Datenklau und Abzocke im Internet - Sinus

Transcription

Datenklau und Abzocke im Internet - Sinus
Datenklau und Abzocke
im Internet
Rechtsanwalt Thomas Bradler
Neuss, den 05.02.2013
Übersicht
I.
Themen
1)
2)
3)
4)
II.
Abofallen im Internet
Abzocke via Smartphone
Phishing
Sonderfall: Filesharing
Aufbau
1)
2)
3)
Sachverhalt / Beispiele
Prävention
Verhalten im Ernstfall / Haftungsfragen
2
Abofallen im Internet
•
Preisangaben im Kleingedruckten locken User
seit Jahren in die Abofalle
•
Beispiele:
Gedichte, Kochrezepte, Hausaufgaben, Ahnenforschung
•
Betroffen waren Millionen von Verbrauchern
•
Entsprechende Anfragen bildeten lange den
Schwerpunkt in der Verbraucherberatung
2
3
Problem: Forderungsabwehr
• Forderungen regelmäßig unberechtigt:
– Kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag
– Verbraucher hatte in der Regel wirksam Widerrufen
• Aber:
– Widerruf wurde nicht anerkannt
– Verbraucher wurden mit Mahnungen und Drohungen
(Schufa etc.) unter Druck gesetzt und zur Zahlung
gedrängt
4
Problem: Rechtsdurchsetzung
• Fallensteller verstießen oft massiv gegen
wettbewerbsrechtliche Vorschriften
• Aber:
•
•
•
•
Im Ausland sitzende Anbieter sind kaum greifbar
Vielzahl einschlägiger Seiten machte flächendeckendes
Vorgehen unmöglich
Langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren
Erstrittene Urteile gingen bei Änderungen der Internetseite
oder des Verantwortlichen ins Leere
5
Die (Button-)Lösung !?
•
Neue gesetzliche Regelungen zum Vertragsschluss im Internet
•
Verbrauchern muss unmittelbar vor Abgabe ihrer Bestellung klar und
verständlich in hervorgehobener Weise Informationen erhalten über
–
–
–
–
•
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
die Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie weitere
Steuern oder Kosten
Verbraucher muss mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen,
dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Schaltfläche ist gut lesbar
mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“
oder entsprechend eindeutig zu beschriften.
-> Folge eines Verstoßes: Ein Vertrag kommt nicht zustande.
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Prävention gegen Abofallen
• Skepsis, wenn für angeblich kostenfreie Leistung
eine Anmeldung unter Angabe persönlicher
Daten nötig ist.
•Sicherheits-Tools nutzen, z.B. Web of Trust
(Add-On) oder Computer Bild-Abzockschutz
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Was tun, wenn die Falle zuschnappt
• Forderung schriftlich bestreiten
Vertrag hilfsweise widerrufen, anfechten und kündigen
• Bei Minderjährigen (7-17 Jahre)
– Vertragsschluss nicht genehmigen
– Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) greift nicht
• Rat suchen
– Verbraucherzentrale
– Rechtsanwalt
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Gewinnspiele im Internet
Zwecke:
• Preisgabe von Daten
• Adresshandel und Werbung
• Unterschieben von Verträgen
• Rückruf bei einer 0900-Telefonnummer zur
Gewinneinlösung
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Prävention gg. Smartphone-Fallen
• Drittanbietersperre einrichten
• Rufnummerngassen sperren
• Gerät nicht (unbeaufsichtigt) in Kinderhände
geben
• Vorsicht beim Anklicken von Werbebannern
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Was tun, wenn die Falle zuschnappt?
• Telefonrechnung kontrollieren
• Zeit für Beanstandungen: 8 Wochen
• Ggf. Lastschrift zurückbuchen lassen
• ACHTUNG: Info an Rechnungssteller und
unstreitige Rechnungsbeträge fristgemäß zahlen
• Auch unberechtigte Abos „kündigen“
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Minderjährige
• Zurechnung über § 45i Abs. 4 TKG:
„Soweit der Teilnehmer nachweist, dass ihm die
Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters
nicht zugerechnet werden kann, hat der Anbieter
keinen Anspruch auf Entgelt gegen den
Teilnehmer.“
• Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht
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Phishing
•
•
•
•
Meint das Abfischen von Passwörtern
Opfer erhält E-Mail mit Verweis (Link) auf eine
gefälschte Seite
Dort wird Eingabe geheimer Daten erbeten.
Versender gibt vor, jemand zu sein, der er nicht
ist, z.B.
–
–
–
–
Hausbank / Kreditkarten-Anbieter
Online-Shop / Zahlungssystem
DHL-Packstation
Soziales Netzwerk
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Was tut die Verbraucherzentrale?
•
Wir stellen betrügerische E-Mails in das PhishingForum ein: Internetforum nur für Phishing-Mails
•
Wir prüfen, ob der Link in der E-Mail zu einer noch
offenen Betrugsseite führt
•
Wir informieren den echten Anbieter oder den Provider,
damit dieser die Seite sperren kann
•
Wir warnen täglich auf unserer Homepage und über
Twitter vor aktuellen Phishing-E-Mails
14
Prävention gegen Phishing
• Gesundes Misstrauen an den Tag legen
Nicht auf Links oder Anhänge klicken
Keinesfalls persönliche Daten preisgeben
• Phishing-E-Mails weiterleiten
An das Phishing-Radar (phishing@vz-nrw.de)
An den echten Anbieter
• Strafanzeige stellen – geringe Erfolgsaussichten
• Antivirenprogramm und Browser aktuell halten
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Was tun, wenn die Falle zuschnappt
• Kreditinstitut
/ Anbieter informieren
• Kreditkarte bzw. Konto sperren
• Passwörter wechseln
• Kontobewegungen im Auge behalten
• Strafanzeige stellen
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Sonderfall: Filesharing
• Urheberrecht, § 15 UrhG
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten, inkl.
Vervielfältigungsrecht
• Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz,
§ 97 UrhG
• Strafbarkeit nach § 106 UhrG
„Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung
des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines
Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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Prävention gegen Abmahnungen
• Keine Filesharing-Software installieren
• Kindern die Nutzung von Tauschbörsen verbieten
• Dateien nur aus offiziellen Quellen beziehen
• Legale Download- oder Streaming-Dienste
nutzen (z.B. itunes; Simfy, Spotify, Napster)
• W-LAN sichern
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Haftung des Anschlussinhabers
•
Täterhaftung
•
Störerhaftung
bei eigenhändiger Verletzung von Urheberrechten
bei Verletzung von Prüfpflichten
–
Haftung für Ehegatten
nicht, solange keine tatsächliche Kenntnis, dass dieser die Rechte anderer
verletzt (OLG Köln, Urt. v. 16.5.12 – 6 U 239/11)
–
Haftung für minderjährige Kinder
nicht, wenn die Kinder über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an
Internettauschbörsen belehrt wurden und keine Anhaltspunkte vorlagen, dass
die Kinder sich nicht an dieses Verbot halten
(BGH, Urt. v. 15.11.12 – I ZR 74/12)
–
Haftung für ungesichertes W-LAN
nicht, wenn die Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, die zum Zeitpunkt
des Kaufes des Routers üblich waren
(BGH, Urt. v. 12.05.10 – I ZR 121/08)
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Heimisches WLAN sichern
Problem:
Mögliche Haftung für Vergehen
unbefugter Nutzer
• Benutzerpasswort ändern
• WLAN mit Passwort verschlüsseln (WPA2)
• WLAN-Name ändern bzw. verfremden (SSID)
• WLAN abschalten, wenn nicht genutzt
• Firmware/Software des Routers aktualisieren
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Die Abmahnung
• Empfänger
– Anschlussinhaber ermittelt durch IP-Adresse
• Aufforderung,
– die betroffene Datei von der Festplatte zu löschen
– eine Unterlassungserklärung für die Zukunft
abzugeben
– einen bestimmten Geldbetrag zur Begleichung der
Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zu
zahlen
• Kurze Frist
– Meist 3 – 5 Tage
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Was tun bei Erhalt einer Abmahnung
• Abmahnung nicht weglegen oder wegwerfen
• Unterlassungserklärung nicht ungeprüft
•
unterzeichnen
Umgehend rechtlich beraten lassen
– Verbraucherzentrale
– Rechtsanwalt
• Ggf. modifizierte Unterlassungserklärung
•
abgeben
Weitere Verstöße verhindern
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Unser Ratgeber
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit !
erscheint im März
www.vz-nrw.de
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