Vorlage 14 KB - Ratsinformationssystem
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Vorlage 14 KB - Ratsinformationssystem
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 10.08.2013 für die Stadt Bad Ems AZ: GB 2 1 DS 14/ 0682 Sachbearbeiter: Herr Brings VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status nicht öffentlich nicht öffentlich öffentlich Einzelhandelskonzept für die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems Sachverhalt: In der Sitzung des Stadtrates am 03. Juli 2013 wurde von einem Vertreter des beauftragten Beratungsbüros „CIMA“, Köln, das erarbeitete Einzelhandelskonzept für die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems vorgestellt. Zu der Sitzung waren die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaftsförderung und Umwelt und des Bau- und Planungsausschusses ebenfalls eingeladen. Das Einzelhandelskonzept liegt den Fraktionen in gedruckter Form vor und kann auch im Sitzungsprogramm/Ratsinformationssystem „session“ über die Internetpräsentation der Verbandsgemeinde Bad Ems eingesehen werden. Das vorliegende Einzelhandelskonzept wird den vor Ort angesprochenen und beteiligten Institutionen (Verbandsgemeindeverwaltung, Kreisverwaltung sowie Stadtund Touristikmarketing e.V.) als Leitbild in den weiteren Entscheidungsprozessen dienen. Zur Vorbereitung dieser weiteren Entscheidungen hat als erste Handlungsempfehlung bzw. Konsequenz aus dem Einzelhandelskonzept bereits ein interkommunales Gespräch zwischen den Ältestenräten der Verbandsgemeinde Bad Ems, der Stadt Bad Ems und der Ortsgemeinde Nievern am 02. Juli 2013 stattgefunden. Thema des Gespräches war die Situation des Gebietes „Maaracker“ in Bezug auf die Planungen der Stadt Bad Ems für den Bereich „Auf dem Spieß“ und die sich daraus ergebenden Folgen für die Innenstadt Bad Ems (insbesondere Einzelhandel Wipsch Bad Ems). Darüber hinaus enthält das Baugesetzbuch (BauGB) besondere Abwägungsdirektiven für die städtebauliche Planung. Danach ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) insbesondere auch die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Auf dieser Grundlage wird dem Stadtrat eine Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems empfohlen. In der Sitzung am 03. Juli 2013 hat der Stadtrat mit der Vorlage „1 DS 14/0669“ den sog. Zentralen Versorgungsbereich des Einzelhandelskonzeptes bereits beschlossen. Beschlussvorschlag: Das vorliegende Einzelhandelskonzept für die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems -Stand Mai 2013- wird als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es soll als Leitbild für die zukünftige bauplanungsrechtliche Zulassung von Flächen für Einzelhandel in der Stadt Bad Ems dienen. Der Stadtrat wird dieses Einzelhandelskonzept bei der künftigen Darstellung von Flächen für Einzelhandelsnutzungen in Bebauungsplänen berücksichtigen. Josef Oster Bürgermeister