Angelbestimmungen für den See Vänern - Angel - Reisen

Transcription

Angelbestimmungen für den See Vänern - Angel - Reisen
April 2007
Angelbestimmungen
für den See Vänern
Wilkommen!
Wir hoffen, sie haben eine angenehme
und spannende Angeltour auf dem See
Vänern. Bei Ihrem Besuch am Vänern
müssen Sie einige Bestimmungen befolgen. Die Bestimmungen haben den
Zweck, die einzigartigen Fischbestände
des Sees zu schützen und zu gewährleisten. Durch die Respektierung der
Bestimmungen sichern wir die Möglichkeit, auch in Zukunft die fantastischen
Naturerlebnisse, die der Vänern bietet,
genießen zu können. Diese Broschüre
präsentiert eine Auswahl der Bestimmungen, die für das Angeln im Vänern
gelten.
nach draußen, ist auch dieses Gewässer
privat.
Weitere Informationen:
www.o.lst.se
www.s.lst.se
www.fiskeriverket.se
Öffentliche Gewässer
Alle Gewässer, die nicht privat sind.
Der See Vänern
Der See Vänern wird durch den Damm
bei der Insel Vargön vom Fluss Göta
älv und im Übrigen durch gerade Linien
zwischen den beiden äußersten Mündungslandzungen jedes Wasserlaufs, der
mit dem Vänern in Verbindung steht,
abgegrenzt.
Privatgewässer
Im Vänern ist im Wesentlichen alles
Gewässer innerhalb von 300 m vor dem
Festland oder innerhalb von 100 m vor
einer Insel privates Gewässer. Verläuft
die Kurve für drei Meter Tiefe weiter
In Privatgewässern ist Angeln mit
Handgeräten erlaubt. Die Angelmethode darf jedoch nicht die Benutzung eines
Bootes erfordern. Der Fischereiberechtigte kann jedoch eine Genehmigung für
anderen Fischfang erteilen.
Fischereiberechtigte von Privatgewässern fallen nicht unter die Bestimmungen über die erlaubte Anzahl von
Geräten. Die Bestimmungen über die
Maschengröße müssen jedoch auch in
Privatgewässern befolgt werden.
Feste Angelgeräte
Als feste Angelgeräte gelten Fischereibau beziehungsweise Angelgeräte mit
Lenkarm sowie auf dem Grund oder auf
dem Strand festgemachte Geräte, die
dort mehr als zwei Tage hintereinander
stehen bleiben sollen.
Handgeräte
Als Handgeräte gelten Angelrute, Pilker
und ähnliche bewegliche Geräte, die mit
einer Leine und höchstens zehn Haken
versehen sind. Zu den Handgeräten
gehört auch die Trolling-Vorrichtung.
Bewegliche Geräte
Beispielsweise Netze, Reusen und Käfige.
Köderbegrenzung
Bei Trolling-Angeln und Angeln mit UtterVorrichtung auf öffentlichen Gewässern
dürfen höchstens zehn Köder pro Boot
verwendet werden. Während einer solch­
en Angeltour darf der Fang nicht aus den
Netzen genommen werden.
Mindestmaß
Die unten angegebenen Fischarten
dürfen nur gefangen werden, wenn sie
folgende Mindestmaße haben:
Species Lachs
Meerforelle
Zander
Aal
Krebs
Mindestmaß
60 cm
60 cm
45 cm
65 cm ab 1. Mai 2007
10 cm
Ein Fang, der nicht das Mindestmaß
hat, muss sofort wieder in den See
gesetzt werden. Die oben genannten
Fischarten dürfen nicht in zerlegtem
Zustand an Land gebracht werden.
Aal-Angelverbot
Ab 1. Mai 2007 ist das Angeln und
Landen von Aal verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann in bestimmten
Fällen nach Antrag an die Provinzialregierung erteilt werden.
Reusen und feste Geräte mit einer
geringeren Maschengröße als 60 mm
müssen ab 1. Mai 2007 mit zwei kreisförmigen Fluchtöffnungen mit einem
Durchmesser von mindestens 60 mm an
jeder Seite jeder Fischkammer versehen
sein. Ausnahmen von dieser Regel kann
die Provinzial­regierung Berufsfischern
oder Anglern auf der Grundlage von
Privatrecht gewähren und diesen erlauben, ohne Fluchtöffnungen Krebse und
Köderfische zu angeln.
Wer darf angeln?
Schwedische Staatsbürger dürfen mit
Handgeräten und nach Registrierung
auch mit beweglichen Angelgeräten angeln. Für ausländische Staatsbürger, die
permanent in Schweden wohnhaft sind,
gelten die gleichen Bestimmungen wie
für schwedische Staatsbürger. Sonstige
ausländische Staatsbürger dürfen nur
mit Handgeräten angeln. Im Übrigen
brauchen ausländische Staatsbürger
eine Genehmigung von der Provinzialregierung (SFS 1993:787).
Wer mit beweglichen Geräten (z.B. Netzen) angeln will, muss sich vorher unter
der Telefonnummer 054-19 70 00 bei der
Provinzialregierung der Provinz Värmland
registrieren lassen.
Verhalten an der Angelstelle
Wer zuerst zu einer Angelstelle kommt,
hat Vorrecht, wenn dort nicht mehrere
Personen gleichzeitig angeln können.
Solange der Angler das festgelegte Angelgerät benutzt, darf ihn niemand daran
hindern. Es ist verboten, sich unnötig an
einer Angelstelle aufzuhalten.
Nach beendetem Angeln dürfen keine
Geräte, Markierungs- oder Verankerungsvorrichtungen im Wasser zurückgelassen
werden, weil diese andere beim Angeln
behindern können. Ohne Erlaubnis ist
das Angeln innerhalb eines Abstandes von
100 Metern von einem festen Angelgerät
oder einer Fischzuchtanlage verboten
(Zuchtnetz).
Erlaubte Anzahl von Geräten in
öffentlichen Gewässern
Außer Handgeräten sind folgende bewegliche Geräte beim Angeln in öffentlichen Gewässern des Vänern erlaubt. Die
Anzahl der Geräte gilt pro Person, die
aktiv angelt.
•
•
•
Höchstens 100 Meter Netz. Die Netze dürfen eine Höhe von 3 Metern nicht
überschreiten.
Höchstens eine Langleine mit
höchstens 100 Haken pro Leine. Die Haken dürfen nicht aufschwimmen.
Höchstens sechs Reusen, Käfige oder ähnliche Geräte. Beim Angeln mit Reusen dürfen höchstens sechs
Reusen gleichzeitig verwendet werden.
Beim Fischen mit Netz, Langleine,
Reusen und Käfigen dürfen insgesamt
höchstens sechs Geräte gleichzeitig verwendet werden. Um mehr Geräte nutzen
zu dürfen, ist eine Berufsfischereilizenz
erforderlich. (SFS 1994:1716).
Krebsfischen
Das Fischen auf Krebse in öffentlichen
Gewässern des Vänern ist nur mit
Genehmigung der Provinzialregierung
erlaubt. Krebse dürfen dabei nicht beim
Tauchen gefangen werden.
Festes Angelgerät
Ein festes Angelgerät, das mit einem Teil
über 1,5 Meter hoch ist, darf an Privat­
gewässern nur mit Genehmigung der
Provinzialregierung angebracht werden.
Verbotene Angelmethoden
Es ist verboten, mit Fischspeer, Handhaken, Sprengstoffen, betäubenden oder
tödlichen Stoffen, elektrischem Strom
oder Schusswaffen (gilt auch für Harpunengewehr) zu angeln. Es ist jedoch
erlaubt, bereits gefangenen Fisch mit
Handhaken zu bergen. Das Angeln mit
Treibleinen ist verboten.
Angeln mit Netzen
Das Fischen mit Treibnetzen ist verboten.
Die Provinzialregierung kann Berufsfischern eine Ausnahmegenehmigung
erteilen, dass sie mit verankerten
Schwimmnetzen mit einer Maschengröß­e
von über 157 Millimetern fischen dürfen.
Schutzgebiete und Reservate
In Schutzgebieten gelten besondere Bestimmungen und Schonzeiten. In Natur­
reservaten und Vogelschutzgebieten
können auch einschränkende Bestimmungen gelten.
Verstoß gegen Angelbestimmungen
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen
hat strafrechtliche Folgen, die eine
Ordnungsgeld- oder Gefängnisstrafe
nach sich ziehen können. Angelgeräte
können in Beschlag genommen und eingezogen werden. Küstenwache, Polizei
und Fischereiaufseher kontrollieren die
Befolgung der Bestimmungen.
Lachs und Meerforelle ohne
abgeschnittene Fettflosse
Das Angeln von Lachsen und Meerforellen, die nicht durch abgeschnittene
Fettflosse markiert sind, ist das ganze
Jahr über verboten.
A
B
Bild A:Vorhandene Fettflosse.
Bild B: Abgeschnittene Fettflosse.
Fangbegrenzung
Bei Angeln mit Handgerät, einschließlich Rutenangeln, Trolling- , Schleppangeln und Angeln mit Utter-Vorrichtung
dürfen insgesamt höchstens drei Lachse
oder Meerforellen pro Angler und Tag
gefangen und behalten werden.
Markierung von Netzen
und festen Geräten
Die Markierung darf nur mit einer
besonderen Registrierungsnummer erfolgen, die von der Provinzialregierung
der Provinz Värmland erhältlich ist.
Unten sehen Sie, wie Netze und feste
Geräte gekennzeichnet werden müssen.
Wenn Sie mit aus dem Wasser ragenden
Geräten angeln, empfehlen wir Ihnen,
diese immer mit Flaggen zu markieren.
Halten Sie mit dem Boot einen großen
Abstand zu Angelgeräten ein, wenn Sie
sich hinsichtlich der Kennzeichnung
nicht ganz sicher sind.
Der Westsektor
schließt
Norden ein
N
S
Höhe mind.
120 cm
150 mm
Der Ostsektor
Netze
schließt
Süden ein
und
Leinen an
der Oberfläche
Feste Geräte
an der Oberfläche
Die Abbildung zeigt von links nach rechts:
Fischereikugel, überfahrbare Gerätschaften,
Netze und Leinen an der Oberfläche und feste
Geräte an der Oberfläche
Schutzgebiete für Lachs und Meerforelle
Das Angeln auf Lachs und Meerforelle
ist in den angegebenen Schutzgebieten
verboten. Abgrenzungen und Schonzeiten sind den Karten zu entnehmen.
Während der Schonzeiten darf nur
mit Hängreusen, Krebskäfigen und
Plötzekäfigen gefischt werden. Handgeräte sind auch erlaubt, vorausgesetzt
die Angelmethode erfordert nicht die
Benutzung eines Bootes. Schleppangeln
mit Ruderboot ist erlaubt, jedoch nicht
mit Utter-Vorrichtung oder ähnlichem
Gerät.
Zanderschutzgebiete im Vänern
Das Angeln auf Zander ist in den angegebenen Schutzgebieten verboten. Abgrenzungen und Schonzeiten sind den Karten
zu entnehmen.
Während der Schonzeiten darf nur mit
Hängreusen, Krebskäfigen und Plötzekäfigen gefischt werden. Handgeräte sind
auch erlaubt, vorausgesetzt die Angelmethode erfordert nicht die Benutzung eines
Bootes. Schleppangeln mit Ruderboot ist
erlaubt, jedoch nicht mit Utter-Vorrichtung oder ähnlichem Gerät.
Maschengröße
Netze mit geringerer Maschengröße
als 110 Millimeter dürfen in folgenden
Gebieten nicht verwendet werden:
• Zanderschutzgebiete Nummer 2-3 und 7-14.
• Westliches Schutzgebiet des Flusses Klarälven.
• Sonstige Gebiete, siehe Karten.
Verbotene Angelmethoden
• Auf dem Grund befestigte Netze mit einer Maschengröße von 52 bis 90 Millimetern.
• Verankerte Schwimmnetze und Netze, die nicht auf dem Grund befestigt sind, mit einer Maschen-
größe über 52 Millimetern.
• Netze auf Kleine Maräne von 1. September bis 9. Oktober sowie •
von 11. Dezember bis 31. Dezember.
Netze mit einer Maschengröße unter 33 Millimetern dürfen von 10. Oktober bis 10. Dezember nicht verwendet werden.
Während Zeiten, in denen das Angeln
erlaubt ist, dürfen Netze mit geringerer
Maschengröße als 110 Millimeter in den
auf den Karten angegebenen Schutzgebieten nicht verwendet werden.
Ratschläge für den Angler
Entnehmen Sie nie mehr Fisch, als Sie
und Ihre Familie essen können. Töten
Sie gefangenen Fisch, den Sie behalten
wollen, sofort. Setzen Sie Fisch, den Sie
nicht behalten können oder wollen, vorsichtig zurück und fassen Sie ihn nicht
mit trockenen Händen an, weil das
die Schleimschicht des Fisches beschädigt. Vermeiden Sie nach Möglichkeit,
Fisch aus dem Wasser zu holen, den
Sie zurück setzen wollen, weil dies den
Fisch stresst und unnötiges Verenden
zur Folge haben kann.
Erweisen Sie der Natur Respekt. Verlassen Sie die Angelstelle immer so, wie
Sie sie vorfinden möchten! Es liegt an
uns, nachfolgenden Generationen die
Möglichkeit zu geben, in einer intakten Umwelt zu angeln. Denken Sie an
Ihre Verantwortung! Befolgen Sie die
angegebenen Bestimmungen, andernfalls
kann der Fischbestand Schaden erleiden.
Beim Angeln beachten!
Wer ein Angelgerät benutzt, muss das
Gerät selbst aussetzen und den Fang
entnehmen. Stellvertretend für eine
andere Person zu angeln ist somit nicht
erlaubt.
Die Fischereigesetzgebung wird kontinuierlich geändert. Die Angaben in
dieser Broschüre sind bei Drucklegung
aktuell. Bei der Rechtsanwendung gilt
nur die gedruckte Originalausgabe der
Gesetzgebung (FIFS 2004:37). Jeder
Angler ist verpflichtet, selbst in Erfahrung zu bringen, welche Bestimmungen
in dem Gebiet gelten, in dem er angelt.
Wenn Sie einen markierten Fisch über
dem Mindestmaß fangen, schicken
Sie die Markierung mit Fangangaben
(Länge, Gewicht, Gerät, Datum, Ort,
Name) an Sötvattenslaboratoriet, 178 93
Drottningholm, Schweden. Als Dank
für die Hilfe wird Ihnen das Porto
erstattet und sie erhalten Informationen
über den Fisch. Möchten Sie die Markierung zurückhaben, müssen Sie das im
Brief angeben. Markierter Fisch unter
geltendem Mindestmaß muss immer in
den See zurückgesetzt werden.
Wenn Sie einen Verstoß gegen geltende
Bestimmungen beobachten, wenden Sie
sich bitte an eine der folgenden Behörden:
Provinzialregierung der Provinz
Västra Götaland
Telefon: 0521-60 50 00
Internet: www.o.lst.se
Provinzialregierung der Provinz Värmland
Telefon: 054-19 70 00
Internet: www.s.lst.se
Küstenwache
Telefon: 031-69 90 00
Internet: www.kbv.se
Amt für Fischerei
Telefon: 031-743 03 00
Internet: www.fiskeriverket.se
Karten
Fischschutzgebiete im See Vänern
Das Angeln auf Lachs und Meerforelle ist
verboten:
• ganzjährig im Fluss Gullspångsälven
• 20. Mai - 15. Okt. im Fluss Klarälven
• 15. Sept. - 31. Dez. in sonstigen Wasser-
läufen, die mit dem See Vänern verbunden sind.
A Westliches Schutzgebiet des Klarälven 20. Mai – 15. Sept.
B Östliches Schutzgebiet des Klarälven 20. Mai – 15. Sept.
C Schutzgebiet des Gullspångälven
1. August – 31. Dez
D Schutzgebiet des Tidan 15. Aug. – 31. Okt.
Das Angeln auf Zander ist während
folgender Zeiten in den unten angege­
benen Gebieten verboten (Nummerierung
und Bezeichnungen verweisen auf FIFS
2004:37):
25. April - 25. Mai:
1 Brandsfjorden - Dättern
1a Vassbotten
15. Mai - 15. Juni:
2 Åmålsviken mit nördlicher Bucht
3 Byälven
4 Ekholmssjön - Kyrkebysjön
5 Borgvikssjön - Grumsfjorden
6 Arnöfjorden - Panken
7 Bottenviken
8 Ölmeviken
9 Varnumsviken
10 Sjötorpsviken
11 Börstorpsviken
12 Fågelöviken
13 Mariestadsfjärden
14 Ullersundet - Fröfjorden - Vänsjösjön - Kävelstocken
Das Angeln auf Rapfen ist verboten von
1. April bis 31. Mai in allen in den Vänern
mündenden Wasserläufen.
Gebiete mit Begrenzung
der Maschengröße
Sonstige Schutzgebiete, in denen keine Netze mit Maschengröße unter 110 Millimeter
während Zeiten, in denen Angeln erlaubt ist,
verwendet werden dürfen
Zanderschutzgebiete Nummer 1, 2 – 3
und 7 – 14
A. Klarälven Westen
B. Klarälven Ostern
21 § 3 N. Bonäsudde - SW Arnön
21 § 4 N. Läckö slott - Kummeludden
21 § 5 S. Gusnäs udde - Örns udde
21 § 6 S. Orrholmen - Bärön - Åsundaön - Fähranlegestelle auf der
Festlandseite
Geräteeinschränkung bzw.
Maschengröße
Schutzgebiet
Zeichenerklärung
HINTERGRUNDSKARTEN © Vermessungsamt | Zeichen 106-2004/188 | GSD-Übersichtskarte
HERSTELLUNG Provinzialregierung der Provinz Västra Götaland | Abtelung für Gewässershutz,
Drottninggatan SE-462 82 Vänersborg
Tel. 0521-60 50 00 | Fax 0521-60 57 80 | E-Mail vattenvard@o.lst.se
DRUCK Davidsons Tryckeri AB,Växjö | April 2007