Vorlage 14 KB - Ratsinformationssystem

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Vorlage 14 KB - Ratsinformationssystem
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS
10.08.2013
für die Stadt Bad Ems
AZ: GB 2
1 DS 14/ 0682
Sachbearbeiter:
Herr Brings
VORLAGE
Gremium
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Stadtrat
Status
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
Einzelhandelskonzept für die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrates am 03. Juli 2013 wurde von einem Vertreter des
beauftragten Beratungsbüros „CIMA“, Köln, das erarbeitete Einzelhandelskonzept für
die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems vorgestellt. Zu der Sitzung waren die
Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaftsförderung
und Umwelt und des Bau- und Planungsausschusses ebenfalls eingeladen.
Das Einzelhandelskonzept liegt den Fraktionen in gedruckter Form vor und kann
auch
im
Sitzungsprogramm/Ratsinformationssystem
„session“
über
die
Internetpräsentation der Verbandsgemeinde Bad Ems eingesehen werden.
Das vorliegende Einzelhandelskonzept wird den vor Ort angesprochenen und
beteiligten Institutionen (Verbandsgemeindeverwaltung, Kreisverwaltung sowie Stadtund Touristikmarketing e.V.) als Leitbild in den weiteren Entscheidungsprozessen
dienen. Zur Vorbereitung dieser weiteren Entscheidungen hat als erste
Handlungsempfehlung bzw. Konsequenz aus dem Einzelhandelskonzept bereits ein
interkommunales Gespräch zwischen den Ältestenräten der Verbandsgemeinde Bad
Ems, der Stadt Bad Ems und der Ortsgemeinde Nievern am 02. Juli 2013
stattgefunden. Thema des Gespräches war die Situation des Gebietes „Maaracker“
in Bezug auf die Planungen der Stadt Bad Ems für den Bereich „Auf dem Spieß“ und
die sich daraus ergebenden Folgen für die Innenstadt Bad Ems (insbesondere
Einzelhandel Wipsch Bad Ems).
Darüber
hinaus
enthält
das
Baugesetzbuch
(BauGB)
besondere
Abwägungsdirektiven für die städtebauliche Planung. Danach ist bei der Aufstellung
der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) insbesondere auch die
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu berücksichtigen (§ 1
Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Auf dieser Grundlage wird dem Stadtrat eine Beschlussfassung
über das Einzelhandelskonzept der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems
empfohlen.
In der Sitzung am 03. Juli 2013 hat der Stadtrat mit der Vorlage „1 DS 14/0669“ den
sog. Zentralen Versorgungsbereich des Einzelhandelskonzeptes bereits
beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Das vorliegende Einzelhandelskonzept für die Stadt und Verbandsgemeinde Bad
Ems -Stand Mai 2013- wird als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB beschlossen. Es soll als Leitbild für die zukünftige bauplanungsrechtliche
Zulassung von Flächen für Einzelhandel in der Stadt Bad Ems dienen. Der Stadtrat
wird dieses Einzelhandelskonzept bei der künftigen Darstellung von Flächen für
Einzelhandelsnutzungen in Bebauungsplänen berücksichtigen.
Josef Oster
Bürgermeister