Informationen zur Untersuchung an der MUS
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Informationen zur Untersuchung an der MUS
REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Information zur Begutachtung an der Medizinischen Untersuchungsstelle (MUS) der Regierung von Mittelfranken Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre zuständige Personalstelle hat die Möglichkeit, Sie zur Beurteilung einer etwaigen Dienstunfähigkeit oder begrenzten Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen. Dies ist auch auf Ihren Antrag bei der Personalstelle hin möglich. Im folgenden informieren wir orientierend über den Untersuchungsablauf: • • • • • • • • • • • In der Regel untersuchen wir Beamte und Richter des Freistaates Bayern, die mehr als drei Monate innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst geleistet haben und ihren Hauptwohnsitz in Mittelfranken haben. Zunächst wird die MUS von Ihrer Personalstelle beauftragt, Sie amtsärztlich zu untersuchen. In der MUS wird der Untersuchungsauftrag auf sachliche und örtliche Zuständigkeit geprüft. Zusammen mit dem Termin und der Einladung zur Untersuchung an der MUS senden wir Ihnen einen Fragebogen, in dem Sie Ihre Beschwerden und Gesundheitsstörungen schildern können. Daneben bitten wir um eine Entbindung Ihrer behandelnden oder begutachtenden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der MUS. Medizinische Befunde, Atteste, Arztbriefe und technische Befunde (CT, MRT, etc.) senden Sie uns bitte mit dem Fragebogen zu oder bringen Sie spätestens zur Untersuchung mit. In einzelnen Fällen z. B. bei sehr schwerwiegenden Erkrankungen die ein persönliches Erscheinen bei der MUS verhindern, kann nach Vorlage von aussagekräftigen, fachärztlichen Befunden eine (vorläufige) Begutachtung nach Aktenlage erfolgen. Das Gutachten (Gesundheitszeugnis) der MUS stellt gegenüber der beauftragenden Stelle etwaige gesundheitliche Einschränkungen in einer Art und Weise dar, dass Ihre Personalstelle beurteilen kann, ob, wann und in welchem zeitlichen Umfang Sie dienstlich eingesetzt werden können. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Wiederherstellung/Verbesserung der Dienstfähigkeit oder eine Wiedereingliederung empfohlen. In der Regel erhalten Sie eine Kopie des erstellten Gutachtens. Sollte aus ärztlicher Sicht dauernde Dienstunfähigkeit vorliegen und eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen, bedeutet dies nicht, dass Sie nie wieder die Dienstfähigkeit erlangen können. Sie werden in der Regel bis zum Eintritt des gesetzlichen Ruhestandsalters zu regelmäßigen Untersuchungen in der MUS aufgefordert oder können selbst eine Reaktivierung bei der Personalstelle beantragen. Alle Mitarbeiter/innen der MUS unterliegen der Schweigepflicht. Auskünfte gegenüber Dritten finden nach gesetzlich festgelegten Bestimmungen statt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Medizinische Untersuchungsstelle der Regierung von Mittelfranken (MUS) Tel. 0981 531490 Fax. 0981 531507 Briefanschrift Regierung von Mittelfranken MUS vertrauliche Unterlagen Postfach 6 06, 91511 Ansbach Frachtanschrift Promenade 27, 91522 Ansbach Dienstgebäude Bischof-Meiser-Str. 2/4 Telefon 0981 53-1490 und -1615 Telefax 0981 53-1507 E-Mail sabine.wehrer@reg-mfr.bayern.de Internet http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de Öffentliche Verkehrsmittel Bushaltestellen Schlossplatz oder Bahnhof der Stadt- und Regionallinien