College of Registered Nurses of Nova Scotia
Transcription
College of Registered Nurses of Nova Scotia
College of Registered Nurses of Nova Scotia 600-1894 Barrington St. Halifax NS, B3J 2A8 Canada Tel +1-902-491-9744, ext 249. Gebührenfrei in NS 1-800-565-9744. Fax +1-902-491-9510. E-mail: registration@crnns.ca Website: www.crnns.ca ENGLISCH SPRACHKENNTNISSE UND KRANKENPFLEGEVORAUSSETZUNGEN FÜR IM AUSLAND AUSGEBILDETE KRANKENSCHWESTERN / KRANKENPFLEGER A. Erstmalige Lizensierung in Kanada Abgänger von Krankenpflegeschulen ausserhalb von Kanada, die sich für die Erst-Registrierung in Nova Scotia bewerben, müssen: 1. a) eine dreijährige Krankenpflegeausbildung an einer offiziell anerkannten Krankenpflegeschule abgeschlossen haben, falls sie vor 1966 ausgebildet wurden. b) eine zweijährige Krankenpflegeausbildung an einer offiziell anerkannten Krankenpflegeschule 2. 3. 4. abgeschlossen haben, falls sie nach 1966 ausgebildet wurden. eine Krankenpflegeausbildung abgeschlossen haben, die folgendes beinhaltet: a) mindestens 500 Theoriestunden und 1000 klinische Praxisstunden b) theoretische und klinische Arbeitserfahrung auf einem Niveau der allgemeinen registrierten Krankenschwester / Krankenpfleger im Medizinischen- und Operationsbereich, Mutter-Kind Krankenpflege oder Teil I Hebamme; Krankenpflege von Kindern; und, für nach 1. Januar 1966 Ausgebildete, psychiatrische Krankenpflege. die Canadian Registered Nurse Examination (CRNE/RN Prüfung) schreiben, sobald festgestellt wurde, dass sie den theoretischen und klinischen Anforderungen entsprechen, und sie müssen die Mindestnote für Nova Scotia erreichen. einen Nachweis über Englischsprachkenntnisse erbringen, falls Englisch NICHT die Muttersprache ist. Die zugelassenen Sprachtests und die Mindestnoten sind hier angegeben: TEST Test of English as a Foreign Language (TOEFL)* (www.toefl.org) MINDESTNOTE ZUM BESTEHEN Schreiben - 20/30 Hörverständnis - 21/30 Lesen - 21/30 Sprechen - 20/30 Allgemeine Note – 86 Test of Spoken English (TSE)* (www.toefl.org) Mindestnote: 50 * Die TOEFL Institutionsnummer der Hochschule: 9446. International English Language Testing System (IELTS) (www.ielts.org) Allgemeine Bandbreite ≥ 6.5, mit 7.0 als Note im akademischen Test. Michigan English Language Assessment Battery (MELAB) (http://www.Isa.umich.edu/eli/melab.htm) Note ≥ 83 in den Teilen 1,2 und 3: mindestens 3 im Sprechtest. Test of English for International Communication (TOEIC) (www.toeic.com) (nur durch TOEFL zu ersetzen) Mindestnote: 800. Canadian Academic English Language (CAEL) (www.cael.ca) Minimum: 60. CELBAN (Canadian English Language Benchmarks Assessment for Nurses) (www.celban.org) Sprechen – CLB Level 8 Hörverständnis – CLB Level 9 Lesen – CLB Level 8 Schreiben – CLB Level 7 CanTEST Minimum: 4.5 B. Lizensierung in Kanada ohne die benötigten Dokumente Abgänger von Krankenpflegeschulen ausserhalb von Kanada, die nicht in der Lage sind ihre Ausbildung und/oder ihren Arbeitsstatus in ihrem Land nachzuweisen, müssen: 1. ein notariell beglaubigtes Zeugnis ablegen welches folgendes beinhaltet: 1 Name des Bewerbers/in zur Zeit der Krankenpflegeausbildung 2 Name und Adresse der Krankenpflegeschule 3 Dauer der Ausbildung 4 Anfangs- und Enddatum der Ausbilding des Bewerbers/in 5 Liste aller theoretischen und klinischen Kurse inklusive der Nummer der Unterrichts- und klinischen Stunden. 2. eine Krankenpflegeausbildung abgeschlossen haben, die folgenden Anforderungen entspricht: a) mindestens 500 Theroriestunden und 1000 klinische Praxisstunden b) theoretische und klinische Arbeitserfahrung als allgemein registrierte Krankenschwester / Krankenpfleger Medizinischen- und Operationsbereich, Mutter-Kind Krankenpflege oder Teil I Hebamme; Krankenpflege von Kindern; und, für nach 1. Januar 1966 Ausgebildete, psychiatrische Krankenpflege. 3. die Canadian Registered Nurse Examination (CRNE/RN Prüfung) schreiben, sobald festgestellt wurde, dass sie den theoretischen und klinischen Anforderungen entsprechen, und sie müssen die Mindestnote für Nova Scotia erreichen. Bewerber die nicht die theoretischen und klinischen Anforderungen gerecht werden vom Registration office der Hochschule kontaktiert und eine Evaluation der Kompetenzen vereeinbart. 4. einen Nachweis über Englischsprachkenntnisse erbringen, falls Englisch NICHT die Muttersprache ist. Die zugelassenen Sprachtests finden sie in A 4 (oben) aufgelistet. Für weitere Informationen bezüglich der Registrierungsanforderungen für im Ausland ausgebildete Bewerber/innen, richten Sie sich bitte an das Registration office der Hochschule. Rev. 03/06