €)
Freitag, 15. Mai 2015
21.00 Uhr: Konzert der „Dorfrocker“ (Eintritt: 10.- €)
Samstag, 16. Mai 2015
Vor- und nachmittags Angebote der örtlichen Vereine
20.00 Uhr: Konzert mit dem „Orchester Holger Mück“ und als
Stargast Wolfgang Schwalm, der „Wildecker Herzbube“ (Eintritt: 8.- €)
Sonntag, 17. Mai 2015
9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche
14.00 Uhr: Festumzug „Geschichte ab 1315 bis in die Gegenwart“ nebst Festzeltbetrieb
19.00 - 22.00 Uhr: „Hans im Glück“ Musik Show (Eintritt: freiwillige Spende)
22.00 Uhr: Höhenfeuerwerk
Das Bürgerbüro Wolkenrasen ist für alle da
Ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern des
Landkreises Sonneberg steht
seit kurzem das neueröffnete
Bürgerbüro im Wolkenrasen
(Gorki-Straße 4) offen. Als
Gemeinschaftsprojekt vom
Sonneberger Ausbildungszentrum und der Werkstatt
Bildung + Medien Sonneberg will es eine zentrale
Anlauf-, Informations- und
Beratungsstelle zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration aller Hilfesuchender sein. Sein Team
unterstützt, vermittelt und
begleitet alle Interessierten
in vielen lebenspraktischen
Fragen, so etwa bei der Bewältigung persönlicher Problemlagen, bei der Suche nach
Arbeitsstellen oder der Berufsauswahl, bei finanziellen
Fragen, bei Unklarheiten in
Mietangelegenheiten, bei der
Kontaktaufnahme zu Vereinen, Behörden oder Ämtern,
bei Antragstellungen und
Formularen oder bei der Suche nach sozialen Kontakten.
Welche Hilfe man auch immer benötigt – das Team vom
Bürgerbüro
Wolkenrasen
hilft sehr gerne weiter! Es
arbeitet eng mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen des Landkreises Sonneberg zusammen, um Wege
zu verkürzen und zu erleichtern und um eine schnelle
Lösung von Problemen zu
erreichen. Ob Familien, Migranten, langzeitarbeitslose
Frauen und Männer, arbeitslose Jugendliche, Schuldner,
Alleinerziehende usw. – alle
Bürgerinnen und Bürger
sind angesprochen. Dabei
bietet das Bürgerbüro neben
qualifizierten
Fachkräften
eine kostenlose Beratung
und natürlich den vertraulichen Umgang mit den
persönlichen Daten der Hilfesuchenden. Partner sind
unter anderem der Landkreis
Sonneberg, das Jobcenter
Sonneberg, die Stadt Sonneberg und die Wohnungsbau
GmbH Sonneberg.
Fahrplanänderungen der OVG
Zum 1. Mai 2015 werden folgende Änderungen im Fahrplan
der OVG mbH Sonneberg vorgenommen:
Linie/Fahrt
700
11; 15
700
13; 19
700
12; 16
700
14; 18
708
31
708
33
708
34
708
36
Zeit
11:40
15:40
13:00
17:00
17:50
17:40
18:25
19:15
Strecke
Sonneberg
Sonneberg
Schleusingen
Schleusingen
Sonneberg
Sonneberg
Pressig
Pressig
Schleusingen
Schleusingen
Sonneberg
Sonneberg
Pressig
Pressig
Sonneberg
Sonneberg
Gültigkeit
Sa, Sonn- & Feiertag
Sa, Sonn- & Feiertag
Sa, Sonn- & Feiertag
Sa, Sonn- & Feiertag
Sonn- & Feiertag
Sonn- & Feiertag
Sonn- & Feiertag
Sonn- & Feiertag
11:30 Uhr Sonneberg - Eisfeld
15:30 Uhr Sonneberg - Eisfeld
13:30 Uhr Eisfeld - Sonneberg
17:30 Uhr Eisfeld - Sonneberg
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
NICHTAMTLICHER TEIL
3
Vereinswettbewerb zur Sportabzeichen-Tour am 3. Juli
Teilnehmenden Sportvereinen winken 100 Euro Förderung
Die
Sportabzeichen-Tour
des Deutschen Olympischen
Sportbunds (DOSB) startet heuer zum zwölften Mal
durch Deutschland und wird
in neun deutschen Städten
Halt machen. Am 3. Juli 2015
ist erstmals Sonneberg Station. „Dass die Tour in der
Spielzeugstadt anlässlich des
25-jährigen Jubiläums des
Kreissportbunds Sonneberg
Halt macht, erfüllt uns mit
großem Stolz. Am Vormittag erwarten wir rund 1.000
Schülerinnen und Schüler,
am Nachmittag Kindergärten,
Firmen, Polizei, Feuerwehren
und natürlich viele interessierte Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der SportbundVorsitzende Robert Eberth.
Ebenfalls zur Teilnahme
V.l.n.r.: Heidrun Höpfner vom Landessportbund, SparkassenVorstandsvorsitzender Mike Stieler sowie Jürgen Eckstein und
Susanne Traut vom Kreissportbund
aufgerufen sind selbstverständlich alle Sportvereine
der Region. „Unsere Aktiven
können sich der Herausforderung `Deutsches Sportabzeichen` stellen und ihre
persönliche Fitness überprüfen“, freut sich Robert
Eberth und verweist auf eine
in Aussicht stehende Unterstützung durch die Sparkasse Sonneberg. „Unsere
Sparkasse Sonneberg ruft in
diesem Zusammenhang zu
einem
Vereinswettbewerb
auf. Wenn wir es schaffen,
dass 25 Sportvereine des
Landkreises, die im Landesbzw. Kreissportbund organisiert sind, mit mindestens je
zehn Mitgliedern teilnehmen
und sich in mindestens zwei
Disziplinen des Sportabzeichens versuchen, erhält jeder Verein von der Sparkasse
eine Förderung in Höhe von
100 Euro. Liebe Sportvereine – kommt also zur Sportabzeichen-Tour am Freitag,
dem 3. Juli ins Sonneberger
Stadion (14 - 18 Uhr) oder
ins Sonne-Bad (12 - 18 Uhr)
und holt Euch den Zuschuss!
Mitmachen lohnt sich aber
auch aufgrund des attraktiven
Rahmenprogramms, bei dem
prominente Spitzensportler
wie Ex-Zehnkämpfer Frank
Busemann mitmischen.“
Tag der offenen Tür in der RABA
Der Zweckverband für
Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) lädt alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem
„Tag der offenen Tür“ auf
dem Standort der Restabfallbehandlungsanlage
Südwestthüringen – kurz:
RABA – in Zella-Mehlis
(Am Schießstand 15) ein.
Dieser findet am Samstag, dem 9. Mai 2015 in
der Zeit von 10 bis 16
Uhr statt. Unter fachkundiger Führung kann die
Anlage besichtigt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Zella-Mehlis und
das Technische Hilfswerk
stellen ihre moderne Technik vor. Weiterhin wird ein
kostenloser Gesundheitscheck durch eine Krankenkasse angeboten. Gleichzeitig gibt es vielfältige
Unterhaltung für Familien
mit Kindern mit Kinderprogramm, Bastelstraße,
Hüpfburg und Preisrätsel.
Für gastronomische Versorgung ist bestens gesorgt. Parkmöglichkeiten
bestehen ausreichend auf
dem Standort der RABA.
5. SonneBerg-Preis lädt nach Theuern
Der diesjährige SonneBergPreis, nunmehr in seiner 5.
Auflage, findet am 10. Mai
2015 auf der anspruchsvollen Rennstrecke in und um
Theuern statt. Hierzu lädt der
gastgebende Radsportverein
Sonneberg e.V. (RSV) alle interessierten Zuschauer recht
herzlich ein. „Die Trainer des
Bund Deutscher Radfahrer
reisen an, um die ambitioniertesten Sportlerinnen und
Sportler der Jahrgänge 1999
und 2000 für den Bundeskader zu sichten. Deshalb gehören diese Rennen zu den
wichtigsten innerhalb dieser
Altersklasse. Im Rahmen
dieser Veranstaltung werden
die Straßenradsportler aller
weiteren Nachwuchsklassen (
U 11, U 13, U 15 und U 19 )
ihre Rennen auf der berühmtberüchtigten
Rennstrecke
austragen. Ein besonderes
Highlight wird das Rennen
der Männer mit einer Länge
von 143 Kilometern und rund
3000 zu überwindenden Höhenmetern sein. Hierbei handelt es sich um das härteste
Straßenrennen Deutschlands
– auch für Bergspezialisten
eine echte Herausforderung.
Besonders freuen wir uns
darauf, alle Kinder – und
Jugendfahrern des RSV in
einem Heimrennen am Start
zu haben“ erklärt die Vereinsvorsitzende Annette Liebermann.
4
NICHTAMTLICHER TEIL
„Hell und Dunkel“ – 12. Regionale Museumsnacht am 16. Mai
Inzwischen ist die Regionale
Museumsnacht zu einer festen
Größe im kulturellen Leben
der Landkreise Coburg, Sonneberg und Hildburghausen
geworden. In diesem Jahr
wird sie am Samstag, dem 16.
Mai stattfinden. Alle Neugierigen sind zwischen 18:00 und
23:00 Uhr herzlich auf eine
Busreise zu zehn Museen eingeladen, die besondere Einblicke in Geschichte, Kunst,
Gewerbe und Naturwissenschaften bieten werden. Entsprechend dem Motto „Hell
und Dunkel“ erwarten die
Gäste besondere Programme,
in denen die verschiedenen
Sichtweisen auf beide Zustände erkennbar werden. Mit dem
Flakonmuseum Kleintettau
wird übrigens erstmals eine
Einrichtung aus dem Landkreis Kronach teilnehmen.
Aus dem Landkreis Sonneberg werden mit dem Astronomiemuseum der Sternwarte
Sonneberg, dem Deutschen
Spielzeugmuseum Sonneberg
und dem Nautiland Sonneberg
drei Einrichtungen vertreten
sein. Neben den Ausstellungen des Astronomiemuseums
zur Geschichte der Sternwarte
Sonneberg, zur Geschichte der
astronomischen Gerätetech-
Am 20. März diesen Jahres zog eine teilweise Sonnenfinsternis
unzählige Menschen in ihren Bann.
nik und über astronomische
Themen werden Führungen
und Gerätedemonstrationen
Einblicke in die Arbeitsweise einer Sternwarte geben.
Im Rahmenprogramm wird
getreu dem Motto „Hell und
Dunkel“ kosmischen Vorgängen nachgegangen, die uns am
Sternenhimmel ein faszinierendes Wechselspiel aus Licht
und Dunkelheit bescheren.
Sonnenfinsternisse sind sehr
seltene und äußerst beeindruckende Naturschauspiele.
Sie werden im ersten Vortrag
des Abends ab 19:00 Uhr im
Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. Und ab 20:30 Uhr
werden dem Augenschein
nach weniger spektakuläre
Vorgänge im Sonnen- und
im Milchstraßensystem vorgestellt, die uns jedoch sehr
interessante Einblicke in die
Bewegung der Himmelskörper und in ihre Beschaffenheit ermöglichen. Bei klarem
Himmel werden Jupiter und
andere Himmelskörper an den
Fernrohren der Sternwarte
sichtbar sein. Bei ungünstigem Wetter finden um 22:30
und 23:30 Uhr computeranimierte Weltraumreisen durch
das Sonnensystem statt, auf
denen Interessantes und Erstaunliches über die Entstehungsgeschichte unserer näheren kosmischen Heimat zu
erfahren sein wird.
Das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg präsentiert
neben seiner ständigen Aus-
stellung mit der berühmten
Schaugruppe „Thüringer Kirmes“ und 5.000 Spielzeugen
ein buntes Programm mit
dem Weimarer Modetheater
„schöne und schöne“ und dem
Frieder Simons Kunstfiguren
& Caspertheater Lari Fari aus
Halle/Saale. Das Nautiland
Sonneberg entführt Sie mit tropischen Fischen, Haien, Seepferdchen, Raubmuränen, Reptilien und Insekten in die Welt
der Meere und der Tropen, die
diesmal besonders eindrucksvoll im Kontrast von Hell und
Dunkel erscheinen wird.
Mit dem Kauf eines „Bändchens“ entrichten erwachsene
Besucher ihre Teilnahmegebühr und berechtigt zur Fahrt
mit den Shuttles. Sie beträgt
beim Erwerb im Vorverkauf 2
Euro, an den Abendkassen der
Museen 4 Euro. Vorverkaufsstellen sind unter anderem in
den Museen, in der Touristinfo Sonneberg und die VRBank Coburg. Nähere Informationen über die Regionale
Museumsnacht erhalten Sie
im Internet unter www.museumsnacht-coburg-suedthueringen.de.
Thomas Weber
Astronomiemuseum der
Sternwarte Sonneberg
Terminhinweise der Volkshochschule
Arbeit und Beruf/Gesellschaft:
Windows 7 – Aufbaukurs
ab Montag, 4. Mai
17 Uhr
Sonneberg
Vortrag: n erstellen
Donnerstag, 7. Mai
19 Uhr
Sonneberg
Kunst und Kultur:
Ölmalerei
ab Montag, 4. Mai
17.30 Uhr Neuhaus/Rwg.
Ölmalerei
ab Dienstag, 5. Mai
17.30 Uhr Neuhaus/Rwg.
Attraktiv und selbstsicher
ab Dienstag, 12. Mai
18 Uhr
Sonneberg
Zuckertüten handgemacht
ab Mittwoch, 20. Mai
18 Uhr
Sonneberg
Sensenkurs – Dengeln
Samstag, 30. Mai
9 Uhr
Neuhaus/Rwg.
Gesundheit:
Schnelle und gesunde Küche
Montag, 4. Mai
18 Uhr
Sonneberg
BodyChallenge – Wunschgewicht in 90 Tagen
ab Montag, 4. Mai
19 Uhr
Sonneberg
BodyChallenge – Wunschgewicht in 90 Tagen
ab Mittwoch, 6.Mai
11 Uhr
Sonneberg
Frühjahrskräuter für Leib und Seele
Dienstag, 5. Mai
18.30 Uhr Sonneberg
Selbstverteidigung für Kinder (ab 6 Jahre)
ab Donnerstag, 7. Mai
16 Uhr
Sonneberg
Vortrag – Neue Chancen bei Tinnitus
Donnerstag, 7. Mai
18 Uhr
Sonneberg
Männerkochkurs
Donnerstag, 7. Mai
18.30 Uhr Sonneberg
Pilates
ab Donnerstag, 7. Mai
19 Uhr
Sonneberg
Herz-Kreislauf stärken mit Spinning®-Bikes
ab Mittwoch, 20. Mai
19.15 Uhr Sonneberg
Folgende Veranstaltungen erwarten Sie:
Petra Durst Benning liest aus ihrem Roman „Bella Clara“
Samstag, 25. April, 17 Uhr – Kartenvorverkauf
VHS in der Kirche
Sonntag, 17. Mai, 16 Uhr, Mengersgereuth-Hämmern
Historischer Handwerkermarkt auf dem Gelände der VHS
Sonntag, 31. Mai, 11 – 18 Uhr
Abendkurs Vorbereitung auf externen Realschulabschluss
Ab sofort sind Anmeldungen für den im Herbst beginnenden
Abendkurs zur Vorbereitung auf den externen Realschulabschluss möglich. Weitere Informationen unter www.vhs-sonne
berg.de/kurse/grundbildung oder 03675/871-620.
Volkshochschule des Landkreises Sonneberg
Coburger Straße 32a, 96515 Sonneberg
Telefon: 03675/871-620, E-Mail: info@vhs-sonneberg.de
Web: www.vhs-sonneberg.de
AMTLICHER TEIL
Hinweis:
5
Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen des Landkreises Sonneberg sind, werden diese im
Landratsamt Sonneberg zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden
eingesehen werden. Satzungen und Beschlüsse des Landkreises Sonneberg sind zudem im PDF-Dokument
des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg auf den Internetseiten des Landkreises Sonneberg unter folgendem Link abrufbar: http://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/amtsblatt-des-landkreises
Haushaltssatzung
des Landkreises Sonneberg für das Jahr 2015
Gemäß §§ 114 i. V. m. 60 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) erlässt der
Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 64.976.240 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.598.270 €
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.295.000 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
§4
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach §§ 25 ff. Thüringer Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf
20.680.970 EUR festgesetzt.
Die Kreisumlage wird in von-Hundert-Sätzen aus dem vom
Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten Umlagegrundlagen (Mitteilung vom 16.01.2015) bemessen:
Steuerkraftmesszahl 34.253.602,57 EUR
+ Schlüsselzuweisungen
11.836.664,55 EUR
./. Finanzausgleichsumlage
379.425,74 EUR
= Umlagegrundlagen
45.710.841,38 EUR
Der Hebesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 45,243
v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 €
festgesetzt.
§6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Sonneberg, den 17.04.2015
Landkreis Sonneberg
Zitzmann
Landrätin (Siegel)
Beschluss und Genehmigungsvermerk
zur Haushaltssatzung 2015
des Landkreises Sonneberg
Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das
Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Kreistages am
25.03.2015 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht.
Mit Bescheid vom 15.04.2015 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 114, 118 Abs.
2 und 123 Abs. 1 ThürKO den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.295.000
EUR, den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
in Höhe von 1.250.000 EUR und die in § 4 der Haushaltssatzung
festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 20.680.970
EUR und einem Umlagesatz in Höhe von 45,243 v. H.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde sodann unter dem
17.04.2015 ausgefertigt.
Hinweise
Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan
zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung
und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Die Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Sonneberg nebst
Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 27.04.2015 bis zum
11.05.2015 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg,
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer 236 während der
Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan 2015 wird bis
zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme
bereit gehalten.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und
diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend
gemacht werden. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so
sind die Verstöße unbeachtlich.
Sonneberg, den 17.04.2015
Zitzmann
Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Amtliche Bekanntmachung
I. Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Landkreises
Sonneberg
Die Jahresrechnung 2013 des Landkreises Sonneberg wurde in
der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 festgestellt und der
Landrätin sowie dem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises Sonneberg Entlastung erteilt.
II. Auslegungshinweise
Die Jahresrechnung 2013 liegt in der Zeit vom 27.04.2015 –
11.05.2015 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 237 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird die Jahresrechnung 2013 gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung
der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung
gehalten.
Sonneberg, den 25.03.2015
Zitzmann
Landrätin
6
AMTLICHER TEIL
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Förderung des Ehrenamtes
Es gibt Vieles, das ohne ehrenamtliches Engagement nicht
möglich wäre. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist die
Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren eine wesentliche
Säule. Der Landkreis Sonneberg kann dank der Unterstützung
durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung auch in diesem Jahr wieder für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015
eine finanzielle Zuwendung als Dank und Anerkennung für
geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Freizeit-, Sport-, Kultur-,
Bildungs- oder Sozialbereich gewähren.
Der Landkreis Sonneberg kann in eigener Zuständigkeit an im
Landkreis Sonneberg wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen,
Initiativgruppen, gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grund eines Antrages einen
Förderbetrag ausreichen.
Die für die Förderung vorgesehenen Personen müssen ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sonneberg
haben. Es können auch Personen gefördert werden, deren ehrenamtliches Engagement einen räumlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Bezug zum Landkreis Sonneberg aufweist.
Bei den zu fördernden Tätigkeiten muss es sich um eine unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln.
Auslagenerstattungen und Aufwandsentschädigungen gelten
nicht als Entgelt.
Insbesondere sind dies:
• die Tätigkeiten als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher,
• Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter
Menschen,
• außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen,
• Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen,
• Betreuung und Begleitung von Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden,
• Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern,
• Betreuung Inhaftierter,
• Betreuung von Kriminalitätsopfern,
• Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung
sowie ehrenamtliche Naturschutzarbeit,
• Arbeit von Vorständen von Vereinen und Verbänden auf
Orts- und Kreisebene,
• Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsordnung erhalten sowie im Katastrophenschutz,
• Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse
Die Zuwendung ist zweckbestimmt für die Unterstützung der
ehrenamtlichen Tätigkeit insbesondere für:
1. Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt
zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
2. die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen
oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
3. Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen
und Preise,
4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
5. Aus-, Fort-und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit von Nutzen sind,
6. die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher
Tätigkeit,
7. die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes.
Als Grundlage und ein Entscheidungskriterium für die Vergabe der Mittel erbittet der Landkreis Sonneberg von allen
Antragsberechtigten (Kreisorganisationen sowie Vereinen, Institutionen und Initiativgruppen, die nicht kreislich organisiert
sind) die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten leisten, eine
Zuarbeit entsprechend nachfolgender Aufstellung:
(I)
1. Name der Organisation/Institution
2. Ansprechpartner mit Anschrift und Telefon für Nachfragen
3. Anzahl der Orts- / Untergruppen / Vereine
4. Aufgabenfeld
5. Anzahl eingetragener Mitglieder
6. Anzahl der zu Betreuenden (falls zutreffend)
7. Anzahl der ehrenamtlich Tätigen mit Funktion, Art und
Häufigkeit der Tätigkeit
8. Bankverbindung des Antragstellers
(II) Es können außerdem Anträge für konkrete Vorhaben bzw.
Projekte entsprechend des Förderzweckes (s.o. 1. bis 7.) gestellt
werden. Hier ist eine genaue Maßnahmebeschreibung mit Aufschlüsselung der Gesamtkosten und Höhe des benötigten Zuschusses erforderlich.
Anträge auf Fördermittel müssen bis spätestens 22.05.2015 an
das Landratsamt Sonneberg, Jugend- und Sozialamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, gerichtet werden.
Auf die Vergabe von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.
Zitzmann
Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Gewinnung von Kandidaten
für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Meiningen
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Meiningen endet am 09. November 2015. Für die
Neuwahl der ehrenamtlichen Richter sind die Landkreise und
kreisfreien Städte des Gerichtsbezirkes aufgefordert, dem Verwaltungsgericht Meiningen eine Vorschlagsliste mit geeigneten
Kandidaten vorzulegen. Durch den Landkreis Sonneberg sind
auf Grundlage der Einwohnerzahl 18 Bürger vorzuschlagen.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Kreistag mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Zur Wahl der Richter wird am Verwaltungsgericht Meiningen
ein Wahlausschuss gebildet. Die ehrenamtlichen Richter werden
auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Voraussichtlich wird jeder der gewählten Richter zu höchstens
zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen.
Bisherige ehrenamtliche Richter können in die Vorschlagsliste
aufgenommen werden.
Grundvoraussetzungen für das Ehrenamt sind:
• der Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit
• die Vollendung des 25. Lebensjahres
• der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer
vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind.
2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist,
die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter zur Folge haben kann.
3. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
4. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden
Körperschaften des Landes besitzen.
AMTLICHER TEIL
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Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44 des Deutschen Richtergesetzes. Danach soll zum Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer
• gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat;
• wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller
Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für
das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall der
Präsident des Verwaltungsgerichtes Meiningen als Vorsitzender des Wahlausschusses, kann zu diesem Zweck von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei
ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen
werden:
1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments,
der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
2.Richter
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie
nicht ehrenamtlich tätig sind
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Interessierte Bürger werden gebeten, eine schriftliche Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters
bis Samstag, den 9. Mai 2015
unter Angabe folgender Daten beim Landratsamt Sonneberg,
Rechts- und Ordnungsamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
einzureichen:
• Name, Vorname, Geburtsname
• Geburtsort
• Geburtstag
• Beruf und Anschrift.
Zitzmann
Landrätin
• Rauenstein (Flurstücke: 306/3 und 488/3)
können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt
Sonneberg, Zimmer 245 während der Öffnungszeiten einsehen.
Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9
Abs. 4 und 9 GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5
SachenR-DV.
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i. V. m. § 1 SachenR-DV
ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen
entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober
1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein,
dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte
Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück
gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise
als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher
bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist
erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle (Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 245,
Telefon 03675/871 353) bereit.
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Sonneberg, den 13.04.2015
Zitzmann
Landrätin
Bekanntmachung
über 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
AZ: 66-690.500/04/15 und 66-690.500/05/15
Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Wasserversorgungs- und Abwasserzweck-verband Sonneberg, PIKO-Platz
1, 96515 Sonneberg 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs.4 und Abs.9
Grundbuchbereinigungs-gesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) i.V.m. §§ 1, 6 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994
(BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die folgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat:
1. AZ. 66-690.500/04/15: Abwasserentsorgungsleitung DN 300
Stz mit Leitungszubehör (Kontrollschächte/HA) zwischen
„Bahnhofstraße“ und „Gustav-König-Straße“ in Sonneberg,
Gemarkung: Sonneberg, einschließlich eines Schutzstreifens
mit einer Breite von 5 m;
2. AZ. 66-690.500/05/15: Abwasserentsorgungsleitung DN
500 B mit Leitungszubehör (Auslauf) zur Ableitung von
Niederschlagswasser bzw. vorgereinigtem Mischwasser aus
der „Bahnhofstraße/Poststraße/Georgiistraße“ in den „Rußbach“ Ortslage Rauenstein, Lage: an der „Bahnhofstraße“,
Gemarkung: Rauenstein, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m.
Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
• Sonneberg ( Flurstücke: 1850/111 und 1850/68) und
Landratsamt Sonneberg
Amt für Abfallwirtschaft
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 8 der Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle
von oberirdischen Deponien (ThürDepEKVO) vom 08. August
1994, zuletzt geändert am 06.04.2008, gibt das Landratsamt bekannt:
Der Jahresbericht 2014 für die ehemalige Hausmülldeponie des
Landkreises Sonneberg in Mengersgereuth-Hämmern wird öffentlich ausgelegt.
Der Jahresbericht kann im Landratsamt Sonneberg, Amt für Abfallwirtschaft, Zimmer 448, zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Zeitraum vom 04.05. – 06.07.2015 eingesehen
werden.
Sonneberg, den 25.03.2015
Graf
Amtsleiter
Zweckverband
„Sonneberger Ausbildungszentrum“
Amtliche Bekanntmachung
I. Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“
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AMTLICHER TEIL
Die Jahresrechnung 2013 des Zweckverbandes „Sonneberger
Ausbildungszentrum“ wurde in der Verbandsversammlung am
19.03.2015 festgestellt und der Verbandsvorsitzenden Entlastung erteilt.
II. Auslegungshinweise
Die Jahresrechnung 2013 liegt in der Zeit vom 27.04.2015 –
08.05.2015 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 249 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird die Jahresrechnung 2013 gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung
der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung
gehalten.
Sonneberg, den 19.03.2015
Zitzmann
Verbandsvorsitzende
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ vom 01.04.2014 wird genehmigt.“
Sonneberg, den 06.11.2014
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Beschluss–Nr. 200/43/2014
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Zweckverbandes
„Sonneberger Ausbildungszentrum“
Die Verbandsversammlung beschließt:
„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung des
Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ vom
22.04.2014 wird beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Beschluss des Kreisausschusses
des Kreistages Sonneberg vom 26.11.2014
Sonneberg, den 06.11.2014
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Beschluss–Nr. 45/06/2014
Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses
Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg
vom 20.11.2013
Beschluss–Nr. 401/57/2013
Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012
der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und Entlastung des
Aufsichtsrates
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Das Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses der
REGIOMED KLINIKEN GmbH zum 31.12.2012 und zur Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung wird erteilt.“
Beschluss–Nr. 201/43/2014
1. Änderung des Finanzplanes 2013 – 2017
Die Verbandsversammlung beschließt:
Der 1. Änderung des Finanzplanes für die Jahre 2013 und Folgejahre des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum’
vom 22.04.2014 wird beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Zitzmann,
Landrätin - Siegel -
Beschluss–Nr. 402/57/2013 Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Verwaltungsvorschrift – Unterkunftsrichtlinie – wird zugestimmt. Die Landrätin wird ermächtigt, diese Verwaltungsvorschrift zum 01.01.2014 zu erlassen.“
Zitzmann,
Landrätin Sonneberg, den 06.11.2014
Zitzmann
Verbandsvorsitzende
Beschluss–Nr. 202/43/2014
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe HH-Stelle
35550.71807
Die Verbandsversammlung beschließt:
Der Geschäftsführer des Sonneberger Ausbildungszentrums
wird ermächtigt, eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 35550.71807 in Höhe von 14 T€ zu tätigen. Die Deckung erfolgt aus Einnahmen des Landesarbeitsmarktprogrammes in der Haushaltsstelle 35550.17107.“
Sonneberg, den 06.11.2014
Zitzmann
Verbandsvorsitzende
- Siegel -
Stadtverwaltung Schalkau
Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger
Ausbildungszentrum“ vom 06.11.2014
Stellenausschreibung
Beschluss–Nr. 198/43/2014
Beschluss über die Tagesordnung
Die Verbandsversammlung beschließt:
„Die Tagesordnung der Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ vom
06.11.2014 wird beschlossen.“
Die Stadt Schalkau beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
für die Bau- und Ordnungsverwaltung
befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung in Teilzeit
(38 Wochenstunden) einzustellen.
Sonneberg, den 06.11.2014
Zitzmann, Verbandsvorsitzende
Wir erwarten:
• eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation
• umfassende EDV-Kenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit Office-Programmen
• Kenntnisse und Erfahrungen im Verwaltungs-, Beitrags-,
Bau- und Ordnungsrecht
Beschluss–Nr. 199/43/2014
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der
Sitzung der Verbandsversammlung vom 01.04.2014
Die Verbandsversammlung beschließt:
AMTLICHER TEIL
• eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie sicheren
und gewandten Umgang mit Bürgern
• Belastbarkeit, selbständige Arbeitsweise, Zuverlässigkeit,
Motivation, Flexibilität, Teamfähigkeit und Freundlichkeit
Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
• Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten in der Bau- und
Ordnungsverwaltung
• Veranlagung von Beiträgen nach BauGB und ThürKAG
• ggf. Übernahme von Sitzungsdiensten
Wir bieten:
• eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer leistungsgerechten Bezahlung nach den Vorschriften des öffentlichen Dienstes
• eine vorerst für die Dauer der Krankheitsvertretung befristete Teilzeitstelle mit 38 Wochenstunden
• eine Vergütung entsprechend dem TVöD
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Hauptamtsleiter
Herrn Richter, Tel.036766/29115.
Aussagekräftige Bewerbungen senden Sie bitte bis zum
11.05.2015 an die Stadt Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau.
Hopf
Bürgermeisterin
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Impressum
Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil:
Landkreis Sonneberg
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrätin Christine Zitzmann
Redaktion: Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66,
96515 Sonneberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Michael Volk,
Telefon: 03675 871-560, E-Mail: pressestelle@lkson.de
Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich.
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 2050-0,
Fax 03677 2050-21, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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Ende des Amtlichen Teiles