SVG Hessen eG Verkehrsfachschule

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SVG Hessen eG Verkehrsfachschule
Weitere Informationen
Unterrichtszeiten:
Montag-Freitag
von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
Unser weiteres Ausbildungsangebot:
Fahrsicherheitstraining PKW LKW BUS
Perfektionsfahren
Dauer:
Gesamtlehrgang:
3 Monate, 66 Lehrgangstage
davon
Führerscheinklasse
C+CE-Ausbildung
5 Wochen
Beschleunigte Grundqualifikation
4 Wochen
Kraftfahrerausbildung:
4 Wochen
Abschlüsse / Qualifikationsnachweise:
•
Führerschein Klasse C+CE
•
Zertifikat / Teilnahmebescheinigung
•
Teilnahmebescheinigung Beschleunigte
Grundqualifikation
•
Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer
•
ADR-Bescheinigung (Gefahrgut)
•
Ausbildungsnachweis nach VDI 2700a
(Ladungssicherung)
LKW
Eco – Training
Berufskraftfahrer (3-jährige Ausbildung)
Fachrichtung: Personen- und Güterverkehr
BKF – Weiterbildung nach BKrFQG
(Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
Tel.:
Tel.:
SVG Hessen eG
Verkehrsfachschule
Gabelstaplerfahrerausbildung und
Gabelstaplerfahrerweiterbildung
GGVSE / ADR – Bescheinigung
und Weiterbildung
Lenk- und Ruhezeiten
digitaler Tachograph
Ladungssicherung
(speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmt)
Ausbildung zum
EU-Kraftfahrer/in
Qualifizierungsmaßnahme für
Fahrer(innen) der Führerscheinklasse B
auf Führerscheinklasse C/CE
Ansprechpartner:
Jörg Schweitzer
Petra Schütz
BUS
069/ 97963-151
069/ 97963-163
Persönliche Beratung / Anmeldung:
Immer dienstags und donnerstags in der Zeit von
16:30 Uhr - 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der
SVG–Verkehrsfachschule.
Anschrift: Breitenbachstraße 9
60487 Frankfurt am Main
Fahren wie die Profis!
SVG
Breitenbachstraße 9
60487 Frankfurt am Main
svg-verkehrs-fachschule.de
fachschule@svg-hessen.de
Kostenlose Hotline (0800) 2111888
Anpassungsmaßnahme
FÜHRERSCHEINKLASSE C/CE
Ziel:
Fortbildung zum qualifizierten Kraftfahrer bzw.
Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Die Fahrer
werden praxisorientiert ausgebildet, so dass sie moderne
Nutzfahrzeuge beherrschen, wirtschaftlich fahren und sich
kundenorientiert verhalten.
Die Ausbildung ist praxisbezogen und orientiert sich an
den gesetzlichen Standards, an den Anforderungen der
Verkehrsunternehmen, an qualifizierten Kraftfahrern und
an den Vorgaben der obligatorischen Fahrerschulung
nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
(BKrFQV).
Zielgruppe:
−
Fahrer mit oder ohne Führerscheinklasse C/CE,
die sich zum „vollwertigen“ Kraftfahrer qualifizieren
wollen.
−
Unternehmen, die gut ausgebildete Kraftfahrer
suchen oder Interessierte zu Kraftfahrern
ausbilden lassen wollen.
Teilnehmer:
Ort:
max. 25
60487 Frankfurt am Main
Zugangsvoraussetzungen:
−
−
−
Mindestalter 21 C/CE
persönliche Eignung
Besitz der Führerscheinklassen
B, BE, C1, C1E (alt Klasse 3)
Ausbildungsinhalte
Termine und Preise
Der Lehrgang ist modular aufgebaut. Bei Bedarf können
die Module auch einzeln belegt werden.
Modul 1
Führerscheinausbildung
Termin:
Modul 1: Führerscheinausbildung
Führerscheinklasse C+CE-Ausbildung
(bitte weitere Infos auf der Rückseite beachten)
26 Tage
Modul 2:
Beschleunigte Grundqualifikation
(gemäß BKrFQV Anlage 1)
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf
der
Grundlage
der
Sicherheitsregeln.
Rechtliche Grundlagen des Güterkraft- und
Personenverkehrs und deren Anwendung.
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
Dienstleistungen
und
Arbeitsunfälle.
Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem
positiven Bild des Unternehmens in der
Öffentlichkeit beiträgt.
20 Tage
14.03. – 18.04.2011
Modul 2
Beschleunigte Grundqualifikation
Termin :
14.02. – 11.03.2011
Modul 3, 4, 5, 6 Kraftfahrerausbildung
Termine:
Modul 3: Gefahrgutausbildung
(ADR-Bescheinigung)
5 Tage
Modul 4: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
nach BGV D 27
2 Tage
Modul 5: Langsamfahrbereich
(Rangieren)
8 Tage
Modul 6: Fahrpraktische Ausbildung; Fahren
im Realverkehr
5 Tage
Modul 3:
19.04. – 27.04.2011
Modul 4:
28.04. – 29.04.2011
Modul 5:
02.05. – 11.05.2011
Modul 6:
12.05. – 18.05.2011
Gesamtlehrgang mit Führerscheinausbildung,
Beschleunigte Grundqualifikation und
Kraftfahrerausbildung
Termin:
14.02.2011 – 18.05.2011
Preise auf Anfrage
Für die Führerscheinausbildung
vom Teilnehmer selbst zu tragende Kosten:
−
−
−
Bearbeitungsgebühr Bürgermeisteramt/Landratsamt
Passbilder
Antragsbearbeitung Führerscheinstelle
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit/Job-Center ist
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bitte informieren Sie sich wegen der Förderung direkt bei
Ihrer Arbeitsagentur / Ihrem Job-Center.
Stand: 18.11.2010