SVG Hessen eG Verkehrsfachschule
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SVG Hessen eG Verkehrsfachschule
Weitere Informationen Unterrichtszeiten: Montag-Freitag von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr Unser weiteres Ausbildungsangebot: Fahrsicherheitstraining PKW LKW BUS Perfektionsfahren Dauer: Gesamtlehrgang: 3 Monate, 66 Lehrgangstage davon Führerscheinklasse C+CE-Ausbildung 5 Wochen Beschleunigte Grundqualifikation 4 Wochen Kraftfahrerausbildung: 4 Wochen Abschlüsse / Qualifikationsnachweise: • Führerschein Klasse C+CE • Zertifikat / Teilnahmebescheinigung • Teilnahmebescheinigung Beschleunigte Grundqualifikation • Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer • ADR-Bescheinigung (Gefahrgut) • Ausbildungsnachweis nach VDI 2700a (Ladungssicherung) LKW Eco – Training Berufskraftfahrer (3-jährige Ausbildung) Fachrichtung: Personen- und Güterverkehr BKF – Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) Tel.: Tel.: SVG Hessen eG Verkehrsfachschule Gabelstaplerfahrerausbildung und Gabelstaplerfahrerweiterbildung GGVSE / ADR – Bescheinigung und Weiterbildung Lenk- und Ruhezeiten digitaler Tachograph Ladungssicherung (speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmt) Ausbildung zum EU-Kraftfahrer/in Qualifizierungsmaßnahme für Fahrer(innen) der Führerscheinklasse B auf Führerscheinklasse C/CE Ansprechpartner: Jörg Schweitzer Petra Schütz BUS 069/ 97963-151 069/ 97963-163 Persönliche Beratung / Anmeldung: Immer dienstags und donnerstags in der Zeit von 16:30 Uhr - 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der SVG–Verkehrsfachschule. Anschrift: Breitenbachstraße 9 60487 Frankfurt am Main Fahren wie die Profis! SVG Breitenbachstraße 9 60487 Frankfurt am Main svg-verkehrs-fachschule.de fachschule@svg-hessen.de Kostenlose Hotline (0800) 2111888 Anpassungsmaßnahme FÜHRERSCHEINKLASSE C/CE Ziel: Fortbildung zum qualifizierten Kraftfahrer bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Die Fahrer werden praxisorientiert ausgebildet, so dass sie moderne Nutzfahrzeuge beherrschen, wirtschaftlich fahren und sich kundenorientiert verhalten. Die Ausbildung ist praxisbezogen und orientiert sich an den gesetzlichen Standards, an den Anforderungen der Verkehrsunternehmen, an qualifizierten Kraftfahrern und an den Vorgaben der obligatorischen Fahrerschulung nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Zielgruppe: − Fahrer mit oder ohne Führerscheinklasse C/CE, die sich zum „vollwertigen“ Kraftfahrer qualifizieren wollen. − Unternehmen, die gut ausgebildete Kraftfahrer suchen oder Interessierte zu Kraftfahrern ausbilden lassen wollen. Teilnehmer: Ort: max. 25 60487 Frankfurt am Main Zugangsvoraussetzungen: − − − Mindestalter 21 C/CE persönliche Eignung Besitz der Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E (alt Klasse 3) Ausbildungsinhalte Termine und Preise Der Lehrgang ist modular aufgebaut. Bei Bedarf können die Module auch einzeln belegt werden. Modul 1 Führerscheinausbildung Termin: Modul 1: Führerscheinausbildung Führerscheinklasse C+CE-Ausbildung (bitte weitere Infos auf der Rückseite beachten) 26 Tage Modul 2: Beschleunigte Grundqualifikation (gemäß BKrFQV Anlage 1) Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. Rechtliche Grundlagen des Güterkraft- und Personenverkehrs und deren Anwendung. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit. Dienstleistungen und Arbeitsunfälle. Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt. 20 Tage 14.03. – 18.04.2011 Modul 2 Beschleunigte Grundqualifikation Termin : 14.02. – 11.03.2011 Modul 3, 4, 5, 6 Kraftfahrerausbildung Termine: Modul 3: Gefahrgutausbildung (ADR-Bescheinigung) 5 Tage Modul 4: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach BGV D 27 2 Tage Modul 5: Langsamfahrbereich (Rangieren) 8 Tage Modul 6: Fahrpraktische Ausbildung; Fahren im Realverkehr 5 Tage Modul 3: 19.04. – 27.04.2011 Modul 4: 28.04. – 29.04.2011 Modul 5: 02.05. – 11.05.2011 Modul 6: 12.05. – 18.05.2011 Gesamtlehrgang mit Führerscheinausbildung, Beschleunigte Grundqualifikation und Kraftfahrerausbildung Termin: 14.02.2011 – 18.05.2011 Preise auf Anfrage Für die Führerscheinausbildung vom Teilnehmer selbst zu tragende Kosten: − − − Bearbeitungsgebühr Bürgermeisteramt/Landratsamt Passbilder Antragsbearbeitung Führerscheinstelle Die Förderung durch die Agentur für Arbeit/Job-Center ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich wegen der Förderung direkt bei Ihrer Arbeitsagentur / Ihrem Job-Center. Stand: 18.11.2010