Auszug aus "Deutsches Flaggenrecht
Transcription
Auszug aus "Deutsches Flaggenrecht
Abschrift Zum Sprachgebrauch Flagge - Fahne Quelle: Datum: Veröffentlichung: Hoog, Günter: Deutsches Flaggenrecht "Die staatlichen Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwendung" Hamburg / Frankfurt am Main 1982 Heft 37 der "Werkhefte des Instituts für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg", Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main. ISSN 0341-3241 Auszug aus Abschnitt VII. "Formen der Flaggen" (Seite 26): "[…] Während man somit bei der Unterscheidung von Flagge und Fahne davon ausgehen kann, daß die Fahne eine mit einem Fahnenstock fest verbundene und zu einem Einzelstück gewordene Flagge - und damit ein besonderer Fall von Flaggenverwendung - ist, so ist andererseits darauf hinzuweisen, daß dies dem heutigen technischen und flaggenkundlichen Sprachgebrauch, nicht aber der historischen Entwicklung entspricht. Die Fahne ist im Binnenland entstanden, die Flagge in der Schiffahrt und an der Küste. Dem entspricht der Sprachgebrauch noch heute im Französischen, wo zwischen drapeau - Verwendung an Land - und pavillon - maritime Verwendung - unterschieden wird. Im Englischen ist der Sprachgebrauch anders: flag bezeichnet sowohl Fahne als auch Flagge, colours - amerikanisch colors - bezeichnet meist eine (Truppen-)Fahne […]. Auf dem Unterschied zwischen terrestrisch und maritim beruhen im Deutschen folgende Ausdrücke: Regimentsfahne, Vereinsfahne, Fahneneid, Fahnenflucht, Fahnenjunker, Fähnrich (auch "Fähnrich zur See", weil der Dienstgrad Fähnrich an Land entstanden ist) einerseits, Flaggschiff, Flaggoffizier, Flaggentrauer, Flaggenparade andererseits. […]"