STADTANZEIGER - Landeshauptstadt Schwerin

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STADTANZEIGER - Landeshauptstadt Schwerin
STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Landeshauptstadt Schwerin • Ausgabe 1/2003 - 3. Januar 2003 • www.schwerin.de
Laufen vor herrlicher Kulisse: Der Fünf-Seen-Lauf findet am 5. Juli statt
Sommerzeit ist Segelzeit: Die Wettfahrten begeistern ganz Schwerin
2003 avanciert Schwerin zur Sporthauptstadt des Landes
Lübzer Pils Cup und Volvo-Champions-Race
Schwerin • Schwerin wird sich auch
2003 als Sportlandeshauptstadt weiter profilieren. Das ganze Jahr über
warten sportliche Höhepunkte auf
Aktive und Sportfans. Bereits am 5.
Januar startet das sportliche Jahr
mit dem traditionellen "Lübzer Pils
Cup" im Hallenfußball in der Schweriner Sport- und Kongresshalle.
Hier werden Mannschaften aus der
Bundesliga, wie der VFB Stuttgart und
der VFL Bochum, erwartet. Auch Hansa
Rostock und die Fußballer des lokalen
FC Eintracht Schwerin werden dabei
sein. Zum Kochen bringen sollen die
Schweriner Volleyball-Damen in der 1.
Bundesliga die Volleyballhalle am
Lambrechtsgrund.
Auch die Handballer vom SV Post
Schwerin wollen in der 2. Bundesliga
wieder für tolle Stimmung und volle
Ränge in der Schweriner Sport- und
Kongresshalle sorgen. Am 5. Juli heißt
es „auf die Plätze fertig los“ für den
inzwischen 19. Schweriner Fünf-SeenLauf. Gelaufen werden die Strecken
30, 15 und 10 km. Der Fünf-Seen-Lauf
gehört inzwischen zu den Top Ten der
beliebtesten Laufveranstaltungen in
Deutschland und ist mit den etwa
3000 Teilnehmern das größte Laufsportereignis in Mecklenburg-Vorpommern.
Erstklassige Wettkämpfe stehen auch
im Wassersport auf dem Programm.
Vom 6. bis zum 13. Juni werden erstmalig in Schwerin die Worldchampionships der Masters in der olympischen
Finn-Segel-Klasse auf dem Schweriner
See durchgeführt. Erwartet werden
150 Spitzensegler aus aller Welt, die
in sechs Wettfahrten um den Weltmeistertitel kämpfen.
Ein besonderer Leckerbissen für alle
Segelfreunde bietet der Volvo-Champions-Race im Rahmen einer Cupwertung
am Zippendorfer Strand. Hier werden
die jeweils 15 weltbesten Segler ihrer
Segelbootsklassen - Tornado und 49 er
- in einem sportlichen Wettkampf in
unmittelbarer Strandnähe ihre Sportart
präsentieren. Also Termin vormerken:
3. bis 6. Juli 2003.
Ein weiteres Highlight im Segelsport
wird die Deutsche Meisterschaft im
Nordischen Folkeboot, einem seetüchti-
gen, kleinen Kielboot, sein. Diese Wettfahrten sind vom 23. bis 29. August
auf dem Schweriner Innensee zu erleben.
Alle Drachenboot-Fans sollten sich die
Termin der beiden großen Veranstaltungen in Schwerin im Jahr 2003 vormerken. Drachenbootfestival Fauler See,
inklusive Offene Schweriner Schülermeisterschaften: 19. bis 22. Juni
2003 und das XI. Drachenbootfestival
auf dem Pfaffenteich: 15. bis 17.
August 2003. Einen Marathonlauf
organisiert in diesem Jahr der Sparkassenverband Mecklenburg-Vorpommern
vom 12. bis 13. September. Gelaufen
wird allerdings an der Ostsee, Start-und
Zielort ist Wismar. In Schwerin werden
die meisten der ca. 3.500 Teilnehmer
übernachten und verweilen. Zusammen mit den mitreisenden Freunden
und Partnern wird mit einer Besucherzahl zwischen 5.500 und 6.000
Zuschauern zu rechnen sein. Eine Startberechtigung erhalten Angestellte und
Mitarbeiter aller deutschen Sparkassen.
Nachdem die Tanzsportgala "Schwerin
tanzt" immer stärker in die positiven
Schlagzeilen rutscht, wollen nun die
Organisatoren vom Schweriner TanzSport-Centrum Schwerin die Deutschen
Meisterschaften im Standard und
Latein am 22. November ausrichten.
Mittlerweile das Großereignis im Sommer: Tausende Aktive und Zuschauer kommen zu den Drachenbootrennen
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BEKANNTMACHUNG
Amtliche Bekanntmachung der
Straßenbenennung "Sonnenkamp”
Im Dorf Krebsförden ist hinter dem
Grundstück Dorfstraße 28 eine Teilung
in vier weitere Grundstücke und eine
Zufahrtsstraße vollzogen worden. Die
Anlieger dieser Straße stellten einen
Antrag auf eine neue Bezeichnung. Die
Straße erhält die Bezeichnung "Sonnenkamp”. Kamp ist niederdeutsch die
Bezeichnung für ein eingefriedetes Feld.
Diese Straßenbezeichnung wurde durch
den Hauptausschuss am 26.11. 2002
beschlossen. In der Kartenanlage ist der
Verlauf der Straße dargestellt. Auskunft
hierzu erteilt Frau Dobbrick, Katasterund Vermessungsamt, Am Packhof 2-6,
II.OG, Zimmer 2024, 19053 Schwerin,
Telefon-Nr.: 0385/ 545 27 65.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Wolfgang Schmülling
Dezernent Finanzen
Straßenbennennung Sonnenkamp
IMPRESSUM
Herausgeber:
Landeshauptstadt Schwerin;
Der Oberbürgermeister
Redaktion: Büro des Oberbürgermeisters,
Frank Czerwonka, Am Packhof 2-6, 19053
Schwerin, Tel.: (03 85) 5 45 10 21,
Fax (03 85) 5 45 10 09,
e-mail: pressestelle@schwerin.de
Redakteure:
Mareike Wolf/Kathrin Hoffmann
Gesamtherstellung:
maxpress pr+werbeagentur GmbH, Lübecker
Straße 126, 19059 Schwerin,
Tel. (03 85) 7 60 52 52,
Fax: (03 85) 7 60 52 60,
e-mail: verlag@maxpress.de
Anzeigen: maxpress, André Kühn (Ltg.)
Verteilung: MZV Mecklenburgischer Zeitungsvertrieb, Schwerin
Bezugsmöglichkeit:
Landeshauptstadt Schwerin oder
maxpress PR- und Werbeagentur GmbH
Erscheinungsweise: zweimal monatlich
Druck: cw Obotritendruck GmbH, Schwerin
Druckauflage: 55.000
Verbreitungsgebiet: Haushalte Schwerin
Nächste Ausgabe: 17. Januar 2003
Amtliche Bekanntmachungen
Ausgabe 1/3. Januar 2003
ÜBERMITTLUNG VON DATEN IN MELDEREGISTERN
Übermittlung von Daten im Melderegister
Die Meldebehörde weist darauf hin,
dass das Meldegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LMG) in nachgenannten Fällen für jeden Bürger ab 16.
Lebensjahr die Möglichkeit vorsieht,
gegen die Übermittlung seiner im Melderegister geführten Daten Widerspruch
zu erheben. Ein Widerspruch ist möglich,
1. gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, wenn Familienmitglieder nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (Nichtmitglieder), soweit diese Daten nicht für
die Gewährung von Steuererhe-
bungsrechten zu erheben sind.
- § 32 Abs. 2 LMG M-V;
2. durch Wahlberechtigte gegenüber
Parteien, Wählergruppen und andere
Träger von Wahlvorschlägen im
Zusammenhang mit Parlaments- und
Kommunalwahlen sowie Verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen.
- § 35 Abs. 1 LMG M-V;
3. gegen die Auskunftserteilung über
Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.
- § 35 Abs. 2 LMG M-V;
4. wenn das 18. Lebensjahr vollendet
ist und ein Eintrag in eventuell herauszugebende Adressbücher nicht
erwünscht ist.
- Hinweis: auf der Grundlage des
Landesmeldegesetzes kann durch
die Meldebehörde nicht verhindert
werden, dass Dritte die in den Adressbüchern veröffentlichten Daten zur
Herstellung von Adressenverzeichnissen in automatisierter Form (CDROM) verwenden.
- § 35 Abs. 3 LMG M-V.
Der Widerspruch zu jeder der vorgenannten Möglichkeiten kann bei der
Erfüllung von Meldeangelegenheiten
erhoben werden. Er ist außerdem jederzeit schriftlich, unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums
sowie der Unterschrift bei der zuständigen Meldebehörde einlegbar und gilt bis
zum Widerruf.
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
Öffentliche Ausschreibung
D. offenes Verfahren
1. Landeshauptstadt Schwerin
Amt für Schule, Kultur und Sport
Am Packhof 2 -6
19053 Schwerin
Telefon: 0385/ 545 2013
Fax: 0385/ 545 2009
2.a) Offenes Verfahren
2.b) ./.
3.a) Stadtgebiet Schwerin
3.b) Lieferung von Schulbüchern für das
Schuljahr 2003/2004
3.c) in Lose : ja , Angebote einzureichen
für 1 Los, mehrere Lose, alle Lose
3.d) ./.
4. bis spätestens 10.07.03
5.a) Amt für Schule, Kultur und Sport
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin
Tel.: 0385/ 545 2013
Fax: 0385/ 545 2009
5.b) Anforderung der Verdingungsunterlagen bis 22.01.2003, (Datum
des Poststempels)
5.c) 20,00 Euro Verrechnungsscheck,
Erstattung: nein
6.a) Ende der Angebotsfrist
06.02.2003 unter Vergabe-Nr.:
008.03.40 VOL
6.b) Bauordnungs- und Verwaltungsamt
Schwerin
-SubmissionsstelleAm Packhof 2 - 6
19053 Schwerin
6.c) Deutsch
7. ./.
8.)
9. Zahlungen nach § 17 VOL/B und
nach den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen
10. ./.
11. Bieter hat zum Nachweis seiner
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit Angaben zu
machen. Der Bieter hat eine
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und des Börsenvereins des
12.
13.
14.
15.
16.
Deutschen Buchhandels vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in
der Bundesrepublik Deutschland
haben, müssen eine Bescheiniwgung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des
zuständigen
Finanzamtes.Der
Bewerber unterliegt mit der Abgabe
seines Angebotes auch den Bestimmungen des § 27 VOL/A.
Die Bindefrist endet am
24.03.2003
Der Auftraggeber ist nicht an das
billigste Angebot gebunden. Die
Vergabe erfolgt nach den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.
Auskünfte erteilt:
Stadt Schwerin
Amt für Schule, Kultur und Sport
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tag der Absendung: 06.12.2002
Forschercamp ist die neue Attraktion im Schweriner Zoo
Junge Leute für Umwelt begeistern
Schwerin • Der Schweriner Zoo ist
bald um eine Attraktion reicher. Denn
ein neues Forschercamp am Wasser
entsteht. Heike Seifert, Leiterin des
Amtes für Jugend, Soziales und Wohnen und Dr. Wolfgang Zessin stellvertretender Zoodirektor vollzogen
dafür im November 2002 den ersten
Spatenstich. Ende Januar soll der Bau
fertig sein.
Mit dem Forschercamp soll ein außerschulischer Lernort entstehen, um Kindern und Jugendlichen das Thema "Wasser - Lebensraum für Pflanzen und Tiere"
erlebbar zu machen. Geplant ist ein einfaches Haus, ähnlich einem Bootshaus
aus Holz und Reet, in der Nähe der Wasservogelanlage mit einer großen Holzterrasse für Unterrichtsstunden im Freien.
Von hier aus sollen die Kinder auch zum
Wasser aufbrechen, um beispielsweise
Wasserproben zu entnehmen oder das
Verhalten der Tiere zu beobachten. Im
Haus werden deshalb Experimentierplätze für 15 Mädchen und Jungen entstehen. So sollen die jungen Leute durch
Experimentieren, Beobachten und Mikroskopieren für Umweltbelange sensibilisiert werden. Mit dem Forschercamp
wird der Zoo Schwerin als "Grünes Klassenzimmer" noch intensiver genutzt.
Möglich wurde dieses Vorhaben durch
Fördermittel des Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
23.000 Euro konnten durch die Landeshauptstadt Schwerin für den Zoo aus
dem Projekt KuQ "Kompetenz und Qualifikation für junge Menschen in sozialen
Brennpunkten" akquiriert werden.
Heike Seifert und Dr. Wolfgang Zessin
vollzogen den ersten Spatenstich
Amtliche Bekanntmachungen
Ausgabe 1/3. Januar 2003
Seite 3
Fördermittel für das Medizinische Zentrum
Umbau des Klinikums gesichert
Schwerin • Sozialministerin Dr.
Marianne Linke (PDS) überreichte
anlässlich eines Arbeitstreffens mit
Oberbürgermeister Norbert Claussen
und der Leitung des Medizinischen
Zentrums der Landeshauptstadt
Schwerin einen Fördermittelbescheid
in Höhe von 2.327.000 Euro.
Oberbürgermeister Norbert Claussen
und der Ärztlicher Direktor des Medizinischen Zentrums Dr. Dieter Wöstenberg zeigten sich sehr erfreut über die
Fördermittel, die einen weiteren
Umbau und die Erweiterung des Klinikums sichern.
Norbert Claussen: "Der Umbau des Klinikums ist für die Landeshauptstadt
ganz wichtig. Es sichert eine medizini-
sche Versorgung auf hohem Niveau.
Außerdem ist das Klinikum der größte
Arbeitgeber in der Stadt."
Mit den finanziellen Mittel können die
Ambulanzen im Haus 0 des Medizinischen Zentrums verlagert werden.
"Nach Abschluss dieser und weiterer
anstehender Baumaßnahmen wird ein
weiterer Meilenstein der Sanierung dieser wichtigen medizinischen Einrichtung in der Landeshauptstadt erreicht",
betonte die Sozialministerin. Sie stellte
damit gleichzeitig die Bewilligung weiterer Fördermittel für die Einrichtung
eines Schlaflabors und der Pathologie
in Aussicht.
"Die Landesregierung schafft mit der
investiven Krankenhausförderung nicht
nur die Voraussetzungen für eine erst-
klassige Versorgung der Patientinnen
und Patienten in modernen Einrichtungen und verbesserte Arbeitsbedingungen für das medizinische Personal in
den Kliniken.
Die Investitionen in den Krankenhausneubau und in Klinikrekonstruktionen
sichern darüber hinaus zahlreiche
Arbeitsplätze in der Baubranche des
Landes und sind damit ein wichtiges
Element der Wirtschaftsförderung",
betonte die Ministerin in Schwerin. Für
den Neubau, die Sanierung und die
Umbaumaßnahmen am Klinikum des
Medizinischen Zentrums der Landeshauptstadt zur Zentralisierung an
einem Standort wurden damit bisher
rund 94 Millionen Euro vom Land zur
Verfügung gestellt.
Sozialministerin Dr. Marianne Linke
überreichte OB Norbert Claussen und
Dr. Dieter Wöstenberg den Fördermittelbescheid
BENUTZUNGS- UND ENTGELTORDNUNG FÜR SCHULRÄUME DER STADT SCHWERIN
Benutzungs- und Entgeltordnung
für Schulräume der Stadt Schwerin
I. Grundsätze für die Vergabe von
Schulräume
§ 1 Allgemeines
(1) Für die außerschulische, kulturelle und sportliche Veranstaltungen
können in der unterrichtsfreien
Zeit Schulräume auf Antrag zur
Verfügung gestellt werden.
(2) Außerschulische Veranstaltungen
sind Veranstaltungen die nicht
unmittelbar schulischen Zwecken
dienen. Veranstaltungen von
Eltern- und Schülervertretungen
sowie von Schulvereinen gelten
als schulische Veranstaltungen.
(3) Ein Anspruch auf Überlassung von
Schulräumen besteht nicht.
(4) Das Benutzungsverhältnis zwischen der Stadt und den Nutzern
wird durch Vertrag geregelt.
§ 2 Art der Benutzung
(1) Schulräume werden vom Amt für
Schule, Kultur und Sport vergeben, wenn dadurch nicht die
Belange der Schule oder andere
öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Vor Abschluss des
Mietvertrages ist die Stellungnahme der Schule einzuholen.
(2) Die Benutzung von Schulräumen
richtet sich nach Bestimmungen
dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, den Hausordnungen der
Schulen und Einrichtungen sowie
den mit den Nutzern getroffenen
mietvertraglichen Vereinbarungen.
(3) Naturwissenschaftliche Fachkunderäume (Chemie, Physik, Biologie) sind von einer außerschulischen Nutzung ausgeschlossen.
(4) Auf dem Schulgelände darf
(5)
§3
(1)
(2)
grundsätzlich für die in den Schulräumen durchgeführten Veranstaltungen nicht geworben werden.
Die Benutzung wird generell
davon abhängig gemacht, dass
der Mietzins im Voraus entrichtet
wird. Wird eine längere als eine
monatliche Nutzung vereinbart,
sind monatliche Vorauszahlungen
zu leisten. Außerdem kann die
Überlassung von Schulräumen
von der Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung (Kaution) abhängig gemacht werden.
Benutzungszeitraum
Die Schulräume werden montags
bis freitags bis 22.00 Uhr überlassen. An Sinn- und Feiertagen
und während der Ferien bleiben
die Schulräume von der Benutzung ausgeschlossen. Das amt
für Schule, Kultur und Sport kann
Ausnahmen zulassen.
Nutzungsverträge werden längstens für ein Schuljahr oder
Kalenderjahr abgeschlossen.
§ 4 Benutzungsentgelte
(1) Für die Überlassung von Schulräumen ist ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe dem Antragsteller mit dem Mietvertrag mitgeteilt wird. Die Vereinbarung
einer zusätzlichen Sicherheitsleistung wird hiervon nicht berührt.
(2) Das Entgelt für die Benutzung
von Schulräumen beträgt bei
einer Veranstaltung bis zu 3
Stunden je Stunden:
a) für einen Klassenraum 7,50 Euro
b) für einen Fachunterrichtsraum
15,00 Euro
Für eine Veranstaltung bis zu 3
Stunden (pauschal)
c) Aula des Goethe-Gymnasiums
150,00 Euro
d) Küche und Foyer des Goethe-Gymnasiums 25,00 Euro
e) die Mensa W.-Bredel-Str. 17
102,50 Euro
f) die Aula der Friedensschule 51,00
Euro
g) die Aula des Fridericianum 150,00
Euro
hier: Goethestraße
h) die Mensa des Fridericianum
102,50 Euro
i) Mensa des Mecklenb. Förderzentrums
für
Körperbehinderte
125,00 Euro
j) Küche des Mecklenb. Förderzentrums für Körperbehinderte 25,00
Euro
Dauert die Veranstaltung länger als
3 Stunden werden je angefangener
weiterer Stunde berechnet für:
a) einen Klassenraum 2,50 Euro
b) einen Fachunterrichtsraum 4,00
Euro
c) die Mensa W.-Bredel-Str. 17 und
des Fridericianums 33,00 Euro
d) die Aula der Friedensschule 15,50
Euro
e) die Aula d. Goethe-Gymnasium und
des Fridericianums 41,00 Euro
f) die Küche und das Foyer des
Goethe-Gymnasiums 8,00 Euro
g) die Mensa d. Mecklenb. Förderzentrums für Körperbehinderte 36,00
Euro
h) die Küche d. Mecklenb. Förderzentrums für Körperbehinderte 8,00
Euro
(3) Für die Benutzung eines Flügels
oder eines Klaviers werden pauschal berechnet 20,50 Euro
(4) Wenn die Nutzung schulischer
Ausstellungen zwingend notwendig ist, wird hierüber ein gesondertes Entgelt vereinbart
(5) Bei Benutzung während der
(6)
(7)
(8)
(9)
regelmäßigen Arbeitszeit ist die
Vergütung für den Hausmeister
im Entgelt enthalten. Darüber
hinaus anfallende Arbeitszeit des
Hausmeisters wird als Überstundenvergütung in Rechnung
gestellt.
Sind nach Ende der Nutzung das
übliche Maß überschreitende Verunreinigungen festzu- stellen,
werden zusätzliche Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt.
Für die Überlassung von Räumlichkeiten an Benutzer, die hieraus einen gewerblichen Nutzen
ziehen, beträgt das Entgelt das
2-fache der Sätze nach Abs. 2.
Bei Veranstaltungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder
wohltätigen Zwecken diesen,
kann von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen oder dieses
ermäßigt werden.
Für Veranstaltungen städtischer
Einrichtun- gen und Ämter, Fraktionen und Ausschüsse der Stadtvertretung sowie von Ortsbeiräten ist die Nutzung frei. Ausgenommen hiervon sind kostenrechnende Einrichtungen der
Stadt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung
tritt mit ihrer Beschlussfassung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die von der
Stadtvertretung der Landeshauptstadt
Schwerin am 28.04.1995 beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung
für Schulräume der Stadt Schwerin
(Stadtanzeiger vom 21.05.1995,
Seite 14) außer Kraft.
Schwerin, 27.11.2002
Der Oberbürgermeister
Tipps & Termine
Seite 4
• Schleswig-Holstein-Haus
12 bis 18 Uhr “Nordost. Fotografische
Arbeiten. M-V 2002” (Ausstellung)
• Schlossmuseum
11.30 und 13.30 Uhr Öffentliche
Führung Bel- und Festetage
• Sport- und Kongreßhalle
15 Uhr 14. Schweriner Hallenfußballturnier um den Lübzer-Pilz-Cup
SAMSTAG • 4. Januar
MONTAG • 6. Januar
Heute rockt die Schweriner Gruppe
„Fleisch“ ab 22 Uhr im Speicher
• Schwerin-Information
17 Uhr “Rundgang mit dem Petermännchen”
• Der Speicher
22 Uhr “Fleisch”-Schwerins Rockband
Nr. 1
• Stadtgeschichtsmuseum
“Puppen, Ranzen und Matrosenkragen” Ausstellung über die Kindheit
in Schwerin zwischen Biedermeier
(1840) und Zweitem Weltkrieg
(1940)
• Trollhaus
22 Uhr “Die beste Samstagnachtparty” in Schwerin auf zwei Floors (bis
23 Uhr freier Eintritt)
SONNTAG • 5. Januar
• Schwerin-Information
11 Uhr Öffentlicher Stadtrundgang
• Stadtgeschichtsmuseum
“Puppen, Ranzen und Matrosenkragen” Ausstellung über die Kindheit
in Schwerin zwischen Biedermeier
(1840) und Zweitem Weltkrieg
(1940)
• Schwerin-Information
11 Uhr Öffentlicher Stadtrundgang
Ausgabe 1/3. Januar 2003
MITTWOCH • 8. Januar
• Sport- und Kongreßhalle
20 Uhr “Die Stars der Volksmusik”
präsentiert von Andy Borg
• Trollhaus
22 Uhr “Topf und Deckel”-Singletreff
auf zwei Floors (bis 23 Uhr Einritt,
Bier und Sekt frei)
• Schlossmuseum
11.30 Uhr Öffentliche Führung Belund Festetage
15 Uhr Öffentliche Führung durch die
Porzellanausstellung
DONNERSTAG • 9. Januar
DIENSTAG • 7. Januar
• Urania e.V.
17 Uhr “Aberglaube und Hexenprozesse” (Vortrag und Gespräch mit
Angret Hegemann im Haus der Kultur)
• Schlossmuseum
11.30 Uhr Öffentliche Führung Belund Festetage mit anschließender
Besichtigung des Plenarsaales
• Stadtgeschichtsmuseum
“Puppen, Ranzen und Matrosenkragen” Ausstellung über die Kindheit
in Schwerin zwischen Biedermeier
(1840) und Zweitem Weltkrieg
(1940)
• Der Speicher
20 Uhr “Cassandra’s Vision und
BAGGS” (Big Band am Goethegymnasium)
• Schwerin-Information
11 Uhr Öffentlicher Stadtrundgang
• Thalia Schwerin
22 Uhr “27 Party” (Alle Gäste über
27 Jahre haben freien Eintritt)
• Schleswig-Holstein-Haus
17 Uhr Ausstellungseröffnung: “Der
Freiheit Licht und Schatten” (Ausstellung mit Zeichnungen und Bilder von
Joachim John)
Ab 22 Uhr gibt es im Thalia freien Eintritt für
alle über 27 Jahre bei Vorlage des Ausweises
• Urania e.V.
15 Uhr “Schwerin-Kontinuität im Wandel” (Buchlesung mit Diavortrag mit
Dr. Klaus Ulrich Keubke im Haus der
Kultur)
FREITAG • 10. Januar
• Stadtgeschichtsmuseum
“Puppen, Ranzen und Matrosenkragen” Ausstellung über die Kindheit
in Schwerin zwischen Biedermeier
(1840) und Zweitem Weltkrieg
(1940)
• Halle am Fernsehturm
10 bis 18 Uhr Antiquitätenmarkt
• Schlossmuseum
11.30 Uhr Öffentlicher Führung Belund Festetage
• Trollhaus
22 Uhr “Fresh and for Free-All inclusive
Party” (Frauen 8 1, Männer 12 1)
• Der Speicher
17 und 21 Uhr “Uwe Steimle”
(Neue Geschichten von und mit Uwe
Steimle)
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Ausgabe 1/3. Januar 2003
SAMSTAG • 11. Januar
• Schwerin-Information
17 Uhr “Rundgang mit dem Petermännchen”
• Thalia Schwerin
22 Uhr “2 Jahre Schwul-Lesbische
Diskothek” präsentiert vom Klub Einblick e.V.
• Trollhaus
22 Uhr “Die beste Samstagnachtparty” in Schwerin auf zwei Floors (bis
23 Uhr freier Eintritt)
• Schleswig-Holstein-Haus
10 bis 18 Uhr “Vom Bischofshof zum
Schleswig-Holstein-Haus” (Ausstellung
zur Geschichte eines Grundstückes auf
der Schelfe in Schwerin)
SONNTAG • 12. Januar
• Stadtgeschichtsmuseum
“Puppen, Ranzen und Matrosenkragen” (Ausstellung über die Kindheit in
Schwerin)
• Sport- und Kongreßhalle
16.30 Uhr 2. Bundesliga Handball-SV
Post Schwerin/SV Anhalt Bernburg
• Schlossmuseum
11.30 und 13.30 Uhr Öffentliche
Führung Bel- und Festetage
• Schleswig-Holstein-Haus
10 bis 18 Uhr “Der Freiheit Licht und
Schatten” (Zeichnungen und Bilder
von Joachim John)
www.schwerin.de
MONTAG • 13. Januar
Bis zum 16. 2. zu sehen: Ausstellung zur
Entwicklung des Schleswig-Holstein-Hauses
• Schwerin-Information
11 Uhr Öffentlicher Stadtrundgang
• Schleswig-Holstein Haus
10 bis 18 Uhr “Vom Bischofshof zum
Schleswig-Holstein-Haus” (Ausstellung
zur Geschichte eines Grundstückes auf
der Schelfe in Schwerin)
DIENSTAG• 14. Januar
• Urania e.V.
14.30 Uhr “Die Beziehungen zwischen
Familien aus den Niederlanden und
Mecklenburg” (Vortrag und Gespräch
mit Berna Bartel, Treffpunkt ist um
14.30 Uhr die Kassenhalle im Schlossmuseum)
• Schlossmuseum
11.30 Uhr Öffentliche Führung Belund Fest und Besichtigung des Plenarsaales
Seite 5
MITTWOCH • 15. Januar
• Trollhaus
22 Uhr „Topf und Deckel“- Singletreff
auf zwei Floors (bis 23 Uhr Eintritt,
Bier und Sekt frei)
• Schlossmuseum
15 Uhr Öffentliche Führung durch die
Porzellan-Ausstellung
• Stadtgeschichtsmuseum
“Puppen, Ranzen und Matrosenkragen” Ausstellung über die Kindheit
in Schwerin zwischen Biedermeier
(1840) und Zweitem Weltkrieg
(1940)
DONNERSTAG • 16. Januar
• Der Speicher
20 Uhr „Eine Safari ins Reich der letzten echten Töne“ (Canapé mit dem
Theodor Timski Projekt)
• Schlossmusuem
14.30 Uhr „Tischsitten und Tafelkultur“ (Museumstag für Senioren mit
Rundgang durch die Porzellanausstellung)
• Urania e.V.
17 Uhr „Welche Bedeutung haben die
Blutfette für mich?“ (Vortrag und
Gespräch mit Dr. H.-J. Ziegelasch im
Haus der Kultur)
• Thalia Schwerin
22 Uhr „27 Party“ (Alle Gäste über 27
Jahre haben freien Eintritt)
FREITAG • 17. Januar
„Fresh and for Free“ im Trollhaus: Alle
Getränke sind heute inklusive
• Trollhaus
22 Uhr „Fresh and for Free-All inclusive
Party“ (Frauen 8 1, Männer 12 1)
• Der Speicher
21 Uhr „Jan Hengmith“ (FlamencoSologitarrist)
• Schwerin-Information
11 Uhr Öffentlicher Stadtrundgang
18 Uhr „Rundgang mit dem Nachtwächter“
• Schleswig-Holstein-Haus
10 bis 18 Uhr “Vom Bischofshof zum
Schleswig-Holstein-Haus” (Ausstellung
zur Geschichte eines Grundstückes auf
der Schelfe in Schwerin)
• Thalia Schwerin
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Seite 6
Amtliche Bekanntmachungen
Ausgabe 1/3. Januar 2003
Schweriner Hallen starten in neue Saison
Stepptanz und heiße Feuerstühle
Schwerin • Mit einem bunten Programm starten die Schweriner Hallen
ins neue Jahr. Am 11. und 12. Januar werden renommierte Aussteller
aus dem gesamten Bundesgebiet in
der Halle am Fernsehturm zu den 1.
Schweriner Antik- und Sammlertagen
erwartet. Neben einer großen Auswahl alter Schmuckstücke, Glas, Porzellan, Münzen, Uhren und Spielzeug
werden als besonderes Highlight alte
Möbel verschiedener Stilrichtungen
angeboten.
Komisch geht es am 22. Januar um 20
Uhr mit Comedy-Star Atze Schröder in
der Halle am Fernsehturm zu. Er stellt
sein neues Programm "Meisterwerke"
vor. Für Freunde der Volksmusik präsentiert am 8. Januar ab 20 Uhr Andy Bork
in der Sport- und Kongresshalle "Die
Stars der Volksmusik". Mit dabei sind
Judith & Mel, die Wildecker Herzbuben,
Jantje Smit, Mara Kayser, Tony Marshall, Edward Simoni und die Curocas
Musikanten. Am 23. Januar folgt ein
Konzert der Kastelruther Spatzen.
AUSBILDUNG
Ausbildung zum
Jugendgruppenleiter
Viele Jugendliche arbeiten ehrenamtlich sehr engagiert. in Vereinen und
Verbänden. Um sie noch besser auf
ihre Aufgaben vorzubereiten, bietet
das städtische Amt für Jugend, Soziales und Wohnen in Zusammenarbeit
mit der Zukunftswerkstatt e.V. Schwerin in der Zeit vom 2. Februar bis zum
6. Februar für Jugendliche ab 16 Jahre
eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter an.
Die Jugendlichen werden mit den wichtigsten Grundlagen außerschulischer
Jugend- und Gruppenarbeit vertraut
gemacht. Durch unterschiedlichste
Methoden werden sie an die Begriffe
Spiel, Freizeit, Gruppenpädagogik,
Sexualpädagogik und Typologie herangeführt.
Auch Themen wie Bestimmungen zur
Aufsichts- und Haftpflicht bei Jugendmaßnahmen, die Finanzierungsmöglichkeiten von Maßnahmen sowie die
erarbeiteten Projekte stehen zur Diskussion. Die Teilnahmegebühr für den
Grundkurs beträgt 28 Euro. Weitere
Aufbaukurse folgen im April und September. Wenn Ihr Lust habt mitzumachen, dann meldet Euch bei der
Stadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend, Soziales und Wohnen
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin bei
Frau Dießner, Tel. 0385/545-2198.
"Magic of the Dance"- die beliebteste
Stepptanzshow der Gegenwart verzaubert am 24. Januar ab 20 Uhr das
Publikum in der Sport- und Kongresshalle. Weltmeister Michael Donnellan und
die besten Stepptänzer der Welt werden
in einer abendfüllenden Show rasante
Stepp-Salven in einem Tempo präsentieren, welches es bisher noch nicht auf der
Bühne zu sehen gab.
Familien aufgepasst! Wer kennt sie
nicht - die berühmteste Biene der Welt?
Biene Maja geht zum 25-Jährigen TVJubiläum auf Tournee und macht dabei
auch am 8. Februar um 16 Uhr in der
Halle am Fernsehturm Station. Fünf
Schauspieler schlüpfen in 20 Rollen. Mit
sehr viel Liebe zum Detail wurden aufwendige Kostüme geschneidert und ein
imposantes Bühnenbild entworfen. Mit
ihren tollkühnen Abenteuern fasziniert
die clevere Biene seither Generationen.
Mit einem musikalisch-biografischen
Abend gastiert Veronika Fischer gemeinsam mit Autorin Gisela Steineckert am
21. Februar ebenfalls in der Halle am
Fernsehturm. Neben den Lesungen aus
BEKANNTMACHUNG
Die nächste Bürgerfragestunde findet
im Rahmen der 32. Sitzung der Stadtvertretung am 27. Januar 2003 statt.
Einwohner der Landeshauptstadt können ihre Fragen bis zum 20. Januar
2003 schriftlich beim Stadtpräsidenten
über Landeshauptstadt Schwerin, Sitzungsdienst der Stadtvertretung, PF 11
10 42, 19010 Schwerin, per Fax 03
85/5451009 oder per Mail Stadtvertretung@schwerin.de einreichen.
Stepptanz vom Feinsten: „Magic of the Dance“ am 24. Januar in Schwerin
Veronika Fischer's Biografie und
Gesprächen mit dem Publikum führt das
Programm mit einer musikalischen Reise
durch drei Jahrzehnte der Künstlerin.
Neben den klassischen Liedern wird
Veronika Fischer auch Neues zu Gehör
bringen. Die Fans von PS, Chrom und
BEKANNTMACHUNG
Amtliche Bekanntmachung
Aufsichtsrat Zoo
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2002 ist
Herr Siegesmund Schulz
aus dem Aufsichtsrat der Zoologischer
Garten Schwerin GGmbH abberufen
worden. Frau Monika Renner wird an
seine Stelle in den Aufsichtsrat entsandt.
heißer Feuerstühle kommen garantiert
am 22. und 23. Februar in der Sportund Kongresshalle bei der 10. Motorradausstellung auf ihre Kosten. Namhafte Motorrad-Produzenten werden rechtzeitig zur Saison ihre brandneuen
Modelle vorstellen.
BEKANNTMACHUNG
Straßen-Widmung
Berichtigung Stadtanzeiger Nr. 4 vom
25.2.2001 zur Straßen-Widmung
Brunnenstraße.
1."Brunnenstraße" Gemarkung Schwerin, Flur 42, Flurstück 28/4 wird
geändert in Flurstück 28/4 (Teilfläche).
Schwerin, den 12.12.2002
BEKANNTMACHUNG
Nachstehende Straße wird gemäß
§ 7 (1) des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Str.WG-MV) vom 13.
Januar 1993 mit sofortiger Wirkung
für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Lagebezeichnung:
1. Weg
Gemarkung Schwerin, Flur 61, Flurstück
106/5
Der vorstehende Weg befindet sich im
Stadtteil Großer Dreesch zwischen der
Von-Stauffenberg-Straße und der Gutenbergstraße und bietet die Möglichkeit,
den Großen Dreesch auf kurzem Wege
an das Naherholungsgebiet Fauler See
anzubinden.
Festsetzungen:
1. Der vorstehende Weg der Position 1
wird als Sonstige öffentliche Straße
gemäß § 3 Ziffer 4 Str.WG - MV einge-
Lageplan Gutenbergstraße
stuft.
2. Träger der Straßenbaulast der Straße
der Position 1: Stadt Schwerin.
3. Widmungsbeschränkung für die
Straße der Position 1: Fuß- und Radweg.
Belehrung über den Rechtsbehelf:
Gegen die Widmung kann innerhalb
einer Frist von einem Monat, gerechnet
vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Landeshauptstadt Schwerin, Der Oberbürgermeister, Schwerin, einzulegen.
Ein Lageplan der gewidmeten Straße
kann im Bürgercenter des Stadthauses,
Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin, in
den Zeiten von:
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8 - 18 Uhr
Mittwoch und Freitag
8 - 13 Uhr
eingesehen werden.
Schwerin, 27.11.2002
Norbert Claussen
Oberbürgermeister
Lokales
Seite 8
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ewp Architektur- und Ingenieurbüro GmbH, Bahnhofstraße 2
19243 Wittenburg, Tel. (038852) 644-0
öffentliche Ausschreibung
Ausführung von Bauleistungen
23909 Ratzeburg, Röpersberg
Neubau von 70 altengerechten Wohneinheiten in 3 Bauabschnitten
Bauumfang: Wohn- und Nutzfläche nach DIN 277 ca. 4.800 m2
Umbauter Raum ca. 20.000 m3
Angebotsfrist u. Eröffnung
Erdarbeiten
10.02.2003
08.30
Bauhauptgewerk (BE, Gerüst, Maurer, Beton, Erd./Gl)
10.02.2003
09.00
Betonwerksteinarbeiten
10.02.2003
09.30
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
10.02.2003
09.45
Fassadendämmung (WDVS mit Klinkerriemchen)
10.02.2003
10.00
Dachdeckungsarbeiten
10.02.2003
10.20
Klempnerarbeiten
10.02.2003
10.40
Putz- und Stuckarbeiten
10.02.2003
11.00
Fliesen- und Plattenarbeiten
10.02.2003
11.20
Estricharbeiten
10.02.2203
11.40
Tischlerarbeiten/Innentüren
10.02.2003
12.00
Außentüren Alu, Fenster Kunststoff
10.02.2003
13.15
Metallbau- und Schlosserarbeiten
10.02.2003
13.40
Maler- und Tapezierarbeiten
10.02.2003
14.00
Bodenbelagsarbeiten
10.02.2003
14.20
Trockenbauarbeiten
10.02.2003
14.40
Heizungsinstallation
10.02.2003
15.00
Sanitärinstallation
10.02.2003
15.20
Elektroinstallation
10.02.2003
15.40
Einbauküchen
10.02.2003
16.00
Aufzugsanlage
10.02.2003
16.20
Außenanlagen
10.02.2003
16.40
Kellertrennwände
10.02.2003
17.00
keine Planungsleistungen
Ausführungsfrist: 8. KW – 47. KW 2003
Anforderungen der Unterlagen bei: ewp Architektur- und Ingenieurbüro
GmbH, Bahnhofstraße 2, 19243 Wittenburg, Tel. (038852) 644-0
Die Verdingungsunterlagen für einzelne oder mehrere Lose sind erhältlich ab
13.01.2003 gegen eine Gebühr von 20,00 1 je Los (Los 005 – 25,00 1). Versand
nur gegen Verrechnungsscheck bzw. Bareinzahlung, Nachnahme ist ausgeschlossen. Bei Nichtvergabe wird die Gebühr nicht erstattet.
Ende der Angebotsfrist: siehe unter Punkt f)
Die Angebote sind zu richten an: ewp Architektur- und Ingenieurbüro
GmbH, Bahnhofstraße 2, 19243 Wittenburg
Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen
Zugelassen sind Bieter und ihre Bevollmächtigten
Angebotseröffnung: siehe unter Punkt f)
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung / Gewährleistung werden Bürgschaften
eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes in Höhe von
10% / 5% der Auftrags-/Abrechnungssumme verlangt
Zahlungen erfolgen gemäß Verdingungsunterlagen
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Geforderte Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis über Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß § 8 Abs 3 (1) a
bis f VOB/A, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen
Vergabeprüfstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Innenministerium
Karl-Marx-Str. 1, 19055 Schwerin
GM
&
Endlich Stadtfernsehen
Schwerin • Das lange Ringen um
die Vergabe der Lizenz für das
Stadtfernsehen in Schwerin hat ein
Ende. In seiner Sitzung am 18.
Dezember 2002 entschied der Landesrundfunkausschuss (LRA), den
Zuschlag der Firma TV M-V GmbH &
Co. KG zu erteilen.
Seit dem 1. Januar 2003 hat TV M-V
nun das Recht, auf dem Kanal 3
bewegte Bilder aus dem Geschehen in
der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns zu senden.
Die Firma ist in Besitz von vier Gesellschaftern: Handball Marketing, Weisse
Flotte, Domagic Multimedia und Mecklenburgisches Staatstheater (jeweils
25 Prozent). Ein politisches Gerangel
gab es noch um die Beteiligung des
Theaters: Erst eine positive Stadtvertreterentscheidung am 4. Dezember
2002 machte letztlich den Weg frei.
Bis Mai soll nun der Fernsehbetrieb aufgenommen werden. TV M-V InterimsGeschäftsführer Micha Dombrowski,
Inhaber der Firma Domagic Multimedia, hofft jedoch, bereits im März zu
starten.
Rückblick: Schon im vorletzten Jahr
Autoservice Brüsewitz
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Vertragspartner
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hatte der LRA über die Kanalvergabe
beraten und auch entschieden: Ende
2001 erhielt die Firma SN TV den
Zuschlag. Doch kurz darauf erfolgte die
Kehrtwendung. Wegen unvollständiger
Unterlagen wurde die Lizenzvergabe
wieder rückgängig gemacht. Inoffiziell
wird jedoch gemunkelt, das schlicht
kein freier Kanal zur Verfügung stand,
auf dem SN TV ihr Programm hätte
senden können.
So kam es im Mai 2002 zur erneuten
Ausschreibung, an der sich vier Bewerber beteiligten: TV M-V, AV Projektmanagemen & Mediengestaltung Karsten
Buth, maxpress und das Hagenower
Lokalfernsehen. Zwei zogen im November die Anträge zurück, zwei blieben übrig: Neben TV M-V kam die Firma von Karsten Buth - zuständig für
das aus den letzen Jahren bekannte
Schweriner Tafelfernsehen - in die entscheidende Abstimmung.
Laut Dombrowski wird nun weiter mit
Hochdruck an der Entwicklung von Sendeformaten für das neue Schweriner
Stadtfernsehen gearbeitet. Einzelheiten wolle er aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekanntgeben.
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Ausgabe 1/3. Januar 2003
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