„Handlauf“ oder „Geländer“

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„Handlauf“ oder „Geländer“
Version 09.2015
Informationsblatt: „Handlauf“ oder „Geländer“
Voraussetzungen
Sie haben einen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt.
Sie sind:
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Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, die bzw. das Sie bewohnen.
Mieter oder Miteigentümer: Nach der grundsätzlichen Genehmigung des Einbaus eines
Handlaufs (bzw. Geländers) durch die „Cellule d’évaluation et d’orientation“ (CEO),
benötigen Sie das schriftliche Einverständnis des Eigentümers bzw. des
Miteigentümers/der Miteigentümer auf der Grundlage eines Briefes, den Sie von der
CEO erhalten.
Wann interveniert die Pflegeversicherung ?
Die CEO geht davon aus, dass aus Sicherheitsgründen jede Treppe mit Handlauf oder Geländer
versehen sein muss. Aus diesem Grunde schreitet die Pflegeversicherung erst ein, wenn aus
Gründen der Sicherheit ein beidseitiger Handlauf oder Geländer erforderlich ist. Die CEO
übernimmt eine Seite des Handlaufes oder Geländers, die andere Seite ist entweder schon
installiert oder muss durch den Antragsteller übernommen werden.
Vorgehensweise
Ihr zuständiger CEO-Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause, um entsprechend Ihrer
Schwierigkeiten beim Treppensteigen den Bedarf an einem zusätzlichen oder beidseitigem
Handlauf oder Geländer festzustellen. Vorausgesetzt dass es Ihr Wunsch ist, langfristig in Ihrer
Wohnung zu bleiben und der Einbau eines beidseitigen Handlaufes (bzw. Geländers) durch die
CEO genehmigt wurde, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu Firmen aufnehmen und mindestens
2 Angebote anfordern (In den „Pages Jaunes“ finden Sie Adressen unter dem Stichwort
„serrurier / Schlosser“ bzw. „menuisier / Schreiner“).
Senden Sie die Angebote bitte innerhalb einer Frist von 6 Wochen an die Pflegeversicherung
(CEO), wo diese von Ihrem zuständigen CEO-Mitarbeiter geprüft werden. Die Angebote können
Sie auch bereits vor dem Besuch des CEO-Mitarbeiters anfordern, ohne sich jedoch gegenüber
den Firmen zu verpflichten.
Der CEO-Mitarbeiter behält sich das Recht vor, die Angebote gegebenenfalls ändern zu lassen.
Die Beteiligung der Pflegeversicherung ist eventuell begrenzt. Sollte der Preis die vorgesehene
Preisobergrenze überschreiten, gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten. Persönliche Wünsche,
welche zusätzliche Kosten verursachen, gehen ebenso zu Ihren Lasten.
125, route d'Esch
L-2974 Luxembourg
Tél: 247-86060
Fax: 247-86061
secretariat@igss.etat.lu
www.mss.public.lu
www.luxembourg.lu
Sie erhalten von der CNS einen offiziellen Entscheid mit dem Auftragsformular, auf dem der von
der CNS übernommene Betrag ebenso wie der Name/die Namen der ausgewählten
Firma/Firmen eingetragen ist/sind. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene
Auftragsformular bitte an die CNS zurück (die Adresse ist bereits auf dem Formular vermerkt).
Die CNS erteilt der von Ihnen ausgewählten Firma den Auftrag.
Die von Ihrem zuständigen CEO-Mitarbeiter festgelegte Ausgestaltung kann danach nur mit
vorheriger Zustimmung geändert werden.
Anmerkungen zur Ausstattung
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Jede zu bewältigende Treppenstufe muss durch den Handlauf bzw. das Geländer
abgedeckt sein.
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Der Handlauf bzw. das Geländer sollte durchlaufend sein.
Bitte legen Sie dem Angebot eine Skizze bei.
Das Angebot muss genaue Angaben enthalten über
o die Kosten pro laufenden Meter für jede Treppe
o getrennte Preise für verschiedene Treppen
Eventuelle Anmerkungen des zuständigen CEO-Mitarbeiters in Bezug auf das Angebot
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