Information für Mütter, Väter und Paare, die sich mit

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Information für Mütter, Väter und Paare, die sich mit
Information für Mütter, Väter und Paare, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind bei Adoptiveltern
aufwachsen zu lassen
Vor einer Entscheidung steht eine ausführliche Beratung!
Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die Gelegenheit der Beratung unbedingt nutzen und überlegen, ob die
Adoption für Sie und Ihr Kind der richtige Weg ist.
Die Wahl, Ihr Kind ein Leben lang in eine Adoptivfamilie zu geben, ist eine schwere, jedoch sehr
verantwortungsvolle Entscheidung, die große Achtung verdient.
Welche Schritte sind hierzu notwendig ?
Sie sollten zunächst mit uns Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. E-mail:
adoption@ortenaukreis.de Telefon: 0781-805-9760 oder 9761
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung und informieren Sie über Alternativen. Wenn Sie sich für eine
Adoptionsfreigabe entscheiden, können Sie sich bei uns an der Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern
beteiligen und diese, wenn Sie möchten, auch kennen lernen.
Gemeinsam besprechen wir dann alles Weitere.
Was bedeutet die Adoption rechtlich für Sie und Ihr Kind?
Die Einwilligung in die Adoption ist eine weitreichende Entscheidung. Alle familiären und verwandtschaftlichen
Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind erlöschen und Ihre Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel
Unterhalt und Erziehung gehen auf die Adoptiveltern über. Ihr Kind erlangt rechtlich die Stellung eines ehelichen Kindes der Adoptiveltern. Es erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und oft einen weiteren
Vornamen. Damit Sie vor diesem endgültigen Schritt noch eine Bedenkzeit haben, können Sie Ihre notarielle
Einwilligung in die Adoption frühestens 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes abgeben.(§ 1747 Abs. 2 BGB)
Trotzdem kann Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis schon im Krankenhaus den von Ihnen ausgesuchten
Adoptiveltern übergeben werden. Ihr Kind ist dann in der Adoptivfamilie ganz zu Hause.
Wenn Sie sich weiterhin über die Entwicklung Ihres Kindes informieren möchten, besteht für Sie die
Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt zu der Adoptivfamilie zu halten und weitere
Wünsche zu besprechen.
Auch nach Ihrer Adoptionseinwilligung werden Sie aus menschlicher und psychologischer Sicht für Ihr Kind
immer die Eltern bleiben, die ihm das Leben geschenkt haben.
Alternative Hilfsangebote:
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Landratsamt Ortenaukreis Badstr. 20 / Bau B, 77652 Offenburg 0781 805 9768, Frau Hilde Wagener E-Mail:
hilde.wagener@ortenaukreis.de
Internet: Schwangerschaftskonfliktberatung
Diakonisches Werk im Ortenaukreis - Offenburg Okenstr. 12, 77652 Offenburg Tel: 0781 92 22 22 E-Mail:
schwangereninfo@diakonie-ortenau.de
Internet: www.diakonie-baden.de
Diakonisches Werk im Ortenaukreis - Achern
Allerheiligen Str. 28, 77855 Achern
Tel: 07841 10 80
Diakonisches Werk im Ortenaukreis - Hausach
Eisenbahnstr. 58, 77756 Hausach
Tel: 07831 96 69 0
Diakonisches Werk Kehl
Friedhofstr. 1, 77694 Kehl
Tel: 07851 1618 oder 7 22 44
Diakonisches Werk im Ortenaukreis – Lahr
Dolerplatz 7, 77933 Lahr
Tel: 07821 8 94 36
Schwangerenberatungsstellen:
Caritasverband Achern-Renchtal
Martinstr. 56, 77855 Achern
E-Mail: kontakt@caritas-acher-renchtal.de
Internet: www.caritas-acher-renchtal.de
Caritasverband Kehl
Hauptstr. 60, 77694 Kehl
Tel: 07851 2148
Caritasverband Lahr
Kaiserstr. 85, 77902 Lahr
Tel: 07821 90660
E-Mail: schwagerschaftsberatung@caritas-lahr.de
Internet: www.caritas-lahr.de
Caritasverband Offenburg
Okenstr. 26, 77652 Offenburg
Telefon: 0781 7901 0
Caritasverband Kinzigtal e. V.
Kirchstraße 16, 77709 Wolfach
Tel: 07834 83 480
Sozialdienst Katholischer Frauen
Zellerstr. 11, 77654 Offenburg
Tel: 0781 93 22 9 0
E-Mail: info@skf-offenburg.de
Internet: www.skf-offenburg.de
Kommunale Soziale Dienste des Landratsamtes Ortenaukreis
Informationen über Beratungs- und Hilfsangebote, Vermittlung von Hilfsmaßnahmen, Betreuungsangeboten,
ambulanten und stationären Jugendhilfeleistungen, Krisenintervention,
Telefonisch erreichbar:
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr
Mo-Mi 14:00-16:00 Uhr und Do 13:00-18:00 Uhr
Kommunaler Sozialer Dienst Offenburg
Badstr. 20, 77652 Offenburg
Tel: 0781 805 9786
Tel: 0781 805 1247
E-Mail: sozialedienste@ortenaukreis.de
Kommunaler Sozialer Dienst Achern
Friedrichstr. 1, 77855 Achern
Tel: 07841 204841 00
E-Mail: sozialedienste.achern@ortenaukreis.de
Kommunaler Sozialer Dienst Kehl
Richard-Wagner-Str. 10 - 12, 77694 Kehl
Tel: 07851 9487 5037
E-Mail: sozialedienste.kehl@ortenaukreis.de
Kommunaler Sozialer Dienst Lahr
Langemarckstr. 11, 77933 Lahr
Tel: 07821 919 200
(Lahr-Stadt und Lahr-Umland)
E-Mail: sozialedienste.lahr@ortenaukreis.de
Kommunaler Sozialer Dienst Wolfach
Hauptstr. 40, 77709 Wolfach
Tel: 07834 988 3120
E-Mail: sozialedienste.wolfach@ortenaukreis.de
Mosesprojekt Ortenau
Tel.: 0800-0066737
www.moses-ortenau.de
Information für Adoptiveltern während und nach der Aufnahme eines Adoptivkindes
Leben mit doppelter Elternschaft braucht besondere Begleitung !
Adoptivfamilien bekommen bei uns jederzeit Unterstützung im Erziehungsalltag,
Wir bieten Supervision, Fortbildung und Seminare mit Referenten an
Im Ortenaukreis gibt es viele Adoptivfamiliengruppen
Alle zwei Jahre findet ein Adoptivfamilienfest statt
Information für Adoptierte und ihrer spezifischen Lebensgeschichte
Adoption –Auseinandersetzung mit Ihrer eigenen Geschichte !
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Adoptionsgeschichte ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung
aller Adoptierten.
Deshalb wollen viele von Ihnen irgendwann mehr über Ihre Wurzeln wissen und die Umstände, die zu Ihrer
Adoption geführt haben. Manche möchten ihre Herkunftseltern suchen und evtl. sogar Kontakt mit ihnen
aufnehmen.
Mit diesem Anliegen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können, soweit dies gewünscht wird, einen
Kontakt herstellen und Sie auf Ihrem Weg begleiten.
Information für Herkunftseltern
Auch Sie als Herkunftseltern dürfen fragen!
Leibliche Eltern haben manchmal den Wunsch, etwas über ihre zur Adoption freigegebenen Kinder zu erfahren.
Sie möchten gerne an der Entwicklung ihres Kindes teilhaben und wissen, ob es ihm gut geht.
Mit diesem Anliegen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Information für Adoptionsbewerber, die sich für eine Adoption interessieren
Bei den Überlegungen, ob Adoption für Sie der richtige Weg ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
Adoption ist für Kinder bestimmt, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihrer eigenen Familie
aufwachsen können. Unsere Aufgabe ist hierbei, diese Kinder zu geeigneten Bewerbern zu vermitteln und nicht
die „passenden“ Kinder für Eltern zu finden. Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund, d.h. es muss stets
abgeklärt werden, welche Bedürfnisse das Kind hat, was es braucht und was Sie als zukünftige Adoptiveltern
bereit und in der Lage sind zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen und Sie auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, ist ein offener und
vertrauensvoller Umgang miteinander und genügend Zeit für gemeinsame Gespräche notwendig.
Nur eine fundierte Vorbereitung und Eignungsprüfung sowie eine spätere Begleitung hat die Chance, dass
Adoption glückt.
Informationsgespräche können auf Nachfrage zeitnah vereinbart werden.
Tel.: 0781-805-9760 oder -9761
Sie erhalten von uns Antworten auf Fragen wie zum Beispiel:
Welche Voraussetzungen müssen Adoptionsbewerber erfüllen?
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Welche Kinder werden zur Adoption vermittelt?
Wie ist die Situation der leiblichen Eltern?
Welche Formen der Adoption gibt es?
Adoption eines ausländischen Kindes
Gibt es für die Adoption eines ausländischen Kindes spezielle Voraussetzungen ?
Ablauf einer Auslandsadoption
Gibt es Alternativen zu einer Adoption?
Die Termine für unsere Informationsveranstaltungen können Sie telefonisch unter 0781-805-9760 oder -9761
erfragen.
Gesetzliche Grundlagen:
Adoption, die Annahme als Kind, ist gesetzlich geregelt in:
den §§ 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
bei Auslandsadoptionen im Haager Übereinkommen (AdÜbAG und AdWirkG).
(siehe www. kvjs .de)
Information für Patchworkfamilien bzw.Stieffamilien, die sich eine Adoption überlegen
Sie haben Kinder aus früheren Beziehungen und wünschen sich Normalität. Soll Ihr Kind adoptiert werden?
Sie haben den Wunsch, das Kind Ihrer Ehefrau bzw. Ihres Ehemannes zu adoptieren.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Vor einem Adoptionsverfahren sollte auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit der Adoptionsvermittlungsstelle
stattfinden. Gemeinsam versuchen wir mit Ihnen herauszufinden, ob eine Adoption sinnvoll ist und die
Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Sie sollten mindestens 1 Jahr verheiratet sein.
Zwischen dem oder der Annehmenden muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein
Der leibliche Elternteil muss notariell in die Adoption einwilligen. Er kann sich davor von uns beraten lassen.
Ihr Antrag auf Adoption muss ebenfalls vor einem Notar gestellt werden.
Je nach Alter des Kindes muss es selbst in die Adoption einwilligen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat die Aufgabe, zur beantragten Adoption eine gutachtliche Stellungnahme
abzugeben. Hierfür müssen wir Sie und Ihre Familie gut kennen lernen. Wir werden Beratungsgespräche mit
Ihnen im Büro haben und Sie zu Hause besuchen.
Die Entscheidung trifft das Amtsgericht