2006 - Interessenverband des Video

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2006 - Interessenverband des Video
Interessenverband des Video- und
Medienfachhandels in Deutschland e.V.
Geschäftsbericht 2006
Inhaltsverzeichnis
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde und Förderer des IVD!
Inhaltsverzeichnis
Marktzahlen
4
Verleih und Verkauf
5
Videotheken
6
Marktentwicklungen
Sleeper Studie / Handbuch
Politische Arbeit
9
10
11
Jugendschutz
12
Politischer Dialog
13
Sonntagsöffnung
14
FFA
15
Wirtschaftspolitik
16
Dienstleistungswirtschaft
18
Pressespiegel
Intern
Des einen Freud ist des anderen Leid – so lässt sich das für uns schwierige Jahr 2006
wohl am treffendsten bilanzieren. Während Gastronomie und Hotellerie dank Hitzewellen und Fußball-WM rekordverdächtige Umsätze verbuchen konnten, blieben die
Videotheken – zumindest während der Sommermonate – wesentlich leerer als sonst.
8
Anti-Piraterie
Presse
Vorwort
19
19
20
Mitgliederservice
21
Aufsichtsrat
21
Die Folge: Massive Umsatzeinbußen zwischen Juni und August, die von der Branche im
weiteren Jahresverlauf trotz leichten Aufschwungs nicht mehr aufzuholen waren und
ihr am Ende ein Gesamtminus von etwas mehr als zehn Prozent bescherten. Bleibt zu
hoffen, dass ein Jahr ohne „Sommermärchen“ den Videotheken nun die verdiente Umsatzerholung verschafft.
Was die Arbeit des IVD, und somit die Optimierung der Rahmenbedingungen für Videotheken in Deutschland betrifft, fällt das Fazit indes positiver aus. Im Bereich des Urheberrechtsschutzes beispielsweise konnte der IVD gemeinsam mit dem Bundesverband
Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und weiteren Wirtschaftsverbänden auf wesentliche
Verbesserungen bei der Umsetzung der „Enforcement“-Richtlinie und des „Zweiten
Korbes“ hinwirken.
In der direkten Piraterie-Bekämpfung wurden durch den Einsatz verdeckter IVDErmittler auf Flohmärkten beachtliche Erfolge erzielt und zahlreiche Raubkopierer
dingfest gemacht. Weitere Themenschwerpunkte der IVD-Arbeit waren der Jugendmedienschutz, das Werben für eine bundesweit flächendeckende Sonntagsöffnung von
Videotheken, der Erhalt und Ausbau von FFA-Fördermaßnahmen sowie zahlreiche
weitere politische Themen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere
Mitglieder geeignet sind. Details zu den Anti-Piraterie-Aktivitäten sowie zu den weiteren
IVD Arbeitsschwerpunkten 2006 haben wir in diesem Geschäftsbericht für Sie
zusammengefasst.
Allen, die unsere Arbeit im vergangenen Jahr unterstützt haben, gilt unser Dankeschön!
Herzlichst Ihr
Organisation
Gremien / Kontakt
Impressum
22
22
23
Hans-Peter Lackhoff
Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
2
3
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Marktzahlen
IVD Geschäftsbericht 2006
Videotheken Umsätze Verleih
■ 2004
■ 2005
Umsätze Verkaufsmarkt DVD
■ 2004
■ 2006
116
124
112
Vermietvorgänge
Mio. Stück
■ 2005
Marktzahlen
+2% zu 2005
306
320
284
Marktzahlen
Verleih- und Verkauf
Videotheken
Marktentwicklungen
Sleeper Studie / Handbuch
Politische Arbeit
Anti-Piraterie
Markt- und Videothekenzahlen
Jugendschutz
Politischer Dialog
Sonntagsöffnung
FFA
Wirtschaftspolitik
-2% zu 2005
2,64
2,58
2,55
So ernüchternd sich die insbesondere für Videotheken maßgeblichen Verleihzahlen auch lesen, für 2007 darf wohl dennoch auf eine Entspannung
gehofft werden. Denn zum einen steht kein auch nur annähernd mit einer
Fußball-Weltmeisterschaft vergleichbarer Event auf dem Terminkalender, zum
anderen dokumentieren 260 Millionen Zuseher im Jahr 2006, dass die Ausleihe von DVD-Titeln - allen Unkenrufen zum Trotz - bei den Bundesbürgern
insgesamt weiterhin hoch im Kurs steht.
Dienstleistungswirtschaft
Intern
Mitgliederservice
-13% zu 2005
Videothekenarten
Nordrhein-Westfalen
853
Bayern
779
Baden-Württemberg
566
Niedersachsen
401
Hessen
305
Sachsen
225
Rheinland-Pfalz
204
Berlin
198
Schleswig-Holstein
142
Thüringen
122
Brandenburg
117
Organisationsgrad
Sachsen-Anhalt
112
Hamburg
103
Mecklenburg-Vorp.
73
Saarland
69
Bremen
33
Von den insgesamt 4.302
Videotheken sind 81 %
aller Geschäfte im IVD
organisiert. Hinzu
kommen fördernde Mitglieder wie etwa verschiedene
Einkaufsgruppen und
Filmanbieter.
Gremien / Kontakt
Impressum
-1% zu 2005
Quelle: BVV, GfK
Videothekenanzahl
Aufsichtsrat
Organisation
18,2
18,8
18,6
Kunden Mio.
Quelle: BVV, GfK
Presse
Pressespiegel
-4% zu 2005
11,6
11,2
9,7
Kunden Mio.
14,7
13,4
12,9
Durchschnittspreis EUR
-1% zu 2005
Mit einem durchschnittlichen Minus in Höhe von 10 Prozent bei den Vermietvorgängen und minus 11 Prozent beim Jahresumsatz mussten die Videotheken
in Deutschland im WM-Jahr 2006 empfindliche Einbußen hinnehmen. Ausschlaggebend hierfür war der Umstand, dass die Anzahl der Kunden nicht
annähernd auf Vorjahresniveau gehalten werden konnte. Strömten 2005 noch
11,2 Millionen Bundesbürger in die Videotheken, so waren es im vergangenen
Jahr nur noch 9,7 Millionen. Dies entspricht einem Rückgang von 13 Prozent.
Allerdings sind die Umsatzverluste sicherlich regional unterschiedlich, da es
durchaus Gebiete gibt, in denen durch Veränderung im Wettbewerbsumfeld
deutlich geringere Verluste zu verzeichnen waren.
1.323
1.322
1.295
Verkäufe Umsatz Mio. EUR
-11% zu 2005
Durchschnittspreis
EUR
90
99
101
Verkäufe Stückzahlen Mio.
-10% zu 2005
Umsatz
Mio. EUR
■ 2006
Quelle: IVD
Gesamt: 4.302
4
1.099 Automatenvideotheken (Vorjahr: 934) stehen
3.203 herkömmliche
Videotheken (Vorjahr:
3.339) gegenüber. Letztgenannte hatten einen
unveränderten Anteil von
88 % an den Vermietvorgängen, auf Automaten entfielen 5 % (Vorjahr: 4 %).
Online-Videotheken hatten
7% (Vorjahr: 8%) Anteil an
den Vermietvorgängen.
5
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Externe
Marktzahlen
Arbeit
Unter seinen Mitgliedern führt der IVD eine jährliche Umfrage zu den Marktdaten der Videotheken durch. Die wichtigsten
Ergebnisse der Befragung für das Jahr 2006 sind nachfolgend aufbereitet.
Vermietung Filme
Ende 2006 hatte jede Videothek durchschnittlich 3.317 Verleih-DVDs (Vorjahr: 3.021) im Bestand. Um auch ältere und seltener
nachgefragte Filme anbieten zu können, besitzen 25 Prozent der Videotheken noch 300 (442) Verleih-VHS. Im Einkauf wird für
neue DVDs zwischen 27 und 34 Prozent des Filmumsatzes reinvestiert. Der durchschnittliche Vermietpreis beträgt laut GfK 2,55
Euro je Film.
Verkauf Filme
81 Prozent (Vorjahr: 64 Prozent) aller Videotheken verkaufen DVDs. Der durchschnittliche Bestand liegt bei 1.483 Stück (1.355).
77 Prozent der Videotheken besorgen auf Kundenanfrage Spielfilme auf DVD oder VHS. Etwa 17 Prozent führen auch einen Anund Verkauf von Medien durch.
67,9%
■ DVD-Verkauf
10,5%
■ VHS-Verleih
2,0%
■ VHS-Verkauf
1,4%
■ Zusatzsortimente 7,9%
■ Spiele Verleih
7,6%
■ Spiele-Verkauf
2,7%
Video- und Computerspiele
57 % aller in Deutschland ansässigen Videotheken wurden 2006 als Kombi-Videothek
geführt (Vorjahr: 56 %). Bei 37 % (Vorjahr:
38 %) handelte es sich um eine Erwachsenenvideothek, bei 6 % (wie im Vorjahr)
um eine Familienvideothek. Während Familienvideotheken keinerlei Filme anbieten,
die auf dem Index stehen oder pornographisch sind, darf eine Erwachsenenvideothek ausschließlich volljährigen Personen
Zutritt gewähren, da alle Filmarten angeboten werden. Ein Kombi-Videothek stellt eine
Mischung beider Typen dar, sie verfügt über
zwei nur begrenzt miteinander verbundene
Erwachsenen- und Familienteile.
85 Prozent der Videotheken vermieten neben Filmen auch Video- und Computerspiele, fast 30 Prozent verkaufen sie an ihre Kunden. Die Vermietung
macht 7,6 Prozent und der Verkauf 2,7 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Der
durchschnittliche Bestand in der Vermietung liegt bei der Playstation 2 bei
310, bei der CD-ROM bei 290 und bei der X-Box bei 200 Spielen. Der Durchschnittspreis für ein vermietetes Spiel in der Videothek liegt bei 2,55 Euro.
Vermietung und Verkauf weiterer Medien/Geräte
Etwa 5 Prozent der Videotheken führen auch Hörbücher. Musik-DVDs spielen
wegen fehlender Vermieterlaubnis keine Rolle. DVD-Player werden in 48
Prozent und Spielekonsolen in 46 Prozent der Videotheken vermietet.
Weitere branchenrelevante Daten wurden vom Statistischen Bundesamt sowie von der GfK im Auftrag der FFA erhoben:
Verteilung der Umsätze im Geschäftsjahr 2006
■ DVD-Verleih
Verteilung Videothekenarten
Die Vermietung von Filmen ist mit 69,9
Prozent (Vorjahr: 70,2 Prozent) der wichtigste Umsatzbereich in der Videothek.
Der Hardcoreanteil am Filmverleih beträgt
23 Prozent (Vorjahr: 27 Prozent).
Videospiele, insbesondere Playstation und
CD-ROM, haben einen Umsatzanteil von
10,3 Prozent und Zusatzprodukte wie Getränke, Lebensmittel, Poster und Merchandising machen insgesamt 7,9 Prozent aus.
Ausstattung privater Haushalte mit DVD-Playern
Verleihmarkt nach Geschlecht
Gesamt
38%
62%
80
Videothek
39%
61%
70
Automat
36%
64%
Internet
26%
74%
90
84,4%
60
59,3
56,9%
Frauen
50
Männer
Quelle: GfK- Studie im Auftrag der FFA
Quelle: IVD
40
Verleihmarkt nach Alter
Verkauf von Zusatzartikeln
Getränke
77%
Lebensmittel
64%
Popcorn
28%
Poster
21%
Merchandising
19%
Zeitschriften
18%
DVD-Player
7%
Quelle: IVD
7,9 Prozent ihres Umsatzes
erwirtschaften die Videotheken nicht mit Medien,
sondern mit Zusatzartikeln.
Dabei stehen so genannte
Convenience-Produkte
besonders hoch im Kurs.
Mehr als Dreiviertel aller
Videotheken führen
Getränke, knapp Zweidrittel der Geschäfte auch
Lebensmittel in ihrem
Sortiment.
30
Gesamt
11%
43%
22%
18%
7%
Videothek
12%
43%
21%
18%
7%
Automat
9%
52%
20
10
Haushalte
insgesamt
Paare ohne Paare mit
Kindern
Kinder
Quelle: Statistisches Bundesamt
Internet
bis 19 Jahre
40-49 Jahre
23%
44%
22%
20-29 Jahre
50 Jahre und Älter
11% 5%
23%
10%
30-39 Jahre
Quelle: GfK- Studie im Auftrag der FFA
6
7
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Marktentwicklungen
IVD Geschäftsbericht 2006
Sleeper-/Motivationsstudie
Marktentwicklungen
Marktzahlen
Verleih- und Verkauf
Videotheken
Marktentwicklungen
Sleeper Studie / Handbuch
Politische Arbeit
Anti-Piraterie
Jugendschutz
Politischer Dialog
Marktentwicklungen
Der Verleihmarkt konnte in den vergangenen Jahren nicht
dem DVD-Boom im Kaufmarkt folgen, sondern blieb nach
dem Umsatzverlust 2003 auf einem geringeren Niveau stehen. Nachdem 2005 eine leichte Umsatzsteigerung gemessen wurde, ergab sich in 2006 wieder ein Umsatzrückgang,
der auf spezifische Faktoren wie etwa Fußball-WM und
Hitzewelle, aber auch auf neue Rahmenbedingungen in Form
von geänderten Vermarktungsstrategien der Rechteinhaber,
technische Entwicklungen, neue Geschäftsmodelle sowie
veränderte Ansprüche der eigenen Zielgruppe zurückzuführen ist. Um die tatsächliche Bedürfnislage potentieller und
bestehender Videothekenkunden erfassen und evaluieren
zu können, führte die Gesellschaft für Konsumforschung
im Auftrag der FFA 2006 die so genannte GfK Motivations-/
Sleeperstudie durch. In ihr wurden die Verhaltensweisen von
Leihern und Nichtleihern (Sleepern) detailliert untersucht
und ausgewertet.
Zunehmende Angebotsformen, verkürzte Auswertungsfenster und wachsender Konkurrenzdruck haben im Home Entertainment Markt 2006 zu teils höchst
bedenklichen Entwicklungen geführt: Insbesondere die Lockangebote großer
Handelsketten, die mit extremen Kampfpreisen (bspw. 7,99 Euro für den Titel
„King Kong“) versuchten, Kunden zu werben, machten den Videothekaren das
Leben schwer. Im April reagierte der IVD auf den dramatischen Preisverfall
im Kauf-Sektor und forderte mittels Offenen Briefes die Geschäftsführer aller
Video-Programmanbieter dazu auf, einen Abverkauf ihrer neuen Top-Titel zu
Kinopreisen nicht länger zuzulassen. Zudem wandte sich der IVD gemeinsam
mit dem Bundesverband Dienstleistungswirtschaft (BDWi), dem Bund Freier
Tankstellen (bft), dem Handelsverband Musik und Medien (HAMM) sowie
dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) gegen den
bestehenden Vorschlag der Monopolkommission, das Verbot von Verkäufen
unter Einstandspreis abzuschaffen.
Sonntagsöffnung
FFA
Wirtschaftspolitik
Dienstleistungswirtschaft
Presse
Pressespiegel
Intern
Mitgliederservice
Aufsichtsrat
Organisation
Gremien / Kontakt
Impressum
Mit ungleich härteren Bandagen musste der IVD indes auf die Unterbindung
unzulässiger Werbemaßnahmen hinwirken. Dabei gelang es dem Verband
nach Hinweis eines aufmerksamen Mitglieds, im Juni vor dem Landgericht
Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Firma REWE Unterhaltungselektronik zu bewirken. Diese hatte in einer Broschüre des Elektromarktes
KOMET in Elmshorn bereits Anfang Mai für den Kauf der DVD „Die Familie
Stone“ geworben, obwohl der Titel erst deutlich später erhältlich war. Gemäß
Gerichtsbeschluss wurde es REWE unter Androhung eines Ordnungsgeldes in
Höhe von 250.000 Euro untersagt, den Medienträger zu bewerben,
„soweit zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung bzw. in dem beworbenen Zeitraum dieser Medienträger tatsächlich nicht zum Verkauf bereitgehalten wird“. Auch Kabel Deutschland geriet 2006 zum wiederholten Male
ins Visier des IVD. Der Kabelnetzbetreiber konnte mittels strafbewehrter
Unterlassungserklärung dazu verpflichtet werden, sein Produkt “Select Kino”
nicht länger mit der Behauptung zu bewerben, dass innerhalb des Angebotes
aktuelle Kinohits abrufbar seien. Zudem wurde es Kabel Deutschland untersagt damit zu werben, dass bei Select Kino das „Neueste und Beste der
internationalen Filmstudios“ zu erleben sei und sich Kabelkunden deshalb
„den Weg zur Videothek ersparen“ könnten.
Der “Arbeitskreis Handbuch”
Eines der zentralen Studienergebnisse lautete, dass alle
identifizierten und definierten Zielgruppen grundsätzliches
Interesse am Leihen von Filmen haben, das vorhandene
Potenzial seitens der Videotheken allerdings noch stärker
ausgeschöpft werden muss. Das Potenzial des Verleihmarkts
umfasst der Untersuchung zufolge derzeit 5,4 Millionen
aktive, aber intensivierbare Konsumenten, 6,4 Millonen Neuoder wieder aktivierbare Konsumenten (Sleeper) sowie 2,4
Millionen aktive, jedoch auf Verlustkurs befindliche Konsumenten.
Dabei gibt es eine ganze Reihe verschiedener Barrieren, die
verhindern, dass Sleeper aktiviert werden und dass sich die
Frequenz aktiver Leiher erhöht. So gibt es beispielsweise
potenzielle Kunden, die am liebsten rund um die Uhr schnell,
günstig, unkompliziert sowie ohne „überflüssige“ Emotionen und Service an die Leihvideos gelangen wollen und
es gibt Kunden, die sich eine Wohlfühl-Atmosphäre mit guter
Beratung und gutem Service wünschen.
Lässt man die in allen Warengruppen diskutierte Preisdiskussion einmal außer Acht, dann sind die Verfügbarkeit
neuer Filme sowie Information und Übersichtlichkeit zentrale
Kriterien bei der Beurteilung der eigenen Videothek.
Im Frühjahr 2007 erhielten Videothekare die Ergebnisse der
GfK-Motivationsstudie sowie die daraus resultierenden
Handlungsempfehlungen erstmalig in Form eines kostenlosen Handbuches. Möglich wurde dies durch das
außergewöhnliche und unentgeltliche Engagement einer
Vielzahl von Beteiligten: Neben dem GfK-Arbeitskreis waren
mit Manfred Ott und Markus Herrmann zwei Händler an der
Ausformulierung der Handlungsempfehlungen beteiligt.
Dana Staufenbiel von World of Video (WOV) zeichnete für
das Layout der Publikation verantwortlich, Druck und Distribution der Handbücher wurden durch den Mediatainment
Publishing Verlag realisiert. „Nicht nur die neuartige Aufbereitung, auch die inhaltliche Qualität machen diese Publikation zu einer echten Pflichtlektüre für die Branche. Das
Handbuch spiegelt in nie dagewesener Form die Meinungen
und Verhaltensweisen der Endverbraucher wider. Allen Beteiligten gilt unser herzlicher Dank!“, so IVD-Vorstand HansPeter Lackhoff anlässlich der Handbuch-Veröffentlichung,
die im Frühjahr 2007 stattfand.
Sonderauswertung Automaten
Neben den aktive Kunden und so genannte „Sleeper“
betreffenden Untersuchungen beleuchtete die GfK-Motivations- / Sleeperstudie 2006 auch speziell das Verhalten
von denjenigen Kunden, die sich vorzugsweise oder ausschließlich für die Ausleihe an Automaten entscheiden. Was
sie von den Nutzern herkömmlicher Videotheken unterscheidet, wurde in Form einer entsprechenden Kurzauswertung aufbereitet, die für IVD Mitglieder seit Dezember 2006
kostenlos im IVD-Büro bestellbar ist.
Künftige Trägerformate
Auch 2006 setzte sich das Verschwinden der VHS-Kassette
aus dem Verleih weiter fort. Es dürfte demnach nur noch
eine Frage von Monaten sein, bis sich die VHS gänzlich aus
dem Home-Entertainment-Bereich verabschiedet. Welche
Trägerformate allerdings das VHS-Nachfolgeformat DVD
beerben werden, ist nach wie vor nicht absehbar. Blu-Ray
und HD-DVD werden berechtigter Weise die besten Chancen eingeräumt, doch so lange Vermietrechte und Vermarktungschancen offen sind, steht die Entscheidung weiter
aus. Beide Formate wurden 2006 in Videotheken lediglich
im Rahmen einer überschaubaren Anzahl von Versuchsprojekten eingesetzt.
8
9
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Politische Arbeit
IVD Geschäftsbericht 2006
Anti-Piraterie
Die überaus zähe Diskussion um Einzelheiten der Gesetzesnovelle „Zweiter Korb“ prägte 2006 die politische Arbeit in
Sachen Urheberrechtsschutz. Während Verbraucherschützer
den von der Bundesregierung am 22. März vorgestellten
Gesetzentwurf als pauschale „Kriminalisierung der Kopierer“
kritisierten, attestierten IVD und weitere betroffene Verbände
dem „Zweiten Korb“ eine mangelhafte Schutzfunktion.
Politische Arbeit
Marktzahlen
Verleih- und Verkauf
Videotheken
Marktentwicklungen
Sleeper Studie / Handbuch
Politische Arbeit
Anti-Piraterie
Jugendschutz
Politischer Dialog
Sonntagsöffnung
FFA
Brüssel gewinnt zunehmend an Bedeutung
Auch innerhalb der Home Entertainment Branche wird die wachsende Bedeutung europäischer Politik immer deutlicher spürbar. Nahezu jedes IVD
Schwerpunktthema – ob Jugendschutz, Anti- Piraterie oder Wettbewerbsgerechtigkeit – weist mittlerweile Berührungspunkte mit einer von der
Europäischen Union vorgegebenen Richtlinie auf. Doch so wünschenswert
das Zusammenwachsen der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich auch ist, in
einigen Bereichen macht die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen
schwer zu schaffen.
Als ein Beispiel sei der unter Federführung der EU-Kommissarin Viviane
Reding erstellte Richtlinienentwurf „Fernsehen ohne Grenzen“ genannt, der
einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich gebotene Ziel des Jugendschutzes in Deutschland bedeutet. Völlig zu Recht zeichnete der Verband
Bildung und Erziehung (VBE), der auf Initiative des IVD gemeinsam mit
weiteren Verbänden gegen die neue Richtlinie protestiert hatte, die EUKommissarin für diesen bildungspolitischen Tiefschlag des Jahres 2006 mit
dem „Nassen Schwamm“ aus.
Wirtschaftspolitik
Dienstleistungswirtschaft
Presse
Pressespiegel
Intern
Mitgliederservice
Um der wachsenden europäischen Komponente in dem genannten und
weiteren relevanten Themenfeldern Rechnung tragen zu können, ist der
IVD bereits seit vielen Jahren in ein internationales Netzwerk verschiedener
Institutionen eingebunden: Innerhalb der in Brüssel ansässigen Global Video
Association (GVA) bekleidet der IVD eine Vorstandsposition, in der Filmförderungsanstalt (FFA) fungiert der Verband als Mitglied der EU-Kommission
und innerhalb des Bundesverbandes Dienstleistungswirtschaft (BDWi), in
dessen Präsidialrat der IVD vertreten ist, arbeitet man im AK Europa an der
Schaffung bestmöglicher internationaler Rahmenbedingungen für die
Verleihbranche.
Aufsichtsrat
Organisation
Gremien / Kontakt
Impressum
Wurde doch bei näherer Betrachtung deutlich, dass sich
im Vergleich zu früheren Versionen eigentlich kaum etwas
geändert hatte: Private Kopien nicht kopiergeschützter
Werke bleiben demnach grundsätzlich im bisherigen Umfang
erlaubt, das „Kopierschutz-Knacken“ ist weiterhin verboten.
Lediglich eine unglückliche Formulierung der Gesetzesänderung von 2003 wurde im neuen Entwurf konkretisiert: Wenn
für den Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es
sich um ein rechtswidriges Onlineangebot handelt, ist ihm
das private Kopieren der bereit gestellten Dateien untersagt.
Da beispielsweise kein privater Internet-User über die Rechte
zur Verbreitung von Kinofilmen im Internet verfügt, ist auch
das Downloaden entsprechender Dateien aus „peer-to-peer“Tauschbörsen ohne wenn und aber illegal.
Zudem liegt es auch künftig allein im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren wegen Verletzung von Urheberrechten auf Grund von Geringfügigkeit eingestellt wird oder
nicht. Damit wurde zumindest die heftig umstrittene Bagatellklausel aus dem Entwurf verbannt.
Enforcement-Richtlinie
Auch der Referentenentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (EnforcementRichtlinie) sorgte 2006 für erheblichen Diskussionsstoff. Dabei gerieten insbesondere die darin enthaltenen Regelungen
zum Auskunftsanspruch gegenüber Dritten ins Kreuzfeuer
der Kritik und wurden vom IVD, dem Handelsverband Musik
und Medien (HAMM), dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) sowie dem BDWi als nicht ausreichende
Schutzbestimmungen angeprangert.
Zwischenzeitlich hat auch der Bundesrat die Gesetzesnovelle
hinsichtlich der Gewerblichkeit als Voraussetzung für die
zivilrechtliche Verfolgung sowie des im Entwurf verankerten
Richtervorbehalts kritisiert und entsprechende Nachbesserungen eingefordert.
IVD-Maßnahmen
Doch nicht nur auf
politischer Ebene, auch
im direkten Kampf
gegen Urheberrechtsverletzungen war der
IVD 2006 mit einem
breiten Maßnahmen-Mix
aktiv: Durch den Einsatz
verdeckter Ermittler innerhalb der Szene sowie
durch die Überwachung
üblicher “RaubkopieHandelsplätze” wie etwa
verschiedener Flohmärkte konnte der IVD
in Kooperation mit der
GVU zu beachtlichen
Ermittlungserfolgen beitragen. Im Bereich der Aufklärung
unterstützte der IVD einmal mehr die ZKM-Medienkampagne
„Raubkopierer sind Verbrecher“.
Newsletter zum Urheberrechtsschutz
Um auch die eigenen Mitglieder möglichst aktuell und
umfassend zum Thema Urheberrechtsschutz zu informieren,
rief der IVD im Herbst 2006 einen speziellen “Raubkopie”Newsletter ins Leben, der seither monatlich über politische
Entwicklungen, Gesetzgebungen, Urteile und aktuelle Fälle
berichtet.
AFD-Studie 2006
Wie wichtig die nachhaltige Aufklärung der Öffentlichkeit ist,
wurde durch die 2006 veröffentlichte “Available for Download (AFD)”-Studie der Filmförderungsanstalt (FFA) deutlich,
die illegalen Filmdownload erstmals in all seinen Facetten
transparent machte. Ein zentrales Ergebnis der AFD-Studie:
Filme mit 50.000 oder mehr Besuchern am Eröffnungswochenende sind zu 100 Prozent online verfügbar.
IVD in Vorstand der GVU gewählt
Im Oktober hat in der Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ein Vorstandswechsel stattgefunden. Seither zeichnet Christian Sommer für
die Geschicke der Organisation verantwortlich. Sommer,
der hauptberuflich die Piraterie-Bekämpfung bei Warner
Bros. Entertainment koordiniert, trat damit die Nachfolge
des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Bodo Schwartz an.
Auch der IVD ist mit Michael Panknin weiterhin im neuen
Leitungsgremium der GVU vertreten. Darüber hinaus wirkt
IVD-Vorstand Hans-Peter Lackhoff im Finanzausschuss der in
Hamburg ansässigen Organisation mit.
10
11
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Politische
Externe Arbeit
Jugendschutz
Politischer Dialog
EU-Fernsehrichtlinie: Brüssel hebelt Jugendschutz aus
Ein zentrales Thema des IVD Jugendschutz-Engagements
2006 war die vom EU-Parlament beschlossene Revision der
europäischen Fernsehrichtlinie. Der entsprechende Novellierungsentwurf der Kommission besagt, dass die einzelnen
Staaten der Union im EU-Ausland genehmigte Medienangebote in ihren Ländern erlauben müssen. Gegen jugendgefährdende Angebote aus anderen EU-Ländern dürften sich
die Staaten demnach nur noch in
besonders schwerwiegenden und
dringlichen Fällen wehren.
· Für den Jugendschutz in anderen Medienbereichen hat
diese Auflockerung deutliche Folgen, da die nationalen Jugendschutzvorschriften nur noch für nationale Fernsehanbieter und die Anbieter von Trägermedien gelten. Märkte,
die sich um den Jugendschutz kümmern, werden in ihren
Wettbewerbschancen eingeschränkt.
Dautzenberg, Leo
· Für Jugendliche wird das Fernsehen die einfachste Möglichkeit
darstellen, Filme und Medien zu
konsumieren, die für ihr Alter
noch nicht freigegeben sind. Der
Konsum jugendgerechter Medien
wird dadurch sinken.
Insbesondere folgende Konsequenzen sind zu befürchten:
Bandmann, Volker
· Indizierungen von Internetangeboten aus der EU durch die Bundesprüfstelle wären in Zukunft nach
EU-Recht kaum mehr möglich.
Selbst dann aber hätte immer noch
die Kommission in Brüssel das
letzte Wort, ob ein eventuelles Verbot rechtskonform ist. De facto soll
also Brüssel entscheiden, welche
Sendungen Kindern in Deutschland
zumutbar sind. Nicht nur der IVD
sah und sieht hierin einen massiven
Eingriff in das verfassungsrechtlich
gebotene Ziel des Jugendschutzes
in der Bundesrepublik Deutschland.
Und so gelang es, 2006 eine breite
Allianz gegen die geplanten Neuregelungen zu formieren:
Auf Initiative des IVD protestierten der
Verbraucherzentrale Bundesverband
e.V. (vzbv), der Bundesverband der
Dienstleistungswirtschaft (BdWi), der
Verband Bildung und Erziehung e.V.
(VBE), der Deutsche Familienverband,
der Bundeselternrat (BER) sowie der Verband deutscher
Schriftsteller (VS) in einer gemeinsamen Stellungnahme
sowie in zahlreichen Diskussionen mit Europaabgeordneten,
wie etwa dem EVP-Fraktionschef Prof. Hans-Gert Poettering,
gegen das Herabsenken des hiesigen JugendmedienschutzNiveaus. Sämtliche Organisationen teilten dabei die Sorge
um die weitreichenden Folgen der geplanten Richtlinienumsetzung. Die gemeinsame Stellungnahme in vollständigem
Wortlaut ist auf den Internetseiten des IVD abrufbar.
Zu den branchenrelevanten Kernthemen wurden seitens des
IVD 2006 eine Vielzahl von Gesprächen mit Landes-, Bundesund EU-Politikern geführt. Gesprächspartner waren u.a.:
Bis zu der für 2007 erwarteten
endgültigen Entscheidung über
die neue EU-Fernsehrichtlinie
werden sich alle beteiligten Verbände und Gruppen weiterhin mit
ganzer Kraft für eine kinder- und
jugendgerechte Ausgestaltung
der Richtlinie einsetzen.
Diskussion um Killerspielverbot
Auch die bereits seit langem
anhaltende Diskussion um ein
Verbot von so genannten Killerspielen stand 2006 auf
der Agenda des IVD. Vor dem Hintergrund des tragischen
Amoklaufes eines 18-Jährigen an einer Realschule in Emsdetten war diese neu entfacht worden und hatte zahlreiche
deutsche und europäische Politiker mit Verbotsforderungen
auf den Plan gerufen.
In 2007 soll nun beurteilt werden, ob die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich des Jugendschutzes, u.a. bei Computerspielen, in ihrer aktuellen Fassung ausreichend sind. An der
entsprechenden Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung
durch das Bundesfamilienministerium und durch die Länder
ist der IVD aktiv beteiligt.
· Eltern, die Ihre Kinder unbeaufsichtigt fernsehen bzw.
surfen lassen, müssen damit rechnen, dass diese nicht nur
unverschlüsselte pornographische Inhalte sehen, sondern
auch ganztägig Filme, die in der Bundesrepublik aufgrund
entsprechender Alterskennzeichnung bzw. Indizierung erst
spät abends oder überhaupt nicht ausgestrahlt werden
dürfen.
Dess, Albert
Eumann, Marc-Jan
Gebhardt, Evelyne
Glos, Michael
Hermsdorfer, Thomas
Hieronymi, Ruth
Jarzombek, Thomas
Jörg Weinrich (r.) mit MdEP Ruth Hieronymi und BDWi-Kollegen
Änderung des Paragraphen 184 StGB
Das dritte IVD Schwerpunktthema im Bereich Jugendschutz
bildete die vom Gesetzgeber geplante Änderung der Definition von Kinderpornographie im Strafgesetzbuch. Nach
einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom 29.
August 2006 soll der Begriff der Kinderpornographie (bisher
Personen unter 14) auf Kinder- und Jugendpornographie
(unter 18) erweitert werden.
Diese Erweiterung wird vom IVD ausdrücklich begrüßt.
Gleichzeitig soll in der Neufassung des § 184b StGB der
Begriff Kinder- und Jugendpornographie inhaltlich weiter
gefasst werden. Statt „pornographischer Schriften (§ 11
Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176
bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische
Schriften)“, sollen nun „pornographische Schriften, die
sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter
achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (kinder- und
jugendpornographische Schriften)“, strafbar werden. Die
Auswirkungen dieser neuen Formulierungen auf den
Videofachhandel könnten allerdings problematisch sein, da
es nach einem BGH-Urteil weniger auf das konkrete Alter der
beteiligten Personen, als auf deren von objektiven
Betrachtern geschätzte Alter ankommt.
Gemeinsam mit verschiedenen Anbietern und dem Bundesverband Erotik Handel (BEH) werden seit Ankündigung
der Gesetzesnovellierung sowohl dem Jugendschutz als
auch den Industrie- und Handelsinteressen gerecht
werdende Lösungsvorschläge ausgearbeitet und mit der
Politik diskutiert.
Jung, Franz Josef
Jurk, Thomas
Koch, Roland
Krauss, Alexander
Kretschmer, Michael
Kretschmer, Thomas
Lindner, Christian
Mackenroth, Dr. Geert
Milz, Andrea
Mißfelder, Philipp
Möwes, Bernward
Orosz, Helma
Pfister, Ernst
Piwarz, Christian
Poettering, Prof. H.-G.
Raabe, Dr. Franziska
Schwab, Andreas
Schwäblein, Jörg
Söder, Markus
Sommer, Dr. Renate
Reinholz, Jürgen
Wagner, Dr. Christean
Weber, Manfred
Weiß, Gerald
Winkler, Hermann
12
MdL, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
Sachsens
MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss
MdEP, (EVP)
MdL (SPD) NRW
MdEP, SPD-Fraktionssprecherin im Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
MdL, Vorsitzender des Landesfachausschusses
der CDU Sachsen
MdEP, EVP, Berichterstatterin zur Fernsehrichtlinie
MdL, Beauftragter für Neue Medien der CDULandtagsfraktion NRW
Bundesminister der Verteidigung
Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit und
Stellv. Ministerpräsident Sachsens
Ministerpräsident Hessens
MdL, Jugendpolitischer Sprecher der
CDU-Fraktion Sachsens
MdB, Generalsekretär der Sächsischen CDU
MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft
der CDU-Fraktion-Thüringen; Stellv. Vorsitzender
der CDU-Fraktion
MdL, Generalsekretär der FDP-NRW
Staatsminister für Justiz in Sachsen
MdL (CDU) NRW
MdB, Bundesvorsitzender der Jungen Union
Deutschlands
MinR beim Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien
Staatsministerin für Soziales in Sachsen
Wirtschaftsminister Baden-Württemberg
MdL, Vorsitzender der Jungen Union Sachsen
MdEP, Vorsitzender der EVP-ED-Fraktion
Referentin im Bundesministerium der Justiz
MdEP (EVP)
MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Kunst und
Medien der CDU-Fraktion Thüringen
MdL, Generalsekretär der CSU
MdEP, SPD
Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit
in Thüringen
MdL, CDU-Fraktionsvorsitzender Hessen
MdEP (EVP), Vorsitzender der Jungen Union
Bayern
MdB (CDU), Vorsitzenden des Ausschusses für
Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag,
Staatsminister , Chef der Staatskanzlei Sachsen
13
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Politische
Externe Arbeit
Sonntagsöffnung
FFA Videothekenförderung
Neben Jugendschutz und Piraterie-Bekämpfung bildete die
Sonntagsöffnung von Videotheken 2006 einen weiteren
thematischen Schwerpunkt der politischen IVD-Arbeit. Auch
wenn sich in den sieben Bundesländern, in denen Videotheken die Sonn- und Feiertagsöffnung untersagt ist, vorerst
keine gesetzliche Liberalisierung durchsetzen ließ, so wurde
doch dort, wo berechtigte Hoffnung besteht, konsequent an
einer entsprechenden Weichenstellung gearbeitet.
Baden-Württemberg
In der ersten Juliwoche
beispielsweise traf Michael
Schwerdtfeger, stellvertretender IVD Aufsichtsratsvorsitzender und Projektleiter
Sonntagsöffnung, mit dem
Baden-Württembergischen
Wirtschaftsminister Ernst
Pfister (FDP) sowie dessen
Fachbeamten zur Erörterung
der Sonntagsfrage in Stuttgart
zusammen. Dabei sicherte
Pfister gegenüber unserem
Verband die volle Unterstützung seines Ministeriums
hinsichtlich einer entsprechenden Gesetzesliberalisierung
zu. Fachlich zuständig seien
die CDU-geführten Ministerien
für Inneres und für Soziales,
die es nun zu überzeugen
gelte. Er persönlich wünsche
sich, dass spätestens mit der
neuen Regelung des Ladenschlusses durch die Länder
Autowaschanlagen und
Videotheken sonntags öffnen
dürften.
Trotzdem scheint der Block der kirchennahen Kräfte in der
mit absoluter Mehrheit regierenden CDU-Fraktion weiterhin
so stark zu sein, dass selbst die eindeutigste Sachlage wohl
nicht ausreichen wird, eine kurzfristige Meinungsänderung
zu bewirken.
Sachsen
Auf Einladung des Landesgeschäftsführers der CDU Sachsen
nahmen Michael
Schwerdtfeger und der
Bundesländer mit Sonntagsöffnung
IVD-Bevollmächtigte Dr.
Bundesländer ohne Sonntagsöffnung
Erhard Kranz im Oktober
am 20. Landesparteitag der
Sächsischen Union in Pirna
teil. In Gesprächen mit dem
Staatsminister für Justiz,
Dr. Geert Mackenroth sowie
dem Chef der Staatskanzlei,
Staatsminister Hermann
Winkler wurde deutlich,
dass die Bemühungen des
Justizministers, mit Hilfe des
Paragraphenprangers die
Sonntagsöffnung der Videotheken in Sachsen zu ermöglichen, am Widerstand des
konservativen Teils der CDU
gescheitert waren.
Dieser besteht ohne wenn
und aber auf den in der
Sächsischen Verfassung festgeschriebenen Sonntagsschutz und ist nicht bereit,
eine Ausnahmeregelung für
die Videotheken zuzulassen.
Während Videotheken in den Ländern mit Sonntagsöffnung über die vergangenen 3 Jahre ein Umsatzplus
Die geführten Gespräche zeigverbuchen konnten, steht bei den Kollegen in Ländern
ten allerdings auch, dass die
ohne Sonntagsöffnung ein Minus zu Buche.
Befürworter einer Sonntagsöffnung der Videotheken
Hessen
diese noch längst nicht aus
Gemeinsam mit Ulrich Born,
den Augen verloren haben. Im Besonderen die Vertreter der
dem Sprecher der Hessischen Videothekare, war Michael
Jungen Union setzen sich verstärkt hierfür ein und ermutigSchwerdtfeger am 1. November als Sachverständiger zu einer
ten den IVD, in seinen Aktivitäten keinesfalls nachzulassen.
Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses im Hessischen
Landtag geladen. Im Rahmen der Diskussion um das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) hatte die FDP-Fraktion
Thüringen
mit einem eigenen Gesetzentwurf erneut die SonntagsöffDer Thüringer Landtag hat in seiner Plenartagung vom 29.
nung der Hessischen Videotheken gefordert. Die IVD-VerSeptember über einen Antrag der regierenden CDU-Fraktion
treter brachten die Argumente des Videofachhandels in der
beraten, der im Zusammenhang mit einer Neuregelung der
Anhörung, aber auch in vorgeschalteten Gesprächen mit
Ladenöffnungszeiten auch eine Prüfung der Möglichkeiten
dem neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Christean Wagner
für die Sonntagsöffnung der Videotheken vorsah. In der von
sowie den innen-, sozial- und wirtschaftspolitischen SpreSozialminister Dr. Klaus Zeh vorgetragenen Stellungnahme
chern der CDU-Fraktion aktualisiert auf den Punkt.
der Landesregierung wurde eingeräumt, dass das Thüringer
Feiertagsgesetz Ausnahmeregelungen zulasse, dass aus
14
IVD Geschäftsbericht 2006
Sicht der Landesregierung aber keine Notwendigkeit für eine
Sonntagsöffnung der Videotheken bestehe. Auch er selbst
habe dazu ein kritisches Verhältnis. Für die antragstellende
CDU-Fraktion engagierte sich deren wirtschaftpolitischer
Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzender Thomas
Kretschmer in einem stark emotional vorgetragenen Beitrag
für die weitere Prüfung der Möglichkeiten einer Sonntagsöffnung von Videotheken. Als Besucher verfolgte Dr. Erhard
Kranz die Debatte im Landtag und nutzte anschließend die
Gelegenheit zum Gespräch mit Abgeordneten und Mitarbeitern der Fraktionen. Mit Thomas Kretschmer wurde
vereinbart, gemeinsam mit dem Initiativkomitee Thüringer
Videothekare mögliche Modalitäten einer künftigen
Sonntagsöffnung in Thüringen zu beraten.
Temporäre Sonntagsöffnung in Sachsen ein voller Erfolg
Die besten Argumente für eine künftige Sonntagsöffnung
von Videotheken in Sachsen lieferte im Dezember vergangenen Jahres IVD-Mitglied Frank Kunze vom Initiativkommitee sächsischer Videothekare aus Freital. Auf Grundlage
eines Landtagsbeschlusses, der die Sonntagsöffnung
für den sächsischen Einzelhandel an den ersten drei Adventssonntagen vorsah, hatte sich der Videothekar bei
dem für ihn zuständigen Ordnungsamt erkundigt, ob diese
Sonderregelung auch für sein Geschäft gelte. Anders als zu
Zeiten der Oderflut, als die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung
dem sächsischen Einzelhandel, nicht aber den Videotheken
vorbehalten war, entschied sich die örtliche Behörde diesmal
„auf kurzem Dienstwege“, auch Videothekaren die Öffnung
an den Adventssonntagen zu gestatten.
Mit vollem Erfolg für alle Beteiligten: Bedingt durch die drei
Sonntage, an denen Kunze in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr
hatte öffnen dürfen, erzielte der Videothekar im Dezember
nicht nur das beste Monatsergebnis des Jahres, sondern
zudem auch den besten Dezember-Umsatz der vergangenen
drei Jahre. Von seinen Kunden, die er bereits Mitte November
mittels Flyern und persönlicher Ansprache auf die Sonderregelung vorbereitet hatte, erhielt der sächsische Videothekar
zudem nahezu durchweg positives Feedback auf die
erweiterten Öffnungszeiten.
Undurchschaubare Rechtslage für Videoautomaten
In den Bundesländern, in denen die Sonntagsöffnung der
Videotheken erlaubt ist, gilt diese auch für die Automatenvideotheken. Strittig ist hingegen, ob Automaten sonntags
öffnen dürfen, wenn im jeweiligen Bundesland den herkömmlichen Videotheken die Sonntagsöffnung noch nicht
erlaubt ist. Diese Frage war und ist Gegenstand mehrerer
Rechtsverfahren, die zum Teil in 2006 zu konträren Urteilen
führten. So hielten das OLG Bamberg, wie bereits das VG
Augsburg in 2005, die Sonntagsöffnung der Automaten für
rechtmäßig. Dagegen verboten das OLG Dresden, das Sächsische OVG und das VG Stuttgart eine Öffnung am Sonntag.
Seit dem Jahr 2000 werden auch Videotheken durch die
Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt. Über die Vergabe
der Fördermittel für Videotheken entscheidet die FFA-Vergabekommission Video, welcher Vertreter des IVD, des
Bundesverbandes audiovisuelle Medien (BVV) sowie des
Hauptverbandes der Deutschen Filmtheater angehören.
Entsprechend der FFA-Richtlinien werden die für die
Videothekenförderung zur Verfügung stehenden Mittel
bevorzugt für die Entwicklung familienfreundlicher Videotheken eingesetzt.
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 38 Anträge zur Videothekenförderung positiv beschieden. Seit dem Jahr 2000
wurden somit 569 Videotheken mit Zuschüssen und Darlehen in einer Gesamthöhe von knapp über 10 Millionen Euro
gefördert. Des Weiteren entscheidet die Kommission über
die Vergabe von Fördermitteln für Videoprogrammanbieter
und unterstützt Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung sowie
Maßnahmen zur Bewerbung der Branche.
Die FFA stellt auch wichtige Basisdaten für die Filmwirtschaft
zur Verfügung. Dazu gehören neben den Analysen des Kinound Videomarktes spezielle Untersuchungen einzelner Zielgruppen oder auch der Bereich der Urheberrechtsverletzungen. Sie wird dabei vom FFA-Arbeitskreis Marktforschung beraten, dem der IVD neben anderen Verbänden
der Filmwirtschaft angehört.
Weitere Informationen zur Arbeit der Filmförderungsanstalt
sind im Internet unter www.ffa.de abrufbar.
FFA-GREMIEN MIT IVD-BETEILIGUNG
· Verwaltungsrat
· Richtlinienkommission
· EU-Kommission
· Werbekommission
· Vergabekommission-Video
· Arbeitskreis Marktforschung
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Jeweils mit Darlehen bis 50.000/100.000 Euro:
· Modernisierung / Neueröffnung
· Kinder- und Jugendfilmangebot
· Neue Maßnahmen
mit Zuschuss bis zu 25.000/2.500 Euro:
· Kooperationen von Videotheken
· Beratung
15
IVD Geschäftsbericht 2006
Politische
Externe Arbeit
Wirtschaftspolitik
Erfreuliche wie weniger erfreuliche Gesetzesentscheidungen
der Bundesregierung prägten das wirtschaftspolitische Jahr
2006. Positiv ist sicherlich das teilweise Inkrafttreten des
Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
hervorzuheben. Darin wurde beispielsweise die Verpflichtung
zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten vereinfacht. Diese sieht nunmehr vor, dass Betriebe, die ständig
mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, erst dann zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
verpflichtet sind, wenn sie neun oder
mehr Mitarbeiter aufweisen. Vor
der Gesetzesänderung hatte diese
Regelung bereits für Unternehmen
mit mindestens vier Angestellten
gegolten.
Sozialversicherungsbeiträge
Gegen die 2006 geltende vorgezogene
Abführungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge, nach der Unternehmen
die Sozialversicherungsbeiträge bereits
vor dem Ende des Monats zahlen müssen, haben sich BDWi und IVD energisch
zu Wehr gesetzt. Über 20 Milliarden Euro
sollten so in die Sozialkassen gespült
werden, letztendlich zu Lasten der Betriebe, die diese Liquiditätslücke teils mit
IVD Vorstand Jörg Weinrich mit Wirtschaftsminister Michael Glos
teuren Krediten füllen mussten, anstatt das Geld für Jobs und
Investitionen zu nutzen. Hinzu kam, dass Firmen die Sozialbeiträge im voraus schätzen und zahlen mussten und diese
dann am Ende des Monats mit den tatsächlich überwiesenen
Löhnen abgeglichen werden mussten. “Ein bürokratischer
Mehraufwand von bis zu 70 Prozent”,
schätzte BDWi-Präsident Werner
Küsters, “denn gerade bei Dienstleistern schwanken die geleisteten
Arbeitsstunden von Monat zu
Monat erheblich.” Zumindest
diese bürokratische Hürde konnte
erleichtert werden, weil inzwischen
die monatlich zu entrichtenden
Beiträge in Höhe des Vormonats
geleistet werden können, sofern
sich regelmäßig eine geänderte
Beitragshöhe durch Personalwechsel oder unterschiedlichen Personaleinsatz ergibt.
deutlichen Anstieg der Schwarzarbeit angesehen, die auf
Kosten der legalen Mini-Jobber gehe. Letztendlich, so Küsters,
sei die geplante Erhöhung der Pauschalabgaben zusammen
mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer ein „gigantisches Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Schattenwirtschaft“.
Geringfügige Beschäftigung
Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Pauschalabgaben bei geringfügig
Beschäftigten um 20 Prozent auf
gesamt 30 Prozent wurde von IVD
und BDWi als deutliche Benachteiligung der Dienstleistungswirtschaft gebrandmarkt und als große Gefahr für einen
Erhalt von Wettbewerbsgerechtigkeit
Ein weiterer zentraler Bereich der politischen Arbeit des IVD
war das Bemühen um den Erhalt von Wettbewerbsgleichheit auf nationaler und europäischer Ebene. Hier stand das
Hauptgutachten der Monopolkommission im Mittelpunkt,
das die Aufhebung des Verbotes von Untereinstandspreisen
vorsieht und gegen das der IVD gemeinsam mit weiteren
Verbänden (siehe Abbildung links) protestierte.
ARD Moderator Jan Hofer am IVD Stand mit H.-P- Lackhoff
Verpackungspfand
Ebenso unerfreulich war die offensichtliche Benachteiligung
kleiner und mittlerer Unternehmen beim Thema Verpackungspfand. Seit dem 1. Mai 2006 ist der Handel dazu verpflichtet,
sämtliche Getränke-Einwegverpackungen zurückzunehmen.
Die Deutsche Pfandsystem GmbH hat die Grundregeln für das
Pfandsystem festgelegt, denen auch Vertreiber wie Lekkerland unterliegen. In diesem System wird geregelt, dass auf
Handelsebene das Pfand mit 25,00 Cent zzgl. 4,00 Cent MwSt
also insgesamt 29 Cent berechnet wird. Der Einzelhandel
berechnet dem Kunden das Pfand aber nur mit 21,55 Cent zzgl.
3,45 Cent MwSt. also brutto 25 Cent. Durch diese Regelung
werden kleine Verkaufsstellen benachteiligt, da diese nicht
alle verkauften Verpackungen zurückerhalten.
Auf internationaler Ebene bezog der IVD gemeinsam mit der
Global Video Association (GVA) im Rahmen der öffentlichen
Konsultation über Online-Inhalte auf dem EU-Binnenmarkt
Position. Bei diesem Anlass appellierten GVA und IVD an
die EU-Kommission, die Frage der Online-Inhalte im Binnenmarkt nicht nur als Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, sondern auch die Gefahren für
langjährig gewachsene Märkte, die nun einem unfairen
Wettbewerb ausgesetzt sind, zu berücksichtigen.
Gebührenpflicht für PC und Handys
Für jede Menge Aufregung sorgte die 2006 beschlossene
GEZ-Gebührenpflicht für Computer und Handys. Was den
Privatbürger noch in begrenztem Maße trifft, da er in aller
Regel bereits Gebühren für einen Fernseher entrichtet und
somit von der genannten Zusatzpflicht befreit ist, schlägt
innerhalb von Unternehmen wesentlich härter zu Buche. Unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße werden nämlich
sämtliche PC GEZ-pflichtig, ganz gleich ob sie über eine TVoder DVB-T-Karte verfügen oder nicht. Da die neue Gebühr
grundstücksbezogen, also für jedes Firmengebäude erhoben
wird, kommt insbesondere auf Klein- und mittelständische
Unternehmer eine deutliche Mehrbelastung zu.
Nach massiven Protesten der Unternehmen und Wirtschaftsverbände, u.a. auch des BDWi, konnte am Ende zumindest
ein Teilerfolg in Form eines finanziellen Kompromisses erzielt
werden: Die Gebührenhöhe orientiert sich nun nicht wie
ursprünglich geplant an den TV-Gebührensätzen, sondern an
denen für die Hörfunknutzung.
Dr. Erhard Kranz (2.v.l.) zu Gast bei Sachsens Wirtschaftsminister Jurk
16
Ministerpräsident Roland Koch mit Jörg Weinrich
17
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Dienstleistungswirtschaft
Neuer Spitzenverband
Ein weiterer Grund für die hohe Frequentierung des IVDStandes dürfte mit Sicherheit auch das „Give Away“, gewesen sein, das der Verband bereithielt. Dank des großzügigen
Sponsoring durch den Anbieter „Highlight“, erhielt jeder
Besucher vor Ort eine Gratisausgabe des DVD-Titels
„Elementarteilchen“.
Das Motto des 1. Deutschen Dienstleistungstages in
Berlin war ganz bewusst gewählt worden. Denn obwohl die
Dienstleistungswirtschaft inzwischen ökonomisch noch vor
der Industrie der wichtigste Wirtschaftszweig ist, führt sie
politisch und gesellschaftlich eher ein Schattendasein.
Mit dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft
(BDWi) gründete die deutsche Dienstleistungswirtschaft am
1. Juni in Berlin ihre eigene Spitzenorganisation. Der neue
Verband ging aus der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher
Mittelstand (AWM) hervor, die zuvor bereits die Interessen
von 26 Branchenverbänden sowie Tausenden mittelständischen Unternehmen vertreten hatte. “Mit dem BDWi
haben Deutschlands Dienstleister jetzt erstmalig ein eigenes
Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Schon zum
Start sprechen wir für 100.000 Unternehmen mit 1.000.000
Arbeitsplätzen”, so BDWi-Präsident Werner Küsters zu den
Hintergründen des neuen Dachverbandes. Der IVD ist dem
BDWi, vormals der AWM, bereits seit 20 Jahren als aktives
Mitglied angeschlossen. 2006 kooperierten die Verbände
bei zahlreichen politischen Projekten, insbesondere in den
Themenbereichen Urheberrechts- und Jugendschutz.
Erster “Deutscher Dienstleistungstag” ein voller Erfolg
Unter dem Titel „die Dienstleistungswirtschaft am Start“
veranstaltete der BDWi am 20. September den 1. Deutschen
Dienstleistungstag in Berlin. Mehr als 250 Teilnehmer nutzten dabei die Gelegenheit, sich branchenübergreifend auszutauschen und in den politischen Dialog mit prominenten
Mandatsträgern wie dem FDP-Parteivorsitzenden Dr. Guido
Westerwelle (Bild rechts) oder Hartmut Schauerte, dem
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Technologie, einzutreten. Hochkarätige Vorträge und Podiumsdiskussionen, die von ARD-Nachrichtensprecher Jan Hofer
moderiert wurden, rundeten das breit gefächerte Programmangebot ab und machten die Veranstaltung auf
Anhieb zu einem vollen Erfolg.
Als aktives BDWi-Mitglied war selbstverständlich auch der
IVD mit einem Stand in Berlin vertreten und informierte dort
mittels Info-DVD schwerpunktmäßig über die Anti-PiraterieArbeit sowie über die gravierenden Folgen, die eine Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie mit sich bringen könnte. Ein
Angebot, das von zahlreichen Teilnehmern des Dienstleistungstages mit großem Interesse angenommen wurde.
6 Presse
Presse
Pressespiegel
Rhein-Main-Zeitung
Westfälischer Anzeiger
Focus
Westdeutsche Zeitung
Zu Unrecht, denn die Dienstleistungswirtschaft erbringt
moderne Leistungen im Interesse der Kunden, erschließt
ungenutzte Wirtschafts- und Beschäftigungspotentiale für
Spitzenkräfte wie für Geringqualifizierte und stößt mit ihren
innovativen Geschäftsideen letztlich die Tür auf in die neue
Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Während die industriellen Strukturen in Deutschland mehr
und mehr implodieren und die Menschen ohne Beschäftigungschancen zurücklassen, entstehen durch die Dienstleister neue ökonomische Perspektiven. Gerade dies vor Augen,
haben sich 26 Berufsverbände im neuen Bundesverband der
Dienstleistungswirtschaft zusammengeschlossen, um diese
Entwicklung politisch und gesellschaftlich zu begleiten und
zu fördern, so die Hauptbotschaft des 1. Deutschen Dienstleistungstages.
Leipziger Volkszeitung
TV Matrix
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19
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Intern
IVD Geschäftsbericht 2006
Bericht des Aufsichtsrats
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde und Partner des IVD!
Intern
Marktzahlen
Verleih- und Verkauf
Videotheken
Marktentwicklungen
Sleeper Studie / Handbuch
Politische Arbeit
Anti-Piraterie
Jugendschutz
Politischer Dialog
Sonntagsöffnung
FFA
Wirtschaftspolitik
Dienstleistungswirtschaft
Presse
Pressespiegel
Intern
Mitgliederservice
Aufsichtsrat
Organisation
Gremien / Kontakt
Neue IVD-Strukturen bewähren sich
Neben der externen Interessenvertretung des Video- und Medienfachhandels gegenüber Politik und Wirtschaft besteht der zweite satzungsgemäße
Kernauftrag des IVD im Service an seinen Mitgliedern. Hier bietet der Verband bereits seit 1983 umfassende Beratungs- und Informationsleistungen
wie etwa die Neugründer-Beratung, den wöchentlichen Newsletter oder die
bekannten GEMA-Rabatte. 2006 konnte dieses Angebot weiter ausgebaut
werden, als Beispiele seien an dieser Stelle der neue Anti-Piraterie-Newsletter oder auch Spezialkonditionen bei der Beauftragung von Inkasso- oder
Datenschutz-Dienstleistern genannt.
Die neuen Strukturen innerhalb des IVD haben sich indes auch im zweiten
Jahr erfolgreich bewährt. Statt eines erweiterten Vorstandes, wie er im IVD
noch bis Ende 2004 existierte, überwachte und beriet ein siebenköpfiger
Aufsichtsrat den Geschäftsführenden IVD Vorstand. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 19. Oktober in Berlin wurde der Aufsichtsrat vollständig
in seinem Amt bestätigt. Nachdem die von den Unterabteilungen benannten
Vertreter Michael Panknin, Rainer Heumann und Wolfgang Mohrlang bereits
im Vorfeld der Veranstaltung wiedergewählt worden waren, sprachen sich
die abstimmungsberechtigten Mitglieder in Berlin auch einstimmig für die
Fortsetzung der Amtszeiten von Michael Schwerdtfeger, Berndt Düsing, Andreas Schwarz und Günter Winkler aus. Als Vorsitzende des Gremiums fungieren auch weiterhin Michael Panknin und Michael Schwerdtfeger als dessen
Stellvertreter. Vor der Wahl des Aufsichtsrates war dieser - ebenso wie die
IVD-Vorstände Hans-Peter Lackhoff und Jörg Weinrich - von der Versammlung
entlastet worden.
In einer ersten Amtshandlung gab der wiedergewählte IVD-Aufsichtsrat
bekannt, dass der Verein 10 Prozent der für 2006 gezahlten Mitgliedsbeiträge
zurückerstattet werde. „Wir hoffen, unsere Mitglieder nach einem WM- und
wetterbedingt schwierigen Geschäftsjahr auf diese Weise zumindest ein klein
wenig entlasten zu können“, begründete der alte und neue IVD-Aufsichtsratschef Michael Panknin die Maßnahme.
Mit 2006 endete das nunmehr
zweite Jahr, in dem ein Aufsichtsrat die Arbeit des IVD
Vorstands und seiner Geschäftstelle begleitete. Aufgabenschwerpunkte des Gremiums
waren satzungsgemäß die
Ernennung der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder,
die Genehmigung der vom
Vorstand vorgelegten Finanzpläne sowie die aktive Mitarbeit
an der strategischen Ausrichtung des Vereins. Zudem wurden
seitens des Aufsichtsrates Bevollmächtigte ernannt, die
den IVD in speziellen Themengebieten mit ihrem Know How
unterstützen und nach außen hin vertreten.
Exemplarisch sei das Engagement unseres Kollegen Michael
Schwerdtfeger, der sich als Projektleiter für die flächendeckende Sonntagsöffnung von Videotheken einsetzte, und das
des Kollegen Günter Winkler gennant, der im Arbeitskreis
Erotik gemeinsam mit Industrie- und Handel an der optimierten Vermarktung der für den Verleih wichtigen Produkte
mitwirkte.
Ihnen ist an dieser Stelle ebenso für ihre Arbeit zu danken wie meinen weiteren Kollegen im Aufsichtsrat, dem
Geschäftsführenden Vorstand, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle in Düsseldorf sowie natürlich auch allen Mitgliedern, die uns im Rahmen der zurückliegenden Mitgliederversammlung das erneute Vertrauen ausgesprochen haben.
Mit den besten Grüßen und Wünschen
Unter seinem durch die Mitgliederversammlung erteilten
Auftrag versteht der IVD Aufsichtrat indes nicht nur eine
formale Pflichterfüllung, sondern vielmehr das aktive Einbringen in die gemeinsame Sache. So standen im Rahmen der
insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2006 stets
inhaltliche Fragen im Mittelpunkt der Diskussion, verbunden
mit der Suche nach Optimierungsmöglichkeiten der
Verbandsarbeit für unsere Branche.
Ihr
Michael Panknin
Vorsitzender des Aufsichtsrats
IVD Mitgliedschaft zahlt sich aus
Neben den umfassenden Beratungsleistungen bietet der
IVD seinen Mitgliedern zahlreiche Vergünstigungen, die
sich für die Videothekare in barer Münze auszahlen. Hierzu
zählen der 20-prozentige GEMA Rabatt, der unabhängig
davon, ob nach Umsatz oder Stückzahl abgerechnet wird,
zum tragen kommt. Hinzu kommen spezielle Konditionen bei
der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder externen
Datenschutz-Beauftragten sowie Sonderrabatte für betriebsrelevante Versicherungen.
Seit Mai 2006 profitieren IVD-Mitglieder zudem von der
erweiterten Kooperationsvereinbarung mit dem Mediatainment Publishing Verlag: Videothekare, die im IVD organisiert sind, erhalten alle zwei Wochen mit jeder Ausgabe des
Fachmagazins MEDIENinsight branchenrelevante Informa
tionen und News kostenlos frei Haus.
Impressum
20
21
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
Organisation
Geschäftsführender Vorstand / Verbandsbüro
Impressum
IVD – INTERESSENVERBAND DES VIDEO- UND
MEDIENFACHHANDELS IN DEUTSCHLAND e.V.
Hartwichstraße 15
40547 Düsseldorf
Herausgeber
IVD – INTERESSENVERBAND DES VIDEO- UND
MEDIENFACHHANDELS IN DEUTSCHLAND e.V.
Geschäftsführender Vorstand (Vorsitz):
Hans-Peter Lackhoff
Geschäftsführender Vorstand:
Jörg Weinrich
Telefon:
Fax:
Internet:
E-Mail:
0211/577 390-0
0211/577 390-69
www.ivd-online.de
ivd@ivd-online.de
Im IVD-Verbandsbüro erreichen Sie:
Hans-Peter Lackhoff, Jörg Weinrich, Annelie Heupel (Verwaltung, Mitgliedsbeiträge), Kordula Bolz (Buchhaltung, Cinetheken),
Gundolf Ecke (Mitgliederbetreuung) und Andreas Hegel (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Redaktion
Andreas Hegel
Jörg Weinrich
Vereinsregister
Amtsgericht Düsseldorf VR 6420
Aufsichtsrat
Aufsichtsratvorsitzender
Michael Panknin
c/o empire megastores GmbH
Haferweg 26
22769 Hamburg
Stellvertr. Aufsichtsratvorsitzender
Michael Schwerdtfeger
c/o Video Planet
Postfach 510724
30637 Hannover
Telefon: 040/85 18 10
Fax:
040/85 18 14 44
E-Mail: m.panknin@empirehamburg.de
Telefon: 0511/51 39 56
Fax:
0511/51 39 56
E-Mail: ms-video-planet@t-online.de
Aufsichtsratmitglieder
Berndt Düsing
Rainer Heumann
Wolfgang Mohrlang
Andreas Schwarz
Günter Winkler
V.i.S.d.P.
Hans-Peter Lackoff
Geschäftsführender Vorstand (Vorsitz)
E-Mail: b.duesing@freenet.de
E-Mail: heumann@video-tuemmers.de
E-Mail: w.mohrlang@mmg-gmbh.de
E-Mail: Media-Buster@t-online.de
E-Mail: guenter.winkler@mmp-gruppe.de
Konzeption und Layout
valkieser · büro für kommunikation
Fotos
IVD
BDWi / Martin Frech
Druck
Druckerei Heinz Lautemann GmbH
Auflage
3.000 Exemplare
22
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD Geschäftsbericht 2006
IVD - Interessenverband des
Video- und Medienfachhandels
in Deutschland e.V.
Hartwichstraße 15
40547 Düsseldorf
Telefon: 0211/577 390-0
Fax:
0211/577 390-69
Internet: www.ivd-online.de
E-Mail: ivd@ivd-online.de