Bilanzpolitik SS05 - Fachhochschule Frankfurt am Main
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Bilanzpolitik SS05 - Fachhochschule Frankfurt am Main
Grundlagen der Bilanzpolitik und Bilanzanalyse Sommersemester 2005 Studiengang Wirtschaftsrecht Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Science Dr. Carsten Wittenbrink 1 1. 1.1. 1.2. 1.3. Grundlagen Betriebswirtschaftliche Zielgrößen (Liquidität, Rentabilität) Arten der Bilanzpolitik und deren Wechselbeziehungen Grundlagen der Bilanzanalyse Dr. Carsten Wittenbrink 2 1. 1.1. 1.2. 1.3. Grundlagen Betriebswirtschaftliche Zielgrößen (Liquidität, Rentabilität) Arten der Bilanzpolitik und deren Wechselbeziehungen Grundlagen der Bilanzanalyse Dr. Carsten Wittenbrink 3 Definition von Liquidität und Rentabilität • Liquidität: Fähigkeit, jederzeit alle unabweisbaren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß erfüllen zu können, damit zu jedem Zeitpunkt gilt: Anfangsbestand an Zahlungsmitteln + Einzahlungen – Auszahlungen > 0. • Rentabilität kann als angemessene Verzinsung für das investierte Kapital definiert werden: – Eigenkapitalrentabilität: Gewinn/Eigenkapital – Gesamtkapitalrentabilität: (Gewinn + Zinsen)/Gesamtkapital Dr. Carsten Wittenbrink 4 Verhältnis von von Liquidität und Rentabilität • Oberziel der Unternehmung stellt im allgemeinen die langfristige Steigerung der Eigenkapitalrentabilität dar. • Liquidität ist strenge Nebenbedingung: – Illiquidität ist neben buchmäßiger Überschuldung Eröffnungsgrund für Insolvenzverfahren (häufigster Insolvenzgrund). – Liquiditätshaltung mindert Rentabilität. Fazit: Soviel Rentabilität wie möglich, soviel Liquidität wie nötig. Dr. Carsten Wittenbrink 5 Welche Bedeutung haben die Zielgrößen für Bilanzpolitik und -analyse? • Unternehmensinterne Bewertung steuerlicher Handlungsalternativen sowie bilanzpolitischer Maßnahmen im Einzel- und Konzernabschluss. • Unternehmensexterne Bewertung von Liquidität und Rentabilität auf Unternehmensund Konzernebene durch Ratingagenturen, Finanzanalysten, Banken, Aufsichtbehörden, Gläubiger, Konkurrenten etc. Dr. Carsten Wittenbrink 6 1. 1.1. 1.2. 1.3. Grundlagen Betriebswirtschaftliche Zielgrößen (Liquidität, Rentabilität) Arten der Bilanzpolitik und deren Wechselbeziehungen Grundlagen der Bilanzanalyse Dr. Carsten Wittenbrink 7 Was ist Bilanzpolitik? • Umfasst alle betrieblichen Entscheidungen, deren Ziel es ist, den Erfolgs-, Vermögensund Liquiditätsausweis in der Steuerbilanz, im handelsrechtlichen Einzelabschluss und Konzernabschluss durch Ausnutzung gesetzlicher Wahlrechte sowie Ermessensspielräume oder Sachverhaltsgestaltungen im Hinblick auf die betrieblichen Ziele zu gestalten. Dr. Carsten Wittenbrink 8 Gestaltungselemente der Bilanzpolitik • Gesetzliche Wahlrechte, z. B. Umfang der Herstellungskosten (HGB), Neubewertung zum Marktwert (zulässig IAS/IFRS) • Gesetzliche Spielräume, z. B. Rückstellungsbewertung, Nutzungsdauerschätzung, Gemeinkostenschlüssel im Rahmen der Herstellungskosten • Sachverhaltsgestaltungen, z. B. zeitliche Verlagerung von Transaktionen, Leasing und SaleLease-Back, Asset Backed Securitization (ABS), Wash Sales, Verrechnungspreisgestaltung Dr. Carsten Wittenbrink 9 Zwecke des Jahresabschlusses Zahlungsbemessung Fiskus Steuerbilanz Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertraglage Anteilseigner Maßgeblichkeit Umgekehrte Maßgeblichkeit Handelsrechtlicher Einzelabschluss • Management •Anteilseigner • Gläubiger • Arbeitnehmer • Kunden • Öffentlichkeit etc. Handelsrechtlicher Konzernabschluss Modifiziert aus Coenenberg, S.41 Dr. Carsten Wittenbrink 10 • Die Steuerbilanz dient der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Einkommen- und Körperschaftsteuer (und als Grundlage für den Gewerbeertrag und damit die Gewerbeertragsteuer). Die Steuerbilanz beruht wesentlich auf handelsrechtlichen Vorschriften (Maßgeblichkeit handelrechtlicher GoB gemäß §5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Wirtschaftspolitisch motivierte steuerliche Wahlrechte wirken auf die handelrechtliche Ergebnisermittlung im Einzelabschluss zurück (umgekehrte Maßgeblichkeit gemäß §5 Abs. 1 Satz 2 EStG). Dr. Carsten Wittenbrink 11 • Der handelrechtliche Einzelabschluss (HGB) soll zum einen der Information eines weiten Adressatenkreises dienen (der Unternehmensleitung selber sowie Gläubigern, Anteilseigner, Arbeitsnehmer, Öffentlichkeit usw.); zum anderen dient er der Bemessung von Dividenden und Erfolgsbeteiligungen. • Bei Aktiengesellschaften bestehen aufgrund der Haftungsbeschränkungen verschiedene Ausschüttungssperrvorschriften (Ziel: Gläubigerschutz), zum andere Regelungen für eine Mindestausschüttung (Ziel: Minderheiten-/ Aktionärsschutz). Dr. Carsten Wittenbrink 12 • Der handelrechtliche Konzernabschluss soll unter HGB den Einzelabschluss nicht ersetzen, sondern stellt ein zusätzliches Informationsinstrument dar. • Der Konzernabschluss ist im Gegensatz zum Einzelabschluss keine Ausschüttungsgrundlage oder Steuerbemessungsgrundlage. • Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen in Europa ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. • IFRS stellt auch Regeln für Einzelabschluss bereit, ist aber von seiner Konzeption her auf die Informationsfunktion und damit den Konzernabschluss ausgerichtet. Dr. Carsten Wittenbrink 13 Wechselbeziehungen der Rechenwerke Kein Ansatz steuerlicher Bewertungen oder Posten Steuerbilanz Umgekehrte bei Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB Handelrechtlicher Einzelabschluss (HGB) Dr. Carsten Wittenbrink Keine Steuerbemessung nach Konzernergebnis Vom Einzelabschluss unabhängige Ausübung von Wahlrechten Handelrechtlicher Konzernabschluss • nach HGB • nach IFRS • Ausnahme bis 2007: US GAAP 14 1. 1.1. 1.2. 1.3. Grundlagen Betriebswirtschaftliche Zielgrößen (Liquidität, Rentabilität) Arten der Bilanzpolitik und deren Wechselbeziehungen Grundlagen der Bilanzanalyse Dr. Carsten Wittenbrink 15 Was bedeutet Bilanzanalyse? • Verfahren zur Gewinnung und Auswertung von Informationen über die Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens aus Daten der Steuerbilanz, des handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschlusses. Dr. Carsten Wittenbrink 16 Informationsquellen • Bei börsennotierten Gesellschaften existiert i. d. R. ein Internetauftritt (Investor Relations Seite, wo Geschäftsund Zwischenberichte abrufbar sind) • Handelsregister am Sitz der Gesellschaft • Wirtschaftspresse, z. B. Handelsblatt, Börsenzeitung, FAZ • Veröffentlichungen der IHK und Verbände • Studien der Banken, Bundesbank/EZB, Wirtschaftprüfungsgesellschaften, Ratingagenturen (Moody‘s, Standard & Poor‘s) • Diverse Finanzseiten im Internet (Achtung: Informationen kritisch auswerten) Dr. Carsten Wittenbrink 17 Die Zahl „42“ „Ich denke, das Problem ist, um ganz ehrlich mit Euch zu sein, dass Ihr eigentlich nie gewusst habt wie die Frage lautet“. Aus: Douglas Adams: Per Anhalter durch die Galaxis Auch Bilanzanalyse setzt immer sinnvolle Fragestellungen voraus! Dr. Carsten Wittenbrink 18 Methodische Grundlagen quantitativer Bilanzanalyse Vergleichsmaßstäbe Kennzahlen • Zeitvergleich • absolute Zahlen • Unternehmensvergleich • Gliederungszahl: Teilgröße bezogen auf Gesamtgröße, z. B. • Soll-/Ist-Vergleich (soweit Eigenkapital Daten vorliegen) Gesamtkapital • Beziehungszahl: Größen stehen in einem sachlogischen Zusammenhang, z. B. Aufwand Ertrag Dr. Carsten Wittenbrink 19 Grenzen der Bilanzanalyse • Vergangenheitsbezogenheit der Daten: – Rückschluss von Vergangenheit auf die Zukunft immer kritisch. – Zukunftsbezogene Informationen im Lagebericht sind subjektiv. • Mangelnde Vollständigkeit der Daten: – Planzahlen (z. B. Finanzplanung, Ertragsziele) werden im Regelfall nicht veröffentlicht. – Über „Softfacts“ wie Managementqualität, Marktstellung, Know-How, Kundenbindung. – Darstellung von Marktwerten (bei IFRS/US-GAAP zunehmend verlangt). • Auswirkungen von Bilanzpolitik kaum abzuschätzen: – Ausnutzung von Sachverhaltsgestaltungen kaum erkennbar. – Ausnutzung von Wahlrechten/Spielräumen ist zwar häufig im Anhang bzw. den Notes zu erläutern, aber quantitativer Effekt kaum abzuschätzen. Dr. Carsten Wittenbrink 20 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 21 Grundmodelle in der Welt der Rechnungslegung • Kontinentaleuropäisches Modell (z. B. HGB) • Angelsächsisches Modell (z. B. IFRS, US GAAP) • Südamerikanisches Modell • Sozialistisches Modell Dr. Carsten Wittenbrink Gläubigerschutz Vorsichtsprinzip Investorenschutz „Periodengerechte“ Gewinnermittlung Inflationsdenken Planungs- und Kontrolldenken 22 Überblick: Standards und Standardsetter National Supranational International USA SEC FASB EU IASB SFAS Z.B. 4./7-EG-Richtlinie, EU-Fair Value Richtlinie BRD DSR Veröffentlichung durch BMJ HGB IAS/IFRS Endorsement/ Komitologieverfahren DRS Dr. Carsten Wittenbrink 23 Handelsrechtliches Normensystem in Deutschland Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Gesetzlich kodifiziert (Drittes Buch HGB) Nicht kodifiziert - durch Deduktion aus Rechnungslegungszwecken gewonnen (Literatur, BFHRechtsprechung, Stellungnahmen des IDW - Institut der Wirtschaftsprüfer) DRS insbesondere für Konzernrechnungslegung Einzelregelungen, insbes. Drittes Buch des HGB Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238-263 HGB) Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 – 335 HGB) AktG, GmbG, Steuergesetze Dr. Carsten Wittenbrink 24 Zielsetzung der HGB Rechnungslegung • Traditionell stark auf Gläubigerschutz ausgerichtet. • Es gelten unterschiedliche Ziele für Einzel- und Konzernabschluss: – Einzelabschluss dient der Ausschüttungsbemessung und als Informationsinstrument; zudem Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung. – Der Konzernabschluss dient als ergänzendes Informationsinstrument neben dem Einzelabschluss. Adressatenkreis der Informationen ist weit gezogen: Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit. Dr. Carsten Wittenbrink 25 System der GoB nach deutschen Handelsrecht Formelle GoB (Dokumentation, Ausweis) • Klarheit – Einzelerfassung – Saldierungsverbot • Stetigkeit • Vollständigkeit – Bilanzkontinuität • Richtigkeit • Willkürfreiheit • ... Dr. Carsten Wittenbrink Materielle GoB (Ansatz und Bewertung im Jahresabschluss) • Realisationsprinzip – Anschaffungswertprinzip • Imparitätsprinzip Vorsichtsprinzip – Niederstwertprinzip • Periodisierungsprinzip • Unternehmensfortführung 26 DSR - Deutscher Standardisierungsrat • Privates Rechnungslegungsgremium nach internationalem Vorbild (Rechtsgrundlage §342 HGB) mit den Aufgaben: – Entwicklung von Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung (DRS: Deutsche Rechnungslegungsstandards). – Beratung des Justizministeriums bei Gesetzgebungsvorhaben. – Vertretung der BRD in internationalen Standardisierungsgremien. • Nachdem die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) bekannt gemacht worden sind, sind diese als Grundsätze. ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung zu beachten. • DRS wirkt auf Annäherung des HGB an IFRS hin. Dr. Carsten Wittenbrink 27 Organisationsstruktur des DRSC Dr. Carsten Wittenbrink 28 Entwicklung der IAS/IFRS als globaler Standard 1973 Gründung des IASC. 1987 Comparability Project: Reduzierung von Wahlrechten (bis dato: additive Harmonisierung). Die IOSCO, die Vereinigung internationaler Börsenaufsichten stellt die Anerkennung von IAS-Abschlüssen in Aussicht. Arbeitsprogramm IAS/IOSCO zur Überarbeitung sog. “Core Standards”. 1995 2000 IOSCO empfiehlt Mitgliedern, IAS-Abschlüsse als Zulassungsvoraussetzung an Börsen anzuerkennen - Anerkennung der SEC steht noch aus aber Standardsetter kooperieren bei der Entwicklung neuer und Annäherung bestehende Standards. 2002 EU-Verordnung: Kapitalmarktorientierte EUUnternehmen müssen ab 2005/2007 einen IFRSKonzernabschluss aufstellen. Dr. Carsten Wittenbrink 29 Normensystem der IFRS Rechnungslegungsgrundsätze IAS 1 (rev.) Framework Thematische Standards IAS 2-41 IFRS 1-5 Interpretationen SIC IFRIC Neue Standards heißen IFRS – International Financial Reporting Standards; alte Standards (IAS) wurden aber nicht umbenannt. Dr. Carsten Wittenbrink 30 Zielsetzung der IFRS Rechnungslegung • Klare Ausrichtung auf die Informationsfunktion (keine Zahlungsbemessungsfunktion). – True and Fair Grundsatz von zentraler Bedeutung (gem. IAS 1 sogar overriding principle). • Regeln gelten für Einzel- und Konzernabschluss. • Kein Einfluss steuerlicher Regelungen. • Adressaten sind sämtliche potenziellen Nutzer (Anteilseigner, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit). – Allerdings Fokussierung auf die Informationsbedürfnisse der Eigen- und Fremdkapitalgeber. Dr. Carsten Wittenbrink 31 Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS Periodengerechte Erfolgsermittlung (=Realisationsprinzip Basisannahmen: + Matching Prinzip)/Unternehmensfortführung Primärgrundsätze: Nebenbedingungen: Ergebnis: Verständ- Relevanz Zuverlässigkeit Vergleichlichkeit Wesentlichkeit - Richtigkeit barkeit - Wirtschaftliche Betrachtung - Neutralität - Vorsicht - Vollständigkeit - Zeitnahe Berichterstattung - Kosten/Nutzen Postulat - Ausgewogenheit der Grundsätze True and Fair View/Fair Presentation Dr. Carsten Wittenbrink 32 Unterschiedliche Rechnungslegungszwecke bedingen unterschiedliche Inhalte - Beispiele • Weitergehende Aktivierung von Vermögensgegen-ständen (z. B. selbsterstellte Software oder Patent) • Ausweis unrealisierter Gewinne bei höheren Kursen für Handelsgeschäfte • Möglichkeit der Neubewertung von selbstgenutzen Gebäuden (über Anschaffungskosten hinaus) • Pflicht zum Gewinnausweis bei langfristiger Fertigung proportional zum Baufortschritt • “Realistischere” Bewertung von Pensionsverpflichtungen Dr. Carsten Wittenbrink 33 Organisationsstruktur des IASB • Gründung des IASC 1973 in London als private Einrichtung. • Globaler Standard-Setter mit der Aufgabe, hochwertige, verständliche und durchsetzbare globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. • Fachliche Verantwortung liegt bei 14 haupt- und teilzeitbeschäftigten Mitgliedern des International Accounting Standards Board (IASB). • Bisher Herausgabe von International Accounting Standards (IAS) => mittlerweile International Financial Reporting Standards (IFRS). Dr. Carsten Wittenbrink 34 Organisationsstruktur des IASB (seit 2001) Dr. Carsten Wittenbrink 35 Regulatorisches Umfeld USA • Die Securities and Exchange Commissions - SEC (gegr. 1934) ist die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde: – 2.900 Vollzeitbeschäftigte. – Aufsicht über ca. 12.000 an US-Kapitalmärkten, z. B. in New York (NYSE) notierte Gesellschaften (zum Vergleich: 5 Mio. Kapitalgesellschaften in den USA). • Die SEC hat die Kompetenz für die Entwicklung und Interpretation von Rechnungslegungsstandards im wesentlichen an das privatwirtschaftlich organisierte Financial Accounting Standards Board - FASB (gegründet 1973) delegiert. Dr. Carsten Wittenbrink 36 Versuch eines bilanzpolitisches Rankings Principle based Systems HGB Wahlrechte Spielräume Sachverhaltsgestaltungen Traditionell viele im Einzelabschluss; Versuch der Eingrenzung im Steuerrecht Rule based Systems IFRS US GAAP im Zeitablauf stark vermindert durch Comparability Project Spielräume im Rahmen allgemeiner Grundsätze zu handhaben Kasuistik im Steuerrecht, z. B. AfA-Tabellen Dr. Carsten Wittenbrink Relativ wenige explizite Wahlrechte Versuch der Eingrenzung der Spielräume durch Kasuistik Möglichkeit zu Sachverhaltsgestaltungen wird durch Kasuistik (z. B. „Bright Lines“) kaum wirksam beschränkt. 37 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 38 EU-Verordnung zu IAS/IFRS Kapitalmarktorientierte Unternehmen Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen Konzernabschluss Einzelabschluss IFRS verpflichtend ab 2005/2007* Mitgliedstaatenwahlrecht Mitgliedstaatenwahlrecht Mitgliedstaatenwahlrecht * Aufschub bis 2007 können (über Mitgliedstaatenwahlrechte) europäische Unternehmen erhalten, die den Kapitalmarkt über Fremdkapitaltitel in Anspruch nehmen oder Unternehmen, die in Drittländern gelistet sind daher die USGAAP oder ein anderes Rechnungslegungssystem anwenden müssen. Dr. Carsten Wittenbrink 39 Umsetzung durch das Bilanzrechtsreformgesetz Konzernabschluss Einzelabschluss Kapitalmarktorientierte Unternehmen IAS verpflichtend Unternehmensab 2005 bzw. 20072 wahlrecht1 Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen Unternehmenswahlrecht2 Unternehmenswahlrecht 1 HGB-Abschluss für Ausschüttung und Steuerbilanz ist weiterhin zu erstellen 2 Befreiend vom HGB-Konzernabschluss Dr. Carsten Wittenbrink 40 Übergangsszenario auf IAS/IFRS für börsennotierte Unternehmen Umstellungszeitpunkt („date of transition“) Vergleichsdaten Berichtszeitpunkt („reporting date “) 1.1.2004 31.12.2004 31.12.2005 IFRSEröffnungsbilanz GuV 2004 GuV 2005 Erstmaliger IFRS-Abschluss Siehe näher Kambourova: Umstellungsregelungen nach IFRS 1, http://www.fb3-fh-frankfurt.de/fachschaft/downloads/index.htm#fawion Dr. Carsten Wittenbrink 41 IFRS 1: Grundsatz der retrospektiven Anwendung Befreiungen Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.15 i.V.M Appendix B) Ansatz von bestimmten Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert Verbote Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden (IFRS 1.27) (IFRS 1.16-19) Leistung an Arbeitsnehmer Sicherungsbeziehungen (IFRS 1.20) (IFRS 1.28-30) Umrechnungsdifferenzen (IFRS 1.21-22) Schätzungen (IFRS 1.31-34) Hydride Finanzinstrumente (IFRS 1.23) Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 1.24-25) Dr. Carsten Wittenbrink 42 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 43 1. Schritt: 2. Schritt: 3. Schritt: Ein Konzernabschluss wird in drei Arbeitsschritten aufgestellt Aufstellen der Handelsbilanzen II aus den Handelsbilanzen I. Ggf. Umrechnung in die Konzernwährung. Horizontaladdition der Handelsbilanzen II zum Summenabschluss. Konsolidierung, d. h. Aufrechnung konzerninterner Verflechtungen: Kapitalkonsoldierung Schuldenkonsolidierung Zwischenergebniselimierung Aufwand- und Ertragselimierung Dr. Carsten Wittenbrink 44 Was ist die HB II? • Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden trotz rechtlicher Selbständigkeit als wirtschaftliche Einheit angesehen (§297 Abs. 3 HGB). • Alle Unternehmen müssen daher grundsätzlich einheitlich Keine bilanzieren (§308 Abs. 1 HGB). • Hierbei sind die Regeln der Mutter maßgeblich. Unterschiede zu IFRS • Die HB II nimmt die an die Usancen des Konzerns angepassten Bilanz- und Wertansätze auf. Sie entsteht aus dem Einzelabschluss (Handelsbilanz bzw. HB I) des Konzernunternehmens und könnte daher auch als konsolidierungsfähiger Einzelabschluss bezeichnet werden. Dr. Carsten Wittenbrink 45 Einheitlicher Ansatz und Bewertung • Maßgebend für den einheitlichen Ansatz und Bewertung ist das Recht des Mutterunternehmens (MU). – Dies gilt unabhängig davon, ob MU nach HGB, IFRS oder US GAAP bilanziert. • Bei zwingenden Bilanzierungsvorschriften sind Anpassungen in der HB II vorzunehmen: – Steuerliche Wertansätze dürfen nicht übernommen werden. – Bei HGB ist der Ansatz zu Anschaffungskosten, bei IFRS in einigen Fällen der Ansatz zum Fair Value (Marktwert bzw. Modellwert) vorgeschrieben. – Einige Aufwandsrückstellungen müssen unter HGB angesetzt werden, sind unter IFRS (und US-GAAP) aber unzulässig. Dr. Carsten Wittenbrink 46 Bilanzpolitik in der HB II • Die nach dem Recht des MU zulässigen Ansatz- und Bewertungswahlrechte können im Konzernabschluss unabhängig vom Einzelabschluss ausgeübt werden. • Hierdurch entsteht grundsätzlich Spielraum für eine eigenständige Konzernbilanzpolitik. – Einzelabschluss: Steueroptimierung, Dividendenkontinuität • Explizite Wahlrechte sind häufig bilanzpolitisch nachteilig, da sie im Anhang erläutert werden müssen (wenngleich die quantitative Auswirkung i.d.R. nicht gezeigt werden muss) und die wiederholte Ausnutzung zudem durch das Stetigkeitsprinzip begrenzt wird. Dr. Carsten Wittenbrink 47 Überblick Ansatzwahlrechte • Rückstellungen für (bestimmte) unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB) • Allgemeine Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB) • Derivativer Geschäfts- und Firmenwert (§ 255 Abs. 4 HGB) • Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§ 269 HGB) • Aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 2 HGB) Dr. Carsten Wittenbrink IFRS Ansatzverbot Ansatzverbot Ansatzpflicht Ansatzverbot Ansatzpflicht 48 Überblick Bewertungswahlrechte • Abschreibungen auf Finanzanlagen bei vorübergehender Wertminderung (§§ 253 Abs. 2 S. 3, 279 Abs. 1 S. 2 HGB) • Aktivierung von Gemeinkosten in den Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) • Abschreibungsmethode im Anlagevermögen (§ 253 Abs. 2 HGB) • Außerplanmäßige Abschreibung bei künftiger Wertminderung im Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB) Dr. Carsten Wittenbrink IFRS Abschreibungsverbot Aktivierungspflicht Wahlrecht Abschreibungsverbot 49 Bilanzpolitik in der HB II • Sind Wahlrechte einheitlich für den gesamten Konzern auszuüben oder kann die Bilanzierung bei den Konzerngesellschaften variieren? – Für art- und funktionsgleiche Vermögensgegenstände ist die unterschiedliche Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten unzulässig: • Abschreibungsmethode (linear/degressiv) • Vorratsbewertung (Lifo, Fifo, Durchschnittsverfahren) - ab 2005 ist Lifo nach IFRS nur noch bei beobachtbarer Verbrauchsfolge zulässig – Das Stetigkeitsprinzip ist bei IFRS und HGB (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) zu beachten. • In der Praxis sorgen Konzernbilanzierungsrichtlinien für die konzerneinheitliche Ausübung von Wahlrechten. Dr. Carsten Wittenbrink 50 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 51 Konsolidierungskreis • Generelle Voraussetzung für die Einbeziehung in den Konzernabschluss ist das Vorliegen einer MutterTochterbeziehung. • Es gilt das Weltabschlussprinzip, d. h. alle Tochterunternehmen (Merkmal: beherrschender Einfluss) sind unabhängig vom Sitz im Inland oder Ausland einzubeziehen (§294 Abs. 1 HGB). • Gemeinschaftsunternehmen (Merkmal: gemeinschaftliche Führung) sind quotal einzubeziehen. • Assoziierte Unternehmen (Merkmal: maßgeblicher Einfluss) werden nach einem konsolidierungsähnlichen Verfahren in den Konzernabschluss einbezogen. Dr. Carsten Wittenbrink 52 Konzernunternehmen und Konsolidierungskreis MutterunterAbnehmender Einfluss nehmen Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Sonstige Beteiligungen/ Wertpapiere im Anlagevermögen Dr. Carsten Wittenbrink 53 Konsolidierungswahlrechte HGB • Beschränkung von Rechten (§ 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB), z. B. Eingeleitete Konkurs-/Vergleichsverfahren, Verstaatlichung (IFRS: i.d.R. Konsolidierungspflicht). • Unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen bei der Informationsbeschaffung (§ 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB), z. B. Katastrophen wie Zusammenbruch der Datenverbindung (IFRS: Ermessensspielraum). • Beabsichtigte Weiterveräußerung (§ 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Maßgeblich ist Absicht im Erwerbszeitpunkt (IFRS: Konsolidierungspflicht, sofern nicht Held for Sale gemäss IFRS 5). • Untergeordnete Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB). (IFRS: Ermessenspielraum – Materialitätsgrundsatz hat praktisch große Bedeutung, aber ist kein Ansatzpunkt für Bilanzpolitik unter IFRS/US GAAP). Dr. Carsten Wittenbrink 54 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 55 Konzepte zur Defintion von Tochterunternehmen Im HGB ist die Einbeziehung von Tochterunternehmen (TU) in den Konzernabschluss nach zwei Konzepten zu prüfen: Nach dem Konzept der einheitlichen Leitung muss ein TU Beteiligungsunternehmen (im Sinne von §271 HGB, d. h. Beteiligungsvermutung ab 20% Anteil am Nennkapital) sein und unter einheitlichen Leitung des MU stehen (§290 Abs. 1 HGB). Nach dem angelsächsischen Control Konzept muss zwischen dem MU und dem TU ein Control Verhältnis bestehen (§290 Abs. 2 HGB): MU hält Mehrheit der Stimmrechte (nicht Anteile!) oder MU steht Recht zu, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder MU hat beherrschenden Einfluss aufgrund von Satzungsbestimmungen oder Beherrschungsvertrag Dr. Carsten Wittenbrink 56 Problematik der Zweckgesellschaften • Zweckgesellschaften (SPV bzw. SPE: Special Purpose Verhicle/Entity) sind Unternehmen, die für einen vorab definierten, eng abgesteckten Zweck gegründet werden. • SPVs weisen im Regelfall eine minimale Eigenkapitalausstattung aus. • Die Tätigkeit ist häufig im vorab genau festgelegt (sog. Autopilot), so dass die Halter der Anteile bzw. Stimmrechte keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik mehr haben. • Motivation für SPVs ist z. B. Risikotransfer, Optimierung von Finanzierungskosten oder Bilanzpolitik. • SPVs finden Anwendung als Leasingobjektgesellschaften, im Rahmen von Asset-Backed-Securities (ABS) Transaktionen und als Spezialfonds. Dr. Carsten Wittenbrink 57 Problematik der Zweckgesellschaften • Der Initiator, d. h. die Gesellschaft, die den wesentlichen Nutzen aus der SPV zieht, ist im Regelfall gering oder gar nicht am Eigenkapital der SPV beteiligt. • Nach HGB sind SPVs häufig nicht zu konsolidieren, da die Kriterien nicht greifen. Die wesentlichen Risiken können beim Initiator, z. B. über Garantien an die SPV, verbleiben, ohne dass es zu einer Konsolidierung kommt. • Die Liste der Kriterien ist bei HGB abschließend. Anders IFRS: hier definiert IAS 27 zwar dieselben Kriterien; allerdings ist die Aufzählung offen. Durch Interpretation (SIC 12) konnten daher weitergehende Kriterien definiert werden. • Unter US GAAP definiert FIN46R weitergehende Kriterien. Dr. Carsten Wittenbrink 58 Problematik der Zweckgesellschaften • Prüfung gemäß SIC 12, wer beherrschenden Einfluss auf die Zweckgesellschaft ausübt: Autopilot ist zwar kein Kriterium, die Mehrheit der Stimmrechte wird bei dieser Vereinbarung aber irrelevant. Entscheidend ist, wem die Mehrheit des Nutzens und damit im Regelfall auch die Mehrheit der Risiken aus der Geschäftstätigkeit der SPV zuzuordnen ist (Risks and Rewards Approach). • In der Praxis ist der Ansatz sehr anspruchsvoll, da eine einzelfallorientierte Analyse der Nutzen- und Risikoverteilung erforderlich wird. Dr. Carsten Wittenbrink 59 Checkliste: Nutzen und Risikoverteilung Welche Kontrahenten sind beteiligt? Z. B. SPV, Initiator, Investoren, Treuhänder (Rechtsform, Sitz, Kapitalisierung, Eigentümer). Welche Vermögenswerte werden an wen, zu welchem Zeitpunkt übertragen? Welche Zahlungsströme erfolgen zu Beginn, während und am Ende der Transaktion. Welche Sicherheiten und Garantien wurden vom wem gegeben? Gibt es Kauf- oder Verkaufsoptionen? Wer trägt welche Risiken und zieht welchen Nutzen? Dr. Carsten Wittenbrink 60 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 61 Leasingobjektgesellschaften (LO) Leasingobjektgesellschaften sind SPEs, die im Rahmen eines Leasingverhältnisses alle erforderlichen Geschäfte, d. h. den Kauf des Leasingobjektes, die Finanzierung, die Vermietung und die Abwicklung und Beendigung des Leasingvertrages tätigen. Die LO fungiert als Leasinggeber. Ziel der Gestaltung ist, dem Leasingnehmer eine Finanzierung ohne Auswirkung auf seine Bilanz und damit entsprechende bilanzorientierte Kennziffern wie die Eigenkapitalquote zu ermöglichen. Verträge sind so gestaltet, dass die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums und eine Konsolidierung der SPE beim Leasingnehmer vermieden wird. Dr. Carsten Wittenbrink 62 Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing Das wirtschaftliche, nicht das rechtliche Eigentum ist nach HGB (Leasingerlasse des BMF), IFRS (IAS 17) und US GAAP (SFAS 13) entscheidend. Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Leasingnehmer, wenn gem. IAS 17 eine der folgenden fünf Bedingungen bei Mobilienleasing erfüllt ist: Übertragung des Eigentums am Ende des Leasingzeitraumes Option zum Erwerb unter dem Verkehrswert Barwert der Leasingraten entspricht mindestens dem Fair Value des Leasinggegenstandes Spezialleasing liegt vor Vertragslaufzeit umfasst den wesentlichen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer Dr. Carsten Wittenbrink 63 Variante: Sale-Lease-Back Verkauferlös Initiator Verkauf Miete Cash SPE Note Investoren Zins Vorteile Hebung stiller Reserven Verbesserung von Bilanzkennziffern (aber: Effekte sind bei einer Bilanzanalyse zu korrigieren) Verbesserung der Liquiditätssituation Dr. Carsten Wittenbrink 64 Assets Backed Securities (ABS) Bei ABS-Transaktionen handelt es sich um eine Verbriefung von Vermögensgegenständen außerhalb der Bilanz. Hierbei überträgt der Initiator beispielsweise Forderungen an eine SPV, die wiederum den Erwerb der Forderungen durch die Ausgabe von Wertpapieren an Investoren refinanziert. Transaktionen dienen der Liquiditätsbeschaffung und Verbesserung von Bilanzkennzahlen. Um den Abgang der Forderungen zu erreichen und zudem die Konsolidierung der SPV zu vermeiden, dürfen keine wesentliche Risiken beim Initiator verbleiben, z. B. aufgrund von Rückkaufzusagen oder Ausfallgarantien (sog. Credit Enhancements). Dr. Carsten Wittenbrink 65 Trust Company Forderungs schuldner Zahlungen Leistungen Originator (Forderungs verkäufer) Service Agent (meist Originator) Inkasso und Abwicklung der originären Forderungen Forderungsverkauf Kaufpreis Treuhänder zur Verwaltung der angekauften Forderungen Dr. Carsten Wittenbrink Beteiligung Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity) Liquiditätsgeber (Bank) Bereitstellung von Kreditlinien zur Vorfinanzierung des Forderungsankauf Zins und Tilgung Investoren Liquidität Sicherungsgeber zur Kreditverbesserung (Credit Enhancement) mit dem Zweck die Bonität der Forderungen zu verbessern für ein sehr gutes Rating Rating Agentur bewertet die zu begebenden Wertpapiere für den Kapitalmarkt 66 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 67 Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen • In der Summenbilanz werden sämtliche Aktiva und Passiva in der Summen-GuV sämtliche Aufwendungen und Erträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aus der HB II bzw. GuV II übernommen. • Als Konsolidierung bezeichnet man die Eliminierung innerkonzernlicher Beziehung mit dem Ziel die wirtschaftliche Einheit Konzern darzustellen. • Man unterscheidet folgende Konsolidierungsmaßnahmen: – – – – Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung Aufwands- und Ertragseliminierung Dr. Carsten Wittenbrink 68 Kapitalkonsolidierung • In der Summenbilanz kommt es zum gleichzeitigen Ausweis der Beteiligung des MU und der hinter diesem Anspruch stehenden Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden und Eigenkapital des TU. • Diese Doppelerfassung wird durch die Kapitalkonsolidierung beseitigt: – Die Beteiligung des MU ist mit dem anteiligen Eigenkapital des TU zu verrechnen (Buchungssatz: per anteiliges Eigenkapital an Anteile an verbundenen Unternehmen). – Verbleibt ein positiver Unterschiedsbetrag ist dieser in der Konzernbilanz anzusetzen oder kann bei HGB mit den Gewinnrücklagen verrechnet werden; bei IFRS/US GAAP ist die Verrechnung mit den Gewinnrücklagen unzulässig. Dr. Carsten Wittenbrink 69 Beispiel Kapitalkonsolidierung Bilanz TU per 31.12.01 Bilanz MU per 31.12.01 Sachanlage50 Eigenkapital 100 Kasse 50 Eigenkapital 50 vermögen Anteile verbundene Untern. 50 Summenbilanz per 31.12.01 Sachanlage50 Eigenkapital MU 100 vermögen Eigenkapital TU 50 Anteile verbundene Untern. 50 Kasse 50 Konzernbilanz per 31.12.01 Sachanlage50 Eigenkapital MU 100 vermögen Kasse 50 Dr. Carsten Wittenbrink 70 Methoden der Kapitalkonsolidierung Erwerbsmethode (Purchase Method) Interessenzusammenführungsmethode (Pooling of Interests Method) gem. §302 HGB, nach US GAAP und IFRS 3 unzulässig. Buchwertmethode Neubewertungsmethode (§301 Abs. 1 Nr. 1 HGB) §301 Abs. 1 Nr. 2 HGB bzw. entspricht der beteiligungsIFRS 3 proportionalen Neubewertung nach DRS 4 (gem. IFRS 3 unzulässig) Dr. Carsten Wittenbrink 71 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 72 Erwerbsmethode • Der Erwerbsmethode liegt die Fiktion zugrunde, dass das MU nur die Anteile am Kapital der TU erwirbt, sondern auch dessen Vermögensgegenstände und Schulden. • Es werden nicht die Buchwerte, sondern die Anschaffungswerte im Zeitpunkt des Erwerbs in den Konzernabschluss übernommen. Als Konsequenz sind stille Ansatz- und Bewertungsreserven (aber auch stille Lasten) aufzudecken: – Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Patente, DV-Programme) sind anzusetzen. – Bewertungsreserven können z. B. in Grundstücken und Gebäuden, Finanzbeteiligungen sein, deren aktueller Marktwert über dem Buchwert liegt. Dr. Carsten Wittenbrink 73 Buchwert- versus Neubewertungsmethode • In den Konzernabschluss werden auch bei Beteiligung Konzernfremder sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des TU einbezogen (im Unterschied zur sog. Quotenkonsolidierung). • Wenn konzernfremde Unternehmen beteiligt sind, werden bei der (nur noch nach HGB zulässigen) Buchwertmethode nur die dem MU zuzurechnenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgelöst. Bei der Neubewertungsmethode werden sämtliche stillen Reserven also auch auf Fremdanteile entfallenden aufgelöst. • Fremdanteile sind im „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ innerhalb des Konzerneigenkapitals zu passivieren (ab 2005 auch unter IFRS). Dr. Carsten Wittenbrink 74 Beispiel Buchwertmethode (50% Anteil) Bilanz MU per 31.12.01 Sachanlage50 Eigenkapital 130 vermögen Anteile verbundene Untern. 80 Bilanz TU per 31.12.01 Sachanla- 50 Eigenkapital 50 gevermögen (Stille Reserven 10) Buchungssatz bei Erstkonsolidierung: 1. Stille Reserven SAV 5 an Anteile verbundene Unternehmen 80 2. Per Eigenkapital TU 25 3. Firmenwert 50 4. Per Eigenkapital TU 25 an Ausgleichsposten für Fremde 25 Konzernbilanz per 31.12.01 Sachanlage105 Eigenkapital 130 vermögen Ausgleichs25 Firmenwert 50 posten Dr. Carsten Wittenbrink 75 Beispiel Neubewertungsmethode (50% Anteil) Bilanz MU per 31.12.01 Sachanlage50 Eigenkapital 130 vermögen Anteile verbundene Untern. 80 Bilanz TU per 31.12.01 Sachanla- 50 Eigenkapital 50 gevermögen (Stille Reserven 10) Buchungssatz bei Erstkonsolidierung: 1. Stille Reserven SAV 10 an Eigenkapital TU 10 2. Per Eigenkapital-neu TU 30 an Anteile verb. Unternehmen 80 3. Firmenwert 50 4. Per Eigenkapital-neu TU 30 an Ausgleichsposten für Fremde 30 Konzernbilanz per 31.12.01 Sachanlage110 Eigenkapital 130 vermögen Ausgleichs30 Firmenwert 50 posten Dr. Carsten Wittenbrink 76 Vergleich Buchwert- und Neubewertungsmethode • Neubewertungs- und Buchwertmethode bzw. (beteiligungsproportionale Neubewertung) führen bei 100%igen Beteiligungen zum selben Ergebnis. • Die Neubewertungsmethode führt bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschafter und der Existenz stiller Reserven zu – – – – einer höheren Bilanzsumme einem höheren Eigenkapitalausweis einer höheren Eigenkapitalquote und einer anderen Vermögensstruktur als die Buchwertmethode, weil die auf Minderheitsgesellschaften entfallenden stillen Reserven ebenfalls aufgedeckt werden. Dr. Carsten Wittenbrink 77 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 78 Geschäfts- und Firmenwert • Nach IFRS/US GAAP ist der Firmenwert zwingend zu aktivieren; die Möglichkeit der Verrechnung mit den Rücklagen wie unter HGB besteht nicht. • Der Firmenwert ist unter HGB planmäßig abzuschreiben: – HGB: vier Jahre, 15 Jahre (Steuerrecht), planmäßig, nach DRS 4 maximal 20 Jahre. • IFRS und US GAAP kennen lediglich außerplanmäßige Abschreibungen (Impairment-Only-Approach). • Nach IFRS bzw. US GAAP ist Goodwill im Erwerbszeitpunkt auf diejenigen Cash Generating Units bzw. Reporting Units zu allokieren, die erwartungsgemäß von den Synergien des Zusammenschlusses profitieren. Dr. Carsten Wittenbrink 79 Beispiel eines Goodwill-Impairmenttests nach IFRS Unternehmensbereich 1 = CGU 1 Vermögenswerte 60 Goodwill 30 90 Risikokapital = Eigenkapital 40 Verbindlichkeiten 50 90 Unternehmensbereich 2 = CGU 2 Vermögenswerte 50 Goodwill 20 70 Risikokapital = Eigenkapital 60 Verbindlichkeiten 10 70 Impairment Test und Ermittlung des erzielbaren Betrags jährlich und immer dann, wenn Anzeichen auf die Wertminderung einer CGU hindeuten. 40 60 Virtuelle Allokation des Risikokapitals => Buchwert Schätzung des Cash Flow für die nächsten 3 Jahre Diskontierung des Cash Flow mittels des DCF-Modells 100 Keine Wertminderung! 30 Ermittlung des Gebrauchswerts Vergleich des Gebrauchswert mit dem Buchwert und Bestimmung einer Wertminderung Wertminderungsverlust reduziert zunächst den Buchwert des Goodwill und danach anteilsmäßig den Buchwert jedes Vermögensgegenstandes der CGU. Unternehmensbereich 2 = CGU 2 nach Wertminderung Vermögenswerte - Wertminderung Goodwill - Wertminderung 50 10 40 20 20 0 40 Dr. Carsten Wittenbrink Wertminderung = 30 Risikokapital = Eigenkapital Verbindlichkeiten 30 10 40 80 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Einzelfragen der Konzernbilanzpolitik Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen von HGB, IFRS und US GAAP Umstellung auf IFRS Gestaltungen/Wahlrechte in der Handelsbilanz II Konsolidierungskreis 2.4.1. Konsolidierung von Zweckgesellschaften 2.4.2. Leasing- und Asset-Backed-Strukturen 2.4. Kapitalkonsolidierung 2.4.1. Erwerbsmethode (Buchwert- vs. Neubewertungsmethode) 2.4.2. Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) Gestaltung von Verrechnungspreisen 2.5. Dr. Carsten Wittenbrink 81 Gestaltung von Verrechnungspreisen • Verrechnungspreise zwischen Konzernunternehmen können derart gestaltet werden, so dass Gewinne oder Verluste zwischen Unternehmen verlagert werden. • Im Konzernabschluss dürfen aus Verkäufen an andere Konzernunternehmen keine wesentlichen Gewinne oder Verluste entstehen; dies soll die Zwischenergebniseliminierung bei Tochterunternehmen verhindern; diese setzt nur bei Vermögensgegenständen an, die am Stichtag „physisch“ in der Konzernbilanz vorhanden sind. • Gewinnverlagerungen interessieren aus Konzernsicht nicht, wenn sich Gewinne und Verluste per Saldo ausgleichen, daher auch keine Korrektur z. B. bei Dienstleistungen, Kreditbeziehungen oder Weiterverkauf am Markt. Dr. Carsten Wittenbrink 82 Definition Zwischenerfolg • Zwischenerfolg ist die Differenz zwischen dem Wertansatz eines konzernintern gelieferten Vermögensgegenstandes in der Einzelbilanz des empfangenden Unternehmens und den Konzernanschaffungskosten oder Konzernherstellungskosten (Konzern-AHK): Zwischengewinn: Einzelbilanzwert > Konzern-AHK Zwischenverlust: Einzelbilanzwert < Konzern-AHK • In welchem Maße Zwischenergebnisse zu eliminieren sind, hängt damit von der Höhe der Konzern-AHK ab. • Bei IFRS gibt es – anders als bei HGB - im Hinblick auf die Höhe des Zwischengewinns kaum Gestaltungspotential. Dr. Carsten Wittenbrink 83 Konzernherstellungskosten (HGB) + + = + + + + + = Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Mindestwert der Konzernherstellungskosten angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens (durch Fertigung veranlasst) Kosten der allgemeinen Verwaltung Aufwendungen für soziale Einrichtungen Zinsen für Fremdkapital (Zeitraum der Herstellung) Höchstwert der Konzernherstellungskosten Dr. Carsten Wittenbrink Pflichtbestandteile IFRS 84 Nützliche Links http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/account/index.htm (hier finden Sie u.a. Informationen zur EU-Verordnung zur Umstellung auf IAS) http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/l_26120031013de.html (Übersetzung sämtlicher IAS-Standards außer IAS 32 und IAS 39). http://www.fasb.org/ (Das FASB ist der Standardsetter für US GAAP. Auf der Webpage finden sie kurze Zusammenfassungen aller Standards (SFAS) – der Volltext ist kostenpflichtig) http://www.iasc.org.uk/cmt/0001.asp (Das IASB ist der Standardsetter für IAS oder jetzt: IFRS). Neben Informationen zu Organisation/Aufbau des Gremiums finden sie hier auch kurze Zusammenfassungen der Standards, die ansonsten kostenpflichtig sind) http://www.drsc.de/ (deutscher Standardsetter DRSC: die Entwürfe der Standards sind kostenlos abrufbar, die Standards selbst sind kostenpflichtig) http://www.iasplus.com/resource/iasprac.pdf (hier z.B. Deloitte mit einem Grundlagenwerk zu IAS) oder http://www.pwcglobal.com/de/ger/inssol/publ/ger_510_206.pdf (PwC zur Umstellung auf IAS). Dr. Carsten Wittenbrink 85