Hinweise zu Hotels und Übernachtungskosten
Transcription
Hinweise zu Hotels und Übernachtungskosten
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Landesjustizprüfungsamt Zweite Juristische Staatsprüfung hier: mündliche Prüfungen - Übernachtungskosten der Prüfer Hinweise: Folgende Grundsätze gelten nach Aussage des Landesamts für Finanzen, Bearbeitungsstelle Weiden für die Erstattung von Übernachtungskosten: Die Entscheidung, ob eine Übernachtung notwendig ist, treffen die Prüferinnen und Prüfer eigenverantwortlich. Die Zentrale Abrechnungsstelle Reisekosten führt keine entsprechende Überprüfung durch. Wegen der Belastung des Staatshaushalts wird gebeten, eine Übernachtung nur in zwingenden Fällen in Anspruch zu nehmen. In Städten ab 300.000 Einwohner (gilt also für Nürnberg und München) werden Kosten bis zu einem Betrag von 90,00 € pro Übernachtung erstattet. Bei höheren Kosten (z.B. während Messen) erfolgt eine Erstattung, wenn das Hotel auf dem Beleg bestätigt, dass es sich um erhöhte Kosten handelt und diese begründet. Die Rechnung für eine Übernachtung lassen sich die Prüferinnen und Prüfer bitte auf das Bayerische Staatsministerium der Justiz – Landesjustizprüfungsamt – ausstellen. Damit wird gewährleistet, dass ggf. auch die Kosten für ein Frühstück erstattet werden können. Beglichen wird die Rechnung zunächst durch die Prüferinnen und Prüfer selbst. In München kann das Hotel Luitpold genutzt werden. Das Hotel gewährt i.d.R. Sonderkonditionen, wenn angegeben wird, dass es sich um eine Dienstreise im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz handelt: Hotel Luitpold Schützenstraße 14, 80335 München Eingang Luitpoldstraße Telefon 089/59 44 61 Fax: 089/59 45 20 E-Mail: hotel-luitpold@t-online.de In Nürnberg kann das Hotel Maximilian zu Sonderkonditionen genutzt werden. Auch das Best Western Hotel ist bereit evtl. Sonderkonditionen anzubieten. Bitte geben Sie daher bei der Buchung an, dass Sie beim Oberlandesgericht Nürnberg als Prüfer tätig sind. Derag Livinghotel Hotel Maximilian Obere Kanalstr. 11, 90429 Nürnberg (Fußweg zum OLG Nürnberg ca. 10 Min.) Tel. 0911 / 92950 Fax. 0911 / 9295610 E-Mail: nuernberg@derag.de Internet: www.deraghotels.de Best Western Hotel City West Regerstr. 6, 90429 Nürnberg (Fußweg zum OLG Nürnberg ca. 10 Min.) Tel. 0911 / 217 50 Fax. 0911 / 2175 577 E-Mail: info@bestwestern-nuernberg.de Internet: www.bestwestern-nuernberg.de Informationen zu Reisekosten finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/ljpa/pruefer/Pruefer_Hinweise.pdf unter dem Punkt „Allgemeine Hinweise“ (passwortgeschützt). Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast 80335 München Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn Telefon (089) 5597-01 (Vermittlung) Telefax (089) 5597-1812 E-Mail: pruefungsamt@stmj.bayern.de Internet: http://www.justiz.bayern.de/ landesjustizpruefungsamt Sprechzeiten des LJPA Montag bis Freitag: 8.30-12.00 Uhr