Information für Mütter, Väter und Paare, die sich mit
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Information für Mütter, Väter und Paare, die sich mit
Information für Mütter, Väter und Paare, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind bei Adoptiveltern aufwachsen zu lassen Vor einer Entscheidung steht eine ausführliche Beratung! Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die Gelegenheit der Beratung unbedingt nutzen und überlegen, ob die Adoption für Sie und Ihr Kind der richtige Weg ist. Die Wahl, Ihr Kind ein Leben lang in eine Adoptivfamilie zu geben, ist eine schwere, jedoch sehr verantwortungsvolle Entscheidung, die große Achtung verdient. Welche Schritte sind hierzu notwendig ? Sie sollten zunächst mit uns Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. E-mail: adoption@ortenaukreis.de Telefon: 0781-805-9760 oder 9761 Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung und informieren Sie über Alternativen. Wenn Sie sich für eine Adoptionsfreigabe entscheiden, können Sie sich bei uns an der Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern beteiligen und diese, wenn Sie möchten, auch kennen lernen. Gemeinsam besprechen wir dann alles Weitere. Was bedeutet die Adoption rechtlich für Sie und Ihr Kind? Die Einwilligung in die Adoption ist eine weitreichende Entscheidung. Alle familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind erlöschen und Ihre Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Unterhalt und Erziehung gehen auf die Adoptiveltern über. Ihr Kind erlangt rechtlich die Stellung eines ehelichen Kindes der Adoptiveltern. Es erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und oft einen weiteren Vornamen. Damit Sie vor diesem endgültigen Schritt noch eine Bedenkzeit haben, können Sie Ihre notarielle Einwilligung in die Adoption frühestens 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes abgeben.(§ 1747 Abs. 2 BGB) Trotzdem kann Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis schon im Krankenhaus den von Ihnen ausgesuchten Adoptiveltern übergeben werden. Ihr Kind ist dann in der Adoptivfamilie ganz zu Hause. Wenn Sie sich weiterhin über die Entwicklung Ihres Kindes informieren möchten, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt zu der Adoptivfamilie zu halten und weitere Wünsche zu besprechen. Auch nach Ihrer Adoptionseinwilligung werden Sie aus menschlicher und psychologischer Sicht für Ihr Kind immer die Eltern bleiben, die ihm das Leben geschenkt haben. Alternative Hilfsangebote: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Landratsamt Ortenaukreis Badstr. 20 / Bau B, 77652 Offenburg 0781 805 9768, Frau Hilde Wagener E-Mail: hilde.wagener@ortenaukreis.de Internet: Schwangerschaftskonfliktberatung Diakonisches Werk im Ortenaukreis - Offenburg Okenstr. 12, 77652 Offenburg Tel: 0781 92 22 22 E-Mail: schwangereninfo@diakonie-ortenau.de Internet: www.diakonie-baden.de Diakonisches Werk im Ortenaukreis - Achern Allerheiligen Str. 28, 77855 Achern Tel: 07841 10 80 Diakonisches Werk im Ortenaukreis - Hausach Eisenbahnstr. 58, 77756 Hausach Tel: 07831 96 69 0 Diakonisches Werk Kehl Friedhofstr. 1, 77694 Kehl Tel: 07851 1618 oder 7 22 44 Diakonisches Werk im Ortenaukreis – Lahr Dolerplatz 7, 77933 Lahr Tel: 07821 8 94 36 Schwangerenberatungsstellen: Caritasverband Achern-Renchtal Martinstr. 56, 77855 Achern E-Mail: kontakt@caritas-acher-renchtal.de Internet: www.caritas-acher-renchtal.de Caritasverband Kehl Hauptstr. 60, 77694 Kehl Tel: 07851 2148 Caritasverband Lahr Kaiserstr. 85, 77902 Lahr Tel: 07821 90660 E-Mail: schwagerschaftsberatung@caritas-lahr.de Internet: www.caritas-lahr.de Caritasverband Offenburg Okenstr. 26, 77652 Offenburg Telefon: 0781 7901 0 Caritasverband Kinzigtal e. V. Kirchstraße 16, 77709 Wolfach Tel: 07834 83 480 Sozialdienst Katholischer Frauen Zellerstr. 11, 77654 Offenburg Tel: 0781 93 22 9 0 E-Mail: info@skf-offenburg.de Internet: www.skf-offenburg.de Kommunale Soziale Dienste des Landratsamtes Ortenaukreis Informationen über Beratungs- und Hilfsangebote, Vermittlung von Hilfsmaßnahmen, Betreuungsangeboten, ambulanten und stationären Jugendhilfeleistungen, Krisenintervention, Telefonisch erreichbar: Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr Mo-Mi 14:00-16:00 Uhr und Do 13:00-18:00 Uhr Kommunaler Sozialer Dienst Offenburg Badstr. 20, 77652 Offenburg Tel: 0781 805 9786 Tel: 0781 805 1247 E-Mail: sozialedienste@ortenaukreis.de Kommunaler Sozialer Dienst Achern Friedrichstr. 1, 77855 Achern Tel: 07841 204841 00 E-Mail: sozialedienste.achern@ortenaukreis.de Kommunaler Sozialer Dienst Kehl Richard-Wagner-Str. 10 - 12, 77694 Kehl Tel: 07851 9487 5037 E-Mail: sozialedienste.kehl@ortenaukreis.de Kommunaler Sozialer Dienst Lahr Langemarckstr. 11, 77933 Lahr Tel: 07821 919 200 (Lahr-Stadt und Lahr-Umland) E-Mail: sozialedienste.lahr@ortenaukreis.de Kommunaler Sozialer Dienst Wolfach Hauptstr. 40, 77709 Wolfach Tel: 07834 988 3120 E-Mail: sozialedienste.wolfach@ortenaukreis.de Mosesprojekt Ortenau Tel.: 0800-0066737 www.moses-ortenau.de Information für Adoptiveltern während und nach der Aufnahme eines Adoptivkindes Leben mit doppelter Elternschaft braucht besondere Begleitung ! Adoptivfamilien bekommen bei uns jederzeit Unterstützung im Erziehungsalltag, Wir bieten Supervision, Fortbildung und Seminare mit Referenten an Im Ortenaukreis gibt es viele Adoptivfamiliengruppen Alle zwei Jahre findet ein Adoptivfamilienfest statt Information für Adoptierte und ihrer spezifischen Lebensgeschichte Adoption –Auseinandersetzung mit Ihrer eigenen Geschichte ! Die Auseinandersetzung mit der eigenen Adoptionsgeschichte ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung aller Adoptierten. Deshalb wollen viele von Ihnen irgendwann mehr über Ihre Wurzeln wissen und die Umstände, die zu Ihrer Adoption geführt haben. Manche möchten ihre Herkunftseltern suchen und evtl. sogar Kontakt mit ihnen aufnehmen. Mit diesem Anliegen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können, soweit dies gewünscht wird, einen Kontakt herstellen und Sie auf Ihrem Weg begleiten. Information für Herkunftseltern Auch Sie als Herkunftseltern dürfen fragen! Leibliche Eltern haben manchmal den Wunsch, etwas über ihre zur Adoption freigegebenen Kinder zu erfahren. Sie möchten gerne an der Entwicklung ihres Kindes teilhaben und wissen, ob es ihm gut geht. Mit diesem Anliegen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Information für Adoptionsbewerber, die sich für eine Adoption interessieren Bei den Überlegungen, ob Adoption für Sie der richtige Weg ist, stehen wir Ihnen zur Seite. Adoption ist für Kinder bestimmt, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können. Unsere Aufgabe ist hierbei, diese Kinder zu geeigneten Bewerbern zu vermitteln und nicht die „passenden“ Kinder für Eltern zu finden. Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund, d.h. es muss stets abgeklärt werden, welche Bedürfnisse das Kind hat, was es braucht und was Sie als zukünftige Adoptiveltern bereit und in der Lage sind zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und Sie auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, ist ein offener und vertrauensvoller Umgang miteinander und genügend Zeit für gemeinsame Gespräche notwendig. Nur eine fundierte Vorbereitung und Eignungsprüfung sowie eine spätere Begleitung hat die Chance, dass Adoption glückt. Informationsgespräche können auf Nachfrage zeitnah vereinbart werden. Tel.: 0781-805-9760 oder -9761 Sie erhalten von uns Antworten auf Fragen wie zum Beispiel: Welche Voraussetzungen müssen Adoptionsbewerber erfüllen? Wie ist der Ablauf des Verfahrens? Welche Kinder werden zur Adoption vermittelt? Wie ist die Situation der leiblichen Eltern? Welche Formen der Adoption gibt es? Adoption eines ausländischen Kindes Gibt es für die Adoption eines ausländischen Kindes spezielle Voraussetzungen ? Ablauf einer Auslandsadoption Gibt es Alternativen zu einer Adoption? Die Termine für unsere Informationsveranstaltungen können Sie telefonisch unter 0781-805-9760 oder -9761 erfragen. Gesetzliche Grundlagen: Adoption, die Annahme als Kind, ist gesetzlich geregelt in: den §§ 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) bei Auslandsadoptionen im Haager Übereinkommen (AdÜbAG und AdWirkG). (siehe www. kvjs .de) Information für Patchworkfamilien bzw.Stieffamilien, die sich eine Adoption überlegen Sie haben Kinder aus früheren Beziehungen und wünschen sich Normalität. Soll Ihr Kind adoptiert werden? Sie haben den Wunsch, das Kind Ihrer Ehefrau bzw. Ihres Ehemannes zu adoptieren. Welche Voraussetzungen gibt es? Vor einem Adoptionsverfahren sollte auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit der Adoptionsvermittlungsstelle stattfinden. Gemeinsam versuchen wir mit Ihnen herauszufinden, ob eine Adoption sinnvoll ist und die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Sie sollten mindestens 1 Jahr verheiratet sein. Zwischen dem oder der Annehmenden muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein Der leibliche Elternteil muss notariell in die Adoption einwilligen. Er kann sich davor von uns beraten lassen. Ihr Antrag auf Adoption muss ebenfalls vor einem Notar gestellt werden. Je nach Alter des Kindes muss es selbst in die Adoption einwilligen. Die Adoptionsvermittlungsstelle hat die Aufgabe, zur beantragten Adoption eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben. Hierfür müssen wir Sie und Ihre Familie gut kennen lernen. Wir werden Beratungsgespräche mit Ihnen im Büro haben und Sie zu Hause besuchen. Die Entscheidung trifft das Amtsgericht