Staatlich anerkannte kirchliche Privatschule für Buben und Mädchen
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Staatlich anerkannte kirchliche Privatschule für Buben und Mädchen
Tag der Offenen Tür: Freitag, 20.03.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr Informationsveranstaltung zum Übertritt: Mittwoch, 25.03.2015, 19:00 Uhr Staatlich anerkannte kirchliche Privatschule für Buben und Mädchen Individualisierbares Ganztagesangebot Persönlich–überschaubar–werteorientiert Attraktive Zusatzangebote: Zum Beispiel Tschechisch–Reiten–Schulspiel– Chor–Band–Schulgarten–UNESCO-Gruppe–Soziales Lernen Schüleraustausch mit Tschechien und Polen Auf Wunsch Leben und Lernen im Internat Mitglied im Netzwerk der Wahlpflichtfächergruppe II: Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich Wahlpflichtfächergruppe IIIa und IIIb: Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch oder Schwerpunkt Hauswirtschaft Beratung jederzeit möglich! Kontakt: Angela-Fraundorfer-Realschule Staatlich anerkannte Privatschule Schulgasse 9 94330 Aiterhofen Telefon: 09421 5517-41 Fax: 09421 5517-36 E-Mail:sekretariat@afr-aiterhofen.de www.angela-fraundorfer-realschule.eu Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule Anmeldung an der Angela-Fraundorfer-Realschule Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule: Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann auch bei schlechterem Notendurchschnitt die Eignung festgestellt werden. Probeunterricht Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht (19.05.-21.05.2015) an der AngelaFraundorfer-Realschule kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Aufnahmeverfahren die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Eltern entscheiden Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde. Die Anmeldung an die Angela-Fraundorfer-Realschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt, das Original des Geburtsscheines oder die Geburtsurkunde, ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (vor allem bei geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen), ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen, z.B. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), ADHS usw, ein aktuelles Passbild, Erklärung, wenn kein religiöses Bekenntnis vorliegt. Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule: Für die Realschule benötigt die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5. Die Anmeldung ist nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich. Während des offiziellen Anmeldezeitraums vom 11.05. bis 15.05.2015 ist das Sekretariat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr; Donnerstag: Feiertag, Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres). Kosten Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule: Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen. Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium Bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen. Von der 6. Jahrgangsstufe Gymnasium Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG). https://www.realschulebayern.de/eltern/uebertritt Anmeldezeitraum Schulgeld Essensgeld + Getränk (abhängig von den gewählten Tagen) Tagesbetreuungskosten (abhängig von den gewählten Tagen) Gesamtkosten pro Monat für 11 Monate im Jahr (außer August) Internatskosten, falls gewünscht (nur Mädchen) Schulgeld, Essen, Betreuung, Wohnen Gesamtkosten pro Monat für 12 Monate im Jahr 35,00 €/Monat höchstens 50,00 €/Monat höchstens 75,00 €/Monat höchstens 160,00 € 400 € 400 €