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Bachelorarbeit Delegation pflegerischer Leistungen am Beispiel angelernter Kräfte in der Dialyse – rechtliche Aspekte und betriebswirtschaftliche Bewertung Wilhelm Servos B.A. Management für Gesundheits- und Pflegeberufe 2. WissensTransferTag, 11.07.2014 Hinführung zur Thematik - Altersaufbau Deutschland 65 jährige 2013 2023 2033 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland; abgerufen am 22.05.2013 unter: https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 2 Hinführung zur Thematik - Altersaufbau Deutschland in Zahlen 59% 25% 31% 17,1 Mio 19,5 Mio 21% 2013 53% 23,4 Mio 61% 2023 % der 20-64-jährigen 2033 % der Ü-65-jährigen Die Altersgruppe 65 + steigt in den nächsten 20 Jahren von derzeit 17,1 auf 23,4 Millionen an. Dies bedeutet ein Zuwachs über 300T Menschen jährlich. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland; abgerufen am 22.05.2013 unter: https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 3 Problemaufriss „Dialyse“ 1 2 Sinkende Erlöse 3 Pflegeintensivere Patienten 4 Mehr ärztliche Delegation Älter werdende Pflegefachkräfte Kompensation Weniger Personaleinsatz Stress Absenkung der Erlöse zum 01.07.2013 führt zur… 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos Unzufriedenheit Steigerung der Ausfallquote (Krank) Gefahr der Abwanderung Imageverschlechterung 4 Ein Lösungsansatz 1 2 Sinkende Erlöse 3 Pflegeintensivere Patienten 4 Mehr ärztliche Delegation Anpassung der Personalstruktur Älter werdende Pflegefachkräfte Pflegefachkräfte delegieren Leistungen an „Angelernte Kräfte“ Die Ziele: 1. Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierung 2. Reduzierung von Arbeitsspitzen und Arbeitsbelastung 3. Erhöhung der Arbeitsattraktivität im nephrologischen Team 4. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 5 Zentrale Fragestellungen 1. Ist die Delegation grundpflegerischer Leistungen an angelernte Kräfte in der Dialyse grundsätzlich möglich? • Welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu berücksichtigen? 2. Welches Delegationsmodell führt zu genannten Zielen? • Effizienzsteigerung mit Verbesserung der Wirtschaftlichkeit • Reduzierung von Arbeitsspitzen und Arbeitsbelastung • Erhöhung der Arbeitsattraktivität im nephrologischen Team 3. Stehen diese Ziele „Effizienz“ und „Arbeitsentlastung/-attraktivität“ miteinander im Konflikt oder können sie auch in komplementärer Beziehung zu einander stehen? 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 6 Literaturarbeit 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 6 7 8 Betriebswirtschaftliche Bewertung Multimomentaufnahmen in Dialysezentren 5 Experteninterviews mit Führungskräften 4 Stressbefragung bei Pflegekräften 3 Prozessanalyse in 2 Modellzentren 2 Rechtliche Aspekte der Delegation 1 Berufsbezeichnungen und Qualifikation Stand der Delegation in Deutschland Die 8 Säulen dieser Arbeit Empirischer Zugang durch quantitative Erhebungen 7 1. Stand der Delegation in Deutschland – „ein Sinneswandel“ 2004: Der DBfK weist kritisch auf die beginnende Aufspaltung der Pflegearbeit in den Kliniken hin [Bachstein, 2004] 2007: Der DBfK stellt ein Positionspapier der beiden Pflegeorganisationen ANA und NCSBN (USA) mit dem Titel „Joint Statement on Delegation“ zur Diskussion. [DBfK, 2007] 2010: Der DBfK unterstreicht die Grundsätze des 2007 veröffentlichten Positionspapiers der ANA und NCSBN und billigt einen angemessenen Einsatz von Assistenten bei der Erbringung der Pflegemaßnahmen. [DBfK, 2010] 2010: DKI-Studie weist auf die „Ausschöpfung von Möglichkeiten der Delegation“ und einer Konzentration der Pflegefachkräfte auf ihre Kernkompetenzen hin. [Offermanns, 2010] 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 8 1. Stand der Delegation in deutschen Kliniken 2006 Universitätsklinik Münster: Die Aufgaben der rd. 8.000 Mitarbeiter werden neu verteilt. Ziele sind: • Erhaltung der Patientenversorgung auf hohem Niveau • Vermeidung einer weiteren Arbeitsverdichtung • Entlastung der Pflege von bestimmten Aufgaben 2009 Charité Berlin: Projektstart zur Delegation von pflegerischen Tätigkeiten von Pflegefachkräften an Servicepersonal. 2013 Sana Kliniken: Bieten ein Berufsbild im Servicebereich an und entwickeln dazu eine »Musterausbildungsverordnung«. 2013 Kliniken der Stadt Köln: Gezielte Werbung mit der Unterstützung für Pflegefachkräfte durch Servicekräfte, Versorgungsassistenten, Stationssekretärinnen, Hol- und Bringdienst für Wirtschaftsgüter, Patiententransportdienst sowie mit einer ehrenamtlichen Unterstützung und eines Krankenhausbesuchsdienstes 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 9 2. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen Berufsgruppe Qualifikation nach Pflegefachkraft §71 SGB XI, KrPflG 2003, AltPflG Fachpflegekraft DKG-Empfehlung Verantwortliche Pflegefachkraft §71 SGB XI Medizinische Fachangestellte Verordnung über Berufsausbildung […] 2006 Arztfachhelfer/in in der Dialyse Dialysestandard 2006 Krankenpflegerhelfer BIBB u. Länderrecht Angelernte Kraft BAGFW u. Speyer-Urteil vom 27.07.2005 Pflegeperson §19 SGB XI Pflegekraft keine 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos Befugnisse 10 2. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen Berufsgruppe Qualifikation nach Pflegefachkraft §71 SGB XI, KrPflG 2003, AltPflG Befugnisse Fachpflegekraft DKG-Empfehlung Pflegefachkraft Gemäß Krankenund Eigenverantwortliche Pflege (bei §71 SGB XI Altenpflegegesetz, AltPflG selbstständige Pflege) und Verantwortliche Pflegefachkraft §71 SGB XI KrPflG 2003 Gesundheits- und (Kinder)eigenständige Durchführung AltPflG Medizinische Fachangestellte Verordnungbzw. über Krankenpfleger/innen ärztlich veranlasster Maßnahmen. Berufsausbildung […] 2006 Altenpfleger/innen. Arztfachhelfer/in in der Dialyse Angelernte Kraft Krankenpflegerhelfer BAGFW 1996, 2011 Angelernte Kraft 2005 Speyer-Urteil (AZ: S 3 P 122/03) Pflegeperson Pflegekraft Dialysestandard 2006 Gemäß BAGFW dem Nach dem Erwerb einer BIBB u. sowie Länderrecht Urteil des SG Speyer ohne materiellen Qualifikation darf sie BAGFW u. Speyer-Urteil vomBasis pflegerischer Ausbildung und »ohne auf der 27.07.2005 Anordnung einfache Tätigkeiten formelle Qualifikation« der Grundpflege ausführen. §19 SGB XI keine 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 11 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation • Es gibt bis heute keine zusammenhängende Literatur. • Die Erkenntnisse wurden anhand von Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen, Gutachten und ein paar wenigen Gesetzen und Urteilen mit wertsetzendem Charakter abgeleitet. • Führende Juristen für Medizinrecht in Deutschland sind die Professoren Bergmann, Großkopf, Kern, Laufs und Roßbruch. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 12 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation Folgende 5 Fragen wurden beantwortet: 1 • Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege? 2 3 4 5 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 13 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation Zitat von Bergmann, 2010, DKI-Studie: »Gemein ist allen pflegerischen Aufgaben, dass diese nicht aus dem ärztlichen Tätigkeitsbereich abgeleitet sind, die Pflegekräfte insofern auch nicht Erfüllungsgehilfen des Arztes sind, sondern einzig der Weisungs- und Überwachungsverantwortung der Pflegedienstleitung und des Krankenhausträgers unterstehen«. Der Träger der Einrichtung schuldet dem Patienten die grundpflegerische Betreuung. Hierzu hat er geeignetes Personal vorzuhalten, das dem Träger untersteht. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos Der Arzt schuldet dem Patienten die ärztliche Behandlung. Dazu kann er einige Tätigkeiten an nicht-ärztliches Personal delegieren. 14 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation Folgende Fragen wurden beantwortet: 1 2 3 4 • Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege? • Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden? Nein, es besteht kein genereller Pflegevorbehalt. Einfache Tätigkeiten der Grundpflege dürfen an angelernte Kräfte delegiert werden. 5 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 15 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation Folgende Fragen wurden beantwortet: 1 2 3 4 5 • Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege? • Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden? • Wie sind die Grundsätze (Regeln) der Delegation? Die Grundsätze der Delegation sind die gleichen wie bei der ärztlichen Delegation. Sie orientieren sich an der objektiven Gefährlichkeit, Schwierigkeit und Beherrschbarkeit der Maßnahme, sowie an der subjektiven Fähigkeit des Delegationsempfängers. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 16 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation Folgende Fragen wurden beantwortet: 1 2 3 4 • Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege? Die delegierende Person trägt die Anordnungsverantwortung. • Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden? Der Delegationsempfänger trägt die Durchführungsverantwortung. • Wie sind die Grundsätze (Regeln) der Delegation? • Wer Trägt welche Verantwortung, und was beinhaltet diese? 5 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 17 3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation Folgende Fragen wurden beantwortet: 1 2 3 4 5 • Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege? Schwierige Grundpflegemaßnahmen sowie der • Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden? Pflegeprozess selbst, sind nicht delegierbar. Experten sehen die Grenzen der Delegation beim • Wie sind die Grundsätze (Regeln) der Delegation? Anbringen eines Pflasters. • Wer Trägt welche Verantwortung, und was beinhaltet diese? • Welche Leistungen sind delegierbar? Wo sind die Grenzen der Delegation? 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 18 4. Multimomentaufnahmen; 10 MMA in 5 Dialysezentren Ziel war es festzustellen: 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos • Art der Tätigkeiten • Zeitpunkt und Häufigkeit des Auftretens • Arbeitsspitzen und Effizienzreserven • Delegierbare Tätigkeiten • Größe des Delegationspotenzials • Erkenntnisse sind gleichartig und damit übertragbar 19 5. Prozessanalyse in 2 Modellzentren mit Angelernten Kräften Modellzentrum „A“ Modellzentrum „B“ PK PK PK AK PK PK AK PK PK AK PK PK Prozesse von PK und AK sind synchronisiert und parallelisiert 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos AK PK AK unterstützen PK dort, wo das Arbeitsaufkommen am Größten ist. 20 6. Stressbefragung • • • In Anlehnung an den Stressreport 2012 n = 97 Personen aus 54 bis 81 Dialysezentren (Allgemeine Gruppe) n = 25 Personen (Modellzentren A und B) >> MZ-A lag mit 3,2% Ausfallquote Krank 43% unter dem Unt.-Durchschnitt von 5,6%. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 21 7. Experteninterviews • Es wurden 17 Führungskräfte aus Pflege, Medizin und Verwaltung, anhand eines einheitlichen Fragebogens interviewt. Gewonnene Erkenntnisse • Beiträge zur SWOT-Analyse kamen NUR von Interviewten mit Erfahrung mit angelernten Kräften. • Identifizierung der internen Barrieren und bremsenden Kräfte kamen von Interviewten ohne Erfahrung mit angelernten Kräften. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 22 8. Betriebswirtschaftliche Bewertung Personalbedarfsermittlung nach Besetzungszeit Eingruppierung der AK anhand der Lohngruppenmethode Personalkostenberechnung im Vergleich (Modell ohne und mit Angelernten Kräften) Empfohlene Kennzahl: „Personalkosten / Dialysebehandlung“ Aber auch…. Motivationsbedingte Fehlzeiten, Fluktuationsrate. Fazit: • Die Kosten für AK können durch die gleichzeitige Reduzierung von PK überkompensiert werden. • Dennoch sollte der Einsatz von AK nicht das primäre Ziel haben, Kosten zu reduzieren. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 23 Schlussfolgerungen Die Delegation pflegerischer Leistungen an AK ist unter definierten Bedingungen rechtlich zulässig. Es gelten die gleichen Grundsätze, wie bei der ärztlichen Delegation. Diese orientieren sich an der objektiven Gefährlichkeit, Schwierigkeit und Beherrschbarkeit der Maßnahme sowie an der subjektiven Fähigkeit der angelernten Kraft. Die AK sind in allen Tätigkeitsbereichen nachweisbar zu schulen. (Dokumentation) Es besteht ein zunehmender Trend zur Delegation pflegerischer Leistungen. In der Dialyse ist genügend Delegationspotenzial vorhanden. Nur ein systematisches Delegationsmodell kann Arbeitsspitzen, Arbeitsbelastung und Stress bei allen Mitarbeitern reduzieren. Effizienzsteigerung und Arbeitsentlastung stehen nicht im Konflikt zueinander. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 24 Schlussfolgerungen Der Einsatz von AK kann nicht das primäre Ziel verfolgen, Kosten zu reduzieren. Durch eine ehrliche und offene Kommunikation zwischen Führungskräften und Mitarbeitern können Barrieren abgebaut werden. Die Einsatz angelernter Kräfte setzt eine Projektplanung in bottom-up-Methode mit Einbezug aller Stakeholder und genauer Personalbedarfsermittlung nach Besetzungszeit voraus. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 25 Mein Fazit Mit einem Delegationsmodell können sich Dialyseanbieter auf die künftigen Herausforderungen des demografischen Wandels mit älter werdender Bevölkerung vorbereiten, um im größeren Stil darauf zurückgreifen zu können, wenn es erforderlich wird. Je eher diese Erfahrungen gemacht werden und je früher man weiß, was am Modell noch zu korrigieren ist, um so größer werden die Chancen für Unternehmen, Mitarbeiter, Patienten und Gesellschaft. 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 26 Literaturverzeichnis Bergmann, K. O. (2010). Die juristische Problemstellung, in: (M. Offermanns) Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen, S. 103-124. (Deutsches Krankenhaus Institut, Hrsg.) Abgerufen am 23.03.2013 von https://www.dki.de/sites/default/files/publikationen/neuordnung_pflege_langfassung1.pdf Blum, K. (2003). Pflegefremde/patientenferne Tätigkeiten im Pflegedienst der Krankenhäuser Studie zur Ermittlung ihres zeitlichen Aufwandes. (DKI, Hrsg.) Abgerufen am 13.07.2013 von https://www.dki.de/unsere-leistungen/forschung/projekte/pflegefremdepatientenfernetaetigkeiten-im-pflegedienst Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. (1996 und 2011). Gegenüberstellung: Gemeinsame Grundsätze [...] nach § 80 SGB XI [...] und Maßstäbe und Grundsätze [...] nach § 113 SGB XI [...]. Abgerufen am 28.03.2013 von http://www.bagfwqualitaet.de/uploads/media/Synopse_ambulant_27052011__BAGFW_.pdf Bundesärztekammer (Hrsg.). (2002). Fortbildungscurriculum "Dialyse" für Arzthelferinnen. 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WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 29 Literaturverzeichnis • Servos, W. (2014). Delegation pflegerischer Leistungen am Beispiel angelernter Kräfte in der Dialyse – rechtliche Aspekte und betriebswirtschaftliche Bewertung. (demnächst) • Sozialgericht Speyer. (2005). Urteil vom 27.07.2005, AZ: S 3 P 122/03. In V. Großkopf, Rechtsdepesche RDG Urteilsdatenbank. (nicht frei zugängliches Manuskript; Kopien als lose Anlage). Kostenpflichtig abrufbar unter http://www.rechtsdepesche.de • Weiß, G. (2009). Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen aus Sicht einer Klinikgeschäftsführung. Abgerufen am 01.07.2013 von http://www.alkbawue.de/site/var/2009/events/herbsttagung_09/BALK_Herbsttagung_Weiss.pdf 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 30 Kontakt Willi Servos 53804 Much Mail: willi.servos@web.de wilhelm.servos@kfh-bildungszentrum.de Internet: www.kfh-bildungszentrum.de 2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos 31