können Sie unsere Mediadaten 2016

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können Sie unsere Mediadaten 2016
DAS MAGA ZIN
MEDIADATEN 2016
Die Medienmarke
DAS MAGAZIN
MEDIADATEN
Zielgruppe:Treffpunkt.Bau liefert dem Leser einen Überblick
über branchenrelevante Veranstaltungen sowie über
Neuheiten und lesenswerte Baumaschinen-Nachrichten. Die
Themenplattform versteht sich als Informationskette von der
Erstausrüster-Industrie über Baumaschinenhersteller an Baumaschinenhändler sowie den Bauunternehmer als Endkunden der die Hauptzielgruppe darstellt.
Regelmäßig ist der Verlag auf Veranstaltungen, Branchenevents, Tagungen oder
Maschinenpräsentationen bei Herstellern oder Händlern zu Gast. In der Rubrik
„Live Dabei“ erfährt der Leser einen Rückblick wissenswerter Informationen.
Autoren- und Sachverständigenartikel sowie unterhaltsame Beiträge aus der Praxis
runden das Themenspektrum ab.
[ 2 ]
I N H A LT
MENZI MUCK
Themenspektrum:Treffpunkt.Bau informiert über die gesamte Bandbreite an
Baumaschinen in 9 Ausgaben jährlich. Durch eine gezielte
Themenauswahl jeder Ausgabe informiert der Titel über ein
fachspezifisches Themenspektrum in der Tiefe. Hauptthemen
sind Erdbaumaschinen, Tief- und Spezialtiefbaumaschinen.
Geräte für den Autobahn, Straßen- und Wegebau sowie
Hebe- und Krantechnik, Bau-Nutzfahrzeuge und Abbruch-/
Recycling sowie Brechen und Sieben bilden die Kernthemen.
Ergänzt werden diese durch Zubehör- und Anbaugeräte,
OEM-Erstausrüster- bzw. Verschleißteile,
Baustelleneinrichtung sowie Werkzeuge.
Straßen- und
einsetzbar. Im
Muck ist vielseitig und Holzwirtschaft.
er von Menzi
Der Schreitbagg Gleis und auch in der Wasserdem
Wegebau, auf
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Der M515 Menzi
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MENZI MUCK
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Flexibles Fahrweridet sich vom M510 durch
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AVANT TECNO - Multifunktionslader bei
Tiefgaragensanierung im Einsatz
Bobcat - neue Roto-Teleskoplader der EVO-Generation
HERKULES - ganzjährig einsetzbarer Raupengeräteträger
Cangini - Mulcher für jede Aufgabenstellung
Jotha - Absetzkippanhänger für Baugewerbe
und Kommunen
Nie wieder ausbohren!
[ 54 ]
08-09.201 5
. TREFFPUN KT
BAU
62
TIEFBAU . STRASSEN- UND WEGEBAU .
Wirtgen - Flotten- und Servicemanagement
mit Telematiksystem
Atlas Copco - Flotten- und Servicemanagement
mit Telematiksystem
Losansky - Banketteinbau und -erneuerung
Nadler - Lösemittelfreier Kaltverguss auf Bitumenbasis
HAIN - Multikupplungen für schnellen Anbaugerätewechsel
HKS - Baumaschinen-Qualitätsmerkmal „Made in Germany“
Industrie 4.0 - Software für Tief- und Straßenbauunternehmen
Stehr - Plattenverdichter setzt sich gegen Walzenzug durch
VÖGELE - Sanierung der A 61
VOLZ Consulting - Dokumentationssystem im Straßenbau
Weber MT - überarbeitete Bodenverdichter
HAMM - Vermietung von Walzenzug mit VC Brecherbandage
Lissmac - westlicher Teil des Autobahnrings A10
bei Berlin instandgesetzt
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Der M515 untersche fwerk. Dies ermöglicht einerseits,
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info@expanderdeutschland.de
dieser
Der neue RaupenbaEigenschaften eines stabilen
Menzi Muck.
INHALT
• 1989 erfolgreicher TÜV Rheinland
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Langzeit-Funktions-Test mit Zertifikat
www.expandersystem.com/de
und des kraftvollen
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58
59
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61
64
66
68
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70
71
72
74
76
78
80
81
82
84
86
Fliegl - Plateausattel mit Load-Lock-Cross
HS Schoch - Unimog mit Baustellenbeleuchtung
MAX Trailer - Tiefbett-Auflieger erweitert Produktpalette
KH KIPPER - Flexibler Dreiseitenaufbau
Goldhofer - gelungene Premiere für Seitenträgerbrücke
bei Kraftdragarna
87
88
89
90
91
BAUSTELLENEINRICHTUNG . BEKLEIDUNG .
3M - zwei Modelle für die Kommunikation im Lärm
ALUCA - mehr Nutzlast durch Aluminium Leichtbau
BauWatch - Intelligente Videoüberwachung
auf der Völklinger Hütte
Snickers Workwear - Neue Generation von Arbeitshosen
92
93
94
96
AK TUELLES .
MIETEPLUS - Kooperation von Baumaschinenvermietern
Conworld - virtuelle Baustellen simulieren
DEKRA/Baggerado - Maschinenführer für einen Tag
Wirtgen - zwei Deutschland-Premieren
SMP - Präsentation von Anbaugeräten
CHRISTOPHEL - mit fünf Anlagen in Neumünster
Connect2Mobile - App zur Leistungserfassung
97
98
98
99
99
100
101
IMPRESSUM .
96
IM TREFFPUNKT FINDEN .
103
FIRMEN A-Z
102
Dieser Ausgabe liegen Beilagen folgender Unternehmen bei:
VairRes GmbH . Mörtlbauer GmbH . Deltabloc Deutschland GmbH
Besuchen Sie unsere
neue Website:
www.treffpunkt-bau.com
0 8 -0 9 .2 0 15 . TREFFPUNKT BAU
[ 5 ]
Die Medienmarke
DAS MAGAZIN
1 Titel: Treffpunkt.Bau
2Kurzcharakteristik:Treffpunkt.Bau ist ein Magazin für Entscheider
der Baumaschinen-Branche. Wir informieren das
Fachpublikum über aktuelle Branchenereignisse,
Veranstaltungen und Events. Fachbeiträge aus den
Bereichen Baumaschinenkonstruktion, technische
Alleinstellungsmerkmale und Baumaschinenvorstellungen sowie Autorenbeiträge und Interessensarbeit von Verbänden ergänzen das Themenspektrum.
3Zielgruppe:Bauhauptgewerbe 70%, Baumaschinenhändler
15%, Hersteller von Baumaschinen 15%
4 Erscheinungsweise: 9 Ausgaben jährlich
5 Heftformat:
DIN A4 Format 210 x 297 mm
6 Jahrgang:
3. Jahrgang
7Bezugspreis:Inland: 35,- Euro als Jahresabonnement
(9 Ausgaben inkl. Versand zzgl. 7% MwSt)
Ausland: 45,- Jahresabonnement
(9 Ausgaben inkl. Versand)
8 Organ: 9 Mitgliedschaften: IVW angeschlossen
10Verlag: MZ Mediaverlag GmbH
Härtnagel 2, D-87439 Kempten
Telefon +49 831/697 30 51-0
Telefax +49 831/697 30 51-50
E-Mailinfo@treffpunkt-bau.eu
www.treffpunkt-bau.com
11 Herausgeber: Manfred Zwick
mz@treffpunkt-bau.eu
Bernd Mair
bm@treffpunkt-bau.eu
MEDIADATEN
12 Anzeigen:
13 Redaktion: Franz Nieberle
David Kern
Alexander Schugg
Michael Schulte
fn@treffpunkt-bau.eu
dk@treffpunkt-bau.eu
as@treffpunkt-bau.eu
ms@treffpunkt-bau.eu
Gloria Schaffarczyk
gs@treffpunkt-bau.eu
14 Magazin-Layout: Karin Kern
kk@treffpunkt-bau.eu
15 Umfangs-Analyse = 7 Ausgaben, Nov. 2014 - Juli 2015
Gesamtumfang:
588 Seiten = 100%
Redaktionsteil
389 Seiten = 66%
Anzeigenteil
199 Seiten = 34%
Einhefter
Beilagen
16 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils
4 Seiten =
2%
4 Seiten =
2%
389 Seiten = 100%
„Live-Dabei“-Reportagen beim Hersteller
62 Seiten = 15,9%
„Live-Dabei“-Reportagen beim
Handel und Bauunternehmer
29 Seiten = 7,5%
„Live-Dabei“-Messenachberichte
38 Seiten = 9,8%
Vorstellungen neuer Baumaschinen & Fahrzeuge
57 Seiten = 14,7%
Autorenbeiträge
17 Seiten = 4,4%
Vorstellungen neuer Anbaugeräte und Zubehör
51 Seiten = 13,1%
Einsatzberichte
35 Seiten = 9,0%
Bau-Nutzfahrzeuge
33 Seiten = 8,5%
Schalung, Gerüste und Baustelleneinrichtung
25 Seiten = 6,4%
OEM-Erstausrüster und Verschleißteile
27 Seiten = 6,9%
Newspoint/ Aktuelles
15 Seiten = 3,9%
[ 3 ]
T
Termin & Themenplan
DAS MAGAZIN
MEDIADATEN
AusgabeET: Themen
Messen
2
08.02.16
12.01.-16.01.2016
Swissbau Basel
Februar
RS / AS:
20.01.16
 Brechen-, Sieben-, Abbruchtechnik, Gewinnung,
 Recycling, Fördertechnik, Großmaschinen, Wiegetechnik
 Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader
 Tiefbaumaschinen und Spezialtiefbau
 Autobahn-, Straßen- und Wegebau
 Kanal- und Rohrleitungsbau
 Baustelleneinrichtung, Raumsysteme
 Werkzeuge, Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung
 Wartung, Pflege, Wintereinsatz
 Versicherungen, Finanzierung, Unternehmensführung
 Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger,
Transporter/ Ladungssicherung
 Auto-, Aufbau- und Ladekrane
 Betonbau, Schalung, Gerüste
23.02.-26.02.2016
45. VDBUM-Großseminar
Willingen
23.02.-25.02.2016
BetonTage Neu-Ulm
25.02.-26.02.2016
GeoTHERM Offenburg
3
07.03.16
März
RS / AS:
17.02.16
4
05.04.16
11.04.-17.04.2016
BAUMA München
April
RS / AS:
15.03.16
25.04.-27.04.2016
USETEC Karlsruhe
08.03.-10.03.2016
LogiMAT Stuttgart
BAUMA VORSCHAU
[ 4 ]
BAUMA HAUPTAUSGABE
Sonderteil IFAT
e
Nachles
Termin & Themenplan
DAS MAGAZIN
5/6
06.06.16
Mai-Juni
RS / AS:
17.05.16
MEDIADATEN
BAUMA NACHBERICHTERSTATTUNG
USETEC NACHLESE
Doppel
ausgabe
7
11.07.16
Juli
RS / AS:
21.06.16
IFAT NACHLESE
T
11.04.-17.04.2016
BAUMA München
25.04.-27.04.2016
USETEC Karlsruhe
30.05.-03.06.2016
IFAT München
31.05.-03.06.2016
CEMAT 2016
Sonderteil
w
know ho
am bau
Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader
Tiefbaumaschinen, Spezialtiefbaumaschinen
Kanal- und Rohrleitungsbau
Autobahn-, Straßen- und Wegebau
Baustelleneinrichtung, Raumsysteme
Werkzeuge, Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung
AT- und Turmdrehkrane
Teleskopen
Hubarbeitsbühnen, Hebetechnik
Material- und Personenaufzüge
Betonbau, Schalung, Gerüste
Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger,
Transporter/ Ladungssicherung
26.05.-18.05.2016
Technische Kontakt Tage TKD.nl
in Almere Niederlande
28.06.-30.06.2016
Hillhead Buxton UK
[ 5 ]
Termin & Themenplan
DAS MAGAZIN
Ausgabe ET:Themen
8/9
05.09.16
August/September RS / AS:
17.08.16
Doppel
ausgabe
10
10.10.16
Oktober
[ 6 ]
RS / AS:
20.09.16
HAUPTAUSGABE  GaLaBau IAA Nutzfahrzeuge Nordbau
 GaLaBau, Pflaster- und Wegebau
 Kompaktmaschinen, Bagger, Lader, Dumper, Anbaugeräte
 Nutzfahrzeuge, LKWs, Aufbaukrane, Tieflader/ Anhänger,
Mulden, Trailer
 Spezialfahrzeuge, Ladungssicherung
 Motoren, Filter, Abgasnachbehandlung, Bereifung, Getriebe, Achsen
 Antriebstechnik: Laufwerke
 Kommunalfahrzeuge
 Transporter/ Ladungssicherung
 Spezialfahrzeuge, Ladungssicherung
 Komponenten, Verschleißteile, OEM und Maschinenausrüstungen
 Instandsetzung
 Sonderteil Winterdienstgeräte
NACHLESE  GaLaBau  IAA Nutzfahrzeuge  Nordbau
 Brechen-, Sieben-, Abbruchtechnik, Gewinnung
 Recycling, Fördertechnik, Großmaschinen, Wiegetechnik
 Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader
 Tiefbaumaschinen und Spezialtiefbau
 Kanal- und Rohrleitungsbau
 Autobahn-, Straßen- und Wegebau  Baustelleneinrichtung, Raumsysteme
 Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung
 Betonbau, Schalung, Gerüste  Werkzeuge/ Kleingeräte
 Nutzfahrzeuge, LKWs, Aufbaukrane, Tieflader/ Anhänger,
Transporter/ Ladungssicherung
MEDIADATEN
T
Messen
07.09.-11.09.2016
Nordbau Neumünster
14.09.-17.09.2016
GaLaBau Nürnberg
22.09.-29.09.2016
IAA Nutzfahrzeuge Hannover
11. - 13.10.2016
Intergeo Hamburg
Termin & Themenplan
DAS MAGAZIN
11
14.11.16
November
RS / AS:
24.10.16
12/01
15.12.16
Dez 16/Jan 17
RS / AS:
30.11.16
Doppel
ausgabe
 AT- und Turmdrehkrane
 Teleskopen
 Hubarbeitsbühnen, Hebetechnik
 Material- und Personenaufzüge
 Komponenten, Verschleißteile, OEM und Maschinenausrüstungen
 Motoren, Filter, Bereifung, Getriebe, Achsen, Instandsetzung
 Antriebstechnik: Laufwerke
 Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger,
Transporter/ Ladungssicherung
 GaLaBau, Kompaktmaschinen, Bagger, Lader,
Kleindumper, Anbaugeräte
MEDIADATEN
T
16.11.-17.11.2016
Schüttgut Basel
 Brechen-, Sieben-, Abbruchtechnik, Gewinnung
 Recycling, Fördertechnik, Großmaschinen, Wiegetechnik
 Erdbewegungsmaschinen, Bagger, Radlader
 Tiefbaumaschinen und Spezialtiefbau
 Autobahn-, Straßen- und Wegebau
 Kanal- und Rohrleitungsbau
 Baustelleneinrichtung, Raumsysteme
 Werkzeuge, Sicherheitsausrüstung, persönliche Schutzausrüstung
 Wartung, Pflege, Wintereinsatz
 Versicherungen, Finanzierung, Unternehmensführung
 Nutzfahrzeuge, LKWs, Tieflader/ Anhänger,
Transporter/ Ladungssicherung
 Auto-, Aufbau- und Ladekrane
[ 7 ]
Preisliste Nr. 2 gültig ab. 1. Januar 2015
DAS MAGAZIN
MEDIADATEN
1
Grundpreis
Anzeigen im Satzspiegel
Breite x Höhe (mm)
randabfallende Anzeigen
zzgl. 3 mm Beschnitt rundum
1-spaltig
42,5 x 130 hoch
55 x 146 hoch
2-spaltig
4-spaltig
90 x 65 quer
185 x 32 quer
102,5 x 81 quer
210 x 48 quer
1-spaltig
2-spaltig
42,5 x 265 hoch
90 x 130 hoch
55 x 297 hoch
102,5 x 146 hoch
4-spaltig
185 x 65 quer
210 x 81 quer
1/3 Seite
2-spaltig
4-spaltig
90 x 180 hoch
185 x 90 quer
1/2 Seite
2-spaltig
4-spaltig
2/3 Seite
Format
1/8 Seite
Spaltenzahl
s/w 2,50
P
4c 3,00
Preise
s/w
4c
325,–
390,–
650,–
795,–
102,5 x 196 hoch
210 x 106 quer
900,–
1.080,–
90 x 265 hoch
185 x 130 quer
102,5 x 297 hoch
210 x 146 quer
1.325,–
1.590,–
3-spaltig
4-spaltig
137,5 x 235 hoch
185 x 175 quer
150 x 251 hoch
210 x 191 quer
1.882,50
2.115,–
3/4 Seite
3-spaltig
4-spaltig
137,5 x 265 hoch
185 x 200 hoch
150 x 297 hoch
210 x 216 hoch
2.160,–
2.385,–
1/1 Seite
4-spaltig
185 x 265
210 x 297
2.650,–
3.180,–
2/1 Seite
8-spaltig
2 x 185 x 265
2 x 210 x 297
5.300,–
6.360,–
1/4 Seite
[ 8 ]
Preisliste Nr. 2 gültig ab. 1. Januar 2015
DAS MAGAZIN
2 Zuschläge:
Titelseite 4/4 vollfarbig 210 x 160 mm zzgl. 3 mm
4.650,- Euro
Platzierung:
Umschlagseite 2 und 3:
3.350,- Euro netto
4. Umschlagseite:
3.550,- Euro netto
Farbzuschläge: Kein Aufschlag auf in Euroskala dargestellte Farben
Preise für HKS, Pantone oder Lackierungen
auf Anfrage
Formatzuschläge: Bei randabfallenden Motiven 10% Aufschlag auf den
Basispreis. Beschnittzugabe 3 mm auf allen Seiten.
Platzierungs-
10% Aufschlag auf seiten- oder themenverbind zuschläge:
liche Platzierung.
3 Rabatte: bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres
(Beginn mit dem erscheinen der ersten Anzeige):
Malstaffel:
Mengenstaffel:
3 Anzeigen 6 % 2 Seiten
6 %
6 Anzeigen
12 % 4 Seiten
12 %
9 Anzeigen
20 % 6 Seiten
20 %
4 Stellen- /
Stellenmarkt, Geschäftsverbindungen,
Gelegenheits- & Gebrauchtmarkt u. Auktionen/ Versteigerungen
Internetanzeige:schwarz/weiß-Anzeigen pro mm und Spalte 2,50 €
Farbanzeigen pro mm und Spalte
3,50 €
Bildanzeigen im Gebrauchtmarkt werden mit 20 % rabattiert.
Chiffre-Gebühr: 10,– €
MEDIADATEN
P
5 Sonderwerbeformen: 5aEinhefter bis 170 g/ m²
2-seitig
2.850,– €
4-seitig
5.700,– €
6-seitig
8.550,– €
8-seitig 11.400,– €
Einhefter werden rabattiert.
Rabatte siehe »Merkblatt für Einhefter«. Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden.
5bBeilagen
lose eingelegt, maximale Größe 200 mm x 290 mm
Preis pro Tsd. bis 25 g 185,– €
alle weiteren 5 g pro Tsd. 10,– €
5cAufgeklebte Postkarten
Preis pro Tsd.
55,– €
zzgl. des jeweiligen Postentgelts nicht rabattierbar,
Preis gilt nicht für Warenproben.
5d Titelseitenstörer: B
eidseitig bedruckter Störer am Bund der Titelseite
verklebt inkl. Stanzform.
Preis und Verfügbarkeit nach Anfrage
6 Beratung u. Buchung:Bernd Mair, Manfred Zwick, Franz Nieberle,
David Kern, Alexander Schugg
Tel +49 (0)831/697 30 51-0
7 Zahlungsbedingungen und Bankverbindung:
BankIBAN: DE89 733 200 73 00 232 080 40
BIC-/SWIFT Code HYVEDEMM428
Steuernummer: 127/132/90325
UST-Ident-Nr: DE 296 721 431
2% Skonto bis 7 Tage nach Rechnungsdatum möglich.
[ 9 ]
Formate und technische Angaben
DAS MAGAZIN
1 Zeitschriftenformat: 210 mm breit x 297 mm hoch,
DIN A4 unbeschnitten:
216 mm breit und 303 mm hoch
Satzspiegel: 185 mm breit x 265 mm hoch
4 Spalten á 42,5 mm Breite
4 Spalten Spaltenbreite 42,5 mm
Spaltenanzahl: Text- u. Anzeigenspalten: 1. Spalte 42,5 mm, 2. Spalte 90 mm,
3. Spalte 137,5 mm, 4. Spalte 185 mm
2 Druck und Bindeverfahren:Bogenoffset, Klebebindung, produktionsfähige Vorlagen in 300 dpi Auflösung,
gedruckt in Euroskala. Vorlagen (PDF) per
Mail an: kk@treffpunkt-bau.eu
3 Datenübermittlung: per E-Mail an kk@treffpunkt-bau.eu oder externer Upload wie z.B. wetransfer.com
bei Rückfragen: +49 831/697 30 51-0
4 Datenformate: Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3 Daten. O ffene Daten (z.B.
InDesign, Quark XPress usw. sind zu
vermeiden. Mindestens muss die Datei
druckfähig sein, d.h. alle verwendeten
Schriften sind einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auflösung von
300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi.
Der Verlag übernimmt keine Haftung bei
telefonischer oder Text- und Auftragsübermittlung. Die Änderung oder Anfertigung
entsprechender Druckunterlagen im Kundenauftrag erfolgt gegen Berechnung.
[ 10 ]
MEDIADATEN
F
5 Farben: Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO),
Sonderfarben sind in Absprache möglich. Zur
Konvertierung und Kontrolle des Farbraums
(ICCColor Management) wird speziell auf die
Standard-Offsetprofile der ECI verwiesen.
6 Proof: Farbverbindliches Proof nach
„Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital
erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der
Farbverbindlichkeit den FOGRA Medienkeil enthalten (kostenpflichtig zu beziehen bei www.
fogra.org). Andrucke müssen einen offiziellen
Druckkontrollstreifen aufweisen.
7 Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte
Wiederholungen sind deshalb in der Regel
möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht
übernommen.
8 Gewährleistung:Bei Anlieferung von unvollständigen oder
abweichenden Daten (Texte, Farben, Abbildungen) übernimmt der Verlag keine Haftung für
das Druckergebnis. Fehlbelichtungen aufgrund
von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien,
falschen Einstellungen oder unvollständigen
Angaben kann der Verlag in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für zusätzliche Satz- oder Reproarbeiten sowie für die Erstellung fehlerhafter
Proofs.
9 Kontakt: Bernd Mair,
Auftragsabwicklung: +49 831/697 30 51-0
F
Formate und technische Angaben
DAS MAGAZIN
MEDIADATEN
Randabfallende Anzeigen: Beschnitt rundum zzgl. 3 mm
Anzeigenbeispiele
1/8 hoch
1/8 quer
1/8 quer
1/4 hoch
1/4 hoch
B x H: 42,5 x 130 mm
B x H: 55 x 146 mm
1/3 hoch
B x H: 90 x 65 mm
B x H: 185 x 32 mm
B x H: 185 x 65 mm
B x H: 210 x 48 mm
B x H: 42,5 x 265 mm
B x H: 55 x 297 mm
B x H: 90 x 130 mm
B x H: 100 x 81 mm
B x H: 100 x 146 mm
B x H: 210 x 81 mm
1/3 quer
1/2 hoch
1/2 quer
2/3 hoch
2/3 quer
B x H: 90 x 180 mm
B x H: 100 x 196 mm
B x H: 185 x 90 mm
B x H: 210 x 106 mm
B x H: 90 x 265 mm
B x H: 100 x 297 mm
B x H: 185 x 130 mm
B x H: 210 x 146 mm
B x H: 137,5 x 235 mm
B x H: 150 x 251 mm
B x H: 185 x 175 mm
B x H: 210 x 191 mm
3/4 hoch
3/4 hoch
1/1 Seite
B x H: 137,5 x 265 mm
B x H: 150 x 297 mm
B x H: 185 x 200 mm
B x H: 210 x 216 mm
B x H: 185 x 265 mm
B x H: 210 x 297 mm
linke Seite
1/4 quer
Sonderformat
Juniorpage
rechte Seite
2/1 Seite: B x H: 2 x 198 x 265 mm je Seite
2/1 Seite: B x H: 2 x 210 x 297 mm
!
Beschnitt in der Mitte 3 mm,
bei überlaufendem Motiv 5 mm
Überlappung je Seite.
[ 11 ]
Beihefter Formate und technische Angaben
DAS MAGAZIN
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Beihefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist ein
verbindliches Muster, notfalls ein Blindmuster mit
Größen- und Gewichtsangabe vorzulegen. Beihefter
(auch Einhefter genannt) müssen so gestaltet
werden, dass sie als Werbung erkennbar sind,
nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden
können und dürfen nur für das Verkaufsprogramm
eines Werbungstreibenden werben. Die Platzierung
von Beiheftern ist abhängig von den technischen
Möglichkeiten. Beihefter, die auf einem anderen
Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach
vorheriger, vom Verlag einzuholender Zustimmung
der Post angenommen werden.
Technische Angaben:Beihefter sind unbeschnitten anzuliefern. Mehrblättrige Beihefter müssen entsprechend gefalzt
angeliefert werden. Die Vorderseite des Beihefters
ist zu kennzeichnen. In der Art und Ausführung
müssen Beihefter so beschaffen sein, dass eine
zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung nicht
erforderlich ist.
Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei
mehrblättrigen Beiheftern muss der Beihefter zum
Bund, also in Einsteckrichtung geschlossen sein. In
allen anderen Fällen kann ein Erschwerniszuschlag
berechnet werden.
Formate: unbeschnitten in mm Breite x Höhe
1 Blatt (= 2 Seiten) 216 x 305
2 Blatt (= 4 Seiten) 432 x 305
3 Blatt (= 6 Seiten) 620 x 305
4 Blatt (= 8 Seiten) = 2 x 2 Blatt
Benötigte Anliefermenge: 7550 Exemplare
Versandanschrift:
Eberl Print GmbH, Kirchplatz 6,
Beihefter (=Einhefter) D-87509 Immenstadt im Allgäu
[ 12 ]
Liefervermerk: Für Treffpunkt.Bau, Ausgabe: xx/16
Lieferung: Frei Haus
Sonderwerbeformen
DAS MAGAZIN
Beilagen: Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines
verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters
mit Größen- und Gewichtsangabe. Beilagen dürfen
nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass
sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt werden können. Die Platzierung erfolgt den
technischen Möglichkeiten entsprechend.
Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Magazin
aufgenommen
Benötigte Auflage: 7.550 Exemplare
Anliefertermin: bis 2 Tage nach dem Anzeigenschluss
Format: Maximal 200 mm breit x 290 mm hoch
Anlieferadresse für Beilagen:
X-dialog Direktmarketing e.K.
Unterwanger Straße 3, 87439 Kempten
Liefervermerk: Für Treffpunkt.Bau, Ausgabe: xx/16
Lieferung: Frei Haus
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Technische Angaben: Beilagen werden lose eingelegt. Sie müssen aus
einem Stück bestehen und so beschaffen sein, dass
eine zusätzliche Verarbeitung entfällt. Erschwernisse
bei der Verarbeitung und zusätzliche Arbeiten (z.B.
Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines
verbindlichen Musters zur Prüfung der Möglichkeiten von Verarbeitung und Versand angenommen
werden. Sofern die Beilage aus mehreren Blättern
besteht, muss sie zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein.
[ 13 ]
Auflagen und Verbreitungsanalyse
DAS MAGAZIN
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1 Auflagenkontrolle: IVW angeschlossen
2 Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe
(Stand: 19. August 2015)
3.1Verbreitung nach Postleitzonen:
Druckauflage7500
Tatsächlich 7450
verbreitete Auflage (tvA): Einzelverkauf
Messeexemplare
Freistücke
Abo
davon Ausland 425
87
215
7107 425
41
Rest-, Beleg- und
50
Archivexemplare:
PLZ
%Exemplare
Postleitzone 0
7
492
Postleitzone 1
8
562
Postleitzone 2
10
703
Postleitzone 3
9
632
Postleitzone 4
10
703
Postleitzone 5
10
703
Postleitzone 6
10
703
Postleitzone 7 12
843
Postleitzone 8
13
911
Postleitzone 9
Tatsächlich verbreitete Auflage tvA Inland
3 Geografische Verbreitungs-Analyse:
Wirtschaftsraum Anteil an tatsächlich
verbreiteter Auflage
%
Exemplare
Inland:
94,37025
Ausland:
5,70425
davon Schweiz
2,75
davon Österreich
2,95
225
100,0
7450
Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)
[ 14 ]
200
Anteil an tatsächlich
verbreiteter Auflage
11
773
100
7025
Empfänger-Struktur-Analyse
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3-E
Kurzfassung der Erhebungsmethode
1. Methode: Empfänger-Struktur Analyse durch Dateiauswertung
2. Grundgesamtheit tvA Inland
PLZ 2
3. Zeitraum der Aufstellung: August 2015
4. Durchführung der Untersuchung: Verlag
PLZ 3 + 4
PLZ 1
PLZ 5
PLZ 5
PLZ 0
PLZ 6
PLZ 7
PLZ 8 + 9
Anmerkung: Der Verlag greift auf ein Spektrum von 19.500 manuell
selektierten Leseradressen zurück. Diese Zielkunden erhielten im Erstausgabejahr treffend zu Branche, Spezialgebiet, Gewerk und Aufschlüsselung ein Exemplar der Fachzeitschrift. Meist persönlich adressiert an
Entscheider-Positionen wird themenkonform zum Redaktionsinhalt eine
Zielgruppenerreichung von 7500 explizit ausgewählten Potentialkunden
gewährleistet.
Bereich
Anteil an tatsächlich
verbreiteter Auflage
Bereich %
Exemplare
Baumaschinenhandel und Vermietung
15
1058
Hochbau
10705
Galabau
201410
Erd-, Tief- und Straßenbau
25
1762
Steinbrüche, Abbruch und Recycling
10
705
öffentliche Auftraggeber und Verbände
5
352
Hersteller von Baumaschinen/ Industrie
15
1058
Gesamt
1007050
[ 15 ]
Anzeigenpreise Online
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Onlinewerbung auf treffpunkt-bau.com
Skyscraper
Format
Breite x Höhe in Pixel
Preis in Euro
per Kalendermonat
200 x 400
200 x 600
200 x 800
340,360,650,-
Leaderboard oder Contentbanner
940 x 100
220,-
Skyscraper
Skyscraper
200x800
200x400
Leaderboard
Die Website treffpunkt-bau.com ist suchmaschinenoptimiert
und wird aktiv auf verschiedenen Gebrauchtmaschinenportalen beworben. Das Layout der Website ist kompatibel
mit Desktop-PCs, Tablet-PCs im Hoch- und Querformat sowie
Smartphone-Displays (optimiert für mobile Endgeräte).
Durch den nicht statischen Aufbau können auch individuell
gestaltete Werbeflächen angeboten werden.
Infos und Beratung unter:
+49 831/6 97 30 51-0
[ 16 ]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Sonderwerbeformen, Einhefter, Beilagen, Digital- & Online-Werbemittel
§ Geltung, Ausschließlichkeit
Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge
gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers
ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen. Diese AGB gelten
ergänzend dazu sinngemäß für Beilagen-Buchungen. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines Mustersstücks welches eine Woche vor
dem Redaktionsschluss im Verlag vorliegen muss angenommen.
§ Angebot, Vertragsschluss
Aufträge für Werbemittel können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per
E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Ein Vertrag als Buchung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
des Verlages zustande. Dazu wird dem Kunden empfohlen die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und eine Gegenzeichnung oder eine Bestellung ana den Verlag zu
bestätigen. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des
MZ Mediaverlag GmbH. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies
gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder vom deutschen Presse- oder Werberat in einem Beschwerdeverfahren
beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen
oder gefährdende Werbeinhalte enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte mitteilen.
§ Vertragsabwicklung
Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend
mit der ersten Schaltung (Veröffentlichung) des Werbemittels im Insertionsjahr. Alle
für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Auftraggeber dem Verlag vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig
zur Verfügung an den Verlag. Werden Vorlagen digital (z. B. per CD, E-Mail oder externen Uploaddiensten / FTP) an den Verlag übermittelt, sind sie nur mit geschlossenen Dateiformaten zu übertragen, sprich mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von
Werbebotschaften, die mit offenen Dateien (das gilt insbesondere für: Corel Draw,
Word, Publisher, Open Office-Versionen oder QuarkXPress, Freehand gespeicherte
Dateien) übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber
in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig
die Möglichkeit und Empfehlung ein Farb-Proof bzw. ein Proof- oder. Messprotokoll
als zusätzliche Sicherheit anzuliefern. Geschieht dies nicht, bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. Der Auftraggeber
haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren, Torjanern oder
Schadsoftware aller Art sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen,
ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält
sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlagshaus weiteren Schaden verursachen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des
Verlages über. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet drei
Monate nach Veröffentlichung des jeweiligen Auftrags. Die Kosten für die Anfertigung
bestellter Vorlagen vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Probeabzüge werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß an
den Verlag zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung des Werbemittels als erteilt. Der
Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbemittebeleg. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über
die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem
Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom
redaktionellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als
solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung beispielsweise mit dem Wort „Anzeige“
zu ergänzen. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich.
DemVerlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
Aufträge können nur rechtzeitig, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, und schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige oder Werbeform zu bezahlen. Ansonsten kann
der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels
verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbemittel die Rechte
[ 17 ]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DAS MAGAZIN
Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung aufgrund des geschalteten Werbemittels verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste des MZ Mediaverlag zu entrichten.
Werbeagenturen oder Unternehmen die dementsprechend Auftreten sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kunden-Nettopreis, also nach Abzug von Rabatt, Boni
und Mängelnachlässen. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter Unternehmen an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen
vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur
erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt
und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung
der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Aufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur
zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist
berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
§ Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung
Der Preis für die Veröffentlichung eines Werbemittels richtet sich nach der im Zeitpunkt
der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Für redaktionell gestaltete Werbemittel, Einhefter, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektive, sowie Werbemittel, die nach
Anzeigenschluss in Auftrag gegeben werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Preisänderungen für erteilte Aufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung
des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5­ 0 Tagen schriftlich
nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Die in der Preisliste
bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines
Jahres geschalteten Werbemittel gewährt („Insertionsjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Insertionsjahres. Die Frist beginnt mit der Schaltung des ersten
Werbeauftrag, wenn nicht anders vereinbart wurde.
Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern
der Grundauftrag rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens zwei
Kalendermonate nach Ablauf des Insertionsjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein
Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, egal durch welchen Grund, so
kann vom Verlag der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt
[ 18 ]
MEDIADATEN
werden. Auftragsrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart
ist. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden
Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigenaufträge abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte
Rechnungen können vom Verlag innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der
Rechnungsstellung. Bei Aufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag
ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung
die Steuerpflicht des Anzeigenauftrags bejaht. Aus einer Auflagenminderung kann bei
einem Abschluss über mehrere Werbemittel ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Schaltung beginnenden
Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder – falls eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (falls
keine verkaufte vorhanden, die durchschnittlich tatsächlich verbreitete tvA) Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann
ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflage um mindestens 19 %
unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage
so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen des Werbemittels vom
Vertrag zurücktreten konnte. Derartige Minderungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren ­14 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels.
§ Mängelgewährleistung
Für die Aufnahme von Werbemitteln in bestimmte Ausgaben oder an bestimmten
Seiten wird keine Gewähr geleistet. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des
Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Vorlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet.
Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens
innerhalb von zwei Wochen oder 10 Werktagen nach Eingang der Rechnung geltend
gemacht werden. Ein nicht offensichtlicher Mangel muss der Auftraggeber spätestens
ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe reklamieren. Bei fehlerhafter Wiedergabe des Werbemittels – trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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und rechtzeitiger Reklamation – kann der Auftraggeber eine Nacherfüllung verlangen,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene
Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem
der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln ist
der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 1­ 4
Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht
sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch
entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind Mängel bei
den Vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei schadhaften der Veröffentlichungen keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes
Material (Beiheftern = Einhefter, Beilagen oder Produkten mit Warenproben etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
§ Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, gleich aus welchem
Grund , sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen Verzugs, der Verletzung
vertraglicher Pflichten oder gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie aus unerlaubter
Handlung. Dies gilt nicht, wenn der Verlag, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder leicht fahrlässig eine Vertragspflicht
verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder sich die Schadensersatzansprüche sich aus einer Beschaffenheitsgarantie ergeben. Haftet der Verlag
dem Grunde nach, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist oder sich aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergibt. Soweit die Haftung des Verlags
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag
verjähren in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den
Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei. Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.
MEDIADATEN
§ Schadensminderungspflicht
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollten Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen,
so möge er den Verlag umgehend kontaktieren. Der Verlag sagt bereits nach telefonischer Kontaktaufnahme verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würde wegen Nichtbeachtung der
Schadenminderungspflicht zurück gewiesen werden. In diesem Sinne unnötige bzw.
unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.
§ Rechteeinräumung
Der Auftraggeber garantiert der MZ Mediaverlag GmbH, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt
dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen
Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen,
Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt
eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern.
§ Speicherung von Auftraggeber-Daten
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Auftraggeber-Daten
mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verlag ist soweit gesetzlich zulässig berechtigt,
Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Unternehmen weiterzuleiten, die sich mit der Erhebung
und Auswertung dieser Informationen beschäftigen. Diese Daten werden dort aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert.
§ Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags Kempten
im Allgäu. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der MZ Mediaverlag
GmbH Kempten (Allgäu).
[ 19 ]
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MZ Mediaverlag GmbH
Härtnagel 2 . 87439 Kempten
Telefon+49 (0)8 31/6 97 30 51-0
Telefax +49 (0)8 31/6 97 30 51-50
Bernd Mair
Manfred Zwick
eMailinfo@treffpunkt-bau.eu
Geschäftsführer
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www.treffpunkt-bau.com
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Gloria Schaffarczyk
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