MITEC versus FORD: BEITEN BURKHARDT erstreitet wichtiges

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MITEC versus FORD: BEITEN BURKHARDT erstreitet wichtiges
MITEC versus FORD: BEITEN BURKHARDT erstreitet wichtiges Grundurteil für
Automobilzuliefererindustrie
Frankfurt am Main, 3. Dezember 2012 – Die internationale Anwaltskanzlei BEITEN
BURKHARDT hat für ihre Mandantin MITEC AG ein wichtiges Grundurteil gegen FORD
Motor Company, Dearborn (FORD) erstritten. Das Landgericht Meiningen entschied am 29.
November 2012, dass FORD aufgrund der in 2007 ausgesprochenen Kündigung der
Lieferbeziehung mit MITEC schadenersatzpflichtig ist. Das Gericht ging dabei davon aus,
dass sich FORD widersprüchlich verhalten hat, indem es einerseits MITEC veranlasste in
neue Produktionsanlagen zu investieren, andererseits das Lieferverhältnis außerordentlich
kündigte. Es erging ein sog. Grundurteil, über die Höhe des von FORD zu ersetzenden
Schadens wird das Gericht nun im Anschluss entscheiden. MITEC macht insgesamt EUR 20
Millionen Schadensersatz geltend.
Der in der Automobilzulieferindustrie viel beachtete Rechtsstreit zwischen dem Eisenacher
Unternehmen MITEC und FORD dauert nun bereits rund 3 Jahre an. FORD hatte zunächst
erfolglos versucht, sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen. Neben dem LG
Meiningen gingen aber sowohl das OLG Jena als auch der Bundesgerichtshof davon aus,
dass das Landgericht Meiningen für den Rechtsstreit zuständig ist. Ob FORD nun auch
gegen das Grundurteil in Berufung gehen wird, ist bislang nicht bekannt. Die
Auseinandersetzung hatte im Oktober zusätzlich an Brisanz gewonnen, nachdem FORD
mitgeteilt hatte, dass man einem Zeugen aus Las Vegas neben den Reisekosten eine
pauschale Entschädigung von USD 20.000 für sein Erscheinen in Meiningen zahlen würde.
Berater MITEC AG:
BEITEN BURKHARDT: Dr. Christof Aha
(Prozessführung & Konfliktlösung, Düsseldorf)
(Federführung),
Berater FORD:
SCHINDLER Rechtsanwälte: Ulrich Schlenger, Lothar Boll
Dr.
Denis
Gebhardt
Kontakt:
Dr. Christof Aha
Tel.: 069 / 756095-451
E-Mail: Christof.Aha@bblaw.com
Presse & Öffentlichkeitsarbeit:
Frauke Mannott
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E-Mail: Presse@bblaw.com
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