ANGEBOTSUNTERLAGE Pflichtangebot ERGO
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ANGEBOTSUNTERLAGE Pflichtangebot ERGO
Pflichtveröffentlichung gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten den Abschnitt 1 „Kontrollerlangung und allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots insbesondere für Aktionäre außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ dieser Angebotsunterlage beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Pflichtangebot der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft Victoriaplatz 2 40198 Düsseldorf Deutschland an die Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main Deutschland zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,50 je Aktie Annahmefrist (vorbehaltlich einer Verlängerung): 14. August 2008 bis 6. Oktober 2008 (12:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit) Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft: ISIN DE0006595101 (WKN 659510) Zum Verkauf Eingereichte Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft: ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) Inhaltsverzeichnis 1. Kontrollerlangung und allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots insbesondere für Aktionäre außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ..... 3 2. Hinweise zu den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen................... 4 3. Zusammenfassung des Pflichtangebots ..................................................................... 6 4. Angebot ..................................................................................................................... 9 5. Annahmefrist ............................................................................................................. 9 6. Bieterin .................................................................................................................... 10 7. Beschreibung der MEDICLIN Aktiengesellschaft ...................................................... 14 8. Hintergrund des Angebots ....................................................................................... 17 9. Absichten der Bieterin im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der MEDICLIN Aktiengesellschaft und der Bieterin......................................................... 17 10. Erläuterung der Gegenleistung................................................................................. 17 11. Durchführung des Angebots..................................................................................... 19 12. Behördliche Genehmigungen und Verfahren............................................................ 23 13. Voraussetzungen für den Vollzug des Pflichtangebots ............................................. 25 14. Finanzierung des Angebots...................................................................................... 26 15. Erwartete Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, der ERGO-Gruppe und der Münchener Rück-Gruppe .................................................... 28 16. Rücktrittsrecht.......................................................................................................... 38 17. Hinweise für Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft, die das Angebot nicht annehmen ............................................................................................................... 40 18. Keine Vorteile für Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft.................................................................................................... 42 19. Steuern.................................................................................................................... 42 20. Veröffentlichungen und Mitteilungen ........................................................................ 42 21. Finanzberater / begleitende Bank............................................................................. 43 22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ................................................................... 43 23. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung................................................... 44 Anlage 1: Tochterunternehmen der Bieterin ............................................................................. 45 Anlage 2: Weitere Tochterunternehmen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ................................................................................. 57 Anlage 3: Tochterunternehmen der MEDICLIN Aktiengesellschaft ............................................ 66 Anlage 4: Finanzierungsbestätigung ......................................................................................... 67 -2- 1. Kontrollerlangung und allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots insbesondere für Aktionäre außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 1.1 Kontrollerlangung, Veröffentlichung der Kontrollerlangung und Pflichtangebot Die ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 35978 (nachfolgend auch die „Bieterin“ oder „ERGO“), hat am 4. Juli 2008 die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) über die MEDICLIN Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42420 (nachfolgend auch „MEDICLIN“ oder die „Zielgesellschaft“ und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die „MEDICLIN-Gruppe“), erlangt. Die Bieterin hat ihre Erlangung der Kontrolle über MEDICLIN (nachfolgend auch die „Kontrollerlangung“) am 4. Juli 2008 gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter http://www.ergo-uebernahmeangebot.de abrufbar. Nach § 35 Abs. 2 WpÜG ist die ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft verpflichtet, allen Aktionären der MEDICLIN Aktiengesellschaft ein Angebot zu unterbreiten, ihre auf den Inhaber lautenden Stammaktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft zu erwerben (nachfolgend das „Pflichtangebot“ oder auch das „Angebot“). 1.2 Rechtsgrundlagen Das in dieser Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) enthaltene Pflichtangebot der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft ist ein öffentliches Angebot zum Erwerb der Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des WpÜG. Es richtet sich an alle Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft (die „MEDICLIN-Aktionäre“) und wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach dem WpÜG, durchgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot als öffentliches Angebot gemäß den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen durchzuführen. 1.3 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat diese Angebotsunterlage nach dem WpÜG geprüft und deren Veröffentlichung gestattet. Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des darin erteilten Angebots sind – mit Ausnahme der Anforderungen nach dem WpÜG – weder beantragt oder veranlasst worden, noch ist dies von der Bieterin beabsichtigt. 1.4 Veröffentlichung der Angebotsunterlage Diese Angebotsunterlage wird in Übereinstimmung mit §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 14. August 2008 im Internet unter http://www.ergo-uebernahmeangebot.de veröffentlicht und in Form von Druckexemplaren bei dem Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommandit- -3- gesellschaft auf Aktien (nachfolgend auch „Bankhaus Metzler“), Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt am Main, als Abwicklungsstelle (abrufbar auch per E-Mail an Metzler_ZGA_Corporate_Actions@metzler.com oder per Telefax an +49-(0)69 2 10 46 32) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei dem Bankhaus Metzler wird am 14. August 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am 15. August 2008 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht. Mit Ausnahme der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet, der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und der Börsen-Zeitung sowie der Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe nach Maßgabe des WpÜG und der Veröffentlichung und Verteilung der Angebotsunterlage auf Veranlassung oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Bieterin darf die Angebotsunterlage oder eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versandt, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen in ausländischen Rechtsordnungen abhängig ist. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. 1.5 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Die Annahme des in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angebots kann in den Anwendungsbereich kapitalmarktrechtlicher Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland fallen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen oder die das Angebot annehmen wollen und die in den Anwendungsbereich kapitalmarktrechtlicher Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland fallen, werden aufgefordert, sich über derartige kapitalmarktrechtliche Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. 2. Hinweise zu den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen 2.1 Allgemeines Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden in Mitteleuropäischer Sommer- bzw. Winterzeit (Ortszeit Frankfurt am Main) gemacht. Soweit in dieser Angebotsunterlage Begriffe wie „derzeit“, „gegenwärtig“ oder „heute“ verwendet werden, beziehen sie sich auf den Zeitpunkt der Veröffentli- -4- chung dieser Angebotsunterlage, also den 14. August 2008. Verweise auf einen Bankarbeitstag beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Die Bieterin hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu diesem Angebot oder dieser Angebotsunterlage zu treffen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen treffen, sind diese der Bieterin nicht zuzurechnen. 2.2 Stand und Quelle der Angaben Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den der Bieterin zum Datum dieser Angebotsunterlage verfügbaren Informationen und Planungen und auf bestimmten Annahmen und Einschätzungen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt. Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur MEDICLIN Aktiengesellschaft und zur MEDICLIN-Gruppe beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ausschließlich auf allgemein zugänglichen Informationsquellen, insbesondere auf dem Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2007 der MEDICLIN Aktiengesellschaft, und können daher auch bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage überholt sein. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden diese Informationen nicht gesondert durch die Bieterin verifiziert. 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „erwartet“ und „beabsichtigt" hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Sie unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin liegen. Es sollte daher berücksichtigt werden, dass sich die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen sowie zukünftige Ereignisse und Entwicklungen von den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen können. 2.4 Keine Aktualisierung Die Bieterin weist darauf hin, dass sie diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte. -5- 3. Zusammenfassung des Pflichtangebots Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Angaben in dieser Angebotsunterlage. Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen ausführlicheren Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle für MEDICLIN-Aktionäre relevanten Informationen. Die MEDICLIN-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen und ihre Entscheidung über die Annahme des Angebots auf die Prüfung der gesamten Angebotsunterlage stützen. Bieterin: ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Zielgesellschaft: MEDICLIN Aktiengesellschaft, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main Gegenstand des Pflichtangebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der MEDICLIN Aktiengesellschaft (ISIN DE0006595101 / WKN 659510) jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2008. Gegenleistung: EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie (einschließlich Nebenrechten und Gewinnanteilsberechtigung aller nicht ausgeschütteten Dividenden) Annahmefrist: 14. August 2008 bis 6. Oktober 2008 (12:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit) ISIN (WKN): MEDICLIN-Aktien: ISIN DE0006595101(WKN 659510) Zum Verkauf Eingereichte MEDICLIN-Aktien (wie in Abschnitt 11.2 dieser Angebotsunterlage definiert): ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) Annahme: Die Annahme des Pflichtangebots ist während der Annahmefrist durch den MEDICLIN-Aktionär schriftlich gegenüber seiner Depotführenden Bank (wie in Abschnitt 11.2 dieser Angebotsunterlage definiert) zu erklären. Die Annahme wird wirksam, wenn die MEDICLIN-Aktien, für die das Pflichtangebot angenommen worden ist, durch die jeweilige Depotführende Bank fristgerecht bei der Clearstream Banking AG umgebucht werden, und zwar in ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR). -6- Kosten der Annahme: Die Annahme des Pflichtangebots und der Erhalt des Angebotspreises sind für die annehmenden MEDICLIN-Aktionäre kosten- und spesenfrei, soweit diese Kosten einen Betrag von EUR 450,00 je Depot nicht überschreiten. Etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Steuern, Kosten und Spesen sind von dem dieses Angebot annehmenden Aktionär zu tragen. Kein Börsenhandel: Die Zum Verkauf Eingereichten MEDICLINAktien können nicht an der Börse gehandelt werden. Eine Zulassung zum Börsenhandel der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien wird nicht beantragt. Der Börsenhandel mit MEDICLIN-Aktien, die nicht zum Verkauf eingereicht wurden, bleibt unberührt. Bedingung: Sofern die EU-Kommission den bei der EUKommission anzumeldenden Zusammenschluss von ERGO und MEDICLIN (der „Zusammenschluss“) an das Bundeskartellamt verweist oder noch verweisen kann, werden die aufgrund der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Verträge erst vollzogen (aufschiebende Bedingung), wenn der Erwerb der Aktien durch das infolge der Verweisung zuständige Bundeskartellamt freigegeben wurde oder durch Fristablauf als freigegeben gilt (Vollzugsbedingung gemäß Abschnitt 13). Die Vollzugsbedingung tritt auch dann ein, wenn feststeht, dass das Bundeskartellamt keinen fristgemäßen Verweisungsantrag gestellt hat oder die Prüfung des Zusammenschlusses nach einem entsprechenden Antrag des Bundeskartellamtes von der EU-Kommission weder an das Bundeskartellamt verwiesen wurde, noch an das Bundeskartellamt verwiesen werden kann. Die Bieterin gibt unverzüglich im Internet auf der Internetseite http://www.ergo-uebernahmeangebot.de und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt, falls (i) auf die Vollzugsbedingung verzichtet wurde, (ii) die Vollzugsbedingung eingetreten ist oder als eingetreten gilt oder (iii) das Angebot nicht vollzogen wird. Ist die Vollzugsbedingung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 eingetreten oder gilt die Vollzugsbedingung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 als eingetreten und hat ERGO auf die Vollzugsbedingung nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG auch nicht wirksam verzichtet (auflösende Bedingung), wird das Pflichtangebot unwirksam und erlöschen die durch die Annahme des Pflichtangebots zustande gekommenen Verträge. -7- Rücktrittsrecht: Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht MEDICLIN-Aktionären, die das Angebot angenommen haben, folgendes Rücktrittsrecht zu: Sollte die Vollzugsbedingung gemäß Abschnitt 13.1 nicht bis zu dem Ende der Annahmefrist eingetreten sein oder als eingetreten gelten und die Bieterin auch nicht wirksam auf deren Eintritt verzichtet haben, so können MEDICLINAktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, ab Beginn des neunten Bankarbeitstags nach dem Ablauf der Annahmefrist bis zur Veröffentlichung des Bedingungseintritts oder der Fiktion des Bedingungseintritts von dem aufgrund der Annahme des Angebots abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung die BaFin am 13. August 2008 gestattet hat, wird am 14. August 2008 im Internet unter http://www.ergo-uebernahmeangebot.de sowie durch Bereithaltung kostenloser Exemplare zur Ausgabe bei dem Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt am Main (abrufbar auch per E-Mail an Metzler_ZGA_Corporate_Actions@metzler.com oder per Telefax an +49-(0)69 2 10 46 32), veröffentlicht. Die Bekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bei dem Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien wird am 14. August 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am 15. August 2008 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Alle weiteren Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden im Internet unter http://www.ergo-uebernahmeangebot.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. -8- 4. Angebot 4.1 Gegenstand und Angebotspreis Die ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft bietet hiermit allen Aktionären der MEDICLIN Aktiengesellschaft an, die von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der MEDICLIN Aktiengesellschaft (ISIN DE0006595101 / WKN 659510) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (jeweils eine „MEDICLINAktie“ und gemeinsam die „MEDICLIN-Aktien“) und jeweils einschließlich der Nebenrechte und Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2008 zum Kaufpreis (der „Angebotspreis“) von EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie ohne Zinsen und in bar nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Gegenstand des Angebots sind sämtliche nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen MEDICLIN-Aktien. Gemäß § 33 b Abs. 1 WpÜG kann eine Zielgesellschaft in ihrer Satzung vorsehen, dass § 33 b Abs. 2 WpÜG Anwendung findet und damit ihren Aktionären während der Annahmefrist eines Angebots bestimmte Rechte entzogen werden. Die Satzung der MEDICLIN Aktiengesellschaft sieht nicht vor, dass § 33 b Abs. 2 WpÜG Anwendung findet. Deshalb ist die Bieterin auch nicht gemäß § 33 b Abs. 5 WpÜG zu einer angemessenen Entschädigung in Geld wegen eines Entzugs dieser Rechte verpflichtet. 4.2 Keine weiteren Pflichtangebote Die Bieterin erfüllt mit der Abgabe dieses Angebots nicht nur eine eigene Verpflichtung, sondern auch eine Verpflichtung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, Königinstraße 107, 80802 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 42039 (nachfolgend „Münchener Rück“ und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die „Münchener Rück-Gruppe“). Durch die Erlangung der Kontrolle der Bieterin über MEDICLIN hat auch die Münchener Rück infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG am 4. Juli 2008 mittelbar die Kontrolle über MEDICLIN erlangt. Das vorliegende Angebot erfolgt daher auch mit befreiender Wirkung für die Münchener Rück. Diese wird also kein gesondertes Angebot für MEDICLIN-Aktien veröffentlichen. 5. 5.1 Annahmefrist Dauer der Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Angebots („Annahmefrist“) beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 14. August 2008. Sie endet am 6. Oktober 2008 (12:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit). -9- 5.2 Verlängerung der Annahmefrist Unter den nachfolgend genannten Umständen verlängert sich jeweils die Annahmefrist automatisch wie folgt: Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist das Angebot gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ändern. Geschieht dies innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der ursprünglich festgesetzten Annahmefrist, verlängert sich die Annahmefrist nach § 21 Abs. 5 WpÜG um zwei Wochen (berechnet ab dem Ende der ursprünglich festgesetzten Annahmefrist). Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstoßen sollte. Gibt ein Dritter während der Annahmefrist dieses Angebots ein konkurrierendes Angebot ab, so bestimmt sich nach § 22 Abs. 2 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Angebots nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot, falls die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Wird im Zusammenhang mit diesem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft einberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 23. Oktober 2008. 6. Bieterin 6.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse Die Bieterin (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch als „ERGO-Gruppe“ bezeichnet) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 35978. Das Geschäftsjahr der Bieterin entspricht dem Kalenderjahr. Das Grundkapital der Bieterin beträgt EUR 196.279.504,20. Es ist eingeteilt in 75.492.117 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie (Stückaktien). Die Aktien der Bieterin sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf zugelassen und werden auch im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart sowie im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutsche Börse AG gehandelt. Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der Bieterin ist die Leitung einer Gruppe von in- und ausländischen Unternehmen der privaten Versicherung, der Rückversicherung, der Versicherungsvermittlung, der Finanzdienstleistungen und der Vermögensanlagen. Die Gesellschaft kann im Inund Ausland Unternehmen aller Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder dafür förderlich erscheinen. - 10 - ERGO ist eine Tochtergesellschaft der Münchener Rück. Diese ist derzeit mit rund 94,7% an ERGO beteiligt. 6.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der ERGO-Gruppe ERGO ist die Konzernobergesellschaft einer internationalen Versicherungsgruppe mit Tochtergesellschaften in Europa und Asien. Derzeit ist die ERGO-Gruppe in 26 Ländern Europas und Asiens vertreten. In Europa ist ERGO Marktführer in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Das Produktprogramm von ERGO umfasst ein breites Spektrum an Versicherungen, Fondsprodukten und Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2007 erzielte die ERGO-Gruppe Beitragseinnahmen in Höhe von mehr als EUR 17 Mrd. und hatte weltweit 34 Millionen Kunden. In Deutschland hat die ERGOGruppe derzeit etwa 15 Millionen Kunden. Zu den Marken der ERGO-Gruppe gehören u.a. D.A.S., DKV Deutsche Krankenversicherung, Hamburg-Mannheimer, KarstadtQuelle Versicherungen und Victoria. 6.3 Organe Organe der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand der Bieterin besteht gegenwärtig aus folgenden Personen: Dr. Torsten Oletzky (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Bettina Anders (Vorstandsbereich Kundenservice, Betriebsorganisation und IT), Dr. Daniel von Borries (Vorstandsbereich Finanzen, Kapitalanlagen und Lebensversicherung), Günter Dibbern (Vorstandsbereich Segment Gesundheit), Christian Diedrich (Vorstandsbereich Segment Komposit), Dr. Klaus Flemming (Vorstandsbereich Auslandsgeschäft), Dr. Ulf Mainzer (Vorstandsbereich Personal Inland, Allgemeine Dienste, Gebäudemanagement, Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik), Dr. Rolf Ulrich (Vorstandsbereich Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Risikomanagement) und Jürgen Vetter (Vorstandsbereich Vertrieb). Der Aufsichtsrat der Bieterin besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwanzig Mitgliedern, die je zur Hälfte durch die Aktionäre und durch die Arbeitnehmer gewählt werden. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat der Bieterin folgende Personen an: Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Klaus Roth (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats), Waltraud Baier, Günter Bayerle, Hans-Peter Claußen, Dr. Karin Dorrepaal, Frank Fassin, Günter Greisinger, Dr. Heiner Hasford, Dr. Gerhard Jooss, Volker Kallé, Dr. Lothar Meyer, Dr. Markus Miele, Marco Nörenberg, Reinhard Pasch, Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Theo Siegert, Richard Sommer, Prof. Dr. Beatrice Weder di Mauro und Prof. Dr. Klaus L. Wübbenhorst. - 11 - 6.4 Tochterunternehmen Die Tochterunternehmen der Bieterin sind in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt. 6.5 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen/Stimmrechtszurechnungen Es gibt keine Personen, die ihr Verhalten im Hinblick auf ihren Erwerb von Wertpapieren der MEDICLIN oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus MEDICLIN-Aktien mit der Bieterin aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG abstimmen. Die in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführten Tochterunternehmen der Bieterin gelten nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Die Bieterin ist eine Tochtergesellschaft der Münchener Rück. Daher gelten auch die Münchener Rück sowie die in Anlage 2 aufgeführten weiteren Tochterunternehmen der Münchener Rück als Personen, die mit der Bieterin und untereinander gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG gemeinsam handeln. Darüber hinaus gibt es keine Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als gemeinsam handelnde Personen gelten. 6.6 Gegenwärtig von der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnden Personen gehaltene Aktien der Zielgesellschaft, Zurechnung von Stimmrechten Die Bieterin hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage unmittelbar 7.284.499 MEDICLIN-Aktien. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von rund 23,1% des Grundkapitals und der Stimmrechte der MEDICLIN Aktiengesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin die Stimmrechte aus 3.740.500 MEDICLIN-Aktien, die von ihrer Tochtergesellschaft DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (nachfolgend auch „DKV“) gehalten werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von rund 11,9% des Grundkapitals und der Stimmrechte der MEDICLIN Aktiengesellschaft. Unmittelbar und mittelbar hält die Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage damit insgesamt rund 35,0% der MEDICLIN-Aktien und somit auch der Stimmrechte der MEDICLIN Aktiengesellschaft. Der Münchener Rück als Mutterunternehmen der Bieterin werden die Stimmrechte aus den 7.284.499 von der Bieterin gehaltenen MEDICLIN-Aktien sowie die Stimmrechte aus 3.740.500 MEDICLIN-Aktien, die von ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft DKV gehalten werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der Münchener Rück beträgt daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ebenfalls rund 35,0 %. Darüber hinaus stehen weder der Bieterin noch den mit ihr gemeinsam handelnden Personen noch deren Tochterunternehmen Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft zu, noch werden ihnen Stimmrechte aus MEDICLIN-Aktien zugerechnet. - 12 - 6.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften Die Bieterin hat in dem Zeitraum von sechs Monaten vor der am 4. Juli 2008 erfolgten Veröffentlichung der Kontrollerlangung der Bieterin über die MEDICLIN Aktiengesellschaft bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage insgesamt 2.068.999 MEDICLIN-Aktien (rund 6,6% des Grundkapitals und der Stimmrechte der MEDICLIN Aktiengesellschaft) wie folgt über die Börse erworben (Vorerwerbe): Tag des Erwerbs - Valuta - Anzahl gekaufter MEDICLIN-Aktien Höchster gezahlter Kaufpreis pro MEDICLIN-Aktie 02.06.2008 67.523 2,20 05.06.2008 105.500 2,25 10.06.2008 38.380 2,20 12.06.2008 17.597 2,20 13.06.2008 30.000 2,20 16.06.2008 6.250 2,20 17.06.2008 65.000 2,20 18.06.2008 55.400 2,20 19.06.2008 59.419 2,20 24.06.2008 72 2,20 26.06.2008 23.776 2,20 30.06.2008 400 2,20 01.07.2008 7.022 2,20 03.07.2008 17.000 2,20 04.07.2008 800 2,34 07.07.2008 2.750 2,20 08.07.2008 46.000 2,48 09.07.2008 323.000 2,50 10.07.2008 400 2,50 14.07.2008 550 2,50 15.07.2008 2.200 2,50 16.07.2008 3.100 2,50 17.07.2008 3.700 2,50 18.07.2008 112.290 2,50 21.07.2008 35.870 2,50 23.07.2008 7.500 2,50 24.07.2008 600 2,50 08.08.2008 Summe (in % des Grundkapitals) 1.036.900 2,50 2.068.999 (6,6) Darüber hinaus haben weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung am 4. Juli 2008 bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Aktien der MEDICLIN - 13 - Aktiengesellschaft erworben oder schuldrechtliche Vereinbarungen über einen Erwerb von Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft abgeschlossen. 6.8 Mögliche Parallelerwerbe Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere MEDICLIN-Aktien außerhalb des Angebots über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben. Soweit solche Erwerbe erfolgen, wird dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG, unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen MEDICLIN-Aktien im Internet unter http://www.ergo-uebernahmeangebot.de und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 7. Beschreibung der MEDICLIN Aktiengesellschaft 7.1 Rechtliche Grundlagen und Geschäftstätigkeit Die MEDICLIN Aktiengesellschaft ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42420 eingetragene deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie wurde am 12. September 1996 als MediClin Beteiligungs-Aktiengesellschaft gegründet und firmiert seit Oktober 1998 unter MEDICLIN Aktiengesellschaft. Das Geschäftsjahr der MEDICLIN entspricht dem Kalenderjahr. Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der MEDICLIN ist das Betreiben von Kliniken, Pflegeheimen oder Einrichtungen im Gesundheitswesen aller Art. Im Geschäftsjahr 2007 gehörten zur MEDICLIN-Gruppe bundesweit 30 Kliniken, 8 Pflegeeinrichtungen und drei Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 übernahm MEDICLIN die Mehrheit an der Kraichgau-Klinik-AG, so dass ein weiteres Herzzentrum und drei Rehabilitationskliniken zur MEDICLIN-Gruppe hinzukamen. Schwerpunkt des medizinischen Angebots sind Neuro- und Psychowissenschaften sowie Orthopädie. Im Geschäftsjahr 2007 erwirtschaftete die MEDICLIN-Gruppe mit im Jahresdurchschnitt 5.277 Mitarbeitern (Vollzeitkräfte) Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 391.965 (Vorjahr: TEUR 377.811) und ein Konzernergebnis in Höhe von TEUR 5.728 (Vorjahr: TEUR 9.509). 7.2 Kapitalverhältnisse Das Grundkapital der MEDICLIN Aktiengesellschaft beträgt laut ihrem Halbjahresbericht zum 30. Juni 2008 EUR 31.500.000,00 und ist in 31.500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (Stückaktien) eingeteilt. Die Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft sind unter ISIN DE0006595101 (WKN 659510) zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und werden außerdem an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart im Freiverkehr sowie im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutsche Börse AG gehandelt. - 14 - 7.3 Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2005 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 7.875.000,00 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei den Aktionären mit Ausnahme von etwaigen Spitzenbeträgen ein Bezugsrecht zu gewähren ist. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2005 ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung zudem ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 7.875.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter gewissen Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 7.4 Bedingtes Kapital und Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der MEDICLIN Aktiengesellschaft um bis zu EUR 3.150.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 3.150.000 nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, deren Ausgabe von der Hauptversammlung am 13. November 2000 beschlossen wurde. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als von diesem Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht wird. Die Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft vom 13. November 2000 ermächtigte den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2005 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre einmalig oder mehrmals verzinsliche Wandelschuldverschreibungen bis zum Gesamtnennbetrag von EUR 3.150.000,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zu gewähren, die sich auf Aktien der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.150.000,00 beziehen. Auf Grundlage dieser Ermächtigung begab die MEDICLIN Aktiengesellschaft laut Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2007 im Februar 2005 insgesamt 50.000 Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 5,00 je Wandelschuldverschreibung, d.h. im Gesamtnennbetrag von EUR 250.000,00, an ein Mitglied des Vorstands der MEDICLIN Aktiengesellschaft. Jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 5,00 berechtigt den Inhaber zum Umtausch in fünf MEDICLIN-Aktien. Die Wandelschuldverschreibungen sind laut Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2007 der MEDICLIN Aktiengesellschaft nicht übertragbar, haben eine Laufzeit von fünf Jahren und berechtigen deren Inhaber nach Ablauf einer zweijährigen Sperrfrist innerhalb bestimmter Zeiträume während ihrer Laufzeit sowie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zum Erwerb von insgesamt bis zu 250.000 MEDICLIN-Aktien (nachfolgend auch als das „Wandlungsrecht“ oder das „Optionsrecht“ bezeichnet). Wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Wandlungsrechts ist, dass der Kurs der MEDICLIN-Aktien bei Wandlung mindestens um 50% über dem festgelegten Wandlungspreis liegt, also mindestens EUR 2,82 beträgt. Des Weiteren ist im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts eine Barzuzahlung in Höhe des Betrags zu leisten, um den der Wandlungspreis für die zu beziehenden MEDICLIN-Aktien den anteiligen Nennbetrag der umzutauschenden Wandelschuldverschreibungen übersteigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die - 15 - wesentlichen Eckdaten der Wandelschuldverschreibungen laut dem Geschäftsbericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2007: Anleihe: Nominalverzinsung: Laufzeit: Sperrfrist: Wandlungspreis: davon Barzuzahlung: Bestehende Optionsrechte zum 31.12.2007: Ausübbare Optionsrechte zum 31.12.2007: 2,5% 22. Februar 2005 bis 21. Februar 2010 22. Februar 2005 bis 21. Februar 2007 EUR 1,88 EUR 0,88 250.000 Stück 0 Stück Die Sperrfrist zur Ausübung des Wandlungsrechts ist am 21. Februar 2007 abgelaufen. Der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen kann demnach bis zum 21. Februar 2010 bis zu 250.000 MEDICLIN-Aktien beziehen, wenn der Kurs der MEDICLIN-Aktien mindestens EUR 2,82 beträgt. Nach Kenntnis der Bieterin hat der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage sein Wandlungsrecht nicht ausgeübt. 7.5 Eigene Aktien Laut ihrem Halbjahresbericht zum 30. Juni 2008 hält die MEDICLIN Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. 7.6 Organe Organe der MEDICLIN Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand der MEDICLIN Aktiengesellschaft besteht gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern: Dr. Ulrich Wandschneider (Vorsitzender des Vorstands), Frank Abele (Vorstandsbereich Finanzen). Der Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktiengesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder durch die Aktionäre und sechs Mitglieder durch die Arbeitnehmer gewählt werden. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktiengesellschaft folgende Personen an: Günter Schlatter (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Hans Hilpert (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats), Michael Bock, Dr. Daniel von Borries, Gerd Dielmann, Prof. Dr. Erich Donauer, Walburga Erichsmeier, Carsten Heise, Dr. Jochen Messemer, Klaus Müller, Udo Rein und Dr. Hans Rossels. 7.7 Mit der MEDICLIN gemeinsam handelnde Personen Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Gestattung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sind die in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen der MEDICLIN Aktiengesellschaft und gelten damit nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit der MEDICLIN Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Gestattung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen gibt es keine weiteren mit der MEDICLIN Aktiengesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. - 16 - 8. Hintergrund des Angebots Das vorliegende Angebot erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Bieterin gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG, den außenstehenden Aktionären der MEDICLIN Aktiengesellschaft aufgrund der von ihr am 4. Juli 2008 veröffentlichten Kontrollerlangung im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Die Bieterin betrachtet ihre bereits seit längerem bestehende Beteiligung an der MEDICLIN Aktiengesellschaft weiterhin als Finanzinvestment. Um dieses künftig aktiver managen zu können, hat die Bieterin ihre Beteiligung an der MEDICLIN Aktiengesellschaft über die Kontrollschwelle des WpÜG in Höhe von 30% hinaus ausgebaut. 9. Absichten der Bieterin im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der MEDICLIN Aktiengesellschaft und der Bieterin Die Bieterin beabsichtigt nicht, die künftige Geschäftstätigkeit und Strategie der MEDICLIN Aktiengesellschaft zu ändern. Es sind seitens der Bieterin insbesondere keine Änderungen im Hinblick auf den Sitz der MEDICLIN Aktiengesellschaft, den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane oder wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen im Zusammenhang mit diesem Angebot beabsichtigt. Die Bieterin hat volles Vertrauen in MEDICLIN und ihre gegenwärtigen Vorstandsmitglieder und ist darum bemüht, sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands von MEDICLIN auch nach Durchführung dieses Angebots in ihren Positionen tätig bleiben, um das derzeitige Geschäft der MEDICLIN-Gruppe zu festigen. Die Aufstockung der Beteiligung der Bieterin an MEDICLIN hat keine Auswirkungen auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats von MEDICLIN. Der unternehmerische Erfolg der MEDICLIN hängt wesentlich von der Qualität, dem Einsatz und der Kreativität ihrer Mitarbeiter ab. Daher liegt der Bieterin an einer langfristigen Bindung der Mitarbeiter an MEDICLIN. Änderungen in Bezug auf Arbeitnehmervertretungen bei MEDICLIN sind von der Bieterin nicht vorgesehen. Die Bieterin hat auch nicht die Absicht, die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmern der MEDICLIN-Gruppe infolge des Vollzugs des Angebots zu kündigen oder ihre Beschäftigungsbedingungen zu ändern. Infolge dieses Angebots sind keine Änderungen der künftigen Geschäftstätigkeit der Bieterin, insbesondere im Hinblick auf deren Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen beabsichtigt. 10. Erläuterung der Gegenleistung 10.1 Gesetzlicher Mindestangebotspreis Gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung („WpÜG-AV“) muss die den MEDICLIN-Aktionären für ihre MEDICLIN-Aktien angebotene Gegenleistung angemessen - 17 - sein. Die Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindestwert nicht unterschreiten. Der Mindestangebotspreis bestimmt sich nach dem höheren der beiden folgenden Werte: · Nach § 5 WpÜG-AV muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der MEDICLIN-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung am 4. Juli 2008 entsprechen. Der volumengewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs, den die BaFin hiernach ermittelt und der Bieterin auf Anfrage mitgeteilt hat, beträgt zum Stichtag 3. Juli 2008 EUR 2,22 je MEDICLIN-Aktie. · Nach § 4 WpÜG-AV muss bei einem Angebot die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den Erwerb von MEDICLIN-Aktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen („Sechs-Monats-Höchstpreis“). Aufgrund der von der Bieterin während dieses Zeitraums getätigten Aktienkäufe beträgt dieser Mindestpreis EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie erfüllt damit die Anforderungen des § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 WpÜG-AV. 10.2 Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises In § 31 Abs. 1 WpÜG und in §§ 4 und 5 WpÜG-AV hat der Gesetzgeber klargestellt, dass dem Börsenkurs eine maßgebliche Rolle bei der Bestimmung des Angebotspreises zukommt. Die MEDICLIN-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Darüber hinaus werden sie an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart im Freiverkehr sowie im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutsche Börse AG gehandelt. Für die MEDICLIN-Aktien existiert ein funktionierender Börsenhandel mit hinreichendem Streubesitz und hinreichender Handelsaktivität, so dass ein aussagekräftiger Börsenkurs für MEDICLIN-Aktien vorliegt. Der Markt ist über die MEDICLIN Aktiengesellschaft und ihre aktuelle sowie erwartete Geschäftsentwicklung informiert. Die Bieterin betrachtet die Bewertungsmethode, die der Verordnungsgeber der Mindestpreisregelung in § 5 WpÜG-AV zugrunde gelegt hat (volumengewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung), als eine angemessene Bewertungsmethode und hat sich daher bei der Festlegung des Angebotspreises ausschließlich daran orientiert. Der Angebotspreis liegt rund 12,6% über dem von der BaFin ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung am 4. Juli 2008. Allein aufgrund der von der Bieterin nach Veröffentlichung der Kontrollerlangung getätigten Vorerwerbe (siehe Abschnitt 6.7 dieser Angebotsunterlage) ist der Angebotspreis von EUR 2,50 auch der gesetzliche Mindestpreis. Die Bieterin ist daher davon überzeugt, dass der Angebotspreis eine wirtschaftlich angemessene Gegenleistung für die MEDICLIN-Aktie ist. - 18 - 11. Durchführung des Angebots 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle Die Bieterin hat das Bankhaus Metzler, Frankfurt am Main, als zentrale Abwicklungsstelle für dieses Angebot mandatiert. 11.2 Annahme des Angebots MEDICLIN-Aktionäre, die dieses Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen, jeweils entweder mit Sitz oder mit einer Niederlassung in Deutschland (die „Depotführende Bank“), wenden. Diese sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und sind gehalten, Kunden, die in ihrem Depot MEDICLIN-Aktien halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. Die Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (vgl. Abschnitt 5 dieser Angebotsunterlage) · schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrer jeweiligen Depotführenden Bank erklären („Annahmeerklärung“), und · ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen MEDICLIN-Aktien, für die sie dieses Angebot annehmen wollen („Zum Verkauf Eingereichte MEDICLIN-Aktien“), durch die Depotführende Bank in die ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien bei der Clearstream Banking AG fristgerecht in die ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) umgebucht worden sind. Die Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien wird durch die Depotführende Bank nach Erhalt der obengenannten Annahmeerklärung veranlasst. Wurde die Annahmeerklärung ordnungsgemäß innerhalb der Annahmefrist gegenüber der Depotführenden Bank erklärt, gilt die Umbuchung der Aktien in die ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) bei der Clearstream Banking AG als fristgerecht erfolgt, wenn die Umbuchung spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, 18:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), bewirkt worden ist. Den MEDICLIN-Aktionären wird von ihrer jeweiligen Depotführenden Bank ein Formular für die Annahme dieses Angebots zur Verfügung gestellt, soweit sie ihre MEDICLIN-Aktien im Depot einer Bank mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verwahren lassen. - 19 - 11.3 Weitere Erklärungen annehmender Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft Mit der Erklärung der Annahme gemäß Abschnitt 11.2 dieser Angebotsunterlage a. weisen die annehmenden Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien an und ermächtigen diese, · die Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden MEDICLIN-Aktionärs zu belassen, jedoch die Umbuchung in die ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) (Zum Verkauf Eingereichte MEDICLIN-Aktien) bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; und · ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist die Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien aus dem Depot der jeweiligen Depotführenden Bank auszubuchen und dem Bankhaus Metzler als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot durch Übertragung jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG zugunsten der Bieterin zur Verfügung zu stellen; und · ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder dem Bankhaus Metzler als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot alle für Erklärungen und Veröffentlichungen der Bieterin nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der jeweils in die ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) (Zum Verkauf Eingereichte MEDICLIN-Aktien) eingebuchten MEDICLIN-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und · die Annahmeerklärung auf Verlangen an das Bankhaus Metzler als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot weiterzuleiten; b. beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft das Bankhaus Metzler als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot sowie ihre jeweilige Depotführende Bank unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe der Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien auf die Bieterin herbeizuführen; c. erklären die annehmenden MEDICLIN-Aktionäre, dass · sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen MEDICLIN-Aktien annehmen, es sei denn, in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; und - 20 - · die MEDICLIN-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und · sie ihre Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien auf die Bieterin unter den aufschiebenden Bedingungen (i) des Eintritts der Vollzugsbedingung nach Abschnitt 13.1 dieser Angebotsunterlage, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, und (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die in Abschnitt 11.3 lit. a. bis lit. c. aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen nur im Fall eines wirksamen Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Angebots zustande gekommenen Vertrag gemäß Abschnitt 16 der Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall der in Abschnitt 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung. 11.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem annehmenden MEDICLIN-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien an die Bieterin, jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage, zustande. Die Wirksamkeit dieser Verträge steht unter der auflösenden Bedingung, dass die in Abschnitt 13.1 beschriebene Vollzugsbedingung nicht bis zum 30. Juni 2009 eingetreten ist oder als eingetreten gilt und die Bieterin auf die Vollzugsbedingung nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG auch nicht wirksam verzichtet hat (vgl. Abschnitt 13.2 dieser Angebotsunterlage). Der Vollzug des Vertrags, d.h. die Zahlung des Angebotspreises an die Depotführenden Banken der jeweiligen das Angebot annehmenden MEDICLIN-Aktionäre Zug um Zug gegen Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien auf das Depot der Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zum Zwecke der Übereignung dieser Aktien an die Bieterin (vgl. Abschnitt 11.5 dieser Angebotsunterlage), steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die in Abschnitt 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung eingetreten ist oder als eingetreten gilt, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat. Darüber hinaus erteilen die annehmenden MEDICLIN-Aktionäre mit Annahme dieses Angebots die in Abschnitt 11.3 lit. a. und lit. b. dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Abschnitt 11.3 lit. c. dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab. - 21 - 11.5 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises Die Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden MEDICLIN-Aktionäre. Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an die Depotführenden Banken der jeweiligen das Angebot annehmenden MEDICLIN-Aktionäre Zug um Zug gegen Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien auf das Depot der Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zum Zwecke der Übereignung dieser Aktien an die Bieterin. Der Angebotspreis wird unverzüglich, frühestens am vierten, jedoch spätestens am achten Bankarbeitstag (i) nach Ablauf der Annahmefrist und (ii) Eintritt oder Fiktion des Eintritts der in Abschnitt 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung, auf die die Bieterin nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG überwiesen. Mit der Gutschrift zugunsten des Kontos der jeweiligen Depotführenden Bank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. Die Abwicklung des Pflichtangebots und die Zahlung des Kaufpreises an die annehmenden MEDICLIN-Aktionäre kann sich aufgrund des durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahrens (vgl. Abschnitt 12.1 dieser Angebotsunterlage) verzögern bzw. ganz entfallen: Sofern die in Abschnitt 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung eintritt oder als eingetreten gilt oder die Bieterin auf diese wirksam nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet, werden die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Kaufpreises spätestens am achten Bankarbeitstag nach Ablauf des 30. Juni 2009 erfolgen. Ist die Vollzugsbedingung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 eingetreten oder gilt die Vollzugsbedingung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 als eingetreten und hat ERGO auf die Vollzugsbedingung nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG auch nicht wirksam verzichtet (auflösende Bedingung), wird das Pflichtangebot unwirksam und erlöschen die durch die Annahme des Pflichtangebots zustande gekommenen Verträge. 11.6 Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien Ein Handel an der Börse mit Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien während der Annahmefrist ist nicht möglich. Eine Zulassung zum Börsenhandel der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien wird nicht beantragt. Die Handelbarkeit der Aktien der Zielgesellschaft, für die das Angebot nicht angenommen wurde, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin weist MEDICLINAktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, in diesem Zusammenhang auf ihr Rücktrittsrecht gemäß Abschnitt 16.3 dieser Angebotsunterlage hin. 11.7 Kosten und Spesen Die Annahme des Angebots und der Erhalt des Angebotspreises sind für die MEDICLIN-Aktionäre mit Depots bei einer Depotführenden Bank im Inland kosten- und spesenfrei, soweit diese Kosten und Spesen einen Betrag von EUR 450,00 je Depot nicht überschreiten. Durch Annahme dieses - 22 - Angebots oder dessen Vollzug etwa anfallende ausländische Börsenumsatz- und Stempelsteuern sowie Gebühren ausländischer Depotbanken sind von dem annehmenden Aktionär zu tragen. 11.8 Aufbewahrung der Unterlagen Die MEDICLIN-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, werden gebeten, Unterlagen über die Annahme des Angebots sorgfältig aufzubewahren. 12. Behördliche Genehmigungen und Verfahren 12.1 Erforderliche Genehmigungen und Verfahren a. Fusionskontrolle Die Bieterin geht davon aus, dass sie aufgrund dieses Angebots die Kontrolle über MEDICLIN im Sinne des Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („FKVO“) erwerben wird. In diesem Fall unterliegt der Anteilserwerb durch die Bieterin der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission („EUKommission“) nach der FKVO. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens hat die EUKommission innerhalb von 25 Arbeitstagen („Phase I“) zu entscheiden, ob sie das Zusammenschlussvorhaben freigibt oder eine eingehende Untersuchung anordnet. Die Frist beginnt am ersten Arbeitstag, der auf den Tag folgt, an dem die vollständige Anmeldung bei der EU-Kommission eingereicht wurde. Trifft die EU-Kommission keine Entscheidung innerhalb dieser Frist von 25 Arbeitstagen, gilt der Zusammenschluss als freigegeben. Die Prüfungsfrist verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn (i) die beteiligten Unternehmen anbieten, gegenüber der EU-Kommission Verpflichtungen einzugehen, um das Zusammenschlussvorhaben in einer mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbarenden Weise zu gestalten, oder (ii) wenn ein Mitgliedstaat beantragt, das Verfahren an die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zu verweisen. Wenn die EUKommission nach Ablauf der Frist von 25 bzw. 35 Arbeitstagen in das Hauptprüfungsverfahren („Phase II“) eintritt, kann die Untersuchung des Falles weitere 90 Arbeitstage bzw. im Falle des Angebots von Verpflichtungszusagen weitere 105 Arbeitstage dauern. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist verlängert werden. Die EU-Kommission prüft im Fusionskontrollverfahren, ob das Zusammenschlussvorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist. Sie wird eine eingehende Untersuchung des Zusammenschlussvorhabens (Phase II) nur dann anordnen, wenn sie der Ansicht ist, dass es unter die FKVO fällt und Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Anderenfalls wird sie das Zusammenschlussvorhaben in Phase I freigeben. Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union kann bei der EU-Kommission einen Antrag auf Verweisung eines bei der EU-Kommission angemeldeten Zusammenschlusses an die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaates stellen. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeskartellamt die zuständige Behörde. Die Entscheidung über den Verweisungsantrag ist im Fusionskontrollverfahren vor der EU-Kommission nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters möglich. - 23 - Das Bundeskartellamt kann der EU-Kommission binnen 15 Arbeitstagen nach Erhalt der Kopie der Anmeldung mitteilen, dass (i) der Zusammenschluss den Wettbewerb auf einem Markt in Deutschland, der alle Merkmale eines gesonderten Marktes aufweist, erheblich zu beeinträchtigen droht, oder (ii) dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf einem Markt in Deutschland beeinträchtigen würde, der alle Merkmale eines gesonderten Marktes aufweist und keinen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellt. Aufgrund dieser Mitteilung kann bzw. muss unter bestimmten Umständen die EU-Kommission das Verfahren an das Bundeskartellamt verweisen. Die Verweisung ergeht unter bestimmten Umständen innerhalb einer Frist von 25 Tagen nach Anmeldung des Zusammenschlusses oder spätestens innerhalb einer Frist von 65 Tagen nach Anmeldung des Zusammenschlusses. Nach Ablauf dieser Frist kann unter bestimmten Umständen die unwiderlegliche Vermutung eintreten, dass die EU-Kommission das Verfahren an das Bundeskartellamt verwiesen hat. Bei einer Verweisung des Verfahrens an das Bundeskartellamt beginnen die Fristen des deutschen Fusionskontrollverfahrens, wenn die Verweisungsentscheidung beim Bundeskartellamt eingegangen ist und alle erforderlichen Angaben der Anmeldung vorliegen. Das Bundeskartellamt entscheidet im Vorprüfverfahren innerhalb eines Monats, ob es das Hauptprüfverfahren eröffnet. Für das Hauptprüfverfahren besteht eine Frist von vier Monaten, die zeitgleich mit der Monatsfrist für das Vorverfahren mit Eingang der vollständigen Anmeldung beginnt. Diese Frist von vier Monaten kann in besonderen Fällen verlängert werden. Der Zusammenschluss ist freigegeben, wenn das Bundeskartellamt das Vorhaben innerhalb der genannten Fristen genehmigt oder nicht innerhalb der genannten Fristen entscheidet und daher die gesetzlich vorgesehene Genehmigungsfiktion eintritt. Nach dem Recht der europäischen wie auch der deutschen Fusionskontrolle besteht regelmäßig das sog. „Vollzugsverbot“. Dieses besagt, dass ein Zusammenschluss erst vollzogen werden darf, wenn er von den zuständigen Kartellbehörden freigegeben wurde. Die FKVO enthält für die europäische Fusionskontrolle für den Fall einer öffentlichen Übernahme aber eine Ausnahme von dem regelmäßig bestehenden Vollzugsverbot. Eine derartige Ausnahme gibt es nach dem Recht der deutschen Fusionskontrolle nicht. Das Vollzugsverbot findet nach dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“) auch dann Anwendung, wenn der Zusammenschluss im Wege der öffentlichen Übernahme erfolgt. Bezogen auf die Abgabe des vorliegenden Pflichtangebots bedeutet dies: Verweist die EUKommission das Fusionskontrollverfahren im Rahmen der verfahrensmäßigen Möglichkeiten an das Bundeskartellamt, findet für das ab der Verweisung vor dem Bundeskartellamt zu führende Verfahren das Vollzugsverbot Anwendung. Daher darf im Falle der Verweisung an das Bundeskartellamt der Zusammenschluss erst vollzogen werden, wenn die fusionskontrollrechtliche Freigabe vorliegt. Diesem Umstand ist bei der Gestaltung des Pflichtangebots Rechnung zu tragen. In dem Fall, dass die EU-Kommission das Fusionskontrollverfahren an das Bundeskartellamt verweist oder noch verweisen kann, werden die mit der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Verträge daher erst vollzogen, wenn der Erwerb der Aktien durch das infolge der Verweisung zuständige Bundeskartellamt freigegeben wurde oder durch Fristablauf als freigegeben gilt (Vollzugsbedingung). Die Vollzugsbedingung gilt als eingetreten, wenn feststeht, dass das Bundeskartellamt keinen fristgemäßen Verweisungsantrag gestellt hat oder die Prüfung des Zusammenschlusses nach - 24 - einem entsprechenden Antrag des Bundeskartellamtes von der EU-Kommission weder an das Bundeskartellamt verwiesen wurde noch an das Bundeskartellamt verwiesen werden kann. b. Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Bieterin die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 13. August 2008 gestattet. c. Sonstige behördliche Genehmigungen und Verfahren Sonstige behördliche Genehmigungen und Verfahren sind nicht vorgesehen. 12.2 Stand der Genehmigungen und Verfahren Die Bieterin hat mit der EU-Kommission wie auch dem Bundeskartellamt Kontakt aufgenommen. Gegenwärtig ist absehbar, dass ein Kontrollerwerb im Sinne des Art. 3 Abs. 2 VO 139/2004 ausgelöst wird und deshalb eine Anmeldung bei der EU-Kommission einzureichen sein wird. ERGO geht davon aus, dass im Falle des Bestehens einer Anmeldepflicht der Zusammenschluss durch die EU-Kommission spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 freigegeben wird. 13. Voraussetzungen für den Vollzug des Pflichtangebots 13.1 Vollzugsbedingung Sofern die EU-Kommission den bei der EU-Kommission anzumeldenden Zusammenschluss von ERGO und MEDICLIN an das Bundeskartellamt verweist oder noch verweisen kann, werden die aufgrund der Annahme dieses Angebots abgeschlossenen Verträge erst vollzogen (aufschiebende Bedingung), wenn der Erwerb der Aktien durch das infolge der Verweisung zuständige Bundeskartellamt freigegeben wurde oder durch Fristablauf als freigegeben gilt (Vollzugsbedingung). Die Vollzugsbedingung tritt auch dann ein, wenn feststeht, dass das Bundeskartellamt keinen fristgemäßen Verweisungsantrag gestellt hat oder die Prüfung des Zusammenschlusses nach einem entsprechenden Antrag des Bundeskartellamtes von der EU-Kommission weder an das Bundeskartellamt verwiesen wurde noch an das Bundeskartellamt verwiesen werden kann. Der Vollzug dieses Angebots kann sich aufgrund der Vollzugsbedingung verzögern bzw. ganz entfallen (vgl. Abschnitte 11.5 und 13.3 dieser Angebotsunterlage). 13.2 Verzicht auf die Vollzugsbedingung Die Bieterin behält sich vor, bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf die aufgeführte Vollzugsbedingung zu verzichten. Verzichtet die Bieterin auf die Vollzugsbedingung nach Abschnitt 13.1 dieser Angebotsunterlage, gilt diese Bedingung für die Zwecke dieses Pflichtangebots als eingetreten. Für die Wahrung der Frist nach § 21 Abs. 1 WpÜG ist auf die Veröffentlichung über die Änderung des Angebots nach § 21 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG abzustellen. Im Falle eines Verzichts auf die Vollzugsbedingung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Abschnitt 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich diese um zwei - 25 - Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2008, 12:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit. 13.3 Ausfall der Vollzugsbedingung Ist die Vollzugsbedingung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 eingetreten oder gilt die Vollzugsbedingung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2009 als eingetreten und hat ERGO auf die Vollzugsbedingung nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG auch nicht wirksam verzichtet (auflösende Bedingung), wird das Pflichtangebot unwirksam und erlöschen die durch die Annahme des Pflichtangebots zustande gekommenen Verträge. 13.4 Veröffentlichungen Die Bieterin gibt unverzüglich im Internet auf der Internetseite http://www.ergo- uebernahmeangebot.de und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt, falls (i) auf die Vollzugsbedingung verzichtet wurde, (ii) die Vollzugsbedingung eingetreten ist oder als eingetreten gilt oder (iii) das Angebot nicht vollzogen wird. 14. Finanzierung des Angebots 14.1 Maximale Gegenleistung Die Gesamtzahl der von der MEDICLIN Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien beträgt derzeit 31.500.000 Stück. Daneben hat die MEDICLIN Aktiengesellschaft Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 250.000,00 ausgegeben, die ihren Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen zum Bezug von bis zu 250.000 neuen MEDICLIN-Aktien berechtigen. Im Falle der Ausübung dieses Rechts kann sich die Gesamtzahl der von der MEDICLIN Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien somit auf bis zu 31.750.000 erhöhen (zu näheren Einzelheiten siehe Abschnitt 7.4 dieser Angebotsunterlage). Auch wenn die Bieterin davon ausgeht, dass sich die Gesamtzahl der von der MEDICLIN Aktiengesellschaft derzeit ausgegebenen Aktien vor dem Ende der Annahmefrist nicht verändert, da der Inhaber der von der MEDICLIN Aktiengesellschaft ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen sein Wandlungsrecht nur ausüben kann, wenn der Kurs der MEDICLIN-Aktien bei Wandlung mindestens EUR 2,82 beträgt, wird für Zwecke der Berechnung der maximalen Gegenleistung im Folgenden vorsorglich unterstellt, dass die Gesamtzahl der von der MEDICLIN Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien 31.750.000 Stück beträgt. Von den maximal 31.750.000 MEDICLIN-Aktien hält die Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage unmittelbar bereits insgesamt 7.284.499 Stück. Davon hat die Bieterin innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage 2.068.999 Stück durch Vorerwerbe über die Börse zu einem Gesamtpreis von rund EUR 5,0 Mio. erworben (die „Vorerwerbskosten“). Daneben hält die Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage über ihre Tochtergesellschaft DKV mittelbar weitere 3.740.500 MEDICLIN-Aktien. Obgleich die DKV gegen- - 26 - über der Bieterin vorab den Verzicht auf die Annahme dieses Angebots erklärt hat, besteht formal auch für die DKV die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen. Bei der Berechung der maximalen Kaufpreiszahlungsverpflichtung werden daher auch die von der DKV gehaltenen MEDICLIN-Aktien berücksichtigt. Auf dieser Grundlage ergibt sich für den Erwerb aller derzeit noch nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen MEDICLIN-Aktien unter Zugrundelegung des Angebotspreises von EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie eine maximale Kaufpreiszahlungsverpflichtung der Bieterin in Höhe von rund EUR 61,2 Mio. Die Transaktionskosten für das Angebot werden, abhängig von der Annahmequote, maximal rund EUR 0,9 Mio. betragen (die „Voraussichtlichen Transaktionskosten“). Insgesamt ergibt sich daraus eine maximale Zahlungsverpflichtung der Bieterin für den Erwerb aller derzeit noch nicht unmittelbar von ihr gehaltenen MEDICLIN-Aktien in Höhe von rund EUR 62,1 Mio. (die „Angebotsgesamtkosten“). Die maximalen Gesamtkosten der Bieterin im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung an der MEDICLIN Aktiengesellschaft und diesem Pflichtangebot, die sich aus den Vorerwerbskosten in Höhe von EUR 5,0 Mio. und den Angebotsgesamtkosten in Höhe von EUR 62,1 Mio. zusammensetzen, betragen demnach rund EUR 67,1 Mio. 14.2 Finanzierungsmaßnahmen Die Bieterin hat vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die DKV hat gegenüber der Bieterin erklärt, dass sie für die von ihr gehaltenen 3.740.500 MEDICLIN-Aktien auf die Annahme des Angebots der Bieterin verzichtet. Dadurch reduziert sich die maximale Zahlungsverpflichtung der Bieterin zum Erwerb aller MEDICLIN-Aktien, die ihr im Rahmen dieses Angebots angedient werden können, auf rund EUR 52,7 Mio. Zur Sicherung dieser maximalen Zahlungsverpflichtung im Rahmen ihres Pflichtangebots hat die Bieterin als Darlehensnehmerin am 4. August 2008 eine Finanzierungsvereinbarung mit der Münchener Rück abgeschlossen. Diese umfasst die Zusage einer Kreditlinie, die seitens der Bieterin bis zu einer maximalen Höhe von EUR 55,3 Mio. in Anspruch genommen werden kann. Sie ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2008. Der Vertrag enthält jedoch zusätzlich eine einseitige, zeitlich unbefristete Option zugunsten der Bieterin, aufgrund der ERGO die Gewährung eines Anschlussdarlehens bzw. eine Verlängerung des Kreditrahmens über den 31. Dezember 2008 hinaus verlangen kann, sofern dies erforderlich werden sollte, um der Bieterin die maximal erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die termingerechte Zahlung der Gegenleistung in Erfüllung des Pflichtangebots benötigt werden. Die Bieterin kann die Kreditlinie uneingeschränkt und ohne Bedingungen zum Erwerb der ihr im Rahmen des Pflichtangebots angedienten MEDICLIN-Aktien in Anspruch nehmen. Die Bieterin hat somit die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. - 27 - 14.3 Finanzierungsbestätigung Das Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit Schreiben vom 18. Juli 2008 die nach § 13 Abs. 1 WpÜG erforderliche Finanzierungsbestätigung, die als Anlage 4 beigefügt ist, abgegeben. 15. Erwartete Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, der ERGOGruppe und der Münchener Rück-Gruppe 15.1 Methodisches Vorgehen, Annahmen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen dieses Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, der ERGO-Gruppe und der Münchener Rück-Gruppe hat die Bieterin eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich in dem Fall, dass alle Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft dieses Angebot annehmen, bei der Bieterin zum 1. Januar 2007 und bei der ERGOGruppe sowie der Münchener Rück-Gruppe zum 1. Januar 2008 ergeben hätte. In den Abschnitten 15.2, 15.3 und 15.4 findet sich eine Darstellung der Auswirkungen des Vollzugs dieses Angebots auf den Jahresabschluss der Bieterin zum 31. Dezember 2007, den Konzernzwischenabschluss der Bieterin zum 30. Juni 2008 und den Konzernzwischenabschluss der Münchener Rück zum 30. Juni 2008, den aktuellsten für die Bieterin, die ERGO-Gruppe und die Münchener Rück-Gruppe verfügbaren Finanzdaten. Die in diesem Abschnitt 15 enthaltenen Angaben umfassen in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese geben die gegenwärtige Einschätzung der Bieterin im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder und basieren ausschließlich auf den der Bieterin bei Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen der Bieterin, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. Die nachfolgende Darstellung basiert auf vorläufigen Schätzungen und Annahmen, die nach Auffassung der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage sachgerecht sind. Sie lassen daher zwangsläufig weder Rückschlüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin, der ERGO-Gruppe oder der Münchener Rück-Gruppe zu, die sich ergeben hätte, wenn die Transaktion zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden wäre, noch auf die tatsächliche zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin, der ERGO-Gruppe oder der Münchener Rück-Gruppe nach Durchführung des Angebots. Die folgenden Erläuterungen stellen keine Pro-forma-Finanzinformationen im Sinne des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegebenen IDW-Rechnungslegungshinweises „Erstellung von Pro-forma-Finanzinformationen“ (IDW RH HFA 1.004) dar. Die Erläuterungen und die ihr zugrunde liegenden Annahmen wurden weder von Wirtschaftsprüfern geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. - 28 - Die in diesem Abschnitt 15 enthaltenen Informationen und Angaben beruhen insbesondere auf folgender Ausgangslage bzw. folgenden Annahmen: · Die Bieterin hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bereits unmittelbar insgesamt 7.284.499 MEDICLIN-Aktien. Davon hat die Bieterin innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage 2.068.999 Stück durch Vorerwerbe über die Börse zu einem Gesamtpreis von rund EUR 5,0 Mio. erworben. Darüber hinaus hat die DKV, eine Tochtergesellschaft der Bieterin, gegenüber der Bieterin erklärt, dass sie für die von ihr gehaltenen 3.740.500 MEDICLIN-Aktien auf die Annahme des Angebots verzichtet, so dass eine Finanzierung des Erwerbs dieser Aktien durch die Bieterin nicht erforderlich sein wird. · Mit Ausnahme von MEDICLIN-Aktien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage unmittelbar oder mittelbar über ihre Tochtergesellschaft DKV von der Bieterin gehalten werden, erwirbt die Bieterin alle sonstigen gegenwärtig ausgegebenen 20.475.001 MEDICLIN-Aktien zum Angebotspreis von EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie, also gegen Zahlung von insgesamt rund EUR 51,2 Mio. · Der Inhaber der von der MEDICLIN Aktiengesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibung übt sein Wandlungsrecht in vollem Umfang während der Annahmefrist aus und nimmt das Pflichtangebot für die dadurch entstehenden 250.000 MEDICLIN-Aktien an. Daraus resultiert eine zusätzliche Zahlung der Bieterin in Höhe von rund EUR 0,6 Mio. · Etwaige weitere MEDICLIN-Aktien, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ggf. noch ausgegeben werden, bleiben unberücksichtigt. · Die Bieterin finanziert die vorstehenden Erwerbe von MEDICLIN-Aktien im Rahmen dieses Angebots vollständig durch ein Darlehen der Münchener Rück, die ihr zu diesem Zweck eine entsprechende Kreditlinie eingeräumt hat (zu näheren Einzelheiten siehe Abschnitt 14.2 dieser Angebotsunterlage). · Die voraussichtlichen Transaktionskosten in Höhe von rund EUR 0,9 Mio. werden als Anschaffungsnebenkosten aktiviert. · Abgesehen vom beabsichtigten Erwerb der MEDICLIN-Aktien werden in den folgenden Darstellungen keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin, der ERGO-Gruppe oder der Münchener Rück-Gruppe berücksichtigt, die sich seit Stichtag des der jeweiligen Darstellung zugrunde liegenden Jahres- bzw. Zwischenabschlusses ergeben haben oder in Zukunft ergeben können. - 29 - Die Bieterin weist darauf hin, dass sich die Auswirkungen dieses Angebots auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, der ERGOGruppe und der Münchener Rück-Gruppe derzeit nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es insbesondere folgende Gründe: · Die endgültigen Transaktionskosten und die Höhe der durch ERGO in Anspruch genommenen Fremdfinanzierung werden erst ermittelt werden können, wenn die Zahl der MEDICLIN-Aktien, für die dieses Angebot angenommen wird, feststeht. · Auch wenn sowohl ERGO und die Münchener Rück als auch MEDICLIN ihre Konzernabschlüsse und -zwischenabschlüsse nach IFRS erstellen, liegen diesen Abschlüssen unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Bilanzierungsrichtlinien zugrunde. Die Quantifizierung der Auswirkungen dieser Unterschiede ist der Bieterin nicht möglich. Diese Auswirkungen sind dementsprechend nicht berücksichtigt. · Die Aufteilung des Kaufpreises und der Anschaffungsnebenkosten auf die einzelnen erworbenen Aktiva und übernommenen Passiva kann erst nach Vollzug dieses Angebots erfolgen. Der Gesamtbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. In den Ergebnisgrößen sind folglich auch keine Belastungen durch erhöhte Abschreibungen im Rahmen der Neubewertung der erworbenen Vermögenswerte enthalten. · Auswirkungen, die die Übernahme auf die Steuerabgrenzungsposten der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, der ERGO-Gruppe oder der Münchener Rück-Gruppe hätte, wurden nicht berücksichtigt. 15.2 Erwartete Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Bieterin a. Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage Der Erwerb der MEDICLIN-Aktien nach diesem Angebot wird sich nach Einschätzung von ERGO auf die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin (unter Zugrundelegung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes) im Wesentlichen wie folgt auswirken: - 30 - -alle Angaben nach HGB in Mio. EUR- Bieterin zum 31.12.2007 Veränderung Bieterin nach diesem Angebot - ungeprüft - - ungeprüft - A. Aktiva Anlagevermögen 5.054 58 5.112 Umlaufvermögen 1.009 -7 1.002 Rechnungsabgrenzungsposten 1 Summe Aktiva 1 6.064 51 6.115 2.832 -2 2.830 B. Passiva Eigenkapital Rückstellungen 845 Verbindlichkeiten 2.356 Rechnungsabgrenzungsposten 53 31 Summe Passiva · 845 6.064 2.409 31 51 6.115 Das Anlagevermögen wird sich als Folge des Erwerbs voraussichtlich von EUR 5.054 Mio. um EUR 58 Mio. auf EUR 5.112 Mio. erhöhen. Darin sind Transaktionskosten in Höhe von voraussichtlich EUR 0,9 Mio. enthalten, die annahmegemäß als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. · Das Umlaufvermögen wird sich voraussichtlich von EUR 1.009 Mio. um EUR 7 Mio. auf EUR 1.002 Mio. reduzieren. Ursächlich hierfür ist die Finanzierung der Vorerwerbe in Höhe von rund EUR 5 Mio. aus den bestehenden Mitteln der Bieterin sowie der zusätzliche Zinsaufwand in Höhe von rund EUR 3 Mio. aus dem von der Münchener Rück gewährten Darlehen. Dem steht eine Reduktion der Steuerlast in Höhe von rund EUR 1 Mio. gegenüber (siehe hierzu auch Abschnitt 15.2.b dieser Angebotsunterlage). · Die Summe der Aktiva wird sich somit von EUR 6.064 Mio. um EUR 51 Mio. auf EUR 6.115 Mio. erhöhen. · Das Eigenkapital wird sich aufgrund der Auswirkungen des Angebots auf die Ertragslage (siehe hierzu Abschnitt 15.2.b dieser Angebotsunterlage) von EUR 2.832 Mio. um EUR 2 Mio. auf EUR 2.830 Mio. verringern. · Die Verbindlichkeiten werden sich aufgrund der Mittel, die der Bieterin von der Münchener Rück darlehensweise zur Verfügung gestellt werden, von EUR 2.356 Mio. um EUR 53 Mio. auf EUR 2.409 Mio. erhöhen. b. Auswirkungen auf die Ertragslage Der Erwerb sämtlicher MEDICLIN-Aktien nach diesem Angebot wird sich (unter Zugrundelegung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes) auf die Ertragslage der Bieterin voraussichtlich wie nachfolgend dargestellt auswirken. Dabei wurde unterstellt, dass die Transaktion zu Beginn des Zeitraums erfolgt ist, auf den sich die Einnahmen und Aufwendungen beziehen. · Die Gesellschaft rechnet nicht damit, Dividenden von MEDICLIN zu erhalten. - 31 - · Die Aufwendungen der Bieterin werden in Zukunft auch aus laufenden Zinszahlungen auf das Darlehen bestehen, das zur Finanzierung des Erwerbs der MEDICLIN-Aktien in Anspruch genommen wird. Die Bieterin erwartet insoweit eine Zinsbelastung von ca. EUR 3 Mio. p.a. · Dementsprechend wird eine Verringerung der Steuerlast um rund EUR 1 Mio. bei Annahme eines Steuersatzes von 32% erwartet. · Da die Transaktionskosten annahmegemäß als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, ergeben sich hieraus keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Ertragslage der Bieterin. · Der Jahresüberschuss der Bieterin wird sich infolgedessen von EUR 506 Mio. um rund EUR 2 Mio. auf EUR 504 Mio. reduzieren. 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss der ERGO-Gruppe zum 30. Juni 2008 Nachstehend werden die verkürzte Konzernbilanz der ERGO-Gruppe zum 30. Juni 2008 sowie die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2008 dargestellt. Die Erstellung dieser Finanzinformationen der ERGO-Gruppe erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit diesem Angebot zu erfüllen. Sie vermitteln deshalb kein Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ERGO-Gruppe. Sie dienen lediglich der Darstellung der angenommenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der ERGO-Gruppe und sollten nicht für die Prognose zukünftiger Ergebnisse verwendet werden. Die Angaben basieren auf den ungeprüften, nach IFRS erstellten Konzernzwischenabschlüssen der ERGO-Gruppe und der MEDICLIN-Gruppe zum 30. Juni 2008 und unterstellen für die Zwecke dieser Darstellung, dass die Bieterin bereits zu Beginn des Berichtszeitraums am 1. Januar 2008 alle Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft erworben hat. - 32 - a. Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der ERGO-Gruppe Der vollständige Erwerb sämtlicher MEDICLIN-Aktien wird sich voraussichtlich auf die Vermögensund Finanzlage der ERGO-Gruppe wie folgt auswirken: -alle Angaben ungeprüft nach IFRS in Mio. EUR- ERGO-Gruppe zum 30. Juni 2008 MEDICLIN-Gruppe zum 30. Juni 2008 Anpassung ERGO-Gruppe inkl. MEDICLIN-Gruppe zum 30. Juni 2008 - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - A. Aktiva Immaterielle Vermögenswerte Kapitalanlagen 656 55 -16 695 100.657 0 -16 100.641 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 2.114 2.114 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen 7.576 7.576 Forderungen 4.060 59 -41 4.078 Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 1.734 23 -5 1.752 Aktivierte Abschlusskosten (netto) 6.232 Aktive Steuerabgrenzung 1.581 6 1.587 Übrige Aktiva 2.294 168 2.462 126.904 311 -78 127.137 3.712 106 -90 3.728 Summe Aktiva 6.232 B. Passiva Eigenkapital Nachrangige Verbindlichkeiten 380 380 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto) 102.343 102.343 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung 2.254 2.254 Andere Rückstellungen 1.943 37 14.137 167 2.135 1 126.904 311 Verbindlichkeiten Passive Steuerabgrenzung Summe Passiva 1.980 12 14.316 2.136 -78 127.137 Im Wesentlichen wirkt sich die Anpassung wie folgt auf die Konzernbilanz der ERGO-Gruppe zum 30. Juni 2008 aus: · Die immateriellen Vermögenswerte werden von EUR 656 Mio. um EUR 39 Mio. auf EUR 695 Mio. ansteigen. Darin sind die aus der Erstkonsolidierung von MEDICLIN resultierenden Unterschiedsbeträge enthalten. · Die Kapitalanlagen reduzieren sich aufgrund der Erstkonsolidierung der MEDICLIN um EUR 16 Mio. Der Betrag entspricht dem Beteiligungsbuchwert der MEDICLIN zum 30. Juni 2008, der bereits Vorerwerbe in Höhe von rund EUR 1 Mio. enthält. - 33 - · Das laufende Guthaben wird sich insgesamt um EUR 18 Mio. erhöhen. Darin erfasst sind die Auswirkungen der Finanzierung der noch nicht im Abschluss abgebildeten Vorerwerbe in Höhe von rund EUR 4 Mio. sowie der zeitanteilige zusätzliche Zinsaufwand aus dem von der Münchener Rück gewährten Darlehen in Höhe von rund EUR 1 Mio. · Die Summe der Aktiva wird sich infolgedessen von EUR 126.904 Mio. um EUR 233 Mio. auf EUR 127.137 Mio. erhöhen. · Das Eigenkapital wird sich von EUR 3.712 Mio. um EUR 16 Mio. auf EUR 3.728 Mio. erhöhen. Die Anpassung in Höhe von EUR 90 Mio. ergibt sich aus der Kapitalkonsolidierung von MEDICLIN sowie aus dem negativen Ergebniseffekt aufgrund der zusätzlichen Zinsbelastung. · Die Verbindlichkeiten werden sich aufgrund der Mittel, die der ERGO-Gruppe darlehensweise zur Verfügung gestellt werden, um EUR 53 Mio. erhöhen. Demgegenüber reduzieren sich die Verbindlichkeiten (und Forderungen) um EUR 41 Mio., was auf die Eliminierung der ausgereichten Gesellschafterdarlehen der DKV bzw. VICTORIA Lebensversicherung AG an die MEDICLIN zurückzuführen ist. b. Erwartete Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der ERGO-Gruppe Auf Grundlage der ungeprüften konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen der ERGO-Gruppe und der MEDICLIN-Gruppe jeweils zum 30. Juni 2008 wird sich der Erwerb sämtlicher MEDICLINAktien nach diesem Angebot auf die Ertragslage der ERGO-Gruppe voraussichtlich wie folgt auswirken: -alle Angaben ungeprüft nach IFRS in Mio. EUR- ERGO-Gruppe vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 MEDICLIN-Gruppe vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 Anpassung ERGO-Gruppe inkl. MEDICLIN-Gruppe vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - Gebuchte Bruttobeiträge 8.433 8.433 Verdiente Nettobeiträge 7.392 7.392 Ergebnis aus Kapitalanlagen 1.510 1.510 Sonstige Erträge 731 229 -20 940 Versicherungsleistungen -6.808 -6.808 Aufwendungen Versicherungsbetrieb -1.520 -1.520 Sonstige Aufwendungen -827 Abschreibungen auf GoF 0 -224 19 -1.032 0 Operatives Ergebnis 478 5 Finanzergebnis -10 -3 -13 Ertragssteuern -199 0 -199 269 2 Konzernergebnis -1 -1 482 270 Im Einzelnen wirkt sich die Anpassung wie folgt auf die Gewinn- und Verlustrechnung der ERGOGruppe aus: - 34 - · Die sonstigen Erträge erhöhen sich von EUR 731 Mio. um lediglich EUR 209 Mio. auf EUR 940 Mio., da die aus der Verpachtung von Klinikimmobilien entstandenen Mieterträge des OIK Fonds, der bereits im ERGO-Konzernabschluss vollkonsolidiert ist, in Höhe von EUR 20 Mio. eliminiert werden. · Die sonstigen Aufwendungen erhöhen sich von EUR 827 Mio. um EUR 205 Mio. auf EUR 1.032 Mio. Dem konsolidierungsbedingten Wegfall der Mietaufwendungen in Höhe von EUR 20 Mio. der MEDICLIN an den OIK-Fonds steht der höhere Zinsaufwand in Höhe von EUR 1 Mio. der ERGO aus dem Münchener Rück-Darlehen entgegen. · Das Konzernergebnis der ERGO-Gruppe zum 30. Juni 2008 erhöht sich infolgedessen von EUR 269 Mio. um rund EUR 1 Mio. auf EUR 270 Mio. 15.4 Erwartete Auswirkungen auf den Konzerzwischenabschluss der Münchener RückGruppe zum 30. Juni 2008 Nachstehend werden die verkürzte Konzernbilanz der Münchener Rück-Gruppe zum 30. Juni 2008 und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2008 dargestellt. Die Erstellung dieser Finanzinformationen der Münchener Rück-Gruppe erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit diesem Angebot zu erfüllen. Sie vermitteln deshalb kein Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Münchener Rück-Gruppe. Sie dienen lediglich der Darstellung der angenommenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Münchener Rück-Gruppe und sollten nicht für die Prognose zukünftiger Ergebnisse verwendet werden. Die Angaben basieren auf den ungeprüften, nach IFRS erstellten Konzernzwischenabschlüssen der Münchener Rück-Gruppe und der MEDICLIN-Gruppe zum 30. Juni 2008 und unterstellen für die Zwecke dieser Darstellung, dass die Bieterin bereits zu Beginn des Berichtszeitraums am 1. Januar 2008 alle Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft erworben hat. - 35 - a. Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Münchener Rück-Gruppe Der vollständige Erwerb sämtlicher MEDICLIN-Aktien wird sich voraussichtlich auf die Vermögensund Finanzlage der Münchener Rück-Gruppe wie folgt auswirken: -alle Angaben ungeprüft nach IFRS in Mio. EUR- Münchener Rück-Gruppe zum 30. Juni 2008 MEDICLIN-Gruppe zum 30. Juni 2008 Anpassung Münchener Rück-Gruppe inkl. MEDICLINGruppe zum 30. Juni 2008 - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - A. Aktiva Immaterielle Vermögenswerte Kapitalanlagen 4.784 55 -15 4.824 164.129 0 -16 164.113 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 2.114 2.114 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen 5.065 5.065 Forderungen 9.646 59 -41 9.664 Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 2.996 23 -57 2.962 Aktivierte Abschlusskosten (netto) 8.490 Aktive Steuerabgrenzung 4.668 6 4.674 Übrige Aktiva 4.055 168 4.223 205.947 311 -129 206.129 21.472 106 -88 21.490 Summe Aktiva 8.490 B. Passiva Eigenkapital Nachrangige Verbindlichkeiten 4.833 4.833 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto) 153.408 153.408 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung 2.254 2.254 Andere Rückstellungen 2.701 37 14.182 167 7.097 1 205.947 311 Verbindlichkeiten Passive Steuerabgrenzung Summe Passiva 2.738 -41 14.308 7.098 -129 206.129 Im Wesentlichen wirkt sich die Anpassung wie folgt auf die Konzernbilanz der Münchener RückGruppe zum 30. Juni 2008 aus: · Die immateriellen Vermögenswerte werden von EUR 4.784 Mio. um EUR 40 Mio. auf EUR 4.824 Mio. ansteigen. Darin sind die aus der Erstkonsolidierung von MEDICLIN resultierenden Unterschiedsbeträge unter Berücksichtigung des Fremdanteils enthalten. - 36 - · Die Kapitalanlagen reduzieren sich aufgrund der Erstkonsolidierung der MEDICLIN um EUR 16 Mio. Der Betrag entspricht dem Beteiligungsbuchwert der MEDICLIN zum 30. Juni 2008, der bereits Vorerwerbe in Höhe von rund EUR 1 Mio. enthält. · Das laufende Guthaben der Münchener Rück-Gruppe wird sich aufgrund des Aktienerwerbs um EUR 34 Mio. reduzieren. · Die Summe der Aktiva wird sich infolgedessen von EUR 205.947 Mio. um EUR 182 Mio. auf EUR 206.129 Mio. erhöhen. · Das Eigenkapital erhöht sich von EUR 21.472 Mio. um EUR 18 Mio. auf EUR 21.490 Mio. · Die Verbindlichkeiten (und Forderungen) reduzieren sich um EUR 41 Mio., was auf die Eliminierung der ausgereichten Gesellschafterdarlehen der DKV bzw. VICTORIA Lebensversicherung AG an die MEDICLIN zurückzuführen ist. b. Erwartete Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Münchener RückGruppe Auf Grundlage der ungeprüften konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnungen der Münchener Rück-Gruppe und der MEDICLIN-Gruppe jeweils zum 30. Juni 2008 wird sich der Erwerb sämtlicher MEDICLIN-Aktien nach diesem Angebot auf die Ertragslage der Münchener Rück-Gruppe voraussichtlich wie folgt auswirken: -alle Angaben ungeprüft nach IFRS in Mio. EUR- Münchener Rück-Gruppe vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 MEDICLIN-Gruppe vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 Anpassung Münchener Rück-Gruppe inkl. MEDICLINGruppe vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - - ungeprüft - Gebuchte Bruttobeiträge 18.857 18.857 Verdiente Nettobeiträge 17.245 17.245 Ergebnis Kapitalanlagen 3.263 3.263 Sonstige Erträge Versicherungsleistungen 1.662 229 -20 1.871 -14.023 -14.023 Aufwendungen Versicherungsbetrieb -4.212 -4.212 Sonstige Aufwendungen -1.761 Abschreibungen auf GoF 0 Operatives Ergebnis -224 20 -1.965 0 2.174 5 Finanzergebnis -181 -3 -184 Ertragssteuern -587 0 -587 1.406 2 Konzernergebnis 0 0 2.179 1.408 Im Einzelnen wirkt sich die Anpassung wie folgt auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Münchener Rück-Gruppe aus: - 37 - · Die sonstigen Erträge erhöhen sich von EUR 1.662 Mio. um lediglich EUR 209 Mio. auf EUR 1.871 Mio., da die aus der Verpachtung von Klinikimmobilien entstandenen Mieterträge des OIK-Fonds, der bereits im ERGO-Konzernabschluss vollkonsolidiert ist, in Höhe von EUR 20 Mio. eliminiert werden. · Die sonstigen Aufwendungen erhöhen sich infolge der Konsolidierung von EUR 1.761 Mio. um lediglich EUR 204 Mio. auf EUR 1.965 Mio. · Das Konzernergebnis der Münchener Rück-Gruppe zum 30. Juni 2008 erhöht sich infolgedessen von EUR 1.406 Mio. um rund EUR 2 Mio. auf EUR 1.408 Mio. 16. Rücktrittsrecht MEDICLIN-Aktionären, die das Angebot angenommen haben, stehen folgende Rücktrittsrechte zu: 16.1 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots Im Falle einer Änderung dieses Angebots gemäß § 21 WpÜG können MEDICLIN-Aktionäre, die das Pflichtangebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, von den Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten (§ 21 Abs. 4 WpÜG). 16.2 Rücktrittsrecht bei konkurrierenden Angeboten Im Falle eines konkurrierenden Angebots gemäß § 22 WpÜG können MEDICLIN-Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, bis zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist von den Verträgen zurücktreten, sofern der jeweilige Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte (§ 22 Abs. 3 WpÜG). 16.3 Rücktrittsrecht bei Nichteintritt der Vollzugsbedingung Sollte die Vollzugsbedingung gemäß Abschnitt 13.1 nicht bis zu dem Ende der Annahmefrist eingetreten sein oder als eingetreten gelten und die Bieterin auch nicht wirksam auf deren Eintritt verzichtet haben, so können MEDICLIN-Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, ab Beginn des neunten Bankarbeitstags nach dem Ablauf der Annahmefrist bis zur Veröffentlichung des Bedingungseintritts oder der Fiktion des Bedingungseintritts von dem aufgrund der Annahme des Angebots abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. 16.4 Ausübung des Rücktrittsrechts und Abwicklung a. Rücktrittsrecht nach Abschnitt 16.1 und 16.2 MEDICLIN-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht nach den Abschnitten 16.1 und 16.2 nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist · den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären, - 38 - und · ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung einer Anzahl von in ihrem Depotkonto befindlichen Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien, die der Anzahl der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ursprüngliche ISIN DE0006595101 (WKN 659510) (MEDICLIN-Aktie) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. b. Rücktrittsrecht nach Abschnitt 16.3 MEDICLIN-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht nach Abschnitt 16.3 nur dadurch ausüben, dass · die schriftliche Erklärung des Rücktritts gegenüber ihrer Depotführenden Bank zwischen dem Beginn des neunten Bankarbeitstags nach dem Ablauf der Annahmefrist und der Veröffentlichung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung oder der Fiktion des Bedingungseintritts eingegangen ist, und · sie ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung einer Anzahl von in ihrem Depotkonto befindlichen Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien, die der Anzahl der Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ursprüngliche ISIN DE0006595101 (WKN 659510) (MEDICLIN-Aktie) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. c. Wirksamwerden des Rücktritts Der Rücktritt nach Abschnitt 16.1 und 16.2 wird nur wirksam, wenn (i) die schriftliche Erklärung des Rücktritts bei der Depotführenden Bank innerhalb der Annahmefrist eingegangen ist und (ii) die Zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, bis spätestens 18:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommer- bzw. Winterzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist in die ISIN DE0006595101 (WKN 659510) (MEDICLIN-Aktie) bei der Clearstream Banking AG zurückgebucht worden sind. Der Rücktritt nach Abschnitt 16.3 wird nur wirksam, wenn (i) die schriftliche Erklärung des Rücktritts bei der Depotführenden Bank zwischen dem Beginn des neunten Bankarbeitstags nach dem Ablauf der Annahmefrist und der Veröffentlichung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung oder der Fiktion des Bedingungseintritts eingegangen ist und (ii) die zum Verkauf Eingereichten MEDICLIN-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, bis spätestens 18:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommer- bzw. Winterzeit) am zweiten Bankarbeitstag nach dieser Veröffentlichung in die ISIN DE0006595101 (WKN 659510) (MEDICLIN-Aktie) bei der Clearstream Banking AG zurückgebucht worden sind. - 39 - Die jeweilige Umbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen. 17. Hinweise für Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft, die das Angebot nicht annehmen MEDICLIN-Aktionäre, die nicht beabsichtigen, dieses Angebot anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: · Der gegenwärtige Kurs der MEDICLIN-Aktie kann den Umstand reflektieren, dass die Bieterin am 4. Juli 2008 ihre Entscheidung zur Abgabe eines Angebots zu EUR 2,50 je MEDICLIN-Aktie veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der MEDICLIN-Aktie nach Ablauf der Annahmefrist auf derzeitigem Niveau bewegen oder darüber oder darunter liegen wird. · MEDICLIN-Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen worden ist, können unverändert an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart und im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutsche Börse AG unter der ISIN DE0006595101 (WKN 659510) gehandelt werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich das Handelsvolumen der MEDICLIN-Aktien, die nicht zum Verkauf eingereicht wurden, noch weiter verringern wird. Dies könnte zu einer geringen Handelsliquidität und zu stärkeren Kursschwankungen führen und damit nachteilige Auswirkungen auf die Kursentwicklung der MEDICLIN-Aktien haben. · Würde die Bieterin nach Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95% des Grundkapitals der MEDICLIN Aktiengesellschaft halten, bestünde die Möglichkeit, dass die Bieterin in der Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft vorschlägt, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG zu beschließen. In einem solchen Fall würden die Minderheitsaktionäre mit Eintragung des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister ihre Aktionärsstellung in der MEDICLIN Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung verlieren. · Nach Vollzug dieses Angebots hält die Bieterin möglicherweise die erforderliche Stimmrechtsmehrheit, um wichtige gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen in einer Hauptversammlung der MEDICLIN durchsetzen zu können. Solche Maßnahmen sind etwa Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, der Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung (einschließlich der so genannten übertragenden Auflösung). Nur im Fall einiger dieser Maßnahmen wäre die Bieterin nach deutschem Recht verpflichtet, den Minderheitsaktionären auf Basis einer Unternehmensbewertung der MEDICLIN ein Angebot vorzulegen, ihre Aktien gegen angemessene Abfindung zu erwerben oder einen Ausgleich zu gewähren. Da diese Unternehmensbewertung auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der MEDICLIN über - 40 - die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen müsste, könnte ein Abfindungsangebot wertmäßig dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Die Durchführung einiger dieser Maßnahmen könnte zudem zu einer Beendigung der Börsennotierung der MEDICLIN-Aktien führen. · Die MEDICLIN kann nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht ziehen, den Widerruf der Zulassung der MEDICLIN-Aktien zum Teilbereich des Regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle könnten die MEDICLIN-Aktionäre nicht mehr von den gesteigerten Berichtspflichten des Prime Standards profitieren. · MEDICLIN-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, können das Angebot gemäß § 39 c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist annehmen, sofern die Bieterin berechtigt ist, nach § 39 a WpÜG einen Antrag an das zuständige Gericht zu stellen, dass ihr die Aktien der verbleibenden MEDICLIN Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss übertragen werden (Andienungsfrist). Diese Berechtigung der Bieterin zur Stellung eines Antrags gemäß § 39 a WpÜG besteht insbesondere nur, wenn ihr nach Durchführung dieses Angebots unmittelbar oder mittelbar mindestens 95% des Grundkapitals der MEDICLIN Aktiengesellschaft gehören (Andienungsrecht). Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wird die Bieterin das Erreichen der Beteiligungsschwelle von 95% unverzüglich veröffentlichen. Die Andienungsfrist beginnt, sobald die Bieterin ihre Verpflichtung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG erfüllt hat. Für die Ausübung des Andienungsrechts gilt das unter Abschnitt 11.2 und 11.3 dargestellte Verfahren zur Annahme und Durchführung des Angebots sinngemäß. MEDICLINAktionäre, die beabsichtigen, das Angebot während der Andienungsfrist anzunehmen, sollten sich wegen aller Fragen zur technischen Durchführung an ihre Depotführende Bank wenden. Die Ausübung des Andienungsrechts gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn die Umbuchung der MEDICLIN-Aktien in die ISIN DE000A0WMQR7 (WKN A0WMQR) bei der Clearstream Banking AG spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Andienungsfrist bis 18:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommer- bzw. Winterzeit) bewirkt worden ist. Die Bieterin wird jedoch voraussichtlich auch nach Durchführung des Angebots weniger als 95% der Grundkapitals der MEDICLIN halten und daher im Anschluss an den Vollzug dieses Angebots voraussichtlich keinen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze Out) nach §§ 39 a f. WpÜG herbeiführen. Dementsprechend werden voraussichtlich auch die Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, kein Andienungsrecht haben. Die Möglichkeit des Antrags nach § 39 a WpÜG besteht alternativ zur Beschlussfassung nach §§ 327 a ff. AktG. Auch in diesem Fall würden die Minderheitsaktionäre ihre Aktionärsstellung in der MEDICLIN Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung verlieren. - 41 - 18. Keine Vorteile für Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft Im Zusammenhang mit diesem Angebot sind weder Mitgliedern des Vorstands noch des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden. Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft, die Inhaber von MEDICLIN-Aktien sind, steht es frei, dieses Angebot anzunehmen. Sie erhalten in diesem Fall wie alle anderen Aktionäre der MEDICLIN Aktiengesellschaft den Angebotspreis für die Einreichung ihrer MEDICLIN-Aktien. 19. Steuern Die Bieterin empfiehlt den MEDICLIN-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen. 20. Veröffentlichungen und Mitteilungen Diese Angebotsunterlage wird gemäß § 35 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 14. August 2008 durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.ergo-uebernahmeangebot.de veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bei dem Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt (abrufbar auch per E-Mail an Metzler_ZGA_Corporate_Actions @metzler.com oder per Telefax an +49-(0)69 2 10 46 32) und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt wird, werden am 14. August 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am 15. August 2008 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Die Bieterin wird Mitteilungen nach § 23 Abs. 1 WpÜG im Internet unter http://www.ergouebernahmeangebot.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger wie folgt veröffentlichen: · nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG), · unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG), · unverzüglich nach Erreichen der für einen übernahmerechtlichen Squeeze Out gemäß § 39 a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungsschwelle (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG). Alle nach dem WpÜG erforderlichen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot (§ 23 Abs. 2 WpÜG) werden im Internet unter http://www.ergouebernahmeangebot.de und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. - 42 - 21. Finanzberater / begleitende Bank Die B. Metzler GmbH („Metzler Corporate Finance“) stand der Bieterin bei diesem Angebot als begleitende Investmentbank beratend zur Seite. Metzler Corporate Finance handelt im Zusammenhang mit diesem Angebot ausschließlich für die Bieterin und ist niemand anderem als der Bieterin dafür verantwortlich, die den Kunden von Metzler Corporate Finance gewährten Schutzmaßnahmen bereitzustellen oder eine Beratungsleistung in Bezug auf dieses Angebot zu erbringen. 22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der in Folge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf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|OQ 'HXWVFKODQG $/,&(6RIWZDUH6HUYLFH*PE+(UNUDWK 'HXWVFKODQG $3.$PEXODQWH3IOHJH.|OQ*PE+.|OQ 'HXWVFKODQG 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