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Bachelorarbeit
Delegation pflegerischer Leistungen am Beispiel angelernter
Kräfte in der Dialyse –
rechtliche Aspekte und betriebswirtschaftliche Bewertung
Wilhelm Servos
B.A. Management für Gesundheits- und Pflegeberufe
2. WissensTransferTag, 11.07.2014
Hinführung zur Thematik - Altersaufbau Deutschland
65 jährige
2013
2023
2033
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland; abgerufen am 22.05.2013 unter: https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/
2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
2
Hinführung zur Thematik - Altersaufbau Deutschland in Zahlen
59%
25%
31%
17,1 Mio
19,5 Mio
21%
2013
53%
23,4 Mio
61%
2023
% der 20-64-jährigen
2033
% der Ü-65-jährigen
Die Altersgruppe 65 + steigt in den nächsten 20 Jahren von derzeit 17,1 auf 23,4
Millionen an. Dies bedeutet ein Zuwachs über 300T Menschen jährlich.
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland; abgerufen am 22.05.2013 unter: https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/
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3
Problemaufriss „Dialyse“
1
2
Sinkende Erlöse
3
Pflegeintensivere
Patienten
4
Mehr ärztliche
Delegation
Älter werdende
Pflegefachkräfte
Kompensation
Weniger
Personaleinsatz
Stress
Absenkung der Erlöse
zum 01.07.2013
führt zur…




2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
Unzufriedenheit
Steigerung der Ausfallquote (Krank)
Gefahr der Abwanderung
Imageverschlechterung
4
Ein Lösungsansatz
1
2
Sinkende Erlöse
3
Pflegeintensivere
Patienten
4
Mehr ärztliche
Delegation
Anpassung der
Personalstruktur
Älter werdende
Pflegefachkräfte
Pflegefachkräfte
delegieren Leistungen an
„Angelernte Kräfte“
Die Ziele:
1. Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierung
2. Reduzierung von Arbeitsspitzen und Arbeitsbelastung
3. Erhöhung der Arbeitsattraktivität im nephrologischen Team
4. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
5
Zentrale Fragestellungen
1. Ist die Delegation grundpflegerischer Leistungen an angelernte Kräfte in der
Dialyse grundsätzlich möglich?
•
Welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu berücksichtigen?
2. Welches Delegationsmodell führt zu genannten Zielen?
•
Effizienzsteigerung mit Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
•
Reduzierung von Arbeitsspitzen und Arbeitsbelastung
•
Erhöhung der Arbeitsattraktivität im nephrologischen Team
3. Stehen diese Ziele „Effizienz“ und „Arbeitsentlastung/-attraktivität“ miteinander im
Konflikt oder können sie auch in komplementärer Beziehung zu einander stehen?
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Literaturarbeit
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6
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8
Betriebswirtschaftliche
Bewertung
Multimomentaufnahmen in
Dialysezentren
5
Experteninterviews mit
Führungskräften
4
Stressbefragung bei
Pflegekräften
3
Prozessanalyse in 2
Modellzentren
2
Rechtliche Aspekte der
Delegation
1
Berufsbezeichnungen und
Qualifikation
Stand der Delegation in
Deutschland
Die 8 Säulen dieser Arbeit
Empirischer Zugang durch
quantitative Erhebungen
7
1. Stand der Delegation in Deutschland – „ein Sinneswandel“
2004: Der DBfK weist kritisch auf die beginnende Aufspaltung der Pflegearbeit in den
Kliniken hin [Bachstein, 2004]
2007: Der DBfK stellt ein Positionspapier der beiden Pflegeorganisationen ANA und
NCSBN (USA) mit dem Titel „Joint Statement on Delegation“ zur Diskussion. [DBfK, 2007]
2010: Der DBfK unterstreicht die Grundsätze des 2007 veröffentlichten
Positionspapiers der ANA und NCSBN und billigt einen angemessenen Einsatz von
Assistenten bei der Erbringung der Pflegemaßnahmen. [DBfK, 2010]
2010: DKI-Studie weist auf die „Ausschöpfung von Möglichkeiten der Delegation“ und
einer Konzentration der Pflegefachkräfte auf ihre Kernkompetenzen hin. [Offermanns, 2010]
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1. Stand der Delegation in deutschen Kliniken
2006 Universitätsklinik Münster: Die Aufgaben der rd. 8.000 Mitarbeiter werden neu
verteilt. Ziele sind:
• Erhaltung der Patientenversorgung auf hohem Niveau
• Vermeidung einer weiteren Arbeitsverdichtung
• Entlastung der Pflege von bestimmten Aufgaben
2009 Charité Berlin: Projektstart zur Delegation von pflegerischen Tätigkeiten
von Pflegefachkräften an Servicepersonal.
2013 Sana Kliniken: Bieten ein Berufsbild im Servicebereich an und entwickeln dazu
eine »Musterausbildungsverordnung«.
2013 Kliniken der Stadt Köln: Gezielte Werbung mit der Unterstützung für
Pflegefachkräfte
durch Servicekräfte, Versorgungsassistenten, Stationssekretärinnen, Hol- und Bringdienst für
Wirtschaftsgüter, Patiententransportdienst sowie mit einer ehrenamtlichen Unterstützung und
eines Krankenhausbesuchsdienstes
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2. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen
Berufsgruppe
Qualifikation nach
Pflegefachkraft
§71 SGB XI, KrPflG 2003, AltPflG
Fachpflegekraft
DKG-Empfehlung
Verantwortliche Pflegefachkraft
§71 SGB XI
Medizinische Fachangestellte
Verordnung über
Berufsausbildung […] 2006
Arztfachhelfer/in in der Dialyse
Dialysestandard 2006
Krankenpflegerhelfer
BIBB u. Länderrecht
Angelernte Kraft
BAGFW u. Speyer-Urteil vom
27.07.2005
Pflegeperson
§19 SGB XI
Pflegekraft
keine
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Befugnisse
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2. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen
Berufsgruppe
Qualifikation nach
Pflegefachkraft
§71 SGB XI, KrPflG 2003, AltPflG
Befugnisse
Fachpflegekraft
DKG-Empfehlung
Pflegefachkraft Gemäß Krankenund
Eigenverantwortliche Pflege (bei
§71 SGB XI
Altenpflegegesetz,
AltPflG selbstständige Pflege) und
Verantwortliche
Pflegefachkraft
§71 SGB XI
KrPflG 2003
Gesundheits- und (Kinder)eigenständige Durchführung
AltPflG
Medizinische Fachangestellte
Verordnungbzw.
über
Krankenpfleger/innen
ärztlich veranlasster Maßnahmen.
Berufsausbildung […] 2006
Altenpfleger/innen.
Arztfachhelfer/in in der Dialyse
Angelernte Kraft
Krankenpflegerhelfer
BAGFW 1996, 2011
Angelernte
Kraft 2005
Speyer-Urteil
(AZ: S 3 P 122/03)
Pflegeperson
Pflegekraft
Dialysestandard 2006
Gemäß BAGFW
dem Nach dem Erwerb einer
BIBB u. sowie
Länderrecht
Urteil des SG Speyer ohne
materiellen Qualifikation darf sie
BAGFW
u.
Speyer-Urteil
vomBasis pflegerischer
Ausbildung und »ohne
auf der
27.07.2005
Anordnung einfache Tätigkeiten
formelle Qualifikation«
der Grundpflege ausführen.
§19 SGB XI
keine
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3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
•
Es gibt bis heute keine zusammenhängende Literatur.
•
Die Erkenntnisse wurden anhand von Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen,
Gutachten und ein paar wenigen Gesetzen und Urteilen mit wertsetzendem
Charakter abgeleitet.
•
Führende Juristen für Medizinrecht in Deutschland sind die Professoren
Bergmann, Großkopf, Kern, Laufs und Roßbruch.
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3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
Folgende 5 Fragen wurden beantwortet:
1
• Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege?
2
3
4
5
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13
3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
Zitat von Bergmann, 2010, DKI-Studie:
»Gemein ist allen pflegerischen Aufgaben, dass diese nicht aus dem ärztlichen
Tätigkeitsbereich abgeleitet sind, die Pflegekräfte insofern auch nicht Erfüllungsgehilfen
des Arztes sind, sondern einzig der Weisungs- und Überwachungsverantwortung der
Pflegedienstleitung und des Krankenhausträgers unterstehen«.
Der Träger der Einrichtung
schuldet dem Patienten die
grundpflegerische Betreuung.
Hierzu hat er geeignetes
Personal vorzuhalten, das dem
Träger untersteht.
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Der Arzt schuldet dem
Patienten die ärztliche
Behandlung. Dazu kann er
einige Tätigkeiten an
nicht-ärztliches Personal
delegieren.
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3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
Folgende Fragen wurden beantwortet:
1
2
3
4
• Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege?
• Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden?
Nein, es besteht kein genereller Pflegevorbehalt.
Einfache Tätigkeiten der Grundpflege dürfen an
angelernte Kräfte delegiert werden.
5
2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
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3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
Folgende Fragen wurden beantwortet:
1
2
3
4
5
• Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege?
• Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden?
• Wie sind die Grundsätze (Regeln) der Delegation?
Die Grundsätze der Delegation sind die gleichen wie
bei der ärztlichen Delegation.
Sie orientieren sich an der objektiven Gefährlichkeit,
Schwierigkeit und Beherrschbarkeit der Maßnahme,
sowie an der subjektiven Fähigkeit des
Delegationsempfängers.
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3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
Folgende Fragen wurden beantwortet:
1
2
3
4
• Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege?
Die delegierende Person trägt die
Anordnungsverantwortung.
• Besteht Pflegevorbehalt oder darf delegiert werden?
Der Delegationsempfänger trägt die
Durchführungsverantwortung.
• Wie
sind die Grundsätze (Regeln) der Delegation?
• Wer Trägt welche Verantwortung, und was beinhaltet diese?
5
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3. Rechtliche Aspekte der pflegerischen Delegation
Folgende Fragen wurden beantwortet:
1
2
3
4
5
• Zu wessen Berufsbild gehört die Grundpflege?
Schwierige
Grundpflegemaßnahmen
sowie
der
• Besteht
Pflegevorbehalt
oder darf delegiert
werden?
Pflegeprozess selbst, sind nicht delegierbar.
Experten sehen die Grenzen der Delegation beim
• Wie sind die Grundsätze (Regeln) der Delegation?
Anbringen eines Pflasters.
• Wer Trägt welche Verantwortung, und was beinhaltet diese?
• Welche Leistungen sind delegierbar? Wo sind die Grenzen der
Delegation?
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4. Multimomentaufnahmen; 10 MMA in 5 Dialysezentren
Ziel war es festzustellen:
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•
Art der Tätigkeiten
•
Zeitpunkt und Häufigkeit des
Auftretens
•
Arbeitsspitzen und Effizienzreserven
•
Delegierbare Tätigkeiten
•
Größe des Delegationspotenzials
•
Erkenntnisse sind gleichartig und
damit übertragbar
19
5. Prozessanalyse in 2 Modellzentren mit Angelernten Kräften
Modellzentrum „A“
Modellzentrum „B“
PK
PK
PK
AK
PK
PK
AK
PK
PK
AK
PK
PK
Prozesse von PK und AK sind
synchronisiert und parallelisiert
2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
AK
PK
AK unterstützen PK dort, wo das
Arbeitsaufkommen am Größten ist.
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6. Stressbefragung
•
•
•
In Anlehnung an den Stressreport 2012
n = 97 Personen aus 54 bis 81 Dialysezentren (Allgemeine Gruppe)
n = 25 Personen (Modellzentren A und B)
>> MZ-A lag mit 3,2% Ausfallquote Krank 43% unter dem Unt.-Durchschnitt von 5,6%.
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7. Experteninterviews
• Es wurden 17 Führungskräfte aus Pflege, Medizin und Verwaltung,
anhand eines einheitlichen Fragebogens interviewt.
Gewonnene Erkenntnisse
• Beiträge zur SWOT-Analyse kamen NUR von Interviewten mit Erfahrung
mit angelernten Kräften.
• Identifizierung der internen Barrieren und bremsenden Kräfte kamen von
Interviewten ohne Erfahrung mit angelernten Kräften.
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8. Betriebswirtschaftliche Bewertung
 Personalbedarfsermittlung nach Besetzungszeit
 Eingruppierung der AK anhand der Lohngruppenmethode
 Personalkostenberechnung im Vergleich (Modell ohne und mit Angelernten Kräften)
 Empfohlene Kennzahl: „Personalkosten / Dialysebehandlung“
 Aber auch…. Motivationsbedingte Fehlzeiten, Fluktuationsrate.
Fazit:
•
Die Kosten für AK können durch die gleichzeitige Reduzierung von PK
überkompensiert werden.
•
Dennoch sollte der Einsatz von AK nicht das primäre Ziel haben, Kosten zu
reduzieren.
2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
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Schlussfolgerungen
 Die Delegation pflegerischer Leistungen an AK ist unter definierten Bedingungen
rechtlich zulässig.
 Es gelten die gleichen Grundsätze, wie bei der ärztlichen Delegation. Diese
orientieren sich an der objektiven Gefährlichkeit, Schwierigkeit und
Beherrschbarkeit der Maßnahme sowie an der subjektiven Fähigkeit der
angelernten Kraft.
 Die AK sind in allen Tätigkeitsbereichen nachweisbar zu schulen. (Dokumentation)
 Es besteht ein zunehmender Trend zur Delegation pflegerischer Leistungen.
 In der Dialyse ist genügend Delegationspotenzial vorhanden.
 Nur ein systematisches Delegationsmodell kann Arbeitsspitzen, Arbeitsbelastung
und Stress bei allen Mitarbeitern reduzieren.
 Effizienzsteigerung und Arbeitsentlastung stehen nicht im Konflikt zueinander.
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Schlussfolgerungen
 Der Einsatz von AK kann nicht das primäre Ziel verfolgen, Kosten zu reduzieren.
 Durch eine ehrliche und offene Kommunikation zwischen Führungskräften und
Mitarbeitern können Barrieren abgebaut werden.
 Die Einsatz angelernter Kräfte setzt eine Projektplanung in bottom-up-Methode mit
Einbezug aller Stakeholder und genauer Personalbedarfsermittlung nach
Besetzungszeit voraus.
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Mein Fazit
Mit einem Delegationsmodell können sich Dialyseanbieter auf die
künftigen Herausforderungen des demografischen Wandels mit älter
werdender Bevölkerung vorbereiten, um im größeren Stil darauf
zurückgreifen zu können, wenn es erforderlich wird.
Je eher diese Erfahrungen gemacht werden und je früher man weiß, was
am Modell noch zu korrigieren ist, um so größer werden die Chancen für
Unternehmen, Mitarbeiter, Patienten und Gesellschaft.
2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
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Literaturverzeichnis
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2. WissensTransferTag, 11.07.2014, Wilhelm Servos
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Literaturverzeichnis
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Rechtsdepesche RDG Urteilsdatenbank. (nicht frei zugängliches Manuskript; Kopien als lose
Anlage). Kostenpflichtig abrufbar unter http://www.rechtsdepesche.de
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Klinikgeschäftsführung. Abgerufen am 01.07.2013 von http://www.alkbawue.de/site/var/2009/events/herbsttagung_09/BALK_Herbsttagung_Weiss.pdf
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