Auszug aus "Deutsches Flaggenrecht

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Auszug aus "Deutsches Flaggenrecht
Abschrift
Zum Sprachgebrauch Flagge - Fahne
Quelle:
Datum:
Veröffentlichung:
Hoog, Günter: Deutsches Flaggenrecht "Die staatlichen Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und
ihre Verwendung"
Hamburg / Frankfurt am Main 1982
Heft 37 der "Werkhefte des Instituts für Internationale
Angelegenheiten der Universität Hamburg", Alfred Metzner
Verlag, Frankfurt am Main. ISSN 0341-3241
Auszug aus Abschnitt VII. "Formen der Flaggen" (Seite 26):
"[…] Während man somit bei der Unterscheidung von Flagge und Fahne davon
ausgehen kann, daß die Fahne eine mit einem Fahnenstock fest verbundene und zu
einem Einzelstück gewordene Flagge - und damit ein besonderer Fall von
Flaggenverwendung - ist, so ist andererseits darauf hinzuweisen, daß dies dem
heutigen technischen und flaggenkundlichen Sprachgebrauch, nicht aber der
historischen Entwicklung entspricht. Die Fahne ist im Binnenland entstanden, die
Flagge in der Schiffahrt und an der Küste. Dem entspricht der Sprachgebrauch noch
heute im Französischen, wo zwischen drapeau - Verwendung an Land - und pavillon
- maritime Verwendung - unterschieden wird.
Im Englischen ist der Sprachgebrauch anders: flag bezeichnet sowohl Fahne als
auch Flagge, colours - amerikanisch colors - bezeichnet meist eine (Truppen-)Fahne
[…]. Auf dem Unterschied zwischen terrestrisch und maritim beruhen im Deutschen
folgende Ausdrücke: Regimentsfahne, Vereinsfahne, Fahneneid, Fahnenflucht,
Fahnenjunker, Fähnrich (auch "Fähnrich zur See", weil der Dienstgrad Fähnrich an
Land entstanden ist) einerseits, Flaggschiff, Flaggoffizier, Flaggentrauer,
Flaggenparade andererseits. […]"