BGR 128 / TRGS 524 - Umweltinstitut Offenbach

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BGR 128 / TRGS 524 - Umweltinstitut Offenbach
Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
in kontaminierten Bereichen
DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128 / TRGS 524)
Berufsgenossenschaftlich anerkannter viertägiger Lehrgang mit Abschlussprüfung gem. DGUV Regel 101-004 Anhang 6 A
Offenbach: 28.-31.03.17 | 27.-30.06.17 | 26.-29.09.17 | 12.-15.12.17
Potsdam: 30.05.-02.06.17
München¹: 07.-10.11.17
¹ In Kooperation mit der Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH, München
Die nach der BG-Regel „Kontaminierte Bereiche - BGR
128, Anhang 6A “ erworbene Sachkunde für Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten
Bereichen erfüllen die Fachkundeanforderungen nach
Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524.
Buchen Sie den Lehrgang auch als
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ein personalisiertes Angebot an.
Nach der neuen Systematik für das Regelwerk
der gesetzlichen Unfallversicherung wurde aus der
„BGR 128“ bezeichnungsmäßig die
DGUV Regel 101-004
UMWELTINSTITUT
AKADEMIE FÜR ARBEITSSICHERHEIT
UND UMWELTSCHUTZ
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen
Berufsgenossenschaftlich anerkannter Lehrgang mit Abschlussprüfung gem. DGUV Regel 101-004
Anhang 6 A u. (ehem. BGR 128 und TRGS 524)
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524
(„Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“)
ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und
bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Ziel des Lehrgangs ist es, aufgrund der BGR 128 den verantwortlichen Koordinatoren vor Ort eine Handlungsanleitung zur Gefahrenanalyse und -bewertung mit den damit verbundenen Lösungsmöglichkeiten in der Praxis zu vermitteln.
Die wichtigsten Schadstoffe:
Mineralfasern (ohne Asbest - hierzu ist eine gesonderte Sachkunde
nach TRGS erforderlich); Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; polychlorierte Biphenyle - PCB; polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel.
Personen, die im Bereich der Sanierung, im Baustellenbereich oder
mit anlagen- und überwachungsbezogenen Arbeiten tätig sind, Baufachleute, Fachkräfte für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit,
Ingenieure, Geologen, Techniker, Bauleiter, Mitarbeiter der Kommunalverwaltung.
Das Umweltinstitut Offenbach bietet einen viertägigen Sachkundelehrgang gemäß Abschnitt 5.2 der BGR 128 an, der die Sachkunde über Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach berufsgenossenschaftlich anerkannten Grundsätzen vermittelt.
Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern, gegebenenfalls auch deren Subunternehmern, durchgeführt, hat der Auftraggeber zur Vermeidung möglicher gegenseitiger
Gefährdung, zur Koordinierung und lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten, insbesondere im
Hinblick auf Gefahrstoffe, eine Person als Koordinator zu bestellen.
Die Koordinierung darf nur Personen übertragen werden, die nach
der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128 den Nachweis über
ausreichende Sachkunde erbringen können.
Diese Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang erworben. Werden Arbeiten in
kontaminierten Bereichen von nur einem Unternehmen durchgeführt,
muss der Bauleiter diesen Sachkundenachweis erbringen.
Leitung: Dipl.-Ing. Dirk Gattorf,
Beratender Ingenieur IngKH, Künzell
Zielgruppe
Kursinhalte
JJ
Überblick über anzuwendende Vorschriften und Regeln /
Techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
JJ
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
durch Gefahrstoffe
JJ
Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen / Notfallmaßnahmen / Arbeitsmedizin
JJ
Leistungsbild für die Koordination in der Planungsund Ausführungsphase
JJ
Instrumente der Ausführungskoordination /
Betriebsanweisung / Unterweisung
JJ
Zusammenarbeit des Koordinators mit den am
Bau beteiligten Personen
JJ
Beschreibung der Stellung des Koordinators /
Verantwortung und Haftung
JJ
Workshop: Erarbeitung eines Arbeits- und
Sicherheitsplans
Gebühr: € 1.370,- zzgl. gesetzl. MwSt.
Zeiten: 09.00 - 17.00 Uhr
Inkl. Mittags- & zwei Kaffeepausen
ANMELDUNG per FAX (069) 82 34 93 oder formlos per Email an mail@umweltinstitut.de
Offenbach:
 28.-31.03.17 |  27.-30.06.17
Name:
Firma:
 26.-29.09.17 |  12.-15.12.17
Potsdam:
 30.05.-02.06.17
Adresse:
München:
 07.-10.11.17
Telefon:
E-Mail:
Unterschrift:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Str. 48
63065 Offenbach a. Main
Datum:
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung. In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen,
Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck, sowie Pausensnacks enthalten.
Es gelten n unsere AGBs, die Sie im Umweltinstitut oder auf unserer Homepage
unter www.umweltinstitut.de einsehen können.
www.Umweltinstitut.de
 069 - 810679
Fax: 069 - 823493
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