Flyer KdU 2014 - Einzelfallhilfe Märkisch
Transcription
Flyer KdU 2014 - Einzelfallhilfe Märkisch
Unterkunft und Heizung Was gehört dazu? Im Landkreis Märkisch-Oderland wird in drei Wohnungsmarkttypen (WMT) unterschieden Für die einzelnen Wohnungsmarkttypen gelten folgende Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete + Betriebskosten): Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei der Ermittlung des Arbeitslosengeld II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese nach der Richtlinie des Landkreises MärkischOderland angemessen sind. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Urteils des Bundessozialgerichtes ( B 14/7 b AS 34/06 –R von 15.04.2008 Nr. 34ff) gelten für Mietwohnungen und Eigenheime einheitliche Werte. Wohnungsmarkttyp Kommune WMT I Altlandsberg, Stadt Barnim-Oderbruch, Amt Falkenberg-Höhe,Amt Golzow, Amt Lebus, Amt Lebus, Amt Letschin Märkische Schweiz, Amt Müncheberg, Stadt Neuhardenberg, Amt Seelow-Land, Amt Die Angemessenheit richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Die Wohnfläche, die Bruttokaltmiete (BKM = Nettokaltmiete + Betriebskosten) und die Heizkosten werden separat betrachtet. Angemessene Wohnfläche WMT II Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen: Personen Max. Wohnfläche 1 50 m² 2 65 m² 3 80 m² 4 90 m² Bad Freienwalde, Stadt Rüdersdorf bei Berlin Seelow, Stadt Strausberg, Stadt Wriezen, Stadt Personen 1 2 3 4 5 WMT I 278,50 343,20 413,60 469,80 522,00* Jede weitere 50,90 WMT II 289,50 360,10 442,40 503,10 559,00* 50,50 WMT III 331,50 396,50 488,00 577,80 642,00* 51,30 *Besonderheit: BKM/m² von 4 Personen multipliziert mit Wohnungsgröße von 5 Personen Sie heizen mit Kohle, Holz, Heizöl oder Flüssiggas? Bei der Beheizung mit Einzelöfen bzw. Heizungen, für die der Leistungsberechtigte die Brennstoffe selbst beschaffen muss, verteilt sich der Bedarf auf die Heizperiode (01.10. – 30.04. des Folgejahres). Der Bedarf wird i.d.R. zu Beginn der Heizperiode einmalig auf Antrag und gegen Vorlage eines Kostenvoranschlages bzw. der Heizmittelrechnung erstattet. Bei Vorlage eines Kostenvoranschlages ist die Heizmittelrechnung anschließend im Jobcenter einzureichen. Bei der Beschaffung der Heizmittel ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten, z.B. Kauf kleiner Mengen im Baumarkt zu überdurchschnittlich hohen Preisen im Vergleich zum Brennstoffhändler ist nicht wirtschaftlich. Je + 1 +10 m² Liegen Besonderheiten des Einzelfalles vor, kann von den Höchstgrenzen abgewichen werden, z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen. WMT III Fredersdorf-Vogelsdorf Hoppegarten Neuenhagen bei Berlin Petershagen/Eggersdorf Kosten für zentral bereitgestelltes Warmwasser Bei zentral bereitgestelltem Warmwasser werden folgende personenbezogene Kosten für Warmwasseraufbereitung berücksichtigt: Höhe Regelleistung Warmwasseranteil Höhe Regelleistung Warmwasseranteil 391€ 353€ 313€ 8,99€ 8,12€ 7,20€ 296€ 261€ 229€ 4,14€ 3,13€ 1,83€ Sind Sie Eigentümer? Als Hauslasten bei Eigenheimen können berücksichtigt werden: Grundsteuer Wohngebäudeversicherung Schornsteinreinigung/Emissionsmessung Kosten der Wasserversorgung Kosten der Entwässerung/Abwasser Straßenreinigung/Winterdienst Hausmüllbeseitigung Heizungswartung Beiträge zum Gewässer- und Deichverbund Als Zinsbelastung können berücksichtigt werden: Schuldzinsen ggf. Zinsen für Energiespardarlehen Energiekosten Die Kosten für die Haushaltsenergie sind Bestandteil der Regelleistung. Stromkosten werden somit grundsätzlich nicht extra berücksichtigt. Unangemessene Kosten der Unterkunft Die Kosten für die Wohnung sind zu hoch? Dann können Sie unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten aufgefordert werden, innerhalb eines halben Jahres Ihre Wohnungskosten zu senken. Das kann u.a. durch Untervermietung einzelner Räume, durch Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen, Senkung der Betriebskosten (z.B. Wasser, Abwasser), Verhandlungen mit dem Vermieter oder auch durch Wohnungswechsel geschehen. Dieses Merkblatt stellt eine Orientierungshilfe dar und ersetzt keine Einzelfallentscheidung. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters MärkischOderland Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Standort Seelow Küstriner Str. 23a 15306 Seelow Service-Hotline: 03346 8525 - 600 Fax: 03346 8525 - 777 Standort Bad-Freienwalde Amtsstraße 4 16259 Bad Freienwalde Service-Hotline: 03344 3015 – 600 Fax: 03344 3011 - 696 Standort Strausberg Prötzeler Chaussee 7k 15344 Strausberg Service-Hotline: 03341 3055 – 600 Fax: 03341 3055 - 791 Sie wollen umziehen? Dann beantragen Sie beim Jobcenter Märkisch-Oderland eine Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen der neuen Unterkunftskosten vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages. Für weitere Informationen erhalten Sie den Flyer „Umzug“. Kosten der Unterkunft im Landkreis Märkisch-Oderland für Leistungen der Grundsicherung Weitere Informationen zur Richtlinie des Landkreises Märkisch-Oderland finden Sie unter www. maerkisch-oderland.de/Formulare/Sozialamt Stand 05/2014 Kosten der Unterkunft - eine Kurzübersicht-