Rendsburg, den 26.07.2016 Sozioökonomische Beratung Sehr
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Rendsburg, den 26.07.2016 Sozioökonomische Beratung Sehr
Rendsburg, den 26.07.2016 Sozioökonomische Beratung Sehr geehrter Herr Minister Dr. Habeck, unsere heimische Landwirtschaft macht zurzeit eine ihrer schwersten Krisen durch. Viele Landwirtinnen und Landwirte müssen sich um den Fortbestand ihres landwirtschaftlichen Betriebes große Sorgen machen. In dieser äußert angespannten Situation ist es nach unserer Auffassung auch Aufgabe der Politik, Hilfen zur Überwindung der Krise und der existenzbedrohenden Lage zu gewähren. Insoweit möchten wir Ihnen einen Vorschlag für eine effiziente Unterstützungsmaßnahme des Landes Schleswig-Holstein machen. Viele der Betriebe brauchen in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase intensive Beratung. Dies ist insbesondere Aufgabe der bei der Landwirtschaftskammer angesiedelten sozioökonomischen Beratung. Diese darf man dabei nicht als reine Aufgabeberatung verstehen. Vielmehr kann die sozioökonomische Beratung – Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. Grüner Kamp 19-21 24768 Rendsburg Tel.: 04331-1277-0 Fax: 04331-26105 USt.-Nr.: 1929573690 Gläubiger-ID: DE20ZZZ00000038700 Email: bvsh@bauernverbandsh.de Homepage: www.bvsh.net Volks- und Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg e.G. BIC GENODEF1NTO IBAN DE46 2146 3603 0005 8020 08 2 rechtzeitig eingeschaltet – auch Wege für den Betrieb aufzeigen, die eine Fortführung ermöglichen. Die Problematik besteht darin, dass die sozioökonomische Beratung der Betriebe in der wirtschaftlichen Krise einerseits einen ganz erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand bedeutet und andererseits der Betrieb gerade wegen der angespannten wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, für die damit verbundenen Kosten aufzukommen. Es ist aus diesem Grunde der Landwirtschaftskammer nicht möglich, für die sozioökonomische Beratung kostendeckende Gebühren zu erheben. Deshalb ist die sozioökonomische Beratung in der Vergangenheit auch aus Landesmitteln unterstützt worden. Wegen des gestiegenen Beratungsbedarfs möchten wir dringend anregen, insoweit eine zweckgebundene Zuwendung des Landes in einer Größenordnung von 500.000 Euro jährlich vorzusehen. Sehr geehrter Herr Minister Dr. Habeck, diese Maßnahme wäre eine direkte und effiziente Hilfe für die beratungsbedürftigen Betriebe, weshalb wir Sie bitten, sich für die Aufbringung des Förderbetrages persönlich einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen