Mitteilungsblatt Ausgabe Januar 2009
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Mitteilungsblatt Ausgabe Januar 2009
AUSGABE 01/2009 ERSCHEINUNGSTAG: 19. Januar 2009 Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Gemeinde Buckenhof: Gemeinde Marloffstein: Gemeinde Spardorf: Gemeinde Uttenreuth: Redaktion: Druck: 1. Bürgermeister Förster 1. Bürgermeister Schmitt 1. Bürgermeister Höhlein 1. Bürgermeister Köhler VGem Uttenreuth, SG 10 Druckerei Lengenfelder Redaktionsschluss Der Annahmeschluss für die nächste Ausgabe ist der 29. Januar für die 02. Ausgabe 2009, die zum 16. Februar erscheint 26. Februar für die 03. Ausgabe 2009, die zum 16. März erscheint 26. März für die 04. Ausgabe 2009, die zum 20. April erscheint Ansprechpartner: Claudia Mühlhäußer, Telefon 50 69 23 claudia.muehlhaeusser@vg-uttenreuth.de Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth Telefonzentrale Telefax Telefax - EWO Telefax - Bauamt E-Mail Zentrale Internet 09131/50 69 – 0 09131/50 69 – 66 09131/50 69 - 36 09131/50 69 – 45 vg@uttenreuth.de www.vg-uttenreuth.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr. Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch ist kein Parteiverkehr Sprechzeiten der Bürgermeister: Buckenhof, Rathaus Buckenhof Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr georg.foerster@vg-uttenreuth.de Marloffstein, Rathaus Marloffstein Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr rainer.schmitt@vg-uttenreuth.de Titelseite 50 69 68 50 69 58 Spardorf, Kleinzentrum Spardorf Stimmungsvoller Ausklang Weihnachtsmarkt am Kinderhaus Grashüpfer in Buckenhof. Donnerstag nach Vereinbarung bernd.hoehlein@vg-uttenreuth.de Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr karl.koehler@vg-uttenreuth.de Foto: Kinderhaus-Team Grashüpfer Notdienste u. wichtige Rufnummern 50 69 23 50 69 20 Gemeinschaftsvorsitzender Herr Köhler - karl.koehler@vg-uttenreuth.de 50 69 20 SG 10 – Geschäftsleitung – Hauptamt – Personalverwaltung hauptamt@vg-uttenreuth.de Polizei/Notruf Feuerwehr Ärztlicher Rettungsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 110 112 19222 01805/191212 Polizeiinspektion Erlangen-Land 09131/760- 514 - 515 mathias.schenkl@vg-uttenreuth.de eva.froehlich@vg-uttenreuth.de claudia.muehlhaeusser@vg-uttenreuth.de frauke.zistl@vg-uttenreuth.de christina.lindner@vg-uttenreuth.de Notruf bei Vergiftungen 0911/3982451 SG 11 – Bauverwaltung bauamt@vg-uttenreuth.de Telefonseelsorge 0800/1110111 oder 0800/1110222 N-ERGIE Störungsdienst – Gas N-ERGIE Störungsdienst – Strom 0180/2713600 0180/2713538 Bürgertelefon Fa. Hofmann Abfallberater LRA, Dr. Jesch Sperrmüllkarten: 09131/796170 09193/20597 09193/20593 Notrufnummer für den Störungsdienst bei Rohrbrüchen oder Unterbrechung der Wasserlieferung: Gemeinde Buckenhof Gemeinde Marloffstein Gemeinde Spardorf Gemeinde Uttenreuth Gemeinde Uttenreuth – OT Weiher 09131/8233333 09131/8233333 09131/506969 09131/506969 09131/8233333 Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Buckenhof neben dem Busbahnhof: Dienstag Mittwoch Freitag Samstag von 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 13.00 Uhr Die Anlieferungen der Wertstoffe dürfen nur während der oben genannten festgelegten Öffnungszeiten erfolgen und sind so durchzuführen, dass der Abladevorgang innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit beendet werden kann. 2 Verwaltungsgemeinschaft dieter.dewald@vg-uttenreuth.de georg.kreiner@vg-uttenreuth.de monika.frenzel@vg-uttenreuth.de andrea.steinlein@vg-uttenreuth.de georg.guethlein@vg-uttenreuth.de 50 69 21 50 69 22 50 69 23 50 69 23 50 69 52 50 69 30 50 69 31 50 69 32 50 69 33 50 69 34 SG 12 – Ordnungsamt – Standesamt – Sozialwesen ordnungsamt@vg-uttenreuth.de petra.nelkel@vg-uttenreuth.de christa.diller@vg-uttenreuth.de rainer.gruensteudel@vg-uttenreuth.de andrea.sommer@vg-uttenreuth.de petra.petras@vg-uttenreuth.de 50 69 40 50 69 41 50 69 42 50 69 43 50 69 44 SG 13 – Abwasserverband Schwabachtal abwasserverband@vg-uttenreuth.de claudia.straatmann@vg-uttenreuth.de 50 69 53 SG 20 – Kämmerei kaemmerei@vg-uttenreuth.de bianca.herrmann@vg-uttenreuth.de gertraud.gollwitzer@vg-uttenreuth.de andrea.kiesel@vg-uttenreuth.de 50 69 50 50 69 54 50 69 24 SG 21 – Kasse kasse@vg-uttenreuth.de ute.wolf@vg-uttenreuth.de martina.schaefer@vg-uttenreuth.de judith.brand@vg-uttenreuth.de 50 69 51 50 69 60 50 69 61 SG 22 – Liegenschaftsamt – Steuerverwaltung – Beiträge – Gebühren liegenschaftsamt@vg-uttenreuth.de brigitte.knapp@vg-uttenreuth.de ellen.diercks@vg-uttenreuth.de marika.dewald@vg-uttenreuth.de katja.noelp@vg-uttenreuth.de 50 69 62 50 69 63 50 69 64 50 69 65 Verwaltungsgemeinschaft Neujahrswünsche der Bürgermeister Ein bisschen mehr Friede und weniger Streit Ein bisschen mehr Güte und weniger Neid Ein bisschen mehr Liebe und weniger Hass Ein bisschen mehr Wahrheit - das wäre was Statt so viel Unrast ein bisschen mehr Ruh Statt immer nur Ich ein bisschen mehr Du Statt Angst und Hemmung ein bisschen mehr Mut Und Kraft zum Handeln - das wäre gut In Trübsal und Dunkel ein bisschen mehr Licht Kein quälend Verlangen, ein bisschen Verzicht Und viel mehr Blumen, solange es geht Nicht erst an Gräbern - da blühn sie zu spät Ziel sei der Friede des Herzens, besseres weiß ich nicht. Peter Rosegger 1843-1918 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth gibt bekannt: Im Dezember 2008 wurden folgende Fundgegenstände im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth neu abgegeben und bislang von den Eigentümern nicht abgeholt: 1 schwarze Kindersweatjacke 1 grüne Kinderwinterjacke 2 Handys 1 Turnbeutel mit Turnschuhen in Größe 41/42 und weiterem diversen Inhalt 1 Mütze mehrere Fahrräder Die vorgenannten Fundsachen können gegen Vorlage des Ausweises bzw. Passes von den Eigentümern im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Zimmer-Nr. EG.01 abgeholt werden. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Fundamt unter der Tel.Nr. 09131/506944 zur Verfügung. Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth i.A. gez. Nelkel wir wünschen Ihnen ein gesundes und zufriedenes Neues Jahr. Hinweis in eigener Sache Georg Förster Gemeinde Buckenhof Bernd Höhlein Gemeinde Spardorf Rainer Schmitt Gemeinde Marloffstein Karl Köhler Gemeinde Uttenreuth Wir möchten Sie bitten, künftig die Redaktionsschluss-Termine bindend einzuhalten. Es können leider keine Ausnahmen mehr gemacht werden. Die nachträgliche Änderung im Satz der Ausgabe verursacht zusätzliche Kosten. Austräger für das Mitteilungsblatt gesucht! Mindestalter 15 Jahre! Informationen unter 09131 / 50 69 23 Frau Mühlhäußer Des Weiteren ist es sowohl aus organisatorischen, als auch aus Kostengründen dringend erforderlich, uns alle Beiträge (Text und Bild) in digitaler Form (Email, CD etc.) zu kommen zu lassen. Bitte benennen Sie die Dateien eindeutig (z.B. Vereinsname. doc, Vereinsname.jpg). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass handgeschriebene Zettel oder Beiträge via Fax künftig nicht mehr berücksichtigt werden können. Besten Dank. Ihr Redaktionsteam Verwaltungsgemeinschaft 3 Verwaltungsgemeinschaft An die Eltern / Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder von Spardorf, Buckenhof, Marloffstein und Uttenreuth Das Bringen und Abholen der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollen spätestens um 08.30 Uhr anwesend sein. Liebe Eltern, der Kinderschutzbund Erlangen bietet in den Faschingsferien 2009 eine Ferienbetreuung für Kinder der 1. bis 4. Klassen an. Sie können Ihr Kind vom 23.02. bis 28.02.2009 von 08.00 bis 14.30 Uhr betreuen lassen. Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Grundschule Spardorf. Um die Organisation und Finanzierung kümmert sich der Erlanger Kinderschutzbund. Anmeldeschluss ist der 06.02.2009. Brotzeit, Mittagessen und ausreichend Getränke müssen von den Kindern mitgebracht werden. Für alle an der Ferienbetreuung teilnehmenden Schüler besteht ein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Der Kinderschutzbund behält sich vor, ein Kind von der Ferienbetreuung auszuschließen, wenn es sich nicht in die Gemeinschaft einbeziehen lässt oder ständig gegen die Anweisungen der Betreuerinnen verstößt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Wichtigte Hinweise: Der Betreuungsbeitrag beträgt 25,00 EURO pro Kind. Die Ferienbetreuung findet ab einer Teilnehmerzahl von 8 Kindern statt. Anteilige Erstattung des Beitrages ist nicht möglich, auch wenn das Kind nicht jeden Tag der Ferienbetreuung in Anspruch nimmt. 4 Verwaltungsgemeinschaft Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kinderschutzbund Erlangen, Telefon 09131/209100 oder an Frau Eichler, Familienbeauftragte in Spardorf,Telefon 09131/51581, Herrn Schug, Jugendbeauftragter in Marloffstein, Telefon 09131/52764, Herrn Kaiser, Jugendbeauftragter in Buckenhof, Telefon 09131/506244, Frau Wehner, Jugendbeauftragte in Uttenreuth, Telefon 09131/996580. Verwaltungsgemeinschaft Zahlungstermine für Gemeindesteuern und Hausabgaben Am 15. Februar werden folgende Gemeindesteuern und Hausabgaben fällig: Grundsteuer für das 1. Vierteljahr 2009 nach dem zuletzt zugestellten Bescheid; Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das 1. Vierteljahr 2009 nach dem zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheid. An die Zahlung dieser Steuern wird hiermit öffentlich erinnert. Die Gemeindekasse bittet, die Steuern bis zum 15. Februar auf das Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde: Buckenhof, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth, Konto Nr. 17-000 608 Konto Nr. 42-000 350 Konto Nr. 36-000 160 Konto Nr. 15-008 437 bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu bezahlen bzw. zu überweisen. Großübung der Feuerwehren in Uttenreuth Landrat Eberhard Irlinger zollte 200 Einsatzkräften, die in Uttenreuth bei einer Großübung an der Grundschule den Ernstfall übten, großen Respekt. Insgesamt waren an diesem Tag sieben Wehren aus der Verwaltungsgemeinschaft, Baiersdorf, Dormitz und Neunkirchen, mit rund 20 Fahrzeugen für 8 Schulklassen einsatzbereit. Ziel der Übung war in erster Linie die aufwändigen und kostspieligen Brandschutzmaßnahmen der renovierten Schule zu testen. Hier wurden nach dem Umbau Fluchtwege sichergestellt, Rauchabzugsfenster eingebaut, Außentreppen angebracht und in allen Räumen des Gesamtkomplexes mit Turnhalle und Bücherei, Brandschutzmeldeanlagen installiert. Der Landrat lobte den reibungslosen Ablauf, bei dem über 200 Kinder zügig während des Probealarms evakuiert, die Klassenlisten abgearbeitet und die Kinder anschließend ihren Eltern anvertraut wurden. Über 20 „Verletzte“ mussten geborgen und vom Roten Kreuz versorgt werden. Man sei für den Ernstfall, der hoffentlich nie eintreten werde, hervorragend gerüstet, so Irlinger. Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg unbedingt die Personenkontonummer des Steuerbescheides deutlich lesbar zu vermerken. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern durch die Gemeindekasse angefordert. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Jahressteuer in einem Betrag zu bezahlen. Dies muss jedoch auf dem Einzahlungsbeleg vermerkt werden, da sonst eine Überzahlung für den aktuellen Steuertermin besteht. Besteht bereits eine Einzugsermächtigung und soll die Grundsteuer in einem Jahresbetrag ab 1. Juli 2010 abgebucht werden, so ist bis 30. September 2009 ein schriftlicher Antrag an die Steuerverwaltung zu stellen. Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth SG 22 Verwaltungsgemeinschaft 5 Verwaltungsgemeinschaft Widerspruchsrecht Nochmals wird im Amtsblatt auf die Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vom 06.10.2008 in den Amtskästen nach Art. 32 Abs. 1 Satz 4 MeldeG über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen für die Europawahl 2009 und die Bundestagswahl 2009 hingewiesen, die wie folgt lautet: Nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit der Europawahl am 07. Juni 2009 und mit der Bundestagswahl im September 2009 den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenweitergabe nicht widersprochen wurde, Daten in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten weitergeben. VGem Uttenreuth, Wahlamt, i.A. gez. Nelkel Beratungsstellen im Landkreis Erlangen-Höchstadt Träger: AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. Hertleinstraße 10 91052 Erlangen Fachstelle für pflegende Angehörige Frau Margit Lorenz Tennenloherstr. 1a 91054 Buckenhof Sprechzeiten Landkreis Erlangen-Höchstadt OST Dienstag 15.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Tel.: 09131 / 53 25 80 Außerhalb der Sprechzeiten: AWO-Geschäftsstelle Tel.: 09131 / 71 53-0 e-mail: margit.lorenz@awo-erlangen.de Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Hinweis der Druckerei für Anzeigenkunden Wir möchten Sie bitten, sich bei zukünftigen Anzeigen an den unten stehenden Anzeigenspiegel zu halten. Desweiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, uns Anzeigen als PDF-, eps- oder jpg-Dateien im entsprechenden Endformat ohne Schneidzeichen und in Graustufen zu senden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass zukünftige Änderungen (Anpassen an den Anzeigenspiegel, umwandeln in Graustufen, Textänderungen in vorhandenen Anzeigen...) von uns in Rechnung gestellt werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Anzeigen im gewünschten Format zu liefern, können wir gerne z.B. Word-Daten bearbeiten oder die komplette Gestaltung für Sie übernehmen. Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich bitte bei uns: Druckerei Lengenfelder, Tel.: 09199-214616 · info@pia-lengenfelder.de oder Tel.: 09131-992444 · info@druckerei-lengenfelder.de Anzeigenspiegel 1 Seite: 180 1/2 Seite: 180 1/4 Seite: 85 1/8 Seite: 85 1/3 Seite: 180 6 Verwaltungsgemeinschaft (Breite x Höhe): x x x x x 250 120 120 55 55 mm mm mm mm mm Verwaltungsgemeinschaft Geburtstage und Ehejubiläen Bürgerinnen und Bürger, die den Geburtstag (70 Jahre, 75 Jahre, 80 Jahre und dann jedes Jahr) sowie Ehejubiläen (50 Jahre, 60 Jahre usw.) nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht haben wollen, müssen dies rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor dem Jubiläum) der Verwaltungsgemeinschaft mitteilen. Die Mitteilung kann ohne Angabe besonderer Gründe schriftlich, mündlich oder fernmündlich (Telefon 09131-506941 oder 506942) erfolgen. Bei einem Ehejubiläum müssen beide Ehegatten die Sperrung beantragen. Für die Sperrung kann auch nachstehend abgedrucktes Formular verwendet werden: SPERRVERMERK VON GEBURTSTAG und / oder EHEJUBILÄUM Meine Personalien Personalien des Ehegatten Familienname ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... Vorname(n) ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... Geburtsdatum ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... Anschrift Straße, Wohnort ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... Unterschrift(en) ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... beider Ehegatten, wenn Sperrvermerk Ehejubiläum beantragt wird! Verwaltungsgemeinschaft 7 Werbung betz schneider und collegen STEUERBERATER RECHTSANWALT Wir suchen (w/m): Teilzeitkraft für Buchhaltung (flexible Arbeitszeiten) www.betz-partner.com Erlanger Straße 2 91080 Uttenreuth Tel.: 0 91 31 / 53 63 0 Verkauf, ja – aber wie? Es ist sicherlich nicht leicht, sich von seinem Eigentum zu trennen. Nachdem Sie sich aber entschieden haben zu verkaufen, ist guter Rat teuer. Woher weiß man, ob der angebotene Kaufpreis der derzeitigen Marktlage entspricht? Kann man als privater Anbieter seine eigene Immobilie objektiv bewerten? Wie findet man nicht nur „Interessenten“, sondern auch einen echten Käufer? Wir verkaufen Immobilien professionell und kennen den Markt. Rufen Sie uns an! Bilder und Grundrisse unserer aktuellen Angebote unter www.m-m-immo.de. Unser Büro finden Sie im Röthelheimpark, gleich neben dem Handelshof. Konrad-Zuse-Straße 10 · 91052 Erlangen 0 91 31 / 977 91 80 8 Werbung Amtlicher Teil Bekanntmachung für die Verwaltungsgemeinschaft Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung für die Gemeinden Buckenhof zum 1.1.2004 Marloffstein zum 1.1.2004 Spardorf zum 1.1.2005 Uttenreuth zum 1.1.1998 aufgrund von Hebesatzänderungen für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide.Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Das gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2009 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 965), geändert durch die Gesetze vom 14.12.1976 (BGBl I, S. 3341), vom 23.09.1990 (BGBl. II, Seite 885), vom 13.09.1993 (BGBl. I, S. 1569), vom 27.12.1993 (BGBl. I, S 2378, 1994 I, S. 2439), vom 14.09.1994 (BGBl. I, S. 2325), vom 29.10.1997 (BGBl. I, S. 2590), vom 19.12.1998 (BGBl. I, S. 3836), vom 22.12.1999 (BGBl. I, S 2601) und vom 19.12.2000 (BGBl. I, S 1790) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2009 erhalten, im Kalenderjahr 2009 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2008 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2009 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11., vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. An Stelle der vierteljährlichen Fälligkeiten kann die Entrichtung des gesamten Jahresbetrages der Grundsteuer zum 1. Juli beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (die Gemeinde) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (die Gemeinde) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Amtlicher Teil 9 Amtlicher Teil - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1.7.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. - Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten. Ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchverfahrens zu tragen. - Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung der angefochtenen Grundsteuer nicht aufgehalten. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach Hinweis: Alle nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmende Zahlungspflichtige möchten wir bitten, die Steuer auf das Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde: Buckenhof Marloffstein Spardorf Uttenreuth Konto Nr. 17-000 608 Konto Nr. 42-000 350 Konto Nr. 36-000 160 Konto Nr. 15-008 437 bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu überweisen. Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungsbeleg unbedingt die Personenkontonummer des Steuerbescheides deutlich lesbar zu vermerken. SG 22/Nö 31.12.2008 Bekanntmachung für die Gemeinde Marloffstein Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Adlitz Nr. 2 „Süd II“ der Gemeinde Marloffstein Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom 20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Adlitz Nr. 2 „Süd II“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Adlitz Nr. 2 „Süd II“ in Kraft. 10 Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Amtlicher Teil 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Marloffstein, den 18.12.2008 Gemeinde Marloffstein Schmitt, 1. Bürgermeister Amtlicher Teil Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 4 „Südl. Wasserturm II“ Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom 20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 4 „Südl. Wasserturm II“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 4 „Südl. Wasserturm II“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Marloffstein, den 18.12.2008 Gemeinde Marloffstein Schmitt, 1. Bürgermeister Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 10 „Scheibelleithe“ Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom 20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 10 „Scheibelleithe“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 10 „Scheibelleithe“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag Amtlicher Teil 11 Amtlicher Teil auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Uttenreuth, den 18.12.2008 Gemeinde Marloffstein Schmitt, 1. Bürgermeister Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rathsberg Süd“ der Gemeinde Marloffstein 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom 20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rathsberg Süd“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rathsberg Süd“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Marloffstein, den 18.12.2008 Gemeinde Marloffstein Schmitt, 1. Bürgermeister Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Der Gemeinderat der Gemeinde Spardorf hat am 16.12.2008 in öffentlicher Sitzung die Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen und gleichzeitig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf mit eingearbeitet. Der Entwurf der Bebauungsplanaufstellung wird samt der Begründung in der Zeit von Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 12 Amtlicher Teil Bekanntmachung für die Gemeinde Spardorf Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 4. Änderung Flächennutzungsplanes Dienstag, den 27.01.2009 bis einschließlich Freitag, den 27.02.2009 Amtlicher Teil im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Flur im Untergeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: • Stellungnahmen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt: - Immissionsschutz vom 14.08.2008 - Naturschutz - Bodenschutz/Altlasten/Wasserecht vom 22.07.2008 Während dieser Auslegungsfrist können nochmals Bedenken und Anregungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Uttenreuth, den 30.12.2008 Gemeinde Spardorf Höhlein, 1. Bürgermeister Bekanntmachung für die Gemeinde Uttenreuth Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Weiher Nr. 13 „Gewerbegebiet Weiher nördlich St 2240“ der Gemeinde Uttenreuth Die Gemeinde Uttenreuth hat mit Beschluss vom 18.11.2008 den Bebauungsplan für das Gebiet Gewerbegebiet Weiher – nördlich Staatsstraße 2240 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Weiher Nr. 13 „Gewerbegebiet Weiher nördlich St 2240“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Uttenreuth, den 19.12.2008 Gemeinde Uttenreuth Köhler, 1. Bürgermeister Amtlicher Teil 13 Werbung 14 Werbung Gemeinde Buckenhof Feststellung der Jahresrechnung 2007 gem. Art. 102 Abs. 3 GO und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO Die Jahresrechnung der Gemeinde Buckenhof für das Haushaltsjahr 2007 wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag,05.02.2009 um 19.30 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 04.12.2008 Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Buckenhof Der Gemeinderat Buckenhof erließ die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde. Die Satzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft (siehe Amtl. Teil der letzten Ausgabe 12/2008). Gemeinderatssitzung vom 18.12.2008 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uttenreuth für den Teilbereich „Westlich untere Tennenloher Straße“ Die Gemeinde Buckenhof nahm die 6. Änderung des Flächenutzungsplanes zur Kenntnis und erhob die gleichen Bedenken, wie zum Bebauungsplan Uttenreuth Nr. 34 „Westlich Untere Tennenloher Straße. Der Gemeinderat Buckenhof bat die Gemeinde Uttenreuth auch im eigenen Interesse die Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes„Westlich untere Tennenloher Straße“ einzustellen. Aktualisierung der Solarföderung für das Jahr 2009 Der erste Satz von Punkt 2 der Richtlinie der Gemeinde Buckenhof zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen lautet zur Zeit: Der Fördersatz beträgt 30 v. H. der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000,- €. Auf Antrag der UBB und der FW wurde dieser Satz durch folgenden Satz ersetzt: Der Fördersatz beträgt 35 v. H. der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000,- € bei Sonnenkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, höchstens jedoch 3.000,- € bei Sonnenkollektoranlagen zur Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung. Die im Haushaltsjahr 2007 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt sind, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 2 GO nachträglich genehmigt. Der Gemeinderat nahm die Erledigungsvermerke der Verwaltung zur Feststellung der örtlichen Rechnungsprüfung billigend zur Kenntnis und erteilte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2007. Vermögensbuchführung Entwässerungseinrichtung - Vermögensstand 31.12.2007 Der Gemeinderat nahm die Vermögensbuchführung 2007 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Buckenhof zur Kenntnis und billigte diese. Rappelkiste Förderverein e.V. Der Gemeinderat gewährte für das Hortjahr 2008/2009 dem Förderverein Rappelkiste e.V. pro Buckenhofer Kind einen Zuschuss von 200 € jährlich. Informationen Neu Neu Neu Neu Ab sofort erhalten Sie Streifenkarten für den öffentlichen Nahverkehr (Buslinien 85 VAG und 208/209/210 OVF) bei der Bäckerei Eisenstraße 1a zu folgenden Öffnungszeiten: Mo – Fr 6.00 – 18.00 Uhr Sa 6.00 – 12.00 Uhr So 8.00 – 11.00 Uhr Gemeinde Buckenhof 15 Stadtbücherei Erlangen Fahrbücherei Nächste Ausleihmöglichkeiten: Montag, 02. Februar 2009 Montag, 16. Februar 2009 zwischen 13.30 und 15.15 Uhr auf dem Parkplatz Hallerhof. Kultur Bühne Uttenreuth und Buckenhof Jürgen Leuchauer „A su gänger die Gäng“ 30. Januar 2009 20.00 Uhr im Hallerhof Sprechstunden der Jugendbeauftragten (Näheres siehe Allgemeiner Teil) Die nächste Sprechstunde findet statt am Donnerstag, 05.02.2009 in der Zeit von 18.00 - 19.00 Uhr im Rathaus Buckenhof. Die Jugendbeauftragten Hans-Jürgen Kaiser, Tel. 50 62 44 Manfred Schmidt, Tel. 5 79 06 Marion Cremer-Zwikla, Tel. 5 47 35 Kathleen Tauchnitz, Tel. 5 63 60 16 Gemeinde Buckenhof Aus den Vereinen Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall Gemeinsame Veranstaltung Seniorenkreis Buckenhof und AWO Spardorf-Buckenhof Faschingsfahrt mit Tanz und Stimmung Gasthaus „Grüne Au zum singenden Wirt“ Faschingssamstag, den 21. Februar 2009 Fahrpreis 10,00 € (inkl. Trinkgeld für den Fahrer) Abfahrt: 09.55 Uhr (Spardorf), 10.00 Uhr (Buckenhof - Fahrerseite), Rückkunft: ca. 17.00 Uhr Anmeldungen bei: Gertrud Meininger, Tel. 54806 · Hans-Jürgen Kaiser, Tel. 506244 · Rudolf Wiener, Tel. 51545 Gemeinde Buckenhof 17 Aus den Vereinen 18 Gemeinde Buckenhof Gemeinde Buckenhof 19 Rückblick vom Kinderhaus Grashüpfer Wir hatten mit unseren Kindern wieder eine schöne Adventszeit. Höhepunkt war unser Weihnachtsmarkt, den wir am 13. Dezember veranstalteten. Zur Begrüßung sangen unsere Kinder Weihnachtslieder begleitet mit dem Trommeltakt der Tausendfüßler, unseren Hortkindern. Danach hatten unsere Besucher die Möglichkeit über den Markt zu schlendern, selbst gemachten Punsch und Waffeln zu probieren und Weihnachtsgeschenke, die von unseren Kindern und unseren Kinderhauseltern gebastelt wurden, zu kaufen. Die aufgestellten Feuerkörbe und Bänke luden zum gemütlichen Zusammensitzen ein und wurden rege in Anspruch genommen. Es war ein sehr schöner Tag und durch den Schnee kam richtig Weihnachtsstimmung auf. Wir denken, unsere Besucher konnten bei uns für ein paar Stunden den Weihnachtsstress vergessen. Singgemeinschaft Buckenhof Unser Jahresprogramm 2009 Wir hoffen unsere Grashüpfer hatten schöne Weihnachtstage und kommen gut ins Neue Jahr. Wir Grashüpfer wünschen allen ein gesundes Neues Jahr. Geburtstage u. Ehejubiläen Januar / Februar 2009 86 Jahre 80 Jahre 10.02. Herr Albert Schiegl, Hallerstraße 31 18.01. Frau Margarete Burkhardt, Am Tennenbach 4 81 Jahre 19.01. Frau Sieglinde Preußner, Hallerstraße 15 21.01. Frau Maria Schuller, Am Ruhstein 22 04.02. Herr Otto Pribylla, Hallerstraße 54 82 Jahre 17.01. Frau Lydia Machold, Turmberg 3 A 26.01. Herr Johann Heinisch, Am Ruhstein 33 27.01. Frau Barbara Müller, Hutweide 66 20 Gemeinde Buckenhof Werbung Unsere preisgünstigen Batterien: NEU ∙ NEU ∙ NEU 42,95 12V 50Ah ab Spa r e n S i e mit Autogas. Wir rüsten Ihr Fahrzeug um! Wir beraten S ie gerne. z.B. 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Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 11.12.2008 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 23.10.2008 getroffenen Beschlüsse 1. Bürgermeister Schmitt gab folgendes bekannt: Das Bauamt wurde damit beauftragt, Vergleichsangebote zu den vorgeschlagenen Spielgeräten einzuholen. Die erforderlichen Mittel von insgesamt ca. 4.500,00 € brutto für die Spielgeräte / Material Fundamente usw. wurden im Haushalt 2009 der Gemeinde Marloffstein bereitgestellt. Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderates Der Gemeinderat stimmte dem Antrag von Frau Kopp auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderates Marloffstein mit Ablauf des 31.12.2008 zu. Informationen Mit dem Eigentümer des Anwesens Schloßweg 2 wurde im Jahr 2003 eine Vereinbarung getroffen, wonach sich die Gemeinde Marloffstein anteilig an den Kosten zum Bau eines Oberflächenwasserkanals für die Entwässerung des Schloßweges beteiligt. Durch Dienstbarkeit wurde dieses rechtlich gesichert. Die anteiligen Kosten wurden erstattet. Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungen Der Gemeinderat nahm von einer Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einem Grundstück in Atzelsberg, Kenntnis. Es wurde Zustimmung bei Baueingabe in Aussicht gestellt, wenn die Firsthöhe des Wohnhauses die des östlich benachbarten Wohnhauses nicht übersteigt. Befreiungen wegen des Kniestocks bis zu 1,80 m und wegen der um 2 Grad überschrittenen Dachneigung wurden ebenso in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat stimmte der isolierten Befreiung für die Errichtung eines Schwimmbeckens zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 BauGB. Öffnung des Waldparkplatzes zwischen Marloffstein und Atzelsberg unter Regie der Gemeinde Marloffstein Die Gemeinde Marloffstein wird bis auf weiteres für die Öffnung des Parkplatzes die Obhut übernehmen, sofern keine grundsätzlichen haftungsrechtlichen Fragen entgegenstehen. Gemeinschaftsanlage Rathsberg Auf Antrag der CSU-Fraktion beschloss der Gemeinderat die Ergänzung der vorhandenen Spielgeräte um eine Schaukel / Rutsche am Spielplatz an der Gemeinschaftsanlage Rathsberg. 22 Gemeinde Marloffsein Seniorennachmittag Montag, 02. Februar 2009 um 15.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Kindergartens Marloffstein. Ingeburg Borchert Johanna Fuchs Seniorenbeauftragte der Gemeinde Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall Gemeinde Marloffstein 23 Aus den Vereinen „Eisgekühlte Kuscheltiere“ Ein gutes Neues Jahr wünscht allen Rathsbergern die Offene Frauenrunde Wir treffen uns am 5. Februar 2009 um 19.30 Uhr, in der Gemeinschaftsanlage Rathsberg. -------------------------Zu dem Diavortrag über Patagonien von Herrn Jürgen Fritzsche am 17. Februar 2009, 19.30 Uhr laden wir alle Interessierten der Höhenzugsgemeinde ein. Weitere Informationen erhalten Sie über Heidi Dunkel Tel. 20 78 00 24 Gemeinde Marloffsein Ursula Schölgens Tel. 89 88 55 Erinnern Sie sich? Im Herbst des vergangenen Jahres berichteten wir (Mütter der Erstkommunionkinder aus Langensendelbach, Bräuningshof und Marloffstein) von der Idee unserer Kinder, Weihnachtsgeschenke für die Kinder der „Erlanger Tafel“ zu sammeln. Ein neues Gesetz hatte für die Abholung von gekühlten Lebensmitteln die Anschaffung von „Kühlautos“ notwendig gemacht. Daher sollte das Weihnachtsgeschenk für die etwa 300 Kinder, die berechtigt sind mit Ihren Fa m i l i e n zur „Erlanger Tafel“ zu kommen, gestrichen werden. In den vergangenen Jahren bestand das Weihnachtsgeschenk aus einem kleinen Kuscheltier und einer Süßigkeit. Wir dachten: „Wenn viele zusammenhelfen, dann sollte es uns doch möglich sein, den Kindern der „Tafel“ doch noch zu einem Weihnachtsgeschenk zu verhelfen.“ „Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Angesicht der Erde verändern.“ Getreu diesem afrikanischen Sprichwort sammelten vor allem die „Lamakinder“ (Schüler der Grundschulen Langensendelbach und Marloffstein) über 700 Weihnachtsgeschenke für die Kinder der „Erlanger Tafel“. Aber auch viele andere Menschen unterstützten unsere Aktion. So konnten die gebrauchten - und zum Teil auch neuen - Kuscheltiere, Spielsachen, Bücher,.. am 16. Dezember ihre Reise antreten. In einem der neuen Kühlautos wurden sie zu einer Ausgabestelle der Tafel gefahren. Außerdem durften wir eine Geldspende in Höhe von 330,- Euro für die Tafelkinder überreichen. Der Betrag stammte aus der Kollekte der ökumenischen Adventsfeier in Marloffstein. Was für ein schöner Erfolg! Wir waren so beeindruckt von der Hilfsbereitschaft und Großzügigkeit unserer „Lama-Kinder“ und all der vielen Spender! Im Namen der Tafelkinder danken wir allen ganz ganz herzlich! Liebe Mitglieder und Freunde des KAV, hiermit ergeht herzliche Einladung zur Jahresmitgliederversammlung am Sonntag, 15. Februar 2009, 19.00 Uhr Hotel Alter Brunnen, Marloffstein Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes über das Vereinsjahr 3. Ehrungen für 25 und 40 Jahre Mitgliedschaft 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Verlängerung der Amtsdauer des derzeitigen Vorstandes bis zur nächsten ordentlichen Jahresmitgliederversammlung im Jahre 2010 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Ausblick auf das kommende Vereinsjahr 10. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Die Vorstandschaft. Jahreshauptversammlung Montag, den 26. Januar 2009 im Hotel „Alter Brunnen“ – Brunnenstube Marloffstein Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Jahresbericht 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstands 5. Neuwahl des Vorstands 6. Neuwahl der Kassenprüfer 7. Jahresprogramm 2009 8. Sonstiges (Anregungen, Wünsche etc.) Im Anschluss hören wir einen interessanten Vortrag: „Brauchtum, gestern – heute – morgen“ Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das Neue Jahr Karin Knorr und Helga v. Pierer, Vorsitzende Kreativgruppe Marloffstein Änderungen vorbehalten! Alle Angebote und Kurse finden im Gemeinderaum Marloffstein, Scheibelleithe statt. Für die Kurse ist eine Anmeldung nötig, da wir nur über begrenzte Plätze verfügen. Die Anmeldungen können jeweils Montagsabends erfolgen oder bei Sabine Berger, Tel 54810. Töpfern für alle Interessierten, Montags 19.30 Uhr An diesen Abenden können auch Objekte zum Brennen abgegeben, glasiert oder fertige Stücke abgeholt werden. Töpferkurs für Anfänger und Wiedereinsteiger Mittwochs 19.00 Uhr, ab 21.1. bis 25.3. Unter der Leitung von Frau Anneliese Klaws werden die Grundtechniken vermittelt und in Form von dekorativen Gegenständen in die Praxis umgesetzt. Töpfern für Schulkinder Mittwoch 11.2. von 16.00 – 17.30 Uhr --------------------Danke - Die Kreativgruppe des TSV Marloffstein bedankt sich bei allen Helfern, Grünspendern und vor allem bei den Käufern an unserem Adventskranz- und Keramikverkauf. Mit Ihrer Hilfe war es uns möglich einen Gesamterlös von knapp 1800 € zu erzielen. Diesen Betrag haben wir aufgerundet und gespendet. Die Erlanger Tafel erhielt 1200 € Die Elterninitiative krebskranker Kinder 400 € Das Kinderheim in Kiew 400 € Gemeinde Marloffstein 25 Veranstaltungskalender JANUAR / FEBRUAR Freitag, 30.01.2009 Jahreshauptversammlung, FFW Rathsberg Montag, 02.02.2009 Jahreshauptversammlung, Förderverein Kindergarten Mittwoch, 04.02.2009 Offenes Singen Sonntag, 08.02.2009 Konzert Bamberger Symphoniker im Rahmen des Kinder Kultur Abo in der Jakobus Kirche Samstag 14.02.2009 Seniorennachmittag im Pfarrheim Geburtstage u. Ehejubiläen Januar / Februar 2009 70 Jahre 21.01. Frau Sibylle Ann, Atzelsberger Straße 27 75 Jahre 19.01. Herr Hermann König, Schloßstraße 7 03.02. Herr Günter Gräßel, Rathsberg, Am Ziegelacker 12 09.02. Frau Ilse Kill, Rathsberg, Eichenschlag 5 81 Jahre 20.01. Frau Gertraud Zimmermann, Wassergasse 28 83 Jahre 07.02. Frau Elisabeta Wimmelbacher, Leithenstraße 24 84 Jahre 02.02. Herr Friedrich Striegel, Am Alten Brunnen 4 26 Gemeinde Marloffsein Werbung Neue Öffnungszeiten! Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr Sa: 10.00 - 14.00 Uhr Dienstag geschlossen Erlangen, Wasserturmstraße 12 Telefon: 0 91 31 / 97 89 39 Werbung 27 Gemeinde Spardorf Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 10.02.2009 um 19.30 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2008 Errichtung eines Kinderhauses Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 29.07.08 das Architekturbüro Bader mit der Erstellung eines Standortgutachtens für die Errichtung eines Kinderhauses beauftragt. Als Standorte kamen einerseits das Gelände nördlich des bestehenden Kindergartens und andererseits das Gelände südlich der Grundschule infrage. Ein weiterer möglicher Standort im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spardorf West“ wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Herr Arch. Bader erläuterte, dass für die drei untersuchten Varianten das Raumprogramm, das der Gesetzgeber für eine Bezuschussung fordert, erfüllt ist. Außerdem wurde der Wunsch der Gemeinde, einen gesonderten und vielseitig verwendbaren Mehrzweckraum vorzusehen, berücksichtigt. Der Gemeinderat beschloss für die Errichtung eines Kinderhauses den Standort südlich der Grundschule. (Anmerkung: Der Gemeinderat wird sich auf Grund verschiedener Anträge voraussichtlich im Januar erneut mit der Frage des Standortes für ein Kinderhaus befassen.) Wohnanlage für Senioren mit Pflegestation im Baugebiet „Spardorf West“ Die Errichtung einer Wohnanlage für Senioren mit Pflegestation wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „Spardorf West“ aus städtebaulichen Gründen abgelehnt. Festlegung neuer Planungseckpunkte für das Baugebiet „Spardorf West“ Im nordwestlichen Randbereich des Baugebietes wurden Winkelhäuser mit Pultdach, die in der Hauptfirstrichtung nach Norden geneigt sind, geplant. Für die Garagen sind genaue Baufenster festzusetzen. Die Häuserzeilen jeweils westlich der „Ringstraße“ wurden, wie im Vorentwurf geplant, mit Firstrichtung Nord-Süd belassen. Die nunmehr eingeplante Westzufahrt ins Baugebiet über die vorhandene Zufahrt zum Sportzentrum wurde befürwortet. 28 Gemeinde Spardorf Im südöstlichen Geltungsbereich verblieb es im Bereich der „Ringstraße“ bei der Planung wie im Vorentwurf. Die Bebauung nördlich der südlichen Zufahrt (nach Straßenknick) wurde, wie von der Planerin vorgeschlagen, mit schräg gesetzten Doppelhäusern geplant. Die Garagen sind zur Erschließungsstraße zu orientieren und zwar mit einem Abstand (Stauraum) von 2,5 m. Die Bebauung südlich nach dem Straßenknick verblieb wie im Vorentwurf. Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes wurde die Wendehammerausbildung befürwortet. Die westliche Randbebauung soll in Schrägstellung erfolgen. Die südlichere Wegeverbindung nach Westen kann entfallen und dann ein Grundstück mehr zur Ausweisung kommen. Südlich der nördlichen Erschließungsstraße sollen Doppel- und Reihenhäuser mit vorgesetzten Carports geplant werden. Auf die Ausweisung des öffentlichen Fuß- und Pflegeweges am südlichen Rand des Baugebietes zur Ausgleichsfläche hin, wurde verzichtet. Die ursprünglich zu diesem Weg geplanten Wegeverbindungen aus dem Baugebiet entfallen. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Betreuungsplätzen im Kinderhaus Spatzennest, Spardorf für 2008/2009 und 2009/2010 Es wurden ab 01.12.2008, befristet für die Betreuungsjahre 2008/2009 und 2009/2010 folgende Plätze im Kinderhaus Spatzennest, Spardorf als bedarfnotwendig anerkannt: 76 Plätze für Kinder ab 1 Jahr und 11 Monate bis zur Einschulung 10 Plätze für Schulkinder (Grundschule). Der Gemeinderat Spardorf nahm von der befristeten Anerkennung (Erlass eines Änderungsbescheides) Kenntnis und billigte dies. Turmuhr des Glockenhauses Der Gemeinderat Spardorf nahm Kenntnis von der Reparatur der Turmuhr des Glockenhauses und billigte diese zum Angebotspreis von 850,85 € nachträglich. Zuschüsse 2009 an Spardorfer Vereine Der Gemeinderat Spardorf gewährte den Vereinen und Verbänden auf Antrag für das Jahr 2009 Barzuschüsse wie nachfolgend aufgeführt: Der Gemeinderat Spardorf gewährte der Grundschule für den Musikunterricht im Schuljahr 2008/2009 wie bisher einen Zuschuss in Höhe von pauschal 1.500 €. Die Auszahlung erfolgt im 1. Quartal 2009. Der Gemeinderat Spardorf gewährte dem Rappelkiste Förderverein e.V. für das Hortjahr 2008/2009 pro Spardorfer Kind einen Zuschuss in Höhe von 200 €. Ersatzbeschaffung von Haltegurten der FF Spardorf Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Beschaffung von 24 Feuerwehrhaltegurten für die FF Spardorf bei der Fa. Massong zum Endpreis von 633,95 € zu veranlassen. Delegation von Aufgaben des 1. Bürgermeisters auf einzelne Mitglieder des Gemeinderates Verschiedene Themen, die umfangreiche Vorerhebungen oder vorbereitende Gespräche bedürfen, wie z.B. das Energiethema oder der Mobilfunk könnten von Gemeinderäten, die entweder über fachliches Grundwissen verfügen oder auch besonderes Interesse bekunden, für den Gemeinderat aufbereitet werden. Der Gemeinderat befürwortete diesen Vorschlag grundsätzlich und delegierte nachstehende Themen an folgende Gemeinderäte per Beschluss: Thema Energie: Gemeinderäte Eichler, Herbst, Lukas Schultheiß und Wasielewski Thema Mobilfunk: Gemeinderäte Herbst und Wasielewski Thema Realschule: Gemeinderäte Herbst, Hummelmann und Niemczyk Antrag der „Neuen Liste Spardorf“ zur Einsetzung von Ausschüssen oder kürzeren Abständen der Gemeinderatssitzungen Bei Notwendigkeit wünschte der Gemeinderat die Einberufung von weiteren Sitzungen (Sondersitzungen) in kürzeren Zeitabständen. Der Gemeinderat beschloss Gemeinderatssitzungen grundsätzlich um 22.30 Uhr zu beenden und nur dann fortzuführen, wenn der Gemeinderat dies ausdrücklich beschließt. Die Behandlung der Restpunkte hat dann je nach Dringlichkeit in der nächsten ordentlichen Sitzung oder in einer zu beschließenden Sondersitzung stattzufinden. Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008 Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung zum Sitzungsende Der Gemeinderat beschloss die Neufassung des § 30 der Geschäftsordnung zum Sitzungsende der Gemeinderatssitzungen (vgl. Beschluss vom 25.11.2008). Antrag der „Neuen Liste Spardorf“ zur Schulwegsicherheit Fahrbahnmarkierungen mit Tempo 30 sollen aufgebracht werden auf der Rathsberger Straße, Am Veilchenberg, Uttenreuther Straße, Andreas-Paulus-Straße, Am Mühlgarten, Ringstraße, Schultheißstraße und Steinbruchstraße. In der Einmündung Ringstraße / Buckenhofer Straße soll anstelle des “Vorfahrt gewähren-Schildes“ ein „Stopp Schild“ aufgestellt werden. Entlang der Buckenhofer Straße (vor Sparkasse und Gemeindehaus) ist ein Hinweisschild aufzustellen, wonach auf dem Gehweg geparkt werden darf (StVO Zeichen 315). Bewerbung um Standort Realschule Auf Antrag von Frau Gemeinderätin Herbst sprach sich die Gemeinde Spardorf für die Bewerbung um den Standort einer Realschule in der Gemeinde Spardorf ggf. als Modellprojekt aus. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Spardorf im Bereich „Spardorf West“ Die Änderungen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung eingehend behandelt. Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass Bedenken und Anregungen von Bürgern nicht eingegangen sind. Der Gemeinderat beschloss, nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen durch das Planungsbüro – auch hinsichtlich des Abstandes zum Wald –, die Verwaltung mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und mit der Anhörung der notwendigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen (siehe Amtl. Teil). Informationen 70. Seniorennachmittag am Mittwoch, 21.01.2009 um 15.00 Uhr im Sitzungssaal, Buckenhofer Straße 12 Nach den Feiertagen freuen wir uns auf Bewegung und auf den Besuch des Hospizvereins aus Erlangen. Einen schönen Nachmittag wünschen Heidi Eichler und das Seniorenteam Gemeinde Spardorf 29 Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall 30 Gemeinde Spardorf Aus den Vereinen Die Veranstaltungen der Arbeiterwohlfahrt Spardorf - Buckenhof finden Sie im Buckenhofer Teil. Hans-Jürgen Kaiser, Vorstand Frauenkreis Spardorf Mittwoch, 28.01.2009 19.30 Uhr im Gemeindehaus Spardorf Dienstag, 03.02.2009 19.00 Uhr in St. Theresia Gemeinde Spardorf 31 Geburtstage u. Ehejubiläen Januar / Februar 2009 70 Jahre 17.01. Frau Katharina Kapp, Ringstraße 4 23.01. Herr Hellmut Fischer, Hohe Warte 1 30.01. Herr Hermann Tappeiner, Hohe Warte 1 75 Jahre 18.01. Herr Otto Weinberger, Am Veilchenberg 5 04.02. Frau Barbara Dernedde, Luzernenweg 20 13.02. Frau Marlene Mainzer, Luzernenweg 10 80 Jahre 22.01. Frau Kunigunda Hartmann, Kellerweg 4 01.02. Frau Ingrid Bünzow, Sandstraße 67 81 Jahre 10.02. Herr Alfred Trapp, Ringstraße 13 87 Jahre 20.01. Frau Anna Elisabeth Leistner, Schwedenstraße 24 88 Jahre 31.01. Herr Alfred Hahn, Am Tennenbach 7 32 Gemeinde Spardorf NEU ∙ NEU ∙ NEU Ab sofort können Sie private Kleinanzeigen im Mitteilungsblatt der VG Uttenreuth inserieren. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: VG Uttenreuth, Frau Mühlhäußer, Telefon: 09131-506923, claudia.muehlhaeusser@vg-uttenreuth.de Werbung Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen! „Ab 01. Januar 2009: 20 Prozent von max. 6.000 € für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200 € pro Jahr.“ Nähere Auskunft bei Fa. Kuhn oder Ihrem Finanzamt. Wir pflegen Sie zu Hause mit allen Leistungen der Pflegeversicherung und im Auftrag Ihres Hausarztes zur Sicherung der ärztlichen Therapie und zur Vermeidung eines unnötigen Krankenhausaufenthaltes. Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern! ✆ 09131 / 577 51 buero@hauskrankenpflege-kiefer.de Holen Ihr Altauto & BEZAHLEN ca. 60,00 € mit KAT, inkl. kostenlose Abmeldung, seriös mit V-Nachweis sowie Altmetall Autoverwertung Lorenz, Neunkirchen a. Brand Tel. 09134 / 907334 Werbung 33 Gemeinde Uttenreuth Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 20.01.2009 um 19.00 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Niederschrift vom 18.11.2008 getroffenen Beschlüsse Der 1. Bürgermeister gab folgendes bekannt: TOP 3 – Grundstücksangelegenheit Fl. Nr. 74/4, Gemarkung Uttenreuth, Gräfenberger Str. 11 Die Gemeinde Uttenreuth hat das Anwesen Gräfenberger Str. 11, Uttenreuth erworben. TOP 5 -Antrag der Grundschule Uttenreuth; hier: Anschaffung von einem Smart Board und 30 Dreieckstischen Der Gemeinderat Uttenreuth beschloss die Beschaffung von 30 Dreieckstischen flexi90 zum Angebotspreis von 3.748,50 € brutto der Fa. marco. Der Gemeinderat Uttenreuth stimmte der Beschaffung eines SmartBoard (interaktives Whiteboard) zum Angebotspreis von 4.564 € brutto bei der Fa. Smart Technologies, Bonn, zu. Antrag der Kammermusik Uttenreuth auf Unterstützung Die Gemeinde Uttenreuth stellt den ehrenamtlichen Organisatoren zur Veranstaltung von Kammermusikkonzerten in Uttenreuth zur Durchführung der zwei geplanten Konzerte im Jahr 2009 ein Budget von 1.000,-- € pro Veranstaltung zur Verfügung. Bei gleich bleibenden oder zunehmenden schlechtem Besuch der Konzerte wird die Unterstützung der Kammermusik ab 2010 eingestellt. Der Gemeinderat Uttenreuth ist rechtzeitig zu informieren, um bereits eine Entscheidung vor den Planungen der Konzerte zu treffen. Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liegnitzer Straße Der Gemeinderat sprach sich gegen die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liegnitzer Straße aus. 34 Gemeinde Uttenreuth Wasserversorgung, Verlängerung des Unterhaltsvertrages mit der Fa. Rotec Der Vertrag für den Unterhalt des Rohrnetzes der Wasserversorgung mit der Fa. Rotec vom 22.12.2006 auf Grundlage des Angebotes vom 11.12.2006 wurde bis zum 31.12.2010 verlängert. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zu vergeben. Zustimmungsbeschluss zum Städtebauforderungsprogramm 2009 Der Gemeinderat beschloss für die Städtebauliche Planung entlang der Staatsstraße in den Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2009 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 160.000 € aufzunehmen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Informationen Kultur Bühne Uttenreuth und Buckenhof „No Woman, No Cry Ka Weiber, Ka Gschrei“ Fränkisches Musical Theater KaNoma 13. Februar 2009 20.00 Uhr im Schwarzen Adler (Näheres siehe Allgemeiner Teil) Uttenreuth - Spende für die Kindergärten in der Verwaltungsgemeinschaft Die Firma Markus Hirsch e.K., Bosch Car Service und Aral Autocenter in Uttenreuth spendete zu Weihnachten für unsere sechs Kindergärten in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth insgesamt einen Betrag von 600,-€. Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Karl Köhler,1. Bürgermeister von Uttenreuth bedankt sich im Namen der Kindergärten. Senioren-Beauftragte Kristine de la Camp Gemeinde Uttenreuth / Weiher Erlanger Str. 40 , 91080 Uttenreuth Tel. privat: 09131/501720 Fax: 09131/506966 E-Mail: vg@uttenreuth.de Internet: www.vg-uttenreuth.de „Dienstags im Rathaus“ – eine Vortragsreihe! Termine bis März: 20.01.2009 17.02.2009 03.03.2009 Hilfe für pflegende Angehörige - Margit Lorenz, Fachstelle für pflegende Angehörige Die Diakoniestation Uttenreuth stellt sich vor - Magdalena Schütz, Leitung Hören mit Genuss statt Hörfrust - Stefan Spatz, Hörgeräteakustikermeister Uns allen wünsche ich ein heiteres, gesundes, möglichst sorgenfreies Neues Jahr. Ihre Kristine de la Camp Zeit zum persönlichen Gespräch, Wünsche, Informationen, Vorschläge, Anregungen ist immer dienstags von 10.00 – ca. 11.00 Uhr für Jedermann im Rathaus (VG), Sitzungssaal, (Erdgeschoss links). Keine Anmeldung erforderlich. 11. Uttenreuther Nikolausmarkt 06. – 07.12.2008, in der Saegmüllerstraße Am 06.12.2008 eröffnete der 1. Bürgermeister Karl Köhler feierlich den 11. Uttenreuther Nikolausmarkt. Der Nikolausmarkt 2008 wurde dieses Jahr von der Gemeinde Uttenreuth unter Zusammenarbeit der örtlichen Vereine, Verbände und Firmen organisiert. Die Saegmüllerstraße verwandelte sich in ein wahres Weihnachtsparadies für Groß und Klein. Sie lockte mit köstlichen Weihnachtsdüften von frisch gebackenen Waffeln, heißem Glühwein, gold - braunen Bratwürsten sowie selbstgebackenen Plätzchen. Aber nicht nur für das kulinarische Wohl war gesorgt, in den vielen liebevoll geschmückten Buden fand man alles, was das Herz begehrt. Angefangen von hölzernem Weihnachtsschmuck, Kalendern, Lampen, Krippen, Textilkunst bis hin zu Selbstgebasteltem. Musikalisch umrahmt wurde der Nikolausmarkt vom Posaunenchor, dem Singverein, dem Kinderchor sowie nostalgischer Leierkastenmusik. Am meisten aber strahlten die Kinderaugen am Samstag, als der Nikolaus und das Christkind traditionell mit vielen kleinen Geschenken den Nikolausmarkt aufsuchten. Die Gemeinde Uttenreuth möchte sich recht herzlich bei allen Organisatoren sowie den fleißigen Helfern für die gelungene Zusammenarbeit bedanken und wünscht ein frohes neues Jahr. Gemeinde Uttenreuth 35 Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall In der Gemeindebücherei Uttenreuth ist im Januar und Februar 2009 die Wanderausstellung „Viel Meer entdecken!“ des Bibliothek-Verbandes-Mittelfranken zu sehen. Die Literaturauswahl lässt die Faszination erleben, die von Ozeanen und Meeren, von Seefahrern und Entdeckern, von Piraten und Abenteurern ausgeht. Dazu werden Themen bezogene Spiele sowie Bücher zum Wassersport angeboten. Die Gemeindebücherei freut sich auf viele Leser, die das zusätzliche Angebot nutzen werden. --------------------------Am Donnerstag, den 12. Februar 2009 liest Frau Malsch in der Gemeindebücherei Uttenreuth von 15-16 Uhr folgende Märchen vor: „König Drosselbart“ und „Der Eisenhans“ Das Büchereiteam freut sich auf alle märchenbegeisterte, große und kleine Zuhörer. 36 Gemeinde Uttenreuth Aus den Vereinen Faschingsball der evangelischen und katholischen Kirche Uttenreuth am 14. Februar 2009 im Pfarrsaal von St. Kunigunde, Danziger Str. 17, Uttenreuth Einlass 19 Uhr, Beginn 20:00 Uhr Eintrittspreis: € 5,freier Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren Gemeinde Uttenreuth 37 Einladung zur Mitgliederversammlung Am Dienstag, den 27. Jan. 2009, findet die Mitgliederversammlung des Partnerschaftsvereins Amitié statt. Ort: Aula der Grundschule Uttenreuth Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden 2. Vorschau auf 2009 3. Jahresbericht des Schatzmeisters Mit freundlichen Grüßen, Gretel Brückner, (Vorsitzende) Anne Horlamus, (stellvertr.Vorsitzende) anschließend gegen 20.00 Uhr Einladung zum Vortrag Frau Boampong-Brummer, Dozentin für Kunsthistorik, wissenschaftliche Reiseleiterin und -veranstalterin hält einen Lichtbildervortrag über das Thema : „Land der Vulkane und der Romanik, Land der Kreuzfahrer und der Jakobspilger – ein Streifzug durch die Geschichte und die Kunst der Auvergne und des Zentralmassivs“ Auch Nichtmitglieder sind als Gäste herzlich eingeladen. Für den Vorstand Gretel Brückner 1. Vorsitzende 38 Gemeinde Uttenreuth --------------------------- Wollen Sie sich als Paar etwas Gutes tun? Dann laden wir Sie herzlich ein zum Frühlingsball 2009 Candle Light Dinner Der Sportclub Uttenreuth in Kooperation mit Project Dance, die mobile Tanzschule, lädt Sie herzlich ein zum Frühlingsball 2009, am 14. März im Hotel „Schwarzer Adler“ in 91080 Uttenreuth, Marloffsteiner Str. 15-17. Ab 20:00 Uhr heißt es „Alles Walzer“ mit Live-Musik und großer Tanzfläche. Kulinarische Spezialitäten werden von der hervorragenden Hotelküche angeboten. Das Rahmenprogramm des Abends wird durch ein attraktives Showprogramm der Tanzschule gestaltet. Entsprechend der Jahreszeit erwarten wir gepflegte Tageskleidung oder Abendgarderobe. Karten können telefonisch oder per e-mail in der Tanzschule bestellt werden. Preis 19,- € Sitzplatzkarte www.Project-Dance.de Tel. 09193/5522 am Sonntag, den 8. Februar 2009 um 19:00 Uhr im Schwarzen Adler in Uttenreuth. Genießen Sie als Paar ein gutes Essen in romantischer Atmosphäre. Kommen Sie miteinander und mit anderen ins Gespräch. Entdecken Sie die „fünf Sprachen der Liebe“ und freuen Sie sich auf überraschende Entdeckungen. Impulse und Führung durch den Abend durch Pfarrerin Anne Mayer-Thormählen und Pfarrer Ralph Thormählen Anmeldung und Entrichtung des Unkostenbeitrags im Evang. Pfarramt Uttenreuth bis 2.2.09 (Tel. 09131 / 51307) Gemeinde Uttenreuth 39 Singverein Uttenreuth 1857 e.V. Der Vorstand Singverein - aus Freude am Singen Einladung Der Singverein Uttenreuth 1857 e.V. lädt hiermit alle seine Mitglieder herzlich ein für Donnerstag, den 12. Februar 2009 um 19:00 Uhr zur Jahreshauptversammlung in das Alte Schulhaus, Uttenreuth, Esperstraße 18 A. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Chorleiters 5. Kassenbericht der Vorsitzenden 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Kassenführerin 8. Entlastung des gesamten Vorstands 9. Neuwahl eines Kassenführers 10. Erhöhung der Beiträge für aktive und passive Mitglieder 11. Anträge 12. Ehrungen 13. Verschiedenes Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer. Anträge zu Tagesordnungspunkt 11 bitte schriftlich bis eine (1) Woche vor der Veranstaltung an ein Vorstandsmitglied geben oder an: Maria Hassler, Flurweg 3, 91080 Uttenreuth. Maria Hassler, Vorsitzende -QPVCMV 2HCF¿PFGTDTQ &CP\KIGT5VTCG 7VVGPTGWVJ 6GN &KGPUVCI7JT 7PVGTUVV\GPCWEJ5KGFKG,WIGPFCTDGKVFGT 2HCF¿PFGTXQO5VCOO5V-WPKIWPFG7VVGPTGWVJ YYYRHCF¿PFGTWVVGPTGWVJFG 40 Gemeinde Uttenreuth Wir fördern beide Kindergärten in Uttenreuth. Helfen Sie mit! Ansprechpartner: Friederike Seggewies, Tel.: 09131-539936 Spendenkonto: Stadt- und Kreissparkasse Erlangen (BLZ 76350000) · 15-000040 Spendenkonto: Raiffeisen-Volksbank Erlangen (BLZ 76360033) · 0314145 Jagdgenossenschaft Uttenreuth - Weiher Einladung an alle Genossenschaftsmitglieder zur außerordentlichen Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Uttenreuth – Weiher Datum: Uhrzeit: Ort: 05.02.2009 19:30 Uhr Esperstraße 18 (1. Stock), Uttenreuth Geburtstage u. Ehejubiläen Januar / Februar 2009 70 Jahre 03.02. Dr. Georg Seitz, Robert-Koch-Straße 4 B 75 Jahre 29.01. Frau Dorothea Carl, Weiher, Hutäckerstraße 2 08.02. Frau Maria Singer, Schleifweg 4 08.02. Frau Lisl Krug, Sudetenstraße 16 Tagesordnung: 80 Jahre 1. 2. 16.01. Frau Rosa Habermann, Esperstraße 11 31.01. Frau Dr. Ingeborg Hornstein, Danziger Straße 5 3. Begrüßung Information: Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Jagdpächter Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zu Punkt 2 gez. Bob T. Gringmuth Jagdvorsteher 81 Jahre 16.01. Frau Ursula Gerndt, Schleifweg 43 18.01. Frau Ingeborg Jahn, Heckenweg 14 30.01. Frau Emma Wiesmüller, Erlanger Straße 53 82 Jahre 05.02. Herr Gerd Badzong, Breslauer Straße 7 Veranstaltungskalender JANUAR / FEBRUAR 2009 19.01.2009, 19.00 Uhr Mitarbeiteressen, Evang. Kirche 83 Jahre 22.01. Herr Dr. Otto Hornstein, Danziger Straße 5 84 Jahre 11.02. Herr Dr. Johann Pucher, Finkenweg 9 29.01.2009, 20.00 Uhr Mitgliederversammlung, Förderkreis Grundschule 85 Jahre 31.01.2009 Kinderfasching, KiGa Förderverein, Pfarrsaal Kath. Kirche 02.02. Frau Ruth Homberg, Röthanger 6 14.02. Frau Maria Bandemer, Erlanger Straße 53 15.02. Frau Maria Schön, Eichendorffstraße 4 01.02.2009 Kinderfasching, KiGa Förderverein, Pfarrsaal Kath. Kirche 86 Jahre 07.02.2009 Winterwanderung, AH Hauptversammlung, Schlesische Landsmannschaft Weiher, 18.00 Uhr Fasching, AWO, Rundblick, 14.00 Uhr 12.02.2009, 14.00 Uhr Seniorenfasching, Kath. und Evang. Kirche 20.01. Frau Charlotte Dietz, Zum Tennenbach 57 87 Jahre 06.02. Frau Dorothea Reykers, Erlanger Straße 53 88 Jahre 17.01. Frau Liselotte Hain, Erlanger Straße 53 14.02.2009 Ökumenischer Fasching, Evang. Kirche, Pfarrsaal, 20.00 Uhr Seniorenclub Weiher, 14.00 - 18.00 Uhr Gemeinde Uttenreuth 41 Werbung ! Wiedereröffnung der Praxis Dr. Langhans ! durch Frau Ines Gröger Fachärztin für Innere Medizin Geriatrie / Hausärztin 07. Januar 2009 am in der Marloffsteiner Str. 6 · 91080 Uttenreuth (hinter Blumenladen Werner) Vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin! Tel. 09131 / 58511 · Fax: 09131 / 57938 Hier die neuen Sprechzeiten: Montag 08.30 - 11.30 15.00 - 17.00 Dienstag 08.30 - 11.30 16.00 - 18.00 Mittwoch 08.30 - 12.30 Donnerstag 08.30 - 11.30 15.00 - 17.00 Freitag 08.30 - 12.30 Werden Sie Mitglied im Förderkreis des Kindergartens Pfiffikus in Marloffstein Der Förderkreis unterstützt akti v die Kindergartenarbeit. +PHQ%QPP[&QV\NGT6GNGHQP Gemeindebücherei Uttenreuth Breslauer Straße • Telefon 09131 / 54870 Email: gemeindebuecherei@uttenreuth.de www.uttenreuth.de/Buecherei.htm In unserer Bücherei finden Sie: Bücher, Spiele, CD-Roms, Hörbücher, Musikkassetten, Zeitschriften, Videos, DVDs. Die Entleihungen sind kostenlos! Öffnungszeiten: Di. Do. Fr. 09.30 - 18.30 Uhr 15.00 - 18.30 Uhr 15.00 - 16.30 Uhr In den Ferien: Di. Do. 15.00 - 18.30 Uhr 15.00 - 18.30 Uhr Für Anregungen und Wünsche hat Ihr Bücherei-Team stets ein offenes Ohr. 42 Werbung Allgemeiner Teil Kultur Bühne Uttenreuth und Buckenhof Jürgen Leuchauer „A su gänger die Gäng“ Freitag, den 30.01.2009, 20.00 Uhr Hallerhof, Buckenhof Der„fränggische Enderdäner“ Jürgen Leuchauer hat es geschafft, mit viel Hingabe und Liebe zum Detail ein Sammelsurium von fränkischen Aphorismen, Anekdoten, Zitaten, Geschichten, Liedern, Begebenheiten, Sprüchen und Redewendungen zusammenzustellen. Das Publikum erlebt einen Frontalangriff auf die Lachmuskulatur, wenn Jürgen Leuchauer die Szenen fränkischer Ehen, fränkischer Familien, fränkischer Wirtshäuser und fränkischer Lebensart vermittelt. Kultur Bühne Uttenreuth und Buckenhof „No Woman, No Cry – Ka Weiber, ka Gschrei“ Fränkisches Musical Theater KaNoma Freitag, den 13.02.2009, 20.00 Uhr im Saal des Schwarzen Adlers, Uttenreuth Haben Sie noch kein Weihnachtsgeschenk für Ihre Lieben? Das wäre doch was!!!!! Drei alte Freunde treffen sich in der fränkischen Provinz wieder: sie philosophieren in einem alten Bastlerschuppen über das „Mannsein“, über Herz-Schmerz und Liebe, über das Verlassen-Sein und Verlassen-Werden - alles auf dem musikalischen Boden alter Klassiker aus ihrer Hippiezeit. Live gespielt und gesungen in fränkischer Übersetzung. Der Erlanger Dialektautor Helmut Haberkamm verlegt sein Sing- und Lustspiel in eine alte Garage und in die Jugendzeit der Rockmusik. Unter der Regie von Jörg Schlachter leistet sich das hinreißende Sänger- und Schauspiel-Trio Stefan Kügel (Theater Kuckucksheim), Stefan Nast-Kolb (Staatstheater Nürnberg) und Winni Wittkopp (Ensemble Erlangen) ein saukomisches Glanzstück. Karten zu 13,00 € (erm. 11,00 €) bei: Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, Telefon: 09131-50 69 60 / Buchhandlung Witthuhn Uttenreuth, Gräfenberger Straße 2, Telefon: 09131-507150 / Kartenvorverkauf Fuchsenwiese, Erlangen, Fuchsenwiese 1, Telefon 09131-800555 / Kartenvorverkauf Erlangen (Neuer Markt), Rathausplatz 5, Telefon 09131-613129 und an der Abendkasse. Karten zu 13,00 € (erm. 11,00 €) ab 26.01.2009 bei: Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, Telefon: 09131-50 69 60 / Buchhandlung Witthuhn Uttenreuth, Gräfenberger Straße 2, Telefon: 09131-507150 / Kartenvorverkauf Fuchsenwiese, Erlangen, Fuchsenwiese 1, Telefon 09131-800555 / Kartenvorverkauf Erlangen (Neuer Markt), Rathausplatz 5, Telefon 09131-613129 und an der Abendkasse. So wird der Zuhörer humorvoll, aber trotzdem sarkastisch subtil in die höheren Sphären und gleichzeitig in die tiefen Abgründe der fränkischen Mundart entführt. „Gscheid lachn mou mer dou“ Allgemeiner Teil 43 Allgemeiner Teil Städtische Wirtschaftsschule im Röthelheimpark Erlangen Anmeldung für das Schuljahr 2009/2010 Informationsabend: Mittwoch, 18. Februar 2009, 19:00 Uhr (Aula) Sie erhalten umfassende Informationen und haben Gelegenheit zu einem Rundgang durch unser Schulhaus und zu Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen. Wir erwarten Sie. Vom 23.03. bis 27.03.2009 täglich von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am 23.03. und 26.03.2009 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr nehmen wir Ihre Anmeldung im Sekretariat entgegen. Bringen Sie das Übertrittszeugnis bzw. Zwischenzeugnis und die Geburtsurkunde mit. Das Zeugnis über den Qualifizierenden Hauptschulabschluss muss für die Zweijährige Wirtschaftsschule am 27./28.07.2009 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nachgereicht werden. Die Erlanger Wirtschaftsschule führt neben dem vierjährigen Zweig, der mit der 7. Klasse beginnt, auch einen dreijährigen Zweig für Schüler, die gleich in die 8. Klasse eintreten wollen und eine „Zweijährige Wirtschaftsschule“ mit den Jahrgangsstufen 10 und 11. Alle drei Zweige der Wirtschaftsschule führen zum Mittleren Schulabschluss. Wir vermitteln eine umfassende Allgemeinbildung und eine vertiefte berufliche Grundbildung, ausgerichtet auf die Wirtschaftspraxis und auf weiterführende Schulen. Aufgenommen werden Hauptschüler, Gymnasiasten und Realschüler aus Erlangen und den angrenzenden Landkreisen. Für Gymnasiasten und Realschüler ist ein Übertritt in die Wirtschaftsschule auch während des Schuljahres möglich. Über Einzelheiten erhalten Sie telefonische oder am Tag der Anmeldung persönliche Auskunft. Städtische Wirtschaftsschule im Röthelheimpark Erlangen, Artilleriestraße 25, 91052 Erlangen, wir-erlangen.de, Tel. 09131 5343-0 Christian-Ernst-Gymnasium Musisches Gymnasium · Studienseminar Informationsabend Am Christian-Ernst-Gymnasium, Langemarckplatz 2 in Erlangen, findet am Dienstag, 03. Februar 2009, um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung über die Ausbildungsmöglichkeiten des musischen Gymnasiums statt. Für weitere Auskünfte: Tel. 09131-533030, Fax 09131-5330311 sekretariat@ceg-er.de · www.ceg-erlangen.de 44 Allgemeiner Teil GYMNASIUM FRIDERICIANUM ERLANGEN Informationsveranstaltung zum Übertritt an weiterführende Schulen Am Montag, dem 16. Februar 2009, findet um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung über die Ausbildungsmöglichkeiten am Gymnasium Fridericianum, Sebaldusstraße 37, 91058 Erlangen, statt. Das GFE ist ein Humanistisches Gymnasium Es vermittelt mit einer Akzentuierung der Sprachen einen möglichst ausgewogenen Einblick in alle Bildungsbereiche: Sprachenfolge: ab 5. Jahrgangsstufe: LATEIN ab 6. Jahrgangsstufe: ENGLISCH ab 8. Jahrgangsstufe: GRIECHISCH als Wahlfächer: FRANZÖSISCH / SPANISCH (SPANISCH als neue, spät einsetzende Fremdsprache ab der zehnten Klasse an Stelle von Latein oder Englisch). Das Fridericianum fühlt sich als Humanistisches Gymnasium der heute immer wieder erhobenen Forderung nach Allgemeinbildung besonders verpflichtet; auch ist das GFE das kleinste der Erlanger Gymnasien, so dass die Voraussetzungen für die Ausbildung in einer Atmosphäre der gegenseitigen Vertrautheit sehr günstig sind. Für Kinder aus dem gesamten Erlanger Umland ist das GFE das nächst gelegene Humanistische Gymnasium und somit nicht an den Schulsprengel gebunden. Die Schüler haben daher Anspruch auf einen kostenfreien Schulweg. Das GFE ist gut an das öffentliche Busnetz angebunden und wird zudem von Schulbussen aus allen Richtungen angefahren. Die Schule liegt am Rande des neuen Röthelheimparks in ruhiger Lage im Grünen. Sie verfügt über weiträumige Sport- und Schwimmanlagen sowie gut ausgestattete Fachräume für alle Bereiche. Ein vielfältiges Schulleben ist Tradition. Im neuen Mensaraum der Schule wird eine vollständige Mittagsverpflegung angeboten. Eine Ganztagsbetreuung ist eingerichtet. Schulleitung und Kollegium freuen sich auf Ihren Besuch und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Tel.: 0 91 31 / 3 41 06 oder 0 91 31 / 93 42 77 Fax: 0 91 31 / 3 45 60 info@gymnasium-fridericianum.de www.gymnasium-fridericianum.de Allgemeiner Teil OHMGYMNASIUM Informationsabend zum Übertritt an weiterführende Schulen Am Donnerstag, dem 05. Februar 2009 findet um 18.00 Uhr am Ohm-Gymnasium Erlangen, Am Röthelheim 6, 91052 Erlangen, eine Informationsveranstaltung zur Wahl der Ausbildungsmöglichkeiten statt. Das Ohm-Gymnasium bietet zwei Ausbildungsrichtungen an: Naturwissenschaftlich-technologischer Zweig (zwei Fremdsprachen): Ab 5. Jahrgangsstufe: Englisch oder Französisch Ab 6. Jahrgangsstufe: Latein o. Französisch o. Englisch Ab 8. Jahrgangsstufe: Verstärkt Chemie, Physik, Informatik Sprachlicher Zweig (3 Fremdsprachen): Ab 8. Jahrgangsstufe: Englisch–Latein-Spanisch oder Französisch–Englisch-Spanisch Welche Gründe sprechen für ein frühes Erlernen des Französischen? Warum entscheidet sich fast die Hälfte aller Ohm-Schüler für Französisch als 1. Fremdsprache? • Französisch bietet gleiche Startbedingungen für alle Schüler, im Gegensatz zu Englisch, wo die Schüler je nach Grundschule über oft unterschiedliche Kenntnisse verfügen. • Die Schüler können, unbelastet von einer weiteren Fremdsprache, sich gründlich in eine, was den Lerneinsatz anbelangt, sicherlich anspruchsvolle Fremdsprache einarbeiten. Die zweite Fremdsprache Englisch fällt Schülerinnen und Schülern dann viel leichter. Das Ohm-Gymnasium ist eine der größten bayerischen Ausbildungsschulen für junge Gymnasiallehrer. In Zusammenarbeit mit anderen Gymnasien führt das Ohm-Gymnasium ein Anreicherungsprogramm für besonders begabte Schüler/innen. Fester Bestandteil des Bildungsangebots ist der Wahlunterricht. Die Schule pflegt einen Schüleraustausch mit Frankreich, Dänemark, USA und Kanada. Im Rahmen der Partnerschaft mit Siemens steht den Schülern ein breites Angebot zur Verfügung. Das Ohm-Gymnasium bietet eine Mittagsverpflegung und eine Nachmittagsbetreuung (von 13.05 bis 16.30 Uhr) an. Die Schule liegt verkehrsgünstig nahe dem Stadtzentrum und kann gut zu Fuß, auf ausgebauten Radwegen sowie mit zahlreichen Buslinien erreicht werden. Alle Schüler mit Französisch als erster Fremdsprache haben Anspruch auf kostenfreien Schulweg. Schulleitung und Kollegium freuen sich auf Ihren Besuch und stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Tel 09131/687860, Fax 09131/6878613, sekretariat@ ohm-gymnasium.de, www.ohm-gymnasium.de Helau zum Seniorenfasching 2009 Zum Seniorenfasching 2009 des Landkreises Erlangen-Höchstadt lädt Landrat Eberhard Irlinger alle faschingsbegeisterten Seniorinnen und Senioren herzlich ein. Am Mittwoch, 18. Februar 2009, startet um 14.30 Uhr in der Aischtalhalle in Höchstadt a. d. Aisch das bunte Unterhaltungsprogramm. Gardetänze, Tanzmariechen und Büttenreden werden wieder dabei sein, wenn Landrat Eberhard Irlinger gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren des Landkreises Erlangen-Höchstadt die „fünfte Jahreszeit“ feiert. Die Eintrittskarten zum Preis von 6.- Euro, inklusive Verzehrgutschein für einen Imbiss und ein Getränk, können ab Montag, 19. Januar 2009 erworben werden: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Erlangen, Kreiskasse, Herr Möhrenschlager, Zimmer Nr. 8. Zusätzlich hält die Stadtverwaltung Höchstadt Karten bereit. Die Tickets können auch telefonisch beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Frau Eva Schmidt (Tel: 09131 803-277) bestellt werden, sie werden dann per Post zugestellt. Einlass zur Faschingsfeier ist ab 14.00 Uhr. Voraussichtlich wird das Programm bis 18.00 Uhr dauern. Landrat Eberhard Irlinger freut sich schon jetzt auf fröhliche Stunden mit zahlreichen Karnevalsfans aus „seinem“ Landkreis. Weitere Informationen erhalten Sie gerne beim: Landratsamt Erlangen-Höchstadt Seniorenbeauftragte Eva Schmidt Marktplatz 6, 91054 Erlangen Tel: 09131 803-277, Fax: 09131 803-101 E-mail: eva.schmidt@erlangen-hoechstadt.de Einladung zum Bildungstag der Kath. Landvolkbewegung für Frauen Dienstag, den 20. Januar 2009 auf Burg Feuerstein Das Thema des Tages: „Wer verzeiht, ist selbst geheilt! Umwege zum Lebensziel“ Referentin: Sr. Sigrid Kerschensteiner Abfahrtszeit: 8:20 Uhr, Langensendelbach, Bushaltestelle Kirchweg 8:25 Uhr, Adlitz, Bushaltestelle, 8:30 Uhr, Marloffstein, Bushaltestelle 8:35 Uhr, Bräuningshof, Bushaltestelle Feuerwehrhaus 8:40 Uhr, Igelsdorf, Bushaltestelle Preis: 20,00 € für Busfahrt, Mittagessen und Kaffee Anmeldung bitte bis 18. Januar 2009. Annemarie Eisenmann, Tel. 09133 / 2065, Fax: 09133 / 6850 Anni Schneider, Tel. 09133 / 5518 Allgemeiner Teil 45 Allgemeiner Teil Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt informiert: Neues Wohngeldrecht ab dem 01. 01. 2009 Zum 01. 01. 2009 tritt ein neues Wohngeldrecht in Kraft. Mit der Gesetzesänderung haben sich gegenüber dem bisherigen Recht folgende wesentliche Änderungen ergeben: 1. Die Einkommenstabellen werden um 8 % angehoben. 2. Die Mietobergrenzen werden um 10 % angehoben. 3. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden vereinfacht, so dass nunmehr nur noch nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der jeweiligen Wohnortgemeinde unterschieden wird. 4. Zusätzlich zu den Höchstbeträgen für Miete und Belastung wird jetzt eine Pauschale für die Heizkosten berücksichtigt. Diese beträgt gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zum Beispiel bei einer Person 24 Euro, bei zwei Personen 31 Euro, bei drei Personen 37 Euro und bei vier Personen 43 Euro. Im Einzelfall höhere Heizkosten können über die Pauschale hinaus nicht berücksichtigt werden. 5. Anstelle von Familienmitgliedern verwendet das neue Wohngeldrecht nunmehr den Begriff der Haushaltsmitglieder. Damit entfällt im Regelfall die doppelte Antragstellung bei Haushaltsmitgliedern, die nicht mit einander verwandt sind (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft). Es reicht nunmehr ein einziger Antrag aus. 6. Der Wohngeldanspruch von ausländischen Personen wurde klarstellend neu gefasst (§ 3 Abs. 5 WoGG n. R.). 7. Die Sterbefallvergünstigung verringert sich von bislang 24 Monaten auf nur noch 12 Monate. 8. Sämtliche volljährigen Haushaltsmitglieder haften im Falle von zu Unrecht bezogenen Wohngeldleistungen nunmehr als Gesamtschuldner (§ 29 Abs. 1 WoGG n. R.). Für Haushalte, die bereits jetzt laufende Wohngeldleistungen erhalten und deren Bewilligungszeitraum nach dem 01. 01. 2009 ausläuft, erfolgt von Amts wegen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes für die Zeit ab 01. 01. 2009 automatisch eine Nachberechnung nach der neuen Rechtslage. Dabei ist dann von den tatsächlichen Verhältnissen für die Zeit ab 01. 01. 2009 bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes auszugehen. Soweit nicht aus anderem Anlass ein Erhöhungsantrag zulässig ist (z. B. Änderung der Anzahl der berücksich46 Allgemeiner Teil tigungsfähigen Haushaltsmitglieder, Erhöhung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung abzüglich Heizung um mehr als 15 %, Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %), ist allein wegen der Änderung des Wohngeldrechtes zum 01. 01. 2009 keine Neubeantragung der Leistungen zur Berücksichtung der geänderten Berechnungsmodalitäten möglich. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Soziales Wohngeldstelle -, Schloßberg 10 in 91315 Höchstadt an der Aisch, Tel. 09193-20-556. Aus diesen Hinweisen können keine Ansprüche hergeleitet werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr, maßgeblich ist der jeweilige Wortlaut des Gesetzestextes. Hinweis der Bauverwaltung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt für alle Hauseigentümer, Nutzer und Heizungsbauer Nach Art. 78 Abs. 3 der neuen Bayerischen Bauordnung (BayBO, in Kraft seit 01.01.2008) dürfen Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat. Ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat. Somit ist z.B. der Einbau und der Anschluss an den Kamin (Abgasanlage) einer neuen Heizung oder eines neuen Kachelofens/Schwedenofens etc. vor Inbetriebnahme dem Bezirkskaminkehrermeister anzuzeigen und die notwendige Bescheinigung einzuholen. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen diese „Anzeigepflicht“ stellt eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 79 Abs. 1 Nr. 11 BayBO dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Bauverwaltung des Landkreises ErlangenHöchstadt bittet darum, diese gesetzliche Anzeigepflicht zu beachten. Ferner werden die Heizungsbauer/-firmen gebeten, ihre Käufer entsprechend zu informieren. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bauverwaltung des Landkreises, Frau Agnes Roppelt, Tel. 09131 / 803-307 und Frau Maria Volkmer, Tel. 09193 / 20 – 525, gerne zur Verfügung. Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Bauverwaltung Marktplatz 6, 91054 Erlangen Allgemeiner Teil Hier könnte Ihre Werbung stehen!!! Private Kleinanzeigen kaufen und verkaufen, suchen und finden und vieles mehr... Rentner, 62, sucht Job in Teilzeit oder auf 400,--€ Basis. Telefon: 9345244 F F F F F F Nähere Informationen bei: Putzfrau f. 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Kirchenplatz 12, 91054 Erlangen Telefon: 09131/25023, Fax: 09131/209962 Email: herz-jesu.erlangen@erzbistum-bamberg.de Gottesdienste St. Markus-Kirche: So. 25.01. 10.15 Uhr Gottesdienst (Sudermann) mit Kindergottesdienst und Kirchenkaffee 18.00 Uhr Meditativer Abendgottesdienst für die Stadt Erlangen (Bock/Team) So. 01.02. 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Reuther) Mi. 04.02. 16.00 Uhr Gottesdienst im Venzonestift So. 08.02. 10.15 Uhr Familiengottesdienst zum Abschluss der Kinderbibelwoche (Schmidt/Team) 11.45 Uhr Spätaufstehergottesdienst (Morath) So. 15.02. 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst „Die Kunst als Paar zu leben“ (Sudermann) Herz-Jesu-Kirche vom 18.01. 2009 - 15.02.2009 Sonntag 11.00 und 19.30 Eucharistiefeier / Dienstag 18.00 Eucharistiefeier Donnerstag 18.00 Eucharistiefeier / Freitag 17.00 Eucharistiefeier KATHOLISCH: Kath. Pfarramt St.Theresia Sieglitzhofer Straße 25, 91054 Erlangen, Tel. 09131/52447-Fax 539876 E-Mail: st-theresia.erlangen@erzbistum-bamberg.de Internet: www.st-theresia-erlangen.de Bürozeiten (Frau Meier): Mo geschlossen, Di, Mi und Fr 09.00 – 11.30 Uhr; Do: 14.00 – 18.00 Uhr Pfarrer Udo Zettelmaier, Telefon 09131/52447-Fax 539876 Pfarrer Zettelmaier ist„grundsätzlich immer“ zu sprechen, am sichersten freilich„nach Termin-Vereinbarung“ Gemeindereferentin: Karoline Etzold,Tel.0177 805 3 559 E-mail: karoline.etzold@gmx.de Gottesdienste : Di. 20.01. 09:00 Mi. 21.01. 16:00 Do. 22.01. 18:00 Sa. 24.01. 18:00 So. 25.01. 09:00 10:30 Di. 27.01. 09:00 Do. 29.01. 19:00 Sa. 31.01. 18:00 So. 01.02. 09:00 10:30 Di. 03.02. 09:00 Do. 05.02. 18:00 Sa. 07.02. 18:00 So. 08.02. 09:00 10:30 18:00 Di. 10.02. 09:00 Do. 12.02. 18:00 Sa. 14.02. 18:00 So. 15.02. 09:00 10:30 Eucharistiefeier im Venzonestift: Eucharistiefeier Eucharistiefeier Vorabendmesse mit Kelchkommunion Pfarrgottesdienst mit Kelchkommunion gestalteter Familiengottesdienst Eucharistiefeier ökumenischer Gottesdienst Vorabendmesse Pfarrgottesdienst Familiengottesdienst Eucharistiefeier Wortgottesfeier Vorabendmesse Pfarrgottesdienst Familiengottesdienst in Buckenhof, Gemeindesaal: Eucharistiefeier Seniorengottesdienst Eucharistiefeier Gottesdienst für Liebende und Verliebte (ähnlich auch So.,15.2., 9:00 und 10:30) Pfarrgottesdienst (s. o.) Familiengottesdienst (s. o.) Besondere Gottesdienste: So. 18.01.09 11.00 So. 25.01.09 11.00 So. 01.02.09 19.30 So. 08.02.09 10.00 So 15.02.09 11.00 Kindergottesdienst (Kleiner Saal) Senfkorngottesdienst Segnungsgottesdienst Familiengottesdienst (Pfarrsaal) Kindergottesdienst (Kleiner Saal) Wohnstift Rathsberg: 18.01.2009 - 15.02.2009 Regelmäßig: Sa. 18.15 Vorabendmesse EVANGELISCH: Dreifaltigkeitskirche Evang.-Luth. Pfarramt Erlangen-Altstadt, Bayreuther Straße 11, 91054 Erlangen, Telefon: 09131/22776, Fax: 208850 Gottesdienste: So. 25.01. 09.30 Uhr 11.00 Uhr So. 01.02. 09.30 Uhr 11.00 Uhr So. 08.02. 09.30 Uhr 11.00 Uhr So. 15.02. 09.30 Uhr 11.00 Uhr So. 22.02. 09.30 Uhr 11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer Gottesdienst mit Abendmahl – Pfrin. S. Mangold Gottesdienst für Jung und Alt – Pfrin. S. Mangold Kantaten-Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer Kindergottesdienst findet jeden Sonntag, außer in den Ferien, um 11.00 Uhr statt. Außerdem laden wir jeden Freitag um 19.00 Uhr zur Abendandacht ein. Kapelle im Wohnstift So. 25.01. 09.45 Uhr So. 01.02. 09.45 Uhr So. 08.02. 09.45 Uhr So. 15.02. 09.45 Uhr So. 22.02. 09.45 Uhr Gottesdienst – D. Plücker Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer Gottesdienst – Pfr. S. Mangold Gottesdienst mit Abendmahl – Pfrin. K. Milbers Gottesdienst – Dr. H.J. Luibl Pflegestation im Wohnstift Fr. 13.02. 16.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H .Hillmer Kapelle im Marienhospital Sa. 24.01. 15.00 Uhr Gottesdienst – Pfrin. K. Zwanzig von Taboritzki Sa. 14.02. 15.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H .Hillmer Orgelkonzerte in der Altstadtkirche So. 01.02. 17.00 Uhr Kantaten und Arien für Sopran,Trompete und Orgel Werke von Bach, Händel, Fux und Scarletti Katharina Müller – Sopran, Lutz Randow – Trompete, Wieland Hofmann – Orgel. 50 Kirchlicher Teil Marloffstein KATHOLISCH: Katholische Pfarrkirche St. Peter u. Paul und der Katholischen Filialkirche St. Jacobus Marloffstein Tel.: 09133/2464 – Fax 2472 Bürozeiten: Mo, Di, Fr, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr / Mi, 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr Email: pfarrei.langensendelbach@erzbistum-bamberg.de Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Langensendelbach: Samstag, 18.00 Uhr VAM / Wortgottesfeier Sonntag, 10.15 Uhr Messfeier Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Marloffstein: Samstag 19.15 Uhr VAM / Wortgottesfeier - gerade Monate Sonntag 09.00 Uhr, Messfeier / Wortgottesfeier - ungerade Monate Besonderheiten: Bitte beachten Sie den Pfarrbrief, der bis einschl. So, 18.01.2009, gültig ist und in alle katholischen Haushalte verteilt wurde. Di. 20.01. MA 18.30 Uhr Eucharistiefeier Do. 22. 01. LA 19.00 Uhr Gottesdienst zur Einheit der Christen im Evangelischen Gemeindehaus„Stockfleth“ Kochfeldstr. So. 25.01. MA 09.00 Uhr Eucharistiefeier LA 10.15 Uhr Kleinkindergottesdienst Di. 27.01. MA 18.30 Uhr Eucharistiefeier LA 19.30 Uhr Vortrag im Pfarrheim So. 01.02. MA 09.00 Uhr Eucharistiefeier – anschl. Blasiussegen Weitere Termine: Krankenkommunion: Fr, 06. Februar “ Herr Pater James Am Freitag, 23.01.2009 - findet im Pfarrheim um 9.00 Uhr wieder ein Frauen-Frühstück statt. Dazu sind alle Frauen recht herzlich eingeladen! Die vollständige Gottesdienstordnung mit allen Veranstaltungen u. evtl. Ergänzungen ist einzusehen in den Schaukästen der Pfarr- u.Filialkirchen u.liegt jeweils in den Kirchen auf! Adlitz Evang.-luth. Kirchengemeinde Baiersdorf Mitgliedsorte Adlitz, Bräuningshof, Langensendelbach, Hagenau und Poxdorf Pfarrerin Barbara Hertel-Ruf, Stockflethhaus, Kochfeldstraße 2c, 91094 Langensendelbach, Tel: 09133/605055, FAX: 09133/605056 E-Mail: pfarrerin.hertel-ruf@baiersdorf-evangelisch.de Internet: www.baiersdorf-evangelisch.de Gottesdienste: So. 18.01. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst So. 22.01. 19:00 Lgsb., Stockflethhaus –ökum. Gottesd. zur Einheit der Christen So. 25.01. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst So. 01.02. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst So. 08.02. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst So. 15.02. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst Sonstige Veranstaltungen: Chor ImPuls Langensendelbach, Stockflethhaus: Probe montags 19:45 Uhr Seniorenkreis Langensendelbach, Stockflethhaus: grundsätzlich 2. Donnerstag im Monat, 14:30 Uhr (zur Zeit Pause) Ökumenischer Seniorenkreis Bräuningshof, Dorfstube: grundsätzlich 3. Montag im Monat, 14:30 Uhr 19.01.:„Geschichten von Wilhelm Busch und andere“ - mit Frau Kritzler Baiersdorf, evangelische Kirche St. Nikolaus: Jeden Sonntag und Feiertag Gottesdienst um 09:30 Uhr KATHOLISCH: siehe MARLOFFSTEIN Spardorf Gemeindehaus Spardorf, Buckenhofer Str. 6 So. 25.01. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann) Sa. 31.01. 10.00 Uhr Kinderkirche (El.Reuther + Team) So. 01.02. 09.00 Uhr Gottesdienst (Reuther) So. 08.02. 09.00 Uhr Gottesdienst (NN) So. 15.02. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann) Uttenreuth EVANGELISCH: Pfarramt Matthäuskirche www.erlangen-evangelisch.de/uttenreuth e-mail: pfarramt-uttenreuth@elkb.de Esperstr. 25, 91080 Uttenreuth, Tel. 5 13 07, Fax: 5 33 90 70 Pfrin. Anne Mayer- Thormählen u. Pfr. Ralph Thormählen: Tel. 5 13 07 Pfrin Gerhild Rüger: Tel. 3 94 18, Diakon Markus Offenhäußer: Tel. 1 23 83 90 Bürozeiten: Di, Mi, Fr 10.00 - 12.00 Uhr Do 11.00 - 14.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr Gottesdienste So. 18.01. 09:30 So. 25.01. 09:30 So. 1.02. 09:30 So. 8.02. 09:30 Fr. 13.02. 15:00 Sa. 14.02. 19:00 So. 15.02. 09:30 11:00 Gottesdienst (G. Rüger) Gottesdienst (R.Thormählen) Gottesdienst (A. Faber-Fröhlich) Abendmahlsgottesdienst (G. Rüger) Abendmahlsg. i. d. Parkwohnanlage für Senioren (H. Fink) Jugendgottesdienst Gottesdienst (R.Thormählen) Gottesdienst für Kleine u. Große (G. Rüger) Der Kindergottesdienst findet in der Pfarrscheune statt; Beginn ist um 9.30 Uhr in der Kirche. Nächste Tauftage: Sa. 24. Januar 2009, 14.00 Uhr; So. 08. Februar 2009, 11.00 Uhr; Sa. 07. März 2009, 14.00 Uhr;So.12.April 2009,05.00 Uhr (Osternacht). Besondere Veranstaltungen: Mo. 19.01. 18:30 Andacht und Mitarbeiteressen St. Kunigunde Di. 27.01 09:00 Wanderung, Auskunft: H. Philipp,Tel. 56 753 Mi. 28.01. 19:00 Forum Gerechtigkeit Wölfelsches Häuschen 19:30 öffentliche Kirchenvorstandssitzung Pfarrscheune Do. 29.01 14:30 Plauderstübchen Pfarrscheune Fr. 30.01. bis 1.2. Jugendmitarbeiterfreizeit So. 08.02. 19:00 Candle Light Dinner (Schwarzer Adler) Mo. 02.02. 08:30 Stop & go Pfarrscheune Do. 12.02. 14:00 Seniorenfasching in St. Kunigunde Sa. 14.02. 9 – 12.30 Konfirmandentag 20:00 ökumenischer Faschingsball St. Kunigunde KATHOLISCH: Pfarramt St. Kunigunde Danziger Str. 17, 91080 Uttenreuth, Tel. 09131/52990 - Fax 09131/532461 E-Mail: st-kunigunde.uttenreuth@erzbistum-bamberg.de Pfarrer Josef Dobeneck Bürozeiten (Frau Pyczak) Montag und Mittwoch 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 09.30 – 11.30 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr Gottesdienste Di 20.01. 18.00 Do 22.01. 08.30 Sa 24.01. 19.00 So 25.01. 09.30 11.00 Di 27.01. Mi 28.01. 15.30 Do Fr Sa So Mo Di Do 29.01. 30.01. 31.01. 01.02. 02.02. 03.02. 05.02. Fr Sa So Di Do Sa 06.02. 07.02. 08.02. 10.02. 12.02. 14.02. 17.30 08.30 15.00 19.00 09.30 18.00 09.00 18.00 19.00 09.30 18.00 08.30 19.00 AM Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz So-VAM Euch KGD Keine AM Versöhnungsstunde mit Erstbeichte der Kommunionkinder SchülerGD Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz Kommunionfeier in der Parkwohnanlage So-VAM FamM AM mit Kerzenweihe und Blasiussegen Keine AM Kirche, Kaffee, Kommunikation Gottesdienst, Frühstück und mehr Herz-Jesu-Messe Wort-Gottes-Feier Euch AM Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz So-VAM Besondere Veranstaltungen: Di 20.01. 20.00 Erwachsenenbildung in St.Theresia„Exklusiver Weg zum Heil: Was ist eine Sekte“ Ref.: Dr. H.M.Horst, Erlangen Sa 07.02. 10 – 16:00 Gemeinschaftstag der Kommunionkinder/ Pfarrsaal Sa 14.02. 20.00 Faschingsball der kath. und evang. Kirchengemeinde Einlass: 19.00 / Karten nur an der Abendkasse Euch = Eucharistiefeier/ So-VAM = Sonntagvorabendmesse/SchülerGD = Schülergottesdienst/AM = Abendmesse/FamM = Familienmesse Genauere Informationen und weitere Veranstaltungstermine entnehmen Sie bitte dem Kunigundenboten. KATHOLISCH: siehe UTTENREUTH St. Kunigunde Kirchlicher Teil 51 Werbung Ihr VW- und Audi-Partner in Erlangen Riesenausw, Jaahrehs-l& tvon Diens agen! c u Gebra htw Schneller als die Konkurrenz sein, Kundenwünsche mit höchster Priorität bearbeiten, jeder Handgriff muss sitzen – Sie geben jeden Tag im Job Ihr Bestes. Genau wie wir: Eine riesige Auswahl von Dienst-, Jahres-, Gebrauchtund Neuwagen der Marken Volkswagen und Audi, umfassende Beratung und attraktive Finanzierungsmodelle. Höchstleistung ist unser Prinzip. Für Sie. "VUPIBVT5BVXBME(NC) %SFTEFOFS4USJO&SMBOHFO 5FMFGPO XXXUBVXBMEBVUPNPCJMFEF 52 Werbung