Bilanzpolitik SS05 - Fachhochschule Frankfurt am Main

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Bilanzpolitik SS05 - Fachhochschule Frankfurt am Main
Grundlagen der Bilanzpolitik und
Bilanzanalyse
Sommersemester 2005
Studiengang Wirtschaftsrecht
Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Science
 Dr. Carsten Wittenbrink
1
1.
1.1.
1.2.
1.3.
Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Zielgrößen
(Liquidität, Rentabilität)
Arten der Bilanzpolitik und deren
Wechselbeziehungen
Grundlagen der Bilanzanalyse
 Dr. Carsten Wittenbrink
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1.
1.1.
1.2.
1.3.
Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Zielgrößen
(Liquidität, Rentabilität)
Arten der Bilanzpolitik und deren
Wechselbeziehungen
Grundlagen der Bilanzanalyse
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Definition von Liquidität und Rentabilität
• Liquidität: Fähigkeit, jederzeit alle
unabweisbaren Zahlungsverpflichtungen
fristgemäß erfüllen zu können, damit zu jedem
Zeitpunkt gilt: Anfangsbestand an Zahlungsmitteln + Einzahlungen – Auszahlungen > 0.
• Rentabilität kann als angemessene Verzinsung für
das investierte Kapital definiert werden:
– Eigenkapitalrentabilität: Gewinn/Eigenkapital
– Gesamtkapitalrentabilität: (Gewinn +
Zinsen)/Gesamtkapital
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Verhältnis von von Liquidität und Rentabilität
• Oberziel der Unternehmung stellt im
allgemeinen die langfristige Steigerung der
Eigenkapitalrentabilität dar.
• Liquidität ist strenge Nebenbedingung:
– Illiquidität ist neben buchmäßiger Überschuldung
Eröffnungsgrund für Insolvenzverfahren
(häufigster Insolvenzgrund).
– Liquiditätshaltung mindert Rentabilität.
Fazit: Soviel Rentabilität wie möglich, soviel
Liquidität wie nötig.
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Welche Bedeutung haben die Zielgrößen für
Bilanzpolitik und -analyse?
• Unternehmensinterne Bewertung steuerlicher
Handlungsalternativen sowie bilanzpolitischer
Maßnahmen im Einzel- und Konzernabschluss.
• Unternehmensexterne Bewertung von
Liquidität und Rentabilität auf Unternehmensund Konzernebene durch Ratingagenturen,
Finanzanalysten, Banken, Aufsichtbehörden,
Gläubiger, Konkurrenten etc.
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1.
1.1.
1.2.
1.3.
Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Zielgrößen
(Liquidität, Rentabilität)
Arten der Bilanzpolitik und deren
Wechselbeziehungen
Grundlagen der Bilanzanalyse
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Was ist Bilanzpolitik?
• Umfasst alle betrieblichen Entscheidungen,
deren Ziel es ist, den Erfolgs-, Vermögensund Liquiditätsausweis in der Steuerbilanz,
im handelsrechtlichen Einzelabschluss und
Konzernabschluss durch Ausnutzung
gesetzlicher Wahlrechte sowie
Ermessensspielräume oder
Sachverhaltsgestaltungen im Hinblick auf
die betrieblichen Ziele zu gestalten.
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Gestaltungselemente der Bilanzpolitik
• Gesetzliche Wahlrechte, z. B. Umfang der
Herstellungskosten (HGB), Neubewertung zum
Marktwert (zulässig IAS/IFRS)
• Gesetzliche Spielräume, z. B.
Rückstellungsbewertung, Nutzungsdauerschätzung,
Gemeinkostenschlüssel im Rahmen der
Herstellungskosten
• Sachverhaltsgestaltungen, z. B. zeitliche
Verlagerung von Transaktionen, Leasing und SaleLease-Back, Asset Backed Securitization (ABS),
Wash Sales, Verrechnungspreisgestaltung
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Zwecke des Jahresabschlusses
Zahlungsbemessung
Fiskus
Steuerbilanz
Informationen über Vermögens-,
Finanz- und Ertraglage
Anteilseigner
Maßgeblichkeit
Umgekehrte
Maßgeblichkeit
Handelsrechtlicher
Einzelabschluss
• Management
•Anteilseigner
• Gläubiger
• Arbeitnehmer
• Kunden
• Öffentlichkeit etc.
Handelsrechtlicher
Konzernabschluss
Modifiziert aus Coenenberg, S.41
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• Die Steuerbilanz dient der Ermittlung der
Bemessungsgrundlage für Einkommen- und
Körperschaftsteuer (und als Grundlage für den
Gewerbeertrag und damit die
Gewerbeertragsteuer). Die Steuerbilanz beruht
wesentlich auf handelsrechtlichen Vorschriften
(Maßgeblichkeit handelrechtlicher GoB gemäß §5
Abs. 1 Satz 1 EStG). Wirtschaftspolitisch
motivierte steuerliche Wahlrechte wirken auf die
handelrechtliche Ergebnisermittlung im
Einzelabschluss zurück (umgekehrte
Maßgeblichkeit gemäß §5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
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• Der handelrechtliche Einzelabschluss (HGB)
soll zum einen der Information eines weiten
Adressatenkreises dienen (der
Unternehmensleitung selber sowie Gläubigern,
Anteilseigner, Arbeitsnehmer, Öffentlichkeit
usw.); zum anderen dient er der Bemessung von
Dividenden und Erfolgsbeteiligungen.
• Bei Aktiengesellschaften bestehen aufgrund der
Haftungsbeschränkungen verschiedene
Ausschüttungssperrvorschriften (Ziel:
Gläubigerschutz), zum andere Regelungen für eine
Mindestausschüttung (Ziel: Minderheiten-/
Aktionärsschutz).
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• Der handelrechtliche Konzernabschluss soll unter
HGB den Einzelabschluss nicht ersetzen, sondern
stellt ein zusätzliches Informationsinstrument dar.
• Der Konzernabschluss ist im Gegensatz zum
Einzelabschluss keine Ausschüttungsgrundlage oder
Steuerbemessungsgrundlage.
• Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen
in Europa ihren Konzernabschluss nach International
Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen.
• IFRS stellt auch Regeln für Einzelabschluss bereit,
ist aber von seiner Konzeption her auf die
Informationsfunktion und damit den
Konzernabschluss ausgerichtet.
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Wechselbeziehungen der Rechenwerke
Kein Ansatz
steuerlicher
Bewertungen oder
Posten
Steuerbilanz
Umgekehrte bei
Ausnutzung
steuerlicher
Wahlrechte
Maßgeblichkeit
handelsrechtlicher
GoB
Handelrechtlicher
Einzelabschluss
(HGB)
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Keine Steuerbemessung nach
Konzernergebnis
Vom Einzelabschluss
unabhängige Ausübung
von Wahlrechten
Handelrechtlicher
Konzernabschluss
• nach HGB
• nach IFRS
• Ausnahme bis 2007:
US GAAP
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1.
1.1.
1.2.
1.3.
Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Zielgrößen
(Liquidität, Rentabilität)
Arten der Bilanzpolitik und deren
Wechselbeziehungen
Grundlagen der Bilanzanalyse
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Was bedeutet Bilanzanalyse?
• Verfahren zur Gewinnung und Auswertung
von Informationen über die Finanz- und
Ertragslage eines Unternehmens aus Daten
der Steuerbilanz, des handelsrechtlichen
Einzel- und Konzernabschlusses.
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Informationsquellen
• Bei börsennotierten Gesellschaften existiert i. d. R. ein
Internetauftritt (Investor Relations Seite, wo Geschäftsund Zwischenberichte abrufbar sind)
• Handelsregister am Sitz der Gesellschaft
• Wirtschaftspresse, z. B. Handelsblatt, Börsenzeitung, FAZ
• Veröffentlichungen der IHK und Verbände
• Studien der Banken, Bundesbank/EZB,
Wirtschaftprüfungsgesellschaften, Ratingagenturen
(Moody‘s, Standard & Poor‘s)
• Diverse Finanzseiten im Internet (Achtung: Informationen
kritisch auswerten)
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Die Zahl „42“
„Ich denke, das Problem ist, um ganz ehrlich
mit Euch zu sein, dass Ihr eigentlich nie
gewusst habt wie die Frage lautet“.
Aus: Douglas Adams: Per Anhalter durch die
Galaxis
Auch Bilanzanalyse setzt immer
sinnvolle Fragestellungen voraus!
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Methodische Grundlagen quantitativer
Bilanzanalyse
Vergleichsmaßstäbe
Kennzahlen
• Zeitvergleich
• absolute Zahlen
• Unternehmensvergleich
• Gliederungszahl: Teilgröße
bezogen auf Gesamtgröße, z. B.
• Soll-/Ist-Vergleich (soweit
Eigenkapital
Daten vorliegen)
Gesamtkapital
• Beziehungszahl: Größen stehen
in einem sachlogischen
Zusammenhang, z. B.
Aufwand
Ertrag
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Grenzen der Bilanzanalyse
• Vergangenheitsbezogenheit der Daten:
– Rückschluss von Vergangenheit auf die Zukunft immer kritisch.
– Zukunftsbezogene Informationen im Lagebericht sind subjektiv.
• Mangelnde Vollständigkeit der Daten:
– Planzahlen (z. B. Finanzplanung, Ertragsziele) werden im Regelfall nicht
veröffentlicht.
– Über „Softfacts“ wie Managementqualität, Marktstellung, Know-How,
Kundenbindung.
– Darstellung von Marktwerten (bei IFRS/US-GAAP zunehmend verlangt).
• Auswirkungen von Bilanzpolitik kaum abzuschätzen:
– Ausnutzung von Sachverhaltsgestaltungen kaum erkennbar.
– Ausnutzung von Wahlrechten/Spielräumen ist zwar häufig im Anhang
bzw. den Notes zu erläutern, aber quantitativer Effekt kaum
abzuschätzen.
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2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
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Grundmodelle in der Welt der
Rechnungslegung
• Kontinentaleuropäisches
Modell (z. B. HGB)
• Angelsächsisches Modell
(z. B. IFRS, US GAAP)
• Südamerikanisches Modell
• Sozialistisches Modell
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Gläubigerschutz
Vorsichtsprinzip
Investorenschutz
„Periodengerechte“
Gewinnermittlung
Inflationsdenken
Planungs- und
Kontrolldenken
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Überblick: Standards und Standardsetter
National
Supranational
International
USA SEC
FASB
EU
IASB
SFAS
Z.B. 4./7-EG-Richtlinie,
EU-Fair Value Richtlinie
BRD DSR
Veröffentlichung
durch BMJ
HGB
IAS/IFRS
Endorsement/
Komitologieverfahren
DRS
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Handelsrechtliches Normensystem in Deutschland
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Gesetzlich kodifiziert (Drittes Buch HGB)
Nicht kodifiziert - durch Deduktion aus
Rechnungslegungszwecken gewonnen (Literatur, BFHRechtsprechung, Stellungnahmen des IDW - Institut der
Wirtschaftsprüfer)
DRS insbesondere für Konzernrechnungslegung
Einzelregelungen, insbes. Drittes Buch des HGB
Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238-263 HGB)
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 – 335 HGB)
AktG, GmbG, Steuergesetze
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Zielsetzung der HGB Rechnungslegung
• Traditionell stark auf Gläubigerschutz ausgerichtet.
• Es gelten unterschiedliche Ziele für Einzel- und
Konzernabschluss:
– Einzelabschluss dient der Ausschüttungsbemessung
und als Informationsinstrument; zudem
Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die
steuerliche Gewinnermittlung.
– Der Konzernabschluss dient als ergänzendes
Informationsinstrument neben dem Einzelabschluss.
Adressatenkreis der Informationen ist weit gezogen:
Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden,
Arbeitnehmer, Öffentlichkeit.
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System der GoB nach deutschen Handelsrecht
Formelle GoB
(Dokumentation,
Ausweis)
• Klarheit
– Einzelerfassung
– Saldierungsverbot
• Stetigkeit
• Vollständigkeit
– Bilanzkontinuität
• Richtigkeit
• Willkürfreiheit
• ...
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Materielle GoB
(Ansatz und Bewertung im
Jahresabschluss)
• Realisationsprinzip
– Anschaffungswertprinzip
• Imparitätsprinzip
Vorsichtsprinzip
– Niederstwertprinzip
• Periodisierungsprinzip
• Unternehmensfortführung
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DSR - Deutscher Standardisierungsrat
• Privates Rechnungslegungsgremium nach internationalem
Vorbild (Rechtsgrundlage §342 HGB) mit den Aufgaben:
– Entwicklung von Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung
(DRS: Deutsche Rechnungslegungsstandards).
– Beratung des Justizministeriums bei Gesetzgebungsvorhaben.
– Vertretung der BRD in internationalen Standardisierungsgremien.
• Nachdem die Deutschen Rechnungslegungsstandards
(DRS) vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) bekannt
gemacht worden sind, sind diese als Grundsätze.
ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung zu beachten.
• DRS wirkt auf Annäherung des HGB an IFRS hin.
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Organisationsstruktur des DRSC
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Entwicklung der IAS/IFRS als globaler
Standard
1973
Gründung des IASC.
1987
Comparability Project: Reduzierung von Wahlrechten
(bis dato: additive Harmonisierung). Die IOSCO, die
Vereinigung internationaler Börsenaufsichten stellt die
Anerkennung von IAS-Abschlüssen in Aussicht.
Arbeitsprogramm IAS/IOSCO zur Überarbeitung sog.
“Core Standards”.
1995
2000
IOSCO empfiehlt Mitgliedern, IAS-Abschlüsse
als Zulassungsvoraussetzung an Börsen
anzuerkennen - Anerkennung der SEC steht noch aus
aber Standardsetter kooperieren bei der Entwicklung
neuer und Annäherung bestehende Standards.
2002
EU-Verordnung: Kapitalmarktorientierte EUUnternehmen müssen ab 2005/2007 einen IFRSKonzernabschluss aufstellen.
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Normensystem der IFRS
Rechnungslegungsgrundsätze
IAS 1 (rev.)
Framework
Thematische Standards
IAS 2-41
IFRS 1-5
Interpretationen
SIC
IFRIC
Neue Standards heißen IFRS – International Financial Reporting
Standards; alte Standards (IAS) wurden aber nicht umbenannt.
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Zielsetzung der IFRS Rechnungslegung
• Klare Ausrichtung auf die Informationsfunktion
(keine Zahlungsbemessungsfunktion).
– True and Fair Grundsatz von zentraler Bedeutung (gem.
IAS 1 sogar overriding principle).
• Regeln gelten für Einzel- und Konzernabschluss.
• Kein Einfluss steuerlicher Regelungen.
• Adressaten sind sämtliche potenziellen Nutzer
(Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden,
Arbeitnehmer, Öffentlichkeit).
– Allerdings Fokussierung auf die
Informationsbedürfnisse der Eigen- und
Fremdkapitalgeber.
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Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS
Periodengerechte Erfolgsermittlung (=Realisationsprinzip
Basisannahmen: + Matching Prinzip)/Unternehmensfortführung
Primärgrundsätze:
Nebenbedingungen:
Ergebnis:
Verständ- Relevanz
Zuverlässigkeit Vergleichlichkeit Wesentlichkeit - Richtigkeit
barkeit
- Wirtschaftliche
Betrachtung
- Neutralität
- Vorsicht
- Vollständigkeit
- Zeitnahe Berichterstattung
- Kosten/Nutzen Postulat
- Ausgewogenheit der Grundsätze
True and Fair View/Fair Presentation
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Unterschiedliche Rechnungslegungszwecke
bedingen unterschiedliche Inhalte - Beispiele
• Weitergehende Aktivierung von Vermögensgegen-ständen
(z. B. selbsterstellte Software oder Patent)
• Ausweis unrealisierter Gewinne bei höheren Kursen für
Handelsgeschäfte
• Möglichkeit der Neubewertung von selbstgenutzen
Gebäuden (über Anschaffungskosten hinaus)
• Pflicht zum Gewinnausweis bei langfristiger Fertigung
proportional zum Baufortschritt
• “Realistischere” Bewertung von Pensionsverpflichtungen
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Organisationsstruktur des IASB
• Gründung des IASC 1973 in London als private
Einrichtung.
• Globaler Standard-Setter mit der Aufgabe,
hochwertige, verständliche und durchsetzbare
globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln.
• Fachliche Verantwortung liegt bei 14 haupt- und
teilzeitbeschäftigten Mitgliedern des International
Accounting Standards Board (IASB).
• Bisher Herausgabe von International Accounting
Standards (IAS) => mittlerweile International
Financial Reporting Standards (IFRS).
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Organisationsstruktur des IASB
(seit 2001)
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Regulatorisches Umfeld USA
• Die Securities and Exchange Commissions - SEC (gegr.
1934) ist die US-amerikanische
Wertpapieraufsichtsbehörde:
– 2.900 Vollzeitbeschäftigte.
– Aufsicht über ca. 12.000 an US-Kapitalmärkten, z. B. in
New York (NYSE) notierte Gesellschaften (zum Vergleich:
5 Mio. Kapitalgesellschaften in den USA).
• Die SEC hat die Kompetenz für die Entwicklung und
Interpretation von Rechnungslegungsstandards im
wesentlichen an das privatwirtschaftlich organisierte
Financial Accounting Standards Board - FASB
(gegründet 1973) delegiert.
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Versuch eines bilanzpolitisches Rankings
Principle based Systems
HGB
Wahlrechte
Spielräume
Sachverhaltsgestaltungen
Traditionell viele im
Einzelabschluss;
Versuch der Eingrenzung im Steuerrecht
Rule based Systems
IFRS
US GAAP
im Zeitablauf stark
vermindert durch
Comparability Project
Spielräume im Rahmen allgemeiner
Grundsätze zu handhaben
Kasuistik im
Steuerrecht, z. B.
AfA-Tabellen
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Relativ wenige
explizite
Wahlrechte
Versuch der Eingrenzung
der Spielräume durch
Kasuistik
Möglichkeit zu Sachverhaltsgestaltungen wird durch Kasuistik
(z. B. „Bright Lines“) kaum
wirksam beschränkt.
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2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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EU-Verordnung zu IAS/IFRS
Kapitalmarktorientierte
Unternehmen
Nicht kapitalmarktorientierte
Unternehmen
Konzernabschluss
Einzelabschluss
IFRS verpflichtend
ab 2005/2007*
Mitgliedstaatenwahlrecht
Mitgliedstaatenwahlrecht
Mitgliedstaatenwahlrecht
* Aufschub bis 2007 können (über Mitgliedstaatenwahlrechte) europäische
Unternehmen erhalten, die den Kapitalmarkt über Fremdkapitaltitel in
Anspruch nehmen oder Unternehmen, die in Drittländern gelistet sind daher die USGAAP oder ein anderes Rechnungslegungssystem anwenden müssen.
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Umsetzung durch das
Bilanzrechtsreformgesetz
Konzernabschluss
Einzelabschluss
Kapitalmarktorientierte
Unternehmen
IAS verpflichtend Unternehmensab 2005 bzw. 20072 wahlrecht1
Nicht kapitalmarktorientierte
Unternehmen
Unternehmenswahlrecht2
Unternehmenswahlrecht
1 HGB-Abschluss
für Ausschüttung und Steuerbilanz ist weiterhin zu erstellen
2 Befreiend vom HGB-Konzernabschluss
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Übergangsszenario auf IAS/IFRS für
börsennotierte Unternehmen
Umstellungszeitpunkt
(„date of transition“)
Vergleichsdaten
Berichtszeitpunkt
(„reporting date “)
1.1.2004
31.12.2004
31.12.2005
IFRSEröffnungsbilanz
GuV 2004
GuV 2005
Erstmaliger
IFRS-Abschluss
Siehe näher Kambourova: Umstellungsregelungen nach IFRS 1,
http://www.fb3-fh-frankfurt.de/fachschaft/downloads/index.htm#fawion
 Dr. Carsten Wittenbrink
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IFRS 1: Grundsatz der retrospektiven
Anwendung
Befreiungen
Unternehmenszusammenschlüsse
(IFRS 1.15 i.V.M Appendix B)
Ansatz von bestimmten Vermögenswerten
zum beizulegenden Zeitwert
Verbote
Ausbuchung von finanziellen
Vermögenswerten und Schulden
(IFRS 1.27)
(IFRS 1.16-19)
Leistung an Arbeitsnehmer
Sicherungsbeziehungen
(IFRS 1.20)
(IFRS 1.28-30)
Umrechnungsdifferenzen
(IFRS 1.21-22)
Schätzungen
(IFRS 1.31-34)
Hydride Finanzinstrumente
(IFRS 1.23)
Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen,
assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 1.24-25)
 Dr. Carsten Wittenbrink
42
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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1. Schritt:
2. Schritt:
3. Schritt:
Ein Konzernabschluss wird in drei
Arbeitsschritten aufgestellt
Aufstellen der Handelsbilanzen II aus den
Handelsbilanzen I.
Ggf. Umrechnung in die Konzernwährung.
Horizontaladdition der Handelsbilanzen II zum
Summenabschluss.
Konsolidierung, d. h. Aufrechnung
konzerninterner Verflechtungen:
Kapitalkonsoldierung
Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebniselimierung
Aufwand- und Ertragselimierung
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Was ist die HB II?
• Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
werden trotz rechtlicher Selbständigkeit als wirtschaftliche
Einheit angesehen (§297 Abs. 3 HGB).
• Alle Unternehmen müssen daher grundsätzlich einheitlich
Keine
bilanzieren (§308 Abs. 1 HGB).
• Hierbei sind die Regeln der Mutter maßgeblich. Unterschiede
zu IFRS
• Die HB II nimmt die an die Usancen des Konzerns
angepassten Bilanz- und Wertansätze auf. Sie entsteht aus
dem Einzelabschluss (Handelsbilanz bzw. HB I) des
Konzernunternehmens und könnte daher auch als
konsolidierungsfähiger Einzelabschluss bezeichnet
werden.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Einheitlicher Ansatz und Bewertung
• Maßgebend für den einheitlichen Ansatz und Bewertung
ist das Recht des Mutterunternehmens (MU).
– Dies gilt unabhängig davon, ob MU nach HGB, IFRS oder US
GAAP bilanziert.
• Bei zwingenden Bilanzierungsvorschriften sind
Anpassungen in der HB II vorzunehmen:
– Steuerliche Wertansätze dürfen nicht übernommen werden.
– Bei HGB ist der Ansatz zu Anschaffungskosten, bei IFRS in
einigen Fällen der Ansatz zum Fair Value (Marktwert bzw.
Modellwert) vorgeschrieben.
– Einige Aufwandsrückstellungen müssen unter HGB angesetzt
werden, sind unter IFRS (und US-GAAP) aber unzulässig.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Bilanzpolitik in der HB II
• Die nach dem Recht des MU zulässigen Ansatz- und
Bewertungswahlrechte können im Konzernabschluss
unabhängig vom Einzelabschluss ausgeübt werden.
• Hierdurch entsteht grundsätzlich Spielraum für eine
eigenständige Konzernbilanzpolitik.
– Einzelabschluss: Steueroptimierung, Dividendenkontinuität
• Explizite Wahlrechte sind häufig bilanzpolitisch nachteilig,
da sie im Anhang erläutert werden müssen (wenngleich die
quantitative Auswirkung i.d.R. nicht gezeigt werden muss)
und die wiederholte Ausnutzung zudem durch das
Stetigkeitsprinzip begrenzt wird.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Überblick Ansatzwahlrechte
• Rückstellungen für (bestimmte)
unterlassene Instandhaltung
(§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB)
• Allgemeine Aufwandsrückstellungen
(§ 249 Abs. 2 HGB)
• Derivativer Geschäfts- und Firmenwert
(§ 255 Abs. 4 HGB)
• Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes
(§ 269 HGB)
• Aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 2 HGB)
 Dr. Carsten Wittenbrink
IFRS
Ansatzverbot
Ansatzverbot
Ansatzpflicht
Ansatzverbot
Ansatzpflicht
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Überblick Bewertungswahlrechte
• Abschreibungen auf Finanzanlagen bei
vorübergehender Wertminderung
(§§ 253 Abs. 2 S. 3, 279 Abs. 1 S. 2 HGB)
• Aktivierung von Gemeinkosten in den
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
• Abschreibungsmethode im Anlagevermögen
(§ 253 Abs. 2 HGB)
• Außerplanmäßige Abschreibung bei
künftiger Wertminderung im
Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB)
 Dr. Carsten Wittenbrink
IFRS
Abschreibungsverbot
Aktivierungspflicht
Wahlrecht
Abschreibungsverbot
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Bilanzpolitik in der HB II
• Sind Wahlrechte einheitlich für den gesamten Konzern
auszuüben oder kann die Bilanzierung bei den
Konzerngesellschaften variieren?
– Für art- und funktionsgleiche Vermögensgegenstände ist die
unterschiedliche Ausübung von Ansatz- und
Bewertungswahlrechten unzulässig:
• Abschreibungsmethode (linear/degressiv)
• Vorratsbewertung (Lifo, Fifo, Durchschnittsverfahren) - ab 2005 ist
Lifo nach IFRS nur noch bei beobachtbarer Verbrauchsfolge zulässig
– Das Stetigkeitsprinzip ist bei IFRS und HGB (§ 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB) zu beachten.
• In der Praxis sorgen Konzernbilanzierungsrichtlinien für
die konzerneinheitliche Ausübung von Wahlrechten.
 Dr. Carsten Wittenbrink
50
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Konsolidierungskreis
• Generelle Voraussetzung für die Einbeziehung in den
Konzernabschluss ist das Vorliegen einer MutterTochterbeziehung.
• Es gilt das Weltabschlussprinzip, d. h. alle
Tochterunternehmen (Merkmal: beherrschender
Einfluss) sind unabhängig vom Sitz im Inland oder
Ausland einzubeziehen (§294 Abs. 1 HGB).
• Gemeinschaftsunternehmen (Merkmal:
gemeinschaftliche Führung) sind quotal einzubeziehen.
• Assoziierte Unternehmen (Merkmal: maßgeblicher
Einfluss) werden nach einem konsolidierungsähnlichen
Verfahren in den Konzernabschluss einbezogen.
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Konzernunternehmen und Konsolidierungskreis
MutterunterAbnehmender Einfluss
nehmen
Tochterunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte
Unternehmen
Sonstige
Beteiligungen/
Wertpapiere im
Anlagevermögen
 Dr. Carsten Wittenbrink
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Konsolidierungswahlrechte HGB
• Beschränkung von Rechten (§ 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB), z. B.
Eingeleitete Konkurs-/Vergleichsverfahren, Verstaatlichung (IFRS:
i.d.R. Konsolidierungspflicht).
• Unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen bei der
Informationsbeschaffung (§ 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB), z. B.
Katastrophen wie Zusammenbruch der Datenverbindung (IFRS:
Ermessensspielraum).
• Beabsichtigte Weiterveräußerung (§ 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Maßgeblich ist Absicht im Erwerbszeitpunkt (IFRS:
Konsolidierungspflicht, sofern nicht Held for Sale gemäss IFRS 5).
• Untergeordnete Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB). (IFRS:
Ermessenspielraum – Materialitätsgrundsatz hat praktisch große
Bedeutung, aber ist kein Ansatzpunkt für Bilanzpolitik unter
IFRS/US GAAP).
 Dr. Carsten Wittenbrink
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2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
55
Konzepte zur Defintion von
Tochterunternehmen
Im HGB ist die Einbeziehung von Tochterunternehmen (TU) in den
Konzernabschluss nach zwei Konzepten zu prüfen:
Nach dem Konzept der einheitlichen Leitung muss ein TU
Beteiligungsunternehmen (im Sinne von §271 HGB, d. h.
Beteiligungsvermutung ab 20% Anteil am Nennkapital) sein und
unter einheitlichen Leitung des MU stehen (§290 Abs. 1 HGB).
Nach dem angelsächsischen Control Konzept muss zwischen
dem MU und dem TU ein Control Verhältnis bestehen
(§290 Abs. 2 HGB):
MU hält Mehrheit der Stimmrechte (nicht Anteile!) oder
MU steht Recht zu, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder
MU hat beherrschenden Einfluss aufgrund von Satzungsbestimmungen
oder Beherrschungsvertrag
 Dr. Carsten Wittenbrink
56
Problematik der Zweckgesellschaften
• Zweckgesellschaften (SPV bzw. SPE: Special Purpose
Verhicle/Entity) sind Unternehmen, die für einen vorab
definierten, eng abgesteckten Zweck gegründet werden.
• SPVs weisen im Regelfall eine minimale
Eigenkapitalausstattung aus.
• Die Tätigkeit ist häufig im vorab genau festgelegt (sog.
Autopilot), so dass die Halter der Anteile bzw. Stimmrechte
keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik mehr haben.
• Motivation für SPVs ist z. B. Risikotransfer, Optimierung
von Finanzierungskosten oder Bilanzpolitik.
• SPVs finden Anwendung als Leasingobjektgesellschaften,
im Rahmen von Asset-Backed-Securities (ABS)
Transaktionen und als Spezialfonds.
 Dr. Carsten Wittenbrink
57
Problematik der Zweckgesellschaften
• Der Initiator, d. h. die Gesellschaft, die den wesentlichen
Nutzen aus der SPV zieht, ist im Regelfall gering oder gar
nicht am Eigenkapital der SPV beteiligt.
• Nach HGB sind SPVs häufig nicht zu konsolidieren, da die
Kriterien nicht greifen. Die wesentlichen Risiken können
beim Initiator, z. B. über Garantien an die SPV, verbleiben,
ohne dass es zu einer Konsolidierung kommt.
• Die Liste der Kriterien ist bei HGB abschließend. Anders
IFRS: hier definiert IAS 27 zwar dieselben Kriterien;
allerdings ist die Aufzählung offen. Durch Interpretation
(SIC 12) konnten daher weitergehende Kriterien definiert
werden.
• Unter US GAAP definiert FIN46R weitergehende Kriterien.
 Dr. Carsten Wittenbrink
58
Problematik der Zweckgesellschaften
• Prüfung gemäß SIC 12, wer beherrschenden Einfluss
auf die Zweckgesellschaft ausübt:
Autopilot ist zwar kein Kriterium, die Mehrheit der
Stimmrechte wird bei dieser Vereinbarung aber
irrelevant.
Entscheidend ist, wem die Mehrheit des Nutzens
und damit im Regelfall auch die Mehrheit der
Risiken aus der Geschäftstätigkeit der SPV
zuzuordnen ist (Risks and Rewards Approach).
• In der Praxis ist der Ansatz sehr anspruchsvoll, da eine
einzelfallorientierte Analyse der Nutzen- und
Risikoverteilung erforderlich wird.
 Dr. Carsten Wittenbrink
59
Checkliste: Nutzen und Risikoverteilung
Welche Kontrahenten sind beteiligt? Z. B. SPV,
Initiator, Investoren, Treuhänder (Rechtsform, Sitz,
Kapitalisierung, Eigentümer).
Welche Vermögenswerte werden an wen, zu welchem
Zeitpunkt übertragen?
Welche Zahlungsströme erfolgen zu Beginn, während
und am Ende der Transaktion.
Welche Sicherheiten und Garantien wurden vom wem
gegeben? Gibt es Kauf- oder Verkaufsoptionen?
Wer trägt welche Risiken und zieht welchen Nutzen?
 Dr. Carsten Wittenbrink
60
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
61
Leasingobjektgesellschaften (LO)
Leasingobjektgesellschaften sind SPEs, die im
Rahmen eines Leasingverhältnisses alle erforderlichen
Geschäfte, d. h. den Kauf des Leasingobjektes, die
Finanzierung, die Vermietung und die Abwicklung
und Beendigung des Leasingvertrages tätigen.
Die LO fungiert als Leasinggeber.
Ziel der Gestaltung ist, dem Leasingnehmer eine
Finanzierung ohne Auswirkung auf seine Bilanz und
damit entsprechende bilanzorientierte Kennziffern wie
die Eigenkapitalquote zu ermöglichen.
Verträge sind so gestaltet, dass die Zurechnung des
wirtschaftlichen Eigentums und eine Konsolidierung
der SPE beim Leasingnehmer vermieden wird.
 Dr. Carsten Wittenbrink
62
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing
Das wirtschaftliche, nicht das rechtliche Eigentum ist nach
HGB (Leasingerlasse des BMF), IFRS (IAS 17) und US
GAAP (SFAS 13) entscheidend.
Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Leasingnehmer, wenn
gem. IAS 17 eine der folgenden fünf Bedingungen bei
Mobilienleasing erfüllt ist:
Übertragung des Eigentums am Ende des Leasingzeitraumes
Option zum Erwerb unter dem Verkehrswert
Barwert der Leasingraten entspricht mindestens dem Fair
Value des Leasinggegenstandes
Spezialleasing liegt vor
Vertragslaufzeit umfasst den wesentlichen Teil der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer
 Dr. Carsten Wittenbrink
63
Variante: Sale-Lease-Back
Verkauferlös
Initiator
Verkauf
Miete
Cash
SPE
Note
Investoren
Zins
Vorteile
Hebung stiller Reserven
Verbesserung von Bilanzkennziffern (aber: Effekte
sind bei einer Bilanzanalyse zu korrigieren)
Verbesserung der Liquiditätssituation
 Dr. Carsten Wittenbrink
64
Assets Backed Securities (ABS)
Bei ABS-Transaktionen handelt es sich um eine
Verbriefung von Vermögensgegenständen außerhalb
der Bilanz.
Hierbei überträgt der Initiator beispielsweise
Forderungen an eine SPV, die wiederum den Erwerb
der Forderungen durch die Ausgabe von Wertpapieren
an Investoren refinanziert.
Transaktionen dienen der Liquiditätsbeschaffung und
Verbesserung von Bilanzkennzahlen.
Um den Abgang der Forderungen zu erreichen und
zudem die Konsolidierung der SPV zu vermeiden,
dürfen keine wesentliche Risiken beim Initiator
verbleiben, z. B. aufgrund von Rückkaufzusagen oder
Ausfallgarantien (sog. Credit Enhancements).
 Dr. Carsten Wittenbrink
65
Trust
Company
Forderungs
schuldner
Zahlungen
Leistungen
Originator
(Forderungs
verkäufer)
Service Agent
(meist
Originator)
Inkasso und
Abwicklung der
originären Forderungen
Forderungsverkauf
Kaufpreis
Treuhänder zur
Verwaltung der
angekauften
Forderungen
 Dr. Carsten Wittenbrink
Beteiligung
Zweckgesellschaft
(Special Purpose
Entity)
Liquiditätsgeber
(Bank) Bereitstellung von
Kreditlinien zur
Vorfinanzierung
des Forderungsankauf
Zins und Tilgung
Investoren
Liquidität
Sicherungsgeber zur
Kreditverbesserung
(Credit Enhancement)
mit dem Zweck die
Bonität der Forderungen zu verbessern für
ein sehr gutes Rating
Rating Agentur
bewertet die zu
begebenden
Wertpapiere
für den
Kapitalmarkt
66
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
67
Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen
• In der Summenbilanz werden sämtliche Aktiva und Passiva
in der Summen-GuV sämtliche Aufwendungen und Erträge
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
aus der HB II bzw. GuV II übernommen.
• Als Konsolidierung bezeichnet man die Eliminierung
innerkonzernlicher Beziehung mit dem Ziel die
wirtschaftliche Einheit Konzern darzustellen.
• Man unterscheidet folgende Konsolidierungsmaßnahmen:
–
–
–
–
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
Aufwands- und Ertragseliminierung
 Dr. Carsten Wittenbrink
68
Kapitalkonsolidierung
• In der Summenbilanz kommt es zum gleichzeitigen
Ausweis der Beteiligung des MU und der hinter diesem
Anspruch stehenden Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden und Eigenkapital des TU.
• Diese Doppelerfassung wird durch die
Kapitalkonsolidierung beseitigt:
– Die Beteiligung des MU ist mit dem anteiligen Eigenkapital des TU
zu verrechnen (Buchungssatz: per anteiliges Eigenkapital an
Anteile an verbundenen Unternehmen).
– Verbleibt ein positiver Unterschiedsbetrag ist dieser in der
Konzernbilanz anzusetzen oder kann bei HGB mit den
Gewinnrücklagen verrechnet werden; bei IFRS/US GAAP ist die
Verrechnung mit den Gewinnrücklagen unzulässig.
 Dr. Carsten Wittenbrink
69
Beispiel Kapitalkonsolidierung
Bilanz TU per 31.12.01
Bilanz MU per 31.12.01
Sachanlage50 Eigenkapital 100
Kasse 50 Eigenkapital 50
vermögen
Anteile verbundene Untern.
50
Summenbilanz per 31.12.01
Sachanlage50 Eigenkapital MU 100
vermögen
Eigenkapital TU 50
Anteile verbundene Untern.
50
Kasse
50
Konzernbilanz per 31.12.01
Sachanlage50 Eigenkapital MU 100
vermögen
Kasse
50
 Dr. Carsten Wittenbrink
70
Methoden der Kapitalkonsolidierung
Erwerbsmethode
(Purchase Method)
Interessenzusammenführungsmethode
(Pooling of Interests Method)
gem. §302 HGB, nach US
GAAP und IFRS 3 unzulässig.
Buchwertmethode
Neubewertungsmethode
(§301 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
§301 Abs. 1 Nr. 2 HGB bzw.
entspricht der beteiligungsIFRS 3
proportionalen Neubewertung nach
DRS 4 (gem. IFRS 3 unzulässig)
 Dr. Carsten Wittenbrink
71
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
72
Erwerbsmethode
• Der Erwerbsmethode liegt die Fiktion zugrunde, dass das
MU nur die Anteile am Kapital der TU erwirbt, sondern
auch dessen Vermögensgegenstände und Schulden.
• Es werden nicht die Buchwerte, sondern die
Anschaffungswerte im Zeitpunkt des Erwerbs in den
Konzernabschluss übernommen. Als Konsequenz sind
stille Ansatz- und Bewertungsreserven (aber auch stille
Lasten) aufzudecken:
– Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (Patente, DV-Programme) sind anzusetzen.
– Bewertungsreserven können z. B. in Grundstücken und Gebäuden,
Finanzbeteiligungen sein, deren aktueller Marktwert über dem
Buchwert liegt.
 Dr. Carsten Wittenbrink
73
Buchwert- versus Neubewertungsmethode
• In den Konzernabschluss werden auch bei Beteiligung
Konzernfremder sämtliche Vermögensgegenstände und
Schulden des TU einbezogen (im Unterschied zur sog.
Quotenkonsolidierung).
• Wenn konzernfremde Unternehmen beteiligt sind, werden
bei der (nur noch nach HGB zulässigen) Buchwertmethode
nur die dem MU zuzurechnenden stillen Reserven und stillen
Lasten aufgelöst. Bei der Neubewertungsmethode werden
sämtliche stillen Reserven also auch auf Fremdanteile
entfallenden aufgelöst.
• Fremdanteile sind im „Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter“ innerhalb des Konzerneigenkapitals zu
passivieren (ab 2005 auch unter IFRS).
 Dr. Carsten Wittenbrink
74
Beispiel Buchwertmethode (50% Anteil)
Bilanz MU per 31.12.01
Sachanlage50 Eigenkapital 130
vermögen
Anteile verbundene Untern.
80
Bilanz TU per 31.12.01
Sachanla- 50 Eigenkapital 50
gevermögen
(Stille
Reserven
10)
Buchungssatz bei Erstkonsolidierung:
1. Stille Reserven SAV 5 an Anteile verbundene Unternehmen 80
2. Per Eigenkapital TU 25
3. Firmenwert
50
4. Per Eigenkapital TU 25 an Ausgleichsposten für Fremde
25
Konzernbilanz per 31.12.01
Sachanlage105 Eigenkapital
130
vermögen
Ausgleichs25
Firmenwert
50 posten
 Dr. Carsten Wittenbrink
75
Beispiel Neubewertungsmethode (50% Anteil)
Bilanz MU per 31.12.01
Sachanlage50 Eigenkapital 130
vermögen
Anteile verbundene Untern.
80
Bilanz TU per 31.12.01
Sachanla- 50 Eigenkapital 50
gevermögen
(Stille
Reserven
10)
Buchungssatz bei Erstkonsolidierung:
1. Stille Reserven SAV
10 an Eigenkapital TU 10
2. Per Eigenkapital-neu TU 30 an Anteile verb. Unternehmen 80
3. Firmenwert
50
4. Per Eigenkapital-neu TU
30 an Ausgleichsposten für Fremde 30
Konzernbilanz per 31.12.01
Sachanlage110 Eigenkapital
130
vermögen
Ausgleichs30
Firmenwert
50 posten
 Dr. Carsten Wittenbrink
76
Vergleich Buchwert- und
Neubewertungsmethode
• Neubewertungs- und Buchwertmethode bzw.
(beteiligungsproportionale Neubewertung) führen bei
100%igen Beteiligungen zum selben Ergebnis.
• Die Neubewertungsmethode führt bei Vorhandensein von
Minderheitsgesellschafter und der Existenz stiller Reserven zu
–
–
–
–
einer höheren Bilanzsumme
einem höheren Eigenkapitalausweis
einer höheren Eigenkapitalquote und
einer anderen Vermögensstruktur
als die Buchwertmethode, weil die auf
Minderheitsgesellschaften entfallenden stillen Reserven
ebenfalls aufgedeckt werden.
 Dr. Carsten Wittenbrink
77
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
78
Geschäfts- und Firmenwert
• Nach IFRS/US GAAP ist der Firmenwert zwingend zu
aktivieren; die Möglichkeit der Verrechnung mit den
Rücklagen wie unter HGB besteht nicht.
• Der Firmenwert ist unter HGB planmäßig abzuschreiben:
– HGB: vier Jahre, 15 Jahre (Steuerrecht), planmäßig, nach DRS 4
maximal 20 Jahre.
• IFRS und US GAAP kennen lediglich außerplanmäßige
Abschreibungen (Impairment-Only-Approach).
• Nach IFRS bzw. US GAAP ist Goodwill im Erwerbszeitpunkt auf diejenigen Cash Generating Units bzw. Reporting
Units zu allokieren, die erwartungsgemäß von den Synergien
des Zusammenschlusses profitieren.
 Dr. Carsten Wittenbrink
79
Beispiel eines Goodwill-Impairmenttests nach IFRS
Unternehmensbereich 1 = CGU 1
Vermögenswerte
60
Goodwill
30
90
Risikokapital =
Eigenkapital
40
Verbindlichkeiten 50
90
Unternehmensbereich 2 = CGU 2
Vermögenswerte 50
Goodwill
20
70
Risikokapital =
Eigenkapital
60
Verbindlichkeiten 10
70
Impairment Test und Ermittlung des erzielbaren Betrags jährlich und immer dann,
wenn Anzeichen auf die Wertminderung einer CGU hindeuten.
40
60
Virtuelle Allokation des Risikokapitals => Buchwert
Schätzung des Cash Flow für die nächsten 3 Jahre
Diskontierung des Cash Flow mittels des DCF-Modells
100
Keine
Wertminderung!
30
Ermittlung des Gebrauchswerts
Vergleich des Gebrauchswert mit dem Buchwert und
Bestimmung einer Wertminderung
Wertminderungsverlust reduziert zunächst den Buchwert des Goodwill und
danach anteilsmäßig den Buchwert jedes
Vermögensgegenstandes der CGU.
Unternehmensbereich 2 = CGU 2 nach Wertminderung
Vermögenswerte
- Wertminderung
Goodwill
- Wertminderung
50
10 40
20
20 0
40
 Dr. Carsten Wittenbrink
Wertminderung
= 30
Risikokapital =
Eigenkapital
Verbindlichkeiten
30
10
40
80
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik
Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von
HGB, IFRS und US GAAP
Umstellung auf IFRS
Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II
Konsolidierungskreis
2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften
2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen
2.4.
Kapitalkonsolidierung
2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode)
2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes
(Goodwill)
Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.5.
 Dr. Carsten Wittenbrink
81
Gestaltung von Verrechnungspreisen
• Verrechnungspreise zwischen Konzernunternehmen können
derart gestaltet werden, so dass Gewinne oder Verluste
zwischen Unternehmen verlagert werden.
• Im Konzernabschluss dürfen aus Verkäufen an andere
Konzernunternehmen keine wesentlichen Gewinne oder
Verluste entstehen; dies soll die Zwischenergebniseliminierung bei Tochterunternehmen verhindern; diese setzt
nur bei Vermögensgegenständen an, die am Stichtag
„physisch“ in der Konzernbilanz vorhanden sind.
• Gewinnverlagerungen interessieren aus Konzernsicht nicht,
wenn sich Gewinne und Verluste per Saldo ausgleichen,
daher auch keine Korrektur z. B. bei Dienstleistungen,
Kreditbeziehungen oder Weiterverkauf am Markt.
 Dr. Carsten Wittenbrink
82
Definition Zwischenerfolg
• Zwischenerfolg ist die Differenz zwischen dem Wertansatz
eines konzernintern gelieferten Vermögensgegenstandes in
der Einzelbilanz des empfangenden Unternehmens und den
Konzernanschaffungskosten oder Konzernherstellungskosten (Konzern-AHK):
Zwischengewinn: Einzelbilanzwert > Konzern-AHK
Zwischenverlust: Einzelbilanzwert < Konzern-AHK
• In welchem Maße Zwischenergebnisse zu eliminieren sind,
hängt damit von der Höhe der Konzern-AHK ab.
• Bei IFRS gibt es – anders als bei HGB - im Hinblick auf die
Höhe des Zwischengewinns kaum Gestaltungspotential.
 Dr. Carsten Wittenbrink
83
Konzernherstellungskosten (HGB)
+
+
=
+
+
+
+
+
=
Materialeinzelkosten
Fertigungseinzelkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung
Mindestwert der Konzernherstellungskosten
angemessene Teile der notwendigen
Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten
Werteverzehr des Anlagevermögens (durch Fertigung
veranlasst)
Kosten der allgemeinen Verwaltung
Aufwendungen für soziale Einrichtungen
Zinsen für Fremdkapital (Zeitraum der Herstellung)
Höchstwert der Konzernherstellungskosten
 Dr. Carsten Wittenbrink
Pflichtbestandteile
IFRS
84
Nützliche Links
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/account/index.htm (hier
finden Sie u.a. Informationen zur EU-Verordnung zur Umstellung auf IAS)
http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/l_26120031013de.html (Übersetzung
sämtlicher IAS-Standards außer IAS 32 und IAS 39).
http://www.fasb.org/ (Das FASB ist der Standardsetter für US GAAP. Auf der
Webpage finden sie kurze Zusammenfassungen aller Standards (SFAS) – der
Volltext ist kostenpflichtig)
http://www.iasc.org.uk/cmt/0001.asp (Das IASB ist der Standardsetter für IAS oder
jetzt: IFRS). Neben Informationen zu Organisation/Aufbau des Gremiums finden
sie hier auch kurze Zusammenfassungen der Standards, die ansonsten
kostenpflichtig sind)
http://www.drsc.de/ (deutscher Standardsetter DRSC: die Entwürfe der Standards
sind kostenlos abrufbar, die Standards selbst sind kostenpflichtig)
http://www.iasplus.com/resource/iasprac.pdf (hier z.B. Deloitte mit einem
Grundlagenwerk zu IAS) oder http://www.pwcglobal.com/de/ger/inssol/publ/ger_510_206.pdf (PwC zur Umstellung auf IAS).
 Dr. Carsten Wittenbrink
85