Vereinfachter Prospekt - DWS GO
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Vereinfachter Prospekt - DWS GO
Vereinfachter Prospekt der DWS GO S.A. vom 23.08.2007 In Zusammenhang mit dem Prospekt vom 15.12.2006 2’000'000 DWS GO Vietnam TR Index Zertifikate („Zertifikate“) Valor: 2 849 962 ISIN: DE000DWS0GB2 im Rahmen des Compartments 9 der DWS GO S.A. („Compartment“) Einleitende Hinweise Dieser vereinfachte Prospekt ist summarischer Art und enthält nicht alle Bedingungen der Zertifikate. Er muss deshalb im Zusammenhang mit allen anderen Dokumenten, auf die in ihm verwiesen wird, gelesen werden. Insbesondere gelten für die Zertifikate die Bedingungen des Prospekts der DWS GO S.A. (inklusive seiner Anhänge und allfälliger Nachträge) vom 15.12.2006 („Prospekt“). Kopien dieses vereinfachten Prospekts wie auch des Prospekts können bei Deutsche Asset Management Schweiz, Uraniastrasse 9, Postfach, CH-8021 Zürich, unter dwsgo.ch@db.com oder www.dwsgo.ch, bezogen werden. Der Prospekt wird als Anhang diesem vereinfachten Prospekt beigegeben und bildet dessen integrierenden Bestandteil. Die dort enthaltenen Angaben gehen Informationen in diesem vereinfachten Prospekt vor, sollten sie sich nicht entsprechen. Die Emittentin zeichnet für die Richtigkeit der in diesem vereinfachten Prospekt enthaltenen Angaben verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Emittentin urteilend, entsprechen die in diesem vereinfachten Prospekt enthaltenen Informationen den Tatsachen. Der Versand oder die Mitnahme dieses vereinfachten Prospekts oder Teilen davon oder Kopien derselben sowie der Vertrieb der hier drin beschriebenen Zertifikate kann in bestimmten Ländern beschränkt oder untersagt sein. Personen, die diesen vereinfachten Prospekt – auf welchem Weg auch immer – erhalten, sind gebeten, sich über solche Verbreitungs- und Verkaufsbeschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Einige genauere Angaben über solche Verkaufsbeschränkungen sind im Prospekt enthalten. Insbesondere sind bzw. werden die Zertifikate nicht unter dem United States Securities Act of 1933 (in seiner jeweiligen Fassung, „Securities Act“) registriert. Überdies ist der Handel mit den Zertifikaten weder nach dem United States Commodity Exchange Act in seiner jeweiligen Fassung genehmigt worden noch wird ein entsprechender Antrag gestellt. Deshalb werden dieser vereinfachte Prospekt und die Zertifikate nur ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur Personen angeboten, die keine U.S.-Persons im Sinne der entsprechenden Definition der Regulation S des Securities Acts sind. 1/12 Feststehende Begriffe, die in diesem vereinfachten Prospekt verwendet, nicht jedoch besonders definiert werden, sollen in diesem vereinfachten Prospekt dieselbe Bedeutung haben, wie sie gemäss der entsprechenden Definitionen im Prospekt haben. „Standard & Poor’s“ und „S&P“ sind Marken der Standard & Poor’s Division der The McGraw-Hill Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch DWS und einige ihrer Partner lizenziert. Die Zertifikate werden durch S&P weder gefördert, unterstützt, verkauft noch empfohlen. 1. Angaben zur Emittentin 1.1 Emittentin: DWS GO S.A. (Nr. RCS Luxemburg B 113899 des Luxemburgischen Gesellschaftsregisters) 1.2 Hauptsitz der Emittentin: 2, boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Luxemburg 1.3 Aufsichtsbehörde: Das Zertifikat wird weder von einem beaufsichtigten Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a KAG ausgegeben noch von einem solchen garantiert. 1.4 Rating: Die Emittentin hat keine Ratings. 2. Angaben zum Zertifikat 2.1 Kurzbeschreibung der Art des Produkts: Das Zertifikat ist ein Tracker-Zertifikat im Sinne der vom Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) auf seinen Internetseiten (siehe www.svsp-verband.ch) veröffentlichten Produkttypen und Produktkategorien von Strukturierten Produkten. Als Strukturierte Produkte gelten Anlageinstrumente, deren Rückzahlungswert von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte abgeleitet ist. Als Basiswerte dienen Anlagen wie Aktien, Zinsen, Devisen oder Rohstoffe wie Gold, Rohöl, Kupfer oder Zucker, aber auch Indizes, welche die Entwicklung von mehreren der hievor genannten Anlagen abbilden. Strukturierte Produkte setzen sich aus der Kombination einer klassischen Anlage mit einem Derivativen Finanzinstrument zusammen. Weitere allgemeine Informationen zum Produkttyp bzw. zur Produktkategorie, zu denen die Zertifikate gehören, wie Geld-Brief-ZeitDiagramme, Markterwartungen, für die Tracker-Zertifikate gedacht sind, und besondere Merkmale, können unter www.svsp-verband.ch abgefragt oder der Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte entnommen werden. Das DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat bildet den entsprechenden Referenzindex DWS Vietnam TR Index ab, der vorwiegend aus Aktien von Aktiengesellschaften besteht, die einen signifikanten Teil ihrer Umsätze am Markt in Vietnam erzielen. 2.2 Währung: Die Währung des Zertifikates ist EUR. 2.3 Gesamtbetrag: Das Emissionsvolumen betrug 2'000’000 Zertifikate. DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 2/12 2.4 Emissionsdatum: Die Zertifikate wurden am 15.12.2006 emittiert. 2.5 Emissionspreis: Der Emissionspreis eines Zertifikates betrug EUR 50.50 (einschliesslich Agio von EUR 0.50). 2.6 Minimale Investition: Die minimale Investition beträgt 1 Stück (Emissionspreis EUR 50.50). 3. Angaben zu Fixierungs-, Liberierungs- und Rückzahlungsmodalitäten 3.1 Handelsmenge: Vom Zertifikat werden bis zu 2’000’000 Stück gehandelt. 3.2 Ratio: Das Verhältnis zwischen der Wertentwicklung des Referenzindex und der Wertentwicklung des Zertifikates beträgt – unter Vernachlässigung der Managementgebühr und sich verändernden Wechselkursen – 1:1. 3.3 Mit den Zertifikaten verbundene Rechte: Die Zertifikate begründen direkte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf das Compartment, die untereinander und mit allen anderen ausstehenden unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf dieses Compartment im Rang gleichrangig sind, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben. Durch den Kauf der jeweiligen Zertifikate erwerben die Anleger das Recht, von der Emittentin die Zahlung eines Geldbetrages ("Einlösungsbetrag") zu verlangen, dessen Höhe auf der Grundlage der Entwicklung des Referenzindex zwischen dem Ausgabetag bzw. Emissionsdatum der Zertifikate und dem jeweils massgeblichen Bewertungstag berechnet wird. 3.4 Laufzeit: Die Laufzeit der Zertifikate beginnt am Ausgabetag bzw. Emissionsdatum und ist unbeschränkt (open end) und endet daher nur durch Kündigung durch die Zertifikatsinhaber oder die Emittentin. 3.5 AnfangFixierungsdatum: Das Anfangs-Fixierungsdatum war der 01.12.2006 3.6 Rückzahlungsdatum: Eine Kündigung durch den Zertifikatsinhaber ist nur alle zwei Jahre möglich. Sie kann erstmals mit Wirkung zum letzten Planmässigen Handelstag im September 2008 und danach mit Wirkung zum letzten Planmässigen Handelstag im September jedes zweiten darauf folgenden Jahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss bei der Zertifikatsstelle mindestens fünf Bankgeschäftstage vor einem solchen vorgenannten Kündigungstermin eingehen (Eine detaillierte Umschreibung der Bedingungen einer Kündigung durch den Zertifikatsinhaber kann § 13 der Zertifikatsbedingungen, die Bestandteil des Prospekts sind, entnommen werden.). Die Emittentin ist berechtigt, alle ausstehenden Zertifikate durch Bekanntgabe gegenüber den Zertifikatsinhabern gemäss § 11 der Zertifikatsbedingungen mit einer Frist von mindestens einem Monat zum letzten Planmässigen Handelstag im September 2008, danach zu jedem DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 3/12 Planmässigen Handelstag, zu kündigen. In bestimmten Fällen kann die Emittentin die Zertifikate ausserordentlich kündigen (zu den möglichen Gründen siehe § 15 der Zertifikatsbedingungen). In diesem Fall kann eine Rückzahlung an einem anderen Tag erfolgen, als dies bei der ordentlichen Kündigung seitens der Emittentin der Fall wäre. Der vorzeitige Kündigungsbetrag je Zertifikat ist im Fall einer ausserordentlichen Kündigung durch die Emittentin auf einen pro-rata-Anteil aus dem Erlös aus dem OTC-Vertrag bzw. etwaiger in diesem Zusammenhang vom OTC-Vertragspartner zugunsten der Emittentin in Bezug auf das Compartment bestellter Sicherheiten begrenzt. 3.7 Rückzahlungsmodalitäten: Die Zertifikate sind nicht kapitalgeschützt. Ansprüche der Zertifikatsinhaber sind beschränkt auf die Vermögenswerte des Compartments. Werden die Zertifikate gekündigt, schuldet die Emittentin dem Zertifikatsinhaber den Einlösungsbetrag, der gemäss der nachfolgend aufgeführten Formel berechnet wird: Einlösungs betrag (t ) = K (t 0 ) × Index (t ) × WK (t ) × GA(t ) Index(t 0 ) × WK (t 0 ) wobei K(t0) Index(t) Index(t0) WK (t) WK (t0) GA(t) der Wert des Zertifikates am Ausgabetag bzw. Emissionsdatum (Emissionspreis EUR 50.50) ist; der Wert des Referenzindex am Bewertungstag bzw. End-Fixierungstag, der vom Indexsponsor festgestellt wird (bzw. im Fall von Störungen gemäss § 9 der Zertifikatsbedingungen), ist; der Wert des Referenzindex am Ausgabetag bzw. Emissionsdatum ist; der von der Berechnungsstelle bestimmte Wechselkurs zwischen USD (Indexwährung) und EUR am Bewertungstag ist; der von der Berechnungsstelle bestimmte Wechselkurs zwischen USD (Indexwährung) und EUR am Ausgabetag bzw. Emissionsdatum ist; und der Gebührenanpassungsfaktor am Bewertungstag/EndFixierungsdatum ist, der sich wie folgt berechnet: ⎛ 1 − MG ⎞ GA(t ) = ⎜ ⎟ ⎝ 12 ⎠ AM wobei AM die Anzahl der Monatsersten ist, die zwischen dem Ausgabetag (ausschliesslich) und dem Bewertungstag (einschliesslich) liegen; und MG die Managementgebühr ist, die 1.50 % p.a. beträgt. DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 4/12 Der Einlösungsbetrag wird kaufmännisch auf die 2. Dezimalstelle gerundet, wobei ab 0,005 aufgerundet wird. Rückzahlungstag ist der fünfte Bankgeschäftstag, der auf den jeweils massgeblichen Bewertungstag folgt. Der Einlösungsbetrag der Zertifikate kann bei entsprechend negativer Entwicklung des Referenzindex Null betragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin die Zertifikate zu einem Zeitpunkt kündigt, zu dem sich der Wert des Referenzindex verglichen mit seinem Stand zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zertifikate durch den Inhaber ungünstig entwickelt hat und der Einlösungsbetrag damit unter dem vom Zertifikatsinhaber aufgewendeten Erwerbspreis liegt. Der Einlösungsbetrag kann weiter reduziert sein, weil Ansprüche, die der Zertifikatinhaber gegen die Emittentin bezüglich des Compartments geltend machen kann, gemäss den Zertifikatsbedingungen auf die Vermögenswerte des Compartments beschränkt sind. Die Emittentin kann ihre Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Zertifikate daher nicht aus sonstigen Vermögenswerten und Geldmitteln und insbesondere nicht aus Vermögenswerten anderer Compartments erfüllen. Jeder Serie von Zertifikaten (je ISIN) ist nur ein Compartment zugeordnet. 3.8 Zahlstelle: Die Zahlstelle ist Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. 3.9 Clearing: Das Clearing wird von Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durchgeführt. 3.10 Berechnungsstelle: Die Berechnungsstelle (Calculation Agent) ist Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg 3.11 Kotierung: Die Zertifikate sind an der Frankfurter Wertpapierbörse, nicht aber an einer schweizerischen Börse kotiert. 3.12 Übertragung der Zertifikate; Handelbarkeit: Die Zertifikate sind auf dem Sekundärmarkt frei handel- und übertragbar. Es kann nicht garantiert werden, dass sich für die Zertifikate ein Sekundärmarkt entwickeln wird, der den Zertifikatsinhabern eine Möglichkeit zur Weiterveräusserung verschafft. Je eingeschränkter der Sekundärmarkt ist, desto schwieriger kann es für die Zertifikatsinhaber sein, den Wert der Zertifikate zu realisieren. Der von der Emittentin für die Zertifikate bestellte Market Maker Société Générale S.A. („Market Maker“) ist lediglich verpflichtet, bei normalen Marktverhältnissen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Zertifikate zu stellen. Abhängig von den Marktbedingungen kann der Market Maker auch die Rücknahme von Zertifikaten limitieren. 3.13 Nach der Emission während der Laufzeit beim Erwerber erhobene Entschädigungen: Der Anlageberater und der OTC-Vertriebspartner erhalten eine fortlaufende Managementgebühr. Diese wird vom Compartment bezahlt und aus Mitteln gespeist, die das Compartment aus dem jeweiligen OTCVertrag erhält. Die endgültige Höhe der auf jedes Zertifikat entfallenden Managementgebühr entspricht dem Betrag, um den der Einlösungsbetrag höher wäre, würde bei seiner Berechnung die Multiplikation mit dem Gebührenanpassungsfaktor entfallen. Es handelt sich um einen Betrag, der ca. 1.50 % p.a. des Einlösungsbetrages entspricht. DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 5/12 Mit der Managementgebühr deckt der Anlageberater die Kosten, Gebührenforderungen von Dritten ihm gegenüber und Auslagen für das Compartment. Er bezahlt damit die Depotbank mit einer marktüblichen Gebühr und trägt die mit der Gründung des Compartments verbundenen Kosten, Gebühren und sonstiger Auslagen. Schliesslich übernimmt er sonstige Gebühren und Auslagen, die dem Compartment zuzuordnen sind (wie z.B. Gemeinkosten, Vergütungen für VRMitglieder, die Zahlstelle, die Wirtschaftsprüfern usw.). 3.14 Steuerliche Behandlung in der Schweiz für den Privatinvestor: Grundsätzlich stellen die mit klassischen Index- und Basiszertifikaten erzielten Gewinne und Verluste, die auf den Basiswerten beruhen, steuerlich Kapitalgewinne bzw. -verluste dar und unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Gewinne aus open-end Zertifikaten, die aus aktiv bewirtschafteten Basiswerten stammen und thesauriert werden, unterliegen in dem Umfang der direkten Bundessteuer, als sie nicht Kapitalgewinne aus den Basiswerten darstellen. Soweit die Zertifikate nicht von einem Inländer ausgegeben werden, unterliegen allfällige Ausschüttungen im Zeitpunkt der Gutschrift des steuerbaren Ertrages nicht der Verrechnungssteuer. Open-end Zertifikate gelten grundsätzlich als steuerbare Urkunden im Sinne des Stempelabgaberechts und unterliegen bei der Ausgabe durch einen Ausländer der Umsatzabgabe von 3 Promille. Die Anleger, welche die Zertifikate erwerben möchten, sind jedoch gehalten, ihre Rechts- und Steuerberater bezüglich der konkreten Steuerfolgen zu konsultieren, die ihnen beim Erwerb, Besitz, Verkauf oder Rückgabe der Zertifikate effektiv erwachsen können. Dabei ist insbesondere die jeweilige Situation des Anlegers in Betracht zu ziehen. Die vorgenannte Kurzdarstellung der steuerlichen Behandlung der Zertifikate ist generell-abstrakter Natur. Die Emittentin schliesst hiermit, im Rahmen des gesetzlich zulässigen, ausdrücklich jede Verantwortung und Haftpflicht aus für irgendwelche Steuerfolgen, die dem Anleger, der in die Zertifikate investiert, erwachsen können. 3.15 Änderungen von Bedingungen während der Laufzeit: Vertraglich nicht vereinbarte, während der Laufzeit des Zertifikates unvorhergesehen eingetretene Änderungen an den Bedingungen des Zertifikates werden auf der folgenden Internet-Seite publiziert: www.dwsgo.ch. 4. Angaben zum Basiswert 4.1 Beschreibung des Basiswertes: Das Zertifikat basiert auf dem DWS Vietnam TR Index („Referenzindex“). Beim Referenzindex handelt es sich nicht um einen anerkannten Finanzindex, sondern vielmehr um einen massgeschneiderten Index. Der Referenzindex bildet die Wertentwicklung von anfänglich zwölf im Prospekt genannten Aktien von Gesellschaften ab, die einen signifikanten Teil ihrer Umsätze am Markt in Vietnam erzielen. Die anfängliche Zusammensetzung des Referenzindex bzw. die Aktien der entsprechenden Aktiengesellschaften mit den Gewichtungen, die vom Anlageausschuss am Einführungstag des Referenzindex festgelegt wurden, kann zusätzlich der Tabelle in Ziffer 4.3 hernach entnommen werden. Damit die Aktien einer Aktiengesellschaft im Referenzindex abgebildet werden können, muss diese Aktiengesellschaft (i) DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 6/12 eine Gesamtkapitalisierung von mindestens USD 1'000'000.00 und (ii) einen 3-Monats-DTU von mindestens USD 100’000.00 (bzw. jeweils den zum Indexumrechnungskurs berechneten Gegenwert in der Aktienwährung) aufweisen. Der Indexsponsor Standard & Poor’s wird die Erfüllung dieser Indexauswahlkriterien durch die im Referenzindex enthaltenen Aktiengesellschaften an jedem Handelstag überprüfen. Der Anlageausschuss wird die jeweilige Zusammensetzung des Referenzindex (einschliesslich der Indexreserveauswahl) mindestens an jedem Überprüfungstag oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt überprüfen und festlegen, ob die jeweilige Indexzusammensetzung (und/oder die jeweilige Indexreserveauswahl) zu ändern ist. Findet gegebenenfalls eine Änderung der jeweiligen Indexzusammensetzung statt, legt der Anlageausschuss die neue Zusammensetzung des Referenzindex unter Beachtung der Indexauswahlkriterien fest. Der Anlageausschuss wird ausserdem die Gewichtung der Bestandteile des Referenzindex in seinem Ermessen festlegen. Der Referenzindex wird stets mindestens zehn Aktiengesellschaften umfassen, welche die Indexauswahlkriterien erfüllen. Er wird eingestellt, wenn weniger als zehn solche Aktiengesellschaften vorhanden sind. 4.2 Rechnerische Ermittlung des Basiswertes: Der Referenzindex wurde am 01.12.2006 zum Wert von USD 100.00 eingeführt („Einführungstag“). Danach wird der Wert des Referenzindex vom Indexsponsor Standard & Poor’s, New York, vorbehältlich einer Indexstörung, an jedem Handelstag berechnet. 4.3 Identifizierung des Basiswertes: Die anfängliche Indexzusammensetzung sowie die Gewichtung der beteiligten Aktien lauten wie folgt: Aktie Anfängliche Gewichtung (Gi,0) ISIN VIETNAM DAIRY PRODUCTS CO VINH SON – SONG HINH HYDROPO GENERAL FORWARDING & AGENCY CABLES AND TELECOM MATERIAL KINHDO CORP HCM CITY INFRASTRUCTURE INV BINH MINH PLASTICS JOINT STO TAYA VIETNAM ELECTRIC WIRE VIETNAM SEC INVESTMENT FUND HOA AN JOINT STOCK COMPANY SONGDA URBAN & INDUSTRIAL ZO AN GIANG FISHERIES 23% VN000A0J4CE2 15% VN000A0LA0Z4 14% VN000A0KD0R9 11% VN0005423013 9% 6% VN000A0KDMF8 VN000A0LAZY5 5% VN000A0LAZG2 5% VN000A0J4CH5 4% VN000A0D9CD9 3% VN000A0B7353 3% VN000A0LA0K6 2% VN000A0KD0T5 DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 7/12 Änderungen in der Zusammensetzung des Referenzindex und der Gewichtungen der Indexbestandteile werden auf der in Ziffer 3.16 hievor genannten Internetseite publiziert. 5. Angaben zu wesentlichen Risiken für die Anleger 5.1 Allgemeine Hinweise: Eine Anlage in die Zertifikate kann mit verschiedenen Risiken behaftet sein, unter anderen Risiken in Zusammenhang mit der Emittentin, den Zertifikaten und dem Referenzindex. Besondere Risiken können mit einer Anlage in Zertifikaten verbunden sein, wenn der entsprechende Referenzindex Anlagen in Schwellenländern bzw. deren Märkten abbildet. Es sollten nur diejenigen Anleger in die Zertifikate investieren, welche die Bestimmungen im Prospekt verstanden haben sowie das Verhalten der Zertifikate, des Referenzindex sowie der entsprechende Märkte beurteilen können. Die Anleger sollten das Wissen und die Erfahrung haben, um die mit einer Anlage in die Zertifikate verbundenen Risiken sowie die im Prospekt enthaltenen oder darin verwiesenen Informationen einschätzen zu können. Jeder potentielle Anleger sollte prüfen, ob eine Anlage in Zertifikate vor dem Hintergrund seiner finanziellen Verhältnisse und der möglichen Chancen und Risiken der Zertifikate geeignet ist. Der Anleger sollte sich bewusst sein, dass er unter Umständen über eine bestimmte Zeit nicht über seine Anlagen verfügen kann. Diese Risiken, die mit dem Erwerb, dem Halten, dem Verkauf oder der Rückgabe der Zertifikate verbunden sein können, werden nachfolgend kurz umschrieben. Diese Umschreibungen sind jedoch keinesfalls vollständig. Für eine umfassende Beschreibung der Risiken wird auf den Prospekt verwiesen. 5.2 Risiken in Bezug auf die Emittentin: Alleiniger Schuldner der Wertpapiere ist die Emittentin, wobei die Haftung auf das Vermögen des Compartments beschränkt ist. Inhaber der Zertifikate können daher sämtliche Leistungen, die ihnen nach Massgabe der Wertpapierbedingungen zustehen, nur von der Emittentin verlangen. Es werden keine Sicherheiten zu Gunsten der Inhaber der Zertifikate bestellt. Das Vermögen des Compartments besteht einzig aus Zahlungen aus dem OTC (Over-The-Counter)-Vertrag mit der Société Générale S.A. (in diesem Zusammenhang der "OTC-Vertragspartner"). Die Inhaber tragen somit das Insolvenzrisiko des OTC-Vertragspartners. Durch eine Ergänzungsvereinbarung zum OTC-Vertrag ist der OTCVertragspartner zwar verpflichtet, bei einem Absinken der Bonität des OTC-Vertragspartners unter A3 (Moody's) bzw. A- (Standard & Poor's) Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem OTC-Vertrag zu leisten. Möglicherweise werden diese Sicherheiten aber nicht geleistet oder erweisen sich als unzureichend. Ausserdem kann eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des OTC-Vertragspartners eintreten, bevor die Sicherheiten bestellt werden können. In diesen Fällen tragen die Inhaber trotz der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung das volle Solvenzrisiko des OTCVertragspartners und können einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, der Finanzierungskosten sowie der Transaktionskosten erleiden. Weder der OTC-Vertragspartner noch irgendein sonstiger Dritter ga- DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 8/12 rantieren die Erfüllung der von der Emittentin aufgrund der Wertpapiere geschuldeten Zahlungen. Den Inhabern stehen daher keine Ansprüche gegen Gesellschaften der DWS-Gruppe, den OTCVertragspartner oder irgendeinen sonstigen Dritten zu. Die Transaktionsverträge können Haftungsbeschränkungen zugunsten der Vertragspartner vorsehen, die beispielsweise Ersatzansprüche der Emittentin begrenzen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin kann zu einer vorzeitigen Auflösung des OTC-Vertrages und zu einer vorzeitigen Tilgung der Zertifikate führen. Als Folge eines Insolvenzverfahrens können erhebliche Kosten entstehen, welche dem Compartment zugeordnet werden. Diese Kosten können den Wert der Zertifikate mindern. Möglicherweise können Vertragspartner der Emittentin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin beantragen oder ähnliche Verfahren einleiten. Gegebenenfalls können auch ausservertragliche Ansprüche gegen die Emittentin bzw. das Compartment entstehen, deren Inhaber das Insolvenzverfahren der Emittentin betreiben und/oder auf Vermögensgegenstände des Compartments zuzugreifen versuchen. Die Emittentin untersteht keiner prudentiellen Aufsicht, die der einer Bank gemäss Bundesgesetz vom 8. November 1934, der einer Versicherung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 oder der eines Effektenhändlers gemäss Börsengesetz vom 24. März 1995 entspricht. 5.3 Risiken aus den Zertifikaten und dem Referenzindex: Die Chancen und Risiken der Zertifikatsinhaber sind von der Entwicklung des für die Zertifikate massgeblichen Referenzindex abhängig. Eine Veränderung der Werte der Aktien, die dem Referenzindex zu Grunde liegen oder der Zins- oder Währungsverhältnisse kann dazu führen, dass der Wert der Zertifikate erheblich unter den für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis sinkt und dadurch für den Inhaber der Zertifikate bei einem vorzeitigen Verkauf der Zertifikate im Sekundärmarkt oder bei einer allfälligen Kündigung ein erheblicher Verlust entsteht. Dieser Verlust kann bis zum Betrag des eingesetzten Kapitals sowie der aufgewendeten Transaktionskosten betragen. Mit Bezug auf die Zertifikate bestehen darüber hinaus Risiken aus deren Unbesichertheit, in Zusammenhang mit deren Preisbildung, in deren Handel, in deren Liquidität, im Angebotsvolumen, in allfälligen Markstörungen, Anpassungen oder Kündigungen. Insbesondere können während der Laufzeit des Zertifikates die Kauf- und Verkaufspreise (Geld-BriefSpanne/Spread) auseinander fallen. Als Risiken mit Bezug auf den Referenzindex sind vorab die Tatsache, dass es sich beim Referenzindex nicht um einen anerkannten Finanzindex handelt, Kursschwankungen, Risiken in Zusammenhang mit den vom Referenzindex abgebildeten Märkten, die Zusammensetzung des Referenzindex und die Gewichtung dessen Bestandteile, Gebühren und Wechselkursrisikos zu nennen. 5.4 Besondere Risiken bei Investitionen in Schwellenländern: Der Referenzindex kann Anlagen in Unternehmen enthalten, die in nicht-europäischen oder in Entwicklungsländern inkorporiert sind. Anlagen in Schwellenländern und deren Märkte können mit Risiken verbunden sein, die in den Märkte der Europäischen Union oder der DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 9/12 Schweiz nicht oder nur beschränkt vorkommen, und können deshalb für den Anleger ein höheres Verlustrisiko bergen. 6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 6.1 Anwendbares Recht: Auf diesen vereinfachten Prospekt und die damit zusammen hängende Ausgabe von Zertifikaten ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar. 6.2 Gerichtsstand: Die Gerichte in Frankfurt am Main sind ausschliesslich zuständig für die Vermittlung und Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Prospekt und der damit zusammen hängenden Ausgabe von Zertifikaten entstehen. 7. Regulatorische Hinweise für die Schweiz Das Zertifikat ist keine Kollektivanlage im Sinne des Kollektivanlagegesetzes. Folglich profitieren die Zertifikate bzw. Personen, die in solche investieren, nicht vom gleichen Anlegerschutz wie Personen, die in kollektive Kapitalanlagen investieren, welche vom Kollektivanlagegesetz reguliert werden. Das Zertifikat untersteht weder einer Genehmigungspflicht noch einer Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). _______________ DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 10/12 Anhang 1: Prospekt (inklusive seiner Anhänge und allfälliger Nachträge) DWS GO Vietnam TR Index Zertifikat - Vereinfachter Prospekt; 2007, DWS GO S.A. 12/12