Rechtsfragen des Exports – Muster und AGB
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Rechtsfragen des Exports – Muster und AGB
Recht Rechtsfragen des Exports – Muster und AGB Deutsche Maschinen sind weltweit gefragt. Deutschland ist Spitzenreiter für Exporte von Maschinen. Um im Export erfolgreich zu sein, sind spezielle Auslandslieferverträge erforderlich. Hier können Allgemeine Geschäftsbedingungen, die speziell für diesen Fall erstellt wurden und nach verschiedenen Rechtsordnungen geprüft wurden hilfreich sein. Für einige regelmäßig auftretende Sonderfragen sind weitere Muster hilfreich. Der VDMA bietet hier Unterstützung an. Zum einen gibt es eine Reihe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die über den VDMA Verlag kostenpflichtig zu beziehen sind. Zum anderen gibt es zusätzliche Hilfe von der VDMA Abteilung Recht. Die nachstehende Publikationsliste beschreibt jeweils kurz, worum es geht: Kostenpflichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen - VDMA Verlag • Bestelladresse: Stuttgarter Verlagskontor für VDMA Verlag GmbH, Tel.: 0711/6672-1442, E-Mail: d.hopffer@svk.de, Online: www.vdma-verlag.com. • Hinweise zur Verwendung der unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ORGALIME und ECE: Für reine Lieferverträge sollten ausschließlich Lieferbedingungen verwendet werden. Für Verträge, die neben der Lieferung auch eine Montage umfassen, sollten Liefer- und Montagebedingungen verwendet werden. Inlandsbedingungen sollten für Exportverträge keinesfalls verwendet werden. Unklarheiten und Lücken im Vertrag gehen zu Lasten des Verwenders, also desjenigen, der dem Vertragspartner das Bedingungswerk vorlegt. In der Konsequenz finden statt der unklaren vertraglichen Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Diese bevorzugen den Käufer. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag kann im Auslandsgeschäft komplizierter sein als bei inländischen Verträgen – auch bei Anwendbarkeit deutschen Rechts. Es sollte daher möglichst frühzeitig und deutlich auf die AGB hingewiesen werden. Außerdem sollten sie dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden, idealerweise, indem sie beigefügt werden. Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.V. Präsident: Dr. Thomas Lindner Hauptgeschäftsführer: Dr. Hannes Hesse Abteilung Recht Abteilungsleiter: Christian Steinberger Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main, Germany Telefon +49 69 6603-1361 Fax +49 69 6603-1805 E-Mail recht@vdma.org Internet www.vdma.org VDMA Technik für Menschen • ORGALIME S2012 Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen, ORGALIME 2012, VDMA 2012. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Exportverträge in Form einfacher Lieferverträge gedacht. Sie sind in den wichtigsten Welthandelssprachen erhältlich. ORGALIME ist der europäische Verbändeverband der Maschinenbau-, Elektro- und Metallverarbeitungsindustrie. Die ORGALIME-Bedingungen stellen eine modernere Alternative zu den ECE-Bedingungen (siehe unten) dar. Sie sind vor allem im Europäischen Wirtschaftsraum gut durchsetzbar, können prinzipiell auch weltweit verwendet werden. Findet auf den Liefervertrag deutsches Recht Anwendung, müssen die restriktiven Besonderheiten der deutschen Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen beachtet werden. Dies erfolgt mittels Einbeziehung der vom VDMA erarbeiteten Anlage. • ORGALIME SE01 Allgemeine Bedingungen für die Lieferung und Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen, ORGALIME 2001, VDMA 2002. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Exportgeschäfte gedacht, die eine Montage umfassen. Sie sind in den wichtigsten Welthandelssprachen erhältlich. ORGALIME ist der europäische Verbändeverband der Maschinenbau-, Elektro- und Metallverarbeitungsindustrie. Die ORGALIME-Bedingungen stellen eine modernere Alternative zu den ECE-Bedingungen (siehe unten) dar. Sie sind vor allem im Europäischen Wirtschaftsraum gut durchsetzbar, können prinzipiell auch weltweit verwendet werden. Findet auf den Liefervertrag deutsches Recht Anwendung, müssen die restriktiven Besonderheiten der deutschen Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen beachtet werden. Dies erfolgt mittels Einbeziehung der vom VDMA erarbeiteten Anlage. • ORGALIME S2000S Zusatzbedingungen für die Überwachung der Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen. Das Bedingungswerk kann mit den ORGALIME S2000 verwendet werden, wenn nicht nur die Lieferung geschuldet ist, sondern auch die Montageüberwachung für den Fall, dass nicht der Verkäufer montiert, sondern der Kunde selbst oder von ihm beauftragte Dritte. Die Zusatzbedingungen sind in vielen Sprachfassungen erhältlich, unter anderem in deutscher, englischer und französischer Sprache. • ECE LW 188 Allgemeine Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen , ECE 1953, VDMA 2002. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Exportverträge in Form einfacher Lieferverträge gedacht. Sie sind in deutscher, englischer und französischer Sprache erhältlich. Die ECE ist die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Einige Klauseln bedürfen der Ergänzung durch die Vertragsparteien. Die „Anlage der deutschen metallverarbeitenden Industrie“ des VDMA übernimmt dies. Sie enthält darüber hinaus einige Bestimmungen, die die ECE- Bedingungen an die Erfordernisse der zwischenzeitlich ergangenen deutschen Rechtsprechung anpasst. • ECE LMW 188A Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen, ECE 1957, VDMA 2002 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Export gedacht, der eine Montage umfasst. Sie sind in deutscher, englischer und französischer Sprache erhältlich. Die ECE ist die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Einige Klauseln bedürfen der Ergänzung durch die Vertragsparteien. Die „Anlage der deutschen metallverarbeitenden Industrie“ des VDMA übernimmt dies. Sie enthält darüber hinaus einige Bestimmungen, die die ECEBedingungen an die Erfordernisse der zwischenzeitlich ergangenen deutschen Rechtsprechung anpasst. • ECE ZMÜ 188B Zusatzbestimmungen für die Überwachung der Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland, ECE 1964, VDMA 2002. Das Bedingungswerk regelt den Fall, dass nicht der Verkäufer die Maschine oder Anlage montiert, sondern der Käufer oder von ihm beauftragte Dritte. Der Verkäufer übernimmt jedoch die Überwachung der Montagearbeiten. Es ist in deutscher, englischer und französischer Sprache erhältlich. Kostenlose Vertrags- und Klauselmuster - VDMA Abteilung Recht • Bestelladresse: VDMA Recht, E-Mail: iris.boes@vdma.org • Standardliefervertrag China Der Deutsch-Chinesischer Standardliefervertrag wurde von der Arbeitsgruppe für Rechtsfragen der Deutsch-Chinesischen Gemischten Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Auftrag des deutschen Wirtschaftsministeriums und des chinesischen Außenhandelsministeriums unter maßgeblicher Mitwirkung des VDMA ausgearbeitet. Der Mustervertrag wurde für den Export und für den Import nach und von China konzipiert. Der Vertrag enthält alternative Klauseln, die je nach Blickwinkel günstig oder ungünstig sind. Einige Regelungspunkte sind offen gelassen, sie müssen von den Parteien individuell geregelt werden. Die englischsprachige Fassung ist über die Bestelladresse erhältlich. Hinweis: Eine deutsche Übersetzung des Vertrags und eine Kommentierung sind kostenpflichtig über die German Trade and Invest (gtai, www.gtai.de) erhältlich. • Geheimhaltungsvereinbarung China Nachbau ist auch bei Exporten ein Thema. Geheimhaltungsvereinbarungen sind ein vertraglicher Baustein zum Schutz. Damit dieser wirkt, sind für China Besonderheiten zu beachten. Die Geheimhaltungsvereinbarung berücksichtigt dies. Die Publikation liegt in einer deutsch-englischen Fassung vor. • Italien: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingung werden nur wirksam, wenn sie in der erforderlichen Weise in den Vertrag einbezogen werden. Die Hürden sind im Auslandsrecht generell höher als im deutschen Recht. In Italien sind sie besonders hoch. Die Publikation enthält ein Muster. Die Publikation liegt in deutscher Sprache vor. • Musterschiedsklauseln internationaler Schiedsorganisationen Die in der Sammlung enthaltenen Musterschiedsklauseln orientiert sich an der praktischen Relevanz im Maschinenbau. Sie soll Mitgliedern einen leichten Zugriff auf die richtige Klausel gewährleisten und so dazu beitragen, dass die Schiedsabrede rechtswirksam ist. Die Musterschiedsklauseln sind meist in deutscher und englischer Sprache abgedruckt. • Patronatserklärung Es gibt Fälle, in denen die üblichen Sicherungsmittel wie Banksicherheiten und dingliche Sicherungsmittel nicht funktionieren, weil sie zu teuer oder zu kompliziert sind. Viele Alternativen bleiben dann nicht mehr. Eine immer wieder nachgefragte atypische Sicherheit ist die sog. Patronatserklärung, die es in unterschiedlichster Ausprägung gibt. Die Publikation bereitet Wissenswertes zur Patronatserklärung anhand von FAQ auf und enthält einige Beispiele vertraglicher Vereinbarung. Die Publikation liegt in deutscher Sprache vor. Kontakt: Veronika Häuslschmid Recht Tel. 069/6603-1357 E-Mail: veronika.haeuslschmid@vdma.org