Staatlich anerkannte kirchliche Privatschule für Buben und Mädchen

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Staatlich anerkannte kirchliche Privatschule für Buben und Mädchen
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Tag der Offenen Tür: Freitag, 20.03.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr
Informationsveranstaltung zum Übertritt:
Mittwoch, 25.03.2015, 19:00 Uhr
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Staatlich anerkannte kirchliche Privatschule für Buben und Mädchen
Individualisierbares Ganztagesangebot
Persönlich–überschaubar–werteorientiert
Attraktive Zusatzangebote: Zum Beispiel Tschechisch–Reiten–Schulspiel–
Chor–Band–Schulgarten–UNESCO-Gruppe–Soziales Lernen
 Schüleraustausch mit Tschechien und Polen
 Auf Wunsch Leben und Lernen im Internat
 Mitglied im Netzwerk der
Wahlpflichtfächergruppe II: Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich
Wahlpflichtfächergruppe IIIa und IIIb: Schwerpunkt: zweite Fremdsprache
Französisch oder Schwerpunkt Hauswirtschaft
Beratung jederzeit möglich!
Kontakt:
Angela-Fraundorfer-Realschule Staatlich anerkannte Privatschule
Schulgasse 9
94330 Aiterhofen
Telefon: 09421 5517-41
Fax: 09421 5517-36
E-Mail:sekretariat@afr-aiterhofen.de
www.angela-fraundorfer-realschule.eu
Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule
Anmeldung an der Angela-Fraundorfer-Realschule
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 in
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht erforderlich. Durch einen erfolgreich
absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann auch bei schlechterem
Notendurchschnitt die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht (19.05.-21.05.2015) an der AngelaFraundorfer-Realschule kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in
einem dreitägigen Aufnahmeverfahren die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch
und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen
Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Die Anmeldung an die Angela-Fraundorfer-Realschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
 das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die Originale von
Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt,
 das Original des Geburtsscheines oder die Geburtsurkunde,
 ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (vor allem bei geschiedenen
Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen),
 ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen, z.B. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), ADHS usw,
 ein aktuelles Passbild,
 Erklärung, wenn kein religiöses Bekenntnis vorliegt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe
5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und
Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.
Die Anmeldung ist nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich.
Während des offiziellen Anmeldezeitraums vom 11.05. bis 15.05.2015 ist das Sekretariat
zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00
Uhr; Donnerstag: Feiertag, Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
Kosten
Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule
Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:
Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9)
der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch
mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In
allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken
oder Wiederholen.
Von der 6. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3
BayEUG).
https://www.realschulebayern.de/eltern/uebertritt
Anmeldezeitraum
Schulgeld
Essensgeld + Getränk (abhängig von den
gewählten Tagen)
Tagesbetreuungskosten (abhängig von den
gewählten Tagen)
Gesamtkosten pro Monat
für 11 Monate im Jahr (außer August)
Internatskosten, falls gewünscht
(nur Mädchen)
Schulgeld, Essen, Betreuung, Wohnen
Gesamtkosten pro Monat
für 12 Monate im Jahr
35,00 €/Monat
höchstens 50,00 €/Monat
höchstens 75,00 €/Monat
höchstens 160,00 €
400 €
400 €