Angelbestimmungen für den See Vänern - Angel - Reisen
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Angelbestimmungen für den See Vänern - Angel - Reisen
April 2007 Angelbestimmungen für den See Vänern Wilkommen! Wir hoffen, sie haben eine angenehme und spannende Angeltour auf dem See Vänern. Bei Ihrem Besuch am Vänern müssen Sie einige Bestimmungen befolgen. Die Bestimmungen haben den Zweck, die einzigartigen Fischbestände des Sees zu schützen und zu gewährleisten. Durch die Respektierung der Bestimmungen sichern wir die Möglichkeit, auch in Zukunft die fantastischen Naturerlebnisse, die der Vänern bietet, genießen zu können. Diese Broschüre präsentiert eine Auswahl der Bestimmungen, die für das Angeln im Vänern gelten. nach draußen, ist auch dieses Gewässer privat. Weitere Informationen: www.o.lst.se www.s.lst.se www.fiskeriverket.se Öffentliche Gewässer Alle Gewässer, die nicht privat sind. Der See Vänern Der See Vänern wird durch den Damm bei der Insel Vargön vom Fluss Göta älv und im Übrigen durch gerade Linien zwischen den beiden äußersten Mündungslandzungen jedes Wasserlaufs, der mit dem Vänern in Verbindung steht, abgegrenzt. Privatgewässer Im Vänern ist im Wesentlichen alles Gewässer innerhalb von 300 m vor dem Festland oder innerhalb von 100 m vor einer Insel privates Gewässer. Verläuft die Kurve für drei Meter Tiefe weiter In Privatgewässern ist Angeln mit Handgeräten erlaubt. Die Angelmethode darf jedoch nicht die Benutzung eines Bootes erfordern. Der Fischereiberechtigte kann jedoch eine Genehmigung für anderen Fischfang erteilen. Fischereiberechtigte von Privatgewässern fallen nicht unter die Bestimmungen über die erlaubte Anzahl von Geräten. Die Bestimmungen über die Maschengröße müssen jedoch auch in Privatgewässern befolgt werden. Feste Angelgeräte Als feste Angelgeräte gelten Fischereibau beziehungsweise Angelgeräte mit Lenkarm sowie auf dem Grund oder auf dem Strand festgemachte Geräte, die dort mehr als zwei Tage hintereinander stehen bleiben sollen. Handgeräte Als Handgeräte gelten Angelrute, Pilker und ähnliche bewegliche Geräte, die mit einer Leine und höchstens zehn Haken versehen sind. Zu den Handgeräten gehört auch die Trolling-Vorrichtung. Bewegliche Geräte Beispielsweise Netze, Reusen und Käfige. Köderbegrenzung Bei Trolling-Angeln und Angeln mit UtterVorrichtung auf öffentlichen Gewässern dürfen höchstens zehn Köder pro Boot verwendet werden. Während einer solch en Angeltour darf der Fang nicht aus den Netzen genommen werden. Mindestmaß Die unten angegebenen Fischarten dürfen nur gefangen werden, wenn sie folgende Mindestmaße haben: Species Lachs Meerforelle Zander Aal Krebs Mindestmaß 60 cm 60 cm 45 cm 65 cm ab 1. Mai 2007 10 cm Ein Fang, der nicht das Mindestmaß hat, muss sofort wieder in den See gesetzt werden. Die oben genannten Fischarten dürfen nicht in zerlegtem Zustand an Land gebracht werden. Aal-Angelverbot Ab 1. Mai 2007 ist das Angeln und Landen von Aal verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann in bestimmten Fällen nach Antrag an die Provinzialregierung erteilt werden. Reusen und feste Geräte mit einer geringeren Maschengröße als 60 mm müssen ab 1. Mai 2007 mit zwei kreisförmigen Fluchtöffnungen mit einem Durchmesser von mindestens 60 mm an jeder Seite jeder Fischkammer versehen sein. Ausnahmen von dieser Regel kann die Provinzialregierung Berufsfischern oder Anglern auf der Grundlage von Privatrecht gewähren und diesen erlauben, ohne Fluchtöffnungen Krebse und Köderfische zu angeln. Wer darf angeln? Schwedische Staatsbürger dürfen mit Handgeräten und nach Registrierung auch mit beweglichen Angelgeräten angeln. Für ausländische Staatsbürger, die permanent in Schweden wohnhaft sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für schwedische Staatsbürger. Sonstige ausländische Staatsbürger dürfen nur mit Handgeräten angeln. Im Übrigen brauchen ausländische Staatsbürger eine Genehmigung von der Provinzialregierung (SFS 1993:787). Wer mit beweglichen Geräten (z.B. Netzen) angeln will, muss sich vorher unter der Telefonnummer 054-19 70 00 bei der Provinzialregierung der Provinz Värmland registrieren lassen. Verhalten an der Angelstelle Wer zuerst zu einer Angelstelle kommt, hat Vorrecht, wenn dort nicht mehrere Personen gleichzeitig angeln können. Solange der Angler das festgelegte Angelgerät benutzt, darf ihn niemand daran hindern. Es ist verboten, sich unnötig an einer Angelstelle aufzuhalten. Nach beendetem Angeln dürfen keine Geräte, Markierungs- oder Verankerungsvorrichtungen im Wasser zurückgelassen werden, weil diese andere beim Angeln behindern können. Ohne Erlaubnis ist das Angeln innerhalb eines Abstandes von 100 Metern von einem festen Angelgerät oder einer Fischzuchtanlage verboten (Zuchtnetz). Erlaubte Anzahl von Geräten in öffentlichen Gewässern Außer Handgeräten sind folgende bewegliche Geräte beim Angeln in öffentlichen Gewässern des Vänern erlaubt. Die Anzahl der Geräte gilt pro Person, die aktiv angelt. • • • Höchstens 100 Meter Netz. Die Netze dürfen eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten. Höchstens eine Langleine mit höchstens 100 Haken pro Leine. Die Haken dürfen nicht aufschwimmen. Höchstens sechs Reusen, Käfige oder ähnliche Geräte. Beim Angeln mit Reusen dürfen höchstens sechs Reusen gleichzeitig verwendet werden. Beim Fischen mit Netz, Langleine, Reusen und Käfigen dürfen insgesamt höchstens sechs Geräte gleichzeitig verwendet werden. Um mehr Geräte nutzen zu dürfen, ist eine Berufsfischereilizenz erforderlich. (SFS 1994:1716). Krebsfischen Das Fischen auf Krebse in öffentlichen Gewässern des Vänern ist nur mit Genehmigung der Provinzialregierung erlaubt. Krebse dürfen dabei nicht beim Tauchen gefangen werden. Festes Angelgerät Ein festes Angelgerät, das mit einem Teil über 1,5 Meter hoch ist, darf an Privat gewässern nur mit Genehmigung der Provinzialregierung angebracht werden. Verbotene Angelmethoden Es ist verboten, mit Fischspeer, Handhaken, Sprengstoffen, betäubenden oder tödlichen Stoffen, elektrischem Strom oder Schusswaffen (gilt auch für Harpunengewehr) zu angeln. Es ist jedoch erlaubt, bereits gefangenen Fisch mit Handhaken zu bergen. Das Angeln mit Treibleinen ist verboten. Angeln mit Netzen Das Fischen mit Treibnetzen ist verboten. Die Provinzialregierung kann Berufsfischern eine Ausnahmegenehmigung erteilen, dass sie mit verankerten Schwimmnetzen mit einer Maschengröße von über 157 Millimetern fischen dürfen. Schutzgebiete und Reservate In Schutzgebieten gelten besondere Bestimmungen und Schonzeiten. In Natur reservaten und Vogelschutzgebieten können auch einschränkende Bestimmungen gelten. Verstoß gegen Angelbestimmungen Ein Verstoß gegen die Bestimmungen hat strafrechtliche Folgen, die eine Ordnungsgeld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen können. Angelgeräte können in Beschlag genommen und eingezogen werden. Küstenwache, Polizei und Fischereiaufseher kontrollieren die Befolgung der Bestimmungen. Lachs und Meerforelle ohne abgeschnittene Fettflosse Das Angeln von Lachsen und Meerforellen, die nicht durch abgeschnittene Fettflosse markiert sind, ist das ganze Jahr über verboten. A B Bild A:Vorhandene Fettflosse. Bild B: Abgeschnittene Fettflosse. Fangbegrenzung Bei Angeln mit Handgerät, einschließlich Rutenangeln, Trolling- , Schleppangeln und Angeln mit Utter-Vorrichtung dürfen insgesamt höchstens drei Lachse oder Meerforellen pro Angler und Tag gefangen und behalten werden. Markierung von Netzen und festen Geräten Die Markierung darf nur mit einer besonderen Registrierungsnummer erfolgen, die von der Provinzialregierung der Provinz Värmland erhältlich ist. Unten sehen Sie, wie Netze und feste Geräte gekennzeichnet werden müssen. Wenn Sie mit aus dem Wasser ragenden Geräten angeln, empfehlen wir Ihnen, diese immer mit Flaggen zu markieren. Halten Sie mit dem Boot einen großen Abstand zu Angelgeräten ein, wenn Sie sich hinsichtlich der Kennzeichnung nicht ganz sicher sind. Der Westsektor schließt Norden ein N S Höhe mind. 120 cm 150 mm Der Ostsektor Netze schließt Süden ein und Leinen an der Oberfläche Feste Geräte an der Oberfläche Die Abbildung zeigt von links nach rechts: Fischereikugel, überfahrbare Gerätschaften, Netze und Leinen an der Oberfläche und feste Geräte an der Oberfläche Schutzgebiete für Lachs und Meerforelle Das Angeln auf Lachs und Meerforelle ist in den angegebenen Schutzgebieten verboten. Abgrenzungen und Schonzeiten sind den Karten zu entnehmen. Während der Schonzeiten darf nur mit Hängreusen, Krebskäfigen und Plötzekäfigen gefischt werden. Handgeräte sind auch erlaubt, vorausgesetzt die Angelmethode erfordert nicht die Benutzung eines Bootes. Schleppangeln mit Ruderboot ist erlaubt, jedoch nicht mit Utter-Vorrichtung oder ähnlichem Gerät. Zanderschutzgebiete im Vänern Das Angeln auf Zander ist in den angegebenen Schutzgebieten verboten. Abgrenzungen und Schonzeiten sind den Karten zu entnehmen. Während der Schonzeiten darf nur mit Hängreusen, Krebskäfigen und Plötzekäfigen gefischt werden. Handgeräte sind auch erlaubt, vorausgesetzt die Angelmethode erfordert nicht die Benutzung eines Bootes. Schleppangeln mit Ruderboot ist erlaubt, jedoch nicht mit Utter-Vorrichtung oder ähnlichem Gerät. Maschengröße Netze mit geringerer Maschengröße als 110 Millimeter dürfen in folgenden Gebieten nicht verwendet werden: • Zanderschutzgebiete Nummer 2-3 und 7-14. • Westliches Schutzgebiet des Flusses Klarälven. • Sonstige Gebiete, siehe Karten. Verbotene Angelmethoden • Auf dem Grund befestigte Netze mit einer Maschengröße von 52 bis 90 Millimetern. • Verankerte Schwimmnetze und Netze, die nicht auf dem Grund befestigt sind, mit einer Maschen- größe über 52 Millimetern. • Netze auf Kleine Maräne von 1. September bis 9. Oktober sowie • von 11. Dezember bis 31. Dezember. Netze mit einer Maschengröße unter 33 Millimetern dürfen von 10. Oktober bis 10. Dezember nicht verwendet werden. Während Zeiten, in denen das Angeln erlaubt ist, dürfen Netze mit geringerer Maschengröße als 110 Millimeter in den auf den Karten angegebenen Schutzgebieten nicht verwendet werden. Ratschläge für den Angler Entnehmen Sie nie mehr Fisch, als Sie und Ihre Familie essen können. Töten Sie gefangenen Fisch, den Sie behalten wollen, sofort. Setzen Sie Fisch, den Sie nicht behalten können oder wollen, vorsichtig zurück und fassen Sie ihn nicht mit trockenen Händen an, weil das die Schleimschicht des Fisches beschädigt. Vermeiden Sie nach Möglichkeit, Fisch aus dem Wasser zu holen, den Sie zurück setzen wollen, weil dies den Fisch stresst und unnötiges Verenden zur Folge haben kann. Erweisen Sie der Natur Respekt. Verlassen Sie die Angelstelle immer so, wie Sie sie vorfinden möchten! Es liegt an uns, nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zu geben, in einer intakten Umwelt zu angeln. Denken Sie an Ihre Verantwortung! Befolgen Sie die angegebenen Bestimmungen, andernfalls kann der Fischbestand Schaden erleiden. Beim Angeln beachten! Wer ein Angelgerät benutzt, muss das Gerät selbst aussetzen und den Fang entnehmen. Stellvertretend für eine andere Person zu angeln ist somit nicht erlaubt. Die Fischereigesetzgebung wird kontinuierlich geändert. Die Angaben in dieser Broschüre sind bei Drucklegung aktuell. Bei der Rechtsanwendung gilt nur die gedruckte Originalausgabe der Gesetzgebung (FIFS 2004:37). Jeder Angler ist verpflichtet, selbst in Erfahrung zu bringen, welche Bestimmungen in dem Gebiet gelten, in dem er angelt. Wenn Sie einen markierten Fisch über dem Mindestmaß fangen, schicken Sie die Markierung mit Fangangaben (Länge, Gewicht, Gerät, Datum, Ort, Name) an Sötvattenslaboratoriet, 178 93 Drottningholm, Schweden. Als Dank für die Hilfe wird Ihnen das Porto erstattet und sie erhalten Informationen über den Fisch. Möchten Sie die Markierung zurückhaben, müssen Sie das im Brief angeben. Markierter Fisch unter geltendem Mindestmaß muss immer in den See zurückgesetzt werden. Wenn Sie einen Verstoß gegen geltende Bestimmungen beobachten, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Behörden: Provinzialregierung der Provinz Västra Götaland Telefon: 0521-60 50 00 Internet: www.o.lst.se Provinzialregierung der Provinz Värmland Telefon: 054-19 70 00 Internet: www.s.lst.se Küstenwache Telefon: 031-69 90 00 Internet: www.kbv.se Amt für Fischerei Telefon: 031-743 03 00 Internet: www.fiskeriverket.se Karten Fischschutzgebiete im See Vänern Das Angeln auf Lachs und Meerforelle ist verboten: • ganzjährig im Fluss Gullspångsälven • 20. Mai - 15. Okt. im Fluss Klarälven • 15. Sept. - 31. Dez. in sonstigen Wasser- läufen, die mit dem See Vänern verbunden sind. A Westliches Schutzgebiet des Klarälven 20. Mai – 15. Sept. B Östliches Schutzgebiet des Klarälven 20. Mai – 15. Sept. C Schutzgebiet des Gullspångälven 1. August – 31. Dez D Schutzgebiet des Tidan 15. Aug. – 31. Okt. Das Angeln auf Zander ist während folgender Zeiten in den unten angege benen Gebieten verboten (Nummerierung und Bezeichnungen verweisen auf FIFS 2004:37): 25. April - 25. Mai: 1 Brandsfjorden - Dättern 1a Vassbotten 15. Mai - 15. Juni: 2 Åmålsviken mit nördlicher Bucht 3 Byälven 4 Ekholmssjön - Kyrkebysjön 5 Borgvikssjön - Grumsfjorden 6 Arnöfjorden - Panken 7 Bottenviken 8 Ölmeviken 9 Varnumsviken 10 Sjötorpsviken 11 Börstorpsviken 12 Fågelöviken 13 Mariestadsfjärden 14 Ullersundet - Fröfjorden - Vänsjösjön - Kävelstocken Das Angeln auf Rapfen ist verboten von 1. April bis 31. Mai in allen in den Vänern mündenden Wasserläufen. Gebiete mit Begrenzung der Maschengröße Sonstige Schutzgebiete, in denen keine Netze mit Maschengröße unter 110 Millimeter während Zeiten, in denen Angeln erlaubt ist, verwendet werden dürfen Zanderschutzgebiete Nummer 1, 2 – 3 und 7 – 14 A. Klarälven Westen B. Klarälven Ostern 21 § 3 N. Bonäsudde - SW Arnön 21 § 4 N. Läckö slott - Kummeludden 21 § 5 S. Gusnäs udde - Örns udde 21 § 6 S. Orrholmen - Bärön - Åsundaön - Fähranlegestelle auf der Festlandseite Geräteeinschränkung bzw. Maschengröße Schutzgebiet Zeichenerklärung HINTERGRUNDSKARTEN © Vermessungsamt | Zeichen 106-2004/188 | GSD-Übersichtskarte HERSTELLUNG Provinzialregierung der Provinz Västra Götaland | Abtelung für Gewässershutz, Drottninggatan SE-462 82 Vänersborg Tel. 0521-60 50 00 | Fax 0521-60 57 80 | E-Mail vattenvard@o.lst.se DRUCK Davidsons Tryckeri AB,Växjö | April 2007