Info 1/16 - LKV Nordrhein
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Info 1/16 - LKV Nordrhein
Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V. Staatlich anerkannter Milchkontrolldienst Info 1/16 Krefeld, im März 2016 LKV-Info App Der Landeskontrollverband NRW stellt mit der LKV-Info App ein neues Service- und Informationsangebot für seine Mitglieder vor. Mit dieser Applikation soll der Informationsfluss vom LKV zu den Mitgliedern auf eine neue Basis gestellt werden. Kurznachrichten können direkt auf die mobilen Geräte (ANDROID/iPhone) der angemeldeten Benutzer zugestellt werden. So wird z.B. eine automatisierte Kurzmeldung versandt, sobald der MLP-Monatsbericht (in Fokus) zur Verfügung steht oder wenn Neuigkeiten auf der Homepage des LKV veröffentlicht wurden. Natürlich werden auch andere relevante Meldungen unverzüglich zugestellt. Die Anmeldung für die neue Info-App erfolgt mit den Zugangsdaten für das zentrale Login der Homepage bzw. mit den Zugangsdaten für Fokus. Die App ist verfügbar für Android-Geräte im Google Play Store sowie für iPhone im Apple App Store. SEPA-Basis-Lastschriftmandat Im September und Oktober 2015 hatte der LKV NRW alle Tierhalter darüber informiert, dass das Abrechnungsverfahren für Kennzeichnungsmaterialien im Bereich Tierkennzeichnung ab dem 01.01.2016 geändert werden muss. Seit diesem Zeitpunkt ist der Landeskontrollverband NRW verpflichtet, die Abrechnung für Ohrmarken zur Erstkennzeichnung und Ersatzohrmarken mit Ihnen direkt vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt mittels SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Falls dem LKV kein Lastschriftmandat erteilt wurde, entstehen für eine Lieferung per Nachnahme Mehrkosten in Höhe von 17,50 € je Bestellung (auch für jede einzelne Ersatzohrmarkenbestellung). Wenn Sie die Mehrkosten für eine Nachnahmesendung vermeiden möchten, erteilen Sie bitte - wenn noch nicht erfolgt - dem LKV ein SEPA-BasisLastschriftmandat. Einen Vordruck finden Sie auf der Homepage des LKV. Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Kreditinstitut vollständig aus und senden Sie das Formular per Fax unter 02151-4111-199 oder per Email an tkz@lkv-nrw.de an den LKV zurück. WEITER AUF SEITE 2 FORTSETZUNG VON SEITE 1 Ohrmarkenbestellung aus Dezember 2015 Die Tierseuchenkasse und das Ministerium hatten den LKV NRW im letzten Jahr verpflichtet, Ohrmarkenbestellungen, die über einen normalen Jahresbedarf hinausgingen, nicht zu bedienen. Aus diesem Grund konnten viele Bestellungen nicht ausgeführt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Ohrmarken - unter kostenpflichtigen Bedingungen - erneut bestellt werden müssen. Bitte bestellen Sie per Fax unter 02151-4111-249 oder per Email unter tkz@lkv-nrw.de. Änderungen bei der Ziehung von Brucellose-/Leukose-Proben Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat in einem Erlass eine Änderung beim Probenahmeverfahren für die Untersuchung auf Brucellose/Leukose vorgeschrieben. Seit 1999 ist Deutschland von der EU als frei von Brucellose und Leukose anerkannt. Um die Seuchenfreiheit zu dokumentieren, müssen alle Rinderbestände spätestens alle drei Jahre untersucht werden. In Betrieben mit Milchviehhaltung erfolgt diese Untersuchung über Tankmilchproben. Bisher erfolgte die Probenahme direkt bei der Milchabholung durch das Molkereifahrzeug nach Planung durch den Landeskontrollverband NRW bzw. den LKV Rheinland-Pfalz-Saar. Aufgrund der stetigen Vergrößerung der Milchviehbetriebe ist es nun erforderlich geworden, dass Probenahmesystem für das Tankmilch-Monitoring neu zu organisieren, um die Vorgaben zur Einhaltung des Artikel 10-Statuses der Richtlinie 64/432/ EWG Brucellose/Leukose in NRW aufrecht erhalten zu können. Die Rinderhalter sind künftig selbst in der Pflicht, ihre Tierbestände regelmäßig und fristgerecht auf Brucellose/Leukose untersuchen zu lassen. Der LKV NRW hat sich bereit erklärt, seine Mitglieder bei dieser neuen Verfahrensweise zu unterstützen. Künftig stellt der LKV eine flächendeckende Beprobung seiner Milchleistungsprüfungs(MLP) Betriebe zum richtigen Zeitabstand sicher. Dazu werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LKV die Betriebsleiter im Rahmen der Milchkontrolle auf die erforderliche Brucellose-/Leukose- Probeziehung hinweisen. MLP-Betriebe, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, den LKV analog zur BHV1-Tankmilchbeprobung mit der Probenahme zu beauftragen. Dazu unterschreibt der Betriebsleiter das entsprechende Formblatt des Veterinäruntersuchungsamtes. Die Probenahme wird analog zur BHV1 Tankmilchuntersuchung in 50er Pools durchgeführt. Dabei wird die Milch von jeweils höchstens 50 Tieren zu einer Milchprobe zusammengefasst und an die Labore weitergeleitet. Die Untersuchung der Proben erfolgt in den Veterinäruntersuchungsämtern Krefeld und Detmold. Die Befunde werden durch die Untersuchungsämter direkt und schnell an die Kreise und die HIT-Datenbank weitergegeben. Nicht-MLP-Betriebe bzw. Betriebe, die die Beprobung durch den LKV nicht wünschen, müssen den Hoftierarzt mit der Probenahme beauftragen. Die Kosten der Probennahme (LKV NRW/Tierarzt) und der Untersuchung werden im Rahmen der schon bestehenden Beihilfe von der Tierseuchenkasse getragen. Wir weisen darauf hin, dass eine Beprobung über Tankmilchproben nur in den Beständen zulässig ist, die mindestens zu 30 % aus Milchkühen bestehen. Ob diese Grenze eingehalten ist, kann jeder Betrieb in HIT überprüfen, wenn er das Bestandsregister mit Gesundheitsdaten berechnen lässt. Rezertifizierung Am 24. und 25. Februar 2016 hat die turnusgemäße Begutachtung zur Rezertifizierung des Qualitätsmanagementsystems des LKV NRW durch den TÜV Nord Cert stattgefunden. Grundlage war erstmals die Impressum: 2 Herausgegeben vom Landeskontrollverband NRW e.V. 47809 Krefeld, Telefon 02151.4111-100 neue Norm DIN EN ISO 9001:2015. Das Audit konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurden keine Abweichungen festgestellt. Die Ausstellung des Zertifikates erwarten wir in den nächsten Wochen.