grenzabfertigungsgebühr - New Zealand Customs Service
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grenzabfertigungsgebühr - New Zealand Customs Service
INFORMATIONSBLATT 50 GRENZABFERTIGUNGSGEBÜHR PRIVATFLUGZEUGE UND YACHTEN Ab 1. Januar 2016 zahlt jeder, der in Neuseeland in einem Privatflugzeug oder einer privaten Yacht ankommt, oder Neuseeland in einem Privatflugzeug oder einer privaten Yacht verlässt, eine Grenzabfertigungsgebühr. Die neuseeländische Regierung führte diese Abgabe ein, um Grenzabfertigungsaktivitäten zu finanzieren, die dabei helfen sollen, Neuseeland vor Schädlingen, gefährlichen Personen und gefährlichen Stoffen zu schützen. Die Gebühr beläuft sich auf $18,21 bei der Ankunft und $3,37 bei der Abreise – einschließlich Waren- und Dienstleistungssteuer. Jeder an Bord eines Privatflugzeuges oder einer privaten Yacht, einschließlich aller Besatzungsmitglieder, muss diese Abgabe leisten. Einzig von der Abgabe befreit sind Kinder unter zwei Jahren. VORANKÜNDIGUNG DER ANKUNFT Mindestens 48 Stunden im Voraus muss die Ankunft Ihres Fahrzeuges angekündigt werden (per NZCS 340 oder NZCS 344). Bei Ankunft wird eine Rechnung für die Grenzabfertigungsgebühr erstellt. Diese wird innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Ankunft an die auf der Vorankündigung der Ankunft angegebenen Adresse gemailt. Die vollständige Zahlung ist bis zum 20. des Folgemonats zu entrichten. Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Abreise erhalten Sie eine Rechnung über die Abreiseabgabe. Flugzeug – wenn Sie einen Abfertigungsdienstleister beauftragt haben, werden für Ankunft und Abreise separate Rechnungen erstellt und zur Zahlung an Ihren Dienstleister gemailt. Yachten (einschließlich Superyachten und nicht gewerbliche Passagierschiffe) – der Zoll mailt die Rechnung direkt an Sie. Sollten Sie einen Dienstleister beauftragt haben, können die Rechnungen alternativ zur Zahlung an diesen gemailt werden. ISSN 1175-396X GERMAN INFORMATIONSBLATT 50 ZAHLUNG Die vollständige Zahlung ist bis zum 20. des Folgemonats zu entrichten. Bitte beziehen Sie sich bei der Zahlung auf die jeweilige(n) Rechnung(en). Sie können mit den folgenden Methoden zahlen: Online-Kreditkartenzahlung Zahlen Sie mit Visa oder Mastercard über unsere sichere Onlineseite http://pay.customs.govt.nz Für Online-Zahlungen wird durch Westpac eine zusätzliche Gebühr von 1,9% erhoben. Internetbanking Suchen Sie auf der Seite für Rechnungszahlungen nach New Zealand Customs Service und wählen Sie diesen als Zahlungsempfänger aus. Geben Sie die Zollrechnungsnummer (oben rechts auf der Rechnung; z. B. BCL 4652498) im Feld „Particulars“ an. Alternativ können Zahlungen auf folgendes Konto entrichtet werden (bitte geben Sie Ihre Rechnungsnummer(n) an): Kontobezeichnung: Kontonummer: Name der Bank: New Zealand Customs Service 03-0049-0000706-000 Westpac Banking Corporation New Zealand Government Branch 318 Lambton Quay Wellington Swift Code: New Zealand WPACNZ2W Jedes Zollamt Wir akzeptieren die neuseeländische Währung, eftpos, Visa und Mastercard. Bei Kreditkartenzahlungen vor Ort wird eine zusätzliche Zahlungsgebühr von 2,5% fällig (erhoben von den Kreditkartenanbietern). ZAHLUNGSVERZUG Sollte die Zahlung auch nach dem 20. des Folgemonats weiterhin ausstehen, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8% des ausstehenden Betrages plus zusätzliche 2% für jeden weiteren Monat, in dem die Zahlung nicht beglichen wird, erhoben. WEITERE INFORMATIONEN Bei Rechnungsfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an bclfinance@customs.govt.nz 2 FÜR WEITERE INFORMATIONEN WEBSEITE: www.customs.govt.nz Kontaktieren Sie das nächstgelegene Büro des New Zealand Customs Service: FACEBOOK: www.facebook.com/NZCustoms Veröffentlicht im Dezember 2015 TWITTER: @NZ_Customs GRENZABFERTIGUNGSGEBÜHR TELEFON: 0800 4 CUSTOMS (0800 428 786) innerhalb Neuseelands 1800 301 861 innerhalb Australiens +64 9 927 8036 international