grenzabfertigungsgebühr - New Zealand Customs Service

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grenzabfertigungsgebühr - New Zealand Customs Service
INFORMATIONSBLATT
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GRENZABFERTIGUNGSGEBÜHR
PRIVATFLUGZEUGE UND YACHTEN
Ab 1. Januar 2016 zahlt jeder, der in Neuseeland in einem Privatflugzeug oder einer privaten
Yacht ankommt, oder Neuseeland in einem Privatflugzeug oder einer privaten Yacht verlässt,
eine Grenzabfertigungsgebühr.
Die neuseeländische Regierung führte diese Abgabe ein, um Grenzabfertigungsaktivitäten zu
finanzieren, die dabei helfen sollen, Neuseeland vor Schädlingen, gefährlichen Personen und
gefährlichen Stoffen zu schützen.
Die Gebühr beläuft sich auf $18,21 bei der Ankunft und $3,37 bei der Abreise – einschließlich
Waren- und Dienstleistungssteuer.
Jeder an Bord eines Privatflugzeuges oder einer privaten Yacht, einschließlich aller
Besatzungsmitglieder, muss diese Abgabe leisten. Einzig von der Abgabe befreit sind Kinder
unter zwei Jahren.
VORANKÜNDIGUNG DER ANKUNFT
Mindestens 48 Stunden im Voraus muss die Ankunft Ihres Fahrzeuges angekündigt werden
(per NZCS 340 oder NZCS 344).
Bei Ankunft wird eine Rechnung für die Grenzabfertigungsgebühr erstellt. Diese wird
innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Ankunft an die auf der Vorankündigung der Ankunft
angegebenen Adresse gemailt. Die vollständige Zahlung ist bis zum 20. des Folgemonats zu
entrichten.
Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Abreise erhalten Sie eine Rechnung über die
Abreiseabgabe.
Flugzeug – wenn Sie einen Abfertigungsdienstleister beauftragt haben, werden für Ankunft
und Abreise separate Rechnungen erstellt und zur Zahlung an Ihren Dienstleister gemailt.
Yachten (einschließlich Superyachten und nicht gewerbliche Passagierschiffe) – der Zoll
mailt die Rechnung direkt an Sie. Sollten Sie einen Dienstleister beauftragt haben, können die
Rechnungen alternativ zur Zahlung an diesen gemailt werden.
ISSN 1175-396X
GERMAN
INFORMATIONSBLATT
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ZAHLUNG
Die vollständige Zahlung ist bis zum 20. des Folgemonats zu entrichten. Bitte beziehen Sie sich
bei der Zahlung auf die jeweilige(n) Rechnung(en).
Sie können mit den folgenden Methoden zahlen:
Online-Kreditkartenzahlung
Zahlen Sie mit Visa oder Mastercard über unsere sichere Onlineseite
http://pay.customs.govt.nz
Für Online-Zahlungen wird durch Westpac eine zusätzliche Gebühr von 1,9% erhoben.
Internetbanking
Suchen Sie auf der Seite für Rechnungszahlungen nach New Zealand Customs Service und
wählen Sie diesen als Zahlungsempfänger aus. Geben Sie die Zollrechnungsnummer (oben
rechts auf der Rechnung; z. B. BCL 4652498) im Feld „Particulars“ an.
Alternativ können Zahlungen auf folgendes Konto entrichtet werden (bitte geben Sie Ihre
Rechnungsnummer(n) an):
Kontobezeichnung:
Kontonummer:
Name der Bank:
New Zealand Customs Service
03-0049-0000706-000
Westpac Banking Corporation
New Zealand Government Branch
318 Lambton Quay
Wellington
Swift Code:
New Zealand
WPACNZ2W
Jedes Zollamt
Wir akzeptieren die neuseeländische Währung, eftpos, Visa und Mastercard.
Bei Kreditkartenzahlungen vor Ort wird eine zusätzliche Zahlungsgebühr von 2,5% fällig
(erhoben von den Kreditkartenanbietern).
ZAHLUNGSVERZUG
Sollte die Zahlung auch nach dem 20. des Folgemonats weiterhin ausstehen, wird eine
zusätzliche Gebühr in Höhe von 8% des ausstehenden Betrages plus zusätzliche 2% für jeden
weiteren Monat, in dem die Zahlung nicht beglichen wird, erhoben.
WEITERE INFORMATIONEN
Bei Rechnungsfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an bclfinance@customs.govt.nz
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FÜR WEITERE
INFORMATIONEN
WEBSEITE:
www.customs.govt.nz
Kontaktieren Sie das
nächstgelegene Büro des
New Zealand Customs
Service:
FACEBOOK:
www.facebook.com/NZCustoms
Veröffentlicht im
Dezember 2015
TWITTER:
@NZ_Customs
GRENZABFERTIGUNGSGEBÜHR
TELEFON:
0800 4 CUSTOMS (0800 428 786)
innerhalb Neuseelands
1800 301 861 innerhalb Australiens
+64 9 927 8036 international