Hongkong - Gemeindeamt
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Hongkong - Gemeindeamt
Hongkong Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar Sofern in Hongkong geboren: Vollständige Geburtsurkunde (certified copy of an entry in a Register of Birth), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das „Births and Deaths General Register Office“. Adresse: The Births and Deaths General Register Office rd 3 Floor, Low Block, Queensway Government Offices 66 Queensway, Hongkong Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/bdmreg/birth/applybirth.htm Ledigkeitsbescheinigung (certificate of absence of marriage record), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das „Marriage Registration and Records Office“ (Adresse siehe Geburtsurkunde). Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/bdmreg/marriage/applyabsence.htm Wohnsitzbescheinigung (statutory declaration before a Commissioner for Oaths), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt vom Home Affairs Department, z.B. vom Wan Chai District Office (siehe Weblink 1) oder von einem der übrigen 17 District Offices in Hongkong (siehe Weblink 2). Weblink 1: http://www.gov.hk/mobile/en/wifi/location/address_pescwc.htm Weblink 2: http://www.had.gov.hk/en/public_services/public_enquiry_services/ctec.htm Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als 2 Monate. Personalien-Bescheinigung (certificate of registered particulars), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das „Hongkong Immigration Department“ enthält u.a. Angaben über Namensänderungen (z.B. Annahme von westlichen Vornamen) in Hongkong. Dieses Dokument ist nur erforderlich, wenn Namensänderungen geltend gemacht werden. Adresse: Hongkong Immigration Department Registration of Persons General and Statistics Unit th 12 Floor, Immigration Tower 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/idcard/hkic/appforcert.htm Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie (gilt als Staatsangehörigkeitsnachweis). Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Heiratsurkunde (certified copy of marriage certificate) der letzten Ehe Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Vollständiges Scheidungsurteil (divorce decree), ausgestellt durch das Bezirksgericht (District Court) in Hongkong und besteht aus folgenden drei Dokumenten: 1. Order 2. Decree Nisi 3. Certificate of making Decree Nisi Absolute (Form. 6) Weblink: http://www.judiciary.gov.hk/en/others/contactus.htm#DC Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Todesurkunde (death certificate) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes, ausgestellt durch das „Births and Deaths General Register Office“ (Adresse siehe Geburtsurkunde). Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigrationbdmreg/applybdm.htm Besonderes Zivilstandspapiere von Hongkong müssen durch das Schweizer Generalkonsulat in Hongkong beglaubigt sein. Weblink: http://www.eda.admin.ch/hongkong Für Einwohner Hongkongs wurde ab 1. Juli 1997 der Status "British National Overseas" (BNO) geschaffen. Inhaber von BNO-Pässen haben Anrecht auf einen Pass der Hongkong-Sonderverwaltungsregion der Volksrepublik China. Seit Ende der britischen Kolonialherrschaft besitzen Einwohner Hongkongs chinesischer Abstammung das chinesische Bürgerrecht, auch wenn sie Inhaber eines britischen Reiseausweises (BNO) sind. Gemäss Bundesamt für Migration (BFM) gelten Inhaber von BNO-Pässen als chinesische Staatsangehörige, zumal sie kein Recht auf Niederlassung im Vereinigten Königreich haben. 12/12© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen Hongkong Es gibt kein eigentliches Anerkennungsdokument. Die Anerkennung eines Kindes erfolgt mit einer eidesstattlichen Erklärung, die vom Zivilstandsamt in Hongkong zurückbehalten wird. Der Name des Kindsvaters erscheint nur auf der Geburtsurkunde, wenn er es anerkannt hat. Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Papiere vorbehalten. 12/12© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen