Info 1/16 - LKV Nordrhein

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Info 1/16 - LKV Nordrhein
Landeskontrollverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Staatlich anerkannter
Milchkontrolldienst
Info 1/16
Krefeld, im März 2016
LKV-Info App
Der Landeskontrollverband NRW stellt mit der LKV-Info App ein neues
Service- und Informationsangebot für seine Mitglieder vor.
Mit dieser Applikation soll
der Informationsfluss vom
LKV zu den Mitgliedern auf
eine neue Basis gestellt
werden. Kurznachrichten
können direkt auf die
mobilen Geräte (ANDROID/iPhone) der angemeldeten Benutzer zugestellt werden. So wird z.B. eine
automatisierte Kurzmeldung versandt, sobald der
MLP-Monatsbericht (in Fokus) zur Verfügung steht
oder wenn Neuigkeiten auf der Homepage des LKV
veröffentlicht wurden. Natürlich werden auch andere relevante Meldungen unverzüglich zugestellt.
Die Anmeldung für
die neue Info-App
erfolgt mit den Zugangsdaten für das
zentrale Login der
Homepage bzw. mit
den Zugangsdaten
für Fokus.
Die App ist verfügbar
für Android-Geräte
im Google Play Store
sowie für iPhone im
Apple App Store.
SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Im September und Oktober 2015 hatte der LKV NRW alle Tierhalter darüber informiert,
dass das Abrechnungsverfahren für Kennzeichnungsmaterialien im Bereich Tierkennzeichnung ab dem 01.01.2016 geändert werden muss.
Seit diesem Zeitpunkt ist der Landeskontrollverband NRW verpflichtet, die Abrechnung für Ohrmarken zur Erstkennzeichnung und Ersatzohrmarken
mit Ihnen direkt vorzunehmen. Die Abrechnung
erfolgt mittels SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Falls
dem LKV kein Lastschriftmandat erteilt wurde, entstehen für eine Lieferung per Nachnahme Mehrkosten in Höhe von 17,50 € je Bestellung (auch für jede
einzelne Ersatzohrmarkenbestellung).
Wenn Sie die Mehrkosten für eine Nachnahmesendung vermeiden möchten, erteilen Sie bitte
- wenn noch nicht erfolgt - dem LKV ein SEPA-BasisLastschriftmandat. Einen Vordruck finden Sie auf
der Homepage des LKV. Füllen Sie die Angaben zu
Ihrem Kreditinstitut vollständig aus und senden Sie
das Formular per Fax unter 02151-4111-199 oder
per Email an tkz@lkv-nrw.de an den LKV zurück.
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FORTSETZUNG VON SEITE 1
Ohrmarkenbestellung aus Dezember 2015
Die Tierseuchenkasse und das Ministerium hatten
den LKV NRW im letzten Jahr verpflichtet, Ohrmarkenbestellungen, die über einen normalen Jahresbedarf hinausgingen, nicht zu bedienen. Aus diesem
Grund konnten viele Bestellungen nicht ausgeführt
werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
diese Ohrmarken - unter kostenpflichtigen Bedingungen - erneut bestellt werden müssen. Bitte bestellen Sie per Fax unter 02151-4111-249 oder per
Email unter tkz@lkv-nrw.de.
Änderungen bei der Ziehung von Brucellose-/Leukose-Proben
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes NRW hat in einem Erlass eine Änderung beim Probenahmeverfahren für die
Untersuchung auf Brucellose/Leukose vorgeschrieben.
Seit 1999 ist Deutschland von der EU als frei von
Brucellose und Leukose anerkannt. Um die Seuchenfreiheit zu dokumentieren, müssen alle Rinderbestände spätestens alle drei Jahre untersucht
werden. In Betrieben mit Milchviehhaltung erfolgt
diese Untersuchung über Tankmilchproben. Bisher
erfolgte die Probenahme direkt bei der Milchabholung durch das Molkereifahrzeug nach Planung
durch den Landeskontrollverband NRW bzw. den
LKV Rheinland-Pfalz-Saar.
Aufgrund der stetigen Vergrößerung der Milchviehbetriebe ist es nun erforderlich geworden, dass
Probenahmesystem für das Tankmilch-Monitoring
neu zu organisieren, um die Vorgaben zur Einhaltung des Artikel 10-Statuses der Richtlinie 64/432/
EWG Brucellose/Leukose in NRW aufrecht erhalten
zu können. Die Rinderhalter sind künftig selbst
in der Pflicht, ihre Tierbestände regelmäßig und
fristgerecht auf Brucellose/Leukose untersuchen zu
lassen. Der LKV NRW hat sich bereit erklärt, seine
Mitglieder bei dieser neuen Verfahrensweise zu
unterstützen. Künftig stellt der LKV eine flächendeckende Beprobung seiner Milchleistungsprüfungs(MLP) Betriebe zum richtigen Zeitabstand sicher.
Dazu werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des LKV die Betriebsleiter im Rahmen der Milchkontrolle auf die erforderliche Brucellose-/Leukose-
Probeziehung hinweisen. MLP-Betriebe, die diese
Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, werden
gebeten, den LKV analog zur BHV1-Tankmilchbeprobung mit der Probenahme zu beauftragen. Dazu
unterschreibt der Betriebsleiter das entsprechende
Formblatt des Veterinäruntersuchungsamtes. Die
Probenahme wird analog zur BHV1 Tankmilchuntersuchung in 50er Pools durchgeführt. Dabei wird
die Milch von jeweils höchstens 50 Tieren zu einer
Milchprobe zusammengefasst und an die Labore
weitergeleitet. Die Untersuchung der Proben erfolgt
in den Veterinäruntersuchungsämtern Krefeld und
Detmold. Die Befunde werden durch die Untersuchungsämter direkt und schnell an die Kreise und
die HIT-Datenbank weitergegeben.
Nicht-MLP-Betriebe bzw. Betriebe, die die Beprobung durch den LKV nicht wünschen, müssen den
Hoftierarzt mit der Probenahme beauftragen. Die
Kosten der Probennahme (LKV NRW/Tierarzt) und
der Untersuchung werden im Rahmen der schon
bestehenden Beihilfe von der Tierseuchenkasse getragen. Wir weisen darauf hin, dass eine Beprobung
über Tankmilchproben nur in den Beständen zulässig ist, die mindestens zu 30 % aus Milchkühen bestehen. Ob diese Grenze eingehalten ist, kann jeder
Betrieb in HIT überprüfen, wenn er das Bestandsregister mit Gesundheitsdaten berechnen lässt.
Rezertifizierung
Am 24. und 25. Februar 2016 hat die turnusgemäße
Begutachtung zur Rezertifizierung des Qualitätsmanagementsystems des LKV NRW durch den TÜV
Nord Cert stattgefunden. Grundlage war erstmals die
Impressum:
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Herausgegeben vom Landeskontrollverband NRW e.V.
47809 Krefeld, Telefon 02151.4111-100
neue Norm DIN EN ISO 9001:2015. Das Audit konnte
erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurden keine
Abweichungen festgestellt. Die Ausstellung des Zertifikates erwarten wir in den nächsten Wochen.